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Jahresbericht 2004 - Deutsches Studentenwerk

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2004</strong>


<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2004</strong>


Am 1.9.2003 ist in Rheinland-Pfalz ein neues Hochschulgesetz in Kraft<br />

getreten. Durch dieses Gesetz werden dort die <strong>Studentenwerk</strong>e in Studierendenwerke<br />

umbenannt.<br />

In den Texten des <strong>Jahresbericht</strong>s des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s wird<br />

der besseren Lesbarkeit wegen weiterhin für alle Mitglieder die<br />

Bezeichnung <strong>Studentenwerk</strong>e verwendet. Im Teil D. Verzeichnisse<br />

werden die Adressen der Mitglieder jedoch mit der neuen Firmierung<br />

veröffentlicht.<br />

<strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong><br />

Monbijouplatz 11<br />

10178 Berlin<br />

Tel.: 030-29 77 27-0<br />

Fax: 030-29 77 27-99<br />

E-Mail: dsw@studentenwerke.de<br />

www.studentenwerke.de<br />

Satz und Druck:<br />

Grafikdesign Gerit Plieth, Ahrensburg<br />

Berlin 2005


Liebe Leserin, lieber Leser,<br />

es ist mir eine große Freude, Ihnen den <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2004</strong> des<br />

Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s präsentieren zu dürfen: Es gibt vieles<br />

zu berichten, zu dokumentieren und zu kommentieren.<br />

Das durchaus bewegte Jahr <strong>2004</strong> war ein Jahr der Grundsatzdebatten<br />

und Grundsatzentscheidungen. Wichtigstes Thema<br />

für unseren Verband: Wie können die <strong>Studentenwerk</strong>e angesichts<br />

der tief greifenden Veränderungen im deutschen Hochschulsystem<br />

ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern und ihre Arbeit<br />

in Zukunft ausrichten? Im Juli hat das DSW auf einem gemeinsamen<br />

Symposium mit dem Centrum für Hochschulentwicklung<br />

(CHE) die zukünftigen Anforderungen an die soziale und<br />

wirtschaftliche Infrastruktur des Studierens skizziert sowie die<br />

künftige Gestaltung der sozialen Rahmenbedingungen für Studierende<br />

diskutiert. „... damit Studieren gelingt! – Perspektiven für das Zusammenwirken<br />

von Hochschule und <strong>Studentenwerk</strong>“, so der Titel des<br />

Symposiums, und schon daran ist erkennbar, dass wir den Weg<br />

gemeinsam mit unseren Partnern gehen werden – allerdings als ein<br />

selbstbewusster, den Prozess aktiv gestaltender Partner!<br />

Wir haben aber <strong>2004</strong> nicht nur diskutiert, wir haben gehandelt. Auf<br />

der Mitgliederversammlung Ende des Jahres hat das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong><br />

für alle seine Arbeitsbereiche verbindliche und ambitionierte<br />

Qualitätsziele beschlossen. Damit verfügen die <strong>Studentenwerk</strong>e über<br />

eine anspruchsvolle Orientierung für ihre eigene Weiterentwicklung.<br />

Wir haben damit belastbare und konkrete Leistungsstandards für das<br />

soziale Umfeld des Studierens formuliert, an denen unsere Partner –<br />

die Politik, die Hochschulen, die Wissenschaftsorganisationen und<br />

nicht zuletzt die Studierenden – uns messen können, aber auch ihre<br />

eigenen Vorstellungen und Beiträge messen lassen sollten.<br />

<strong>2004</strong> hieß es erneut: Alle drei Jahre wieder. Gemeinsam mit der Bundesministerin<br />

für Bildung und Forschung habe ich im Juni die 17.<br />

Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s der Öffentlichkeit vorgestellt.<br />

Wichtigstes Ergebnis: Noch immer ist die soziale Selektion ein<br />

unerträglicher Tatbestand im deutschen Bildungssystem, auch im<br />

Hochschulwesen. Von echter Chancengleichheit sind wir leider noch<br />

weit entfernt. Der Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland<br />

läuft Gefahr, sein Innovationspotenzial weiter zu schwächen, weil<br />

Begabungsreserven nicht mobilisiert werden. „Kluge Köpfe braucht<br />

das Land, unabhängig von der familiären Herkunft“, heißt es in praktisch<br />

jeder politischen Sonntagsrede. Die Daten der 17. Sozialerhebung<br />

belegen einmal mehr: Die Wirklichkeit sieht anders aus.<br />

Vorwort<br />

3


Vorwort<br />

4<br />

Grundsätzlich endet ein <strong>Jahresbericht</strong> mit dem Jahresende, doch diesmal<br />

müssen wir den Berichtszeitraum erweitern, weil Anfang des Jahres<br />

2005 eine Entscheidung fiel, die wir letztes Jahr mit großer Spannung<br />

erwartet hatten: Das Bundesverfassungsgericht hat im Januar<br />

2005 die im Hochschulrahmengesetz geregelte Studiengebührenfreiheit<br />

für nichtig erklärt. Es steht den Ländern nunmehr frei, Studiengebühren<br />

zu erheben, allerdings unter folgenden Auflagen des Bundesverfassungsgerichts:<br />

Sie müssen gleiche Bildungschancen gewährleisten,<br />

Mobilitätshindernisse vermeiden und die Belange einkommensschwacher<br />

Haushalte berücksichtigen. Politisch bedeutet das Urteil<br />

eine tief schneidende Zäsur, die die Hochschul- und Studienfinanzierung,<br />

wie wir sie heute kennen, massiv verändern wird.<br />

Abschließen möchte ich mit einer Erfolgsstory: Im Jahr <strong>2004</strong> haben wir<br />

ein neues DSW-Gremium etabliert, den Studierendenrat. Er setzt sich<br />

zusammen aus Studierenden, die ehrenamtlich in den Organen der<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e tätig sind. Die Studierenden können sich nun noch<br />

aktiver in die inhaltliche Arbeit des Verbands einbringen. Eine erste<br />

Bilanz zeigt, dass es eine gute Zusammenarbeit ist, die die Arbeit der<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e und des DSW nachhaltig bereichern wird.<br />

Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> hat <strong>2004</strong> eine intensive und fruchtbare<br />

Debatte um die zukünftige strategische Ausrichtung der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

initiiert; die auf der Mitgliederversammlung beschlossenen Qualitätsziele<br />

sind ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg in die Zukunft.<br />

Wir sehen den kommenden Jahren gespannt, aber gut vorbereitet entgegen.<br />

Ich bin sicher, auch in Zukunft mit Ihrer Unterstützung rechnen<br />

zu dürfen, „damit Studieren gelingt!“<br />

Ihr<br />

Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens<br />

Präsident des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s


Vorwort 3<br />

Inhalt 5<br />

Nachrufe 9<br />

� Teil A: Arbeitsberichte<br />

I. Die politische Arbeit des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

und der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

1. Chronologie der politischen Arbeit 13<br />

2. Die Entwicklung in den Bundesländern 27<br />

Verdienstmedaillen <strong>2004</strong> 31<br />

II. Allgemeine Verwaltung<br />

1. Aktuelle Aufgabenschwerpunkte / Entwicklungen 33<br />

2. Rechnungswesen 33<br />

3. Personal 35<br />

4. Hausverwaltung Berlin / Bonn 36<br />

5. EDV<br />

III. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

37<br />

1. Interne und externe Öffentlichkeitsarbeit 39<br />

2. Schwerpunkte der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

3. Veröffentlichung der 17. Sozialerhebung des Deutschen<br />

39<br />

<strong>Studentenwerk</strong>s 43<br />

4. Pressemitteilungen 44<br />

5. Netzwerk „Wege ins Studium“ 45<br />

6. Publikationen 46<br />

7. Fachtagung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 46<br />

8. Internet / Intranet 46<br />

IV. Kultur<br />

1. Förderung studentischer Kulturarbeit als Aufgabe der<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e 48<br />

2. Wettbewerbe 48<br />

3. Fachtagung Kultur 56<br />

4. Ausschuss Kultur 59<br />

V. Studienfinanzierung<br />

1. Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

(BAföG) 60<br />

2. Familienleistungsausgleich 76<br />

3. Unterhaltsfragen 76<br />

4. Sonstige staatliche und private Förderung von Studierenden 78<br />

5. Diskussion über Studiengebühren 79<br />

6. Kontakte Bundestag / Bundesrat 91<br />

7. Fortbildung 91<br />

8. Härtefonds 92<br />

Inhalt<br />

5


Inhalt<br />

6<br />

VI. Wirtschaftsfragen / Mensen<br />

1. Allgemeine Situation<br />

2. Folgerungen aus der 17. Sozialerhebung des Deutschen<br />

94<br />

<strong>Studentenwerk</strong>s 95<br />

3. Informationen, Stellungnahmen, Beratungen 95<br />

4. Arbeit in den Ausschüssen 102<br />

5. Weiterbildungsveranstaltungen<br />

VII. Wohnen<br />

103<br />

1. Wohnsituation der Studierenden 106<br />

2. Wohnheimtagung / Seminare 110<br />

3. Ausschuss Wohnen /Arbeitsthemen 112<br />

4. Arbeitsmaterialien / Statistische Unterlagen 114<br />

5. Sonstige Berichtspunkte<br />

VIII. Rechtsfragen<br />

116<br />

1. Themen und Aktivitäten<br />

2. Beratung der Geschäftsstelle / Einzelanfragen der<br />

117<br />

Mitglieder 128<br />

3. Ausschuss Recht und Personal 128<br />

4. Weiterbildungsveranstaltungen<br />

IX. Beratung und Soziale Dienste / Informations- und<br />

Beratungsstelle Studium und Behinderung<br />

Beratung und Soziale Dienste<br />

1. Umfrage „Beratung und Soziale Dienste“ im Rahmen der<br />

129<br />

Publikation „<strong>Studentenwerk</strong>e im Zahlenspiegel 2003/<strong>2004</strong>“ 131<br />

2. Profilbildung 131<br />

3. Studieren mit Kind 132<br />

4. Ausschuss Beratung und Soziale Dienste 132<br />

5. Psychologische Beratung 133<br />

6. Allgemeine Sozialberatung 133<br />

7. Fachtagung „Profilbildung in der Beratung“<br />

Informations- und Beratungsstelle Studium und<br />

Behinderung<br />

1. Empfehlungen zur Sicherung und Verbesserung der<br />

Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der<br />

135<br />

Hochschulbildung<br />

2. Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Lage be-<br />

136<br />

hinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe 137<br />

3. Studienkontenmodell / Langzeitstudiengebühren 138<br />

4. Auslandsstudium und Behinderung 138<br />

5. Informationsveranstaltungen, Schulungen und Fortbildung 138<br />

6. Entwicklung des Informations- und Beratungsangebots 140


X. Internationale Beziehungen<br />

1. Europäische Entwicklung 142<br />

2. Ausschuss Internationales 146<br />

3. Deutsch-französische Zusammenarbeit der <strong>Studentenwerk</strong>e 147<br />

4. Trinationale Zusammenarbeit (Deutschland – Italien –<br />

Frankreich)<br />

5. Zusammenarbeit mit Institutionen in Mittel- und Ost-<br />

150<br />

europa (MOE) 150<br />

6. Deutsch-amerikanische Zusammenarbeit<br />

7. Zusammenarbeit mit Einrichtungen im asiatisch-<br />

155<br />

pazifischen Raum 158<br />

8. Tutorenprogramm der Robert Bosch Stiftung 158<br />

9. Delegationsreisen und -besuche 162<br />

10. Konferenzen und Messen<br />

11. Reisevergünstigungen für Studierende – Der deutsch-<br />

165<br />

französische Sozialausweis der <strong>Studentenwerk</strong>e 165<br />

12. Ausländische Gäste in der Geschäftsstelle<br />

XI. Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />

1. Die Internationalisierung der deutschen Hochschulen –<br />

166<br />

Entwicklung und Sachstand<br />

2. Serviceangebote der <strong>Studentenwerk</strong>e für ausländische<br />

168<br />

Studierende 171<br />

3. Aktivitäten der Servicestelle Interkulturelle Kompetenz 171<br />

4. Wahrnehmung sozialpolitischer Interessen<br />

5. Veranstaltungen der Servicestelle Interkulturelle<br />

175<br />

Kompetenz 177<br />

6. Publikationen / Internetauftritt<br />

XII. Fortbildungsveranstaltungen <strong>2004</strong><br />

179<br />

1. Seminare 182<br />

2. Tagungen 183<br />

3. Weitere Veranstaltungen 183<br />

XIII. Publikationen <strong>2004</strong> 184<br />

� Teil B: Die 65. ordentliche Mitgliederversammlung<br />

des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s am<br />

30. November/1. Dezember <strong>2004</strong> in Berlin<br />

Die 65. ordentliche Mitgliederversammlung<br />

Grußwort von Edelgard Bulmahn, Bundesministerin für<br />

Bildung und Forschung 189<br />

Inhalt<br />

7


Inhalt<br />

8<br />

Bericht von Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens,<br />

Präsident des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s 196<br />

Bericht von Prof. Dr. Peter Gaehtgens,<br />

Vorsitzender des Kuratoriums des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s,<br />

Präsident der Hochschulrektorenkonferenz 209<br />

Ergänzung des Berichts des Generalsekretärs des<br />

Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s von Achim Meyer auf der Heyde,<br />

Generalsekretär des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s 216<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen Mitgliederversammlung<br />

1. Qualitätssicherung der Service- und Beratungsangebote<br />

für Studierende 219<br />

2. Ausbau der internationalen Mobilität im Hochschulraum<br />

Europa durch Verbesserung der sozialen und kulturellen<br />

Rahmenbedingungen 232<br />

3. Studienstrukturreform sozial gerecht gestalten 238<br />

4. Anforderungen an eine sozial gerechte individuelle<br />

Studienfinanzierung 241<br />

5. „Für eine barrierefreie Hochschule“ – Eckpunkte und<br />

Maßnahmenkatalog zur Schaffung gleichberechtigter<br />

Teilhabemöglichkeiten für Studienbewerber/innen und<br />

Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit;<br />

Anlage 246<br />

� Teil C: Satzung und Geschäftsordnung<br />

I. Satzung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s 271<br />

II. Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des<br />

Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s e.V. 280<br />

� Teil D: Verzeichnisse<br />

- Mitglieder 285<br />

- Vorstand 303<br />

- Kuratorium 304<br />

- Länderrat 306<br />

- Sprecherrat des Studierendenrats 307<br />

- Ausschüsse 308<br />

- Geschäftsstelle 312<br />

- Organigramm der Geschäftsstelle 314<br />

- Die <strong>Studentenwerk</strong>e im Überblick 315<br />

- Übersicht über die <strong>Studentenwerk</strong>e in Deutschland 316


Nachrufe<br />

Christian Francke-Weltmann<br />

Am 22. Januar 2005 starb plötzlich und unerwartet Christian Francke-<br />

Weltmann, Geschäftsführer des <strong>Studentenwerk</strong>s Frankfurt am Main,<br />

im Alter von 62 Jahren.<br />

Christian Francke-Weltmann kam am 18. September 1942 in Rechlin<br />

an der Müritz zur Welt. Nach seinem Abitur und Ableistung seines<br />

Wehrdienstes studierte er von 1965 bis 1970 Sozialwissenschaften an<br />

der Universität Göttingen. In den Jahren 1972 und 1973 forschte er in<br />

Israel zum dortigen Bildungssystem.<br />

Nach seiner Rückkehr aus Israel und einer<br />

beruflichen Tätigkeit in der Gemeinde Friedland<br />

begann Christian Francke-Weltmann im<br />

April 1978 seine Laufbahn beim <strong>Studentenwerk</strong><br />

Frankfurt am Main, erst als Assistent<br />

des Geschäftsführers, ehe er im September<br />

1981 in die Führungsspitze aufrückte. Fast<br />

ein Vierteljahrhundert lenkte er fortan die<br />

Geschicke des <strong>Studentenwerk</strong>s.<br />

In den 24 Jahren seiner Geschäftsführertätigkeit<br />

wuchs das <strong>Studentenwerk</strong> Frankfurt am<br />

Main stetig; ein augenscheinliches Dokument<br />

dafür ist, dass in dieser Zeit 14 Mensen<br />

und Cafeterien sowie neun Wohnheime<br />

gebaut wurden. Christian Francke-Weltmanns<br />

beeindruckte ganz besonders durch sein soziales Engagement<br />

und seine unerschöpfliche Hilfsbereitschaft. Ein „Fürsprecher der Studenten“<br />

wurde er oft genannt. Er versuchte zu helfen, wo es nur ging<br />

– den Studierenden, aber auch den Mitarbeitern des <strong>Studentenwerk</strong>s.<br />

