Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk
Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2004</strong>
<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2004</strong>
Am 1.9.2003 ist in Rheinland-Pfalz ein neues Hochschulgesetz in Kraft<br />
getreten. Durch dieses Gesetz werden dort die <strong>Studentenwerk</strong>e in Studierendenwerke<br />
umbenannt.<br />
In den Texten des <strong>Jahresbericht</strong>s des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s wird<br />
der besseren Lesbarkeit wegen weiterhin für alle Mitglieder die<br />
Bezeichnung <strong>Studentenwerk</strong>e verwendet. Im Teil D. Verzeichnisse<br />
werden die Adressen der Mitglieder jedoch mit der neuen Firmierung<br />
veröffentlicht.<br />
<strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong><br />
Monbijouplatz 11<br />
10178 Berlin<br />
Tel.: 030-29 77 27-0<br />
Fax: 030-29 77 27-99<br />
E-Mail: dsw@studentenwerke.de<br />
www.studentenwerke.de<br />
Satz und Druck:<br />
Grafikdesign Gerit Plieth, Ahrensburg<br />
Berlin 2005
Liebe Leserin, lieber Leser,<br />
es ist mir eine große Freude, Ihnen den <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2004</strong> des<br />
Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s präsentieren zu dürfen: Es gibt vieles<br />
zu berichten, zu dokumentieren und zu kommentieren.<br />
Das durchaus bewegte Jahr <strong>2004</strong> war ein Jahr der Grundsatzdebatten<br />
und Grundsatzentscheidungen. Wichtigstes Thema<br />
für unseren Verband: Wie können die <strong>Studentenwerk</strong>e angesichts<br />
der tief greifenden Veränderungen im deutschen Hochschulsystem<br />
ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern und ihre Arbeit<br />
in Zukunft ausrichten? Im Juli hat das DSW auf einem gemeinsamen<br />
Symposium mit dem Centrum für Hochschulentwicklung<br />
(CHE) die zukünftigen Anforderungen an die soziale und<br />
wirtschaftliche Infrastruktur des Studierens skizziert sowie die<br />
künftige Gestaltung der sozialen Rahmenbedingungen für Studierende<br />
diskutiert. „... damit Studieren gelingt! – Perspektiven für das Zusammenwirken<br />
von Hochschule und <strong>Studentenwerk</strong>“, so der Titel des<br />
Symposiums, und schon daran ist erkennbar, dass wir den Weg<br />
gemeinsam mit unseren Partnern gehen werden – allerdings als ein<br />
selbstbewusster, den Prozess aktiv gestaltender Partner!<br />
Wir haben aber <strong>2004</strong> nicht nur diskutiert, wir haben gehandelt. Auf<br />
der Mitgliederversammlung Ende des Jahres hat das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong><br />
für alle seine Arbeitsbereiche verbindliche und ambitionierte<br />
Qualitätsziele beschlossen. Damit verfügen die <strong>Studentenwerk</strong>e über<br />
eine anspruchsvolle Orientierung für ihre eigene Weiterentwicklung.<br />
Wir haben damit belastbare und konkrete Leistungsstandards für das<br />
soziale Umfeld des Studierens formuliert, an denen unsere Partner –<br />
die Politik, die Hochschulen, die Wissenschaftsorganisationen und<br />
nicht zuletzt die Studierenden – uns messen können, aber auch ihre<br />
eigenen Vorstellungen und Beiträge messen lassen sollten.<br />
<strong>2004</strong> hieß es erneut: Alle drei Jahre wieder. Gemeinsam mit der Bundesministerin<br />
für Bildung und Forschung habe ich im Juni die 17.<br />
Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s der Öffentlichkeit vorgestellt.<br />
Wichtigstes Ergebnis: Noch immer ist die soziale Selektion ein<br />
unerträglicher Tatbestand im deutschen Bildungssystem, auch im<br />
Hochschulwesen. Von echter Chancengleichheit sind wir leider noch<br />
weit entfernt. Der Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland<br />
läuft Gefahr, sein Innovationspotenzial weiter zu schwächen, weil<br />
Begabungsreserven nicht mobilisiert werden. „Kluge Köpfe braucht<br />
das Land, unabhängig von der familiären Herkunft“, heißt es in praktisch<br />
jeder politischen Sonntagsrede. Die Daten der 17. Sozialerhebung<br />
belegen einmal mehr: Die Wirklichkeit sieht anders aus.<br />
Vorwort<br />
3
Vorwort<br />
4<br />
Grundsätzlich endet ein <strong>Jahresbericht</strong> mit dem Jahresende, doch diesmal<br />
müssen wir den Berichtszeitraum erweitern, weil Anfang des Jahres<br />
2005 eine Entscheidung fiel, die wir letztes Jahr mit großer Spannung<br />
erwartet hatten: Das Bundesverfassungsgericht hat im Januar<br />
2005 die im Hochschulrahmengesetz geregelte Studiengebührenfreiheit<br />
für nichtig erklärt. Es steht den Ländern nunmehr frei, Studiengebühren<br />
zu erheben, allerdings unter folgenden Auflagen des Bundesverfassungsgerichts:<br />
Sie müssen gleiche Bildungschancen gewährleisten,<br />
Mobilitätshindernisse vermeiden und die Belange einkommensschwacher<br />
Haushalte berücksichtigen. Politisch bedeutet das Urteil<br />
eine tief schneidende Zäsur, die die Hochschul- und Studienfinanzierung,<br />
wie wir sie heute kennen, massiv verändern wird.<br />
Abschließen möchte ich mit einer Erfolgsstory: Im Jahr <strong>2004</strong> haben wir<br />
ein neues DSW-Gremium etabliert, den Studierendenrat. Er setzt sich<br />
zusammen aus Studierenden, die ehrenamtlich in den Organen der<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e tätig sind. Die Studierenden können sich nun noch<br />
aktiver in die inhaltliche Arbeit des Verbands einbringen. Eine erste<br />
Bilanz zeigt, dass es eine gute Zusammenarbeit ist, die die Arbeit der<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e und des DSW nachhaltig bereichern wird.<br />
Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> hat <strong>2004</strong> eine intensive und fruchtbare<br />
Debatte um die zukünftige strategische Ausrichtung der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
initiiert; die auf der Mitgliederversammlung beschlossenen Qualitätsziele<br />
sind ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg in die Zukunft.<br />
Wir sehen den kommenden Jahren gespannt, aber gut vorbereitet entgegen.<br />
Ich bin sicher, auch in Zukunft mit Ihrer Unterstützung rechnen<br />
zu dürfen, „damit Studieren gelingt!“<br />
Ihr<br />
Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens<br />
Präsident des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s
Vorwort 3<br />
Inhalt 5<br />
Nachrufe 9<br />
� Teil A: Arbeitsberichte<br />
I. Die politische Arbeit des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
und der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
1. Chronologie der politischen Arbeit 13<br />
2. Die Entwicklung in den Bundesländern 27<br />
Verdienstmedaillen <strong>2004</strong> 31<br />
II. Allgemeine Verwaltung<br />
1. Aktuelle Aufgabenschwerpunkte / Entwicklungen 33<br />
2. Rechnungswesen 33<br />
3. Personal 35<br />
4. Hausverwaltung Berlin / Bonn 36<br />
5. EDV<br />
III. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
37<br />
1. Interne und externe Öffentlichkeitsarbeit 39<br />
2. Schwerpunkte der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
3. Veröffentlichung der 17. Sozialerhebung des Deutschen<br />
39<br />
<strong>Studentenwerk</strong>s 43<br />
4. Pressemitteilungen 44<br />
5. Netzwerk „Wege ins Studium“ 45<br />
6. Publikationen 46<br />
7. Fachtagung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 46<br />
8. Internet / Intranet 46<br />
IV. Kultur<br />
1. Förderung studentischer Kulturarbeit als Aufgabe der<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e 48<br />
2. Wettbewerbe 48<br />
3. Fachtagung Kultur 56<br />
4. Ausschuss Kultur 59<br />
V. Studienfinanzierung<br />
1. Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
(BAföG) 60<br />
2. Familienleistungsausgleich 76<br />
3. Unterhaltsfragen 76<br />
4. Sonstige staatliche und private Förderung von Studierenden 78<br />
5. Diskussion über Studiengebühren 79<br />
6. Kontakte Bundestag / Bundesrat 91<br />
7. Fortbildung 91<br />
8. Härtefonds 92<br />
Inhalt<br />
5
Inhalt<br />
6<br />
VI. Wirtschaftsfragen / Mensen<br />
1. Allgemeine Situation<br />
2. Folgerungen aus der 17. Sozialerhebung des Deutschen<br />
94<br />
<strong>Studentenwerk</strong>s 95<br />
3. Informationen, Stellungnahmen, Beratungen 95<br />
4. Arbeit in den Ausschüssen 102<br />
5. Weiterbildungsveranstaltungen<br />
VII. Wohnen<br />
103<br />
1. Wohnsituation der Studierenden 106<br />
2. Wohnheimtagung / Seminare 110<br />
3. Ausschuss Wohnen /Arbeitsthemen 112<br />
4. Arbeitsmaterialien / Statistische Unterlagen 114<br />
5. Sonstige Berichtspunkte<br />
VIII. Rechtsfragen<br />
116<br />
1. Themen und Aktivitäten<br />
2. Beratung der Geschäftsstelle / Einzelanfragen der<br />
117<br />
Mitglieder 128<br />
3. Ausschuss Recht und Personal 128<br />
4. Weiterbildungsveranstaltungen<br />
IX. Beratung und Soziale Dienste / Informations- und<br />
Beratungsstelle Studium und Behinderung<br />
Beratung und Soziale Dienste<br />
1. Umfrage „Beratung und Soziale Dienste“ im Rahmen der<br />
129<br />
Publikation „<strong>Studentenwerk</strong>e im Zahlenspiegel 2003/<strong>2004</strong>“ 131<br />
2. Profilbildung 131<br />
3. Studieren mit Kind 132<br />
4. Ausschuss Beratung und Soziale Dienste 132<br />
5. Psychologische Beratung 133<br />
6. Allgemeine Sozialberatung 133<br />
7. Fachtagung „Profilbildung in der Beratung“<br />
Informations- und Beratungsstelle Studium und<br />
Behinderung<br />
1. Empfehlungen zur Sicherung und Verbesserung der<br />
Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der<br />
135<br />
Hochschulbildung<br />
2. Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Lage be-<br />
136<br />
hinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe 137<br />
3. Studienkontenmodell / Langzeitstudiengebühren 138<br />
4. Auslandsstudium und Behinderung 138<br />
5. Informationsveranstaltungen, Schulungen und Fortbildung 138<br />
6. Entwicklung des Informations- und Beratungsangebots 140
X. Internationale Beziehungen<br />
1. Europäische Entwicklung 142<br />
2. Ausschuss Internationales 146<br />
3. Deutsch-französische Zusammenarbeit der <strong>Studentenwerk</strong>e 147<br />
4. Trinationale Zusammenarbeit (Deutschland – Italien –<br />
Frankreich)<br />
5. Zusammenarbeit mit Institutionen in Mittel- und Ost-<br />
150<br />
europa (MOE) 150<br />
6. Deutsch-amerikanische Zusammenarbeit<br />
7. Zusammenarbeit mit Einrichtungen im asiatisch-<br />
155<br />
pazifischen Raum 158<br />
8. Tutorenprogramm der Robert Bosch Stiftung 158<br />
9. Delegationsreisen und -besuche 162<br />
10. Konferenzen und Messen<br />
11. Reisevergünstigungen für Studierende – Der deutsch-<br />
165<br />
französische Sozialausweis der <strong>Studentenwerk</strong>e 165<br />
12. Ausländische Gäste in der Geschäftsstelle<br />
XI. Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />
1. Die Internationalisierung der deutschen Hochschulen –<br />
166<br />
Entwicklung und Sachstand<br />
2. Serviceangebote der <strong>Studentenwerk</strong>e für ausländische<br />
168<br />
Studierende 171<br />
3. Aktivitäten der Servicestelle Interkulturelle Kompetenz 171<br />
4. Wahrnehmung sozialpolitischer Interessen<br />
5. Veranstaltungen der Servicestelle Interkulturelle<br />
175<br />
Kompetenz 177<br />
6. Publikationen / Internetauftritt<br />
XII. Fortbildungsveranstaltungen <strong>2004</strong><br />
179<br />
1. Seminare 182<br />
2. Tagungen 183<br />
3. Weitere Veranstaltungen 183<br />
XIII. Publikationen <strong>2004</strong> 184<br />
� Teil B: Die 65. ordentliche Mitgliederversammlung<br />
des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s am<br />
30. November/1. Dezember <strong>2004</strong> in Berlin<br />
Die 65. ordentliche Mitgliederversammlung<br />
Grußwort von Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für<br />
Bildung und Forschung 189<br />
Inhalt<br />
7
Inhalt<br />
8<br />
Bericht von Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens,<br />
Präsident des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s 196<br />
Bericht von Prof. Dr. Peter Gaehtgens,<br />
Vorsitzender des Kuratoriums des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s,<br />
Präsident der Hochschulrektorenkonferenz 209<br />
Ergänzung des Berichts des Generalsekretärs des<br />
Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s von Achim Meyer auf der Heyde,<br />
Generalsekretär des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s 216<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen Mitgliederversammlung<br />
1. Qualitätssicherung der Service- und Beratungsangebote<br />
für Studierende 219<br />
2. Ausbau der internationalen Mobilität im Hochschulraum<br />
Europa durch Verbesserung der sozialen und kulturellen<br />
Rahmenbedingungen 232<br />
3. Studienstrukturreform sozial gerecht gestalten 238<br />
4. Anforderungen an eine sozial gerechte individuelle<br />
Studienfinanzierung 241<br />
5. „Für eine barrierefreie Hochschule“ – Eckpunkte und<br />
Maßnahmenkatalog zur Schaffung gleichberechtigter<br />
Teilhabemöglichkeiten für Studienbewerber/innen und<br />
Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit;<br />
Anlage 246<br />
� Teil C: Satzung und Geschäftsordnung<br />
I. Satzung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s 271<br />
II. Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des<br />
Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s e.V. 280<br />
� Teil D: Verzeichnisse<br />
- Mitglieder 285<br />
- Vorstand 303<br />
- Kuratorium 304<br />
- Länderrat 306<br />
- Sprecherrat des Studierendenrats 307<br />
- Ausschüsse 308<br />
- Geschäftsstelle 312<br />
- Organigramm der Geschäftsstelle 314<br />
- Die <strong>Studentenwerk</strong>e im Überblick 315<br />
- Übersicht über die <strong>Studentenwerk</strong>e in Deutschland 316
Nachrufe<br />
Christian Francke-Weltmann<br />
Am 22. Januar 2005 starb plötzlich und unerwartet Christian Francke-<br />
Weltmann, Geschäftsführer des <strong>Studentenwerk</strong>s Frankfurt am Main,<br />
im Alter von 62 Jahren.<br />
Christian Francke-Weltmann kam am 18. September 1942 in Rechlin<br />
an der Müritz zur Welt. Nach seinem Abitur und Ableistung seines<br />
Wehrdienstes studierte er von 1965 bis 1970 Sozialwissenschaften an<br />
der Universität Göttingen. In den Jahren 1972 und 1973 forschte er in<br />
Israel zum dortigen Bildungssystem.<br />
Nach seiner Rückkehr aus Israel und einer<br />
beruflichen Tätigkeit in der Gemeinde Friedland<br />
begann Christian Francke-Weltmann im<br />
April 1978 seine Laufbahn beim <strong>Studentenwerk</strong><br />
Frankfurt am Main, erst als Assistent<br />
des Geschäftsführers, ehe er im September<br />
1981 in die Führungsspitze aufrückte. Fast<br />
ein Vierteljahrhundert lenkte er fortan die<br />
Geschicke des <strong>Studentenwerk</strong>s.<br />
In den 24 Jahren seiner Geschäftsführertätigkeit<br />
wuchs das <strong>Studentenwerk</strong> Frankfurt am<br />
Main stetig; ein augenscheinliches Dokument<br />
dafür ist, dass in dieser Zeit 14 Mensen<br />
und Cafeterien sowie neun Wohnheime<br />
gebaut wurden. Christian Francke-Weltmanns<br />
beeindruckte ganz besonders durch sein soziales Engagement<br />
und seine unerschöpfliche Hilfsbereitschaft. Ein „Fürsprecher der Studenten“<br />
wurde er oft genannt. Er versuchte zu helfen, wo es nur ging<br />
– den Studierenden, aber auch den Mitarbeitern des <strong>Studentenwerk</strong>s.<br />
Von diesem Engagement war auch seine langjährige Tätigkeit im Dachverband<br />
geprägt. Er wirkte 18 Jahre lang im Förderungsausschuss des<br />
Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s mit, außerdem arbeitete er viele Jahre im<br />
Geschäftsführer-Ausschuss und im Länderrat. Christian Francke-Weltmann<br />
war ein überaus verlässlicher Partner.<br />
Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> wird Christian Francke-Weltmann in<br />
ehrender Erinnerung behalten.<br />
Nachrufe<br />
Christian Francke-<br />
Weltmann,<br />
Geschäftsführer des<br />
<strong>Studentenwerk</strong>s<br />
Frankfurt am Main<br />
9
Nachrufe<br />
10<br />
Dr. Heinz-Dieter<br />
Kühne,<br />
Geschäftsführer des<br />
<strong>Studentenwerk</strong>s<br />
Magdeburg<br />
Dr. Heinz-Dieter Kühne<br />
Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> trauert um den Geschäftsführer des <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
Magdeburg, Dr. Heinz-Dieter Kühne, der am 29. November<br />
<strong>2004</strong> nach schwerer Krankheit im Alter von 57 Jahren starb.<br />
Heinz-Dieter Kühne wurde am 24. Juni 1947 in Magdeburg<br />
geboren. Nach Abschluss seiner Berufsausbildung<br />
zum Kraftfahrzeugschlosser studierte er Ingenieurwissenschaften<br />
an der Technischen Hochschule Magdeburg.<br />
1971 erlangte er sein Diplom als Ingenieur, 1982<br />
promovierte er ebenfalls an der TH Magdeburg, wo er<br />
auch bis 1990 beruflich tätig war, zuletzt im Direktorat<br />
für Internationale Beziehungen.<br />
1990 wurde Heinz-Dieter Kühne mit der Geschäftsführung<br />
des <strong>Studentenwerk</strong>s Magdeburg betraut. Er<br />
übernahm – zunächst als kommissarischer, dann als<br />
berufener Geschäftsführer – die große und ganz und gar<br />
nicht leichte Aufgabe, das <strong>Studentenwerk</strong> Magdeburg<br />
aufzubauen. Dass es heute auf solider Grundlage steht<br />
und ein breites Service- als auch Beratungsangebot<br />
bereitstellen kann, ist wesentlich seinem Engagement<br />
zu verdanken.<br />
Auch die Verbandsarbeit hat Heinz-Dieter Kühne in den<br />
vergangenen 15 Jahren durch seine ehrenamtliche Mitarbeit<br />
in den Gremien des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s aktiv mit gestaltet<br />
und geprägt. Viele Jahre war er als Vertreter von Sachsen-Anhalt<br />
Mitglied des Länderausschusses, im Anschluss daran von 1998 bis<br />
2001 Mitglied des Vorstands des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s. Obwohl<br />
sein Gesundheitszustand schon stark beeinträchtigt war, hat er sich<br />
<strong>2004</strong> bereit erklärt, im Ausschuss Wirtschaftsfragen mitzuarbeiten.<br />
Studierende und Mitarbeiter des <strong>Studentenwerk</strong>s Magdeburg schätzten<br />
ebenso wie Mitglieder und Vorstand des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s an<br />
Heinz-Dieter Kühne seine fachliche Kompetenz und besonders seine<br />
Herzlichkeit. Er begegnete Studierenden, Mitarbeitern und Kollegen<br />
stets offen und verbindlich.<br />
Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> wird Heinz-Dieter Kühne in Anerkennung<br />
seiner Verdienste ein ehrendes Andenken bewahren.
Teil A<br />
Arbeitsberichte
I. DIE POLITISCHE ARBEIT DES DEUTSCHEN<br />
STUDENTENWERKS UND DER STUDENTEN-<br />
WERKE<br />
1. Chronologie der politischen Arbeit<br />
Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />
Für die Arbeit des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s waren im Berichtsjahr<br />
die folgenden, chronologisch dargestellten Aktivitäten und Ereignisse<br />
besonders relevant:<br />
Januar<br />
Herausragende Leistung im <strong>Studentenwerk</strong> Hannover<br />
Als Beste ihres Ausbildungsjahrgangs absolvierte Gundula Tiemann in<br />
nur zweieinhalb Jahren ihre Ausbildung zur Fachfrau für Systemgastronomie<br />
beim <strong>Studentenwerk</strong> Hannover. Im Rahmen einer „Freisprechungsfeier“<br />
am 19. Januar <strong>2004</strong> wurde ihre herausragende berufliche<br />
Leistung gewürdigt. Frau Tiemann erhielt die Möglichkeit, sich um<br />
ein Stipendium „Begabtenförderung berufliche Bildung“ beim Bundesministerium<br />
für Bildung und Forschung (BMBF) zu bewerben. Doch<br />
zunächst entschied sie sich dafür, ihre Karriere im Südtirol fortzusetzen.<br />
Änderungen des Hochschulrahmengesetzes – Wahrung der Chancengerechtigkeit<br />
Anlässlich der am 29. Januar <strong>2004</strong> diskutierten Vorlagen zu Änderungen<br />
des Hochschulrahmengesetzes von CDU/CSU und FDP im<br />
Deutschen Bundestag erneuerte das DSW seine Forderung nach Chancengerechtigkeit:<br />
Wenn die Hochschulen mehr Rechte bei der Auswahl<br />
ihrer Studierenden erhalten, muss darauf geachtet werden, dass niemand<br />
wegen seiner sozialen Herkunft oder aus finanziellen Gründen<br />
vom Hochschulzugang ausgeschlossen wird. Vor allem dürfen die vorgeschlagenen<br />
Änderungen Studierende mit Behinderungen oder chronischen<br />
Krankheiten nicht benachteiligen.<br />
Eliteuniversitäten in Deutschland?<br />
Im Januar <strong>2004</strong> reagierte das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> auf die Diskussion<br />
um Eliteuniversitäten. Es wies darauf hin, dass die Hochschulen<br />
weiterhin dramatisch unterfinanziert seien und es zunächst dringend<br />
geboten sei, die öffentlichen Ausgaben für die Hochschulbildung<br />
in der Breite zu erhöhen. Dies müsse bei einer Debatte über Elitehochschulen<br />
beachtet werden. Auch gegen eine breitere Begabtenförderung<br />
sei so lange nichts einzuwenden, wie der Zugang begabten Studierenden<br />
aus allen Bevölkerungskreisen offen stehe.<br />
Forderung nach<br />
Chancengerechtigkeit<br />
Debatte über<br />
Elitehochschulen<br />
13
Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />
Mitgliederversammlung<br />
des ECStA<br />
14<br />
Delegation der Studentsamskipnaden<br />
Februar<br />
Japanische Gäste<br />
Am 18. Februar <strong>2004</strong> besuchte eine Delegation des japanischen Bildungsministeriums<br />
das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> in Berlin. Die Teilnehmer/innen<br />
informierten sich umfassend über die Struktur und die<br />
Aufgaben der <strong>Studentenwerk</strong>e in Deutschland, dabei galt ihr Interesse<br />
vor allem den Bereichen Wohnen, Mensen und Jobvermittlung, aber<br />
auch den komplexen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und<br />
Hochschulen.<br />
ECStA-Mitgliederversammlung in Brüssel<br />
Als unabhängiger Dachverband auf europäischer Ebene setzt sich der<br />
1993 gegründete European Council for Student Affairs (ECStA) über<br />
nationale Grenzen hinweg für soziale und wirtschaftliche Belange der<br />
Studierenden in Europa ein. Zurzeit gehören ihm 22 Mitglieder aus 12<br />
europäischen Ländern an. Auf der Mitgliederversammlung des ECStA<br />
am 27. Februar <strong>2004</strong> in Brüssel wurde die Satzung des Verbands<br />
modifiziert. Die für das DSW wichtige Option der Einflussnahme auf<br />
politische Programme im Hochschulraum Europa wurde gewahrt,<br />
zugleich wurde mit der Aufnahme des Begriffs „europäischer Hochschulraum“<br />
der politischen Entwicklung im Bologna-Prozess Rechung<br />
getragen. Sowohl der Kreis der Mitglieder als auch der Aktionsradius<br />
des Verbands sollen künftig erweitert werden.<br />
März<br />
Delegation aus dem hohen Norden<br />
Eine Delegation der Studentsamskipnaden, der norwegischen <strong>Studentenwerk</strong>e,<br />
konnte der Generalsekretär des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
am 23. März <strong>2004</strong> in Berlin begrüßen. Die acht Teilnehmer/innen<br />
informierten sich während ihres Besuchs über die Organisation und<br />
die Aufgabenbereiche des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s bzw. der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
in Deutschland. Zum Abschluss ihres Aufenthalts wurde<br />
ihnen auch die Gelegenheit gegeben, einige Einrichtungen des <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
Berlin zu besuchen, um die konkrete Arbeit vor Ort kennen<br />
zu lernen.<br />
Netzwerk „Wege ins Studium“<br />
Im Rahmen der Messe „Studieren in Berlin und Brandenburg“ fand am<br />
26. März <strong>2004</strong> im Roten Rathaus in Berlin das vierte „Round-Table“-<br />
Gespräch des Netzwerks „Wege ins Studium“ statt. Die Initiative aus<br />
Bundesagentur für Arbeit, Deutschem <strong>Studentenwerk</strong>, Bundeselternrat,<br />
Bundesministerium für Bildung und Forschung, Deutschem<br />
Gewerkschaftsbund, Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz<br />
hat dabei auf ihre erfolgreiche vierjährige Zusammenarbeit<br />
zurückgeblickt und ihre zukünftigen Pläne vorgestellt. Gleichzeitig<br />
wurde der neue Flyer „Bachelor und Master – Neue Studienabschlüs-
Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />
se in Deutschland“ präsentiert. An der Erarbeitung dieser Publikation<br />
war das DSW maßgeblich beteiligt. Das Netzwerk zielt darauf ab, Studieninteressierte<br />
noch gezielter über die neuen gestuften Studiengänge<br />
und internationalen Abschlüsse Bachelor (BA) und Master (MA) zu<br />
informieren sowie die Entscheidung für ein Studium zu erleichtern.<br />
Internationales Symposium und NASPA-Jahreskonferenz<br />
Für das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> nahm der Generalsekretär am<br />
27. und 28. März <strong>2004</strong> am 9. Internationalen Symposium „Bringing<br />
Students to the Institiutions“ in Denver/Colorado (USA) teil. Ein<br />
wesentlicher Programmteil war der Besuch von drei Colleges im<br />
Großraum Denver, wo jeweils grundlegende Informationen über das<br />
amerikanische Hochschulsystem vermittelt wurden. Am Internationalen<br />
Symposium nahmen ca. 80 Teilnehmer/innen aus zwölf Ländern<br />
teil. Im Anschluss daran fand die Jahreskonferenz der National Association<br />
of Student Personnel Administrators (NASPA) statt. Auch hier<br />
vertrat der Generalsekretär das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong>. In zahlreichen<br />
Vorlesungen, Round-Table-Diskussionen und Workshops präsentierten<br />
und diskutierten die ca. 3.000 Teilnehmer/innen die Beratungsund<br />
Serviceangebote für Studierende an amerikanischen Hochschulen.<br />
Deutlicher Rückgang bei Studentenjobs<br />
Zum Beginn der Semesterferien hat das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> im<br />
März <strong>2004</strong> darauf hingewiesen, dass das Angebot an Ferienjobs für<br />
Studierende nach Aussage vieler <strong>Studentenwerk</strong>e im Jahr 2003 bundesweit<br />
erneut deutlich zurückgegangen ist. Angesichts dieser Situation<br />
wurden alle Arbeitgeber dazu aufgefordert, offene Stellen bei den<br />
studentischen Jobvermittlungen zu melden. Laut 17. Sozialerhebung<br />
arbeiten zwei Drittel der Studierenden während des Semesters oder in<br />
der vorlesungsfreien Zeit. Mehr als jeder zweite (56 %) kann nur so<br />
überhaupt den eigenen Lebensunterhalt bestreiten. Vor allem für diese<br />
würde eine weitere Verschlechterung des studentischen Arbeitsmarkts<br />
herbe finanzielle Einbußen bedeuten.<br />
April<br />
Nordrhein-Westfalen: Anhörung zum <strong>Studentenwerk</strong>sgesetz<br />
Am 22. April <strong>2004</strong> lud der Wissenschaftsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
zur Anhörung nach Düsseldorf, um die Sachverständigen<br />
zur Novellierung des <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzes zu hören, unter<br />
ihnen auch den Generalsekretär des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s. Er<br />
setzte sich, zusammen mit den Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e in Nordrhein-Westfalen, dafür ein, dass die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
in NRW sich künftig an privatrechtlichen Unternehmen<br />
beteiligen oder solche gründen können, um ihre Aufgaben zu erfüllen.<br />
Eine weitere wichtige Forderung war, dass die bisherigen Aufsichts-<br />
neuer Flyer „Bachelor<br />
und Master –<br />
Neue Studienabschlüsse<br />
in Deutschland“<br />
Jahreskonferenz der<br />
NASPA<br />
15
Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />
16<br />
soziale Dimension<br />
des europäischen<br />
Hochschulraums<br />
21. BAföG-Novelle<br />
erster Studierendenrat<br />
des Deutschen<br />
<strong>Studentenwerk</strong>s<br />
und Kontrollorgane in ein Gremium, den Verwaltungsrat, zusammengeführt<br />
werden.<br />
Mai<br />
Öffentliche Anhörung zum Bologna-Prozess des Ausschusses für Bildung,<br />
Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages<br />
Zu dieser Anhörung am 3. Mai <strong>2004</strong> war als Sachverständiger auch<br />
das DSW geladen. Auf Basis der vorher schriftlich abgegebenen Stellungnahme<br />
betonte der Generalsekretär die Notwendigkeit, die soziale<br />
Dimension des europäischen Hochschulraums auszubauen. Es sei<br />
erforderlich, die soziale Akzeptanz der Studienstrukturreform und den<br />
Übergang vom BA zum MA zu sichern, die soziale Infrastruktur an<br />
Hochschulen aus- und ein leistungsfähiges und grenzüberschreitendes<br />
Studienfinanzierungssystem aufzubauen. Es müssten, führte der Generalsekretär<br />
weiter aus, regelmäßige europäische Sozialerhebungen<br />
durchgeführt und die (inter-)kulturellen und sprachpraktischen Angebote<br />
zur besseren Integration international Studierender ausgebaut<br />
werden.<br />
BAföG materiell verbessern<br />
Im Vorfeld der 21. BAföG-Novelle hat der Beirat für Ausbildungsförderung<br />
beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, dem auch<br />
der Generalsekretär angehört, am 4. Mai <strong>2004</strong> seine Stellungnahme<br />
abgegeben. Da der Gesetzentwurf keine materiellen Verbesserungen<br />
des BAföG enthält, hat das DSW insbesondere gefordert, die Bedarfssätze<br />
sowie die Sozialpauschalen zu erhöhen, um den deutlich gestiegenen<br />
Lebenshaltungs- und Gesundheitskosten der Studierenden<br />
Rechnung zu tragen.<br />
Trinationale Zusammenarbeit: Deutschland – Italien – Frankreich<br />
Auf Initiative des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s hat am 5./6. Mai <strong>2004</strong> in<br />
Berlin erstmals ein Treffen zwischen den deutschen, französischen<br />
und italienischen Dachverbänden der Service- und Beratungsdienste<br />
für Studierende stattgefunden. Beteiligt waren neben dem DSW der italienische<br />
Dachverband Associazione Nazionale degli Organismi per il<br />
diritto allo studio (ANDISU) und das Centre National des Œuvres Universitaires<br />
et Scolaires (CNOUS) aus Frankreich. Es wurde eine trinationale<br />
Konvention verabschiedet, die die zukünftige Kooperation festschreibt.<br />
Generell wird eine stärkere Vernetzung zwischen den Dachverbänden<br />
sowie ein harmonisiertes Vorgehen auf europäischer Ebene<br />
angestrebt.<br />
Erster Studierendenrat des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s konstituiert<br />
Nachdem die 64. ordentliche Mitgliederversammlung des DSW im<br />
Dezember 2003 seine Gründung beschlossen hatte, fand am 14. und
Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />
15. Mai <strong>2004</strong> in Hannover die konstituierende Sitzung des Studierendenrats<br />
des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s statt. Dieses neu geschaffene<br />
Gremium wird entsprechend dem Wunsch der Studierenden die Organe<br />
des DSW in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung beraten<br />
und die Studierenden stärker in die inhaltliche Arbeit des Verbands<br />
einbeziehen – und so die sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />
des Studiums stärker aus Sicht der Studierenden gestalten.<br />
Dazu entsenden die 61 deutschen <strong>Studentenwerk</strong>e je einen Vertreter<br />
bzw. eine Vertreterin aus dem Kreis der studentischen Mitglieder ihrer<br />
Organe in das neue Gremium.<br />
Juni<br />
4. Deutsch-Polnisches Kolloquium<br />
Unter dem Thema „Die soziale und kulturelle Dimension im Hochschulraum<br />
Europa aus der Perspektive Polens und Deutschlands“ fand<br />
vom 1. bis 3. Juni <strong>2004</strong> in Bonn das vierte Deutsch-Polnische Kolloquium<br />
statt. Die Schirmherrschaft hatte das polnische Ministerium für<br />
Nationalbildung und Sport übernommen, von deutscher Seite wurde<br />
die Veranstaltung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />
(BMBF) unterstützt. Aus Deutschland nahmen am Kolloquium<br />
Geschäftsführer/innen bzw. Vertreter/innen aus 17 <strong>Studentenwerk</strong>en,<br />
Mitglieder des DSW-Vorstands sowie der Präsident und der Generalsekretär<br />
des DSW teil. Die 36 polnischen Teilnehmer/innen waren vor<br />
allem die Prorektoren/innen für studentische Angelegenheiten bzw.<br />
für Bildung aus den Hochschulen. Die Teilnehmer/innen befassten<br />
sich vor dem Hintergrund des Bologna-<br />
Prozesses und der EU-Erweiterung mit<br />
der aktuellen Bildungspolitik auf<br />
europäischer bzw. nationalstaatlicher<br />
Ebene, in einem zweiten Themenblock<br />
mit Fragen zur Organisation der sozialen<br />
Infrastruktur für Studierende in<br />
Polen und Deutschland. Als abschließendes<br />
Thema wurde der aktuelle<br />
Stand der deutsch-polnischen Partnerschaften<br />
zwischen den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
und den sozialen Einrichtungen an<br />
den Hochschulen in Polen dargestellt.<br />
HRK-Beschluss zu Studiengebühren<br />
Am 9. Juni <strong>2004</strong> veröffentlichte die Hochschulrektorenkonferenz<br />
(HRK) ihren Beschluss, in dem sie sich für sog. Studienbeiträge ausspricht,<br />
vorerst in einer Höhe von 500 Euro im Semester. Später sollen<br />
die Hochschulen die Beiträge innerhalb eines Korridors selbstständig<br />
festlegen dürfen. Um die Beiträge sozial abzufedern, müsse ein staatliches<br />
System von Stipendien und Kredit bereitgestellt werden. Das<br />
4. Deutsch-Polnisches<br />
Kolloquium (v.l.n.r.):<br />
Ruth Hieronymi,<br />
MdEP; MinDirig.<br />
Christoph Ehrenberg,<br />
BMBF; Achim Meyer<br />
auf der Heyde,<br />
Generalsekretär des<br />
DSW (Foto: <strong>Studentenwerk</strong><br />
Bonn)<br />
17
Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />
18<br />
Cover der<br />
17. Sozialerhebung<br />
des DSW<br />
Bundespressekonferenz:<br />
Prof. Dr.<br />
Hans-Dieter Rinkens,<br />
DSW-Präsident und<br />
Bundesbildungsministerin<br />
Edelgard<br />
Bulmahn<br />
DSW reagierte gleichentags mit einer Pressemitteilung kritisch auf den<br />
Beschluss.<br />
17. Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
Am 16. Juni <strong>2004</strong> veröffentlichte das<br />
Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> seine 17. Sozialerhebung.<br />
Im Haus der Bundespressekonferenz<br />
präsentierte die Bundesministerin<br />
für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn,<br />
gemeinsam mit dem DSW-Präsidenten<br />
dieses Standardwerk zur wirtschaftlichen<br />
und sozialen Lage der Studierenden.<br />
Die Langzeitstudie wird<br />
seit über 50 Jahren in<br />
dreijährigem Rhythmus<br />
durchgeführt. Grundlage<br />
der aktuellen 17. Sozialerhebung sind über 21.400<br />
Fragebögen von Studierenden aus 251 Hochschulen.<br />
Dabei konnte die Rücklaufquote im Vergleich zur<br />
vorherigen Sozialerhebung von 27 % auf 40 %<br />
gesteigert werden. Die Sozialerhebung wird im Auftrag<br />
des DSW von der HIS Hochschul-Informations-<br />
System GmbH durchgeführt und vom Bundesministerium<br />
für Bildung und Forschung finanziert. Die<br />
detaillierten Daten und Fakten der bundesweit einzigartigern<br />
Untersuchung dienen als Grundlage für<br />
bildungs- und hochschulpolitische Entscheidungen<br />
in Bund und Ländern. Die Sozialerhebung findet<br />
Beachtung weit über die Hochschulen und die Politik<br />
hinaus – auch in der breiteren Öffentlichkeit und<br />
insbesondere in den Medien.<br />
Außerordentliche Geschäftsführertagung<br />
Um das gemeinsam von DSW und dem Centrum für Hochschulentwicklung<br />
(CHE) für Juli <strong>2004</strong> geplante Symposium inhaltlich vorzubereiten,<br />
fand am 24. Juni <strong>2004</strong> in Berlin eine außerordentliche Geschäftsführertagung<br />
statt. Für das DSW nahmen u.a. der Präsident und<br />
der Generalsekretär teil. Ein erster wichtiger Tagesordnungspunkt war<br />
das Gutachten des CHE zur „Zukunftssicherung und Autonomie für<br />
das <strong>Studentenwerk</strong> Hamburg“. Die Veränderungsvorschläge des Gutachtens,<br />
vor allem zum Wechsel der Trägerschaft, wurden kritisch<br />
bewertet. Anschließend erläuterte der DSW-Generalsekretär die geplanten<br />
Inhalte und die Struktur des Symposiums: Veränderte bildungspolitische<br />
Ziele, die Entwicklung im Hochschulbereich, neue<br />
Organisationsformen staatlicher Aufgabenerfüllung sowie veränderte
Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />
Anforderungen an Service- und Beratungsleistungen im Hochschulbereich<br />
stellen auch die <strong>Studentenwerk</strong>e vor neue Herausforderungen.<br />
Unter dem Motto „... damit Studieren gelingt! – Perspektiven für das<br />
Zusammenwirken von Hochschule und <strong>Studentenwerk</strong>“ soll auf dem<br />
Symposium über die zukünftige Entwicklung der Service- und Beratungsleistungen<br />
für Studierende sowie die Gestaltung der sozialen,<br />
wirtschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen des Studierens<br />
diskutiert werden. Es sei geplant, Vorschläge zur zukünftigen Positionierung<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e im veränderten Aktionsraum Hochschule<br />
zu entwickeln. Diese Ausführungen fanden große Zustimmung. Als<br />
Gäste waren drei Mitarbeiter/innen der HIS Hochschul-Informations-<br />
System GmbH geladen, die ihre HISBUS-Befragung „Service- und Beratungsangebote<br />
für Studierende“ präsentierten und erläuterten. Die<br />
Studie soll auf dem Symposium vorgestellt werden.<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e begrüßen ostafrikanische Delegation<br />
In der Woche vom 28. Juni bis 2. Juli <strong>2004</strong> besuchte eine hochrangige<br />
Delegation ostafrikanischer Hochschuladministratoren verschiedene<br />
Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>e in Bonn, Mainz und Heidelberg.<br />
Anlass war die vom Deutschen Akademischen Austauschdienst<br />
(DAAD) in Kooperation mit der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)<br />
und dem Deutschen <strong>Studentenwerk</strong> organisierte Fortbildungsveranstaltung<br />
„System und Tätigkeitsfelder der <strong>Studentenwerk</strong>e in Deutschland“.<br />
Die Teilnehmer/innen der neunköpfigen Delegation waren<br />
Dekane, Kanzler und Präsidenten von acht Hochschulen in Uganda,<br />
Tansania und Kenia. In ihren Heimatländern sind sie für den Bereich<br />
der Service- und Beratungsdienste für Studierende zuständig, in<br />
Deutschland informierten sie sich vor allem über die studienbegleitende<br />
Infrastruktur. Dabei galt ihr besonderes Interesse den wirtschaftlichen<br />
und finanziellen Aspekten der <strong>Studentenwerk</strong>e, den Angeboten<br />
für ausländische Studierende (u.a. Servicepaket und Wohnheimtutorenprogramm)<br />
sowie der studentischen Selbstverwaltung.<br />
Juli<br />
DSW-CHE-Symposium „... damit Studieren gelingt! – Perspektiven für<br />
das Zusammenwirken von Hochschule und <strong>Studentenwerk</strong>“<br />
Am 8. und 9. Juli <strong>2004</strong> veranstaltete das DSW gemeinsam mit dem<br />
Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) das Symposium „... damit<br />
Studieren gelingt! – Perspektiven für das Zusammenwirken von Hochschule<br />
und <strong>Studentenwerk</strong>“. Ziel der Veranstaltung war es, angesichts<br />
der Reform- und Veränderungsprozesse im deutschen Hochschulsystem<br />
die zukünftigen Anforderungen an die soziale und wirtschaftliche<br />
Infrastruktur des Studierens zu skizzieren und grundsätzlich die sozialen<br />
Rahmenbedingungen zu diskutieren. Darüber hinaus sind Vorschläge<br />
zur künftigen Kooperation von Staat, Studierenden, Hochschulen<br />
und <strong>Studentenwerk</strong>en im Aktionsraum Hochschule erarbeitet worden.<br />
zukünftige Positionierung<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
ostafrikanische<br />
Delegation<br />
19
Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />
DSW-CHE-Symposium:<br />
Prof. Dr. Peter<br />
Gaehtgens, HRK-Präsident;<br />
Prof. Dr.<br />
Hans-Dieter Rinkens,<br />
DSW-Präsident und<br />
Prof. Dr. Detlef<br />
Müller-Böling, Leiter<br />
des CHE (v.l.n.r)<br />
Preisträger/innen des<br />
„<strong>Studentenwerk</strong>spreis<br />
für besonderes<br />
soziales Engagement<br />
im Hochschulbereich“<br />
mit (v.l.n.r.)<br />
MinDirig. Christoph<br />
Ehrenberg, BMBF<br />
und DSW-Präsident<br />
Prof. Dr. Hans-Dieter<br />
Rinkens (Foto: Kay<br />
Herschelmann)<br />
20<br />
Unter diesen Prämissen diskutierten rd. 250 Teilnehmerinnen und<br />
Teilnehmer aus Hochschulen, Politik, Wissenschaftsorganisationen,<br />
Studierendenschaften und natürlich den <strong>Studentenwerk</strong>en selbst im<br />
dbb forum in Berlin und kamen zu folgendem Ergebnis: Angesichts<br />
ambitionierter politischer Zielsetzungen, wie der Steigerung der Studienanfänger-<br />
und Studienerfolgsquote sowie der Realisierung von mehr<br />
Chancengerechtigkeit im Bildungssystem, kommt einer leistungsstarken<br />
sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur<br />
im Hochschulbereich ein besonderer Stellenwert<br />
zu. Auch die zunehmende Internationalisierung<br />
der Hochschulen erfordert den Ausbau<br />
und die Weiterentwicklung der Service- und<br />
Beratungsangebote für Studierende – in enger<br />
Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und<br />
<strong>Studentenwerk</strong>en. Diese Prozesse werden<br />
begleitet von Kürzungen der öffentlichen<br />
Zuschüsse bei gleichzeitiger Forderung nach<br />
effizienterem und effektiverem Einsatz der<br />
öffentlichen Mittel. Zwar räumen neue Steuerungsmodelle<br />
Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
erweiterte Entscheidungsspielräume ein, parallel wird aber von<br />
ihnen neben der Stärkung ihrer Eigenständigkeit auch eine eigenständige<br />
Profilbildung verlangt. Vor diesem Hintergrund sichert eine optimale<br />
soziale und wirtschaftliche Infrastruktur nicht nur stärker als bisher<br />
den Erfolg der Studierenden, sondern auch den der Hochschulen.<br />
Im Rahmen des Symposiums fand die Preisverleihung des Wettbewerbs<br />
„Studierende für Studierende: <strong>Studentenwerk</strong>spreis für besonderes<br />
soziales Engagement im Hochschulbereich 2003/<strong>2004</strong>“ statt.<br />
Ministerialdirigent Christoph Ehrenberg vom Bundesministerium für
Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />
Bildung und Forschung und der DSW-Präsident zeichneten die Studierenden<br />
aus, die sich in besonderer Weise um ihre Kommilitoninnen<br />
und Kommilitonen verdient gemacht haben.<br />
Zuwanderungsgesetz<br />
Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> hat das am 9. Juli <strong>2004</strong> im Bundesrat<br />
verabschiedete Zuwanderungsgesetz begrüßt. Mit dem Gesetz werden<br />
die Vorschläge des DSW zur Flexibilisierung der arbeitsrechtlichen<br />
Regelungen für Studierende aus Nicht-EU-Staaten in Zukunft bundesweit<br />
verpflichtend umgesetzt. Ausländische Studierenden dürfen<br />
zukünftig statt wie bisher 90 ganze Tage auch bis zu 180 halbe Tage<br />
im Jahr arbeiten. Zahlreiche der Studierenden aus Nicht-EU-Staaten<br />
kommen als „free mover“ nach Deutschland, d.h. sie werden nicht<br />
über Stipendien oder Austauschprogramme gefördert, sondern sind<br />
auf das Jobben angewiesen. Darüber hinaus ist die Ausübung einer<br />
studentischen Nebentätigkeit nicht nur an Hochschulen und wissenschaftlichen<br />
Einrichtungen möglich, sondern ebenso in hochschulnahen<br />
Einrichtungen wie beispielsweise den <strong>Studentenwerk</strong>en und<br />
ASten. Erfreulich ist, dass nun ein Studierender ab dem 1. Januar 2005<br />
auch als Wohnheimtutor im <strong>Studentenwerk</strong> ohne zeitliche Beschränkung<br />
und zusätzlich zu den 90 ganzen/180 halben Tagen arbeiten<br />
darf. Außerdem kann die Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studierende<br />
nach erfolgreichem Abschluss des Studiums zur Suche eines<br />
Arbeitsplatzes bis zu einem Jahr verlängert werden.<br />
BAföG-Statistik<br />
Das Statistische Bundesamt hat am 15. Juli <strong>2004</strong> die vorläufigen<br />
BAföG-Eckdaten 2003 veröffentlicht. Danach erhöhte sich die Zahl der<br />
BAföG-geförderten Studierenden von 304.000 im Vorjahr auf im<br />
Podium des DSW-<br />
CHE-Symposiums<br />
Zuwanderungsgesetz<br />
vorläufige BAföG-<br />
Eckdaten<br />
21
Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />
22<br />
Max Kade<br />
Foundation<br />
Qualitätssiegel des<br />
DIG<br />
Monatsdurchschnitt rd. 326.000. Der durchschnittliche monatliche<br />
Förderungsbetrag für Studierende fiel leicht von 371 auf 370 Euro. Insgesamt<br />
wurden für Studierende 100 Mio. Euro mehr ausgegeben. Vor<br />
dem Hintergrund dieser Daten wiederholte das DSW seine Forderung<br />
nach einer grundsätzlichen, substanziellen Weiterentwicklung der Studienfinanzierung.<br />
Durch eine dauerhafte Stagnation der durchschnittlichen<br />
Förderhöhe werden die BAföG-Empfänger vor finanzielle Probleme<br />
gestellt. Auch die geplante BAföG-Novelle der Bundesregierung<br />
bezeichnete das DSW als unzureichend, vielmehr seien materielle Verbesserungen<br />
bei den Elternfreibeträgen und den Bedarfssätzen ebenso<br />
notwendig wie eine Erhöhung der Sozialpauschalen: Die Studienfinanzierung<br />
muss den gestiegenen Ausgaben für die soziale Absicherung,<br />
die Lebenshaltungskosten und die Auswirkungen der Gesundheitsreform<br />
angepasst werden.<br />
August<br />
Spende der Max Kade Foundation für das <strong>Studentenwerk</strong> Greifswald<br />
Am 4. August <strong>2004</strong> hat des <strong>Studentenwerk</strong> Greifswald bekannt gegeben,<br />
dass die Max Kade Foundation aus New York ihm eine großzügige<br />
Spende übergeben hat: Mit 400.000 Euro wird sie die Sanierung des<br />
Wohnheims in der Hans-Beimler-Straße 9 unterstützen. Das Haus<br />
stammt aus den 1950er Jahren und war unbewohnt. Im Juni <strong>2004</strong><br />
hatte die derzeitige Präsidentin der Max Kade Foundation, Lya Friedrich<br />
Pfeifer, das <strong>Studentenwerk</strong> Greifswald besucht und ihre Hilfe<br />
zugesagt. Kurz darauf traf die großzügige Gabe ein. Sie wird dabei helfen,<br />
die Kreditsumme für die etwa drei Mio. Euro teure Sanierung zu<br />
verringern. Im Frühjahr 2006 können die Greifswalder Studierenden in<br />
die 120 modernen Einzelzimmer – jeweils mit Küche und Sanitäreinheit<br />
– einziehen. Die Stiftung wurde 1944 von dem deutschen Industriellen<br />
Max Kade (1862-1967) und seiner Frau gegründet. Seit Ende<br />
des Zweiten Weltkriegs fördert sie in Deutschland vor allem den Bau<br />
von Studentenwohnheimen, Mensen sowie Bibliotheken.<br />
September<br />
Mensen und Cafeterien der <strong>Studentenwerk</strong>e erhalten DIG-Gütesiegel<br />
Am 1. September <strong>2004</strong> übergab der Präsident des Deutschen Instituts<br />
für Gemeinschaftsverpflegung e.V. (DIG), Karl Wutz, den Verpflegungseinrichtungen<br />
des <strong>Studentenwerk</strong>s Berlin das Qualitätssiegel des<br />
DIG. Damit ist bestätigt, dass dieser Betrieb nach den zehn Leitlinien<br />
des DIG arbeitet. 36 der 61 <strong>Studentenwerk</strong>e haben bisher für ihre Mensen<br />
das renommierte Gütesiegel erhalten, vorausgegangen ist eine<br />
strenge Überprüfung nach Kriterien wie Speisenqualität, Hygiene,<br />
Umweltbewusstsein und Dienstleistungsniveau der Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter. Die bundesweit rd. 700 Mensen und Cafeterien der<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e sind ein wichtiger Bestandteil des Aktionsraums<br />
Hochschule: 42 % der Studierenden sind Stammgäste in der Mensa
Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />
und essen dort dreimal und öfter pro Woche, so die aktuelle 17. Sozialerhebung.<br />
Das Erfolgsrezept der rd. 700 Verpflegungseinrichtungen<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e: gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und ein vielfältiges<br />
Angebot.<br />
Zweite Delegation aus Japan<br />
Eine zweite Delegation aus Japan konnte der DSW-Generalsekretär am<br />
16. September <strong>2004</strong> im Deutschen <strong>Studentenwerk</strong> in Berlin begrüßen.<br />
Die Teilnehmer/innen aus Tokio von der National Federation of University<br />
Co-operatives Associations (NFUCA) waren speziell an erfolgreichen<br />
Beispielen für die wirtschaftliche und soziale Förderung von<br />
Studierenden sowie an Kooperationsmöglichkeiten im Hochschulbereich<br />
interessiert.<br />
Oktober<br />
Fachtagung Kultur: „Standortbestimmung Kultur – <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
und Hochschulen als Partner“<br />
Im Magnus-Haus in Berlin diskutierten am 18. und 19. Oktober <strong>2004</strong><br />
Vertreterinnen und Vertreter aus <strong>Studentenwerk</strong>en, Hochschulen,<br />
Städten, kommunalen Spitzenverbänden und Studierendenschaften<br />
über den Beitrag von Kulturförderung für den Hochschulstandort und<br />
eruierten neue Kooperationsmöglichkeiten. Studentische kulturelle<br />
Aktivitäten geben dem Campus einen unverwechselbaren Charakter.<br />
Darüber hinaus tragen sie zur Profilbildung bzw. zur Attraktivität der<br />
Hochschulen und Kommunen bei und übernehmen eine wichtige<br />
Brückenfunktion zwischen Campus und Stadt. Die Tagung „Standort-<br />
Leitlinien des DIG:<br />
Stellvertretend für<br />
die anderen teilnehmenden<strong>Studentenwerk</strong>e<br />
wird dem<br />
STW Berlin eine<br />
Urkunde übergeben;<br />
Karl Wutz, DIG; Prof.<br />
Dr. Volker Peinelt,<br />
FH Niederrhein;<br />
Petra Mai-Hartung,<br />
Geschäftsführerin<br />
des STW Berlin;<br />
Achim Meyer auf der<br />
Heyde, DSW-Generalsekretär<br />
(v.l.n.r.)<br />
23
Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />
24<br />
Fachtagung Kultur:<br />
Eröffnungsrede von<br />
Kulturstaatsministerin<br />
Dr. Christina<br />
Weiss<br />
Generalsekretär zum<br />
ECStA-Präsidenten<br />
gewählt<br />
zweite Sitzung des<br />
Studierendenrats<br />
bestimmung Kultur – <strong>Studentenwerk</strong>e und Hochschulen als Partner“<br />
wurde von der Kulturstaatsministerin, Dr. Christina Weiss, und dem<br />
DSW-Präsidenten eröffnet. Die Kulturstaatministerin betonte in ihrer<br />
programmatischen Eröffnungsrede den „Wert des Unpraktischen“, von<br />
dem jede Kultur zehre. Wichtigstes Ergebnis der Tagung: Die kulturellen<br />
Aktivitäten der Studierenden zu fördern, bringt allen Beteiligten<br />
einen Zugewinn an symbolischem<br />
Kapital, mithin also an Profil und<br />
Attraktivität. Zwei Beispiele kulturellen<br />
Engagements bot das anschließende<br />
Abendprogramm: Bei der<br />
Preisverleihung des 18. Plakatwettbewerbs<br />
des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
„Chancengleichheit – gleiche Chancen?!“<br />
zeichneten Ulrich Kasparick<br />
MdB, der Parlamentarische Staatssekretär<br />
bei der Bundesministerin für<br />
Bildung und Forschung, und der<br />
DSW-Präsident die sechs Preisträger/innen<br />
aus. Zum Abschluss präsentierten<br />
in der „Studentischen Kulturnacht“<br />
fünf studentische Gruppen<br />
aus verschiedenen deutschen Hochschulstädten<br />
Höhepunkte aus ihrem<br />
Repertoire.<br />
Generalsekretär des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s zum ECStA-Präsidenten<br />
gewählt<br />
Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s,<br />
ist am 15. Oktober <strong>2004</strong> zum Präsidenten des europäischen<br />
Dachverbands ECStA gewählt worden. Der 1993 gegründete European<br />
Council for Student Affairs mit Sitz in Brüssel unterstützt seine 22 Mitglieder<br />
aus 12 europäischen Ländern dabei, die soziale Infrastruktur<br />
an den Hochschulen in Europa auszubauen. Insgesamt betreuen die<br />
im ECStA zusammengeschlossenen Organisationen über 10 Mio. Studierende.<br />
Der neue Präsident betonte, der Bologna-Prozess könne nur<br />
gelingen, wenn neben der internationalen Kompatibilität von Studiengängen<br />
auch eine grenzüberschreitende soziale und wirtschaftliche<br />
Infrastruktur vorhanden ist. Diese auszubauen, wird zukünftig<br />
eine der wichtigsten Aufgaben des ECStA sein.<br />
Zweite Sitzung des Studierendenrats<br />
Vom 22. bis 24. Oktober <strong>2004</strong> fand im <strong>Studentenwerk</strong> Kassel die zweite<br />
Sitzung des Studierendenrats des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s statt.<br />
Neben den Mitgliedern haben u.a. auch der DSW-Präsident, der DSW-<br />
Vizepräsident und der DSW-Generalsekretär sowie die Geschäftsführe-
Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />
rin vom gastgebenden <strong>Studentenwerk</strong> teilgenommen. Ein wichtiger<br />
Tagesordnungspunkt am ersten Tag war die Verabschiedung der<br />
Geschäftsordnung des Studierendenrats. Am zweiten Tag stellte der<br />
DSW-Vizepräsident die 17. Sozialerhebung und den HISBUS-Kurzbericht<br />
„Service- und Beratungsangebote für Studierende“ vor.<br />
November<br />
Studiengebühren: Anhörung des Bundesverfassungsgerichts<br />
Im Rahmen des Normenkontrollverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht<br />
zur sechsten Novelle des Hochschulrahmengesetzes war<br />
auch das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> als Sachverständiger zu einer<br />
Anhörung nach Karlsruhe am 9. November <strong>2004</strong> geladen. Der Generalsekretär<br />
des DSW wollte – basierend auf der schriftlichen Stellungnahme<br />
– noch einmal die Bedenken des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
gegenüber Studiengebühren vor den Verfassungsrichtern ausführen.<br />
Allerdings verzichtete das Gericht darauf, die Sachverständigen zu<br />
hören.<br />
„Service und Beratung für Studierende“ – Tagung der Hochschulrektorenkonferenz<br />
Das Thema Service- und Beratungsleistungen für Studierende rückt<br />
immer stärker in den Fokus des Interesses, wie auch die Tagung „Service-<br />
und Beratung für Studierende“ der Hochschulrektorenkonferenz<br />
(HRK) am 22. November <strong>2004</strong> in Bonn belegt. Mit ihrer Veranstaltung<br />
hat die HRK allen beteiligten Akteuren ein Forum zur Diskussion gebo-<br />
HRK-Tagung „Service-<br />
und Beratung für<br />
Studierende“: Ursula<br />
Jonas und Bernhard<br />
Liebscher präsentieren<br />
das DSW im<br />
Foyer des Wissenschaftszentrums<br />
in<br />
Bonn<br />
25
Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />
Bundesbildungsministerin<br />
Edelgard<br />
Bulmahn eröffnet<br />
die 65. MV des DSW<br />
26<br />
ten. Dabei lag der Schwerpunkt auf der Perspektive der zentralen Einrichtungen<br />
in den Hochschulen. Neben der Teilnahme des DSW-Generalsekretärs<br />
an der Podiumsdiskussion machten die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
von dem Diskussionsangebot regen Gebrauch.<br />
DAAD-Jahrestagung<br />
Anlässlich der DAAD-Jahrestagung der Leiterinnen und Leiter der Akademischen<br />
Auslandsämter und Auslandsbeauftragten der deutschen<br />
Hochschulen in Bonn nahm der Generalsekretär des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
am 24. November <strong>2004</strong> an der Podiumsdiskussion zur<br />
Finanzierung des Ausländerstudiums teil.<br />
Dezember<br />
65. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
Am 30. November und 1. Dezember <strong>2004</strong> trafen sich in der Berlin-<br />
Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften in Berlin die Delegierten<br />
der 61 <strong>Studentenwerk</strong>e zur 65. ordentlichen Mitgliederversammlung<br />
des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s. Wichtiger Tagesordnungspunkt<br />
war das Thema Qualitätsziele für die soziale und wirtschaftliche<br />
Infrastruktur für Studierende. Die <strong>Studentenwerk</strong>e beschlossen für ihre<br />
zukünftige Arbeit verbindliche und ambitionierte Qualitätsziele. Sie<br />
verpflichten sich selbst zu der Anstrengung, diese teilweise ehrgeizigen<br />
Ziele zu erreichen – und sie dokumentieren gegenüber den Studierenden,<br />
aber auch den anderen Akteuren im Hochschulraum, dass<br />
sie ihr Leistungsportfolio systematisch ausbauen und eine hohe Qualität<br />
sichern wollen. Die <strong>Studentenwerk</strong>e gehen damit in Vorlage und<br />
gestalten den Reform- und Veränderungsprozess im deutschen Hochschulsystem<br />
aktiv mit. Neben den Beschlüssen sind im Teil B. des vor-
liegenden <strong>Jahresbericht</strong>s dokumentiert: das Grußwort von Edelgard<br />
Bulmahn, Bundesministerin für Bildung und Forschung, sowie die<br />
Berichte von Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens, Präsident des Deutschen<br />
<strong>Studentenwerk</strong>s, Prof. Dr. Peter Gaehtgens, Vorsitzender des Kuratoriums<br />
des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s und Präsident der Hochschulrektorenkonferenz,<br />
und Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des<br />
Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s.<br />
2. Die Entwicklung in den Bundesländern<br />
Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />
Wie in den Vorjahren hat das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> die für die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
relevanten politischen Entwicklungen in den einzelnen<br />
Bundesländern systematisch beobachtet und aktiv begleitet. Auf der<br />
Bundesebene kooperierte das DSW mit den Ländern bisher insbesondere<br />
über die Präsenz im zuständigen Unterausschuss für studentische<br />
Angelegenheiten der Kultusministerkonferenz (KMK). Dieser ist ein<br />
zentrales Forum nicht nur für den wechselseitigen Informationsaustausch,<br />
sondern auch für die Mitwirkung des DSW in verbandsrelevanten<br />
Fragen. Mit Bedauern hat das DSW daher zur Kenntnis genommen,<br />
dass das Reformkonzept der KMK vom 2.12.<strong>2004</strong>, dem die Regierungschefs<br />
der Länder am 16.12.<strong>2004</strong> zugestimmt haben, u.a. eine<br />
weitreichende Reduzierung der Gremien vorsieht. Betroffen ist neben<br />
anderen Unterausschüssen auch der Unterausschuss für studentische<br />
Angelegenheiten. An die Stelle der Unterausschüsse werden Mitglieder<br />
65. MV: Blick ins<br />
Plenum<br />
weitreichende Reduzierung<br />
der Gremien<br />
27
Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />
28<br />
Länderberichte<br />
Novellierungen der<br />
<strong>Studentenwerk</strong>sgesetze<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
der Hauptausschüsse als Berichterstatter für einzelne Bereiche, so<br />
auch für den Bereich „studentische Angelegenheiten“ treten. Der<br />
Generalsekretär der KMK hat zugesichert, dass auch künftig der Austausch<br />
und die Beratung dieser Themen unter Berücksichtigung der<br />
spezifischen Expertise des DSW gewährleistet werden soll. Beabsichtigt<br />
ist, das DSW künftig als Experten zu den Sitzungen des Hochschulausschusses<br />
hinzuzuziehen.<br />
Um den Informations- und Erfahrungsaustausch im Verband zu fördern,<br />
wurden auch im Jahr <strong>2004</strong> in regelmäßigen Abständen die sog.<br />
Länderberichte erstellt und an die Mitglieder verschickt. Auch der Vorstand<br />
des DSW hat sich regelmäßig auf seinen Sitzungen über die<br />
aktuelle Entwicklung in den einzelnen Bundesländern informieren<br />
lassen.<br />
Im Mittelpunkt der Länderberichte im Jahr <strong>2004</strong> standen wieder Fragen<br />
zur Finanzierung der <strong>Studentenwerk</strong>e, insbesondere die weiteren<br />
Kürzungen der Landeszuschüsse sowie die Einführung bzw. Weiterentwicklung<br />
von neuen Steuerungsinstrumenten und Finanzierungsmodellen.<br />
Der Umfang der Landeszuschüsse bzw. Finanzhilfen zum<br />
laufenden Betrieb der <strong>Studentenwerk</strong>e lag 2003 bei bundesweit ca.<br />
165,7 Mio. Euro. Dieses entspricht einem Anteil von lediglich 15,4 %<br />
an den Gesamteinnahmen (2002: 16,5 %). Die Einführung von Langzeitstudiengebühren<br />
bzw. Studienkontenmodellen und die damit verbundenen<br />
Einnahmeausfälle der <strong>Studentenwerk</strong>e aufgrund der Exmatrikulationen<br />
zahlreicher Studierender ist auch im Jahr <strong>2004</strong> ein wiederkehrendes<br />
Thema in den einzelnen Berichten, insbesondere in<br />
den Teilberichten über die Entwicklung in Nordrhein-Westfalen und<br />
Hessen.<br />
Einen weiteren inhaltlichen Schwerpunkt bildeten die Informationen<br />
über die Novellierungen der <strong>Studentenwerk</strong>sgesetze in verschiedenen<br />
Bundesländern, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, Berlin und<br />
Hamburg. Die verschiedenen Novellen verfolgen ein gemeinsames<br />
Leitziel: stärkere Leistungsfähigkeit durch Eigenverantwortung.<br />
Zu den Eckpunkten der Novelle des <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzes in Nordrhein-Westfalen<br />
zählen insbesondere:<br />
- Die Ermächtigung der <strong>Studentenwerk</strong>e als Anstalten des öffentlichen<br />
Rechts, sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter zu bedienen,<br />
sich an privatrechtlich organisierten Unternehmen (z. B. in<br />
der Rechtsform der GmbH) zu beteiligen und selbst entsprechende<br />
Unternehmen zu gründen<br />
- die Einfügung einer Öffnungsklausel, um den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
die rechtliche Möglichkeit zu geben, künftig abweichend von den<br />
für die Landesbediensteten geltenden Tarifwerken des BAT und
Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />
des MTArb eigenständige, den spezifischen wirtschaftlichen<br />
Bedürfnissen der <strong>Studentenwerk</strong>e Rechnung tragende Tarifverträge<br />
abzuschließen<br />
- die effizientere Gestaltung der Organstruktur und die Optimierung<br />
der Organkompetenzen<br />
- der Ausschluss der Vorschriften der Landeshaushaltsordnung<br />
(LHO) mit wenigen Ausnahmen<br />
Die Novelle des <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzes Berlin orientierte sich an den<br />
o.g. Eckpunkten der Novelle in NRW. Darüber hinaus umfasst sie neue<br />
Regelungen zu den Finanzierungsmodalitäten: Das für die Hochschulen<br />
zuständige Mitglied des Senats wurde ermächtigt, mit dem <strong>Studentenwerk</strong><br />
einen Rahmenvertrag über die für die Erfüllung seiner<br />
Aufgaben zu gewährenden Zuschüsse des Landes für konsumtive<br />
Zwecke zu schließen. Dieser soll dem <strong>Studentenwerk</strong> Planungssicherheit<br />
für mehrere Jahre geben. Der Rahmenvertrag und seine Verlängerung<br />
bedürfen der Zustimmung des Senats und des Abgeordnetenhauses<br />
von Berlin. In dem Rahmenvertrag sind auch Ziele und Maßnahmen<br />
zu vereinbaren, die der Effizienzsteigerung und der Qualitätssicherung<br />
der Aufgabenerfüllung des <strong>Studentenwerk</strong>s dienen (Einführung<br />
von neuen Steuerungsinstrumenten).<br />
In Hamburg hat Wissenschaftssenator Jörg Dräger im August <strong>2004</strong><br />
dem <strong>Studentenwerk</strong> Hamburg und den Hochschulen einen Entwurf<br />
von Eckpunkten für eine Novellierung des <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzes<br />
mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Ausgangspunkte waren laut<br />
Senator Dräger die Erkenntnisse, die aus dem Projekt „Autonomie und<br />
Zukunftssicherung für das <strong>Studentenwerk</strong> Hamburg“, das die Wissenschaftsbehörde<br />
und das <strong>Studentenwerk</strong> gemeinsam mit dem CHE<br />
durchgeführt haben, gewonnen worden sind.<br />
Dabei wurden – neben Regelungen zur Stärkung der Autonomie des<br />
<strong>Studentenwerk</strong>s und zur Neuordnung der Organstrukturen – insbesondere<br />
auch Vorschläge zum künftigen Zusammenwirken von Staat,<br />
Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en zur Diskussion gestellt. Diese<br />
umfassten sowohl Regelungen zur Einführung neuer Steuerungsinstrumente<br />
wie Ziel- und Leistungsvereinbarungen als auch den mittelfristigen<br />
Wechsel von der staatlichen Trägerschaft des <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
in die Trägerschaft der Hochschulen. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen<br />
des Hamburger <strong>Studentenwerk</strong>s und der Hochschulen<br />
will der Senat einen Entwurf für eine Gesetzesnovelle Anfang 2005<br />
vorlegen.<br />
In Thüringen hat Ministerpräsident Dieter Althaus in seiner Regierungserklärung<br />
im September <strong>2004</strong> unter der Überschrift „Mehr Effizienz<br />
und Bürgernähe“ u.a. angekündigt, dass die beiden <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
in Thüringen zusammengelegt werden sollen und die Umset-<br />
Berlin<br />
Hamburg<br />
Thüringen<br />
29
Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />
30<br />
Generationswechsel<br />
im Verband<br />
zung mit dem Doppelhaushalt 2006/2007 erfolgen soll. In seinen Ausführungen<br />
zum Thema „Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorte vernetzen“<br />
wird nochmals auf die Arbeit der <strong>Studentenwerk</strong>e Bezug<br />
genommen. Dort heißt es: „Um bestmögliche Studienbedingungen zu<br />
gewährleisten, wird künftig ein gemeinsames <strong>Studentenwerk</strong> die<br />
anstehenden Aufgaben vernetzen und integrieren. Wir werden diesem<br />
<strong>Studentenwerk</strong> einen erweiterten Handlungsspielraum ermöglichen“.<br />
Die Länderberichte dokumentieren darüber hinaus auch im Berichtsjahr<br />
<strong>2004</strong> den Generationswechsel im Verband: Im Jahr <strong>2004</strong> sind<br />
die Geschäftsführer von fünf <strong>Studentenwerk</strong>en in den Ruhestand<br />
gegangen.
Verdienstmedaillen <strong>2004</strong><br />
Dr. Michael Heck, Leiter des Amts für Kulturförderung der Stadt Karlsruhe.<br />
Dr. Heck erhielt die Verdienstmedaille des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
für seine 25-jährige Tätigkeit im Verwaltungsrat des <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
Karlsruhe. Nicht zuletzt dank seines Engagements entwickelte sich das<br />
<strong>Studentenwerk</strong> Karlsruhe in den vergangenen Jahrzehnten zu einem<br />
erfolgreichen Dienstleistungsunternehmen. Dabei hat Heck vor allem<br />
stets die Verbindung zur Stadt sowie das Interesse der Stadt für die<br />
Studierenden als Mitbürger gefördert. Vor dem Hintergrund seiner<br />
Funktion als Leiter des Amts für Kulturförderung hat er sich im <strong>Studentenwerk</strong><br />
besonders für das Thema Kultur eingesetzt. So hat er beispielsweise<br />
maßgeblich die Gründungen des Studentenzentrums<br />
Z 10 e.V. und der Kultur GmbH unterstützt. Auch das sehr beliebte,<br />
2002 vom <strong>Studentenwerk</strong> und der Stadt entwickelte Karlsruher Kulturscheckheft<br />
für Studierende hat Heck mitentwickelt.<br />
Prof. Dr. Wolfgang Hentzschel, bis 1995 Inhaber des Lehrstuhls Aufbereitung<br />
von Baustoffen und mechanische Verfahrenstechnik an der<br />
damaligen Hochschule für Architektur und Bauwesen (heute Bauhaus-<br />
Universität) Weimar.<br />
Prof. Dr. Hentzschel wurde für sein langjähriges Engagement für das<br />
<strong>Studentenwerk</strong> Weimar bzw. Jena-Weimar mit der Verdienstmedaille<br />
des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s ausgezeichnet. Im Anschluss an seine<br />
unmittelbar nach der Wende 1989 begonnene Tätigkeit in der Kommunalpolitik<br />
bzw. als Mitglied des ersten frei gewählten Stadtrats in<br />
Weimar hat sich Hentzschel über zwanzig Jahre lang erfolgreich für<br />
die Belange der Studierenden eingesetzt – zunächst ab 1993 im Vorstand<br />
des <strong>Studentenwerk</strong>s Weimar, seit 1998 im Verwaltungsrat des<br />
<strong>Studentenwerk</strong>s Jena-Weimar. Dabei hat er vor allem maßgeblich zur<br />
Klärung der Vermögenszuordnung sowie zur Abwehr von Vermögensansprüchen<br />
beigetragen.<br />
Dr. Hans-Peter Hirner<br />
Dr. Hirner ist für sein 20-jähriges Engagement im Verwaltungsrat des<br />
<strong>Studentenwerk</strong>s Freiburg mit der Verdienstmedaille des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
ausgezeichnet worden. Von 1983 bis 2003 hat sich Hirner<br />
als Mitglied des Verwaltungsrats mit überdurchschnittlichem Engagement<br />
für die Belange der Studierenden eingesetzt. Sein fachkundiger<br />
Rat hat maßgeblich dazu beigetragen, dass sich das <strong>Studentenwerk</strong> zu<br />
einem modernen Dienstleistungsunternehmen entwickelt hat. Insbesondere<br />
Hirners frühes Eintreten für eine finanzwirtschaftliche Stärkung<br />
des <strong>Studentenwerk</strong>s hat sich als richtige Strategie erwiesen.<br />
Verdienstmedaillen <strong>2004</strong><br />
31
Verdienstmedaillen <strong>2004</strong><br />
32<br />
Klaus A. Ludwig, Vizekanzler der Technischen Universität Kaiserslautern.<br />
Klaus A. Ludwig wurde für seine über 20-jährige verdienstvolle Tätigkeit<br />
im Verwaltungsrat des <strong>Studentenwerk</strong>s Kaiserslautern mit der Verdienstmedaille<br />
des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s geehrt. Seit 1982 gehörte<br />
Ludwig ununterbrochen dem Verwaltungsrat an. Durch seine große<br />
Einsatzbereitschaft und Umsicht hat er sich vor allem bei den<br />
Gesprächen zwischen <strong>Studentenwerk</strong> und beteiligten Hochschulen<br />
großes Ansehen erworben. Ludwig wurde sowohl von den Studierenden<br />
als auch bei den professoralen Mitgliedern des Verwaltungsrats<br />
gleichermaßen hoch geschätzt.<br />
Prof. Dr.-Ing. Dieter Nelles, bis <strong>2004</strong> Inhaber des Lehrstuhls Elektrische<br />
Energieversorgung am Fachbereich Elektro- und Informationstechnik<br />
der Technischen Universität Kaiserslautern.<br />
Prof. Dr. Nelles wurde für seine langjährige erfolgreiche Tätigkeit im<br />
Verwaltungsrat des <strong>Studentenwerk</strong>s Kaiserslautern mit der Verdienstmedaille<br />
des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s geehrt. Zwei Jahrzehnte lang<br />
– seit 1984 – war er Mitglied im Verwaltungsrat, bereits 1985 wurde er<br />
zum ersten Vorsitzenden gewählt. Durch seine objektive, stets um Ausgleich<br />
bemühte Argumentations- und Verhandlungsführung hat sich<br />
Nelles das Vertrauen und den Respekt aller Mitglieder des Verwaltungsrats<br />
erworben. Für das <strong>Studentenwerk</strong> war Nelles immer ein verlässlicher<br />
Partner.
II. ALLGEMEINE VERWALTUNG<br />
1. Aktuelle Aufgabenschwerpunkte / Entwicklungen<br />
Der Aufgabenumfang ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, so<br />
gibt es seit dem Jahre 2002 Tagungsbeiträge. Das Volumen an Tagungen<br />
und Seminaren sowie der Projektbereich sind in den vergangenen<br />
drei Jahren permanent und deutlich angewachsen. Neben den sich<br />
hieraus ergebenden zusätzlichen quantitativen Anforderungen an die<br />
Verwaltung haben sich nach dem Umzug nach Berlin die Aufgaben<br />
z.T. auch inhaltlich geändert.<br />
In den Jahren 2002/2003 hatten umfangreiche Reorganisationsmaßnahmen<br />
im Referat stattgefunden. Hierdurch konnte die Effizienz der<br />
Abläufe verbessert werden, wodurch eine Ausweitung des Personalbestands<br />
trotz der weiter gestiegenen Anforderungen im Jahr <strong>2004</strong> nicht<br />
notwendig war.<br />
2. Rechnungswesen<br />
Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> unterscheidet zwei Wirtschaftsbereiche:<br />
Den Verbandsbereich (im Folgenden Allgemeiner Bereich bzw. Eigenbereich<br />
genannt), der im Wesentlichen über Mitgliedsbeiträge finanziert<br />
wird, sowie den Auftragsbereich im Rahmen des Vereinszwecks<br />
(Projektbereich), der über Zuwendungen durch die Projektgeber finanziert<br />
wird. Der Wirtschaftsplan für den Eigenbereich, in dem auch der<br />
Projektbereich ausgewiesen ist, wird von der Mitgliederversammlung<br />
beschlossen.<br />
2.1 Jahresabschluss 2003 – Eigenbereich<br />
Der Jahresabschluss 2003 wurde für den Eigenbereich ordnungsgemäß<br />
erstellt. Die Prüfung ergab keine satzungswidrige Verwendung der Vereinsmittel.<br />
Trotz schwieriger Rahmenbedingungen lag der Überschuss aus dem<br />
laufenden Geschäftsbetrieb (Erfolgsrechnung) bei rd. 110.000 Euro und<br />
damit deutlich über dem Ansatz des Wirtschaftsplans. Der Vorstand<br />
hat in seiner Sitzung am 17.9.<strong>2004</strong> beschlossen, dass der Überschuss<br />
der Ausgleichsrücklage zugeführt werden soll.<br />
Erhebliche Veränderungen gab es in der Vermögensrechnung, da 2003<br />
der Großteil des Kaufpreises für das Teileigentum in Berlin bezahlt<br />
wurde, und der Sonderbeitrag der <strong>Studentenwerk</strong>e sowie die zweite<br />
Teilrate der Spende der Max Kade Foundation eingingen. Die letzte<br />
Rate der Spende ist im Februar <strong>2004</strong> eingetroffen. Die Refinanzierung<br />
der Investitionsmaßnahme ist somit erfolgt.<br />
Allgemeine Verwaltung<br />
Volumen an Tagungen<br />
und Seminaren<br />
permanent und<br />
deutlich angewachsen<br />
Jahresabschluss 2003<br />
33
Allgemeine Verwaltung<br />
Wirtschaftsplan <strong>2004</strong><br />
Wirtschaftsplan 2005<br />
34<br />
Projektbereich ist<br />
<strong>2004</strong> weiter angewachsen<br />
2.2 Wirtschaftsplan <strong>2004</strong> – Allgemeiner Bereich<br />
Der Wirtschaftsplan <strong>2004</strong> wurde von der 63. ordentlichen Mitgliederversammlung<br />
einstimmig festgestellt.<br />
Mit dem Umzug des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s von Bonn nach Berlin<br />
waren in den Jahren 2002 und 2003 Sonderaufwendungen verbunden.<br />
Der Wegfall dieser Sonderaufwendungen führt dazu, dass die Kostensteigerungen<br />
im Jahr <strong>2004</strong> insgesamt relativ gering ausfallen werden.<br />
Der Ansatz bei den Erträgen wurde aufgrund deutlich gestiegener Studierendenzahlen<br />
gegenüber dem Jahr 2003 deutlich angehoben. Diese<br />
positiven Faktoren führen zu einem relativ hohen Überschussansatz in<br />
Höhe von rd. 150.000 Euro für das Jahr <strong>2004</strong>. Mittlerweile zeichnet<br />
sich ab, dass das Jahresergebnis besser als der Wirtschaftsplanansatz<br />
ausfallen dürfte, da die Studierendenzahlen – und damit die Mitgliedsbeiträge<br />
– noch stärker gestiegen sind als ursprünglich kalkuliert.<br />
2.3 Wirtschaftsplan 2005 – Allgemeiner Bereich<br />
Auch der von der 65. ordentlichen Mitgliederversammlung einstimmig<br />
festgestellte Wirtschaftsplan 2005 weist einen Jahresüberschuss in<br />
Höhe von rd. 100.000 Euro aus.<br />
Die Ursache hierfür liegt erstens in der weiterhin insgesamt positiven<br />
Mitgliedsbeitragsentwicklung aufgrund relativ hoher Studierendenzahlen.<br />
Allerdings wird es durch die Einführung von Langzeitstudiengebühren<br />
in Nordrhein-Westfalen und Hessen einen spürbaren Rückgang<br />
im Vergleich zu dem hohen Ist-Ergebnis von <strong>2004</strong> geben.<br />
Zweitens sind durch den Umzug nach Berlin strukturelle Mehreinnahmen<br />
bzw. Minderausgaben entstanden. So hat das DSW zusätzliche<br />
Mieteinnahmen (Vermietung an Projektbereiche) aufgrund der größeren<br />
Eigentumsfläche in Berlin, Einsparungen bei Ausgaben für die<br />
Anmietung zusätzlicher Büroflächen sowie – im mittelfristigen Vergleich<br />
– nur geringe Erhöhungen des Personalkostenansatzes infolge<br />
von umfangreichen Veränderungen der Mitarbeiterstruktur in den Jahren<br />
2002 und 2003.<br />
2.4 Projekte<br />
Der Projektbereich ist <strong>2004</strong> weiter angewachsen. Das DSW hat zwölf<br />
Projekte betreut, davon acht für das Bundesministerium für Bildung<br />
und Forschung (BMBF), eines für die Robert Bosch Stiftung, eines für<br />
den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) sowie die<br />
Maßnahmen für das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) und<br />
das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW).<br />
Die Projekte sind von dem durch die Mitgliedsbeiträge finanzierten<br />
sog. Eigenbereich über die Kostenstellenrechnung abgegrenzt.
Hinzu kommt der sog. Härtefonds des DSW (Erläuterungen hierzu<br />
siehe Abschnitt 8. im Kapitel Studienfinanzierung).<br />
Seit dem Jahr 2002 existiert beim DSW die Servicestelle Interkulturelle<br />
Kompetenz (Projektgeber: BMBF) mit zwei Mitarbeiterinnen. Die<br />
Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (Projektgeber:<br />
BMBF) besteht seit dem 1.5.1982 mit vier Mitarbeiterinnen.<br />
Ein weiteres umfangreiches Projekt ist das Tutorenprogramm der<br />
Robert Bosch Stiftung.<br />
Die Sozialerhebung wird vom DSW im dreijährigen Abstand durchgeführt.<br />
Finanziert wird das Projekt vom BMBF, die Datenerhebung und<br />
-auswertung wird von der HIS Hochschul-Informations-System GmbH<br />
vorgenommen.<br />
Weitere Projekte, die vom BMBF finanziert werden, sind „Kunststudentinnen<br />
und Kunststudenten stellen aus“, der Plakatwettbewerb und<br />
die Informationsveranstaltungen für studentische Gremienmitglieder.<br />
Neu hinzugekommen ist seit dem Jahr 2003 der Wettbewerb „Studierende<br />
für Studierende: <strong>Studentenwerk</strong>spreis für besonderes soziales<br />
Engagement im Hochschulbereich“.<br />
Im Jahre <strong>2004</strong> durchgeführt und abgeschlossen wurde mit finanzieller<br />
Unterstützung des BMBF außerdem ein Kolloquium zum Thema „Die<br />
soziale und kulturelle Dimension im Hochschulraum Europa aus der<br />
Perspektive Polens und Deutschlands“.<br />
Für den DAAD erfolgte die Organisation einer Informationsreise einer<br />
afrikanischen Delegation durch Deutschland zum Thema Hochschulsystem.<br />
Darüber hinaus betreut das DSW Maßnahmen des Deutsch-Französischen-Jugendwerks<br />
(DFJW) – hierzu gehören u.a. Mitarbeiter/innenund<br />
Studentenaustauschprogramme – sowie Projekte des Deutsch-Polnischen<br />
Jugendwerks (DPJW).<br />
Die umfangreiche und weiter gewachsene Projektarbeit erfordert und<br />
bindet entsprechende Personalkapazitäten in der Allgemeinen Verwaltung.<br />
Zur verwaltungstechnischen Betreuung erhält das DSW allerdings<br />
auch Verwaltungskostenzuschüsse der Projektgeber, die im laufenden<br />
Jahr wiederum bei rd. 50.000 Euro lagen.<br />
3. Personal<br />
Der Stellenplan des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s enthält 36,0 Stellen,<br />
von denen 29,5 aus dem sog. Eigenbereich finanziert werden.<br />
Allgemeine Verwaltung<br />
Projekte<br />
35
Allgemeine Verwaltung<br />
36<br />
Stellenplan<br />
Blick auf Museumsinsel<br />
und Bahngleise:<br />
Monbijouplatz 11,<br />
Berlin (Foto: Kay<br />
Herschelmann)<br />
Verteilt auf die einzelnen Fachreferate bzw. Bereiche ergibt sich (Stand:<br />
31.12.<strong>2004</strong>) folgendes Bild:<br />
Stellen davon Projektförderung<br />
Geschäftsführung und Empfang/<br />
Organisation Max Kade Meeting Center 6,0<br />
Allgemeine Verwaltung/Wohnen/EDV 7,5<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Kultur 3,5 0,5<br />
Rechtsfragen und Studienfinanzierung 5,0<br />
Wirtschaftsfragen 4,0<br />
Internationales<br />
Beratung und Soziale Dienste/Informations-<br />
5,0 2,0<br />
und Beratungsstelle Studium und Behinderung 5,0 4,0<br />
INSGESAMT 36,0 6,5<br />
Im Anschluss an den Umzug nach Berlin sind 2003 innerbetriebliche<br />
Umstrukturierungsmaßnahmen vorgenommen worden. Hierbei wurde<br />
auch der Zuschnitt der Referate verändert, und die Bereiche wurden zu<br />
weniger und dafür größeren Einheiten zusammengefasst.<br />
Zwischen dem 1.1.<strong>2004</strong> und dem 31.12.<strong>2004</strong> sind zwei Mitarbeiter/innen<br />
ausgeschieden. Neu eingestellt wurden vier Mitarbeiter/innen,<br />
einschl. Vertretungen für Mutterschutz/Elternzeit.<br />
Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind als Folge der großen<br />
umzugsbedingten Fluktuation der Jahre 2001 bis 2003 jetzt insgesamt<br />
derzeit nur noch elf länger als fünf Jahre beim DSW beschäftigt, im<br />
Jahr 2000 waren es noch 26. Der Krankenstand (einschließlich Kuraufenthalt)<br />
betrug vom 1.1. bis 31.8.<strong>2004</strong> anteilig 4,53 %. Der Wirtschaftsplan<br />
gibt lediglich den Gesamtansatz für Personalausgaben vor.<br />
Innerhalb dieses Rahmens sind Änderungen in der Geschäftsverteilung<br />
und beim Stellenplan möglich.<br />
4. Hausverwaltung Berlin / Bonn<br />
Teileigentum Berlin: Im Objekt Monbijouplatz 11,<br />
10178 Berlin, gehören dem DSW 2,5 Büroetagen. Es<br />
gibt derzeit vier weitere Teileigentümer, darunter ist<br />
ein anderer Bundesverband. Die Hausverwaltung der<br />
Gemeinschaftseigentumsbereiche obliegt der IHZ<br />
GmbH.<br />
Im Jahr <strong>2004</strong> wurden vom Bauherrn noch vom DSW<br />
geltend gemachte Gewährleistungsmängel beseitigt.<br />
Ein größerer Gewährleistungsmangel steht allerdings<br />
noch zur Erledigung aus; der Kaufpreis ist daher<br />
noch nicht vollständig bezahlt.
Mieträume: Einziges verbliebenes Mietobjekt des DSW sind die Räume<br />
in der 1. Etage im ehemaligen Eigentum in der Weberstraße 55, 53113<br />
Bonn. Dort sind das Referat Wirtschaftsfragen und der Bereich Internationale<br />
Beziehungen (Teil des Referats Internationales) untergebracht.<br />
5. EDV<br />
Mit der Einrichtung des neuen Teileigentums in Berlin wurde eine Serverstruktur<br />
mit interner Vernetzung der Arbeitsplätze geschaffen. Die<br />
Bonner Referate wurden in diese interne Struktur integriert. Das<br />
System hat zu einer erheblichen Verbesserung interner Arbeits- und<br />
Informationsaustauschprozesse geführt. Die bisher auf einem Server<br />
beim Deutschen Forschungsnetz e.V. (DFN) befindlichen Websites des<br />
DSW wurden auf den internen Server überführt.<br />
Eine große Arbeitsbelastung für die IT-Administration war die technische<br />
Umsetzung des neustrukturierten öffentlichen Internetangebots<br />
des DSW im Jahre 2003 (www.studentenwerke.de) und die Neugestaltung<br />
des verbandsinternen Internetangebots – STUDENTENWERKE<br />
intern (https://intern.studentenwerke.de) – im Berichtsjahr.<br />
Auch Dienstleistungsangebote für den Verband gehören zu den Aufgaben<br />
des IT-Bereichs.<br />
Am 16./17.November <strong>2004</strong> fand in Berlin eine Fachtagung für die EDV-<br />
Administratoren der <strong>Studentenwerk</strong>e statt. Die Themen waren:<br />
- Migration von Windows NT/2000 auf Windows 2003<br />
- Trends und Entwicklungen Linux/Opensource<br />
- Erfahrungsaustausch zu den Softwareprogrammen von TL1<br />
- Security<br />
Allgemeine Verwaltung<br />
Fachtagung für die<br />
EDV-Administratoren<br />
Aufmerksame Zuhörer/innen:<br />
EDV-<br />
Tagung <strong>2004</strong><br />
37
Allgemeine Verwaltung<br />
38<br />
- Gestaltung barrierefreier Internetseiten<br />
- Möglichkeiten der Zusammenarbeit der <strong>Studentenwerk</strong>e im<br />
Bereich IT<br />
Unterlagen zu den Vorträgen sind auf der verbandsinternen Website<br />
verfügbar.<br />
Im Januar <strong>2004</strong> erfolgte per Rundschreiben eine Information zu Vergünstigungsmöglichkeiten<br />
bei der Softwarebeschaffung. Im Juli wurden<br />
die Mitglieder mit Rundschreiben über die Ergebnisse der Umfrage<br />
des DSW zur EDV-Ausstattung der <strong>Studentenwerk</strong>e informiert.<br />
Beide Rundschreiben mit den Anlagen sind auf der verbandsinternen<br />
Website verfügbar.
III. PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />
1. Interne und externe Öffentlichkeitsarbeit<br />
Das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit informiert die Öffentlichkeit<br />
über neue Entwicklungen und hält zugleich die 61 <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
über alle aktuellen Ereignisse auf dem Laufenden. Durch die räumliche<br />
Nähe zu politischen Entscheidungsträgern und Medienvertretern<br />
in der Hauptstadt kann das DSW schnell und zeitnah auf politische<br />
und gesellschaftliche Ereignisse reagieren und eigene Forderungen und<br />
Vorschläge in das Tagesgeschehen einbringen. Es vertritt mit seiner<br />
aktiven Positionierung in hochschul- und sozialpolitischen Debatten<br />
die Verbandsinteressen.<br />
Außerdem hat das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auch im<br />
Jahr <strong>2004</strong> zahlreiche Publikationen herausgegeben. Die Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter der <strong>Studentenwerk</strong>e vor Ort konnten somit den<br />
Studierenden Daten, Fakten und Informationen in Form von Broschüren,<br />
Flyern und Rundbriefen anbieten. Wichtige Kommunikationsund<br />
Informationsmittel stellen auch die Internetseiten sowie das alle<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e zusammenführende Internetportal „<strong>Studentenwerk</strong>e<br />
intern“ dar.<br />
Im Berichtsjahr fanden einige personelle Veränderungen statt. Unter<br />
anderem wurde wegen Mutterschutz und Erziehungszeit der Referentin<br />
die Stelle neu bis Februar 2006 befristet besetzt.<br />
2. Schwerpunkte der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Thematische Schwerpunkte der Pressearbeit waren im Jahr <strong>2004</strong> vor<br />
allem die Diskussion um Studiengebühren, die Studienstrukturreform<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
aktive<br />
Positionierung<br />
Podium des DSW-<br />
CHE-Symposiums:<br />
u.a. mit Prof. Dr.<br />
Marion Schick,<br />
Eberhard Hoffmann<br />
und Prof. Dr. Detlef<br />
Müller-Böling<br />
39
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
40<br />
und das geplante Zuwanderungsgesetz. Angesichts des tief greifenden<br />
Wandels des deutschen Hochschulwesens führten die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
eine intensive und ertragreiche Debatte um das zukünftige Profil. Das<br />
DSW vertrat auf allen Ebenen die Interessen der <strong>Studentenwerk</strong>e und<br />
hat die Diskussion um veränderte Zuständigkeiten und Kooperationsmöglichkeiten,<br />
Konzepte und Strategien angeregt und vorangetrieben.<br />
Ein erster wichtiger Schritt auf diesem Weg war das gemeinsam mit<br />
dem Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) veranstaltete Symposium<br />
„... damit Studieren gelingt! – Perspektiven für das Zusammenwirken<br />
von Hochschule und <strong>Studentenwerk</strong>“ im Juli <strong>2004</strong>.<br />
Auch die Fachtagung Kultur „Standortbestimmung Kultur: <strong>Studentenwerk</strong>e,<br />
Hochschulen und Kommunen als Partner“ im Oktober <strong>2004</strong><br />
leistete in der Diskussion um neue Kooperationen einen wertvollen<br />
Beitrag.<br />
Eines der wichtigsten Projekte im Berichtsjahr war die Veröffentlichung<br />
der 17. Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s. Neben<br />
der Präsentation des Hauptberichts stellte das Referat Presse- und<br />
Öffentlichkeitsarbeit in regelmäßig erscheinenden Pressemitteilungen<br />
vielfältige Ergebnisse und Informationen aus der Sozialerhebung vor.<br />
Ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit waren zahlreiche<br />
Pressegespräche und Pressekonferenzen, in denen das DSW die Medienvertreter<br />
mit Hintergrundinformation versorgte.<br />
Im Mai des Berichtsjahrs präsentierte der DSW-Generalsekretär im<br />
Rahmen der Wohnheimtagung in einem Pressegespräch im <strong>Studentenwerk</strong><br />
Schleswig-Holstein Informationen über die bundesweite Wohnsituation<br />
der Studierenden. Ein weiteres Pressegespräch fand im Rahmen<br />
des 4. Deutsch-Polnischen Kolloquiums Anfang Juni <strong>2004</strong> in Bonn<br />
statt. Thema war die zukünftige deutsch-polnische Kooperation im<br />
Hochschulbereich. Ebenfalls im Juni <strong>2004</strong> stellte der DSW-Präsident<br />
gemeinsam mit der Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn die<br />
Ergebnisse der 17. Sozialerhebung in der Bundespressekonferenz vor.<br />
Mehr als 900 Medienvertreter hatten direkten Zugriff auf die dort präsentierten<br />
Informationen.<br />
Bei einem Pressegespräch anlässlich des gemeinsamen Symposiums<br />
„... damit Studieren gelingt! – Perspektiven für das Zusammenwirken<br />
von Hochschule und <strong>Studentenwerk</strong>“ stellten CHE und DSW im Juli<br />
<strong>2004</strong> die Ergebnisse für eine zukünftige Zusammenarbeit zwischen<br />
<strong>Studentenwerk</strong>en, Hochschulen und Politik vor. Qualitätssicherung<br />
und Effizienzsteigerung standen für die Teilnehmer/innen und Veranstalter<br />
des Symposiums ganz oben auf der Prioritätenliste, auch wenn<br />
sie teilweise kontroverse Positionen über den Weg dorthin vertraten.<br />
Anfang September <strong>2004</strong> lud das DSW gemeinsam mit dem <strong>Studentenwerk</strong><br />
Berlin zu einem Pressegespräch in die Mensa Nord ein, bei dem<br />
sich die Journalistinnen und Journalisten vor Ort von der Qualität der
Mensen und Cafeterien der <strong>Studentenwerk</strong>e überzeugen konnten. Dem<br />
<strong>Studentenwerk</strong> Berlin wurde stellvertretend für die anderen teilnehmenden<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e eine Urkunde für die erfolgreiche Prüfung<br />
nach den Leitlinien des Deutschen Instituts für Gemeinschaftsverpfle-<br />
gung e.V. (DIG) überreicht. Um ihre Qualität und ihren Service weiter<br />
zu verbessern, hatten sich 41 <strong>Studentenwerk</strong>e zu einer externen Überprüfung<br />
ihrer Verpflegungsbetriebe nach den Leitlinien des DIG entschieden.<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Pressekonferenz im<br />
Anschluss an das<br />
DSW-CHE-Symposium:<br />
Prof. Dr. Frank<br />
Ziegele, Prof. Dr.<br />
Detlef Müller-Böling,<br />
Prof. Dr. Hans-Dieter<br />
Rinkens, Achim<br />
Meyer auf der Heyde<br />
(v.l.n.r.)<br />
Übergabe der DIG-<br />
Urkunde: Karl Wutz,<br />
Prof. Dr. Volker Peinelt,<br />
Petra Mai-Hartung,<br />
Achim Meyer<br />
auf der Heyde<br />
(v.l.n.r.)<br />
41
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Blick in das Foyer des<br />
dbb Forums: Preisverleihung<br />
des <strong>Studentenwerk</strong>spreises<br />
für besonderes soziales<br />
Engagement im<br />
Hochschulbereich<br />
(Foto: Kay Herschelmann)<br />
42<br />
Auch auf die Themen Studienfinanzierung und Studienförderung<br />
machte das Referat die Medien gesondert aufmerksam. Anlässlich der<br />
Förderungstagung vom 6. bis 7. Oktober <strong>2004</strong> in Freiburg fand ein Hintergrundgespräch<br />
statt. Darin wurden die Journalistinnen und Journalisten<br />
über die aktuellen regionalen und bundesweiten Entwicklungen<br />
in der Studienförderung informiert und die Arbeit der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
in diesem Bereich vorgestellt.<br />
Ein weiteres Pressegespräch organisierte das Referat im Rahmen der<br />
Tagung der DSW-Servicestelle Interkulturelle Kompetenz am<br />
4. November <strong>2004</strong> in Leipzig. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie sich<br />
der internationale Hochschulraum entwickelt und wie die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
und Hochschulen auf die wachsende Zahl ausländischer Studierender<br />
reagieren.<br />
Das inhaltlich umfassendste Pressegespräch im Berichtsjahr fand<br />
anlässlich der 65. ordentlichen Mitgliederversammlung des DSW am<br />
1. Dezember <strong>2004</strong> statt. Der Präsident und der Generalsekretär des<br />
DSW gaben den Vertretern der Medien Auskunft über die aktuelle Situation<br />
und über Probleme der Studierenden, vor allem aber zu der Frage:<br />
Was tun die <strong>Studentenwerk</strong>e, damit Studieren auch in Zukunft gelingt?<br />
Auch die Kulturprojekte des DSW – und hier vor allem das Angebot an<br />
Wettbewerben für Studierende – standen im Jahr <strong>2004</strong> im Fokus der<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Erstmals wurde im Herbst der Preis<br />
„Studierende für Studierende: <strong>Studentenwerk</strong>spreis für besonderes<br />
soziales Engagement im Hochschulbereich“ verliehen. Der vom Bundesministerium<br />
für Bildung und Forschung (BMBF) finanziell geförderte<br />
Wettbewerb wurde vom DSW bundesweit ausgeschrieben und<br />
durchgeführt. Gesucht wurden Studierende, die sich in besonderer
Weise für andere Kommilitoninnen und Kommilitonen im Hochschulbereich<br />
einsetzen. Mit umfangreicher Pressearbeit machte das Referat<br />
insbesondere in den regionalen Medien auf die Preisträgerinnen und<br />
Preisträger aufmerksam.<br />
Für mediales Interesse sorgte auch im Jahr <strong>2004</strong> der Plakatwettbewerb<br />
des DSW. „Chancengleichheit – gleiche Chancen?!“ lautete das Motto<br />
des inzwischen 18. Wettbewerbs. Die studentischen Sieger wurden im<br />
Rahmen der Fachtagung Kultur im Oktober vom Präsidenten des DSW<br />
und von Ulrich Kasparick MdB, Parlamentarischer Staatssekretär bei<br />
der Bundesministerin für Bildung und Forschung, geehrt. Staatsministerin<br />
Dr. Christina Weiss, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur<br />
und Medien, eröffnete die Fachtagung. Sie wies in ihrer Ansprache auf<br />
den Kulturauftrag der <strong>Studentenwerk</strong>e hin und bestärkte sie darin, ihre<br />
Arbeit auch in Zukunft erfolgreich fortzusetzen. Der Wettbewerb, der<br />
seit 1987 jährlich durchgeführt wird, war vom Referat mit aktiver Pressearbeit<br />
von der Ausschreibung bis hin zur Preisverleihung begleitet<br />
worden.<br />
Insgesamt gab das DSW im Jahr <strong>2004</strong> 38 Pressemitteilungen heraus.<br />
Die Zahl der Presseanfragen lag bei über 400. Das DSW führte rd. 70<br />
Interviews und lud zu acht Pressekonferenzen bzw. Hintergrundgesprächen<br />
ein.<br />
3. Veröffentlichung der 17. Sozialerhebung des<br />
Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
Im Juni <strong>2004</strong> wurde die 17. Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
veröffentlicht. Die wichtigsten Ergebnisse zur sozialen Lage der<br />
Studierenden stellte das DSW im Rahmen einer Pressekonferenz am<br />
16. Juni <strong>2004</strong> im Haus der Bundespressekonferenz vor. Seit rd. 50 Jahren<br />
wird die Studie in dreijährigem Abstand durchgeführt; sie spiegelt<br />
die soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden<br />
in Deutschland wider. Die Grundlage<br />
der 17. Sozialerhebung sind über<br />
21.400 ausgefüllte Fragebögen von Studierenden<br />
aus 251 Hochschulen.<br />
Bereits im Vorfeld der Befragung haben die<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e und das DSW intensive<br />
Öffentlichkeitsarbeit geleistet, um den<br />
Rücklauf der Fragebögen zu erhöhen. Unter<br />
anderem wurde eine eigene Website für die<br />
Sozialerhebung eingerichtet (www.sozialerhebung.de).<br />
Darüber hinaus wurden Interviews<br />
geführt, Pressemitteilungen und Textbausteine<br />
verfasst und den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
für ihre regionale Pressearbeit angebo-<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
38 Pressemitteilungen<br />
Präsentation der 17.<br />
Sozialerhebung des<br />
DSW in der Bundespressekonferenz:<br />
DSW-Präsident Prof.<br />
Dr. Hans-Dieter Rinkens<br />
und Bundesbildungsministerin<br />
Edelgard Bulmahn<br />
(v.l.n.r.)<br />
43
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
44<br />
ten. Außerdem stellte das Referat den <strong>Studentenwerk</strong>en Poster und<br />
Flyer zur Verfügung, um die Studierenden zur Beteiligung an der<br />
Umfrage zu ermutigen.<br />
Die Kampagne erwies sich als äußerst erfolgreich: Die Rücklaufquote<br />
konnte im Vergleich zur vorherigen Sozialerhebung von 27 % auf 40 %<br />
gesteigert werden. Wichtige Kooperationspartner waren dabei Studierendenverbände<br />
und ASten, die in ihren Publikationen auf die Bedeutung<br />
der Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s aufmerksam<br />
gemacht hatten.<br />
Die Sozialerhebung wird im Auftrag des DSW von der HIS Hochschul-<br />
Informations-System GmbH durchgeführt und mit Hilfe des Bundesministeriums<br />
für Bildung und Forschung finanziert. Die Untersuchung<br />
ist bundesweit einzigartig, es existiert keine vergleichbare empirische<br />
Untersuchung. Die detaillierten Daten und Fakten zur Situation der<br />
Studierenden stellen ein Schlüsselinstrument der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
dar.<br />
4. Pressemitteilungen<br />
Datum Thema<br />
09.12.<strong>2004</strong> Studieren: Bitte recht plakativ!<br />
01.12.<strong>2004</strong> Damit Studieren auch in Zukunft gelingt: <strong>Studentenwerk</strong>e wollen<br />
Service- und Beratungsangebote ausbauen<br />
23.11.<strong>2004</strong> Bildung auch für die Kleinsten: Kitas der <strong>Studentenwerk</strong>e nehmen<br />
PISA-Ergebnisse ernst<br />
17.11.<strong>2004</strong> Reifenpanne in Schottland: Wer macht den Rollstuhl wieder fit?<br />
09.11.<strong>2004</strong> Studiengebühren könnten soziale Selektion verschärfen<br />
04.11.<strong>2004</strong> <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong> fordert mehr Geld für die Unterstützung<br />
ausländischer Studierender<br />
27.10.<strong>2004</strong> Wege ins Studium eröffnen: <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong> startet<br />
Plakatwettbewerb<br />
25.10.<strong>2004</strong> Notunterkunft im Container oder Matratzenlager: <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
kämpfen gegen akute Wohnungsnot<br />
21.10.<strong>2004</strong> <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong> stellt Präsidenten des europäischen<br />
Dachverbands ECStA<br />
18.10.<strong>2004</strong> Frage nach Chancengleichheit kreativ umgesetzt: Preisverleihung<br />
des 18. Plakatwettbewerbs des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
06.10.<strong>2004</strong> Damit Studieren auch im Ausland gelingt: Aktuelle Neuauflage<br />
des „Handbuch Studium und Praktikum im Ausland“ verschickt<br />
01.10.<strong>2004</strong> Bundesweite Leistungsbilanz der <strong>Studentenwerk</strong>e veröffentlicht<br />
23.09.<strong>2004</strong> Chancen schaffen: Studierende mit Behinderung bei Hochschulreformen<br />
einbeziehen<br />
02.09.<strong>2004</strong> <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong> begrüßt Initiative zur Definition der<br />
Bildungsausgaben als vorrangige Staatszielbestimmung<br />
01.09.<strong>2004</strong> Essen und Trinken auf hohem Niveau: Mensen und Cafeterien der<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e erhalten DIG-Gütesiegel<br />
24.08.<strong>2004</strong> Lebenshaltungskosten der Studierenden: Gravierende Unterschiede<br />
zwischen alten und neuen Bundesländern
17.08.<strong>2004</strong> Die Untermiete als traditionelle studentische Wohnform der 50er<br />
und 60er Jahre hat ausgedient<br />
11.08.<strong>2004</strong> Kapazitäten der Studierenden voll ausgeschöpft: Studium und<br />
Nebenjob führen zu 42-Stunden-Woche<br />
03.08.<strong>2004</strong> Bundesverfassungsgerichtsurteil kein Anlass für Studiengebührendebatte<br />
22.07.<strong>2004</strong> Wohnraum für Studierende: <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong> warnt vor<br />
weiteren Engpässen<br />
15.07.<strong>2004</strong> „Internationalisierung entsteht durch Begegnung“: <strong>Deutsches</strong><br />
<strong>Studentenwerk</strong> verabschiedet Nachwuchsakademiker<br />
15.07.<strong>2004</strong> Aktuelle BAföG-Statistik belegt: Studienfinanzierung muss den<br />
veränderten Bedingungen angepasst werden<br />
09.07.<strong>2004</strong> Ein Blick in die Zukunft: Perspektiven für das Zusammenwirken<br />
von Hochschule und <strong>Studentenwerk</strong><br />
09.07.<strong>2004</strong> Zuwanderungsgesetz: Start klar für ausländische Studierende<br />
08.07.<strong>2004</strong> <strong>Studentenwerk</strong>spreis für besonderes soziales Engagement im<br />
Hochschulbereich verliehen<br />
28.06.<strong>2004</strong> DAAD, HRK und <strong>Studentenwerk</strong>e begrüßen ostafrikanische Delegation:<br />
Austausch über soziale Rahmenbedingungen des Studiums<br />
geplant<br />
16.06.<strong>2004</strong> 17. Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s: Soziale Rahmenbedingungen<br />
des Studiums sind Erfolgsfaktor für ein leistungsfähiges<br />
Hochschulsystem<br />
09.06.<strong>2004</strong> HRK-Beschluss zu Studienbeiträgen nicht schlüssig – Hochschulfinanzierung<br />
darf kein Verschiebebahnhof werden<br />
27.05.<strong>2004</strong> Konstituierende Sitzung des neuen DSW-Kuratoriums – Prof. Dr.<br />
Peter Gaehtgens als Vorsitzender wiedergewählt<br />
17.05.<strong>2004</strong> Erster Studierendenrat des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s konstituiert<br />
04.05.<strong>2004</strong> Grenzen abbauen – mobil durch den neuen europäischen Bildungsraum<br />
26.03.<strong>2004</strong> Bachelor und Master – Neue Studienabschlüsse in Deutschland:<br />
Netzwerk „Wege ins Studium“ veröffentlicht Informationen und<br />
Entscheidungshilfen für Studieninteressierte<br />
01.03.<strong>2004</strong> Starker Rückgang bei Studentenjobs – Arbeitgeber bitte melden!<br />
25.02.<strong>2004</strong> DSW: „Wir müssen Langzeitstudierenden beim Studienabschluss<br />
helfen, statt sie mit Studiengebühren zu bestrafen“<br />
29.01.<strong>2004</strong> DSW: Erweiterte Auswahlrechte der Hochschulen nicht ohne<br />
Wahrung der Chancengerechtigkeit<br />
27.01.<strong>2004</strong> DSW: Heinrich-Böll-Stiftung fordert bei Hochschulfinanzierung<br />
Quadratur des Kreises<br />
20.01.<strong>2004</strong> DSW fordert: Weg für das Zuwanderungsgesetz frei machen<br />
07.01.<strong>2004</strong> DSW: Diskussion um Eliteuniversitäten zur Unzeit<br />
5. Netzwerk „Wege ins Studium“<br />
Mit einem Round-Table-Gespräch hat die Initiative Netzwerk „Wege<br />
ins Studium“ im März <strong>2004</strong> auf ihre erfolgreiche vierjährige Zusammenarbeit<br />
zurückgeblickt und ihre zukünftigen Pläne vorgestellt.<br />
Gleichzeitig wurde der neue Flyer „Bachelor und Master – Neue Studienabschlüsse<br />
in Deutschland“ präsentiert. Mit dieser Information für<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Netzwerk „Wege ins<br />
Studium“<br />
45
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
46<br />
rd. 35 Publikationen<br />
Fachtagung PresseundÖffentlichkeitsarbeit<br />
neue interne Seiten:<br />
https://intern.<br />
studentenwerke.de<br />
Studieninteressierte informierten Spitzenvertreter der im Netzwerk<br />
vertretenen Institutionen über die neuen gestuften Studiengänge und<br />
die internationalen Abschlüsse Bachelor (BA) und Master (MA). Die<br />
Entscheidung für ein Studium sollte jungen Menschen durch mehr<br />
Transparenz erleichtert werden.<br />
Das Netzwerk, das sich aus Vertretern der Bundesagentur für Arbeit,<br />
des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s, des Bundeselternrats, des Bundesministeriums<br />
für Bildung und Forschung, des Deutschen Gewerkschaftsbunds,<br />
der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz<br />
zusammensetzt, war im Berichtsjahr auf zwei Messen mit einem<br />
Informationsstand vertreten:<br />
- „Studieren in Berlin und Brandenburg“ am 26./27. März <strong>2004</strong> in<br />
Berlin<br />
- „Einstieg Abi“ am 10./11. September <strong>2004</strong> in Berlin<br />
Weitere Informationen zum Netzwerk unter: www.wege-ins-studium.de.<br />
6. Publikationen <strong>2004</strong><br />
Im Jahr <strong>2004</strong> hat das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> rd. 35 Publikationen<br />
veröffentlicht, d.h. neu erstellt, aktualisiert, nachgedruckt und herausgegeben:<br />
12 Bücher/Broschüren, 9 Flyer und ca. 16 Dokumentationen<br />
von Fachtagungen, Workshops/Seminaren bzw. anderen DSW-Veranstaltungen.<br />
Darüber hinaus wurden der monatliche Pressespiegel,<br />
Newsletter sowie diverse Plakate publiziert.<br />
Die <strong>2004</strong> erschienenen Titel finden sich in Kapitel XIII., die komplette<br />
Publikationsliste steht im Internet (www.studentenwerke.de), dort<br />
können viele Broschüren auch als PDF-Datei heruntergeladen werden.<br />
7. Fachtagung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Vom 11. bis 12. Februar <strong>2004</strong> fand in Hamburg die Fachtagung Presseund<br />
Öffentlichkeitsarbeit statt, die sich an die Geschäftsführerinnen<br />
und Geschäftsführer sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der <strong>Studentenwerk</strong>e richtete. Zentrale<br />
Themen waren die Planung und Durchführung von PR-Aktionen<br />
bzw. -Kampagnen sowie die Grundlagen des professionellen Layouts.<br />
Zur Fachtagung ist eine Dokumentation erschienen.<br />
8. Internet / Intranet<br />
Nach der Veröffentlichung der neuen Internetseiten des DSW im Jahr<br />
2003, die von durchschnittlich 2.000 Personen am Tag besucht werden,<br />
wurden im Mai <strong>2004</strong> die neuen internen Seiten freigeschaltet (<strong>Studentenwerk</strong>e<br />
intern, https://intern.studentenwerke.de). Das Internet-Por-
tal bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
Informationen und Daten aus allen Fachbereichen des DSW. Speziell<br />
eingerichtete Foren dienen darüber hinaus dem Informationsaustausch<br />
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der <strong>Studentenwerk</strong>e. Das Internet-Portal<br />
wird von rd. 50 Personen am Tag besucht und genutzt.<br />
Im September <strong>2004</strong> hat das DSW seine Internetseiten nach den<br />
Ansprüchen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung<br />
(BITV) überarbeitet. Durch ein entsprechend angepasstes Layout<br />
stoßen Studierende mit Sinnesbehinderungen – insbesondere Sehbehinderte<br />
und Blinde – nicht mehr auf Hürden beim Lesen der Internetseiten<br />
und können das Angebot uneingeschränkt nutzen.<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
47
Kultur<br />
48<br />
Kulturelles Hochschulleben<br />
wird zu<br />
einem prägenden<br />
Standortfaktor<br />
IV. KULTUR<br />
1. Förderung studentischer Kulturarbeit als Aufgabe<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
Studierende setzen Kultur in Szene und übernehmen einen Großteil<br />
der dazugehörigen organisatorischen Aufgaben. Die Förderung studentischer<br />
Kulturarbeit ist als Auftrag in den <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzen<br />
nahezu aller Bundesländer festgeschrieben. Mit dieser Aufgabe leisten<br />
die <strong>Studentenwerk</strong>e einen wichtigen Beitrag zur ganzheitlichen Bildung<br />
der Studierenden.<br />
Kulturelles Engagement bedeutet für die Studierenden zunächst Ausgleich<br />
zum Studium. Kulturprojekte dienen aber auch der Förderung<br />
der Kommunikation innerhalb der Hochschule: Kultur regt den<br />
fächerübergreifenden Dialog an und führt zu vielfältigen Begegnungen,<br />
z.B. auch zwischen deutschen und ausländischen Studierenden.<br />
Die Studierenden erwerben wichtige übergeordnete soziale Kompetenzen<br />
und beruflich relevante Fähigkeiten: Sie erproben ihr Improvisationsgeschick<br />
und ihre Konfliktfähigkeit, entwickeln Flexibilität, Kreativität,<br />
Durchhaltevermögen und Teamgeist. Die studentische Kulturszene<br />
prägt nicht nur den Lebensraum Hochschule entscheidend mit.<br />
Von den Aufführungen und Veranstaltungen profitiert auch die Öffentlichkeit<br />
in den Hochschulstädten. Kulturelles Hochschulleben wird<br />
insoweit zu einem prägenden Standortfaktor.<br />
Die <strong>Studentenwerk</strong>e setzen diesen Auftrag zur studentischen Kulturförderung<br />
auf vielfältige Weise um und schaffen Rahmenbedingungen<br />
für die kulturelle Eigeninitiative der Studierenden. Sie stellen Räume<br />
und Technik zur Verfügung, unterstützen Kulturgruppen und -projekte<br />
mit finanziellen Mitteln, bieten Kurse oder Workshops an. Die einzelnen<br />
Angebote richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten und können<br />
von <strong>Studentenwerk</strong> zu <strong>Studentenwerk</strong> sehr unterschiedlich sein.<br />
2. Wettbewerbe<br />
Die vom DSW durchgeführten Wettbewerbe dienen der künstlerischen<br />
Förderung von Studierenden. Sie initiieren die Auseinandersetzung der<br />
Studierenden mit Hochschulthemen und fördern ihre Diskussion in der<br />
Öffentlichkeit.<br />
2.1 „Kunststudentinnen und Kunststudenten stellen aus“<br />
Seit 1984 ist das DSW der organisatorische Träger dieses Wettbewerbs<br />
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die Aufgabe<br />
des Bundeswettbewerbs ist die Förderung junger Künstler/innen.
Der Wettbewerb richtet sich an alle 23 in der „Konferenz der Präsidentin,<br />
der Präsidenten, der Rektorin und Rektoren deutscher Kunsthochschulen“<br />
vertretenen Kunsthochschulen. Die Hochschulen entsenden<br />
jeweils zwei Studierende bzw. Teams. So ist „Kunststudentinnen<br />
und Kunststudenten stellen aus“ das einzige Forum, in dem sich<br />
eine Auswahl Studierender aller Kunsthochschulen der Bundesrepublik<br />
gemeinsam präsentiert. Damit erlaubt es einen Überblick über<br />
Qualität und Vielfalt der künstlerischen Ausbildung in Deutschland.<br />
Die Ausstellung ermöglicht auch die Auseinandersetzung mit den Positionen<br />
der jüngsten Künstlergeneration.<br />
<strong>2004</strong>/2005 wird „Kunststudentinnen und Kunststudenten stellen aus“<br />
zum 17. Mal durchgeführt. Der Wettbewerb wurde im März <strong>2004</strong> an<br />
den Kunsthochschulen ausgeschrieben. Ausstellungskatalog und Internetauftritt<br />
werden von der Hochschule für Gestaltung Offenbach am<br />
Main entworfen. Die Jurysitzung und die Preisverleihung werden am<br />
24. Februar 2005 stattfinden. Die Ausstellung mit den Arbeiten aller<br />
beteiligten Künstler/innen wird anschließend bis zum 28. März 2005<br />
in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland,<br />
Bonn, zu sehen sein. Im Berichtszeitraum haben die Vorbereitungen<br />
für den Wettbewerb begonnen.<br />
2.2 Plakatwettbewerb<br />
Der Plakatwettbewerb des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s wird seit vielen<br />
Jahren jährlich ausgeschrieben. Er will Design-Studierende dazu anregen,<br />
hochschulspezifische Themen gestalterisch aufzuarbeiten. Mit<br />
den Plakaten wird ihnen Raum gegeben, ihre Anliegen, Wünsche,<br />
Visionen oder ihre Kritik zu formulieren. Die nachgedruckten und im<br />
Hochschulbereich veröffentlichten Plakate leisten einen Beitrag zur<br />
intensiveren Auseinandersetzung der Studierenden mit den für sie<br />
wichtigen Themen und Fragestellungen. Mit dem Wettbewerb wird<br />
zudem die Möglichkeit geschaffen, studentische Botschaften in eine<br />
breite Öffentlichkeit – auch über den Hochschulraum hinaus – zu<br />
transportieren. Im Anschluss an die Preisverleihung wird eine Ausstellung<br />
mit einer Auswahl der besten Wettbewerbseinsendung auf „Tour“<br />
durch die <strong>Studentenwerk</strong>e geschickt.<br />
Die nachgedruckten Plakate können beim DSW bestellt werden. Nicht<br />
nur die vier Plakatmotive des jeweils aktuellen Wettbewerbs werden<br />
dabei rege nachgefragt, sondern auch die Plakate aus den vorhergehenden<br />
Wettbewerben: <strong>2004</strong> wurden über 4.200 Plakate nachbestellt.<br />
Kultur<br />
„Kunststudentinnen<br />
und Kunststudenten<br />
stellen aus“<br />
Plakatwettbewerb<br />
49
Kultur<br />
1. Preis: „Gleichzeichen“<br />
von Emily<br />
Risel<br />
2. Preis: „Bohnen“<br />
von Svetla Pentcheva<br />
2. Preis: „Lupe“ von<br />
Kerstin Setrdle<br />
gegenüberliegende<br />
Seite:<br />
rechts oben:<br />
3. Preis: „Bildung<br />
frisch gestrichen“<br />
von Henriette Primus<br />
links oben:<br />
3. Preis: „Besetzt“<br />
von Benjamin Wolbergs<br />
50<br />
2.3 Plakatwettbewerb 2003/<strong>2004</strong><br />
Unter dem Motto „Chancengleichheit – gleiche Chancen?!“ wurden die<br />
Teilnehmer/innen des 18. Plakatwettbewerbs um eine thematische<br />
Auseinandersetzung mit der Chancengleichheit im Bildungssystem<br />
gebeten. Studien zeigen, dass beispielsweise bei<br />
der Entscheidung für oder gegen ein Studium<br />
noch zu häufig die finanzielle Situation der<br />
Eltern bzw. die soziale Herkunft ausschlaggebend<br />
sind. Ein anderes Beispiel: Liegt der Frauenanteil<br />
bei den Studienanfängern in Deutschlandmittlerweile<br />
bei über<br />
50 %, nimmt<br />
er im Verlauf<br />
des Studiums<br />
jedoch stetig<br />
ab. Der Anteil<br />
von Professorinnen beträgt sogar nur<br />
noch 11 %. Damit aus der Forderung<br />
nach Chancengleichheit wirklich gleiche<br />
Chancen werden, müssen entsprechende<br />
Rahmenbedingungen<br />
geschaffen werden.<br />
Mit dem Plakatwettbewerb waren<br />
Design-Studierende aufgefordert, sich<br />
plakativ mit dem Thema Chancengleichheit<br />
an den Hochschulen auseinander<br />
zu setzen. Die hohe Zahl an<br />
Einsendungen – 375 Plakate wurden<br />
von 226 Designstudierenden aus 24<br />
verschiedenen Hochschulen eingereicht<br />
– zeigte, dass das Thema „Chancengleichheit“<br />
nicht nur die Bildungspolitiker,<br />
sondern auch die Studierenden<br />
aktuell sehr bewegt.<br />
Die Mitglieder der Jury, die am 1. April<br />
<strong>2004</strong> in Berlin tagte, waren Johannes<br />
Freise (Geschäftsführer des <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
Paderborn), Prof. Jürgen Hoffmann<br />
(Prorektor der Fachhochschule<br />
Schwäbisch Gmünd), Prof. Norbert<br />
Nowotsch (Fachhochschule Münster),<br />
Prof. Klaus Paul (Hochschule für Bil-
dende Künste Braunschweig) und Christoph<br />
Ripp (studentisches Vorstandsmitglied des<br />
Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s, Köln).<br />
Die Jury zeichnete folgende Entwürfe aus:<br />
1. Preis (2.000 Euro)<br />
- Emily Risel, Fachhochschule Mannheim,<br />
für „Gleichzeichen“<br />
2. Preis (je<br />
1.000 Euro)<br />
- Svetla Pentcheva,<br />
Fachhochschule Potsdam, für<br />
„Bohnen“<br />
- Kerstin Setrdle, Fachhochschule<br />
Mannheim, für „Lupe“<br />
3. Preis (je 500 Euro)<br />
- Henriette Primus,<br />
Fachhochschule Potsdam, für<br />
„Bildung frisch gestrichen“<br />
- Rebecca Stephany, Hochschule<br />
für Gestaltung Offenbach am<br />
Main, für „Welcome to“<br />
- Benjamin Wolbergs,<br />
Fachhochschule Potsdam, für<br />
„Besetzt“<br />
Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin<br />
für Bildung und Forschung, Ulrich<br />
Kasparick MdB, und der DSW-Präsident, Prof. Dr.<br />
Hans-Dieter Rinkens, zeichneten die Preisträger/innen<br />
am 18. Oktober <strong>2004</strong> im Magnus-Haus in Berlin<br />
aus. Die Preisverleihung<br />
war eingebunden in<br />
das Abendprogramm der<br />
Fachtagung Kultur. Nach<br />
der Preisverleihung geht<br />
traditionell wieder eine Ausstellung mit<br />
einer Auswahl der besten Plakate auf<br />
„Tour“: Nach dem Auftakt auf der Internationalen<br />
Hochschulmesse in Luxemburg<br />
und im Bonner Wissenschaftszentrum zeigen<br />
zahlreiche <strong>Studentenwerk</strong>e die Wanderausstellung<br />
vor Ort.<br />
Kultur<br />
unten:<br />
(v.l.n.r.): Henriette<br />
Primus; Rebecca Stephany;<br />
Benjamin<br />
Wolbergs; Kerstin<br />
Setrdle; Prof. Dr.<br />
Hans Dieter Rinkens,<br />
Präsident des DSW;<br />
Svetla Pentcheva;<br />
Ulrich Kasparick, Parlamentarischer<br />
Staatssekretär bei<br />
der Bundesministerin<br />
für Bildung und Forschung;<br />
Emily Risel<br />
(Foto: eventphoto.biz)<br />
links: Ulrich Kasparick<br />
(Foto: eventphoto.biz)<br />
51
Kultur<br />
Alles bereit fürs Studium?<br />
Ausschreibung<br />
zum 19. Plakatwettbewerb<br />
52<br />
Vier Motive aus dem Wettbewerb wurden in größerer Auflage nachgedruckt<br />
– davon drei prämierte. Sie können gegen Erstattung der Portokosten<br />
beim DSW angefordert werden: „Gleichzeichen“, „Bremer<br />
Stadtmusikanten“, „Bildung frisch gestrichen“ und „Besetzt“.<br />
2.4 Plakatwettbewerb <strong>2004</strong>/2005<br />
„Ready? Go study!“ – mit diesem Slogan knüpft die Ausschreibung des<br />
vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziell geförderten<br />
DSW-Plakatwettbewerbs an den 2001 mit großer Beteiligung<br />
durchgeführten Wettbewerb „Vom Hörsaal in den<br />
Job“ an. Dieses Mal richtet sich das Augenmerk<br />
jedoch nicht auf die Hochschulabsolvent/innen,<br />
sondern auf die zukünftigen Studierenden – die<br />
Abiturient/innen. In der Bildungspolitik besteht<br />
längst Konsens: Deutschland braucht mehr Studierende.<br />
Trotz gestiegener Studienanfängerzahlen<br />
nehmen in Deutschland im internationalen Vergleich<br />
immer noch zu wenige junge Menschen ein<br />
Studium auf. Damit sich künftig mehr Gymnasiasten<br />
für ein Studium entscheiden, bedarf es verstärkter<br />
Beratungsangebote und Entscheidungshilfen.<br />
Aber auch die Abiturienten selbst sind gefordert,<br />
denn nur wer sich selbst aktiv um die Klärung<br />
aller offenen Fragen kümmert, hat gute Karten beim<br />
Start ins Studium. Mit „Ready? Go study!“ sind<br />
Design-Studierende aufgefordert, das Thema in DIN<br />
A1-Plakaten umzusetzen und ihre eigenen Erfahrungen<br />
und Wünsche vom Studienbeginn in die<br />
Gestaltung einfließen zu lassen.<br />
Der Wettbewerb wurde zum Ende des Sommersemesters<br />
<strong>2004</strong> ausgeschrieben, die Jurysitzung und Preisverleihung<br />
werden in 2005 stattfinden.<br />
2.5 Studierende für Studierende: <strong>Studentenwerk</strong>spreis für besonderes<br />
soziales Engagement im Hochschulbereich 2003/<strong>2004</strong><br />
Auch an den Hochschulen engagieren sich viele Studierende in besonderer<br />
Weise sozial und bringen sich für ihre Kommiliton/innen ein.<br />
Dabei sind <strong>Studentenwerk</strong>e und Hochschulen besonders auf den Einsatz<br />
von Studierenden angewiesen. Trotz vielfältiger Beratungsleistungen<br />
und Unterstützungsmöglichkeiten können sie die direkte Hilfe von<br />
Studierenden für ihre Kommilitonen nicht ersetzen.
Studierende, die sich ehrenamtlich engagieren, erwerben dabei wichtige<br />
– nicht zuletzt auch berufsrelevante – Fähigkeiten wie Teamgeist,<br />
Improvisationsfähigkeit und Eigeninitiative. Um später gute Chancen<br />
auf dem Arbeitsmarkt zu haben, werden jedoch ebenfalls ein zügiges<br />
Studium und gute Abschlussnoten erwartet. Gleichzeitig müssen die<br />
meisten Studierenden ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise selber<br />
bestreiten. Für sie ist es daher oft schon schwierig, Jobben und Studium<br />
miteinander zu vereinbaren. Ehrenamtliches Engagement erhält<br />
daher eine besondere Bedeutung.<br />
Um die sozialen Aktivitäten von Studierenden stärker anzuerkennen<br />
und öffentlich bekannt zu machen, hat das Deutsche<br />
<strong>Studentenwerk</strong> – mit finanzieller Förderung des Bundesministeriums<br />
für Bildung und Forschung – zu Beginn des<br />
Wintersemesters 2003/<strong>2004</strong> bundesweit den Wettbewerb<br />
„Studierende für Studierende: <strong>Studentenwerk</strong>spreis für<br />
besonderes soziales Engagement im Hochschulbereich“ ausgeschrieben.<br />
Gesucht wurden Studierende oder studentische<br />
Gruppen, die sich in besonderer Weise für andere Studierende<br />
im Hochschulbereich ehrenamtlich einsetzen.<br />
An dem Wettbewerb konnten sich Studierende aller Fachbereiche<br />
beteiligen, die an einer staatlich anerkannten deutschen<br />
Hochschule immatrikuliert sind – als Einzelpersonen<br />
oder als Gruppe. Die Nominierung musste auf Vorschlag<br />
durch einzelne Personen, Institutionen oder Gremien der<br />
Hochschulen und aus den <strong>Studentenwerk</strong>en sowie studentischen<br />
Organisationen erfolgen. Eine Eigenbewerbung war nicht möglich.<br />
Hochschulen, <strong>Studentenwerk</strong>e, ASten, Fachschaften oder Studentengemeinden<br />
von Aachen bis Zwickau reichten eine Vielzahl unterschiedlicher<br />
Vorschläge ein. Die 285 Nominierungen vermitteln einen beeindruckenden<br />
Überblick über die Aktivitäten von Studierenden an ihren<br />
Hochschulen: Studierende helfen ihren ausländischen Kommilitonen,<br />
führen Veranstaltungen für Erstsemester durch, organisieren Jobbörsen<br />
und -messen, sammeln Geld für den Ankauf von Büchern, initiieren<br />
CarSharing-Aktionen, setzen sich für eine rauchfreie Uni ein, gründen<br />
Campuskindergärten, sorgen für die virtuelle Vernetzung von Wohnheimen<br />
oder führen Selbstverteidigungskuse für behinderte und nichtbehinderte<br />
Studierende durch.<br />
Die Jury stand vor der nicht einfachen Aufgabe, Auswahlkriterien für<br />
diese vielfältigen Nominierungen zu finden und die Preisträger/innen<br />
zu ermitteln. Jurymitglieder waren:<br />
Dr. Antje Vollmer (Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Berlin),<br />
Prof. Dr. Christine Labonté-Roset (Rektorin der Alice-Salomon-<br />
Kultur<br />
Bernhardiner als<br />
Maskottchen: <strong>Studentenwerk</strong>spreis<br />
für<br />
besonderes soziales<br />
Engagement im<br />
Hochschulbereich<br />
53
Kultur<br />
Laudatio auf die<br />
Preisträger/innen:<br />
Jurymitglied Prof. Dr.<br />
Christine Labonté-<br />
Roset, Rektorin der<br />
Alice-Salomon-Fachhochschule<br />
Berlin<br />
(Foto: Kay Herschelmann)<br />
54<br />
Fachhochschule Berlin), Kirsten Roden (Studentin, Hannover), Philipp<br />
Krupke (stellv. Landesgeschäftsführer (NRW) des Sozialverbands<br />
Deutschland, Köln) und Eberhard Hoffmann (Geschäftsführer des <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
Hannover).<br />
Mit insgesamt 13.000 Euro Preisgeldern wurden prämiert:<br />
Einzelpersonen (je 1.000 Euro)<br />
- Antje Neve/Sandra Söll (Fachhochschule Rosenheim) u.a. für ihr<br />
Engagement für Erstsemester und „Girls go Tech-Tage“<br />
- Bertin Nyemb (Universität Bremen) für die Betreuung ausländischer<br />
Studierender<br />
- Marc Weyer-Menkhoff (Fachhochschule Trier) für sein Internetprojekt<br />
„Buch sucht Student – Studenten suchen Bücher“<br />
Gruppen (je 2.500 Euro)<br />
- Nightline Heidelberg e.V. (Universität Heidelberg) für ihr Zuhörtelefon<br />
- Paulinchen – Kinder an der Fachhochschule Lippe und Höxter<br />
e.V. (Fachhochschule Lippe u. Höxter/Hochschule für Musik Detmold)<br />
für die Betreuung von Kindern studentischer Eltern<br />
- Studieren ohne Hürden (Universität Freiburg) für ihr Engagement<br />
für eine behindertenfreundlichere Hochschule<br />
- STUVE e.V. (Hochschule Magdeburg-Stendal/Fachhochschule)<br />
für die Bereicherung des sozialen und kulturellen Lebens an der<br />
Hochschule
Kultur<br />
Mit Journalistin<br />
Petra Schwarz: die<br />
ausgezeichnete<br />
Gruppe „Studieren<br />
ohne Hürden“ von<br />
der Universität Freiburg<br />
(Foto: Kay<br />
Herschelmann)<br />
Preisträger Bertin<br />
Nyemb zwischen<br />
MinDirig. Christoph<br />
Ehrenberg, Bundesministerium<br />
für Bildung<br />
und Forschung<br />
(l.), und Prof. Dr.<br />
Hans-Dieter Rinkens,<br />
Präsident des DSW<br />
(r.) (Foto: Kay Herschelmann)<br />
Zwei „Nightliner“<br />
mit der Journalistin<br />
Petra Schwarz (l.),<br />
dem MinDirig. Christoph<br />
Ehrenberg,<br />
Bundesministerium<br />
für Bildung und Forschung,<br />
und Prof. Dr.<br />
Hans-Dieter Rinkens,<br />
DSW-Präsident (r.)<br />
(Foto: Kay Herschelmann)<br />
55
Kultur<br />
56<br />
Kulturstaatsministerin<br />
Dr. Christina<br />
Weiss eröffnet die<br />
Fachtagung Kultur<br />
Die Preise wurden am 8. Juli <strong>2004</strong> im dbb forum in Berlin im Rahmen<br />
des DSW-CHE Symposiums „... damit Studieren gelingt! – Perspektiven<br />
für das Zusammenwirken von Hochschule und <strong>Studentenwerk</strong>“ verliehen.<br />
MinDirig. Christoph Ehrenberg, Leiter der Abteilung Hochschule,<br />
Weiterbildung im Bundesministerium für Bildung und Forschung,<br />
und Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens, Präsident des Deutschen<br />
<strong>Studentenwerk</strong>s, zeichneten die Studierenden aus. Die anschließend<br />
von der Berliner Kulturjournalisten Petra Schwarz geführten Interviews<br />
mit den Preisträgern/innen machten die unterschiedlichen Engagements<br />
plastisch. Bilder und Texte einer kleinen Plakatausstellung<br />
gaben den Besuchern darüber hinaus weitere detaillierte Informationen<br />
über den Wettbewerb und die prämierten Aktivitäten an die Hand.<br />
3. Fachtagung Kultur<br />
Am 18. und 19. Oktober <strong>2004</strong> waren Vertreter/innen aus <strong>Studentenwerk</strong>en,<br />
Hochschulen und Städten eingeladen, im Magnus-Haus in<br />
Berlin über den Beitrag von Kulturförderung für den Hochschulstandort<br />
zu diskutieren sowie Kooperationsmöglichkeiten im kulturellen<br />
Bereich auszuloten: Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über<br />
die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulstandorte in Deutschland setzen<br />
sich Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>e zunehmend mit der eigenen<br />
Profilbildung auseinander. Kulturelle Aktivitäten geben dem Campus<br />
einen unverwechselbaren Charakter und tragen nicht zuletzt auch<br />
entscheidend zur Attraktivität der Hochschulen und Kommunen bei.<br />
In Zeiten knapper öffentlicher Mittel wird jedoch häufig zuerst in diesem<br />
Bereich gespart.<br />
Die Tagung „Standortbestimmung Kultur – <strong>Studentenwerk</strong>e und Hochschulen<br />
als Partner“ wurde von der Kulturstaatsministerin, Dr. Christina<br />
Weiss, und dem DSW-Präsidenten, Prof. Dr. Hans-Dieter<br />
Rinkens, eröffnet. Zu Beginn lieferten Prof. Bernd Szemeitzke<br />
(Hochschule Bremen, POLIS Institut) und der<br />
DSW-Generalsekretär, Achim Meyer auf der Heyde, eine<br />
Bestandsaufnahme zum Thema Campus und Kultur.<br />
Moderiert von der Kulturjournalistin Petra Schwarz stellten<br />
sich anschließend Prof. Dr. Ronald Mönch (Projektleiter<br />
Deutsch-Jordanische Universität Amman), Johannes Freise<br />
(Geschäftsführer des <strong>Studentenwerk</strong>s Paderborn) und Prof.<br />
Dr. Andreas Wiesand (Leiter des Zentrums für Kulturforschung,<br />
Bonn) der Frage nach dem Stellenwert von Kultur<br />
für den Hochschulstandort.<br />
Im Anschluss präsentierten Dr. Richard Laufner (Leiter des<br />
Kulturamtes Marburg), Agnes Surwillo (Kulturautorin,<br />
Dresden), Prof. Dr. Nikolaus Risch (Rektor der Universität<br />
Paderborn), Heinz-Ludwig Mohrmann (Geschäftsführer
des <strong>Studentenwerk</strong>s Bremen)<br />
und Hartmut Igney (Geschäftsführer<br />
des <strong>Studentenwerk</strong>s Karlsruhe)<br />
Beispiele eines gelungenen<br />
Miteinanders: Kultur in<br />
Kooperation – Projekte von<br />
Hochschulen, <strong>Studentenwerk</strong>en,<br />
Studierenden.<br />
Gemeinsamkeiten wurden auch<br />
im abschließenden Thema aufgezeigt:<br />
Hochschulkultur – eine<br />
Sache der Kooperation: Hochschule<br />
– <strong>Studentenwerk</strong> – Kommunen.<br />
Unter der Leitung von<br />
Prof. Dr. Max Fuchs, dem Vorsitzenden<br />
des Deutschen Kulturrates<br />
diskutierten dazu:<br />
Dr. Heiko Schultz (Bundessprecher<br />
der Kanzlerinnen und<br />
Kanzler der Universitäten der<br />
Bundesrepublik Deutschland/Kanzler der Bauhaus-Universität Weimar),<br />
Johannes Freise (Geschäftsführer des <strong>Studentenwerk</strong>s Paderborn),<br />
Jörg Stüdemann (Stadtrat und Beigeordneter für Kultur, Sport,<br />
Freizeit der Stadt Dortmund), Michael Geiße (Studentisches Mitglied<br />
im Ausschuss Kultur des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s, Weimar). Das<br />
Resümee zog schließlich der DSW-Generalsekretär, Achim Meyer auf<br />
der Heyde.<br />
Kultur<br />
Trommeln gehört<br />
zum Handwerk: Prof.<br />
Bernd Szemeitzke<br />
von der Hochschule<br />
Bremen<br />
Prof. Dr. Andreas<br />
Wiesand, Leiter des<br />
Zentrums für Kulturforschung,<br />
mit der<br />
Kulturjournalistin<br />
Petra Schwarz<br />
57
Kultur<br />
58<br />
Tänze aus 1001<br />
Nacht von Irina<br />
Schreiner (Foto:<br />
event-photo.biz)<br />
Zwischentöne von<br />
[jö]: Kammermusik<br />
aus Hildesheim<br />
(Foto: eventphoto.biz)<br />
Als festliches Abendprogramm zeigten in der „Studentischen Kulturnacht“<br />
fünf studentische Gruppen Höhepunkte aus ihrem Repertoire:<br />
Musikkabarett aus Berlin, Kammermusik aus Hildesheim, Akrobatik-<br />
Theater aus Hannover, Bauchtanz aus Kassel und Rap aus München.<br />
Mit ihrem Programm führten sie den Gästen auf eindrucksvolle Weise<br />
die Vielfalt studentischer Kulturaktivitäten in Deutschland vor.<br />
Alle Beiträge zur Fachtagung Kultur wurden in einer Dokumentation<br />
veröffentlicht.
4. Ausschuss Kultur<br />
Der Ausschuss Kultur tagte am 25. März in Paderborn und am 25. Juni<br />
<strong>2004</strong> in Berlin. Schwerpunkt war die Vorbereitung der Fachtagung Kultur.<br />
Außerdem wurde der Flyer „<strong>Studentenwerk</strong>e und Kultur: Profil für<br />
die Hochschulen“ erarbeitet. In Bild und Text verdeutlicht er die Vielfalt<br />
studentischen Kulturengagements und zeigt, dass Kultur einen<br />
wesentlichen Beitrag zu einem attraktiven Hochschulstandort leistet.<br />
Ausschuss Kultur<br />
Kultur<br />
59
Studienfinanzierung<br />
16. Bericht nach § 35<br />
BAföG<br />
60<br />
V. STUDIENFINANZIERUNG<br />
1. Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
(BAföG)<br />
Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
(BAföG) stellt einen zentralen Schwerpunkt der Arbeit des DSW<br />
dar. Dabei geht es sowohl im Rahmen der Dachverbandsfunktion um<br />
den Vollzug als auch in Wahrnehmung sozialpolitischer Belange der<br />
Studierenden um Sozialpolitik.<br />
1.1 Datenbasis für die Studienfinanzierung<br />
Gemäß § 35 BAföG sind die BAföG-Bedarfssätze, Freibeträge und Sozialpauschalen<br />
alle zwei Jahre zu überprüfen und durch Gesetz ggf. neu<br />
festzusetzen. Dabei ist der Entwicklung der Einkommensverhältnisse<br />
und der Vermögensbildung, den Veränderungen der Lebenshaltungskosten<br />
sowie der finanzwirtschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen.<br />
Die Bundesregierung hat ihren 16. Bericht nach § 35 BAföG am<br />
16.2.2005 vorgelegt (BT-Drs. 15/4995).<br />
In den beiden Berichten seit den BAföG-Verbesserungen 2001 hat die<br />
Bundesregierung folgende Anhebungen für erforderlich gehalten:<br />
Erforderlichkeit 15. Bericht 16. Bericht<br />
einer Anhebung der Berichtszeitraum Berichtszeitraum<br />
Herbst 2001 bis Herbst 2003 bis<br />
Herbst 2003 Herbst 2005<br />
BAföG-Freibeträge bis zu 3 % + 4,5 %<br />
BAföG-Bedarfssätze bis zu 3 % + 3,5 %<br />
Sozialpauschalen zwischen + 0,1 und + 0,6 %<br />
(allerdings ohne Kinder-<br />
Berücksichtigungsgesetz!)<br />
Sie schlussfolgert im 16. Bericht: „[...] die Ausgaben von Bund und<br />
Ländern für die Ausbildungsförderung liegen heute über 60 % über<br />
den Ausgaben im Jahre 2000. Für weitere Ausgabenerhöhungen durch<br />
eine zusätzliche Anhebung der Freibeträge und Bedarfssätze sieht die<br />
Bundesregierung angesichts der allgemeinen finanzpolitischen Lage<br />
derzeit keinen Spielraum. Die Bundesregierung schlägt jedoch vor, die<br />
Sozialpauschalen in angemessener Höhe an die gestiegenen Vorsorgelasten<br />
anzupassen.“<br />
Der Präsident des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s hat am 16.2.<strong>2004</strong> betont,<br />
dass das BAföG eine solide, gute Studienfinanzierung biete. Dadurch,<br />
dass die Schuldenlast beim BAföG höchstens 10.000 Euro beträgt, stehen<br />
die Studierenden am Ende ihres Studiums vor einer vertretbaren
Belastung. Deutschland brauche die innovativen, klugen Köpfe aus<br />
allen Bevölkerungsschichten. Das erreiche man am besten, indem das<br />
BAföG massiv ausgebaut werde. Die Bundesregierung müsse nun dringend,<br />
wie bereits in ihrem BAföG-Bericht von 2003 angekündigt, die<br />
Einkommensfreibeträge und Bedarfssätze erhöhen.<br />
Am 15. Juli <strong>2004</strong> hat das Statistische Bundesamt die vorläufigen amtlichen<br />
BAföG-Daten des Jahres 2003 veröffentlicht.<br />
Die Entwicklung der amtlichen BAföG-Daten von 2000 bis 2003<br />
(nur Studierende)<br />
vorl. amtliche Daten Jahr 2000* Jahr 2001* Jahr 2002 Jahr 2003<br />
BAföG-geförderte 349.000 406.000 452.000 482.000<br />
Studierende = 100% = 100% = 100% = 100%<br />
davon: (+ 30.000)**<br />
- Vollförderung 101.000 135.000 169.000 180.000<br />
= 28,9% = 33,1% = 37,4% = 37,3%<br />
- Teilförderung 248.000 271.000 283.000 302.000<br />
= 71,1% = 66,9% = 62,6% = 62,7%<br />
Durchschnittlicher 232.000 265.000 304.000 326.000<br />
Monatsbestand der<br />
BAföG-geförderten<br />
Studierenden<br />
(+22.000)**<br />
Finanzieller Aufwand 906 Mio. Euro 1,16 Mrd. Euro 1,35 Mrd. Euro 1,45 Mrd. Euro<br />
von Bund und Ländern =1,77 Mrd. DM (+100 Mio.<br />
für die BAföG-geförderten<br />
Studierenden<br />
Euro)**<br />
Durchschnittlicher 326 Euro/mtl. 365 Euro/mtl. 371 Euro/mtl. 370 Euro/mtl.<br />
Förderungsbetrag für<br />
BAföG-geförderte<br />
Studierende<br />
=637 DM/mtl. (-1 Euro/mtl.)**<br />
* Verbesserung des BAföG ab April 2001.<br />
** Veränderung im Jahr 2003 gegenüber dem Vorjahr.<br />
Erläuterung: Studierende erhalten i.d.R. ihren individuellen BAföG-Förderungsbetrag innerhalb der<br />
Regelstudienzeit zu 50 % als nicht zurückzuzahlenden Zuschuss und zu 50 % als zinsloses<br />
Darlehen.<br />
Quelle: Nachverfolgung der vorläufigen amtlichen BAföG-Daten des Statistischen Bundesamtes durch<br />
das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> (DSW); Zahlen jeweils gerundet.<br />
Auch wenn der Erfolg des BAföG ungebremst ist (Pressemitteilung des<br />
BMBF), hält das DSW eine Anpassung der Studienfinanzierung an die<br />
veränderten Bedingungen für weiterhin unerlässlich (Pressemitteilung<br />
des DSW vom 15.7.<strong>2004</strong>).<br />
1.1.1 Studiendauer<br />
Im Jahr 2003 haben insgesamt 218.100 Prüfungsteilnehmer/innen ihr<br />
Studium an deutschen Hochschulen erfolgreich abgeschlossen. Diese<br />
waren bei Abschluss des Erststudiums im Durchschnitt 27,9 Jahre alt<br />
Studienfinanzierung<br />
vorläufige amtliche<br />
BAföG-Daten des<br />
Jahres 2003<br />
61
Studienfinanzierung<br />
62<br />
BAföG-Finanzierung<br />
(2001: 28,1 Jahre) und hatten insgesamt 5,9 Jahre an einer Hochschule<br />
studiert (Gesamtstudienzeit). Erstabsolvent/innen der Bachelor-Studiengänge<br />
waren beim Erwerb ihres Abschlusses 25,8 Jahre alt,<br />
während die Fachstudiendauer bei durchschnittlich 3,3 Jahren lag.<br />
in 2003 Fachstudiendauer*<br />
Hochschulen insgesamt Ø 5,3 Jahre<br />
Universitäten Ø 6,0 Jahre<br />
Fachhochschulen Ø 4,5 Jahre<br />
*Definition: Studiendauer in dem Studiengang, in dem der Abschluss erworben wurde.<br />
(Quelle: Statistisches Bundesamt vom 27.9.<strong>2004</strong>).<br />
1.2 BAföG-Finanzierung<br />
1.2.1 BAföG-Ansätze* für Schüler/innen und Studierende 2005<br />
Das BAföG ist ein Leistungsgesetz. Entscheidend für die BAföG-Ausgaben<br />
sind deshalb nicht die Haushaltsansätze, sondern die tatsächliche<br />
Inanspruchnahme der BAföG-Förderung durch Schüler und Studierende.<br />
Schüler-BAföG wird zu 100 % als Zuschuss gewährt, Studierenden-<br />
BAföG (innerhalb der Regelstudienzeit) zu 50 % als Zuschuss und zu<br />
50 % als zinsloses Darlehen. Dieser zinslose Darlehensanteil wird dem<br />
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) von der KfW-<br />
Bankengruppe zur Verfügung gestellt.<br />
Bundeshaushaltsplan 2005 – Einzelplan 30 BMBF<br />
Bund (65 %) Länder (35 %)* Insgesamt 100%*<br />
Schüler-BAföG (Zuschuss) 413.000.000 223.385.000 635.385.000<br />
Studierenden-BAföG<br />
(hälftiger Zuschussanteil)<br />
455.000.000 245.000.000 700.000.000<br />
Hälftiger Darlehensanteil,<br />
Studierenden-BAföG<br />
(nicht über Bundeshaushalt,<br />
sondern über KfW)<br />
445.000.000 239.615.000 684.615.000<br />
2.020.000.000<br />
Erstattung Zinsen und<br />
Ausfälle an KfW**<br />
83.000.000 -<br />
* Eigene Berechnungen auf der Grundlage Bundeshaushaltsplan 2005.<br />
** Entwicklung: 2003: 48 Mio. Euro, <strong>2004</strong>: 64 Mio. Euro, 2005: 83 Mio. Euro<br />
(Bildungskredit: Erstattung von Kreditausfällen an die KfW: 2005: 1 Mio. Euro, in künftigen Haushaltsjahren<br />
25.565.000 Euro.)
Zum Vergleich: vorläufige amtliche BAföG-Daten 2003 des Statistischen<br />
Bundesamtes vom 15.7.<strong>2004</strong>:<br />
Schüler-BAföG 2003 0,651 Mrd. Euro<br />
Studierenden-BAföG (Zuschuss + Darlehen) 2003 1,446 Mrd. Euro<br />
BAföG insgesamt Bund + Länder 2003 2,097 Mrd. Euro<br />
1.3 Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens“<br />
Der Deutsche Bundestag hatte in seiner Entschließung „Für eine<br />
Modernisierung der Ausbildungsförderung für Studierende“ (BT-Drs.<br />
14/2905) vom 6.7.2000 die Bundesregierung aufgefordert, drei Maßnahmen<br />
umzusetzen: ein Ausbildungsförderungsreformgesetz, die<br />
Einführung eines Bildungskredits und die Einsetzung einer Expertenkommission.<br />
Der Bundestag sieht die Aufgabe, Steuerrecht, Unterhaltsrecht,<br />
Familienförderung und Bildungsfinanzierung weiter zu entwickeln<br />
und besser aufeinander abzustimmen. Eine Expertenkommission<br />
sollte hierzu Vorschläge bis Ende der Legislaturperiode (Herbst<br />
2002) entwickeln.<br />
Die Expertenkommission wurde vom BMBF erst im Oktober 2001 eingesetzt.<br />
Der DSW-Generalsekretär hat mehrfach Gespräche mit den<br />
Experten und der Geschäftsstelle der Kommission geführt.<br />
Am 28.7.<strong>2004</strong> hat die Expertenkommission den Abschlussbericht an<br />
die Ministerin übergeben, die ihn zur parlamentarischen Beratung an<br />
den Deutschen Bundestag weitergeleitet hat.<br />
Die Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens“ strebt<br />
ein einheitliches Bildungsförderungsgesetz an. Darin sollen alle Leistungen<br />
zur Förderung erwachsener Lernender (mit Ausnahme der<br />
Förderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch) zusammengefasst werden,<br />
so heißt es in dem von der Kommission vorgelegten Bericht mit<br />
dem Titel „Der Weg in die Zukunft“ (Bundestags-Drucksache<br />
15/3636). Die fünfköpfige Kommission empfiehlt mehrheitlich, die<br />
bisher an die Eltern gezahlten Transferleistungen in Form eines Bildungsgeldes<br />
direkt an die Lernenden auszuzahlen. Vor allem das<br />
Nachholen von Schul-, Hochschul- und Berufsbildungsabschlüssen<br />
solle durch ein gestuftes System von Zuschüssen und Darlehen gefördert<br />
werden. In einem ersten Schritt wird empfohlen, die Fortbildungskosten<br />
und den Lebensunterhalt beim Nachholen schulischer<br />
und beruflicher Abschlüsse von Erwachsenen mit geringem Einkommen<br />
und Vermögen durch Zuschüsse und Darlehen zu fördern. Die<br />
Kommission schlägt ferner vor, die staatliche Förderung im Vermögensbildungsgesetz<br />
um die Möglichkeit des Bildungssparens zu erweitern.<br />
Für bisher bildungsferne Personengruppen mit geringem Einkommen<br />
sollten damit Anreize gesetzt werden, einen Teil ihrer Einkünfte<br />
in „lebenslanges Lernen“ zu investieren. Empfohlen wird<br />
Studienfinanzierung<br />
Expertenkommission<br />
„Finanzierung<br />
Lebenslangen Lernens“<br />
63
Studienfinanzierung<br />
64<br />
Entwicklung des<br />
BAföG im Jahr <strong>2004</strong><br />
außerdem, den zu fördernden Personenkreis auf Minderjährige auszuweiten.<br />
Jeder erwachsene Lernende mit einem Bildungssparkonto sollte<br />
darüber hinaus ein Darlehen für Bildungszwecke aufnehmen können.<br />
Die Kommission regt an, die vermögenswirksamen Leistungen<br />
des Arbeitgebers verstärkt in das Bildungskonto einzubringen.<br />
Das in dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 6.7.2000 definierte<br />
Ziel der Expertenkommission – Steuerrecht, Unterhaltsrecht,<br />
Familienförderung und Bildungsfinanzierung weiter zu entwickeln<br />
und besser aufeinander abzustimmen – wird mit diesen Empfehlungen<br />
nur unzureichend erfüllt.<br />
1.4 Entwicklung des BAföG im Jahr <strong>2004</strong><br />
Gesetzesvorhaben einer 21. BAföG-Novelle<br />
Die 64. ordentliche Mitgliederversammlung des DSW hatte im Dezember<br />
2003 in dem Beschluss „Mehr Studierende durch Weiterentwicklung<br />
der Studienfinanzierung“<br />
1. die Bundesregierung dazu aufgefordert, eine Expertenkommission<br />
einzuberufen, die einen Vorschlag für eine Strukturreform des Studienfinanzierungssystems<br />
entwickelt und deren Umsetzung vorbereitet.<br />
In dem Beschluss werden auch die Ziele und Eckpunkte einer Reform<br />
benannt. Das DSW erinnerte an die Umsetzung des Beschlusses des<br />
Deutschen Bundestages mit dem Titel „Für eine Modernisierung der<br />
Ausbildungsförderung für Studierende“ vom 14.3.2000 (Bundestags-<br />
Drucksache 14/2905) mit exakt dieser Zielsetzung;<br />
2. die Bundesregierung, den 15. Deutschen Bundestag und den Bundesrat<br />
dann aufgefordert, das BAföG nach dem Motto der Kampagne<br />
zur BAföG-Neuregelung 2001 „Einfach – Besser – Mehr“ kurzfristig<br />
weiterzuentwickeln. Dabei wurden konkrete Vorschläge vorgestellt,<br />
damit das BAföG für mehr Studierende eine sichere Studienfinanzierung<br />
bietet, weitere Verbesserungen greifen und das BAföG vereinfacht<br />
wird.<br />
Ende Dezember 2003 hatte das Land Baden-Württemberg einen Gesetzesantrag<br />
eines BAföG-Änderungsgesetzes in den Bundesrat eingebracht<br />
(Bundesrats-Drucksache 933/03).<br />
Um als Gesetzentwurf des Bundesrates in das parlamentarische Verfahren<br />
eingebracht zu werden, hätte der Gesetzesantrag des Landes<br />
Baden-Württemberg die Mehrheit des Bundesrates finden müssen.<br />
Den Studierenden könnte einerseits rascher zu Entscheidungen über<br />
ihre Förderungsanträge verholfen werden und andererseits könnte der<br />
Verwaltungsaufwand begrenzt werden.<br />
Durch die Änderungen wird eine Reduzierung der Verwaltungskosten<br />
um schätzungsweise 10 % erwartet.
Der Gesetzesantrag sah im Einzelnen u.a. vor:<br />
1. Pauschalisierungen<br />
- erster Fachrichtungswechsel bis zum Ende des zweiten Semesters<br />
ohne Prüfung des Vorliegens eines „wichtigen Grundes“ (§ 7 Abs. 3<br />
BAföG)<br />
- Pauschalisierung von Wohnnebenkosten (§ 13 Abs. 2 BAföG)<br />
- Pauschalisierung von Krankenversicherungskosten (§ 13a Abs. 1<br />
Nr. 2 BAföG)<br />
2. Vereinfachungen bei den Zuständigkeitsregelungen und im Verwaltungsverfahren<br />
- Abschaffung der Förderungsausschüsse bei Entscheidungen über<br />
die Leistung von Ausbildungsförderung (§§ 42, 43 BAföG)<br />
- ausnahmslos Ausbildungsortprinzip (§ 45 BAföG)<br />
- erleichterte Form vom Leistungsnachweis nach § 48 BAföG<br />
- Neufassung der Ordnungswidrigkeitsvorschrift § 58 Abs. 1 BAföG<br />
3. Abschaffung von Sonderregelungen<br />
- Abschaffung der BAföG-Förderung für Grenzpendler (§ 5 Abs. 1<br />
BAföG)<br />
- Abschaffung der elternunabhängigen Förderung für den Besuch<br />
von Abendgymnasium und Kolleg (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 BAföG)<br />
4. Hinwirken auf ein rasches und effizientes Studieren<br />
- Absenkung der Altersgrenze der Förderung bei Studienbeginn<br />
von 30 auf 27 Jahre (§ 10 Abs. 3 BAföG)<br />
5. Entlastung des BAföG-Verfahrens von Aufgaben<br />
- Bei Verletzung der Unterhaltspflicht seitens der Eltern Gewährung<br />
der Vorausleistung von Ausbildungsförderung (§ 36 BAföG)<br />
nach Anhörung der Eltern nur noch in Form eines verzinslichen<br />
Bankdarlehens. Der Übergang des Unterhaltsanspruchs auf das<br />
Land (§ 37 BAföG) – und die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche<br />
durch die Ämter für Ausbildungsförderung – entfällt. Die<br />
Studierenden müssen ihre Eltern selbst in Verzug setzen und<br />
Unterhaltsansprüche einklagen.<br />
Aus der Sicht des DSW dienen nicht alle Maßnahmen des Gesetzesantrags<br />
von Baden-Württemberg der Verwaltungsvereinfachung. Die Herabsenkung<br />
der Altersgrenze, die Abschaffung der BAföG-Förderung für<br />
Grenzpendler oder eine Vorausleistung von Ausbildungsförderung (bei<br />
Verletzung der Unterhaltspflicht) nur noch in Form eines verzinslichen<br />
Bankdarlehens stellen Einschnitte in das substanzielle Recht der Studierenden<br />
dar.<br />
Die Stellungnahme des DSW wurde dem Ausschuss für Kulturfragen<br />
des Bundesrates zugeleitet.<br />
Im Vorfeld der 21. BAföG-Novelle hat der Beirat für Ausbildungsförderung<br />
beim Bundesministerium für Bildung und Forschung am 4.5.<strong>2004</strong><br />
Studienfinanzierung<br />
Gesetzesantrag im<br />
Einzelnen<br />
65
Studienfinanzierung<br />
66<br />
eine Stellungnahme abgegeben. In dem Beirat ist für das DSW der<br />
Generalsekretär, Achim Meyer auf der Heyde, vertreten. Am 6.5.<strong>2004</strong><br />
erfolgte eine Verbändeanhörung zum Referentenentwurf einer<br />
21. BAföG-Novelle, in der auch das DSW seine Position darlegte.<br />
Das Bundeskabinett beschloss am 26.5.<strong>2004</strong> den Entwurf eines<br />
21. BAföGÄndG. Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung<br />
das Ziel, die mit dem Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG<br />
2001) begonnene Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung<br />
fortzusetzen. Erst der bis Ende <strong>2004</strong> von der Bundesregierung vorzulegende<br />
16. Bericht nach § 35 BAföG werde die Einkommens- und<br />
Preisentwicklung sowie die Aufwendungen für die soziale Absicherung<br />
im Hinblick auf eine Anhebung der BAföG-Freibeträge, der<br />
Bedarfssätze und der Sozialpauschalen überprüfen.<br />
Der Gesetzentwurf beinhaltet u.a.:<br />
- Einfügung einer Ermächtigungsgrundlage in § 41 Abs. 4 BAföG<br />
für den Datenabgleich nach § 45d EStG zu Kapitalerträgen aus<br />
Vermögen, die dem Bundesamt für Finanzen vorliegen.<br />
- Abschaffung der Förderungsausschüsse an den Hochschulen. Die<br />
aus Studierenden und Hochschullehrern bestehenden Förderungsausschüsse<br />
überprüften bestimmte Entscheidungen der<br />
Ämter für Ausbildungsförderung.<br />
- Widerlegbare Regelvermutung für das Vorliegen eines wichtigen<br />
Grundes für einen erstmaligen Fachrichtungswechsel innerhalb<br />
der ersten beiden Fachsemester (= i.d.R. Wegfall der Prüfung, ob<br />
„wichtige Gründe“ dargelegt werden).<br />
- Wertbestimmung von Wertpapieren zum Zeitpunkt der BAföG-<br />
Antragstellung und nicht mehr zum letzten 31. Dezember vor der<br />
Antragstellung.<br />
- Einräumung der vorzeitigen BAföG-Darlehensrückzahlung auch<br />
von geringeren Beträgen.<br />
- Wegfall des Krankenversicherungszuschlags bei Auszubildenden,<br />
die aus anderen Gründen bereits über eine Krankenversicherung<br />
verfügen.<br />
- Familiengerechte Lösungen bei den persönlichen BAföG-Voraussetzungen<br />
für ausländische Ehegatten.<br />
Das DSW hat auch zu diesem Gesetzentwurf eine Stellungnahme<br />
abgegeben.<br />
Der Gesetzentwurf sah keine materiellen Verbesserungen der BAföG-<br />
Freibeträge, der Bedarfssätze sowie der Sozialpauschalen für die<br />
inzwischen deutlich gestiegenen Aufwendungen für die soziale Absicherung<br />
und die Auswirkungen der Gesundheitsreform (Praxisgebühr,<br />
Zuzahlungen) vor.
Der Grad der Entbürokratisierung und der Verwaltungsvereinfachung<br />
durch den Gesetzentwurf wurde als gering eingestuft, das DSW<br />
begrüßt aber auch kleine Schritte in die richtige Richtung.<br />
Das DSW forderte die Bundesregierung daher auf, unter Berücksichtigung<br />
der Vorschläge des Beschlusses der DSW-Mitgliederversammlung<br />
den Gesetzentwurf noch einmal zu überdenken.<br />
Die Stellungnahme des DSW wurde an Bundesbildungsministerin<br />
Edelgard Bulmahn, die Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag,<br />
die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung<br />
des Deutschen Bundestages, die Vorsitzende des<br />
Ausschusses für Kulturfragen des Bundesrates, den Unterausschuss für<br />
studentische Angelegenheiten der Kultusministerkonferenz (KMK)<br />
und die Mitglieder des DSW-Kuratoriums versandt. Das BMBF hat<br />
geantwortet, dass es Verständnis für die Forderung nach einer Anhebung<br />
der BAföG-Parameter habe, über diese aber erst im Zusammenhang<br />
mit dem 16. Bericht nach § 35 BAföG entscheiden werde.<br />
Schließlich habe die Bundesregierung mit dem Ausbildungsförderungsreformgesetz<br />
2001 bereits das Ausgabenvolumen mit wesentlichen<br />
Verbesserungen angehoben. Der Gesetzentwurf enthalte wichtige<br />
und notwendige Beiträge zur Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung.<br />
Am 9.7.<strong>2004</strong> beschloss das Plenum des Bundesrates eine Stellungnahme<br />
zum Gesetzentwurf der Bundesregierung einer 21. BAföG-Novelle<br />
(BR-Drs. 435/04 (Beschluss))<br />
Inhalt:<br />
- Ablehnung des Vorschlags der Bundesregierung, einen aufgrund<br />
der Eheschließung mit einer oder einem Deutschen abgeleiteten<br />
BAföG-Anspruch des ausländischen Ehegatten nicht wegen dauernder<br />
Trennung oder Scheidung entfallen zu lassen. Begründung:<br />
Haushaltslage lässt keine Ausweitung des Anspruchs zu<br />
(Empfehlung Finanzausschuss des Bundesrates).<br />
- vereinfachtes Verfahren beim BAföG-Krankenversicherungszuschlag<br />
- Arbeitslosengeld und Krankengeld des Auszubildenden wird –<br />
soweit es der Finanzierung des Lebensbedarfs dient – als Einkommen<br />
des Auszubildenden beim BAföG angerechnet.<br />
Weitergehende Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses des<br />
Bundesrates, wie die Herabsetzung der BAföG-Altersgrenze von 30 auf<br />
27 oder BAföG-Vorausleistung nur noch als verzinsliches Bankdarlehen<br />
usw. – die der Ausschuss für Kulturfragen nicht empfohlen hat –<br />
griff das Bundesratsplenum in seiner Stellungnahme nicht auf.<br />
Der Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg wurde damit verworfen.<br />
Studienfinanzierung<br />
67
Studienfinanzierung<br />
68<br />
Durchführung des<br />
BAföG<br />
Den drei Änderungsvorschlägen des Bundesrates stimmte die Bundesregierung<br />
nicht zu.<br />
- So lehnte sie den Vorschlag ab, künftig Arbeitslosengeld und<br />
Krankengeld, die ein Auszubildender selbst bezieht, voll auf den<br />
Bedarf anzurechnen.<br />
- Für nicht durchschlagend begründet hielt die Regierung ferner<br />
den Vorschlag, die Krankenversicherungs-Zuschlagsregelung für<br />
privat teilversicherte Beamtenkinder noch weiter zu pauschalieren,<br />
um Verwaltungsaufwand zu reduzieren.<br />
- Auch pflichtete sie der Anregung, wegen der schlechten Haushaltslage<br />
von Bund und Ländern auf die Regelung eines trennungs-<br />
und scheidungsfesten Förderungsanspruchs für Nicht-EU-<br />
Ehegatten von Deutschen und EU-Ausländern zu verzichten,<br />
nicht bei. Das Ziel, eine von ausländischen Ehegatten aufgenommene<br />
Ausbildung über den Fortbestand der Ehe mit einem Deutschen<br />
oder einem EU-Ausländer hinaus abzusichern, sei „förderungs-<br />
und integrationspolitisch geboten“.<br />
Am 21.10.<strong>2004</strong> stimmte der Deutschen Bundestag dem Gesetzentwurf<br />
der Bundesregierung eines 21. BAföGÄndG mit geringen Änderungen,<br />
die sich aus dem Zuwanderungsgesetzes ergeben, zu.<br />
Am 26.11.<strong>2004</strong> hat das Plenum des Bundesrates dem Gesetzesbeschluss<br />
zugestimmt.<br />
Das Gesetz vom 2.12.<strong>2004</strong> wurde am 7.12.<strong>2004</strong> im Bundesgesetzblatt<br />
veröffentlicht (BGBl. I S. 3127) und ist in weiten Teilen am 8.12.<strong>2004</strong><br />
in Kraft getreten.<br />
1.5 Durchführung des BAföG<br />
1.5.1 Überprüfung der Kapitalerträge bei allen Sozialleistungen<br />
Seit Oktober 2001 versucht das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong>, eine bundesweite<br />
Lösung beim Datenabgleich von Kapitalerträgen nach § 45d<br />
EStG mit BAföG-Daten zu finden und über Fälle falscher Vermögensangaben<br />
angemessen zu informieren.<br />
Dies gestaltet sich schwierig, da die Bundesländer unterschiedliche<br />
Weisungen zur Überprüfung erteilt haben: In einigen Ländern werden<br />
die Zeiträume 2000 und 2001 überprüft, in anderen Ländern nur 2001.<br />
Sofern sich ein Vermögen feststellen lässt, ist die Handhabung für<br />
zurückliegende BAföG-Bewilligungszeiträume unterschiedlich (teilweise<br />
bis 1996). Die meisten Länder lassen bei den Studierenden ab 100<br />
Euro Kapitalerträge nachfragen, welches Vermögen zugrunde liegt,<br />
andere erst ab 350 DM. Der Beginn der Überprüfungen und der Bearbeitungsstand<br />
ist in allen Bundesländern unterschiedlich. Für 2002<br />
war die Abfrage von Kapitalerträgen ab 150 Euro vorgesehen. Vor diesem<br />
Hintergrund ist keine vergleichende Statistik möglich.
Über den BAföG-Datenabgleich berichtete das BMBF am 26./27.5.<strong>2004</strong><br />
dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, wie die Ministeriumssprecherin<br />
am 22.5.<strong>2004</strong> gegenüber der Nachrichtenagentur<br />
dpa bestätigte. Danach müssen mehr als 40.000 Schüler und Studierende,<br />
die in den Jahren 2000 und 2001 zu viel BAföG erhalten haben,<br />
insgesamt rd. 160 Mio. Euro zurückzahlen. Das Geld werde zurückgefordert,<br />
weil das Vermögen der BAföG-Empfänger über den Vermögensfreibeträgen<br />
lag. (Insgesamt wurden 2001 650.000 Schüler und<br />
Studierende und 2000 insgesamt 559.000 Schüler und Studierende<br />
gefördert.)<br />
Das DSW hat klargestellt, dass falsche Vermögensangaben nicht geduldet<br />
werden können. Es fordert jedoch eine Differenzierung und warnt<br />
gleichzeitig vor einer drohenden möglichen Verunglimpfung der Gruppe<br />
der Studierenden. Das DSW hat seine Mitglieder über die aktuelle<br />
Rechtsprechung zum Problemkreis Datenabgleich und Rückforderung<br />
informiert.<br />
Für die Ämter für Ausbildungsförderung, die zusätzlich zu der starken<br />
Nachfrage nach BAföG das verwaltungsaufwändige Verfahren der Prüfung<br />
der Vermögensangaben erledigen müssen, führt der Datenabgleich<br />
zu einer sehr hohen Arbeitsbelastung, zumal die Bescheidung<br />
und Auszahlung von Förderung an die Studierenden Priorität vor der<br />
Überprüfung der Angaben hat.<br />
In diesem Kontext hat sich die Ankündigung der nordrhein-westfälischen<br />
Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft vom August 2003, in<br />
den Bundesrat einen Gesetzentwurf mit einer Anhebung der BAföG-<br />
Vermögensfreibeträge auf 10.000 Euro einzubringen, nicht realisiert.<br />
1.5.2 BAföG-Auslandszuständigkeitsverordnung<br />
Die „Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung<br />
im Ausland (BAföG-AuslandszuständigkeitsV)“ vom 6. Januar<br />
<strong>2004</strong> (BGBl. I S. 42) trat am 1. April <strong>2004</strong> in Kraft und gilt bei Entscheidungen<br />
über Bewilligungszeiträume, die nach dem 31. März <strong>2004</strong><br />
beginnen.<br />
Mit der Neuregelung der Zuständigkeit für die BAföG-Auslandsförderung<br />
werden erstmals nicht nur die alten Bundesländer, sondern alle<br />
16 Bundesländer mit der Aufgabe „Auslandszuständigkeit“ befasst.<br />
In den neuen Bundesländern sind ausschließlich <strong>Studentenwerk</strong>e mit<br />
der Aufgabe betraut, in Bayern wurde die zusätzliche Zuständigkeit<br />
(außer für Österreich: wie bisher Landeshauptstadt München) für<br />
Liechtenstein und die Schweiz an das <strong>Studentenwerk</strong> Augsburg gegeben.<br />
Dies ist ein großer Erfolg, weil damit die Kompetenz der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
gewürdigt wird.<br />
Studienfinanzierung<br />
BAföG-AuslandszuständigkeitsV<br />
69
Studienfinanzierung<br />
Zuwanderungsgesetz<br />
70<br />
Von 17 Auslandsämtern befinden sich elf bei <strong>Studentenwerk</strong>en und<br />
sechs bei kommunalen/regionalen (Landes-)Ämtern (Die Universität<br />
Saarland hat intern das <strong>Studentenwerk</strong> im Saarland beauftragt).<br />
1.5.3 BAföG-Formblatt-Verwaltungsvorschrift <strong>2004</strong><br />
Am 6.7.<strong>2004</strong> wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt die „Allgemeine<br />
Verwaltungsvorschrift zur Bestimmung der Formblätter nach § 46 Abs. 3<br />
des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-FormblattVwV<br />
<strong>2004</strong>)“ bekannt gegeben (GMBl. <strong>2004</strong> S. 671).<br />
Die neuen BAföG-Formblätter sollen<br />
- inhaltlich an die seit 2001 vorgenommenen Rechtsänderungen<br />
angepasst<br />
- aufgrund der Erfahrungen der Verwaltungspraxis eingehend<br />
überarbeitet sowie<br />
- grafisch übersichtlicher und bürgerfreundlicher gestaltet sein.<br />
Gemäß Artikel 2 trat die BAföG-FormblattVwV <strong>2004</strong> am 7.7.<strong>2004</strong> (am<br />
Tage nach ihrer Bekanntmachung) in Kraft. Gleichzeitig trat die BAföG-<br />
FormblattVwV 2001 außer Kraft.<br />
1.5.4 BAföG-Änderung aufgrund des Zuwanderungsgesetzes ab<br />
1.1.2005<br />
Am 5.8.<strong>2004</strong> ist im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur Steuerung und<br />
Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und<br />
der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)“<br />
vom 30.8.<strong>2004</strong> (BGBl. I S. 1950) verkündet worden.<br />
Durch Artikel 10 Nr. 3 des Zuwanderungsgesetzes wird das BAföG<br />
geändert. Die Änderungen betreffen § 5 (Ausbildung im Ausland) und<br />
§ 8 BAföG (Staatsangehörigkeit). Die Änderungen beinhalten eine<br />
Anpassung an die neuen Begrifflichkeiten im Zuwanderungsgesetz.<br />
Die Änderungen des BAföG treten am 1.1.2005 in Kraft.<br />
1.5.5 BAföG-Auslandszuschlagsverordnung<br />
Eine „Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die<br />
Zuschläge zu einem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
bei einer Ausbildung im Ausland (6. BAföG-Auslandszuschlags-<br />
VÄndV)“ liegt seit dem 15.9.<strong>2004</strong> als Bundesrats-Drucksache 694/04<br />
vor. Mit ihr sollen die Auslandszuschläge (außerhalb der EU) den veränderten<br />
Lebenshaltungskosten und Kaufkraftverhältnissen (Stichtag<br />
31.12.2003) angepasst werden. Die BAföG-Auslandszuschläge in den<br />
zehn EU-Beitrittsstaaten (EU-Erweiterung 1.5.<strong>2004</strong>) werden gestrichen.
Die Verordnung soll am Tag nach ihrer Verkündung mit der Maßgabe<br />
in Kraft treten, dass sie für Bewilligungszeiträume anzuwenden ist, die<br />
nach dem 31.12.<strong>2004</strong> beginnen.<br />
Am 5.11.<strong>2004</strong> hat das Plenum des Bundesrates der Verordnung zugestimmt.<br />
Die 6. BAföG-AuslandszuschlagsVÄndV vom 13. Dezember <strong>2004</strong><br />
(BGBl. I S. 3383) trat am 18.12.<strong>2004</strong> mit der Maßgabe in Kraft, dass sie<br />
für Bewilligungszeiträume anzuwenden ist, die nach dem 31.12.<strong>2004</strong><br />
beginnen.<br />
1.5.6 EURIBOR-Zinssatz für das verzinsliche Bankdarlehen im Rahmen<br />
des BAföG<br />
Die Tabelle zeigt die Schwankungsbreite eines zinsbegünstigten Bildungsdarlehens<br />
mit Ausfallbürgschaft des Staates während einer Niedrigzinsphase.<br />
Daraus lassen sich auch Rückschlüsse ziehen, inwieweit<br />
Darlehensmodelle für eine Studienfinanzierung während der gesamten<br />
Studiendauer Studierende und Absolvent/innen überproportional<br />
belasten.<br />
Entwicklung des FIBOR/EURIBOR<br />
Zeitraum FIBOR/EURIBOR Vertragszinssatz* anfänglicher<br />
Nominalzinssatz effektiver Jahreszins<br />
01.10.1996-31.03.1997 3,2 % p.a. 4,2 % p.a. 4,28 % p.a.<br />
01.04.1997-30.09.1997 3,35 % p.a. 4,35 % p.a. 4,44 % p.a.<br />
01.10.1997-31.03.1998 3,55 % p.a. 4,55 % p.a. 4,65 % p.a.<br />
01.04.1998-30.09.1998 3,75 % p.a. 4,75 % p.a. 4,85 % p.a.<br />
01.10.1998-31.03.1999 3,60 % p.a. 4,60 % p.a. 4,71 % p.a.<br />
01.04.1999-30.09.1999 2,97 % p.a. 3,97 % p.a. 4,05 % p.a.<br />
01.10.1999-31.03.2000 3,25 % p.a. 4,25 % p.a. 4,34 % p.a.<br />
01.04.2000-30.09.2000 4,07 % p.a. 5,07 % p.a. 5,19 % p.a.<br />
01.10.2000-31.03.2001 5,10 % p.a. 6,10 % p.a. 6,28 % p.a.<br />
01.04.2001-30.09.2001 4,48 % p.a. 5,48 % p.a. 5,62 % p.a.<br />
01.10.2001-31.03.2002 3,59 % p.a. 4,59 % p.a. 4,683 % p.a.<br />
01.04.2002-30.09.2002 3,66 % p.a. 4,66 % p.a. 4,756 % p.a.<br />
01.10.2002-31.03.2003 3,2 % p.a. 4,2 % p.a. 4,28 % p.a.<br />
01.04.2003-30.09.2003 2,46 % p.a. 3,46 % p.a. 3,51 % p.a.<br />
01.10.2003-31.03.<strong>2004</strong> 2,13 % p.a. 3,13 % p.a. 3,17 % p.a.<br />
01.04.<strong>2004</strong>-30.09.<strong>2004</strong> 1,97 % p.a. 2,97 % p.a. 3,01 % p.a.<br />
01.10.<strong>2004</strong>-31.03.2005 2,22 % p.a. 3,22 % p.a. 3,27 % p.a.<br />
* inkl. eines Aufschlags von 1 % für Verwaltungskosten der KfW-Bankengruppe. Eine Änderung der<br />
Höhe des Aufschlags gemäß § 18c Abs. 11 BAföG ist derzeit nicht vorgesehen.<br />
Studienfinanzierung<br />
Entwicklung des<br />
FIBOR/EURIBOR<br />
71
Studienfinanzierung<br />
72<br />
Europäischer Kontext<br />
der Studienfinanzierung<br />
Der Bildungskredit ist ebenfalls an den EURIBOR mit einer Laufzeit<br />
von sechs Monaten zuzüglich eines Aufschlags von einem Prozent<br />
gebunden.<br />
1.6 Europäischer Kontext der Studienfinanzierung<br />
Nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rechtssache Ninni-Orasche./.Bundesminister<br />
für Wissenschaft, Verkehr und Kunst am<br />
6.11.2003 (Rs. C-413/01) verkündete die Große Kammer des EuGH in<br />
der Rechtssache Dany Bidar (Rs. C-209/03) am 15.3.2005.<br />
Es geht um Fragen, ob und unter welchen Bedingungen Staatsangehörige<br />
eines EU-Mitgliedsstaates die Studienfinanzierung des Aufnahmestaates<br />
in Anspruch nehmen können. Wie in der Rechtssache<br />
Ninni-Orasche hat sich der EuGH nicht auf die Argumentation des<br />
Generalanwalts 1 eingelassen.<br />
Konkret ging es um folgenden Fall:<br />
Ein französischer Staatsangehöriger lebte seit 1998 bei seiner<br />
Großmutter in Großbritannien, besuchte dort eine weiterführende<br />
Schule und machte seinen Schulabschluss. Er wurde von seiner<br />
Großmutter finanziert ohne jemals Sozialhilfe beantragt zu haben. Im<br />
September 2001 begann er ein Wirtschaftsstudium in London. Er<br />
erhielt Unterstützung für seine Studiengebühren. Sein Antrag auf<br />
finanzielle Unterstützung zur Deckung seines Lebensunterhalts in<br />
Form eines zinsbegünstigten Studiendarlehens wurde mit der Begründung<br />
abgelehnt, dass er nicht auf Dauer in Großbritannien ansässig<br />
sei.<br />
Der EuGH hat – hier verkürzt – in diesem konkreten Fall folgendes entschieden:<br />
Einen Anspruch auf Studienfinanzierung des Aufnahmestaates (Studienort<br />
in einem EU-Mitgliedstaat) haben Studierende mit der Staatsangehörigkeit<br />
eines EU-Mitgliedsstaates, wenn sie im Aufnahmestaat<br />
„dauernd ansässig“ sind. Dies ist der Fall, wenn sich ein Studierender<br />
1. rechtmäßig im Aufnahmestaat aufhält und<br />
2. in die Gesellschaft des Aufnahmestaates integriert ist. Dies nimmt<br />
der EuGH an, wenn ein Studierender bereits im Aufnahmestaat „einen<br />
großen Teil“ seiner (Schul-)Ausbildung zur „Hochschulreife“ absolviert<br />
hat (= „Bildungsinländer“ ist).<br />
D.h., es reicht nicht, sich als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaates<br />
zum Studium in den Aufnahmestaat zu begeben und dann Studienfinanzierung<br />
des Aufnahmestaates zu erwarten.<br />
1 Dazu kritisch: Prof. Dr. Kay Hailbronner (Konstanz): „Die Unionsbürgerschaft und das Ende rationaler<br />
Jurisprudenz durch den EuGH?“ in Heft 31 der NJW <strong>2004</strong>, 2185
Indem der EuGH nur einen Einzelfall entschieden hat, besteht kein<br />
Gegensatz zwischen Rechtsprechung und Politik.<br />
Die EU-Bildungsminister/innen hatten bei der Bologna-Folgekonferenz<br />
am 18./19.9.2003 in Berlin bekräftigt, die Sicherung des Studiums<br />
durch Ausbildungsförderung und die Mitnahme einer solchen Förderung<br />
ins Ausland seien wichtige Schritte zur Verwirklichung des<br />
europäischen Hochschulraums.<br />
Es geht faktisch um die Entscheidung für eines der Konzepte: Mitnahme<br />
der Studienförderung des Heimatstaats oder Inanspruchnahme der<br />
Studienförderung des Aufenthaltsstaats.<br />
Hierzu hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften in ihrem<br />
Bericht an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen<br />
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen<br />
über die Durchführung der Empfehlung des Europäischen Parlaments<br />
und des Rates vom 10.8.2001 über die Mobilität von Studierenden, in<br />
der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und<br />
Ausbildern in der Gemeinschaft KOM (<strong>2004</strong>) 21 endg.; Ratsdok.<br />
5780/04 (Bundesrats-Drucksache 129/04 vom 17.2.<strong>2004</strong>) ausgeführt 2 :<br />
- Die Forderung nach einer erheblichen Steigerung der Investitionen<br />
in Humanressourcen, die vom Europäischen Rat in Lissabon<br />
erhoben wurde, betrifft auch eindeutig die Mobilität zu Lernzwecken,<br />
welche zur Qualität der Systeme der allgemeinen und<br />
beruflichen Bildung beiträgt. Bei der Festlegung von Maßnahmen<br />
zur aktiven Förderung von Investitionen in das Wissen (Vgl.<br />
KOM (2003) 685, Abschnitt 2.1.2) sollten die Mitgliedstaaten die<br />
Notwendigkeit berücksichtigen, Finanzmittel für die Mobilität<br />
bereitzustellen, die über die gemeinschaftlich finanzierten Programme<br />
hinausgehen, welche in einigen Ländern offenbar das<br />
einzige bestehende finanzielle Förderprogramm sind.<br />
- Einige Mitgliedstaaten hegen gewisse Bedenken gegenüber der<br />
Einführung einer vollständigen Übertragbarkeit von nationalen<br />
Ausbildungsbeihilfen und/oder -darlehen (die es Studierenden<br />
gestatten würde, ihre Beihilfen/Darlehen während eines Auslandsstudiums<br />
in Anspruch zu nehmen), da sie befürchten, dass<br />
ihnen daraus auf der Grundlage der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften<br />
die Verpflichtung erwachsen könnte, allen EU-Bürgern,<br />
die über einen kürzeren oder längeren Zeitraum im betreffenden<br />
Land studieren, übertragbare Beihilfen/Darlehen zu<br />
gewähren. Die Kommission hält es für sinnvoll, die jeweiligen<br />
Aufgaben des Herkunfts- und des Aufnahmestaates in Bezug auf<br />
die Finanzierung der Mobilität von Studierenden im Ausland auf<br />
europäischer Ebene noch eingehender zu prüfen.<br />
2 Seite 20 unten und Seite 21 oben (Finanzierung der Mobilität)<br />
Studienfinanzierung<br />
Langzeitstudiengebühren<br />
73
Studienfinanzierung<br />
Förderungstagung<br />
des DSW in Freiburg<br />
74<br />
Die in <strong>2004</strong> amtierende niederländische EU-Ratspräsidentschaft hatte<br />
es sich zum Ziel gesetzt, insbesondere die Fragen der Mobilität von<br />
Studierenden aufzugreifen.<br />
Für die Evaluation der BAföG-Auslandsförderung hatte das BMBF bei<br />
der HIS Hochschul-Informations-System GmbH eine HISBUS-Befragung<br />
im August bis Oktober 2002 zum Thema „Wirksamkeit der<br />
BAföG-Förderung für die Aufnahme einer Ausbildung im Ausland“ in<br />
Auftrag gegeben. (HISBUS-Kurzbericht Nr. 4 https://hisbus.his.de/<br />
hisbus/docs/hisbus-ausland.pdf)<br />
Es ging um die Frage, ob Studierende auch weiterhin eine sog. Orientierungsphase<br />
von zwei Semestern an einer inländischen Universität<br />
verbringen müssen, bevor sie ihr Studium im EU-Ausland BAföGgefördert<br />
beenden können. Bisher hatte die Bundesregierung die Auffassung<br />
vertreten, diese Orientierungsphase sei sinnvoll, da sie den<br />
Studierenden durch den Erwerb erster akademischer Erfahrungen im<br />
eigenen Sprach- und Kulturraum fundierte Studienentscheidungen<br />
erleichtere. Die Bewertung der Evaluation wird im bis Ende <strong>2004</strong><br />
erwarteten 16. Bericht der Bundesregierung nach § 35 BAföG erwartet.<br />
Am 15.9.<strong>2004</strong> teilte das BMBF in einer Pressemitteilung mit, dass im<br />
Jahr 2003 erneut 16 % mehr Studierende mit ihrer Förderung ins Ausland<br />
gingen als noch 2002. Insgesamt legten fast 16.000 BAföG-Empfänger<br />
ein Auslandssemester ein. Damit stieg die Anzahl der Auslandsaufenthalte<br />
seit 2000 um mehr als zwei Drittel (69,1 %). Die meisten<br />
Studierenden gingen nach Großbritannien, gefolgt von den USA,<br />
Frankreich und Spanien. Rd. 65 % wählten für ihr Gaststudium eine<br />
Universität innerhalb der Europäischen Union (EU).<br />
1.7 Förderungstagung des DSW am 6./7. Oktober <strong>2004</strong> in Freiburg<br />
Am 6./7. Oktober <strong>2004</strong> fand die Förderungstagung des DSW in Freiburg<br />
statt. Im Mittelpunkt der Fachtagung stand noch einmal der<br />
Datenabgleich nach § 45d EStG und andere aktuelle Vollzugsfragen. Es<br />
nahmen 120 Teilnehmer/innen an der Förderungstagung teil.<br />
1.8 Arbeitsmaterialien<br />
Die DSW-Geschäftsstelle hat ihre Publikationen zur Studienfinanzierung<br />
im Jahr <strong>2004</strong> – sofern sie durch wesentliche und umfangreiche<br />
Änderungen betroffen waren – überarbeitet.
Auflagenhöhen seit April 2001 (Inkrafttreten des AföRG)<br />
Flyer „BAföG aktuell“ 174.500 Exemplare<br />
Flyer „Mit BAföG ins Ausland“ 117.500 Exemplare<br />
Flyer „30 Jahre BAföG“ 8.000 Exemplare<br />
Flyer „Jobben“ 21.500 Exemplare<br />
Flyer „Ein Studium finanzieren“ 18.000 Exemplare<br />
BAföG-Broschüre (DIN A 5) 107.000 Exemplare<br />
Die seit dem Jahr 2003 existierenden neuen DSW-Internetseiten zur<br />
Studienfinanzierung wurden überarbeitet und erweitert. Die Seiten im<br />
Bereich Studienfinanzierung wurden am häufigsten besucht. Neu ist,<br />
dass auf den Seiten erläutert wird, wie hoch die Lebenshaltungskosten<br />
sind und wie sich die Studierenden derzeit finanzieren. Dies gibt auch<br />
Schüler/innen und Eltern Anhaltspunkte, wie die persönliche Studienfinanzierung<br />
wahrscheinlich gestaltet sein wird.<br />
Die kostenlose BAföG-Hotline 0800-2236341 (= Buchstaben auf den<br />
Telefontasten 0800-BAFOEG-1) besteht als Informationsmedium im<br />
Rahmen der gemeinsamen BAföG-Kampagne von BMBF, dem DSW<br />
und den <strong>Studentenwerk</strong>en weiter.<br />
Anlässlich der Messe „Studieren in Berlin und Brandenburg“ – Informationsmesse<br />
zum Hochschulstudium für Schüler, Eltern und Lehrer<br />
hat das Netzwerk „Wege ins Studium“ am 26.3.<strong>2004</strong> in Berlin eine<br />
kurze Informationsbroschüre für Studieninteressierte über „Bachelor<br />
und Master – Neue Studienabschlüsse an deutschen Hochschulen“<br />
(auch credit points, diploma supplement)<br />
- http://www.studienberatung.fu-berlin.de/wis/downloads/<br />
bachelor_und_master.pdf<br />
sowie einen vertiefenden Internetauftritt<br />
- http://www.studienberatung.fu-berlin.de/wis/studienwege.html<br />
vorgestellt.<br />
Das DSW hatte die Koordination der Experten-AG zur Erarbeitung der<br />
Informationsbroschüre sowie des Internetauftritts übernommen.<br />
Zur Messe „Einstieg Abi“ am 10./11.9.<strong>2004</strong> auf dem Messegelände Berlin<br />
wurde der neue DSW-Flyer „Ein Studium finanzieren“ vorgestellt.<br />
Diese Kurzinformation für Studieninteressierte wendet sich nicht nur<br />
an Schüler/innen, sondern auch an deren Eltern und Lehrer/innen.<br />
Studienfinanzierung<br />
„Ein Studium finanzieren“<br />
75
Studienfinanzierung<br />
76<br />
„Düsseldorfer<br />
Tabelle“<br />
2. Familienleistungsausgleich<br />
Die dritte Stufe der Steuerreform wurde von 2005 auf <strong>2004</strong> vorgezogen.<br />
Dadurch werden sowohl der Eingangs- als auch der Spitzensteuersatz<br />
abgesenkt. Dies bringt den Bürgern eine Entlastung.<br />
Die kind- und ausbildungsbezogenen Steuerfreibeträge blieben gleich<br />
hoch. Der Entlastungswert ergibt sich daraus, dass die Freibeträge als<br />
Abzugsposten vom Einkommen wirken.<br />
Bei geringerer Besteuerungshöhe ist bei gleichbleibenden Freibeträgen<br />
der Entlastungswert der Freibeträge geringer. Nach herrschender<br />
Ansicht bedeutet dies aber keine Benachteiligung, da den Steuerpflichtigen<br />
aufgrund der niedrigeren Steuersätze mehr finanzieller<br />
Spielraum verbleibt. Aufgrund dessen sei auch nicht die Notwendigkeit<br />
einer höheren Entlastung gegeben. In dem Existenzminimumbericht<br />
der Bundesregierung vom 16.2.<strong>2004</strong> (Bundestags-Drucksache<br />
15/2462) stellt die Bundesregierung fest, dass auch im Jahr 2005 den<br />
verfassungsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich der steuerlich zu<br />
verschonenden Existenzminima entsprochen wird.<br />
3. Unterhaltsfragen<br />
3.1 Regelbedarfssätze für den Ausbildungsunterhalt von<br />
Studierenden<br />
Als Anhaltspunkt zur Orientierung bei der Frage der Höhe des bürgerlich-rechtlichen<br />
Unterhalts geben die Oberlandesgerichte für ihren<br />
jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirk Unterhaltstabellen heraus.<br />
Die bekannteste Unterhaltstabelle ist die „Düsseldorfer Tabelle“, die<br />
wiederum für die anderen Oberlandesgerichte als Maßstab dient.<br />
In den neuen Bundesländern übernimmt diese Rolle die „Berliner<br />
Tabelle“.<br />
Seit dem 1.7.2003 gelten überarbeitete Unterhaltstabellen, ab dem<br />
1.7.2005 sollen neue gelten.<br />
„Düsseldorfer Tabelle“ (www.famrz.de/duesseltab.pdf)<br />
„Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der<br />
nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der<br />
Regel monatlich 600 Euro. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind<br />
mit eigenem Haushalt angesetzt werden.<br />
In den Unterhaltsbeträgen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung<br />
nicht enthalten.“<br />
„Berliner Tabelle“ (www.famrz.de/berlintab.pdf)<br />
„Der angemessene Bedarf (samt Wohnbedarf und üblicher berufsbedingter<br />
Aufwendungen, aber ohne Beiträge zur Kranken- und Pflege-
versicherung) eines volljährigen Kindes, welches nicht gemäß § 1603<br />
II S. 2 BGB gleichgestellt ist, beträgt in der Regel monatlich: Ost 555<br />
Euro, West 600 Euro.“<br />
Tatsächlich gibt der Durchschnitt der Normalstudierenden mehr aus:<br />
(Zusammenstellung aus dem Datenmaterial der 17. Sozialerhebung<br />
des DSW 2003)<br />
Monatliche Ausgaben der Studierenden<br />
sonstiges<br />
Telefon, Internet,<br />
Rundfunk- und<br />
Fernsehgebühren<br />
Krankenversicherung,<br />
Arztkosten,<br />
Medikamente<br />
Lernmittel<br />
Fahrtkosten<br />
Kleidung<br />
Ernährung<br />
Bezugsgruppe „Normalstudent“, Arith. Mittel in Euro<br />
Miete inkl.<br />
Nebenkosten<br />
Die Ausgaben variieren stark nach Geschlecht, Alter, ob BAföG-Empfänger<br />
oder Nicht-BAföG-Empfänger, Größe des Hochschulorts und<br />
natürlich den monatlichen Einnahmen.<br />
43<br />
596 + 43<br />
36<br />
52<br />
32<br />
61<br />
59<br />
129<br />
227<br />
wegen methodischer Schwierigkeiten<br />
nicht mehr spezifizierbar<br />
(ca. 50 Euro)<br />
x<br />
694 + x<br />
49<br />
56<br />
37<br />
86<br />
57<br />
159<br />
250<br />
2000 2003<br />
Studienfinanzierung<br />
Monatliche Ausgaben<br />
der Studierenden<br />
77
Studienfinanzierung<br />
78<br />
Stipendien<br />
DSW-Flyer „Jobben“<br />
3.2 Unterhaltsrechtlicher Generationenvertrag<br />
Das bürgerlich-rechtliche Unterhaltsrecht baut auf dem Prinzip der<br />
Gegenseitigkeit auf: Eltern für die „Kinder“ (bis zum Ende der Berufsausbildung)<br />
und „Kinder“ für ihre alten Eltern.<br />
Seit Oktober 2002 wird in der Rechtsprechung erstmals die Unterhaltspflicht<br />
von „Kindern“ gegenüber ihren Eltern problematisiert. Die Tendenz,<br />
die sich zu einer ständigen Rechtsprechung verfestigt, geht<br />
dahin, dass „Kinder“ nicht unbegrenzt gegenüber ihren Eltern unterhaltsverpflichtet<br />
sind.<br />
Sofern sich diese Begrenzung der Unterhaltspflicht als Paradigmenwechsel<br />
im Unterhaltsrecht erweist, könnte dies – wegen des Gegenseitigkeitsprinzips<br />
– auch Auswirkungen auf den Ausbildungsunterhalt<br />
von Eltern für ihre Kinder in Ausbildung haben. Dies ist aber aus der<br />
neueren Rechtsprechung noch nicht abzusehen.<br />
4. Sonstige staatliche und private Förderung von Studierenden<br />
4.1 Stipendien<br />
Das über den Buchhandel vertriebene Taschenbuch „Förderungsmöglichkeiten<br />
für Studierende“, der Stipendienführer des DSW, ist im letzten<br />
Jahr in einer Neuauflage erschienen. Das Stiftungswesen ist in<br />
Deutschland – im Gegensatz zu den USA – relativ unterentwickelt. So<br />
finden sich für Studierende nur rd. 150 Stipendiengeber in Deutschland.<br />
Nur 2 % der Studierenden haben bei ihren Finanzierungsquellen<br />
Stipendien als Einnahmequelle angegeben (17. Sozialerhebung des<br />
DSW).<br />
Das DSW hat seinen Sachverstand auch in die Neuauflage des „Handbuchs<br />
Studium und Praktikum im Ausland“ (Momme von Sydow, Heiner<br />
Staschen, Sandra Többe, Eichborn-Verlag, Frankfurt am Main<br />
<strong>2004</strong>, 272 Seiten, 19,90 Euro) eingebracht.<br />
4.2 Jobben<br />
Der DSW-Flyer „Jobben“ stellt durch seine grafische Aufteilung die<br />
komplizierten Steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen<br />
– relativ – einfach und übersichtlich dar. Er erfreut sich nach wie vor<br />
einer äußerst positiven Resonanz. Aufgrund der Änderungen des Steuerrechts<br />
(Senkung der Werbungskostenpauschale) und der Sozialversicherungsgrößen<br />
wurde <strong>2004</strong> eine Überarbeitung des Flyers notwendig.
4.3 Bildungskredit<br />
Der Bildungskredit richtet sich an Studierende und volljährige Schülerinnen<br />
und Schüler in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase (nach<br />
der Zwischenprüfung/dem Vordiplom).<br />
Das BMBF teilte am 31.3.<strong>2004</strong> mit, dass seit dem Programmstart im<br />
April 2001 28.000 Bildungskredite in Höhe von insgesamt rd. 150 Mio.<br />
Euro vergeben worden seien. Während 2001 zunächst rd. 5.000 Kredite<br />
vergeben wurden, waren es 2002 schon knapp 8.000 und 2003<br />
12.200 Kreditverträge. Dieser Trend setze sich auch im Jahre <strong>2004</strong> mit<br />
über 2.300 Kreditverträgen in den ersten beiden Monaten fort.<br />
Im Gegensatz zur Sozialleistung BAföG spielen Einkünfte und Vermögen<br />
bei der Vergabe des Kredits keine Rolle. Rd. 73 % der Anträge würden<br />
bewilligt. Damit die Zinsen besonders günstig sein können, derzeit<br />
lägen sie bei 3 %, bürge der Bund für die Auszubildenden. Die<br />
Abwicklung sei unbürokratisch. Über 70 % der Anträge würden mittlerweile<br />
per Internet gestellt.<br />
5. Diskussion über Studiengebühren<br />
Studiengebühren erhöhen die Studienkosten, die durch die Studienfinanzierung<br />
bewältigt werden müssen. Insofern ist die Frage von Studiengebühren<br />
für die Studienfinanzierung, die Entscheidung für ein<br />
Studium und die Chancengleichheit im Bildungswesen relevant.<br />
5.1 Normenkontrollklage gegen die 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes<br />
Trotz der Regelung im „Sechsten Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes“<br />
(6. HRGÄndG) vom 8.8.2002 (BGBl. I S. 3138;<br />
Inkrafttreten 15.8.2002), dass das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden<br />
Abschluss und das Studium in einem konsekutiven Studiengang,<br />
der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt,<br />
studiengebührenfrei ist (§ 27 Abs. 4 HRG), ist die Diskussion über Studiengebühren<br />
nicht abgeflaut.<br />
In besonderen Fällen kann das Landesrecht Ausnahmen vorsehen.<br />
Innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten sind gemäß den Vorschriften<br />
der 6. HRG-Novelle entsprechende Landesgesetze zu erlassen.<br />
Weitere wesentliche Inhalte des 6. HRGÄndG sind:<br />
- verfasste Studentenschaften<br />
- BA/MA-Studiengänge (nicht mehr nur als Erprobung)<br />
- Modifizierung der Dienstrechtsreform des 5. HRGÄndG.<br />
Am 24.5.2003 erhoben die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg,<br />
Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt Normenkontrollklage<br />
Studienfinanzierung<br />
Diskussion über Studiengebühren<br />
79
Studienfinanzierung<br />
80<br />
gegen die 6. HRG-Novelle vor dem Bundesverfassungsgericht. Der<br />
Bund verstoße mit diesem Gesetz gegen das Grundgesetz. Der Bund<br />
überschreite seine Rahmenkompetenz und greife mit den neuen Regelungen,<br />
die den Ländern keine eigenen Handlungsspielräume belassen,<br />
in den Kompetenzbereich der Länder ein. Das Verbot der Einführung<br />
von Studiengebühren verletze die Haushalts- und Finanzautonomie<br />
der Länder. Die Bestimmung beschränke sich weder auf die<br />
„allgemeinen Grundsätze“ des Hochschulwesens, noch sei die verfassungsrechtliche<br />
Erforderlichkeit einer bundesrechtlichen Regelung dargelegt.<br />
Das 6. HRGÄndG sei formell verfassungswidrig, da sich der<br />
Bund über die im Bundesrat von den Ländern verweigerte Zustimmung<br />
hinweggesetzt habe.<br />
Das 6. HRGÄndG sei ein Zustimmungsgesetz und mangels erteilter<br />
Zustimmung durch den Bundesrat verfassungswidrig.<br />
Das DSW war durch das BVerfG aufgefordert, als Sachverständiger<br />
dazu Stellung zu nehmen. Dem ist das DSW im Dezember 2003 nachgekommen.<br />
Bei der mündlichen Verhandlung am 9.11.<strong>2004</strong> wurde das<br />
DSW zwar als Sachverständiger geladen, aber die Sachverständigen<br />
wurden nicht angehört.<br />
Am 26.1.2005 entschied das BVerfG, dass die Studiengebührenfreiheit<br />
und die Regelung über verfasste Studierendenschaften mit dem Grundgesetz<br />
unvereinbar und nichtig seien. Auch diese Entscheidung hat<br />
Gesetzeskraft (BGBl. I S. 253).<br />
Das DSW kommt in seiner Analyse zu dem Urteil zu dem Schluss:<br />
1. Das BVerfG hat nur über die Kompetenzausübung des Bundes geurteilt<br />
und sich nicht zur Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren<br />
geäußert. Mit dem Urteil des BVerfG über die Begründung der Gesetzgebungskompetenz<br />
des Bundes ist die Argumentation des Deutschen<br />
<strong>Studentenwerk</strong>s keineswegs hinfällig.<br />
2. Entgegen den Berichten in der Öffentlichkeit hat das BVerfG dem<br />
Bund durchaus grundsätzlich die Kompetenz zugesprochen, auch ausnahmsweise<br />
nähere bis in Einzelheiten gehende oder unmittelbar geltende<br />
Regelungen zu Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz zu<br />
treffen.<br />
3. Allerdings besteht für das Handeln des Bundes aus Sicht des BVerfG<br />
ein temporäres Hemmnis („gegenwärtig“) dahingehend, dass die<br />
empirischen Nachweise für eine konkrete Gefahrenlage oder einen<br />
Schadenseintritt – für die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse<br />
im Bundesgebiet“, die „Wahrung der Rechtseinheit“ oder die<br />
„Wahrung der Wirtschaftseinheit“ (Art. 72 Abs. 2 GG) – derzeit unzureichend<br />
bzw. unzureichend belegt seien.<br />
Es steht daher Interventionen des Bundes kein rechtliches Hindernis<br />
im Weg, vielmehr habe der Bund seiner Beweislast nicht genügt. Auf<br />
der Grundlage neuer empirischer Nachweise und damit einer belegten
Gefährdung eines der drei o.g. Rechtsgüter ist ein erneutes Handeln<br />
des Bundes daher möglich.<br />
4. Das BVerfG hat weiterhin betont, dass bei einer Einführung von Studiengebühren<br />
die Länder die Chancengerechtigkeit – durch Beachtung<br />
des Sozialstaatsprinzips und des Gleichheitssatzes – sicherzustellen<br />
haben. Damit hat das BVerfG klare Vorgaben für die Länder definiert,<br />
die einer Überprüfung standhalten müssen.<br />
D.h., wer eine Verteuerung der Studienkosten verursacht, ist auch<br />
allein für die soziale Absicherung zuständig. (Verursacherprinzip; die<br />
institutionelle Hochschulfinanzierung ist Sache des jeweiligen Bundeslandes.)<br />
5. Das BVerfG betont darüber hinaus, dass Studiengebühren in der bislang<br />
diskutierten Größenordnung von 500 Euro je Semester im Vergleich<br />
zu den – von Ort zu Ort unterschiedlichen – Lebenshaltungskosten<br />
von nachrangiger Bedeutung seien und insofern derzeit nicht als<br />
Beleg für eine mögliche Ungleichheit der Lebensverhältnisse herangezogen<br />
werden können. (Randziffer 72)<br />
Wie intransparent unterschiedliche Regelungen in den Ländern sind,<br />
zeigt die Übersicht zu Studiengebühren/Verwaltungsgebühren in den<br />
16 Bundesländern auf der DSW-Homepage unter „Studienfinanzierung“,<br />
die neben den Fakten: Bezeichnung, Höhe, Voraussetzungen<br />
sowie Inkrafttreten der Gebühren auch die Nennung der entsprechenden<br />
Paragraphen, Gesetze und Links auf die Fundstellen beinhaltet.<br />
Um den bestehenden und zukünftigen Anforderungen des Arbeitsmarkts<br />
und der Wirtschaftsentwicklung mit ihrem gesteigerten Qualifikationsbedarf<br />
aufzuzeigen, hat das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> am<br />
10.2.2005 einen Workshop für ca. 110 Teilnehmer/innen im Magnus-<br />
Haus Berlin geplant. Die Referenten des Workshops werden aus Wissenschaft,<br />
Wirtschaft, Politik und Ministerien kommen und auch internationale<br />
Vergleiche vorstellen.<br />
Die KfW-Bankengruppe hat am 31.1.2005 zum Wintersemester als<br />
neue Form der Studienfinanzierung einen Studienkredit angekündigt,<br />
der ein zusätzliches Angebot für Lebenshaltungs- und Studienkosten<br />
sein soll. Als Vertriebspartner für den Studienkredit hat die KfW stets<br />
die <strong>Studentenwerk</strong>e genannt.<br />
5.2 Föderalismusdebatte: Bundesstaatskommission<br />
Die Frage der Gesetzgebungskompetenz über grundsätzliche Fragen<br />
wie die der Studiengebührenfreiheit beherrschte auch unter einem<br />
anderen Aspekt die politische Diskussion im Jahr <strong>2004</strong>:<br />
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat hatten im Oktober 2003<br />
beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur Modernisierung der<br />
Studienfinanzierung<br />
81
Studienfinanzierung<br />
82<br />
bundesstaatlichen Ordnung, die Bundesstaatskommission (Föderalismuskommission),<br />
einzusetzen.<br />
Ihre Aufgabe besteht darin, den gesetzgebenden Körperschaften des<br />
Bundes Vorschläge für eine neue Kompetenzverteilung zu erarbeiten,<br />
die die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern<br />
verbessert, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuordnet<br />
sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung steigert.<br />
Sie soll insbesondere die Zuordnung von Gesetzgebungszuständigkeiten<br />
auf Bund und Länder, die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte<br />
der Länder in der Bundesgesetzgebung und die Finanzbeziehungen<br />
(insbesondere Gemeinschaftsaufgaben und Mischfinanzierungen<br />
zwischen Bund und Ländern) überprüfen.<br />
Diese Überprüfung soll vor allem auch vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung<br />
der Europäischen Union erfolgen. Der Kommission<br />
gehören je 16 Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates an.<br />
Bundesregierung und Landtage stellen zusätzlich vier bzw. sechs Vertreter<br />
als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht, die kommunalen<br />
Spitzenverbände derer drei. Darüber hinaus nehmen an den Beratungen<br />
zwölf Sachverständige mit Rederecht, aber ohne Antrags- und<br />
Stimmrecht teil.<br />
Bezüglich des BAföG existieren zwei Extremrichtungen: Eine Meinung<br />
will den gesamten Bildungs- und Wissenschaftsbereich ausschließlich<br />
den Ländern zuordnen, eine andere Meinung will das BAföG allein auf<br />
den Bund verlagern. Abgelehnt wurde von der Abteilung Öffentliches<br />
Recht des 65. Deutschen Juristentags e.V. am 22./23.9.<strong>2004</strong> in Bonn<br />
eine ausschließliche Gesetzgebung der Länder für das Recht der Ausbildungsbeihilfen<br />
(u.a. BAföG).<br />
Für die Arbeit der <strong>Studentenwerk</strong>e sind folgende drei Bereiche relevant:<br />
Bei der konkurrierenden Gesetzgebung existiert das System der Kompetenzzuweisung<br />
an den Bund unter der Prämisse, „wenn eines der<br />
drei Rechtsgüter Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, Wahrung<br />
der Rechtseinheit und Wahrung der Wirtschaftseinheit im<br />
gesamtstaatlichen Interesse eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich<br />
macht“. Damit wird auch die Chancengerechtigkeit, Durchlässigkeit<br />
von Bildungswegen und Binnenmigration im Bildungswesen<br />
gestärkt.<br />
Die Grundidee der Rahmengesetzgebung sieht, wie sie sich im Hochschulrahmengesetz<br />
widerspiegelt, vor, dass Grundsätzliches in einem<br />
Rahmen vorgegeben wird. Sie lässt den Ländern auch Raum für die<br />
Umsetzung der Profilierung der Hochschulen. In das Hochschulrahmengesetz<br />
wäre eine Regelung über die Errichtung und Aufgaben der<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e aufzunehmen (MV-Beschluss 1996).
