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Schach dem Verbrechen! - Interessengemeinschaft liberales ...

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Folge 57<br />

Inhalt<br />

<strong>Interessengemeinschaft</strong> Liberales Waffenrecht in Österreich<br />

Kanada entsorgt das Register<br />

für Langwaffen ..........................................4<br />

FESAC – Foundation for European<br />

Societies of Arms Collectors ......................5<br />

Von der Registrierung ................................6<br />

Thema „Selbstverteidigung“ ..................7-9<br />

Notwehr, gibt es die überhaupt? .............10<br />

Selbstverteidigung - ein ewig<br />

junges Thema ....................................10-11<br />

Notwehr, Selbstverteidigung<br />

und Selbstjustiz .......................................12<br />

Aus Fallstricken werden in Kärnten tiefe,<br />

tiefe Fallgruben .......................................13<br />

Die Waffenbehörden gegen die Jäger .....14<br />

Das neue Waffengesetz - noch nicht in<br />

Kraft und schon novelliert ......................15<br />

Kommt jetzt endlich das<br />

neue Waffengesetz? .................................16<br />

Das Interview mit Landesjägermeister<br />

Josef Pröll...........................................17-19<br />

Die neue Waffenreihe<br />

„Steyr – Mannlicher“ .........................20-25<br />

Die Entwaffnung der Juden – der Beginn<br />

des Holocaust .....................................27-28<br />

Wem nützt die Waffenregistrierung? .......28<br />

Die Enteignung und<br />

die Waffenregistrierung ...........................29<br />

Impressum ...............................................31<br />

Wildmeister Konrad Esterl ......................32<br />

Eine unvergeßliche Nachsuche - ................<br />

der Angriff des Keilers .......................32-34<br />

Der Mythos Selbstverteidigung .........35-36<br />

Die Waffenführerschein-DVD ist<br />

ein Riesenerfolg ......................................37<br />

Das neue Buch ...................................38-40<br />

Gunfight in the Plains – Haringsee .........41<br />

Jubiläen ...................................................42<br />

Von A wie Abzug bis Z<br />

wie Zielfernrohr ......................................43<br />

Titelseite: Foto © Sabrina Öhler<br />

Editorial<br />

Ein dominierendes Thema unserer<br />

neuesten IWÖ Nachrichten betrifft<br />

die Selbstverteidigung und die Notwehr.<br />

Neben <strong>dem</strong> Sportschießen,<br />

<strong>dem</strong> Sammeln oder <strong>dem</strong> Jagen ist<br />

wohl die Möglichkeit eine effektive<br />

Selbstverteidigung üben zu können<br />

das Grundargument für den Waffenbesitz<br />

durch Private schlechthin.<br />

Überall dort wo Polizei oder andere<br />

Helfer zu spät kommen würden,<br />

muß es die rechtliche Zulässigkeit<br />

der Übung von effektiver Notwehr<br />

geben. Notwehr ist etwas völlig anderes,<br />

als Selbstjustiz. Notwehr ist<br />

die Abwehr eines Angriffes, Selbstjustiz<br />

ist die Bestrafung des Täters<br />

durch das Opfer. Die Aufgaben der<br />

Justiz kommen <strong>dem</strong> Staat zu, dies<br />

ist seit langem ein rechtsstaatlicher<br />

Grundsatz. Der Staat kann aber<br />

einen Angegriffenen nicht immer<br />

verteidigen, die Polizei kann einfach<br />

nicht überall sein. Aus diesen Gründen<br />

muß es zulässig sein, hier den<br />

Angriff abzuwehren. Damit diese<br />

Abwehr auch Erfolg haben kann,<br />

muß auch der private Waffenbesitz<br />

(in entsprechen<strong>dem</strong> Rahmen)<br />

zwecks Ausübung der Notwehr<br />

zulässig sein.<br />

Die Vorbereitungsarbeiten für das<br />

Inkrafttreten der Waffengesetznovelle<br />

2010 sind nunmehr in weiten<br />

Bereichen abgeschlossen, diese No-<br />

velle wird voraussichtlich noch 2012<br />

(oder allenfalls im ersten Quartal<br />

2013) in Kraft treten. Obwohl die<br />

Arbeiten recht zufriedenstellend<br />

verlaufen sind, gibt es noch immer<br />

einige nicht unwesentliche Mängel.<br />

Die IWÖ weist unermüdlich<br />

auf diese Mängel gegenüber <strong>dem</strong><br />

Innenministerium hin. Auch so<br />

manche Büchsenmacher und Waffenfachhändler<br />

haben die Problematik<br />

nun erkannt und drängen auf<br />

Änderungen.<br />

Bedauerlich ist die Änderung der<br />

nicht einmal noch in Kraft getretenen<br />

Waffengesetznovelle 2010.<br />

Ein Gesetz, welches nicht einmal<br />

noch in Kraft ist, bereits vor <strong>dem</strong><br />

Inkrafttreten wieder zu ändern,<br />

deutet nicht auf gesetzgeberischen<br />

Weitblick hin. Dabei hat sich im<br />

Bereich des deaktivierten Kriegsmaterials<br />

das Verteidigungsministerium<br />

durchgesetzt. Die Änderungen des<br />

Gesetzes bewirken zwar überhaupt<br />

keine Erhöhung der Sicherheit, dafür<br />

hat man wiederum Fallen aufgebaut,<br />

in die ein Besitzer von deaktiviertem<br />

Kriegsmaterial (der ja nicht selten<br />

auch Waffenbesitzer ist) hineinfallen<br />

kann. Ähnliches ist ja auch durch<br />

die Sprengmittellagerverordnung<br />

geschehen, den entsprechenden<br />

Bericht können Sie im Innenteil der<br />

IWÖ Nachrichten lesen.<br />

Ich hoffe die vorliegenden IWÖ<br />

Nachrichten bieten interessanten<br />

Lesestoff für die heißen Sommertage.<br />

Nützen wir diese zur Regeneration<br />

für unsere gemeinsamen<br />

Bemühungen, den privaten legalen<br />

Waffenbesitz zu erhalten.<br />

Ihr<br />

RA Prof. DI Mag. Andreas O. Rippel<br />

Präsident der IWÖ<br />

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