08.02.2013 Aufrufe

Amtliches Bekanntmachungs- und ... - Amt Dömitz-Malliß

Amtliches Bekanntmachungs- und ... - Amt Dömitz-Malliß

Amtliches Bekanntmachungs- und ... - Amt Dömitz-Malliß

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

30 <strong>Amt</strong>skurier Woche 40 / 04. Oktober 2008<br />

Nichtöffentlicher Teil:<br />

TOP Betreff Vorlage-Nr.<br />

10 Personalangelegenheiten<br />

11 Wiederherstellen der Öffentlichkeit<br />

Öffentlicher Teil:<br />

12. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil<br />

13. Anfragen <strong>und</strong> Anträge<br />

14. Schließen der Sitzung<br />

gez. Renate Vollbrecht<br />

<strong>Amt</strong>svorsteher<br />

F.d.R. Mandy Didrich<br />

Bekanntmachung<br />

des Gemeindewahlleiters<br />

der Stadt <strong>Dömitz</strong><br />

Ersatzperson des Wahlvorschlages der Partei des Demokratischen<br />

Sozialismus (PDS), nunmehr DIE.LINKE, für die<br />

Stadtvertretung <strong>Dömitz</strong><br />

Als Ersatzperson für den Wahlvorschlag der Partei des Demokratischen<br />

Sozialismus (PDS), nunmehr DIE.LINKE, wurde von mir nach<br />

§ 54 Abs. 3 <strong>und</strong> 7 Kommunalwahlgesetz (KWG M-V) am 19. August<br />

2008 Frau Wiebke Schäfer, wohnhaft in 19303 <strong>Dömitz</strong>, Ludwigsluster<br />

Straße 24 festgestellt <strong>und</strong> benachrichtigt. Frau Wiebke Schäfer hat mir<br />

gegenüber nicht erklärt, dass sie die Mitgliedschaft in der Vertretung<br />

ablehnt, so dass die Wahl als angenommen gilt.<br />

Damit ist nach § 54 Abs. 1 KWG M-V Frau Wiebke Schäfer ab<br />

30. August 2008 Stadtvertreter der Stadt <strong>Dömitz</strong>.<br />

Lange<br />

Gemeindewahlleiter<br />

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters<br />

der Gemeinde Neu Kaliß<br />

Ersatzperson des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen<br />

Union Deutschlands für die Gemeindevertretung<br />

Neu Kaliß<br />

Als Ersatzperson für den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen<br />

Union Deutschlands (CDU) wurde von mir nach § 54 Abs. 3<br />

<strong>und</strong> 7 Kommunalwahlgesetz (KWG M-V) am 02. September 2008<br />

Herr Dirk Prothmann, wohnhaft in 19294 Neu Kaliß, Alter Postweg 29<br />

festgestellt <strong>und</strong> benachrichtigt. Herr Dirk Prothmann hat mir gegenüber<br />

nicht erklärt, dass er die Mitgliedschaft in der Vertretung ablehnt,<br />

so dass die Wahl als angenommen gilt.<br />

Damit ist nach § 54 Abs. 1 KWG M-V Herr Dirk Prothmann ab<br />

13. September 2008 Gemeindevertreter der Gemeinde Neu Kaliß.<br />

Künzler<br />

Gemeindewahlleiter<br />

<strong>Amt</strong> für Landwirtschaft Wittenburg<br />

- Flurneuordnungsbehörde -<br />

Pappelweg 2<br />

19243 Wittenburg<br />

Freiwilliger Landtausch <strong>Malliß</strong>-Conow<br />

Az.: 22a/5433.211-908<br />

AUSFERTIGUNG<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

für die Gemeinde <strong>Malliß</strong><br />

Das <strong>Amt</strong> für Landwirtschaft Wittenburg als Flurneuordnungsbehörde<br />

beabsichtigt den Freiwilligen Landtausch <strong>Malliß</strong>-Conow, Landkreis<br />

Ludwigslust, nach § 54 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom<br />

3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) in der geltenden Fassung durchzuführen.<br />