Von diesem Engagement war auch seine langjährige Tätigkeit im Dachverband<br />

geprägt. Er wirkte 18 Jahre lang im Förderungsausschuss des<br />

Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s mit, außerdem arbeitete er viele Jahre im<br />

Geschäftsführer-Ausschuss und im Länderrat. Christian Francke-Weltmann<br />

war ein überaus verlässlicher Partner.<br />

Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> wird Christian Francke-Weltmann in<br />

ehrender Erinnerung behalten.<br />

Nachrufe<br />

Christian Francke-<br />

Weltmann,<br />

Geschäftsführer des<br />

<strong>Studentenwerk</strong>s<br />

Frankfurt am Main<br />

9


Nachrufe<br />

10<br />

Dr. Heinz-Dieter<br />

Kühne,<br />

Geschäftsführer des<br />

<strong>Studentenwerk</strong>s<br />

Magdeburg<br />

Dr. Heinz-Dieter Kühne<br />

Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> trauert um den Geschäftsführer des <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

Magdeburg, Dr. Heinz-Dieter Kühne, der am 29. November<br />

<strong>2004</strong> nach schwerer Krankheit im Alter von 57 Jahren starb.<br />

Heinz-Dieter Kühne wurde am 24. Juni 1947 in Magdeburg<br />

geboren. Nach Abschluss seiner Berufsausbildung<br />

zum Kraftfahrzeugschlosser studierte er Ingenieurwissenschaften<br />

an der Technischen Hochschule Magdeburg.<br />

1971 erlangte er sein Diplom als Ingenieur, 1982<br />

promovierte er ebenfalls an der TH Magdeburg, wo er<br />

auch bis 1990 beruflich tätig war, zuletzt im Direktorat<br />

für Internationale Beziehungen.<br />

1990 wurde Heinz-Dieter Kühne mit der Geschäftsführung<br />

des <strong>Studentenwerk</strong>s Magdeburg betraut. Er<br />

übernahm – zunächst als kommissarischer, dann als<br />

berufener Geschäftsführer – die große und ganz und gar<br />

nicht leichte Aufgabe, das <strong>Studentenwerk</strong> Magdeburg<br />

aufzubauen. Dass es heute auf solider Grundlage steht<br />

und ein breites Service- als auch Beratungsangebot<br />

bereitstellen kann, ist wesentlich seinem Engagement<br />

zu verdanken.<br />

Auch die Verbandsarbeit hat Heinz-Dieter Kühne in den<br />

vergangenen 15 Jahren durch seine ehrenamtliche Mitarbeit<br />

in den Gremien des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s aktiv mit gestaltet<br />

und geprägt. Viele Jahre war er als Vertreter von Sachsen-Anhalt<br />

Mitglied des Länderausschusses, im Anschluss daran von 1998 bis<br />

2001 Mitglied des Vorstands des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s. Obwohl<br />

sein Gesundheitszustand schon stark beeinträchtigt war, hat er sich<br />

<strong>2004</strong> bereit erklärt, im Ausschuss Wirtschaftsfragen mitzuarbeiten.<br />

Studierende und Mitarbeiter des <strong>Studentenwerk</strong>s Magdeburg schätzten<br />

ebenso wie Mitglieder und Vorstand des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s an<br />

Heinz-Dieter Kühne seine fachliche Kompetenz und besonders seine<br />

Herzlichkeit. Er begegnete Studierenden, Mitarbeitern und Kollegen<br />

stets offen und verbindlich.<br />

Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> wird Heinz-Dieter Kühne in Anerkennung<br />

seiner Verdienste ein ehrendes Andenken bewahren.


Teil A<br />

Arbeitsberichte


I. DIE POLITISCHE ARBEIT DES DEUTSCHEN<br />

STUDENTENWERKS UND DER STUDENTEN-<br />

WERKE<br />

1. Chronologie der politischen Arbeit<br />

Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />

Für die Arbeit des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s waren im Berichtsjahr<br />

die folgenden, chronologisch dargestellten Aktivitäten und Ereignisse<br />

besonders relevant:<br />

Januar<br />

Herausragende Leistung im <strong>Studentenwerk</strong> Hannover<br />

Als Beste ihres Ausbildungsjahrgangs absolvierte Gundula Tiemann in<br />

nur zweieinhalb Jahren ihre Ausbildung zur Fachfrau für Systemgastronomie<br />

beim <strong>Studentenwerk</strong> Hannover. Im Rahmen einer „Freisprechungsfeier“<br />

am 19. Januar <strong>2004</strong> wurde ihre herausragende berufliche<br />

Leistung gewürdigt. Frau Tiemann erhielt die Möglichkeit, sich um<br />

ein Stipendium „Begabtenförderung berufliche Bildung“ beim Bundesministerium<br />

für Bildung und Forschung (BMBF) zu bewerben. Doch<br />

zunächst entschied sie sich dafür, ihre Karriere im Südtirol fortzusetzen.<br />

Änderungen des Hochschulrahmengesetzes – Wahrung der Chancengerechtigkeit<br />

Anlässlich der am 29. Januar <strong>2004</strong> diskutierten Vorlagen zu Änderungen<br />

des Hochschulrahmengesetzes von CDU/CSU und FDP im<br />

Deutschen Bundestag erneuerte das DSW seine Forderung nach Chancengerechtigkeit:<br />

Wenn die Hochschulen mehr Rechte bei der Auswahl<br />

ihrer Studierenden erhalten, muss darauf geachtet werden, dass niemand<br />

wegen seiner sozialen Herkunft oder aus finanziellen Gründen<br />

vom Hochschulzugang ausgeschlossen wird. Vor allem dürfen die vorgeschlagenen<br />

Änderungen Studierende mit Behinderungen oder chronischen<br />

Krankheiten nicht benachteiligen.<br />

Eliteuniversitäten in Deutschland?<br />

Im Januar <strong>2004</strong> reagierte das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> auf die Diskussion<br />

um Eliteuniversitäten. Es wies darauf hin, dass die Hochschulen<br />

weiterhin dramatisch unterfinanziert seien und es zunächst dringend<br />

geboten sei, die öffentlichen Ausgaben für die Hochschulbildung<br />

in der Breite zu erhöhen. Dies müsse bei einer Debatte über Elitehochschulen<br />

beachtet werden. Auch gegen eine breitere Begabtenförderung<br />

sei so lange nichts einzuwenden, wie der Zugang begabten Studierenden<br />

aus allen Bevölkerungskreisen offen stehe.<br />

Forderung nach<br />

Chancengerechtigkeit<br />

Debatte über<br />

Elitehochschulen<br />

13


Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />

Mitgliederversammlung<br />

des ECStA<br />

14<br />

Delegation der Studentsamskipnaden<br />

Februar<br />

Japanische Gäste<br />

Am 18. Februar <strong>2004</strong> besuchte eine Delegation des japanischen Bildungsministeriums<br />

das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> in Berlin. Die Teilnehmer/innen<br />

informierten sich umfassend über die Struktur und die<br />

Aufgaben der <strong>Studentenwerk</strong>e in Deutschland, dabei galt ihr Interesse<br />

vor allem den Bereichen Wohnen, Mensen und Jobvermittlung, aber<br />

auch den komplexen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und<br />

Hochschulen.<br />

ECStA-Mitgliederversammlung in Brüssel<br />

Als unabhängiger Dachverband auf europäischer Ebene setzt sich der<br />

1993 gegründete European Council for Student Affairs (ECStA) über<br />

nationale Grenzen hinweg für soziale und wirtschaftliche Belange der<br />

Studierenden in Europa ein. Zurzeit gehören ihm 22 Mitglieder aus 12<br />

europäischen Ländern an. Auf der Mitgliederversammlung des ECStA<br />

am 27. Februar <strong>2004</strong> in Brüssel wurde die Satzung des Verbands<br />

modifiziert. Die für das DSW wichtige Option der Einflussnahme auf<br />

politische Programme im Hochschulraum Europa wurde gewahrt,<br />

zugleich wurde mit der Aufnahme des Begriffs „europäischer Hochschulraum“<br />

der politischen Entwicklung im Bologna-Prozess Rechung<br />

getragen. Sowohl der Kreis der Mitglieder als auch der Aktionsradius<br />

des Verbands sollen künftig erweitert werden.<br />

März<br />

Delegation aus dem hohen Norden<br />

Eine Delegation der Studentsamskipnaden, der norwegischen <strong>Studentenwerk</strong>e,<br />

konnte der Generalsekretär des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

am 23. März <strong>2004</strong> in Berlin begrüßen. Die acht Teilnehmer/innen<br />

informierten sich während ihres Besuchs über die Organisation und<br />

die Aufgabenbereiche des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s bzw. der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

in Deutschland. Zum Abschluss ihres Aufenthalts wurde<br />

ihnen auch die Gelegenheit gegeben, einige Einrichtungen des <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

Berlin zu besuchen, um die konkrete Arbeit vor Ort kennen<br />

zu lernen.<br />

Netzwerk „Wege ins Studium“<br />

Im Rahmen der Messe „Studieren in Berlin und Brandenburg“ fand am<br />

26. März <strong>2004</strong> im Roten Rathaus in Berlin das vierte „Round-Table“-<br />

Gespräch des Netzwerks „Wege ins Studium“ statt. Die Initiative aus<br />

Bundesagentur für Arbeit, Deutschem <strong>Studentenwerk</strong>, Bundeselternrat,<br />

Bundesministerium für Bildung und Forschung, Deutschem<br />

Gewerkschaftsbund, Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz<br />

hat dabei auf ihre erfolgreiche vierjährige Zusammenarbeit<br />

zurückgeblickt und ihre zukünftigen Pläne vorgestellt. Gleichzeitig<br />

wurde der neue Flyer „Bachelor und Master – Neue Studienabschlüs-


Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />

se in Deutschland“ präsentiert. An der Erarbeitung dieser Publikation<br />

war das DSW maßgeblich beteiligt. Das Netzwerk zielt darauf ab, Studieninteressierte<br />

noch gezielter über die neuen gestuften Studiengänge<br />

und internationalen Abschlüsse Bachelor (BA) und Master (MA) zu<br />

informieren sowie die Entscheidung für ein Studium zu erleichtern.<br />

Internationales Symposium und NASPA-Jahreskonferenz<br />

Für das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> nahm der Generalsekretär am<br />

27. und 28. März <strong>2004</strong> am 9. Internationalen Symposium „Bringing<br />

Students to the Institiutions“ in Denver/Colorado (USA) teil. Ein<br />

wesentlicher Programmteil war der Besuch von drei Colleges im<br />

Großraum Denver, wo jeweils grundlegende Informationen über das<br />

amerikanische Hochschulsystem vermittelt wurden. Am Internationalen<br />

Symposium nahmen ca. 80 Teilnehmer/innen aus zwölf Ländern<br />

teil. Im Anschluss daran fand die Jahreskonferenz der National Association<br />

of Student Personnel Administrators (NASPA) statt. Auch hier<br />

vertrat der Generalsekretär das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong>. In zahlreichen<br />

Vorlesungen, Round-Table-Diskussionen und Workshops präsentierten<br />

und diskutierten die ca. 3.000 Teilnehmer/innen die Beratungsund<br />

Serviceangebote für Studierende an amerikanischen Hochschulen.<br />

Deutlicher Rückgang bei Studentenjobs<br />

Zum Beginn der Semesterferien hat das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> im<br />

März <strong>2004</strong> darauf hingewiesen, dass das Angebot an Ferienjobs für<br />

Studierende nach Aussage vieler <strong>Studentenwerk</strong>e im Jahr 2003 bundesweit<br />

erneut deutlich zurückgegangen ist. Angesichts dieser Situation<br />

wurden alle Arbeitgeber dazu aufgefordert, offene Stellen bei den<br />

studentischen Jobvermittlungen zu melden. Laut 17. Sozialerhebung<br />

arbeiten zwei Drittel der Studierenden während des Semesters oder in<br />

der vorlesungsfreien Zeit. Mehr als jeder zweite (56 %) kann nur so<br />

überhaupt den eigenen Lebensunterhalt bestreiten. Vor allem für diese<br />

würde eine weitere Verschlechterung des studentischen Arbeitsmarkts<br />

herbe finanzielle Einbußen bedeuten.<br />

April<br />

Nordrhein-Westfalen: Anhörung zum <strong>Studentenwerk</strong>sgesetz<br />

Am 22. April <strong>2004</strong> lud der Wissenschaftsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

zur Anhörung nach Düsseldorf, um die Sachverständigen<br />

zur Novellierung des <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzes zu hören, unter<br />

ihnen auch den Generalsekretär des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s. Er<br />

setzte sich, zusammen mit den Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e in Nordrhein-Westfalen, dafür ein, dass die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

in NRW sich künftig an privatrechtlichen Unternehmen<br />

beteiligen oder solche gründen können, um ihre Aufgaben zu erfüllen.<br />

Eine weitere wichtige Forderung war, dass die bisherigen Aufsichts-<br />

neuer Flyer „Bachelor<br />

und Master –<br />

Neue Studienabschlüsse<br />

in Deutschland“<br />

Jahreskonferenz der<br />

NASPA<br />

15


Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />

16<br />

soziale Dimension<br />

des europäischen<br />

Hochschulraums<br />

21. BAföG-Novelle<br />

erster Studierendenrat<br />

des Deutschen<br />

<strong>Studentenwerk</strong>s<br />

und Kontrollorgane in ein Gremium, den Verwaltungsrat, zusammengeführt<br />

werden.<br />

Mai<br />

Öffentliche Anhörung zum Bologna-Prozess des Ausschusses für Bildung,<br />

Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages<br />

Zu dieser Anhörung am 3. Mai <strong>2004</strong> war als Sachverständiger auch<br />

das DSW geladen. Auf Basis der vorher schriftlich abgegebenen Stellungnahme<br />

betonte der Generalsekretär die Notwendigkeit, die soziale<br />

Dimension des europäischen Hochschulraums auszubauen. Es sei<br />

erforderlich, die soziale Akzeptanz der Studienstrukturreform und den<br />

Übergang vom BA zum MA zu sichern, die soziale Infrastruktur an<br />

Hochschulen aus- und ein leistungsfähiges und grenzüberschreitendes<br />

Studienfinanzierungssystem aufzubauen. Es müssten, führte der Generalsekretär<br />

weiter aus, regelmäßige europäische Sozialerhebungen<br />

durchgeführt und die (inter-)kulturellen und sprachpraktischen Angebote<br />

zur besseren Integration international Studierender ausgebaut<br />

werden.<br />

BAföG materiell verbessern<br />

Im Vorfeld der 21. BAföG-Novelle hat der Beirat für Ausbildungsförderung<br />

beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, dem auch<br />

der Generalsekretär angehört, am 4. Mai <strong>2004</strong> seine Stellungnahme<br />

abgegeben. Da der Gesetzentwurf keine materiellen Verbesserungen<br />

des BAföG enthält, hat das DSW insbesondere gefordert, die Bedarfssätze<br />

sowie die Sozialpauschalen zu erhöhen, um den deutlich gestiegenen<br />

Lebenshaltungs- und Gesundheitskosten der Studierenden<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Trinationale Zusammenarbeit: Deutschland – Italien – Frankreich<br />

