AUS DEM GEMEINDERAT IMPRESSUM - Gemeinde Sirnach
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massnahmen des alten <strong>Gemeinde</strong>hauses an der Wiler-<br />
strasse 4, 8370 <strong>Sirnach</strong>.<br />
6. Verschiedenes / Umfrage<br />
6.1 Informationen zum Rechnungsabschluss der EW <strong>Sirnach</strong><br />
AG<br />
7. Verabschiedung der zurücktretenden <strong>Gemeinde</strong>räte und<br />
Behördenmitglieder<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sirnach</strong> ist Besitzerin der Brückenwaage<br />
Mitten im Dorf <strong>Sirnach</strong>, an strategisch wichtiger Lage, steht das<br />
ehemalige Restaurant Brückenwaage. Nach reiflicher Überlegung<br />
hat sich die Erbengemeinschaft Truniger Klara Florentine dazu<br />
entschlossen, die Liegenschaft an die Politische <strong>Gemeinde</strong> Sir-<br />
nach zu verkaufen. Dem Kaufentscheid des <strong>Gemeinde</strong>rates liegen<br />
ausnahmslos strategische Überlegungen zugrunde. Er hat<br />
erklärtermassen nicht die Absicht die <strong>Gemeinde</strong> um einen weiteren<br />
Gastgewerbebetrieb zu erweitern und einen Festwirtschaftsbetrieb<br />
zu Partyzwecken zu sichern.<br />
Die Kaufpreisverhandlungen basieren auf einer von der <strong>Gemeinde</strong><br />
in Auftrag gegebenen Schätzung bei der Thurgauer Kantonalbank.<br />
Im Laufe der Kaufpreisverhandlungen hat die EG Truniger<br />
in Anbetracht dessen, dass Rosa Truniger zur Ehrenbürgerin ernannt<br />
worden ist, einen Verkaufspreis von CHF 335‘000.00 offeriert.<br />
Zu diesem Preis hat die Liegenschaft am 31. März 2011 den<br />
Besitzer gewechselt. Der Kauf ist zulasten des Landkreditkontos<br />
vollzogen worden.<br />
Nach Meinung des <strong>Gemeinde</strong>rates sollen die Stimmberechtigten<br />
über das weitere Schicksal der Brückenwaage befinden können,<br />
sobald ein entsprechendes Projekt vorliegt. Über einen entsprechenden<br />
Vorfinanzierungsbeitrag zur Gestaltung des Dorfplatzes<br />
und der Brückenwaage haben die Stimmberechtigten bereits<br />
an der nächsten <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 25. Mai 2011 Beschluss<br />
zu fassen.<br />
Ausbau und Sanierung der Untermattstrasse,<br />
<strong>Sirnach</strong><br />
Übergeordnete Sachpläne und Vorprojekt<br />
Für das Gebiet Untermatt in <strong>Sirnach</strong> hat der <strong>Gemeinde</strong>rat in den<br />
Jahren 2006/2007 einen Gestaltungsrichtplan „Untermatt“ sowie<br />
einen Gestaltungsplan „Erlenpark“ erlassen. Im Gestaltungsrichtplan<br />
sind auf der Untermattstrasse Verkehrsberuhigungs-Massnahmen<br />
vorgesehen. Während des Baubewilligungsverfahrens<br />
der Wohnüberbauung Erlenpark hat sich gezeigt, dass bei der<br />
Umgebungsgestaltung entlang der Untermattstrasse einige Unklarheiten<br />
bestehen, insbesondere die Fussgängerverbindungen<br />
entlang der Untermattstrasse betreffend. Ebenso sind die Standorte<br />
der vorgeschrieben Erlenbäume, gemäss Gestaltungsplan,<br />
schwierig zu bestimmen, solange nicht definiert ist, wie der gesamte<br />
Strassenraum gestaltet wird.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat am 13. August 2007 das Landschaftsarchitekturbüro<br />
Paul Rutishauser aus St.Gallen beauftragt, einen Vorschlag<br />
zur Strassenraumgestaltung auszuarbeiten, weil dieses<br />
Büro bereits die Umgebungsgestaltung der Mehrfamilienhäuser<br />
2<br />
im Erlenpark projektiert hat. Gestützt auf dieses Konzept ist ein<br />
definitives Sanierungsprojekt erarbeitet worden.<br />
Sanierungsprojekt Untermattstrasse<br />
Am 24. Januar 2011 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat die Ingenieurarbeiten<br />
für die Sanierung der Untermattstrasse an das Ingenieurbüro<br />
BHAteam Ingenieure aus Frauenfeld vergeben. Bei der Erarbeitung<br />
des Sanierungsprojektes ist darauf geachtet worden, dass<br />
das Strassenprojekt innerhalb der bestehenden Strassenparzelle<br />
realisiert werden kann.<br />
Die Einmündung in die Frauenfelderstrasse<br />
ist für Fussgänger als<br />
gefährlich eingestuft worden. Deshalb<br />
wurden die Besitzer der Parzelle<br />
Nr. 588 angefragt, ob sie bereit<br />
sind, Land für ein Trottoir abzugeben.<br />
Am 7. März 2011 erklärten sich<br />
die betroffenen Landbesitzer mit<br />
dem Bau eines Trottoirs und einer damit verbundenen Landabtretung<br />
einverstanden, so dass ein entsprechendes Projekt ausgearbeitet<br />
werden konnte.<br />
Das Vorprojekt der PR Landschaftsarchitektur<br />
basiert auf Betonbändern<br />
in Längs- und Querrichtung<br />
sowie Baumgruben. Das<br />
Ingenieurbüro ist der Meinung,<br />
dass die vorgeschlagenen Betonbänder<br />
sowohl bautechnisch<br />
als auch in der Dauerhaftigkeit<br />
die geforderten Ansprüche nicht<br />
erfüllen. Als Trennung zwischen Fahrbahn und Gehwegbereich<br />
wird eine 3-Steinrinne aus Granitsteinen verwendet. Diese kann<br />
zugleich als Entwässerung benutzt werden. Diese technische<br />
Lösung wurde bereits beim Ausbau Büfelderstrasse und Hauptstrasse<br />
Littenheid so umgesetzt. Dadurch ergibt sich innerhalb<br />
der <strong>Gemeinde</strong> eine Einheit. Die Betonquerbänder aus dem Vorprojekt<br />
wurden durch Bodenmarkierungen ersetzt, damit eine<br />
durchgehende Belagsqualität gewährleistet ist.<br />
Das Projekt umfasst die Fahrbahnsanierung auf einer Länge von<br />
564 m und den Einbau von 16 Einzelbäumen. Die Gesamtkosten<br />
werden mit CHF 978‘000.– veranschlagt. Im Budget 2011 sind für<br />
die Strassensanierung 670‘000.– vorgesehen. Diese Kosten wurden<br />
vom Ingenieurbüro Billinger AG in Niederuzwil geschätzt, als<br />
sie die Ausschreibungsunterlagen für die Ingenieurarbeiten für die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sirnach</strong> erstellten. In den Kosten von CHF 978‘000.–<br />
sind die Mehrkosten für das Trottoir, die Bäume mit Baumgruben,<br />
sowie Regiearbeiten und Unvorhergesehenes inbegriffen.<br />
Die Werkleitungen wurden in den letzten Jahren bereits alle neu<br />
verlegt. Dadurch ist der Aufbau der Kieskofferung nicht homogen.<br />
Es ist vorgesehen, die Kieskofferung auszubauen und mit dem<br />
gleichen Material wieder einzubauen. Dadurch ist eine gleichmässige<br />
Fundationsschicht mit einer Stärke von mind. 50 cm gewährleistet.<br />
Mit dieser Massnahme kann die Lebensdauer der Strasse<br />
massiv erhöht werden.