13.02.2013 Aufrufe

Fachordner Kunstbauten mit Holz - PROHOLZ Lignum Luzern

Fachordner Kunstbauten mit Holz - PROHOLZ Lignum Luzern

Fachordner Kunstbauten mit Holz - PROHOLZ Lignum Luzern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

5.6 Überwachungs- und Unterhaltsplanung für <strong>Kunstbauten</strong> aus <strong>Holz</strong><br />

Leitfaden zur Erstellung<br />

Überwachungs- und Unterhaltsplan<br />

Definition<br />

Der Überwachungs- und Unterhaltsplan ist ein Instrument<br />

zur Überprüfung der Tragsicherheit und Gebrauchstauglichkeit<br />

für die Zeit der Nutzung.<br />

Umfang<br />

Je nach Bedeutung des Bauwerks, der Bauart, seiner<br />

Nutzung sowie der Art des Bauherrn ist das Dokument<br />

mehr oder weniger ausführlich zu gestalten. Bei <strong>Kunstbauten</strong><br />

sollte eine objektspezifische Inspektionscheckliste<br />

ausgearbeitet werden.<br />

Vorgehen<br />

Der erste Entwurf sollte im Laufe des Bauprojekts erarbeitet<br />

werden. Die definitive Fassung ist nach Abschluss<br />

der Kontrollen zur Ausführung dem Bauherrn zu<br />

übergeben.<br />

Grundsätze und Ziele der Erhaltung<br />

<strong>Kunstbauten</strong> sollten über die gesamte Nutzungsdauer<br />

in regelmässigen Abständen auf Funktion und Zustand<br />

überprüft, technisch und wirtschaftlich in Stand gehalten<br />

und wenn erforderlich in Stand gesetzt werden.<br />

Ziele der Planung von Erhaltungsmassnahmen<br />

- Erhaltung der Bausubstanz<br />

- Gewährleistung einer ausreichenden Tragsicherheit<br />

- Wahrung und Wiederherstellung von Gebrauchstauglichkeit<br />

und Aussehen<br />

- Gesamtwirtschaftliche Instandhaltung und Instandsetzung<br />

über die ganze Nutzungsdauer<br />

- Reduktion von Sofortmassnahmen<br />

- Überprüfung der vorgesehenen Nutzung<br />

<strong>Holz</strong>baurelevante Aspekte<br />

Grundsätzlich ist zwischen funktionserhaltenden und<br />

ästhetischen Massnahmen zu unterscheiden.<br />

Bei Behandlungen kann es sinnvoll sein, die Erneuerung<br />

von Anstrichen in der Anfangsphase in relativ<br />

kurzen Zeitabschnitten einzuplanen. Der geringere<br />

Aufwand und die steigende Dauerhaftigkeit wirken sich<br />

unter Umständen positiv auf die Gesamtwirtschaftlichkeit<br />

aus.<br />

Überwachung<br />

Allgemein<br />

Mit der Abnahme des Bauwerks gehen viele <strong>Kunstbauten</strong><br />

in eine Abteilung des Bereichs Unterhalt über.<br />

Vor Ablauf der Garantiefrist sollte gemeinsam <strong>mit</strong> den<br />

zukünftig überwachenden Stellen eine Schlussprüfung<br />

durchgeführt werden. Diese entspricht gleichzeitig der<br />

ersten Hauptinspektion. Bei der Übergabe an die<br />

Betreiber sollten die notwendigen Bauakten, die Nutzungsvereinbarung,<br />

die Projektbasis sowie der Überwachungs-<br />

und Unterhaltsplan der zuständigen Stelle<br />

übergeben werden.<br />

Inspektion<br />

Mit regelmässigen Inspektionen sollen Schäden möglichst<br />

frühzeitig erkannt und der Zustand des Bauwerks<br />

systematisch erfasst werden. Die Erfassung gefährdeter<br />

Bauteile oder einer nicht vorgesehenen Nutzung<br />