Auf Initiative des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s hat am 5./6. Mai <strong>2004</strong> in<br />

Berlin erstmals ein Treffen zwischen den deutschen, französischen<br />

und italienischen Dachverbänden der Service- und Beratungsdienste<br />

für Studierende stattgefunden. Beteiligt waren neben dem DSW der italienische<br />

Dachverband Associazione Nazionale degli Organismi per il<br />

diritto allo studio (ANDISU) und das Centre National des Œuvres Universitaires<br />

et Scolaires (CNOUS) aus Frankreich. Es wurde eine trinationale<br />

Konvention verabschiedet, die die zukünftige Kooperation festschreibt.<br />

Generell wird eine stärkere Vernetzung zwischen den Dachverbänden<br />

sowie ein harmonisiertes Vorgehen auf europäischer Ebene<br />

angestrebt.<br />

Erster Studierendenrat des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s konstituiert<br />

Nachdem die 64. ordentliche Mitgliederversammlung des DSW im<br />

Dezember 2003 seine Gründung beschlossen hatte, fand am 14. und


Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />

15. Mai <strong>2004</strong> in Hannover die konstituierende Sitzung des Studierendenrats<br />

des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s statt. Dieses neu geschaffene<br />

Gremium wird entsprechend dem Wunsch der Studierenden die Organe<br />

des DSW in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung beraten<br />

und die Studierenden stärker in die inhaltliche Arbeit des Verbands<br />

einbeziehen – und so die sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

des Studiums stärker aus Sicht der Studierenden gestalten.<br />

Dazu entsenden die 61 deutschen <strong>Studentenwerk</strong>e je einen Vertreter<br />

bzw. eine Vertreterin aus dem Kreis der studentischen Mitglieder ihrer<br />

Organe in das neue Gremium.<br />

Juni<br />

4. Deutsch-Polnisches Kolloquium<br />

Unter dem Thema „Die soziale und kulturelle Dimension im Hochschulraum<br />

Europa aus der Perspektive Polens und Deutschlands“ fand<br />

vom 1. bis 3. Juni <strong>2004</strong> in Bonn das vierte Deutsch-Polnische Kolloquium<br />

statt. Die Schirmherrschaft hatte das polnische Ministerium für<br />

Nationalbildung und Sport übernommen, von deutscher Seite wurde<br />

die Veranstaltung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />

(BMBF) unterstützt. Aus Deutschland nahmen am Kolloquium<br />

Geschäftsführer/innen bzw. Vertreter/innen aus 17 <strong>Studentenwerk</strong>en,<br />

Mitglieder des DSW-Vorstands sowie der Präsident und der Generalsekretär<br />

des DSW teil. Die 36 polnischen Teilnehmer/innen waren vor<br />

allem die Prorektoren/innen für studentische Angelegenheiten bzw.<br />

für Bildung aus den Hochschulen. Die Teilnehmer/innen befassten<br />

sich vor dem Hintergrund des Bologna-<br />

Prozesses und der EU-Erweiterung mit<br />

der aktuellen Bildungspolitik auf<br />

europäischer bzw. nationalstaatlicher<br />

Ebene, in einem zweiten Themenblock<br />

mit Fragen zur Organisation der sozialen<br />

Infrastruktur für Studierende in<br />

Polen und Deutschland. Als abschließendes<br />

Thema wurde der aktuelle<br />

Stand der deutsch-polnischen Partnerschaften<br />

zwischen den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

und den sozialen Einrichtungen an<br />

den Hochschulen in Polen dargestellt.<br />

HRK-Beschluss zu Studiengebühren<br />

Am 9. Juni <strong>2004</strong> veröffentlichte die Hochschulrektorenkonferenz<br />

(HRK) ihren Beschluss, in dem sie sich für sog. Studienbeiträge ausspricht,<br />

vorerst in einer Höhe von 500 Euro im Semester. Später sollen<br />

die Hochschulen die Beiträge innerhalb eines Korridors selbstständig<br />

festlegen dürfen. Um die Beiträge sozial abzufedern, müsse ein staatliches<br />

System von Stipendien und Kredit bereitgestellt werden. Das<br />

4. Deutsch-Polnisches<br />

Kolloquium (v.l.n.r.):<br />

Ruth Hieronymi,<br />

MdEP; MinDirig.<br />

Christoph Ehrenberg,<br />

BMBF; Achim Meyer<br />

auf der Heyde,<br />

Generalsekretär des<br />

DSW (Foto: <strong>Studentenwerk</strong><br />

Bonn)<br />

17


Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />

18<br />

Cover der<br />

17. Sozialerhebung<br />

des DSW<br />

Bundespressekonferenz:<br />

Prof. Dr.<br />

Hans-Dieter Rinkens,<br />

DSW-Präsident und<br />

Bundesbildungsministerin<br />

Edelgard<br />

Bulmahn<br />

DSW reagierte gleichentags mit einer Pressemitteilung kritisch auf den<br />

Beschluss.<br />

17. Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

Am 16. Juni <strong>2004</strong> veröffentlichte das<br />

Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> seine 17. Sozialerhebung.<br />

Im Haus der Bundespressekonferenz<br />

präsentierte die Bundesministerin<br />

für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn,<br />

gemeinsam mit dem DSW-Präsidenten<br />

dieses Standardwerk zur wirtschaftlichen<br />

und sozialen Lage der Studierenden.<br />

Die Langzeitstudie wird<br />

seit über 50 Jahren in<br />

dreijährigem Rhythmus<br />

durchgeführt. Grundlage<br />

der aktuellen 17. Sozialerhebung sind über 21.400<br />

Fragebögen von Studierenden aus 251 Hochschulen.<br />

Dabei konnte die Rücklaufquote im Vergleich zur<br />

vorherigen Sozialerhebung von 27 % auf 40 %<br />

gesteigert werden. Die Sozialerhebung wird im Auftrag<br />

des DSW von der HIS Hochschul-Informations-<br />

System GmbH durchgeführt und vom Bundesministerium<br />

für Bildung und Forschung finanziert. Die<br />

detaillierten Daten und Fakten der bundesweit einzigartigern<br />

Untersuchung dienen als Grundlage für<br />

bildungs- und hochschulpolitische Entscheidungen<br />

in Bund und Ländern. Die Sozialerhebung findet<br />

Beachtung weit über die Hochschulen und die Politik<br />

hinaus – auch in der breiteren Öffentlichkeit und<br />

insbesondere in den Medien.<br />

Außerordentliche Geschäftsführertagung<br />

Um das gemeinsam von DSW und dem Centrum für Hochschulentwicklung<br />

(CHE) für Juli <strong>2004</strong> geplante Symposium inhaltlich vorzubereiten,<br />

fand am 24. Juni <strong>2004</strong> in Berlin eine außerordentliche Geschäftsführertagung<br />

statt. Für das DSW nahmen u.a. der Präsident und<br />

der Generalsekretär teil. Ein erster wichtiger Tagesordnungspunkt war<br />

das Gutachten des CHE zur „Zukunftssicherung und Autonomie für<br />

das <strong>Studentenwerk</strong> Hamburg“. Die Veränderungsvorschläge des Gutachtens,<br />

vor allem zum Wechsel der Trägerschaft, wurden kritisch<br />

bewertet. Anschließend erläuterte der DSW-Generalsekretär die geplanten<br />

Inhalte und die Struktur des Symposiums: Veränderte bildungspolitische<br />

Ziele, die Entwicklung im Hochschulbereich, neue<br />

Organisationsformen staatlicher Aufgabenerfüllung sowie veränderte


Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />

Anforderungen an Service- und Beratungsleistungen im Hochschulbereich<br />

stellen auch die <strong>Studentenwerk</strong>e vor neue Herausforderungen.<br />

Unter dem Motto „... damit Studieren gelingt! – Perspektiven für das<br />

Zusammenwirken von Hochschule und <strong>Studentenwerk</strong>“ soll auf dem<br />

Symposium über die zukünftige Entwicklung der Service- und Beratungsleistungen<br />

für Studierende sowie die Gestaltung der sozialen,<br />

wirtschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen des Studierens<br />

diskutiert werden. Es sei geplant, Vorschläge zur zukünftigen Positionierung<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e im veränderten Aktionsraum Hochschule<br />

zu entwickeln. Diese Ausführungen fanden große Zustimmung. Als<br />

Gäste waren drei Mitarbeiter/innen der HIS Hochschul-Informations-<br />

System GmbH geladen, die ihre HISBUS-Befragung „Service- und Beratungsangebote<br />

für Studierende“ präsentierten und erläuterten. Die<br />

Studie soll auf dem Symposium vorgestellt werden.<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e begrüßen ostafrikanische Delegation<br />

In der Woche vom 28. Juni bis 2. Juli <strong>2004</strong> besuchte eine hochrangige<br />

Delegation ostafrikanischer Hochschuladministratoren verschiedene<br />

Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>e in Bonn, Mainz und Heidelberg.<br />

Anlass war die vom Deutschen Akademischen Austauschdienst<br />

(DAAD) in Kooperation mit der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)<br />

und dem Deutschen <strong>Studentenwerk</strong> organisierte Fortbildungsveranstaltung<br />

„System und Tätigkeitsfelder der <strong>Studentenwerk</strong>e in Deutschland“.<br />

Die Teilnehmer/innen der neunköpfigen Delegation waren<br />

Dekane, Kanzler und Präsidenten von acht Hochschulen in Uganda,<br />

Tansania und Kenia. In ihren Heimatländern sind sie für den Bereich<br />

der Service- und Beratungsdienste für Studierende zuständig, in<br />

Deutschland informierten sie sich vor allem über die studienbegleitende<br />

Infrastruktur. Dabei galt ihr besonderes Interesse den wirtschaftlichen<br />

und finanziellen Aspekten der <strong>Studentenwerk</strong>e, den Angeboten<br />

für ausländische Studierende (u.a. Servicepaket und Wohnheimtutorenprogramm)<br />

sowie der studentischen Selbstverwaltung.<br />

Juli<br />

DSW-CHE-Symposium „... damit Studieren gelingt! – Perspektiven für<br />

das Zusammenwirken von Hochschule und <strong>Studentenwerk</strong>“<br />

Am 8. und 9. Juli <strong>2004</strong> veranstaltete das DSW gemeinsam mit dem<br />

Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) das Symposium „... damit<br />

Studieren gelingt! – Perspektiven für das Zusammenwirken von Hochschule<br />

und <strong>Studentenwerk</strong>“. Ziel der Veranstaltung war es, angesichts<br />

der Reform- und Veränderungsprozesse im deutschen Hochschulsystem<br />

die zukünftigen Anforderungen an die soziale und wirtschaftliche<br />

Infrastruktur des Studierens zu skizzieren und grundsätzlich die sozialen<br />

Rahmenbedingungen zu diskutieren. Darüber hinaus sind Vorschläge<br />

zur künftigen Kooperation von Staat, Studierenden, Hochschulen<br />

und <strong>Studentenwerk</strong>en im Aktionsraum Hochschule erarbeitet worden.<br />

zukünftige Positionierung<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

ostafrikanische<br />

Delegation<br />

19


Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />

DSW-CHE-Symposium:<br />

Prof. Dr. Peter<br />

Gaehtgens, HRK-Präsident;<br />

Prof. Dr.<br />

Hans-Dieter Rinkens,<br />

DSW-Präsident und<br />

Prof. Dr. Detlef<br />

Müller-Böling, Leiter<br />

des CHE (v.l.n.r)<br />

Preisträger/innen des<br />

„<strong>Studentenwerk</strong>spreis<br />

für besonderes<br />

soziales Engagement<br />

im Hochschulbereich“<br />

mit (v.l.n.r.)<br />

MinDirig. Christoph<br />

Ehrenberg, BMBF<br />

und DSW-Präsident<br />

Prof. Dr. Hans-Dieter<br />

Rinkens (Foto: Kay<br />

Herschelmann)<br />

20<br />

Unter diesen Prämissen diskutierten rd. 250 Teilnehmerinnen und<br />

Teilnehmer aus Hochschulen, Politik, Wissenschaftsorganisationen,<br />

Studierendenschaften und natürlich den <strong>Studentenwerk</strong>en selbst im<br />

dbb forum in Berlin und kamen zu folgendem Ergebnis: Angesichts<br />

ambitionierter politischer Zielsetzungen, wie der Steigerung der Studienanfänger-<br />

und Studienerfolgsquote sowie der Realisierung von mehr<br />

Chancengerechtigkeit im Bildungssystem, kommt einer leistungsstarken<br />

sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur<br />

im Hochschulbereich ein besonderer Stellenwert<br />

zu. Auch die zunehmende Internationalisierung<br />

der Hochschulen erfordert den Ausbau<br />

und die Weiterentwicklung der Service- und<br />

Beratungsangebote für Studierende – in enger<br />

Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und<br />

<strong>Studentenwerk</strong>en. Diese Prozesse werden<br />

begleitet von Kürzungen der öffentlichen<br />

Zuschüsse bei gleichzeitiger Forderung nach<br />

effizienterem und effektiverem Einsatz der<br />

öffentlichen Mittel. Zwar räumen neue Steuerungsmodelle<br />

Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

erweiterte Entscheidungsspielräume ein, parallel wird aber von<br />

ihnen neben der Stärkung ihrer Eigenständigkeit auch eine eigenständige<br />

Profilbildung verlangt. Vor diesem Hintergrund sichert eine optimale<br />

soziale und wirtschaftliche Infrastruktur nicht nur stärker als bisher<br />

den Erfolg der Studierenden, sondern auch den der Hochschulen.<br />

Im Rahmen des Symposiums fand die Preisverleihung des Wettbewerbs<br />

„Studierende für Studierende: <strong>Studentenwerk</strong>spreis für besonderes<br />

soziales Engagement im Hochschulbereich 2003/<strong>2004</strong>“ statt.<br />

Ministerialdirigent Christoph Ehrenberg vom Bundesministerium für


Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />

Bildung und Forschung und der DSW-Präsident zeichneten die Studierenden<br />

aus, die sich in besonderer Weise um ihre Kommilitoninnen<br />

und Kommilitonen verdient gemacht haben.<br />

Zuwanderungsgesetz<br />

Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> hat das am 9. Juli <strong>2004</strong> im Bundesrat<br />

verabschiedete Zuwanderungsgesetz begrüßt. Mit dem Gesetz werden<br />

die Vorschläge des DSW zur Flexibilisierung der arbeitsrechtlichen<br />

Regelungen für Studierende aus Nicht-EU-Staaten in Zukunft bundesweit<br />

verpflichtend umgesetzt. Ausländische Studierenden dürfen<br />

zukünftig statt wie bisher 90 ganze Tage auch bis zu 180 halbe Tage<br />

im Jahr arbeiten. Zahlreiche der Studierenden aus Nicht-EU-Staaten<br />

kommen als „free mover“ nach Deutschland, d.h. sie werden nicht<br />

über Stipendien oder Austauschprogramme gefördert, sondern sind<br />

auf das Jobben angewiesen. Darüber hinaus ist die Ausübung einer<br />

studentischen Nebentätigkeit nicht nur an Hochschulen und wissenschaftlichen<br />

