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AUS DEM GEMEINDERAT IMPRESSUM - Gemeinde Sirnach

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massnahmen des alten <strong>Gemeinde</strong>hauses an der Wiler-<br />

strasse 4, 8370 <strong>Sirnach</strong>.<br />

6. Verschiedenes / Umfrage<br />

6.1 Informationen zum Rechnungsabschluss der EW <strong>Sirnach</strong><br />

AG<br />

7. Verabschiedung der zurücktretenden <strong>Gemeinde</strong>räte und<br />

Behördenmitglieder<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sirnach</strong> ist Besitzerin der Brückenwaage<br />

Mitten im Dorf <strong>Sirnach</strong>, an strategisch wichtiger Lage, steht das<br />

ehemalige Restaurant Brückenwaage. Nach reiflicher Überlegung<br />

hat sich die Erbengemeinschaft Truniger Klara Florentine dazu<br />

entschlossen, die Liegenschaft an die Politische <strong>Gemeinde</strong> Sir-<br />

nach zu verkaufen. Dem Kaufentscheid des <strong>Gemeinde</strong>rates liegen<br />

ausnahmslos strategische Überlegungen zugrunde. Er hat<br />

erklärtermassen nicht die Absicht die <strong>Gemeinde</strong> um einen weiteren<br />

Gastgewerbebetrieb zu erweitern und einen Festwirtschaftsbetrieb<br />

zu Partyzwecken zu sichern.<br />

Die Kaufpreisverhandlungen basieren auf einer von der <strong>Gemeinde</strong><br />

in Auftrag gegebenen Schätzung bei der Thurgauer Kantonalbank.<br />

Im Laufe der Kaufpreisverhandlungen hat die EG Truniger<br />

in Anbetracht dessen, dass Rosa Truniger zur Ehrenbürgerin ernannt<br />

worden ist, einen Verkaufspreis von CHF 335‘000.00 offeriert.<br />

Zu diesem Preis hat die Liegenschaft am 31. März 2011 den<br />

Besitzer gewechselt. Der Kauf ist zulasten des Landkreditkontos<br />

vollzogen worden.<br />

Nach Meinung des <strong>Gemeinde</strong>rates sollen die Stimmberechtigten<br />

über das weitere Schicksal der Brückenwaage befinden können,<br />

sobald ein entsprechendes Projekt vorliegt. Über einen entsprechenden<br />

Vorfinanzierungsbeitrag zur Gestaltung des Dorfplatzes<br />

und der Brückenwaage haben die Stimmberechtigten bereits<br />

an der nächsten <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 25. Mai 2011 Beschluss<br />

zu fassen.<br />

Ausbau und Sanierung der Untermattstrasse,<br />

<strong>Sirnach</strong><br />

Übergeordnete Sachpläne und Vorprojekt<br />

Für das Gebiet Untermatt in <strong>Sirnach</strong> hat der <strong>Gemeinde</strong>rat in den<br />

Jahren 2006/2007 einen Gestaltungsrichtplan „Untermatt“ sowie<br />

einen Gestaltungsplan „Erlenpark“ erlassen. Im Gestaltungsrichtplan<br />

sind auf der Untermattstrasse Verkehrsberuhigungs-Massnahmen<br />

vorgesehen. Während des Baubewilligungsverfahrens<br />

der Wohnüberbauung Erlenpark hat sich gezeigt, dass bei der<br />

Umgebungsgestaltung entlang der Untermattstrasse einige Unklarheiten<br />

bestehen, insbesondere die Fussgängerverbindungen<br />

entlang der Untermattstrasse betreffend. Ebenso sind die Standorte<br />

der vorgeschrieben Erlenbäume, gemäss Gestaltungsplan,<br />

schwierig zu bestimmen, solange nicht definiert ist, wie der gesamte<br />

Strassenraum gestaltet wird.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat am 13. August 2007 das Landschaftsarchitekturbüro<br />