sind ebenso wichtig wie das Liefern von Angaben für<br />

den Unterhalt. Notwendige Sofortmassnahmen sind<br />

anhand einer Inspektion und in Übereinstimmung <strong>mit</strong><br />

dem Überwachungs- und Unterhaltsplan zu veranlassen.<br />

Sinnvoll ist ein regelmässiger Rhythmus für Inspektionen<br />

von einem oder einem halben Jahr.<br />

Hauptinspektion<br />

Bei der Hauptinspektion sollte neben dem Vertreter der<br />

Bauherrschaft eine Fachperson (Ingenieur, <strong>Holz</strong>baumeister)<br />

hinzugezogen werden. Sie erfolgt normalerweise<br />

visuell, <strong>mit</strong> Verwendung einfacher Hilfs<strong>mit</strong>tel<br />

(<strong>Holz</strong>feuchtemessgerät etc.). Für Hauptinspektionen ist<br />

ein Rhythmus von 5 Jahren üblich.<br />

Inspektionsbericht<br />

Der Bericht sollte mindestens enthalten:<br />

- Dokumentation des Zustands <strong>mit</strong> Angabe der wesentlichen<br />

Schäden <strong>mit</strong> einer Bewertung<br />

- allfällige angeordnete Sofortmassnahmen<br />

- Empfehlungen für das weitere Vorgehen (nächster<br />

Inspektionstermin)<br />

- notwendige Anpassung des Überwachungsplans<br />

Die Schäden sind so weit zu dokumentieren, dass sie<br />

eindeutig lokalisiert und Schlüsse auf Veränderungen<br />

gezogen werden können. Wenn immer möglich, sollten<br />

Fotos der entsprechenden Bauteile archiviert werden.<br />

Die nicht inspizierbaren Bauteile gilt es ebenfalls zu<br />

bewerten (Gefährdung wahrscheinlich/unwahrscheinlich).<br />

Überwachungspunkte bei <strong>Holz</strong>bauten<br />

<strong>Holz</strong>feuchte<br />

Der zentrale Punkt einer Überprüfung von Bauteilen aus<br />

<strong>Holz</strong> ist normalerweise die <strong>Holz</strong>feuchte. <strong>Holz</strong> zerstörende<br />

(Verrotten) oder <strong>Holz</strong> verfärbende Pilze werden<br />

immer zusammen <strong>mit</strong> erhöhter <strong>Holz</strong>feuchte wirksam.<br />

Eine erhöhte <strong>Holz</strong>feuchte beeinträchtigt die Festigkeit,<br />

Steifigkeit, Form und Oberflächenbeschaffenheit<br />

eines <strong>Holz</strong>bauteils. Das Fernhalten von<br />

Feuchtigkeit und der Einsatz von getrocknetem <strong>Holz</strong> ist<br />

eine der wichtigsten Schutzmassnahme bei <strong>Holz</strong>konstruktionen.<br />

Risse<br />

Trocknungsrisse entstehen zwischen den Fasern beim<br />

natürlichen und technischen Trocknungsvorgang. Normalerweise<br />

sind sie bezüglich der statischen Eigenschaften<br />

nicht von Bedeutung.<br />

Querzugrisse weisen ein sprödes Versagen auf. Sie<br />

können bei aufgehängten Auflagern, bei Ausklinkungen,<br />

bei grossen Einzellasten oder bei Verbindungs<strong>mit</strong>teln<br />

auftreten. Das Unterscheiden gegenüber Trocknungsrissen<br />

erfordert fachliche Erfahrung.<br />

5.6 Überwachungs- & Unterhaltsplan <strong>Fachordner</strong> <strong>Kunstbauten</strong> <strong>mit</strong> <strong>Holz</strong> Dez. 06 - Seite 1/2<br />

Förderprogramm des LIGNUM<br />

Bundesamts für Umwelt BAFU <strong>Holz</strong>wirtschaft Schweiz

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!