Einrichtungen möglich, sondern ebenso in hochschulnahen<br />

Einrichtungen wie beispielsweise den <strong>Studentenwerk</strong>en und<br />

ASten. Erfreulich ist, dass nun ein Studierender ab dem 1. Januar 2005<br />

auch als Wohnheimtutor im <strong>Studentenwerk</strong> ohne zeitliche Beschränkung<br />

und zusätzlich zu den 90 ganzen/180 halben Tagen arbeiten<br />

darf. Außerdem kann die Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studierende<br />

nach erfolgreichem Abschluss des Studiums zur Suche eines<br />

Arbeitsplatzes bis zu einem Jahr verlängert werden.<br />

BAföG-Statistik<br />

Das Statistische Bundesamt hat am 15. Juli <strong>2004</strong> die vorläufigen<br />

BAföG-Eckdaten 2003 veröffentlicht. Danach erhöhte sich die Zahl der<br />

BAföG-geförderten Studierenden von 304.000 im Vorjahr auf im<br />

Podium des DSW-<br />

CHE-Symposiums<br />

Zuwanderungsgesetz<br />

vorläufige BAföG-<br />

Eckdaten<br />

21


Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />

22<br />

Max Kade<br />

Foundation<br />

Qualitätssiegel des<br />

DIG<br />

Monatsdurchschnitt rd. 326.000. Der durchschnittliche monatliche<br />

Förderungsbetrag für Studierende fiel leicht von 371 auf 370 Euro. Insgesamt<br />

wurden für Studierende 100 Mio. Euro mehr ausgegeben. Vor<br />

dem Hintergrund dieser Daten wiederholte das DSW seine Forderung<br />

nach einer grundsätzlichen, substanziellen Weiterentwicklung der Studienfinanzierung.<br />

Durch eine dauerhafte Stagnation der durchschnittlichen<br />

Förderhöhe werden die BAföG-Empfänger vor finanzielle Probleme<br />

gestellt. Auch die geplante BAföG-Novelle der Bundesregierung<br />

bezeichnete das DSW als unzureichend, vielmehr seien materielle Verbesserungen<br />

bei den Elternfreibeträgen und den Bedarfssätzen ebenso<br />

notwendig wie eine Erhöhung der Sozialpauschalen: Die Studienfinanzierung<br />

muss den gestiegenen Ausgaben für die soziale Absicherung,<br />

die Lebenshaltungskosten und die Auswirkungen der Gesundheitsreform<br />

angepasst werden.<br />

August<br />

Spende der Max Kade Foundation für das <strong>Studentenwerk</strong> Greifswald<br />

Am 4. August <strong>2004</strong> hat des <strong>Studentenwerk</strong> Greifswald bekannt gegeben,<br />

dass die Max Kade Foundation aus New York ihm eine großzügige<br />

Spende übergeben hat: Mit 400.000 Euro wird sie die Sanierung des<br />

Wohnheims in der Hans-Beimler-Straße 9 unterstützen. Das Haus<br />

stammt aus den 1950er Jahren und war unbewohnt. Im Juni <strong>2004</strong><br />

hatte die derzeitige Präsidentin der Max Kade Foundation, Lya Friedrich<br />

Pfeifer, das <strong>Studentenwerk</strong> Greifswald besucht und ihre Hilfe<br />

zugesagt. Kurz darauf traf die großzügige Gabe ein. Sie wird dabei helfen,<br />

die Kreditsumme für die etwa drei Mio. Euro teure Sanierung zu<br />

verringern. Im Frühjahr 2006 können die Greifswalder Studierenden in<br />

die 120 modernen Einzelzimmer – jeweils mit Küche und Sanitäreinheit<br />

– einziehen. Die Stiftung wurde 1944 von dem deutschen Industriellen<br />

Max Kade (1862-1967) und seiner Frau gegründet. Seit Ende<br />

des Zweiten Weltkriegs fördert sie in Deutschland vor allem den Bau<br />

von Studentenwohnheimen, Mensen sowie Bibliotheken.<br />

September<br />

Mensen und Cafeterien der <strong>Studentenwerk</strong>e erhalten DIG-Gütesiegel<br />

Am 1. September <strong>2004</strong> übergab der Präsident des Deutschen Instituts<br />

für Gemeinschaftsverpflegung e.V. (DIG), Karl Wutz, den Verpflegungseinrichtungen<br />

des <strong>Studentenwerk</strong>s Berlin das Qualitätssiegel des<br />

DIG. Damit ist bestätigt, dass dieser Betrieb nach den zehn Leitlinien<br />

des DIG arbeitet. 36 der 61 <strong>Studentenwerk</strong>e haben bisher für ihre Mensen<br />

das renommierte Gütesiegel erhalten, vorausgegangen ist eine<br />

strenge Überprüfung nach Kriterien wie Speisenqualität, Hygiene,<br />

Umweltbewusstsein und Dienstleistungsniveau der Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter. Die bundesweit rd. 700 Mensen und Cafeterien der<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e sind ein wichtiger Bestandteil des Aktionsraums<br />

Hochschule: 42 % der Studierenden sind Stammgäste in der Mensa


Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />

und essen dort dreimal und öfter pro Woche, so die aktuelle 17. Sozialerhebung.<br />

Das Erfolgsrezept der rd. 700 Verpflegungseinrichtungen<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e: gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und ein vielfältiges<br />

Angebot.<br />

Zweite Delegation aus Japan<br />

Eine zweite Delegation aus Japan konnte der DSW-Generalsekretär am<br />

16. September <strong>2004</strong> im Deutschen <strong>Studentenwerk</strong> in Berlin begrüßen.<br />

Die Teilnehmer/innen aus Tokio von der National Federation of University<br />

Co-operatives Associations (NFUCA) waren speziell an erfolgreichen<br />

Beispielen für die wirtschaftliche und soziale Förderung von<br />

Studierenden sowie an Kooperationsmöglichkeiten im Hochschulbereich<br />

interessiert.<br />

Oktober<br />

Fachtagung Kultur: „Standortbestimmung Kultur – <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

und Hochschulen als Partner“<br />

Im Magnus-Haus in Berlin diskutierten am 18. und 19. Oktober <strong>2004</strong><br />

Vertreterinnen und Vertreter aus <strong>Studentenwerk</strong>en, Hochschulen,<br />

Städten, kommunalen Spitzenverbänden und Studierendenschaften<br />

über den Beitrag von Kulturförderung für den Hochschulstandort und<br />

eruierten neue Kooperationsmöglichkeiten. Studentische kulturelle<br />

Aktivitäten geben dem Campus einen unverwechselbaren Charakter.<br />

Darüber hinaus tragen sie zur Profilbildung bzw. zur Attraktivität der<br />

Hochschulen und Kommunen bei und übernehmen eine wichtige<br />

Brückenfunktion zwischen Campus und Stadt. Die Tagung „Standort-<br />

Leitlinien des DIG:<br />

Stellvertretend für<br />

die anderen teilnehmenden<strong>Studentenwerk</strong>e<br />

wird dem<br />

STW Berlin eine<br />

Urkunde übergeben;<br />

Karl Wutz, DIG; Prof.<br />

Dr. Volker Peinelt,<br />

FH Niederrhein;<br />

Petra Mai-Hartung,<br />

Geschäftsführerin<br />

des STW Berlin;<br />

Achim Meyer auf der<br />

Heyde, DSW-Generalsekretär<br />

(v.l.n.r.)<br />

23


Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />

24<br />

Fachtagung Kultur:<br />

Eröffnungsrede von<br />

Kulturstaatsministerin<br />

Dr. Christina<br />

Weiss<br />

Generalsekretär zum<br />

ECStA-Präsidenten<br />

gewählt<br />

zweite Sitzung des<br />

Studierendenrats<br />

bestimmung Kultur – <strong>Studentenwerk</strong>e und Hochschulen als Partner“<br />

wurde von der Kulturstaatsministerin, Dr. Christina Weiss, und dem<br />

DSW-Präsidenten eröffnet. Die Kulturstaatministerin betonte in ihrer<br />

programmatischen Eröffnungsrede den „Wert des Unpraktischen“, von<br />

dem jede Kultur zehre. Wichtigstes Ergebnis der Tagung: Die kulturellen<br />

Aktivitäten der Studierenden zu fördern, bringt allen Beteiligten<br />

einen Zugewinn an symbolischem<br />

Kapital, mithin also an Profil und<br />

Attraktivität. Zwei Beispiele kulturellen<br />

Engagements bot das anschließende<br />

Abendprogramm: Bei der<br />

Preisverleihung des 18. Plakatwettbewerbs<br />

des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

„Chancengleichheit – gleiche Chancen?!“<br />

zeichneten Ulrich Kasparick<br />

MdB, der Parlamentarische Staatssekretär<br />

bei der Bundesministerin für<br />

Bildung und Forschung, und der<br />

DSW-Präsident die sechs Preisträger/innen<br />

aus. Zum Abschluss präsentierten<br />

in der „Studentischen Kulturnacht“<br />

fünf studentische Gruppen<br />

aus verschiedenen deutschen Hochschulstädten<br />

Höhepunkte aus ihrem<br />

Repertoire.<br />

Generalsekretär des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s zum ECStA-Präsidenten<br />

gewählt<br />

Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s,<br />

ist am 15. Oktober <strong>2004</strong> zum Präsidenten des europäischen<br />

Dachverbands ECStA gewählt worden. Der 1993 gegründete European<br />

Council for Student Affairs mit Sitz in Brüssel unterstützt seine 22 Mitglieder<br />

aus 12 europäischen Ländern dabei, die soziale Infrastruktur<br />

an den Hochschulen in Europa auszubauen. Insgesamt betreuen die<br />

im ECStA zusammengeschlossenen Organisationen über 10 Mio. Studierende.<br />

Der neue Präsident betonte, der Bologna-Prozess könne nur<br />

gelingen, wenn neben der internationalen Kompatibilität von Studiengängen<br />

auch eine grenzüberschreitende soziale und wirtschaftliche<br />

Infrastruktur vorhanden ist. Diese auszubauen, wird zukünftig<br />

eine der wichtigsten Aufgaben des ECStA sein.<br />

Zweite Sitzung des Studierendenrats<br />

Vom 22. bis 24. Oktober <strong>2004</strong> fand im <strong>Studentenwerk</strong> Kassel die zweite<br />

Sitzung des Studierendenrats des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s statt.<br />

Neben den Mitgliedern haben u.a. auch der DSW-Präsident, der DSW-<br />

Vizepräsident und der DSW-Generalsekretär sowie die Geschäftsführe-


Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />

rin vom gastgebenden <strong>Studentenwerk</strong> teilgenommen. Ein wichtiger<br />

Tagesordnungspunkt am ersten Tag war die Verabschiedung der<br />

Geschäftsordnung des Studierendenrats. Am zweiten Tag stellte der<br />

DSW-Vizepräsident die 17. Sozialerhebung und den HISBUS-Kurzbericht<br />

„Service- und Beratungsangebote für Studierende“ vor.<br />

November<br />

Studiengebühren: Anhörung des Bundesverfassungsgerichts<br />

Im Rahmen des Normenkontrollverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht<br />

zur sechsten Novelle des Hochschulrahmengesetzes war<br />

auch das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> als Sachverständiger zu einer<br />

Anhörung nach Karlsruhe am 9. November <strong>2004</strong> geladen. Der Generalsekretär<br />

des DSW wollte – basierend auf der schriftlichen Stellungnahme<br />

– noch einmal die Bedenken des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

gegenüber Studiengebühren vor den Verfassungsrichtern ausführen.<br />

Allerdings verzichtete das Gericht darauf, die Sachverständigen zu<br />

hören.<br />

„Service und Beratung für Studierende“ – Tagung der Hochschulrektorenkonferenz<br />

Das Thema Service- und Beratungsleistungen für Studierende rückt<br />

immer stärker in den Fokus des Interesses, wie auch die Tagung „Service-<br />

und Beratung für Studierende“ der Hochschulrektorenkonferenz<br />

(HRK) am 22. November <strong>2004</strong> in Bonn belegt. Mit ihrer Veranstaltung<br />

hat die HRK allen beteiligten Akteuren ein Forum zur Diskussion gebo-<br />

HRK-Tagung „Service-<br />

und Beratung für<br />

Studierende“: Ursula<br />

Jonas und Bernhard<br />

Liebscher präsentieren<br />

das DSW im<br />

Foyer des Wissenschaftszentrums<br />

in<br />

Bonn<br />

25


Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />

Bundesbildungsministerin<br />

Edelgard<br />

Bulmahn eröffnet<br />

die 65. MV des DSW<br />

26<br />

ten. Dabei lag der Schwerpunkt auf der Perspektive der zentralen Einrichtungen<br />

in den Hochschulen. Neben der Teilnahme des DSW-Generalsekretärs<br />

an der Podiumsdiskussion machten die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

von dem Diskussionsangebot regen Gebrauch.<br />

DAAD-Jahrestagung<br />

Anlässlich der DAAD-Jahrestagung der Leiterinnen und Leiter der Akademischen<br />

Auslandsämter und Auslandsbeauftragten der deutschen<br />

Hochschulen in Bonn nahm der Generalsekretär des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

am 24. November <strong>2004</strong> an der Podiumsdiskussion zur<br />

Finanzierung des Ausländerstudiums teil.<br />

Dezember<br />

65. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

Am 30. November und 1. Dezember <strong>2004</strong> trafen sich in der Berlin-<br />

Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften in Berlin die Delegierten<br />

der 61 <strong>Studentenwerk</strong>e zur 65. ordentlichen Mitgliederversammlung<br />

des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s. Wichtiger Tagesordnungspunkt<br />

war das Thema Qualitätsziele für die soziale und wirtschaftliche<br />

Infrastruktur für Studierende. Die <strong>Studentenwerk</strong>e beschlossen für ihre<br />

zukünftige Arbeit verbindliche und ambitionierte Qualitätsziele. Sie<br />

verpflichten sich selbst zu der Anstrengung, diese teilweise ehrgeizigen<br />

Ziele zu erreichen – und sie dokumentieren gegenüber den Studierenden,<br />

aber auch den anderen Akteuren im Hochschulraum, dass<br />

sie ihr Leistungsportfolio systematisch ausbauen und eine hohe Qualität<br />

sichern wollen. Die <strong>Studentenwerk</strong>e gehen damit in Vorlage und<br />

gestalten den Reform- und Veränderungsprozess im deutschen Hochschulsystem<br />

aktiv mit. Neben den Beschlüssen sind im Teil B. des vor-


liegenden <strong>Jahresbericht</strong>s dokumentiert: das Grußwort von Edelgard<br />

Bulmahn, Bundesministerin für Bildung und Forschung, sowie die<br />

Berichte von Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens, Präsident des Deutschen<br />

