Amtliches Bekanntmachungs- und ... - Amt Dömitz-Malliß
Amtliches Bekanntmachungs- und ... - Amt Dömitz-Malliß
Amtliches Bekanntmachungs- und ... - Amt Dömitz-Malliß
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
6 <strong>Amt</strong>skurier Woche 40 / 04. Oktober 2008<br />
Hier soll es wie in der alten Verkaufsstelle gewohnt, Lebensmittel <strong>und</strong><br />
natürlich auch frische Brötchen geben. Das ist aber bei weitem nicht<br />
alles. Wir wollen in einem kleinen Bistro, auch außer Haus, frische belegte<br />
Brötchen, Bockwurst, Kaffee <strong>und</strong> andere Leckereien, sowie einen<br />
kleinen Mittagsimbiss, Jan Gebhardt ist Koch, anbieten. Auch ein<br />
Catering ist geplant. Sämtliche Feinkostsalate, die dann im Laden angeboten<br />
werden, werden selbst zubereitet <strong>und</strong> es wird auch frischen<br />
hausgebackenen Kuchen geben. Ein Angebot ist auch, dass Lebensmitteleinkäufe<br />
über 25 Euro frei Haus geliefert werden. Ein Parkplatz<br />
vor dem Haus ist ebenfalls vorhanden. „Wir sind für (fast) alles offen<br />
<strong>und</strong> würden <strong>und</strong> sehr über Anregungen <strong>und</strong> Tipps von außen freuen“,<br />
so die quirlige Stefanie Wiechert. Bleibt zu wünschen, dass K<strong>und</strong>en<br />
<strong>und</strong> Gäste in Scharen kommen <strong>und</strong> somit ihr Engagement belohnt<br />
wird. Übrigens ist die Versorgungseinrichtung von montags bis sonntags<br />
von 9.00 bis 19.00 Uhr geöffnet.<br />
Uwe Losch<br />
Stefanie Wiechert <strong>und</strong> Jan Gebhardt bei der Eröffnung ihrer „Sonnenblume“<br />
Wertstoffhof <strong>Malliß</strong><br />
Der Wertstoffhof in <strong>Malliß</strong> ist immer am Sonnabend in den geraden<br />
Kalenderwochen des Jahres in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
geöffnet.<br />
Im Monat Oktober 2008 können Sie Ihre Abfälle demnach am<br />
• 04.10.2008 (40. Kalenderwoche) sowie<br />
• 18.10.2008 (42. Kalenderwoche)<br />
<strong>und</strong> im Monat November 2008 am<br />
• 01.11.2008 (44. Kalenderwoche)<br />
• 15.11.2008 (46. Kalenderwoche) sowie<br />
• 29.11.2008 (48. Kalenderwoche) im Wertstoffhof abliefern.<br />
Der 29.11.2008 ist der letzte Öffnungstag in diesem Jahr.<br />
Verbrennen von Gartenabfällen<br />
Vom 01. bis 31. Oktober dürfen gemäß Pflanzenabfallverordnung<br />
Mecklenburg-Vorpommern pflanzliche Abfälle, die auf nichl gewerblich<br />
genutzten Gartengr<strong>und</strong>stücken anfallen, ausnahmsweise verbrannt<br />
werden, <strong>und</strong> zwar werktags während maximal zwei St<strong>und</strong>en täglich in<br />
der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.<br />
Den Vorrang vor einer Verbrennung, die eine Ausnahme darstellen<br />
muss, hat jedoch die Kompostierung. Nur wenn diese nicht möglich<br />
oder nichl zumutbar ist, darf von der Ausnahmeregelung zum Verbrennen<br />
Gebrauch gemacht werden.<br />
Dabei sind natürlich die einschlägigen Brandschutzbestimmungen zu<br />
beachten. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die zur Verbrennung<br />
vorgesehenen Pflanzenabfälle erst unmittelbar vor der Verbrennung aufgeschichtet<br />
bzw. bei schon erfolgter Lagerung nochmals umgeschichtet<br />
werden, damit die Gefährdung von Kleintieren verhindert wird.<br />
Das Mitverbrennen anderer Abfälle (z. B. Altöl, Altreifen, Bauabfälle,<br />
Sperrmüll usw.) ist strengstens untersagt <strong>und</strong> erfüllt - genau wie das<br />
Verbrennen der Gartenabfälle außerhalb der o. g. Zeiträume - den Talbestand<br />
einer Ordnungswidrigkeit!<br />
Derartige Ordnungswidrigkeiten können mit empfindlichen Geldbußen<br />
geahndet werden.<br />
Wir bitten alle Bürger um unbedingte Beachtung!<br />
Ihr Ordnungsamt<br />
Wichtige Informationen<br />
aus der <strong>Amt</strong>skasse<br />
leider erhöhen sich unsere Vollstreckungsfälle immer mehr, <strong>und</strong> wir<br />
möchten nochmals an Sie appellieren, unsere Verwaltung rechtzeitiger<br />
aufzusuchen.<br />
Bereits mit dem Bescheid entsteht die Zahlungspflicht zum jeweiligen<br />
Fälligkeitstermin. Bei Nichtzahlung der Forderung erfolgt eine Mahnung<br />
<strong>und</strong> im Anschluss die Benachrichtigung über eine bevorstehende<br />
Zwangsvollstreckung.<br />
Ab diesem Zeitpunkt führt die <strong>Amt</strong>skasse als Vollstreckungsbehörde<br />
folgende Vollstreckungsmöglich-keiten durch.<br />
1. Der Außendienst kann beauftragt werden <strong>und</strong> anschließend können<br />
die unter 2. genannten Maßnahmen eingeleitet werden.<br />
2. Es können aber auch sofort andere Maßnahmen zur Beitreibung<br />
der Forderung ergriffen werden, wie Pfändungen bei Arbeitgebern<br />
oder Banken, aber auch Sachpfändungen wie PKW oder anderes<br />
Eigentum. Diese Maßnahmen sind kostenpflichtig <strong>und</strong> vom<br />
Schuldner zu begleichen.<br />
Weiterhin entstehen die Vollstreckungsgebühren, derzeit in Höhe von<br />
20,00 €, mit der Übergabe des Vollstreckungsauftrages an die Vollstreckungsbehörde<br />
<strong>und</strong> sind bei der Benachrichtigung über eine bevorstehende<br />
Zwangsvollstreckung fällig <strong>und</strong> ebenfalls vom Schuldner zu<br />
begleichen.<br />
Damit es nicht zu derartigen Maßnahmen der <strong>Amt</strong>skasse kommt, bitten<br />
wir Sie, Ihre Einzahlungen rechtzeitig <strong>und</strong> termingerecht vorzunehmen.<br />
Sollten Sie nicht in der Lage sein die Forderung zum Termin<br />
zu begleichen, wenden Sie sich bitte vor Fälligkeit der Forderung an<br />
die Mitarbeiter der <strong>Amt</strong>sverwaltung.<br />
Ihre <strong>Amt</strong>skasse <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong><br />
Unglaublich!<br />
Kürzlich wurde das Ordnungsamt nach Heiddorf gerufen, um eine unerlaubte<br />
Abfallablagerung aufzunehmen. Die Ortsbegehung ergab,<br />
dass sich am Wehr der „Alten Elde“ eine große Menge von Äpfeln angesammelt<br />
hatte. Offenbar wurden die Äpfel von einem verantwortungslosen<br />
Zeitgenossen einfach in das Gewässer gekippt.