Die Ausbildungsförderung soll zur Wahrung der Rechtseinheit ein<br />
gemischtfinanziertes Bundesgesetz bleiben. Der Bund muss bei der<br />
Ausführung von Bundesgesetzen gegenüber den Ländern auf eine bürgerfreundliche<br />
Administration mit entsprechender personeller und<br />
sachlicher Ausstattung bestehen (MV-Beschluss 2003).<br />
Ende <strong>2004</strong> scheiterte die Bundesstaatskommission an der Frage der<br />
Zuständigkeit für die Bildung. Bis zuletzt war aber das Recht der Ausbildungsbeihilfen<br />
(u.a. BAföG) der konkurrierenden Gesetzgebung<br />
zugeordnet.<br />
5.3 Neue Modelle zur Studienfinanzierung<br />
WissSen Jörg Dräger (Hamburg): Bildungsdarlehen statt BAföG?<br />
Hat sein Modell zur Studienfinanzierung modifiziert. Er stellte am<br />
21.9.<strong>2004</strong> in Berlin ein „sozialverträgliches Darlehensmodell zur<br />
Deckung der Studiengebühren“ vor. Nach Drägers „Hamburger<br />
Modell“, das er zuletzt im Juli propagierte, sollte das Darlehen noch<br />
Gebühren und Lebenshaltungskosten abdecken. Das sei jedoch derzeit<br />
nicht durchsetzbar, weil weder die 16 Länder noch der Bund bereit<br />
seien, das BAföG aufzugeben, so Dräger. Deshalb schlägt er vor,<br />
zunächst nur die Gebühren – 500 Euro pro Semester – mit Studentendarlehen<br />
zu finanzieren. Sie sollen nach Abschluss des Studiums einkommensabhängig<br />
zurückgezahlt werden. Die erwarteten Ausfälle<br />
sollten die Unis, die die Gebühren selbst einnehmen, über Risikofonds<br />
absichern.<br />
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/pressemeldungen/2003/maerz/<br />
27/pressemeldung-2003-03-27-bwf-01.html<br />
WissMin Prof. Dr. Peter Frankenberg (Baden-Württemberg): „10 Eckpunkte<br />
zur Einführung sozialverträglicher Studiengebühren in Baden-<br />
Württemberg“ (Februar <strong>2004</strong>)<br />
Modell nachlaufender Studiengebühren auf Darlehensbasis<br />
- Anteilige Mitfinanzierung des Studiums in Höhe von 500 Euro<br />
pro Semester<br />
- Um den Wettbewerbsgedanken zu stärken, müssen die Hochschulen<br />
mittelfristig innerhalb eines gesetzlich definierten Rahmens<br />
selbst über die Höhe der Studiengebühren entscheiden können.<br />
Als erster Schritt soll jedoch mit einer für alle Fächer und<br />
Hochschularten einheitlichen Gebühr begonnen werden.<br />
- Studiengebührenbefreiung bei BAföG-Höchstförderung<br />
- Fonds für Rückzahlungsausfälle<br />
- Aufbau eines Stipendiensystems<br />
http://www.mwk-bw.de/Aktuelles/Publikationen/10_Eckpunkte.pdf<br />
Studienfinanzierung<br />
Neue Modelle zur<br />
Studienfinanzierung<br />
83
Studienfinanzierung<br />
84<br />
WissMin Dr. Thomas Goppel (Bayern)<br />
Die Hochschulen haben zu Beginn jedes Semesters Anspruch auf die<br />
Studienbeiträge.<br />
Der Staat trifft im Gegenzug Vorsorge, dass die Studierenden unbürokratisch<br />
günstige Darlehen zur Finanzierung der Studienbeiträge in<br />
Anspruch nehmen können. Modelle hierfür werden derzeit erarbeitet.<br />
Die Rückzahlungsmodalitäten werden sozial verträglich ausgestaltet.<br />
Die BAföG-Regelungen bleiben von Darlehensgewährung unberührt.<br />
Stipendien für Hochbegabte.<br />
http://www.stmwfk.bayern.de/downloads/akt_studienbeitraege.pdf<br />
Matthias Berninger (MdB): Die Idee einer Bundesbildungsbank<br />
(10.3.<strong>2004</strong>)<br />
Die Idee: Hochschulen erhalten pro Semester 500 Euro für jeden Studierenden.<br />
Sie schließen mit den Studierenden einen Vertrag über die<br />
Studiumausgestaltung ab. Diese verpflichten sich nach Abschluss,<br />
über 10 bis 15 Jahre einen festen Einkommensanteil, ca. 0,2 % pro<br />
Semester, zurück zu zahlen.<br />
Zusammenfassung<br />
Die Hochschulen in Deutschland sind chronisch unterfinanziert. Darunter<br />
leidet die Qualität der Lehre besonders. Die Bundesbildungsbank<br />
soll geschaffen werden, um nach dem Prinzip „Geld folgt Studierenden“<br />
den Hochschulen pro Semester 500 Euro für jeden Studierenden<br />
auszuzahlen, mit dem sie zuvor einen Vertrag über die Ausgestaltung<br />
des Studiums abschließen müssen. Die Studierenden verpflichten sich<br />
im Gegenzug, nach Abschluss ihres Studiums über 10 bis 15 Jahre<br />
einen festen Anteil ihres Einkommens – 0,2 % für jedes Semester Vollstudium<br />
– in die Bildungsbank zurück zu zahlen, wobei die Summe<br />
der Rückzahlung das drei- bis vierfache der erhaltenen Summe nicht<br />
überschreiten sollte. Dadurch können bei Berücksichtigung von Teilzeitstudium<br />
1,7 Mrd. Euro in die deutschen Hochschulen fließen, die<br />
sofort zur Verbesserung der Lehre bereit stehen. Die Bundesbildungsbank<br />
kann dabei auf öffentliche Transfers verzichten, wenn der Bund<br />
als Bürge fungiert.<br />
Die Idee: Die Bundesbildungsbank<br />
http://www.berninger.com/files/1026137603.66/MatthiasBerninger.doc<br />
Die Berechnung:<br />
http://www.berninger.com/files/1021369064.87/Berechnung_Bildungsbank.xls<br />
Heinrich Böll Stiftung: Studentensalär und Studiengutscheine<br />
(22.9.<strong>2004</strong>)<br />
Der Arbeitskreis Hochschulfinanzierung der Heinrich Böll Stiftung hat<br />
ein Konzept für die Finanzierung von öffentlichen Hochschulen als<br />
demokratisch-republikanischen Institutionen in der Wissensgesellschaft<br />
erarbeitet. Es kombiniert vier Module: Hochschulbau, Studien-
gutscheine, Stiftung für gute und innovative Lehre, Studentensalär. Das<br />
Konzept entzerrt die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau, verbindet<br />
Elemente einer individuenzentrierten, nachfrageorientierten Hochschulfinanzierung<br />
(nationaler Fonds für Studiengutscheine) mit einer<br />
Projekt- und Programmförderung der Lehre nach dem Muster der Forschungsförderung<br />
(Stiftung) und stellt das BAföG auf ein elternunabhängiges<br />
Studentensalär um.<br />
Studenten sollen sich künftig stärker an den Kosten des Studiums<br />
beteiligen – aber nicht über Studiengebühren. Nach einem Modell der<br />
grünen-nahen Heinrich Böll Stiftung, das in Berlin vorgestellt wurde,<br />
sollen alle Studierenden ein elternunabhängiges „Studentensalär“<br />
erhalten, mit dem sie ihren Lebensunterhalt über zwölf Semester<br />
finanzieren können. Dafür soll das Kindergeld entfallen, und die<br />
Geförderten zahlen 25 Jahre lang einkommensabhängige Beiträge<br />
zurück, so dass sich das System selbst tragen soll.<br />
Neben einem „Fonds für Studentensalär“ schlägt die Studie einen<br />
„Fonds für Studiengutscheine“ vor. Aus diesem Fonds, der von Bund<br />
und Ländern getragen wird, erhalten alle Studierenden Gutscheine, die<br />
sie an den Hochschulen beim Besuch examensrelevanter Lehrveranstaltungen<br />
einlösen. Die Gutscheine reichen für ein zwölfsemestriges<br />
Studium aus; will der Studierende darüber hinaus Lehrveranstaltungen<br />
belegen, muss er sie selbst bezahlen.<br />
Dritter Eckpunkt des Konzepts ist eine „Stiftung für gute und innovative<br />
Lehre“, die Drittmittel für Lehrprogramme vergibt und aus Bundesmitteln<br />
sowie Zuwendungen von Unternehmen, Verbänden und<br />
anderen getragen wird.<br />
http://www.boell.de/downloads/presse/pm_220904_hochschulfinanzierung.pdfhttp://www.boell.de/downloads/bildung/Konzept_Hochschulfinanzierung_Wissensgesellschaft.pdf<br />
Im Rahmen des Arbeitskreises legte Gerd Grözinger das Konzept „Zur<br />
Neuordnung der Hochschulfinanzierung in Deutschland“ zur Diskussion<br />
vor, das statt eines Kontenmodells eine einkommensabhängige<br />
AkademikerInnenabgabe vorsieht.<br />
http://www.boell.de/downloads/bildung/Neuordnung_Hochschulfinanzierung_Groezinger.pdf<br />
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) (Beschluss des Plenums vom<br />
8.6.<strong>2004</strong>)<br />
1. Einführungsphase: Studienbeiträge 500 Euro/Semester, BAföG-<br />
Geförderte befreit.<br />
2. Schritt: Hochschulen können die Beiträge innerhalb eines vom Staat<br />
festzulegenden Korridors selbstständig, gegebenenfalls auch nach<br />
Fächern differenziert, festlegen. Zu diesem Zeitpunkt muss ein funktionierendes<br />
System staatlicher Stipendien oder Kreditsicherung installiert<br />
sein.<br />
Studienfinanzierung<br />
85
Studienfinanzierung<br />
86<br />
http://www.hrk.de/de/presse/95_1701.php<br />
http://www.hrk.de/de/download/dateien/Finanzierung.pdf<br />
BDA-Modell<br />
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat<br />
am 29.9.<strong>2004</strong> mit dem Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz<br />
(HRK) Prof. Dr. Peter Gaehtgens und dem baden-württembergischen<br />
Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg ein Modell zur Studienfinanzierung<br />
vorgeschlagen, bei dem der Staat, die Studierenden und<br />
deren Familien die gesamte Kostenlast der Studienfinanzierung tragen.<br />
http://www.bdaonline.de/www/bdaonline.nsf/id/22E22EA09832429<br />
DC1256F1E002058F8?Open&ccm=300270&L=DE&markedcolor=<br />
Nutznießer sollen hingegen die Arbeitgeber und die Hochschulen sein.<br />
Die Arbeitgeber finden – für sie kostenlos – fertig ausgebildete Akademiker<br />
auf dem Arbeitsmarkt vor. Die Hochschulen wollen weiter staatliche<br />
Zuschüsse erhalten, obwohl sie sich als autonome Hochschulen<br />
die Studierenden selbst aussuchen wollen und damit die Grundrechtsgarantie<br />
auf Berufsausbildungsfreiheit negieren.<br />
Das Modell des BDA sieht vor:<br />
1. Ein Ausbildungsbudget vom Staat in Höhe von 15.000 Euro als<br />
Zuschuss für alle Studierenden<br />
(Dafür sollen Kindergeld/Steuerfreibeträge/BAföG entfallen. Seit 1996<br />
hätte der BDA aufgrund der gescheiterten 1. Version des Körbe-<br />
Modells der KMK wissen müssen, dass die steuerliche Entlastung mit<br />
dem Familienleistungsausgleich an den Besteuerungszeitraum gebunden<br />
ist und nicht summarisch aufgerechnet werden kann.)<br />
2. Gewährung eines staatlich finanzierten Darlehens ohne Prüfung des<br />
Vermögens von Studierenden und Eltern in Höhe von<br />
- maximal 17.600 Euro für Studienbeiträge (Studiengebühren)<br />
plus<br />
- maximal 18.000 Euro für den Lebensunterhalt während des Studiums.<br />
- Verzinsung in Höhe des EURIBOR + 1 % Verwaltungskosten<br />
- Rückzahlungsbeginn 6 Monate nach Studienabschluss<br />
- Tilgung ab einem Bruttojahreseinkommen von<br />
- 12.500 Euro bei Singles<br />
- 25.000 Euro bei Verheirateten<br />
- plus 3.000 Euro für jedes Kind<br />
- Es ist zwischen vier Tilgungsalternativen zu wählen:<br />
- Rückzahlung in einer Summe<br />
- dreijährige Tilgung<br />
- fünfjährige Tilgung<br />
- zehnjährige Tilgung<br />
- Kosten der Ausfallbürgschaft des Staates ungeklärt
Sachverständigenrat Wirtschaft<br />
Jahresgutachten <strong>2004</strong>/2005 des Sachverständigenrates vom 17.11.<strong>2004</strong><br />
(1.077 Seiten)<br />
Bildungsbereich S. 569-630<br />
http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/gutacht/04_ges.pdf<br />
Studiengebühren<br />
- Ausgangspunkt könnte zunächst eine von den jeweiligen Landesregierungen<br />
festgelegte Basisgebühr von zum Beispiel 500<br />
Euro sein. Die Hochschulen, präziser Fachbereiche hätten in den<br />
ersten Erprobungsjahren die Möglichkeit, nach Maßgabe der<br />
jeweiligen Kostenstrukturen bis zu 30 % nach oben oder unten<br />
von dieser Basisgebühr abzuweichen. (S. 620)<br />
- Das Aufkommen aus Studiengebühren sollte den Fachbereichen<br />
zufließen, die sich mit den Organen der Hochschule über den der<br />
Hochschulverwaltung zufließenden Gemeinkostenanteil aus diesem<br />
Gebühreneinkommen einigen müssen. (S. 620)<br />
- Festschreibung des Anteils der öffentlichen Hochschulausgaben<br />
an den gesamten Ausgaben des jeweiligen Bundeslandes, etwa<br />
auf dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre. (S. 620 unten)<br />
Konditionen des Studienkreditprogramms<br />
- Zulassung von allgemeinen Studiengebühren in Kombination mit<br />
einem Stipendien- und Studienkreditprogramm. (S. 571)<br />
- Studienkreditmodell, in dem die Kreditbestandteile des BAföG<br />
aufgehen. (S. 38) Die Darlehensanteile des BAföG für Studierende<br />
und die Bildungskredite der früheren Deutschen Ausgleichsbank<br />
sollten in diesem Studienkreditprogramm aufgehen, da das<br />
Nebeneinander von Studienkrediten und bisherigem BAföG<br />
weder wirtschaftlich noch notwendig ist. (S. 626)<br />
- Die vom Einkommen des Studierenden beziehungsweise dessen<br />
Familie abhängenden und damit auch sozialpolitisch motivierten<br />
Zuschusselemente des BAföG sollen dagegen nicht durch diese<br />
Kredite ersetzt werden. (S. 626)<br />
- Nur über staatliche Kreditbürgschaften lassen sich die Kreditfähigkeit<br />
von allen Studierwilligen herstellen. (S. 621/622)<br />
- Um negativen Anreizen von Studienkrediten auf eine höhere Bildungsbeteiligung<br />
zu begegnen, ist es daher erforderlich, bereits<br />
potenziellen Studienanfängern Auswege aus einer möglichen<br />
zukünftigen Schuldenfalle aufzuzeigen, indem zum Beispiel die<br />
Rückzahlung der während des Studiums angelaufenen Schulden<br />
nur ab einem bestimmten Mindesteinkommen verlangt, eine<br />
maximale Rückzahlungsdauer vereinbart oder das Ausmaß der<br />
Verschuldung von vornherein durch einkommensbezogene Transfers<br />
begrenzt wird. (S. 622)<br />
Studienfinanzierung<br />
87
Studienfinanzierung<br />
88<br />
- Das Kreditvolumen ist daher so zu bemessen, dass davon Lebensunterhalt<br />
und Studiengebühren für eine über der Regelstudienzeit<br />
liegende, aber nach oben begrenzte Studiendauer bestritten werden<br />
können. Zu Abschätzung der Kosten der Lebensführung bietet<br />
sich als Ausgangspunkt das Leistungsniveau der Sozialhilfe<br />
für einen Alleinstehenden an. Dieser erhält monatlich rund 640<br />
Euro, wobei der genaue Betrag von der Höhe der Warmmiete<br />
abhängt. Berücksichtigt man, dass einerseits die Kosten der<br />
Unterkunft bei einem Studierenden aufgrund der typischerweise<br />
kleineren Räumlichkeiten und der ermäßigten Mieten in Studentenwohnheimen<br />
eher noch etwas niedriger als im Falle eines<br />
Sozialhilfebeziehers sein dürften, andererseits aber auch höhere<br />
Aufwendungen für die Beschaffung von Lernmitteln entstehen,<br />
so scheint ein Betrag von bis zu 680 Euro pro Monat für die<br />
Kosten der Lebensführung nicht unplausibel. Nimmt man Studiengebühren<br />
von jährlich 1.000 Euro pro Studienjahr, hinzu, so<br />
beliefe sich der gesamte Darlehensbetrag für eine maximale Auszahlungszeit<br />
von sechs Jahren auf rd. 64.000 Euro. Dieser Rahmen<br />
dürfte aber nur in Ausnahmefällen voll in Anspruch genommen<br />
werden, weil in der Regel zusätzliches Einkommen über private<br />
oder öffentliche Transfers oder Erwerbseinkommen bezogen<br />
oder die maximale Auszahlungsdauer nicht voll ausgeschöpft<br />
werden. Bei einer an den Kapitalmarktzinsen orientierten Verzinsung<br />
einschließlich eines Aufschlags für die Kosten der Abwicklung<br />
und je nach Umfang der Übernahme von Ausfallrisiken<br />
durch den Staat Risikoaufwendungen wird ein Zinssatz in der<br />
Größenordnung von derzeit 5 % angenommen. Unterstellt man<br />
eine gleichmäßige Auszahlung der Darlehenssumme während<br />
des Studiums und dass etwa die Hälfte der maximalen Kreditsumme<br />
in Anspruch genommen wird, ergäbe sich am Ende des<br />
Studiums ein durchschnittliches Kreditvolumen von rd. 32.000<br />
Euro. Diese Belastung könnte, allerdings um den Preis eines<br />
höheren staatlichen Zuschussbedarfs und einer größeren Gefahr<br />
von Arbitragegeschäften, noch gesenkt werden, wenn das Darlehen<br />
während der Studienphase zinsfrei gestellt wird. In diesem<br />
Fall betrüge unter den gleichen Annahmen die zurückzuzahlende<br />
Kreditsumme nur rd. 27.500 Euro. (S. 626/627)<br />
- Um einem solchen Studienkreditprogramm zum Durchbruch zu<br />
verhelfen, müssten allerdings sowohl die bei einer Kreditfinanzierung<br />
von Humankapitalinvestitionen typischerweise höheren<br />
Ausfallrisiken zumindest teilweise vom Staat übernommen wie<br />
auch ex ante sozialverträgliche Tilgungskonditionen festgelegt<br />
werden. Die Rückzahlung sollte nach einer ein- bis zweijährigen<br />
tilgungsfreien Karenzzeit in Form monatlicher Annuitäten<br />
geschehen und nach längstens 25 Jahren abgewickelt sein; zu<br />
diesem Zeitpunkt noch bestehende Verpflichtungen werden abge-
schrieben. Bei einem durchschnittlichen Kredit in Höhe von<br />
32.000 Euro ist bei einer monatlichen Rate von 200 Euro mit einer<br />
Tilgungszeit von 22 Jahren zu rechnen; um den Kredit bereits<br />
binnen zehn Jahren zu tilgen, beträgt die monatliche Rate hingegen<br />
340 Euro.<br />
Geht man alternativ von einer Freistellung der Zinsen währen der<br />
Studienzeit aus, so ist bei einer monatlichen Rate von 200 Euro<br />
der Kredit schon nach 17 Jahren getilgt, während für eine zehnjährige<br />
Rückzahlungsdauer eine monatliche Rate von etwa 290<br />
Euro anfällt.<br />
Bei der zugrunde gelegten variablen Verzinsung stellen außerplanmäßige<br />
Tilgungen kein Problem dar; für den Fall, dass wegen<br />
Arbeitslosigkeit, Familiengründung oder Ähnlichem das verfügbare<br />
Einkommen zur Bedienung der Darlehensverpflichtung<br />
nicht ausreicht, müssen auf Antrag auch Minderungen oder Stundungen<br />
des Tilgungsplans möglich sein. Ergänzend kann, wenn<br />
das Zinsänderungsrisiko vermieden werden soll, die Darlehensschuld<br />
aber auch in ein Festzinsdarlehen umgewandelt werden.<br />
Dies wäre allerdings verbunden mit einem Verzicht auf eine<br />
variable Tilgung. (S. 627/628)<br />
Verwaltung des Studienkreditprogramms<br />
Vorstellbar wäre beispielsweise die KfW-Bankengruppe als Anbieter<br />
eines Studienfinanzierungsprodukts, welches dann von den in Konditionenkonkurrenz<br />
stehenden Geschäftsbanken, von den Hochschulen<br />
selbst oder den <strong>Studentenwerk</strong>en vor Ort angeboten wird. (S. 627)<br />
In einer Ausarbeitung haben die Wissenschaftlichen Dienste zur Beratung<br />
eines Mitglieds des Deutschen Bundestages zwei Veröffentlichungen<br />
untersucht, die sich mit dem Thema Studiengebühren auf internationaler<br />
Ebene befassen. Die Voraussetzung für die Erhebung von Studiengebühren<br />
sei jedoch die Implementierung eines umfassenden Stipendiensystems,<br />
um auch weiterhin sozial schwächeren Studierenden<br />
ein Studium zu ermöglichen und Abschreckungseffekte zu vermeiden.<br />
Dabei sollten die in den untersuchten Ländern aufgetretenen Fehlentwicklungen<br />
jedoch vermieden werden.<br />
Die Vor- und Nachteile von direkten Studiengebühren bzw. nachgelagerten<br />
Studiengebühren werden in der Zusammenfassung aus der<br />
Sicht der beteiligten Akteure (Staat/Bundesland, Hochschule, Studierende)<br />
dargelegt.<br />
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Reg.-Nr.: WF<br />
VIII G-202/2003<br />
Studiengebühren – Analyse der sozialen Auswirkungen am Beispiel<br />
der Gebührenmodelle ausgewählter Staaten<br />
Ausarbeitung vom 20.2.<strong>2004</strong> (51 Seiten) Bearbeiter: VA Georg Strate<br />
http://www.bundestag.de/bic/analysen/<strong>2004</strong>/<strong>2004</strong>_02_20.pdf<br />
Studienfinanzierung<br />
89
Studienfinanzierung<br />
90<br />
5.4 Bildung als öffentliches Gut<br />
Seit Anfang 2000 wird im Rahmen der World Trade Organization<br />
(WTO) über eine Weiterentwicklung des GATS (General Agreement on<br />
Trades in Services) mit dem Ziel einer Erhöhung des Liberalisierungsniveaus<br />
des Welthandels mit Dienstleistungen verhandelt.<br />
Im Zuge der neuen Verhandlungsrunde kommt es im Bildungsbereich<br />
zu einer entscheidenden Weichenstellung. Im Mittelpunkt der Verhandlungen<br />
über die Bildungsdienstleistungen stehen weitere Liberalisierungsanforderungen,<br />
die u.a. die staatliche Entscheidungshoheit bei<br />
der Bezuschussung öffentlicher und privater Bildungsträger betreffen.<br />
Bis 2005 sollen die Verhandlungen zum Abschluss gebracht werden.<br />
Für Deutschland und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union<br />
nimmt die EU-Kommission das Verhandlungsmandat wahr.<br />
Im Hinblick auf den Bereich Bildungsdienstleistungen herrscht im Inund<br />
Ausland die Sorge, die Verhandlungen könnten im Ergebnis zu<br />
einer Kommerzialisierung des Bildungssektors sowie zu einer Aushöhlung<br />
des öffentlichen Bildungswesens und der staatlichen Aufsicht<br />
über das Bildungssystem führen. Die Gewährleistung von Chancengleichheit<br />
beim Zugang zu Bildung und Wissen sowie die Sicherstellung<br />
eines hohen Qualitätsstandards im Bildungswesen gehören zum<br />
Kernbereich staatlicher Daseinsvorsorge – auch in der globalisierten<br />
Wissensgesellschaft.<br />
Der Deutsche Bundestag hat am 13.3.2003 die Beschlussempfehlung<br />
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung<br />
des Deutschen Bundestages (BT-Drs. 15/506, 15/224) sowie den<br />
Antrag der Regierungsfraktionen (BT-Drs. 15/576) angenommen.<br />
Nachdem bei der 5. WTO-Konferenz in Cancun (Mexiko) vom 10. bis<br />
14.9.2003 keine Einigung erzielt wurde, haben am 1.8.<strong>2004</strong> die 147<br />
WTO-Mitglieder in Genf einen Verhandlungsrahmen für den Fortgang<br />
der „Doha-Entwicklungsrunde“ vereinbart. „Im Bereich der Dienstleistungen<br />
unterstreichen die WTO-Mitglieder die Notwendigkeit, die bislang<br />
schleppend verlaufenen Verhandlungen durch schnellstmögliche<br />
Vorlage weiterer Liberalisierungsangebote zu intensivieren.“<br />
5.5 Steuerliche Absetzbarkeit von Studiengebühren?<br />
Im „Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze“<br />
vom 21.8.<strong>2004</strong> (BGBl. I S. 1753) ist durch Artikel 3 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)<br />
§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG neu gefasst und an<br />
§ 12 Nr. 5 EStG angefügt worden.<br />
Die Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung sind auf bis zu<br />
4.000 Euro im Kalenderjahr begrenzt. Zu den Aufwendungen gehören<br />
auch Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung. Aufwendungen<br />
des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung<br />
und für ein Erststudium werden anerkannt, wenn diese nicht im Rah-
men eines Dienstverhältnisses stattfinden. Gemäß Artikel 6 des Gesetzes<br />
tritt Artikel 3 mit Wirkung vom 1.1.<strong>2004</strong> in Kraft.<br />
6. Kontakte Bundestag / Bundesrat<br />
Eine Vielzahl von Gesetzgebungsverfahren und Anhörungen wurden<br />
in Abstimmung mit den anderen Fachreferaten des DSW begleitet. Beispielhaft<br />
seien an dieser Stelle erwähnt:<br />
- Das Zuwanderungsgesetz und das „Gesetz über den Arbeitsmarktzugang<br />
im Rahmen der EU-Erweiterung“ (Darin geht es um<br />
die Einschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus den<br />
EU-Beitrittsstaaten bis zu sieben Jahren.).<br />
- Das „Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen<br />
der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz)“<br />
vom 21. Juli <strong>2004</strong> ist am 26.7.<strong>2004</strong> im Bundesgesetzblatt<br />
verkündet (BGBl. I S. 1791) und tritt in weiten Teilen am<br />
1. August <strong>2004</strong> in Kraft (Ausnahmen).<br />
Durch Artikel 1 Nr. 13 des Gesetzes wird § 74 SGB VI geändert. Zeiten<br />
einer Hochschulausbildung gelten ab dem 1.8.<strong>2004</strong> nicht mehr als<br />
bewertete Ausbildungszeiten in der Rentenversicherung (bisher höchstens<br />
drei Jahre).<br />
Das DSW hat zudem zu zwei Anhörungen des Ausschusses für Bildung,<br />
Forschung und Technikfolgenabschätzung des 15. Deutschen<br />
Bundestages Stellungnahmen abgegeben, zur Anhörung zu Arbeitsbedingungen<br />
an deutschen Hochschulen am 22.3.<strong>2004</strong> und zur<br />
Anhörung zum Thema Bologna-Prozess am 3.5.<strong>2004</strong>.<br />
7. Fortbildung<br />
Nachruf<br />
Mit tiefem Bedauern haben wir<br />
vom Tod unseres Kollegen Wolfgang Herrmann<br />
(Abteilungsleiter Ausbildungsförderung beim <strong>Studentenwerk</strong><br />
Bonn, *28.9.1944, +20.2.<strong>2004</strong>) erfahren.<br />
Im Dienst des Verbands war er wegen seiner profunden Fachkenntnisse<br />
bei den BAföG-Seminaren als Referent unverzichtbar. Er wird deshalb<br />
vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der <strong>Studentenwerk</strong>e in<br />
guter Erinnerung bleiben.<br />
Er war ein anerkannter und geschätzter Kollege.<br />
Wir werden Wolfgang Herrmann ein ehrendes Andenken bewahren.<br />
Studienfinanzierung<br />
91
Studienfinanzierung<br />
vier Seminare für<br />
BAföG-Sachbearbeiter/innen<br />
92<br />
Didaktikseminar<br />
Im April und im Mai <strong>2004</strong> fanden vier Seminare für BAföG-Sachbearbeiter/innen<br />
statt:<br />
26. bis 30.4.<strong>2004</strong> ein BAföG-Aufbauseminar mit 74 Teilnehmer/innen<br />
in Berlin-Spandau<br />
24. bis 28.5.<strong>2004</strong> drei parallele BAföG-Seminare in Berlin:<br />
- BAföG-Grundseminar mit 36 Teilnehmer/innen<br />
- Schwerpunktseminar „SGB-Verfahrensrecht“ mit 24 Teilnehmer/innen<br />
- Schwerpunktseminar „Aufhebung von Verwaltungsakten und<br />
deren Folgen“ mit 35 Teilnehmer/innen.<br />
Alle Seminare des DSW für BAföG-Sachbearbeiter/innen werden auch<br />
dazu genutzt, die eigene Kundenorientierung innerhalb der Ämter für<br />
Ausbildungsförderung zu überdenken. Dazu gehört auch, dass am<br />
letzten Seminartag jeweils trainiert wird, alternative Studienfinanzierungsmöglichkeiten<br />
zu einer BAföG-Förderung aufzuzeigen.<br />
Der Stamm von studentenwerkseigenen Referenten bei den BAföG-<br />
Seminaren des DSW wird immer kleiner, weil sich zunehmend erfahrene<br />
Praktiker in den Ruhestand verabschieden. Als Anreiz und zur<br />
Einbindung neuer Referent/innen wurde deshalb am 24./25.3.<strong>2004</strong> ein<br />
Didaktikseminar in Berlin-Spandau angeboten. Das Angebot richtete<br />
sich vorrangig an die Abteilungsleiter/innen für Ausbildungsförderung<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e, deren originäre Aufgabe die Fort- und Weiterbildung<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>smitarbeiter/innen ist. Von den Teilnehmer/innen<br />
des Didaktikseminars wird erwartet, dass sie dem DSW als Referenten/innen<br />
für BAföG-Seminare für mindestens drei Jahre zur Verfügung<br />
stehen.<br />
Anlässlich der Förderungstagung Anfang Oktober in Freiburg haben<br />
sich die Referent/innen zu einer Evaluierung der Seminare getroffen.<br />
Neben einem Grundseminar, in dem die Grundzüge kurz erläutert werden,<br />
soll es zukünftig ein Aufbauseminar I geben, das die Kenntnisse<br />
vertieft. In einem Aufbauseminar II werden Schwerpunkte durch die<br />
Lösung von Problemfällen gesetzt. In allen Seminaren soll das Verfahrensrecht<br />
nunmehr integriert sein. Darüber hinaus soll es ein neues<br />
anspruchsvolles Angebot für Abschnittsleiter/Hauptsachbearbeiter/<br />
Gruppenleiter geben, bei dem kundenfreundliche Bescheidung anhand<br />
von Fallbeispielen eingeübt wird. Diese Ergebnisse der Evaluation der<br />
Seminare wird bei den Frühjahrsseminaren 2005 umgesetzt.<br />
8. Härtefonds<br />
Auf Beschluss der 43. ordentlichen Mitgliederversammlung vom<br />
1./2.12.1983 wurde beim DSW ein Darlehensfonds als Sondervermögen<br />
errichtet (sog. Härtefonds). Die finanzielle Ausstattung erfolgte
überwiegend durch Einwerbung von Spenden bei ehemaligen Darlehensnehmern<br />
des sog. Honnefer Modells (Vorgängermodell des<br />
BAföG).<br />
Mit dem Härtefonds sollen Studierende, die sich vorübergehend in<br />
wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, mit einem Darlehen unterstützt<br />
werden können. Die Einzelheiten sind in den „Richtlinien zur<br />
Vergabe von Darlehen für bedürftige Studierende durch den Härtefonds<br />
des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s“ festgelegt.<br />
Die Mittel werden über die örtlichen <strong>Studentenwerk</strong>e ausgereicht.<br />
Der Abschluss der Verträge erfolgt durch die örtlichen <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
im Namen des DSW. Die notwendigen Mittel werden vorab beim DSW<br />
angefordert. Der offizielle Vertragspartner der Darlehensnehmer ist das<br />
DSW.<br />
1985 war vom Vorstand festgelegt worden, dass vier <strong>Studentenwerk</strong>e,<br />
die Neugründungen waren und noch über keinen eigenen Darlehensfonds<br />
verfügten, Mittel aus dem Härtefonds des DSW zur Vergabe an<br />
bedürftige Studierende erhalten sollten. 1989 kamen auf Vorstandsbeschluss<br />
zwei weitere <strong>Studentenwerk</strong>e hinzu.<br />
1992 erhielten die <strong>Studentenwerk</strong>e der neuen Länder Zugang zum Härtefonds.<br />
Insgesamt konnten somit bisher 18 <strong>Studentenwerk</strong>e Mittel<br />
aus dem Härtefonds nutzen.<br />
Vom Vorstand wurde im September <strong>2004</strong> beschlossen, dass ab<br />
1.1.2005 alle <strong>Studentenwerk</strong>e Mittel aus dem Härtefonds zur Vergabe<br />
an bedürftige Studierende zu beantragen können. Die Einzelheiten<br />
hierzu sind dem Verband mit Rundschreiben im Oktober mitgeteilt<br />
worden.<br />
Derzeit hat der Härtefonds ein Volumen von rd. 620.000 Euro.<br />
Studienfinanzierung<br />
Härtefonds<br />
93
Wirtschaftsfragen / Mensen<br />
Mensen und Cafeterien<br />
leisten entscheidenden<br />
Beitrag<br />
94<br />
wirtschaftliche<br />
Effizienz<br />
VI. WIRTSCHAFTSFRAGEN / MENSEN<br />
1. Allgemeine Situation<br />
Die 709 gastronomischen Einrichtungen in den <strong>Studentenwerk</strong>en sind<br />
ein unverzichtbarer Bestandteil der Infrastruktur an den Hochschulen.<br />
Als wirtschaftlich sehr bedeutende Betriebe erreichen sie mit ihren<br />
Angeboten täglich den größten Teil der Studierenden. Die Mensen und<br />
Cafeterien leisten einen entscheidenden Beitrag der sozialen und wirtschaftlichen<br />
Betreuung, indem sie sich durch soziale Preisgestaltung,<br />
hochschulspezifische Organisation und einen hohen Qualitätsanspruch<br />
hervorheben. Über die Versorgung hinaus sind sie nicht selten<br />
auch die einzigen Stätten der Kommunikation sowie Treffpunkte für<br />
Studierende, Hochschulbedienstete und deren Gäste. Die Existenzberechtigung<br />
der Mensen und Cafeterien in einem immer komplexer werdenden<br />
Markt liegt auch in ihrer Fähigkeit, polarisierende Ansprüche<br />
studentischer Gäste zu erkennen und für den studentischen Bedarf<br />
geeignete Lösungen anzubieten. Gewünscht wird einerseits Zeitvertreib,<br />
Erholung – z.B. in einer Kaffeebar –, andererseits Zeitersparnis –<br />
z.B. an der Mensaessenausgabe.<br />
Im Berichtszeitraum – und auch zukünftig – bedarf es großer Anstrengungen,<br />
um<br />
- den erreichten quantitativen und qualitativen Leistungsstand zu<br />
erhalten bzw. zu erhöhen,<br />
- vorhandene Nutzerbarrieren abzubauen und neue Konzepte zu<br />
etablieren,<br />
- die Kundenorientierung und die Kommunikation zu verbessern.<br />
Künftig wächst für die <strong>Studentenwerk</strong>e die Notwendigkeit, die soziale<br />
Aufgabenerfüllung „Verpflegung“ als Auftrag abzusichern und<br />
zugleich im höheren Maße wirtschaftliche Effizienz zu erreichen.<br />
Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> unterstützt die <strong>Studentenwerk</strong>e auf vielfältige<br />
Weise bei dem schrittweisen Wandel, in dem die traditionelle<br />
Rolle von Mensen und Cafeterien zeitgemäß überarbeitet wird. Zu einzelnen<br />
Problemfeldern wurden Informationsmaterialien erarbeitet und<br />
Seminare angeboten.<br />
Das Schulungsprogramm des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s kann aber<br />
wegen der begrenzten Teilnehmerzahl ein innerbetriebliches Fortbildungsprogramm<br />
nicht ersetzen. Das DSW wird auch 2005 Schulungskonzepte<br />
für Inhouse-Seminare anbieten. Strategische Konzepte,<br />
erfolgreiche Betriebskonzepte, Bewertungen von Angebotsstrukturen,<br />
die Betriebsorganisation, insbesondere die Produktionsprozesse sowie<br />
eine professionelle Mitarbeiterführung und -förderung werden in den<br />
Mittelpunkt der Informationspolitik rücken.
2. Folgerungen aus der 17. Sozialerhebung des Deutschen<br />
<strong>Studentenwerk</strong>s<br />
Die Ergebnisse der 17. Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
wurden für den Bereich Ernährung und Mensen ausgewertet und den<br />
<strong>Studentenwerk</strong>en zur Verfügung gestellt.<br />
Mehr als drei Viertel der Studierenden besuchen während der Vorlesungszeit<br />
die Mensa oder Cafeteria. Die Relation von Mensa-Nichtnutzern<br />
zu Mensa-Nutzern ist in den letzten zwölf Jahren relativ stabil.<br />
Unter den Mensa-Nutzern ist in jüngster Zeit ein steigender Anteil an<br />
sporadischen Nutzern zu beobachten. Externe Faktoren wie Art des<br />
Wohnens, Altersstruktur, Erwerbstätigkeit, Hochschulpräsenz, Familienverhältnisse,<br />
Fächergruppen der Studierenden begründen teilweise<br />
unterschiedliche Ernährungsverhalten und -einstellungen. Für die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
und den Dachverband ist es jedoch wichtig und notwendig,<br />
auch unterrepräsentierte Gastsegmente durch zielgerichtete Konzepte<br />
und Maßnahmen zu gewinnen.<br />
In Zusammenarbeit mit einem Kommunikationswissenschaftler wurden<br />
aus den Ergebnissen der Sozialerhebung Empfehlungen zur<br />
Umsetzung von<br />
- Kommunikationszielen,<br />
- zu Kommunikationsgrundsätzen und -methoden mit unterschiedlichen<br />
„Nutzer-Typen“,<br />
- Kommunikationstheorien und -wirkungen<br />
erarbeitet.<br />
In einem Vortrag von Prof. Dr. Dieter Herbst während der Mensatagung<br />
wurde das Thema eindrucksvoll präsentiert – mit dem Fazit: „Es<br />
gibt nicht DEN Mensagast und daher nicht DIE Kommunikation“.<br />
3. Informationen, Stellungnahmen, Beratungen<br />
3.1 Statistiken, Umfragen<br />
3.1.1 Benchmarking<br />
Benchmarking wird als eine erfolgversprechende Methode eingeschätzt,<br />
durch Orientierung an anderen die Unternehmensergebnisse<br />
zu verbessern. 20 <strong>Studentenwerk</strong>e sind in unterschiedlichen Benchmarkingprojekten<br />
beteiligt.<br />
Die Benchmarkingschwerpunkte konzentrieren sich auf Maßnahmen<br />
zur Kostensenkung, zur Qualitäts- oder Verfahrensverbesserung, zur<br />
Überprüfung von Funktions- und Ablauforientierung, zur Realisierung<br />
inner- und überbetrieblicher Kooperationskonzepte.<br />
Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> unterstützt die Suche nach den besten<br />
Praktiken und hat damit begonnen, einen Austausch unter den Bench-<br />
Wirtschaftsfragen / Mensen<br />
95
Wirtschaftsfragen / Mensen<br />
96<br />
Benchmarking<br />
Neubauten von Mensen<br />
und Cafeterien<br />
markinggruppen zu organisieren. Ein erfolgreiches Benchmarking<br />
ermöglicht innerhalb des Verbands den Transfer der Ergebnisse zum<br />
Nutzen der direkten Benchmarkingpartner und als Grundlage für weitere<br />
Benchmarkingprojekte.<br />
Ein „Gesamt-<strong>Studentenwerk</strong>e-Benchmarking“ hält das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong><br />
aufgrund der Differenziertheit der jeweiligen Einflussfaktoren<br />
nicht für sinnvoll.<br />
Die Auswertung bestehender Benchmarkinginitiativen und die Zusammenführung<br />
der unterschiedlichen angewandten Benchmarkingmethoden<br />
soll diese weiterentwickeln und standardisieren. Das „Rad“<br />
muss nicht von jedem <strong>Studentenwerk</strong> neu erfunden werden.<br />
3.1.2 GmbH-Gründungen in den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
Die <strong>Studentenwerk</strong>e müssen sich zunehmend in einem immer schwieriger<br />
werdenden Marktumfeld behaupten. Das Thema „Ausgründungen<br />
von Teilbereichen“ rückt damit als ergänzende Möglichkeit stärker<br />
in den Fokus.<br />
Vor diesem Hintergrund wurde im Deutschen <strong>Studentenwerk</strong> eine<br />
Übersicht mit Kurzdarstellungen über bereits bestehende GmbHs in<br />
Zusammenarbeit mit den Geschäftsführer/innen der betroffenen <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
erstellt. Die Übersicht soll als Hilfe für einen zielgerichteten<br />
Erfahrungs- und Meinungsaustausch innerhalb des Verbands dienen.<br />
3.1.3 Neubauten, Umbauten und Sanierungen<br />
Zu geplanten bzw. bereits realisierten Neu- und Umbauprojekten im<br />
Bereich der gastronomischen Einrichtungen der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
wurde im Jahr 2003 eine Umfrage durchgeführt. Die Dokumentation<br />
dieser Erhebung steht seit April <strong>2004</strong> für den verbandsinternen<br />
Gebrauch zur Verfügung und bietet einen aktuellen Überblick über<br />
konzeptionelle, architektonische und gestalterische Neuerungen und<br />
Planungen. In den letzten zehn Jahren wurden über 60 Neubauten von<br />
Mensen und Cafeterien erfasst, zudem wurde eine große Sanierungsoffensive<br />
dokumentiert. Als Trend ist ein Mix von Linie, Free-Flow,<br />
Marktrestaurant, Front-Cooking und Fresh-Flow feststellbar. Den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
soll diese aktuelle Dokumentation zum Informationsaustausch<br />
dienen, so dass für zukünftige Planungen und deren Umsetzungen<br />
Erfahrungswerte bereits durchgeführter Baumaßnahmen mit<br />
einbezogen werden können.<br />
3.1.4 Bargeldlose Zahlungssysteme<br />
Im Berichtszeitraum wurde eine Umfrage zu bargeldlosen Zahlungssystemen<br />
in den <strong>Studentenwerk</strong>en durchgeführt. Ziel der Befragung
war es, einen Überblick über den aktuellen Stand des Einsatzes von<br />
„Chipkarten“ zu erhalten. Die Datenauswertung (Systemtechnologie,<br />
Hersteller, Verwendungszweck der Karten u.a.) wurde im Rahmen<br />
eines Workshops während der Mensatagung diskutiert. Zu dem Thema<br />
besteht weiterer Handlungsbedarf für einen kontinuierlichen, fachlichen<br />
Austausch unter den interessierten <strong>Studentenwerk</strong>en. Einige<br />
Schwerpunkte wie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Kooperationen<br />
mit den Hochschulen, Sicherheitsfragen und die Zusammenarbeit mit<br />
den Hard- und Softwareanbietern werden weiter bearbeitet.<br />
3.1.5 Verpflegungssysteme im internationalen Vergleich<br />
Die europäische Dimension im Bildungsbereich gewinnt immer mehr<br />
an Bedeutung, und damit auch der internationale Vergleich der Organisationsformen<br />
der sozialen Leistungen. Auf Anregung des Ausschusses<br />
Verpflegung wurde im Berichtsjahr eine E-Mail-Umfrage zu<br />
Verpflegungssystemen in europäischen und außereuropäischen Partnerländern<br />
des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s durchgeführt. An der<br />
Datenerhebung haben sich folgende Länder beteiligt: Belgien, China,<br />
Großbritannien, Irland, Italien, die Niederlande, Schweden, Portugal<br />
und die USA. Die Antworten sind jedoch nicht verallgemeinerbar und<br />
vergleichbar, da die Darstellungen der Organisation und Finanzierung<br />
meist sehr subjektiv und auf den Einzelfall einer Hochschule bezogen<br />
waren. Die meisten Einrichtungen in diesen Ländern werden von privaten<br />
Caterern bewirtschaftet. Selten sind Hochschulen und Studentenvereinigungen<br />
Betreiber von Mensen und Cafeterien.<br />
3.2 Lebensmittelrecht<br />
3.2.1 Kennzeichnung von genetisch veränderten Lebensmitteln in<br />
der Gemeinschaftsverpflegung<br />
Die Zulassung und die Kennzeichnung von Lebensmitteln aus GVO<br />
(gentechnisch veränderte Organismen) ist seit 1997 in der Novel-Food-<br />
Verordnung geregelt. Die Bestimmungen zur Kennzeichnungspflicht<br />
und zur Rückverfolgbarkeit sind im Berichtszeitraum verschärft worden.<br />
Seit dem 18. April <strong>2004</strong> gelten zwei neue, erweiterte Vorschriften<br />
zur Kennzeichnung der GVO:<br />
Mit In-Kraft-Treten der EU-Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und<br />
1830/2003 vom 22.9.2003 wurden die Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit<br />
und Kennzeichnung von genetisch veränderten Lebensund<br />
Futtermitteln neu gefasst. So muss eine Kennzeichnung auch<br />
dann erfolgen, wenn im Lebensmittel selbst GVO nicht mehr nachweisbar<br />
sind. Auch wurde der Schwellenwert für eine zufällige, unbeabsichtigte<br />
oder technologisch unvermeidbare Kontamination mit<br />
GVO-Bestandteilen auf 0,9 % abgesenkt.<br />
Wirtschaftsfragen / Mensen<br />
„Chipkarten“<br />
Bestimmungen zur<br />
Kennzeichnungspflicht<br />
97
Wirtschaftsfragen / Mensen<br />
Leitfaden „Mit einfachen<br />
Schritten zum<br />
Biozertifikat“<br />
98<br />
Für Mensen und Cafeterien bedeutet das, dass auch hier Kennzeichnungspflicht<br />
für alle betreffenden Waren besteht. Anhand schriftlicher<br />
Unterlagen muss eine lückenlose Dokumentation vom Erzeuger bis<br />
zum Verbraucher gewährleitstet sein. So müssen die Daten im Rahmen<br />
der Rückverfolgbarkeit der verarbeiteten Lebensmittel mit/aus GVO<br />
über einen Zeitraum von fünf Jahren gespeichert werden.<br />
Im Mai <strong>2004</strong> wurde ein Leitfaden zur Kennzeichnung von genetisch<br />
veränderten Lebensmitteln in Mensen und Cafeterien – einschließlich<br />
einer Vorlage für eine Gästeinformation – ausgearbeitet und an alle<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e mit dem Rundbrief 49/<strong>2004</strong> verschickt.<br />
Da das Thema Rückverfolgbarkeit im Rahmen der sog. EU-Basis-Verordnung<br />
ab Januar 2005 den gesamten Lebensmittelmarkt – und damit<br />
auch die Gemeinschaftsverpflegung – betrifft, werden weitere neue<br />
Anforderungen und Dokumentationspflichten auf die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
zukommen.<br />
3.2.2 Zertifizierung für Ökoprodukte in den Mensen und Cafeterien<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
Die Verpflichtung, den Einsatz von Ökoprodukten in den Mensen und<br />
Cafeterien durch eine jährliche Kontrolle mit Zertifizierung auf seine<br />
Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen, hat im vergangenen Jahr zu<br />
einer großen Verunsicherung in den <strong>Studentenwerk</strong>en und innerhalb<br />
der Gastronomiebranche geführt. Das DSW hat in Zusammenarbeit<br />
mit anderen Verbänden aktiv an Lösungsvorschlägen mitgewirkt. In<br />
Gesprächen im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und<br />
Verbraucherschutz hat das DSW deutlich gemacht, dass eine übermäßige<br />
Bürokratisierung durch die Kontrollen nicht hinnehmbar ist,<br />
und dass für die Kontrollen einheitliche Regelungen gelten sollten. Im<br />
Sommer des Berichtsjahres wurde dann der im Rahmen des Bundesprogramms<br />
Ökologischer Landbau erarbeitete und finanzierte Leitfaden<br />
„Mit einfachen Schritten zum Biozertifikat“ veröffentlicht. Der<br />
Leitfaden versteht sich als verbindlicher Maßstab für die durchzuführenden<br />
Kontrollen und bietet eine Orientierungshilfe, um den mit<br />
der Zertifizierung einhergehenden Aufwand und die erforderlichen<br />
Maßnahmen abschätzen zu können. Er wurde allen <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
zur Verfügung gestellt. Das DSW nimmt in Fragen der Zertifizierung<br />
für die <strong>Studentenwerk</strong>e eine wichtige Beratungsfunktion ein.<br />
3.3 Qualitätsoffensive – Umsetzung der DIG-Leitlinien in den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
Nachdem sich der Ausschuss Verpflegung im vergangenen Jahr für die<br />
Übernahme der Leitlinien des Deutschen Instituts für Gemeinschaftsverpflegung<br />
(DIG) ausgesprochen hat, startete das Referat Wirtschaftsfragen<br />
die seit langem diskutierte Qualitätsoffensive. Die DIG-Leit-
linien definieren in einem Zehn-Punkte-Katalog die Anforderungskriterien<br />
an eine neuzeitliche und attraktive Gemeinschaftsverpflegung<br />
unter Berücksichtigung von gesellschaftspolitischen und ökologischen<br />
Aspekten. Sie umfassen Wohlbefinden und Zufriedenheit der Gäste,<br />
Ernährung/Qualität der Speisen, Hygiene, Ökologie, Aus- und Weiterbildung<br />
sowie Kommunikation. Die Einhaltung der Leitlinien wird<br />
durch einen Fragenkatalog, die sog. Checkliste, und durch Audits vor<br />
Ort überprüft.<br />
43 <strong>Studentenwerk</strong>e haben sich beteiligt und die Befragung erfolgreich<br />
absolviert. Fünf zur Überprüfung durchgeführte Audits in nach dem<br />
Zufallsprinzip ausgewählten <strong>Studentenwerk</strong>en vor Ort sind ebenfalls<br />
positiv verlaufen. Die Übernahme der DIG-Leitlinien wurde im September<br />
des Berichtsjahres mit einem vom DSW organisierten Pressegespräch<br />
im <strong>Studentenwerk</strong> Berlin öffentlichkeitswirksam begleitet.<br />
Allen <strong>Studentenwerk</strong>en wurden Werbematerialien zur Verfügung<br />
gestellt. Die Offensive wird fortgesetzt und im Zweijahresrhythmus<br />
wiederholt.<br />
3.4 Schulspeisung / Ganztagsschulen / Kitaverpflegung<br />
Angesichts der alarmierenden Ergebnisse der letzten Pisa-Studie haben<br />
sich Bund und Länder 2003 auf ein von der Bundesregierung gefordertes<br />
„Investitionsprogramm Bildung und Erziehung“ (IZBB) zum<br />
bundesweiten Ausbau von Ganztagsschulen geeinigt. Bis 2007 sollen<br />
insgesamt 10.000 neue Ganztagsschulen entstehen. Im Rahmen des<br />
IZBB werden dafür 4,0 Mrd. Euro für Neubau-, Ausbau-, Umbau- und<br />
Renovierungsmaßnahmen zur Schaffung der notwendigen Infrastruk-<br />
Wirtschaftsfragen / Mensen<br />
Pressegespräch: Stellvertretend<br />
für die<br />
anderen teilnehmenden<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e<br />
wird dem <strong>Studentenwerk</strong><br />
Berlin eine<br />
Urkunde für die<br />
erfolgreiche Prüfung<br />
nach den Leitlinien<br />
des DIG übergeben<br />
99
Wirtschaftsfragen / Mensen<br />
neuer Bedarf in der<br />
Bildungsverpflegung<br />
100<br />
turen zur Verfügung gestellt. Die Gelder werden den einzelnen Bundesländern<br />
nach einem speziellen Verteilerschlüssel zugewiesen. Die<br />
Bundesländer entscheiden eigenständig darüber, in welchem Bereich<br />
die Fördermittel verwendet werden.<br />
Damit entsteht ein neuer Bedarf in der Bildungsverpflegung, der auch<br />
für die <strong>Studentenwerk</strong>e attraktiv sein kann. Zunächst stand vor allem<br />
die Frage der Finanzierung und der steuerrechtlichen Auswirkungen<br />
im Vordergrund. Hierzu wurde vom DSW eine Beurteilung erstellt.<br />
Außerdem wurde im Rahmen der Mensatagung <strong>2004</strong> des DSW ein<br />
Workshop zum Thema „Schulverpflegung“ angeboten.<br />
Nach einer Umfrage des Referats Wirtschaftsfragen, an der sich 39 <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
beteiligten, sind bereits 13 <strong>Studentenwerk</strong>e in der Schulverpflegung<br />
tätig. Fünf der 13 <strong>Studentenwerk</strong>e beliefern Schulen, in<br />
fünf <strong>Studentenwerk</strong>en nehmen Schüler vor Ort an der Mittagsverpflegung<br />
in den Mensen teil, drei <strong>Studentenwerk</strong>e liefern und geben Essen<br />
an Schüler vor Ort aus. Des Weiteren betreiben drei der 13 <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
zusätzlich einen Kiosk in den Schulen.<br />
Erste Erfahrungen zeigen, dass auf Seiten der Schulträger oft große<br />
Unkenntnis im Bereich Verpflegung herrscht, und hier ein hoher Organisations-<br />
und Beratungsaufwand seitens der Gemeinschaftsverpfleger<br />
betrieben werden muss. Vielerorts erwarten die Schulträger, dass die<br />
Gerichte in der Schulverpflegung zu den gleichen Preisen wie in den<br />
Mensen und Cafeterien angeboten werden. Daher scheint bei einem<br />
Engagement in diesem Bereich ein sorgfältiges Abwägen des Für und<br />
Wider sinnvoll. Im DSW wird der Themenbereich nach den Bedarfen<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e weiter bearbeitet.<br />
3.5 Bearbeitung rechtlicher, insbesondere steuerrechtlicher<br />
Anfragen<br />
Die Außenprüfungen der Finanzverwaltungen im steuerbegünstigten<br />
Sektor nehmen zu. Bisher unbeanstandete Sachverhalte werden nun<br />
beharrlich aufgegriffen – mit der Folge, dass unvorsichtige Unternehmenspolitik<br />
zu Steuernachzahlungen bis hin zur Aberkennung der<br />
Gemeinnützigkeit führen kann.<br />
Das DSW war auch <strong>2004</strong> bemüht, relevante Gesetzesänderungen,<br />
Rechtsprechungen und Verfügungen aufzuarbeiten und – in Kooperation<br />
mit entsprechenden Steuerexperten – den <strong>Studentenwerk</strong>en für<br />
Einzelbeispiele steuerlich günstige Gestaltungsalternativen und angemessene<br />
Risikobegrenzungen vorzustellen.<br />
Steuerrechtliche Schwerpunkthemen waren u.a.:<br />
- Satzungserfordernis bei den <strong>Studentenwerk</strong>en/Gemeinnützigkeit<br />
- Tätigkeitsstruktur bei Betrieben gewerblicher Art/Art und Struktur<br />
der Zweckbetriebe<br />
- Umsatzsteuerliche Behandlung unechter und echter Zuschüsse
Mit der Erweiterung des Leistungsangebots der Verpflegungsbetriebe<br />
(gerade im Bereich der Bistros, Biergärten und Cafeterien) stellte sich<br />
zunehmend die Frage der Konkurrenz zu anderen, mit den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
nicht verbundenen, also privaten Unternehmen, deren Zielsetzung<br />
sich mit der der <strong>Studentenwerk</strong>e überschneidet. Durch die<br />
gastronomische Betätigung der <strong>Studentenwerk</strong>e fühlen sich private<br />
Anbieter gelegentlich beeinträchtigt. Die Vorschriften des Unlauteren<br />
Wettbewerbs (UWG) sind nicht auf das Handeln Privater beschränkt,<br />
sondern gelten auch für Angebote öffentlicher Einrichtungen, mithin<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e. Auch wenn in Einzelfällen das gastronomische<br />
Leistungsangebot der <strong>Studentenwerk</strong>e die Erwerbschancen privater<br />
Gastronomen beeinträchtigen könnte, so scheint aus Sicht des DSW<br />
und nach Auffassung einiger Experten die Verletzung der Eigentumsgarantie<br />
(Art. 14 Abs.1 S.1 GG) privater Wettbewerber weiterhin nicht<br />
gegeben.<br />
Themenschwerpunkte waren hierzu im vergangenen Jahr vorrangig:<br />
- Wettbewerbsrechtliche Einordnung und Wettbewerbsteilnahme<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
- Auswirkungen der Neufassung des UWG vom 3.7.<strong>2004</strong><br />
- Genehmigungspflicht nach dem GastG/Gaststättenkonzession<br />
3.6 Neuste Entwicklung im Vergaberecht<br />
Im Berichtszeitraum ist die Zahl der vergaberechtlichen Streitigkeiten<br />
stark gestiegen. Dadurch haben sich das materielle Vergaberecht des<br />
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, seine Vergabeverordnung<br />
und seine Verdingungsordnungen weiterentwickelt und verknüpft.<br />
Die <strong>Studentenwerk</strong>e haben somit eine immer umfangreicher<br />
werdende Rechtssprechung der Vergabesenate und des EuGH zu<br />
beachten.<br />
Die Entwicklung des Auftraggeberbegriffs nach § 98 Nr. 2 GWB ist stärker<br />
als andere Felder des Vergaberechts durch die Entscheidungspraxis<br />
des EuGH geprägt. Auch die Qualifizierung der <strong>Studentenwerk</strong>e als<br />
öffentliche Auftraggeber im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung<br />
wird nach wie vor kontrovers diskutiert. Die Vergabekammer<br />
bei der Bezirksregierung Arnsberg hat in einem Beschluss zur IHK<br />
entschieden, dass die Benennung im Anhang der Baukoordinierungsrichtlinie<br />
(in der auch die <strong>Studentenwerk</strong>e aufgeführt sind) nicht mit<br />
konstituierender Wirkung dahingehend auszulegen ist, dass damit die<br />
Eigenschaft des öffentlichen Auftraggebers bereits feststünde. Vielmehr<br />
sei in jedem Einzelfall das Vorliegen der Voraussetzungen des<br />
§ 98 Nr. 2 GWB zu prüfen. Die Entscheidung belegt, dass es keine<br />
Indizwirkung in Bezug auf die personelle Anwendbarkeit des § 98<br />
GWB geben kann, und dass sich eine klare Einordnung unter den Auftraggeberbegriff<br />
des GWB schwierig gestaltet. Die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
Wirtschaftsfragen / Mensen<br />
101
Wirtschaftsfragen / Mensen<br />
102<br />
neue EU-Vergaberichtlinien<br />
Ausschuss<br />
Verpflegung<br />
Ausschuss<br />
Wirtschaftsfragen<br />
wurden über die neusten Entscheidungen in diesem Bereich unterrichtet.<br />
Am 30.4.<strong>2004</strong> sind im Europäischen Amtsblatt die neuen EU-Vergaberichtlinien<br />
nach langem Tauziehen zwischen EU-Kommission, dem Rat<br />
und dem Europäischen Parlament veröffentlicht worden. Zwei – neue<br />
– Richtlinien ersetzen die bis dato auf drei Richtlinien verteilten<br />
Bestimmungen und bringen einige wesentliche Neuerungen – so z.B.<br />
die Erhöhung der Schwellenwerte – mit sich. Bis spätestens 31.1.2006<br />
müssen die Mitgliedstaaten die Bestimmungen der Richtlinien in<br />
nationales Gesetz umsetzen. Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> wird im<br />
Jahr 2005 erstmals eine Fachtagung zum Vergaberecht anbieten.<br />
4. Arbeit in den Ausschüssen<br />
4.1 Ausschuss Verpflegung<br />
Der Ausschuss Verpflegung hat <strong>2004</strong> zweimal getagt, am 21. April in<br />
Berlin und am 28./29. September in Rotenburg a. d. Fulda. Die Themenschwerpunkte<br />
waren:<br />
- Zukunfts- und Strategiediskussion – Auswirkungen veränderter<br />
Rahmenbedingungen, Bedürfnisse usw. auf die Organisation der<br />
Verpflegung<br />
- Fazit aus der 17. Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
- Benchmarkingprojekte in den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
- Zusammenarbeit DSW – UNICUM GmbH, zum Thema „Mensa<br />
des Jahres“<br />
- Einführung und Umsetzung der Leitlinien des DIG in den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
- Vernetzungen/Zusammenarbeit der Einkaufskooperationen<br />
- Entwicklung von gemeinsamen Marketingmaßnahmen für Verpflegungsbetriebe<br />
4.2 Ausschuss Wirtschaftsfragen<br />
Der Ausschuss Wirtschaftsfragen hat im Berichtszeitraum zweimal<br />
getagt, am 11. Mai in Bonn und am 2. September in Berlin. Themen<br />
waren:<br />
- Grundsätze von Ziel- und Leistungsvereinbarungen<br />
- Ermittlung von Sparpotenzialen<br />
- Erfassung neuer Geschäftsfelder sowie bessere Ausschöpfung der<br />
Marktpotenziale<br />
- Positionspapier „Fallkostenpauschale“<br />
- Richtwerte/Standards/Optimierungsmöglichkeiten – Verwaltungsbereich<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
- Organisationsuntersuchungen in <strong>Studentenwerk</strong>en
5. Weiterbildungsveranstaltungen<br />
Im Berichtszeitraum fanden im Referat Wirtschaftsfragen acht Seminare<br />
und fünf Fachtagungen statt. Insgesamt besuchten über 500 Mitarbeiter/innen<br />
die Veranstaltungen.<br />
5.1 Seminare<br />
Mitarbeiterführung – Mitarbeitermotivation durch situatives Führen<br />
Die zwei Grundseminare wurden vom 10. bis 12. März und vom 21.<br />
bis 23. September <strong>2004</strong> in Bonn mit folgenden Schwerpunktthemen<br />
durchgeführt:<br />
- Situatives Führen – die verschiedenen Funktionen der Führungskraft<br />
- Anforderungen an die einzelnen Führungsfunktionen und geeignete<br />
Vorgehensweisen in unterschiedlichen Führungssituationen<br />
- Erfolgreiche Gesprächsführung in verschiedenen Situationen<br />
Kooperatives Verhalten im Team<br />
Das Seminar wurde vom 11. bis 13. Mai <strong>2004</strong> in Bonn durchgeführt –<br />
mit folgenden Inhalten:<br />
- Teamarbeit – Wunsch oder Wirklichkeit<br />
- eigene Anteile am Gelingen der Gesamt-Teamleistung<br />
- Merkmale einer guten Teamarbeit<br />
Die im Seminar erarbeiteten Grundlagen wurden in Rollenspielen mit<br />
Videoeinsatz anhand von konkreten Fallbeispielen aus der Praxis<br />
umgesetzt.<br />
Managementkompetenz / Verhandlungstechniken<br />
Die praxisbezogenen Intensivseminare für Geschäftsführer/innen und<br />
leitende Mitarbeiter/innen fanden am 16./17. Juli in Berlin und am<br />
20./21. Oktober <strong>2004</strong> in Münster mit folgenden Schwerpunktthemen<br />
statt.:<br />
- Auseinandersetzung mit dem eigenen Kommunikationsverhalten<br />
- Methoden für erfolgreiche Verhandlungen<br />
- professionelles Vorbereiten auf Rede und Gespräch<br />
- Erarbeitung von Methoden für eine Überzeugungsfähigkeit in<br />
Gesprächen mit den Gremien oder mit Mitarbeitern/innen<br />
Gemeinnützigkeit – Steuerstrategien – Gestaltungsalternativen bei<br />
Kooperationen und Auslagerungen<br />
Das Seminar fand am 16. und 17. Juni <strong>2004</strong> in Berlin mit den folgenden<br />
Themenkomplexen statt:<br />
- Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht für die Praxis der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
Wirtschaftsfragen / Mensen<br />
Seminar „Kooperatives<br />
Verhalten im<br />
Team“<br />
103
Wirtschaftsfragen / Mensen<br />
104<br />
„Im Einkauf steckt<br />
der Gewinn“<br />
Fachtagung Rechnungswesen<br />
- Steuerliche Konsequenzen bei Auslagerung/Outsourcing/Umwandlung<br />
- Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten einer umsatzsteuersparenden<br />
Zusammenarbeit<br />
Einkäufertraining Modul 1<br />
Das Grundseminar fand vom 20. bis 21. Oktober <strong>2004</strong> in Münster mit<br />
folgenden Schwerpunkten statt:<br />
- Methoden zur Preis- und Kostenreduzierung<br />
- Auswahlkriterien für Lieferanten<br />
- Leitfaden zur Vorbereitung auf Verhandlungen<br />
- Argumentation und Einwandbehandlung<br />
Mitarbeiterführung – schwierige Führungssituationen erfolgreich<br />
bewältigen<br />
Im Aufbauseminar vom 24. bis 26. November <strong>2004</strong> im <strong>Studentenwerk</strong><br />
Mainz befassten sich die Teilnehmer/innen u.a. mit folgenden Themen:<br />
- Konflikte im Führungsalltag erfolgreich bewältigen<br />
- Bildung und Führung von leistungs- und gastorientierten Teams<br />
- Schritte der kooperativen Konfliktbewältigung<br />
- Ursachen der Entstehung von Konflikten und deren Eskalation<br />
5.2 Fachtagungen<br />
Fachtagung Einkauf<br />
„Im Einkauf steckt der Gewinn“ – unter diesem Motto fand die Fachtagung<br />
vom 29. bis 31. Juni <strong>2004</strong> im <strong>Studentenwerk</strong> Karlsruhe statt.<br />
Erfahrungsberichte der Länderarbeitsgemeinschaften von Baden-Württemberg,<br />
Ostdeutschland, Nordrhein-Westfalen und Norddeutschland<br />
boten Ansatzpunkte für eine stärkere Vernetzung untereinander.<br />
Neben Praxisbeispielen aus der Wirtschaft zählten Methoden zur<br />
Preis- und Kostenreduzierung, Einkaufsorganisation in Best-Practice-<br />
Unternehmen sowie strategisches Beschaffungsmanagement zu den<br />
Themen.<br />
Fachtagung Rechnungswesen<br />
Mit dem Schwerpunkt „Prozessoptimierung und -standardisierung“<br />
veranstaltete das DSW vom 1. bis 2. Juli <strong>2004</strong> im <strong>Studentenwerk</strong><br />
Aachen die Fachtagung Rechnungswesen. Zu den z.T. in Arbeitsgruppen<br />
diskutierten Themenbereichen gehörten:<br />
- Praxisberichte aus den <strong>Studentenwerk</strong>en zu Kooperationen mit<br />
den Hochschulen<br />
- Effizienzsteigerung durch Standardisierung und Optimierung von<br />
Inhalten und Prozessen im Rechnungswesen<br />
- Effektive Organisation des Jahresabschlusses
- Elektronische Archivierung und Vorbereitung auf die digitale Prüfung<br />
Mensatagung<br />
Über 140 Teilnehmer/innen trafen sich unter dem Motto „Wandel<br />
gestalten – Chancen durch aktives Innovationsmanagement“ vom<br />
14. bis zum 16. September <strong>2004</strong> zur Mensatagung im <strong>Studentenwerk</strong><br />
München. Die erörterten Themen waren u.a.:<br />
- Perspektiven für die Weiterentwicklung der <strong>Studentenwerk</strong>e,<br />
besonders für die Serviceangebote in Mensen und Cafeterien<br />
- Organisation und Finanzierung der Campusgastronomie in ausgewählten<br />
Ländern<br />
- Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Aspekte beim<br />
Aufbau/Ausbau (neuer) Geschäftsbereiche<br />
- Arbeitsrechtliche Gestaltungsspielräume bei Veränderungen in<br />
der Organisation<br />
- Kommunikationsanforderungen – in Inhalt und Form unterschiedlich<br />
In drei Workshops setzten sich die Teilnehmer/innen zudem mit Organisationsmodellen<br />
für die Gemeinschaftsverpflegung, mit dem Einsatz<br />
von Chipkartensystemen in <strong>Studentenwerk</strong>en und Hochschulen, mit<br />
dem Einstieg in die Schulverpflegung und die damit im Zusammenhang<br />
stehenden Chancen, Möglichkeiten und Beurteilungen auseinander.<br />
Fachtagung Interne Revision<br />
Am 9./10. November <strong>2004</strong> veranstaltete das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong><br />
unter dem Motto „aktuell – engagiert – praxisorientiert“ im <strong>Studentenwerk</strong><br />
Bochum die Fachtagung Interne Revision. Dabei wurden in<br />
drei Workshops folgende Themenbereiche diskutiert:<br />
- Gestaltung und Durchsetzung von Revisionsstandards/Prüfungsleitfäden<br />
- Prüfungen besonderer Bereiche, z.B. Baurevision, Prüfung des<br />
unbaren Zahlungsverfahrens<br />
- Prüfung des Risikomanagements<br />
Fachtagung Controlling<br />
Vom 14. bis 15. Dezember <strong>2004</strong> fand unter der Überschrift „Unternehmenssteuerung<br />
im Wandel“ die Fachtagung Controlling mit folgenden<br />
Themenkomplexen statt:<br />
- Welche Werkzeuge braucht der Controller wirklich?<br />
- Stand der Entwicklungstendenzen des Controllings in den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
- Balance Scorecard – vom Modebegriff zum Standard<br />
Wirtschaftsfragen / Mensen<br />
Mensatagung im<br />
<strong>Studentenwerk</strong><br />
München<br />
Fachtagung Interne<br />
Revision<br />
105
Wohnen<br />
Entwicklung der Studienanfängerzahlen<br />
seit 1992<br />
106<br />
VII. WOHNEN<br />
1. Wohnsituation der Studierenden<br />
1.1 Bewertung<br />
Die Wohnsituation der Studierenden bleibt vielerorts unverändert<br />
schwierig. Allerdings finden sich erhebliche regionale Unterschiede.<br />
An mehreren Standorten gab es zu Beginn des Wintersemesters<br />
<strong>2004</strong>/2005 wieder Notquartiere.<br />
Diese schwierige Situation besteht nun seit drei Jahren. Das Deutsche<br />
<strong>Studentenwerk</strong> hat in dieser Zeit mehrfach – zuletzt im Dezember<br />
<strong>2004</strong> – Bund und Länder aufgefordert, ein Wohnraumförderprogramm<br />
aufzulegen. Der Fehlbedarf liegt bei über 20.000 Wohnheimplätzen.<br />
Zwar wird von Bund und Ländern diese Fehlbedarfseinschätzung<br />
geteilt, an konkreten Maßnahmen fehlt es jedoch. Lediglich ein Bundesland,<br />
Bayern, hat ein Neubauförderungsprogramm; in mehreren<br />
Ländern wurden Einzelmaßnahmen gefördert. Insgesamt bleibt dies<br />
jedoch absolut unzureichend.<br />
Die Anspannung seit 2001 hat ihre Ursache primär im erheblichen<br />
Anstieg der Studienanfängerzahlen. In den 1990er Jahren lagen die<br />
Zahlen jährlich zwischen 260.000 und 290.000; seit 2000 liegt die Zahl<br />
über 300.000, im Jahre <strong>2004</strong> waren es rd. 360.000 Studienanfänger/innen.<br />
Ein besonders deutlicher Anstieg ist seit Anfang des Jahrzehnts<br />
400.000<br />
350.000<br />
300.000<br />
250.000<br />
200.000<br />
Studienanfängerzahlen<br />
1992 1995 1998 2001 <strong>2004</strong><br />
Quelle: KMK, Statistisches Bundesamt<br />
Jahr
ei Studienanfängern/innen aus dem Ausland zu beobachten, ein<br />
Erfolg der Konzertierten Aktion „Internationales Marketing für den Bildungs-<br />
und Forschungsstandort Deutschland“ (KAIM) von Bund, Ländern,<br />
Gemeinden, Hochschulen und Wirtschaft. Allerdings hat dies<br />
auch zu einem erheblichen Nachfrageanstieg nach Wohnheimplätzen<br />
geführt, ohne dass es – mit Ausnahme Bayerns – spürbare Kapazitätsausweitungen<br />
gegeben hat.<br />
Die <strong>Studentenwerk</strong>e haben auf die schwierige Situation mit vielen verschiedenen<br />
Aktivitäten reagiert. So gab es, neben den erwähnten Notunterkünften,<br />
auch im Wintersemester <strong>2004</strong>/2005 wiederum umfangreiche<br />
Werbeaktionen – z.T. in Kooperation bzw. mit Unterstützung<br />
von örtlichen Zeitungen und/oder regionalen Hörfunk- und TV-Sendern<br />
– zur Privatzimmergewinnung. Gemeinsame Aufrufe mit den Vertretern<br />
der jeweiligen Gemeinde und der jeweiligen Hochschule/n sind<br />
erfolgt; Wohnraum (auch sanierungsbedürftiger) wurde bei Immobilien-<br />
und Wohnungsbaugesellschaften angemietet und an Studierende<br />
weitervermietet. Alle diese Maßnahmen können jedoch nur übergangsweise<br />
die Probleme etwas lindern, der Neubaubedarf bleibt<br />
bestehen.<br />
1.2 Bedeutung der Wohnangebote für Studierende<br />
Derzeit wohnen, nach den Ergebnissen der 17. Sozialerhebung des<br />
Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s, 12 % aller deutschen Studierenden im<br />
Wohnheim, 43 % in einer Wohnung allein oder mit Partner, 22 % in<br />
einer Wohngemeinschaft, 2 % zur Untermiete und 22 % bei den<br />
Eltern. Der Anteil der Wohnheimbewohner bei deutschen Studierenden<br />
erscheint auf den ersten Blick gering, er ist jedoch sehr stark<br />
altersabhängig. Blickt man nur auf die Studienanfänger, die am neuen<br />
Hochschulort eine Unterkunft suchen, so sind es bei dieser Gruppe fast<br />
25 %, die ins Studentenwohnheim ziehen. Für über 60 % der Studierenden<br />
hat nach einer aktuellen Umfrage der HIS Hochschul-Informations-System<br />
GmbH die Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum<br />
große Bedeutung.<br />
Der Anteil der deutschen Wohnheimbewohner ist jedoch deutlich<br />
rückläufig, da viele Wohnheimplätze aufgrund der großen Nachfrage<br />
und Bedürftigkeit ausländischen Studienanfängern/innen zur Verfügung<br />
gestellt werden mussten. Von den Studierenden aus dem Ausland<br />
leben fast 50 % im Studentenwohnheim.<br />
Der Anteil der ausländischen Studierenden an der Mieterschaft in den<br />
Wohnheimen lag in den 1990er Jahren bei rd. 20 %; heute sind es rd.<br />
35 %. An vielen Standorten sind bereits über 50 % aller Wohnheimplätze<br />
an ausländische Studierende vermietet. Dies zeigt die immense<br />
Wohnen<br />
12 % aller deutschen<br />
Studierenden im<br />
Wohnheim<br />
Anteil der ausländischen<br />
Studierenden<br />
bei rd. 35 %<br />
107
Wohnen<br />
108<br />
Bedeutung dieses Wohnangebots für den erfolgreichen Start ins Studium<br />
– sowohl für deutsche wie auch für ausländische Studierende.<br />
Für Studierende aus dem Ausland bieten viele <strong>Studentenwerk</strong>e besondere<br />
Wohnangebote in sog. Gästehäusern an. Verschiedene modellhafte<br />
Konzepte zur Unterbringung und Betreuung von Studierenden aus<br />
dem Ausland werden regelmäßig im Rahmen von DSW-Veranstaltungen<br />
präsentiert und diskutiert. Das Bemühen um die Versorgung von<br />
Studierenden aus dem Ausland wird auch durch die Bereitstellung der<br />
sog. Servicepakete deutlich, mit denen interessierten Studierenden für<br />
ihren Gastaufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland u.a. ein<br />
Wohnplatz in einem Studentenwohngebäude garantiert wird. Mit dem<br />
Einsatz von Tutoren in den Wohnheimen wird die Integration unterstützt.<br />
Der hohe Anteil von Studierenden aus dem Ausland an der Mieterschaft,<br />
an einzelnen Standorten über 50 %, erschwert allerdings die<br />
Bemühungen um eine erfolgreiche Integration erheblich.<br />
1.3 Wohnraumförderung<br />
Derzeit gibt es nur noch in Ausnahmefällen Neubaumaßnahmen, so in<br />
Bayern und Baden-Württemberg. Den Schwerpunkt der Tätigkeiten bei<br />
den <strong>Studentenwerk</strong>en bildet im gesamten Bundesgebiet die Modernisierung<br />
der älteren Wohnanlagen. Leider stehen auch hierfür nur in<br />
einigen Ländern in größerem Umfang Fördermittel für die Durchführung<br />
der notwendigen Maßnahmen zur Verfügung. Um die studentische<br />
Wohnraumversorgung zu verbessern, müssen daher zukünftig<br />
andere Programme, wie z.B. die Förderprogramme nach dem Wohnraumförderungsgesetz,<br />
stärker für den Studentenwohnheimbau geöffnet<br />
werden.<br />
Es bleibt aus Sicht des DSW auch unverständlich, warum für die<br />
Eigenheimförderung weiterhin erhebliche Mittel zur Verfügung stehen,<br />
während für den Studentenwohnheimbau trotz akutem Bedarf keine<br />
Gelder bereit gestellt werden können, obwohl dieser Bedarf von Bund<br />
und Ländern anerkannt wird. Das DSW hatte hierzu im Dezember<br />
<strong>2004</strong> die Chefs der Staats- bzw. Senatskanzleien der Länder und den<br />
Chef des Bundeskanzleramts angeschrieben und konkret vorgeschlagen,<br />
Mittel aus dem Eigenheimzulagengesetz für den Studentenwohnheimbau<br />
umzuschichten. Dieses wäre eine aus Sicht des DSW wünschenswerte<br />
Prioritätensetzung zugunsten des Bildungsbereichs. Mit<br />
mehreren Bundestagsabgeordneten wurden <strong>2004</strong> Gespräche geführt.<br />
Auch flankierende Maßnahmen, wie eine Wiedereinführung der<br />
„Richtlinien für den verbilligten Verkauf bundeseigener bebauter und<br />
unbebauter Grundstücke zur Schaffung von Studentenwohnraum“<br />
wären sehr hilfreich. Ungeachtet einer Ablehnung durch das Bundes-
ministerium für Finanzen (siehe Rundbrief 25/04) hat das DSW dies in<br />
einem Schreiben an den Bund nochmals thematisiert.<br />
1.4 Entwicklungstendenzen<br />
Die Zahl der Studienanfänger liegt derzeit jährlich rd. 100.000 über<br />
dem Niveau von vor zehn Jahren. Dies führt zu einer erheblichen<br />
Zusatznachfrage nach Wohnheimplätzen, ohne dass es seit Mitte der<br />
1990er Jahre einen entsprechenden Kapazitätsausbau gegeben hat.<br />
Nach der Prognose der Kultusministerkonferenz (KMK) bleiben die<br />
Studienanfängerzahlen bis 2009 auf dem jetzigen hohen Niveau (siehe<br />
KMK-Dokumentation: „Prognose der Studienanfänger, Studierenden<br />
und Hochschulabsolventen bis 2020“), entsprechendes gilt insbesondere<br />
auch für die Zahl der ausländischen Studienanfänger/innen.<br />
Der allgemeine Wohnungsmarkt ist zwar weiterhin insgesamt entspannt,<br />
allerdings gibt es auch hier regionale Unterschiede. Großstädte<br />
wie München, Köln und Frankfurt am Main sowie klassische Universitätsstädte<br />
wie z.B. Heidelberg oder Freiburg haben eine weiterhin<br />
schwierige Wohnraumsituation und ein hohes Mietpreisniveau. Dies<br />
erschwert für Studienanfänger/innen bei ausgelasteten Wohnheimen<br />
ein Ausweichen auf den privaten Wohnungsmarkt.<br />
Die <strong>Studentenwerk</strong>e haben sich bei der studentischen Wohnraumversorgung<br />
als sehr effiziente Anbieter erwiesen. Zum einen findet bei<br />
ihnen eine Bündelung des studierendenspezifischen Wohnangebots<br />
statt, was die Suchkosten für Studienanfänger/innen generell, insbesondere<br />
für Gaststudierende aus dem Ausland, erheblich reduziert.<br />
Durch die öffentliche Trägerschaft der <strong>Studentenwerk</strong>e ist zum anderen<br />
eine zukünftig dauerhafte, weil zeitlich unbefristete Miet- und<br />
Belegungsbindung – anders als bei privaten Investoren – gewährleistet.<br />
Daher wäre, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen,<br />
dieser Bereich zielgerichtet zu verstärken. Bemühungen in der<br />
Vergangenheit, andere Anbieter bei der Schaffung studentischen<br />
Wohnraums zu fördern (z.B. im Rahmen der sog. Einzelzimmerförderung)<br />
haben sich mittel- und langfristig als suboptimal erwiesen.<br />
Mit einer Bruttowarmmiete (einschl. Stromkosten) von durchschnittlich<br />
169,-- Euro monatlich ist der Wohnheimplatz beim <strong>Studentenwerk</strong><br />
die preisgünstigste Wohnmöglichkeit für Studierende, abgesehen vom<br />
Elternhaus.<br />
Wohnen<br />
die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
als sehr effiziente<br />
Anbieter<br />
109
Wohnen<br />
110<br />
Wohnheimtagung<br />
<strong>2004</strong> beim <strong>Studentenwerk</strong><br />
Schleswig-<br />
Holstein in Kiel<br />
2. Wohnheimtagung / Seminare<br />
Am 12./13 Mai hat die Wohnheimtagung <strong>2004</strong> des DSW beim <strong>Studentenwerk</strong><br />
Schleswig-Holstein in Kiel mit rd. 110 Teilnehmerinnen und<br />
Teilnehmern stattgefunden.<br />
Vorträge bzw. Arbeitsgruppen erfolgten zu den Themenkomplexen:<br />
- Studentenwohnheimbau mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus<br />
– eine Alternative – Erläuterungen der bundesgesetzlichen<br />
Grundlagen (Wohnraumfördergesetz), Vorstellung der Finanzierung<br />
von Studentenwohnheimbauten in Schleswig-Holstein im<br />
Rahmen des sozialen Wohnungsbaus<br />
- Allgemeine Finanzierungsfragen und -möglichkeiten beim Studentenwohnheimbau<br />
- Erfahrungen/Modelle beim Bau und bei der Verwaltung von Studentenwohnheimen<br />
in Norwegen<br />
- Beweissicherung am Bau und am Gebäude<br />
- Ansätze für/Erfahrungen mit Benchmarkingprojekten im Bereich<br />
Wohnen<br />
- Modulare Bauweise: Internetbasierte Planung und Realisierung<br />
des Baus eines Studentenwohnheims<br />
- Regenerative Energien: Solartechnik, Fotovoltaik, Windenergie,<br />
Geothermie<br />
- Internationales Studentenhaus in Kiel – 80 Jahre gemeinsames<br />
Wohnen von ausländischen und deutschen Studierenden im <strong>Studentenwerk</strong><br />
Schleswig-Holstein
Zur Fachtagung liegt – wie gewohnt – eine Dokumentation mit ausführlichen<br />
Materialien vor.<br />
Das DSW bietet für die Sachbearbeiter/innen und Hausmeister/innen<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e regelmäßig Seminare an. Im Hinblick auf den in<br />
den letzten Jahren deutlich gestiegenen Anteil ausländischer Studierender<br />
in den Wohnheimen werden seit 2001 Seminare zum Thema<br />
„Interkulturelle Kommunikation“ durchgeführt, in denen das Verständnis<br />
für die Bedürfnisse und kulturellen Besonderheiten der Gaststudierenden<br />
aus dem Ausland bei den Mitarbeiter/innen weiter verbessert<br />
werden soll. Im Jahr <strong>2004</strong> fanden zwei Seminare zum Thema<br />
statt. Außerdem werden bereits seit 1997 Seminare zum Thema „Kundenorientierte<br />
Gesprächsführung mit Mietern“ durchgeführt. Im Jahr<br />
<strong>2004</strong> fanden zwei Seminare statt. Die für das DSW tätigen Referentinnen<br />
führten darüber hinaus in einzelnen <strong>Studentenwerk</strong>en Inhouse-<br />
Seminare durch.<br />
Die beiden außerordentlich erfolgreichen Seminarreihen werden auch<br />
2005 fortgeführt.<br />
Zusätzlich werden im Januar 2005 und Mai 2005 Seminare zum Thema<br />
„Mitarbeiterführung“ für die Abteilungsleitungen der Bereiche Wohnen<br />
und Technik/Bau stattfinden.<br />
Wohnen<br />
Besichtigung des<br />
2003 eröffneten<br />
Max-Kade-Hauses in<br />
Kiel während der<br />
Wohnheimtagung<br />
111
Wohnen<br />
112<br />
Ausschuss Wohnen<br />
Qualitätsziele für<br />
den Bereich Wohnen<br />
3. Ausschuss Wohnen / Arbeitsthemen<br />
Der Ausschuss Wohnen hat <strong>2004</strong> zweimal getagt; am 26.2. in Berlin<br />
und am 22./23.9.<strong>2004</strong> in Erfurt. Nachfolgend eine Übersicht zu den<br />
Beratungsthemen:<br />
3.1 Anforderungen an die Wohnraumangebote und die zukünftige<br />
Arbeit der Wohnraumverwaltungen der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
Vor dem Hintergrund der vielerorts deutlich gestiegenen Nachfrage,<br />
der sich verändernden Wohnbedürfnisse, insbesondere auch durch<br />
Veränderungen in der Struktur der Mieterschaft sowie der Wünsche/Anforderungen<br />
der Hochschulseite wird derzeit erörtert, mit welchen<br />
Ansätzen bzw. Konzepten die <strong>Studentenwerk</strong>e sich diesen<br />
Anforderungen stellen können. Hierzu gehören auch Fragen zur Entwicklung<br />
des allgemeinen Wohnungsmarkts und zur Kooperation mit<br />
Wohnungsunternehmen.<br />
Der Entwurf eines Arbeitspapiers, in dem Handlungsmöglichkeiten<br />
resp. Instrumente aufgezeigt werden sollen, liegt zur Beratung in der<br />
Sitzung des Ausschusses im Februar 2005 vor. Danach soll die Ausarbeitung<br />
dem Verband zur Verfügung gestellt werden. Es wird geprüft,<br />
inwieweit die in dem Arbeitspapier genannten Instrumente durch<br />
zusätzliche Ausarbeitungen konkretisiert werden (teilweise liegen zu<br />
Teilbereichen bereits Arbeitspapiere vor, so z.B. zu Qualitätsstandards<br />
Wohnheimbau, Sicherheit oder Marketing) und die Unterstützung des<br />
DSW durch Weiterbildungsangebote (siehe z.B. Seminare „Kundenorientierte<br />
Gesprächsführung“ und „Interkulturelle Kommunikation“)<br />
notwendig ist.<br />
In diesem Zusammenhang wird auch erörtert werden, wie die in dem<br />
Beschluss der 65. Mitgliederversammlung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
zur Qualitätssicherung der Service- und Beratungsangebote für<br />
Studierende genannten Qualitätsziele für den Bereich Wohnen durch<br />
Kriterien konkretisiert werden können.<br />
3.2 Benchmarking<br />
Ende der 1990er Jahre hatte es ein erstes Benchmarkingprojekt im<br />
Bereich Wohnen gegeben. Derzeit gibt es ein Projekt, über das die<br />
anderen <strong>Studentenwerk</strong>e auf der Wohnheimtagung informiert wurden.<br />
Das Konzept und der Erhebungsbogen werden dem Verband als<br />
Arbeitsunterlage zur Verfügung gestellt.
3.3 Finanzierungsmodelle<br />
Angesichts der hohen Nachfrage und fehlender Förderprogramme von<br />
Bund und Ländern werden vielerorts alternative Finanzierungsmöglichkeiten<br />
geprüft.<br />
So ist die Einbeziehung des <strong>Studentenwerk</strong>s Schleswig-Holstein in die<br />
Förderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz ein interessanter<br />
Ansatz auch für andere Länder. Vielerorts gibt es beim Bau auch<br />
Kooperationen mit privaten Wohnungsunternehmen, z.B. durch Gründung<br />
gemeinsamer Projektgesellschaften, um die Wohnraumversorgung<br />
zu verbessern.<br />
Im Ausschuss werden derzeit Informationen hierzu zusammengestellt.<br />
3.4 Überwachungspflichten im Bestand<br />
Zu den Verkehrssicherungspflichten des Wohnungseigentümers sind<br />
die Anforderungen in den einschlägigen DIN-Normen, Verordnungen<br />
und anerkannten Regeln der Technik festgelegt. Hierbei sind besondere<br />
Gefahrenpotenziale (Gas- und Elektroanlagen, Außenanlagen) zu<br />
beachten. Zu den wesentlichen Überprüfungspflichten soll auf der<br />
nächsten Wohnheimtagung eine Information erfolgen, wobei insbesondere<br />
auch Hinweise auf die neue Trinkwasserverordnung und zur<br />
sog. Legionellenproblematik bei Trinkwasseranlagen vorgesehen sind.<br />
Ggf. werden nach der Tagung weitere Informationen mitgeteilt.<br />
3.5 Energiewirtschaft / -einsparungen<br />
Einsatz von regenerativen Energieträgern<br />
Bei den <strong>Studentenwerk</strong>en hat der Einsatz regenerativer Energieträger<br />
(vor allem Sonnenkollektoren und Fotovoltaik) weiter an Bedeutung<br />
gewonnen. Im Ausschuss wurde daher eine Datenabfrage erörtert, mit<br />
der den <strong>Studentenwerk</strong>en eine Übersicht über den Einsatz verschiedener<br />
Systeme im <strong>Studentenwerk</strong>sbereich zur Verfügung gestellt werden<br />
soll. Die Umfrage wurde im November <strong>2004</strong> verschickt, die Ergebnisse<br />
werden Anfang 2005 vorliegen.<br />
Stromeinkauf<br />
Es gibt seit 2001 eine Marktübersicht zum Beschaffungsvolumen, zu<br />
den Strompreisen und zu den Vertragslaufzeiten bei den Studentenwohnanlagen<br />
und den Verpflegungseinrichtungen. Hiermit soll die<br />
Möglichkeit gegeben werden, sich über die entsprechenden Daten<br />
anderer <strong>Studentenwerk</strong>e zu informieren. Die meisten <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
haben über Vertragsanpassungen in den letzten Jahren erhebliche<br />
Einsparungen erreicht. Die letzte Aktualisierung der Marktübersicht<br />
stammt aus dem Jahr 2002. Da die Strompreisentwicklung seit rd. zwei<br />
Jahren wieder stagniert, wurde auf eine Aktualisierung verzichtet. Die<br />
Wohnen<br />
Einsatz regenerativer<br />
Energieträger<br />
113
Wohnen<br />
114<br />
75 % aller Wohnheimplätze<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>evernetzt<br />
Marktübersicht ist auf der verbandsinternen Website im Infopoint<br />
(Jahr 2002) verfügbar.<br />
3.6 Internetnutzung in Wohnheimen<br />
Bedeutung der Vernetzung der Studentenwohnanlagen<br />
Die Ausstattung der Studentenzimmer mit Internetzugängen über die<br />
Rechenzentren der Hochschulen hat seit den 1990er Jahren eine rasante<br />
Entwicklung genommen. Derzeit sind 75 % aller Wohnheimplätze<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e vernetzt. Durch dieses Angebot erhalten Studierende<br />
vom Wohnheimzimmer aus eine direkte Verbindung zum<br />
Rechenzentrum und können vom heimischen Arbeitsplatz aus das<br />
Internet als Arbeitsmittel für das Studium nutzen. Dies entlastet auch<br />
die Rechenzentren bzw. Bibliotheken der Hochschulen. Der Wissenschaftsrat<br />
hatte in seinen im Mai 1998 veröffentlichten Empfehlungen<br />
zur Hochschulentwicklung durch Multimedia in Studium und Lehre<br />
die Vernetzung der Studentenwohnanlagen ausdrücklich begrüßt.<br />
Arbeitshilfe<br />
Das DSW hat seit Mitte der 1990er Jahre auf mehreren Wohnheimtagungen<br />
und durch Umfragen/Rundschreiben zu den verschiedenen<br />
Themenkomplexen, vor allem zu technischen Aspekten, ausführlich<br />
informiert. Derzeit wird an der Erstellung einer Arbeitshilfe zu vertragsrechtlichen<br />
Fragen (Benutzungsordnung) gearbeitet.<br />
4. Arbeitsmaterialien / Statistische Unterlagen<br />
4.1 Informationsmaterial für Studierende, insbesondere für Studienanfänger<br />
Die Broschüre „Info Wohnen: Anschriften der Wohnraumverwaltungen<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e in der Bundesrepublik Deutschland“<br />
wurde im Mai 2003 neu aufgelegt.<br />
Informationen zum Wohnen sind auch ein Bestandteil des Internetangebots<br />
des DSW; Links führen auf die örtlichen Websites der <strong>Studentenwerk</strong>e,<br />
die teilweise sehr ausführliche Darstellungen zu diesem<br />
Bereich enthalten (Informationen zu den einzelnen Wohnanlagen mit<br />
Fotos, Mietangaben, Lageplan, Informationen zur Bewerbung – teilweise<br />
mit Online-Anmeldeformular etc.).<br />
Für die jährlich in einer Auflage von rd. 600.000 Exemplaren erscheinende<br />
Broschüre „Studien- und Berufswahl“ erfolgte eine redaktionelle<br />
Unterstützung durch das DSW zur Gestaltung der Hinweise zu<br />
Wohnmöglichkeiten.
4.2 Arbeitsunterlagen für die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
Eine überarbeitete Fassung der „Empfehlungen zu den qualitativen<br />
Mindestanforderungen bei der Errichtung und Umgestaltung von Studentenwohngebäuden“<br />
wurde 2003 im Ausschuss Wohnen erstellt und<br />
an den Verband verschickt. Diese Empfehlungen wurden 1994 erstmals<br />
erstellt. Hinzuweisen ist darauf, dass es keine bundesweiten<br />
Richtlinien für die Gestaltung von Studentenwohngebäuden mehr gibt<br />
und die meisten Länder auf die Erstellung eigener länderinterner<br />
Richtlinien verzichtet haben.<br />
Weitere Arbeitshilfen gibt es u.a. zu den Themen:<br />
- Sicherheitsfragen in studentischen Wohnanlagen<br />
- Vermarktungsstrategien für Wohnheime/studentische Wohnanlagen<br />
4.3 Publikation „<strong>Studentenwerk</strong>e im Zahlenspiegel“<br />
Eine statistische Gesamtdarstellung zur <strong>Studentenwerk</strong>sarbeit gibt die<br />
Publikation „<strong>Studentenwerk</strong>e im Zahlenspiegel“, die seit 1968 im jährlichen<br />
Turnus umfassendes Datenmaterial über die Geschäftstätigkeit<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e in allen Aufgabenfeldern liefert. Die aktuelle Ausgabe<br />
wurde zum 1.10.<strong>2004</strong> veröffentlicht. Das hierin enthaltene Datenmaterial<br />
wurde den <strong>Studentenwerk</strong>en zudem als Excel-Datei zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
4.4 Weitere statistische Materialien<br />
Neben der Gesamtübersicht über die <strong>Studentenwerk</strong>sarbeit im „Zahlenspiegel“<br />
gibt es weitere Auswertungen, die sich z.T. auf einzelne<br />
Fachbereiche beziehen. Hier ist besonders die statistische Übersicht<br />
„Wohnraum für Studierende“ hervorzuheben. Seit Anfang der 1960er<br />
Jahre liefert das DSW mit dieser Statistik jährlich eine Übersicht über<br />
die Gesamtzahl aller öffentlich geförderten Wohnplätze für Studierende<br />
in der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich anderer gemeinnütziger<br />
und privater Träger. Die Daten werden bei den für den<br />
Studentenwohnraumbau zuständigen Ministerien der Länder erfragt.<br />
Die Ergebnisse der statistischen Übersicht werden auch in offiziellen<br />
Publikationen der Bundesregierung verwendet. Die aktuelle Ausgabe<br />
wurde im Juli <strong>2004</strong> veröffentlicht. Seitens der Geschäftsstelle gibt es<br />
für die <strong>Studentenwerk</strong>e darüber hinaus eine Vielzahl statistischer<br />
Übersichten als interne Arbeitsunterlagen.<br />
Wohnen<br />
„<strong>Studentenwerk</strong>e im<br />
Zahlenspiegel“<br />
„Wohnraum für Studierende“<br />
115
Wohnen<br />
116<br />
Vortrag auf Wohnheimkonferenz<br />
in<br />
Italien<br />
5. Sonstige Berichtspunkte<br />
Vortrag auf Wohnheimkonferenz in Italien<br />
Der für den Bereich Wohnen zuständige Referent des DSW, Georg<br />
Schlanzke, hat auf der nationalen Wohnheimkonferenz der italienischen<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e am 16.6.<strong>2004</strong> in Pisa (Italien) einen allgemeinen<br />
Vortrag zu den Baustandards und zur Finanzierung des Wohnheimbaus<br />
in Deutschland gehalten. Im Nachtrag zur Konferenz wurde<br />
das DSW gebeten, zusätzliche vertiefende Informationen zum Wohnheimbau<br />
in Deutschland vorzustellen.<br />
Der Geschäftsführer des <strong>Studentenwerk</strong>s Karlsruhe und ehemalige Vorsitzende<br />
des Ausschusses Wohnen, Hartmut F. Igney, hat diesen Termin<br />
auf Bitte des DSW wahrgenommen und am 22./23.9.<strong>2004</strong> in Trento<br />
einer Gruppe von Vertretern der italienischen <strong>Studentenwerk</strong>e konkrete<br />
Bauvorhaben, u.a. in Pforzheim und Karlsruhe, vorgestellt.<br />
Informationsschreiben<br />
Im Laufe des Jahres erfolgten u.a. Informationen zum Europarechtsanpassungsgesetz<br />
Bau (EAG Bau), zur Ablehnung des Bundesministeriums<br />
der Finanzen, beim Studentenwohnheimbau die früheren Verbilligungsrichtlinien<br />
beim Erwerb von Bundesliegenschaften wieder<br />
einzuführen sowie zum Infrastrukturprogramm „Wachstumsimpulse“<br />
der KfW.