<strong>Studentenwerk</strong>s, Prof. Dr. Peter Gaehtgens, Vorsitzender des Kuratoriums<br />

des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s und Präsident der Hochschulrektorenkonferenz,<br />

und Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des<br />

Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s.<br />

2. Die Entwicklung in den Bundesländern<br />

Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />

Wie in den Vorjahren hat das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> die für die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

relevanten politischen Entwicklungen in den einzelnen<br />

Bundesländern systematisch beobachtet und aktiv begleitet. Auf der<br />

Bundesebene kooperierte das DSW mit den Ländern bisher insbesondere<br />

über die Präsenz im zuständigen Unterausschuss für studentische<br />

Angelegenheiten der Kultusministerkonferenz (KMK). Dieser ist ein<br />

zentrales Forum nicht nur für den wechselseitigen Informationsaustausch,<br />

sondern auch für die Mitwirkung des DSW in verbandsrelevanten<br />

Fragen. Mit Bedauern hat das DSW daher zur Kenntnis genommen,<br />

dass das Reformkonzept der KMK vom 2.12.<strong>2004</strong>, dem die Regierungschefs<br />

der Länder am 16.12.<strong>2004</strong> zugestimmt haben, u.a. eine<br />

weitreichende Reduzierung der Gremien vorsieht. Betroffen ist neben<br />

anderen Unterausschüssen auch der Unterausschuss für studentische<br />

Angelegenheiten. An die Stelle der Unterausschüsse werden Mitglieder<br />

65. MV: Blick ins<br />

Plenum<br />

weitreichende Reduzierung<br />

der Gremien<br />

27


Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />

28<br />

Länderberichte<br />

Novellierungen der<br />

<strong>Studentenwerk</strong>sgesetze<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

der Hauptausschüsse als Berichterstatter für einzelne Bereiche, so<br />

auch für den Bereich „studentische Angelegenheiten“ treten. Der<br />

Generalsekretär der KMK hat zugesichert, dass auch künftig der Austausch<br />

und die Beratung dieser Themen unter Berücksichtigung der<br />

spezifischen Expertise des DSW gewährleistet werden soll. Beabsichtigt<br />

ist, das DSW künftig als Experten zu den Sitzungen des Hochschulausschusses<br />

hinzuzuziehen.<br />

Um den Informations- und Erfahrungsaustausch im Verband zu fördern,<br />

wurden auch im Jahr <strong>2004</strong> in regelmäßigen Abständen die sog.<br />

Länderberichte erstellt und an die Mitglieder verschickt. Auch der Vorstand<br />

des DSW hat sich regelmäßig auf seinen Sitzungen über die<br />

aktuelle Entwicklung in den einzelnen Bundesländern informieren<br />

lassen.<br />

Im Mittelpunkt der Länderberichte im Jahr <strong>2004</strong> standen wieder Fragen<br />

zur Finanzierung der <strong>Studentenwerk</strong>e, insbesondere die weiteren<br />

Kürzungen der Landeszuschüsse sowie die Einführung bzw. Weiterentwicklung<br />

von neuen Steuerungsinstrumenten und Finanzierungsmodellen.<br />

Der Umfang der Landeszuschüsse bzw. Finanzhilfen zum<br />

laufenden Betrieb der <strong>Studentenwerk</strong>e lag 2003 bei bundesweit ca.<br />

165,7 Mio. Euro. Dieses entspricht einem Anteil von lediglich 15,4 %<br />

an den Gesamteinnahmen (2002: 16,5 %). Die Einführung von Langzeitstudiengebühren<br />

bzw. Studienkontenmodellen und die damit verbundenen<br />

Einnahmeausfälle der <strong>Studentenwerk</strong>e aufgrund der Exmatrikulationen<br />

zahlreicher Studierender ist auch im Jahr <strong>2004</strong> ein wiederkehrendes<br />

Thema in den einzelnen Berichten, insbesondere in<br />

den Teilberichten über die Entwicklung in Nordrhein-Westfalen und<br />

Hessen.<br />

Einen weiteren inhaltlichen Schwerpunkt bildeten die Informationen<br />

über die Novellierungen der <strong>Studentenwerk</strong>sgesetze in verschiedenen<br />

Bundesländern, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, Berlin und<br />

Hamburg. Die verschiedenen Novellen verfolgen ein gemeinsames<br />

Leitziel: stärkere Leistungsfähigkeit durch Eigenverantwortung.<br />

Zu den Eckpunkten der Novelle des <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzes in Nordrhein-Westfalen<br />

zählen insbesondere:<br />

- Die Ermächtigung der <strong>Studentenwerk</strong>e als Anstalten des öffentlichen<br />

Rechts, sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter zu bedienen,<br />

sich an privatrechtlich organisierten Unternehmen (z. B. in<br />

der Rechtsform der GmbH) zu beteiligen und selbst entsprechende<br />

Unternehmen zu gründen<br />

- die Einfügung einer Öffnungsklausel, um den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

die rechtliche Möglichkeit zu geben, künftig abweichend von den<br />

für die Landesbediensteten geltenden Tarifwerken des BAT und


Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />

des MTArb eigenständige, den spezifischen wirtschaftlichen<br />

Bedürfnissen der <strong>Studentenwerk</strong>e Rechnung tragende Tarifverträge<br />

abzuschließen<br />

- die effizientere Gestaltung der Organstruktur und die Optimierung<br />

der Organkompetenzen<br />

- der Ausschluss der Vorschriften der Landeshaushaltsordnung<br />

(LHO) mit wenigen Ausnahmen<br />

Die Novelle des <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzes Berlin orientierte sich an den<br />

o.g. Eckpunkten der Novelle in NRW. Darüber hinaus umfasst sie neue<br />

Regelungen zu den Finanzierungsmodalitäten: Das für die Hochschulen<br />

zuständige Mitglied des Senats wurde ermächtigt, mit dem <strong>Studentenwerk</strong><br />

einen Rahmenvertrag über die für die Erfüllung seiner<br />

Aufgaben zu gewährenden Zuschüsse des Landes für konsumtive<br />

Zwecke zu schließen. Dieser soll dem <strong>Studentenwerk</strong> Planungssicherheit<br />

für mehrere Jahre geben. Der Rahmenvertrag und seine Verlängerung<br />

bedürfen der Zustimmung des Senats und des Abgeordnetenhauses<br />

von Berlin. In dem Rahmenvertrag sind auch Ziele und Maßnahmen<br />

zu vereinbaren, die der Effizienzsteigerung und der Qualitätssicherung<br />

der Aufgabenerfüllung des <strong>Studentenwerk</strong>s dienen (Einführung<br />

von neuen Steuerungsinstrumenten).<br />

In Hamburg hat Wissenschaftssenator Jörg Dräger im August <strong>2004</strong><br />

dem <strong>Studentenwerk</strong> Hamburg und den Hochschulen einen Entwurf<br />

von Eckpunkten für eine Novellierung des <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzes<br />

mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Ausgangspunkte waren laut<br />

Senator Dräger die Erkenntnisse, die aus dem Projekt „Autonomie und<br />

Zukunftssicherung für das <strong>Studentenwerk</strong> Hamburg“, das die Wissenschaftsbehörde<br />

und das <strong>Studentenwerk</strong> gemeinsam mit dem CHE<br />

durchgeführt haben, gewonnen worden sind.<br />

Dabei wurden – neben Regelungen zur Stärkung der Autonomie des<br />

<strong>Studentenwerk</strong>s und zur Neuordnung der Organstrukturen – insbesondere<br />

auch Vorschläge zum künftigen Zusammenwirken von Staat,<br />

Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en zur Diskussion gestellt. Diese<br />

umfassten sowohl Regelungen zur Einführung neuer Steuerungsinstrumente<br />

wie Ziel- und Leistungsvereinbarungen als auch den mittelfristigen<br />

Wechsel von der staatlichen Trägerschaft des <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

in die Trägerschaft der Hochschulen. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen<br />

des Hamburger <strong>Studentenwerk</strong>s und der Hochschulen<br />

will der Senat einen Entwurf für eine Gesetzesnovelle Anfang 2005<br />

vorlegen.<br />

In Thüringen hat Ministerpräsident Dieter Althaus in seiner Regierungserklärung<br />

im September <strong>2004</strong> unter der Überschrift „Mehr Effizienz<br />

und Bürgernähe“ u.a. angekündigt, dass die beiden <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

in Thüringen zusammengelegt werden sollen und die Umset-<br />

Berlin<br />

Hamburg<br />

Thüringen<br />

29


Die politische Arbeit des DSW und der Stw<br />

30<br />

Generationswechsel<br />

im Verband<br />

zung mit dem Doppelhaushalt 2006/2007 erfolgen soll. In seinen Ausführungen<br />

zum Thema „Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorte vernetzen“<br />

wird nochmals auf die Arbeit der <strong>Studentenwerk</strong>e Bezug<br />

genommen. Dort heißt es: „Um bestmögliche Studienbedingungen zu<br />

gewährleisten, wird künftig ein gemeinsames <strong>Studentenwerk</strong> die<br />

anstehenden Aufgaben vernetzen und integrieren. Wir werden diesem<br />

<strong>Studentenwerk</strong> einen erweiterten Handlungsspielraum ermöglichen“.<br />

Die Länderberichte dokumentieren darüber hinaus auch im Berichtsjahr<br />

<strong>2004</strong> den Generationswechsel im Verband: Im Jahr <strong>2004</strong> sind<br />

die Geschäftsführer von fünf <strong>Studentenwerk</strong>en in den Ruhestand<br />

gegangen.


Verdienstmedaillen <strong>2004</strong><br />

Dr. Michael Heck, Leiter des Amts für Kulturförderung der Stadt Karlsruhe.<br />

Dr. Heck erhielt die Verdienstmedaille des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

für seine 25-jährige Tätigkeit im Verwaltungsrat des <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

Karlsruhe. Nicht zuletzt dank seines Engagements entwickelte sich das<br />

<strong>Studentenwerk</strong> Karlsruhe in den vergangenen Jahrzehnten zu einem<br />

erfolgreichen Dienstleistungsunternehmen. Dabei hat Heck vor allem<br />

stets die Verbindung zur Stadt sowie das Interesse der Stadt für die<br />

Studierenden als Mitbürger gefördert. Vor dem Hintergrund seiner<br />

Funktion als Leiter des Amts für Kulturförderung hat er sich im <strong>Studentenwerk</strong><br />

besonders für das Thema Kultur eingesetzt. So hat er beispielsweise<br />

maßgeblich die Gründungen des Studentenzentrums<br />

Z 10 e.V. und der Kultur GmbH unterstützt. Auch das sehr beliebte,<br />

2002 vom <strong>Studentenwerk</strong> und der Stadt entwickelte Karlsruher Kulturscheckheft<br />

für Studierende hat Heck mitentwickelt.<br />

Prof. Dr. Wolfgang Hentzschel, bis 1995 Inhaber des Lehrstuhls Aufbereitung<br />

von Baustoffen und mechanische Verfahrenstechnik an der<br />

damaligen Hochschule für Architektur und Bauwesen (heute Bauhaus-<br />

Universität) Weimar.<br />

Prof. Dr. Hentzschel wurde für sein langjähriges Engagement für das<br />

<strong>Studentenwerk</strong> Weimar bzw. Jena-Weimar mit der Verdienstmedaille<br />

des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s ausgezeichnet. Im Anschluss an seine<br />

unmittelbar nach der Wende 1989 begonnene Tätigkeit in der Kommunalpolitik<br />

bzw. als Mitglied des ersten frei gewählten Stadtrats in<br />

Weimar hat sich Hentzschel über zwanzig Jahre lang erfolgreich für<br />

die Belange der Studierenden eingesetzt – zunächst ab 1993 im Vorstand<br />

des <strong>Studentenwerk</strong>s Weimar, seit 1998 im Verwaltungsrat des<br />

<strong>Studentenwerk</strong>s Jena-Weimar. Dabei hat er vor allem maßgeblich zur<br />

Klärung der Vermögenszuordnung sowie zur Abwehr von Vermögensansprüchen<br />

beigetragen.<br />

Dr. Hans-Peter Hirner<br />

Dr. Hirner ist für sein 20-jähriges Engagement im Verwaltungsrat des<br />

<strong>Studentenwerk</strong>s Freiburg mit der Verdienstmedaille des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

ausgezeichnet worden. Von 1983 bis 2003 hat sich Hirner<br />

als Mitglied des Verwaltungsrats mit überdurchschnittlichem Engagement<br />

für die Belange der Studierenden eingesetzt. Sein fachkundiger<br />

Rat hat maßgeblich dazu beigetragen, dass sich das <strong>Studentenwerk</strong> zu<br />

einem modernen Dienstleistungsunternehmen entwickelt hat. Insbesondere<br />

Hirners frühes Eintreten für eine finanzwirtschaftliche Stärkung<br />

des <strong>Studentenwerk</strong>s hat sich als richtige Strategie erwiesen.<br />

Verdienstmedaillen <strong>2004</strong><br />

31


Verdienstmedaillen <strong>2004</strong><br />

32<br />

Klaus A. Ludwig, Vizekanzler der Technischen Universität Kaiserslautern.<br />

Klaus A. Ludwig wurde für seine über 20-jährige verdienstvolle Tätigkeit<br />

im Verwaltungsrat des <strong>Studentenwerk</strong>s Kaiserslautern mit der Verdienstmedaille<br />

des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s geehrt. Seit 1982 gehörte<br />

Ludwig ununterbrochen dem Verwaltungsrat an. Durch seine große<br />

Einsatzbereitschaft und Umsicht hat er sich vor allem bei den<br />

Gesprächen zwischen <strong>Studentenwerk</strong> und beteiligten Hochschulen<br />

großes Ansehen erworben. Ludwig wurde sowohl von den Studierenden<br />

als auch bei den professoralen Mitgliedern des Verwaltungsrats<br />

gleichermaßen hoch geschätzt.<br />

Prof. Dr.-Ing. Dieter Nelles, bis <strong>2004</strong> Inhaber des Lehrstuhls Elektrische<br />

Energieversorgung am Fachbereich Elektro- und Informationstechnik<br />

der Technischen Universität Kaiserslautern.<br />

Prof. Dr. Nelles wurde für seine langjährige erfolgreiche Tätigkeit im<br />

Verwaltungsrat des <strong>Studentenwerk</strong>s Kaiserslautern mit der Verdienstmedaille<br />

des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s geehrt. Zwei Jahrzehnte lang<br />

– seit 1984 – war er Mitglied im Verwaltungsrat, bereits 1985 wurde er<br />

zum ersten Vorsitzenden gewählt. Durch seine objektive, stets um Ausgleich<br />

bemühte Argumentations- und Verhandlungsführung hat sich<br />

Nelles das Vertrauen und den Respekt aller Mitglieder des Verwaltungsrats<br />

erworben. Für das <strong>Studentenwerk</strong> war Nelles immer ein verlässlicher<br />

Partner.


