Amtliches Bekanntmachungs- und ... - Amt Dömitz-Malliß
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30 <strong>Amt</strong>skurier Woche 40 / 04. Oktober 2008<br />
Nichtöffentlicher Teil:<br />
TOP Betreff Vorlage-Nr.<br />
10 Personalangelegenheiten<br />
11 Wiederherstellen der Öffentlichkeit<br />
Öffentlicher Teil:<br />
12. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil<br />
13. Anfragen <strong>und</strong> Anträge<br />
14. Schließen der Sitzung<br />
gez. Renate Vollbrecht<br />
<strong>Amt</strong>svorsteher<br />
F.d.R. Mandy Didrich<br />
Bekanntmachung<br />
des Gemeindewahlleiters<br />
der Stadt <strong>Dömitz</strong><br />
Ersatzperson des Wahlvorschlages der Partei des Demokratischen<br />
Sozialismus (PDS), nunmehr DIE.LINKE, für die<br />
Stadtvertretung <strong>Dömitz</strong><br />
Als Ersatzperson für den Wahlvorschlag der Partei des Demokratischen<br />
Sozialismus (PDS), nunmehr DIE.LINKE, wurde von mir nach<br />
§ 54 Abs. 3 <strong>und</strong> 7 Kommunalwahlgesetz (KWG M-V) am 19. August<br />
2008 Frau Wiebke Schäfer, wohnhaft in 19303 <strong>Dömitz</strong>, Ludwigsluster<br />
Straße 24 festgestellt <strong>und</strong> benachrichtigt. Frau Wiebke Schäfer hat mir<br />
gegenüber nicht erklärt, dass sie die Mitgliedschaft in der Vertretung<br />
ablehnt, so dass die Wahl als angenommen gilt.<br />
Damit ist nach § 54 Abs. 1 KWG M-V Frau Wiebke Schäfer ab<br />
30. August 2008 Stadtvertreter der Stadt <strong>Dömitz</strong>.<br />
Lange<br />
Gemeindewahlleiter<br />
Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters<br />
der Gemeinde Neu Kaliß<br />
Ersatzperson des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen<br />
Union Deutschlands für die Gemeindevertretung<br />
Neu Kaliß<br />
Als Ersatzperson für den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen<br />
Union Deutschlands (CDU) wurde von mir nach § 54 Abs. 3<br />
<strong>und</strong> 7 Kommunalwahlgesetz (KWG M-V) am 02. September 2008<br />
Herr Dirk Prothmann, wohnhaft in 19294 Neu Kaliß, Alter Postweg 29<br />
festgestellt <strong>und</strong> benachrichtigt. Herr Dirk Prothmann hat mir gegenüber<br />
nicht erklärt, dass er die Mitgliedschaft in der Vertretung ablehnt,<br />
so dass die Wahl als angenommen gilt.<br />
Damit ist nach § 54 Abs. 1 KWG M-V Herr Dirk Prothmann ab<br />
13. September 2008 Gemeindevertreter der Gemeinde Neu Kaliß.<br />
Künzler<br />
Gemeindewahlleiter<br />
<strong>Amt</strong> für Landwirtschaft Wittenburg<br />
- Flurneuordnungsbehörde -<br />
Pappelweg 2<br />
19243 Wittenburg<br />
Freiwilliger Landtausch <strong>Malliß</strong>-Conow<br />
Az.: 22a/5433.211-908<br />
AUSFERTIGUNG<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
für die Gemeinde <strong>Malliß</strong><br />
Das <strong>Amt</strong> für Landwirtschaft Wittenburg als Flurneuordnungsbehörde<br />
beabsichtigt den Freiwilligen Landtausch <strong>Malliß</strong>-Conow, Landkreis<br />
Ludwigslust, nach § 54 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom<br />
3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) in der geltenden Fassung durchzuführen.<br />
Dem freiwilligen Landtausch werden folgende Flurstücke unterliegen:<br />
Gemeinde: <strong>Malliß</strong> <strong>Malliß</strong> <strong>Malliß</strong><br />