VIII.RECHTSFRAGEN<br />
Rechtsfragen entstehen im Deutschen <strong>Studentenwerk</strong> sowohl auf Seiten<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e als auch in der Geschäftsstelle, so dass der<br />
Bereich verbandsintern auf zwei Ebenen tätig ist. Als Service für die<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e ist u.a. die thematische Betreuung der Personalstellen<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e sowie die projektbezogene Ausrichtung von Informationsveranstaltungen<br />
für studentische Vertreter/innen in den Organen<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e enthalten.<br />
1. Themen und Aktivitäten<br />
1.1 <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzgebung<br />
Die auf den Internetseiten des DSW unter dem Stichwort „<strong>Studentenwerk</strong>e/Rechtsgrundlagen“<br />
zur Einsicht bereitgestellten <strong>Studentenwerk</strong>sgesetze<br />
bzw. die diese betreffenden Auszüge der Hochschulgesetze<br />
der Länder wurden aktualisiert.<br />
Änderungen bzw. Gesetzesnovellen gab es im Berichtszeitraum in:<br />
- Baden-Württemberg<br />
Aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher<br />
Vorschriften (Zweites Hochschuländerungsgesetz – 2. HRÄG) hat sich<br />
das <strong>Studentenwerk</strong>sgesetz Baden-Württemberg (StWG) geändert. Die<br />
Änderungen wurden am 5.1.2005 im Gesetzblatt Baden-Württemberg<br />
(GBl. I S. 1) verkündet und traten am Tage nach der Verkündung in<br />
Kraft. Die zahlreichen hochschulrechtlichen Änderungen hatten auf<br />
das StWG lediglich die Auswirkung, dass es künftig auch auf die Filmund<br />
Popakademie Baden-Württemberg angewendet wird. Aufgrund<br />
dessen wurde ebenfalls die Zusammensetzung des Verwaltungsrats<br />
sowie der Vertreterversammlung an den erweiterten Zuständigkeitsbereich<br />
angeglichen.<br />
- Berlin<br />
Das neue <strong>Studentenwerk</strong>sgesetz Berlin vom 18. Dezember <strong>2004</strong> (GVBl.<br />
S. 521) wurde am 30. Dezember <strong>2004</strong> im Gesetz- und Verordnungsblatt<br />
Berlin verkündet und trat einen Tag danach in Kraft. Das <strong>Studentenwerk</strong><br />
Berlin bleibt Anstalt des öffentlichen Rechts. Zur Erfüllung seiner<br />
Aufgaben kann es sich Dritter bedienen, sich an Unternehmen beteiligen<br />
und Unternehmen gründen.<br />
Die Gremien des <strong>Studentenwerk</strong>s wurden reduziert: Neben der<br />
Geschäftsführung gibt es nur noch ein Aufsichtsgremium, den Verwaltungsrat.<br />
Dieser setzt sich aus drei Mitgliedern der staatlichen Hochschulleitungen,<br />
sieben Studierenden der staatlichen Hochschulen,<br />
zwei externen Experten, einem/er Vertreter/in der Beschäftigten des<br />
Rechtsfragen<br />
Änderungen bzw.<br />
Gesetzesnovellen<br />
117
Rechtsfragen<br />
mögliche Reformen<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>sgesetze<br />
118<br />
<strong>Studentenwerk</strong>s sowie dem zuständigen Senatsmitglied zusammen.<br />
Bei Stimmengleichheit im Verwaltungsrat ist die Stimme des/der Vorsitzenden<br />
(Senatsmitglied) ausschlaggebend.<br />
Der Verwaltungsrat hat sich spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten<br />
des Gesetzes (bis zum 1.7.2005) zu konstituieren und löst den bisherigen<br />
Verwaltungsrat sowie den Vorstand ab.<br />
Das Senatsmitglied ist darüber hinaus ermächtigt, mit dem <strong>Studentenwerk</strong><br />
einen Rahmenvertrag über die Erfüllung seiner Aufgaben zu<br />
gewährenden Zuschüsse des Landes für konsumtive Zwecke zu<br />
schließen. Der Rahmenvertrag soll dem <strong>Studentenwerk</strong> Planungssicherheit<br />
für mehrere Jahre geben und bedarf der Zustimmung des<br />
Senats und des Abgeordnetenhauses.<br />
- Niedersachsen<br />
Per Gesetz vom 22. Januar <strong>2004</strong> (GVBl. S. 33) wurde das Niedersächsische<br />
Hochschulgesetz (Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni<br />
2002) geändert. Die Vorschriften über die <strong>Studentenwerk</strong>e in den Art.<br />
68-70 blieben unverändert.<br />
- Nordrhein-Westfalen<br />
Das Nordrhein-Westfälische <strong>Studentenwerk</strong>sgesetz (Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 4. Januar 1994) wurde per Gesetz vom 6. Juli<br />
<strong>2004</strong> geändert (GVBl. S. 381) und am 3. September <strong>2004</strong> (GVBl. S. 518)<br />
in seiner Neufassung bekannt gemacht.<br />
Das Gesetz trat am 21. Juli <strong>2004</strong> in Kraft und beinhaltet folgende Neuregelungen:<br />
- Beibehaltung der Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
- Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter Studierender<br />
und Studierender mit Kindern<br />
- Beteiligung der <strong>Studentenwerk</strong>e an privatrechtlich organisierten<br />
Unternehmen oder Gründung entsprechender Unternehmen zur<br />
Erfüllung ihrer Aufgaben<br />
- Öffnungsklausel zum Abschluss von Tarifverträgen, die den<br />
besonderen wirtschaftlichen Bedürfnissen der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
Rechnung tragen<br />
- Zusammenfassung der bisherigen Aufsichts- und Kontrollorgane<br />
mit der Neuwahl am 1. April 2005 zu einem Verwaltungsrat mit<br />
sieben Mitgliedern<br />
Mögliche Reformen der <strong>Studentenwerk</strong>sgesetze werden diskutiert in:<br />
- Hamburg<br />
Die Behörde für Wissenschaft und Gesundheit hat dem <strong>Studentenwerk</strong><br />
und den Hochschulen am 17.8.<strong>2004</strong> einen Entwurf von Eckpunkten<br />
für eine Novellierung des <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzes vorgelegt. Ausgangspunkt<br />
sind die aus dem Projekt „Autonomie und Zukunftssiche-
ung für das <strong>Studentenwerk</strong> Hamburg“ gewonnenen Erkenntnisse, das<br />
die Wissenschaftsbehörde und das <strong>Studentenwerk</strong> gemeinsam mit<br />
dem Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) durchgeführt haben.<br />
Als Eckpunkte werden genannt:<br />
- Das <strong>Studentenwerk</strong> bleibt rechtsfähige Anstalt öffentlichen<br />
Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung unter der Rechtsaufsicht<br />
der Wissenschaftsbehörde. Ein Wechsel von der staatlichen<br />
Trägerschaft in die Trägerschaft der Hochschulen soll im Rahmen<br />
einer weiteren Novellierung des StWG erfolgen, sobald die Voraussetzungen<br />
hierfür gegeben sind.<br />
- Aufgabe des <strong>Studentenwerk</strong>s bleibt unverändert die hochschulübergreifende<br />
Betreuung der Studierenden der im StWG aufgezählten<br />
Hamburger Hochschulen. Der Aufgabenzuschnitt wird<br />
mit „Service- und Beratungsleistungen für Studierende insbesondere<br />
im sozialen und wirtschaftlichen Bereich“ weiter gefasst.<br />
Staatliche Auftragsangelegenheiten können nur im Einvernehmen<br />
und gegen Erstattung der Kosten übertragen werden. Die Hochschulen<br />
tragen die Gesamtverantwortung für die Prozesskette<br />
„Studium“. Sie werden künftig mit einem Gesamtpaket aus akademischen<br />
Service- und Beratungsleistungen um die Studierenden<br />
konkurrieren. Aus diesem Grunde wird die bisher staatliche<br />
Steuerung auf die Hochschulen übertragen. Diese schließen –<br />
vorzugsweise gemeinsam – mit dem <strong>Studentenwerk</strong> Ziel- und<br />
Leistungsvereinbarungen über die „Service- und Beratungsleistungen<br />
für Studierende“ ab.<br />
- Die Organstruktur des <strong>Studentenwerk</strong>s wird gestrafft: Die<br />
Geschäftsführung erhält eine volle Handlungskompetenz im operativen<br />
Bereich, ein Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung<br />
und eine Vertreterversammlung trifft die grundsätzlichen und<br />
strategischen Entscheidungen. Vertreter der Hochschulen und der<br />
Studierenden haben dabei den maßgeblichen Einfluss.<br />
- Die Grundsätze der Wirtschaftsführung bleiben unverändert. Das<br />
<strong>Studentenwerk</strong> erhält aber das Recht, sich zur Erfüllung seiner<br />
Aufgaben Dritter zu bedienen, sich an Unternehmen zu beteiligen<br />
und Unternehmen zu gründen.<br />
- Das <strong>Studentenwerk</strong> finanziert sich (wie bisher) aus Leistungsentgelten<br />
und sonstigen betrieblichen Einnahmen, Beiträgen der Studierenden,<br />
staatlichen Zuschüssen und Zuwendungen Dritter.<br />
Zukünftig sollen die staatlichen Zuschüsse auf der Grundlage<br />
einer mehrjährigen Planung anhand von Ziel- und Leistungsvereinbarungen<br />
zwischen den Hochschulen und dem <strong>Studentenwerk</strong><br />
zugewiesen werden.<br />
Die weiteren Entwicklungen bleiben noch abzuwarten.<br />
Rechtsfragen<br />
119
Rechtsfragen<br />
120<br />
Modernisierung des<br />
Tarifrechts für <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
- Sachsen-Anhalt<br />
Die Landesregierung plante sowohl eine Novelle des <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzes<br />
als auch eine des Hochschulgesetzes. Den Geschäftsführern<br />
liegt nunmehr eine Neufassung des <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzes vor. Die<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e werten den Entwurf als „gute Gesprächsgrundlage“.<br />
Zu den Eckpunkten zählt u.a. die Möglichkeit, Unternehmen zu gründen<br />
und sich an Unternehmen zu beteiligen. Gesprächsbedarf gibt es<br />
insbesondere noch hinsichtlich der Finanzierung und Wirtschaftsführung.<br />
1.2 Modernisierung des Tarifrechts für <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
1.2.1 Allgemeine Tarifentwicklungen im öffentlichen Dienst<br />
Zur Reform des BAT wurden neun Projektgruppen eingerichtet. Vier<br />
Gruppen beschäftigen sich mit dem Mantel, in dem die Bereiche<br />
Arbeitszeit, Eingruppierung, Kündigungsrecht, Leistungsentgelt und<br />
-zulagen geregelt werden sollen. Die fünf weiteren Projektgruppen sind<br />
branchenspezifisch zusammengefasst, wobei die <strong>Studentenwerk</strong>e zur<br />
Gruppe „Verwaltung“ zählen.<br />
In diesen Projektgruppen wurden im Berichtszeitraum eine Vielzahl<br />
von Fachthemen diskutiert und Übereinstimmungen herausgearbeitet.<br />
Bei bestimmten Themenkomplexen wie z.B. dem Volumen der Zuwendung<br />
und der Arbeitszeit, der Höhe des garantierten Entgeltes und den<br />
Öffnungen für regionale Zuständigkeiten, konnte man jedoch angesichts<br />
der höchst unterschiedlichen Erwartungshaltungen von Arbeitgeberseite<br />
einerseits und Gewerkschaft andererseits keine Einigung<br />
erzielen.<br />
Um mehr Bewegung bei den Gewerkschaften zu erreichen, hat die<br />
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) die Arbeitszeitvorschriften<br />
im Tarifgebiet West zum 1. Mai <strong>2004</strong> gekündigt (im Rahmen der Ausschussarbeit<br />
wurde eine Übersicht zur Kündigung der Arbeitszeitvorschriften/Sonderzuwendungen<br />
in den Bundesländern und den darauffolgenden<br />
Landesvorgaben für die weitere Vorgehensweise erstellt).<br />
Gleichzeitig wurden die Gewerkschaften durch die TdL aufgefordert,<br />
mehr Verhandlungsbereitschaft zu zeigen. Die Gewerkschaften haben,<br />
nachdem sich die TdL weigerte, die Kündigung zurückzunehmen,<br />
diese Verhandlungen offiziell für gescheitert erklärt und somit „Aktionsfähigkeit“<br />
hergestellt, d.h. Warnstreiks sind möglich.<br />
Der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände<br />
(VKA) haben die Verhandlungen jedoch mit den Gewerkschaften im<br />
Rahmen der Lenkungsgruppe fortgeführt, um weitere Annäherungen<br />
zu erreichen.
Man einigte sich auf folgende Punkte:<br />
- Die nicht mehr zeitgemäße Unterscheidung in Angestellte und<br />
Arbeiter wird aufgegeben. Das neue Tarifrecht soll für alle<br />
Beschäftigten gleichermaßen gelten.<br />
- Es werden passgenaue Regelungen für Verwaltung, Krankenhäuser,<br />
Sparkassen, Flughäfen und Entsorgungsbetriebe ermöglicht.<br />
- Bewährungs- und Zeitaufstiege werden abgeschafft.<br />
- Es werden Führungsfunktionen auf Zeit (bis zu 12 Jahre) und auf<br />
Probe (bis zu zwei Jahre) und die leistungsorientierte Bezahlung<br />
eingeführt.<br />
- Die Eingruppierungsbestimmungen werden entrümpelt (statt bisher<br />
17.000 Eingruppierungsmerkmalen künftig voraussichtlich<br />
weniger als 100). Aufgrund der Komplexität des Eingruppierungssystem<br />
wurde beschlossen, die bisherige Eingruppierungsund<br />
Einreihungssystematik übergangsweise bis zum 31.12.2006<br />
beizubehalten. Einigkeit besteht jedoch darin, ein System zu<br />
schaffen, welches den europarechtlichen Anforderungen entspricht<br />
und antidiskriminierungsfrei ausgestaltet ist. Grundsätzlich<br />
soll die Entgelttabelle zukünftig aus 15 Entgeltgruppen mit<br />
jeweils zwei Grundentgeltstufen und vier Entwicklungsstufen<br />
(sechsstufiges System) bestehen. Weiteres Thema war, wie die<br />
bisherigen familienbezogenen Entgeltbestandteile in die Vergütung<br />
miteinbezogen werden sollen. Von großer Bedeutung war<br />
ebenfalls die Überleitung vom alten in das neue Tarifrecht sowie<br />
die Sicherung der bisher erreichten Besitzstände.<br />
Die Arbeitgeber von Bund und Ländern forderten eine „Meistbegünstigungsklausel“,<br />
da die TdL nicht am Verhandlungstisch sitzt. Diese<br />
Klausel soll folgende Regelungen beinhalten: Falls ver.di mit einem<br />
anderen öffentlichen Arbeitgeber einen günstigeren Tarifvertrag abschließt,<br />
soll dieser unmittelbar auch im TvöD zur Anwendung kommen.<br />
Dies wurde seitens der Gewerkschaften <strong>2004</strong> vehement zurückgewiesen.<br />
Die TdL ist nach wie vor außen vor. Es gibt Anzeichen<br />
dafür, dass die Länder erst dann, wenn ein fertiges neues Tarifrecht mit<br />
Bund und Kommunen vorliegt und die Tarifrunde abgeschlossen ist,<br />
auf dieser Basis mit den Gewerkschaften verhandeln. Die Verhandlungen<br />
sollen im Rahmen der Lohnrunde 2005 abgeschlossen werden.<br />
Alle bisher gefundenen Ergebnisse stehen unter dem Vorbehalt der<br />
Gesamteinigung.<br />
1.2.2 Aktivitäten des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
Der Dialog mit der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)<br />
und der TdL wurde fortgeführt.<br />
Im Rahmen des Beratungsgremiums der TdL mit Vertretern aus dem<br />
Wissenschaftsbereich (Gerhard Kiehm, Geschäftsführer des Studen-<br />
Rechtsfragen<br />
121
Rechtsfragen<br />
122<br />
Versorgungsanstalt<br />
des Bundes und der<br />
Länder (VBL)<br />
tenwerks Oldenburg, als Vertreter der <strong>Studentenwerk</strong>e) hat sich<br />
gezeigt, dass die tarifpolitischen Bedarfe weitestgehend den inhaltlichen<br />
Positionen entsprechen, die seitens der TdL in den laufenden Verhandlungen<br />
zur Neugestaltung des Tarifrechts bereits im Grundsatz<br />
vertreten werden. Hierbei wurde auf die Spezifika der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
zur Allgemeinen öffentlichen Verwaltung und zum Hochschul- und<br />
Wissenschaftsbereich ausdrücklich hingewiesen. Schlussendlich sei<br />
auch im Beratungsgremium der Stillstand anhaltend gewesen, da auch<br />
die Hochschulen untereinander mit Abstimmungsschwierigkeiten<br />
kämpften. Somit bleiben die weiteren Entwicklungen abzuwarten.<br />
1.3 Reform der öffentlichen Zusatzversorgung (VBL)<br />
Im vergangenen Berichtszeitraum hat das DSW die Mitglieder über die<br />
Empfehlungen des ver.di-Bundesvorstands sowie von verschiedenen<br />
Arbeitgebern bezüglich der Einsprüche gegen die Startgutschriften bei<br />
der Zusatzversorgung des öffentlichen Diensts (VBL) informiert.<br />
Das Landgericht (LG) Karlsruhe hatte nunmehr in mehreren Entscheidungen<br />
vom 30.1.<strong>2004</strong> die Systemumstellung in der VBL dem Grunde<br />
nach für rechtmäßig erachtet. Bei der Berechnung der Startgutschriften<br />
und der Feststellung der im Gesamtversorgungssystem erreichten<br />
Anwartschaften hat das LG jedoch Änderungen gefordert. Sowohl die<br />
beklagte VBL als auch die Kläger haben angekündigt, gegen die Entscheidung<br />
Berufung zum OLG Karlsruhe einzulegen. Aus diesem<br />
Grund ergeben sich derzeit keine Auswirkungen für die Startgutschriften<br />
und Betriebsrenten der VBL.<br />
Letztlich muss eine höchstrichterliche Entscheidung vor dem BGH<br />
abgewartet werden.<br />
Des Weiteren hat das DSW die Mitglieder über die allgemeinen Entwicklungen<br />
in der VBL in regelmäßigen Abständen informiert, da es in<br />
jüngster Zeit u.a. vermehrt auftrat, dass öffentliche Arbeitgeber aus<br />
der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ausscheiden.<br />
Die VBL wird nach dem Umlagesystem geführt, d.h. die beteiligten<br />
Arbeitgeber zahlen für ihre Mitarbeiter/innen monatliche Umlagen,<br />
die entweder pauschal und/oder individuell als Arbeitslohn versteuert<br />
werden. Die Höhe der Umlagen bemisst sich nach dem Finanzierungsbedarf<br />
der VBL für die laufenden Leistungen und ist maßgeblich<br />
für die Höhe der Versorgungsbezüge im Versorgungsfall.<br />
Bei einem Ausstieg müssen die Arbeitgeber nach der Satzung der VBL<br />
(§ 23) einen versicherungsmathematisch errechneten Gegenwert<br />
bezahlen, damit auch nach dem Ausscheiden die Zahlungsverpflichtungen<br />
aufgrund unverfallbarer Anwartschaften gegenüber aktiven<br />
oder ehemaligen Mitarbeitern/innen erfüllt werden können. Der<br />
Gegenwert entspricht dem Barwert der Zahlungsverpflichtungen der<br />
VBL an die Mitarbeiter/innen des ausscheidenden Arbeitgebers.
Die VBL wollte bis zur Jahresmitte errechnen lassen, wie sich das Ausscheiden<br />
der Beteiligten auf den Finanzbedarf für die Pflichtversicherung<br />
bis Ende 2007 auswirken wird. Unabhängig davon, hätten die<br />
Tarifvertragsparteien vereinbart, während der Laufzeit des Tarifvertrags<br />
bis Ende 2007 zu prüfen, ob es zu bedeutsamen Abwanderungen<br />
aus einzelnen Zusatzversorgungseinrichtungen gekommen ist. Somit<br />
bleiben die genauen Auswirkungen abzuwarten.<br />
Darüber hinaus hat der BGH mit Urteil von 11.2.<strong>2004</strong> (AZ: IV ZR<br />
52/02) seine Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Dienstzeiten<br />
im Beitrittsgebiet fortgeführt, in dem die im öffentlichen Dienst der<br />
DDR zurückgelegten Beschäftigungszeiten bei der Berechnung der<br />
VBL-Rente nicht als Umlagemonate zu werten sind. Hinweise auf weitere<br />
verbandsrelevante Urteile zur VBL wurden jeweils mit Hilfe des<br />
„Newsletters Recht & Personal“ bekannt gegeben.<br />
1.4 Befreiung ausländischer Studierender von den Rundfunkgebühren<br />
Anlässlich der immer noch laufenden Verhandlungen über den Rundfunkgebührenstaatsvertrag<br />
machte das DSW wiederholt die Rundfunkgebührenkommission<br />
der Länder auf die Problematik der Rundfunkgebührenpflicht<br />
ausländischer Studierender aufmerksam. Mit Schreiben<br />
vom 22. Dezember 2003 erhielt das DSW jedoch die Auskunft,<br />
dass eine Befreiung nicht angedacht ist, da ausländische Studierende<br />
wie ihre deutschen Kommilitonen die Möglichkeit nach den Regelungen<br />
der Landesbefreiungsverordnungen haben, Gebührenbefreiung<br />
aus sozialen Gründen trotz erforderlichem Finanzierungsnachweis zu<br />
beantragen. Mit Schreiben vom 23. März <strong>2004</strong> gab das DSW hierauf zu<br />
bedenken, dass aufgrund der Verwaltungspraxis der Sozialämter im<br />
Zusammenhang mit den ausländerrechtlichen Nachweispflichten faktisch<br />
keine Möglichkeit zu dieser Gebührenbefreiung besteht. Über die<br />
konkrete Neuregelung der Befreiungsmöglichkeiten beraten die Länder<br />
auf politischer Ebene in der nächsten Zeit weiter, so dass die Beratungen,<br />
seit kurzem auch im Hinblick auf die Sehbehinderten, Hörgeschädigten<br />
und Schwerstbehinderten, weiterhin verfolgt werden müssen.<br />
1.5 Leitziel „Rauchfreie Hochschule“ in den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
Mit Schreiben vom 28. Januar <strong>2004</strong> traten die Mitglieder des Arbeitskreises<br />
„Gesundheitsfördernde Hochschulen“ mit einem „Offenen<br />
Brief mit der Bitte um Unterstützung für das Leitziel Rauchfreie Hochschule“<br />
an den Präsidenten des DSW heran.<br />
Nach Durchführung einer Verbandsabfrage konnte das DSW den Mitgliedern<br />
des Arbeitskreises mitteilen, dass die <strong>Studentenwerk</strong>e beim<br />
Thema Nichtraucherschutz an den Hochschulen und ihrer Umgebung<br />
Rechtsfragen<br />
Befreiung ausländischer<br />
Studierender<br />
von den Rundfunkgebühren<br />
Leitziel „Rauchfreie<br />
Hochschule“ in den<br />
<strong>Studentenwerk</strong>en<br />
123
Rechtsfragen<br />
124<br />
Pilotprojekt „Bildungscontrolling<br />
<strong>2004</strong>“<br />
sehr engagiert sind. Die <strong>Studentenwerk</strong>e haben hierbei nur keine einheitliche<br />
bundesweite Vorgehensweise. Einige der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
haben das Thema Nichtraucherschutz in ihr Leitbild oder in sonstige<br />
betriebliche Vereinbarungen im Rahmen der Gesundheitsförderung<br />
integriert. Der § 3a der Arbeitsstättenverordnung (seit 25.8.<strong>2004</strong> nunmehr<br />
§ 5) wird jedoch in allen <strong>Studentenwerk</strong>en erfüllt, denn in einigen<br />
<strong>Studentenwerk</strong>en besteht für die Mitarbeiter/innen in den Büros<br />
ein generelles Rauchverbot oder es wurden Raucherecken auf dem<br />
Gelände eingerichtet. Die Nachfrage, ob das Rauchen im Publikumsbereich<br />
(Mensa, Cafeteria, BAföG-Amt, Wohnheim, Beratungsstelle,<br />
Kita) möglich ist, ergab, dass z.B. in fast allen Cafeterien, unterteilt in<br />
Zonen, die Möglichkeit zum Rauchen besteht, die Mensen allerdings<br />
überwiegend rauchfrei sind. Hierbei muss bedacht werden, dass die<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e u.a. überwiegend an den Hochschulen für die gastronomischen<br />
Dienstleistungen für Studierende zuständig sind, und da<br />
noch kein generelles Rauchverbot in der deutschen Gastronomie, vergleichbar<br />
mit Italien oder Irland, existiert, würde ein solches Rauchverbot<br />
zu einer erheblichen Abwanderung der Studierenden und somit<br />
z.Zt. zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil führen. Die Interessen<br />
der Nichtraucher sind jedoch in allen Bereichen berücksichtigt<br />
worden. Darüber hinaus bietet ein Großteil der <strong>Studentenwerk</strong>e in<br />
Zusammenarbeit mit den Krankenkassen gesundheitsfördernde Maßnahmen<br />
an – einige sogar Aufklärungsmaßnahmen und Angebote zur<br />
Tabakentwöhnung, sowohl für Studierende als auch für<br />
Mitarbeiter/innen. Ein <strong>Studentenwerk</strong> beschäftigt sogar eine interne<br />
Suchtberaterin. Nach den Vorstößen mehrerer Bundesländer gegen das<br />
Rauchen an den Schulen folgen dieser Initiative nun auch immer mehr<br />
Universitäten.<br />
1.6 Pilotprojekt „Bildungscontrolling <strong>2004</strong>“ in den Personalabteilungen<br />
In der derzeitigen Diskussion über die zukünftige Entwicklung der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
kommt dem DSW eine immer tragendere Rolle als interner<br />
Dienstleister zu. Gerade in Zeiten knapper Budgets erhöhen sich<br />
die Anforderungen an Transparenz, Passgenauigkeit und an die effiziente<br />
Zielerreichung von Qualifizierungsmaßnahmen.<br />
Daher hat sich das DSW dazu entschlossen, ein Pilotprojekt „Bildungscontrolling<br />
<strong>2004</strong>“ im Bereich Personal umzusetzen. Es besteht aus den<br />
Phasen Bildungsbedarfsanalyse mit Hilfe einer Online-Befragung,<br />
Maßnahmen- und Transferevaluation sowie Steuerung mittels Bildungskennzahlen.<br />
Die Bildungsbedarfsanalyse fand von März bis Juli<br />
<strong>2004</strong> statt, wobei alle Mitarbeiter/innen der Personalstellen eine Einladungs-E-Mail<br />
mit dem Link zum Onlinefragebogen im April erhielten,<br />
der ca. acht Wochen verfügbar war.
Die Beteiligung der <strong>Studentenwerk</strong>e lag bei 91,8 %. Mit dem Rundbrief<br />
Nr. 80/<strong>2004</strong> vom 27. Juli <strong>2004</strong> und einem Schreiben an die Beteiligten<br />
in den Personalstellen wurde eine Printfassung der Auswertung versandt.<br />
Zusätzlich ist sie auf den internen Internetseiten des DSW im<br />
Infopoint verfügbar.<br />
Zusammenfassend ergeben sich aus der Bedarfserhebung Optimierungspotenziale<br />
bei den Veranstaltungszeiten, Veranstaltungsorten,<br />
Seminarunterlagen und dem Programminhalt. Bei der Bewertung konkreter<br />
Themenvorschläge für die Seminarplanung <strong>2004</strong>/2005 lassen<br />
sich eindeutig Schwerpunkte in den Bereichen der Personalverwaltung,<br />
des Arbeitsrechts und der Personalentwicklung identifizieren.<br />
Auch die wachsende Bedeutung sog. weicher Faktoren (soft skills) wie<br />
soziale Kompetenz, Fähigkeit zur Problemlösung, Teamorientierung<br />
und Konfliktfähigkeit wird von den Befragten konstatiert – und hier<br />
zeigt sich auch erheblicher Weiterbildungsbedarf.<br />
Darüber hinaus lässt sich als zukünftiger Trend die steigende Relevanz<br />
bestimmter Themen wie z.B. des Arbeitszeitmanagements und der<br />
Altersteilzeit erkennen. Das Tarifrecht und dessen Entwicklung wird<br />
ebenfalls von entscheidender Bedeutung für die zukünftige Arbeit der<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e werden, auch im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit.<br />
Anhand der hohen Rücklaufquote und den Anmerkungen der Teilnehmer/innen<br />
lässt sich insgesamt eine sehr positive Resonanz der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
feststellen.<br />
Die vorliegenden Ergebnisse werden richtungsweisend für die zukünftige<br />
Struktur des vielfältigen Weiterbildungsangebots des DSW sein.<br />
Die Ergebnisse sind derart in die Veranstaltungsplanung 2005 eingeflossen,<br />
dass alleine im ersten Halbjahr fünf Seminare der gewünschten<br />
Themengebiete für den Bereich Recht und Personal neben der<br />
Fachtagung angeboten werden. Darüber hinaus soll die Betreuungsarbeit<br />
auch auf die Justitiare der <strong>Studentenwerk</strong>e ausgeweitet werden.<br />
1.7 Information der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
1.7.1 „Newsletter Recht & Personal“<br />
Um die Personalstellen regelmäßig über neue Rechtsprechung und<br />
Gesetze zu informieren, wurde im Berichtszeitraum der „Newsletter<br />
Recht & Personal“ eingeführt (Rundbrief Nr. 28/<strong>2004</strong>). Hierbei werden<br />
quartalsweise (Ende März/Juni/September/Dezember) Informationen<br />
per E-Mail übermittelt: über neue Rechtsprechung, Gesetzesvorhaben<br />
und verabschiedete Gesetzesänderungen, über Veranstaltungshinweise<br />
(Fachtagung Personalwesen, Seminarangebote und das Pilotprojekt<br />
„Bildungscontrolling <strong>2004</strong>“), über Aktuelles aus dem Ausschuss Recht<br />
und Personal sowie ggf. über Aktuelles aus den <strong>Studentenwerk</strong>en.<br />
Rechtsfragen<br />
„Newsletter Recht &<br />
Personal“<br />
125
Rechtsfragen<br />
126<br />
Evaluation zum<br />
Newsletter<br />
Bei brisanten Nachrichten und Neuigkeiten erfolgt eine Information<br />
zwischen den quartalsmäßigen Abständen.<br />
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt acht Newsletter Recht & Personal<br />
und im Dezember <strong>2004</strong> für die Mitarbeiter/innen der Lohn- und<br />
Gehaltsabrechung eine Extraausgabe zur „Lohnsteuer/Sozialversicherung“<br />
versandt.<br />
Folgenden Themen wurden u.a. behandelt:<br />
- Sachstand zum Tarifrecht des öffentlichen Dienstes<br />
- Sachstand zur Ausbildungsplatzabgabe<br />
- Auswirkung der EU-Ost-Erweiterung auf das Sozialversicherungsrecht<br />
- Insolvenzsicherung bei Altersteilzeit sowie das Alterseinkünftegesetz<br />
- Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
- Verfassungswidrigkeit des Arbeitsgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld<br />
(Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom<br />
18.11.2003, AZ: 1 BvR 302/96)<br />
- Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu verschiedenen Themen<br />
wie z.B. zur Arbeitszeit bei Bereitschaftsdienst, Stellenbesetzung<br />
im öffentlichen Dienst, Arbeitnehmerüberlassung, Stellenausschreibung<br />
durch die Bundesagentur für Arbeit und anteiliges<br />
Urlaubsgeld für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst<br />
usw.<br />
Mit dem Newsletter Nr. 3/April <strong>2004</strong> wurde kurzfristig auf die aktuellen<br />
Neuregelungen im Schwerbehindertenrecht beim Kündigungsschutz<br />
und im Urlaubsrecht ab dem 1. Mai <strong>2004</strong> aufmerksam gemacht.<br />
Auch mit dem Newsletter Nr. 5/August <strong>2004</strong> wurde aus aktuellem<br />
Anlass auf die Neufassung der Verordnung über Arbeitsstätten und<br />
deren Auswirkungen aufmerksam gemacht, die am 25.8.<strong>2004</strong> in Kraft<br />
gesetzt wurde.<br />
Nach den ersten sechs Ausgaben wurde eine Evaluation zum Newsletter<br />
durchgeführt. Der Newsletter erfüllte bisher für alle Beteiligten zu<br />
100 % die Erwartungen, was das DSW natürlich motiviert, weiterzumachen.<br />
Die Aspekte: Konzept, Praxisnähe, Themenangebote, Aktualität,<br />
Informationswert, Umfang, Textformat, Verständlichkeit, Erscheinungszyklus<br />
wurden durchschnittlich mit gut bewertet. Auch die ausgesuchten<br />
Themengebiete sind für die Leser/innen durchweg von sehr<br />
wichtiger bis wichtiger Bedeutung. Leider nutzen bisher lediglich 15%<br />
die internen Internetseiten als Archiv. Abschließend konnte mit Freude<br />
festgestellt werden, dass der Newsletter von 90 % immer gelesen<br />
wird und dann meist auch lückenlos. Daraus konnten wertvolle<br />
Erkenntnisse gewonnen werden, und es soll versucht werden, diese für<br />
die zukünftigen Ausgaben umzusetzen. Weitreichende Überarbeitungen<br />
sind für das Jahr 2005 geplant.
Mit dem Newsletter Nr. 7/November <strong>2004</strong> wurde vorsorglich auf die<br />
mögliche Verjährung von Ansprüchen zum Jahresende aufmerksam<br />
gemacht. Die Schuldrechtsreform im Jahr 2002 hatte für viele zivilrechtliche<br />
Ansprüche eine neue einheitliche Verjährungsfrist von drei<br />
Jahren eingeführt. Eine Übergangsvorschrift bestimmte, dass die Dreijahresfrist<br />
auch dann maßgeblich ist, wenn für den betreffenden<br />
Anspruch bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsreform eine längere<br />
Verjährungsfrist gegolten hatte. Da die neue Dreijahresfrist in diesem<br />
Fall am 1.1.2002 zu laufen begann, konnte sie zum ersten Mal mit dem<br />
31.12.<strong>2004</strong> ablaufen.<br />
Alle Newsletter sind auch zum Nachlesen auf den internen Seiten<br />
unter der Rubrik „Newsletter“ verfügbar.<br />
1.7.2 Sonstige Informationen<br />
Darüber hinaus wurden die Geschäftsführungen und Personalstellen<br />
über die gesetzlichen Neuregelungen zum 1. Januar <strong>2004</strong> im Rahmen<br />
der Agenda 2010 informiert (Rundbrief 13/<strong>2004</strong>). Hier sind insbesondere<br />
die Änderungen des Kündigungsschutzes, die neuen Zeitarbeitsregelungen,<br />
der Umbau der Bundesagentur für Arbeit und das Haushaltsbegleitgesetz<br />
<strong>2004</strong> hervorzuheben.<br />
Da mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt<br />
(Hartz III) ab dem 1.7.<strong>2004</strong> zahlreiche Änderungen im Altersteilzeitgesetz<br />
in Kraft traten, widmete sich der Rundbrief 59/<strong>2004</strong> diesen<br />
Neuregelungen. Die Änderungen im Altersteilzeitgesetz umfassen<br />
im Wesentlichen folgende Bereiche: Einführung eines Regelarbeitsentgelts,<br />
Veränderung der Aufstockungsbeträge, Ermittlung des zusätzlichen<br />
Rentenversicherungsbeitrags, zusätzliches Erstattungsverfahren<br />
durch die Agentur für Arbeit und die Verpflichtung des Arbeitgebers<br />
zur Insolvenzsicherung.<br />
Mit Rundbrief 36/<strong>2004</strong> wurden die zuständigen Mitarbeiter/innen für<br />
die Kindertageseinrichtungen über die Förderfähigkeit von Maßnahmen<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e im Rahmen der Förderaktion „5000 x<br />
Zukunft“ der Aktion Mensch informiert.<br />
Mit E-Mail vom 29. April <strong>2004</strong> wurden die Personalstellen in Thüringen<br />
über ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs informiert,<br />
dass das Thüringer Personalvertretungsgesetz insoweit verfassungswidrig<br />
ist, als dass es geringfügig Beschäftigte im öffentlichen Dienst<br />
von der Mitbestimmung ausschließt.<br />
Mit Rundbrief Nr. 59/<strong>2004</strong> wurde kurz über die Neuregelungen zur<br />
Altersteilzeit zum 1. Juli <strong>2004</strong> informiert.<br />
Rechtsfragen<br />
127
Rechtsfragen<br />
Ausschuss Recht und<br />
Personal<br />
128<br />
2. Beratung der Geschäftsstelle / Einzelanfragen der<br />
Mitglieder<br />
Im Berichtsjahr wurden zahlreiche Rechtsfragen aus der Geschäftsstelle<br />
und Einzelanfragen aus den <strong>Studentenwerk</strong>en aufgegriffen und<br />
bearbeitet.<br />
Die Geschäftsstelle wurde vorwiegend bei arbeits- und personalrechtlichen<br />
Problemstellungen und bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit<br />
der neuen Immobilie beraten. Hinzu kamen u.a. Fragen des Vertragsrechts,<br />
Vereinsrechts, Urheberrechts, Versicherungsfragen und Fragen<br />
zu strittigen Forderungen sowie die Information über Novellierungen<br />
der Hochschul- bzw. <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzgebung.<br />
Aus den <strong>Studentenwerk</strong>en kamen zunehmend Einzelanfragen zum<br />
Arbeits- und Tarifrecht. Viele der Anfragen betrafen auch die zahlreichen<br />
Änderungen in der Altersteilzeit. Weitere Themen waren die <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzgebung,<br />
Nutzungsvereinbarungen mit Rechenzentren<br />
in Wohnheimen, Beitragsberechnungen in den Berufsgenossenschaften<br />
und Fragen zum Tarifrecht – hier zum einen zu den Tarifunterschieden<br />
bei studentischen Hilfskräften und zum anderen zur Vorgehensweise<br />
bei Neueinstellungen nach den gekündigten Arbeitszeitvorschriften/Sonderzuwendungen<br />
in den Bundesländern.<br />
3. Ausschuss Recht und Personal<br />
Der Ausschuss Recht und Personal hat im Jahr <strong>2004</strong> dreimal getagt,<br />
und zwar am 25. Februar, 28. April und 1. September <strong>2004</strong> in Berlin.<br />
Auf der ersten konstituierenden Sitzung im Februar wurden anhand<br />
eines Rückblicks die noch schwebenden Themengebiete des vorherigen<br />
Ausschusses zum Abschluss gebracht und die Schwerpunkthemen<br />
für die zweijährige Amtszeit wie folgt festgelegt: Modernisierung der<br />
Tarifstrukturen, Rechtsbeziehungen <strong>Studentenwerk</strong>e – Hochschulen<br />
im Hinblick auf Zielvereinbarungen und Fallkostenpauschalen, Rückschlüsse<br />
aus dem im Juli <strong>2004</strong> gemeinsam vom DSW und dem Centrum<br />
für Hochschulentwicklung (CHE) veranstalteten Symposium und<br />
die alljährliche Fachtagung Personalwesen. Allgemeines Ziel der Ausschussarbeit<br />
soll sein, im Rahmen einer Verbandsinformation eine<br />
praktikable Lösung einer Thematik für die <strong>Studentenwerk</strong>e zu erarbeiten,<br />
die auf Fallstricke und Risiken hinweist.<br />
Folgende Themen wurden behandelt:<br />
- Rechtsprobleme bei GmbH-Gründungen<br />
- Weiterentwicklung von Arbeitshilfen zur Regelung der allgemeinen<br />
IT/TK-Nutzung am Arbeitsplatz. Das Thema wird 2005 weiter<br />
behandelt.<br />
- Arbeitszeitmanagement<br />
- Empfehlungen für die Vereinbarung von Fallkostenpauschalen (in<br />
Abstimmung mit dem Ausschuss Studienfinanzierung)
- Erarbeitung eines Katalogs mit Zielvereinbarungen (in Zusammenarbeit<br />
mit dem Ausschuss Wirtschaftsfragen)<br />
- Auswirkungen der VBL-Reform<br />
- Haftung der Verwaltungsräte bzw. Minimierung der Risiken. Die<br />
Erörterung der Thematik wird 2005 fortgesetzt.<br />
- Tarifentwicklungen in den Ländern<br />
- Beitrags(ver-)ordnungen der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
- Vergütungspflicht von Wasch- und Umziehzeiten<br />
- Fachtagung Personalwesen <strong>2004</strong>/2005<br />
Die Protokolle der Ausschusssitzungen können auf den internen Seiten<br />
des DSW im Internet eingesehen werden.<br />
4. Weiterbildungsveranstaltungen<br />
4.1 Fachtagung Personalwesen<br />
Vom 26. bis 27. Mai <strong>2004</strong> veranstaltete das DSW in Oldenburg die alljährlich<br />
stattfindende Fachtagung Personalwesen für<br />
die Geschäftsführer/innen, Abteilungsleiter/innen und<br />
Mitarbeiter/innen der Personalstellen der <strong>Studentenwerk</strong>e.<br />
Schwerpunktthemen waren:<br />
- VBL-Zusatzversorgung <strong>2004</strong> (Grundlagen,<br />
betriebliche Altersversorgung bei der VBL, alternative<br />
Versorgungssysteme, Erfahrungsbericht<br />
zum Ausstieg aus der VBL, Plenumsdiskussion)<br />
- Gesundheitsmanagement<br />
- Personal aktuell – Agenda 2010 und ihre Auswirkungen<br />
in der Praxis<br />
- Bericht zu den Tarifentwicklungen<br />
- Zukünftige Entwicklung der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
Die Vorträge der Tagung wurden im Anschluss zu einer Dokumentation<br />
zusammengefasst, die auch im Intranet eingesehen werden kann.<br />
4.2 Informationsveranstaltungen für studentische Vertreter/innen<br />
in den Organen der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
Wie in den vergangenen Jahren, bot das DSW zwei – vom Bundesministerium<br />
für Bildung und Forschung (BMBF) finanziell unterstützte –<br />
Informationsveranstaltungen für studentische Mitglieder in den Gremien<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e an, die jedoch mangels der für eine Fördermaßnahme<br />
des BMBF erforderlichen Mindestzahl von Anmeldungen<br />
nicht durchgeführt werden konnten. Für den nächsten Förderungszeit-<br />
Rechtsfragen<br />
Referentin auf der<br />
Fachtagung Personalwesen:<br />
Dr. Sabine<br />
Göldner, Vorsitzende<br />
Richterin am Arbeitsgericht<br />
Kiel<br />
129
Rechtsfragen<br />
130<br />
Seminar „Altersteilzeit<br />
im BAT-Arbeitsverhältnis“<br />
im <strong>Studentenwerk</strong><br />
Kassel<br />
raum wird in Zusammenarbeit mit dem neuen Studierendenrat ein<br />
neues Konzept für diese Informationsveranstaltungen entworfen.<br />
4.3 Seminar „Altersteilzeit im BAT-Arbeitsverhältnis“<br />
Nach der Auswertung der Online-Befragung im Rahmen des Pilotprojekts<br />
„Bildungscontrolling <strong>2004</strong>“ bestand eine sehr große Nachfrage<br />
nach einem Seminar zu den Neuerungen in der Altersteilzeit. Aufgrund<br />
der Anwendung des BAT/MTArb (direkt oder in Anlehnung)<br />
wurden am 8. und 9. September <strong>2004</strong> im <strong>Studentenwerk</strong> Kassel zwei<br />
eintägige Seminare zur „Altersteilzeit im BAT-Arbeitsverhältnis“<br />
durchgeführt. Als Referent stand Friedrich Meyer, Referent für Geldleistungen<br />
bei der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur<br />
für Arbeit, zur Verfügung. Das Seminar sollte das nötige Rüstzeug<br />
für die Umsetzung von Altersteilzeit im <strong>Studentenwerk</strong> und die<br />
professionelle Betreuung der Mitarbeiter/innen nach den Neuregelungen<br />
im Juli <strong>2004</strong> liefern. Die Resonanz der Teilnehmer/innen war sehr<br />
positiv. Es wurden folgende Themen behandelt:<br />
- Grundvoraussetzungen und wesentliche Änderungen zum<br />
1.7.<strong>2004</strong><br />
- Gesetzliche Aufstockung (Berechnung der Altersteilzeitbezüge<br />
nach § 4 TV ATZ und des Aufstockungsbetrags)<br />
- Störfälle, insbesondere Erkrankung<br />
- Auswirkungen der ATZ auf die zusätzliche Altersversorgung<br />
- Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit und Wiederbesetzung
IX. BERATUNG UND SOZIALE DIENSTE /<br />
INFORMATIONS- UND BERATUNGSSTELLE<br />
STUDIUM UND BEHINDERUNG<br />
Beratung und Soziale Dienste<br />
Ungefähr zwei Drittel der <strong>Studentenwerk</strong>e bieten im Rahmen ihres<br />
Auftrags zur sozialen und gesundheitlichen Förderung der Studierenden<br />
Psychologische und/oder Sozialberatung an. In die Sozialberatung<br />
ist häufig auch die Beratung von Studierenden mit Behinderung<br />
und/oder chronischer Krankheit integriert – nur in wenigen <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
gibt es spezielle Beratungsstellen für behinderte Studierende.<br />
Die Beratungsstellen der <strong>Studentenwerk</strong>e sind ein hochschulübergreifendes,<br />
in die Hochschullandschaft integriertes Angebot.<br />
1. Umfrage „Beratung und Soziale Dienste“ im Rahmen<br />
der Publikation „<strong>Studentenwerk</strong>e im Zahlenspiegel<br />
2003/<strong>2004</strong>“<br />
Im Berichtsjahr liegen erstmals quantitative Daten zu den von den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
angebotenen Beratungseinrichtungen vor, die nun im<br />
„Zahlenspiegel“ publiziert werden. Grundlage der Erhebung ist ein<br />
Fragenraster, das bisher noch nicht von allen Beratungsstellen in dieser<br />
Form angewendet wird. Daher dürften die tatsächlich durchgeführten<br />
Angebote deutlich höher liegen als im „Zahlenspiegel“ dargestellt.<br />
Die Ergebnisse verdeutlichen den Umfang und die Vielfalt der<br />
Psycho-Sozialen Beratungsangebote für Studierende. In diesem<br />
Zusammenhang fordert ein Beschluss der 65. Mitgliederversammlung<br />
des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s den Ausbau der Psycho-Sozialen Beratungsdienste<br />
für Studierende und weist darauf hin, dass diese Einrichtungen<br />
zum originären Aufgabenbereich der <strong>Studentenwerk</strong>e zählen.<br />
2. Profilbildung<br />
Ein zentraler Schwerpunkt der Arbeit des Ausschusses Beratung und<br />
Soziale Dienste im Berichtsjahr war die Profilbildung in der Beratung.<br />
Zur intensiven Bearbeitung des Themenkomplexes wurde die Expertengruppe<br />
Profilbildung gebildet. Um die Beratungseinrichtungen im<br />
Profil der <strong>Studentenwerk</strong>e klarer zu positionieren, werden sowohl das<br />
Arbeitsfeld als auch die Kernkompetenzen der Beratungszweige definiert<br />
und herausgearbeitet. Es soll deutlich herausgestellt werden, was<br />
Sozialberatung und Psychologische Beratung in den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
leisten und welche personellen und strukturellen Voraussetzungen<br />
erforderlich sind, damit sie erfolgreich tätig sein können. Die Profile<br />
wurden mit den örtlichen Beratungsstellen diskutiert, daraufhin ent-<br />
Beratung und Soziale Dienste<br />
erstmals quantitative<br />
Daten zu den Beratungseinrichtungen<br />
Profilbildung in der<br />
Beratung<br />
131
Beratung und Soziale Dienste<br />
Expertengruppe Studieren<br />
mit Kind<br />
132<br />
Ausschuss Beratung<br />
und Soziale Dienste<br />
sprechend abgestimmt und sollen nach der Verabschiedung durch den<br />
Ausschuss als DSW-Publikation veröffentlicht werden.<br />
3. Studieren mit Kind<br />
Vor dem Hintergrund der Entwicklung und der politischen Debatte um<br />
den Elementarbereich wurde die Expertengruppe Studieren mit Kind<br />
des Ausschusses Beratung und Soziale Dienste gebildet. Für die Arbeit<br />
in diesem Bereich hat die Expertengruppe zu bearbeitende Handlungsfelder<br />
benannt. Hierzu gehört u.a. die Frage nach den Auswirkungen<br />
der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen auf<br />
die Situation von Studierenden mit Kind.<br />
Die Expertengruppe Studieren mit Kind hat die Vorbereitung für die<br />
Fachtagung, die vom 23. bis 25. November <strong>2004</strong> in Dortmund stattfand,<br />
aktiv begleitet. Um die aktuelle bildungspolitische und – nicht<br />
zuletzt – pädagogische Debatte um die Bedeutung und den Stellenwert<br />
von Kindertagesbetreuung aufzugreifen und zu bearbeiten, befasste<br />
sich die Fachtagung mit dem Bildungsauftrag in Kindertageseinrichtungen.<br />
Die Fachtagung widmete sich im Einzelnen den bestehenden<br />
Rahmenplänen der Bundesländer für den Elementarbereich, der<br />
Bedeutung von Beobachtung und Dokumentation als Grundlage<br />
pädagogischen Handelns, der Förderung von Kindern unter drei Jahren<br />
und der besonderen Situation Studierender mit Kind.<br />
4. Ausschuss Beratung und Soziale Dienste<br />
Neben der Vorbereitung und Begleitung der oben erwähnten Umfrage<br />
hat sich der Ausschuss u.a. mit der Vorbereitung der Fachtagungen des<br />
Referats befasst und die Durchführung der Fachtagung „Profilbildung<br />
in der Beratung“ für Mitarbeiter/innen von Psychologischen Beratungsstellen<br />
und Sozialberatungsstellen der <strong>Studentenwerk</strong>e unterstützt.<br />
Die Inhalte der Tagung werden weiter unten dargestellt.<br />
Für die intensive Bearbeitung weiterer Themenkomplexe wurden darüber<br />
hinaus folgende Experten- bzw. Arbeitsgruppen gebildet:<br />
- Expertengruppe Sucht zur Bestandsaufnahme und weiteren Entwicklung<br />
des Themenkomplexes Sucht bei Studierenden<br />
Um Studierende für dieses Thema zu sensibilisieren und sie auf<br />
die örtlichen Beratungsstellen aufmerksam zu machen, wird über<br />
ein DSW-Plakat und einen -Flyer nachgedacht.<br />
- AG-Zahlenspiegel für die Weiterentwicklung und die Festlegung<br />
der inhaltlichen Kategorien der Abfrage im Rahmen der DSW-<br />
Publikation „<strong>Studentenwerk</strong>e im Zahlenspiegel“ ab 2005<br />
Als weitere Schwerpunkte der Arbeit des Ausschusses wurden die Auswertung<br />
der Ergebnisse der 17. Sozialerhebung des Deutschen Stu-
dentenwerks, die Vorbereitung der Fragen für die 18. Sozialerhebung,<br />
sowie Öffentlichkeitsarbeit nach innen und die Erarbeitung eines<br />
erweiterten Internetauftritts festgelegt.<br />
Die erste Sitzung des Ausschusses im Berichtsjahr hat am 17. Februar<br />
<strong>2004</strong> in Berlin stattgefunden, eine weitere am 7. Oktober <strong>2004</strong> in<br />
Koblenz.<br />
5. Psychologische Beratung<br />
Die Beratungsangebote in 39 <strong>Studentenwerk</strong>en sind speziell auf die für<br />
die Lebenssituation von Studierenden typischen Problemschwerpunkte<br />
(wie z.B. Identitätskrisen, Selbstwertzweifel, Ängste, Depressionen,<br />
psychosomatische Probleme) abgestimmt. Darüber hinaus geben die<br />
Beratungseinrichtungen vielfältige Unterstützung bei der Bewältigung<br />
von Arbeitsstörungen und Prüfungsängsten.<br />
Die Mitarbeiter/innen der Beratungsstellen verfügen als Expert/innen<br />
für die studentische Lebenswelt und Altersphase über spezielle beraterische<br />
und therapeutische Kompetenzen. Durch schnelle und zielgerichtete<br />
Interventionen kann in vielen Fällen verhindert werden, dass<br />
studentische Lebenskrisen sich zuspitzen und sich zu dauerhaften<br />
Störungen mit Krankheitswert entwickeln.<br />
Die Hilfen zur Überwindung von Arbeits- und Leistungskrisen tragen<br />
dazu bei, dass Studierende ihre persönlichen Potenziale optimal für ihr<br />
Studium einsetzen können. Insofern stellen die qualifizierten Beratungsangebote<br />
eine wichtige Voraussetzung für ein zügiges und erfolgreiches<br />
Studium dar, und sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur<br />
Prävention in Bezug auf die mit der studentischen Lebensphase einhergehenden<br />
psychischen und gesundheitlichen Gefährdungen.<br />
Das DSW unterstützte die Psychologischen Beratungsstellen im Berichtsjahr<br />
mit der Durchführung einer gemeinsamen Fachtagung für<br />
die Mitarbeiter/innen der Psychologischen Beratungsstellen und der<br />
Sozialberatungsstellen. Die Inhalte der Fachtagung werden weiter<br />
unten dargestellt.<br />
6. Allgemeine Sozialberatung<br />
42 <strong>Studentenwerk</strong>e bieten im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags, Studierende<br />
in sozialen und gesundheitlichen Fragen zu fördern, Allgemeine<br />
Sozialberatung für Studierende an. Sozialberatung bietet professionelle<br />
Orientierungs- und Entscheidungshilfe für Studierende, die<br />
sich heute neben dem Studium mit einer Vielzahl sozialer und sozialrechtlicher<br />
Fragestellungen auseinander setzen müssen.<br />
Aus den Sozialerhebungen des DSW ist bekannt, dass die Studierendenschaft<br />
an deutschen Hochschulen zunehmend heterogen zusammengesetzt<br />
ist: Studierende mit abgeschlossener Berufsausbildung,<br />
Beratung und Soziale Dienste<br />
Psychologische<br />
Beratungsstellen<br />
Sozialberatung bietet<br />
professionelle<br />
Orientierungs- und<br />
Entscheidungshilfe<br />
133
Beratung und Soziale Dienste<br />
134<br />
Beratung von<br />
ausländischen<br />
Studierenden<br />
sog. Teilzeitstudierende sowie Studierende, die gleichzeitig einer<br />
Erwerbstätigkeit nachgehen, Studierende mit Kindern und ausländische<br />
Studierende bestimmen heute das Bild.<br />
Studierende sind daher zunehmend auf allgemeine soziale Leistungen<br />
angewiesen, die sie jedoch häufig dem Grunde nach aus dem Kreis der<br />
Leistungsberechtigten ausschließen oder den Bezug an besondere<br />
Bedingungen knüpfen. Neben der Absicherung durch die wichtigsten<br />
Sozialen Leistungsgesetze (wie Bundessozialhilfegesetz, Wohngeldgesetz,<br />
Kindergeld-, Erziehungsgeld- sowie Unterhaltsvorschussgesetz,<br />
Beratungs- und Prozesskostenhilfegesetz) stellt auch die Absicherung<br />
der Studierenden im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung eine<br />
wichtige soziale Rahmenbedingung für das Studium dar.<br />
Sozialberatung unterstützt die Studierenden bei der Beschaffung von<br />
Informationen zu diesen komplexen Themenfeldern und ist oft die<br />
erste Anlaufstelle, wenn es um Fragen im Zusammenhang mit einer<br />
Erwerbstätigkeit neben dem Studium, um Fragen der Studienfinanzierung<br />
außerhalb der normalen Studienförderung oder um Krankenversicherungsfragen<br />
geht.<br />
Darüber hinaus beraten und unterstützen Sozialberater/innen Studierende<br />
in besonders belastenden Situation wie z.B. bei Schwangerschaft<br />
und Studium mit Kind. Neben der Klärung grundsätzlicher Fragen im<br />
Zusammenhang mit der Fortführung des Studiums geht es für schwangere<br />
Studentinnen und studentische Eltern um die Klärung sozialrechtlicher<br />
Ansprüche, Kinderbetreuungsmöglichkeiten und spezielle<br />
Wege der Finanzierung von Sonderausgaben.<br />
Die Beratung von ausländischen Studierenden hat – zusätzlich zu den<br />
„üblichen“ Fragen – aufenthalts- und arbeitsrechtliche Besonderheiten<br />
zu beachten bzw. zu klären. Zentrales Thema für Studierende aus<br />
Nicht-EU-Ländern bleibt die Studienfinanzierung. Fragen zur Krankenversicherung<br />
nach Wegfall der Möglichkeit, sich gesetzlich versichern<br />
zu können, werden häufig gestellt. Hoher Beratungsbedarf<br />
besteht auch bei akut auftretenden, schweren Erkrankungen, weil hier<br />
– anders als bei deutschen Studierenden – keine Ansprüche auf Leistungen<br />
für den Lebensunterhalt nach Sozialgesetzen geltend gemacht<br />
werden können, ohne den aufenthaltsrechtlichen Status zu gefährden.<br />
Sozialrechtliche Fragen stehen bei Erstgesprächen in der Regel im Vordergrund.<br />
Die Komplexität und Vielschichtigkeit von Problemen und<br />
der sich daraus ergebende – oft große – Beratungs- und Unterstützungsbedarf<br />
zeigt sich jedoch häufig erst bei weiteren Kontakten,<br />
wenn sich ein ausreichend stabiles Vertrauensverhältnis zwischen<br />
Beratenen und Berater/innen gebildet hat.
Allgemeine Sozialberatung wird von Rat suchenden Studierenden,<br />
anderen Beratungseinrichtungen, Ämtern und Hochschullehrer/innen<br />
angenommen und akzeptiert. Das hier vorhandene Expertenwissen<br />
findet große Nachfrage.<br />
Das DSW unterstützte die Sozialberatungsstellen im Berichtsjahr mit<br />
der Durchführung einer gemeinsamen Fachtagung für die Mitarbeiter/innen<br />
der Psychologischen Beratungsstellen und der Sozialberatungsstellen.<br />
7. Fachtagung „Profilbildung in der Beratung“<br />
Die Fachtagung „Profilbildung in der Beratung“ fand vom 2. bis 4. Juni<br />
<strong>2004</strong> in Braunschweig statt. Sie richtete sich erstmals gemeinsam<br />
sowohl an Psychologische Berater/innen als auch an Sozialberater/innen.<br />
Im Mittelpunkt der Tagung stand die Diskussion der bisherigen<br />
und zukünftigen Arbeit der Psycho-Sozialen Beratungsstellen im Hinblick<br />
auf eine deutlichere Profilierung im Angebot der <strong>Studentenwerk</strong>e.<br />
Auf der Tagung wurde hiermit fortgeführt, was bereits auf früheren<br />
Tagungen als Handlungsbedarf erkannt wurde. Anlässlich der Fachtagung<br />
2003 der Psychologischen Berater/innen in Mannheim war<br />
bereits die Forderung nach einem Profil für die Psychologische Beratung<br />
manifestiert worden. Die Sozialberater/innen haben diesen<br />
Schritt anlässlich der Tagung 2003 in Hamburg vollzogen.<br />
In Braunschweig wurden – in Arbeitsgruppen und im Rahmen einer<br />
Podiumsdiskussion – sowohl Gemeinsamkeiten als auch Abgrenzungen<br />
der Beratungsstellen diskutiert. Darüber hinaus wurden in mehreren<br />
Arbeitsgruppen ein Konzept der psychologischen Beratung für ausländische<br />
Studierende der Psychosozialen Beratungsstelle des <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
Oldenburg vorgestellt, die Bedeutung von Evaluation und<br />
Präsentation in der psychologischen Beratung dargestellt, ein Konzept<br />
der Psychotherapeutischen Beratungsstelle des <strong>Studentenwerk</strong>s Braunschweig<br />
zur Stärkung des Selbstwertgefühls sowie Möglichkeiten des<br />
therapeutischen Umgangs mit Unentschiedenheit und Aufschieben<br />
präsentiert. Alle Themen sind zusätzlich anhand von Praxiserfahrungen<br />
diskutiert worden. Die Inhalte der Tagung wurden in einer Dokumentation<br />
zusammengefasst.<br />
Beratung und Soziale Dienste<br />
Expertenwissen findet<br />
große Nachfrage<br />
Fachtagung „Profilbildung<br />
in der Beratung“<br />
135
Beratung und Soziale Dienste<br />
136<br />
„Für eine barrierefreie<br />
Hochschule“<br />
Informations- und Beratungsstelle Studium und<br />
Behinderung<br />
1. Empfehlungen zur Sicherung und Verbesserung der<br />
Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der<br />
Hochschulbildung<br />
Die aktuellen Änderungen im Hochschulbereich und in der Sozialgesetzgebung<br />
haben zur Folge, dass Empfehlungen zur barrierefreien<br />
Hochschule auf verschiedenen Ebenen unter neuen Vorzeichen diskutiert,<br />
überarbeitet, ergänzt bzw. neu formuliert werden – mit dem Ziel,<br />
die Teilhabemöglichkeit von Studierenden mit Behinderung am Hochschulleben<br />
auch in Zukunft zu erhalten und weiter zu entwickeln.<br />
„Für eine barrierefreie Hochschule“ – Eckpunkte und Maßnahmenkatalog<br />
der Informations- und Beratungsstelle<br />
Nach intensiver Diskussion im Beirat und im erweiterten Expertenkreis<br />
wurde der Eckpunkte- und Maßnahmenkatalog zur Schaffung gleichberechtigter<br />
Teilhabemöglichkeiten für Studienbewerber/innen und<br />
Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit der Informations-<br />
und Beratungsstelle „Für eine barrierefreie Hochschule“ fertig<br />
gestellt. Die 65. Mitgliederversammlung des DSW unterstützte die hier<br />
empfohlenen Maßnahmen, die als Richtschnur für notwendige Veränderungen<br />
im Hochschulbereich dienen können, durch ihren Beschluss<br />
vom 1.12.<strong>2004</strong>.<br />
Der Eckpunkte- und Maßnahmenkatalog zeigt im Wesentlichen auf,<br />
- wie nach der Reform des Hochschulzugangs die Chancengleichheit<br />
von Menschen mit Behinderung und chronischer Krankheit<br />
sicher gestellt werden kann,<br />
- wie eine adäquate Umsetzung individueller Nachteilsausgleiche<br />
insbesondere hinsichtlich der Einführung neuer Studiengänge<br />
und -abschlüsse sowie im Zusammenhang mit (Langzeit-)Studiengebühren<br />
für Studierende mit Behinderung und chronischer<br />
Krankheit rechtlich verankert und sicher gestellt werden kann,<br />
- wie im Hochschulbereich barrierefreie Strukturen – bezogen auf<br />
die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Gebäuden, von Informationen,<br />
von speziell gestalteten Arbeitsplätzen und der Lehre –<br />
trotz knapper werdender finanzieller Ressourcen und einer stärkeren<br />
Hochschulautonomie aufgebaut werden können,<br />
- wie die Studienfinanzierung – insbesondere hinsichtlich des<br />
behinderungsbedingten Mehrbedarfs – unter Beachtung der Konsequenzen<br />
der jüngsten sozialrechtlichen Reformen für Studierende<br />
mit Behinderung und chronischer Krankheit gesichert und<br />
weiterentwickelt werden kann,
- wie professionelle Informations-, Beratungs- und Dienstleistungsangebote<br />
für Menschen mit Behinderung und chronischer Krankheit<br />
in der Phase der Studien- und Berufswahl, während des Studiums<br />
und in der Phase des Übergangs von der Hochschule in<br />
den Beruf erhalten, ausgebaut und fortgeführt werden können<br />
und<br />
- wie die Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe<br />
von Menschen mit Behinderung und chronischer Krankheit in<br />
einem internationalen – insbesondere europäischen – Hochschulraum,<br />
gerade im Hinblick auf die Verbesserung von späteren<br />
Berufschancen, gestaltet werden können.<br />
Für Berater und Beraterinnen in Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
soll das Eckpunktepapier Richtschnur für ihre künftige Arbeit vor Ort<br />
sein, den Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung<br />
soll es bei der eigenen Standortbestimmung helfen. Adressaten<br />
auf Bundes- und Länderebene sollen die Empfehlungen bei anstehenden<br />
Planungen, z.B. bei der Formulierung von Landesgleichstellungsgesetzen,<br />
berücksichtigen. Die Beratungsstelle wird die Umsetzung<br />
anstehender Reformen diesbezüglich beobachten und bittet alle am<br />
Prozess Beteiligten um die Übermittlung ihrer Erfahrungen.<br />
Empfehlung der KMK in Vorbereitung<br />
Der Unterausschuss für studentische Angelegenheiten der Kultusministerkonferenz<br />
(KMK) plant zurzeit ebenfalls eine neue Empfehlung<br />
zum Thema „Barrierefreie Hochschule“. An den vorbereitenden und<br />
begleitenden Diskussionen war und ist die Beratungsstelle beteiligt. In<br />
einem ersten Schritt ermittelt der zuständige Unterausschuss durch<br />
eine Umfrage in den Hochschulen Informationen über Teilhabemöglichkeiten<br />
von Studierenden mit Behinderung am Hochschulleben vor<br />
Ort. In Abstimmung mit dem Unterausschuss wurde von der Beratungsstelle<br />
ein ergänzender Fragebogen zur Abfrage bei den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
entwickelt, damit am Ende Aussagen zum Gesamtbereich<br />
Hochschule gemacht werden können. Die Abfrage selbst und die<br />
anschließende Auswertung erfolgt im Jahr 2005.<br />
2. Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Lage<br />
behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer<br />
Teilhabe<br />
Das DSW hat im Vorfeld des Berichts zu den Auswirkungen des SGB<br />
IX und den Gleichstellungsgesetzen von Bund und Ländern auf den<br />
Bereich Studium und Behinderung Stellung genommen. Der Bericht ist<br />
am 15. Dezember <strong>2004</strong> vom Bundeskabinett verabschiedet worden; er<br />
bildet eine wichtige Grundlage für die weitere Diskussion und Entwicklung<br />
der Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderungen.<br />
Beratung und Soziale Dienste<br />
SGB IX<br />
137
Beratung und Soziale Dienste<br />
138<br />
„Grenzen überschreiten.Auslandsstudium<br />
und Behinderung<br />
– 9 Studierende<br />
berichten“<br />
3. Studienkontenmodell / Langzeitstudiengebühren<br />
Viele Bundesländer haben mittlerweile Gesetze erlassen, in denen<br />
Regelungen zur Erhebung von Langzeitstudiengebühren getroffen werden.<br />
Sie beinhalten unterschiedlich ausformulierte Nachteilsausgleichsregelungen<br />
für Studierende mit Behinderung. Nordrhein-Westfalen<br />
hat mit seinem Studienkontengesetz hinsichtlich dieser Festlegungen<br />
ein besonders detailliert gestaltetes Regelwerk vorgelegt. Aus<br />
diesem Grund erstellte die Beratungsstelle in Zusammenarbeit mit Kollegen<br />
aus NRW einen Leitfaden mit den relevanten Bestimmungen für<br />
Studierende mit Behinderung in NRW und deren Berater/innen.<br />
4. Auslandsstudium und Behinderung<br />
Die von der Beratungsstelle im Herbst <strong>2004</strong> veröffentlichte Dokumentation<br />
„Grenzen überschreiten. Auslandsstudium und Behinderung –<br />
9 Studierende berichten“ fasst Erfahrungsberichte von Studierenden<br />
mit Behinderung zusammen, die 2003/<strong>2004</strong> einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt<br />
im Ausland absolviert haben. Ergänzt werden die<br />
Berichte von einem Serviceteil mit aktuellen Informationen zu Beratungsangeboten,<br />
Finanzierung und Krankenversicherung. Die Dokumentation,<br />
die sowohl als gedruckte Broschüre als auch im Internet<br />
zum Download zur Verfügung steht, soll in erster Linie andere Studierende<br />
zum Auslandsstudienaufenthalt anregen. Die Sammlung im<br />
Internet http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=06505<br />
wird in den nächsten Monaten durch weitere Erfahrungsberichte<br />
ergänzt.<br />
5. Informationsveranstaltungen, Schulungen und<br />
Fortbildung<br />
Informationsveranstaltungen zum Studienbeginn für Studieninteressierte<br />
mit Behinderung am 18. Februar in Darmstadt und am 9. März<br />
<strong>2004</strong> in Dresden<br />
Auf den Informationsveranstaltungen zum Studienbeginn in Darmstadt<br />
und Dresden informierte die Informations- und Beratungsstelle in<br />
Zusammenarbeit mit örtlichen Berater/innen Studieninteressierte und<br />
deren Eltern über alle wichtigen Aspekte rund um das Thema Studium<br />
und Behinderung. Die Veranstaltungen ergänzen regelmäßig das Informationsangebot<br />
der Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>e vor Ort.<br />
Seminar zur Vorbereitung des Berufseinstiegs für Hochschulabsolvent/innen<br />
mit Behinderung vom 20. bis 23. Juli <strong>2004</strong> in Magdeburg<br />
Im Rahmen des Seminars zum Berufseinstieg erhielten die Teilnehmer/innen<br />
wichtige Grundlageninformationen, z.B. zur Organisation<br />
von Arbeitsassistenz, zu den Dienstleistungen der Zentralstelle für
Arbeitsvermittlung (ZAV) und zu gesetzlichen Bestimmungen in Bezug<br />
auf die Teilhabe am Arbeitsleben. Auf der Grundlage selbst erstellter<br />
Bewerbungsunterlagen und eines simulierten Bewerbungsgesprächs<br />
gab es für jede/n Teilnehmer/in ein individuelles Coaching durch<br />
bewährte Fachleute. Ein Erfahrungsbericht eines Berufseinsteigers mit<br />
Behinderung ergänzte das Programm.<br />
Informationsveranstaltung für Berater/innen von Studierenden und<br />
Hochschulabsolvent/innen über Aspekte der barrierefreien Gestaltung<br />
von Beratungsangeboten am 22. April <strong>2004</strong> in Karlsruhe<br />
Vertreter/innen der Informations- und Beratungsstelle und der Universität<br />
Karlsruhe machten Berater/innen aus Hochschulen, <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
und Arbeitsämtern im Rahmen der Veranstaltung mit den<br />
Grundbedingungen einer barrierefreien Beratung vertraut. Dabei wurden<br />
Aspekte der Didaktik, der Öffentlichkeitsarbeit und der Bereitstellung<br />
von Hilfsmitteln bzw. Assistenzen angesprochen. Zudem wurde<br />
über Finanzierungsmöglichkeiten informiert. Berichte über Förderungsmöglichkeiten<br />
und Erfahrungen bei der beruflichen Eingliederung<br />
sowie ein Besuch im Studienzentrum für Sehgeschädigte der<br />
Universität Karlsruhe, bei der sich die Teilnehmer/innen über das<br />
aktuelle Hilfsmittelangebot für Sehgeschädigte konkret informieren<br />
konnten, ergänzten das Programm.<br />
„Barrierefreie Gestaltung von Webseiten von Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en“<br />
– Seminare für Webseitengestalter/innen der Hochschulen<br />
und <strong>Studentenwerk</strong>e vom 26. bis 27. und vom 27.bis 28. Mai<br />
<strong>2004</strong> in Berlin<br />
In zwei themengleichen Schulungen wurden die Grundzüge der<br />
Gestaltung barrierefreier Internetseiten nach den Regeln der Barriere-<br />
Beratung und Soziale Dienste<br />
Teilnehmer/innen am<br />
Seminar zur Vorbereitung<br />
des Berufseinstiegs<br />
für Hochschulabsolvent/innen<br />
mit Behinderung in<br />
Magdeburg<br />
„Barrierefreie Gestaltung<br />
von Webseiten<br />
von Hochschulen<br />
und <strong>Studentenwerk</strong>en“<br />
139
Beratung und Soziale Dienste<br />
140<br />
Teilnahme am Jahreskongress<br />
der<br />
Association on Higher<br />
Education and<br />
Disability (AHEAD)<br />
freien Informationstechnik-Verordnung (BITV) vermittelt. Bei den Teilnehmer/innen<br />
wurde für die Berücksichtigung entsprechender Gestaltungsprinzipien<br />
geworben.<br />
„Keine Grenzen für ein Studium mit Behinderung und chronischen<br />
Krankheiten“ – Tagung zu den aktuellen gesetzlichen Neuregelungen<br />
im Hochschulbereich vom 21. bis 23. September <strong>2004</strong> in Frankfurt<br />
am Main für Beauftragte für Behindertenfragen in Hochschulen und<br />
<strong>Studentenwerk</strong>en<br />
Im Mittelpunkt der Tagung standen die aktuellen gesetzlichen Neuregelungen<br />
in den Bereichen Soziales, Gleichstellung, Zuwanderung und<br />
Hochschule. In Arbeitsgruppen wurden mögliche Auswirkungen auf<br />
die Teilhabe von Studierenden mit Behinderung am Hochschulleben<br />
unter verschiedenen Aspekten diskutiert. Besonders im Zusammenhang<br />
mit der Regelung der Studienfinanzierung des behinderungsbedingten<br />
Mehrbedarfs nach Inkrafttreten von SGB II und SGB XII, mit<br />
der Organisation des persönlichen Budgets sowie mit der Einführung<br />
von (Langzeit-)Studiengebühren befürchten die Teilnehmer/innen<br />
Benachteiligungen für Studierende mit Behinderung. Die Entwicklungen<br />
sollen weiter beobachtet werden, zudem sollen weiterhin Erfahrungen<br />
gesammelt werden.<br />
6. Entwicklung des Informations- und Beratungsangebots<br />
Die Informations- und Beratungsstelle ergänzt kontinuierlich durch ihr<br />
Beratungsangebot für Studierende mit Behinderung und deren Berater/innen<br />
die Arbeit am Hochschulort und reagiert auf aktuelle Fragestellungen.<br />
Informationen werden regelmäßig recherchiert und in<br />
den „Tipps und Informationen“ veröffentlicht.<br />
In Workshops und Arbeitsgruppen werden im Expertenkreis aktuelle<br />
Themen diskutiert, erste Positionspapiere erstellt sowie Empfehlungen<br />
vorbereitet, die dann im Beirat beraten werden. Anregungen für die<br />
weitere Entwicklung der Arbeit wurden auch durch die Teilnahme am<br />
Jahreskongress der Association on Higher Education and Disability<br />
(AHEAD), der Organisation der Beraterinnen und Berater für Studierende<br />
mit Behinderung an amerikanischen Hochschulen, gewonnen.<br />
Diese Ergebnisse fließen direkt in die Arbeit der Beratungsstelle ein.<br />
<strong>2004</strong> standen das Eckpunktepapier, die in einigen Ländern geplante<br />
Verabschiedung von Landesgleichstellungsgesetzen sowie die Folgenabschätzung<br />
von (Langzeit-)Studiengebühren im Mittelpunkt der Beratungen.<br />
In einem Workshop am 30. August <strong>2004</strong> in Dortmund wurden erste<br />
Vorschläge für eine angemessene Berücksichtigung der Hochschulausbildung<br />
in den in vielen Ländern noch zu schaffenden Landesgleichstellungsgesetzen<br />
entwickelt und diskutiert.
Außerdem wurde in Anlehnung an eine breit angelegte Diskussion<br />
innerhalb der <strong>Studentenwerk</strong>e auf einem Workshop und in der anschließenden<br />
Beiratssitzung am 11./12. Mai <strong>2004</strong> in Tübingen das Thema<br />
„Profilbildung in der Beratung“ – hier bezogen auf den Bereich Beratung<br />
für Studierende mit Behinderung – aufgegriffen. Die Diskussion<br />
wird 2005 fortgesetzt.<br />
Gerade angesichts der aktuellen Änderungen von Gesetzen und deren<br />
schwer abzuschätzenden Folgen für den Bereich Studium und Behinderung<br />
sollen die Schwerpunktthemen der Arbeit der Beratungsstelle<br />
überprüft und ggf. an neue Anforderungen angepasst werden. Grundlage<br />
dafür soll eine Selbstevaluation sein, die von einem Expertengremium<br />
begleitet wird, das <strong>2004</strong> seine Arbeit aufnahm und bereits einen<br />
ersten Fragenkatalog zusammengestellt hat. Die Evaluation erfolgt<br />
2005.<br />
Beratung und Soziale Dienste<br />
141
Internationale Beziehungen<br />
am 1. Mai <strong>2004</strong> sind<br />
zehn Staaten der<br />
Europäischen Union<br />
(EU) beigetreten<br />
142<br />
X. INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN<br />
1. Europäische Entwicklung<br />
Gerade in der Bildungspolitik hat die europäische Zusammenarbeit in<br />
den vergangenen Jahren deutlich an Dynamik gewonnen. Die Arbeit<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e und des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s muss dieser<br />
Entwicklung in zunehmendem Maße Rechnung tragen.<br />
1.1 Erweiterung der Europäischen Union<br />
Die Erweiterung der Europäischen Union nach Mittel- und Osteuropa<br />
ist auch für die Arbeit der <strong>Studentenwerk</strong>e und des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
von Bedeutung.<br />
Am 1. Mai <strong>2004</strong> sind zehn Staaten der Europäischen Union (EU) beigetreten:<br />
Tschechien, Slowenien, die Slowakei, Lettland, Estland,<br />
Litauen, Polen, Ungarn, Zypern und Malta. Mit der größten Erweiterung<br />
in der Geschichte der EU entsteht mit 450 Mio. Menschen der<br />
größte Binnenmarkt der Welt. Erstmalig nahmen die neuen Beitrittsländer<br />
an den Wahlen zum Europäischen Parlament (10. bis 13. Juni<br />
<strong>2004</strong>) teil, bei der die Europäische Volkspartei (Christdemokraten) und<br />
die europäischen Demokraten als stärkste Fraktionen hervor gingen.<br />
Weitere Länder möchten der Staatengemeinschaft ebenfalls beitreten:<br />
Mit Bulgarien und Rumänien verhandelt die EU über einen Beitritt<br />
2007. Die Türkei hat offiziell den Status eines Beitrittskandidaten<br />
erhalten; der Europäische Rat vom 16./17. Dezember <strong>2004</strong> verständigte<br />
sich darauf, dass die Aufnahme von Verhandlungen mit der Türkei<br />
für Herbst 2005 anvisiert wird. Ferner verliehen die Staats- und Regierungschefs<br />
der EU Kroatien den Status eines offiziellen Beitrittskandidaten;<br />
bereits im Frühjahr 2005 sollen die Beitrittsverhandlungen mit<br />
dem Teilstaat der ehemaligen Republik Jugoslawien eröffnet werden.<br />
In den meisten der neuen EU-Mitgliedsstaaten sind keine studentenwerksähnlichen<br />
Strukturen vorhanden. Es besteht aber ein großer<br />
Handlungsbedarf bei der wirtschaftlichen und sozialen Absicherung<br />
des Studiums.<br />
1.2 Europäische Verfassung<br />
Unter irischer EU-Ratspräsidentschaft einigten sich die Staats- und<br />
Regierungschefs am 18. Juni <strong>2004</strong> auf ihrem Gipfeltreffen in Brüssel<br />
auf einen Europäischen Verfassungstext. Dieser basiert auf dem vom<br />
„Konvent von Europa“ unter dem Präsidenten Valéry Giscard d'Estaing<br />
vorgelegten Entwurf einer Verfassung für Europa. Die neue Verfassung<br />
soll effiziente Strukturen und Entscheidungsmechanismen auch in der
erweiterten Union gewährleisten. Die Verfassung wurde am 29. Oktober<br />
<strong>2004</strong> in Rom unterzeichnet. Daran anschließend hat in jedem Mitgliedstaat<br />
das innerstaatliche Ratifizierungsverfahren zu erfolgen. Das<br />
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht hierfür die<br />
Zustimmung von Bundestag und Bundesrat vor. In einigen EU-Mitgliedstaaten<br />
ist ein Referendum Teil des Ratifikationsverfahrens. Die<br />
Verfassung tritt am 1. November 2006 in Kraft, wenn sie bis dahin in<br />
allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist.<br />
Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport – wesentliche<br />
Verantwortungsbereiche der Generaldirektion Bildung und Kultur –<br />
werden im 4. Teil der Verfassung behandelt. Jugend wird somit ein<br />
vollkommen anerkannter Bereich für Unterstützungsmaßnahmen der<br />
EU, die auf die „Förderung des Ausbaus des Jugendaustauschs und<br />
des Austauschs sozial-pädagogischer Betreuer und verstärkte Beteiligung<br />
der Jugendlichen am demokratischen Leben in Europa“ ausgerichtet<br />
sind.<br />
1.3 Europäische Kommission: Neue Zusammensetzung ab November<br />
<strong>2004</strong><br />
Das Europäische Parlament hat am 22. Juli <strong>2004</strong> mit einer Mehrheit<br />
von 413 zu 251 Stimmen José Manuel Durão Barroso zum Präsidenten<br />
der EU-Kommission gewählt. Der frühere portugiesische Ministerpräsident<br />
Barroso trat am 1. November <strong>2004</strong> sein neues Amt an und löste<br />
damit den Italiener Romano Prodi als Kommissionspräsidenten ab. Die<br />
Ressortverteilung für die künftige Kommission gab der designierte Präsident<br />
der EU-Kommission am 12.8.<strong>2004</strong> bekannt. Demnach erhielt die<br />
Zuständigkeit für das Ressort Bildung, Ausbildung, Kultur und Sprachenvielfalt<br />
der 44-jährige Jan Figel aus der Slowakei. Jan Figel war<br />
Vorsitzender des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten im<br />
Nationalrat sowie Chef-Verhändler der Slowakei zum EU-Beitritt. Auf<br />
europäischer Ebene war Jan Figel von Januar 1995 bis Oktober 1998<br />
stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft und<br />
ländliche Entwicklung des Europarats. Vom Februar 1997 bis Oktober<br />
1998 übernahm er ebenfalls den Vorsitz im Unterausschuss für Internationale<br />
Wirtschaftsbeziehungen des Europarats. Jan Figel wurde –<br />
für die Anfangsphase nach der Erweiterung bis zur Bildung der neuen<br />
EU-Kommission – dem Ressort Unternehmen und Informationsgesellschaft<br />
zugeteilt.<br />
Nach Zustimmung durch das Europäische Parlament nahm das neue<br />
25-köpfige EU-Kommissionskollegium im November <strong>2004</strong> seine Amtsgeschäfte<br />
auf.<br />
Internationale Beziehungen<br />
José Manuel Durão<br />
Barroso zum Präsidenten<br />
der EU-Kommission<br />
gewählt<br />
143
Internationale Beziehungen<br />
144<br />
europäische<br />
Initiativen im<br />
Bildungsbereich<br />
neues Programm<br />
Tempus Plus<br />
1.4 Europäische Initiativen im Bildungsbereich<br />
Am 26. Mai <strong>2004</strong> wurde das europäische Jugendportal von den Kommissarinnen<br />
Viviane Reding und Dalia Grybauskaïté gestartet<br />
(www.europa.eu.int/youth). Das mehrsprachige Portal bietet zahlreiche<br />
Rubriken wie Studieren, Arbeiten und Austausche in Europa. Die<br />
Zielgruppe sind Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren. Das Portal ist<br />
auch allen Personen, die in diesem Bereich beruflich tätig sind und<br />
spezifische Informationen zu den genannten Themen suchen, zu empfehlen.<br />
Die Europäische Kommission hat am 14. Juli <strong>2004</strong> Vorschläge für die<br />
neue Programmgeneration im Bereich allgemeine und berufliche Bildung,<br />
Jugend, Kultur und audiovisuelle Medien angenommen. Diese<br />
sollen die derzeitigen Programme ablösen (Laufzeit: 2007 bis 2013)<br />
und zur Verwirklichung des Lissabonner Ziels beitragen, Europa bis<br />
zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten<br />
Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Wie zuvor in den<br />
beiden Mitteilungen vom 10. März <strong>2004</strong> angekündigt („Die neue Generation<br />
von Programmen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung“<br />
und „Die aktive Bürgerschaft“), hat die Europäische Kommission<br />
die Vorschläge für vier Programme gebilligt, die den derzeitigen, im<br />
Jahr 2006 auslaufenden Programmen nachfolgen sollen. Diese Vorschläge<br />
gehören zum Haushaltspaket, das die Kommission am selben<br />
Tag verabschiedet hat. Das Gesamtbudget der vier Programmvorschläge<br />
ist drei Mal so hoch wie das der aktuellen Programme. Der Ministerrat<br />
und das Europäische Parlament müssen nun die Vorschläge<br />
prüfen, damit sie bis Ende 2005 endgültig verabschiedet werden können.<br />
Im Zuge der Neugestaltung ist geplant, die bisherigen Programme<br />
Sokrates und Leonardo da Vinci zu einem einzigen integrierten<br />
Aktionsprogramm für Bildung und lebenslanges Lernen zusammenzuführen.<br />
Das mit 13,6 Mrd. Euro ausgestattete Programm verfolgt u.a.<br />
das Ziel, die Zahl der Erasmus-Studierenden bis zum Jahr 2011 auf<br />
3 Mio. zu erhöhen. Außerdem soll im Rahmen von Leonardo da Vinci<br />
die Zahl der Praktika in Unternehmen bis zum Jahr 2013 auf 150.000<br />
pro Jahr ansteigen.<br />
Des Weiteren wird ein neues Programm, genannt Tempus Plus,<br />
geschaffen, das das bisherige Tempus-Programm ablösen soll. Tempus<br />
Plus wird sich auf die schulische, universitäre und die Erwachsenen-<br />
Bildung sowie die berufliche Bildung erstrecken. Das Ziel für die Mobilität<br />
lautet: Bis 2013 sollen 100.000 Personen von einer Mobilitätsaktion<br />
unter Tempus Plus profitiert haben.<br />
Am 15. Dezember <strong>2004</strong> fassten das Europäische Parlament und der<br />
Ministerrat eine Entscheidung über ein einheitliches gemeinsames<br />
Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz bei Qualifikationen
und Kompetenzen (Europass). Bei dem Europass handelt es sich um<br />
ein einheitliches Informationsdokument, bestehend aus einem standardisierten<br />
europäischen Lebenslauf und weiteren Unterlagen, die die<br />
individuellen Qualifikations- und Kompetenzprofile sichtbar machen<br />
sollen, was über formale berufliche Befähigungsnachweise hinaus<br />
geht. Der Europass soll die Mobilität der Arbeitnehmer/innen und der<br />
in Ausbildung befindlichen Personen in Europa erleichtern. Mit der<br />
Einführung des „Europass Mobilität“ ist ab 2005 zu rechnen.<br />
1.5 Hochschulraum Europa<br />
Die dynamische Entwicklung zur Schaffung eines europäischen Raums<br />
zur Hochschulbildung bis 2010 setzte sich auch im Berichtszeitraum<br />
fort. Mittlerweile haben 40 europäische Staaten die interministerielle<br />
Vereinbarung unterzeichnet, die die Grundlage des sog. Bologna-Prozesses<br />
bildet. Der Bologna-Prozess intendiert eine bessere Kompatibilität<br />
und Vergleichbarkeit der europäischen Studiengänge und<br />
-abschlüsse, eine Steigerung der Attraktivität von Hochschulstudien in<br />
Europa und die Verbesserung der Mobilität beim Hochschulstudium.<br />
Letztlich wird die Errichtung eines – auch international wahrnehmbaren<br />
– gemeinsamen europäischen Hochschulraums angestrebt. Die<br />
nächste Konferenz der europäischen Bildungsminister wird im Mai<br />
2005 in Bergen/Norwegen (www.bologna-bergen2005.no) stattfinden.<br />
Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung<br />
(BMBF) nahm der Generalsekretär des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s an<br />
dem Bologna-Seminar „Designing policies for mobile students“ teil,<br />
das vom 10. bis 12. Oktober <strong>2004</strong> in Noordwijk/Niederlande statt fand.<br />
Fokus des Seminars, das der Vorbereitung der Ministerkonferenz in<br />
Bergen diente, war das Thema „Studienfinanzierung und Mobilität“.<br />
1.6 European Council for Student Affairs (ECStA)<br />
Mit dem European Council for Student Affairs (ECStA), an dessen<br />
Gründung das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> maßgeblich beteiligt war,<br />
besteht auf europäischer Ebene ein unabhängiger Dachverband, der<br />
über nationale Grenzen hinweg die sozialen und wirtschaftlichen Fragen<br />
des Studiums in Europa in den Mittelpunkt seiner Arbeit stellt.<br />
Derzeit gehören dem ECStA 22 Mitglieder aus 12 Ländern an. Insgesamt<br />
betreuen die im ECStA zusammengeschlossenen Organisationen<br />
über 10 Millionen Studierende.<br />
Im Berichtszeitraum tagte die Mitgliederversammlung des ECStA am<br />
27.2.<strong>2004</strong> in Brüssel. Hier wurde eine modifizierte Satzung des Verbands<br />
verabschiedet. Die Satzungsmodifikationen waren vom Verwaltungsrat<br />
auf seiner Sitzung am 24.11.2003 erarbeitet worden. Die<br />
Änderungen der Satzung sind weniger materieller als eher formaler<br />
Internationale Beziehungen<br />
Schaffung eines<br />
europäischen Raums<br />
zur Hochschulbildung<br />
bis 2010<br />
European Council for<br />
Student Affairs<br />
(ECStA)<br />
modifizierte Satzung<br />
des Verbands verabschiedet<br />
145
Internationale Beziehungen<br />
Achim Meyer auf der<br />
Heyde, Generalsekretär<br />
des DSW, zum<br />
Präsidenten des<br />
ECStA gewählt<br />
146<br />
Natur. Die materiellen Änderungen stellten eine Kompromisslinie zwischen<br />
den beiden „starken“ Mitgliedern des ECStA, dem CNOUS und<br />
dem DSW, dar. Die für das DSW wichtige Option der Einflussnahme<br />
auf politische Programme im Hochschulraum Europa wurde gewahrt.<br />
Mit der Aufnahme des Begriffs „europäischer Hochschulraum“ wurde<br />
der politischen Entwicklung im Bologna-Prozess Rechung getragen, so<br />
dass sowohl der Kreis der potenziellen Mitglieder des ECStA als auch<br />
der Aktionsradius des Verbands erweitert und präzisiert wurde. Weitere<br />
materielle Veränderungen ergeben sich bei den Organen:<br />
- In der Mitgliederversammlung wird das Nationalitätsprinzip<br />
gestärkt, jedes Land erhält, unabhängig von der Zahl der jeweiligen<br />
Mitgliedsorganisationen, zwei Stimmen. Assoziierte Mitglieder<br />
haben weiterhin kein Stimmrecht.<br />
- Im Verwaltungsrat wird das Dachverbandsprinzip gestärkt:<br />
CNOUS, DSW und ANDISU sind geborene Mitglieder, ebenso soll<br />
jedes weitere Land durch eine Dachorganisation – soweit vorhanden<br />
– vertreten sein.<br />
- Der Präsident erhält im Verwaltungsrat eine stärkere Stellung, da<br />
seine Stimme bei Stimmengleichheit ausschlaggebend ist. Der<br />
Präsident wird aus dem Verband gewählt.<br />
- Der bisherige Direktor wird durch einen Generalsekretär für die<br />
Dauer von zwei Jahren ersetzt; dieser ist nunmehr nur einmal<br />
wiederwählbar.<br />
Ferner wurde auf der Mitgliederversammlung die Einrichtung folgender<br />
Arbeitsgruppen beschlossen: 1. Comparison of the European Student<br />
Service Organisations; 2. Student Mobility; 3. Website; 4. Culture&Public<br />
Relations. Das DSW hat die Koordination der ersten AG<br />
übernommen.<br />
Am 15. Oktober <strong>2004</strong> tagte der ECStA-Verwaltungsrat in Ferrara/Italien.<br />
Auf dieser Sitzung wurde Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär<br />
des DSW, zum Präsidenten der europäische Vereinigung gewählt.<br />
In das Amt des Generalsekretärs wurde Jean-Pierre Guyet vom<br />
französischen Dachverband CNOUS gewählt. Die Mandatsdauer für<br />
beide Positionen beträgt zwei Jahre.<br />
2. Ausschuss Internationales<br />
Auf der ersten Sitzung am 22. März <strong>2004</strong> in Berlin wurden folgende<br />
Themen als Schwerpunkte der zweijährigen Amtsperiode der Ausschussmitglieder<br />
festgelegt:<br />
- Hochschulraum Europa/Bologna-Prozess<br />
- Internationalisierung der Hochschulen/Konzertierte Aktion<br />
„Internationales Marketing für den Bildungs- und Forschungsstandort<br />
Deutschland“ (KAIM)
- Soziale und rechtliche Rahmenbedingungen ausländischer Studierender<br />
- Internationale Kooperationen<br />
Die zweite Sitzung des Ausschusses fand am 30. Juni <strong>2004</strong> in München<br />
statt; eine weitere Sitzung wurde am 21. Oktober <strong>2004</strong> in Berlin durchgeführt.<br />
Am 19. August <strong>2004</strong> tagte die ad hoc-Arbeitsgruppe des Ausschusses<br />
Internationales, die sich mit Qualitäts- und Mindeststandards der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
hinsichtlich des Empfangs ausländischer Studierender<br />
befasst.<br />
3. Deutsch-französische Zusammenarbeit der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
3.1 Allgemeine Situation<br />
Die Zusammenarbeit mit den französischen <strong>Studentenwerk</strong>en bildet<br />
den traditionellen Kern der internationalen Aktivitäten des DSW. Sie<br />
besteht bereits seit fast 40 Jahren. Durch zahlreiche Partnerschaftsprogramme<br />
für Studierende und Mitarbeiter/innen der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
auf örtlicher und überregionaler Ebene konnte die gute Zusammenarbeit<br />
zwischen dem DSW und dem Centre National des Œuvres Universitaires<br />
et Scolaires (CNOUS) (www.cnous.fr) sowie zwischen den<br />
örtlichen <strong>Studentenwerk</strong>en und den Centres Régionaux des Œuvres<br />
Universitaires et Scolaires (CROUS) fortgesetzt werden. Dankenswerterweise<br />
wurde die Zusammenarbeit wieder in großen Teilen durch das<br />
Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) unterstützt.<br />
3.2 Amtsantrittsbesuche<br />
Auf Einladung des CNOUS besuchte der Generalsekretär des DSW am<br />
29. Januar <strong>2004</strong> die Geschäftsstelle in Paris und führte hier ein Informationsgespräch<br />
mit dem Direktor des CNOUS, Jacques Soulas. Im<br />
Mittelpunkt des Gesprächs stand die Organisation der Service- und<br />
Beratungsdienste für Studierende und die zukünftigen Anforderungen<br />
an diesen Arbeitsbereich in beiden Ländern. Ferner fand ein Gedankenaustausch<br />
über die Erweiterung und Vertiefung der bestehenden<br />
Kooperationen zwischen beiden Dachorganisationen und deren Mitglieder<br />
statt. Abgerundet wurde der Besuch durch einen Empfang beim<br />
CROUS de Paris sowie einen eintägigen Aufenthalt beim CROUS de<br />
Lyon. Hier hatte der Generalsekretär Gelegenheit, sich vor Ort ein Bild<br />
von der praktischen Arbeit der französischen CROUS zu machen.<br />
Internationale Beziehungen<br />
Informationsgespräch<br />
mit dem<br />
Direktor des CNOUS,<br />
Jacques Soulas<br />
147
Internationale Beziehungen<br />
Fin Séminaire<br />
Plénum: deutschfranzösischesStudierendenseminar<br />
beim<br />
<strong>Studentenwerk</strong><br />
München<br />
148<br />
In Paris nahm der Generalsekretär auch die Gelegenheit zu einem<br />
Informations- und Erfahrungsaustausch mit dem Leiter der Außenstelle<br />
des DAAD in Paris, Stephan Geifes, wahr.<br />
3.3 Zentrales Studierendenseminar in München<br />
Das zentrale deutsch-französische Studierendenseminar fand im<br />
Berichtsjahr vom 1. bis 6. September <strong>2004</strong> beim <strong>Studentenwerk</strong> München<br />
statt. Das Thema des Seminars lautete: „Studentische Mitbestimmung<br />
in den Gremien der <strong>Studentenwerk</strong>e/CROUS: Neueste Entwicklungen“.<br />
Seminarziel war der Systemvergleich zwischen Frankreich<br />
und Deutschland. Die Ergebnissicherung wurde in Form einer Dokumentation<br />
und durch die Erstellung eines Glossars gewährleistet. An<br />
dem Seminar nahmen neben Vertretern/innen des CNOUS und des<br />
DSW acht Studierende aus den Verwaltungsräten der CROUS und der<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e teil.<br />
Während des gesamten Seminars erfolgte eine aktive Einbindung der<br />
Studierenden. Zu den einzelnen Aspekten des Themas hielten sie<br />
Kurzreferate, in denen sie immer auch ihre persönliche Arbeit in den<br />
entsprechenden Gremien reflektierten. Abschließend wurden binationale<br />
Arbeitstandems gebildet. Jedes Tandem stellte einen im Seminar<br />
besprochenen Aspekt in Form eines Schemas, eines Artikels etc. für die<br />
Dokumentation dar. Es wurde auf für beide Nationen gleichermaßen<br />
zugängliche Darstellungsformen Wert gelegt.
3.4 Partnerschaften<br />
Die Partnerschaftsprogramme zwischen deutschen und französischen<br />
<strong>Studentenwerk</strong>en nahmen im Berichtszeitraum – gemeinsam mit den<br />
deutsch-polnischen Partnerschaftsprogrammen – den zahlenmäßig<br />
größten Anteil der Austauschprogramme ein.<br />
Diese Begegnungen haben in der Regel einen berufs- oder hochschulbezogenen<br />
Hintergrund und werden seit Jahren mit Mitteln des<br />
Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) gefördert. Im Bereich<br />
des berufsbezogenen Austauschs wurden <strong>2004</strong> zwar keine Anträge auf<br />
Förderung durch das DFJW gestellt, doch das lässt nicht den Schluss<br />
zu, es fänden keine Programme statt. Da die Teilnehmer/innen solcher<br />
Programme immer häufiger über der beim DFJW zulässigen Altersgrenze<br />
liegen, finanzieren die <strong>Studentenwerk</strong>e die Begegnungen mittlerweile<br />
selber. Das <strong>Studentenwerk</strong> Leipzig bspw. veranstaltete im Juni<br />
<strong>2004</strong> zusammen mit Gästen des CROUS Strasbourg ein Programm zum<br />
Thema „Betreuung und Integration ausländischer Studierender“.<br />
Im Bereich des hochschulbezogenen Austauschs wurden im Berichtszeitraum<br />
drei Begegnungen in Deutschland durch das DFJW gefördert.<br />
Studierende von fünf <strong>Studentenwerk</strong>en wurden in diesem Jahr von<br />
ihren Partnerorganisationen, den CROUS, nach Frankreich eingeladen<br />
und kamen somit auch in den Genuss von DFJW- Fördermitteln.<br />
Das <strong>Studentenwerk</strong> Trier veranstaltete ein Chortreffen mit Studierenden<br />
aus Frankreich, Polen, Deutschland und Luxemburg. Im Hinblick<br />
auf ein zusammen wachsendes Europa arbeitet das <strong>Studentenwerk</strong><br />
Trier seit geraumer Zeit intensiv mit den an seine Region angrenzenden<br />
Nationen zusammen, es ist somit aber häufig von einer Förderung<br />
durch das DFJW ausgeschlossen. Das DFJW bezuschusst zurzeit nur<br />
Begegnungen unter Beteiligung von maximal drei Nationen.<br />
Wie in den Jahren zuvor, gab es bei den Partnerschaftsprogrammen<br />
wieder ein breites Themenspektrum, das Engagement, Kreativität und<br />
die Bereitschaft zur Auseinandersetzung sowie das große Interesse an<br />
den Nachbarn deutlich widerspiegelte. So fand ein Theatertreffen statt,<br />
es gab Sportaustauschprogramme, und bei einer Begegnung griffen die<br />
Studierenden ein hochaktuelles Thema auf: „Eliteuniversitäten als<br />
Modell der Zukunft? Was bedeutet das für den sozialen Auftrag der<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e?“<br />
3.5 Fortbildungsveranstaltung in Tours<br />
Auf Anfrage des CNOUS nahm Dr. Rudolf Pörtner, Geschäftsführer des<br />
<strong>Studentenwerk</strong>s Dresden, an einer Weiterbildungsveranstaltung für<br />
neue Führungskräfte des CNOUS und der CROUS, die vom 20. bis 24.<br />
September <strong>2004</strong> in Tours stattfand, teil. Im Auftrag des DSW stellte<br />
Dr. Pörtner auf dieser Veranstaltung die Struktur und die Aufgaben der<br />
Internationale Beziehungen<br />
Deutsch-Französisches<br />
Jugendwerk<br />
(DFJW)<br />
Fortbildungsveranstaltung<br />
in Tours<br />
149
Internationale Beziehungen<br />
150<br />
ANDISU<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e in Deutschland vor. Außerdem erläuterte er am Beispiel<br />
des <strong>Studentenwerk</strong>s Dresden, welche Maßnahmen die deutschen<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e in Hinblick auf die Internationalisierung der Hochschulen<br />
ergreifen.<br />
3.6 Ausblick: Kolloquium 2006<br />
Das nächste deutsch-französische Kolloquium wird vom 22. bis 26.<br />
August 2006 beim <strong>Studentenwerk</strong> Dresden stattfinden.<br />
4. Trinationale Zusammenarbeit (Deutschland – Italien<br />
– Frankreich)<br />
Auf Einladung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s fand vom 5. bis 6. Mai<br />
<strong>2004</strong> in Berlin erstmalig ein gemeinsames Abstimmungstreffen zwischen<br />
den deutschen, französischen und italienischen Dachverbänden<br />
im Bereich Service- und Beratungsdienste für Studierende statt. Von<br />
italienischer Seite waren der Präsident und der Generalsekretär sowie<br />
die Assistentin der Geschäftsleitung des nationalen Dachverbands<br />
„Associazione Nazionale degli Organismi per il diritto allo studio,<br />
ANDISU“ vertreten. Hierbei handelt es sich um den Anfang 1997<br />
gegründeten, freiwilligen Zusammenschluss aller regionalen Einrichtungen<br />
in Italien, dem derzeit 50 regionale Zentren angehören. Abgesandte<br />
des CNOUS waren der Leiter der Abteilung Internationales und<br />
der Leiter der Unterabteilung Europa. Konkretes Ergebnis des Treffens<br />
war die Erarbeitung einer trinationalen Konvention. Diese definiert die<br />
Eckpunkte der zukünftigen Zusammenarbeit zwischen den genannten<br />
Organisationen. Insgesamt wird eine stärkere Vernetzung zwischen<br />
den Dachverbänden sowie ein einheitlicheres Vorgehen auf europäischer<br />
Ebene angestrebt. Offiziell verabschiedet wurde die Konvention<br />
auf der von der ANDISU am 13./14. Oktober <strong>2004</strong> in Venedig organisierten<br />
Konferenz zum Thema „Mobility is Knowledge“.<br />
5. Zusammenarbeit mit Institutionen in Mittel- und<br />
Osteuropa (MOE)<br />
5.1 Deutsch-Polnisches Kolloquium vom 1. bis 3. Juni <strong>2004</strong> in<br />
Bonn<br />
Das 4. Deutsch-Polnische Kolloquium zum Thema „Die soziale und<br />
kulturelle Dimension im Hochschulraum Europa aus der Perspektive<br />
Polens und Deutschlands“ fand vom 1. bis 3. Juni <strong>2004</strong> in Bonn statt.<br />
Unterstützt wurde das diesjährige Kolloquium vom deutschen Bundesministerium<br />
für Bildung und Forschung (BMBF). Das polnische<br />
Ministerium für Nationalbildung und Sport hatte seinerseits die<br />
Schirmherrschaft über die Veranstaltung übernommen.
