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Kenn: 100 m² Mehring - Verbandsgemeinde Schweich

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KREIS-NACHRICHTEN<br />

Ausgabe 42 | 2012<br />

Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat.<br />

III. Jedes Mitglied des Jagdbeirates nach<br />

Abs. 1 darf nur eine Interessengruppe<br />

vertreten, kann aber einem anderen<br />

Jagdbeirat angehören.<br />

IV. Fallen die unter Abs. 1 genannten<br />

Voraussetzungen weg, so erlischt die<br />

Mitgliedschaft im Jagdbeirat. Scheidet<br />

auch das stellvertretende Mitglied aus,<br />

dann soll für den Rest der Amtsperiode<br />

des ausgeschiedenen Mitglieds ein<br />

neues Mitglied gewählt werden.<br />

V. Fallen die unter Abs. 2 genannten Voraussetzungen<br />

weg, so erlischt das Amt<br />

der Kreisjagdmeisterin oder des Kreisjagdmeisters.<br />

Scheidet auch die stellvertretende<br />

Person aus, dann ist für den<br />

Rest der Amtsperiode der ausgeschiedenen<br />

Kreisjagdmeisterin oder des ausgeschiedenen<br />

Kreisjagdmeisters eine<br />

neue Kreisjagdmeisterin oder ein neuer<br />

Kreisjagdmeister zu wählen.<br />

§ 5 Wahlvorschläge<br />

I. Die nach § 3 Wahlberechtigten können<br />

einen oder mehrere Wahlvorschläge bis<br />

spätestens zwei Wochen (Einreichungsfrist)<br />

vor dem Wahltag bei der zuständigen<br />

Behörde schriftlich einreichen, wobei<br />

auch die Übermittlung elektronisch<br />

oder per Fax ausreichend ist. Selbstvorschläge<br />

sind zulässig.<br />

II. Die Wahlbewerber sind mit Familiennamen,<br />

Vornamen, Geburtsdatum und<br />

Anschrift anzuführen. Außerdem ist anzugeben,<br />

für welche Vertretung nach §<br />

2 Abs. 1 bis 3 der Bewerber sich zur Wahl<br />

stellt.<br />

III. Innerhalb der Einreichungsfrist muss<br />

eine schriftliche Bereitschaftserklärung<br />

der Wahlbewerber vorliegen; ebenso<br />

der Nachweis, dass der Bewerber die Voraussetzungen<br />

der Wählbarkeit nach § 4<br />

erfüllt.<br />

IV. Nach Ablauf der Einreichungsfrist<br />

wird die Liste mit den Wahlvorschlägen<br />

durch die zuständige Behörde ortsüblich<br />

bekannt gemacht.<br />

§ 6 Durchführung der Wahlen<br />

I. Wahl des Jagdbeirates<br />

1. Die Wahl der nach § 2 Abs. 1 zu wählenden<br />

Personen und ihrer Stellvertrete-<br />

rinnen und Stellvertreter wird von der<br />

zuständigen Behörde angeordnet und<br />

von einer Vertreterin oder einem Vertreter<br />

der zuständigen Behörde geleitet.<br />

Sie hat Ort und Zeit der Wahl rechtzeitig<br />

den wahlberechtigten Personen ortsüblich<br />

bekannt zu geben.<br />

2. Die zu wählenden Personen werden<br />

jeweils in getrennten Wahlgängen in<br />

allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und<br />

geheimer Wahl mittels Stimmzettel gewählt.<br />

Gewählt ist, wer die Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen erhält; bei Stimmengleichheit<br />