Paul Rutishauser aus St.Gallen beauftragt, einen Vorschlag<br />

zur Strassenraumgestaltung auszuarbeiten, weil dieses<br />

Büro bereits die Umgebungsgestaltung der Mehrfamilienhäuser<br />

2<br />

im Erlenpark projektiert hat. Gestützt auf dieses Konzept ist ein<br />

definitives Sanierungsprojekt erarbeitet worden.<br />

Sanierungsprojekt Untermattstrasse<br />

Am 24. Januar 2011 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat die Ingenieurarbeiten<br />

für die Sanierung der Untermattstrasse an das Ingenieurbüro<br />

BHAteam Ingenieure aus Frauenfeld vergeben. Bei der Erarbeitung<br />

des Sanierungsprojektes ist darauf geachtet worden, dass<br />

das Strassenprojekt innerhalb der bestehenden Strassenparzelle<br />

realisiert werden kann.<br />

Die Einmündung in die Frauenfelderstrasse<br />

ist für Fussgänger als<br />

gefährlich eingestuft worden. Deshalb<br />

wurden die Besitzer der Parzelle<br />

Nr. 588 angefragt, ob sie bereit<br />

sind, Land für ein Trottoir abzugeben.<br />

Am 7. März 2011 erklärten sich<br />

die betroffenen Landbesitzer mit<br />

dem Bau eines Trottoirs und einer damit verbundenen Landabtretung<br />

einverstanden, so dass ein entsprechendes Projekt ausgearbeitet<br />

werden konnte.<br />

Das Vorprojekt der PR Landschaftsarchitektur<br />

basiert auf Betonbändern<br />

in Längs- und Querrichtung<br />

sowie Baumgruben. Das<br />

Ingenieurbüro ist der Meinung,<br />

dass die vorgeschlagenen Betonbänder<br />

sowohl bautechnisch<br />

als auch in der Dauerhaftigkeit<br />

die geforderten Ansprüche nicht<br />

erfüllen. Als Trennung zwischen Fahrbahn und Gehwegbereich<br />

wird eine 3-Steinrinne aus Granitsteinen verwendet. Diese kann<br />

zugleich als Entwässerung benutzt werden. Diese technische<br />

Lösung wurde bereits beim Ausbau Büfelderstrasse und Hauptstrasse<br />

Littenheid so umgesetzt. Dadurch ergibt sich innerhalb<br />

der <strong>Gemeinde</strong> eine Einheit. Die Betonquerbänder aus dem Vorprojekt<br />

wurden durch Bodenmarkierungen ersetzt, damit eine<br />

durchgehende Belagsqualität gewährleistet ist.<br />

Das Projekt umfasst die Fahrbahnsanierung auf einer Länge von<br />

564 m und den Einbau von 16 Einzelbäumen. Die Gesamtkosten<br />

werden mit CHF 978‘000.– veranschlagt. Im Budget 2011 sind für<br />

die Strassensanierung 670‘000.– vorgesehen. Diese Kosten wurden<br />

vom Ingenieurbüro Billinger AG in Niederuzwil geschätzt, als<br />

sie die Ausschreibungsunterlagen für die Ingenieurarbeiten für die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sirnach</strong> erstellten. In den Kosten von CHF 978‘000.–<br />

sind die Mehrkosten für das Trottoir, die Bäume mit Baumgruben,<br />

sowie Regiearbeiten und Unvorhergesehenes inbegriffen.<br />

Die Werkleitungen wurden in den letzten Jahren bereits alle neu<br />

verlegt. Dadurch ist der Aufbau der Kieskofferung nicht homogen.<br />

Es ist vorgesehen, die Kieskofferung auszubauen und mit dem<br />

gleichen Material wieder einzubauen. Dadurch ist eine gleichmässige<br />

Fundationsschicht mit einer Stärke von mind. 50 cm gewährleistet.<br />

Mit dieser Massnahme kann die Lebensdauer der Strasse<br />

massiv erhöht werden.

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