Von deutscher Seite nahmen an der Veranstaltung Geschäftsführer/innen<br />
bzw. Vertreter/innen von 17 <strong>Studentenwerk</strong>en, Mitglieder des<br />
DSW-Vorstands sowie der Präsident und der Generalsekretär des DSW<br />
teil. Mit 36 Teilnehmer/innen war die Beteiligung der polnischen<br />
Hochschulen am Kolloquium äußerst zufriedenstellend. Von polnischer<br />
Seite nahmen zumeist die<br />
Prorektoren für studentische<br />
Angelegenheiten bzw. für Bildung<br />
teil.<br />
Den Auftakt der Veranstaltung<br />
bildeten politische Impulsreferate,<br />
die sich vor dem Hintergrund<br />
des fortschreitenden Bologna-<br />
Prozesses und der unlängst erfolgten<br />
EU-Erweiterung mit aktuellen<br />
Fragen der Bildungspolitik<br />
auf europäischer bzw. nationalstaatlicher<br />
Ebene befassten. Die<br />
zur Etablierung eines Hochschulraums<br />
Europa bis 2010 eingeleiteten<br />
Entwicklungen wurden dokumentiert<br />
und die Anforderungen<br />
an die <strong>Studentenwerk</strong>e und die<br />
sozialen Einrichtungen an den polnischen Hochschulen erörtert. In<br />
ihrem Grundsatzreferat zu den neuen Initiativen der Europäischen<br />
Union auf dem Gebiet der Bildungspolitik erläuterte Ruth Hieronymi,<br />
MdEP, insbesondere den Vorschlag der Kommission über die neue<br />
Generation von Programmen im Bereich allgemeine und berufliche<br />
Bildung nach 2006. Die Vertreterin des polnischen Bildungsministeriums,<br />
Ewa Sciezek, erläuterte anschließend die in Polen bereits erfolgten<br />
Hochschulreformen (wie Einführung der Autonomie der Hochschulen,<br />
Zulassung der Privatisierung der Hochschulen etc.) sowie<br />
weitere Reformvorhaben im Bildungsbereich – mit Fokus auf die soziale<br />
Infrastruktur an Hochschulen (z.B. Finanzierung des Wohnheimbaus,<br />
Änderung der Studienfinanzierung, Einführung von Studiengebühren<br />
etc.). MinDirig. Christoph Ehrenberg vom BMBF zeichnete ein<br />
Bild der deutschen Internationalisierungsbestrebungen im Bildungsbereich.<br />
Er wies darauf hin, dass die an deutschen Hochschulen eingeschriebenen<br />
polnischen Studierenden die zweitgrößte Gruppe nach der<br />
Türkei darstellen würden. Hingegen sei die Zahl der deutschen Studierenden,<br />
die ein Studium in Polen aufnehmen, verschwindend<br />
gering. Hier gelte es, Maßnahmen zu ergreifen, die diesen Einbahnstraßen-Effekt<br />
beenden würden. Nachfolgend erläuterte Birger Hendriks<br />
in seiner Funktion als Vertreter der deutschen Länder im Bologna-Prozess<br />
den Stand der Vorbereitungen der Bologna-Nachfolgekon-<br />
Internationale Beziehungen<br />
4. Deutsch-Polnisches<br />
Kolloquium: Prof. Dr.<br />
Matthias Winiger,<br />
Rektor der Universität<br />
Bonn (Foto: <strong>Studentenwerk</strong><br />
Bonn)<br />
151
Internationale Beziehungen<br />
4. Deutsch-Polnisches<br />
Kolloquium (v.l.n.r.):<br />
Birger Hendriks, Vertreter<br />
der deutschen<br />
Länder im Bologna-<br />
Prozess; Achim<br />
Meyer auf der<br />
Heyde, Generalsekretär<br />
des DSW; Min-<br />
Dirig. Christoph<br />
Ehrenberg, BMBF<br />
(Foto: <strong>Studentenwerk</strong><br />
Bonn)<br />
152<br />
ferenz in Bergen/Norwegen in 2005. Die Beachtung der sozialen<br />
Dimension des Hochschulraum Europas sei – neben den konkreten<br />
Schwerpunktsetzungen der Konferenz – als übergreifendes Ziel formuliert<br />
worden.<br />
In einem zweiten Themenblock widmete sich das Kolloquium den Fragen<br />
der Organisation der sozialen Infrastruktur für Studierende in<br />
Polen und Deutschland. In einem Grundsatzreferat erörterte Dr. Ralf<br />
Schmidt-Röh, Geschäftsführer des <strong>Studentenwerk</strong>s Jena-Weimar, die<br />
Aufgaben, die Struktur und die Arbeitsweise der <strong>Studentenwerk</strong>e in<br />
Deutschland. Das Parallelreferat zur Organisation der sozialen Infrastruktur<br />
an Hochschulen in Polen hielt Prof. Dr. Wladyslaw Koc, Prorektor<br />
für Studentische Angelegenheiten/Bildung an der Technischen<br />
Universität Danzig. Anschließend folgte ein Vortrag von Grzegorz<br />
Murzanski, Präsident der Stiftung<br />
der Studierenden und Akademiker<br />
der Jagellonen-Universität,<br />
über die Organisation und<br />
die Tätigkeitsfelder der studentischen<br />
Stiftungen in Polen. Die<br />
Referate von Prof. Koc und<br />
Grzegorz Murzanski verdeutlichten,<br />
dass Service- und Beratungsleistungen<br />
für Studierende<br />
in Polen sowohl von den Abteilungen<br />
für Bildung der jeweiligen<br />
Hochschulen als auch von<br />
Stiftungen wahrgenommen<br />
werden. Hochschulen und Stiftungen<br />
arbeiten hier komplementär.<br />
Die studentische Selbstverwaltung<br />
in Polen stellte<br />
Michal Smierciak, Vorsitzender<br />
der studentischen Selbstverwaltung an der Wirtschaftshochschule<br />
Warschau vor. Ergänzt wurde dieser Vortrag durch das Referat von Heiner<br />
Fechner, studentisches Mitglied im DSW-Vorstand, der die Situation<br />
der studentischen Selbstverwaltung in Deutschland näher erläuterte.<br />
Obwohl es zwischen beiden Ländern hinsichtlich der Entstehungsgeschichte<br />
und der Organisationsstruktur zahlreiche Parallelen gibt,<br />
scheint das polnische Selbstverwaltungssystem weniger politisch als<br />
das deutsche zu sein.<br />
Ein dritter Schwerpunkt des Kolloquiums war die Präsentation verschiedener<br />
Mittlerorganisationen, die Programme zur Förderung von<br />
deutsch-polnischen Begegnungen aufgelegt haben. Der Deutsche Akademische<br />
Austauschdienst (DAAD) wurde von Thomas Zettler, Referat
Mittelosteuropa, vorgestellt. Die Arbeit des Deutsch-Polnischen<br />
Jugendwerks (DPJW) und dessen Aufgabenschwerpunkte für das Jahr<br />
<strong>2004</strong> erläuterte die Generalssekretärin, Dr. Doris Lemmermeier. Programme<br />
und weitere Initiativen<br />
der Robert Bosch Stiftung zur Förderung<br />
des deutsch-polnischen<br />
Dialogs präsentierte PD Dr. Joachim<br />
Rogall, Leiter des ProgrammbereichsVölkerverständigung<br />
mit Mittel- und Osteuropa.<br />
In einem abschließenden Themenblock<br />
wurde der derzeitige<br />
Stand der deutsch-polnischen<br />
Partnerschaften zwischen den<br />
<strong>Studentenwerk</strong>en und den sozialen<br />
Einrichtungen an den Hochschulen<br />
in Polen beleuchtet (Referenten:<br />
Joachim Gollwitzer,<br />
Geschäftsführer des <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
Erlangen-Nürnberg; Prof.<br />
Dr. Bronislaw Barchanski, Akademia Górniczo-Hutnicza, Krakau;<br />
Krystyna Galinska, Leiterin des Akademischen Auslandsamts, Technische<br />
Universität Breslau und Dr. Ing. Krzysztof Rudno-Rudzinski, Prorektor<br />
für studentische Angelegenheiten Technische Universität Breslau).<br />
Auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen wurden Empfehlungen<br />
für die zukünftige Zusammenarbeit ausgesprochen:<br />
- Maßnahmen zur Verbesserung der Fremdsprachenfähigkeit von<br />
Studierenden (Ausbau von Angeboten, insbesondere für Studierende<br />
naturwissenschaftlich-technischer Studienrichtungen)<br />
- Förderung des interkulturellen Austauschs von Studierenden als<br />
Ergänzung zum Fachstudium (z.B. Austausch studentischer Kulturgruppen,<br />
jährliche Kulturfestivals für Studierende im Sinne der<br />
studentischen Kulturtage in Krakau 2001, Plakatwettbewerbe<br />
etc.)<br />
- Errichtung eines europäischen Stipendiensystems, das z.B.<br />
Garantien für die Inanspruchnahme sozialer Dienstleistungen für<br />
Studierende bietet (Zusicherung von Wohnheimplätzen für ausländische<br />
Studierende, Zugang zu Mensen und Cafeterien,<br />
Zugang zu Beratungsdiensten etc.)<br />
- Ausbau des Angebots an Hospitationen/Berufspraktika für Studierende<br />
(bei den <strong>Studentenwerk</strong>en/den sozialen Einrichtungen<br />
an polnischen Hochschulen)<br />
- Ausbau der Mobilität von Lehrenden und Studierenden u.a.<br />
durch verstärkte Einrichtung von Doppeldiplom-Studienengängen<br />
Internationale Beziehungen<br />
4. Deutsch-Polnisches<br />
Kolloquium: Blick ins<br />
Plenum (Foto: <strong>Studentenwerk</strong><br />
Bonn)<br />
153
Internationale Beziehungen<br />
154<br />
DPJW<br />
- Herstellung von Synergieeffekten zwischen Förderprogrammen<br />
von Mittlerorganisationen<br />
Neben der inhaltlichen Auseinandersetzung diente das Kolloquium<br />
dem Ausbau bzw. der Verfestigung der Partnerschaftsbeziehungen<br />
zwischen den <strong>Studentenwerk</strong>en in Deutschland und den sozialen<br />
Hochschuleinrichtungen in Polen. Die Mehrzahl der Anwesenden signalisierte<br />
ein großes Interesse an einer Vernetzung und forderte das<br />
DSW auf, bei der „Partnervermittlung“ behilflich zu sein.<br />
Dem Deutschen <strong>Studentenwerk</strong> liegt eine Einladung der Universität<br />
Danzig vor, die das Folgekolloquium im Juni 2005 durchführen möchte.<br />
5.2 Zusammenarbeit mit dem Deutsch-Polnischen Jugendwerk<br />
(DPJW)<br />
Seit Anfang 1995 fungiert das DSW für das DPJW als Zentralstelle für<br />
die deutschen <strong>Studentenwerk</strong>e bei der Vergabe von Fördermitteln. Mit<br />
einer Zahl von mittlerweile über 90 Begegnungen zwischen deutschen<br />
und polnischen Studierenden sowie jungen Mitarbeitern/innen von<br />
<strong>Studentenwerk</strong>en, die in dieser Zeit gefördert werden konnten, hat die<br />
Zusammenarbeit mit dem DPJW einen festen Platz in der internationalen<br />
Kooperation des DSW eingenommen.<br />
Ziel der Programme des DPJW ist die interkulturelle Begegnung von<br />
Jugendlichen. Gefördert werden daher Austauschprogramme für Studierende,<br />
nicht aber der wissenschaftliche Hochschulaustausch. Das<br />
DPJW fördert unter gewissen Umständen auch trinationale Programme,<br />
an denen Jugendliche bzw. junge Berufstätige, Fachkräfte und<br />
Multiplikatoren des Jugendaustauschs teilnehmen. Im Berichtsjahr<br />
fanden neun Begegnungen in Polen und Deutschland statt, die die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
gemeinsam mit ihren polnischen Partnerorganisationen<br />
ausrichteten. Hinzu kamen zwei vierwöchige Praktikumsaufenthalte<br />
junger Polen in Deutschland. Zur Diskussion stand <strong>2004</strong> die Wahrnehmung<br />
der neuen EU-Partner Deutschland und Polen, besonders im Alltag<br />
junger Leute.<br />
Daneben spielte auch der musikalische Austausch eine bedeutende<br />
Rolle. Eine Jazzcombo wurde zum gemeinsamen Musizieren auf die<br />
Juvenalia in Torun eingeladen. Bei zwei weiteren Begegnungen<br />
bestimmte die gemeinsame Probenarbeit für die Realisierung eines<br />
Chorkonzerts das Programm.<br />
Der schon traditionelle Sportaustausch eines <strong>Studentenwerk</strong>s wurde<br />
durch das Aufeinandertreffen zweier Volleyballteams mit abschließendem<br />
Turnier fortgesetzt.
5.3 Albanien<br />
Seit 1996 unterhält das <strong>Studentenwerk</strong> Siegen eine Partnerschaft mit<br />
dem <strong>Studentenwerk</strong> Tirana. Im November <strong>2004</strong> führte eine albanische<br />
Delegation, bestehend aus drei Studierendenvertretern sowie dem<br />
Direktor der Studentenstadt, einen vom <strong>Studentenwerk</strong> Siegen in<br />
Kooperation mit dem Deutschen <strong>Studentenwerk</strong> organisierten einwöchigen<br />
Informationsbesuch in Deutschland durch. Im Rahmen des<br />
Besuchs erhielt die Delegation eine Intensiveinführung in die Arbeit<br />
und die Struktur eines lokalen <strong>Studentenwerk</strong>s – exemplarisch dargestellt<br />
am <strong>Studentenwerk</strong> Siegen. In diesem Kontext hatte die Delegation<br />
auch Gelegenheit zur Teilnahme an der Verwaltungsratssitzung des<br />
<strong>Studentenwerk</strong>s Siegen. Weitere Programmpunkte waren der Empfang<br />
beim Kanzler der Universität Siegen, beim Akademischen Auslandsamt<br />
und beim Bürgermeister. Ein Informationsgespräch mit<br />
anschießender Evaluierung des gesamten Besuchs fand beim Deutschen<br />
<strong>Studentenwerk</strong> in Bonn statt. Die Delegationsreise wurde mit<br />
maßgeblicher finanzieller Unterstützung der Robert Bosch Stiftung<br />
durchgeführt.<br />
6. Deutsch-amerikanische Zusammenarbeit<br />
6.1 Allgemeine Zusammenarbeit mit Einrichtungen in den USA<br />
Seit Jahren bestehen Kontakte zu verschiedenen amerikanischen<br />
Hochschuleinrichtungen, insbesondere zu der National Association of<br />
Student Personnel Administrators (NASPA) (www.naspa.org). Hierbei<br />
handelt es sich um eine traditionsreiche Hochschulorganisation in den<br />
USA mit ca. 8.000 Einzelmitgliedern und über 1.175 Mitgliedsorganisationen.<br />
Die Mitglieder kommen hauptsächlich aus den Arbeitsbereichen<br />
Studentische Unterbringung, Beratungsdienste, Berufsberatung,<br />
Studienfinanzierung, Angebote für Minderheiten und Studentische<br />
Aktivitäten.<br />
6.2 Internationales Symposium und NASPA-Jahrestagung<br />
Das 9. Internationale Symposium am 27. und 28. März <strong>2004</strong> in Denver/Colorado<br />
wurde im Rahmen der Jahreskonferenz der National<br />
Association of Student Personnel Administrators (NASPA) veranstaltet.<br />
Das Thema des Symposiums lautete „Bringing Students to the Institiutions“.<br />
An der Veranstaltung nahmen ca. 80 Teilnehmer/innen aus 12<br />
Ländern teil.<br />
Integraler Bestandteil des Internationalen Symposiums war der Besuch<br />
von drei Bildungseinrichtungen unterschiedlichen Typus im Großraum<br />
Denver. Besichtigt wurden das Community College of Denver, das<br />
Metropolitan State College of Denver und die School of Mines in Gol-<br />
Internationale Beziehungen<br />
9. Internationales<br />
Symposium<br />
155
Internationale Beziehungen<br />
156<br />
NASPA-Jahreskonferenz<br />
Studienreise in die<br />
USA<br />
den. Im Rahmen der Besichtigung wurden grundlegende Informationen<br />
über das amerikanische Hochschulsystem sowie Spezifika der<br />
besuchten Einrichtungen vermittelt.<br />
Zentrales Ergebnis der Evaluierung des Symposiums ist das Anliegen<br />
nach einer strukturierten Form der Zusammenarbeit zwischen den<br />
amerikanischen und europäischen Partnern. In diesem Kontext wird<br />
eine zukünftige gemeinsame Beteiligung z.B. an Ausschreibungen der<br />
Europäischen Union (EU) und des Funds for the Improvement of<br />
Postsecondary Education (FIPSE) im Bereich Hochschul- und Berufsbildung<br />
angestrebt.<br />
Im Anschluss an das Internationale Symposium fand die NASPA-Jahreskonferenz<br />
statt, die mit ca. 3.000 Teilnehmer/innen – wie in den<br />
Vorjahren – stark frequentiert war. Thema der NASPA-Konferenz war<br />
„It´s about students periode“. In zahlreichen Vorlesungen, Round-<br />
Table-Diskussionen und Workshops wurde das gesamte Themenspektrum<br />
der Beratungs- und Serviceangebote für Studierende an amerikanischen<br />
Hochschulen vorgestellt und diskutiert. Im Rahmen der<br />
NASPA-Konferenz fand neben einer Karriereberatung und einer Jobvermittlung<br />
auch eine Messe statt, auf der über 80 Aussteller eine breite<br />
Palette an Produkten und Dienstleistungen für Studierende anboten.<br />
In Hinblick auf den Informations- und Erfahrungsaustausch im internationalen<br />
Bereich kommen dem Internationalen Symposium und der<br />
NASPA-Jahreskonferenz eine große Bedeutung zu. Die fortschreitende<br />
Internationalisierung der Studienangebote und die Diskussion über die<br />
Reform des Hochschulwesens in Deutschland bedingen, dass genaue<br />
Kenntnisse über die sozialen Infrastrukturen an Hochschulen in anderen<br />
Ländern – insbesondere der USA – an Bedeutung gewinnen. Das<br />
Internationale Symposium und die NASPA-Jahreskonferenz bieten<br />
hierzu das geeignete Forum.<br />
6.3 Studienreise in die USA auf Einladung der NASPA<br />
Auf Einladung der NASPA nahmen die Geschäftsführer/innen der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
Berlin, Hamburg, Wuppertal, Rostock und Tübingen vom<br />
5. bis 13. November <strong>2004</strong> an einer Studienreise in die USA (Bundesstaat<br />
Tennessee) teil. Ziel der Reise war es, den Teilnehmer/innen<br />
einen Einblick in das Hochschulsystem der USA zu geben sowie Kenntnisse<br />
über die Organisation und das Spektrum der „student services“<br />
an den amerikanischen Hochschulen zu vermitteln. Für die Gestaltung<br />
der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen<br />
des Studierens sowie der Service- und Beratungsleistungen für Studierende<br />
sind in den USA die Abteilungen „Student Affairs“/„Student Services“<br />
zuständig, die integrale Bestandteile der jeweiligen Hochschulen<br />
sind. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über
die Perspektiven für das Zusammenwirken von Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
in Deutschland bot die Studienreise die Möglichkeit, das<br />
in den Medien oft als Reformmodell zitierte amerikanische Hochschulsystem<br />
besser kennen zu lernen. Auf Anregung der amerikanischen<br />
Partner wurde die Reise erstmalig mit der Teilnahme an einer<br />
Regionalkonferenz (Southern Association for College Student Affairs,<br />
SACSA) kombiniert, die vom 6. bis 9. November <strong>2004</strong> in Chattanooga,<br />
Tennessee, stattfand. Im Anschluss an die Konferenz besuchten die<br />
Teilnehmer/innen Hochschuleinrichtungen unterschiedlichen Typus<br />
(wie staatliche und private Hochschulen, 2-years colleges, 4-years colleges,<br />
community colleges, große und kleine Hochschulen etc.) in<br />
Tennessee. Für die Planung und die Koordination der Studienreise war<br />
auf amerikanischer Seite Patricia Terrell, Vice President, Student<br />
Affairs, University of Kentucky, zuständig. Sie wurde hierbei durch die<br />
Präsidentin von SACSA, Lisa Bardill, unterstützt.<br />
6.4 Carl Duisberg Gesellschaft International (CDS)<br />
Am 30. März <strong>2004</strong> führte der DSW-Generalsekretär ein Informationsgespräch<br />
mit dem Geschäftsführer der Carl Duisberg Gesellschaft International<br />
(CDS), Robert Fenstermacher. Die 1968 gegründete CDS mit<br />
Sitz in New York ist eine gemeinnützige Organisation für internationale<br />
Weiterbildung und Personalentwicklung. Sie organisiert praxisorientierte<br />
Trainings-, Austausch- und Fremdsprachenprogramme – vorwiegend<br />
für junge Berufstätige und Studierende. Ein Schwerpunkt dieser<br />
Programme liegt auf der deutsch-amerikanischen Kooperation. Im Auftrag<br />
des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s fungiert die CDS als lokaler<br />
Ansprechpartner für amerikanische Studierende und Hochschulabsolventen<br />
im Rahmen des Robert Bosch Tutorenprogramms und erteilt<br />
hierzu Auskünfte. Die CDS nimmt auch die Vorauswahl der amerikanischen<br />
Kandidaten vor. Im Gespräch wurden Überlegungen zu potenziellen<br />
Kooperationsfeldern angestellt. Unter dem Eindruck der<br />
NASPA-Konferenz sieht das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> einen hohen<br />
Bedarf an einer Qualifizierungsmaßnahme für Mitarbeiter/innen der<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e in Führungspositionen im Bereich „student affairs“.<br />
6.5 Max Kade Foundation<br />
Am 31. März <strong>2004</strong> fand in New York ein Gespräch zwischen dem<br />
Generalsekretär des DSW und der neuen Vorstandsvorsitzenden der<br />
Max Kade Foundation, Lya Friedrich Pfeifer, statt. Friedrich Pfeifer<br />
erläuterte, dass sie in ihrer neuen Funktion als Nachfolgerin von Dr.<br />
Hans G. Hachmann grundsätzlich an dessen Schwerpunktsetzungen<br />
festhalten wolle. Neue Förderlinien kämen derzeit nicht in Betracht.<br />
Im Vordergrund stünde nach wie vor die Förderung der deutschen<br />
Internationale Beziehungen<br />
157
Internationale Beziehungen<br />
158<br />
Max Kade<br />
Foundation<br />
APSSA<br />
Sprache und Landeskunde in Amerika bzw. der amerikanischen Sprache<br />
und Landeskunde im deutschsprachigen Raum.<br />
Die 1944 gegründete Max Kade Foundation setzte sich in ihrer<br />
Anfangszeit für die Förderung bedürftiger deutscher Auswanderer in<br />
den USA sowie für die Wahrung deutscher Kunst und Kultur in den<br />
USA ein. Später war es vor allem das Ziel der Stiftung, „Freundschaft<br />
zu säen, wo Feindschaft entstanden war“. So half sie u.a. den kriegsgeschädigten<br />
Deutschen mit Lebensmittellieferungen. Heute werden in<br />
den USA und in Deutschland die Stiftungsmittel hauptsächlich für den<br />
Bau von Studentenwohnheimen zur Verfügung gestellt.<br />
6.6 Fulbright Kommission<br />
Wie in den Jahren zuvor, beteiligte sich das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong><br />
auch <strong>2004</strong> aktiv an dem von der Fulbright-Kommission durchgeführten<br />
„Fulbright Seminar for U.S. Administrators in International Education“:<br />
Am 22. April <strong>2004</strong> wurden die 25 amerikanischen Seminarteilnehmer/innen<br />
im Max Kade Meeting Center im DSW in Berlin empfangen<br />
und über Organisation, Struktur und Aufgaben der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
in Deutschland in Kenntnis gesetzt.<br />
Das Fulbright-Programm, das im Jahr 2003 sein 50-jähriges Jubiläum<br />
feierte, hat seit seinem Bestehen mehr als 30.000 Menschen einen Auslandsaufenthalt<br />
in den USA bzw. in Deutschland ermöglicht. Jährlich<br />
können rd. 700 Stipendiaten in den USA oder in Deutschland studieren,<br />
forschen, lehren und sich weiterbilden. Auch für die <strong>Studentenwerk</strong>svertreter<br />
stehen hier entsprechende Programme zur Verfügung.<br />
7. Zusammenarbeit mit Einrichtungen im asiatischpazifischen<br />
Raum<br />
Seit vielen Jahren unterhält das DSW intensive Kontakte zur Asia Pacific<br />
Student Service Association (APSSA). Die APSSA ist der Dachverband<br />
von 46 Organisationen, die in neun Ländern im asiatisch-pazifischen<br />
Raum für die wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden<br />
zuständig sind. Zwischen dem DSW und der APSSA findet ein<br />
regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch statt.<br />
8. Tutorenprogramm der Robert Bosch Stiftung<br />
Das DSW leistet mit der Durchführung dieses aus Mitteln der Robert<br />
Bosch Stiftung geförderten Projekts einen wesentlichen Beitrag zum<br />
nicht fachgebundenen Hochschulaustausch zwischen den Bundesländern<br />
und den USA, Frankreich, Polen, der Tschechischen Republik und<br />
der Russischen Föderation.
Im Rahmen des Programms steht den Tutoren für die Dauer ihres Aufenthalts<br />
ein Mitarbeiter der <strong>Studentenwerk</strong>e beratend zur Seite. Ferner<br />
stellen die <strong>Studentenwerk</strong>e den Tutoren Wohnraum zur Verfügung.<br />
Das Arbeitsfeld des Sprachtutors ist vielfältig. Es beinhaltet die Durchführung<br />
von Sprachkursen, Konversationsübungen und Gesprächskreisen<br />
über landeskundliche Themen sowie die Unterstützung der<br />
Beratungstätigkeit am Hochschulort durch Sprechstunden, in denen<br />
der Tutor den Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt planen, zur<br />
Verfügung steht. Daneben ist die Teilnahme an kulturellen Aktivitäten<br />
wie Film- und Musikabenden, Chor- und Theaterveranstaltungen in<br />
Studentenwohnheimen und anderen Einrichtungen Teil der Tutorentätigkeit.<br />
Das Robert-Bosch-Programm bietet den Tutoren so die<br />
Gelegenheit, einerseits Lebensweise, Geschichte, Entwicklung und<br />
Probleme in den Bundesländern zu erfahren und andererseits ein wirklichkeitsnahes<br />
Amerika-, Frankreich-, Polen-, Tschechien- und Russlandbild<br />
ihres Mutterlands zu vermitteln – inklusive Sprachkenntnisse.<br />
8.1 Programmjahr 2003/<strong>2004</strong><br />
Auch <strong>2004</strong> betreute das DSW das Tutorenprogramm der Robert Bosch<br />
Stiftung zur Förderung der amerikanischen, französischen, polnischen,<br />
tschechischen und russischen Sprache und Landeskunde in der<br />
Bundesrepublik Deutschland (www.tutorenprogramm.de). In der<br />
zwölften Programmphase vom 20.9.2003 bis 20.7.<strong>2004</strong> lebten 16 amerikanische,<br />
14 französische, 14 polnische, 11 tschechische und 13 russische<br />
Hochschulabsolventen als Tutoren in Wohnheimen der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Einsatzorte waren:<br />
Augsburg, Bamberg, Berlin, Bochum, Bonn, Chemnitz, Coburg, Cottbus,<br />
Darmstadt, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Erlangen, Frankfurt am<br />
Main, Frankfurt (Oder), Freiberg, Freiburg, Gießen, Göttingen, Greifswald,<br />
Halle, Heidelberg, Ilmenau, Jena, Karlsruhe, Kassel, Kiel, Köln,<br />
Leipzig, Magdeburg, Mainz, Marburg, München, Münster, Potsdam,<br />
Regensburg, Rostock, Saarbrücken, Trier, Tübingen, Weimar, Wuppertal,<br />
Würzburg und Zwickau.<br />
Nach dem Einführungsseminar im Jahr 2003 fand das Zwischenseminar<br />
vom 12. bis 16. 1. <strong>2004</strong> in Freiberg statt. Schwerpunkt des ersten<br />
Seminartags war der Didaktikunterricht, während sich der zweite Tag<br />
mit dem Thema Projektmanagement befasste. Den Abschluss des<br />
Seminars bildete ein kulturelles und regionalspezifisches Rahmenprogramm.<br />
Das Abschlussseminar wurde vom 12. bis 15.7.<strong>2004</strong> in den Berliner<br />
Räumen der Robert Bosch Stiftung durchgeführt. Am ersten Tag<br />
besuchten die Teilnehmer/innen das Jüdische Museum Berlin und das<br />
Internationale Beziehungen<br />
Tutorenprogramm<br />
der Robert Bosch<br />
Stiftung<br />
159
Internationale Beziehungen<br />
oben: Vor dem Haus<br />
der Robert Bosch<br />
Stiftung in Berlin:<br />
PD Dr. Joachim<br />
Rogall, Leiter des<br />
Programmbereichs<br />
Völkerverständigung<br />
mit Mittel- und Osteuropa,<br />
inmitten der<br />
Tutoren/innen (Foto:<br />
Rolf Schulten)<br />
rechts: Abschied: die<br />
Robert-Bosch-Tutorinnen<br />
und Tutoren<br />
des Programmjahrs<br />
2003/<strong>2004</strong><br />
(Foto: Rolf Schulten<br />
160<br />
8.2 Programmjahr <strong>2004</strong>/2005<br />
Deutsche <strong>Studentenwerk</strong>. Anschließend unternahmen<br />
sie eine Schifffahrt auf der Spree. Am zweiten<br />
Seminartag stellten die Tutoren Einzelprojekte vor,<br />
die sie mit zusätzlicher finanzieller Unterstützung<br />
der Robert Bosch Stiftung im Rahmen ihres Tutoriums<br />
durchgeführt hatten. Dabei brachten sie den<br />
deutschen Studierenden ihr Heimatland mit viel<br />
Engagement und Kreativität näher. Zu den Einzelmaßnahmen<br />
zählten u.a. eine von mehreren polnischen<br />
Tutorinnen organisierte Fotowanderausstellung,<br />
die subjektive Eindrücke deutscher Studierender<br />
von einer Reise nach Polen wiedergab, ein Seminar<br />
zum Thema „Russland, das Märchenland“, die<br />
Konzerttour einer französischen Band, eine polnisch-slowakisch-tschechische<br />
Kulturnacht aus<br />
Anlass der EU-Erweiterung sowie ein internationales<br />
Theaterprojekt über das „Deutschlandbild von<br />
Tutoren“. Nach der feierlichen Verleihung der Zeugnisse<br />
fuhren die Tutoren nach Paretz, wo das Seminar<br />
auf dem Gutshof des Leiters des Berliner Büros<br />
der Stiftung ausklang.<br />
Auch <strong>2004</strong> wurde das Programm aufgrund der sehr positiven Resonanz<br />
von Seiten der Tutoren, der Studierenden sowie der Universitäten und<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e fortgeführt.
Wie bereits im Vorjahr, fand die Rekrutierung der amerikanischen<br />
Tutoren für das Programmjahr <strong>2004</strong>/2005 mit Unterstützung der Carl<br />
Duisberg Gesellschaft International (CDS) mit Sitz in New York statt.<br />
Die russischen Tutoren wurden durch die Robert Bosch Stiftung, die<br />
tschechischen und polnischen durch die Stiftung und das DSW ausgewählt.<br />
An der Auswahl der französischen Tutoren waren die Stiftung,<br />
das DSW, die Vereinigung ehemaliger französischer Tutoren (AsBo)<br />
und das CNOUS beteiligt.<br />
Insgesamt nehmen am Programmjahr <strong>2004</strong>/2005 16 amerikanische, 15<br />
französische, 12 polnische, 14 tschechische und 9 russische Tutoren<br />
teil. In den Teilnehmerzahlen wurde bereits der Verlängerungswunsch<br />
von einer russischen, zwei französischen, drei tschechischen, drei polnischen<br />
und einem amerikanischen Tutor berücksichtigt. Die Verlängerungstutoren<br />
sollen als sog. Ländervertreter oder Länderkoordinatoren<br />
den neuen Teilnehmern/innen den Start in das Programmjahr<br />
erleichtern und ihnen beratend zur Seite stehen.<br />
Auf Anregung der Robert Bosch Stiftung sollen im Programmjahr<br />
<strong>2004</strong>/2005 erstmals Tutoren an ausgewählten Standorten als sog. Kulturmanager/innen<br />
fungieren. Diese Tutoren sind bei den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
in Dresden und Heidelberg eingesetzt.<br />
Das Einführungsseminar des Programmjahrs <strong>2004</strong>/2005 fand vom<br />
2. bis 7.10.<strong>2004</strong> in Berlin statt. Die Tutoren wurden in Grundsatzreferaten<br />
mit der Robert Bosch Stiftung sowie der Arbeit des Deutschen<br />
<strong>Studentenwerk</strong>s und der <strong>Studentenwerk</strong>e vertraut gemacht. Darüber<br />
hinaus bereiteten sie sich in einem intensiven Didaktikseminar auf ihre<br />
Internationale Beziehungen<br />
Kennenlernen mit<br />
Spielen und<br />
Geschenken: die<br />
Robert Bosch Tutoren/innen<br />
des Programmjahrs<br />
<strong>2004</strong>/2005<br />
161
Internationale Beziehungen<br />
Delegation aus dem<br />
Japanischen Bildungsministerium<br />
162<br />
Sprachlehrtätigkeit und ihre sonstigen Aufgaben am Einsatzort vor. Da<br />
viele Tutoren während ihres Aufenthalts Einzelprojekte durchführen,<br />
wurde außerdem eine Einführung in das Projektmanagement angeboten.<br />
Den Tutoren wurde auch die Möglichkeit zu einem intensiven<br />
Erfahrungsaustausch mit den Verlängerungskandidaten ihres jeweiligen<br />
Heimatlands gegeben. Letztlich diente das Einführungsseminar<br />
auch dem gegenseitigen Kennenlernen der Tutoren. Abgerundet wurde<br />
es durch ein kulturelles Rahmenprogramm.<br />
8.3 Ausblick<br />
Nach Ablauf der aktuellen Programmphase <strong>2004</strong>/2005 wird das Tutorenprogramm<br />
von der Robert Bosch Stiftung eingestellt. Dies wird seitens<br />
der Robert Bosch Stiftung mit der sehr langen Förderdauer des<br />
Programms begründet. Im Rahmen des Abschlussseminars der Tutoren<br />
des Studienjahrs <strong>2004</strong>/2005 wird eine Festveranstaltung anlässlich der<br />
Beendigung und Würdigung des Programms stattfinden.<br />
Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> hat bereits mit der Robert Bosch Stiftung<br />
Überlegungen über weitere Kooperationsformen angestellt. Mit Förderung<br />
der Stiftung soll ein neues Programm für die <strong>Studentenwerk</strong>e aufgelegt<br />
werden. Hierbei handelt es sich um neunmonatige Praktika für<br />
junge und potenzielle Führungskräfte im Bereich der Service- und<br />
Beratungseinrichtungen der <strong>Studentenwerk</strong>e. Ein entsprechender<br />
Antrag wird bei der Stiftung im Januar 2005 eingereicht werden.<br />
9. Delegationsreisen und -besuche<br />
9.1 Delegation aus Japan<br />
Am 18. Februar <strong>2004</strong> empfing der Generalsekretär des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
in der Geschäftsstelle in Berlin eine Delegation aus dem<br />
Japanischen Bildungsministerium. Die Teilnehmer/innen informierten<br />
sich über die Aufgaben der <strong>Studentenwerk</strong>e in Deutschland, dabei galt<br />
ihr Interesse vor allem den Bereichen Stipendien, Wohnheime, Mensen,<br />
Jobvermittlung und Versicherungen für Studierende. Darüber hinaus<br />
stellten sie Fragen zum Themenkomplex Beziehungen zu Bund,<br />
Ländern und Hochschulen. Auch die Ergebnisse der 17. Sozialerhebung<br />
des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s waren Gegenstand des<br />
Gesprächs, hier besonders die Ergebnisse zu den Lebenshaltungskosten<br />
für Studierende.<br />
Eine weitere Abordnung aus Japan konnte der Generalsekretär am 16.<br />
September <strong>2004</strong> im DSW in Berlin begrüßen. Die Delegierten aus Tokio<br />
von der National Federation of University Co-operatives Associations<br />
(NFUCA) waren insbesondere an erfolgreichen Beispielen für die wirt-
schaftliche und soziale Förderung von Studierenden sowie an Kooperationsmöglichkeiten<br />
im Hochschulbereich interessiert.<br />
9.2 Norwegische Delegation<br />
Am 23. März <strong>2004</strong> empfing der Generalssekretär des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
in Berlin eine Abordnung der norwegischen „Studentsamskipnaden“.<br />
Während ihres Besuchs informierten sich die acht<br />
Delegierten über die Organisation und die Aufgaben des Deutschen<br />
<strong>Studentenwerk</strong>s und der <strong>Studentenwerk</strong>e in Deutschland. Der Delegation<br />
wurde auch die Gelegenheit gegeben, Einrichtungen des <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
Berlin zu besuchen, um so die Arbeit eines <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
vor Ort kennen zu lernen.<br />
9.3 Chinesische Delegation<br />
Am 18. Mai <strong>2004</strong> empfing das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> in Bonn eine<br />
Gruppe hochrangiger chinesischer Abgesandter aus dem „State Administration<br />
of Foreign Experts Affairs“ (SAFEA). Die SAFEA untersteht<br />
dem chinesischen Staatsrat und fördert den internationalen Studentenund<br />
Expertenaustausch.<br />
Im Rahmen ihres Deutschlandbesuchs informierten sich die 24 Delegierten<br />
insbesondere über die wissenschaftliche Weiterbildung, das<br />
Bildungsmarketing, die deutsche und europäische Bildungsplanung<br />
sowie die Internationalisierung der Hochschulen. Fragen der Beratung<br />
und Betreuung ausländischer Studierender und deren Förderung<br />
waren ein weiterer Fokus ihres Aufenthalts.<br />
Beim Deutschen <strong>Studentenwerk</strong> erweiterten die Delegierten ihr Wissen<br />
über Struktur und Leistungsspektrum der <strong>Studentenwerk</strong>e. Vor allem<br />
wirtschaftliche Aspekte der <strong>Studentenwerk</strong>e standen im Mittelpunkt<br />
des Gesprächs.<br />
9.4 Ostafrikanische Delegation<br />
Eine hochrangige Delegation ostafrikanischer Hochschuladministratoren<br />
besuchte verschiedene Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>e in Bonn,<br />
Mainz und Heidelberg. Anlass war eine Fortbildungsveranstaltung des<br />
Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und der Hochschulrektorenkonferenz<br />
(HRK) unter Beteiligung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
zum Thema „System und Tätigkeitsfelder der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
in Deutschland“ in der Woche vom 28. Juni bis 2. Juli <strong>2004</strong>.<br />
Teilnehmer/innen der Delegation waren Dekane, Kanzler und Präsidenten<br />
aus acht verschiedenen Hochschulen in Uganda, Tansania und<br />
Kenia. Die Delegierten, die an ihren Hochschulen für den Bereich der<br />
Service- und Beratungsdienste für Studierende zuständig sind, informierten<br />
sich über die studienbegleitende Infrastruktur in Deutschland.<br />
Internationale Beziehungen<br />
„Studentsamskipnaden“<br />
163
Internationale Beziehungen<br />
Achim Meyer auf der<br />
Heyde, Generalsekretär<br />
des DSW (l.)<br />
mit hochrangiger<br />
Delegation von<br />
Hochschuladministratoren<br />
aus Ostafrika<br />
in Bonn<br />
164<br />
CEGAS<br />
Das besondere Interesse der Delegierten galt den wirtschaftlichen und<br />
finanziellen Aspekten der <strong>Studentenwerk</strong>e, den Angeboten für ausländische<br />
Studierende (u.a. Servicepaket und Wohnheimtutorenprogramm)<br />
sowie der studentischen Selbstverwaltung. An einigen Veranstaltungen<br />
im Rahmen des Delegationsbesuchs nahm auch der Generalsekretär<br />
des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s teil; er berichtete u.a. über<br />
die Aufgabenbereiche des Dachverbands.<br />
Die Fortbildungsveranstaltung ist Bestandteil der von DAAD und HRK<br />
veranstalteten DIES-Aktivitäten (Dialogue on Innovative Higher Education<br />
Strategies). Diese richten sich an Universitätsleitungen und<br />
-administratoren aus der ganzen Welt und konzentrieren sich auf Fragen<br />
des Managements und der Internationalisierung von Hochschulen.<br />
In diesem Kontext haben auch die wirtschaftlichen und sozialen Belange<br />
der Studierenden einen zentralen Stellenwert.<br />
9.5 Informationstreffen mit Vertretern des „Committee for Educational<br />
Guidance for Arab Students“<br />
Durch Vermittlung der Heinrich-Böll-Stiftung fand am 13. Oktober<br />
<strong>2004</strong> ein Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Vertretern<br />
des Committee for Educational Guidance for Arab Students (CEGAS)<br />
in der Geschäftsstelle des DSW statt. Seitens der CEGAS nahmen Maroun<br />
Farhat (Direktor) und Lina Shaheen (Öffentlichkeitsarbeit) an dem<br />
Gespräch teil. Im Mittelpunkt standen die Aufgaben- und Organisationsprofile<br />
von CEGAS und DSW sowie die Angebote der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
für ausländische Studierende und für Deutsche, die einen Studienaufenthalt<br />
im Ausland planen.
10. Konferenzen und Messen<br />
Internationale Informationsmesse in Luxemburg<br />
Das Centre de Documentation et d'Information sur Enseignement<br />
Supérieur (CEDIES) des luxemburgischen Ministeriums für Kultur und<br />
Hochschulwesen und Forschung organisierte am 9. und 10. November<br />
<strong>2004</strong> in Luxemburg die 18. Informationsmesse für Abiturienten und<br />
Studierende zum Thema „Hochschulwesen, Arbeits- und Berufswelt,<br />
Erwachsenenbildung“. Wie in den Vorjahren, nahmen zahlreiche inund<br />
ausländische Hochschulen an der Veranstaltung teil. Auf Einladung<br />
der Veranstalter organisierten das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong><br />
sowie die <strong>Studentenwerk</strong>e Trier und Saarbrücken einen gemeinsamen<br />
Stand. Angehende Studierende konnten sich hier insbesondere über<br />
die Wohnungsmöglichkeiten im benachbarten Ausland sowie über<br />
weitere Serviceleistungen der <strong>Studentenwerk</strong>e informieren. Ferner<br />
wurde an dem Stand die Vielfältigkeit der studentischen Kulturarbeit<br />
präsentiert. Das DSW zeigte z.B. ausgewählte Motive aus dem aktuellen<br />
Plakatwettbewerb „Chancengleichheit – gleiche Chancen?!“.<br />
11. Reisevergünstigungen für Studierende – Der<br />
deutsch-französische Sozialausweis der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
Mit dem deutsch-französischen Sozialausweis können in Deutschland<br />
immatrikulierte deutsche Studierende in Frankreich auf ihren Reisen<br />
oder Kurzbesuchen die Serviceleistungen der französischen <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
in Anspruch nehmen. Sie erhalten durch den Ausweis vorübergehend<br />
den Status eines französischen Studierenden und zahlen so<br />
günstigere Preise in Mensen oder Wohnheimen. Einzelheiten finden<br />
sich in der vom DSW herausgegebenen Broschüre „Reiseinformationen<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e in Frankreich“. Beachtet werden muss, dass sich<br />
die in Deutschland immatrikulierten Studierenden den Ausweis vor<br />
dem Antritt ihrer Reise nach Frankreich ausstellen lassen müssen. Die<br />
Altersgrenze für die Ausstellung des Ausweises liegt bei 35 Jahren. Der<br />
Ausweis, der jeweils für das laufende Kalenderjahr gültig ist, kann bei<br />
Vorlage eines Passbilds und des Studentenausweises gegen eine<br />
Gebühr von 2,20 Euro bezogen werden.<br />
Internationale Beziehungen<br />
18. Informationsmesse<br />
für Abiturienten<br />
und Studierende in<br />
Luxemburg<br />
165
Internationale Beziehungen<br />
166<br />
12. Ausländische Gäste in der Geschäftsstelle<br />
Datum Land / Gäste<br />
18. Februar <strong>2004</strong> (Berlin) Japan<br />
Yasuhiro Tomita, Senior Specialist, Student Affairs Division,<br />
Higher Education Bureau, Ministry of Education, Culture,<br />
Sports, Science and Technology (MEXT)<br />
Naoto Tsuji, Unit Chief, Student Affairs Division (MEXT)<br />
Nobuko Watanabe, Official, Student Affairs Division (MEXT)<br />
Masanobu Morita, Botschaft von Japan<br />
23. März <strong>2004</strong> (Berlin) Norwegen<br />
Per Ivar Maudal, Director of the Unversity in Trondheim<br />
Ellinor Svela, Director<br />
Berit Refseth, Director<br />
Mette Bakken, Director<br />
Einride Berg, Director<br />
Egil Pedersen, Director<br />
Jarle Lyng, Director<br />
Trine Lund, Advisor<br />
5./6. Mai <strong>2004</strong> (Berlin) Frankreich<br />
Jean-Paul Roumegas, Abteilungsleiter Internationales, Sous-<br />
Direction des Affaires Internationales du CNOUS<br />
Jean Solito, Leiter Arbeitsbreich Europa, Sous-Direction des<br />
Affaires Internationales du CNOUS<br />
Italien<br />
Roberto Polastri, Präsident von ANDISU<br />
Norberto Tonini, Generalsekretär von ANDISU<br />
Karin Tyack, Assistentin der Geschäftsleitung, ANDISU<br />
18. Mai <strong>2004</strong> (Bonn) China<br />
Su Guangming, Deputy Director, Dept. of Economic and<br />
Technological Experts, State Administration of Foreign<br />
Experts Affairs<br />
Gao Pengfei, Deputy Division Chief, Dept. of Cultural and<br />
Educational Experts, State Administration of Foreign Experts<br />
Affairs<br />
Ni Junnan, Deputy Division Chief, Dept. of Economic and<br />
Technological Experts, State Administration of Foreign<br />
Experts Affairs<br />
Li Zhongjun, Division Chief, Secretariat of General Office,<br />
State Council of P.R.C<br />
Jia Tongbin, Deputy Division Chief, Bureau of Exit-Entry<br />
Administration, Ministry of Public Security<br />
Fan Weimin, Division Chief, Examination & Title Division,<br />
Personnel Department Ministry of Foreign Affairs<br />
Jiang Sunan , Researcher Investigation, Dept. of International<br />
Cooperation, Ministry of Science and Technology<br />
Wang Lanyi, Section Chief, China National Space Administration<br />
Zhao Lanxiang, Deputy Chief Editor, The Institute of Science<br />
Policy and Management, Chinese Academy of Sciences<br />
Chen Jiashun, Section Chief, State Administration for Industry<br />
and Commerce<br />
Wang Zengming, Division Chief, Taxation Administration<br />
Division, Dept. of International Taxation, State Administration<br />
of Taxation
Wang Quanzhong, Section Chief, Dept. of Statistics Design<br />
and Management, National Bureau of Statistics<br />
Zhou Jianzhong, Division Chief, Foreign Affairs Bureau,<br />
China Petrochemical Corp.<br />
Hong Xiaomei, Division Chief, Foreign Affairs Office, China<br />
National Offshore Oil Corp.<br />
Kou Bo, Deputy Division Chief, Division of Exit-Entry Administration,<br />
Beijing Municipal Public Security Bureau<br />
Xu Conglong, Deputy Director, Personnel Bureau, Qingdao<br />
Municipal People's Government<br />
Yang Peijun, Section Chief, Administration of Foreign Expert<br />
Affairs, Guangdong Province<br />
Hou Xiaoyuan, Deputy Section Chief, Foreign Affairs Office,<br />
Shanghai Municipal People's Government<br />
Ang Jun, Section Chief, Foreign Affairs Office, Anhui<br />
Province<br />
Chen Guomiao, Division Chief, Foreign Affairs Office, Ningbo<br />
Municipal People's Government<br />
Yang Haobo, Deputy Division Chief, Foreign Affairs Office,<br />
Shenzhen Municipal People's Government<br />
You Houyun, Division Chief, Foreign Affairs Office, Shiyan<br />
Municipal Government, Hubei Province<br />
Wu Shengyan, Division Chief, Office for Foreign Affairs, The<br />
Department of Education, Shanxi Province<br />
Li Qingcai, Division Chief, Office for International Exchange<br />
and Co-operation, The Department of Education, Liaoning<br />
Province<br />
28. Juni <strong>2004</strong> (Bonn) Ostafrika<br />
John M. Ekudu-Adoku, Dean of Students, Makerere University<br />
Emmanuel Kyagaba, Dean of Students, Mbarara University<br />
Prof. Rubagumya, Director of Student Services, Dar es<br />
Salaam University<br />
Jonas Bishek, Dean of Students, Sokoine University<br />
Prof. Some, Vice Chancellor, Moi University<br />
D. M. Mureithi, Dean of Students, Moi University<br />
Dr. Charles Ocholla, Director of Student Welfare, Maseno<br />
University<br />
Prof. Kathuri, Registrar, Academic Affairs, Egerton University<br />
Prof. Priscilla Kariuki, Director, International Learning Centre,<br />
University of Nairobi<br />
16. September <strong>2004</strong> Japan<br />
(Berlin) Delegation der National Federation of University<br />
Cooperatives Associations (NFUCA)<br />
Prof. Manabu Tanaka, President<br />
Toshifumi Kuriki, Manager, International Relations<br />
13. Oktober <strong>2004</strong> (Berlin) Israel<br />
Maroun Farhat, Direktor<br />
Lina Shaheen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
19. November <strong>2004</strong> Albanien<br />
(Bonn) Dashamir Kamberi, Generaldirektor der Studentenstadt<br />
Tirana<br />
Sajmir Dashi, Studierender der Universität Tirana<br />
Isida Gjergo, Studierende der Universität Tirana<br />
Edita Dedja, Studierende der Universität Tirana<br />
Internationale Beziehungen<br />
167
Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />
Anteil ausländischer<br />
Studierender um<br />
62 % gesteigert<br />
Internationalisierung<br />
des Studienangebots<br />
168<br />
XI. SERVICESTELLE INTERKULTURELLE<br />
KOMPETENZ<br />
1. Die Internationalisierung der deutschen Hochschulen<br />
– Entwicklung und Sachstand<br />
Die im Rahmen der Konzertierten Aktion „Internationales Marketing<br />
für den Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland“ (KAIM)<br />
durchgeführte Marketingkampagne hat dazu beigetragen, dass der<br />
Anteil ausländischer Studierender innerhalb der vergangenen sechs<br />
Jahre um 62 % gesteigert werden konnte und sich Deutschland auf<br />
dem internationalen Bildungsmarkt als Studien- und Forschungsstandort<br />
etabliert hat.<br />
Im Wintersemester 2003/04 waren von den 2.019.831 Studierenden an<br />
deutschen Hochschulen 246.136 (12,2 %) ausländische Studierende.<br />
180.306 (73 %) der ausländischen Studierenden sind Bildungsausländer.<br />
Bei ihnen betrug der Zuwachs von 1997 auf das Wintersemester<br />
2003/04 80,2 %, allein von 2003 auf <strong>2004</strong> sogar 10,5 %. Die wichtigsten<br />
Herkunftsstaaten der Bildungsausländer waren: China (13,4 %<br />
der Bildungsausländer), Polen (6,4 %), Bulgarien (6,4%), Russische<br />
Föderation (4,9 %) und Marokko (3,7 %). Die Staaten mit den größten<br />
Zuwachsraten vom Wintersemester 2002/03 zum Wintersemester<br />
2003/04 von Bildungsausländern waren: Indien (26,6 %), China<br />
(24,4 %), Bulgarien (22 %), Ukraine (17,1 %) und Georgien (16,5 %) 1 .<br />
Aktuelle politische Zielsetzungen, veränderte Rahmenbedingungen<br />
und neue Erkenntnisse rücken nach den quantitativen Erfolgen nun<br />
jedoch die Notwendigkeit qualitativer Fortschritte in den Mittelpunkt:<br />
Die zukünftigen Schwerpunkte und Perspektiven der KAIM ab <strong>2004</strong><br />
unterstreichen, dass die internationale Attraktivität neben der Weiterführung<br />
bisheriger Marketingaktivitäten insbesondere durch die Internationalisierung<br />
des Studienangebots und durch die Verbesserung der<br />
Rahmenbedingungen gesteigert werden soll. Die verschiedenen Akteure<br />
haben sich verständigt, diesbezügliche Initiativen stärker als bisher<br />
in den Mittelpunkt ihres Handelns zu rücken. Das DSW, vertreten<br />
durch den Generalsekretär, ist als aktiver Partner und Mitglied der sog.<br />
Staatsekretärs-Arbeitsgruppe dem Ziel, die Rahmenbedingungen besser<br />
zu gestalten, besonders verpflichtet.<br />
Der DAAD hat im Juli <strong>2004</strong> sein Aktionsprogramm „Auf dem Weg zur<br />
internationalen Hochschule“ fortgeschrieben. Das Aktionsprogramm,<br />
das die deutschen Hochschulen im internationalen Wettbewerb um<br />
1 Weitere aktuelle Informationen finden Sie im Internet unter www.wissenschaft-weltoffen.de
Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />
den Studierendennachwuchs unterstützen soll, enthält Vorschläge, in<br />
deren Zentrum in erster Linie die qualitative Verbesserung des Ausländerstudiums<br />
steht. Dazu gehören u.a. die Auswahl und die Betreuung<br />
sowie das Studienverlaufsmonitoring ausländischer Studierender.<br />
Die Quote ausländischer Studierender, die ihr Studium an einer deutschen<br />
Hochschule erfolgreich abschließen, soll auf 70 % bis ins Jahr<br />
2010 gesteigert werden. Der DAAD geht davon aus, dass die Anzahl der<br />
Bildungsausländer an deutschen Hochschulen bis zum Jahr 2010 auf<br />
250.000 steigt. Zur Finanzierung der dadurch notwendigen Kapazitätserweiterungen<br />
im Hochschulbereich werden Studiengebühren für<br />
ausländische Studierende vom DAAD nicht mehr ausgeschlossen.<br />
Auch die Quote der deutschen Hochschulabsolventen mit einem mehrmonatigen<br />
studienbezogenen Auslandsaufenthalt soll sich von derzeit<br />
30 % auf 50 % bis zum Jahr 2010 erhöhen. Weiterhin beinhaltet das<br />
Aktionsprogramm Vorschläge zur Bereitstellung international attraktiver<br />
Studien- und Forschungsangebote im In- und Ausland, zur internationalen<br />
Qualifizierung deutscher Studierender sowie zur Überwindung<br />
sprachlicher Barrieren und zum differenzierten Ausbau des internationalen<br />
Hochschulmarketings.<br />
Eingebettet in den europaweiten Bologna-Prozess, sind die neuen<br />
gestuften Studiengänge eines der zentralen Anliegen bei der Schaffung<br />
des europäischen Hochschulraums – bis 2010 sollen in Europa Bachelor<br />
(BA) und Master (MA) zu Regelabschlüssen werden. Im Wintersemester<br />
<strong>2004</strong>/05 wurden an deutschen Hochschulen bereits 1.253<br />
Bachelor- und 1.308 Master-Studiengänge angeboten. Dies entspricht<br />
etwa 23 % der insgesamt angebotenen Studiengänge 2 .<br />
Durch die starke Strukturierung und Verdichtung der Curricula der<br />
BA-/MA-Studiengänge sowie durch neue Anforderungen des Arbeitsmarkts<br />
an das Qualifikationsspektrum zukünftiger Fachkräfte sind<br />
neben einer guten fachlichen Betreuung bedarfsgerechte soziale und<br />
kulturelle Angebote zu schaffen. Auch die Vermittlung von Zusatzund<br />
Schlüsselqualifikationen ist stärker zu fördern. Die gegenwärtigen<br />
Strukturveränderungen in den Hochschulen werden sich auf alle Einrichtungen,<br />
die Service, Beratung und Betreuung für ausländische Studierende<br />
anbieten, auswirken. Eine verbesserte soziale Betreuung, die<br />
qualitative Weiterentwicklung von Service- und Beratungsangeboten<br />
sind daher unverzichtbar, um den Studienerfolg ausländischer Studierender<br />
– und somit auch den Ausbildungserfolg deutscher Hochschulen<br />
– zu sichern.<br />
Zum Bologna-Prozess fand am 3. Mai <strong>2004</strong> eine öffentliche Anhörung<br />
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät-<br />
2 Weitere Informationen zur Implementierung der BA-/MA-Studiengänge finden Sie unter www.hrk.de<br />
bis 2010 sollen in<br />
Europa Bachelor (BA)<br />
und Master (MA) zu<br />
Regelabschlüssen<br />
werden<br />
169
Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />
170<br />
DSW als<br />
Sachverständiger<br />
Förderung des<br />
Studienerfolgs<br />
zung des 15. Deutschen Bundestags in Berlin statt, zu der das DSW als<br />
Sachverständiger geladen war. Die Stellungnahme des DSW zum Bologna-Prozess<br />
beinhaltet Fragen zur sozialen Ausgestaltung der Studienstrukturreform<br />
sowie Hinweise zur Gestaltung der sozialen und kulturellen<br />
Rahmenbedingungen des europäischen Hochschulraums. Der<br />
Beitrag ist unter www.studentenwerke.de verfügbar.<br />
Insbesondere der erfolgreiche Studienabschluss ausländischer Studierender<br />
gewinnt nach der im Mai <strong>2004</strong> veröffentlichten und im Auftrag<br />
des DAAD von HIS Hochschul-Informations-System GmbH durchgeführten<br />
Studie „Studienverlauf im Ausländerstudium“ an Priorität.<br />
Laut den Ergebnissen dieser Studie haben nur etwa 40-50 % der ausländischen<br />
Studierenden ihr Studium abgeschlossen. Im Vergleich<br />
hierzu liegt die Absolventenrate bei deutschen Studierenden bei ca.<br />
70 %. Als Ursachen werden neben finanziellen Schwierigkeiten und<br />
mangelhafter Studienbefähigung vor allem die mangelnden konkreten<br />
Betreuungs- und Orientierungsleistungen genannt. Dies bestätigen<br />
auch die Ergebnisse der Sozialerhebungen des DSW. Die aktuell an den<br />
Hochschulen geführte Diskussion hinsichtlich der daraus resultierenden<br />
Konsequenzen ist geprägt von Forderungen nach qualitätsorientierten<br />
Zulassungs- und Auswahlverfahren sowie einer verstärkten<br />
Kontrolle des Studienverlaufs ausländischer Studierender. Letzteres<br />
betrifft besonders die zurzeit problematische Datensituation an deutschen<br />
Hochschulen und die Entwicklung eines Verfahrens zum Studienverlaufsmonitoring<br />
auf der Grundlage dieser HIS-Studie. Als weitere<br />
Maßnahme zur Förderung des Studienerfolgs wird eine Verbesserung<br />
der fachlichen Betreuung und der Fachstudienberatung sowie eine<br />
diesbezüglich stärkere Einbindung der Lehrenden aufgeführt. Doch<br />
ebenso ist die qualitative und quantitative Weiterentwicklung von<br />
Beratungs- und Betreuungsangeboten unverzichtbar. Außerdem sind<br />
weitere Maßnahmen zur finanziellen Grundsicherung des Studiums zu<br />
prüfen. Ein Handlungsbedarf zeichnet sich hier auch für die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
ab.<br />
Die angestrebte qualitätsorientierte Internationalisierung deutscher<br />
Hochschulen hängt zukünftig neben exzellenten Studien- und Forschungsmöglichkeiten<br />
noch stärker von der Schaffung angemessener<br />
hochschulinterner sowie -externer Strukturen und Rahmenbedingungen<br />
ab. Bedarfsgerechte Service- und Beratungsangebote der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
bilden daher wesentliche Bausteine einer wettbewerblichen<br />
Profilierung der einzelnen Hochschulstandorte im Rahmen der Internationalisierung.<br />
Nur das Zusammenwirken von Hochschulen und<br />
<strong>Studentenwerk</strong>en kann vor dem Hintergrund knapper personeller und<br />
finanzieller Ressourcen die notwendigen Synergien erzeugen sowie die<br />
Professionalität einer integrativen Beratung und Betreuung ausländischer<br />
Studierender garantieren.
2. Serviceangebote der <strong>Studentenwerk</strong>e für ausländische<br />
Studierende<br />
Mit ihren vielfältigen Service- und Beratungsangeboten für alle Studierenden<br />
sind <strong>Studentenwerk</strong>e zentrale Partner bei der Internationalisierung<br />
der Hochschulen. Neben den allgemeinen Leistungsangeboten<br />
wurden insbesondere für ausländische Studierende spezifische Beratungs-<br />
und Betreuungsangebote geschaffen. Die Servicestelle Interkulturelle<br />
Kompetenz unterstützt und berät die <strong>Studentenwerk</strong>e bei der<br />
Umsetzung ihrer Serviceangebote für ausländische Studierende. Zu<br />
den klassischen Angeboten der <strong>Studentenwerk</strong>e für ausländische Studierende<br />
gehören Tutorenprogramme für ausländische Studierende,<br />
das Servicepaket und die finanzielle Förderung. Auch interkulturelle<br />
Freizeit- und Kulturangebote, Paten- und Kontaktprogramme sowie<br />
Infopoints/-cafés als zentrale Anlaufstellen für ausländische Studierende<br />
haben sich etabliert. Als Kooperationsangebote mit den Hochschulen<br />
vor Ort sind besonders die Begrüßungsveranstaltungen und<br />
der Newcomer Service hervorzuheben. Eine umfassende Analyse des<br />
Angebotsspektrums der <strong>Studentenwerk</strong>e für ausländische Studierende<br />
unternahm die Servicestelle durch die Umfrage „Internationalisierung<br />
der Hochschulen – Eine Erhebung zu den Leistungen der <strong>Studentenwerk</strong>e“<br />
(siehe 3.4).<br />
3. Aktivitäten der Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />
3.1 Förderung der <strong>Studentenwerk</strong>e mit STIBET-Mitteln<br />
Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />
Im Rahmen des Stipendien- und Betreuungsprogramms für ausländische<br />
Studierende (STIBET) des DAAD sind innerhalb einer der drei<br />
Programmkomponenten auch die <strong>Studentenwerk</strong>e antragsberechtigt.<br />
Seit 2002 wurden 33 <strong>Studentenwerk</strong>e durch STIBET gefördert. Bei den<br />
geförderten Projekten handelt es sich um Wohnheimtutorenprogramme,<br />
Interkulturelle Trainings, Internationale Treffpunkte, Anreisebetreuung/Newcomerservices,<br />
Begegnungs-/Kontaktprogramme, ein<br />
Stadtteilprojekt und eine „Multi-Kulti-Küche“.<br />
Im Jahr <strong>2004</strong> beantragten elf <strong>Studentenwerk</strong>e finanzielle Mittel für<br />
innovative Projekte zur verbesserten Betreuung ausländischer Studierender.<br />
Die Servicestelle beriet die <strong>Studentenwerk</strong>e bei der Antragsstellung<br />
und war in der STIBET-Auswahlkommission vertreten. Das<br />
gesamte Antragsvolumen von Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
überstieg die vorhandenen STIBET-Mittel um das Dreifache. Im Ergebnis<br />
wurden sieben Projekte zur Förderung bewilligt, davon drei aus<br />
den <strong>Studentenwerk</strong>en. Die Projekte werden über drei Jahre gefördert.<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e<br />
zentrale Partner<br />
bei der Internationalisierung<br />
der Hochschulen<br />
STIBET<br />
171
Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />
172<br />
Servicepaket<br />
Die Servicestelle zog eine Zwischenbilanz zur Leistungsfähigkeit des<br />
STIBET-Programms für die <strong>Studentenwerk</strong>e: Überwiegend wurden die<br />
STIBET-Anträge in Abstimmung mit den jeweiligen Akteuren vor Ort<br />
gestellt – eine bereits bestehende und gute Kooperation dieser förderte<br />
dabei in hohem Maße die Projektentwicklung und gewährleistete<br />
zudem eine realistische Umsetzung.<br />
STIBET hat das Ziel, Modell- bzw. Pilotprojekte mit Transfercharakter<br />
zu fördern, um eine signifikante Verbesserung der Betreuungsleistung<br />
für ausländische Studierende zu erreichen. Gleichzeitig soll die Relevanz,<br />
die der Betreuung ausländischer Studierender beigemessen wird,<br />
erhöht werden. Im Ergebnis wurden neue Angebote geschaffen,<br />
bewährte Modelle transferiert oder eine Professionalisierung bereits<br />
bestehender Angebote vorgenommen. Dadurch konnten die Betreuung<br />
und die Beratung ausländischer Studierender wesentlich verbessert<br />
werden. Es wurden konkrete Erfahrungen bei der Realisierung gemeinsamer<br />
Angebote und ihrer Akzeptanz gesammelt, dies trug häufig<br />
auch zu einer Verbesserung der Kooperation der Akteure vor Ort bei.<br />
Zudem wurde die Bedeutung, die der Betreuung ausländischer Studierender<br />
zukommt, in den <strong>Studentenwerk</strong>en und Hochschulen stärker<br />
wahrgenommen. Zwölf <strong>Studentenwerk</strong>e bezeichnen ihr STIBET-Projekt<br />
als Best-Practice-Modell bei den Serviceangeboten für ausländische<br />
Studierende.<br />
Die meisten der geförderten STIBET-Projekte werden im Jahr <strong>2004</strong> auslaufen,<br />
so auch 22 der 33 Projekte in den <strong>Studentenwerk</strong>en. Die STI-<br />
BET-Ausschreibung wurde modifiziert, so dass bei der Neuausschreibung<br />
im Jahr 2005 in begründeten Fällen eine Folgefinanzierung möglich<br />
sein wird. Sollten zukünftig keine weiteren Mittel zur Verfügung<br />
stehen, ist absehbar, dass einige <strong>Studentenwerk</strong>e ihre Projekte vollständig<br />
einstellen. Andere wollen die Angebote mit Eigenmitteln weiter<br />
finanzieren bzw. können hier mit der Unterstützung der Partner vor<br />
Ort rechnen. Aus Sicht der <strong>Studentenwerk</strong>e bedarf es grundsätzlich der<br />
Sicherstellung einer kontinuierlichen Finanzierung der etablierten<br />
Angebote für ausländische Studierende vor Ort.<br />
3.2 Servicepaket – Sachstand und aktuelle Entwicklungen<br />
Nach den Ergebnissen der Umfrage der Servicestelle „Internationalisierung<br />
der Hochschulen – Eine Erhebung zu den Leistungen der <strong>Studentenwerk</strong>e“<br />
bieten 37 <strong>Studentenwerk</strong>e zurzeit ein Servicepaket an.<br />
Das DSW setzte sich auch im Jahr <strong>2004</strong> für eine bundesweite Anerkennung<br />
des Servicepakets als Finanzierungsnachweis im Rahmen des<br />
Zuwanderungsgesetzes ein.
Aktuell konzipieren zwei <strong>Studentenwerk</strong>e in Kooperation mit der<br />
Hochschule ein Servicepaket, das sich an feste Zielgruppen aus Austauschprogrammen<br />
der Hochschule richtet. Im Rahmen von Stipendien<br />
ein Servicepaket zu vergeben, wäre ein weiterer interessanter<br />
Ansatz, denn viele Stipendiaten haben Schwierigkeiten, mit ihrem Stipendium<br />
zu haushalten. Lebenshaltungskosten etc. werden zu Beginn<br />
oft falsch eingeschätzt und nicht selten geht ihnen das Geld vor Aufenthaltsende<br />
aus. Ein Servicepaket würde die grundlegenden Bedürfnisse<br />
der Stipendiaten sichern und hätte den Vorteil, dass sie einen<br />
besseren Überblick über ihre finanzielle Situation behielten.<br />
3.3 Private Krankenversicherung / Änderungen im Rahmen der<br />
EU-Erweiterung<br />
Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />
Auch im Jahr <strong>2004</strong> wurden von <strong>Studentenwerk</strong>en und ausländischen<br />
Studierenden zahlreiche Anfragen zum Thema Krankenversicherung<br />
an die Servicestelle gestellt. Oft handelte es sich dabei um Problemlösungen<br />
in Einzelfällen, insbesondere bei Studierenden über 30 Jahre.<br />
Aufgrund der stark gestiegenen Anzahl ausländischer Studierender<br />
konzipieren Krankenversicherungen zunehmend spezielle Angebote<br />
für diese Zielgruppe. Die Servicestelle beobachtet hier die aktuelle<br />
Marktentwicklung und vergleicht die Leistungsangebote.<br />
Im Rahmen der EU-Erweiterung zum 1. Mai <strong>2004</strong> informierte die Servicestelle<br />
die <strong>Studentenwerk</strong>e über die relevanten Änderungen. Studierende<br />
aus den neuen EU-Beitrittsstaaten werden hinsichtlich der<br />
Krankenversicherung ab dem 1. Mai <strong>2004</strong> Studierenden aus anderen<br />
EU-Staaten gleichgestellt. Besteht im Herkunftsland eine gesetzliche<br />
oder staatliche Pflichtversicherung, benötigen die Studierenden von<br />
ihrer Krankenversicherung das Formular E 128 zur Vorlage bei einer<br />
deutschen Krankenkasse. Sind die Studierenden im Heimatland selbst<br />
oder über ihre Eltern privat versichert, müssen sie sich bei ihrer Versicherung<br />
eine englisch- oder deutschsprachige Versicherungsbescheinigung<br />
(Police) ausstellen lassen. Aus dieser Bescheinigung müssen die<br />
genauen Versicherungsleistungen hervorgehen. Deckt die private Versicherung<br />
keine Leistungen im Ausland ab, müssen sich diese Studierenden<br />
nach Ankunft in Deutschland bei einer deutschen Krankenkasse<br />
selbst versichern.<br />
3.4 Internationalisierung der Hochschulen – Eine Erhebung zu den<br />
Leistungen der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
Im Frühjahr <strong>2004</strong> befragte die Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />
die <strong>Studentenwerk</strong>e zu ihren Leistungen im Rahmen der Internationalisierung<br />
der Hochschulen. Zentraler Ausgangspunkt für diese Umfrage<br />
war die Frage: Wie gingen und gehen <strong>Studentenwerk</strong>e mit diesen<br />
Krankenversicherung<br />
173
Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />
174<br />
Veränderungen im Hochschulbereich und den daraus resultierenden<br />
Herausforderungen um? Ziel der Erhebung war es, die aktuell bestehenden<br />
Angebote, Aktivitäten und Strukturen der <strong>Studentenwerk</strong>e im<br />
Arbeitsfeld „Internationales“ darzustellen und die interkulturelle Orientierung<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e in ihrer Gesamtheit zu erfassen.<br />
Die Ergebnisse dieser Erhebung informieren über:<br />
- das aktuelle Spektrum der Service- und Beratungsangebote der<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e für ausländische Studierende<br />
- die Akzeptanz dieser Angebote sowie über Best-Practice-Modelle<br />
und Kooperationsprojekte der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
- interne und externe Faktoren/Einflüsse, die die Schaffung von<br />
Service- und Beratungsangeboten für ausländische Studierende<br />
hemmen bzw. fördern<br />
- die interkulturelle Öffnung der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
- künftig relevante Themen aus Sicht der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
- den Informations- und Weiterbildungsbedarf in den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
zum Thema Internationalisierung<br />
Die Ergebnisse sollen den <strong>Studentenwerk</strong>en Hinweise für möglicherweise<br />
erforderliche Strukturveränderungen geben und Anregungen für<br />
zukünftige Arbeitsfelder bieten. Damit sollen die <strong>Studentenwerk</strong>e bei<br />
der Qualitätsentwicklung und -sicherung der Service- und Beratungsangebote<br />
unterstützt werden. Zudem soll die Verankerung der interkulturellen<br />
Orientierung in den internen Strukturen gefördert werden.<br />
Die Auswertung der Umfrage lag den <strong>Studentenwerk</strong>en im Dezember<br />
<strong>2004</strong> als Publikation zur internen Verwendung vor.<br />
3.5 Anfragen der <strong>Studentenwerk</strong>e / Anfragen ausländischer Studierender<br />
Auch im Jahr <strong>2004</strong> richteten die <strong>Studentenwerk</strong>e zahlreiche Einzelanfragen<br />
an die Servicestelle. Inhaltlich handelte es sich dabei insbesondere<br />
um Fragen zur Konzeption oder Durchführung von Serviceangeboten<br />
für ausländische Studierende, zu Informationen zu versicherungsrechtlichen<br />
Leistungen für ausländische Studierende sowie um<br />
aufenthalts- und arbeitsrechtliche Fragen. Vielfach wurde zum STIBET-<br />
Programm, zur Antragsstellung und zur Gestaltung von STIBET-Projekten<br />
beraten. Bei Anfragen von ausländischen Studierenden oder<br />
Studienbewerbern ging es in erster Linie um konkrete Serviceangebote<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e sowie um aufenthalts-, arbeits- und versicherungsrechtliche<br />
Fragen. Bei allgemeinen Erstinformationen zu Studium<br />
und Leben in Deutschland informierte die Servicestelle direkt oder vermittelte<br />
an die passenden Ansprechpartner weiter.
4. Wahrnehmung sozialpolitischer Interessen<br />
4.1 17. Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
Im Juli <strong>2004</strong> wurden die Ergebnisse der 17. Sozialerhebung des DSW<br />
zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden vorgestellt.<br />
Um die Situation ausländischer Studierender genau erfassen zu können,<br />
gibt das DSW bereits seit 1996 die Sonderauswertung „Internationalisierung<br />
des Studiums: ausländische Studierende in Deutschland,<br />
deutsche Studierende im Ausland“ in Auftrag. Diese Studie hat sich als<br />
ausgezeichnetes Mittel bewährt, um die Interessen ausländischer Studierender<br />
– auch auf politischer Ebene – zu thematisieren. Darüber<br />
hinaus sind die Ergebnisse eine wichtige Grundlage, um neben dem<br />
klassischen Leistungsspektrum besondere Serviceangebote, ausgerichtet<br />
auf die spezifische Situation und die Bedürfnisse ausländischer Studierender,<br />
zu entwickeln. Der gesonderte Bericht im Rahmen der 17.<br />
Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s wird voraussichtlich<br />
im Mai 2005 vorliegen.<br />
4.2 Zuwanderungsgesetz<br />
Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />
Auch im Jahr <strong>2004</strong> beobachtete die Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />
kontinuierlich die Entwicklung und Diskussion um das Zuwanderungsgesetz.<br />
Die Servicestelle informierte die <strong>Studentenwerk</strong>e regelmäßig<br />
und aktuell über die wesentlichen Fortschritte.<br />
Im Sommer <strong>2004</strong> hat das Zuwanderungsgesetz die letzte Hürde genommen,<br />
am 1. Januar 2005 wird es in Kraft treten. Das DSW begrüßt<br />
die Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes, da damit ein wichtiger<br />
Beitrag zur Schaffung gastfreundlicher Rahmenbedingungen für<br />
den Studienaufenthalt ausländischer Studierender geschaffen wird:<br />
Im Zuge der Neuregelungen der Aufenthaltstitel erhalten ausländische<br />
Studienbewerber und Studierende künftig anstatt einer Aufenthaltsbewilligung<br />
eine Aufenthaltserlaubnis. Die Erteilung von Aufenthaltsund<br />
Arbeitserlaubnis wird künftig in einem intern abgestimmten Vorgang<br />
erfolgen. Für studienvorbereitende Maßnahmen wird die Aufenthaltserlaubnis<br />
maximal für zwei Jahre erteilt. Die Aufenthaltsdauer als<br />
Studienbewerber darf längstens neun Monate betragen. Im Falle des<br />
Studiums wird die Aufenthaltserlaubnis für zunächst zwei Jahre erteilt<br />
und kann dann um jeweils zwei weitere Jahre verlängert werden.<br />
Wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde, kann nun die<br />
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Suche eines Arbeitsplatzes bis zu<br />
einem Jahr verlängert werden, der Arbeitsplatz muss allerdings dem<br />
Studienabschluss angemessen sein.<br />
Zuwanderungsgesetz<br />
175
Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />
176<br />
Finanzierungsnachweis<br />
Die Vorschläge des DSW zur Flexibilisierung der arbeitsrechtlichen<br />
Regelungen für Studierende aus Nicht-EU-Staaten wurden realisiert –<br />
sie ermöglichen nun, dass diese Studierenden bundesweit statt wie<br />
bislang 90 ganze Tage auch an 180 halben Tagen im Jahr erwerbstätig<br />
sein können.<br />
Als Beschäftigungszeiten werden jetzt auch im Fall, dass die Beschäftigung<br />
nicht über einen längeren Zeitraum verteilt erfolgt, sondern<br />
zusammenhängend z.B. in den Semesterferien ausgeübt wird, nur die<br />
Arbeitstage angerechnet, an denen tatsächlich gearbeitet wurde. Bisher<br />
war für ausländische Studierende von Nachteil, dass an einigen Standorten<br />
bei zusammenhängender Tätigkeit auch arbeitsfreie Tage wie der<br />
Samstag und Sonntag mitgezählt wurden, und dass sich dadurch die<br />
Anzahl der arbeitserlaubnisfreien Tage reduzierte.<br />
Zusätzlich zu den 90 ganzen/180 halben Tagen durften bisher nur studentische<br />
Nebenjobs in Form einer wissenschaftlichen Tätigkeit an<br />
einer Hochschule ausgeübt werden. Erfreulich ist, dass ab 1. Januar<br />
2005 bundesweit auch als Wohnheimtutor im <strong>Studentenwerk</strong> ohne<br />
zeitliche Beschränkung und zusätzlich zu den 90 ganzen/180 halben<br />
Tagen gearbeitet werden darf. Das Zuwanderungsgesetz erkennt diese<br />
Tätigkeit als hochschulbezogene Tätigkeit im fachlichen Zusammenhang<br />
mit dem Studium in einer hochschulnahen Organisation an.<br />
Eine weitere Änderung ergibt sich hinsichtlich des Finanzierungsnachweises:<br />
Bei der Einrichtung eines Sperrkontos zum Nachweis ausreichender<br />
Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts darf künftig von diesem<br />
Konto monatlich nur 1/12 des eingezahlten Betrags ausgezahlt werden.<br />
Diese bisher nur in einzelnen Bundesländern gemachte Vorgabe<br />
wird damit zur bundesweit verbindlichen Regelung.<br />
Aufenthalts- und arbeitsrechtliche Bestimmungen für Studierende aus<br />
den EU-Beitrittstaaten<br />
Studierende aus den EU-Beitrittsstaaten können bereits seit dem 1. Mai<br />
<strong>2004</strong> ohne Visum nach Deutschland einreisen. Die bisherige Aufenthaltserlaubnis-EG<br />
und damit die Pflicht einen Aufenthaltstitel zu beantragen,<br />
besteht ab 1. Januar 2005 für EU-Bürger nicht mehr. EU-Bürger<br />
müssen sich, so wie deutsche Staatsangehörige, nur noch beim Einwohnermeldeamt<br />
anmelden.<br />
Hinsichtlich des Arbeitsgenehmigungsrechts findet – mit Ausnahme<br />
von Malta und Zypern – jedoch keine Gleichstellung der neuen Beitrittsstaaten<br />
mit den übrigen EU-Staaten statt. Studierende aus den<br />
neuen EU-Beitrittsstaaten dürfen daher nicht mehr als 90 Tage/180<br />
halbe Tage genehmigungsfrei arbeiten. Eine positive Veränderung<br />
bringt der EU-Beitritt jedoch bei der Vorrangprüfung: Bewerber um
eine Arbeitsgenehmigung genießen Vorrang vor Bewerbern aus Drittstaaten.<br />
Die Beschränkung des Arbeitsmarktzugangs für Staatsangehörige aus<br />
den EU-Beitrittsstaaten gilt maximal bis zum Jahr 2011 und wird im<br />
Jahr 2006 erstmals überprüft. Informationen zu den geänderten krankenversicherungsrechtlichen<br />
Bestimmungen für Studierende aus den<br />
EU-Beitrittsstaaten sind in Kapitel 3.3 aufgeführt.<br />
5. Veranstaltungen der Servicestelle Interkulturelle<br />
Kompetenz<br />
Seminar „Beratung im interkulturellen Kontext – Schwerpunkt Islam,<br />
Länderschwerpunkte: Marokko, Türkei“<br />
Aufgrund der großen Nachfrage im Jahr 2003 wurde im Mai <strong>2004</strong> im<br />
<strong>Studentenwerk</strong> Dresden ein weiteres Seminar zum Thema „Beratung<br />
im interkulturellen Kontext – Schwerpunkt Islam, Länderschwerpunkte:<br />
Marokko, Türkei“ durchgeführt. Ziel des Seminars war es, Hintergrundwissen<br />
zum Thema Islam und zu den Länderschwerpunkten<br />
Marokko und Türkei zu vermitteln. Zudem bot es einen Rahmen zum<br />
kollegialen Erfahrungsaustausch und zur Reflexion schwieriger Interaktionssituationen.<br />
Seminar „Beratung im interkulturellen Kontext – Länderschwerpunkt<br />
Kamerun“<br />
Neben Marokko ist Kamerun das Herkunftsland der meisten afrikanischen<br />
Studierenden. Im Dezember <strong>2004</strong> veranstaltete die Servicestelle<br />
im <strong>Studentenwerk</strong> Gießen ein Seminar zu diesem länderspezifischem<br />
Schwerpunkt. Neben der Vermittlung landesspezifischer Kenntnisse zu<br />
Kamerun wurden im Seminar individuelle und praxisnahe Inhalte kulturellen<br />
Fremderlebens der Teilnehmer/innen er- und bearbeitet,<br />
Erfahrungen diskutiert und Praxisbezüge hergestellt.<br />
Workshops „Zusammen Leben und Lernen: Interkulturelles<br />
Training“<br />
Die Workshops „Zusammen Leben und Lernen:<br />
Interkulturelles Training“ haben sich zu einem<br />
erfolgreichen Angebot der Servicestelle entwickelt.<br />
Sie richten sich an Wohnheimtutoren/innen und<br />
Mitarbeiter/innen, die das Programm betreuen und<br />
werden zweimal im Jahr durchgeführt. Im Juni<br />
und im November <strong>2004</strong> fanden die Workshops im<br />
<strong>Studentenwerk</strong> Berlin und im Hochschul-Sozialwerk<br />
Wuppertal statt. Im Rahmen des Erfahrungsaustauschs<br />
lernen die Teilnehmer/innen Wohnheimtutorenprogramme<br />
aus anderen Studenten-<br />
Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />
Angeregte<br />
Gespräche während<br />
des Workshops<br />
„Zusammen Leben<br />
und Lernen: Interkulturelles<br />
Training“<br />
im Hochschul-Sozialwerk<br />
Wuppertal<br />
177
Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />
Teilnehmer/innen am<br />
Workshop „Zusammen<br />
Leben und Lernen:<br />
Interkulturelles<br />
Training“ im <strong>Studentenwerk</strong><br />
Berlin<br />
178<br />
werken kennen. Eine Projektwerkstatt bietet die Gelegenheit, gemeinsam<br />
neue Ideen zur Gestaltung und Durchführung von Angeboten für<br />
ausländische Studierende zu entwickeln bzw. Lösungsstrategien für<br />
Problemlagen aufzuzeigen. Das interkulturelle Training fördert die<br />
Sensibilisierung der Teilnehmer/innen in der täglichen Kommunikation<br />
mit ausländischen Studierenden. Durch die theoretische Auseinandersetzung<br />
mit Kultur und Kommunikation sowie die anwendungsorientierte<br />
Vertiefung erlernen die Teilnehmer/innen Handlungsansätze<br />
für ein interkulturell anwendbares Kommunikationsverhalten.<br />
Fachtagung „Sicherung des Studienerfolgs ausländischer Studierender:<br />
Neue Anforderungen an Service- und Beratungsangebote im<br />
Rahmen der Studienstrukturreform. Herausforderungen an Hochschulen,<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e und Studierende“<br />
Im vorangegangenen Jahr waren in München erstmals Vertreter/innen<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e und der Akademischen Auslandsämter auf einer<br />
DSW-Fachtagung zu einem fruchtbaren Erfahrungsaustausch zusammen<br />
gekommen. Gemeinsam mit Studierenden wurde dieser Kooperationsprozess<br />
mit der Fachtagung in Leipzig erfolgreich fortgeführt.<br />
Die Veranstaltung bot ein Forum, sich über aktuelle Entwicklungen<br />
zum Studienverlauf ausländischer Studierender und zur Studienstrukturreform<br />
sowie den damit verbundenen Auswirkungen auf das Ausländerstudium<br />
zu informieren und gemeinsam über die zukünftigen<br />
Anforderungen an die beteiligten Akteure zu diskutieren.<br />
Diskutiert wurden die Ergebnisse der im Mai <strong>2004</strong> veröffentlichten und<br />
im Auftrag des DAAD von HIS durchgeführten Studie „Studienverlauf<br />
im Ausländerstudium“ sowie die Studienstrukturreform an deutschen<br />
Hochschulen. Dabei wurden auch Fragen zu Internationalisierungs-
konzepten der einzelnen Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>e gestellt, da<br />
als Ursachen für den geringen Studienerfolg ausländischer Studierender<br />
neben finanziellen Schwierigkeiten und mangelhafter Studienbefähigung<br />
auch die unzureichenden Betreuungs- und Orientierungsleistungen<br />
diagnostiziert werden.<br />
Als zentrales Ergebnis der Tagung wurde festgehalten, dass Serviceund<br />
Beratungsangebote zunehmend strategische Bedeutung gewinnen<br />
und stärker als bisher auf die Förderung des tatsächlichen Studienerfolgs<br />
ausländischer Studierender auszurichten sind. Nach den quantitativen<br />
Erfolgen im Ausländerstudium sind nun qualitative Fortschritte<br />
erforderlich. Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>e stehen damit vor<br />
neuen Anforderungen.<br />
6. Publikationen / Internetauftritt<br />
Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />
Arbeitsreader „Das Tutorenprogramm der <strong>Studentenwerk</strong>e für ausländische<br />
Studierende – Arbeitsmaterialien aus den <strong>Studentenwerk</strong>en“<br />
Im Januar <strong>2004</strong> wurde der Arbeitsreader „Das Tutorenprogramm der<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e für ausländische Studierende – Arbeitsmaterialien aus<br />
den <strong>Studentenwerk</strong>en“ publiziert. Mit diesem Arbeitsreader liegt dem<br />
Verband erstmals ein Kompendium detaillierter Informationen zum<br />
Tutorenprogramm der <strong>Studentenwerk</strong>e für ausländische Studierende<br />
vor. Er beinhaltet Konzepte, Anforderungsprofile, Arbeitsberichte und<br />
Tutorenverträge aus 20 <strong>Studentenwerk</strong>en. Die vielfältigen Materialien<br />
informieren detailliert über die Ausgestaltung der Tutorenprogramme<br />
für ausländische Studierende und bieten die Gelegenheit, neue Ideen<br />
Fachtagung „Sicherung<br />
des Studienerfolgs<br />
ausländischer<br />
Studierender ...“ in<br />
Leipzig: Dr. Ulrich<br />
Heublein von HIS als<br />
Referent<br />
179
Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />
180<br />
Newsletter<br />
englischsprachige<br />
Broschüre<br />
und Anregungen für die eigene Arbeit zu gewinnen. Ziel des Readers<br />
ist es, den Erfahrungs- und Informationsaustausch unter den Mitarbeiter/innen<br />
zu fördern und so zum Ausbau sowie zur Qualitätsentwicklung<br />
der Service- und Beratungsangebote für ausländische Studierende<br />
beizutragen. Der Reader stieß, auch seitens internationaler<br />
Kooperationspartner des DSW, auf breites Interesse und wird von den<br />
<strong>Studentenwerk</strong>en als Arbeitsgrundlage bei der Weiterentwicklung und<br />
Neukonzeption von Tutorenprogrammen genutzt.<br />
Newsletter<br />
Auch im Jahr <strong>2004</strong> informierte die Servicestelle mit ihrem Newsletter<br />
die <strong>Studentenwerk</strong>e aktuell über die Internationalisierung der Hochschulen<br />
und <strong>Studentenwerk</strong>e. Themen der im Mai und Oktober versandten<br />
Ausgaben waren:<br />
- neue Betreuungs- und Serviceangebote für ausländische Studierende<br />
in den <strong>Studentenwerk</strong>en, darunter auch Kooperationsprojekte<br />
mit den Hochschulen<br />
- aktuelle Entwicklungen im Rahmen der Internationalisierung der<br />
Hochschulen und des Bologna-Prozesses<br />
- Die EU-Erweiterung zum 1. Mai <strong>2004</strong> und die damit verbundenen<br />
arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Änderungen sowie Änderungen<br />
bei der Krankenversicherung<br />
- Informationen zum Zuwanderungsgesetz<br />
- Ergebnisse der STIBET-Auswahlkommission <strong>2004</strong><br />
- Aktuelle Daten zum Ausländerstudium<br />
- Weiterführende Links sowie Literatur- und Veranstaltungshinweise<br />
Publikationen auf Englisch und Französisch<br />
Aufgrund der großen Nachfrage, auch von internationalen Kooperationspartnern,<br />
wurde die Broschüre „Das Tutorenprogramm der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
für ausländische Studierende – Auswertung einer Umfrage“<br />
im April <strong>2004</strong> ins Englische übersetzt. Die englischsprachige Broschüre<br />
wurde an alle <strong>Studentenwerk</strong>e und Hochschulen versandt. Auch der<br />
Projektflyer der Servicestelle Interkulturelle Kompetenz liegt nun in<br />
englischer und französischer Version vor. Alle fremdsprachigen Publikationen<br />
werden vom DSW im Rahmen der internationalen Beziehungen,<br />
z.B. bei Veranstaltungen oder Auslandsreisen genutzt.<br />
Der Flyer „Study in Germany … with the <strong>Studentenwerk</strong> Service Package<br />
for Foreign Students – mit dem Servicepaket der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
für ausländische Studierende“ wurde vollständig überarbeitet und neu<br />
aufgelegt. Er präsentiert in englischer und deutscher Sprache eine<br />
kurze Übersicht über die Leistungen des Servicepakets, das allgemeine<br />
Angebot der <strong>Studentenwerk</strong>e sowie die aktuellen Kontaktadressen<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e.
Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />
Internetauftritt<br />
Der Internetauftritt der Servicestelle wurde im Jahr <strong>2004</strong> fertiggestellt.<br />
Er richtet sich an ausländische Studierende und Studienbewerber/innen<br />
sowie an deren Berater/innen. Die Webseiten geben einen kurzen<br />
Überblick über den Service der <strong>Studentenwerk</strong>e für ausländische<br />
Studierende, insbesondere zum Servicepaket und zum Wohnheimtutorenprogramm.<br />
Sie beinhalten außerdem Informationen zum Arbeitsund<br />
Aufenthaltsrecht, zur Krankenversicherung und zur Finanzierung<br />
des Studiums sowie weiterführende Links und Informationen. Alle<br />
Informationen sind barrierefrei zugänglich.<br />
181
Fortbildungsveranstaltungen<br />
182<br />
XII. FORTBILDUNGSVERANSTALTUNGEN <strong>2004</strong><br />
Mit seinem Angebot an Fortbildungsveranstaltungen bietet das Deutsche<br />
<strong>Studentenwerk</strong> den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
neben praxisnaher Weiterbildung auch ein Forum für den<br />
intensiven Informations- und Erfahrungsaustausch. Im Jahr <strong>2004</strong> wurden<br />
die 52 Veranstaltungen von rd. 2.000 Teilnehmern/innen besucht.<br />
Dabei hat sich die Zahl der Tagungen und tagungsähnlichen Veranstaltungen<br />
deutlich erhöht – mit 19 konnte sie sogar fast verdoppelt<br />
werden (zum Vergleich: 11 im Jahr 2003).<br />
1. Seminare<br />
- Abschlussseminar Robert Bosch Tutorenprogramm<br />
- Altersteilzeit im BAT-Arbeitsverhältnis (2 x)<br />
- Aufbauseminar BAföG<br />
- Beratung im interkulturellen Kontext – Länderschwerpunkt<br />
Afrika<br />
- Beratung im interkulturellen Kontext – Schwerpunkt Islam,<br />
Länderschwerpunkte: Marokko, Türkei<br />
- Deutsch-Französisches Studierendenseminar<br />
- Einführungsseminar Robert Bosch Tutorenprogramm<br />
- Grundseminar BAföG<br />
- Grundseminar für Einkäufer/innen: Einkäufertraining, Modul 1<br />
- Grundseminar: Mitarbeiterführung – Mitarbeitermotivation<br />
durch situatives Führen (3 x)<br />
- Interkulturelle Kommunikation (2 x)<br />
- Kooperatives Verhalten im Team<br />
- Kundenorientierte Gesprächsführung mit Mietern (2 x)<br />
- Managementkompetenz<br />
- Managementkompetenz – Verhandlungstechniken<br />
- Schwerpunktseminar Aufhebung von Verwaltungsakten und<br />
denen Folgen<br />
- Schwerpunktseminar SGB-Verfahrensrecht bei der BAföG-Fallbearbeitung<br />
- Seminar zur barrierefreien Gestaltung von Web-Seiten für Mitarbeiter/innen<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e und Hochschulen (2 x)<br />
- Steuern<br />
- Studium und Behinderung – und was kommt danach?<br />
- Zwischenseminar Robert Bosch Tutorenprogramm
2. Tagungen<br />
- Aktuelle Entwicklungen im Ausländerstudium / Service- und<br />
Beratungsangebote für ausländische Studierende<br />
- Controlling<br />
- Deutsch-Polnisches Kolloquium<br />
- EDV<br />
- Einkäufertagung<br />
- Förderungstagung<br />
- Geschäftsführertagung (2 x)<br />
- Interne Revision<br />
- Kindertageseinrichtungen – der Bildungsauftrag in<br />
Kindertageseinrichtungen<br />
- Kultur – Standortbestimmung Kultur: <strong>Studentenwerk</strong>e, Hochschulen<br />
und Kommunen als Partner<br />
- Mensatagung<br />
- Personalwesen<br />
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
- Profilbildung in der Beratung<br />
- Rechnungswesen<br />
- Symposium „... damit Studieren gelingt! – Perspektiven für das<br />
Zusammenwirken von Hochschule und <strong>Studentenwerk</strong>“ –<br />
gemeinsame Veranstaltung mit dem Centrum für Hochschulentwicklung<br />
(CHE)<br />
- Tagung: Keine Grenzen für ein Studium mit Behinderung und<br />
chronischen Krankheiten – Tagung zu den aktuellen gesetzlichen<br />
Neuregelungen für Beauftragte für Behindertenfragen an<br />
Hochschulen und in <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
- Wohnheimtagung<br />
3. Weitere Veranstaltungen<br />
- Informationsveranstaltung für Studieninteressierte und Studierende<br />
in den ersten Semestern mit Behinderungen und chronischen<br />
Krankheiten und deren Berater/innen (2 x)<br />
- Multiplikatorenschulung: Förderung des Berufseinstiegs von Studierenden<br />
mit Behinderungen und chronischen Krankheiten<br />
- Workshop für Sekretär/innen der Geschäftsleitung<br />
- Workshop: Zusammen Leben und Lernen: Interkulturelles Training<br />
– Sensibilisierung im Umgang mit ausländischen Studierenden<br />
(2 x)<br />
Fortbildungsveranstaltungen<br />
183
Publikationen<br />
184<br />
XIII. PUBLIKATIONEN <strong>2004</strong><br />
Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in der Bundesrepublik<br />
Deutschland 2003. 17. Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
durchgeführt durch HIS Hochschul-Informations-<br />
System. Hrsg. v. Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />
(BMBF). Bonn, Berlin <strong>2004</strong>.<br />
Ausgewählte Ergebnisse: Die wirtschaftliche und soziale Lage der<br />
Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland 2003. 17. Sozialerhebung<br />
des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s durchgeführt durch HIS<br />
Hochschul-Informations-System. Hrsg. v. Bundesministerium für Bildung<br />
und Forschung (BMBF). Bonn, Berlin <strong>2004</strong>.<br />
Economic and Social Conditions of Student Life in the Federal Republic<br />
of Germany 2003. 17th Social Survey of the <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong><br />
(DSW), conducted by HIS Hochschul-Informations-System<br />
– Selected Results –. Published by the Federal Ministry of Education<br />
and Research. Bonn, Berlin <strong>2004</strong>.<br />
<strong>Jahresbericht</strong> 2003. Hrsg. vom Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>. Berlin<br />
<strong>2004</strong>.<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e im Zahlenspiegel 2003/<strong>2004</strong>. Hrsg. vom Deutschen<br />
<strong>Studentenwerk</strong>. Berlin <strong>2004</strong>.<br />
... damit Studieren gelingt! Perspektiven für das Zusammenwirken<br />
von Hochschule und <strong>Studentenwerk</strong>. Ein gemeinsames Symposium<br />
des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s (DSW) und des Centrums für Hochschulentwicklung<br />
(CHE) am 8./9. Juli <strong>2004</strong> in Berlin. Dokumentation.<br />
Hrsg. vom Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>. Berlin <strong>2004</strong>.<br />
The Max Kade Student Residences in Germany. Book with 19 portraits.<br />
It presents the student residences in Germany that are supported<br />
by the Max Kade Foundation. Also included are essays, reports by<br />
occupants, and some poems published by Max Kade. <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong>.<br />
Berlin <strong>2004</strong>. Übersetzung des deutschen Buchs.<br />
STUDENTENWERKE intern. Die Website der <strong>Studentenwerk</strong>e:<br />
https://intern.studentenwerke.de. Hrsg. vom Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>.<br />
Flyer. Berlin <strong>2004</strong>.<br />
BAföG-aktuell. Überarbeitete Auflage. Hrsg. vom Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>.<br />
Flyer. Berlin <strong>2004</strong>.