entscheidet das Los. Unbeschrieben<br />

abgegebene Stimmzettel<br />

gelten als Stimmenthaltung und zählen<br />

bei der Feststellung der Stimmenmehrheit<br />

mit. Stimmzettel, aus denen der<br />

Wille der oder des Abstimmenden nicht<br />

unzweifelhaft erkennbar ist, und Stimmzettel,<br />

die einen Zusatz, eine Verwahrung<br />

oder einen Vorbehalt enthalten,<br />

sind ungültig.<br />

3. Für die Wahl der nach § 2 Abs. 1 Nr. 1<br />

zu wählenden Person sowie deren Stellvertreterin<br />

oder Stellvertreter hat jede<br />

wahlberechtigte Person je angefangenen<br />

<strong>100</strong> ha der ihr insgesamt im örtlichen<br />

Zuständigkeitsbereich des Jagdbeirates<br />

zustehenden Jagdbezirksfläche<br />

jeweils eine Stimme. Für die Wahl der gemäß<br />

§ 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 zu wählenden<br />

Person sowie deren Stellvertreterinnen<br />

und Stellvertreter hat jede wahlberechtigte<br />

Person jeweils eine Stimme. Eine<br />

Vertretung ist nicht zulässig.<br />

4. Die Mitglieder des Jagdbeirates üben<br />

ihre Tätigkeit auf die Dauer von 5 Jahren<br />

aus.<br />

II. Wahl der Kreisjagdmeisterin oder des<br />

Kreisjagdmeisters<br />

1. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 gelten entsprechend.<br />

Die Wahl ist geheim; sie kann auf<br />

Mehrheitsbeschluss der anwesenden<br />

wahlberechtigten Personen durch Zuruf<br />

erfolgen. Jede wahlberechtigte Person<br />

nach § 3 Abs. 2 hat eine Stimme; eine<br />

Vertretung ist nicht zulässig.<br />

2. Die Kreisjagdmeisterin oder der<br />

Kreisjagdmeister wird für die Dauer der<br />

Amtsperiode der Mitglieder des Jagdbeirates<br />

gewählt; Entsprechendes gilt<br />

auch bei vorzeitigem Ausscheiden der<br />

Kreisjagdmeisterin oder des Kreisjagd-<br />

seite 5<br />

Kreis Trier-Saarburg<br />

meisters für den Rest der Amtsperiode<br />

der Mitglieder des Jagdbeirates.<br />

3. Die Abs. 1 und 2 gelten für die Wahl<br />

der die Kreisjagdmeisterin oder den<br />

Kreisjagdmeister vertretenden Person<br />

entsprechend.<br />

4. Die Wahl der Kreisjagdmeisterin oder<br />

des Kreisjagdmeisters bedarf der Bestätigung<br />

der unteren Jagdbehörde, für<br />

die die Wahl stattfindet; die Bestätigung<br />

kann bei Amtsmissbrauch oder erheblicher<br />

Vernachlässigung der Amtspflichten<br />

widerrufen werden.<br />

§ 7 Inkrafttreten<br />

Diese Wahlordnung tritt am Tag nach<br />

ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in<br />

Kraft.<br />

Trier, den 12.10.2012<br />

Günther Schartz, Landrat<br />

Sitzung Höfeausschuss<br />

Der Höfeausschuss bei der Kreisverwaltung<br />

Trier-Saarburg wurde zu einer<br />

nicht öffentlich Sitzung einberufen für<br />

Dienstag, 30.10.2012, 14:00 Uhr<br />

in die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Trier-Land<br />

in Trier, Gartenfeldstr. 12 (Sitzungssaal).<br />

Tagesordnung:<br />

Nicht öffentlicher Teil<br />

1. Anhörung des Höfeausschusses zu<br />

vorliegenden Anträgen<br />

2. Verfahrensangelegenheit<br />

3. Verschiedenes<br />

Trier, 10.10.2012<br />

Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />

Dieter Schmitt,<br />

Erster Kreisbeigeordneter<br />

Kreis-Nachrichten<br />

Redaktion<br />

Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />

Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier<br />

Pressestelle<br />

Verantwortlich<br />

Thomas Müller, Martina Bosch<br />

Tel. 0651-715 -240 / -406<br />

Mail: presse@trier-saarburg.de

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