II. ALLGEMEINE VERWALTUNG<br />

1. Aktuelle Aufgabenschwerpunkte / Entwicklungen<br />

Der Aufgabenumfang ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, so<br />

gibt es seit dem Jahre 2002 Tagungsbeiträge. Das Volumen an Tagungen<br />

und Seminaren sowie der Projektbereich sind in den vergangenen<br />

drei Jahren permanent und deutlich angewachsen. Neben den sich<br />

hieraus ergebenden zusätzlichen quantitativen Anforderungen an die<br />

Verwaltung haben sich nach dem Umzug nach Berlin die Aufgaben<br />

z.T. auch inhaltlich geändert.<br />

In den Jahren 2002/2003 hatten umfangreiche Reorganisationsmaßnahmen<br />

im Referat stattgefunden. Hierdurch konnte die Effizienz der<br />

Abläufe verbessert werden, wodurch eine Ausweitung des Personalbestands<br />

trotz der weiter gestiegenen Anforderungen im Jahr <strong>2004</strong> nicht<br />

notwendig war.<br />

2. Rechnungswesen<br />

Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> unterscheidet zwei Wirtschaftsbereiche:<br />

Den Verbandsbereich (im Folgenden Allgemeiner Bereich bzw. Eigenbereich<br />

genannt), der im Wesentlichen über Mitgliedsbeiträge finanziert<br />

wird, sowie den Auftragsbereich im Rahmen des Vereinszwecks<br />

(Projektbereich), der über Zuwendungen durch die Projektgeber finanziert<br />

wird. Der Wirtschaftsplan für den Eigenbereich, in dem auch der<br />

Projektbereich ausgewiesen ist, wird von der Mitgliederversammlung<br />

beschlossen.<br />

2.1 Jahresabschluss 2003 – Eigenbereich<br />

Der Jahresabschluss 2003 wurde für den Eigenbereich ordnungsgemäß<br />

erstellt. Die Prüfung ergab keine satzungswidrige Verwendung der Vereinsmittel.<br />

Trotz schwieriger Rahmenbedingungen lag der Überschuss aus dem<br />

laufenden Geschäftsbetrieb (Erfolgsrechnung) bei rd. 110.000 Euro und<br />

damit deutlich über dem Ansatz des Wirtschaftsplans. Der Vorstand<br />

hat in seiner Sitzung am 17.9.<strong>2004</strong> beschlossen, dass der Überschuss<br />

der Ausgleichsrücklage zugeführt werden soll.<br />

Erhebliche Veränderungen gab es in der Vermögensrechnung, da 2003<br />

der Großteil des Kaufpreises für das Teileigentum in Berlin bezahlt<br />

wurde, und der Sonderbeitrag der <strong>Studentenwerk</strong>e sowie die zweite<br />

Teilrate der Spende der Max Kade Foundation eingingen. Die letzte<br />

Rate der Spende ist im Februar <strong>2004</strong> eingetroffen. Die Refinanzierung<br />

der Investitionsmaßnahme ist somit erfolgt.<br />

Allgemeine Verwaltung<br />

Volumen an Tagungen<br />

und Seminaren<br />

permanent und<br />

deutlich angewachsen<br />

Jahresabschluss 2003<br />

33


Allgemeine Verwaltung<br />

Wirtschaftsplan <strong>2004</strong><br />

Wirtschaftsplan 2005<br />

34<br />

Projektbereich ist<br />

<strong>2004</strong> weiter angewachsen<br />

2.2 Wirtschaftsplan <strong>2004</strong> – Allgemeiner Bereich<br />

Der Wirtschaftsplan <strong>2004</strong> wurde von der 63. ordentlichen Mitgliederversammlung<br />

einstimmig festgestellt.<br />

Mit dem Umzug des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s von Bonn nach Berlin<br />

waren in den Jahren 2002 und 2003 Sonderaufwendungen verbunden.<br />

Der Wegfall dieser Sonderaufwendungen führt dazu, dass die Kostensteigerungen<br />

im Jahr <strong>2004</strong> insgesamt relativ gering ausfallen werden.<br />

Der Ansatz bei den Erträgen wurde aufgrund deutlich gestiegener Studierendenzahlen<br />

gegenüber dem Jahr 2003 deutlich angehoben. Diese<br />

positiven Faktoren führen zu einem relativ hohen Überschussansatz in<br />

Höhe von rd. 150.000 Euro für das Jahr <strong>2004</strong>. Mittlerweile zeichnet<br />

sich ab, dass das Jahresergebnis besser als der Wirtschaftsplanansatz<br />

ausfallen dürfte, da die Studierendenzahlen – und damit die Mitgliedsbeiträge<br />

– noch stärker gestiegen sind als ursprünglich kalkuliert.<br />

2.3 Wirtschaftsplan 2005 – Allgemeiner Bereich<br />

Auch der von der 65. ordentlichen Mitgliederversammlung einstimmig<br />

festgestellte Wirtschaftsplan 2005 weist einen Jahresüberschuss in<br />

Höhe von rd. 100.000 Euro aus.<br />

Die Ursache hierfür liegt erstens in der weiterhin insgesamt positiven<br />

Mitgliedsbeitragsentwicklung aufgrund relativ hoher Studierendenzahlen.<br />

Allerdings wird es durch die Einführung von Langzeitstudiengebühren<br />

in Nordrhein-Westfalen und Hessen einen spürbaren Rückgang<br />

im Vergleich zu dem hohen Ist-Ergebnis von <strong>2004</strong> geben.<br />

Zweitens sind durch den Umzug nach Berlin strukturelle Mehreinnahmen<br />

bzw. Minderausgaben entstanden. So hat das DSW zusätzliche<br />

Mieteinnahmen (Vermietung an Projektbereiche) aufgrund der größeren<br />

Eigentumsfläche in Berlin, Einsparungen bei Ausgaben für die<br />

Anmietung zusätzlicher Büroflächen sowie – im mittelfristigen Vergleich<br />

– nur geringe Erhöhungen des Personalkostenansatzes infolge<br />

von umfangreichen Veränderungen der Mitarbeiterstruktur in den Jahren<br />

2002 und 2003.<br />

2.4 Projekte<br />

Der Projektbereich ist <strong>2004</strong> weiter angewachsen. Das DSW hat zwölf<br />

Projekte betreut, davon acht für das Bundesministerium für Bildung<br />

und Forschung (BMBF), eines für die Robert Bosch Stiftung, eines für<br />

den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) sowie die<br />

Maßnahmen für das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) und<br />

das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW).<br />

Die Projekte sind von dem durch die Mitgliedsbeiträge finanzierten<br />

sog. Eigenbereich über die Kostenstellenrechnung abgegrenzt.


Hinzu kommt der sog. Härtefonds des DSW (Erläuterungen hierzu<br />

siehe Abschnitt 8. im Kapitel Studienfinanzierung).<br />

Seit dem Jahr 2002 existiert beim DSW die Servicestelle Interkulturelle<br />

Kompetenz (Projektgeber: BMBF) mit zwei Mitarbeiterinnen. Die<br />

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (Projektgeber:<br />

BMBF) besteht seit dem 1.5.1982 mit vier Mitarbeiterinnen.<br />

Ein weiteres umfangreiches Projekt ist das Tutorenprogramm der<br />

Robert Bosch Stiftung.<br />

Die Sozialerhebung wird vom DSW im dreijährigen Abstand durchgeführt.<br />

Finanziert wird das Projekt vom BMBF, die Datenerhebung und<br />

-auswertung wird von der HIS Hochschul-Informations-System GmbH<br />

vorgenommen.<br />

Weitere Projekte, die vom BMBF finanziert werden, sind „Kunststudentinnen<br />

und Kunststudenten stellen aus“, der Plakatwettbewerb und<br />

die Informationsveranstaltungen für studentische Gremienmitglieder.<br />

Neu hinzugekommen ist seit dem Jahr 2003 der Wettbewerb „Studierende<br />

für Studierende: <strong>Studentenwerk</strong>spreis für besonderes soziales<br />

Engagement im Hochschulbereich“.<br />

Im Jahre <strong>2004</strong> durchgeführt und abgeschlossen wurde mit finanzieller<br />

Unterstützung des BMBF außerdem ein Kolloquium zum Thema „Die<br />

soziale und kulturelle Dimension im Hochschulraum Europa aus der<br />

Perspektive Polens und Deutschlands“.<br />

Für den DAAD erfolgte die Organisation einer Informationsreise einer<br />

afrikanischen Delegation durch Deutschland zum Thema Hochschulsystem.<br />

Darüber hinaus betreut das DSW Maßnahmen des Deutsch-Französischen-Jugendwerks<br />

(DFJW) – hierzu gehören u.a. Mitarbeiter/innenund<br />

Studentenaustauschprogramme – sowie Projekte des Deutsch-Polnischen<br />

Jugendwerks (DPJW).<br />

Die umfangreiche und weiter gewachsene Projektarbeit erfordert und<br />

bindet entsprechende Personalkapazitäten in der Allgemeinen Verwaltung.<br />

Zur verwaltungstechnischen Betreuung erhält das DSW allerdings<br />

auch Verwaltungskostenzuschüsse der Projektgeber, die im laufenden<br />

Jahr wiederum bei rd. 50.000 Euro lagen.<br />

3. Personal<br />

Der Stellenplan des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s enthält 36,0 Stellen,<br />

von denen 29,5 aus dem sog. Eigenbereich finanziert werden.<br />

Allgemeine Verwaltung<br />

Projekte<br />

35


Allgemeine Verwaltung<br />

36<br />

Stellenplan<br />

Blick auf Museumsinsel<br />

und Bahngleise:<br />

Monbijouplatz 11,<br />

Berlin (Foto: Kay<br />

Herschelmann)<br />

Verteilt auf die einzelnen Fachreferate bzw. Bereiche ergibt sich (Stand:<br />

31.12.<strong>2004</strong>) folgendes Bild:<br />

Stellen davon Projektförderung<br />

Geschäftsführung und Empfang/<br />

Organisation Max Kade Meeting Center 6,0<br />

Allgemeine Verwaltung/Wohnen/EDV 7,5<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Kultur 3,5 0,5<br />

Rechtsfragen und Studienfinanzierung 5,0<br />

Wirtschaftsfragen 4,0<br />

Internationales<br />

Beratung und Soziale Dienste/Informations-<br />

5,0 2,0<br />

und Beratungsstelle Studium und Behinderung 5,0 4,0<br />

INSGESAMT 36,0 6,5<br />

Im Anschluss an den Umzug nach Berlin sind 2003 innerbetriebliche<br />

Umstrukturierungsmaßnahmen vorgenommen worden. Hierbei wurde<br />

auch der Zuschnitt der Referate verändert, und die Bereiche wurden zu<br />

weniger und dafür größeren Einheiten zusammengefasst.<br />

Zwischen dem 1.1.<strong>2004</strong> und dem 31.12.<strong>2004</strong> sind zwei Mitarbeiter/innen<br />

ausgeschieden. Neu eingestellt wurden vier Mitarbeiter/innen,<br />

einschl. Vertretungen für Mutterschutz/Elternzeit.<br />

Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind als Folge der großen<br />

umzugsbedingten Fluktuation der Jahre 2001 bis 2003 jetzt insgesamt<br />

derzeit nur noch elf länger als fünf Jahre beim DSW beschäftigt, im<br />

Jahr 2000 waren es noch 26. Der Krankenstand (einschließlich Kuraufenthalt)<br />

betrug vom 1.1. bis 31.8.<strong>2004</strong> anteilig 4,53 %. Der Wirtschaftsplan<br />

gibt lediglich den Gesamtansatz für Personalausgaben vor.<br />

Innerhalb dieses Rahmens sind Änderungen in der Geschäftsverteilung<br />

und beim Stellenplan möglich.<br />

4. Hausverwaltung Berlin / Bonn<br />

Teileigentum Berlin: Im Objekt Monbijouplatz 11,<br />

10178 Berlin, gehören dem DSW 2,5 Büroetagen. Es<br />

gibt derzeit vier weitere Teileigentümer, darunter ist<br />

ein anderer Bundesverband. Die Hausverwaltung der<br />

Gemeinschaftseigentumsbereiche obliegt der IHZ<br />

GmbH.<br />

Im Jahr <strong>2004</strong> wurden vom Bauherrn noch vom DSW<br />

geltend gemachte Gewährleistungsmängel beseitigt.<br />

Ein größerer Gewährleistungsmangel steht allerdings<br />

noch zur Erledigung aus; der Kaufpreis ist daher<br />

noch nicht vollständig bezahlt.


Mieträume: Einziges verbliebenes Mietobjekt des DSW sind die Räume<br />

in der 1. Etage im ehemaligen Eigentum in der Weberstraße 55, 53113<br />

Bonn. Dort sind das Referat Wirtschaftsfragen und der Bereich Internationale<br />

Beziehungen (Teil des Referats Internationales) untergebracht.<br />

5. EDV<br />

Mit der Einrichtung des neuen Teileigentums in Berlin wurde eine Serverstruktur<br />

mit interner Vernetzung der Arbeitsplätze geschaffen. Die<br />

Bonner Referate wurden in diese interne Struktur integriert. Das<br />

System hat zu einer erheblichen Verbesserung interner Arbeits- und<br />

Informationsaustauschprozesse geführt. Die bisher auf einem Server<br />

beim Deutschen Forschungsnetz e.V. (DFN) befindlichen Websites des<br />

DSW wurden auf den internen Server überführt.<br />

Eine große Arbeitsbelastung für die IT-Administration war die technische<br />

Umsetzung des neustrukturierten öffentlichen Internetangebots<br />

des DSW im Jahre 2003 (www.studentenwerke.de) und die Neugestaltung<br />

des verbandsinternen Internetangebots – STUDENTENWERKE<br />

intern (https://intern.studentenwerke.de) – im Berichtsjahr.<br />

Auch Dienstleistungsangebote für den Verband gehören zu den Aufgaben<br />

des IT-Bereichs.<br />

Am 16./17.November <strong>2004</strong> fand in Berlin eine Fachtagung für die EDV-<br />

Administratoren der <strong>Studentenwerk</strong>e statt. Die Themen waren:<br />

- Migration von Windows NT/2000 auf Windows 2003<br />

- Trends und Entwicklungen Linux/Opensource<br />

- Erfahrungsaustausch zu den Softwareprogrammen von TL1<br />

- Security<br />

Allgemeine Verwaltung<br />

Fachtagung für die<br />

EDV-Administratoren<br />

Aufmerksame Zuhörer/innen:<br />

EDV-<br />

Tagung <strong>2004</strong><br />

37


Allgemeine Verwaltung<br />

38<br />

- Gestaltung barrierefreier Internetseiten<br />

- Möglichkeiten der Zusammenarbeit der <strong>Studentenwerk</strong>e im<br />

Bereich IT<br />

Unterlagen zu den Vorträgen sind auf der verbandsinternen Website<br />

verfügbar.<br />

Im Januar <strong>2004</strong> erfolgte per Rundschreiben eine Information zu Vergünstigungsmöglichkeiten<br />

bei der Softwarebeschaffung. Im Juli wurden<br />

die Mitglieder mit Rundschreiben über die Ergebnisse der Umfrage<br />

des DSW zur EDV-Ausstattung der <strong>Studentenwerk</strong>e informiert.<br />

Beide Rundschreiben mit den Anlagen sind auf der verbandsinternen<br />

Website verfügbar.


III. PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />

1. Interne und externe Öffentlichkeitsarbeit<br />

Das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit informiert die Öffentlichkeit<br />

über neue Entwicklungen und hält zugleich die 61 <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

über alle aktuellen Ereignisse auf dem Laufenden. Durch die räumliche<br />

Nähe zu politischen Entscheidungsträgern und Medienvertretern<br />

in der Hauptstadt kann das DSW schnell und zeitnah auf politische<br />

und gesellschaftliche Ereignisse reagieren und eigene Forderungen und<br />

Vorschläge in das Tagesgeschehen einbringen. Es vertritt mit seiner<br />

aktiven Positionierung in hochschul- und sozialpolitischen Debatten<br />

die Verbandsinteressen.<br />

Außerdem hat das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auch im<br />

Jahr <strong>2004</strong> zahlreiche Publikationen herausgegeben. Die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter der <strong>Studentenwerk</strong>e vor Ort konnten somit den<br />

Studierenden Daten, Fakten und Informationen in Form von Broschüren,<br />

Flyern und Rundbriefen anbieten. Wichtige Kommunikationsund<br />

Informationsmittel stellen auch die Internetseiten sowie das alle<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e zusammenführende Internetportal „<strong>Studentenwerk</strong>e<br />

intern“ dar.<br />

Im Berichtsjahr fanden einige personelle Veränderungen statt. Unter<br />

anderem wurde wegen Mutterschutz und Erziehungszeit der Referentin<br />

die Stelle neu bis Februar 2006 befristet besetzt.<br />

2. Schwerpunkte der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Thematische Schwerpunkte der Pressearbeit waren im Jahr <strong>2004</strong> vor<br />

allem die Diskussion um Studiengebühren, die Studienstrukturreform<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

aktive<br />

Positionierung<br />

Podium des DSW-<br />

CHE-Symposiums:<br />

u.a. mit Prof. Dr.<br />

Marion Schick,<br />

Eberhard Hoffmann<br />

und Prof. Dr. Detlef<br />

Müller-Böling<br />

39


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

40<br />

und das geplante Zuwanderungsgesetz. Angesichts des tief greifenden<br />

Wandels des deutschen Hochschulwesens führten die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

eine intensive und ertragreiche Debatte um das zukünftige Profil. Das<br />

DSW vertrat auf allen Ebenen die Interessen der <strong>Studentenwerk</strong>e und<br />

hat die Diskussion um veränderte Zuständigkeiten und Kooperationsmöglichkeiten,<br />

Konzepte und Strategien angeregt und vorangetrieben.<br />

Ein erster wichtiger Schritt auf diesem Weg war das gemeinsam mit<br />

dem Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) veranstaltete Symposium<br />

„... damit Studieren gelingt! – Perspektiven für das Zusammenwirken<br />

von Hochschule und <strong>Studentenwerk</strong>“ im Juli <strong>2004</strong>.<br />

Auch die Fachtagung Kultur „Standortbestimmung Kultur: <strong>Studentenwerk</strong>e,<br />

Hochschulen und Kommunen als Partner“ im Oktober <strong>2004</strong><br />

leistete in der Diskussion um neue Kooperationen einen wertvollen<br />

Beitrag.<br />

Eines der wichtigsten Projekte im Berichtsjahr war die Veröffentlichung<br />

der 17. Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s. Neben<br />

der Präsentation des Hauptberichts stellte das Referat Presse- und<br />

Öffentlichkeitsarbeit in regelmäßig erscheinenden Pressemitteilungen<br />

vielfältige Ergebnisse und Informationen aus der Sozialerhebung vor.<br />

Ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit waren zahlreiche<br />

Pressegespräche und Pressekonferenzen, in denen das DSW die Medienvertreter<br />

mit Hintergrundinformation versorgte.<br />

Im Mai des Berichtsjahrs präsentierte der DSW-Generalsekretär im<br />

Rahmen der Wohnheimtagung in einem Pressegespräch im <strong>Studentenwerk</strong><br />

Schleswig-Holstein Informationen über die bundesweite Wohnsituation<br />

der Studierenden. Ein weiteres Pressegespräch fand im Rahmen<br />

des 4. Deutsch-Polnischen Kolloquiums Anfang Juni <strong>2004</strong> in Bonn<br />

statt. Thema war die zukünftige deutsch-polnische Kooperation im<br />

Hochschulbereich. Ebenfalls im Juni <strong>2004</strong> stellte der DSW-Präsident<br />

gemeinsam mit der Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn die<br />

Ergebnisse der 17. Sozialerhebung in der Bundespressekonferenz vor.<br />

Mehr als 900 Medienvertreter hatten direkten Zugriff auf die dort präsentierten<br />

Informationen.<br />

Bei einem Pressegespräch anlässlich des gemeinsamen Symposiums<br />

„... damit Studieren gelingt! – Perspektiven für das Zusammenwirken<br />

von Hochschule und <strong>Studentenwerk</strong>“ stellten CHE und DSW im Juli<br />

<strong>2004</strong> die Ergebnisse für eine zukünftige Zusammenarbeit zwischen<br />

<strong>Studentenwerk</strong>en, Hochschulen und Politik vor. Qualitätssicherung<br />

und Effizienzsteigerung standen für die Teilnehmer/innen und Veranstalter<br />

des Symposiums ganz oben auf der Prioritätenliste, auch wenn<br />

sie teilweise kontroverse Positionen über den Weg dorthin vertraten.<br />

Anfang September <strong>2004</strong> lud das DSW gemeinsam mit dem <strong>Studentenwerk</strong><br />

Berlin zu einem Pressegespräch in die Mensa Nord ein, bei dem<br />

sich die Journalistinnen und Journalisten vor Ort von der Qualität der


Mensen und Cafeterien der <strong>Studentenwerk</strong>e überzeugen konnten. Dem<br />

<strong>Studentenwerk</strong> Berlin wurde stellvertretend für die anderen teilnehmenden<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e eine Urkunde für die erfolgreiche Prüfung<br />

nach den Leitlinien des Deutschen Instituts für Gemeinschaftsverpfle-<br />

gung e.V. (DIG) überreicht. Um ihre Qualität und ihren Service weiter<br />

zu verbessern, hatten sich 41 <strong>Studentenwerk</strong>e zu einer externen Überprüfung<br />

ihrer Verpflegungsbetriebe nach den Leitlinien des DIG entschieden.<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Pressekonferenz im<br />

Anschluss an das<br />

DSW-CHE-Symposium:<br />

Prof. Dr. Frank<br />

Ziegele, Prof. Dr.<br />

Detlef Müller-Böling,<br />

Prof. Dr. Hans-Dieter<br />

Rinkens, Achim<br />

Meyer auf der Heyde<br />

(v.l.n.r.)<br />

Übergabe der DIG-<br />

Urkunde: Karl Wutz,<br />

Prof. Dr. Volker Peinelt,<br />

Petra Mai-Hartung,<br />

Achim Meyer<br />

auf der Heyde<br />

(v.l.n.r.)<br />

41


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Blick in das Foyer des<br />

dbb Forums: Preisverleihung<br />

des <strong>Studentenwerk</strong>spreises<br />

für besonderes soziales<br />

Engagement im<br />

Hochschulbereich<br />

(Foto: Kay Herschelmann)<br />

42<br />

Auch auf die Themen Studienfinanzierung und Studienförderung<br />

machte das Referat die Medien gesondert aufmerksam. Anlässlich der<br />

Förderungstagung vom 6. bis 7. Oktober <strong>2004</strong> in Freiburg fand ein Hintergrundgespräch<br />

statt. Darin wurden die Journalistinnen und Journalisten<br />

über die aktuellen regionalen und bundesweiten Entwicklungen<br />

in der Studienförderung informiert und die Arbeit der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

in diesem Bereich vorgestellt.<br />

Ein weiteres Pressegespräch organisierte das Referat im Rahmen der<br />

Tagung der DSW-Servicestelle Interkulturelle Kompetenz am<br />

4. November <strong>2004</strong> in Leipzig. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie sich<br />

der internationale Hochschulraum entwickelt und wie die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

und Hochschulen auf die wachsende Zahl ausländischer Studierender<br />

reagieren.<br />

Das inhaltlich umfassendste Pressegespräch im Berichtsjahr fand<br />

anlässlich der 65. ordentlichen Mitgliederversammlung des DSW am<br />

1. Dezember <strong>2004</strong> statt. Der Präsident und der Generalsekretär des<br />

DSW gaben den Vertretern der Medien Auskunft über die aktuelle Situation<br />

und über Probleme der Studierenden, vor allem aber zu der Frage:<br />

Was tun die <strong>Studentenwerk</strong>e, damit Studieren auch in Zukunft gelingt?<br />

Auch die Kulturprojekte des DSW – und hier vor allem das Angebot an<br />

Wettbewerben für Studierende – standen im Jahr <strong>2004</strong> im Fokus der<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Erstmals wurde im Herbst der Preis<br />

„Studierende für Studierende: <strong>Studentenwerk</strong>spreis für besonderes<br />

soziales Engagement im Hochschulbereich“ verliehen. Der vom Bundesministerium<br />

für Bildung und Forschung (BMBF) finanziell geförderte<br />

Wettbewerb wurde vom DSW bundesweit ausgeschrieben und<br />

durchgeführt. Gesucht wurden Studierende, die sich in besonderer


Weise für andere Kommilitoninnen und Kommilitonen im Hochschulbereich<br />

einsetzen. Mit umfangreicher Pressearbeit machte das Referat<br />

insbesondere in den regionalen Medien auf die Preisträgerinnen und<br />

Preisträger aufmerksam.<br />

Für mediales Interesse sorgte auch im Jahr <strong>2004</strong> der Plakatwettbewerb<br />

des DSW. „Chancengleichheit – gleiche Chancen?!“ lautete das Motto<br />

des inzwischen 18. Wettbewerbs. Die studentischen Sieger wurden im<br />

Rahmen der Fachtagung Kultur im Oktober vom Präsidenten des DSW<br />

und von Ulrich Kasparick MdB, Parlamentarischer Staatssekretär bei<br />

der Bundesministerin für Bildung und Forschung, geehrt. Staatsministerin<br />

Dr. Christina Weiss, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur<br />

und Medien, eröffnete die Fachtagung. Sie wies in ihrer Ansprache auf<br />

den Kulturauftrag der <strong>Studentenwerk</strong>e hin und bestärkte sie darin, ihre<br />

Arbeit auch in Zukunft erfolgreich fortzusetzen. Der Wettbewerb, der<br />

seit 1987 jährlich durchgeführt wird, war vom Referat mit aktiver Pressearbeit<br />

von der Ausschreibung bis hin zur Preisverleihung begleitet<br />

worden.<br />

Insgesamt gab das DSW im Jahr <strong>2004</strong> 38 Pressemitteilungen heraus.<br />

Die Zahl der Presseanfragen lag bei über 400. Das DSW führte rd. 70<br />

Interviews und lud zu acht Pressekonferenzen bzw. Hintergrundgesprächen<br />

ein.<br />

3. Veröffentlichung der 17. Sozialerhebung des<br />

Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

Im Juni <strong>2004</strong> wurde die 17. Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

veröffentlicht. Die wichtigsten Ergebnisse zur sozialen Lage der<br />

Studierenden stellte das DSW im Rahmen einer Pressekonferenz am<br />

16. Juni <strong>2004</strong> im Haus der Bundespressekonferenz vor. Seit rd. 50 Jahren<br />

wird die Studie in dreijährigem Abstand durchgeführt; sie spiegelt<br />

die soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden<br />

in Deutschland wider. Die Grundlage<br />

der 17. Sozialerhebung sind über<br />

21.400 ausgefüllte Fragebögen von Studierenden<br />

aus 251 Hochschulen.<br />

Bereits im Vorfeld der Befragung haben die<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e und das DSW intensive<br />

Öffentlichkeitsarbeit geleistet, um den<br />

Rücklauf der Fragebögen zu erhöhen. Unter<br />

anderem wurde eine eigene Website für die<br />

Sozialerhebung eingerichtet (www.sozialerhebung.de).<br />

Darüber hinaus wurden Interviews<br />

geführt, Pressemitteilungen und Textbausteine<br />

verfasst und den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

für ihre regionale Pressearbeit angebo-<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

38 Pressemitteilungen<br />

Präsentation der 17.<br />

Sozialerhebung des<br />

DSW in der Bundespressekonferenz:<br />

DSW-Präsident Prof.<br />

Dr. Hans-Dieter Rinkens<br />

und Bundesbildungsministerin<br />

Edelgard Bulmahn<br />

(v.l.n.r.)<br />

43


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

44<br />

ten. Außerdem stellte das Referat den <strong>Studentenwerk</strong>en Poster und<br />

Flyer zur Verfügung, um die Studierenden zur Beteiligung an der<br />

Umfrage zu ermutigen.<br />

Die Kampagne erwies sich als äußerst erfolgreich: Die Rücklaufquote<br />

konnte im Vergleich zur vorherigen Sozialerhebung von 27 % auf 40 %<br />

gesteigert werden. Wichtige Kooperationspartner waren dabei Studierendenverbände<br />

und ASten, die in ihren Publikationen auf die Bedeutung<br />

der Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s aufmerksam<br />

gemacht hatten.<br />

Die Sozialerhebung wird im Auftrag des DSW von der HIS Hochschul-<br />

Informations-System GmbH durchgeführt und mit Hilfe des Bundesministeriums<br />

für Bildung und Forschung finanziert. Die Untersuchung<br />

ist bundesweit einzigartig, es existiert keine vergleichbare empirische<br />

Untersuchung. Die detaillierten Daten und Fakten zur Situation der<br />

Studierenden stellen ein Schlüsselinstrument der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

dar.<br />

4. Pressemitteilungen<br />

Datum Thema<br />

09.12.<strong>2004</strong> Studieren: Bitte recht plakativ!<br />

01.12.<strong>2004</strong> Damit Studieren auch in Zukunft gelingt: <strong>Studentenwerk</strong>e wollen<br />

Service- und Beratungsangebote ausbauen<br />

23.11.<strong>2004</strong> Bildung auch für die Kleinsten: Kitas der <strong>Studentenwerk</strong>e nehmen<br />

PISA-Ergebnisse ernst<br />

17.11.<strong>2004</strong> Reifenpanne in Schottland: Wer macht den Rollstuhl wieder fit?<br />

09.11.<strong>2004</strong> Studiengebühren könnten soziale Selektion verschärfen<br />

04.11.<strong>2004</strong> <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong> fordert mehr Geld für die Unterstützung<br />

ausländischer Studierender<br />

27.10.<strong>2004</strong> Wege ins Studium eröffnen: <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong> startet<br />

Plakatwettbewerb<br />

25.10.<strong>2004</strong> Notunterkunft im Container oder Matratzenlager: <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

kämpfen gegen akute Wohnungsnot<br />

21.10.<strong>2004</strong> <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong> stellt Präsidenten des europäischen<br />

Dachverbands ECStA<br />

18.10.<strong>2004</strong> Frage nach Chancengleichheit kreativ umgesetzt: Preisverleihung<br />

des 18. Plakatwettbewerbs des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

06.10.<strong>2004</strong> Damit Studieren auch im Ausland gelingt: Aktuelle Neuauflage<br />

des „Handbuch Studium und Praktikum im Ausland“ verschickt<br />

01.10.<strong>2004</strong> Bundesweite Leistungsbilanz der <strong>Studentenwerk</strong>e veröffentlicht<br />

23.09.<strong>2004</strong> Chancen schaffen: Studierende mit Behinderung bei Hochschulreformen<br />

einbeziehen<br />

02.09.<strong>2004</strong> <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong> begrüßt Initiative zur Definition der<br />

Bildungsausgaben als vorrangige Staatszielbestimmung<br />

01.09.<strong>2004</strong> Essen und Trinken auf hohem Niveau: Mensen und Cafeterien der<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e erhalten DIG-Gütesiegel<br />

24.08.<strong>2004</strong> Lebenshaltungskosten der Studierenden: Gravierende Unterschiede<br />

zwischen alten und neuen Bundesländern


17.08.<strong>2004</strong> Die Untermiete als traditionelle studentische Wohnform der 50er<br />

und 60er Jahre hat ausgedient<br />

11.08.<strong>2004</strong> Kapazitäten der Studierenden voll ausgeschöpft: Studium und<br />

Nebenjob führen zu 42-Stunden-Woche<br />

03.08.<strong>2004</strong> Bundesverfassungsgerichtsurteil kein Anlass für Studiengebührendebatte<br />

22.07.<strong>2004</strong> Wohnraum für Studierende: <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong> warnt vor<br />

weiteren Engpässen<br />

15.07.<strong>2004</strong> „Internationalisierung entsteht durch Begegnung“: <strong>Deutsches</strong><br />

<strong>Studentenwerk</strong> verabschiedet Nachwuchsakademiker<br />

15.07.<strong>2004</strong> Aktuelle BAföG-Statistik belegt: Studienfinanzierung muss den<br />

veränderten Bedingungen angepasst werden<br />

09.07.<strong>2004</strong> Ein Blick in die Zukunft: Perspektiven für das Zusammenwirken<br />

von Hochschule und <strong>Studentenwerk</strong><br />

09.07.<strong>2004</strong> Zuwanderungsgesetz: Start klar für ausländische Studierende<br />

08.07.<strong>2004</strong> <strong>Studentenwerk</strong>spreis für besonderes soziales Engagement im<br />

Hochschulbereich verliehen<br />

28.06.<strong>2004</strong> DAAD, HRK und <strong>Studentenwerk</strong>e begrüßen ostafrikanische Delegation:<br />

Austausch über soziale Rahmenbedingungen des Studiums<br />

geplant<br />

16.06.<strong>2004</strong> 17. Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s: Soziale Rahmenbedingungen<br />

des Studiums sind Erfolgsfaktor für ein leistungsfähiges<br />

Hochschulsystem<br />

09.06.<strong>2004</strong> HRK-Beschluss zu Studienbeiträgen nicht schlüssig – Hochschulfinanzierung<br />

darf kein Verschiebebahnhof werden<br />

27.05.<strong>2004</strong> Konstituierende Sitzung des neuen DSW-Kuratoriums – Prof. Dr.<br />

Peter Gaehtgens als Vorsitzender wiedergewählt<br />

17.05.<strong>2004</strong> Erster Studierendenrat des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s konstituiert<br />

04.05.<strong>2004</strong> Grenzen abbauen – mobil durch den neuen europäischen Bildungsraum<br />

26.03.<strong>2004</strong> Bachelor und Master – Neue Studienabschlüsse in Deutschland:<br />

Netzwerk „Wege ins Studium“ veröffentlicht Informationen und<br />

Entscheidungshilfen für Studieninteressierte<br />

01.03.<strong>2004</strong> Starker Rückgang bei Studentenjobs – Arbeitgeber bitte melden!<br />

25.02.<strong>2004</strong> DSW: „Wir müssen Langzeitstudierenden beim Studienabschluss<br />

helfen, statt sie mit Studiengebühren zu bestrafen“<br />

29.01.<strong>2004</strong> DSW: Erweiterte Auswahlrechte der Hochschulen nicht ohne<br />

Wahrung der Chancengerechtigkeit<br />

27.01.<strong>2004</strong> DSW: Heinrich-Böll-Stiftung fordert bei Hochschulfinanzierung<br />

Quadratur des Kreises<br />

20.01.<strong>2004</strong> DSW fordert: Weg für das Zuwanderungsgesetz frei machen<br />

07.01.<strong>2004</strong> DSW: Diskussion um Eliteuniversitäten zur Unzeit<br />

5. Netzwerk „Wege ins Studium“<br />

Mit einem Round-Table-Gespräch hat die Initiative Netzwerk „Wege<br />

ins Studium“ im März <strong>2004</strong> auf ihre erfolgreiche vierjährige Zusammenarbeit<br />

zurückgeblickt und ihre zukünftigen Pläne vorgestellt.<br />

Gleichzeitig wurde der neue Flyer „Bachelor und Master – Neue Studienabschlüsse<br />

in Deutschland“ präsentiert. Mit dieser Information für<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Netzwerk „Wege ins<br />

Studium“<br />

45


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

46<br />

rd. 35 Publikationen<br />

Fachtagung PresseundÖffentlichkeitsarbeit<br />

neue interne Seiten:<br />

https://intern.<br />

studentenwerke.de<br />

Studieninteressierte informierten Spitzenvertreter der im Netzwerk<br />

vertretenen Institutionen über die neuen gestuften Studiengänge und<br />

die internationalen Abschlüsse Bachelor (BA) und Master (MA). Die<br />

Entscheidung für ein Studium sollte jungen Menschen durch mehr<br />

Transparenz erleichtert werden.<br />

Das Netzwerk, das sich aus Vertretern der Bundesagentur für Arbeit,<br />

des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s, des Bundeselternrats, des Bundesministeriums<br />

für Bildung und Forschung, des Deutschen Gewerkschaftsbunds,<br />

der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz<br />

zusammensetzt, war im Berichtsjahr auf zwei Messen mit einem<br />

Informationsstand vertreten:<br />

- „Studieren in Berlin und Brandenburg“ am 26./27. März <strong>2004</strong> in<br />

Berlin<br />

- „Einstieg Abi“ am 10./11. September <strong>2004</strong> in Berlin<br />

Weitere Informationen zum Netzwerk unter: www.wege-ins-studium.de.<br />

6. Publikationen <strong>2004</strong><br />

Im Jahr <strong>2004</strong> hat das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> rd. 35 Publikationen<br />

veröffentlicht, d.h. neu erstellt, aktualisiert, nachgedruckt und herausgegeben:<br />

12 Bücher/Broschüren, 9 Flyer und ca. 16 Dokumentationen<br />

von Fachtagungen, Workshops/Seminaren bzw. anderen DSW-Veranstaltungen.<br />

Darüber hinaus wurden der monatliche Pressespiegel,<br />

Newsletter sowie diverse Plakate publiziert.<br />

Die <strong>2004</strong> erschienenen Titel finden sich in Kapitel XIII., die komplette<br />

Publikationsliste steht im Internet (www.studentenwerke.de), dort<br />

können viele Broschüren auch als PDF-Datei heruntergeladen werden.<br />

7. Fachtagung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Vom 11. bis 12. Februar <strong>2004</strong> fand in Hamburg die Fachtagung Presseund<br />

Öffentlichkeitsarbeit statt, die sich an die Geschäftsführerinnen<br />

und Geschäftsführer sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der <strong>Studentenwerk</strong>e richtete. Zentrale<br />

Themen waren die Planung und Durchführung von PR-Aktionen<br />

bzw. -Kampagnen sowie die Grundlagen des professionellen Layouts.<br />

Zur Fachtagung ist eine Dokumentation erschienen.<br />

8. Internet / Intranet<br />

Nach der Veröffentlichung der neuen Internetseiten des DSW im Jahr<br />

2003, die von durchschnittlich 2.000 Personen am Tag besucht werden,<br />

wurden im Mai <strong>2004</strong> die neuen internen Seiten freigeschaltet (<strong>Studentenwerk</strong>e<br />

intern, https://intern.studentenwerke.de). Das Internet-Por-


tal bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

Informationen und Daten aus allen Fachbereichen des DSW. Speziell<br />

eingerichtete Foren dienen darüber hinaus dem Informationsaustausch<br />

der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der <strong>Studentenwerk</strong>e. Das Internet-Portal<br />

wird von rd. 50 Personen am Tag besucht und genutzt.<br />

Im September <strong>2004</strong> hat das DSW seine Internetseiten nach den<br />

Ansprüchen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung<br />

(BITV) überarbeitet. Durch ein entsprechend angepasstes Layout<br />

stoßen Studierende mit Sinnesbehinderungen – insbesondere Sehbehinderte<br />

und Blinde – nicht mehr auf Hürden beim Lesen der Internetseiten<br />

und können das Angebot uneingeschränkt nutzen.<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

47


Kultur<br />

48<br />

Kulturelles Hochschulleben<br />

wird zu<br />

einem prägenden<br />

Standortfaktor<br />

IV. KULTUR<br />

1. Förderung studentischer Kulturarbeit als Aufgabe<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

Studierende setzen Kultur in Szene und übernehmen einen Großteil<br />

der dazugehörigen organisatorischen Aufgaben. Die Förderung studentischer<br />

Kulturarbeit ist als Auftrag in den <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzen<br />

nahezu aller Bundesländer festgeschrieben. Mit dieser Aufgabe leisten<br />

die <strong>Studentenwerk</strong>e einen wichtigen Beitrag zur ganzheitlichen Bildung<br />

der Studierenden.<br />

Kulturelles Engagement bedeutet für die Studierenden zunächst Ausgleich<br />

zum Studium. Kulturprojekte dienen aber auch der Förderung<br />

der Kommunikation innerhalb der Hochschule: Kultur regt den<br />

fächerübergreifenden Dialog an und führt zu vielfältigen Begegnungen,<br />

z.B. auch zwischen deutschen und ausländischen Studierenden.<br />

Die Studierenden erwerben wichtige übergeordnete soziale Kompetenzen<br />

und beruflich relevante Fähigkeiten: Sie erproben ihr Improvisationsgeschick<br />

und ihre Konfliktfähigkeit, entwickeln Flexibilität, Kreativität,<br />

Durchhaltevermögen und Teamgeist. Die studentische Kulturszene<br />

prägt nicht nur den Lebensraum Hochschule entscheidend mit.<br />

Von den Aufführungen und Veranstaltungen profitiert auch die Öffentlichkeit<br />

in den Hochschulstädten. Kulturelles Hochschulleben wird<br />

insoweit zu einem prägenden Standortfaktor.<br />

Die <strong>Studentenwerk</strong>e setzen diesen Auftrag zur studentischen Kulturförderung<br />

auf vielfältige Weise um und schaffen Rahmenbedingungen<br />

für die kulturelle Eigeninitiative der Studierenden. Sie stellen Räume<br />

und Technik zur Verfügung, unterstützen Kulturgruppen und -projekte<br />

mit finanziellen Mitteln, bieten Kurse oder Workshops an. Die einzelnen<br />

Angebote richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten und können<br />

von <strong>Studentenwerk</strong> zu <strong>Studentenwerk</strong> sehr unterschiedlich sein.<br />

2. Wettbewerbe<br />

Die vom DSW durchgeführten Wettbewerbe dienen der künstlerischen<br />

Förderung von Studierenden. Sie initiieren die Auseinandersetzung der<br />

Studierenden mit Hochschulthemen und fördern ihre Diskussion in der<br />

Öffentlichkeit.<br />

2.1 „Kunststudentinnen und Kunststudenten stellen aus“<br />

Seit 1984 ist das DSW der organisatorische Träger dieses Wettbewerbs<br />

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die Aufgabe<br />

des Bundeswettbewerbs ist die Förderung junger Künstler/innen.


Der Wettbewerb richtet sich an alle 23 in der „Konferenz der Präsidentin,<br />

der Präsidenten, der Rektorin und Rektoren deutscher Kunsthochschulen“<br />

vertretenen Kunsthochschulen. Die Hochschulen entsenden<br />

jeweils zwei Studierende bzw. Teams. So ist „Kunststudentinnen<br />

und Kunststudenten stellen aus“ das einzige Forum, in dem sich<br />

eine Auswahl Studierender aller Kunsthochschulen der Bundesrepublik<br />

gemeinsam präsentiert. Damit erlaubt es einen Überblick über<br />

Qualität und Vielfalt der künstlerischen Ausbildung in Deutschland.<br />

Die Ausstellung ermöglicht auch die Auseinandersetzung mit den Positionen<br />

der jüngsten Künstlergeneration.<br />

<strong>2004</strong>/2005 wird „Kunststudentinnen und Kunststudenten stellen aus“<br />

zum 17. Mal durchgeführt. Der Wettbewerb wurde im März <strong>2004</strong> an<br />

den Kunsthochschulen ausgeschrieben. Ausstellungskatalog und Internetauftritt<br />

werden von der Hochschule für Gestaltung Offenbach am<br />

Main entworfen. Die Jurysitzung und die Preisverleihung werden am<br />

24. Februar 2005 stattfinden. Die Ausstellung mit den Arbeiten aller<br />

beteiligten Künstler/innen wird anschließend bis zum 28. März 2005<br />

in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland,<br />

Bonn, zu sehen sein. Im Berichtszeitraum haben die Vorbereitungen<br />

für den Wettbewerb begonnen.<br />

2.2 Plakatwettbewerb<br />

Der Plakatwettbewerb des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s wird seit vielen<br />

Jahren jährlich ausgeschrieben. Er will Design-Studierende dazu anregen,<br />

hochschulspezifische Themen gestalterisch aufzuarbeiten. Mit<br />

den Plakaten wird ihnen Raum gegeben, ihre Anliegen, Wünsche,<br />

Visionen oder ihre Kritik zu formulieren. Die nachgedruckten und im<br />

Hochschulbereich veröffentlichten Plakate leisten einen Beitrag zur<br />

intensiveren Auseinandersetzung der Studierenden mit den für sie<br />

wichtigen Themen und Fragestellungen. Mit dem Wettbewerb wird<br />

zudem die Möglichkeit geschaffen, studentische Botschaften in eine<br />

breite Öffentlichkeit – auch über den Hochschulraum hinaus – zu<br />

transportieren. Im Anschluss an die Preisverleihung wird eine Ausstellung<br />

mit einer Auswahl der besten Wettbewerbseinsendung auf „Tour“<br />

durch die <strong>Studentenwerk</strong>e geschickt.<br />

Die nachgedruckten Plakate können beim DSW bestellt werden. Nicht<br />

nur die vier Plakatmotive des jeweils aktuellen Wettbewerbs werden<br />

dabei rege nachgefragt, sondern auch die Plakate aus den vorhergehenden<br />

Wettbewerben: <strong>2004</strong> wurden über 4.200 Plakate nachbestellt.<br />

Kultur<br />

„Kunststudentinnen<br />

und Kunststudenten<br />

stellen aus“<br />

Plakatwettbewerb<br />

49


Kultur<br />

1. Preis: „Gleichzeichen“<br />

von Emily<br />

Risel<br />

2. Preis: „Bohnen“<br />

von Svetla Pentcheva<br />

2. Preis: „Lupe“ von<br />

Kerstin Setrdle<br />

gegenüberliegende<br />

Seite:<br />

rechts oben:<br />

3. Preis: „Bildung<br />

frisch gestrichen“<br />

von Henriette Primus<br />

links oben:<br />

3. Preis: „Besetzt“<br />

von Benjamin Wolbergs<br />

50<br />

2.3 Plakatwettbewerb 2003/<strong>2004</strong><br />

Unter dem Motto „Chancengleichheit – gleiche Chancen?!“ wurden die<br />

Teilnehmer/innen des 18. Plakatwettbewerbs um eine thematische<br />

Auseinandersetzung mit der Chancengleichheit im Bildungssystem<br />

gebeten. Studien zeigen, dass beispielsweise bei<br />

der Entscheidung für oder gegen ein Studium<br />

noch zu häufig die finanzielle Situation der<br />

Eltern bzw. die soziale Herkunft ausschlaggebend<br />

sind. Ein anderes Beispiel: Liegt der Frauenanteil<br />

bei den Studienanfängern in Deutschlandmittlerweile<br />

bei über<br />

50 %, nimmt<br />

er im Verlauf<br />

des Studiums<br />

jedoch stetig<br />

ab. Der Anteil<br />

von Professorinnen beträgt sogar nur<br />

noch 11 %. Damit aus der Forderung<br />

nach Chancengleichheit wirklich gleiche<br />

Chancen werden, müssen entsprechende<br />

Rahmenbedingungen<br />

geschaffen werden.<br />

Mit dem Plakatwettbewerb waren<br />

Design-Studierende aufgefordert, sich<br />

plakativ mit dem Thema Chancengleichheit<br />

an den Hochschulen auseinander<br />

zu setzen. