Fachordner Kunstbauten mit Holz - PROHOLZ Lignum Luzern
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5.6 Überwachungs- und Unterhaltsplanung für <strong>Kunstbauten</strong> aus <strong>Holz</strong><br />
Leitfaden zur Erstellung<br />
Überwachungs- und Unterhaltsplan<br />
Definition<br />
Der Überwachungs- und Unterhaltsplan ist ein Instrument<br />
zur Überprüfung der Tragsicherheit und Gebrauchstauglichkeit<br />
für die Zeit der Nutzung.<br />
Umfang<br />
Je nach Bedeutung des Bauwerks, der Bauart, seiner<br />
Nutzung sowie der Art des Bauherrn ist das Dokument<br />
mehr oder weniger ausführlich zu gestalten. Bei <strong>Kunstbauten</strong><br />
sollte eine objektspezifische Inspektionscheckliste<br />
ausgearbeitet werden.<br />
Vorgehen<br />
Der erste Entwurf sollte im Laufe des Bauprojekts erarbeitet<br />
werden. Die definitive Fassung ist nach Abschluss<br />
der Kontrollen zur Ausführung dem Bauherrn zu<br />
übergeben.<br />
Grundsätze und Ziele der Erhaltung<br />
<strong>Kunstbauten</strong> sollten über die gesamte Nutzungsdauer<br />
in regelmässigen Abständen auf Funktion und Zustand<br />
überprüft, technisch und wirtschaftlich in Stand gehalten<br />
und wenn erforderlich in Stand gesetzt werden.<br />
Ziele der Planung von Erhaltungsmassnahmen<br />
- Erhaltung der Bausubstanz<br />
- Gewährleistung einer ausreichenden Tragsicherheit<br />
- Wahrung und Wiederherstellung von Gebrauchstauglichkeit<br />
und Aussehen<br />
- Gesamtwirtschaftliche Instandhaltung und Instandsetzung<br />
über die ganze Nutzungsdauer<br />
- Reduktion von Sofortmassnahmen<br />
- Überprüfung der vorgesehenen Nutzung<br />
<strong>Holz</strong>baurelevante Aspekte<br />
Grundsätzlich ist zwischen funktionserhaltenden und<br />
ästhetischen Massnahmen zu unterscheiden.<br />
Bei Behandlungen kann es sinnvoll sein, die Erneuerung<br />
von Anstrichen in der Anfangsphase in relativ<br />
kurzen Zeitabschnitten einzuplanen. Der geringere<br />
Aufwand und die steigende Dauerhaftigkeit wirken sich<br />
unter Umständen positiv auf die Gesamtwirtschaftlichkeit<br />
aus.<br />
Überwachung<br />
Allgemein<br />
Mit der Abnahme des Bauwerks gehen viele <strong>Kunstbauten</strong><br />
in eine Abteilung des Bereichs Unterhalt über.<br />
Vor Ablauf der Garantiefrist sollte gemeinsam <strong>mit</strong> den<br />
zukünftig überwachenden Stellen eine Schlussprüfung<br />
durchgeführt werden. Diese entspricht gleichzeitig der<br />
ersten Hauptinspektion. Bei der Übergabe an die<br />
Betreiber sollten die notwendigen Bauakten, die Nutzungsvereinbarung,<br />
die Projektbasis sowie der Überwachungs-<br />
und Unterhaltsplan der zuständigen Stelle<br />
übergeben werden.<br />
Inspektion<br />
Mit regelmässigen Inspektionen sollen Schäden möglichst<br />
frühzeitig erkannt und der Zustand des Bauwerks<br />
systematisch erfasst werden. Die Erfassung gefährdeter<br />
Bauteile oder einer nicht vorgesehenen Nutzung<br />
sind ebenso wichtig wie das Liefern von Angaben für<br />
den Unterhalt. Notwendige Sofortmassnahmen sind<br />
anhand einer Inspektion und in Übereinstimmung <strong>mit</strong><br />
dem Überwachungs- und Unterhaltsplan zu veranlassen.<br />
Sinnvoll ist ein regelmässiger Rhythmus für Inspektionen<br />
von einem oder einem halben Jahr.<br />
Hauptinspektion<br />
Bei der Hauptinspektion sollte neben dem Vertreter der<br />
Bauherrschaft eine Fachperson (Ingenieur, <strong>Holz</strong>baumeister)<br />
hinzugezogen werden. Sie erfolgt normalerweise<br />
visuell, <strong>mit</strong> Verwendung einfacher Hilfs<strong>mit</strong>tel<br />
(<strong>Holz</strong>feuchtemessgerät etc.). Für Hauptinspektionen ist<br />
ein Rhythmus von 5 Jahren üblich.<br />
Inspektionsbericht<br />
Der Bericht sollte mindestens enthalten:<br />
- Dokumentation des Zustands <strong>mit</strong> Angabe der wesentlichen<br />
Schäden <strong>mit</strong> einer Bewertung<br />
- allfällige angeordnete Sofortmassnahmen<br />
- Empfehlungen für das weitere Vorgehen (nächster<br />
Inspektionstermin)<br />
- notwendige Anpassung des Überwachungsplans<br />
Die Schäden sind so weit zu dokumentieren, dass sie<br />
eindeutig lokalisiert und Schlüsse auf Veränderungen<br />
gezogen werden können. Wenn immer möglich, sollten<br />
Fotos der entsprechenden Bauteile archiviert werden.<br />
Die nicht inspizierbaren Bauteile gilt es ebenfalls zu<br />
bewerten (Gefährdung wahrscheinlich/unwahrscheinlich).<br />
Überwachungspunkte bei <strong>Holz</strong>bauten<br />
<strong>Holz</strong>feuchte<br />
Der zentrale Punkt einer Überprüfung von Bauteilen aus<br />
<strong>Holz</strong> ist normalerweise die <strong>Holz</strong>feuchte. <strong>Holz</strong> zerstörende<br />
(Verrotten) oder <strong>Holz</strong> verfärbende Pilze werden<br />
immer zusammen <strong>mit</strong> erhöhter <strong>Holz</strong>feuchte wirksam.<br />
Eine erhöhte <strong>Holz</strong>feuchte beeinträchtigt die Festigkeit,<br />
Steifigkeit, Form und Oberflächenbeschaffenheit<br />
eines <strong>Holz</strong>bauteils. Das Fernhalten von<br />
Feuchtigkeit und der Einsatz von getrocknetem <strong>Holz</strong> ist<br />
eine der wichtigsten Schutzmassnahme bei <strong>Holz</strong>konstruktionen.<br />
Risse<br />
Trocknungsrisse entstehen zwischen den Fasern beim<br />
natürlichen und technischen Trocknungsvorgang. Normalerweise<br />
sind sie bezüglich der statischen Eigenschaften<br />
nicht von Bedeutung.<br />
Querzugrisse weisen ein sprödes Versagen auf. Sie<br />
können bei aufgehängten Auflagern, bei Ausklinkungen,<br />
bei grossen Einzellasten oder bei Verbindungs<strong>mit</strong>teln<br />
auftreten. Das Unterscheiden gegenüber Trocknungsrissen<br />
erfordert fachliche Erfahrung.<br />
5.6 Überwachungs- & Unterhaltsplan <strong>Fachordner</strong> <strong>Kunstbauten</strong> <strong>mit</strong> <strong>Holz</strong> Dez. 06 - Seite 1/2<br />
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