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Amtliches Bekanntmachungs- und ... - Amt Dömitz-Malliß

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6 <strong>Amt</strong>skurier Woche 40 / 04. Oktober 2008<br />

Hier soll es wie in der alten Verkaufsstelle gewohnt, Lebensmittel <strong>und</strong><br />

natürlich auch frische Brötchen geben. Das ist aber bei weitem nicht<br />

alles. Wir wollen in einem kleinen Bistro, auch außer Haus, frische belegte<br />

Brötchen, Bockwurst, Kaffee <strong>und</strong> andere Leckereien, sowie einen<br />

kleinen Mittagsimbiss, Jan Gebhardt ist Koch, anbieten. Auch ein<br />

Catering ist geplant. Sämtliche Feinkostsalate, die dann im Laden angeboten<br />

werden, werden selbst zubereitet <strong>und</strong> es wird auch frischen<br />

hausgebackenen Kuchen geben. Ein Angebot ist auch, dass Lebensmitteleinkäufe<br />

über 25 Euro frei Haus geliefert werden. Ein Parkplatz<br />

vor dem Haus ist ebenfalls vorhanden. „Wir sind für (fast) alles offen<br />

<strong>und</strong> würden <strong>und</strong> sehr über Anregungen <strong>und</strong> Tipps von außen freuen“,<br />

so die quirlige Stefanie Wiechert. Bleibt zu wünschen, dass K<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong> Gäste in Scharen kommen <strong>und</strong> somit ihr Engagement belohnt<br />

wird. Übrigens ist die Versorgungseinrichtung von montags bis sonntags<br />

von 9.00 bis 19.00 Uhr geöffnet.<br />

Uwe Losch<br />

Stefanie Wiechert <strong>und</strong> Jan Gebhardt bei der Eröffnung ihrer „Sonnenblume“<br />

Wertstoffhof <strong>Malliß</strong><br />

Der Wertstoffhof in <strong>Malliß</strong> ist immer am Sonnabend in den geraden<br />

Kalenderwochen des Jahres in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

geöffnet.<br />

Im Monat Oktober 2008 können Sie Ihre Abfälle demnach am<br />

• 04.10.2008 (40. Kalenderwoche) sowie<br />

• 18.10.2008 (42. Kalenderwoche)<br />

<strong>und</strong> im Monat November 2008 am<br />

• 01.11.2008 (44. Kalenderwoche)<br />

• 15.11.2008 (46. Kalenderwoche) sowie<br />

• 29.11.2008 (48. Kalenderwoche) im Wertstoffhof abliefern.<br />

Der 29.11.2008 ist der letzte Öffnungstag in diesem Jahr.<br />

Verbrennen von Gartenabfällen<br />

Vom 01. bis 31. Oktober dürfen gemäß Pflanzenabfallverordnung<br />

Mecklenburg-Vorpommern pflanzliche Abfälle, die auf nichl gewerblich<br />

genutzten Gartengr<strong>und</strong>stücken anfallen, ausnahmsweise verbrannt<br />

werden, <strong>und</strong> zwar werktags während maximal zwei St<strong>und</strong>en täglich in<br />

der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.<br />

Den Vorrang vor einer Verbrennung, die eine Ausnahme darstellen<br />

muss, hat jedoch die Kompostierung. Nur wenn diese nicht möglich<br />

oder nichl zumutbar ist, darf von der Ausnahmeregelung zum Verbrennen<br />

Gebrauch gemacht werden.<br />

Dabei sind natürlich die einschlägigen Brandschutzbestimmungen zu<br />

beachten. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die zur Verbrennung<br />

vorgesehenen Pflanzenabfälle erst unmittelbar vor der Verbrennung aufgeschichtet<br />

bzw. bei schon erfolgter Lagerung nochmals umgeschichtet<br />

werden, damit die Gefährdung von Kleintieren verhindert wird.<br />

Das Mitverbrennen anderer Abfälle (z. B. Altöl, Altreifen, Bauabfälle,<br />

Sperrmüll usw.) ist strengstens untersagt <strong>und</strong> erfüllt - genau wie das<br />

Verbrennen der Gartenabfälle außerhalb der o. g. Zeiträume - den Talbestand<br />

einer Ordnungswidrigkeit!<br />

Derartige Ordnungswidrigkeiten können mit empfindlichen Geldbußen<br />

geahndet werden.<br />

Wir bitten alle Bürger um unbedingte Beachtung!<br />

Ihr Ordnungsamt<br />

Wichtige Informationen<br />

aus der <strong>Amt</strong>skasse<br />

leider erhöhen sich unsere Vollstreckungsfälle immer mehr, <strong>und</strong> wir<br />

möchten nochmals an Sie appellieren, unsere Verwaltung rechtzeitiger<br />

aufzusuchen.<br />

Bereits mit dem Bescheid entsteht die Zahlungspflicht zum jeweiligen<br />

Fälligkeitstermin. Bei Nichtzahlung der Forderung erfolgt eine Mahnung<br />

<strong>und</strong> im Anschluss die Benachrichtigung über eine bevorstehende<br />

Zwangsvollstreckung.<br />

Ab diesem Zeitpunkt führt die <strong>Amt</strong>skasse als Vollstreckungsbehörde<br />

folgende Vollstreckungsmöglich-keiten durch.<br />

1. Der Außendienst kann beauftragt werden <strong>und</strong> anschließend können<br />

die unter 2. genannten Maßnahmen eingeleitet werden.<br />

2. Es können aber auch sofort andere Maßnahmen zur Beitreibung<br />

der Forderung ergriffen werden, wie Pfändungen bei Arbeitgebern<br />

oder Banken, aber auch Sachpfändungen wie PKW oder anderes<br />

Eigentum. Diese Maßnahmen sind kostenpflichtig <strong>und</strong> vom<br />

Schuldner zu begleichen.<br />

Weiterhin entstehen die Vollstreckungsgebühren, derzeit in Höhe von<br />

20,00 €, mit der Übergabe des Vollstreckungsauftrages an die Vollstreckungsbehörde<br />

<strong>und</strong> sind bei der Benachrichtigung über eine bevorstehende<br />

Zwangsvollstreckung fällig <strong>und</strong> ebenfalls vom Schuldner zu<br />

begleichen.<br />

Damit es nicht zu derartigen Maßnahmen der <strong>Amt</strong>skasse kommt, bitten<br />

wir Sie, Ihre Einzahlungen rechtzeitig <strong>und</strong> termingerecht vorzunehmen.<br />

Sollten Sie nicht in der Lage sein die Forderung zum Termin<br />

zu begleichen, wenden Sie sich bitte vor Fälligkeit der Forderung an<br />

die Mitarbeiter der <strong>Amt</strong>sverwaltung.<br />

Ihre <strong>Amt</strong>skasse <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong><br />

Unglaublich!<br />

Kürzlich wurde das Ordnungsamt nach Heiddorf gerufen, um eine unerlaubte<br />

Abfallablagerung aufzunehmen. Die Ortsbegehung ergab,<br />

dass sich am Wehr der „Alten Elde“ eine große Menge von Äpfeln angesammelt<br />

hatte. Offenbar wurden die Äpfel von einem verantwortungslosen<br />

Zeitgenossen einfach in das Gewässer gekippt.

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