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unsere gottesdienste - Kirchenkreis Oderbruch

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Besondere Themen<br />

4. Grabmäler:<br />

4.1. Für die Genehmigung zum Aufstellen von Grabmälern<br />

4.1.1 für stehende Grabmäler je 10 cm Breite 10,00 €<br />

mindestens jedoch 50,00 €<br />

4.1.2 für liegende Grabsteine 10,00 €<br />

4.1.3 für das Aufstellen von Holzkreuzen und das<br />

Anbringen von Denkzeichen 25,00 €<br />

4.2. Das Aufstellen von Grabmälern darf nur durch zugelassene<br />

Steinmetzfirmen erfolgen.<br />

4.3. Das Aufstellen von Bänken, Hocker, o. ä. ist nicht gestattet.<br />

5. Ausbetten, Umsetzen und Versenden:<br />

Das Ausbetten oder Umsetzen von Särgen oder Urnen darf nur in Ausnahmefällen und<br />

durch zugelassene Bestattungsinstitute erfolgen. Diese Leistungen werden nicht durch<br />

die Kirchengemeinden angeboten.<br />

6. Wassergeld und Abfallgebühren<br />

6.1. für Wahlgrabstätten jährlich 5,00 €<br />

6.2. für Urnenwahlgrabstätten jährlich 3,00 €<br />

7. Sonstiges:<br />

7.1. Kostenvorschuss zur Sicherung und Schadensbeseitigung bei Maßnahmen<br />

gem. § 28 des Friedhofsgesetzes auf die Dauer von 6 Monaten 100,00 €<br />

7.2. für ein Merkschild 6,00 €<br />

8. Verwaltungsgebühren:<br />

8.1. Eintragen oder Umschreibung des Nutzungsberechtigten 10,00 €<br />

8.2. Für die Verleihung eines Sondernutzungsrechts<br />

an Gewerbetreibende des Garten- und Landschaftsbaus:<br />

5 % des auf den Friedhof erzielten Jahresumsatzes,<br />

mindestens jährlich 50,00 €<br />

§ 3 Gewerbliche Leistungen<br />

Für nicht in dieser Gebührenordnung aufgerührte Leistungen gewerblicher Art<br />

(z.B. Gießen, Sauberhalten, Bepflanzung, gärtnerische Arbeit) richtet sich das Entgelt<br />

nach einer besonderen Entgeltordnung bzw. dem Angebot der Friedhofsverwaltung.<br />

§ 4 Inkrafttreten<br />

Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, jedoch<br />

nicht vor dem 01.07.2012 in Kraft. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der<br />

Zusage der Leistung.<br />

Podelzig, den 26.04.2012<br />

Der Gemeindekirchenrat Podelzig-Rathstock<br />

Der Gemeindekirchenrat Reitwein<br />

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