unsere gottesdienste - Kirchenkreis Oderbruch
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Besondere Themen<br />
4. Grabmäler:<br />
4.1. Für die Genehmigung zum Aufstellen von Grabmälern<br />
4.1.1 für stehende Grabmäler je 10 cm Breite 10,00 €<br />
mindestens jedoch 50,00 €<br />
4.1.2 für liegende Grabsteine 10,00 €<br />
4.1.3 für das Aufstellen von Holzkreuzen und das<br />
Anbringen von Denkzeichen 25,00 €<br />
4.2. Das Aufstellen von Grabmälern darf nur durch zugelassene<br />
Steinmetzfirmen erfolgen.<br />
4.3. Das Aufstellen von Bänken, Hocker, o. ä. ist nicht gestattet.<br />
5. Ausbetten, Umsetzen und Versenden:<br />
Das Ausbetten oder Umsetzen von Särgen oder Urnen darf nur in Ausnahmefällen und<br />
durch zugelassene Bestattungsinstitute erfolgen. Diese Leistungen werden nicht durch<br />
die Kirchengemeinden angeboten.<br />
6. Wassergeld und Abfallgebühren<br />
6.1. für Wahlgrabstätten jährlich 5,00 €<br />
6.2. für Urnenwahlgrabstätten jährlich 3,00 €<br />
7. Sonstiges:<br />
7.1. Kostenvorschuss zur Sicherung und Schadensbeseitigung bei Maßnahmen<br />
gem. § 28 des Friedhofsgesetzes auf die Dauer von 6 Monaten 100,00 €<br />
7.2. für ein Merkschild 6,00 €<br />
8. Verwaltungsgebühren:<br />
8.1. Eintragen oder Umschreibung des Nutzungsberechtigten 10,00 €<br />
8.2. Für die Verleihung eines Sondernutzungsrechts<br />
an Gewerbetreibende des Garten- und Landschaftsbaus:<br />
5 % des auf den Friedhof erzielten Jahresumsatzes,<br />
mindestens jährlich 50,00 €<br />
§ 3 Gewerbliche Leistungen<br />
Für nicht in dieser Gebührenordnung aufgerührte Leistungen gewerblicher Art<br />
(z.B. Gießen, Sauberhalten, Bepflanzung, gärtnerische Arbeit) richtet sich das Entgelt<br />
nach einer besonderen Entgeltordnung bzw. dem Angebot der Friedhofsverwaltung.<br />
§ 4 Inkrafttreten<br />
Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, jedoch<br />
nicht vor dem 01.07.2012 in Kraft. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der<br />
Zusage der Leistung.<br />
Podelzig, den 26.04.2012<br />
Der Gemeindekirchenrat Podelzig-Rathstock<br />
Der Gemeindekirchenrat Reitwein<br />
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