Gemarkung: <strong>Malliß</strong> <strong>Malliß</strong> Conow<br />
Flur: 1 2 1<br />
Flurstücke: 116 56/4 262 <strong>und</strong> 266<br />
Das Verfahrensgebiet insbesondere Lage <strong>und</strong> genaue Abgrenzung nach<br />
Flurstücken kann bei der Flurneuordnungsbehörde, dem <strong>Amt</strong> für<br />
Landwirtschaft Wittenburg bei o. g. Adresse, eingesehen werden.<br />
Anmeldung unbekannter Rechte<br />
Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Gr<strong>und</strong>buch ersichtlich sind,<br />
die aber zur Beteiligung am Freiwilligen Landtausch berechtigen, werden<br />
aufgefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet<br />
vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - bei der Flurneuordnungsbehörde<br />
anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurneuordnungsbehörde<br />
nachzuweisen. Werden Rechte nicht fristgemäß angemeldet<br />
oder nachgewiesen, so kann die Flurneuordnungsbehörde die<br />
bisherigen Verhandlungen <strong>und</strong> Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber<br />
eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor<br />
der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten<br />
lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe<br />
des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.<br />
Im Auftrag (LS)<br />
gez. i. V.<br />
Knoblich<br />
Ausgefertigt: in Wittenburg, am 17.09.2008<br />
Im Auftrag (LS)<br />
gez.<br />
Märksch<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse<br />
der Gemeindevertretung Neu Kaliß<br />
vom 18. September 2008<br />
öffentlicher Teil:<br />
TOP 08:Die Gemeindevertretung Neu Kaliß beschließt die Aufhebung<br />
des Beschlusses vom 16.06. 2005, Nr. 0042/05, zur Jahresrechnung<br />
2004<br />
TOP 09:die Gemeindevertretung beschließt auf der heutigen Sitzung<br />
die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 im Verwaltungshaushalt:<br />
mit bereinigten Soll-Einnahmen <strong>und</strong> Soll-Ausgaben von<br />
1.668.253,69 EUR<br />
im Vermögenshaushalt:<br />
mit bereinigten Soll-Einnahmen <strong>und</strong> Soll-Ausgaben von<br />
596.926,82 EUR.<br />
TOP 11:Die Gemeindevertretung Neu Kaliß beschließt in ihrer heutigen<br />
Sitzung die in der Anlage beigefügte 1. Nachtragssatzung<br />
für das Haushaltsjahr 2008<br />
Top 13:Die Mitglieder der Gemeindevertretung beschließen die Aufhebung<br />
des Satzungsbeschlusses zum B-Plan „Ortsmitte“<br />
Ortslage Heiddorf vom 13.12.2007 (Beschluss-Nr.<br />
155/12/2007)<br />
TOP 14:Die Mitglieder der Gemeindevertretung billigen den überarbeiteten<br />
Entwurf des B-Planes der Ortslage Heiddorf „Ortsmitte“<br />
mit Begründung in der vorliegenden Form. Es gelten<br />
die Vorschriften des § 13 a Abs. 2 <strong>und</strong> 3 Satz 1 Baugesetzbuch.<br />
nichtöffentlicher Teil:<br />
TOP 16:Die Gemeindevertretung Neu Kaliß beschließt auf ihrer heutigen<br />
Sitzung, die Ingenieurleistungen für das Informations- <strong>und</strong><br />
Begegnungszentrum (IBZ) in Neu Kaliß an die Struck / Morgenstern<br />
Statik GbR, Uelzener Straße 49, 29451 Dannenberg.<br />
TOP 17:Die Mitglieder der Gemeindevertretung beschließen den Auftrag<br />
zur Überarbeitung des B-Planes Ortslage Heiddorf „Ortsmitte“<br />
an das Ingenieurbüro Stadt & Landschaftsplanung, Schwerin.