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Schach dem Verbrechen! - Interessengemeinschaft liberales ...

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Gastbeitrag aus www.wissenbloggt.de, Autor Argutus<br />

Die Entwaffnung der Juden –<br />

der Beginn des Holocaust<br />

Völkermord beginnt immer mit der Entwaffnung des Teils der<br />

Bevölkerung, der vernichtet werden soll. Das war bei den Armeniern<br />

in der Türkei so, das war bei den Sowjets auch nicht anders, denn<br />

auch die haben die Ukrainer zuerst entwaffnet, bevor sie sie haben<br />

verhungern lassen.<br />

Die Endstation für die Entwaffneten: Die Vernichtungslager und die Gaskammern<br />

Besonders typisch natürlich die Nazis.<br />

Entwaffnen – verfolgen – vernichten. Nach<br />

diesem Schema ist das abgelaufen. Dazu<br />

ein interessanter Beitrag aus Deutschland<br />

http://www.wissenbloggt.de/?p=9099 :<br />

Wehrlos!<br />

Die Entwaffnung als erster Schritt<br />

zur Vernichtung<br />

Publiziert am 10. Mai 2012 von Argutus<br />

Mit der Entwaffnung der deutschen<br />

Juden wurde ab 1933 lokal begrenzt begonnen.<br />

Ein Schwerpunkt war Berlin, wo<br />

durch Großrazzien nach Waffen gesucht<br />

wurde. Anfang 1936 wurde auf Weisung<br />

der Gestapo den Polizeibehörden untersagt,<br />

Waffenscheine an Juden auszustellen.<br />

Im November 1938 wurde Juden durch die<br />

„Verordnung gegen den Waffenbesitz der<br />

Juden“ der Besitz von Schuss-, Hieb- und<br />

Stoßwaffen verboten.<br />

Weimarer Republik<br />

Die rechtlichen Grundlagen, auf die Nationalsozialisten<br />

später bei der Entwaffnung<br />

der deutschen Juden zurückgriffen,<br />

wurden bereits in der Weimarer Republik<br />

geschaffen. Mit <strong>dem</strong> Reichsgesetz über<br />

Schusswaffen und Munition vom 12. April<br />

1928 wurden Erwerbsscheine – ähnlich der<br />

heutigen Waffenbesitzkarte – vorgesehen,<br />

die nur „Berechtigten“ den Erwerb und<br />

den Besitz von Schusswaffen erlaubte.<br />

Es wurde ein Netz von behördlichen<br />

Registrierungspflichten geschaffen, die<br />

es <strong>dem</strong> Staat jederzeit ermöglichten, auf<br />

die Waffen der Waffenbesitzer zugreifen<br />

zu können. Das Waffengewerbe, also<br />

Handel und Herstellung, durfte nur mit<br />

behördlicher Genehmigung betrieben<br />

werden. Es sollte sichergestellt werden,<br />

dass Schusswaffen nur an „zuverlässige<br />

Personen“ ausgegeben werden. Ab 1930<br />

wurde auch der Umgang mit Hieb- und<br />

Stoßwaffen reglementiert. Für das Tragen<br />

von Schusswaffen in der Öffentlichkeit<br />

wurde ein Waffenschein erforderlich.<br />

Machtübernahme der Nationalsozialisten<br />

Direkt nach der „Machtergreifung“ der<br />

Nationalsozialisten im Jahr 1933 wurde<br />

die Waffengesetzgebung der Weimarer<br />

Republik genutzt um Juden zu entwaffnen<br />

oder unter <strong>dem</strong> fadenscheinigen<br />

Grund „Waffen zu suchen“ Razzien<br />

und Hausdurchsuchungen durchzuführen.<br />

Da das Waffengesetz von 1928 der<br />

Polizeibehörde das Recht zur Erteilung<br />

und <strong>dem</strong> Entzug der waffenrechtlichen<br />

Erlaubnis zubilligte, wurden die jüdischen<br />

Waffenbesitzer durch Verfügungen der<br />

Polizei entwaffnet. Z.B. verfügte der Polizeipräsident<br />

von Breslau am 21. April<br />

1933, dass die Juden ihre Waffenscheine<br />

und Schützenbewilligungen sofort den<br />

Polizeibehörden übergeben müssen.<br />

Nach<strong>dem</strong> die jüdische Bevölkerung als<br />

nicht vertrauenswürdig eingestuft wurde,<br />

wurden auch keine Waffenscheine an sie<br />

ausgestellt.<br />

Das Waffengesetz wurde auch für Hausdurchsuchungen<br />

und Razzien herangezogen,<br />

in<strong>dem</strong> behauptet wurde, dass<br />

die Opfer große Mengen an Waffen und<br />

Munition lagern würden. Prominentes<br />

Beispiel hierfür ist Albert Einstein, dessen<br />

Sommerhaus in Caputh am Schwielowsee<br />

im Frühjahr 1933 durchsucht wurde. Dabei<br />

wurde lediglich ein Brotmesser gefunden.<br />

Auch Großrazzien wie am 4. April 1933<br />

im Scheunenviertel in Berlin wurden<br />

durchgeführt. Dabei wurden neben vielen<br />

Waffen auch regimekritische Schriften<br />

aufgefunden. Teilweise wurden auch Juden<br />

ohne Aufenthaltsgenehmigung entdeckt<br />

und festgenommen.<br />

Ab 1935 wurde von der Gestapo die Ausgabe<br />

von Waffenscheinen und Waffenerwerbsscheinen<br />

an Juden unterbunden. Die<br />

Polizeibehörden als ausführende Behörde<br />

hatten dieser Anordnung Folge zu leisten.<br />

Der Selbstschutzbereich der Juden war<br />

aufgehoben und sie waren der Willkür und<br />

<strong>dem</strong> Terror der Polizeibehörden ausgesetzt,<br />

ohne dass es eines neuen oder besonderen<br />

Gesetzes dafür bedurfte.<br />

Waffengesetz von 1938<br />

Im Jahr 1938 wurde das Waffenrecht von<br />

den Nationalsozialisten umfassend neu<br />

geregelt. Dieses neue Waffengesetz vom<br />

18. März 1938 (RGBl I, 265) wird heute<br />

oftmals als Lockerung der bestehenden<br />

Vorschriften angesehen, kam aber vor<br />

allem den Funktionären der NSDAP und<br />

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