Dem freiwilligen Landtausch werden folgende Flurstücke unterliegen:<br />

Gemeinde: <strong>Malliß</strong> <strong>Malliß</strong> <strong>Malliß</strong><br />

Gemarkung: <strong>Malliß</strong> <strong>Malliß</strong> Conow<br />

Flur: 1 2 1<br />

Flurstücke: 116 56/4 262 <strong>und</strong> 266<br />

Das Verfahrensgebiet insbesondere Lage <strong>und</strong> genaue Abgrenzung nach<br />

Flurstücken kann bei der Flurneuordnungsbehörde, dem <strong>Amt</strong> für<br />

Landwirtschaft Wittenburg bei o. g. Adresse, eingesehen werden.<br />

Anmeldung unbekannter Rechte<br />

Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Gr<strong>und</strong>buch ersichtlich sind,<br />

die aber zur Beteiligung am Freiwilligen Landtausch berechtigen, werden<br />

aufgefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet<br />

vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - bei der Flurneuordnungsbehörde<br />

anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurneuordnungsbehörde<br />

nachzuweisen. Werden Rechte nicht fristgemäß angemeldet<br />

oder nachgewiesen, so kann die Flurneuordnungsbehörde die<br />

bisherigen Verhandlungen <strong>und</strong> Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber<br />

eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor<br />

der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten<br />

lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe<br />

des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.<br />

Im Auftrag (LS)<br />

gez. i. V.<br />

Knoblich<br />

Ausgefertigt: in Wittenburg, am 17.09.2008<br />

Im Auftrag (LS)<br />

gez.<br />

Märksch<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse<br />

der Gemeindevertretung Neu Kaliß<br />

vom 18. September 2008<br />

öffentlicher Teil:<br />

TOP 08:Die Gemeindevertretung Neu Kaliß beschließt die Aufhebung<br />

des Beschlusses vom 16.06. 2005, Nr. 0042/05, zur Jahresrechnung<br />

2004<br />

TOP 09:die Gemeindevertretung beschließt auf der heutigen Sitzung<br />

die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 im Verwaltungshaushalt:<br />

mit bereinigten Soll-Einnahmen <strong>und</strong> Soll-Ausgaben von<br />

1.668.253,69 EUR<br />

im Vermögenshaushalt:<br />

mit bereinigten Soll-Einnahmen <strong>und</strong> Soll-Ausgaben von<br />

596.926,82 EUR.<br />

TOP 11:Die Gemeindevertretung Neu Kaliß beschließt in ihrer heutigen<br />

Sitzung die in der Anlage beigefügte 1. Nachtragssatzung<br />

für das Haushaltsjahr 2008<br />

Top 13:Die Mitglieder der Gemeindevertretung beschließen die Aufhebung<br />

des Satzungsbeschlusses zum B-Plan „Ortsmitte“<br />

Ortslage Heiddorf vom 13.12.2007 (Beschluss-Nr.<br />

155/12/2007)<br />

TOP 14:Die Mitglieder der Gemeindevertretung billigen den überarbeiteten<br />

Entwurf des B-Planes der Ortslage Heiddorf „Ortsmitte“<br />

mit Begründung in der vorliegenden Form. Es gelten<br />

die Vorschriften des § 13 a Abs. 2 <strong>und</strong> 3 Satz 1 Baugesetzbuch.<br />

nichtöffentlicher Teil:<br />

TOP 16:Die Gemeindevertretung Neu Kaliß beschließt auf ihrer heutigen<br />

Sitzung, die Ingenieurleistungen für das Informations- <strong>und</strong><br />

Begegnungszentrum (IBZ) in Neu Kaliß an die Struck / Morgenstern<br />

Statik GbR, Uelzener Straße 49, 29451 Dannenberg.<br />

TOP 17:Die Mitglieder der Gemeindevertretung beschließen den Auftrag<br />

zur Überarbeitung des B-Planes Ortslage Heiddorf „Ortsmitte“<br />

an das Ingenieurbüro Stadt & Landschaftsplanung, Schwerin.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!