unsere gottesdienste - Kirchenkreis Oderbruch
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Besondere Themen<br />
Neue Friedhofsgebührenordnung<br />
Die Gemeindekirchenräte Podelzig-Rathstock und Reitwein haben für die kirchlichen<br />
Friedhöfe in Podelzig, Rathstock und Reitwein die folgende gemeinsame<br />
Friedhofsgebührenordnung beschlossen:<br />
Friedhofsgebührenordnung<br />
für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Podelzig,<br />
für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Rathstock<br />
und für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Reitwein<br />
Nach § 36 des Friedhofsgesetzes haben der gemeinsame Gemeindekirchenrat der<br />
Evangelischen Kirchengemeinden Podelzig und Rathstock sowie der<br />
Gemeindekirchenrat der Evangelischen Kirchengemeinde Reitwein am 16. April 2012 für<br />
den Friedhof in Podelzig (Oberdorf), für den Friedhof in Rathstock und für den Friedhof<br />
in Reitwein die nachstehende Friedhofsgebührenordnung beschlossen:<br />
§ 1 Ruhefristen<br />
Die Ruhefristen werden wie folgt festgelegt:<br />
1. Für Erdbeisetzungen auf 20 Jahre,<br />
2. für Urnenbeisetzungen auf 20 Jahre.<br />
§ 2 Gebührentarif<br />
1. Grabberechtigungsgebühren<br />
(Erwerb des Nutzungsrechts entsprechend dem bei der Friedhofsverwaltung<br />
ausliegenden Gesamtplan je Jahr)<br />
1.1. Wahlgrabstätten je (Einfach-)Grabstelle<br />
der Größe 1,10 m x 2,40 m 12,00 €<br />
1.2. Urnenwahlgrabstätten<br />
der Größe von 0,70 m x 0,70 m 9,00 €<br />
1.3. Beisetzungen in Gräbergemeinschaften oder Urnengemeinschaften<br />
(sog. „grüne Wiese“) werden nach 1.1. bzw. nach 1.2. berechnet.<br />
1.4. Auf unbelegten Erdgrabstellen können maximal zwei Urnen beigesetzt werden.<br />
1.5. Belegte Grabstellen können erst nach Ablauf der Ruhefrist neu belegt werden;<br />
das gilt auch für das Aufsetzen einer Urne.<br />
2. Bestattungskosten:<br />
Die Kosten werden durch das Bestattungsinstitut berechnet.<br />
3. Leistungen bei Trauerfeiern:<br />
3.1. Benutzung des Kirchsaals in Podelzig 50,00 €<br />
(der Kirchsaal wird nur für christliche Bestattungsfeiern zur Verfügung gestellt)<br />
3.2 Benutzung der Trauerhalle in Rathstock 50,00 €<br />
3.3. Weitere Leistungen werden nicht durch die Kirchengemeinden angeboten.<br />
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