Schach dem Verbrechen! - Interessengemeinschaft liberales ...
Schach dem Verbrechen! - Interessengemeinschaft liberales ...
Schach dem Verbrechen! - Interessengemeinschaft liberales ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Gastbeitrag aus www.wissenbloggt.de, Autor Argutus<br />
Die Entwaffnung der Juden –<br />
der Beginn des Holocaust<br />
Völkermord beginnt immer mit der Entwaffnung des Teils der<br />
Bevölkerung, der vernichtet werden soll. Das war bei den Armeniern<br />
in der Türkei so, das war bei den Sowjets auch nicht anders, denn<br />
auch die haben die Ukrainer zuerst entwaffnet, bevor sie sie haben<br />
verhungern lassen.<br />
Die Endstation für die Entwaffneten: Die Vernichtungslager und die Gaskammern<br />
Besonders typisch natürlich die Nazis.<br />
Entwaffnen – verfolgen – vernichten. Nach<br />
diesem Schema ist das abgelaufen. Dazu<br />
ein interessanter Beitrag aus Deutschland<br />
http://www.wissenbloggt.de/?p=9099 :<br />
Wehrlos!<br />
Die Entwaffnung als erster Schritt<br />
zur Vernichtung<br />
Publiziert am 10. Mai 2012 von Argutus<br />
Mit der Entwaffnung der deutschen<br />
Juden wurde ab 1933 lokal begrenzt begonnen.<br />
Ein Schwerpunkt war Berlin, wo<br />
durch Großrazzien nach Waffen gesucht<br />
wurde. Anfang 1936 wurde auf Weisung<br />
der Gestapo den Polizeibehörden untersagt,<br />
Waffenscheine an Juden auszustellen.<br />
Im November 1938 wurde Juden durch die<br />
„Verordnung gegen den Waffenbesitz der<br />
Juden“ der Besitz von Schuss-, Hieb- und<br />
Stoßwaffen verboten.<br />
Weimarer Republik<br />
Die rechtlichen Grundlagen, auf die Nationalsozialisten<br />
später bei der Entwaffnung<br />
der deutschen Juden zurückgriffen,<br />
wurden bereits in der Weimarer Republik<br />
geschaffen. Mit <strong>dem</strong> Reichsgesetz über<br />
Schusswaffen und Munition vom 12. April<br />
1928 wurden Erwerbsscheine – ähnlich der<br />
heutigen Waffenbesitzkarte – vorgesehen,<br />
die nur „Berechtigten“ den Erwerb und<br />
den Besitz von Schusswaffen erlaubte.<br />
Es wurde ein Netz von behördlichen<br />
Registrierungspflichten geschaffen, die<br />
es <strong>dem</strong> Staat jederzeit ermöglichten, auf<br />
die Waffen der Waffenbesitzer zugreifen<br />
zu können. Das Waffengewerbe, also<br />
Handel und Herstellung, durfte nur mit<br />
behördlicher Genehmigung betrieben<br />
werden. Es sollte sichergestellt werden,<br />
dass Schusswaffen nur an „zuverlässige<br />
Personen“ ausgegeben werden. Ab 1930<br />
wurde auch der Umgang mit Hieb- und<br />
Stoßwaffen reglementiert. Für das Tragen<br />
von Schusswaffen in der Öffentlichkeit<br />
wurde ein Waffenschein erforderlich.<br />
Machtübernahme der Nationalsozialisten<br />
Direkt nach der „Machtergreifung“ der<br />
Nationalsozialisten im Jahr 1933 wurde<br />
die Waffengesetzgebung der Weimarer<br />
Republik genutzt um Juden zu entwaffnen<br />
oder unter <strong>dem</strong> fadenscheinigen<br />
Grund „Waffen zu suchen“ Razzien<br />
und Hausdurchsuchungen durchzuführen.<br />
Da das Waffengesetz von 1928 der<br />
Polizeibehörde das Recht zur Erteilung<br />
und <strong>dem</strong> Entzug der waffenrechtlichen<br />
Erlaubnis zubilligte, wurden die jüdischen<br />
Waffenbesitzer durch Verfügungen der<br />
Polizei entwaffnet. Z.B. verfügte der Polizeipräsident<br />
von Breslau am 21. April<br />
1933, dass die Juden ihre Waffenscheine<br />
und Schützenbewilligungen sofort den<br />
Polizeibehörden übergeben müssen.<br />
Nach<strong>dem</strong> die jüdische Bevölkerung als<br />
nicht vertrauenswürdig eingestuft wurde,<br />
wurden auch keine Waffenscheine an sie<br />
ausgestellt.<br />
Das Waffengesetz wurde auch für Hausdurchsuchungen<br />
und Razzien herangezogen,<br />
in<strong>dem</strong> behauptet wurde, dass<br />
die Opfer große Mengen an Waffen und<br />
Munition lagern würden. Prominentes<br />
Beispiel hierfür ist Albert Einstein, dessen<br />
Sommerhaus in Caputh am Schwielowsee<br />
im Frühjahr 1933 durchsucht wurde. Dabei<br />
wurde lediglich ein Brotmesser gefunden.<br />
Auch Großrazzien wie am 4. April 1933<br />
im Scheunenviertel in Berlin wurden<br />
durchgeführt. Dabei wurden neben vielen<br />
Waffen auch regimekritische Schriften<br />
aufgefunden. Teilweise wurden auch Juden<br />
ohne Aufenthaltsgenehmigung entdeckt<br />
und festgenommen.<br />
Ab 1935 wurde von der Gestapo die Ausgabe<br />
von Waffenscheinen und Waffenerwerbsscheinen<br />
an Juden unterbunden. Die<br />
Polizeibehörden als ausführende Behörde<br />
hatten dieser Anordnung Folge zu leisten.<br />
Der Selbstschutzbereich der Juden war<br />
aufgehoben und sie waren der Willkür und<br />
<strong>dem</strong> Terror der Polizeibehörden ausgesetzt,<br />
ohne dass es eines neuen oder besonderen<br />
Gesetzes dafür bedurfte.<br />
Waffengesetz von 1938<br />
Im Jahr 1938 wurde das Waffenrecht von<br />
den Nationalsozialisten umfassend neu<br />
geregelt. Dieses neue Waffengesetz vom<br />
18. März 1938 (RGBl I, 265) wird heute<br />
oftmals als Lockerung der bestehenden<br />
Vorschriften angesehen, kam aber vor<br />
allem den Funktionären der NSDAP und<br />
27