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unsere gottesdienste - Kirchenkreis Oderbruch

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Besondere Themen<br />

Neue Friedhofsgebührenordnung<br />

Die Gemeindekirchenräte Podelzig-Rathstock und Reitwein haben für die kirchlichen<br />

Friedhöfe in Podelzig, Rathstock und Reitwein die folgende gemeinsame<br />

Friedhofsgebührenordnung beschlossen:<br />

Friedhofsgebührenordnung<br />

für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Podelzig,<br />

für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Rathstock<br />

und für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Reitwein<br />

Nach § 36 des Friedhofsgesetzes haben der gemeinsame Gemeindekirchenrat der<br />

Evangelischen Kirchengemeinden Podelzig und Rathstock sowie der<br />

Gemeindekirchenrat der Evangelischen Kirchengemeinde Reitwein am 16. April 2012 für<br />

den Friedhof in Podelzig (Oberdorf), für den Friedhof in Rathstock und für den Friedhof<br />

in Reitwein die nachstehende Friedhofsgebührenordnung beschlossen:<br />

§ 1 Ruhefristen<br />

Die Ruhefristen werden wie folgt festgelegt:<br />

1. Für Erdbeisetzungen auf 20 Jahre,<br />

2. für Urnenbeisetzungen auf 20 Jahre.<br />

§ 2 Gebührentarif<br />

1. Grabberechtigungsgebühren<br />

(Erwerb des Nutzungsrechts entsprechend dem bei der Friedhofsverwaltung<br />

ausliegenden Gesamtplan je Jahr)<br />

1.1. Wahlgrabstätten je (Einfach-)Grabstelle<br />

der Größe 1,10 m x 2,40 m 12,00 €<br />

1.2. Urnenwahlgrabstätten<br />

der Größe von 0,70 m x 0,70 m 9,00 €<br />

1.3. Beisetzungen in Gräbergemeinschaften oder Urnengemeinschaften<br />

(sog. „grüne Wiese“) werden nach 1.1. bzw. nach 1.2. berechnet.<br />

1.4. Auf unbelegten Erdgrabstellen können maximal zwei Urnen beigesetzt werden.<br />

1.5. Belegte Grabstellen können erst nach Ablauf der Ruhefrist neu belegt werden;<br />

das gilt auch für das Aufsetzen einer Urne.<br />

2. Bestattungskosten:<br />

Die Kosten werden durch das Bestattungsinstitut berechnet.<br />

3. Leistungen bei Trauerfeiern:<br />

3.1. Benutzung des Kirchsaals in Podelzig 50,00 €<br />

(der Kirchsaal wird nur für christliche Bestattungsfeiern zur Verfügung gestellt)<br />

3.2 Benutzung der Trauerhalle in Rathstock 50,00 €<br />

3.3. Weitere Leistungen werden nicht durch die Kirchengemeinden angeboten.<br />

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