Mit BAföG ins Ausland! Erstinformation, überarbeitete Auflage. Hrsg.<br />
vom Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>. Flyer. Berlin <strong>2004</strong>.<br />
Jobben. Kurzinformation für Studierende. Hrsg. vom Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>.<br />
Flyer. Berlin <strong>2004</strong>.<br />
Ein Studium finanzieren. Kurzinformation für Studieninteressierte,<br />
Schüler/innen, deren Eltern und Lehrer/innen. Hrsg. vom Deutschen<br />
<strong>Studentenwerk</strong>. Flyer. Berlin <strong>2004</strong>.<br />
BAföG. Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.<br />
Informationen für Schüler und Studierende. Hrsg. vom Deutschen<br />
<strong>Studentenwerk</strong>. 38. Auflage. Berlin <strong>2004</strong>.<br />
Studium und Behinderung. Praktische Tipps und Informationen des<br />
Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s für Studierende mit Behinderungen und<br />
chronischen Erkrankungen. 5. Aufl. Bonn 1998 (unveränderter Nachdruck<br />
<strong>2004</strong>).<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e und Kultur: Profil für die Hochschulen. Hrsg. vom<br />
Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>. Flyer. Berlin <strong>2004</strong>.<br />
Wohnraum für Studierende. Statistische Übersicht <strong>2004</strong>. Hrsg. vom<br />
Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>. Berlin <strong>2004</strong>.<br />
The <strong>Studentenwerk</strong>e Tutor Programme for Foreign Students. Evaluation<br />
of a Survey. <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong>. Berlin <strong>2004</strong>. Übersetzung<br />
der deutschen Broschüre.<br />
Service Centre for Intercultural Competence. <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong>.<br />
Flyer. Berlin <strong>2004</strong>. Übersetzung des deutschen Flyers.<br />
Le service de compétence interculturelle. <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong>.<br />
Flyer. Berlin <strong>2004</strong>. Übersetzung des deutschen Flyers.<br />
Study in Germany ... with the <strong>Studentenwerk</strong> Service Package for Foreign<br />
Students – mit dem Servicepaket der <strong>Studentenwerk</strong>e für ausländische<br />
Studierende. <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong>. Leporello-Flyer. Berlin<br />
<strong>2004</strong>.<br />
Handbuch Studium und Praktikum im Ausland. Austauschprogramme,<br />
Stipendien und Sprachkurse. Von Momme von Sydow, Sandra<br />
Többe und Heiner Staschen. Hrsg. in Kooperation mit der Gewerkschaft<br />
für Erziehung und Wissenschaft und dem Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>.<br />
Eichborn. Frankfurt am Main <strong>2004</strong>. (ISBN 3-8218-3885-X)<br />
Diese Publikation ist ausschließlich über den Buchhandel zu beziehen.<br />
Publikationen<br />
185
Publikationen<br />
186<br />
Zusätzlich:<br />
Dokumentationen von Fachtagungen, Seminaren, Workshops und<br />
anderen Veranstaltungen – nur zum internen Gebrauch der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
und des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s.<br />
Pressespiegel der <strong>Studentenwerk</strong>e und des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s.<br />
Tagungs- und Seminarprogramm des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s für<br />
<strong>2004</strong>.<br />
Die komplette Publikationsliste mit allen lieferbaren Titeln steht im<br />
Internet unter:<br />
www.studentenwerke.de
Teil B<br />
Die 65. ordentliche<br />
Mitgliederversammlung
I. DIE 65. ORDENTLICHE MITGLIEDER-<br />
VERSAMMLUNG DES<br />
DEUTSCHEN STUDENTENWERKS<br />
AM 30.11./1.12.<strong>2004</strong> IN BERLIN<br />
Grußwort von Edelgard Bulmahn<br />
Bundesministerin für Bildung und Forschung<br />
Sehr geehrter Herr Professor Rinkens,<br />
liebe Studierende,<br />
meine sehr geehrten Herren und Damen,<br />
I.<br />
Ihre Einladung zur heute beginnenden Mitgliederversammlung habe<br />
ich sehr gerne angenommen. Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> ist für<br />
unseren Hochschulstandort unverzichtbar. Seit Jahrzehnten setzen Sie<br />
sich engagiert für die sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und<br />
gesundheitlichen Belange der Studierenden ein.<br />
Mit ihrer exzellenten Arbeit tragen die <strong>Studentenwerk</strong>e wesentlich zur<br />
Effizienz des Studiums und zur Profilbildung der Hochschulen bei. Sie<br />
tragen auch dazu bei, dass Chancengleichheit im Bildungswesen nicht<br />
nur ein Anspruch ist, den man aus unserer Verfassung ableiten kann,<br />
sondern dass Chancengleichheit auch real umgesetzt wird. Dafür<br />
möchte ich Ihnen meine Anerkennung aussprechen.<br />
Meine Damen und Herren,<br />
mehr Chancengleichheit im Bildungssystem, mit diesem Ziel ist<br />
die Bundesregierung 1998 angetreten. Wir wollen, dass jeder<br />
Mensch, egal ob Mann oder Frau, egal mit welchem familiären<br />
Hintergrund oder welcher Nationalität, seine Fähigkeiten voll<br />
entfalten kann. Dies entspricht nicht nur dem Wunsch der<br />
Menschen, ihre künftigen Berufs- und Lebenschancen wahrnehmen<br />
zu können. Es ist auch von gesamtgesellschaftlichem<br />
Interesse, dass wir in Deutschland Menschen nicht von Bildung<br />
abhalten, sondern das in ihnen vorhandene Potenzial voll zur<br />
Entfaltung bringen.<br />
Gut ausgebildete und qualifizierte Menschen sind das Fundament<br />
einer innovativen Gesellschaft, einer Gesellschaft, die sich<br />
weiterentwickelt, in der Fortschritt möglich und machbar ist.<br />
II.<br />
Grußwort der Bundesbildungsministerin<br />
Edelgard Bulmahn,<br />
Bundesministerin<br />
für Bildung und<br />
Forschung<br />
189
Grußwort der Bundesbildungsministerin<br />
deutlicher Zuwachs<br />
der Studienanfänger<br />
190<br />
Sie entwickeln Konzepte, mit denen wir gesellschaftlichen Problemen<br />
begegnen und durch sie entstehen neue Ideen und Produkte, mit<br />
denen wir unseren Wohlstand erwirtschaften. Gerade angesichts eines<br />
drohenden Fachkräftemangels müssen wir Hürden beim Zugang zu<br />
Bildung abbauen und die Durchlässigkeit im Bildungssystem insgesamt<br />
erhöhen.<br />
Die Ergebnisse der 17. Sozialerhebung des DSW zeigen, dass sich die<br />
wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland in<br />
den letzten drei Jahren positiv entwickelt hat. Wesentlichen Anteil<br />
daran hat die von der Bundesregierung verbesserte BAföG-Förderung.<br />
Bereits mit dem Regierungsantritt 1998 haben wir damit begonnen, die<br />
in den 1990er Jahren heruntergewirtschaftete Ausbildungsförderung<br />
wieder auf ein solides Fundament zu stellen. Die große BAföG-Reform<br />
aus dem Jahr 2001 war wegweisend. Ich will mich an dieser Stelle<br />
herzlich für die Unterstützung durch das DSW bedanken, die nicht<br />
besser hätte sein können.<br />
Gemeinsam ist es uns gelungen, die Ausbildungsförderung wieder zu<br />
einem stark nachgefragten Instrument zu machen. Bund und Länder<br />
stellen heute mit gut zwei Milliarden Euro fast doppelt soviel Geld<br />
bereit wie noch vor sechs Jahren. Die Gefördertenzahl konnte somit<br />
um etwa die Hälfte auf derzeit rund eine halbe Million erhöht werden.<br />
Besonders freue ich mich, dass der Anteil derjenigen, die eine Vollförderung<br />
erhalten, auf beachtliche 47 Prozent aller BAföG-Empfänger<br />
angestiegen ist. Hier geht es um junge Menschen, die eine Unterstützung<br />
dringend brauchen. Bestätigt wird dies durch die Ergebnisse<br />
einer DSW-Studie, wonach zwei Drittel der BAföG-Empfänger ohne<br />
diese Förderung nicht hätten studieren können. Das zeigt, dass Bildungschancen<br />
nicht nur theoretisch gewährleistet, sondern auch praktisch<br />
eingelöst werden können.<br />
Darüber hinaus beobachten wir eine Trendumkehr bei den Jugendlichen,<br />
deren Eltern einen Hauptschulabschluss haben. Ihr Anteil ist<br />
nach jahrelangem Rückgang wieder um fünf Prozentpunkte gestiegen.<br />
Ich hoffe, dass es uns gelingt, diese Entwicklung weiterzuführen. Kurz<br />
gesagt: Wir sind bei der Realisierung von Chancengleichheit im Bildungswesen<br />
ein gutes Stück vorangekommen. Aber es reicht noch<br />
lange nicht.<br />
In den letzten Jahren konnten wir feststellen, dass mehr junge Menschen<br />
ein Studium aufgenommen haben. Der deutliche Zuwachs der<br />
Studienanfänger um mehr als ein Drittel gegenüber dem Jahr 1998 ist<br />
auch ein Zeichen für das wiedergewonnene Vertrauen in die staatliche<br />
Ausbildungsförderung.<br />
Allerdings sollten uns die neuesten Zahlen des statistischen Bundesamtes,<br />
die gestern veröffentlicht wurden, warnen. Die Zahl der Studienanfänger<br />
geht erstmals wieder zurück. Das zeigt, dass wir auch in<br />
Zukunft unterstützende und motivierende Maßnahmen durchführen<br />
müssen.
Wir haben auch die Voraussetzungen für einen Studienaufenthalt im<br />
Ausland verbessert. Nach nur zwei Semestern in Deutschland kann<br />
man sein Studium unter Mitnahme des BAföG-Anspruchs in allen Ländern<br />
der Europäischen Union fortsetzen – wenn man will, bis zum<br />
Abschluss. Immer mehr nutzen diese Möglichkeit. So ist die Zahl der<br />
geförderten Auslandsaufenthalte von 2001 auf 2003 um knapp die<br />
Hälfte gestiegen.<br />
Auch für weniger begüterte junge Menschen muss also die Internationalisierung<br />
der Ausbildung kein Fremdwort bleiben. Der Erfolg lässt<br />
sich übrigens auch daran ablesen, dass Deutschland inzwischen bei<br />
Studienaufenthalten im Ausland weltweit den 3. Platz erklommen hat.<br />
Nichtsdestotrotz: Wir dürfen uns auf dem Erreichten nicht ausruhen.<br />
Deshalb entwickeln wir die Ausbildungsförderung kontinuierlich weiter.<br />
Wir haben kürzlich im Bundestag und Bundesrat das 21. BAföG-<br />
Änderungsgesetz beschlossenen und haben damit weitere Schritte zu<br />
mehr Entbürokratisierung und Transparenz umgesetzt.<br />
Die neue Regelung ermöglicht Studierenden in den ersten beiden Fachsemestern<br />
einen unbürokratischen Wechsel der Fachrichtung. Denn<br />
wer früh merkt, dass das gewählte Fach nicht zu einem passt, soll auch<br />
problemlos umsatteln können.<br />
Ich bin mir bewusst, dass sich das DSW zusätzliche materielle Verbesserungen<br />
gewünscht hat. Ich bitte aber um Verständnis, dass wir in<br />
einer Zeit, in der wir von allen gesellschaftlichen Gruppen erhebliches<br />
abverlangen, auf die Anpassungen der Bedarfssätze und Freibeträge<br />
verzichten mussten. Ich versichere Ihnen aber, dass wir diese Punkte<br />
bei der nächsten Novelle in Angriff nehmen werden.<br />
Ich mache aber auch darauf aufmerksam, dass es nicht einfach war,<br />
das bisher erreichte hohe Förderungsniveau zu halten. Die Bestrebungen<br />
Baden-Württembergs zur Begrenzung der BAföG-Ausgaben haben<br />
wir im Bundesrat und Bundestag verhindern können. Das ist ein Beleg<br />
dafür, dass sich die Regierung weiter an ihrer Verantwortung für die<br />
Ausbildungsförderung als Instrument der Chancengleichheit messen<br />
lässt.<br />
III.<br />
Grußwort der Bundesbildungsministerin<br />
Meine Herren und Damen,<br />
die 17. Sozialerhebung hat aufgezeigt, dass wir trotz der Erfolge, die<br />
ich beschrieben habe, noch lange nicht am Ziel sind. Es gibt je nach<br />
sozialer Herkunft beim Hochschulzugang noch immer Benachteiligungen.<br />
Eins ist klar: Mehr Bildungsgerechtigkeit werden wir allein durch<br />
das BAföG nicht herstellen können. Entscheidende Weichen werden<br />
bereits bei der Schulbildung gestellt.<br />
Mich lässt es nicht ruhen, dass wir in Deutschland einen so starken<br />
Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und der Wahrnehmung<br />
Voraussetzungen für<br />
einen Studienaufenthalt<br />
im Ausland verbessert<br />
Ausbildungsförderung<br />
als<br />
Instrument der<br />
Chancengleichheit<br />
17. Sozialerhebung<br />
191
Grußwort der Bundesbildungsministerin<br />
192<br />
Vorschläge zu<br />
Studiengebühren<br />
Gebührenfreiheit für<br />
das Erststudium in<br />
ganz Deutschland<br />
von Bildungsmöglichkeiten haben wie in keinem anderen vergleichbaren<br />
Land. Ich finde, das ist eine Schande für eine Demokratie.<br />
Um diese Ungerechtigkeit zu beenden, müssen wir den Weg, den wir<br />
vor zwei Jahren beschritten haben, konsequent weitergehen. Wir müssen<br />
unsere Kinder stärker unterstützen. Die individuelle Förderung<br />
muss zum Maßstab allen Handelns in den Schulen werden.<br />
Mit Ganztagsschulen verbessern wir die Rahmenbedingungen dafür.<br />
Aber auch durch den Ausbau der frühkindlichen Erziehung können<br />
wir dazu beitragen, dass Kinder mit schlechteren Startchancen ihr<br />
Potenzial entwickeln können.<br />
Ich habe bei Diskussionen oft den Eindruck, dass bei vielen immer<br />
noch diese absurde Vorstellung herrscht, dass jeder Mensch mit einem<br />
bestimmten Päckchen an Begabungen, Intelligenz und Fähigkeiten<br />
geboren sei und dieses Päckchen sozusagen fest eingeschnürt für den<br />
Rest seines Lebens mit sich herumtrage. Dies steht im Gegensatz zu<br />
allen naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und auch im Gegensatz<br />
zu allen Lebenserfahrungen. Trotzdem ist diese Vorstellung immer<br />
noch in vielen Köpfen vorhanden. Dies zu ändern ist meine Zielsetzung.<br />
Deshalb sage ich: Es bleibt noch viel zu tun!<br />
Meine Herren und Damen,<br />
in diesen Wochen wird heftig über Studiengebühren diskutiert. Die<br />
Einführung von Gebühren, wie sie die Union fordert, konterkariert das<br />
Ziel der Chancengleichheit. Ein Studium ist schon jetzt teuer – auch<br />
ohne Studiengebühren. Eine Familie mit zwei studierenden Kindern<br />
muss bereits heute 80.000 Euro aufbringen. Ein Studium in Deutschland<br />
darf nicht zum Luxusgut werden.<br />
Alle Vorschläge zu Studiengebühren und einer möglichen sozialen<br />
Abfederung, die jetzt auf dem Tisch liegen, halten nicht, was sie zu<br />
versprechen meinen. Zum Beispiel der Vorschlag Hamburgs: 335 Euro<br />
pro Monat für Wohnen, Lebensunterhalt plus Materialien für das Studium.<br />
Das ist weniger als Sozialhilfe und liegt 250 Euro unter dem heutigen<br />
BAföG-Höchstsatz. Das reicht schlichtweg nicht. Hinzu kommt,<br />
dass die Studierenden am Ende vor einem riesigen Schuldenberg stünden.<br />
Das als soziales Modell zu verkaufen finde ich – offen gesagt –<br />
lebensfern.<br />
Wir müssen gleichwertige Lebensverhältnisse sichern und Mobilität<br />
ermöglichen. Wir können nicht von Studierenden verlangen, internationale<br />
Erfahrungen zu sammeln – ihnen aber gleichzeitig einen Studienortwechsel<br />
von Rostock nach Konstanz versperren. Deshalb steht<br />
die Bundesregierung ohne Wenn und Aber zur Gebührenfreiheit für<br />
das Erststudium in ganz Deutschland.<br />
Wenn wir in unserem Land nicht die Bereitschaft aufbringen, in die<br />
Zukunft unserer Kinder zu investieren und für ihre Ausbildung auch<br />
als Staat die finanzielle Verantwortung zu übernehmen, dann werden<br />
wir mittel- und langfristig nicht nur als Wirtschaftsstandort, als Ort für
Innovationen und Fortschritt, scheitern, sondern auch als Gesellschaft<br />
insgesamt.<br />
Die Bundesregierung hat in den Haushaltsberatungen in dieser Woche<br />
mit der Abschaffung der Eigenheimzulage einen konkreten Vorschlag<br />
auf den Tisch gelegt, wie wir Subventionen aus der Vergangenheit kürzen<br />
und in Investitionen in die Zukunft umlenken wollen. Die freiwerdenden<br />
Mittel – immerhin sechs bis sieben Milliarden Euro – sollen<br />
für Bildung, Forschung und Innovation genutzt werden.<br />
Ich hoffe, dass ich hier eine andere Erfahrung machen werde, als ich<br />
sie vor mehreren Wochen mit einer Gruppe von Professoren gemacht<br />
habe. Fünf von sechs plädierten vehement für den Erhalt der Eigenheimzulage.<br />
Man kann aber nicht auf der einen Seite fordern, dass der<br />
Staat mehr Mittel für Bildung und Forschung mobilisiert, und gleichzeitig<br />
Umschichtungen in den öffentlichen Haushalten ablehnen.<br />
Wenn wir den Mut zur Umschichtung nicht aufbringen, bleibt alles<br />
beim Alten. Dann können wir den Hochschulen auch nicht die nötigen<br />
finanziellen Ressourcen zur Verfügung stellen, die sie brauchen. Und<br />
ich denke, jeder weiß, vor welcher Aufgabe wir stehen, um unser Bildungs-<br />
und Hochschulsystem nach vorne zu bringen. Denn wenn ich<br />
mir anschaue, dass Deutschland bei den öffentlichen Bildungsausgaben<br />
an zweitletzter Stelle der „alten“ 15 EU-Mitgliedsstaaten steht,<br />
dann ist klar, dass wir mit dieser Position in Zukunft nichts erreichen<br />
können. Ich hoffe jetzt auf den Vermittlungsausschuss. Ich würde<br />
mich freuen, wenn es noch ein wenig mehr Unterstützung für diesen<br />
Vorschlag gäbe und dass diese auch öffentlich spürbar wäre.<br />
IV.<br />
Grußwort der Bundesbildungsministerin<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
von der Bundesregierung sind in den letzten Jahren eine Reihe entscheidender<br />
Impulse für eine Hochschulreform ausgegangen. Unser<br />
Ziel ist es dabei immer gewesen, die Hochschulen unseres Landes so<br />
zu stärken, dass sie im Wettbewerb um die besten Köpfe und um<br />
exzellente Forschungsergebnisse international konkurrenzfähig bleiben.<br />
Wir wollen Hochschulen, die in der Lage sind, exzellent auszubilden<br />
und ihren Beitrag zur Lösung der großen Probleme zu leisten,<br />
vor denen wir weltweit und auch in unserem eigenen Land stehen.<br />
Beispiele für die eingeleiteten Reformen sind das neue Besoldungsgesetz,<br />
das eine leistungsgerechtere Bezahlung von Professoren vorsieht,<br />
die neuen Hochschulrahmengesetze mit der Einführung der Juniorprofessur<br />
und der Bachelor- und Masterstudiengänge als Regelstudiengänge<br />
und die Programme und Preise zur Nachwuchsförderung. All<br />
diese Maßnahmen haben zu positiven Veränderungen an unseren<br />
Hochschulen geführt. Ich hoffe sehr, dass das Erreichte im Rahmen der<br />
Föderalismuskommission nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird.<br />
Hochschulreform<br />
Einführung der Juniorprofessur<br />
und der<br />
Bachelor- und<br />
Masterstudiengänge<br />
193
Grußwort der Bundesbildungsministerin<br />
Spitzenförderung an<br />
deutschen<br />
Hochschulen<br />
194<br />
7. HRG-Novelle<br />
Es macht einen Unterschied, ob ich die Frage der Zuständigkeit von<br />
Bund und Ländern aus einer rein verfassungstheoretischen Sicht beurteile<br />
oder die Bedürfnisse der Wissenschaft als Maßstab nehme. Ich<br />
plädiere nachdrücklich dafür, beide Sichtweisen in eine vernünftige<br />
Balance zu bringen.<br />
Als zuständige Ministerin weiß ich sehr wohl, dass eine klarere Zuordnung<br />
von Zuständigkeiten notwendig ist. Das erlebe ich in meinem<br />
eigenen Zuständigkeitsbereich. Und das erlebe ich auch bei vielen<br />
anderen Gesetzgebungen. In der Steuergesetzgebung kann der Bundestag<br />
nicht alleine entscheiden, sondern wir brauchen immer auch<br />
eine Mehrheit des Bundesrates – egal, wem die Steuereinnahmen<br />
zufließen. Wir brauchen also klare Verantwortlichkeiten und mehr<br />
Handlungsfähigkeit der unterschiedlichen staatlichen Ebenen. Dies<br />
darf aber nicht zu Lasten der Leistungsfähigkeit von Wissenschaft und<br />
Forschung gehen.<br />
Die Regierungschefs der Länder haben weitreichende Veränderungen<br />
der Zuständigkeiten gefordert. Dazu gehören die Abschaffung der<br />
Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau und Bildungsplanung sowie die<br />
Übertragung der Hochschulgesetzgebung auf die Länder.<br />
Eine ersatzlose Streichung der Mitwirkungs- und Mitfinanzierungsbefugnis<br />
des Bundes bei Bildung und Forschung lehne ich ab. Der Bund<br />
muss auch in Zukunft die Rahmenbedingungen setzen können, die<br />
erforderlich sind, um etwa rechtsstaatlichen Ansprüchen und internationalen<br />
Standards zu genügen und Chancengleichheit sicherzustellen.<br />
Andernfalls würde die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wissenschaftsund<br />
Forschungssystems nachhaltig geschwächt.<br />
Das gilt auch für die Hochschulförderung, aus der sich der Bund nicht<br />
zurückziehen wird. Ich bin aber sehr wohl bereit, auf die Länder zuzugehen.<br />
So hat die Bundesregierung den Vorschlag der Länder, die<br />
Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau aufzugeben, nicht rundweg<br />
abgelehnt. In Zukunft werden wir uns auf Vorhaben von nationaler<br />
Bedeutung konzentrieren, wie etwa die Spitzenförderung an deutschen<br />
Hochschulen, den internationalen Austausch oder das BAföG.<br />
Auch mit meinem Vorschlag, das Hochschulrahmengesetz grundsätzlich<br />
zu entschlacken, bin ich auf die Länder zugegangen. Es muss nur<br />
noch das bleiben, was länderübergreifend geregelt werden muss. Das<br />
sind aus meiner Sicht vor allem die Bereiche Abschlüsse, Dienstrecht,<br />
Qualitätssicherung und die Zulassung zum Studium.<br />
Die Hochschulzulassung haben wir übrigens in diesem Sommer mit<br />
der 7. HRG-Novelle neu geregelt. Die Hochschulen können nun in<br />
zulassungsbeschränkten Studiengängen ihre Studierenden in wesentlich<br />
stärkerem Maße auswählen. Sie erhalten damit die Autonomie, die<br />
sie brauchen, um institutionell gestärkt zu werden und eigene Profile<br />
entwickeln zu können.<br />
Hier zeigt sich aber auch, wie wichtig auch in Zukunft eine Bundesgesetzgebung<br />
ist. Die Länder hatten sich knapp zwei Jahre lang um
Grußwort der Bundesbildungsministerin<br />
eine einheitliche Neuregelung der Hochschulzulassung bemüht. Als<br />
Ergebnis wurden zwei unterschiedliche Modelle präsentiert, die<br />
nebeneinander gültig sein sollten. Unser Land ist aber ein Bundesstaat<br />
und kein Staatenbund. Studierenden muss es möglich sein, nach transparenten,<br />
durchschaubaren Vorgaben sich in ganz Deutschland um<br />
einen Studienplatz zu bewerben. Deshalb hat der Bund einen eigenen<br />
Vorschlag gemacht. Gemeinsam mit den Ländern sind wir dann zu<br />
einer guten Lösung gekommen.<br />
Wir werden in den kommenden Wochen noch heftige Diskussionen<br />
über diese Neuordnung und Zuständigkeiten haben. Ich wünsche mir,<br />
dass wir zu einem Ergebnis kommen, welches Mobilität erleichtert,<br />
Freizügigkeit erhält und Chancengleichheit sichert. Für mich ist klar:<br />
Wir brauchen auch weiterhin bundesgesetzliche Regelungen. Gleichzeitig<br />
muss es uns auch gelingen, unseren Bildungseinrichtungen<br />
mehr Selbstständigkeit und Verantwortung zu übertragen. Ich glaube,<br />
das wäre eine wichtige Weichenstellung.<br />
Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />
das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> ist für mich ein verlässlicher Partner. Für<br />
Ihre künftige Arbeit, aber auch für diese Mitgliederversammlung wünsche<br />
ich Ihnen viel Erfolg!<br />
195
Bericht des Präsidenten<br />
196<br />
Blick „zurück nach<br />
vorne“<br />
Prof. Dr. Hans-Dieter<br />
Rinkens, Präsident<br />
des DSW<br />
Bericht von Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens<br />
Präsident des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,<br />
der Bericht des Präsidenten ist stets zugleich Rückblick und Ausblick.<br />
Auch in diesem Jahr will ich in diesem Sinne den Blick „zurück nach<br />
vorne“ richten.<br />
Meine Damen und Herren, wenn Ihnen ein Chinese wünscht, Sie<br />
mögen in interessanten Zeiten leben, dann meint er es nicht gut mit<br />
Ihnen. In China gilt es als Fluch, in interessanten Zeiten leben zu müssen.<br />
Unsere Zeiten sind nun aber zweifellos interessant. Ein Fluch sind<br />
sie trotz allem nicht. Im Gegenteil. Im Jahre drei nach PISA ist der Stellenwert<br />
von Bildung im Zentrum des öffentlichen Diskurses – wie selten<br />
zuvor in den letzten 20 Jahren; es wird heftig über die richtigen<br />
Ziele und die richtigen Wege einer zukunftsorientierten Bildungspolitik<br />
gestritten, und gerade die Hochschulpolitik schafft es regelmäßig<br />
auf die Titelseiten der Presse. Das Jahr <strong>2004</strong> wurde eröffnet mit einer<br />
Diskussion über „Elitehochschulen“ – reichlich schräg, aber immerhin<br />
– und wird beendet mit grundlegenden Entscheidungen zur Föderalismusreform<br />
– mit weitreichenden Folgen für das Bildungssystem in<br />
Deutschland. Das deutsche Hochschulsystem ist in einem grundlegenden<br />
Wandel, ja ich behaupte, im größten Wandel seit der sog. großen<br />
Bildungsreform der 1970er Jahre.<br />
Die zentralen Stichworte sind hier Reform der Studienstruktur und der<br />
akademischen Abschlüsse, Autonomie und Wettbewerb der Hochschulen,<br />
Internationalisierung des Bildungssektors. Kritiker würden<br />
noch hinzufügen: Ökonomisierung und Kommerzialisierung.<br />
Als Teil dieses Hochschulsystems stehen auch die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
und ihr Dachverband, das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong>, vor<br />
neuen Herausforderungen. Im Kern geht es um die Frage: Wie<br />
stellen wir heute sicher, dass Studieren auch morgen gelingt?<br />
„Sich neuen Herausforderungen stellen und diese gemeinsam<br />
mit unseren Partnern meistern, ... damit Studieren auch in<br />
Zukunft gelingt!“<br />
Das, meine Damen und Herren, ist unsere gemeinsame Aufgabe,<br />
und unter dieses Motto will ich meine Ausführungen stellen.<br />
1). Zunächst möchte ich den Blick auf die <strong>Studentenwerk</strong>e als<br />
Institutionen richten. Wo stehen wir als Kompetenzzentren für
die sozialen Dienstleistungen im Hochschulbereich? Wie meistern wir<br />
gemeinsam die Herausforderungen? Wohin führt der Weg?<br />
2). Dann will ich den Blick auf die Individuen lenken, für die wir arbeiten,<br />
also auf die Studierenden, um die es ja schließlich geht. Wie<br />
leben, wie studieren sie, welchen Herausforderungen sehen sie sich<br />
gegenüber, wie steht es um die soziale Lage?<br />
Zwischen diesen beiden Punkten gibt es natürlich Wechselbeziehungen.<br />
Und auch darum geht es im Folgenden.<br />
1. Der Blick auf die Institutionen: <strong>Studentenwerk</strong>e als Kompetenzzentren<br />
für die sozialen Dienstleistungen im Hochschulbereich<br />
Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>e stehen vor neuen Herausforderungen:<br />
Die Studienstrukturreform führt zum größten Wandel des deutschen<br />
Hochschulsystems seit der sog. Öffnung der Hochschulen im Kontext<br />
der großen Bildungsreform in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts<br />
und stellt neue Anforderungen auch an die Service- und Beratungsangebote<br />
für Studierende. Ebenso erfordert die Internationalisierung<br />
der Hochschulen, insbesondere die höhere internationale Mobilität<br />
der Studierenden, den Ausbau und die Qualitätsentwicklung der<br />
Student Services. Ambitionierte politische Zielsetzungen, wie die Steigerung<br />
der Studienanfängerquote und – was noch wichtiger ist – der<br />
Studienerfolgsquote und die Realisierung von mehr Chancengerechtigkeit<br />
im Bildungssystem, betonen den besonderen Stellenwert einer leistungsstarken<br />
sozialen Infrastruktur im Hochschulbereich und setzen<br />
deren Weiterentwicklung auf die Agenda.<br />
Diese Entwicklungen gehen mit einer Krise der öffentlichen Haushalte<br />
einher, begleitet von einer Kürzung der Zuschüsse und der öffentlichen<br />
Forderung nach einem effizienteren Einsatz der öffentlichen Mittel.<br />
Neue Steuerungsmodelle räumen Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
zu ihrer Aufgabenerfüllung zwar erweiterte Entscheidungsspielräume<br />
ein, verlangen von den Hochschulen neben der Stärkung ihrer Autonomie<br />
aber auch die Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit sowie eine<br />
eigenständige Profilbildung.<br />
Die Ergebnisse der von uns in Auftrag gegebenen HISBUS-Umfrage zu<br />
den Service- und Beratungsangeboten für Studierende unterstreichen<br />
den zentralen Stellenwert dieser Angebote sowohl für den Hochschulzugang<br />
als auch für den Studienerfolg.<br />
Bericht des Präsidenten<br />
197
Bericht des Präsidenten<br />
198<br />
Service- und<br />
Beratungsangebote<br />
werden künftig<br />
an Bedeutung<br />
gewinnen<br />
Kooperation mit<br />
dem Centrum für<br />
Hochschulentwicklung<br />
(CHE)<br />
Perspektiven des<br />
Zusammenwirkens<br />
von Hochschule und<br />
<strong>Studentenwerk</strong><br />
Schon jetzt ist absehbar, Service- und Beratungsangebote werden künftig<br />
an Bedeutung gewinnen angesichts des Wettbewerbs der Hochschulen<br />
um knapper werdende öffentliche Mittel und um schrumpfende<br />
Generationen von Studieninteressierten. Diese Bedeutung wird vor<br />
allem dann noch verstärkt, wenn der Studienerfolg zu einem wichtigeren<br />
Kriterium der Hochschulfinanzierung wird. Eine optimale soziale<br />
Infrastruktur wird damit stärker als bisher nicht nur zum Erfolgsfaktor<br />
für Studierende, sondern auch für die Hochschulen.<br />
Es entspricht unserem Selbstverständnis und unserem Anspruch,<br />
Motor für die erforderlichen Reformprozesse zu sein. Wir haben deshalb<br />
die Initiative ergriffen und in Kooperation mit dem Centrum für<br />
Hochschulentwicklung (CHE) im Juli ein gemeinsames Symposium<br />
durchgeführt. Unter dem Titel „... damit Studieren gelingt! Perspektiven<br />
für das Zusammenwirken von Hochschule und <strong>Studentenwerk</strong>“<br />
haben wir mit unseren Partnern die neuen Herausforderungen diskutiert<br />
und nach gemeinsamen Strategien gesucht.<br />
Ziel war es, eine breite, offene Diskussion über die zukünftige Entwicklung<br />
der Service- und Beratungsangebote für Studierende und<br />
über die zukünftigen sozialen Rahmenbedingungen des Studierens<br />
anzustoßen.<br />
Mit dem Symposium haben wir den verschiedenen Akteuren mit ihren<br />
jeweiligen spezifischen Kernkompetenzen ein Forum geboten, um die<br />
neuen Herausforderungen gemeinsam in den Blick zu nehmen und<br />
Handlungsstrategien gemeinsam zu entwickeln. Ausgehend von den<br />
Auswirkungen geänderter Rahmenbedingungen des Studierens haben<br />
die Akteure Staat, Hochschule, Studierende und <strong>Studentenwerk</strong>e aus<br />
ihrer Sicht die anstehenden Herausforderungen benannt, ihre jeweiligen<br />
Erwartungen formuliert und mögliche Perspektiven aufgezeigt.<br />
Perspektiven des Zusammenwirkens von Hochschule und <strong>Studentenwerk</strong><br />
standen dabei besonders im Mittelpunkt.<br />
Auf dem Symposium ging es nicht darum, zu abschließenden Antworten<br />
zu kommen. Es sollte vielmehr ein Prozess des gemeinsamen<br />
Nachdenkens – besser: des gemeinsamen Vorausdenkens – initiiert<br />
werden. Über eine problemorientierte Bestandsaufnahme hinaus wurden<br />
als Resultat eine Reihe von zentralen Fragestellungen erarbeitet,<br />
die den Ausgangspunkt für die weitere konstruktive Auseinandersetzung<br />
der verschiedenen Akteure bilden sollen.<br />
Rechtzeitig zur Mitgliederversammlung liegt nun auch die Dokumentation<br />
des Symposiums vor. Wir denken, dass wir mit dieser umfangreichen<br />
Dokumentation einen weiteren Beitrag zur Fortsetzung des<br />
begonnenen Diskurses leisten, damit auch unter den sich wandelnden
Randbedingungen Studieren gelingt! Denn darum geht es, meine<br />
Damen und Herren, das muss das Leitziel all unserer Aktivitäten sein.<br />
Welche Folgerungen lassen sich aus den bisherigen Diskussionen ziehen?<br />
Hier sechs Punkte in knapper Zusammenfassung:<br />
- Hochschulbildung ist und bleibt ein öffentliches Gut und eine<br />
vom Staat wahrzunehmende Verpflichtung. „Higher education<br />
as a public good in public responsibility“ – wie es im Berlin-<br />
Kommuniqué des Bologna-Prozesses heißt – ist als gesellschaftliches<br />
Axiom allen Reformüberlegungen voranzustellen. Im<br />
Zuge der gegenwärtigen grundlegenden Hochschulreformen<br />
und der Neuordnung des Verhältnisses von Staat und Hochschulen<br />
stellt sich die staatliche Aufgabe, ein wettbewerbsorientiertes<br />
System sozial auszugestalten. Um Chancengerechtigkeit<br />
im Bildungssystem zu gewährleisten und den Studienerfolg zu<br />
fördern, ist die soziale Infrastruktur im Hochschulbereich zu<br />
sichern und auszubauen.<br />
- Die <strong>Studentenwerk</strong>e sind zentrale Akteure in der Realisierung<br />
des sozialstaatlichen Bildungsauftrags und hochschulübergreifende<br />
Kompetenzzentren für die sozialen Dienstleistungen im<br />
Hochschulbereich.<br />
- Für die Hochschulen werden künftig Service- und Beratungsangebote<br />
im Wettbewerb um knapper werdende öffentliche Mittel<br />
und um Studierende strategische Bedeutung gewinnen. Dies vor<br />
allem dann, wenn bei der Hochschulfinanzierung der Studienerfolg<br />
als Kriterium angelegt wird.<br />
- Ausgehend von der sozialen Situation und den spezifischen<br />
Bedürfnissen der Studierenden müssen die in diesem Aufgabenbereich<br />
verantwortlichen Akteure das Leistungsspektrum der<br />
Service- und Beratungsangebote gemeinsam definieren und in<br />
einem zweiten Schritt Qualitätsziele und Qualitätsstandards für<br />
die einzelnen Leistungsbereiche entwickeln.<br />
- Damit stellen sich auch neue Anforderungen an das Zusammenwirken<br />
der in diesem Aufgabengebiet verantwortlichen Akteure:<br />
Staat, Hochschulen, <strong>Studentenwerk</strong>e, Studierendenschaften<br />
und Hochschulstädte. Diese Akteure müssen neue Kooperationsformen<br />
entwickeln und Handlungsmodelle erproben.<br />
- Und schließlich: Wer den Hochschulraum Europa will, wer die<br />
internationale Mobilität der Studierenden fördern will, muss<br />
Bericht des Präsidenten<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e sind<br />
zentrale Akteure in<br />
der Realisierung des<br />
sozialstaatlichen<br />
Bildungsauftrags<br />
Qualitätsziele und<br />
Qualitätsstandards<br />
199
Bericht des Präsidenten<br />
200<br />
auch international handeln. Das heißt, wir müssen uns auch<br />
international stärker vernetzen. – Aber dazu gleich mehr.<br />
Zu dem großen Thema: „Qualitätssicherung der Service- und Beratungsangebote<br />
für Studierende“ liegt Ihnen eine umfangreiche<br />
Beschlussvorlage für diese Mitgliederversammlung vor. Wir benennen<br />
dort die anstehenden Herausforderungen. Wir formulieren Voraussetzungen,<br />
um diese Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen. Wir<br />
formulieren Anforderungen an Kooperationen der in diesem Aufgabenbereich<br />
verantwortlichen Akteure – und wir formulieren Qualitätsziele<br />
für das Leistungsspektrum der <strong>Studentenwerk</strong>e. Wir werden uns<br />
noch ausführlich mit dieser Beschlussvorlage befassen. Aber lassen Sie<br />
mich an dieser Stelle schon darauf hinweisen, dass diese Beschlussvorlage<br />
etwas aus der Reihe unserer übrigen Beschlüsse fällt. In diesem<br />
Beschluss geht es auch um eine Selbstverpflichtung des Verbands.<br />
Wir reden nicht nur über Strukturen und Zuständigkeiten – und streiten,<br />
wer wann den „Hut auf hat“ –, sondern wir benennen die Aufgaben<br />
und Anforderungen und stellen sie in den Mittelpunkt unseres<br />
strategischen Handelns!<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
zwei der genannten Punkte will ich noch gesondert thematisieren:<br />
Damit Studieren auch in Zukunft gelingt, brauchen wir mehr und neue<br />
Kooperationen. Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen müssen<br />
die zentralen Akteure Staat, Hochschulen, <strong>Studentenwerk</strong>e, Studierendenschaften<br />
und Hochschulstädte neue Kooperationsformen<br />
entwickeln und erproben. Auch da haben wir bereits viel auf den Weg<br />
gebracht.<br />
Bei der Förderung studentischer Kulturarbeit zum Beispiel sollten wir<br />
die Hochschulstädte bzw. Kommunen noch stärker einbinden. Auf<br />
unserer Fachtagung Kultur im Oktober dieses Jahres, auf der die Kulturstaatsministerin<br />
Christina Weiss eine programmatische Rede hielt,<br />
wurde diese Notwendigkeit als große Chance nochmals unterstrichen.<br />
Frau Weiss betonte, dass sich der Lebensraum Hochschule stärker mit<br />
dem Lebensraum Stadt durchdringen müsse. Die auf der Tagung anwesenden<br />
Vertreter/innen der Kommunen bis hin zum Deutschen Städtetag<br />
hatten dafür ein offenes Ohr und wollen mit uns in Zukunft enger<br />
zusammenarbeiten.<br />
Oder nehmen Sie die Fachtagungen unserer Servicestelle Interkulturelle<br />
Kompetenz, auf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
und der Akademischen Auslandsämter der Hochschulen<br />
gemeinsam über neue Herausforderungen und Formen des strategischen<br />
Zusammenwirkens diskutieren. Die Informations- und Weiter-
ildungsangebote unserer Servicestelle werden stark nachgefragt; die<br />
Rückmeldungen sagen, dass diese Angebote für die Arbeit vor Ort sehr<br />
hilfreich sind. An dieser Stelle möchte ich nochmals ausdrücklich dem<br />
Bundesministerium für Bildung und Forschung für die finanzielle<br />
Unterstützung unserer Servicestelle Interkulturelle Kompetenz danken.<br />
Besonders freue ich mich, dass es nun Signale aus dem BMBF gibt,<br />
diese Servicestelle – mit einer inhaltlichen Neuausrichtung – für weitere<br />
drei Jahre zu finanzieren. Damit haben wir seitens des DSW eine<br />
gute Grundlage, um die Service- und Beratungsangebote für ausländische<br />
Studierende einerseits und die dazu erforderlichen Kooperationsformen<br />
andererseits weiterzuentwickeln.<br />
Oder nehmen Sie die Fachtagungen der Informations- und Beratungsstelle<br />
Studium und Behinderung. Seit Jahren gibt es dort eine Institutionen<br />
übergreifende Zusammenarbeit.<br />
Oder nehmen Sie, um ein weiteres Beispiel einer Kooperation auf institutioneller<br />
Ebene zu nennen, das Netzwerk „Wege ins Studium“, wo<br />
wir als DSW seit vier Jahren äußerst erfolgreich mit vielen Partnern<br />
kooperieren.<br />
Wir sind auch international bereits gut „vernetzt“ – das ist der zweite<br />
Punkt, den ich besonders ansprechen möchte:<br />
Ein Hochschulraum Europa und die zunehmende Internationalisierung<br />
der Hochschulen erfordert auch eine internationale Vernetzung der<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e und ihres Dachverbands. Nun sind die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
bereits in einer Vielzahl internationaler Partnerschaften eingebunden.<br />
Traditionell gibt es eine sehr enge Kooperation mit unseren Partnern<br />
in Frankreich. Zunehmend etabliert sich auch eine enge deutschpolnische<br />
Kooperation. Nach dem Deutsch-Polnischen Kolloquium<br />
vom Juni dieses Jahres soll bereits nächstes Jahr ein weiteres in Danzig<br />
stattfinden. In diesem Jahr wurde außerdem eine trinationale<br />
Kooperation zwischen dem DSW und den entsprechenden Dachverbänden<br />
aus Frankreich und Italien unterzeichnet.<br />
Und – wie Sie wissen – gibt es in diesem Zusammenhang auch eine<br />
wichtige Personalie: Der Generalsekretär des DSW, Achim Meyer auf<br />
der Heyde, wurde zum neuen Präsidenten des europäischen Dachverbands<br />
European Council for Student Affairs (ECStA) gewählt. Dem<br />
ECStA gehören 22 Mitglieder aus zwölf europäischen Ländern an; insgesamt<br />
betreuen die im ECStA zusammengeschlossenen Organisationen<br />
über 10 Mio. Studierende in Europa. Der ECStA will als wichtige<br />
und vernehmliche Stimme bei der weiteren Ausgestaltung der europäischen<br />
Bildungspolitik mitwirken und den Bologna-Prozess aktiv mitgestalten.<br />
Auch da sind wir also gut positioniert und werden unseren<br />
Beitrag leisten.<br />
Bericht des Präsidenten<br />
Achim Meyer auf der<br />
Heyde neuer Präsident<br />
des europäischen<br />
Dachverbands<br />
European Council for<br />
Student Affairs<br />
(ECStA)<br />
201
Bericht des Präsidenten<br />
202<br />
Bologna-Prozess<br />
rd. 170.000<br />
Bildungsausländer<br />
Meine Damen und Herren, die Schaffung eines europäischen Hochschulraums<br />
ist ein sehr ehrgeiziges Ziel. Nach der Bologna-Folgekonferenz<br />
im September 2003 in Berlin ist nun eine weitere Konferenz im<br />
Mai 2005 im norwegischen Bergen geplant.<br />
Das DSW hat von Anfang an auf die Bedeutung der sozialen Dimension<br />
des Bologna-Prozesses hingewiesen. Der angestrebte Hochschulraum<br />
Europa wird nur dann ein Erfolg, wenn die sozialen Rahmenbedingungen<br />
verbessert werden. Wer international studieren will, muss<br />
auch eine internationale soziale Infrastruktur vorfinden. Die Kompatibilität<br />
der Studienabschlüsse allein reicht nicht aus!<br />
Meine Damen und Herren, und eines muss auch gewährleistet werden:<br />
Mobilität muss für alle Studierenden möglich sein. Die Ergebnisse<br />
unserer Sozialerhebung zeigen, dass es auch hier eine soziale Schieflage<br />
gibt. Von der sozialen Herkunft der Studierenden hängt es offensichtlich<br />
ab, ob ein studienbezogener Auslandsaufenthalt möglich ist.<br />
Dieser sozialen Schieflage gilt es, gegenzusteuern!<br />
Wie es um die deutschen Studierenden steht, die ins Ausland gehen,<br />
und wie es vor allem ausländischen Studierenden in Deutschland geht,<br />
zu diesen Fragen wird uns ein Sonderbericht der aktuellen Sozialerhebung<br />
Auskunft geben. Wir sind sehr gespannt auf die Ergebnisse und<br />
hoffen, dass wir den Bericht Anfang nächsten Jahres vorstellen können.<br />
Um auf den Bologna-Prozess zurückzukommen: In der Beschlussvorlage<br />
zwei für diese Mitgliederversammlung fordern wir, dass die<br />
europäischen Bildungsminister auf der Folgekonferenz in Bergen nun<br />
endlich die Verbesserung der sozialen und kulturellen Rahmenbedingungen<br />
in den Mittelpunkt ihrer Beratungen stellen. Wir schlagen vor,<br />
in Bergen konkrete Initiativen zu entwickeln und einen Aktionsplan zu<br />
beschließen. Im einzelnen geht es insbesondere darum, administrative<br />
Mobilitätshemmnisse abzubauen und ein europaweites, familienunabhängiges<br />
Studienfinanzierungssystem aufzubauen.<br />
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auch etwas<br />
zur Situation ausländischer Studierender in Deutschland sagen. Die<br />
Initiativen der Konzertierten Aktion für das Internationale Marketing<br />
für den Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland (KAIM) waren<br />
durchaus erfolgreich. Die Zahl ausländischer Studierender hat gegenüber<br />
1997 um 50 % zugenommen. Aktuell dürften es rd. 170.000 Bildungsausländer<br />
sein. Ihre Zahl könnte bis zum Jahr 2010 auf etwa<br />
250.000 anwachsen.<br />
Ausländische Studierende benötigen und erwarten eine spezifische<br />
Unterstützung für ihr Studium in Deutschland. Wir haben sehr früh-
zeitig darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht, für das Studienland<br />
Deutschland zu werben, ohne eine ausreichende soziale Infrastruktur<br />
zu schaffen. Und hier haben wir nun akuten Handlungsbedarf, wenn<br />
nicht sogar Handlungsdruck. Seit Mai diesen Jahres liegen erstmals<br />
belastbare Daten zum Studienerfolg ausländischer Studierender vor.<br />
Sie sind wenig erfreulich. Eine vom DAAD in Auftrag gegebene und<br />
von der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) durchgeführte<br />
Studie kommt zu dem Ergebnis, dass weniger als die Hälfte der Bildungsausländer<br />
(etwa 40 bis 50 %) ein grundständiges Studium an<br />
einer deutschen Hochschule erfolgreich abschließen. Als eine der<br />
Ursachen für die geringe Erfolgsquote werden auch unzureichende<br />
Betreuungs- und Orientierungsangebote genannt. Es stellt sich also die<br />
Frage: Wie sollen die Supportstrukturen von Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
angepasst werden, damit ausländische Studierende<br />
erfolgreich abschließen können? Eine Teilantwort lautet: engere<br />
Kooperation zwischen Hochschulen, <strong>Studentenwerk</strong>en, Studierendenschaften<br />
und den Hochschulstädten!<br />
Sie sehen: Der Blick auf die Institutionen – den ich damit abschließe –<br />
ist immer geleitet durch das Interesse für die Personen, die Studierenden.<br />
Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt den Blick verstärkt auf die<br />
Individuen richten.<br />
2. Der Blick auf die soziale Lage der Studierenden:<br />
Mehr Chancengerechtigkeit ist der Lackmus-Test einer modernen<br />
Bildungspolitik!<br />
Sie wissen, dass das DSW seit über 50 Jahren Daten zur sozialen Situation<br />
der Studierenden ermittelt. Unsere Sozialerhebungen sind eine<br />
einzigartige Langzeitstudie. Sie liefern empirisches Material für die<br />
sozial- und hochschulpolitischen Planungen und Entscheidungen von<br />
Bund und Ländern, von Hochschulen und uns <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
selbst. Die Sozialerhebungen des DSW ermöglichen eine fundierte,<br />
kontinuierliche und kompetente Politikberatung, die in diesen Reformzeiten<br />
auch mehr denn je nachgefragt wird. So konnten wir – auf unsere<br />
Initiative hin – die aktuelle Sozialerhebung bereits auf den Landeshochschulrektoren-<br />
bzw. -präsidentenkonferenzen von Rheinland-<br />
Pfalz und Berlin vorstellen, auch nach Bayern sind wir eingeladen.<br />
Im Sommer haben wir die nunmehr 17. Sozialerhebung gemeinsam<br />
mit der Bundesministerin für Bildung und Forschung der Öffentlichkeit<br />
vorgestellt. Das Fazit: Die Ressource Bildung ist in der deutschen<br />
Gesellschaft noch immer ungleich verteilt. Von echter Chancengleichheit<br />
sind wir im deutschen Bildungswesen noch weit entfernt. Der<br />
Bericht des Präsidenten<br />
von echter Chancengleichheit<br />
im deutschen<br />
Bildungswesen<br />
noch weit entfernt<br />
203
Bericht des Präsidenten<br />
mehr Chancengerechtigkeit<br />
ist Lackmus-Test<br />
einer<br />
modernen Bildungspolitik<br />
204<br />
gleichberechtigte Zugang zum Studium, unabhängig von der Bildungstradition<br />
und vom Einkommen der Eltern, ist ein noch immer<br />
unerreichtes Ziel.<br />
In keinem anderen europäischen Land gibt es solch einen engen<br />
Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft und dem Bildungsweg<br />
wie in Deutschland. In keinem anderen Land zementiert das Bildungssystem<br />
den sozialen Status so sehr wie in Deutschland. Es ist<br />
durchaus nicht abwegig, von einer Kasten-Gesellschaft zu sprechen –<br />
auch wenn uns die damit verbundenen Assoziationen gegen den Strich<br />
gehen. Es ist geradezu skandalös, wenn ein Bildungssystem mit dem<br />
Anspruch, zu fördern und gleiche Bildungschancen zu eröffnen, in Tat<br />
und Wahrheit ein Höchstmaß an sozialer Ungleichheit produziert!<br />
Die ungleiche Verteilung von Bildungschancen ist nicht nur sozial<br />
ungerecht, meine Damen und Herren, sie ist auch ökonomisch widersinnig.<br />
Die Wirtschaft beklagt schon heute, sie steuere in den nächsten<br />
Jahren auf einen Fachkräftemangel zu. Die Zukunftsfähigkeit unseres<br />
Landes hängt davon ab, ob es uns gelingt, Bildungspotenziale zu<br />
erschließen und viel mehr junge Menschen auf hohem bis höchstem<br />
Niveau zu qualifizieren. Wer dieses Ziel ernsthaft verfolgt, der muss<br />
soziale Zugangsschwellen zu höherer Bildung abbauen und keinesfalls<br />
die zu überwindenden Schwellen noch erhöhen! Das gilt natürlich<br />
ganz besonders für den vorschulischen und schulischen Bereich, aber<br />
eben auch für den Hochschulbereich!<br />
Chancengleichheit und Zugangsgerechtigkeit dürfen nicht nur wohlklingende<br />
Postulate in Sonntagsreden sein. Wir brauchen diejenigen,<br />
die dort, wo sie Verantwortung tragen, Schwellen zu besserer Bildung<br />
abbauen, und wir können auf die verzichten, die die Mauern unserer<br />
Kastengesellschaft noch undurchlässiger machen wollen. Wir sagen:<br />
Mehr Chancengerechtigkeit ist der Lackmus-Test einer modernen Bildungspolitik!<br />
Meine Damen und Herren, als Kenner der Materie wissen Sie:<br />
Zu vielen der aktuellen Themen in der Bildungspolitik liefert die<br />
17. Sozialerhebung harte Fakten. Ich will nur zwei Aspekte nochmals<br />
herausstellen.<br />
Die soziale Schere bei der Bildungsbeteiligung<br />
An unserem Bildungssystem partizipieren Kinder aus den verschiedenen<br />
sozialen Herkunftsmilieus in sehr unterschiedlichem Maße.<br />
Laut Sozialerhebung hatten im Jahr 2003 von 100 jungen Leuten im<br />
studierfähigen Alter (19 bis 24 Jahre)
- 22 einen Vater, der über Hochschulreife verfügt, von diesen 22<br />
nahmen 18 ein Hochschulstudium auf; nur 4 studierten nicht;<br />
- 33 junge Leute einen Vater mit Realschulabschluss, von diesen<br />
33 studierten 9, und 24 studierten nicht;<br />
- 45 Väter mit Hauptschulabschluss, von diesen 45 studierten<br />
ebenfalls lediglich 9, und 36 studierten nicht.<br />
Besonders nachdenklich wurden meine Kolleginnen und Kollegen in<br />
den Rektoraten und Präsidien der Hochschulen, denen ich diese Zahlen<br />
präsentierte, als ich ihnen noch die bevorzugten Studienrichtungen<br />
der Studierenden aus unterschiedlichen sozialen Herkunftsgruppen<br />
nannte: Waren es bei hoher sozialer Herkunft neben Medizin, Jura und<br />
VWL besonders musische und geisteswissenschaftliche Studiengänge,<br />
so waren es bei niedriger sozialer Herkunft neben Sozialwesen besonders<br />
die ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge. Kein Wunder, dass<br />
die soziale Zusammensetzung der einzelnen Hochschulen durchaus<br />
unterschiedlich ist, je nachdem wie das Spektrum ihrer Studiengänge<br />
aussieht.<br />
Meine Damen und Herren, wer zukunftsorientierte Bildungspolitik in<br />
Deutschland betreiben will, kommt an diesen Zahlen nicht vorbei.<br />
Gesicherte Studienfinanzierung: Das A und O für ein erfolgreiches<br />
Studium<br />
Laut der aktuellen Sozialerhebung verfügen Studierende über durchschnittliche<br />
monatliche Einnahmen in Höhe von 767 Euro. Die Streuung<br />
ist beträchtlich: Rund ein Viertel der Studierenden verfügt über<br />
weniger als 600 Euro, rund ein Viertel über mehr als 890 Euro. Der<br />
Median liegt bei 720 Euro.<br />
Interessant ist insbesondere die Finanzierungsstruktur. Die Ergebnisse<br />
zeigen deutlich: Die Studienfinanzierung ist eine Mischfinanzierung.<br />
Studierende nehmen normalerweise mehr als zwei Finanzierungsquellen<br />
in Anspruch, um ihre Lebenshaltungskosten zu bestreiten.<br />
Die BAföG-Reform des Jahres 2001 spiegelt sich in der aktuellen<br />
17. Sozialerhebung erstmalig wider: Der Anteil der Studierenden, die<br />
sich auch über BAföG finanzieren, ist gegenüber dem Jahr 2000 um<br />
3 % auf 27 % gestiegen. Sie werden durchschnittlich mit 367 Euro im<br />
Monat gefördert. Der BAföG-Anteil an den durchschnittlichen monatlichen<br />
Einnahmen der Studierenden hat sich von 10,9 % auf 13,2 %<br />
erhöht.<br />
Wir können feststellen, dass die BAföG-Reform ein Erfolg war. Wir<br />
müssen aber auch feststellen, dass wir uns auf diesem Erfolg nicht<br />
ausruhen können.<br />
Bericht des Präsidenten<br />
Gesicherte<br />
Studienfinanzierung<br />
BAföG-Reform ein<br />
Erfolg<br />
205
Bericht des Präsidenten<br />
Studiengebühren<br />
oder Studienbeiträge<br />
206<br />
Wir fordern deshalb die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag<br />
und den Bundesrat auf, noch in dieser Legislaturperiode eine sozial<br />
gerechte individuelle Studienfinanzierung zu realisieren. Wir haben<br />
dazu Anforderungen formuliert, Sie finden diese in der Beschlussvorlage<br />
vier. Wir schlagen unter anderem vor, die Studienfinanzierung als<br />
Rechtsanspruch für Lebensunterhalt und Ausbildung auszugestalten<br />
und für die Bereitstellung der Mittel Bund und Länder gemeinsam in<br />
die Verantwortung zu nehmen. Auch soll die Hälfte der Studienfinanzierung<br />
nicht als Darlehen, sondern als Zuschuss gewährt werden.<br />
Wer über Studiengebühren oder Studienbeiträge spricht – oder diese<br />
sogar plant oder deren Einführung sogar vorbereitet – muss wissen,<br />
dass er damit die Studienkosten erheblich erhöht. Die 17. Sozialerhebung<br />
zeigt, dass Eltern schon jetzt einen wesentlichen Anteil der Ausbildungskosten<br />
tragen und die studentische Erwerbstätigenquote<br />
bereits jetzt sehr hoch ist. Bei Zunahme der finanziellen Belastung<br />
wäre vor allem bei Studieninteressierten der unteren und – das ist zu<br />
befürchten – ganz besonders auch der mittleren Herkunftsgruppe ein<br />
Studienverzicht nicht auszuschließen. Und das hieße weitere soziale<br />
Selektion – also gerade das Gegenteil von dem, was dieses Land<br />
braucht!<br />
Von einem Stipendiensystem schließlich, wie es in vielen Modellen als<br />
Voraussetzung für Studiengebühren immer wieder auftaucht, sind wir<br />
in Deutschland meilenweit entfernt. Nur gerade 2 % der rd. zwei Mio.<br />
Studierenden geben an, sich unter anderem mit Stipendien zu finanzieren.<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
es ist müßig zu spekulieren, wie das Bundesverfassungsgericht in der<br />
Frage entscheiden wird. An dieser Kaffeesatzleserei will ich mich nicht<br />
beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht hat bei seiner Anhörung<br />
zum Thema Studiengebühren am 9. November darauf verzichtet, die<br />
Sachverständigen, zu denen das DSW zählte, überhaupt zu hören. Es<br />
reizt mich, auch dieses zu kommentieren. Aber es mag für sich sprechen<br />
...! Lassen Sie mich hier nur eines sagen: In einer Zeit, in der wir<br />
von „Bologna“ reden, ist für mich ein Rückfall in die Kleinstaaterei,<br />
das heißt: in die Alleinzuständigkeit der Länder für die Lebens- und<br />
Studienbedingungen, kaum vorstellbar! Aber nun ja, Sie kennen die<br />
unterschiedlichen Positionen, die unterschiedlichen Modelle, die gerade<br />
in den letzten Monaten präsentiert wurden. Manche gehen an der<br />
Realität so krass vorbei, dass ich mit Karl Kraus ausrufen möchte:<br />
„Herr, vergib ihnen, denn sie wissen, was sie tun.“
Meine Damen und Herren,<br />
die Studierenden sind – unabhängig von der Frage, ob sie bald Studiengebühren<br />
zu entrichten haben – mit tief greifenden Veränderungen<br />
an den Hochschulen konfrontiert. Die Studienstrukturreform bedeutet<br />
für die Studierenden, dass sie schneller und mit einem verdichteten<br />
Zeitbudget studieren müssen. Wie die Sozialerhebung nachweist,<br />
gehen 66 % der Studierenden im Erststudium einer Erwerbstätigkeit<br />
nach, 56 % geben an, dass dieses für die Finanzierung des Lebensunterhalts<br />
unabdingbar notwendig sei. Hier sind also Zeitkonflikte und<br />
prekäre soziale Lagen vorprogrammiert. Wer die Studienstrukturreform<br />
zum Erfolg führen will, muss diese sozial gerecht gestalten! Auch<br />
dazu machen wir als DSW konkrete Vorschläge (Beschlussvorlage<br />
drei). Eine gesicherte Studienfinanzierung ist dabei ebenfalls „das A<br />
und O“.<br />
Meine Damen und Herren, die Grobgliederung meines Berichts sah<br />
zum einen den Blick auf die Institutionen, insbesondere die <strong>Studentenwerk</strong>e,<br />
zum anderen den Blick auf die Individuen, die Studierenden,<br />
vor. Ich möchte schließen mit einer Erfolgsstory, die beides vereint.<br />
Im letzten Jahr habe ich um Ihre Zustimmung geworben, innerhalb<br />
des DSW ein neues Gremium zu institutionalisieren, den Studierendenrat.<br />
Der Verband hat sich vor einem Jahr mit großer Mehrheit dafür<br />
ausgesprochen.<br />
Nach einem Jahr können wir nun eine erste Bilanz ziehen. Und ich<br />
muss Ihnen sagen, dass wir eine gute, eine sehr gute Entscheidung<br />
getroffen haben. Der Studierendenrat hat sich etabliert. Er tagte bisher<br />
zweimal, und es ist erkennbar, dass es eine gute Zusammenarbeit<br />
wird, die die Arbeit der <strong>Studentenwerk</strong>e und des DSW befruchten<br />
wird.<br />
Mit dem Studierendenrat des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s haben wir<br />
erstmals ein Beratungsgremium aus Studierenden geschaffen, die<br />
ehrenamtlich in den Organen der <strong>Studentenwerk</strong>e tätig sind. Wir sind<br />
damit dem Wunsch der Studierenden nach einer intensiveren Einbindung<br />
in die Arbeit des DSW gefolgt. Die Studierenden können sich nun<br />
noch aktiver in die Diskussion um die sozialen und wirtschaftlichen<br />
Rahmenbedingungen des Studiums einbringen.<br />
Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> ist aus dem zivilgesellschaftlichen Engagement<br />
von Studierenden des frühen 20. Jahrhunderts hervorgegangen;<br />
und auch heute gehört es zur Charakteristik der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
und ihres Dachverbands, dass Studierende unmittelbar mitwirken.<br />
Diese Beteiligung der Studierenden ist ein konstitutives Element unserer<br />
Arbeit. Das Leistungsangebot der <strong>Studentenwerk</strong>e richtet sich ja in<br />
Bericht des Präsidenten<br />
Studierendenrat<br />
des Deutschen<br />
<strong>Studentenwerk</strong>s<br />
Beteiligung der<br />
Studierenden ist<br />
konstitutives Element<br />
unserer Arbeit<br />
207
Bericht des Präsidenten<br />
208<br />
Wandel aktiv<br />
gestalten<br />
erster Linie an die Studierenden; sie sind darauf angewiesen, fragen es<br />
nach und tragen durch ihren Solidarbeitrag zu seiner Grundfinanzierung<br />
bei. Die Bedürfnisse und Erwartungen der Studierenden sind der<br />
Wegweiser für unsere Arbeit.<br />
An anderer Stelle habe ich einmal formuliert: „Das Engagement der<br />
Studierenden, ihre Kompetenz und ihre Innovationskraft gehören zur<br />
<strong>Studentenwerk</strong>sarbeit wie das Salz zum Meer!“ Ich denke, dass wir<br />
mit dem Studierendenrat ein wichtiges Forum geschaffen haben, um<br />
die Beteiligung der Studierenden zu professionalisieren und die<br />
Zusammenarbeit mit unseren wichtigsten Bündnispartnern, den Studierenden,<br />
weiterzuentwickeln.<br />
Dieser Studierendenrat des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s hat, wie Sie<br />
wissen, 61 potenzielle Mitglieder. Von ihrem Entsenderecht haben bislang<br />
51 <strong>Studentenwerk</strong>e Gebrauch gemacht. Dass zehn <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
sich zu diesem Schritt noch nicht entschließen konnten, deute ich<br />
nicht als grundsätzliche Ablehnung des neuen Gremiums, sondern als<br />
abwartende Zurückhaltung. Ich würde mich freuen, wenn die <strong>Studentenwerk</strong>e,<br />
die noch niemanden in den Studierendenrat entsandt haben,<br />
sich einen Ruck geben. Es ist eine gute Sache für die Studierenden in<br />
Ihren Verwaltungsorganen, es ist eine gute Sache für den Verband.<br />
Dem Studierendenrat selber wünsche ich weiterhin das Engagement<br />
und das Augenmaß in den Diskussionen, das ich als Leiter der Sitzungen<br />
bisher erlebt habe.<br />
Meine Damen und Herren,<br />
ich habe zu Beginn einen Blick „zurück nach vorne“ angekündigt, auf<br />
Vergangenes und Zukünftiges zugleich.<br />
Wenn man einen Blick auf die Geschichte der <strong>Studentenwerk</strong>e wirft,<br />
dann weiß man: Die einzige Konstante ist der Wandel. Als Maxime für<br />
die Zukunft heißt das: Nur das bleibt, was sich wandelt.<br />
Wir müssen diesen Wandel aktiv gestalten, mit Kompetenz und Weitsicht,<br />
mit Leidenschaft und Augenmaß. Wir wollen und werden weiterhin<br />
Motor der Reformprozesse sein, wir sollten dabei die Taktzahl<br />
unserer Reformschritte klug bestimmen.<br />
Wir sind gut aufgestellt und wir sind gut vorbereitet, um die neuen<br />
Herausforderungen gemeinsam mit unseren Partnern zu meistern, ...<br />
damit Studieren auch in Zukunft gelingt.<br />
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Bericht von Prof. Dr. Peter Gaehtgens<br />
Vorsitzender des Kuratoriums des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s,<br />
Präsident der Hochschulrektorenkonferenz<br />
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren,<br />
Bericht des Kuratoriumsvorsitzenden<br />
ich fühle mich durch die ziemlich weit gespannten Grußworte der Frau<br />
Ministerin und den sehr engagierten Bericht des Präsidenten dazu aufgefordert,<br />
auch aus meiner persönlichen Sicht das eine oder andere zu<br />
den bereits angerissenen Themen hinzuzufügen, bevor ich Sie dann<br />
mit den trockenen Fakten der Berichterstattung interessiere. Ich möchte<br />
aufgreifen, was Herr Rinkens gesagt hat, nämlich, dass es schwierig<br />
sei, in interessanten Zeiten zu leben, oder gar ein Übel. Dass wir in<br />
interessanten Zeiten leben, ist in der Tat wahr, und ich glaube, man<br />
muss von den auf der Agenda befindlichen Themen des Tages gelegentlich<br />
ein paar Schritte zurücktreten, um den Überblick zu behalten<br />
und die Grundtendenzen zu erkennen, die sich derzeit entwickeln. Es<br />
ist für mich unverkennbar, dass die Rolle und die Aufgaben der Hochschulen<br />
– und daher auch ihre Situation in der Gesellschaft – sich<br />
erheblich ändern, und das hat natürlich Folgen für alle an dem Prozess<br />
von Bildung und Wissenschaft Beteiligten, so auch natürlich für die<br />
Studierenden.<br />
Ich möchte bei der Gelegenheit etwas hinzufügen zu dem, was Herr<br />
Präsident Rinkens am Anfang gesagt hat: Das Thema Bildung und Wissenschaft<br />
sei inzwischen doch in aller Munde und fülle manchmal<br />
sogar die Frontseiten der Presse. Ich meine, dass es sich dabei um ein<br />
inzwischen unverzichtbares Element der Rhetorik handelt, dass aber<br />
die daraus abzuleitenden Konsequenzen keineswegs so evident sind.<br />
Dadurch kommen wir in eine Situation, in der wir intensiv und flüssig<br />
über alles Mögliche reden, aber leider die Taten doch weitgehend<br />
noch nicht erkennbar sind. Und das werden wir uns nur<br />
für einen sehr begrenzten Zeitraum noch erlauben können,<br />
denn wenn Erkenntnis nicht zu Handlungen führt, ist sie weitgehend<br />
nutzlos. Und es ist zweifelsohne wahr, dass Bildung<br />
und Wissenschaft sich in unserer Zeit in einer vehementen, globalen<br />
Situation des Wettbewerbs befinden, dass wir in diesem<br />
Wettbewerb Mitbewerber finden, mit denen man in den vergangenen<br />
Jahren niemals gerechnet hätte, dass insbesondere<br />
dort, wo Bildung und Wissenschaft beitragen zur ökonomischen,<br />
sozialen, kulturellen Entwicklung von Gesellschaft auch<br />
Länder plötzlich zu Wettbewerbern werden, die bisher als solche<br />
gar nicht wahrgenommen wurden. Dass wir noch dazu in<br />
einem Lande leben, dessen demographische Perspektive so<br />
aussieht wie sie aussieht, macht die Situation erheblich schwie-<br />
Prof. Dr. Peter<br />
Gaehtgens, Vorsitzender<br />
des Kuratoriums<br />
des Deutschen<br />
<strong>Studentenwerk</strong>s,<br />
Präsident der Hochschulrektorenkonferenz<br />
209
Bericht des Kuratoriumsvorsitzenden<br />
Rollenwechsel in den<br />
Hochschulen<br />
210<br />
deutlicher Zuwachs<br />
an Autonomie für<br />
die Hochschulen<br />
riger und zwingt uns noch mehr zu einer Beschleunigung des Umsetzungsprozesses<br />
der guten Erkenntnisse, die wir schon hier und da<br />
gewonnen haben. Wenn wir uns nicht gewaltig beeilen, kommen wir<br />
zu spät. Die Maßnahmen, die getroffen werden müssten, liegen auf der<br />
Hand; da ist wesentlich mehr Mut erforderlich, auch mal der Mut,<br />
einen Fehler zu machen, die ansonsten auf der ganzen Welt gerühmte<br />
Fehlerlosigkeit der Deutschen ruhig mal zu riskieren und hier und da<br />
etwas zu machen, das im zweiten Schritt sich vielleicht als nicht die<br />
richtige Maßnahme herausstellt. Ich glaube nicht, dass wir Zeit haben,<br />
über alle diese Dinge noch so lange zu debattieren.<br />
Der Wandel der Aufgabe der Hochschulen ist, denke ich, evident<br />
geworden mit Beginn dieses Jahres, als durch die bereits erwähnte<br />
Elite-Diskussion die Forderung auch in aller Öffentlichkeit formuliert<br />
wurde, dass Hochschulen, Bildung und Wissenschaft einen Beitrag zur<br />
Innovationskraft des Landes liefern müssen. Der Wahrheitsgehalt dieser<br />
Feststellung hängt aber erheblich davon ab, was man mit Innovationskraft<br />
meint und wie man den Begriff „Innovation“ definiert. Dass<br />
er derzeit sehr stark technologieorientiert definiert wird von vielen, die<br />
ihn im Munde führen, liegt ebenso auf der Hand wie die Tatsache, das<br />
das eine erhebliche Einengung auf einen Bereich ist, der zwar wichtig<br />
ist, aber niemals erfolgreich sein kann, wenn wir nicht gleichzeitig kulturelle<br />
und soziale Innovation mit im Blick haben. Eine Gesellschaft,<br />
die die technologische Entwicklung forciert, aber das Denken der Menschen<br />
nicht in gleicher Weise verändert, wird diese technologische<br />
Innovation nicht schaffen. Und deswegen, glaube ich, ist der Horizont<br />
dieser Diskussion zu eng. Wenn wir uns in diesem globalen Wettbewerb<br />
befinden und in ihm bestehen wollen, müssen wir daher eine<br />
ganze Reihe von Veränderungen ziemlich bald angehen. Diese sind<br />
unmittelbar verbunden mit einem Rollenwechsel in den Hochschulen<br />
hin zu Einrichtungen, die strategisch denken und unternehmerisch<br />
handeln können – in einem wohlverstandenen akademischen Sinne,<br />
nicht etwa in einer Gleichsetzung mit einem Produktionsbetrieb, sondern<br />
im Sinne eines Ausbildungsprozesses, in dem menschliche Kreativität,<br />
Phantasie und Innovationsfähigkeit gefördert werden und eben<br />
nicht ein normiertes „Produkt“ am Ende herauskommt.<br />
Dies alles vorausgeschickt ist es für mich evident, dass diese großen<br />
politischen Themen Föderalismusreform usw. letzten Endes verfehlt<br />
sein werden, wenn nicht unter dem Strich ein deutlicher Zuwachs an<br />
Autonomie für die Hochschulen dabei herauskommt. Es ist den Hochschulen<br />
– etwas versimpelt ausgedrückt – eigentlich egal, wer die<br />
Gesetze eng strickt: Ob's der Bund ist oder die Länder sind. Solange<br />
sie aber so eng sind, wie sie jetzt sind, werden Hochschulen sich nicht<br />
in der Weise um Qualität bemühen können, wie das in einem globalen<br />
Wettbewerb nötig ist. Mehr Autonomie zu fordern reicht aber nicht,
Bericht des Kuratoriumsvorsitzenden<br />
ohne die eigene Autonomiefähigkeit ebenso zu entwickeln, und das ist<br />
eine Aufgabe, vor der die Hochschulen heute sicherlich stehen und in<br />
der wir den Dialog mit allen Beteiligten innerhalb der Hochschule<br />
intensiv nötig haben.<br />
Nun, der Bericht des Kuratoriumsvorsitzenden sollte nur ein Bericht<br />
sein. Dies waren nur meine Vorbemerkungen. Ich glaube, dass wir die<br />
tief greifende Veränderung der Rolle von Hochschulen nicht ausreichend<br />
begreifen, wenn wir uns nicht dieser Tatsachen bewusst werden.<br />
Das Kuratorium des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s hat in dem laufenden<br />
Jahr, über das zu berichten ist, zweimal getagt: im Mai und im November.<br />
An der Zusammensetzung des Kuratoriums hat es nach den turnusmäßigen<br />
Neuwahlen Veränderungen gegeben: Herr Jens-Uwe<br />
Götsch vom RCDS ist hinzugekommen und auch Herr Dr. Lucas Rölli<br />
vom Forum Hochschule und Kirche ist ins Kuratorium aufgenommen<br />
worden, ebenso wie Herr Daniel Thürauf von den Juso-HSG und Herr<br />
Sascha Vogt – in Abwesenheit vertreten durch Frau Nele Hirsch – vom<br />
fzs, und schließlich als ständiger Gast der Vizepräsident der HRK für<br />
Studium, Lehre und studentische Angelegenheiten, Herr Professor Helmut<br />
Ruppert, Präsident der Universität Bayreuth.<br />
Darüber hinaus hat es im Laufe des Jahres einige Veränderungen gegeben:<br />
Andreas Wiemers von den PDS-Hochschulgruppen hat das Kuratorium<br />
verlassen, neu berufen wurde dafür Herr Jan Korte. Für Herrn<br />
Rölli vom Forum Hochschule und Kirche wurde als Abwesenheitsvertreter<br />
Herr Dr. Uwe Carsten Plisch berufen, und schließlich wurde auf<br />
Antrag des RCDS als Abwesenheitsvertreter für Herrn Götsch Herr Jan<br />
Sijbrandij berufen.<br />
Das gehört zu den technischen Abläufen in einem Kuratorium, das<br />
sich ständig erneuert, und davon profitieren wir auch, denn das bedeutet<br />
ja, dass da immer neue Gedanken und neue Kreativitäten entstehen.<br />
Ich glaube, die wichtigen Themen, die Präsident Rinkens eben schon<br />
erwähnt hat, waren es im Wesentlichen, die die Tätigkeit auch des<br />
Kuratoriums bestimmt haben. Ganz besonders natürlich die Sozialerhebung<br />
des DSW, und ich möchte nur allgemein dazu sagen, dass Herr<br />
Rinkens absolut recht hat: Das ist schon eine einmalige Längsschnitt-<br />
Berichterstattung, die auf diese Art und Weise die Entwicklung des<br />
Studiensystems in Deutschland beleuchtet. Wenn seit 50 Jahren in<br />
dreijährigen Abständen immer wieder der Stand der Dinge rapportiert<br />
wird, dann ist das eine Bewertungsgrundlage für die soziale und wirtschaftliche<br />
Lage der Studierenden in Deutschland, die wir jedem, der<br />
in der Politik tätig ist, nur empfehlen können, gründlich zu studieren.<br />
turnusmäßige Neuwahlen<br />
Sozialerhebung des<br />
DSW<br />
211
Bericht des Kuratoriumsvorsitzenden<br />
Stellungnahme des<br />
DSW bei der öffentlichen<br />
Anhörung im<br />
Bundestagsausschuss<br />
für Bildung, Forschung<br />
und Technikfolgenabschätzung<br />
212<br />
Die jetzige Erhebung beruht auf der Auswertung von Fragebögen von<br />
etwas mehr als 21.000 Studierenden und ist insofern schon ein Dokument,<br />
das die besondere Relevanz der Rahmenbedingungen, unter<br />
denen in Deutschland studiert werden kann und studiert werden<br />
muss, in ganz besonderer Weise beleuchtet. Wir haben im Kuratorium<br />
die Ergebnisse diskutiert, wir haben uns über die Methodik der Studie<br />
Aufschluss geben lassen und dazu Anregungen gegeben, und wir<br />
haben insbesondere die Frage der Erwerbsmotive der Studierenden<br />
diskutiert. Erwerbstätigkeit muss man vielleicht nicht nur interpretieren<br />
als einen Ausdruck der Notwendigkeit, für die eigene Existenz<br />
Sorge tragen zu müssen, sondern auch als eine Quelle von Erfahrung<br />
mit dem beruflichen Leben, die für den Übergang vom Studium in den<br />
Beruf auch ihre positiven Seiten hat.<br />
In den letzten Tagen ist erneut das Thema Bologna auch in der Öffentlichkeit<br />
intensiv debattiert worden. Auch das Kuratorium hat sich<br />
damit befasst, und zwar auf dem Hintergrund der Stellungnahme des<br />
DSW bei der öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Bildung,<br />
Forschung und Technikfolgenabschätzung. Ich glaube, ich<br />
würde jetzt hier Eulen nach Athen tragen, wenn ich Ihnen Details zu<br />
diesem Problem noch weiter referieren würde. Im Kuratorium sind<br />
dabei besonders behandelt worden, und das ist auch im Sinne der Aufgabenstellung<br />
des Kuratoriums, die Fragen der sozialen Ausgestaltung<br />
der Studienstrukturreform, die Konsequenzen für die soziale Lage und<br />
insbesondere auch die Möglichkeiten für den internationalen Austausch.<br />
Es ist uns, glaube ich, allen klar, dass mit der Einführung der<br />
neuen Studienstrukturen einerseits eine etwas straffere Führung des<br />
Studiums durchaus Realität sein wird, dass andererseits die Rahmenbedingungen,<br />
unter denen in Deutschland nach der Reform studiert<br />
wird, Akzeptanz finden müssen bei den Studierenden selbst und ebenso<br />
bei künftigen Arbeitnehmern im Beschäftigungssystem.<br />
Insbesondere haben wir darüber diskutiert und uns überlegt, wie man<br />
dem immer noch erheblichen Informationsrückstand in den Hochschulen<br />
und bei allen Betroffenen Abhilfe schaffen kann. Gerade die<br />
Diskussion der letzten Tage, die die technischen Universitäten in<br />
besonderer Weise ausgelöst haben, hat das noch einmal sehr schlaglichtartig<br />
beleuchtet.<br />
Zu diesem Themenkomplex gehören natürlich Akkreditierung und<br />
Qualitätssicherung insgesamt. Wir sind uns darüber im Klaren, dass<br />
das derzeitige System der Akkreditierung vor einem quantitativen Problem<br />
steht: 16.000 Studiengänge in Deutschland akkreditieren zu müssen,<br />
ist eine kaum zu lösende Aufgabe. Wir müssen daher ernsthaft<br />
darüber nachdenken, dass wir letzten Endes von der Programm-Akkreditierung<br />
übergehen müssen zu einer institutionellen Akkreditierung,<br />
oder mindestens einer Prozess-Akkreditierung. Ihre sämtlichen inter-
Bericht des Kuratoriumsvorsitzenden<br />
nen Entscheidungsprozesse den Prinzipien der Qualitätssicherung zu<br />
unterwerfen, ist eine Angelegenheit, für die Hochschulen derzeit nicht<br />
vorbereitet sind.<br />
Also, da ist vieles, was zu bewältigen ist, vieles, was auch fremd ist,<br />
vieles, was auch den Eindruck wachsender Bürokratie vermittelt, und<br />
es ist sicherlich richtig, dass wir daher mit großer Vorsicht vorgehen<br />
müssen.<br />
Auf der anderen Seite: Qualitätssicherung ist ein entscheidender Aspekt,<br />
gerade dann, wenn wir international erfolgreich sein wollen. Es<br />
ist eigentlich eine Katastrophe, was Herr Rinkens eben hat zitieren<br />
müssen, dass der Bericht des DAAD zeigt, dass wir zwar sehr viel<br />
mehr ausländische Studierende nach Deutschland hereinholen, dass<br />
aber der Studienerfolg dieser ausländischen Studierenden alles andere<br />
als ein Erfolg ist. Wir haben ganz offensichtlich mehr auf die Quantität<br />
statt auf die Qualität gesetzt. Das bewusst zu machen, ist ein erster<br />
Schritt, die Konsequenzen daraus zu ziehen, nicht ganz einfach, aber<br />
nötig. Insbesondere nicht ganz einfach unter dem Gesichtspunkt der<br />
Kostenneutralität. Kostenneutral ist ja schon ein euphemistischer<br />
Begriff für das, was de facto passiert. An dieser Stelle hätte ich gerne<br />
– aber das Plenum wollte, glaube ich, keine intensive Diskussion mit<br />
der Frau Bundesministerin – darauf hingewiesen, dass in dem soeben<br />
verabschiedeten Bundeshaushalt die außeruniversitären Forschungseinrichtungen<br />
nun bis einschließlich des Jahres 2009 mit einem jährlichen<br />
Budgetzuwachs von jeweils drei Prozent rechnen können,<br />
wohingegen die Hochschulen in Deutschland von ähnlichen Bedingungen<br />
nur träumen können. Die Regel ist hier der Rückschnitt und<br />
nicht ein Fortschritt.<br />
Wir sind, denke ich, auch aus diesem Grunde gut beraten, auch in der<br />
Öffentlichkeit, die sich ständig wiederholenden, aber deswegen nicht<br />
wahreren, Glaubensgrundsätze in Frage zu stellen, die da sagen: Wir<br />
müssen die jetzige Akademisierungsquote von 37 Prozent eines Altersjahrgangs<br />
nach Möglichkeit auf 50 Prozent oder ähnliches steigern. Ich<br />
kann nur sagen: Das jetzige Bild der Ausbildung in den Hochschulen<br />
rechtfertigt eher das Gegenteil. Wenn wir um Qualität bemüht sein<br />
wollen, können wir nicht Betreuungsverhältnisse so fortschreiben, wie<br />
wir sie jetzt haben, und erst recht können wir sie nicht noch schlimmer<br />
machen, als sie jetzt schon sind. Ich weise darauf hin, dass wir<br />
demnächst ein weiteres Problem zu bewältigen haben werden, weil die<br />
Dauer der Schulausbildung von 13 auf zwölf Jahre reduziert wird. Wir<br />
werden daher einen ganzen Jahrgang zusätzlich in den Hochschulen<br />
zu bewältigen haben, und wir werden infolge dessen die Studienstrukturreform<br />
Bachelor/Master mit einem noch schlechteren Betreuungsverhältnis<br />
zu bewältigen haben. Wie das gehen soll, mögen mir<br />
Qualitätssicherung<br />
als entscheidender<br />
Aspekt<br />
213
Bericht des Kuratoriumsvorsitzenden<br />
214<br />
Studienfinanzierung<br />
gemeinsames<br />
Symposium von<br />
<strong>Studentenwerk</strong>en<br />
und CHE<br />
alle diejenigen erklären, in deren Rhetorik Bildung und Wissenschaft<br />
eine so große Rolle spielen.<br />
Zu den Themen, mit denen sich das Kuratorium beschäftigt hat, gehört<br />
auch das Thema der Studienfinanzierung. Der Generalsekretär des<br />
DSW hat berichtet von der Nichtanhörung vor dem Karlsruher Verfassungsgericht.<br />
Die Hochschulrektorenkonferenz war im Übrigen genau<br />
in derselben Situation: Sachkundige waren geladen und auch vorhanden,<br />
wurden aber nicht befragt, weil es sich ausschließlich um ein<br />
Rechtsproblem handelt. Aber wir müssen in allen denkbaren Zusammenhängen<br />
immer wieder darauf hinweisen, dass weder die Frage<br />
einer vernünftigen Organisation des Föderalismus noch die Frage der<br />
Studienfinanzierung ein ausschließliches Rechtsproblem ist.<br />
Es geht um das, was die beiden Vorsitzenden der Föderalismuskommission<br />
zu Beginn als die wesentliche Fragestellung vorgestellt haben:<br />
Sind wir richtig aufgestellt in unserem Bildungs- und Wissenschaftssystem<br />
für den globalen Wettbewerb, in dem wir uns nicht erst in ein<br />
paar Jahren, sondern schon jetzt befinden? Und die Antwort lautet:<br />
Nein, wir sind es nicht! Und wenn Sie darüber nachdenken, dann stellen<br />
Sie fest, dass für das Bildungs- und Wissenschaftssystem in<br />
Deutschland niemand, keine einzelne Instanz, zuständig und daher<br />
auch niemand verantwortlich ist. Es handelt sich um ein Sammelsurium<br />
von Partikularverantwortungen, die bekanntermaßen immer so die<br />
Realität bestimmen, dass niemand es hinterher gewesen ist. Und daher<br />
denkt niemand vorher über das Ganze nach – über den Zusammenhang<br />
von Kindergarten, Schule und Hochschule. Das müssen wir tun,<br />
und über den Zusammenhang von Bildung mit demographischer Entwicklung<br />
und den Zusammenhang zwischen Bildung, demographischer<br />
Entwicklung und Einwanderungsgesetzen. Diese Dinge gemeinsam<br />
in einen Blick zu nehmen, diese zentrale Verantwortlichkeit gibt<br />
es in Deutschland nicht.<br />
Wir haben uns natürlich auch beschäftigt mit dem von Herrn Rinkens<br />
bereits erwähnten gemeinsamen Symposium von <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
und CHE über das Zusammenwirken von <strong>Studentenwerk</strong> und Hochschule.<br />
Ich fand es ganz in Ordnung, dass dabei nicht handgreifliche<br />
Beschlüsse und Ergebnisse zustande gebracht wurden – noch nicht.<br />
Weil das Ganze natürlich Ausdruck der Tatsache ist, dass wir uns auch<br />
an dieser Stelle in einem Wandel der Rolle der Hochschule befinden,<br />
nämlich in einem Wandel der Aufgaben der Hochschulen in dem<br />
Sinne, dass sie nicht nur für die enge Problematik der technischen<br />
Gestaltung von Studiengängen und deren Durchführung zuständig<br />
sind, sondern eine Vorstellung von Hochschule, in der auch die<br />
Berücksichtigung und Bewertung der gesamten Verantwortung für die<br />
Studierendenschaften nötig ist in der Erkenntnis, dass Studieren nicht
Bericht des Kuratoriumsvorsitzenden<br />
gelingen wird, wenn nicht auch die Rahmenbedingungen dazu stimmen.<br />
Wir stehen in Deutschland nun einmal in einer ganz anderen<br />
Tradition als die anglo-amerikanische Welt, in der es selbstverständlich<br />
ist, dass man auf dem Campus wohnt, und dass es die entsprechenden<br />
Services aus der Hochschule selbst heraus gibt. Das war auch vielleicht<br />
nicht schlimm, solange nur ein, zwei, drei Prozent eines Altersjahrgangs<br />
studiert haben, aber es ist sehr wohl jetzt ein Problem, wenn<br />
es 37 und womöglich noch mehr Prozent sein werden. Dann entstehen<br />
Probleme von Wohnraum und sonstiger sozialer Rahmenbedingungen,<br />
mit denen sich die Hochschule beschäftigen muss, wenn sie denn will,<br />
dass sie eine höhere Erfolgsquote hat. Betreuung, Beratung und soziale<br />
Fürsorge muss daher ein zentrales strategisches Anliegen auch der<br />
Hochschulleitung werden, das sage ich sehr deutlich. Ob das nun dazu<br />
führt, dass auch die Rolle der <strong>Studentenwerk</strong>e eine andere wird, und<br />
bei dieser Veranstaltung gab es ja sehr viele sehr wohlmeinende Vorschläge<br />
zur Neugestaltung der Rolle auch der <strong>Studentenwerk</strong>e, darüber<br />
wird noch zu diskutieren sein. Das alles wiederum setzt auch voraus,<br />
dass Autonomie und Autonomiefähigkeit tatsächlich realisiert<br />
werden.<br />
Am Schluss möchte ich mich herzlich bedanken bei den Mitgliedern<br />
des Kuratoriums für Beratung und Unterstützung, aber natürlich ganz<br />
besonders bei dem Präsidenten und dem Vorstand und natürlich dem<br />
Generalsekretär, denn diese Menschen haben die Tätigkeit des Kuratoriums<br />
vorbereitet und möglich gemacht. Bei Ihnen allen bedanke ich<br />
mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.<br />
215
Bericht des Generalsekretärs<br />
Achim Meyer auf<br />
der Heyde, Generalsekretär<br />
des<br />
Deutschen<br />
<strong>Studentenwerk</strong>s<br />
216<br />
Ergänzung des Berichts des Generalsekretärs des<br />
Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s von<br />
Achim Meyer auf der Heyde<br />
Generalsekretär des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
Meine Damen und Herren,<br />
wir kommen jetzt zum dritten Bericht, dem Bericht des Generalsekretärs.<br />
Ich verweise zunächst darauf, dass Ihnen der Bericht des Generalsekretärs<br />
mit dem Stand Oktober <strong>2004</strong> zugegangen ist. Ich will darüber<br />
hinaus einige Punkte der verbandsrelevanten Arbeit, auch politischen<br />
Arbeit, noch einmal hervorheben, wo das DSW im Interesse der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
und der Studierenden tätig war.<br />
Es begann mit der Sitzung des Beirats für Ausbildungsförderung zur<br />
21. BAföG-Novelle. Die Bundesbildungsministerin hat schon betont,<br />
dass ein Teil unserer Einlassungen aufgenommen wurde. Insofern können<br />
wir da auf eine erfolgreiche Arbeit verweisen.<br />
Zum Zweiten auf ein weiteres Gesetzesvorhaben, das Kindertagespflege-<br />
oder Kindertagesbetreuungsgesetz. Auch hier haben unsere<br />
Einwirkungen ermöglicht, dass in dem Kriterienkatalog nun auch die<br />
Studierenden berücksichtigt sind. In verschiedenen Novellierungsverfahren<br />
von <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzen war oder ist das DSW beteiligt, so<br />
in der Diskussion in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg<br />
und auch bei der Diskussion um das sog. TU-Darmstadt-Gesetz.<br />
Vertreter des Dachverbands nahmen an Anhörungen in den Wissenschaftsausschüssen<br />
der Länder teil. Darüber hinaus wurde zu Einzelfragen<br />
Hilfestellung gegeben oder – wie im Fall Hamburg – ein<br />
Gutachten vergeben, um uns mit den Überlegungen zur Neugestaltung<br />
des <strong>Studentenwerk</strong>s in Hamburg fundierter befassen<br />
zu können. Der Dachverband hat darüber hinaus Gespräche<br />
zur Wohnheimbauförderung geführt und noch einmal das<br />
Thema Nutzung der Bundesliegenschaften für <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
angesprochen. Dies war leider ohne Erfolg. Verwiesen wurde<br />
schon auf die nicht erfolgte Anhörung beim Bundesverfassungsgericht<br />
zur 6. HRG-Novelle, für die das DSW jedoch eine<br />
Stellungnahme abgegeben hat. Und letztlich ist noch darauf zu<br />
verweisen, dass das Zuwanderungsgesetz nun endlich verabschiedet<br />
ist: Zumindest aus Sicht des DSW hat es die Öffnung<br />
gegeben, dass die Beschäftigung ausländischer Studierender<br />
von 90 auf 180 Tage erweitert ist. Erfolgreich war das DSW lei-
der nicht im Hinblick auf eine flexible Stundenregelung für erwerbstätige<br />
ausländische Studierende.<br />
Dann haben Vertreter des DSW noch an verschiedenen Anhörungen<br />
des Deutschen Bundestages, des Ausschusses für Bildung, Forschung<br />
und Technikfolgenabschätzung teilgenommen. Abgegeben wurden je<br />
eine Stellungnahme zum Bologna-Prozess und zu Arbeitsbedingungen<br />
an den Hochschulen, sofern sie die Arbeit der <strong>Studentenwerk</strong>e betraf.<br />
Was die Öffentlichkeitsarbeit nach innen und außen betrifft, so war<br />
das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> sowohl durch die 17. Sozialerhebung als<br />
auch aus anderen Gründen – es war ja ein Jahr der Hochschulen – in<br />
diesem Jahr sehr stark vertreten. Es gab mehr Pressemitteilungen als<br />
in den Jahren zuvor. Wir schätzen, dass wir bis zum Jahresende auf<br />
rd. 40 kommen werden. Das DSW ist in den unterschiedlichsten Medien,<br />
sofern es durch uns wahrnehmbar war, entsprechend aufgetaucht<br />
oder zitiert worden bzw. es wurde auf das DSW verwiesen. Nach<br />
innen gibt Ihnen der Dachverband durch den Intranet-Ausbau die<br />
Möglichkeit, sich stärker auf das beziehen zu können, was innerhalb<br />
der Geschäftsstelle entwickelt wird. Hier hoffen wir, dass die Nutzung<br />
seitens der einzelnen <strong>Studentenwerk</strong>e im kommenden Jahr steigt. Und<br />
hier werden wir versuchen, noch mehr Informationen durch die neuen<br />
technischen Medien zur Verfügung zu stellen.<br />
Die <strong>Studentenwerk</strong>e haben sich in diesem Jahr durch die veränderten<br />
Rahmenbedingungen im Hochschulbereich viel stärker von Getriebenen<br />
zu Akteuren entwickelt. Hier ist nicht nur das DSW-CHE-Symposium<br />
anzuführen, sondern generell haben wir uns in unseren Tagungen,<br />
z.B. der Förderungstagung, der Wohnheimtagung oder auch der<br />
Mensatagung, stärker mit der Qualitätssicherung beschäftigt. Und wir<br />
haben uns über den Verband hinaus geöffnet, sowohl in der Fachtagung<br />
Kultur hin zu Kommunen, Hochschulen, als auch in der Fachtagung<br />
Interkulturelle Kompetenz sowie der Tagung, die wir in der vergangenen<br />
Woche durchgeführt haben, der sog. Kita- oder Kindergartentagung:<br />
Wie einer der Referenten sagte, passte sie genau, weil sie<br />
just in time zu dem Zeitpunkt stattfand, als die PISA-Ergebnisse noch<br />
nicht veröffentlicht waren, aber langsam durchsickerten.<br />
Wenn man dieses zusammenfasst und einen kurzen Ausblick auf das<br />
gibt, was uns im nächsten Jahr an Arbeit stärker tangieren wird, dann<br />
wird der Bereich Internationales sicherlich noch stärker an Bedeutung<br />
gewinnen. Die trinationale Kooperation, die der Präsident schon angesprochen<br />
hat, wird dazu führen, dass wir zur Professionalisierung stärker<br />
Austausche zwischen den <strong>Studentenwerk</strong>en bzw. auf Mitarbeiterebene<br />
mit Partnern in Italien und Frankreich durchführen müssen.<br />
Bericht des Generalsekretärs<br />
DSW-CHE-Symposium<br />
Bereich Internationales<br />
wird stärker<br />
an Bedeutung<br />
gewinnen<br />
217
Bericht des Generalsekretärs<br />
218<br />
insgesamt eine<br />
Professionalisierung<br />
auch im Hinblick<br />
auf die Verbandstagungen<br />
Wir können insbesondere im Bereich Studienfinanzierung zur Zeit<br />
nicht abschätzen, was dort zukünftig passieren wird. Auf das DSW<br />
dürften sich aber drei Entscheidungen im nächsten Jahr auswirken,<br />
die von außen gesetzt sind. Die eine ist heute schon mehrfach angesprochen<br />
worden: Wie wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden?<br />
Welche Folgen ergeben sich daraus für mögliche Studiengebühren?<br />
Die zweite ist die Entwicklung der Föderalismusdebatte. Wie<br />
sieht es hier zukünftig mit dem BAföG aus? In welcher Form wird es<br />
eine entsprechende staatliche Ausbildungsförderung weiterhin geben?<br />
Entweder als Gemeinschaftsaufgabe oder möglicherweise nur als Bundesfinanzierung<br />
oder nur der Länder? Auch das könnte unsere Arbeit<br />
sehr stark tangieren. Und letztlich ist eine Entscheidung des Europäischen<br />
Gerichtshofs zum Anspruch von EU-Bürgern auf Studienfinanzierung<br />
zu erwarten, was ebenso erhebliche Auswirkungen für die<br />
Arbeit der BAföG-Ämter in der Beurteilung von Anträgen durch ausländische<br />
Studierende haben könnte.<br />
Im Hinblick auf die Verbandsentwicklung wird es sicherlich notwendig<br />
sein – vorausgesetzt der Qualitätsbeschluss wird beschlossen –, diesen<br />
kontinuierlich weiterzuentwickeln und insbesondere bzw. insgesamt<br />
die Professionalisierung auch im Hinblick auf die Verbandstagungen<br />
zu erweitern. Ein weiteres Thema, das uns in diesesm Jahr weniger<br />
beschäftigt hat, das aber nächstes Jahr wieder eine höhere Priorität<br />
haben wird, ist das Thema Tarifrecht, weil der Tarifvertrag ausläuft<br />
und die öffentlichen Tarifpartner in die Verhandlung einsteigen werden<br />
und die <strong>Studentenwerk</strong>e davon betroffen sind. Und auch von der<br />
Geschäftsstelle her können die Verbandsinformationen weiter optimiert<br />
werden.<br />
Abschließen will ich mit einem Dank an die Vertreter/innen der <strong>Studentenwerk</strong>e,<br />
die in den einzelnen Ausschüssen sehr breit und sehr<br />
stark die Arbeit der Geschäftsstelle inhaltlich begleitet und unterstützt<br />
haben, an die Mitglieder des Vorstands und an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen<br />
der Geschäftsstelle, die oft in einem überdurchschnittlichen,<br />
sehr großen Einsatz diese vielen Anforderungen, die wir dieses<br />
Jahr hatten, mitgetragen haben und insofern erfolgreich zur Arbeit beigetragen<br />
haben.<br />
Danke.
Beschlüsse der 65. ordentlichen Mitgliederversammlung<br />
des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s am<br />
30.11./1.12.<strong>2004</strong> in Berlin<br />
1. Qualitätssicherung der Service- und Beratungsangebote<br />
für Studierende<br />
Die 65. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
(DSW)<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
(I.)<br />
stellt fest:<br />
- Im Zuge der gegenwärtigen grundlegenden Hochschulreformen<br />
und der Neuordnung des Verhältnisses von Staat und Hochschulen<br />
stellt sich die staatliche Aufgabe, ein wettbewerbsorientiertes<br />
Hochschulsystem sozial auszugestalten. Um Chancengerechtigkeit<br />
im Bildungssystem zu gewährleisten und den Studienerfolg<br />
zu fördern, ist die soziale Infrastruktur im Hochschulbereich<br />
zu sichern und auszubauen.<br />
- Wie ein gemeinsam vom Deutschen <strong>Studentenwerk</strong> und dem<br />
Centrum für Hochschulentwicklung durchgeführtes Symposium<br />
zum zukünftigen Zusammenwirken von Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
u. a. gezeigt hat, ergeben sich für den Lebensraum<br />
Hochschule eine Vielzahl neuer Herausforderungen:<br />
Die Studienstrukturreform führt zum größten Wandel des deutschen<br />
Hochschulsystems seit der sog. Öffnung der Hochschulen<br />
in den siebziger Jahren und stellt neue Anforderungen auch an<br />
die Service- und Beratungsangebote für Studierende. Ebenso<br />
erfordern die Internationalisierung der Hochschulen, die höhere<br />
internationale Mobilität der Studierenden, aber auch ambitionierte<br />
politische Zielsetzungen wie die Steigerung der Studienanfänger-<br />
und Studienerfolgsquote sowie die Realisierung der<br />
Chancengerechtigkeit den Ausbau und die Qualitätssicherung<br />
von Service- und Beratungsangeboten.<br />
Darüber hinaus steigert der Wettbewerb der Hochschulen um<br />
knapper werdende öffentliche Mittel und um schrumpfende<br />
Generationen von Studieninteressierten die Relevanz der Service-<br />
und Beratungsangebote für Studierende künftig. Eine optimale<br />
soziale Infrastruktur wird damit noch stärker als bisher<br />
zum Erfolgsfaktor für Studierende, zugleich aber auch zum profilbildenden<br />
Faktor für Hochschulen und Hochschulstädte.<br />
219
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
220<br />
Diese Entwicklungen gehen einher mit einer Krise der öffentlichen<br />
Haushalte, begleitet von der Kürzung staatlicher Zuschüsse<br />
und der öffentlich erhobenen Forderung nach einem effizienteren<br />
und effektiveren Einsatz der öffentlichen Mittel.<br />
- Diese neuen Herausforderungen und veränderten Rahmenbedingungen<br />
erfordern den Ausbau und die Qualitätssicherung der<br />
Service- und Beratungsangebote für Studierende. Dabei stellen<br />
sich auch neue Anforderungen an das Zusammenwirken der in<br />
diesem Aufgabengebiet verantwortlichen Akteure: Staat, Hochschulen,<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e, Studierendenschaften und Hochschulstädte<br />
müssen in ihrer Aufgabenwahrnehmung neue<br />
Kooperationsformen entwickeln und Handlungsmodelle erproben.<br />
Die Weiterentwicklung der Service- und Beratungsangebote<br />
für Studierende ist dabei – unabhängig vom jeweiligen Erbringer<br />
– ebenso erforderlich wie die Definition von Qualitätszielen<br />
für diese.<br />
- Als zentrale Akteure in der Realisierung des sozialstaatlichen<br />
Bildungsauftrages und als hochschulübergreifende Kompetenzzentren<br />
für die sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und<br />
gesundheitlichen Dienstleistungen im Hochschulbereich entspricht<br />
es dem Selbstverständnis der <strong>Studentenwerk</strong>e, diesen<br />
Reformprozess aktiv mit zu gestalten und mit ihrer spezifischen<br />
Kompetenz Motor für die erforderlichen Reformschritte zu sein.<br />
fordert:<br />
- Bund und Länder angesichts der genannten Herausforderungen<br />
auf, die finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen zur aufgabengerechten<br />
Gestaltung der sozialen Rahmenbedingungen<br />
des Studiums zu sichern bzw. zu schaffen, effektive und effiziente<br />
Angebotsstrukturen zu stärken sowie den Ausbau und die<br />
Qualitätssicherung der Service- und Beratungsangebote mit Förderprogrammen<br />
auch finanziell zu unterstützen.<br />
- Hochschulen, Hochschulstädte und Studierendenschaften auf,<br />
die Entwicklung gemeinsamer Lösungen zur Aufgabenoptimierung<br />
von Service- und Beratungsangeboten im Lebensraum<br />
Hochschule, deren Qualitätssicherung und die zu ihrer Realisierung<br />
notwendige Kooperation entsprechend ihren jeweiligen<br />
Potenzialen und im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenzuweisung<br />
zu forcieren und insoweit auch künftig gemeinsam zur<br />
Realisierung des Ziels ... damit Studieren gelingt! beizutragen.
(II.)<br />
Vor diesem Hintergrund beschließt die 65. ordentliche Mitgliederversammlung<br />
des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s (DSW)<br />
- gemeinsam mit den Akteuren im Lebensraum Hochschule<br />
bereits existierende sowie künftig notwendige Aufgaben festzustellen,<br />
dafür nach ihren jeweiligen Stärken kooperative Lösungen<br />
zu entwickeln und in auf die jeweiligen Bedarfe zugeschnittenen<br />
Kooperationsmodellen umzusetzen.<br />
- sich angesichts der genannten Anforderungen an Service- und<br />
Beratungsangebote in ihrer jeweiligen Arbeit in den einzelnen<br />
<strong>Studentenwerk</strong>en künftig an den nachfolgend unter III. aufgeführten<br />
Qualitätszielen zu orientieren, sofern sie nicht bereits<br />
jetzt realisiert sind, und diese kontinuierlich weiter zu entwickeln,<br />
um den Studienerfolg für Studierende nachhaltig zu<br />
sichern.<br />
(III.)<br />
Qualitätsziele zu Service- und Beratungsangeboten für Studierende:<br />
1. Präambel<br />
Service- und Beratungsangebote um das Studium sind neben guten<br />
Lehr- und Forschungsangeboten der Hochschulen unabdingbare<br />
Garanten für ein zügiges und erfolgreiches Studium. Sie tragen zur<br />
Umsetzung des staatlichen Bildungsauftrages, der Sicherung der Chancengerechtigkeit<br />
und der Entwicklung einer ganzheitlichen Persönlichkeit<br />
bei und stärken insoweit die persönliche, soziale, kulturelle und<br />
geistige Entwicklung der Studierenden.<br />
Service- und Beratungsangebote um das Studium sind im Zusammenspiel<br />
mit Forschung und Lehre notwendig für:<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
- die Sicherung guter und qualitativ hochwertiger Lernerfahrungen<br />
- die Sicherung des Hochschulzugangs unabhängig von der<br />
sozialen Herkunft und damit für die Sicherung der Chancengerechtigkeit<br />
- die Sicherung eines zügigen und erfolgreichen Studienverlaufs<br />
auch für Studierende in spezifischen Lebens- und Studiensituationen<br />
- die Sicherung einer hohen Quote erfolgreicher Studienabschlüsse<br />
- die Förderung der internationalen Mobilität Studierender<br />
221
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
222<br />
- die Gestaltung des sozialen und (inter-)kulturellen Lebensraumes<br />
Hochschule<br />
- die nachhaltige Bindung der Studierenden an ihre Hochschule<br />
- die Verbesserung der Beschäftigungsaussichten von Studierenden<br />
und die Förderung der Bereitschaft zu lebensbegleitendem<br />
Lernen<br />
- die Förderung der Bereitschaft zur aktiven Übernahme von Verantwortung<br />
für die Gestaltung der Gesellschaft<br />
Sie dienen darüber hinaus<br />
- der Profilierung des Hochschulraums mit den Hochschulen,<br />
<strong>Studentenwerk</strong>en und Hochschulstandorten<br />
- in ihrer Verbindung mit den Angeboten von Hochschulstädten<br />
und deren Durchdringung der Attraktivitätssteigerung von<br />
Hochschulstädten<br />
2. Handlungsfelder von Service- und Beratungsangeboten rund<br />
um das Studium<br />
Service- und Beratungsangebote für Studierende werden von verschiedenen<br />
Akteuren, insbesondere von <strong>Studentenwerk</strong>en, Hochschulen<br />
und Studierendenschaften erbracht. Die konkrete Ausgestaltung ist<br />
u. a. abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen<br />
Hochschulstandortes, den unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />
in den einzelnen Ländern und nicht zuletzt auch von den<br />
zur Verfügung stehenden Ressourcen.<br />
In der HISBUS-Umfrage: „Service- und Beratungsangebote für Studierende“<br />
werden folgende Service- und Beratungsangebote – unabhängig<br />
vom jeweiligen tatsächlichen Leistungsanbieter – identifiziert:<br />
Beratungsangebote:<br />
- Frühzeitige Informations- und Beratungsangebote rund ums<br />
Studium in der Schule<br />
- Arbeits- und Berufsberatung<br />
- Fach- und allgemeine Studienberatung<br />
- Studienfinanzierungsberatung<br />
- Allgemeine Sozialberatung (z. B. bei Studium mit Kind und<br />
finanziellen Problemen)<br />
- Allgemeine Informations- und Orientierungsangebote für Studienanfänger<br />
- Information und Beratung bezüglich Auslandsstudium<br />
- Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischer<br />
Krankheit<br />
- Beratung für ausländische Studierende
- Psychologische Beratung (z. B. bei Lern- und Arbeitsschwierigkeiten)<br />
- Rechtsberatung (z. B. bei Mietstreitigkeiten, Unterhaltsansprüchen)<br />
- Studienbegleitende Beratung durch Mentoren und Tutoren<br />
Serviceangebote:<br />
- Finanzielle Förderung (z. B. BAföG, Stipendien)<br />
- Bereitstellung von kostengünstigem Wohnraum<br />
- Wohnraumvermittlung<br />
- Verpflegung in Mensen/Cafeterien<br />
- Kinderbetreuung<br />
- Jobvermittlung allgemein (Erwerbstätigkeit während des Studiums)<br />
- Jobvermittlung hochschulspezifisch (Jobs im Hochschulbereich)<br />
- Besondere Services für ausländische Studierende<br />
- Career Services (z. B. Praktikumvermittlung, Bewerbungstraining<br />
etc. zur Vermittlung von Zusatzqualifikationen)<br />
- Kultur- und Freizeitangebote, Förderung sozialer Kontakte<br />
- Hochschulsport<br />
- Hilfsangebote für Studierende mit Behinderung und chronischer<br />
Krankheit<br />
- Rechnerpool<br />
3. Qualitätsziele für Service- und Beratungsangebote der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
Die <strong>Studentenwerk</strong>e sind im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages Partner<br />
der Hochschulen und Studierenden, aber auch der Hochschulstädte.<br />
Mit ihren Angeboten sind sie zugleich Dienstleistungsunternehmen<br />
für die drei genannten Partner, gestalten mit diesen gemeinsam im<br />
Rahmen ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgabendefinition den Lebensraum<br />
Hochschule und sichern insoweit als gleichberechtigte Partner<br />
den Studienerfolg.<br />
Künftig werden der Studienerfolg, die Profilierung der Hochschulen,<br />
aber auch der Hochschulstädte noch stärker als bisher von qualitativ<br />
hochwertigen Service- und Beratungsangeboten abhängen. Die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
sind bereit, sich dieser Herausforderung zu stellen und<br />
formulieren daher angesichts ihrer jahrzehntelangen wirtschaftlichen<br />
Kompetenz und Professionalität aus den unter 2. genannten Handlungsfeldern<br />
für die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgabenfelder<br />
nachfolgende Qualitätsziele.<br />
Dabei handelt es sich um Zielperspektiven, die so formuliert sind, dass<br />
sie den anzustrebenden Zielzustand beschreiben. Ihre Realisierung<br />
223
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
224<br />
setzt unabdingbar hinreichende (staatliche) bzw. bei Kooperation mit<br />
Partnern von diesen bereitgestellte Ressourcen voraus und hängt von<br />
den jeweiligen regionalen bzw. örtlichen Gegebenheiten ab. Über die<br />
hier genannten Aufgabenbereiche hinaus stehen die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
als (Teil)-Dienstleistungsunternehmen für weitere Angebote bereit.<br />
Die <strong>Studentenwerk</strong>e sind moderne kaufmännisch geführte Dienstleistungsunternehmen.<br />
Zu ihren Unternehmensprinzipien gehören konsequente<br />
Markt- und Kundenorientierung, der Einsatz moderner Managementsysteme,<br />
Personalqualifikation und Personalentwicklung sowie<br />
der Einsatz von Qualitätssicherungsverfahren.<br />
Die <strong>Studentenwerk</strong>e sind zugleich öffentlich geförderte, gemeinnützige<br />
Unternehmen mit sozialem Auftrag. Sie stehen daher nicht nur für<br />
einen wirtschaftlich effizienten und effektiven Einsatz, sondern auch<br />
für eine dauerhaft zweckgebundene Verwendung öffentlicher Mittel.<br />
3.1 Qualitätsziele für den Bereich Ernährung: Gastronomiebetriebe/Verpflegungsbetriebe/Mensen<br />
und Cafeterien<br />
Gastronomieangebote unterstützen den täglichen Studienablauf. Sie<br />
sind mit dem Organisationsablauf der Hochschulen abgestimmt und<br />
den finanziellen Möglichkeiten sowie den zeitlichen Ansprüchen der<br />
Studierenden angepasst.<br />
Die Gastronomiebetriebe sind ein unverzichtbarer Bestandteil der<br />
Infrastruktur an den Hochschulen. Sie verfolgen mit ihrem qualitativen<br />
und quantitativen Leistungsangeboten gemeinsame Ziele mit den Studierenden<br />
und den Hochschulen.<br />
Vorbehaltlich ausreichender staatlicher Zuschüsse sichern die Gastronomiebetriebe<br />
die soziale Ausgestaltung der Preise und ermöglichen<br />
einen Betrieb auch an Standorten mit ungünstigen Rahmenbedingungen.<br />
Damit werden lokale Benachteiligungen von Studierenden und<br />
Hochschulbediensteten weitestgehend ausgeglichen.<br />
Die Gastronomiebetriebe dienen den Studierenden und den Hochschulen<br />
über die Verpflegungsangebote hinaus als Kommunikationsund<br />
Informationsknotenpunkte, als Lernorte sowie als Begegnungsund<br />
Veranstaltungsstätten.<br />
Auf Studienabläufe, Lernformen und neue Anforderungen der Studierenden<br />
und der Hochschulen reagieren die Gastronomiebetriebe mit<br />
modernen Verpflegungskonzepten, Servicefreundlichkeit und Flexibilität<br />
innerhalb der wirtschaftlichen Ziele und Möglichkeiten.
Kundenbedürfnisse und Kundenzufriedenheit werden kontinuierlich<br />
überprüft, um die Gastronomieangebote kundenorientiert anpassen<br />
und organisieren zu können. Neben der Qualität und der Sicherheit<br />
haben Fragen der Ökologie bzw. des Tier- und Artenschutzes einen<br />
hohen Stellenwert.<br />
Studierende erhalten hochschulnah und zielgruppenorientiert ein qualitativ<br />
hochwertiges, ernährungsphysiologisch ausgewogenes, preiswertes<br />
sowie schnell verfügbares Essensangebot. Sie finden in den<br />
Gastronomiebetrieben an der Hochschule neben Essen und Trinken<br />
zugleich die Möglichkeit zur physischen und psychischen Regeneration.<br />
Die Bedürfnisse Studierender wie unterschiedliche Wünsche nach<br />
einer schnellen Zwischenmahlzeit, einem umfangreichen Menü,<br />
einem geringen Zeitaufwand für das Essen oder nach Entspannung<br />
werden durch geeignete Konzepte und preisdifferenzierte Lösungen<br />
befriedigt.<br />
Studierende erhalten entsprechend den räumlichen Möglichkeiten und<br />
der jeweiligen Nachfrage über die gastronomischen Kernleistungen<br />
hinaus zusätzliche Angebote.<br />
Hochschulangehörigen stehen die Gastronomiebetriebe als Betriebsrestaurants<br />
zur Verfügung.<br />
Hochschulen und Studierendenschaften erhalten bei Bedarf neben<br />
dem täglichen Gastronomieservice umfassende Dienstleistungen wie<br />
z. B. Kongresscatering, Partyservice und vieles mehr.<br />
3.2 Qualitätsziele für den Bereich Wohnen<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
Angebote studentischen Wohnraums sind ein unverzichtbarer<br />
Bestandteil der Infrastruktur an den Hochschulen. Sie sind mit den<br />
Organisationswünschen der Hochschulen abgestimmt und den finanziellen<br />
Möglichkeiten sowie den qualitativen Ansprüchen der Studierenden<br />
angepasst.<br />
Studierende erhalten studiengerechten Wohnraum. Die Wohnformen<br />
sind auf die Bedürfnisse der Studierenden abgestimmt und Wohnangebote<br />
für unterschiedliche studentische Teilgruppen (insb. Studierende<br />
mit Kind, Studierende mit Behinderung) bedarfsgerecht ausgestattet.<br />
Einrichtungen und technische Ausstattungen der Wohnheime sind<br />
zeitgemäß, dies gilt insbesondere für die Vernetzung, d. h. Internetzugang.<br />
225
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
226<br />
Die Wohnanlagen liegen nach Möglichkeit hochschulnah oder zentrumsnah.<br />
Sie verfügen über Gemeinschaftseinrichtungen. Heimselbstverwaltungen<br />
werden unterstützt, um das studentische Gemeinschaftsleben<br />
nachhaltig zu fördern.<br />
Einzelne Nachfragegruppen wie Kurzzeitmieter, Austauschstudierende,<br />
Doktoranden etc. erhalten in Abhängigkeit von den zur Verfügung<br />
stehenden Ressourcen nachfragegerechte Wohnangebote. Ebenso stehen<br />
für studentische Teilgruppen mit entsprechendem Bedarf gesonderte<br />
Service-/Betreuungsangebote (z. B. Betreuung ausländischer Studierende<br />
durch Tutoren) zur Verfügung.<br />
Die Studierenden erhalten möglichst preiswerten Wohnraum, eine ausreichende<br />
Grundversorgung mit studiengerechtem Wohnraum ist<br />
sichergestellt. Studierenden wird neben Wohnheimplätzen durch<br />
Wohnraumvermittlungsstellen und ggf. Kooperationen mit privaten<br />
Wohnungsunternehmen auch privater Wohnraum angeboten.<br />
Den Studierenden wird eine einfache und transparente Abwicklung<br />
des Mietverhältnisses ermöglicht. Studierende erhalten vorab transparente<br />
Informationen (Printmedien, Internet) über die jeweiligen Wohnangebote<br />
und zur Aufnahme des Mietverhältnisses. Das Antragsverfahren<br />
ist einfach, ebenso existieren Regelungen zur Verlängerung und<br />
Beendigung von Mietverhältnissen. Umzüge innerhalb des Vermietungsbestandes<br />
sind grundsätzlich möglich.<br />
Hochschulen erhalten vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Ressourcen<br />
auf Wunsch Wohnangebote für Gastdozenten.<br />
3.3 Qualitätsziele für die Studienfinanzierung<br />
Angebote zur Studienfinanzierung sind ein unverzichtbarer Bestandteil<br />
der Infrastruktur an den Hochschulen. Sie tragen zur Chancensicherung<br />
im Bildungswesen bei.<br />
Die Studienfinanzierung unterstützt den erfolgreichen Studienverlauf.<br />
Die indirekte Studienfinanzierung durch staatliche Objektfinanzierung<br />
führt dazu, dass sowohl unterhaltsverpflichtete Eltern als auch die<br />
staatliche Studienfinanzierung entlastet werden.<br />
Die Studieninteressierten, Studierenden und Eltern erhalten eine Studienfinanzierungsberatung<br />
aus einer Hand. Sie werden zu allen Finanzierungsmöglichkeiten<br />
eines Studiums beraten, nicht nur zum BAföG.<br />
Die Beratung umfasst auch die Finanzierung eines studienbezogenen<br />
Auslandsaufenthalts.
Studierende werden kompetent, umfassend und freundlich informiert.<br />
Als Beratungsergebnis können sowohl Umfang als auch Höhe der<br />
Rechtsansprüche maximal ausgeschöpft werden.<br />
Die Studierenden erhalten bereits im Vorfeld eines Studiums Informationen,<br />
wie ein Studium finanziert werden kann. Erste Informationen<br />
und Hilfsmittel (Anträge, Rechner, Gesetz) zur Studienfinanzierung<br />
sind online erhältlich.<br />
Die Studienfinanzierungsberatungen sind hochschulnah (inhaltlich<br />
und örtlich) sowie barrierefrei erreichbar. Die Studieninteressierten,<br />
Studierenden und Eltern können kundenorientierte Öffnungszeiten<br />
nutzen.<br />
Die Anträge der Studierenden auf staatliche Studienfinanzierung werden<br />
schnellstmöglich bearbeitet und die Förderungsbeträge ausgezahlt.<br />
Auf Wunsch von Studierenden und Eltern werden Anträge<br />
gemeinsam ausgefüllt. Den Studierenden werden Entscheidungen in<br />
einer kundenfreundlichen Sprache erläutert.<br />
Die Studierenden erhalten Informationen über die Verantwortlichkeiten<br />
für Entscheidungen (Verantwortung des Bundes, der Länder oder<br />
der staatlichen Beratungs- und Vollzugsorgane).<br />
Den Studierenden werden Finanzierungsalternativen aufgezeigt, wenn<br />
der Förderungsbetrag plus Elternleistung nicht die Lebenshaltungskosten<br />
deckt.<br />
Die Studierenden erhalten allgemeine Informationen über Jobben bzw.<br />
Erwerbstätigkeit neben dem Studium sowie Vermittlungsangebote in<br />
Jobs.<br />
Die Studierenden sollen in finanziellen Notfällen unterstützt werden.<br />
Sie können in Härtefällen durch Überbrückungsdarlehen gefördert<br />
werden. Bei Schwierigkeiten im Umgang mit finanziellen Angelegenheiten<br />
erhalten sie Hilfestellungen.<br />
3.4 Qualitätsziele für die psychologische, soziale und rechtliche<br />
Beratung<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
Angebote der psychologischen, sozialen und rechtlichen Beratung<br />
sowie besondere Beratungsangebote für einzelne Zielgruppen zur Integration<br />
in den Lebensraum Hochschule sind ein unverzichtbarer<br />
Bestandteil der Infrastruktur an den Hochschulen. Sie helfen Studie-<br />
227
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
228<br />
renden in besonderen Lebenslagen und tragen somit zur Realisierung<br />
eines erfolgreichen Studienverlaufs bei.<br />
Informations- und Beratungsangebote stehen Studierenden in allen<br />
Phasen der Studienvorbereitung, des Studienverlaufs und zur Vorbereitung<br />
auf den Berufseinstieg offen. Die Studierenden können je nach<br />
Anliegen sowohl Einzel- als auch Gruppenangebote wahrnehmen.<br />
Die Studierenden erhalten zu studienbezogenen, wirtschaftlichen,<br />
sozialen, psychischen Problemen und rechtlichen Fragestellungen<br />
sowie entsprechend ihrer spezifischen Lebenssituation (Studierende<br />
mit Behinderung, Studierende mit Kind/ern, ausländische Studierende)<br />
mit Hilfe der Informations- und Beratungsangebote kompetente<br />
Lösungsansätze.<br />
Studierende können eine professionelle und adressatengerechte Beratung<br />
in Anspruch nehmen. Sie finden eine erste Anlaufstelle für ihre<br />
Fragen. Die Beratungsangebote sind kurzfristig und ohne unzumutbare<br />
Wartezeit nutzbar. Die Vertraulichkeit der Beratung wird gewährleistet.<br />
Den Studierenden stehen Experten zur Verfügung, die mit der studentischen<br />
Lebenswelt, den möglichen Problemsituationen und den darauf<br />
zugeschnittenen Lösungsansätzen optimal vertraut sind und entsprechende<br />
Unterstützungssysteme anbieten.<br />
Studierende erhalten bei Bedarf Informationen zu anderen Beratungseinrichtungen.<br />
Studierende werden in der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung<br />
unterstützt, indem ihre eigene Problemlösungskompetenz gestärkt<br />
wird und ihnen Studien- und Arbeitsstrategien (sog. Soft Skills) zur<br />
optimalen Nutzung der Ressource Bildung sowie zur Vorbereitung des<br />
Berufseinstiegs vermittelt werden.<br />
Studierende aus dem Ausland, Studierende mit Kind/ern und Studierende<br />
mit Behinderung finden für ihre spezifische Lebens- und Studiensituation<br />
ausreichende Informationen und Angebote vor. Studierenden<br />
mit Kind/ern stehen neben Beratungsangeboten Kindertageseinrichtungen<br />
zur Verfügung. Studierende mit Behinderung können sich<br />
über die Organisation des Studienalltags mit technischen und personellen<br />
Hilfsmitteln, über die Studienfinanzierung und die Nachteilsausgleiche<br />
für die Hochschulzulassung und die Studien- und Prüfungsordnungen<br />
informieren. Ausländische Studierende werden durch<br />
spezifische Service- und Beratungsangebote bei der Integration in den
deutschen Hochschulalltag und hinsichtlich eines erfolgreichen Studienverlaufs<br />
unterstützt.<br />
Die jeweiligen Informationen (Internet, Flyer etc.) zu aktuellen Fragen,<br />
rechtlichen Änderungen sind sachgerecht und verständlich.<br />
3.5 Qualitätsziele zum Handlungsfeld „International Studierende“<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
Service- und Beratungsangebote im Feld „Internationales“ sind ein<br />
unverzichtbarer Bestandteil der Infrastruktur an den Hochschulen. Sie<br />
verfolgen mit ihren qualitativen und quantitativen Leistungsangeboten<br />
gemeinsame Ziele mit den Studierenden und den Hochschulen, vor<br />
allem zur Förderung der Mobilität und zur Integration ausländischer<br />
Studierender im jeweiligen Gastland.<br />
Ausländische Studierende erhalten bereits im Vorfeld ihres Studienaufenthalts<br />
in Deutschland umfassende, leicht verständliche, aktuelle und<br />
professionell aufbereitete und über moderne Kommunikationsmedien<br />
verfügbare Informationen. Diese beziehen sich insbesondere auf Service-,<br />
Beratungs- und Betreuungsangebote, Lebensbedingungen und<br />
Lebenshaltungskosten, Unterbringungsmöglichkeiten, die Studienfinanzierung,<br />
Arbeitsmöglichkeiten, (versicherungs-)rechtliche Belange<br />
sowie Kontaktadressen für weiterführende Informationen und weitere<br />
nutzbare Einrichtungen sowie Dienstleistungen.<br />
Ausländische Studierende erhalten Informations- und Betreuungsangebote,<br />
um schnell und unproblematisch am Studienstandort integriert<br />
zu werden. Ihnen stehen darüber hinaus – durch die jeweiligen Institutionen<br />
im Lebensraum Hochschule unterstützte – Angebote studentischer<br />
Initiativen sowie im Bereich Freizeit und Kultur zur Verfügung,<br />
ebenso Sprachkurse sowie Kurse zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen<br />
für das Studium bzw. den Berufseinstieg in Ergänzung zum Studium.<br />
Das Service-, Beratungs- und Betreuungsangebot zur Bewältigung studienbezogener,<br />
wirtschaftlicher, sozialer, psychischer und rechtlicher<br />
Probleme ist für international Studierende bedarfsgerecht und nach<br />
Studienphasen differenziert.<br />
Einrichtungen und Institutionen, die diese Angebote gewährleisten,<br />
benennen Kontaktpersonen und -gruppen für international Studierende.<br />
Alle Angebote berücksichtigen gebührend kulturelle Prägungen<br />
und sprachliche Schwierigkeiten. International Studierende werden<br />
umfassend, kompetent und freundlich informiert. Flexible und kundenfreundliche<br />
Öffnungszeiten werden gewährleistet.<br />
229
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
230<br />
International Studierende erhalten am Hochschulstandort ein professionell<br />
gestaltetes und aufeinander abgestimmtes Angebotsspektrum.<br />
Studierende haben einen leichten Zugang zu geeigneten Angeboten<br />
und können einen hohen persönlichen Nutzen aus dem Aufenthalt am<br />
Hochschulstandort ziehen. Die persönliche und berufliche Bindung an<br />
das Gastland wird damit nachhaltig gefördert.<br />
International Studierende finden dem standortspezifischen Bedarf entsprechende<br />
Unterbringungsmöglichkeiten.<br />
3.6 Qualitätsziele Kultur und Freizeit<br />
Kulturangebote sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Infrastruktur<br />
im Lebensraum Hochschule. Kulturarbeit im Hochschulraum fördert<br />
die gegenseitige Durchdringung von Hochschulen, Studierendenschaften,<br />
<strong>Studentenwerk</strong>en und Hochschulstädten. Lebensraum Hochschule<br />
und Lebensraum Stadt werden über studentische Kultur deckungsgleich.<br />
Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden personellen und<br />
finanziellen Ressourcen zur Förderung studentischer Kultur wird eine<br />
langfristige und kontinuierliche Arbeit ermöglicht.<br />
Kulturell engagierte und aktive Studierende erhalten an Hochschulstandorten<br />
konzeptionelle, materielle und organisatorische Hilfen für<br />
ihre Projekte. Ihre bestehenden kulturellen Aktivitäten werden kontinuierlich<br />
unterstützt, und sie erhalten Anregungen für neue.<br />
Die Studierenden treffen auf einen breit angelegten Kulturbegriff, der<br />
offen ist für neue Formen und Medien. Ihre kulturellen Aktivitäten<br />
werden verstanden als zentraler Beitrag zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung<br />
und der kulturellen Erweiterung des Lebensraums<br />
Hochschule.<br />
Die Studierenden nutzen kulturelle Angebote als effektives Mittel zur<br />
Integration ausländischer Studierender, aber auch als Kommunikations-<br />
und Begegnungsmöglichkeit für alle Studierenden sowie als Plattform,<br />
auf der soziale Kompetenzen eingeübt werden können.<br />
Die Studierenden treffen für ihre kulturellen Projekte an ihrem Hochschulstandort<br />
auf kompetente Ansprechpartner, die auch neue Trends<br />
in Kunst und Kultur aktiv verfolgen. Die Studierenden erhalten Angebote,<br />
wie sie ihre Kulturarbeit professionalisieren und weiterentwickeln<br />
können.<br />
Hochschulen und Hochschulstädte begreifen und nutzen studentische<br />
Kulturarbeit als nicht unmittelbar in monetären Kategorien abbildbare,<br />
aber langfristige und nachhaltige Profilierung und als wichtiges Merk-
mal ihrer Außen- und Selbstdarstellung. Kulturarbeit bildet einen profilbildenden<br />
Faktor der Hochschulen und der Hochschulstädte.<br />
Kulturell aktive Studierende finden an ihrem Hochschulstandort ein<br />
ausgebautes und unkompliziert funktionierendes Netz von Kooperationen<br />
vor, das es ihnen erlaubt, weit über den Campus hinaus ein<br />
Publikum anzusprechen.<br />
4. Qualitätsziele zur Kooperation mit den Partnern im Lebensraum<br />
Hochschule<br />
Service- und Beratungsangebote dienen der Sicherung des Hochschulzugangs,<br />
des erfolgreichen Studienverlaufs sowie des Studienabschlusses.<br />
Sie sind unabdingbar zur Gestaltung des Lebensraums<br />
Hochschule und werden kooperativ von unterschiedlichen Akteuren<br />
erbracht.<br />
Service- und Beratungsangebote unterliegen bei unterschiedlicher<br />
gesetzlicher Aufgabenzuweisung insoweit einer gemeinsamen Zielsetzung,<br />
die angesichts der sinkenden öffentlichen Finanzmittel eng<br />
abgestimmt und kooperativ zu realisieren ist, wobei die Aufgabenerledigung<br />
vor der Zuständigkeitsfrage steht.<br />
Das Leistungsspektrum der <strong>Studentenwerk</strong>e als Partner und Dienstleistungsunternehmen<br />
orientiert sich am Bedarf und an den Wünschen<br />
der Studierenden, Hochschulen, Wissenschaftsministerien und Hochschulstädten.<br />
Vorbehaltlich der ausreichenden Bereitstellung der Ressourcen<br />
werden gemeinsame Lösungen gesucht.<br />
Dazu beteiligen sich Hochschulen, Studierendenschaften, Wissenschaftsministerien,<br />
Hochschulstädte und <strong>Studentenwerk</strong>e wechselseitig<br />
und frühzeitig an den sie betreffenden Entscheidungsprozessen.<br />
Aufgabenanalysen zur künftigen Optimierung der Service- und Beratungsangebote<br />
werden gemeinsam vorgenommen, Ziele und Lösungen<br />
kooperativ definiert.<br />
Die Umsetzung der definierten Ziele zur Gestaltung des Lebensraums<br />
Hochschule erfolgt je nach Bedarf und regionaler Ausprägung ggf. in<br />
Ziel- und Leistungsvereinbarungen und entsprechenden Kontrakten.<br />
Dabei stellen die jeweiligen Partner zur Aufgabenerfüllung notwendige<br />
ausreichende Ressourcen bzw. Finanzierungen zur Verfügung.<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
231
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
232<br />
2. Ausbau der internationalen Mobilität im Hochschulraum<br />
Europa durch Verbesserung der sozialen und<br />
kulturellen Rahmenbedingungen<br />
Die 65. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>es<br />
(DSW)<br />
- begrüßt die kontinuierliche Fortentwicklung des Bologna-Prozesses,<br />
der u.a. internationale Mobilität als zentralen Faktor<br />
einer erfolgreichen Internationalisierung der europäischen<br />
Hochschulen anerkennt;<br />
- begrüßt die Anerkennung der wachsenden Bedeutung internationaler<br />
Mobilität im Bildungsbereich für die Umsetzung der Lissabon-Strategie;<br />
begrüßt in diesem Zusammenhang die von der<br />
Europäischen Kommission erarbeiteten Vorschläge für die neue<br />
Programmgeneration im Bereich allgemeine und berufliche Bildung,<br />
Jugend, Kultur und audiovisuelle Medien;<br />
- stellt fest, dass die Erhöhung und qualitative Verbesserung der<br />
grenzüberschreitenden Mobilität im Hochschulraum Europa<br />
nicht ohne ausreichende soziale und kulturelle Maßnahmen<br />
erfolgreich zu realisieren ist.<br />
- fordert Regierung, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft dazu<br />
auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen:<br />
- Sicherung und Ausbau der sozialen Infrastruktur an<br />
Hochschulen und Schaffung eines europäischen Infrastrukturnetzwerkes<br />
- Beseitigung von rechtlichen und administrativen Mobilitätshemmnissen<br />
- Übertragbarkeit von einzelstaatlichen Stipendien und Beihilfen<br />
sowie Aufbau eines europäischen Studienfinanzierungssystems<br />
- Regelmäßige europaweite Datenerhebungen zur sozialen<br />
und ökonomischen Lage der Studierenden<br />
- Ausstattung der neuen EU-Bildungsprogramme mit entsprechenden<br />
Finanzmitteln<br />
Begründung<br />
Die Verbesserung der sozialen und kulturellen Rahmenbedingungen<br />
muss stärker in den Mittelpunkt der Beratung und Entscheidungen der<br />
europäischen Bildungsminister auf der Follow-up Konferenz am<br />
19./20. Mai 2005 in Bergen gerückt werden.
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
Die internationale Mobilität im Bildungsbereich, insbesondere die Steigerung<br />
und qualitative Verbesserung der Mobilität, leistet einen immer<br />
wichtigeren Beitrag in Hinblick auf die Modernisierung der Systeme<br />
der allgemeinen und beruflichen Bildung. Internationale Mobilität<br />
trägt letztlich zur Verwirklichung der Lissabon-Strategie bei, die die EU<br />
bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten,<br />
wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt machen will. Internationale<br />
Mobilität ist ebenfalls einer der Kernpunkte des Bologna-Prozesses,<br />
der die Errichtung eines auch international wahrnehmbaren gemeinsamen<br />
europäischen Hochschulraums bis 2010 anstrebt.<br />
Die Europäische Kommission hat am 14. Juli <strong>2004</strong> Vorschläge für die<br />
neue Programmgeneration im Bereich allgemeine und berufliche Bildung,<br />
Jugend, Kultur und audiovisuelle Medien angenommen. Diese<br />
sollen die derzeitigen Programme ablösen (Laufzeit: 2007-2013) und<br />
zur Realisierung der Lissabon-Strategie beitragen.<br />
Die Gesamtbudget der vier Programmvorschläge ist drei Mal so hoch<br />
wie das der aktuellen Programme. Im Zuge der Neugestaltung sollen<br />
die Programme Sokrates und Leonardo da Vinci zu einem einzigen<br />
integrierten Aktionsprogramm für Bildung und lebenslangem Lernen<br />
zusammengeführt werden. Ziel des mit 13,6 Milliarden Euro ausgestatteten<br />
Programms ist es u.a., die Zahl der Erasmus-Studenten bis<br />
zum Jahr 2011 auf 3 Millionen zu erhöhen.<br />
Das neue Programm Tempus Plus soll das bisherige Tempus-Programm<br />
ablösen. Tempus Plus wird sich auf die schulische, universitäre, berufliche<br />
und Erwachsenenbildung erstrecken. Das Ziel für die Mobilität<br />
lautet: Bis 2013 sollen 100.000 Personen von einer Mobilitätsaktion<br />
unter Tempus Plus profitiert haben.<br />
Bedingt durch den Bologna-Prozess ist eine Studienstrukturreform ausgelöst<br />
worden, die insbesondere eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse<br />
innerhalb der EU ermöglichen soll. Im Zentrum dieser Reformen steht<br />
u.a. die Implementierung von BA-/MA-Studiengängen. Mit der starken<br />
Strukturierung und Verdichtung der Curricula der BA-/MA-Studiengänge<br />
ist voraussichtlich eine Steigerung des Zeit- und Leistungsdrucks<br />
auf die Studierenden verbunden. Die Stärkung des sozialen Zusammenhalts<br />
sowie der Abbau sozialer und geschlechtsspezifischer<br />
Ungleichheiten auf nationaler und europäischer Ebene ist erforderlich.<br />
Daher erfordert eine erfolgreiche Umstellung des gesamten Studiensystems<br />
auf BA/MA neben der intendierten Harmonisierung akademischer<br />
Abschlüsse auch die Schaffung international kompatibler Service-<br />
und Beratungsangebote für ausländische Studierende.<br />
Nachdem die soziale und kulturelle Dimension im Berliner Kommunique<br />
von den europäischen Bildungsminister/innen unterstrichen<br />
wurde, müssen dieser Selbstverpflichtung nun auch Taten folgen.<br />
233
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
234<br />
1. Sicherung und Ausbau der sozialen Infrastruktur an Hochschulen<br />
und Schaffung eines europäischen Infrastrukturnetzwerkes<br />
Das Vorhandensein einer leistungsfähigen Infrastruktur an Hochschulen<br />
ist eine zentrale Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium und<br />
fördert die internationale Mobilität im Hochschulraum Europa: Preiswerter<br />
studentischer Wohnraum, günstige Verpflegungsmöglichkeiten<br />
sowie serviceorientierte Beratungs- und Betreuungsangebote tragen<br />
wesentlich zu einer Entscheidung hinsichtlich der Aufnahme eines<br />
Auslandstudiums bei. Daher ist eine ausreichende Studienfinanzierung<br />
zu gewährleisten und das Angebot an qualifizierten Beratungsmöglichkeiten<br />
vor dem Austausch auszubauen.<br />
Der Ausbau sprachlicher und kultureller Angebote insbesondere für<br />
international Studierende ist ein weiterer Faktor zur Mobilitätssteigerung.<br />
Nicht nur für die Studierenden, sondern auch für die immer stärker in<br />
den Fokus von Mobilitätsmaßnahmen rückendenden Wissenschaftler<br />
und Praktikanten ist die Existenz adäquater Serviceangebote entscheidend:<br />
Im Rahmen des Bologna-Prozesses wird intendiert, den Aufbau eines<br />
europäischen Hochschulraums in Zukunft in engerer Verbindung zur<br />
Etablierung eines europäischen Forschungsraumes zu setzen. Demzufolge<br />
soll die Doktorandenausbildung als dritter Zyklus in den Bologna-Prozess<br />
einbezogen werden. Auch die neue Generation der EU-Bildungsprogramme<br />
strebt eine wesentliche Erhöhung der Mobilität von<br />
Doktoranden und Wissenschaftler/innen an. Diese Gruppe stellt andere<br />
Anforderungen an die Unterbringung und Qualität der Serviceangebote.<br />
Im Zuge von Forschungsaufenthalten ist mit einer merklichen<br />
Zunahme von Kurzzeitmobilität zu rechnen. Dies wird Auswirkungen<br />
auf die Nachfrage nach adäquaten Unterbringungsangeboten haben.<br />
Ein weiterer Aspekt ist die familiäre Situation von Wissenschaftlern.<br />
Um die intendierten Mobilitätsmaßnahmen insbesondere für junge<br />
Wissenschafter/innen attraktiv zu gestalten, müssen neue Konzepte<br />
für eventuell mitreisende Ehe-/Lebenspartner und Kinder entworfen<br />
werden. Dies gilt in gleichem Maße für Praktikanten, deren Zahl im<br />
Rahmen von Leonardo Da Vinci bis zum Jahr 2013 auf 150.000 pro<br />
Jahr ansteigen soll.<br />
In Anlehnung an die Harmonisierungsbestrebungen im akademischen<br />
Bereich ist es ebenso wichtig, kompatible Strukturen bei den Serviceund<br />
Beratungsangeboten für Studierende, Wissenschaftler und Praktikanten<br />
zu schaffen. So wird bereits im Vorfeld des Auslandsaufenthaltes<br />
eine Planungssicherheit garantiert. Die Etablierung eines leistungsfähigen<br />
Infrastrukturnetzwerkes auf internationaler Ebene ist daher<br />
unerlässlich, um die erfolgreiche Umsetzung der angestrebten Mobi-
litätsmaßnahmen zu gewährleisten. Bei der Gestaltung dieses Infrastrukturnetzes<br />
sind auch die Bedürfnisse spezieller Studierendengruppe<br />
– wie Studierende mit Kind oder Studierende mit Behinderung und<br />
chronischen Krankheiten – zu berücksichtigen.<br />
Das DSW fordert die europäischen Bildungsminister auf, bei ihrer<br />
nächsten Follow-up Konferenz in Bergen konkrete Initiativen zur<br />
Gestaltung und zum Ausbau der sozialen Infrastruktur zu entwickeln<br />
und einen entsprechenden Aktionsplan zu beschließen.<br />
2. Beseitigung von rechtlichen und administrativen Mobilitätshemmnissen<br />
Um die nach wie vor bestehenden rechtlichen und administrativen<br />
Mobilitätshemmnisse im europäischen Hochschulraum zu beseitigen,<br />
sollten die gegenwärtigen Rechtsvorschriften im Aufenthalt-, Arbeitsund<br />
Sozialrecht auf nationaler Ebene vereinfacht und transparent<br />
gestaltet werden.<br />
Insbesondere für Studierende aus den neuen EU-Mitgliedsländer<br />
(außer Malta/Zypern) findet u.a. in Deutschland keine Gleichstellung<br />
hinsichtlich des Arbeitsgenehmigungsrechts mit den übrigen EU-Staaten<br />
statt. Studierende aus den neuen EU-Beitrittsstaaten dürfen daher<br />
auch nach dem 1. Mai <strong>2004</strong> nicht mehr als 90 Tage/180 halbe Tage<br />
genehmigungsfrei arbeiten. Die Beschränkung des Arbeitsmarktzugangs<br />
für Staatsangehörige aus den EU-Beitrittsstaaten gilt maximal<br />
bis zum Jahr 2011 und wird im Jahr 2006 erstmals überprüft. Das DSW<br />
fordert, diese Einschränkung für Studierende schnellstmöglichst aufzuheben.<br />
Das DSW begrüßt die Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes im<br />
Bundesrat, da damit eine wichtige Voraussetzung für gastfreundliche<br />
Rahmenbedingungen international Studierender geschaffen wird. Jetzt<br />
ist allerdings darauf zu achten, dass bei der konkreten Ausgestaltung<br />
der Verordnungen, die Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne und im<br />
Interesse der ausländischen Studierenden genutzt werden. Nur damit<br />
kann die internationale Mobilität gewährleistet werden.<br />
3. Übertragbarkeit von einzelstaatlichen Stipendien und Beihilfen<br />
sowie Aufbau eines europäischen Studienfinanzierungssystems<br />
Eine gesicherte Finanzierung des Auslandsstudiums ist entscheidungsbestimmend<br />
für die Teilnahme an einer Mobilitätsmaßnahme. Unzureichende<br />
Finanzierungsmöglichkeiten stellen immer noch eines der<br />
größten Mobilitätshemmnisse dar.<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
235
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
236<br />
Laut 17. Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s ist im SS 2003<br />
eine erneute Steigerung der Auslandsaufenthalte deutscher Studierender<br />
zu beobachteten: waren 1994 rund 24% der Studierenden studienbezogen<br />
im Ausland, so haben neun Jahre später, im Jahr 2003<br />
bereits knapp über 30% der Studierenden in höheren Semestern einen<br />
studienbezogenen Auslandsaufenthalt absolviert. Auffällig ist jedoch,<br />
dass mit sozialer Herkunft der Studierenden auch der Anteil steigt, der<br />
studienbezogen im Ausland war (Herkunftsgruppe „niedrig“: 20%,<br />
„hoch“: 38%). Hinter einer niedrigeren sozialen Herkunft verbergen<br />
sich geringere finanzielle Möglichkeiten der Eltern, die sich negativ auf<br />
die Motivation zu einem Auslandsstudium auswirken. Gerade diese<br />
Studierenden sind zudem gezwungen die grundsätzliche Finanzierung<br />
des Studiums durch begleitende Erwerbstätigkeit zu sichern. Nach der<br />
17. Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s waren im Sommersemester<br />
2003 68% aller Studierenden (Erst- und Zweitstudium)<br />
neben dem Studium erwerbstätig. 56% der Studierenden geben als ein<br />
vorrangiges Motiv für ihre Erwerbstätigkeit die Bestreitung ihres<br />
Lebensunterhaltes an.<br />
Das DSW begrüßt, dass sich die Bildungsminister auf der Bologna-Folgekonferenz<br />
in Berlin im September 2003 auf das Ziel verständigt<br />
haben, dass Ausbildungsförderung und Stipendien in andere europäische<br />
Länder mitgenommen werden können. Auch die niederländische<br />
EU-Ratspräsidentschaft benennt in ihrem Prioritätenkatalog im Bereich<br />
Bildung die Übertragbarkeit nationaler Studienunterstützung (portability<br />
of student finance) als eines ihrer vorrangigen Ziele.<br />
Das DSW fordert eine europaweite Aufhebung des Territorialprinzips<br />
bei einzelstaatlichen Stipendien und Beihilfen. Die Mitnahme dieser<br />
Finanzierungshilfen sollte bereits zu Studienbeginn ermöglicht werden<br />
und bezieht sich sowohl auf die Absolvierung bestimmter Studienabschnitte<br />
als auch auf ein Gesamtstudium im Ausland.<br />
Das DSW fordert die europäischen Bildungsminister auf, sich diesbezüglich<br />
auf der nächsten Follow-up Konferenz in Bergen auf entsprechende<br />
nationale Maßnahmen zu verständigen.<br />
Langfristig ist jedoch der Aufbau eines europäischen (familienunabhängigen)<br />
Studienfinanzierungssystems unabdingbar. Nach wie vor<br />
gibt es europaweit erhebliche Differenzen zwischen den jeweiligen<br />
finanziellen Förderungsmaßnahmen für Studierende. Angesichts der<br />
intendierten Steigerung internationaler Mobilität von Studierenden im<br />
gesamten europäischen Hochschulraum ist die Etablierung eines einheitlichen<br />
und bedarfsdeckenden Studienfinanzierungssystems in<br />
Europa anzustreben.<br />
Das DSW regt an, dass die europäischen Bildungsminister diesbezüglich<br />
eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben.
4. Regelmäßige europaweite Datenerhebungen zur sozialen und<br />
ökonomischen Lage der Studierenden<br />
Regelmäßige Datenerhebungen über die soziale und ökonomische<br />
Lage der Studierenden (u.a. über den Hochschulzugang und Studienverlauf,<br />
die Bildungsbeteiligung, die soziale Zusammensetzung der<br />
Studierenden, die Studienfinanzierung, die studentische Erwerbstätigkeit)<br />
sind eine unverzichtbare Grundlage für zielorientierte Planungen<br />
und Entscheidungen von Politik, Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en.<br />
Die strategische Bedeutung dieser Datenerhebungen zur sozialen und<br />
wirtschaftlichen Lage der Studierenden wurde von den Bildungsministern<br />
auf der Berliner Konferenz hervorgehoben.<br />
Das DSW empfiehlt, den sog. Euro Student Report 2000, der erstmals<br />
mit der Beteiligung von Belgien, Finnland, Frankreich, Irland, Italien,<br />
den Niederlanden, Österreich und Deutschland durchgeführt wurde,<br />
als Grundlage für eine solche Erhebung weiter zu entwickeln und auch<br />
die Erweiterung der Erhebung auf alle am Bologna-Prozess beteiligten<br />
Staaten zu fördern.<br />
5. Ausstattung der neuen EU-Bildungsprogramme mit entsprechenden<br />
Finanzmitteln<br />
Das DSW unterstützt die Schaffung eines integrierten Aktionsprogramms<br />
für lebenslanges Lernen sowie die Tatsache, dass im Kontext<br />
der Ziele von Lissabon der Umfang der Förderung für internationale<br />
Mobilität erheblich gesteigert werden soll. Das DSW begrüßt hier die<br />
Aufstockung der Finanzmittel auf 13,6 Milliarden Euro für das integrierte<br />
Programm.<br />
Das DSW fordert eine zügige und zielorientierte Prüfung des Kommissionsvorschlages<br />
durch den Rat und das Europäische Parlament, damit<br />
dieser wie vorgesehen bis Ende 2005 verabschiedet werden kann.<br />
Das DSW fordert die Vertreter der deutschen Regierung und die deutschen<br />
EU-Parlamentarier auf, die neuen EU-Bildungsprogramme mit<br />
entsprechenden Finanzmitteln auszustatten.<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
237
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
238<br />
3. Studienstrukturreform sozial gerecht gestalten<br />
Die 65. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
(DSW) fordert<br />
- die Hochschulen und Akkreditierungsagenturen auf, bei der<br />
Einrichtung von Bachelor- und Masterstudiengängen die Notwendigkeit<br />
der Studienfinanzierung durch Erwerbsarbeit und<br />
Erschwernisse durch spezifische Lebens- und Studiensituationen<br />
zu berücksichtigen, sowie Möglichkeiten eines Hochschulwechsels,<br />
eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes und<br />
des ehrenamtlichen Engagements nicht einzuschränken,<br />
- die Hochschulen auf, bei der Durchführung ihres Auswahlrechts<br />
von Studienbewerber/innen sowie beim Übergang von Bachelor-<br />
und Masterstudiengängen die Durchlässigkeit zu gewährleisten<br />
und Vorsorge gegen jegliche Diskriminierung zu treffen,<br />
- die Länder auf, die Durchlässigkeit bei den Übergängen nicht zu<br />
beschränken,<br />
- Bund und Länder auf, die staatliche Studienfinanzierung BAföG<br />
wie bisher bis zum Abschluss eines Mastergrades zu gewährleisten,<br />
- Bund und Länder auf, die staatliche Studienfinanzierung BAföG<br />
auch für Teilzeitstudierende zu ermöglichen,<br />
- die Hochschulen und Akkreditierungsagenturen auf, Regelungen<br />
zu treffen, dass durch ehrenamtliches Engagement erworbene<br />
Schlüsselqualifikationen („Soft-Skills“) im Rahmen der<br />
Studienleistungen honoriert werden,<br />
- Bund, Länder und Hochschulen auf, die mit der Studienstrukturreform<br />
verbundene Chance zu nutzen, besonders auch Studieninteressierte<br />
aus bildungsfernen Schichten für ein Studium<br />
zu motivieren,<br />
- die Länder auf, die aus der Studienstrukturreform resultierende<br />
Verdichtung des Studiums und höhere Präsenzpflicht – die zu<br />
einem anderen Nutzungsgrad von Einrichtungen von <strong>Studentenwerk</strong>en,<br />
z. B. Wohnheime, Mensen, Cafeterien usw. führt –<br />
zu beachten und deshalb zusätzliche Mittel für den Ausbau dieser<br />
Einrichtungen zur Verfügung zu stellen,
- Bund, Länder, Hochschulen, Agenturen für Arbeit, Arbeitgeber<br />
und Gewerkschaften auf, verstärkt Schule und Öffentlichkeit<br />
über die Chancen der neuen Studienstrukturreformen zu informieren,<br />
- Bund und Länder auf, sich im Rahmen der Studienstrukturreform<br />
für die Beibehaltung von Bildung als öffentlichem Gut einzusetzen.<br />
Begründung:<br />
Aufgrund von Änderungen des Hochschulrahmengesetzes lösen internationale<br />
Bachelor- und Masterabschlüsse die bisher in Deutschland<br />
üblichen Diplom- und Magisterabschlüsse ab. Da die Bachelorabschlüsse<br />
nicht lediglich umetikettierte Vordiplome bzw. Zwischenprüfungszeugnisse<br />
sein sollen und die Masterabschlüsse nicht lediglich<br />
eine Umbenennung der bisherigen Abschlüsse, bietet sich die Chance<br />
der Neustrukturierung.<br />
Die Bundesregierung hat bei der zunehmenden Internationalisierung<br />
des Bildungswesens dafür Sorge zu tragen, dass die grundgesetzlich<br />
garantierte Berufswahlfreiheit in Deutschland gewahrt bleibt.<br />
Nicht nur die Studienbewerber/innen, sondern auch Eltern,<br />
Lehrer/innen, Berater/innen und Arbeitgeber müssen über die Umsetzung<br />
der Beschlüsse der Bologna-Folgekonferenzen, die Auswirkungen<br />
auf die Bildung in Deutschland haben, informiert sein.<br />
Im Rahmen der Hochschulprofilierung haben die Hochschulen verstärkte<br />
Auswahlrechte erhalten, sich ihre Studienbewerber/innen<br />
selbst auszusuchen. Da subjektive Entscheidungsfaktoren nicht auszuschließen<br />
sind, müssen Mechanismen gefunden werden, die eine<br />
durch Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz verbotene Diskriminierung verhindern.<br />
Insbesondere muss die Durchlässigkeit sowohl beim Studienbeginn<br />
als auch beim Übergang von Bachelor- zu Masterstudiengängen<br />
gegeben sein.<br />
Schon jetzt lassen die neuen Studien- und Prüfungsordnungen von<br />
Bachelor- und Masterstudiengängen erkennen, dass die Studienstrukturreform<br />
– durchaus gewollt – zu einer Straffung und Verdichtung des<br />
Studiums führt. Das Zeitbudget der Studierenden wird sich dadurch<br />
verändern. Präsenzzeiten werden steigen, gegebenenfalls zu Lasten<br />
von Zeiten des Selbststudiums.<br />
Die Veränderung des Zeitbudgets für die Hochschule wird auch Auswirkungen<br />
auf das Zeitbudget außerhalb der Hochschule haben. Wird<br />
mehr Zeit für ein verdichtetes Studium gebraucht, kann dies nur zu<br />
Lasten von Aktivitäten außerhalb der Hochschule gehen, z.B. für eine<br />
studienbegleitende Erwerbstätigkeit, die evtl. für die Studienfinanzie-<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
239
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
240<br />
rung notwendig ist. Infolgedessen muss die Studienfinanzierung der<br />
Studienstrukturreform hinsichtlich der Bedarfsdeckung und Flexibilität<br />
angepasst werden.<br />
Sofern das Zeitbudget Studierender knapper wird, könnten auch sinnvolle<br />
studienbezogene Auslandsaufenthalte eher zurückgestellt werden,<br />
weil sie letztlich studienzeitverzögernd wirken würden. Ein Rückgang<br />
der Auslandsstudien wäre kontraproduktiv. Die Kompatibilität<br />
der Studiengänge ist international zu gewährleisten, damit ein Auslandsstudium<br />
ohne Zeitverlust ermöglicht wird.<br />
Eine stärkere Präsenz der Studierenden an der Hochschule bedingt<br />
auch einen stärkeren Nutzungsgrad der Einrichtungen der <strong>Studentenwerk</strong>e,<br />
z.B. Wohnheime, Mensen, Cafeterien usw. Hierfür müssen ausreichende<br />
Kapazitäten bereitgestellt werden können, so dass zusätzliche<br />
Mittel für den Ausbau der Kapazitäten durch Zuschüsse der Länder<br />
zur Verfügung gestellt werden müssen.<br />
Bei der gesamten Studienstrukturreform muss geprüft werden, ob<br />
diese mit den grundgesetzlich garantierten Freiheiten und Garantien<br />
vereinbar ist (Gleichheit, Schutz der Familie, Freizügigkeit, Berufswahlfreiheit,<br />
Sozialstaatsgebot usw.).
4. Anforderungen an eine sozial gerechte individuelle<br />
Studienfinanzierung<br />
Die 65. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
(DSW) fordert die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag<br />
und den Bundesrat auf, noch in dieser Legislaturperiode eine sozial<br />
gerechte individuelle Studienfinanzierung umzusetzen.<br />
Folgende Ziele und Eckpunkte sollten einer sozial gerechten individuellen<br />
Studienfinanzierung zugrunde liegen:<br />
Ziele einer sozial gerechten individuellen Studienfinanzierung<br />
- Chancengleichheit im Bildungswesen und Mobilisierung von<br />
Begabungspotenzialen.<br />
- Verteilungsgerechtigkeit beim Familienleistungsausgleich sowie<br />
Förderung der Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit<br />
der Studierenden über die finanzielle Gleichstellung von Kindergeld<br />
und kind- bzw. ausbildungsbezogenen Steuerfreibeträgen<br />
sowie die Auszahlung an alle Erwachsenen in der Erstausbildung<br />
aufgrund eines eigenen Anspruchs.<br />
- Verhinderung eines „Mittelstandslochs“ bei der Studienfinanzierung.<br />
- Transparenz und Verlässlichkeit der Studienfinanzierung.<br />
- Förderung der internationalen Mobilität der Studierenden.<br />
Eckpunkte einer sozial gerechten individuellen Studienfinanzierung<br />
- Ausgestaltung als Rechtsanspruch für Lebensunterhalt und Ausbildung.<br />
- Gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für die Studienfinanzierung,<br />
insbesondere auch hinsichtlich der Bereitstellung<br />
der Finanzmittel.<br />
- Verlässlichkeit durch bundeseinheitliche Regelungen, Verstetigung<br />
der Studienfinanzierung (regelmäßige Anpassungen an<br />
Einkommen und Kaufkraft).<br />
- Homogenität zwischen Ausbildungsförderungsrecht und hochschulrechtlichen<br />
Vorgaben.<br />
- Beratung und Entscheidung über die Studienfinanzierung durch<br />
hochschulnahe Träger für die wirtschaftliche und soziale Förderung<br />
der Studierenden.<br />
- Höhe der Förderung nach dem Prinzip der Bedarfsdeckung.<br />
- Festlegung der Förderungsdauer durch ein Kontraktverhältnis<br />
zwischen Staat – Hochschule – Studierenden über wechselseitige<br />
Leistungen und Gegenleistungen, Rechte und Pflichten.<br />
- Dokumentation der Gleichwertigkeit von gesellschaftlicher Verantwortung<br />
und individuellem Beitrag durch eine je zur Hälfte<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
241
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
242<br />
bestehende Studienfinanzierung aus Zuschuss und unverzinslichem<br />
Darlehen.<br />
- Anreize zugunsten einer Entscheidung für ein Studium durch<br />
eine Deckelung des Darlehens auf 10.000 Euro.<br />
- Berücksichtigung der an ein Studium anschließenden Existenzund<br />
Familiengründungsphase durch einen Rückzahlungsbeginn<br />
fünf Jahre nach der Regelstudienzeit, einkommensabhängige,<br />
niedrige Rückzahlungsraten sowie lange Laufzeiten.<br />
- Berücksichtigung besonderer Lebenslagen (z.B. Krankheit,<br />
Behinderung, Kindererziehung, Ehrenamtliche Tätigkeit in<br />
Hochschulgremien, erstmaliges Scheitern in Zwischenprüfung<br />
und Examen, Unterhaltsverweigerung) durch besondere Auffangtatbestände<br />
zur Vermeidung eines Studienabbruchs.<br />
- Ermöglichung einer Studienfinanzierung für Teilzeitstudierende.<br />
- Unbürokratische Finanzierungsalternativen für Fälle, die durch<br />
das abstrakt-generelle Normenraster eines Gesetzes fallen.<br />
Begründung:<br />
Trotz gestiegener Studienanfängerquote auf inzwischen 37 % bleibt<br />
die Zahl der Hochschulabsolventen eines Altersjahrganges in Deutschland<br />
mit ihrem parallelen Anstieg von 16 auf 19 % seit 1998 erheblich<br />
unter den internationalen Vergleichsquoten: In den OECD-Staaten verlassen<br />
im Durchschnitt 32 % der Studienanfänger ihre Hochschule mit<br />
einem Abschluss.<br />
Daher ist nicht nur die Quote der Studienanfänger eines Altersjahrgangs<br />
zu berücksichtigen, entscheidend ist die vielmehr die Quote der<br />
Hochschulabsolventen.<br />
Damit rückt die Förderung während des Studienverlaufs in den Focus.<br />
Die HIS-Studie über Ursachen des Studienabbruchs zeigt, dass finanzielle<br />
Probleme der Studierenden eine wesentliche Ursache für die<br />
Aufgabe des Studiums darstellen. Bei 17 % gaben die finanziellen<br />
Gründe letztlich den Ausschlag für die Aufgabe des Studiums; bei über<br />
der Hälfte, bei 52 % führten u.a. finanzielle Sorgen zur vorzeitigen<br />
Exmatrikulation ohne Examen.<br />
Die Sicherheit einer sozial gerechten individuellen Studienfinanzierung<br />
ist insoweit nicht nur bei der generellen Entscheidung im Elternhaus<br />
für die Aufnahme eines Studiums wichtig, sondern von Studienbeginn<br />
bis Studienabschluss ein wesentlicher Garant des Studienfortschritts.<br />
Die o.g. Ziele und Eckpunkte werden in einigen Punkten bereits von<br />
dem staatlichen Studienfinanzierungssystem BAföG erfüllt.<br />
Ziel des BAföG ist die Verknüpfung eines sozialpolitischen mit einem<br />
bildungspolitischen Ansatz. „Der soziale Rechtsstaat, der soziale<br />
Unterschiede durch eine differenzierte Sozialordnung auszugleichen
hat, ist verpflichtet, durch Gewährung individueller Ausbildungsförderung<br />
auf eine berufliche Chancengleichheit der jungen Menschen hinzuwirken“,<br />
so die Gesetzesbegründung. Bildungspolitischer Ansatz ist<br />
das allgemeine Interesse an einer Aktivierung von Bildungsreserven,<br />
um so den (zukünftigen) Anforderungen einer hochindustrialisierten<br />
Gesellschaft gerecht zu werden.<br />
Beide Ziele sind auch heute noch aktuell.<br />
Eine ausreichende Studienfinanzierung erfordert jedoch über das<br />
BAföG hinaus die Realisierung weiterer Ziele:<br />
Nach der 17. Sozialerhebung des DSW (S. 185) erhält ein Fünftel der<br />
Studierenden von den Eltern lediglich Beträge bis zu 200 Euro. Die<br />
Eltern beziehen mindestens bis zum 27. Lebensjahr für Kinder in Ausbildung<br />
Kindergeld (ab 154 Euro/mtl.) und/oder können Steuerfreibeträge<br />
(Wert je nach Steuersatz 0 bis 252 Euro/mtl.) geltend machen. In<br />
diesen Fällen sollten Studierende die Auszahlung des Kindergelds an<br />
sich selbst beantragen können.<br />
Gefordert wird daher, dass die vom Staat den Eltern für die Studierenden<br />
gezahlten Leistungen zusammengefasst und direkt an die Studierenden<br />
ausgezahlt werden.<br />
Zumal auch in anderen Bereichen wie z.B. beim BAföG nur die Studierenden<br />
und nicht die Eltern anspruchsberechtigt sind. Die Eltern<br />
werden entsprechend der Höhe der Direktauszahlung zu weniger<br />
Unterhalt herangezogen.<br />
Angesichts der Verringerung der mittleren sozialen Schicht bei der Studienbeteiligung<br />
ist zu prüfen, inwieweit das BAföG ausreichend bis in<br />
die Mittelschicht hineinwirkt und die derzeitigen BAföG-Freibeträge<br />
eine ausreichende Studienfinanzierung garantieren können.<br />
Das DSW erhält daher die Forderungen nach einer Vereinfachung der<br />
Studienfinanzierung und Erhöhung der Transparenz aufrecht. Auch ist<br />
zur Förderung der internationalen Mobilität der Studierenden das<br />
Erforderniss, vor einem Auslandsstudium erst ein Jahr im Inland studiert<br />
zu haben, aufzuheben.<br />
Die staatliche Förderung als Ersatz einer einkommensbedingt mangelnden<br />
elterlichen Unterhaltsleistung muss auch künftig in gemeinsamer<br />
Verantwortung von Bund und Ländern in finanzieller und rechtlicher<br />
Sicht liegen. So ist nicht nur die Kostenteilung günstiger, vielmehr<br />
existiert zugleich ein Korrektiv, das extreme Entwicklungen der Studienfinanzierung<br />
in unterschiedliche Richtungen ausschließt.<br />
Gerade Familien mit mehreren BAföG-geförderten Studierenden an<br />
unterschiedlichen Studienstandorten ist eine uneinheitliche Studienfinanzierung<br />
nicht vermittelbar. Deshalb bedarf es bundeseinheitlicher<br />
Regelungen.<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
243
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
244<br />
Es muss ein Mechanismus gefunden werden, die Studienfinanzierung<br />
regelmäßig an die Veränderungen der Einkommen und Kaufkraft anzugleichen.<br />
Die Studienfinanzierung muss Veränderungen des Hochschulrechts<br />
folgen. Besonders wichtig ist die Kompatibilität in einer Veränderungsphase<br />
bedingt durch die Studienstrukturreform: eine Diskrepanz<br />
zwischen Studienfinanzierung und Hochschulrecht ist den Geförderten<br />
finanziell unzumutbar. Dazu gehört auch die Ermöglichung einer Studienfinanzierung<br />
für Teilzeitstudierende durch Berücksichtigung der<br />
individuellen Arbeitsleistung, z. B. durch Anknüpfung an Credit-Points<br />
(ECTS).<br />
Gerade in einer Phase der Studienstrukturreform ist die Beratung und<br />
Entscheidung über die Studienfinanzierung durch hochschulnahe Träger<br />
für die wirtschaftliche und soziale Förderung der Studierenden<br />
wichtig, weil diese die hochschulrechtliche Vorgaben mit der sozialen<br />
Dimension in Einklang bringen können.<br />
Die Höhe der Studienfinanzierung soll nach dem Prinzip der Bedarfsdeckung<br />
ausgestaltet sein, um eine Konzentration auf das Studium<br />
zuzulassen.<br />
Die gegenseitige Verantwortung des Staates, der Hochschulen und der<br />
Studierenden sollte grundsätzlich einer wechselseitigen Kontraktbeziehung<br />
entsprechen. Wechselseitige Leistungen und Gegenleistungen,<br />
Rechte und Pflichten sind die konstitutiven Elemente der Kontraktbeziehung.<br />
Im Rahmen dieses Kontraktverhältnisses ist auch die Förderungsdauer<br />
festzulegen (Studierbarkeit).<br />
Von einer hochwertigen Ausbildung profitieren nicht nur die Hochschulabsolventen<br />
selbst, auch die Gesellschaft gewinnt dabei. Diese<br />
positiven Effekte für beide Seiten sollten sich auch künftig in einer Studienfinanzierung<br />
je zur Hälfte aus Zuschuss und unverzinslichem<br />
(einer sozialverträglichen Obergrenze unterworfenen) Darlehen widerspiegeln.<br />
Darlehensmodelle, die sowohl eine Verzinsung als auch öffentliche<br />
Abgaben für das Studium vorsehen, würden in diesem Kontext unzumutbare<br />
und sozial nicht gerechtfertigte Belastungen darstellen, die<br />
die Aufnahme eines Studiums eher hindern. Unterstrichen wird dies<br />
durch den erfolgreich praktizierten Ansatz einer Darlehensdeckelung<br />
auf 10.000 Euro, die eine Entscheidung für ein Studium fördert und<br />
gefördert hat.<br />
Bei der Rückzahlung des zinslosen Darlehensanteils hat sich eine<br />
Berücksichtigung der Existenz- und Familiengründungsphase durch<br />
Rückzahlungsbeginn fünf Jahre nach der Regelstudienzeit und einkommensabhängige,<br />
niedrige Rückzahlungsraten sowie lange Laufzeiten<br />
bewährt.
Die bestehenden Auffangtatbestände für besondere Lebenslagen (z.B.<br />
Krankheit, Behinderung, Kindererziehung, Ehrenamtliche Tätigkeit in<br />
Hochschulgremien, erstmaliges Scheitern in Zwischenprüfung und<br />
Examen, Unterhaltsverweigerung) haben sich als unerlässlich erwiesen,<br />
damit ein Studienabbruch verhindert wird.<br />
Schließlich muss es unbürokratische Finanzierungsalternativen für<br />
Fälle geben, die durch das abstrakt-generelle Normenraster eines<br />
Gesetzes fallen. Ein mögliches Beispiel ist Österreich, wo 1 % der jährlichen<br />
Ausgaben für die Studienfinanzierung für gesetzlich nicht regelbare<br />
Fälle vorzusehen sind (§ 68 Abs. 2 Studienförderungsgesetz).<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
245
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
246<br />
5. „Für eine barrierefreie Hochschule“ – Eckpunkte<br />
und Maßnahmenkatalog zur Schaffung gleichberechtigter<br />
Teilhabemöglichkeiten für Studienbewerber/innen<br />
und Studierende mit Behinderung und<br />
chronischer Krankheit<br />
Die 65. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
(DSW)<br />
- fordert Bund, Länder, Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>e auf,<br />
Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit durch<br />
die Umsetzung der Eckpunkte eine gleichberechtigte Teilhabe<br />
an der Hochschule zu ermöglichen.<br />
- setzt sich ein für die Schaffung eines barrierefreien Hochschulraums<br />
auf der Grundlage der nachfolgenden Eckpunkte:<br />
1. Sicherstellung von Chancengleichheit für Menschen mit<br />
Behinderung und chronischer Krankheit beim Zugang zu<br />
Studienangeboten, insbesondere zu grundständigen Studiengängen<br />
sowie zu konsekutiven und postgradualen<br />
Masterstudiengängen<br />
2. Rechtliche Verankerung und Sicherstellung einer adäquaten<br />
Umsetzung individueller Nachteilsausgleiche für Studierende<br />
mit Behinderung und chronischer Krankheit bei<br />
Studien- und Prüfungsleistungen<br />
3. Aus- und Aufbau barrierefreier Strukturen im Hochschulbereich<br />
4. Sicherung und Weiterentwicklung der Studienfinanzierung<br />
für Studierende mit Behinderung und chronischer<br />
Krankheit<br />
5. Erhalt, Aufbau und Weiterentwicklung professioneller<br />
Informations-, Beratungs- und Dienstleistungsangebote<br />
für Menschen mit einer Behinderung und chronischen<br />
Krankheit in der Phase der Studien- und Berufswahl, in<br />
der Phase des Übergangs von der Schule an die Hochschule,<br />
während des Studiums und in der Phase des<br />
Übergangs von der Hochschule in den Beruf<br />
6. Gestaltung von Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte<br />
Teilhabe von Menschen mit Behinderung und<br />
chronischer Krankheit in einem internationalen – insbesondere<br />
europäischen – Hochschulraum
Begründung:<br />
Seit mehr als 20 Jahren hat es Bemühungen gegeben, um für Menschen<br />
mit Behinderung und chronischer Krankheit gleiche Chancen<br />
beim Hochschulstudium zu schaffen. Dies hat zu erheblichen Verbesserungen<br />
der Studiensituation geführt. Studierende mit Behinderung<br />
und chronischer Krankheit haben jedoch auch heute noch neben ihrer<br />
individuellen Beeinträchtigung viele strukturelle Defizite im Hochschulbereich<br />
zu kompensieren und bestehende Barrieren zu überwinden.<br />
Für eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und<br />
damit auch an der Hochschulbildung wurden in den letzten Jahren<br />
Gleichstellungsgesetze in Bund und Ländern geschaffen. Diese tragen<br />
dem gewandelten Bild von Menschen mit Behinderung und chronischer<br />
Krankheit Rechnung. Es geht nun darum, diesen Paradigmenwechsel<br />
in der Behindertenpolitik auch im Hochschulbereich umzusetzen<br />
und dafür Sorge zu tragen, dass durch die im Hochschulbereich<br />
anstehenden Veränderungen die bereits erreichten Fortschritte weiter<br />
ausgebaut werden.<br />
Das deutsche Hochschulsystem ist seit einiger Zeit durch einen Wandel<br />
gekennzeichnet, der im Zuge der Schaffung eines gemeinsamen<br />
Hochschulraums in Europa unter anderem zu mehr Wettbewerb, Profilbildung<br />
und Internationalisierung führen soll. Einige der damit in<br />
Zusammenhang stehenden Veränderungen erweitern die Chancen von<br />
Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit, eine qualifizierte<br />
Ausbildung zu erhalten.<br />
Eine Reihe dieser Entwicklungen bergen aber für behinderte und chronisch<br />
kranke Studierende erhebliche Risiken, die vor allem aus der fehlenden<br />
Kompatibilität von Hochschul- und Sozialsystem resultieren. So<br />
könnte die für die Schaffung eines europäischen Hochschulraums notwendige<br />
Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen für<br />
einen Teil der Studierenden mit Behinderung und chronisch kranken<br />
Studierenden beispielsweise dazu führen, dass zur Finanzierung des<br />
notwendigen behinderungsbedingten Zusatzbedarfs bei einem Masterstudium<br />
(z.B. für Gebärdensprachdolmetscher/innen) kein Kostenträger<br />
zur Verfügung steht, weil die sozialrechtlichen Regelungen keine<br />
Finanzierung vorsehen.<br />
Um eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, müssen die Belange<br />
von Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit bei<br />
der Schaffung neuer und der Veränderung bestehender Strukturen im<br />
Hochschulbereich von Anfang an berücksichtigt werden. Zur Umset-<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
247
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
248<br />
zung der oben genannten Eckpunkte sind insbesondere folgende Maßnahmen<br />
1 erforderlich:<br />
Zu 1.: Hochschulzugang<br />
- Erhalt und Weiterentwicklung der bisherigen Standards für<br />
behinderte und chronisch kranke Studienbewerber/innen bei<br />
der Reform des Hochschulzugangs; Verankerung von individuellen<br />
Nachteilsausgleichen in allen Auswahlverfahren.<br />
Zu 2.: Studien- und Prüfungsordnungen<br />
- Verankerung von Nachteilsausgleichen bei Studien- und Prüfungsleistungen<br />
durch Änderung der Landeshochschulgesetze<br />
sowie aller Ausbildungs- und Prüfungsordnungen; Berücksichtigung<br />
der studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung<br />
oder chronischen Krankheit bei Zeitvorgaben für den<br />
Studienverlauf.<br />
Zu 3.: Barrierefreie Strukturen<br />
- Sicherstellung einer barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzbarkeit<br />
der Hochschul- und <strong>Studentenwerk</strong>sgebäude durch Änderung<br />
der entsprechenden Landesbauordnungen.<br />
- Sicherstellung der barrierefreien Wahrnehmbarkeit und Nutzbarkeit<br />
aller Informations- und Kommunikationsangebote und<br />
-prozesse im Studienalltag.<br />
- Sicherstellung einer barrierefreien Hochschuldidaktik durch<br />
Angebot und Begleitung spezieller Tutorien, durch Bereitstellung<br />
von Umsetzungsdiensten für die Adaption von Studienmaterialien<br />
(insbesondere für blinde und sehbehinderte Studierende)<br />
sowie die Information/Qualifizierung von Lehrenden.<br />
- Erhalt, Aufbau und Weiterentwicklung von Arbeitsmöglichkeiten<br />
für behinderte und chronisch kranke Studierende, u.a. durch<br />
die Bereitstellung speziell ausgestatteter (PC-)Arbeitsplätze oder<br />
-räume, durch den Aufbau von Gerätepools sowie durch entsprechende<br />
Unterstützungs- und Schulungsangebote.<br />
- Verankerung und angemessene Ressourcenausstattung der<br />
Beauftragten für die Belange behinderter und chronisch kranker<br />
Studierender in Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en, insbesondere<br />
durch entsprechende Änderung der Landesgesetze.<br />
- Berücksichtigung des Ziels der Gestaltung barrierefreier Strukturen<br />
im Hochschulbereich in Steuerungssystemen für Hochschulen<br />
und <strong>Studentenwerk</strong>e.<br />
1 Die Maßnahmen sind in ihrer Gesamtheit in dem beigefügten Papier „Für eine barrierefreie Hochschule<br />
– Eckpunkte und Maßnahmenkatalog zur Schaffung gleichberechtigter Teilhabemöglichkeiten<br />
für Studienbewerber/innen und Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit“<br />
enthalten und dort ausführlich begründet.
Zu 4.: Finanzierung des Studiums<br />
- Abbau der bestehenden Benachteiligung behinderter und chronisch<br />
kranker Studierender, die für die Durchführung eines Studiums<br />
Assistenz, Fahrdienste, Gebärdensprachdolmetscher/innen<br />
u.a. benötigen, durch eine einkommens- und vermögensunabhängige<br />
Finanzierung des studienbezogenen Zusatzbedarfs,<br />
durch dessen Integration in das Bundesausbildungsförderungsgesetz,<br />
mit dem Ziel der Ausgliederung dieser Leistungen<br />
aus dem Bundessozialhilfegesetz (ab 2005 SGB XII bzw. SGB II).<br />
- Abbau der bestehenden Benachteiligung behinderter und chronisch<br />
kranker Studierender mit studienbezogenen Zusatzbedarf;<br />
Finanzierung dieses Bedarfs auch für Personen, die nach einer<br />
beruflichen Erstausbildung ein grundständiges Hochschulstudium<br />
beginnen, die während eines Studiums ein freiwilliges Praktikum<br />
absolvieren oder die nach einem grundständigen Studium<br />
ein weiterführendes Studium aufnehmen (Master-, Aufbauoder<br />
Promotionsstudium).<br />
- Berücksichtigung der Belange behinderter und chronisch kranker<br />
Studierender bei der Erhebung von Studiengebühren sowie<br />
bei der Weiterentwicklung bestehender und der Schaffung neuer<br />
Studienfinanzierungssysteme.<br />
Zu 5.: Information, Beratung<br />
- Erhalt und Weiterentwicklung von vernetzten Informations-,<br />
Beratungs- und Unterstützungsangeboten in allen Phasen des<br />
Studiums insbesondere durch spezielle Dienste sowie eine stärkere<br />
Vernetzung der örtlichen Agenturen für Arbeit, der Schulen<br />
und der Hochschulen untereinander.<br />
- Erhalt, Aufbau und Weiterentwicklung von professionellen, allgemeinen<br />
und zielgruppenspezifischen Informations-, Beratungs-<br />
und Unterstützungsangeboten für behinderte und chronisch<br />
kranke Studierende in der Phase des Übergangs von der<br />
Schule an die Hochschule und während des Studiums.<br />
- Aufbau und Weiterentwicklung von (überregionalen) Angeboten<br />
zur Förderung der beruflichen Perspektiven, z. B. durch<br />
Informations- und Beratungsangebote zur Planung der beruflichen<br />
Entwicklung, zur persönlichen Bewerbungsstrategie bzw.<br />
zur Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen sowie<br />
durch Aufbau eines Berufsfelderkundungs- oder Praktikumservice.<br />
Zu 6.: Internationale Aspekte<br />
- Abbau von Hemmnissen für grenzüberschreitende Mobilität<br />
durch Umgestaltung und Harmonisierung der bestehenden<br />
nationalen Studienfinanzierungs- und Sozialleistungssysteme<br />
für behinderte und chronisch kranke Studierende.<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
249
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
250<br />
- Aus- und Aufbau von spezifischen Informations-, Beratungsund<br />
Qualifizierungsangeboten zur Förderung der grenzüberschreitenden<br />
Mobilität behinderter und chronisch kranker Studierender.
Anlage zum Beschluss 5.<br />
Für eine barrierefreie Hochschule<br />
Eckpunkte und Maßnahmenkatalog zur Schaffung gleichberechtigter<br />
Teilhabemöglichkeiten für Studienbewerber/innen und Studierende<br />
mit Behinderung und chronischer Krankheit<br />
A. Ausgangslage<br />
Seit Beginn der 1980er Jahre, in denen die Informations- und Beratungsstelle<br />
Studium und Behinderung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
(DSW) sowie erste Beratungseinrichtungen für behinderte und chronisch<br />
kranke Studierende an verschiedenen Hochschulstandorten<br />
geschaffen wurden, hat sich die Lage behinderter und chronisch kranker<br />
Studienbewerber/innen und Studierender an deutschen Hochschulen<br />
erheblich verbessert. Trotzdem ist deren Situation nach wie vor<br />
durch vielfältige Barrieren – auch in Form oftmals fehlender unterstützender<br />
Strukturen – gekennzeichnet. Daher müssen behinderte und<br />
chronisch kranke Studierende im Rahmen eines Studiums häufig<br />
zusätzlich zu den an alle gestellten Anforderungen und neben ihrer<br />
individuell gegebenen Beeinträchtigung die strukturellen Defizite im<br />
Hochschulbereich kompensieren und bestehende Barrieren überwinden.<br />
Für eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und<br />
damit auch an der Hochschulbildung wurde in den letzten Jahren mit<br />
dem SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) und den Gesetzen zur<br />
Gleichstellung behinderter Menschen auf Bundes- und Länderebene<br />
eine Basis geschaffen. Sie tragen dem gewandelten Selbstverständnis<br />
behinderter und chronisch kranker Menschen und dem von allen Seiten<br />
postulierten Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik in vielen<br />
Punkten Rechnung.<br />
Durch das SGB IX und das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes<br />
(BGG) wurde erstmals ein allgemeiner Behinderungsbegriff gesetzlich<br />
definiert, der als sachnächste Regelung überall dort zur Anwendung<br />
kommt, wo in Gesetzen von Behinderung und von behinderten<br />
Menschen die Rede ist. Die Legaldefinition von Behinderung (§ 2 Abs.<br />
1 SGB IX, § 3 BGG) lautet: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche<br />
Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit<br />
hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das<br />
Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am<br />
Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“ Dieser Begriff umfasst<br />
auch chronische, im Sinne von länger andauernde, Krankheiten sowie<br />
chronische Krankheiten mit episodischem Verlauf, sofern diese nicht<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
251
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
252<br />
nur eine Gesundheitsstörung darstellen, sondern auch zu einer Beeinträchtigung<br />
der gesellschaftlichen Teilhabe führen.<br />
Die zentralen Regelungen der Gleichstellungsgesetze auf Bundes- und<br />
Länderebene beziehen sich auf die Herstellung von Barrierefreiheit, die<br />
nach § 4 BGG wie folgt definiert wird: „Barrierefrei sind bauliche und<br />
sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände,<br />
Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen<br />
und Kommunikationseinrichtungen sowie andere<br />
gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der<br />
allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und<br />
grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ Der<br />
Begriff „Barrierefreiheit“ knüpft damit an das so genannte Inklusionskonzept<br />
1 an und zielt im Sinne eines „universal design“ auf eine<br />
Gestaltung von Lebensbereichen für alle Menschen, so dass diese möglichst<br />
von allen genutzt werden können und niemand ausgeschlossen<br />
wird.<br />
Vor dem Hintergrund der Umgestaltung leistungsrechtlicher Gesetze<br />
gilt es nun, die Ziele des SGB IX und der Gleichstellungsgesetze für<br />
behinderte und chronisch kranke Studierende auch tatsächlich zu<br />
erreichen.<br />
Das deutsche Hochschulsystem ist seit einiger Zeit durch einen Wandel<br />
gekennzeichnet, der im Zuge der Schaffung eines gemeinsamen<br />
europäischen Hochschulraums unter anderem zu mehr Wettbewerb,<br />
Profilbildung und Internationalisierung führen soll. Einige der damit in<br />
Zusammenhang stehenden Veränderungen erweitern die Chancen von<br />
Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit, eine qualifizierte<br />
Ausbildung zu erhalten. Eine Reihe dieser Entwicklungen bergen<br />
aber für behinderte und chronisch kranke Studienbewerber/innen<br />
und Studierende erhebliche Risiken, die vor allem aus einer fehlenden<br />
Kompatibilität von Hochschul- und Sozialsystem resultieren. So könnte<br />
die für die Schaffung eines europäischen Hochschulraums notwendige<br />
Einführung des Bachelor-/Mastersystems für einen Teil der behinderten<br />
und chronisch kranken Studierenden beispielsweise dazu<br />
führen, dass aufgrund der sozialrechtlichen Regelungen für die Finanzierung<br />
des für die Durchführung eines Masterstudiums notwendigen<br />
behinderungsbedingten Zusatzbedarfs (z. B. Gebärdensprachdolmetscher/innen)<br />
kein Kostenträger zur Verfügung steht. Um eine gleichberechtigte<br />
Teilhabe zu ermöglichen, sind daher die Belange behinderter<br />
und chronisch kranker Studienbewerber/innen und Studierender<br />
1 Inklusion bedeutet plakativ formuliert, an Möglichkeiten, die der Mehrheit offen stehen, teilhaben<br />
zu können. Exklusion bedeutet somit, an Möglichkeiten, die der Mehrheit offen stehen, nicht<br />
teilhaben zu können.
ei der Schaffung neuer und bei der Veränderung bestehender Strukturen<br />
im Hochschulbereich von Anfang an zu berücksichtigen.<br />
Als gemeinsamer Bezugspunkt der Gestaltung eines europäischen<br />
Hochschulraums auf der einen und der Gestaltung gleichberechtigter<br />
Teilhabemöglichkeiten für behinderte und chronisch kranke Studierende<br />
auf der anderen Seite kann die Schaffung eines „inklusiven“ Hochschulsystems<br />
gesehen werden. Ein solches System postuliert die Sichtweise<br />
einer heterogenen Studierendenschaft, die aus diversen Mehrheiten<br />
und Minderheiten besteht – unter ethnischen, sozialen,<br />
geschlechtsrollenspezifischen, behinderungsbezogenen, religiösen und<br />
anderen Gesichtspunkten. Das Konzept einer „inklusiven Hochschule“<br />
oder einer „Hochschule für alle“, in der Heterogenität und Vielfalt<br />
geschätzt und als Stärken begriffen werden, sollte daher bei den anstehenden<br />
Veränderungsprozessen gestaltungs- und handlungsleitend<br />
sein.<br />
Gerade in der aktuellen Situation der Verknappung von Ressourcen<br />
sind Lösungen gefragt, die der bildungsbezogenen Ungleichheit entgegenwirken,<br />
indem sie Teilhabe ermöglichen. Der nachfolgende Katalog<br />
orientiert sich an dieser Leitidee und schlägt Maßnahmen für die Verwirklichung<br />
einer gleichberechtigten Bildungsbeteiligung behinderter<br />
und chronisch kranker Menschen im Hochschulbereich vor.<br />
B. Eckpunkte- und Maßnahmenkatalog<br />
gliedert sich in folgende Themenbereiche:<br />
1. Hochschulzugang<br />
2. Studien- und Prüfungsleistungen<br />
3. Barrierefreie Strukturen<br />
4. Finanzierung des Studiums<br />
5. Information, Beratung<br />
6. Internationale Aspekte<br />
1. Hochschulzugang<br />
Sicherstellung von Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung<br />
oder chronischer Krankheit beim Zugang zu Studienangeboten, insbesondere<br />
zu grundständigen Studiengängen sowie zu konsekutiven und<br />
postgradualen Masterstudiengängen<br />
Maßnahmen<br />
- Erhalt und Weiterentwicklung der bisherigen Standards für<br />
behinderte und chronisch kranke Studienbewerber/innen bei<br />
der Reform des Hochschulzugangs auf Bundes-, Länder- und<br />
Hochschulebene, insbesondere durch Verankerung von Härte-<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
253
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
254<br />
fallregelungen in Anlehnung an die bisherige Praxis der Zentralstelle<br />
für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) und der<br />
Hochschulen<br />
- Verankerung von individuellen Nachteilsausgleichen für behinderte<br />
und chronisch kranke Studienbewerber/innen in allen<br />
Auswahlverfahren der Hochschulen durch Änderung der entsprechenden<br />
bundes-, landes- und hochschulrechtlichen Regelungen<br />
Erläuterung<br />
Derzeit wird in der Bundesrepublik Deutschland verstärkt über die<br />
Reform des Hochschulzugangs diskutiert. Die Hochschulen haben<br />
mittlerweile zumindest teilweise die Möglichkeit, zukünftige Studierende<br />
selbst auszuwählen. Im Hinblick auf die absehbare Änderung<br />
der Zulassungsverfahren sowie die Einführung des Bachelor-/Master-<br />
Studiensystems wird die Studierendenauswahl durch die Hochschulen<br />
in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit stark zunehmen. In Baden-<br />
Württemberg müssen die Hochschulen mittlerweile sogar einen Großteil<br />
der Studierenden selbst auswählen, wobei die Landeshochschulgesetze<br />
bestimmte Kombinationen von Auswahlkriterien vorgeben. 2<br />
Der Wissenschaftsrat und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK)<br />
haben Empfehlungen zur Reform des Hochschulzugangs in Deutschland<br />
veröffentlicht, in denen ebenfalls eine deutlich stärkere Beteiligung<br />
der Hochschulen an der Zulassung von Studierenden gefordert<br />
wird. 3, 4 Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hat im Februar<br />
<strong>2004</strong> einen Leitfaden für die Gestaltung von Auswahlverfahren an<br />
Hochschulen veröffentlicht, der einen Überblick über das Gestaltungsspektrum<br />
sowie weiterführende Literaturhinweise gibt. 5<br />
Die Auswahl der Studierenden durch die Hochschulen kann jedoch zu<br />
einer Benachteiligung behinderter und chronisch kranker Studienbewerber/innen<br />
führen. In den derzeit laufenden Gestaltungsprozessen<br />
ist daher sicherzustellen, dass Auswahlverfahren als Ganzes (Auswahlkriterien,<br />
Auswahlmethoden, Durchführung) behinderte und<br />
chronisch kranke Studienbewerber/innen weder mittelbar noch unmittelbar<br />
benachteiligen und keine Verschlechterung im Vergleich zu den<br />
bisherigen Zulassungsmöglichkeiten eintritt.<br />
2 Vgl. das baden-württembergische Gesetz zur Änderung auswahlrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich<br />
vom 11. Dezember 2002.<br />
3 Vgl. Wissenschaftsrat (Hrsg.): Empfehlungen zur Reform des Hochschulzugangs, Drs. 5920/04,<br />
Berlin, 30. Januar <strong>2004</strong>.<br />
4 Die Auswahl der Studierenden durch die Hochschulen ist eine langjährige Forderung der HRK<br />
(zuletzt Entschließung des HRK-Plenums „Zur Neuregelung des Hochschulzulassungsrechts“<br />
vom 10. Februar <strong>2004</strong>).<br />
5 Vgl. Arnhold, N.; Hachmeister, C.-D.: Leitfaden für die Gestaltung von Auswahlverfahren an<br />
Hochschulen, Centrum für Hochschulentwicklung, Arbeitspapier Nr. 52, Gütersloh, Februar <strong>2004</strong>.
Stark vereinfacht dargestellt, erfolgt die Bewerbung um einen Studienplatz<br />
in einem grundständigen Studiengang bislang entweder bei der<br />
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen oder – für die meisten<br />
Studiengänge – direkt bei den Hochschulen. Auswahlkriterien in zulassungsbeschränkten<br />
Studiengängen sind meist (noch) die Durchschnittsnote<br />
der Hochschulzugangsberechtigung und die Wartezeit<br />
sowie vereinzelt auch weitere Kriterien. Bei der Bewerbung bei der<br />
ZVS besteht die Möglichkeit, aus gesundheitlichen und anderen (z. B.<br />
familiären) Gründen verschiedene Sonderanträge zu stellen, die u. a.<br />
zu einer sofortigen Zulassung, zur Verbesserung der Durchschnittsnote/der<br />
Wartezeit oder zum Erhalt eines Studienplatzes am gewünschten<br />
Studienort führen können. Für die Bewerbung bei den Hochschulen<br />
gelten vergleichbare Regelungen.<br />
Ziel einer Reform des Hochschulzugangs ist es, die Eignungsprofile<br />
von Studienbewerber/innen optimal mit den Anforderungen der Studiengänge<br />
abzugleichen. Dies setzt implizit voraus, dass Studienbewerber/innen<br />
uneingeschränkt mobil sind und an jeder Hochschule,<br />
an der sie sich bewerben, auch tatsächlich studieren können. Dies ist<br />
bei behinderten und chronisch kranken Studienbewerber/innen<br />
jedoch oftmals nicht der Fall. Gründe dafür liegen sowohl in fehlenden<br />
barrierefreien Strukturen vieler Hochschulen als auch in einer mit der<br />
Behinderung oder Krankheit zusammenhängenden Bindung an<br />
bestimmte Studienorte. Der letztgenannte Aspekt wurde daher bislang<br />
von der ZVS als Grund für eine bevorzugte Berücksichtigung des<br />
ersten Studienortwunsches anerkannt.<br />
Eine Reihe der bislang für die Vergabe von Studienplätzen vorgeschlagenen<br />
Auswahlverfahren – insbesondere die Auswahlkriterien – können<br />
zu mittelbaren und/oder unmittelbaren Benachteiligungen behinderter<br />
und chronisch kranker Studienbewerber/innen führen. Eine<br />
mittelbare Benachteiligung liegt generell dann vor, wenn dem<br />
Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren behinderte<br />
und chronisch kranke Studienbewerber/innen in besonderer<br />
Weise gegenüber anderen Studienbewerber/innen benachteiligen. Darüber<br />
hinaus kann es im Verlauf von Auswahlverfahren auch zu unmittelbaren<br />
Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung oder chronischen<br />
Krankheit kommen.<br />
Auswahlkriterien wie „studiengangspezifische Berufsausbildung bzw.<br />
praktische Tätigkeit“ oder „fachspezifische Zusatzqualifikationen und<br />
außerschulische Leistungen“ können z. B. zu einer mittelbaren<br />
Benachteiligung führen. Die Arbeitsmarktsituation für behinderte und<br />
chronisch kranke Menschen ist insgesamt problematisch. Sie haben in<br />
der Regel allein aufgrund des Vorliegens einer Behinderung oder chro-<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
255
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
256<br />
nischen Krankheit relativ schlechte Einstellungschancen. Die Aufnahme<br />
praktischer Tätigkeiten während oder unmittelbar im Anschluss an<br />
die schulische Ausbildung kann von daher für behinderte und chronisch<br />
kranke junge Menschen erheblich erschwert und teilweise sogar<br />
unmöglich sein. Hinzu kommt, dass sie behinderungs- oder krankheitsbedingt<br />
in der Wahl oder Ausübung von beruflichen Tätigkeiten<br />
erheblich eingeschränkt sein können. Unter anderem deswegen erfolgt<br />
aufgrund der derzeit noch geltenden Härtefallrichtlinien der ZVS und<br />
der Hochschulen eine sofortige Zulassung dieses Personenkreises zum<br />
Studium, da die Wartezeit behinderungs- oder krankheitsbedingt in<br />
der Regel nicht sinnvoll überbrückt werden kann.<br />
Vorbehaltlich einer entsprechenden Anpassung oder einer anderen<br />
Auslegung derzeit geltender (sozial-)rechtlicher Bestimmungen ergibt<br />
sich für behinderte junge Menschen mit Bedarf an Assistenzleistungen,<br />
Gebärdensprachdolmetscher/innen, technischen Hilfsmitteln<br />
u. Ä. ein weiteres Problem: Für alle Tätigkeiten außerhalb schulischer<br />
Veranstaltungen sowie für nicht explizit in einer Hochschulprüfungsordnung<br />
oder einer staatlichen Prüfungsordnung vorgesehene Praktika<br />
steht (auch während eines Studiums) derzeit in der Regel kein Kostenträger<br />
zur Verfügung (siehe auch Eckpunkt 4).<br />
Die zuvor geschilderte finanzielle Problematik gilt analog auch für den<br />
Erwerb von zusätzlichen Qualifikationen außerhalb der Schule, z. B.<br />
für die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen in den Bereichen<br />
Informations- und Kommunikationstechnik oder Fremdsprachen.<br />
Behinderte junge Menschen, die nach dem Erwerb der Hochschulreife<br />
zunächst eine betriebliche Ausbildung absolvieren, erhalten bei einem<br />
späteren Studium in der Regel keine Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
nach dem BSHG 6 , da die Sozialhilfeträger den behinderungsbedingten<br />
studienbezogenen Zusatzbedarf üblicherweise nur dann finanzieren,<br />
wenn es sich um die erste Ausbildung handelt (siehe auch Eckpunkt<br />
4). 7<br />
Für die aufgrund solcher Auswahlkriterien für viele behinderte Studienbewerber/innen<br />
entstehende strukturelle Benachteiligung ist eine<br />
Lösung zu suchen. Diese kann z. B. in der Anpassung (sozial-)rechtli-<br />
6 Anstelle des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) tritt am 1. Januar 2005 das Sozialgesetzbuch<br />
Zwöftes Buch (SGB XII) in Kraft.<br />
7 Vgl. dazu die Empfehlungen für die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe für<br />
behinderte Menschen zum Besuch einer Hochschule der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen<br />
Träger der Sozialhilfe vom 13. September 2002. Dort heißt es unter Punkt 7: „Hilfe zur<br />
Finanzierung eines Studiums ist grundsätzlich zu versagen, wenn der behinderte Mensch eine<br />
abgeschlossene Berufsausbildung hat und ihm zugemutet werden kann, diesen Beruf auszuüben,<br />
oder wenn er bereits ein Studium abgeschlossen hat.“
cher Vorschriften und/oder in der Berücksichtigung durch das Hochschulzulassungsrecht<br />
liegen.<br />
Sowohl schriftliche als auch mündliche Auswahlverfahren sind häufig<br />
nicht barrierefrei im Sinne der Behindertengleichstellungsgesetze des<br />
Bundes und der Länder. Insofern sollten die für Nachteilsausgleiche<br />
bei Studien- und Prüfungsleistungen geltenden und ggf. auch die relevanten<br />
Bestimmungen des § 95 Abs. 2 SGB IX analog angewendet werden.<br />
Die Beauftragten der Hochschulen für die Belange behinderter<br />
und chronisch kranker Studierender sind daher an der Konzeption der<br />
Auswahlverfahren sowie an der Durchführung und ggf. der Modifikation<br />
des Auswahlprozesses zu beteiligen.<br />
Unabhängig von den bisherigen Überlegungen ist grundsätzlich die<br />
Möglichkeit zu verhindern, dass gerade wenig barrierefreie Hochschulen<br />
das Selbstauswahlrecht dazu missbrauchen, gar nicht erst „konkreten<br />
Bedarf an Barrierefreiheit“ entstehen zu lassen.<br />
Bei einer Änderung des Hochschulrahmengesetzes und ggf. des Staatsvertrages<br />
über die Vergabe von Studienplätzen, bei Einführung oder<br />
Änderung auswahlrechtlicher Regelungen auf Landesebene sowie bei der<br />
Gestaltung von Auswahlrichtlinien auf Hochschulebene ist durch Aufnahme<br />
geeigneter Bestimmungen sicherzustellen, dass behinderte und<br />
chronisch kranke Studienbewerber/innen nicht benachteiligt werden.<br />
Die zuvor dargestellten Problematiken gelten weitgehend auch für den<br />
Zugang zu konsekutiven und postgradualen (Master-)Studiengängen.<br />
2. Studien- und Prüfungsleistungen<br />
Rechtliche Verankerung und Sicherstellung einer adäquaten Umsetzung<br />
individueller Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderung<br />
oder chronischer Krankheit bei Studien- und Prüfungsleistungen<br />
Maßnahmen<br />
- Verankerung von Nachteilsausgleichen für behinderte und chronisch<br />
kranke Studierende bei Studien- und Prüfungsleistungen<br />
durch Änderung der Landeshochschulgesetze sowie der Ausbildungs-<br />
und Prüfungsordnungen des Bundes, der Länder und der<br />
Hochschulen<br />
- Berücksichtigung der studienzeitverlängernden Auswirkungen<br />
einer Behinderung oder chronischen Krankheit bei Zeitvorgaben<br />
für den Studienverlauf (Vorgabe von Zeiträumen für das Absolvieren<br />
von Studien- und Prüfungsabschnitten, Regelungen zum<br />
freien Prüfungsversuch, Studiengebühren- und Beurlaubungsregelungen)<br />
in den entsprechenden Rechtsnormen auf Bundes-,<br />
Länder- und auf Hochschulebene<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
257
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
258<br />
Erläuterung<br />
Die Durchführung des Studiums und die Prüfungs- und Promotionsverfahren<br />
sind so zu gestalten, dass behinderte und chronisch kranke<br />
Studierende gleichwertige Bedingungen im Verhältnis zu Studierenden<br />
ohne Beeinträchtigung haben. 8 Dies muss sowohl für Hochschulprüfungen<br />
als auch für staatliche (und kirchliche) Prüfungen gelten. § 16<br />
HRG sieht seit In-Kraft-Treten des BGG vor, dass Prüfungsordnungen<br />
die besonderen Belange behinderter Studierender zur Wahrung ihrer<br />
Chancengleichheit berücksichtigen müssen. Diese Vorgabe ist in den<br />
Landeshochschulgesetzen sowie in Prüfungs- und ggf. Promotionsordnungen<br />
umzusetzen – soweit dies noch nicht geschehen ist.<br />
In einigen Landeshochschulgesetzen existierte bereits vorher eine vergleichbare<br />
Regelung oder wurde zwischenzeitlich eingeführt (z. B. in<br />
Bayern, in Hamburg oder in Schleswig-Holstein) und in anderen (z. B.<br />
in Baden-Württemberg, in Hessen oder in Sachsen) ist zur Zeit noch<br />
keine Umsetzung erfolgt. Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass die<br />
rechtliche Verankerung von Nachteilsausgleichen bei Prüfungsleistungen<br />
relativ weit fortgeschritten ist, und auch dort, wo eine rechtliche<br />
Verankerung im Landeshochschulgesetz fehlt, oftmals praktiziert wird.<br />
Lücken in Bezug auf die rechtliche Verankerung bestehen bei staatlichen<br />
Regelungen auf Bundes- und auf Länderebene – also im Bereich<br />
der Approbationsordnungen sowie der Staatsprüfungen in Rechtswissenschaft<br />
und in den Lehramtsstudiengängen. 9 Die konkrete Gestaltung<br />
geeigneter nachteilsausgleichender Maßnahmen und deren<br />
Durchsetzung ist jedoch „vor Ort“ teilweise mit erheblichen Problemen<br />
verbunden.<br />
Soweit nicht durch Regelungen zum Nachteilsausgleich bei Studienund<br />
Prüfungsleistungen bereits abgedeckt, ist auch den oftmals unvermeidlichen<br />
studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung<br />
oder einer chronischen Krankheit bei Zeitvorgaben für den Studienverlauf<br />
angemessen Rechnung zu tragen. Dies betrifft insbesondere:<br />
- die Vorgabe von Zeiträumen für das Absolvieren von Studienund<br />
Prüfungsabschnitten in Studien und Prüfungsordnungen,<br />
- die Regelungen zum freien Prüfungsversuch in Landeshochschulgesetzen<br />
sowie in Prüfungsordnungen 10 und<br />
8 Vgl. dazu die Empfehlung „Prüfungsmodifikationen als Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile“<br />
des Beirats der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen<br />
<strong>Studentenwerk</strong>s, Juni 1997.<br />
9 Vgl. zu staatlichen Regelungen auf Bundesebene die Empfehlung „Nachteilsausgleich für Studierende<br />
mit Behinderung oder chronischer Krankheit in den Studiengängen Pharmazie, Humanund<br />
Zahnmedizin sowie Tiermedizin“ des Beirats der Informations- und Beratungsstelle Studium<br />
und Behinderung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s, Januar <strong>2004</strong>.<br />
10 Vgl. dazu die Empfehlung „Freiversuchsregelung für Studierende mit Behinderung oder chronischer<br />
Krankheit (sog. Freischuss)“ des Beirats der Informations- und Beratungsstelle Studium<br />
und Behinderung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s, Januar <strong>2004</strong>.
- die Regelungen zu Langzeitstudiengebühren in Landeshochschul(gebühren)gesetzen<br />
sowie in konkretisierenden Rechtsverordnungen,<br />
Verwaltungsvorschriften und Hochschulsatzungen.<br />
Während in den Rechtsnormen zu Studiengebühren die studienzeitverlängernden<br />
Auswirkungen einer Behinderung oder einer chronischen<br />
Krankheit in der Regel explizit berücksichtigt werden, bestehen<br />
in den Landeshochschulgesetzen, in den staatlichen Ausbildungs- und<br />
Prüfungsordnungen auf Bundes- und Länderebene, in den Hochschulprüfungsordnungen<br />
sowie in den Immatrikulationsordnungen noch<br />
Regelungslücken.<br />
3. Barrierefreie Strukturen<br />
Aus- und Aufbau barrierefreier Strukturen im Hochschulbereich<br />
Maßnahmen<br />
- Sicherstellung einer barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzbarkeit<br />
der Hochschul- und <strong>Studentenwerk</strong>sgebäude (insbesondere<br />
Veranstaltungs- und Diensträume, Informations- und Beratungseinrichtungen,<br />
sanitäre Anlagen, Mensen, Cafeterien, Wohnanlagen,<br />
Sportanlagen) durch die Verantwortlichen im Hochschulund<br />
<strong>Studentenwerk</strong>sbereich sowie durch entsprechende Änderung<br />
rechtlicher Regelungen (Änderung von Landesbauordnungen<br />
und nachgeordneter Bestimmungen)<br />
- Sicherstellung der barrierefreien Wahrnehmbarkeit und Nutzbarkeit<br />
aller Informations- und Kommunikationsangebote und -<br />
prozesse im Studienalltag (Lehrveranstaltungen in Präsenzoder<br />
virtueller Form, Lehr- und Studienmaterialien, Literaturversorgung,<br />
studienbezogene Informationen, Sprechstunden,<br />
Zulassungs-, Prüfungs- und andere relevante Verwaltungsverfahren)<br />
- Sicherstellung einer barrierefreien Hochschuldidaktik durch<br />
Angebot und Begleitung spezieller Tutorien, durch Bereitstellung<br />
von Umsetzungsdiensten für die Adaption von Studienmaterialien<br />
(insbesondere für blinde und sehbehinderte Studierende)<br />
sowie die Information/Qualifizierung von Lehrenden<br />
- Erhalt, Aufbau und Weiterentwicklung von Arbeitsmöglichkeiten<br />
für behinderte und chronisch kranke Studierende, z. B.<br />
durch die Bereitstellung speziell ausgestatteter (PC-)Arbeitsplätze<br />
oder -räume, durch den Aufbau von Hilfsmittelpools sowie<br />
durch entsprechende Betreuungs- und Schulungsange-bote<br />
- Verankerung und angemessene Ressourcenausstattung der<br />
Beauftragten für die Belange behinderter und chronisch kranker<br />
Studierender in Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en, insbeson-<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
259
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
260<br />
dere durch eine entsprechende Änderung der Landeshochschulgesetze<br />
- Berücksichtigung des Ziels der Gestaltung barrierefreier Strukturen<br />
im Hochschulbereich in Steuerungssystemen für Hochschulen<br />
und <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
Erläuterung<br />
Die im engeren Sinne barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der<br />
Einrichtungen der Hochschulen und der <strong>Studentenwerk</strong>e sind für<br />
behinderte und chronisch kranke Studierende für die Wahl des Hochschulorts<br />
und des Studienfachs sowie die Durchführung des Studiums<br />
unverzichtbar. Nach wie vor können insbesondere Studienwünsche<br />
körperbehinderter Menschen aufgrund bestehender baulicher Barrieren<br />
nicht realisiert werden. Daher sollen Hochschulgebäude einschließlich<br />
der von Hochschulen genutzten Gebäude Dritter sowie<br />
Gebäude der <strong>Studentenwerk</strong>e einschließlich der Studentenwohnheime<br />
barrierefrei gestaltet sein. Durch entsprechende Regelungen in den<br />
Landesbauordnungen sowie in den nachgeordneten Bestimmungen<br />
(z. B. Bauprüfdienste) ist von den Landesgesetzgebern sicherzustellen,<br />
dass von den Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en genutzte Gebäude<br />
und sonstige Räumlichkeiten, die neu errichtet, wesentlich umgestaltet<br />
oder in die Nutzung der Hochschulen/<strong>Studentenwerk</strong>e übernommen<br />
werden, nach dem anerkannten und aktuellen Stand der Technik<br />
barrierefrei zugänglich und nutzbar sind (insbesondere nach den entsprechenden<br />
DIN-Vorschriften). Solange die barrierefreie Gestaltung<br />
einer Hochschule oder eines <strong>Studentenwerk</strong>es noch nicht abgeschlossen<br />
ist, sollten diese geeignete Alternativen (z. B. die Verlegung von<br />
Veranstaltungen in zugängliche Räume oder die Bereitstellung personeller<br />
Hilfen für die Mensanutzung) anbieten. Solche Maßnahmen<br />
können eine mangelnde Barrierefreiheit jedoch nicht kompensieren,<br />
sondern lediglich eine Übergangslösung darstellen.<br />
Für die meisten Studierenden ist es selbstverständlich, dass sie alle<br />
akustischen, schriftlichen und bildlichen Informationen erfassen, bearbeiten,<br />
speichern und übermitteln („kommunizieren“) können. Informations-<br />
und Kommunikationsprozesse sind jedoch häufig nicht barrierefrei<br />
gestaltet, so dass sich für behinderte Studierende im Studienalltag<br />
teilweise massive Probleme ergeben. So haben blinde und<br />
sehbehinderte Studierende die größten Probleme bei der Erfassung von<br />
schriftlichen und bildlichen Informationen, gehörlose und schwerhörige<br />
Studierende bei der Erfassung akustischer Informationen sowie<br />
gehörlose und sprachbehinderte Studierende bei der lautsprachlichen<br />
Übermittlung von Informationen. Die Hochschulen sollten daher die<br />
„konventionellen“ und die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellten<br />
Informations- und Studienangebote sowie die studienbezogenen<br />
Verwaltungsverfahren in einer für behinderte Studierende wahr-
nehmbaren Form zur Verfügung stellen und eine barrierefreie Kommunikation<br />
ermöglichen. Dies gilt analog auch für die <strong>Studentenwerk</strong>e,<br />
soweit nicht bereits – wie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung<br />
– eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung (§ 17 Abs. 1 Ziffer<br />
4 und Abs. 2 SGB I) besteht.<br />
Die Situation behinderter und chronisch kranker Studierender ist in<br />
Bezug auf die Lehre durch vielfältige Barrieren – insbesondere ein<br />
Defizit an unterstützenden Angeboten – in zwei Bereichen gekennzeichnet.<br />
Zum einen sind Lehrveranstaltungen im weitesten Sinn (Vorlesungen,<br />
Seminare, Übungen, Sprechstunden) barrierefrei anzubieten.<br />
Dies bedeutet, dass die Räumlichkeiten barrierefrei zugänglich<br />
und nutzbar sind und dass die präsentierten Lehrinhalte für alle Studierenden<br />
gleichermaßen erschließbar gestaltet werden. Dazu ist es<br />
erforderlich, insbesondere bei den Lehrenden, ein entsprechendes<br />
Bewusstsein zu schaffen und entsprechende Qualifizierungsangebote<br />
zur Verfügung zu stellen. Zum anderen sollten die Hochschulen über<br />
eine Reihe assistiver Technologien verfügen sowie personenbezogene<br />
Dienstleistungen anbieten. Die Bereitstellung assistiver Technologien<br />
durch die Hochschulen ist für die Durchführung von Lehrveranstaltungen<br />
sowie für studienbezogene Aktivitäten an der Hochschule<br />
gedacht und kann daher die individuell durch die Kostenträger für den<br />
behinderungsbedingten studienbezogenen Zusatzbedarf zur Verfügung<br />
zu stellenden technischen Hilfen nicht ersetzen. Assistive Technologien<br />
können in einem zentralen PC-Arbeitsraum, im Rahmen<br />
eines Hilfsmittelpools oder als „Mischform“ zur Verfügung gestellt<br />
werden. Zu den personenbezogenen Dienstleistungen für behinderte<br />
und chronisch kranke Studierende zählen Tutorien und andere zielgruppenspezifische,<br />
individuell unterstützende Dienstleistungen, die<br />
bislang eher selten angeboten werden, z. B. Studiendienste für gehörlose<br />
und schwerhörige Studierende, Umsetzungsdienste für sehbehinderte<br />
und blinde Studierende oder spezifische Angebote für chronisch<br />
erkrankende Studierende, die auf die Entwicklung und den Erhalt studienbezogener<br />
Fähigkeiten zielen.<br />
Für die systematische Gestaltung barrierefreier Strukturen, die Sicherstellung<br />
eines gleichberechtigten Studiums und die Koordination entsprechender<br />
Maßnahmen im Hochschulbereich ist es notwendig, dass<br />
die Rolle der in den meisten Hochschulen eingesetzten Beauftragten<br />
für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender – in<br />
Anlehnung an das Amt der Gleichstellungsbeauftragten – durch eine<br />
landesgesetzliche Verankerung ihres Amtes und dessen Ausstattung<br />
mit entsprechenden Rechten und Ressourcen gestärkt wird.<br />
Um den Hochschulen und den <strong>Studentenwerk</strong>en Anreize für den Aufund<br />
Ausbau barrierefreier Strukturen zu geben, ist dieses Ziel seitens<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
261
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
262<br />
der Länder bei der Steuerung von Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
(z. B. durch Zielvereinbarungen) zu verfolgen. Zur Förderung eines<br />
entsprechenden Bewusstseins in Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
sind die Leistungen für behinderte und chronisch kranke Studierende<br />
bei Evaluationen einzubeziehen.<br />
4. Finanzierung des Studiums<br />
Sicherung und Weiterentwicklung der Studienfinanzierung für Studierende<br />
mit Behinderung oder chronischer Krankheit<br />
Maßnahmen<br />
- Abbau der bestehenden Benachteiligung behinderter Studierender,<br />
die für die Durchführung eines Studiums z. B. Assistenz,<br />
Transportleistungen, Gebärdensprachdolmetscher/innen oder<br />
Hilfsmittel benötigen, durch eine einkommens- und vermögensunabhängige<br />
Finanzierung des behinderungsbedingten studienbezogenen<br />
Zusatzbedarfs, z. B. durch dessen Integration in<br />
das Bundesausbildungsförderungsgesetz 11 oder in ein – derzeit<br />
nicht bestehendes – Leistungsgesetz für behinderte Menschen<br />
(mit dem Ziel der Ausgliederung dieser Leistungen aus dem<br />
Bundessozialhilfegesetz 12 )<br />
- Abbau der bestehenden Benachteiligung behinderter Studierender<br />
mit behinderungsbedingtem studienbezogenem Zusatzbedarf;<br />
Finanzierung dieses Bedarfs auch für Personen, die nach<br />
einer beruflichen Erstausbildung ein grundständiges Hochschulstudium<br />
beginnen, die während eines Studiums ein freiwilliges<br />
Praktikum absolvieren oder die nach einem grundständigen<br />
Studium ein weiterführendes Studium aufnehmen (Master-,<br />
Aufbau- oder Promotionsstudium)<br />
- Ausschöpfung von Gestaltungsspielräumen innerhalb der zur<br />
Zeit bestehenden Studienfinanzierungssysteme sowie Beschleunigung<br />
und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren durch<br />
inhaltliche Abstimmung aller rechtlichen Regelungen, die für<br />
die Studienfinanzierung behinderter und chronisch kranker Studierender<br />
relevant sind (insbesondere BAföG, Allgemeine Verwaltungsvorschriften<br />
zum BAföG, Bundessozialhilfegesetz und<br />
nachgeordnete Bestimmungen, hochschulrechtliche Regelungen)<br />
- Gestaltung effizienter Antrags- und Verwaltungsprozesse sowie<br />
Vermeidung von Zuständigkeitskonflikten durch Gewährung<br />
aller studienbezogenen finanziellen Leistungen an behinderte<br />
und chronisch kranke Studierende aus einer Hand<br />
11 Vgl. Vorschlag des DSW zur Umgestaltung des BAföG vom November 2000.<br />
12 Anstelle des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) tritt am 1. Januar 2005 das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch<br />
(SGB XII) in Kraft.
- Berücksichtigung der Belange behinderter und chronisch kranker<br />
Studierender bei der Erhebung von Studiengebühren sowie<br />
bei der Weiterentwicklung bestehender und der Schaffung neuer<br />
Studienfinanzierungssysteme; Beachtung der studienzeitverlängernden<br />
Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen<br />
Krankheit, eines behinderungs- oder krankheitsbedingt notwendig<br />
werdenden Studienfachwechsels, einer Studienunterbrechung<br />
oder eines Zweitstudiums; behinderungs- oder krankheitsbedingte<br />
angemessene Gestaltung von Bewilligungsvoraussetzungen,<br />
-höhe, -zeitraum und Rückzahlungsmodalitäten 13<br />
- Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs behinderter<br />
und chronisch kranker Studierender zur Förderung durch Studienstiftungen,<br />
insbesondere durch eine barrierefreie Gestaltung<br />
der Aufnahmeverfahren<br />
Erläuterung<br />
Behinderte und chronisch kranke Studierende haben für den studentischen<br />
allgemeinen Unterhalts- und Ausbildungsbedarf dem Grunde<br />
nach Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
(BAföG), für den die in der Regel bei den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
angesiedelten Ämter für Ausbildungsförderung zuständig sind.<br />
Der durch Leistungen nach dem BAföG und ggf. durch die gesetzlichen<br />
Krankenkassen als Träger von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation<br />
nicht gedeckte behinderungsbedingte zusätzliche Unterhaltsund<br />
Ausbildungsbedarf (z. B. Studienassistenz, Gebärdensprachdolmetscher/innen,<br />
Hilfsmittel) ist durch den Träger der Eingliederungshilfe<br />
nach dem BSHG 14 zu finanzieren. Dieser tritt jedoch nur dann ein,<br />
wenn das primär einzusetzende Einkommen und Vermögen der Studierenden<br />
oder der Unterhaltsverpflichteten nicht ausreicht.<br />
Der Verweis behinderter und chronisch kranker Studierender auf zwei,<br />
nach unterschiedlichen Prinzipien gestaltete und damit nicht kompatible<br />
Sozialleistungssysteme (BAföG, BSHG, Eingliederungshilfe), ist in<br />
mehrfacher Hinsicht benachteiligend.<br />
So besteht eine erhebliche Benachteiligung behinderter und chronisch<br />
kranker Studierender, die für die Durchführung eines Studiums Assistenz,<br />
Transportleistungen, Gebärdensprachdolmetscher/innen, Hilfsmittel<br />
o. Ä. benötigen, weil dieser studienbezogene Zusatzbedarf nach<br />
dem BSHG 15 ausschließlich einkommens- und vermögensabhängig<br />
gewährt wird – im Gegensatz zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-<br />
13 Vgl. dazu die Empfehlung des Beirats der Informations- und Beratungsstelle zu Langzeitstudiengebühren<br />
vom Januar <strong>2004</strong>.<br />
14 Vgl. Fußnote 11.<br />
15 Vgl. Fußnote 11.<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
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Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
264<br />
leben. Dies bedeutet – je nach sozialer Herkunft – de facto eine erhebliche<br />
oder gar unüberwindliche „Eintrittsbarriere“ für den Zugang zum<br />
Hochschulstudium. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen,<br />
dass viele behinderte und chronisch kranke Studierende deutlich<br />
geringere Chancen als nichtbehinderte Studierende haben, durch<br />
Arbeit zur Studienfinanzierung beizutragen. Dies liegt u. a. an schlechteren<br />
Einstellungschancen, eingeschränkten Arbeitsfeldern sowie wiederum<br />
an den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, da für eine<br />
berufliche Tätigkeit während des Studiums üblicherweise kein Kostenträger<br />
für die Finanzierung notwendiger Assistenz, technischer Hilfsmittel<br />
u. Ä. zur Verfügung steht.<br />
Problematisch ist weiter, dass Studierende,<br />
- die nach einer beruflichen Erstausbildung ein grundständiges<br />
Hochschulstudium aufnehmen,<br />
- die während eines Studiums ein freiwilliges – jedoch für eine<br />
spätere berufliche Eingliederung sinnvolles – Praktikum absolvieren,<br />
- oder die nach einem grundständigen Studium ein weiterführendes<br />
Studium aufnehmen (postgraduales Master-, Aufbau- oder<br />
Promotionsstudium),<br />
meist keine Leistungen der Eingliederungshilfe zum Besuch einer<br />
Hochschule nach dem BSHG 16 erhalten. Die meisten Sozialhilfeträger<br />
gewähren solche Leistungen in der Regel nur dann, wenn es sich um<br />
die erste Ausbildung handelt. Dies stellt für die drei vorgenannten<br />
Gruppen im Vergleich zu nichtbehinderten Menschen eine erhebliche<br />
Benachteiligung sowie einen Wettbewerbsnachteil auf dem Arbeitsmarkt<br />
dar, denn bestimmte, allgemein übliche Bildungsverläufe werden<br />
de facto von vornherein verwehrt. Die bisherige Anwendungspraxis,<br />
nach der Eingliederungshilfe zum Besuch einer Hochschule nur<br />
für die erste Ausbildung gewährt wird, kann zudem im Zuge der<br />
Umstellung auf Bachelor-/Masterstudiengänge dazu führen, dass der<br />
behinderungsbedingte studienbezogene Zusatzbedarf für ein konsekutives<br />
Masterstudium nicht finanziert wird. Dies würde bedeuten, dass<br />
zukünftig der Bildungsweg behinderter Menschen mit behinderungsbedingtem<br />
(Studien-)Zusatzbedarf regelhaft mit dem Bachelor endet.<br />
Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten im Bereich der Studienfinanzierung<br />
entsteht ein hoher Aufwand für die Beantragung der<br />
notwendigen Leistungen. Durch die vom DSW vorgeschlagene Zusammenführung<br />
aller Leistungen für behinderte und chronisch kranke Studierende<br />
im BAföG ließen sich sowohl ein Teil der oben genannten<br />
16 Vgl. Fußnote 11.
Benachteiligungen als auch der Antragsaufwand für die Betroffenen<br />
(„ein Träger für alle Leistungen“) erheblich reduzieren.<br />
Bei der Weiterentwicklung bestehender und der Schaffung neuer Studienfinanzierungssysteme<br />
– ggf. unter finanzieller Beteiligung der Studierenden<br />
– sind die bestehenden Benachteiligungen abzubauen und<br />
neue zu vermeiden. Letzteres bedeutet insbesondere, dass die studienzeitverlängernden<br />
Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen<br />
Krankheit, eines behinderungs- oder krankheitsbedingt notwendig<br />
werdenden Studienfachwechsels, einer Studienunterbrechung oder<br />
eines Zweitstudiums durch eine angemessene Gestaltung von Bewilligungsvoraussetzungen,<br />
-höhe, -zeitraum und Rückzahlungsmodalitäten<br />
zu beachten sind.<br />
5. Information, Beratung<br />
Erhalt, Aufbau und Weiterentwicklung professioneller Informations-,<br />
Beratungs- und Dienstleistungsangebote für Menschen mit einer<br />
Behinderung oder chronischen Krankheit in der Phase der Studienund<br />
Berufswahl, in der Phase des Übergangs von der Schule an die<br />
Hochschule, während des Studiums und in der Phase des Übergangs<br />
von der Hochschule in den Beruf<br />
Maßnahmen<br />
- Erhalt und Weiterentwicklung von vernetzten Informations-,<br />
Beratungs- und Unterstützungsangeboten in der Phase der Studien-<br />
und Berufswahl, insbesondere durch spezielle Dienste<br />
sowie eine stärkere Vernetzung der örtlichen Agenturen für<br />
Arbeit, der Schulen und der Hochschulen untereinander<br />
- Erhalt, Aufbau und Weiterentwicklung von professionellen, allgemeinen<br />
und zielgruppenspezifischen Informations-, Beratungs-<br />
und Unterstützungsangeboten für behinderte und chronisch<br />
kranke Studierende in der Phase des Übergangs von der<br />
Schule an die Hochschule und während des Studiums<br />
- Aufbau und Weiterentwicklung von (überregionalen) Angeboten<br />
zur Förderung der beruflichen Perspektiven, z. B. durch<br />
Informations- und Beratungsangebote zur Planung der beruflichen<br />
Entwicklung, zur persönlichen Bewerbungsstrategie bzw.<br />
zur Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen sowie<br />
durch Aufbau eines Berufsfelderkundungs- oder Praktikumservice<br />
Erläuterung<br />
Für die Sicherstellung gleichberechtigter Teilhabemöglichkeiten behinderter<br />
und chronisch kranker Studieninteressierter und Studierender<br />
sind professionelle Informations-, Beratungs- und Dienstleistungsange-<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
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Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
266<br />
bote in der Phase der Studien- und Berufswahl, in der Phase des Übergangs<br />
von der Schule an die Hochschule, während des Studiums und<br />
in der Phase des Übergangs von der Hochschule in den Beruf unerlässlich.<br />
Insbesondere geht es dabei um die drei folgenden Schwerpunkte:<br />
- In den letzten Jahren hat die Bundesagentur für Arbeit ihre<br />
Informations- und Beratungsangebote für behinderte und chronisch<br />
kranke Studieninteressierte in der Phase der Studien- und<br />
Berufswahl bedauerlicherweise reduziert, ohne dass sich zwischenzeitlich<br />
entsprechende neue Strukturen gebildet haben.<br />
Insbesondere vor dem Hintergrund des intendierten Wettbewerbs<br />
zwischen den Hochschulen und der damit einhergehenden<br />
Heterogenität von Studienangeboten kommt einer qualifizierten<br />
Beratung im Übergang von Schule zu Berufs-/Hochschulausbildung<br />
jedoch eine noch stärkere Bedeutung zu als<br />
früher.<br />
- Während des Studiums ist besonderes Augenmerk auf zielgruppenspezifische,<br />
individuell unterstützende Beratungs- und Serviceleistungen<br />
zu richten, die bislang eher selten angeboten<br />
werden. Dazu zählen z. B. Beratungs- und Tutorienangebote<br />
zum Auf- und Ausbau notwendiger studienbezogener Fähigkeiten<br />
und Fertigkeiten, Umsetzungsdienste für blinde und sehbehinderte<br />
Studierende oder deren Lehrende, Studiendienste für<br />
gehörlose und schwerhörige Studierende oder spezifische Angebote<br />
für chronisch kranke Studierende.<br />
- An vielen Hochschulen gibt es mittlerweile vielfältige Angebote<br />
an berufskundlichen Entwicklungs- und Orientierungsmöglichkeiten<br />
zum Erwerb von Schlüssel- und Zusatzqualifikationen<br />
sowie an Trainingsangeboten für die Bewerbungsphase, die oftmals<br />
von den Zentralen Studienberatungsstellen unter der<br />
Bezeichnung „Career Center“ oder „Career Service“ angeboten<br />
werden. Unabhängig von aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen<br />
ist der Übergang von der Hochschule in den Beruf für<br />
behinderte und chronisch kranke Menschen oftmals schwierig.<br />
Daher sind nicht nur die allgemeinen Angebote barrierefrei zu<br />
gestalten, sondern ergänzend zu diesen überregionale Informations-<br />
und Beratungsangebote sowie Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen<br />
für behinderte und chronisch kranke Studierende<br />
anzubieten (z. B. in Kooperation mit Unternehmen oder<br />
Unternehmensverbänden, mit Vertrauenspersonen für schwerbehinderte<br />
Menschen, mit Integrationsämtern und Integrationsfachdiensten).<br />
Vor dem Hintergrund der überall bestehenden finanziellen Restriktionen<br />
erscheint es sinnvoll, dass die vorhandenen Informations-, Beratungs-<br />
und Unterstützungsangebote qualitativ gesichert und inhaltlich<br />
weiterentwickelt werden. Neue Angebote sollten insbesondere an die
am jeweiligen Hochschulstandort bestehenden (und sehr unterschiedlichen)<br />
Strukturen anknüpfen und Versorgungslücken schließen.<br />
Wichtig erscheint auch, dass professionelle Angebote kontinuierlich<br />
erfolgen und somit für die Betroffenen stabile und verlässliche Strukturen<br />
bestehen.<br />
6. Internationale Aspekte<br />
Gestaltung von Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe<br />
von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit in<br />
einem internationalen – insbesondere europäischen – Hochschulraum<br />
Maßnahmen<br />
- Berücksichtigung der Belange behinderter und chronisch kranker<br />
Studierender bei allen Maßnahmen im Rahmen der Internationalisierung<br />
der Hochschulen<br />
- Abbau von Hemmnissen für grenzüberschreitende Mobilität<br />
durch Umgestaltung und Harmonisierung der bestehenden<br />
nationalen Studienfinanzierungs- und Sozialleistungssysteme<br />
für behinderte und chronisch kranke Studierende<br />
- Berücksichtigung der Belange behinderter und chronisch kranker<br />
Studierender bei der Entwicklung grenzüberschreitender<br />
Studienfinanzierungssysteme<br />
- Aus- und Aufbau von spezifischen Informations-, Beratungsund<br />
Qualifizierungsangeboten zur Förderung der grenzüberschreitenden<br />
Mobilität behinderter und chronisch kranker Studierender<br />
Erläuterung<br />
Durch den Bologna-Prozess soll bis zum Jahre 2010 ein einheitlicher<br />
europäischer Hochschulraum verwirklicht werden, der Studierenden<br />
ein „grenzenloses“ Studium im jeweiligen In- und Ausland ermöglicht.<br />
Dies bedeutet, dass – bei gleichzeitiger Wahrung der kulturellen und<br />
sprachlichen Vielfalt – auf eine Konvergenz der jeweiligen Hochschulsysteme<br />
hingearbeitet werden muss. Dies geschieht derzeit insbesondere<br />
durch die flächendeckende Einführung von Bachelor-/Masterstudiengängen.<br />
Für behinderte und chronisch kranke Studierende eröffnet der Bologna-Prozess<br />
viele Chancen, die aber nur dann wahrgenommen werden<br />
können, wenn die Studienfinanzierungs- und Sozialleistungssysteme<br />
so aufeinander abgestimmt werden, dass eine gleichberechtigte Teilhabe<br />
behinderter und chronisch kranker Studierender am nationalen und<br />
internationalen Hochschulleben möglich wird.<br />
Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
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Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />
268<br />
Unabhängig von den Bedingungen an den Hochschulen bestehen derzeit<br />
insbesondere im Sozialrecht Barrieren, die einer wechselseitigen,<br />
grenzüberschreitenden Mobilität entgegenstehen. So ist es beispielsweise<br />
für behinderte Studierende mit behinderungsbedingtem studienbezogenen<br />
Zusatzbedarf nur in Ausnahmefällen möglich, solche Leistungen<br />
für ein Studium im Ausland zu erhalten. Umgekehrt steht<br />
auch ausländischen Studierenden bei einem Studium in Deutschland<br />
für solche Bedarfe in der Regel kein Kostenträger zur Verfügung. Eine<br />
Reihe behinderter Studierender benötigen regelmäßig Leistungen nach<br />
dem SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) und dem SGB XI<br />
(Soziale Pflegeversicherung). Der Bezug dieser Leistungen im Ausland<br />
ist jedoch allenfalls für kurzzeitige Aufenthalte, nicht jedoch für länger<br />
dauernde Studienaufenthalte möglich.
Teil C<br />
Satzung und<br />
Geschäftsordnung
I. SATZUNG DES DEUTSCHEN STUDENTENWERKS<br />
in der von der 65. ordentlichen Mitgliederversammlung am 1. Dezember<br />
<strong>2004</strong> in Berlin beschlossenen Fassung<br />
Präambel<br />
Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> (DSW) ist der freiwillige Zusammenschluss<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e in der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Diese erfüllen öffentliche Aufgaben der wirtschaftlichen, sozialen,<br />
gesundheitlichen und kulturellen Förderung der Studierenden an deutschen<br />
Hochschulen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung<br />
von Chancengleichheit. Im Zusammenwirken mit Hochschulen<br />
und Hochschulstädten tragen sie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen<br />
für das Hochschulstudium bei und beteiligen sich<br />
insoweit an der Gestaltung des Lebensraums Hochschule.<br />
Zur Erreichung dieser Ziele leistet das DSW im Rahmen der folgenden<br />
Satzung seinen Beitrag. Bei der Meinungsbildung des DSW wirken in<br />
den Organen und in den satzungsgemäßen Gremien neben den gesetzlichen<br />
Vertreterinnen und Vertretern der <strong>Studentenwerk</strong>e die ehrenamtlichen<br />
Mitglieder der Organe der örtlichen <strong>Studentenwerk</strong>e mit,<br />
insbesondere Studierende, Professorinnen und Professoren.<br />
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr<br />
(1) Der Verein führt den Namen <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong> (DSW).<br />
Er ist in das Vereinsregister eingetragen.<br />
(2) Er hat seinen Sitz in Berlin.<br />
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
§ 2 Zweck<br />
(1) Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong><br />
a) fördert seine Mitglieder unter Achtung ihrer Selbstständigkeit<br />
und Unabhängigkeit bei der Erfüllung der ihnen gesetzten<br />
Aufgaben, indem es insbesondere:<br />
- die Interessen seiner Mitglieder vertritt und dabei deren<br />
Sachkunde in die Gesetzgebung von Bund und Ländern einbringt;<br />
- die örtlichen <strong>Studentenwerk</strong>e generell oder auch im Einzelfall<br />
unterstützt durch Organisation von Fachtagungen, Erarbeitung<br />
von Arbeitshilfen, Herausgabe von Informationsmaterial<br />
und Durchführung von Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen;<br />
- Öffentlichkeitsarbeit betreibt;<br />
Satzung<br />
271
Satzung<br />
272<br />
b) pflegt enge Zusammenarbeit mit Institutionen und Organisationen,<br />
die den gleichen Zwecken dienen;<br />
c) kann von Verwaltungen, Institutionen und Organisationen<br />
Aufträge im Rahmen des Vereinszwecks übernehmen;<br />
d) nimmt sozialpolitische Belange der Studierenden der Hochschulen<br />
wahr.<br />
(2) Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> wahrt Neutralität gegenüber politischen,<br />
konfessionellen und weltanschaulichen Gruppierungen.<br />
(3) Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong><br />
a) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige<br />
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“<br />
der Abgabenordnung;<br />
b) ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche<br />
Zwecke;<br />
c) darf seine Mittel nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwenden.<br />
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus<br />
seinen Mitteln;<br />
d) darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft<br />
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe<br />
Vergütung begünstigen.<br />
§ 3 Mitgliedschaft<br />
(1) Mitglieder des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s können <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
und entsprechende rechtlich selbstständige Einrichtungen<br />
werden.<br />
(2) Die Mitgliedschaft endet<br />
a) durch Austritt; dieser kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres<br />
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von<br />
sechs Monaten erklärt werden;<br />
b) durch Ausschluss, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.<br />
(3) Persönlichkeiten, die sich um die Vereinszwecke besonders verdient<br />
gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung<br />
auf Antrag eines Mitgliedes zu Ehrenmitgliedern gewählt werden.<br />
Sie haben in der Mitgliederversammlung beratende Stimme.<br />
§ 4 Organe<br />
Organe des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s sind<br />
a) die Mitgliederversammlung,<br />
b) der Vorstand,<br />
c) die Generalsekretärin bzw. der Generalsekretär.<br />
§ 5 Ordentliche Mitgliederversammlung<br />
(1) Mindestens einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung<br />
statt.<br />
(2) Die Mitgliederversammlung wird mindestens sechs Wochen vor<br />
der Sitzung unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung auf
Beschluss des Vorstandes durch die Generalsekretärin bzw. den<br />
Generalsekretär schriftlich einberufen.<br />
(3) Anträge zur Tagesordnung müssen vier Wochen vor der Sitzung<br />
der Geschäftsstelle zugehen und drei Wochen vor der Sitzung<br />
den Mitgliedern zugestellt werden. Dringlichkeitsanträge sind<br />
zulässig, wenn sie von Mitgliedern, die mindestens ein Drittel<br />
der Stimmen in der Mitgliederversammlung führen, oder vom<br />
Vorstand oder vom Kuratorium gestellt werden.<br />
(4) Die Mitgliederversammlung wählt für ihre Sitzungen eine Verhandlungsleiterin<br />
oder einen Verhandlungsleiter und mindestens<br />
eine Vertreterin oder einen Vertreter.<br />
§ 6 Außerordentliche Mitgliederversammlung<br />
(1) Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand<br />
einberufen werden. Sie müssen einberufen werden, wenn<br />
es von Mitgliedern, die wenigstens ein Fünftel der Stimmen in<br />
der Mitgliederversammlung führen, beantragt wird.<br />
Die außerordentliche Mitgliederversammlung muss innerhalb<br />
einer Frist von sechs Wochen, gerechnet vom Eingang des<br />
Antrages in der Geschäftsstelle, stattfinden.<br />
(2) Die Frist des § 5 Absatz 2 verkürzt sich auf vier, die Fristen des<br />
Absatzes 3 verkürzen sich auf drei bzw. zwei Wochen.<br />
(3) Außerordentliche Mitgliederversammlungen können nicht über<br />
Anträge auf Änderung der Satzung, auf Aufnahme oder Ausschluss<br />
von Mitgliedern und auf Auflösung des Vereins<br />
beschließen.<br />
§ 7 Aufgaben der Mitgliederversammlung<br />
(1) Die Mitgliederversammlung ist für alle Angelegenheiten zuständig,<br />
die nicht anderen Organen zugewiesen sind.<br />
(2) Der Mitgliederversammlung obliegen insbesondere<br />
a) die Aufstellung allgemeiner Richtlinien für die Arbeit des<br />
Vereins;<br />
b) die Wahl und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstandes;<br />
c) die Bestätigung der vom Vorstand vorzuschlagenden Generalsekretärin<br />
bzw. des vom Vorstand vorzuschlagenden<br />
Generalsekretärs und ihre bzw. seine Abberufung unbeschadet<br />
ihrer bzw. seiner dienstvertraglichen Ansprüche;<br />
d) die Einrichtung und Auflösung von Ausschüssen gemäß §<br />
16 sowie die Wahl und die Abberufung ihrer Vorsitzenden.<br />
e) der Beschluss des Wirtschaftsplanes und die Festsetzung der<br />
Mitgliedsbeiträge, die Ermäßigung oder der Erlass von<br />
Beiträgen im Einzelfall;<br />
Satzung<br />
273
Satzung<br />
274<br />
f) die Entgegennahme der <strong>Jahresbericht</strong>e des Vorstandes, der<br />
Generalsekretärin bzw. des Generalsekretärs, des Kuratoriums,<br />
des Studierendenrates und der Ausschüsse sowie des<br />
Berichts der Wirtschaftsprüferin oder des Wirtschaftsprüfers;<br />
g) die Entlastung des Vorstandes und der Generalsekretärin<br />
bzw. des Generalsekretärs;<br />
h) die Bestellung einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers<br />
für das nächste Geschäftsjahr, die bzw. der<br />
den Jahresabschluss und den Vollzug des Wirtschaftsplanes<br />
prüft;<br />
i) die Aufnahme von Mitgliedern;<br />
j) die Beschlussfassungen über Satzungsänderungen, den Ausschluss<br />
von Mitgliedern und die Geschäfts- und Wahlordnung<br />
der Mitgliederversammlung.<br />
§ 8 Zusammensetzung der Mitgliederversammlung<br />
(1) In der Mitgliederversammlung werden die Mitglieder gemäß § 3<br />
Absatz 1 durch schriftlich bevollmächtigte Vertreterinnen und<br />
Vertreter vertreten. Bei der Zusammensetzung der Delegationen<br />
sollen auch die ehrenamtlichen Mitglieder der Organe der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
berücksichtigt werden.<br />
(2) Die Stimmenzahl der Mitglieder hängt von der Anzahl der Studierenden<br />
ab, für die das Mitglied gemäß § 21 beitragspflichtig<br />
ist. Auf je angefangene 4.000 Studierende, für die das Mitglied<br />
beitragspflichtig ist, entfällt eine Stimme, jedoch nicht mehr als<br />
insgesamt zehn. Die Stimmen jedes Mitgliedes können nur einheitlich<br />
abgegeben werden. Die Übertragung von Stimmen ist<br />
nicht zulässig<br />
(3) Die stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertreter der Mitglieder,<br />
die Mitglieder des Vorstandes, die Generalsekretärin bzw.<br />
der Generalsekretär, das Kuratorium und der Studierendenrat<br />
haben das Recht, Anträge zu stellen.<br />
§ 9 Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung<br />
(1) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens<br />
zwei Drittel aller Stimmen der Mitglieder vertreten sind.<br />
Die Beschlussfähigkeit gilt als gegeben, solange nicht auf Antrag<br />
die Beschlussunfähigkeit festgestellt worden ist.<br />
(2) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit Ausnahme<br />
von § 7 Absatz 2 j) mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden<br />
Mitglieder gefasst. Für Beschlüsse gemäß § 7 Absatz 2 j)<br />
ist die Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder<br />
erforderlich, jedoch mindestens die Hälfte der Mitglieder.<br />
(3) Für Wahlen gilt Absatz 2, Satz 1 entsprechend. Wird die Mehrheit<br />
in zwei Wahlgängen nicht erreicht, gilt im dritten Wahlgang
diejenige oder derjenige als gewählt, die bzw. der die meisten<br />
Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />
das Los. Die Wahl und die Abberufung der Vorstandsmitglieder<br />
sowie der Ausschussvorsitzenden erfolgt ebenso wie die Bestätigung<br />
und die Abberufung der Generalsekretärin bzw. des Generalsekretärs<br />
in geheimer Abstimmung.<br />
§ 10 Aufgaben des Vorstandes<br />
(1) Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins und verantwortet<br />
ihren Vollzug vor der Mitgliederversammlung, soweit nicht die<br />
Generalsekretärin bzw. der Generalsekretär als Organ zuständig<br />
ist. Der Vorstand tritt mindestens viermal jährlich und auf<br />
Antrag eines Vorstandsmitgliedes oder der Generalsekretärin<br />
bzw. des Generalsekretärs zusammen. Der Vorstand ist berechtigt,<br />
die für seine Arbeiten erforderlichen Informationen bei den<br />
Mitgliedern einzuholen.<br />
(2) Dem Vorstand obliegen insbesondere<br />
a) der Vollzug von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,<br />
soweit nicht die Generalsekretärin bzw. der Generalsekretär<br />
als Organ zuständig ist;<br />
b) die Vorlage von Anregungen zur Arbeit des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>es<br />
an die Mitgliederversammlung;<br />
c) Stellungnahmen im Namen des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>es<br />
im Rahmen der von der Mitgliederversammlung aufgestellten<br />
allgemeinen Richtlinien;<br />
d) die Anstellung der Generalsekretärin bzw. des Generalsekretärs<br />
nach Maßgabe von § 7 Absatz 2 c) und die Bestellung<br />
ihrer bzw. seiner Vertreterin oder ihres bzw. seines Vertreters;<br />
e) die Aufstellung einer Geschäftsanweisung für die Generalsekretärin<br />
bzw. den Generalsekretär;<br />
f) die Zustimmung zur Anstellung von Angestellten in den<br />
Vergütungsgruppen BAT III und höher;<br />
g) Entscheidungen gemäß § 21 Absatz 3 der Satzung;<br />
h) die Aufstellung des Wirtschaftsplanes;<br />
i) die Genehmigung zum Abschluss von Verträgen mit einer<br />
Laufzeit von mehr als einem Geschäftsjahr; ausgenommen<br />
sind Arbeitsverträge im Rahmen der Stellenübersicht;<br />
j) die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Aufnahme<br />
von Darlehen und Geschäften über unbewegliches Vermögen;<br />
k) die Berufung und Abberufung von Mitgliedern des Kuratoriums<br />
nach § 18 Absatz 1 f);<br />
l) die Ernennung und Abberufung von Mitgliedern der Ausschüsse<br />
gemäß § 16 Absatz 2.<br />
Satzung<br />
275
Satzung<br />
276<br />
§ 11 Zusammensetzung des Vorstandes<br />
(1) Der Vorstand besteht aus drei Professorinnen bzw. Professoren,<br />
drei Studierenden und drei Geschäftsführerinnen bzw.<br />
Geschäftsführern örtlicher <strong>Studentenwerk</strong>e.<br />
(2) Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Geschäftsjahre.<br />
Die Wiederwahl ist zulässig. Die erste Wiederwahl erfolgt<br />
gemäß § 9 Absatz 3; jede weitere Wiederwahl – soweit sie nicht<br />
aus einer anderen Gruppe erfolgt – bedarf der satzungsgemäßen<br />
Mehrheit gemäß § 9 Absatz 2, Satz 2. Die Vorstandsmitglieder<br />
bleiben im Amt, bis ihre Nachfolgerinnen und Nachfolger eintreten.<br />
(3) Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende (Präsidentin bzw. Präsident)<br />
und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden (Vizepräsidentinnen<br />
bzw. Vizepräsidenten) sowie die übrigen Vorstandsmitglieder<br />
werden von der Mitgliederversammlung gewählt.<br />
(4) Die Präsidentin bzw. der Präsident und die Vizepräsidentinnen<br />
bzw. Vizepräsidenten sind Vorstand im Sinne des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches. Jede oder jeder vertritt für sich allein den Verein<br />
gerichtlich und außergerichtlich.<br />
(5) Die Generalsekretärin bzw. der Generalsekretär und ihre bzw.<br />
seine Vertreterin oder ihr bzw. sein Vertreter nehmen an den<br />
Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil.<br />
(6) Die Vorstandsmitglieder erhalten eine von der Mitgliederversammlung<br />
festzusetzende angemessene Vergütung für die Vorstandstätigkeit<br />
sowie Ersatz der Aufwendungen.<br />
§ 12 Beschlussfähigkeit des Vorstandes<br />
Der Vorstand ist mit fünf Mitgliedern beschlussfähig. Er beschließt mit<br />
einfacher Mehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit gibt die<br />
Stimme der Präsidentin bzw. des Präsidenten den Ausschlag.<br />
§ 13 Generalsekretärin bzw. Generalsekretär<br />
(1) Die Generalsekretärin bzw. der Generalsekretär führt die<br />
Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Beschlüsse der anderen<br />
Organe und der Geschäftsanweisung. Sie ist Dienstvorgesetzte<br />
bzw. er ist Dienstvorgesetzter der übrigen Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer des Vereins.<br />
(2) Sie bzw. er vollzieht den Wirtschaftsplan und ist ebenso wie die<br />
vom Vorstand bestellte Stellvertreterin als besondere Vertreterin<br />
bzw. der vom Vorstand bestellte Stellvertreter als besonderer<br />
Vertreter nach § 30 BGB befugt, die damit zusammenhängenden<br />
Rechtsgeschäfte für den Verein vorzunehmen. § 10 Absatz 2<br />
bleibt unberührt.
(3) Die Generalsekretärin bzw. der Generalsekretär ist für ihre bzw.<br />
seine Amtsführung dem Vorstand und, soweit sie bzw. er als<br />
Organ tätig wird, der Mitgliederversammlung verantwortlich.<br />
§ 14 Länderrat<br />
(1) Der Länderrat berät Vorstand und Generalsekretärin bzw. Generalsekretär<br />
in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.<br />
(2) Die <strong>Studentenwerk</strong>e eines jeden Bundeslandes entsenden in den<br />
Länderrat je eine Vertreterin bzw. einen Vertreter als Mitglied.<br />
(3) Der Länderrat wird im Auftrag der Präsidentin bzw. des Präsidenten<br />
oder auf Verlangen von drei Mitgliedern des Länderrates<br />
von der Generalsekretärin bzw. dem Generalsekretär einberufen.<br />
§ 15 Studierendenrat<br />
(1) Der Studierendenrat berät die Organe des Vereins in Angelegenheiten<br />
von grundsätzlicher Bedeutung und berichtet der Mitgliederversammlung.<br />
(2) Jedes <strong>Studentenwerk</strong> hat das Recht, in den Studierendenrat eine<br />
Vertreterin bzw. einen Vertreter aus dem Kreis der studentischen<br />
Mitglieder seiner Organe zu entsenden.<br />
(3) Der Studierendenrat wählt aus seiner Mitte bis zu fünf Sprecherinnen<br />
bzw. Sprecher.<br />
(4) Der Studierendenrat wird im Auftrag der Präsidentin bzw. des<br />
Präsidenten oder auf mehrheitlichen Antrag der Sprecherinnen<br />
und Sprecher von der Generalsekretärin bzw. dem Generalsekretär<br />
einberufen.<br />
§ 16 Ausschüsse<br />
(1) Ausschüsse können für die wesentlichen Arbeitsbereiche der<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e sowie für Querschnitts- und Schwerpunktaufgaben<br />
eingerichtet werden. Sie beraten im Rahmen ihrer Aufgaben<br />
die Organe des Vereins und berichten der Mitgliederversammlung.<br />
(2) Ein Ausschuss besteht aus der bzw. dem Vorsitzenden und bis<br />
zu neun weiteren Mitgliedern; darunter sollen zwei Studierende<br />
sein. Die bzw. der Vorsitzende wird entsprechend § 7 Absatz 2<br />
d) von der Mitgliederversammlung für zwei Geschäftsjahre<br />
gewählt. Die Wiederwahl ist zweimal zulässig. Im übrigen gilt §<br />
11 Absatz 2, Satz 3. Bei vorzeitigem Rücktritt der bzw. des Vorsitzenden<br />
kann der Vorstand bis zur Wahl einer Nachfolgerin<br />
bzw. eines Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung eine<br />
kommissarische Vorsitzende bzw. einen kommissarischen Vorsitzenden<br />
ernennen.<br />
Satzung<br />
277
Satzung<br />
278<br />
(3) Die weiteren Mitglieder eines Ausschusses werden im Einvernehmen<br />
mit deren bzw. dessen Vorsitzenden vom Vorstand für<br />
zwei Geschäftsjahre (Amtszeit des jeweiligen Ausschusses)<br />
ernannt. Die angemessene Repräsentanz der einzelnen <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
soll sich über die Gesamtheit der Ausschüsse ergeben.<br />
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Ausschussmitgliedes ernennt<br />
der Vorstand im Einvernehmen mit deren bzw. dessen Vorsitzenden<br />
ein Ersatzmitglied für die restliche Amtszeit. Im Einvernehmen<br />
mit dem Vorstand und der bzw. dem Vorsitzenden des<br />
Ausschusses kann die Generalsekretärin bzw. der Generalsekretär<br />
zusätzlich externe Fachleute in die Ausschussarbeit einbeziehen.<br />
(4) Die Ausschüsse wählen jeweils aus ihrer Mitte eine stellvertretende<br />
Vorsitzende bzw. einen stellvertretenden Vorsitzenden.<br />
(5) Die Einladung der Ausschüsse obliegt der Generalsekretärin<br />
bzw. dem Generalsekretär.<br />
§ 17 Kuratorium<br />
Das Kuratorium unterstützt und fördert das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong><br />
bei der Erfüllung seiner Aufgaben, wirbt in der Öffentlichkeit für seine<br />
Ziele und berichtet der Mitgliederversammlung.<br />
§ 18 Zusammensetzung des Kuratoriums<br />
(1) Mitglieder des Kuratoriums sind:<br />
a) die Präsidentin bzw. der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz;<br />
b) die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Bildung<br />
und Forschung;<br />
c) die Präsidentin bzw. der Präsident der Ständigen Konferenz<br />
der Kultusminister der Länder;<br />
d) die Präsidentin bzw. der Präsident des Deutschen Städtetages;<br />
e) die Präsidentin bzw. der Präsident des Deutschen Akademischen<br />
Austauschdienstes;<br />
f) vom Vorstand berufene Personen. Darunter müssen sich<br />
fünf Mitglieder von Leitungsgremien studentischer Vereinigungen<br />
befinden.<br />
(2) Die Berufung der Mitglieder des Kuratoriums nach Absatz 1 f)<br />
erfolgt für die Amtszeit des Vorstandes. Scheidet ein Mitglied in<br />
dieser Zeit aus, kann bis zum Ende der Amtszeit ein neues Mitglied<br />
berufen werden.<br />
(3) Mindestens ein Mitglied des Vorstandes und die Generalsekretärin<br />
bzw. der Generalsekretär nehmen an den Sitzungen des<br />
Kuratoriums teil.<br />
(4) Die in den Absätzen 1 a) bis e) aufgeführten Mitglieder des<br />
Kuratoriums können für sich eine ständige Vertreterin bzw.
einen ständigen Vertreter benennen, die bzw. der dann anstelle<br />
der bzw. des Vertretenen stimmberechtigt ist. Für die nach<br />
Absatz 1 f) persönlich berufenen Mitglieder kann vom Vorstand<br />
eine ständige Vertreterin bzw. ein ständiger Vertreter berufen<br />
werden.<br />
§ 19 Verfahren des Kuratoriums<br />
(1) Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende bzw.<br />
einen Vorsitzenden und deren bzw. dessen Stellvertreterin bzw.<br />
Stellvertreter. Gewählt ist, wer zwei Drittel der Stimmen der<br />
Anwesenden erhält.<br />
(2) Das Kuratorium wird von der Generalsekretärin bzw. dem Generalsekretär<br />
auf Veranlassung der bzw. des Vorsitzenden des<br />
Kuratoriums einberufen. Das Kuratorium ist einzuberufen,<br />
wenn es fünf Mitglieder des Kuratoriums oder der Vorstand<br />
beantragen.<br />
(3) Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner<br />
Mitglieder anwesend ist. Es fasst seine Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit<br />
der Anwesenden.<br />
§ 20 Protokolle<br />
Über die Mitgliederversammlung sowie über die Sitzungen des Vorstandes,<br />
des Kuratoriums, des Länderrates, des Studierendenrates und<br />
der Ausschüsse wird von der Generalsekretärin bzw. dem Generalsekretär<br />
ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Es gilt als genehmigt, soweit<br />
ihm nicht binnen vier Wochen nach Versendung schriftlich widersprochen<br />
wird.<br />
§ 21 Beiträge<br />
(1) Die Mitglieder haben für jeden Studierenden, für den sie im<br />
Wintersemester, in dem das Geschäftsjahr beginnt, zuständig<br />
sind, einen Jahresbeitrag zu entrichten.<br />
(2) Die erste Hälfte der Beitragssumme ist jeweils zum 15. Januar,<br />
die zweite Hälfte im Juli fällig.<br />
(3) Der Vorstand kann in besonderen Fällen die Beitragszahlungen<br />
stunden.<br />
§ 22 Auflösung des Vereins<br />
(1) Die Auflösung des Vereins bedarf eines mit einer Zweidrittelmehrheit<br />
der Stimmen aller Mitglieder gefassten Beschlusses<br />
einer ordentlichen Mitgliederversammlung.<br />
(2) Bei Auflösung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>es oder bei Wegfall<br />
steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an eine juristische<br />
Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte<br />
Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung<br />
der Erziehung und Bildung einschließlich der Studentenhilfe.<br />
Satzung<br />
279
Geschäftsordnung<br />
280<br />
II. GESCHÄFTSORDNUNG DER MITGLIEDER-<br />
VERSAMMLUNG DES DEUTSCHEN<br />
STUDENTENWERKS E.V.<br />
in der von der 64. ordentlichen Mitgliederversammlung am<br />
3.12.2003 in Berlin beschlossenen Fassung<br />
§ 1 Formalien<br />
1. Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten oder seinem<br />
Vertreter eröffnet und geschlossen.<br />
2. Die Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung der Mitgliederversammlung,<br />
der Stimmzahlen, der Berechtigung zur Anwesenheit<br />
und der Stimmführung sowie der Beschlussfähigkeit<br />
erfolgt durch den Generalsekretär oder seinen Vertreter.<br />
§ 2 Teilnahmeberechtigung<br />
Die Mitgliederversammlung tagt nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt<br />
sind die von den Mitgliedern bevollmächtigten Vertreter, die Mitglieder<br />
des Vorstandes, der Generalsekretär sowie die Mitglieder des Kuratoriums,<br />
die Sprecherinnen und Sprecher des Studierendenrates und die<br />
vom Vorstand eingeladenen Gäste. Zu Beginn der Mitgliederversammlung<br />
teilt der Präsident oder sein Vertreter mit, welche Gäste der Vorstand<br />
zur Mitgliederversammlung eingeladen hat. Über die Teilnahme<br />
weiterer Gäste entscheidet die Mitgliederversammlung.<br />
§ 3 Verhandlungsleiter<br />
1. Die Versammlung wählt einen Verhandlungsleiter und mindestens<br />
einen Vertreter.<br />
2. Der Verhandlungsleiter sorgt für den ungestörten Verlauf der Mitgliederversammlung.<br />
Er kann Teilnehmer zur Ordnung rufen und<br />
bei wiederholten Verstößen gegen die Ordnung der Versammlung<br />
des Sitzungsraumes verweisen.<br />
§ 4 Rederecht<br />
In der Mitgliederversammlung haben die von den Mitgliedern bevollmächtigten<br />
Vertreter der Versammlung, die Mitglieder des Vorstandes<br />
und des Kuratoriums sowie der Generalsekretär und die von ihm<br />
ermächtigten Mitarbeiter der Geschäftsstelle Rederecht. Gäste können<br />
das Wort ergreifen, wenn die Mitgliederversammlung auf Antrag des<br />
Vorstandes oder eines Mitgliedes dem zustimmt.
§ 5 Antragsrecht<br />
Das Recht, Sachanträge zu stellen, haben die stimmberechtigten Vertreter<br />
der Mitglieder, die Mitglieder des Vorstandes, der Generalsekretär<br />
sowie das Kuratorium und der Studierendenrat.<br />
§ 6 Verfahren bei der Worterteilung<br />
1. Die Rednerliste wird in der Reihenfolge der Wortmeldungen<br />
geführt; die Redner werden in der Reihenfolge der Rednerliste<br />
aufgerufen. Mit Zustimmung der nachfolgend auf der Rednerliste<br />
vermerkten Personen kann die Reihenfolge vom Verhandlungsleiter<br />
geändert werden.<br />
2. Außer der Reihe erhalten das Wort Mitglieder des Vorstandes<br />
und der Generalsekretär sowie Redeberechtigte, die tatsächliche<br />
Berichtigungen abgeben oder Anträge zur Geschäftsordnung<br />
stellen wollen.<br />
§ 7 Geschäftsordnungsanträge<br />
1. Zur Geschäftsordnung kann beantragt werden:<br />
Die Absetzung eines Gegenstandes von der Tagesordnung, die<br />
Nichtbefassung mit einem Gegenstand, die Behandlung eines<br />
Gegenstandes an anderer Stelle der Tagesordnung, die Verweisung<br />
eines Gegenstandes an einen Ausschuss, die Schließung<br />
der Rednerliste, die Schließung der Aussprache.<br />
2. Die beiden zuletzt genannten Anträge können nur von Versammlungsteilnehmern<br />
gestellt werden, die selbst noch nicht<br />
zur Sache gesprochen haben.<br />
3. Wer einen Antrag zur Geschäftsordnung stellt, muss ihn begründen.<br />
Der Verhandlungsleiter muss einen Gegensprecher zulassen<br />
und sodann unverzüglich über den Antrag abstimmen lassen.<br />
4. Anträge zur Geschäftsordnung gelten nur als gestellt, wenn sie<br />
nach ordnungsgemäßer Meldung zur Geschäftsordnung und<br />
Erteilung des Wortes durch den Verhandlungsleiter formuliert<br />
worden sind. Meldungen zur Geschäftsordnung sind vor<br />
Abschluss der Abstimmung über einen vorhergehenden Antrag<br />
zur Geschäftsordnung nicht zulässig.<br />
§ 8 Abstimmungsverfahren<br />
1. Alle Anträge sind dem Verhandlungsleiter schriftlich zu übergeben.<br />
Ihre Behandlung richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs<br />
beim Verhandlungsleiter. Bei Anträgen zur gleichen Sache<br />
wird der weitergehende Antrag vorgezogen. Der Text der Anträge<br />
ist nach Eingang vor Erteilung der nächsten Wortmeldung zu<br />
verlesen.<br />
Geschäftsordnung<br />
281
Geschäftsordnung<br />
282<br />
2. Über die Anträge wird nach Beendigung der Beratung abgestimmt.<br />
Die Abstimmung geschieht offen, namentlich oder<br />
geheim. Anträge auf namentliche oder geheime Abstimmung<br />
sind nach einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung zu stellen<br />
und zu befolgen; der Antrag auf geheime Abstimmung geht dem<br />
Antrag auf namentliche Abstimmung vor.<br />
3. Zur Erleichterung der Stimmauszählung können die Mitglieder<br />
zur Bekanntgabe ihrer Stimmentscheidung aufgerufen werden,<br />
die Art der Abstimmung wird jedoch dann im Protokoll nicht<br />
festgehalten.<br />
4. Stimmenthaltungen sind statthaft; sie gelten als nicht abgegebene<br />
Stimmen. Stimmen, die den Willen des Abgebenden nicht<br />
erkennen lassen, sind ungültig. Sie werden ebenfalls als nicht<br />
abgegebene Stimmen gerechnet.<br />
5. Die zur Abstimmung gestellten Anträge sind so zu fassen, dass<br />
sie mit Ja oder Nein beantwortet werden können.<br />
6. Mit Beginn einer Abstimmung kann auch zur Geschäftsordnung<br />
das Wort nicht mehr erteilt werden.<br />
§ 9 Protokoll<br />
1. Der Generalsekretär fertigt von der Mitgliederversammlung ein<br />
Ergebnisprotokoll an, das eine Anwesenheitsliste, eine Aufstellung<br />
über Stimmzahlen und Stimmführung, die Reihenfolge der<br />
Behandlung der Tagesordnungspunkte, Anträge und die Abstimmungsergebnisse<br />
enthält. Auf Antrag eines Mitgliedes müssen<br />
Äußerungen oder Vorgänge in der Mitgliederversammlung zu<br />
Protokoll genommen werden.<br />
2. Das Protokoll wird vom Generalsekretär unterschrieben und gilt<br />
als genehmigt, soweit ihm nicht binnen eines Monats nach Versendung<br />
schriftlich widersprochen wird. Im Falle eines Widerspruchs<br />
genehmigt die folgende Mitgliederversammlung das Protokoll.<br />
§ 10 Änderung der Geschäftsordnung<br />
Für Beschlüsse über Änderungen der Geschäftsordnung ist eine Zweidrittelmehrheit<br />
der Stimmen der anwesenden Mitglieder und zugleich<br />
die Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder erforderlich.
Teil D<br />
Verzeichnisse
MITGLIEDER<br />
Stand: Juni 2005<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Aachen<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Turmstraße 3 Tel. (02 41) 88 84-0<br />
52072 Aachen Fax (02 41) 88 84-1 61<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-Betriebsw. Dirk Reitz Tel. (02 41) 88 84-1 00<br />
www.studentenwerk-aachen.de<br />
E-Mail: studentenwerk.aachen@stw.rwth-aachen.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Augsburg<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Eichleitnerstraße 30 Tel. (08 21) 5 98-49 01<br />
86159 Augsburg Fax (08 21) 59 62 50<br />
Geschäftsführer:<br />
Assessor jur. Peter Vögl Tel. (08 21) 5 98-49 00<br />
www.studentenwerk-augsburg.de<br />
E-Mail: studentenwerk@stw.uni-augsburg.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Berlin<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Hardenbergstraße 34 Tel. (0 30) 31 12-0<br />
10623 Berlin Fax (0 30) 31 12-2 02<br />
Geschäftsführerin:<br />
Dipl.-Kff. Petra Mai-Hartung Tel. (0 30) 31 12-2 00<br />
www.studentenwerk-berlin.de<br />
E-Mail: infopoint@studentenwerk-berlin.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Bielefeld<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Universitätsstraße 25<br />
33615 Bielefeld<br />
Postfach 10 02 03 Tel. (05 21) 1 06-02<br />
33502 Bielefeld Fax (05 21) 1 06-41 21<br />
Mitglieder<br />
285
Mitglieder<br />
286<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-Soz. Günther Remmel Tel. (05 21) 1 06-41 20<br />
www.studentenwerk-bielefeld.de<br />
E-Mail: studentenwerk@uni-bielefeld.de<br />
� Akademisches Förderungswerk Bochum<br />
- <strong>Studentenwerk</strong> -<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Universitätsstraße 150<br />
44801 Bochum<br />
Postfach 10 01 33 Tel. (02 34) 32-1 10 10<br />
44701 Bochum Fax (02 34) 32-1 40 10<br />
Geschäftsführer:<br />
Jörg Lüken Tel. (02 34) 32-1 11 00<br />
www.akafoe.de<br />
E-Mail: akafoe@akafoe.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Bonn<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Nassestraße 11 Tel. (02 28) 7 37-1 02<br />
53113 Bonn Fax (02 28) 7 37-1 04<br />
Geschäftsführer:<br />
Assessor jur. Ansgar Schuldenzucker Tel. (02 28) 7 37-1 01<br />
www.uni-bonn.de/studentenwerk<br />
E-Mail: studentenwerk@uni-bonn.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Braunschweig<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Katharinenstraße 1<br />
38106 Braunschweig<br />
Postfach 45 38 Tel. (05 31) 3 91-48 07<br />
38035 Braunschweig Fax (05 31) 3 91-48 48<br />
Geschäftsführer:<br />
Assessor jur. Reginald Rüter Tel. (05 31) 3 91-48 01<br />
www.tu-bs.de/swbs<br />
E-Mail: info@sw-bs.de
� <strong>Studentenwerk</strong> Bremen<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Bibliothekstraße 3<br />
28359 Bremen<br />
Postfach 33 04 49 Tel. (04 21) 22 01-0<br />
28334 Bremen Fax (04 21) 22 01-1 95<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-Betriebsw.<br />
Heinz-Ludwig Mohrmann Tel. (04 21) 22 01-1 00<br />
www.studentenwerk.bremen.de<br />
E-Mail: postmaster@studentenwerk.bremen.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Chemnitz-Zwickau<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Thüringer Weg 3<br />
09126 Chemnitz<br />
Postfach 10 32 Tel. (03 71) 56 28-1 00<br />
09010 Chemnitz Fax (03 71) 56 28-1 02<br />
Geschäftsführer:<br />
Diplomlehrer Dirk Hammer Tel. (03 71) 56 28-1 13<br />
www.tu-chemnitz.de/stuwe<br />
E-Mail: stuwe.info@swcz.smwk.sachsen.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Clausthal<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Gerhard-Rauschenbach-Straße 4<br />
38678 Clausthal-Zellerfeld<br />
Postfach 12 64 Tel. (0 53 23) 72 72-00<br />
38670 Clausthal-Zellerfeld Fax (0 53 23) 72 72-49<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-Sozialw. Jürgen Graf Tel. (0 53 23) 72 72-01<br />
http://studentenwerk.tu-clausthal.de<br />
E-Mail: studentenwerk@tu-clausthal.de<br />
Mitglieder<br />
287
Mitglieder<br />
288<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Darmstadt<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Alexanderstraße 4<br />
64283 Darmstadt<br />
Postfach 10 13 21 Tel. (0 61 51) 16 22 10<br />
64213 Darmstadt Fax (0 61 51) 16 38 57<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-Volksw. Gundolf Weibel Tel. (0 61 51) 16 2-210<br />
www.studentenwerkdarmstadt.de<br />
E-Mail: stw@studentenwerkdarmstadt.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Dortmund<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Vogelpothsweg 85<br />
44227 Dortmund<br />
Postfach 50 02 48 Tel. (02 31) 7 55-56 99<br />
44202 Dortmund Fax (02 31) 75 40 60<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-Kfm. Rainer Niebur Tel. (02 31) 7 55-36 00/1<br />
www.stwdo.de<br />
E-Mail: info@stwdo.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Dresden<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Fritz-Löffler-Straße 18 Tel. (03 51) 46 97 50<br />
01069 Dresden Fax (03 51) 4 71 81 54<br />
Geschäftsführer:<br />
Dr. Rudolf Pörtner Tel. (03 51) 4 69 78 15<br />
www.studentenwerk-dresden.de<br />
E-Mail: info@swdd.tu-dresden.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Düsseldorf<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Universitätsstraße 1 Tel. (02 11) 81-15 77 7<br />
40225 Düsseldorf Fax (02 11) 81-15 77 8<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-Kfm. Manfred Losen Tel. (02 11) 81-1 32 98
www.studentenwerk-duesseldorf.de<br />
E-Mail: info@studentenwerk-duesseldorf.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Erfurt-Ilmenau<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Nordhäuser Straße 63<br />
99089 Erfurt<br />
Postfach 10 16 17 Tel. (03 61) 7 37-18 00<br />
99016 Erfurt Fax (03 61) 7 37-19 90<br />
Geschäftsführer:<br />
Dr. Rolf Pfeifer-Will Tel. (03 61) 7 37-18 01<br />
www.studentenwerk-erfurt-ilmenau.de<br />
E-Mail: stw.ef-il@swe.uni-erfurt.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Erlangen-Nürnberg<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Langemarckplatz 4<br />
91054 Erlangen<br />
Postfach 32 08 Tel. (0 91 31) 80 02-0<br />
91020 Erlangen Fax (0 91 31) 80 02-18<br />
Geschäftsführer:<br />
Joachim Gollwitzer Tel. (0 91 31) 80 02-10<br />
www.studentenwerk.uni-erlangen.de<br />
E-Mail: stw.orb@stw.uni-erlangen.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Essen-Duisburg<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Reckhammerweg 1<br />
45141 Essen<br />
Postfach 10 37 31 Tel. (02 01) 8 20 10-0<br />
45127 Essen Fax (02 01) 8 20 10-19<br />
Geschäftsführerin:<br />
Dipl.-Phys., Dipl.-Kff.<br />
Katja Linder Tel. (02 01) 8 20 10-10<br />
www.studentenwerk.essen-duisburg.de<br />
E-Mail: gf@stw.essen-duisburg.de<br />
Mitglieder<br />
289
Mitglieder<br />
290<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Frankfurt am Main<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Bockenheimer Landstraße 133<br />
60325 Frankfurt am Main<br />
Postfach 90 04 60 Tel. (0 69) 7 98-2 30 01<br />
60444 Frankfurt am Main Fax (0 69) 7 98-2 30 57<br />
Geschäftsführer:<br />
kommissarisch<br />
Gerd Zoller Tel. (0 69) 7 98-2 30 00<br />
www.studentenwerk-frankfurt-main.de<br />
E-Mail: <strong>Studentenwerk</strong>@stwf.uni-frankfurt.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Frankfurt (Oder)<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Paul-Feldner-Straße 8 Tel. (03 35) 5 65 09-0<br />
15230 Frankfurt (Oder) Fax (03 35) 5 65 09-99<br />
Geschäftsführerin:<br />
Dr. oec. Ulrike Hartmann Tel. (03 35) 5 65 09-10<br />
www.studentenwerk-frankfurt.de<br />
E-Mail: gf@studentenwerk-frankfurt.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Freiberg<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Petersstraße 5<br />
09599 Freiberg<br />
Postfach 15 52 Tel. (0 37 31) 26 24 21<br />
09585 Freiberg Fax (0 37 31) 26 24 22<br />
Geschäftsführer:<br />
Dr.-Ing. Stephan Fischer Tel. (0 37 31) 26 24 21<br />
www.studentenwerk.tu-freiberg.de<br />
E-Mail: <strong>Studentenwerk</strong>Freiberg@swfg.smwk.sachsen.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Freiburg<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Schreiberstraße 12-16<br />
79098 Freiburg
Postfach 56 09 Tel. (07 61) 21 01-1<br />
79023 Freiburg Fax (07 61) 21 01-303<br />
Geschäftsführer:<br />
MBA, Dipl.-Betriebsw. Clemens Metz Tel. (07 61) 21 01-2 10<br />
www.studentenwerk.uni-freiburg.de<br />
E-Mail: swfr@studentenwerk.uni-freiburg.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Gießen<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Otto-Behaghel-Straße 23-27<br />
35394 Gießen<br />
Postfach 11 11 29 Tel. (06 41) 4 00 08-0<br />
35356 Gießen Fax (06 41) 4 00 08-1 09<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-oec. Ralf Stobbe Tel. (06 41) 4 00 08-1 01<br />
www.uni-giessen.de/studentenwerk<br />
E-Mail: studentenwerk@studwerk.uni-giessen.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Göttingen<br />
Stiftung des öffentlichen Rechts<br />
Platz der Göttinger Sieben 4<br />
37073 Göttingen<br />
Postfach 38 51 Tel. (05 51) 39 51-01/-02<br />
37028 Göttingen /-03<br />
Fax (05 51) 39-51 86<br />
Geschäftsführerin:<br />
Dipl.-Ök. Christina Wathling-Peters Tel. (05 51) 39-51 01<br />
www.studentenwerk-goettingen.de<br />
E-Mail: info@studentenwerk-goettingen.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Greifswald<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Am Schießwall 1-4<br />
17489 Greifswald<br />
Postfach 11 05 Tel. (0 38 34) 86 17 00<br />
17464 Greifswald Fax (0 38 34) 86 17 02<br />
Mitglieder<br />
291
Mitglieder<br />
292<br />
Geschäftsführerin:<br />
Dr. rer. pol. Cornelia Wolf-Körnert Tel. (0 38 34) 86 17 01<br />
www.studentenwerk-greifswald.de<br />
E-Mail: info@studentenwerk-greifswald.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Halle<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Wolfgang-Langenbeck-Straße 5<br />
06120 Halle (Saale)<br />
Postfach 11 05 41 Tel. (03 45) 68 47-0<br />
06019 Halle (Saale) Fax (03 45) 6 84 75 02<br />
Geschäftsführer:<br />
Dr. Volkmar Thom Tel. (03 45) 6 84 75 00<br />
www.studentenwerk-halle.de<br />
E-Mail: geschaeftsfuehrung@studentenwerk-halle.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Hamburg<br />
(ab 1.8.2005 Studierendenwerk Hamburg)<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Von-Melle-Park 2<br />
20146 Hamburg<br />
Postfach 13 09 51 Tel. (0 40) 4 19 02-0<br />
20109 Hamburg Fax (0 40) 4 19 02-1 00<br />
Geschäftsführerin:<br />
Dr. Ulrike Pfannes Tel. (0 40) 4 19 02-2 32<br />
www.studentenwerk-hamburg.de<br />
E-Mail: studentenwerk@studentenwerk-hamburg.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Hannover<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Jägerstraße 3-5<br />
30167 Hannover<br />
Postfach 58 20 Tel. (05 11) 76-8 80 22<br />
30058 Hannover Fax (05 11) 76-8 89 49<br />
Geschäftsführer:<br />
Assessor Eberhard Hoffmann<br />
M.A. rer. soc., M.A. rer. publ. Tel. (05 11) 76-8 80 20
www.studentenwerk-hannover.de<br />
E-Mail: info@studentenwerk-hannover.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Heidelberg<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Marstallhof 1-5 Tel. (0 62 21) 54-0<br />
69117 Heidelberg Fax (0 62 21) 54-27 41<br />
Geschäftsführer:<br />
Assessor jur. Dieter Gutenkunst Tel. (0 62 21) 54-26 40<br />
www.studentenwerk.uni-heidelberg.de<br />
E-Mail: gf.stw@urz.uni-heidelberg.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Hohenheim<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Kirchnerstraße 5<br />
70599 Stuttgart<br />
Postfach 70 05 62 Tel. (07 11) 4 59-27 82<br />
70574 Stuttgart Fax (07 11) 4 59-42 35<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-Ing. Adolf Neubauer Tel. (07 11) 4 59-35 62<br />
www.uni-hohenheim.de<br />
E-Mail: swho@uni-hohenheim.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Jena-Weimar<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Philosophenweg 22<br />
07743 Jena<br />
Postfach 10 08 22 Tel. (0 36 41) 93 05 00<br />
07708 Jena Fax (0 36 41) 93 05 02<br />
Geschäftsführer:<br />
Dr. Ralf Schmidt-Röh Tel. (0 36 41) 93 05 00<br />
www.studentenwerk.uni-jena.de<br />
E-Mail: stw@stw.uni-jena.de<br />
� Studierendenwerk Kaiserslautern<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Erwin-Schrödinger-Straße, Geb. 30<br />
67663 Kaiserslautern<br />
Mitglieder<br />
293
Mitglieder<br />
294<br />
Postfach 30 49 Tel. (06 31) 2 39 23<br />
67653 Kaiserslautern Fax (06 31) 2 05-48 56<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-Betriebsw. Jürgen Klomann Tel. (06 31) 2 05-22 27<br />
www.uni-kl.de/<strong>Studentenwerk</strong><br />
E-Mail: studwerk@rhrk.uni-kl.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Karlsruhe<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Adenauerring 7 Tel. (07 21) 69 09-0<br />
76131 Karlsruhe Fax (07 21) 69 09-2 92<br />
Geschäftsführer:<br />
Assessor jur. Hartmut F. Igney Tel. (07 21) 69 09-1 00<br />
www.studentenwerk-karlsruhe.de<br />
E-Mail: info@studentenwerk-karlsruhe.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Kassel<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Wolfhager Straße 10<br />
34117 Kassel<br />
Postfach 10 36 60 Tel. (05 61) 8 04-25 50<br />
34036 Kassel Fax (05 61) 8 04-35 20<br />
Geschäftsführerin:<br />
Assessorin Christina Walz Tel. (05 61) 8 04-25 85<br />
www.uni-kassel.de/stw<br />
E-Mail: verwaltg@studentenwerk.uni-kassel.de<br />
� Studierendenwerk Koblenz<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Universitätsstraße 1 Tel. (02 61) 287-11 00<br />
56070 Koblenz Fax (02 61) 287-11 01<br />
Geschäftsführerin:<br />
Dipl.-Verw.wiss., Verw.ass.<br />
Gabriele V. Riedle-Müller Tel. (02 61) 287-11 02<br />
www.studierendenwerk-koblenz.de<br />
E-Mail: info@studierendenwerk-koblenz.de
� Kölner <strong>Studentenwerk</strong><br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Universitätsstraße 16<br />
50937 Köln<br />
Postfach 41 05 69 Tel. (02 21) 9 42 65-1 00<br />
50865 Köln Fax (02 21) 9 42 65-1 15<br />
Geschäftsführer:<br />
Dr. Peter Schink Tel. (02 21) 9 42 65-1 12<br />
www.koelner-studentenwerk.de<br />
E-Mail: info@kstw.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Konstanz<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Universitätsstraße 10 Tel. (0 75 31) 88-39 46<br />
78464 Konstanz Fax (0 75 31) 88-39 99<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-Verw.wiss. Volker Kiefer Tel. (0 75 31) 88-39 45<br />
www.uni-konstanz.de/studentenwerk<br />
E-Mail: studentenwerk.konstanz@uni-konstanz.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Leipzig<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Goethestraße 6<br />
04109 Leipzig<br />
Postfach 10 09 28 Tel. (03 41) 9 65 95<br />
04009 Leipzig Fax (03 41) 9 65 96 84<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-oec. Frank Kießling Tel. (03 41) 9 65 96 60<br />
www.studentenwerk-leipzig.de<br />
E-Mail: info@studentenwerk-leipzig.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Magdeburg<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Johann-Gottlob-Nathusius-Ring 5<br />
(Wohnheim 7)<br />
39106 Magdeburg<br />
Mitglieder<br />
295
Mitglieder<br />
296<br />
Postfach 40 53 Tel. (03 91) 67 03<br />
39015 Magdeburg Fax (03 91) 6 71 15 55<br />
Geschäftsführerin:<br />
kommissarisch<br />
Dr. Gabriele Tomas Tel. (03 91) 6 71 83 60<br />
www.studentenwerk-magdeburg.de<br />
E-Mail: geschaeftsfuehrung@studentenwerk-magdeburg.de<br />
� Studierendenwerk Mainz<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Staudingerweg 21 Tel. (0 61 31) 3 92 49 10<br />
55128 Mainz Fax (0 61 31) 3 92 49 07<br />
Geschäftsführer:<br />
Rechtsanwalt Helmut Klemm Tel. (0 61 31) 3 92 49 10<br />
www.studierendenwerk-mainz.de<br />
E-Mail: Stwmz@mail.uni-mainz.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Mannheim<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
L 7, 8<br />
68161 Mannheim<br />
Postfach 10 30 37 Tel. (06 21) 2 92-0<br />
68030 Mannheim Fax (06 21) 2 92-10 27<br />
Geschäftsführer:<br />
Dr. Jens Schröder Tel. (06 21) 2 92-29 45<br />
www.studentenwerk-mannheim.de<br />
E-Mail: info@studentenwerk-mannheim.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Marburg<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Erlenring 5<br />
35037 Marburg<br />
Postfach 22 80 Tel. (0 64 21) 2 96-0<br />
35010 Marburg Fax (0 64 21) 2 96-2 52<br />
Geschäftsführer:<br />
Dr. Uwe Grebe Tel. (0 64 21) 2 96-1 11
www.uni-marburg.de/stw<br />
E-Mail: <strong>Studentenwerk</strong>-Marburg@staff.uni-marburg.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> München<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Leopoldstraße 15<br />
80802 München<br />
Postfach 40 18 25 Tel. (0 89) 3 81 96-0<br />
80718 München Fax (0 89) 3 81 96-1 33<br />
Geschäftsführer:<br />
kommissarisch<br />
Dipl. Kfm. Armin Rosch Tel. (0 89) 3 81 96-2 71/2<br />
www.studentenwerk.mhn.de<br />
E-Mail: stuwerk@studentenwerk.mhn.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Münster<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Bismarckallee 5<br />
48151 Münster<br />
Postfach 76 29 Tel. (02 51) 83 7-0<br />
48041 Münster Fax (02 51) 83 7 92 07<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-Kfm. Peter Haßmann Tel. (02 51) 83 7 95 11<br />
www.studentenwerk-muenster.de<br />
E-Mail: geschaeftsfuehrer@studentenwerk-muenster.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Niederbayern/Oberpfalz<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Albertus-Magnus-Straße 4 Tel. (09 41) 9 43-22 01<br />
93053 Regensburg Fax (09 41) 9 43-19 37<br />
Geschäftsführer:<br />
Assessor jur. Roland Greß Tel. (09 41) 9 43-22 00<br />
www.studentenwerk.uni-regensburg.de<br />
E-Mail: stwno@studentenwerk.uni-regensburg.de<br />
Mitglieder<br />
297
Mitglieder<br />
298<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Oberfranken<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Universitätsstraße 30<br />
95447 Bayreuth<br />
Postfach 10 11 15 Tel. (09 21) 55 59 00<br />
95411 Bayreuth Fax (09 21) 55 59 99<br />
Geschäftsführer:<br />
Assessor jur. Josef Tost Tel. (09 21) 55 59 51<br />
www.swo.uni-bayreuth.de<br />
E-Mail: post@swo.uni-bayreuth.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Oldenburg<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Uhlhornsweg 49-55<br />
26129 Oldenburg<br />
Postfach 45 60 Tel. (04 41) 7 98-27 09<br />
26035 Oldenburg Fax (04 41) 7 98-26 15<br />
Geschäftsführer:<br />
Rechtsanwalt Gerhard Kiehm Tel. (04 41) 7 98-27 10<br />
www.uni-oldenburg.de/swo<br />
E-Mail: info@sw-ol.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Osnabrück<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Ritterstraße 10<br />
49074 Osnabrück<br />
Postfach 37 49 Tel. (05 41) 3 31 07-0<br />
49027 Osnabrück Fax (05 41) 3 31 07-31<br />
Geschäftsführerin:<br />
Dipl.-Sozialwirtin<br />
Birgit Bornemann Tel. (05 41) 3 31 07-10<br />
www.studentenwerk.uni-osnabrueck.de<br />
E-Mail: studentenwerk@uni-osnabrueck.de
� <strong>Studentenwerk</strong> Paderborn<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Warburger Straße 100 Tel. (0 52 51) 60 31 18<br />
33098 Paderborn Fax (0 52 51) 60 38 60<br />
Geschäftsführer:<br />
Johannes Freise Tel. (0 52 51) 60-31 00<br />
www.studentenwerk-pb.de<br />
E-Mail: info@studentenwerk-pb.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Potsdam<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Friedrich-Ebert-Straße 4<br />
14467 Potsdam<br />
Postfach 60 13 53 Tel. (03 31) 37 06-0<br />
14413 Potsdam Fax (03 31) 37 06-1 25<br />
Geschäftsführerin:<br />
Diplomwirtsch. Karin Bänsch Tel. (03 31) 37 06-1 00<br />
www.studentenwerk-potsdam.de<br />
E-Mail: post@studentenwerk-potsdam.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Rostock<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
St.-Georg-Straße 104-107 Tel. (03 81) 45 92-6 00<br />
18055 Rostock Fax (03 81) 45 92-6 38<br />
Geschäftsführer:<br />
Dr. Dieter Stoll Tel. (03 81) 45 92-8 40<br />
www.studentenwerk-rostock.de<br />
E-Mail: gf@studentenwerk-rostock.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> im Saarland e.V.<br />
Universität, Gebäude 28 Tel. (06 81) 3 02-28 00<br />
66123 Saarbrücken Fax (06 81) 3 02-28 90<br />
Geschäftsführerin:<br />
Dipl.-Kff. Anne-Marie Oswald Tel. (06 81) 3 02-28 01<br />
www.studentenwerk-saarland.de<br />
E-Mail: a.oswald@studentenwerk-saarland.de<br />
Mitglieder<br />
299
Mitglieder<br />
300<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Schleswig-Holstein<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Westring 385<br />
24118 Kiel<br />
Postfach 41 69 Tel. (04 31) 88 16-0<br />
24040 Kiel Fax (04 31) 80 54 16<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-Ing. oec. Günter Kellotat Tel. (04 31) 88 16-1 35<br />
www.studentenwerk-s-h.de<br />
E-Mail: <strong>Studentenwerk</strong>.S-H@t-online.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Siegen<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Herrengarten 5<br />
57072 Siegen<br />
Postfach 10 02 20 Tel. (02 71) 7 40-0<br />
57002 Siegen Fax (02 71) 7 40-49 71<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-Soz.päd. Detlef Rujanski Tel. (02 71) 7 40-48 82/3<br />
www.uni-siegen.de/~stw<br />
E-Mail: info@studentenwerk.uni-siegen.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Stuttgart<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Höhenstraße 10<br />
70736 Fellbach<br />
Postfach 20 69 Tel. (07 11) 95 74-4 10<br />
70710 Fellbach Fax (07 11) 95 74-4 00<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-Betriebsw. Christoph Hartmeier Tel. (07 11) 95 74-4 06<br />
www.sws-internet.de<br />
E-Mail: studentenwerk@sws-internet.de<br />
� Studierendenwerk Trier<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Universitätsring 12 a<br />
54296 Trier
Postfach 38 25 Tel. (06 51) 2 01 35 60<br />
54826 Trier Fax (06 51) 2 01 39 18<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-Ing. Andreas Wagner Tel. (06 51) 2 01 35 61<br />
www.studierendenwerk-trier.de<br />
E-Mail: welcome@studierendenwerk-trier.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Tübingen<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Wilhelmstraße 15 Tel. (0 70 71) 29-7 38 30<br />
72074 Tübingen Fax (0 70 71) 29-38 36<br />
Geschäftsführer:<br />
Eberhard Raaf Tel. (0 70 71) 29-7 38 31<br />
www.studentenwerk.uni-tuebingen.de<br />
E-Mail: studentenwerk@studentenwerk.uni-tuebingen.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Ulm<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
James-Franck-Ring 8<br />
89081 Ulm<br />
89069 Ulm Tel. (07 31) 50-2 38 10<br />
(Großkundenanschrift) Fax (07 31) 50-2 38 31<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-Ing. Günter Skrzeba Tel. (07 31) 50-2 38 10<br />
www.uni-ulm.de/uni/studentenwerk<br />
E-Mail: stw-ulm@uni-ulm.de<br />
� Studierendenwerk Vorderpfalz<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Im Fort 7 Tel. (0 63 41) 91 79-0<br />
76829 Landau Fax (0 63 41) 8 40 69<br />
Geschäftsführer:<br />
Dieter Reddig Tel. (0 63 41) 91 79-23<br />
www.studierendenwerk-vorderpfalz.de<br />
E-Mail: info@studierendenwerk-vorderpfalz.de<br />
Mitglieder<br />
301
Mitglieder<br />
302<br />
� Hochschulwerk Witten/Herdecke e.V.<br />
Alfred-Herrhausen-Straße 50 Tel. (0 23 02) 9 26-8 40/1<br />
58455 Witten Fax (0 23 02) 9 26-8 39<br />
Die Geschäftsführung wird durch den Vorstand<br />
wahrgenommen.<br />
www.hochschulwerk.de<br />
E-Mail: hsw@uni-wh.de<br />
� <strong>Studentenwerk</strong> Würzburg<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Am Studentenhaus Tel. (09 31) 80 05-0<br />
97072 Würzburg Fax (09 31) 80 05-2 14<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-Kfm. Michael Ullrich Tel. (09 31) 80 05-2 00<br />
www.studentenwerk-wuerzburg.de<br />
E-Mail: info@studentenwerk-wuerzburg.de<br />
� Hochschul-Sozialwerk Wuppertal<br />
- <strong>Studentenwerk</strong> -<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
Max-Horkheimer-Straße 15<br />
42119 Wuppertal<br />
Postfach 10 12 43 Tel. (02 02) 4 39-25 61/2<br />
42012 Wuppertal Fax (02 02) 4 39-25 68<br />
Geschäftsführer:<br />
Assessor jur. Fritz Berger-Marchand Tel. (02 02) 4 39-25 62<br />
www.hsw.uni-wuppertal.de<br />
E-Mail: hsw@uni-wuppertal.de
VORSTAND<br />
Stand: Juli 2005<br />
Präsident:<br />
Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens, Paderborn<br />
Vizepräsidenten:<br />
Prof. Dr. Marion Schick, München<br />
Steffen Krach, Berlin<br />
weitere Mitglieder:<br />
Heiner Fechner, Potsdam<br />
Prof. Dr. Hans Lilie, Halle<br />
Eberhard Raaf, Tübingen<br />
Günther Remmel, Bielefeld<br />
Christoph Ripp, Köln<br />
Dr. Ralf Schmidt-Röh, Jena<br />
Vorstand<br />
303
Kuratorium<br />
304<br />
KURATORIUM<br />
Stand: Juli 2005<br />
1. Mitglieder von Amts wegen:<br />
der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK),<br />
Prof. Dr. Peter Gaehtgens<br />
Vorsitzender des Kuratoriums<br />
die Bundesministerin für Bildung und Forschung (BMBF),<br />
Edelgard Bulmahn<br />
ständiger Vertreter: MinDir Christoph Ehrenberg, BMBF<br />
die Präsidentin der Ständigen Konferenz der Kultusminister der<br />
Länder (KMK),<br />
Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka<br />
ständiger Vertreter: MinRat Leo Pfennig, KMK<br />
für den Präsidenten des Deutschen Städtetags,<br />
Niclas Stucke<br />
der Präsident des Deutschen Akademischen Austauschdienstes<br />
(DAAD),<br />
Prof. Dr. Theodor Berchem<br />
ständige Vertreterin: Dr. Annette Julius, DAAD<br />
2. Vom Vorstand berufene Vertreter:<br />
Dr. Christoph Anz, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände<br />
(BDA)<br />
Isabelle Butz, Ring Christlich Demokratischer Studierender (RCDS)<br />
ständiger Vertreter: Jan Sijbrandij, RCDS<br />
Prof. Dr. Jörg Friedrich, Johannes Gutenberg-Universität Mainz,<br />
nominiert von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)<br />
Markus Hintze, PDS-Hochschulgruppen<br />
Gerd Köhler, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)<br />
Hellmut Königshaus, Mitglied des Deutschen Bundestags, FDP<br />
Monika Lazar, Mitglied des Deutschen Bundestags, Bündnis 90/<br />
Die Grünen<br />
Rudi Mewes, Bündnis grün-alternativer Hochschulgruppen
Thomas Rachel, Mitglied des Deutschen Bundestags, CDU/CSU<br />
Pierre Richter, Centre Régional des Œuvres Universitaires et<br />
Scolaires (CROUS), Montpellier<br />
Dr. Lukas Rölli, Forum Hochschule und Kirche<br />
ständiger Vertreter:<br />
Dr. Uwe Karsten Plisch, Evangelische StudentInnengemeinde (ESG)<br />
Ingrid Sehrbrock, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)<br />
ständiger Vertreter: Joachim Koch-Bantz, DGB<br />
Simone Szurmant, Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen<br />
(LHG)<br />
Dr. Johann-Peter Schäfer, Kanzler der Universität Siegen<br />
Jörg Tauss, Mitglied des Deutschen Bundestags, SPD<br />
Daniel Thürauf, JUSO-Hochschulgruppen<br />
Sascha Vogt, freier zusammenschluß von studentInnenschaften (fzs)<br />
ständige Vertreterin: Cornelia Hirsch (fzs)<br />
ständiger Gast:<br />
Prof. Dr. Helmut Ruppert<br />
Vizepräsident der HRK für Lehre, Studium und studentische Angelegenheiten<br />
Kuratorium<br />
305
Länderrat<br />
306<br />
LÄNDERRAT<br />
Stand: April 2005<br />
Baden-Württemberg Hartmut F. Igney, StW Karlsruhe<br />
Bayern Joachim Gollwitzer, StW Erlangen-<br />
Nürnberg<br />
Berlin Petra Mai-Hartung, StW Berlin<br />
Brandenburg Karin Bänsch, StW Potsdam<br />
Bremen Heinz-Ludwig Mohrmann, StW Bremen<br />
Hamburg Dr. Ulrike Pfannes, StW Hamburg<br />
Hessen Christina Walz, StW Kassel<br />
Mecklenburg-Vorpommern Dr. Dieter Stoll, StW Rostock<br />
Niedersachsen Eberhard Hoffmann, StW Hannover<br />
Nordrhein-Westfalen Günther Remmel, StW Bielefeld<br />
Rheinland-Pfalz Gabriele V. Riedle-Müller, StW Koblenz<br />
Saarland Anne-Marie Oswald, StW im Saarland<br />
Sachsen Frank Kießling, StW Leipzig<br />
Sachsen-Anhalt Dr. Volkmar Thom, StW Halle<br />
Schleswig-Holstein Günter Kellotat, StW Schleswig-Holstein<br />
Thüringen Dr. Ralf Schmidt-Röh, StW Jena-Weimar
SPRECHERRAT DES STUDIERENDENRATS<br />
Stand: Juni 2005<br />
Kay Benscheidt, Dortmund<br />
Stanislaw Bondarew, Dresden<br />
Christoph Friederich, Rostock<br />
Jens Liebau, Darmstadt<br />
René Voss, Bochum<br />
Sprecherrat des Studierendenrats<br />
307
Ausschüsse<br />
308<br />
MITGLIEDER DER AUSSCHÜSSE<br />
Stand: April 2005<br />
Ausschuss Beratung und Soziale Dienste<br />
Riedle-Müller, Gabriele STW Koblenz Vorsitzende<br />
Klink, Michael STW Braunschweig<br />
Mittring, Beate STW München<br />
Pahlke, Ulrich STW Clausthal<br />
Dr. Schink, Peter Kölner STW<br />
Schumann, Wilfried STW Oldenburg<br />
Wilken, Linda STW Hannover<br />
Wrobel, Swantje STW Bremen<br />
studentische Vertreter/innen<br />
Leidinger, Martin Kassel<br />
Riewe, Florian Marburg<br />
Ausschuss Internationales<br />
Berger-Marchand, Fritz STW Wuppertal Vorsitzender<br />
Gollwitzer, Joachim STW Erlangen-Nürnberg<br />
Heyberger, Renate STW Freiburg<br />
Max, Michael STW Hohenheim<br />
Nebel, Matthias STW München<br />
Rüter, Reginald STW Braunschweig<br />
Skrzeba, Günter STW Ulm<br />
Walz, Christina STW Kassel<br />
studentische Vertreter/innen<br />
Glembek, Johannes Dieter Trier<br />
Hanrath, Yvonne Aachen<br />
Ausschuss Kultur<br />
Freise, Johannes STW Paderborn Vorsitzender<br />
Bornemann, Birgit STW Osnabrück<br />
Gutenkunst, Dieter STW Heidelberg<br />
Igney, Hartmut F. STW Karlsruhe
Mohrmann, Heinz-Ludwig STW Bremen<br />
Pieske, Diethard STW Schleswig-Holstein<br />
Schmalz, Thomas STW Freiberg<br />
Seifert, Ulrich AkaFö Bochum<br />
studentische Vertreter/innen<br />
Geiße, Michael Weimar<br />
Wiszniewski, Patricia Berlin<br />
Ausschuss Recht und Personal<br />
Kiehm, Gerhard STW Oldenburg Vorsitzender<br />
Altringer, Jürgen STW Chemnitz-Zwickau<br />
Ballreich, Doris STW Freiburg<br />
Eiden, Josef STW Trier<br />
Heinze, Gabriela STW Paderborn<br />
Höfer, Dagmar STW Hamburg<br />
Ladenthin, Ingrid STW Rostock<br />
Mai-Hartung, Petra STW Berlin<br />
studentische Vertreter/innen<br />
Lüdecke, Christoph Freiberg<br />
Voss, René Bochum<br />
Ausschuss Studienfinanzierung<br />
Dr. Pörtner, Rudolf STW Dresden Vorsitzender<br />
Dr. Brickwell, Andreas STW Berlin<br />
Greß, Roland STW Niederbayern/Oberpfalz<br />
Hartmann, Friedhelm STW Göttingen<br />
Dr. Hartmann, Ulrike STW Frankfurt (Oder)<br />
Krebs, Gottfried STW Jena-Weimar<br />
Thelen, Wolfgang STW Freiburg<br />
Wölffing, Wolff STW München<br />
studentische Vertreter/innen<br />
Dahm, Jochen Münster<br />
Hirsch, Nele Jena<br />
Ausschüsse<br />
309
Ausschüsse<br />
310<br />
Ausschuss Verpflegung<br />
Kellotat, Günter STW Schleswig-Holstein Vorsitzender<br />
Hartmeier, Christoph STW Stuttgart<br />
Leppi, Frank Kölner STW<br />
Oelkers, Dirk STW Göttingen<br />
Oswald, Anne-Marie STW im Saarland<br />
Dr. Pfannes, Ulrike STW Hamburg<br />
Stobbe, Ralf STW Gießen<br />
Dr. Thom, Volkmar STW Halle<br />
studentische Vertreter/innen<br />
Mewes, Rudi Münster<br />
Roll, Christopher Rostock<br />
Ausschuss Wirtschaftsfragen<br />
Hoffmann, Eberhard STW Hannover Vorsitzender<br />
Czypionka, Johannes STW Niederbayern-Oberpfalz<br />
Kiefer, Volker STW Konstanz<br />
Lüken, Jörg AkaFö Bochum<br />
Schreiber, Sigrid STW Bielefeld<br />
Wathling-Peters, Christina STW Göttingen<br />
Dr. Wolf-Körnert, Cornelia STW Greifswald<br />
studentische Vertreter/innen<br />
Stiegler, Kurt Münster<br />
Thom, Patrick Dresden<br />
Ausschuss Wohnen<br />
Dr. Pfeifer-Will, Rolf STW Erfurt-Ilmenau Vorsitzender<br />
Dauber-Primaveßy, Adolf STW Mainz<br />
Gierke, Helmut STW München<br />
Jochens, Holger STW Schleswig-Holstein<br />
Kießling, Frank STW Leipzig<br />
Lichtenfeld, Ulrich STW Magdeburg<br />
Weibel, Gundolf STW Darmstadt<br />
studentische Vertreter/innen<br />
Hildenbrand, Bianca Darmstadt<br />
Senftleben, Thomas Bochum
Beirat der Informations- und Beratungsstelle<br />
Studium und Behinderung<br />
Dr. Grebe, Uwe STW Marburg Vorsitzender<br />
Baus, Harry AkaFö Bochum<br />
Blersch, Marlies STW Berlin<br />
Dr. Bürger, Irma Universität Potsdam<br />
Greß, Roland STW Niederbayer/Oberpfalz<br />
Hendeß, Wiebke STW Oldenburg<br />
Lehnstaedt, Dr. Kurt LMU München<br />
Rothenberg, Birgit Universität Dortmund<br />
Prof. Dr. Wünschmann, Technische Universität Dresden<br />
Wolfgang<br />
studentische Vertreter/innen<br />
Gloger, Karin Maria Berlin<br />
Schaßberger, Margrit Kassel<br />
Experten/innen<br />
Drebes, Sven BAG behinderter, chronisch kranker und<br />
nichtbehinderter Studierender<br />
Görtemaker, Gerd AG der Schwerbehindertenvertretungen<br />
des Bundes und der Länder (BMWA)<br />
Kammerbauer, Andreas Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter<br />
StudentInnen und AbsolventInnen<br />
(BHSA)<br />
Ressel, Harald Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />
(BMBF)<br />
Richter, Michael Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten<br />
in Studium und Beruf (DVBS)<br />
Schwarzbach, Reiner Zentralstelle für Arbeitsvermittlung der<br />
Bundesagentur für Arbeit (ZAV)<br />
Ausschüsse<br />
311
Geschäftsstelle<br />
312<br />
GESCHÄFTSSTELLE<br />
Stand: Juni 2005<br />
Seit Beginn des Jahres 2003 befindet sich das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong><br />
in Berlin. Zwei Referate – Wirtschaftsfragen und Internationale Beziehungen<br />
– sind in Bonn verblieben, so dass die gute Zusammenarbeit<br />
mit anderen Hochschulverbänden und Bundesministerien, die weiterhin<br />
ihren Sitz in Bonn haben, garantiert ist.<br />
Geschäftsstelle <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong><br />
Monbijouplatz 11<br />
10178 Berlin<br />
Tel.: 030/29 77 27-0<br />
Fax: 030/29 77 27-99<br />
E-Mail: dsw@studentenwerke.de<br />
www.studentenwerke.de<br />
Generalsekretär Dipl.-Volksw., Dipl.-Kfm., Dipl.-Hdl.<br />
Achim Meyer auf der Heyde<br />
Tel.: 030/29 77 27-12<br />
E-Mail: Achim.Meyer-auf-der-Heyde@<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e.de<br />
Stellvertretende Dipl.-Päd.<br />
Generalsekretärin Andrea Hoops<br />
Tel.: 030/29 77 27-14<br />
E-Mail: Andrea.Hoops@<strong>Studentenwerk</strong>e.de<br />
Referat Dipl.-Kfm./Dipl.-Volksw.<br />
Allgemeine Verwaltung/ Georg Schlanzke<br />
Wohnen Tel.: 030/29 77 27-80<br />
E-Mail: Georg.Schlanzke@<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e.de<br />
Referat Stefan Grob M.A.<br />
Presse- und Öffentlich- Tel.: 030/29 77 27-20<br />
keitsarbeit/Kultur E-Mail: Stefan.Grob@<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e.de
Referat Studienfinanzierung<br />
Rechtsfragen und Rechtsanwalt<br />
Studienfinanzierung Bernhard Liebscher<br />
Tel.: 030/29 77 27-30<br />
E-Mail: Bernhard.Liebscher@<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e.de<br />
Rechtsfragen<br />
Assessorin<br />
Stefanie Kätner<br />
Tel.: 030/29 77 27-50<br />
E-Mail: Stefanie.Kätner@<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e.de<br />
Referat Dipl.oec.<br />
Wirtschaftsfragen Gabriele Saremba<br />
Tel.: 0228/26 90 6-41<br />
E-Mail: Gabriele.Saremba@<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e.de<br />
Weberstraße 55<br />
53113 Bonn<br />
Referat Internationale Beziehungen<br />
Internationales Danja Oste M.A.<br />
Tel.: 0228/26 90 6-42<br />
E-Mail: Danja.Oste@<strong>Studentenwerk</strong>e.de<br />
Weberstraße 55<br />
53113 Bonn<br />
Servicestelle Interkulturelle<br />
Kompetenz<br />
Dipl. Soz.-Päd./Soz.-Arb.<br />
Isabelle Kappus<br />
Tel.: 030/29 77 27-70<br />
E-Mail: Isabelle.Kappus@<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e.de<br />
Referat Rechtsanwältin<br />
Beratung und Soziale Renate Langweg-Berhörster<br />
Dienste/Informations- Tel: 030/29 77 27-60<br />
und Beratungsstelle E-Mail: Renate.Langweg-<br />
Studium und Behinderung Berhoerster@<strong>Studentenwerk</strong>e.de<br />
Geschäftsstelle<br />
313
Organigramm<br />
314<br />
Generalsekretär<br />
Achim Meyer auf der Heyde<br />
(030/29 77 27-12)<br />
<strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong><br />
Monbijouplatz 11<br />
10178 Berlin<br />
Tel.: 030/29 77 27-0<br />
Fax: 030/29 77 27-99<br />
E-Mail: dsw@studentenwerke.de<br />
www.studentenwerke.de<br />
Stellvertretende Generalsekretärin<br />
Andrea Hoops<br />
(030/29 77 27-14)<br />
Länderreferat:<br />
Berlin, Baden-Württemberg<br />
Referat Wirtschaftsfragen<br />
Referat Internationale Beziehungen<br />
Tel.: 0228/269 06-0<br />
Fax: 0228/269 06-39<br />
Weberstraße 55<br />
53113 Bonn<br />
Referat<br />
Beratung und<br />
Soziale Dienste /<br />
Informations- und<br />
Beratungsstelle<br />
Studium und<br />
Behinderung<br />
Referat<br />
Internationales<br />
Referat<br />
Wirtschaftsfragen<br />
(Bonn)<br />
Referat<br />
Rechtsfragen<br />
und Studienfinanzierung<br />
Referat<br />
Presse- und<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
Referat<br />
Allgemeine<br />
Verwaltung /<br />
Wohnen<br />
Internationale<br />
Beziehungen<br />
(Bonn)<br />
Danja Oste<br />
(0228/269 06-42)<br />
Gabriele<br />
Saremba<br />
(0228/269 06-41)<br />
Studienfinanzierung<br />
Bernhard<br />
Liebscher<br />
(030/29 77 27-30)<br />
Stefan Grob<br />
(030/29 77 27-20)<br />
Georg<br />
Schlanzke<br />
(030/29 77 27-80)<br />
Renate Langweg-<br />
Berhörster<br />
(030/29 77 27-60)<br />
Länderreferat:<br />
Bayern<br />
Länderreferat:<br />
Rheinland-Pfalz,<br />
Saarland<br />
Servicestelle<br />
Interkulturelle<br />
Kompetenz<br />
Isabelle Kappus<br />
(030/29 77 27-70)<br />
Rechtsfragen<br />
Stefanie Kätner<br />
(030/29 77 27-50)<br />
Länderreferat:<br />
Bremen, Hamburg,<br />
Schleswig-Holstein<br />
Länderreferat:<br />
Sachsen<br />
Länderreferat:<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Länderreferat:<br />
Brandenburg,<br />
Mecklenburg-<br />
Vorpommern<br />
Länderreferat:<br />
Niedersachsen,<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Länderreferat:<br />
Thüringen, Hessen<br />
Stand: Juni 2005
<strong>Studentenwerk</strong>e im Überblick<br />
DIE STUDENTENWERKE IM ÜBERBLICK 2003/<strong>2004</strong><br />
<strong>2004</strong><br />
August Stand:<br />
Allgemeine Angaben<br />
Zahl der <strong>Studentenwerk</strong>e (<strong>2004</strong>) 61<br />
Zahl der Mitarbeiter (2003) 15.397<br />
Zahl der Studierenden (WS 2003/<strong>2004</strong>) 1.921.971<br />
ø Semesterbeitrag je Stud. in Euro (SS <strong>2004</strong>) 38,54<br />
Finanzierung der <strong>Studentenwerk</strong>e (2003)<br />
Umsatzerlöse, Mieten, außerordentliche<br />
in Euro in %<br />
und sonstige Erträge 687.161.753 63,8<br />
Erträge aus den Semesterbeiträgen 129.642.945 12,0<br />
Landeszuschüsse zum laufenden Betrieb 165.710.342 15,4<br />
Sonstige Zuschüsse zum laufenden Betrieb 23.357.077 2,2<br />
Aufwandserstattung für die Förderungsverwaltung 71.591.407 6,6<br />
Gesamteinnahmen<br />
Mensen und Cafeterien (2003)<br />
1.077.463.524 (100,0)<br />
Zahl der Einrichtungen 709<br />
Tischplätze 198.055<br />
Tischplätze je 100 Studierende 10,3<br />
Gesamtumsatz in Euro<br />
Ausbildungsförderung und Ausbildungsbeihilfen<br />
287.953.182<br />
Ausgezahlte Förderungsmittel nach BAföG in Euro (2003) 1.422.313.650<br />
Zahl der Förderungsfälle (WS 2003/<strong>2004</strong>) 330.145<br />
Quote der geförderten Studierenden in % (2003)<br />
Studentisches Wohnen<br />
20,0<br />
Zahl der Wohnplätze (31.12.2003) 175.942<br />
ø monatl. Miete in Euro pro Wohnplatz (31.5.<strong>2004</strong>)<br />
Beratung und Soziale Dienste (2003)<br />
169,32<br />
Psychotherapeutische Beratung<br />
Anzahl der <strong>Studentenwerk</strong>e mit<br />
genannten Beratungseinrichtungen<br />
39<br />
Sozialberatung<br />
Beratung für Studierende mit Behinderung<br />
42<br />
und chronischer Erkrankung 28<br />
Anzahl der Anzahl der<br />
Einrichtungen Plätze<br />
Kinderbetreuungseinrichtungen (in eigener<br />
Trägerschaft und/oder Unterstützung eines anderen<br />
Trägers durch das <strong>Studentenwerk</strong>)<br />
Serviceangebote (2003) - Auszug<br />
155 5.085<br />
Darlehenskassen/Beihilfen und Härtefonds<br />
Anzahl der <strong>Studentenwerk</strong>e mit<br />
genannten Serviceangeboten<br />
56<br />
Wohnraumvermittlung (Angebote privater Vermieter) 57<br />
Wohnraum für Rollstuhlbenutzer 54<br />
Tutorenprogramm für ausländische Studierende 46<br />
Kultur (2003) - Auszug<br />
Förderung studentischer Kulturgruppen<br />
Räume für Veranstaltungen<br />
Förderung von Studentenclubs<br />
Kulturelle Festivals und Wettbewerbe<br />
Anzahl der <strong>Studentenwerk</strong>e mit<br />
genannten Kulturangeboten<br />
38<br />
44<br />
24<br />
17<br />
315
Übersicht über die <strong>Studentenwerk</strong>e in Deutschland<br />
316
Monbijouplatz 11<br />
10178 Berlin<br />
Tel.: 030-29 77 27-0<br />
Fax: 030-29 77 27-99<br />
E-Mail: dsw@studentenwerke.de<br />
www.studentenwerke.de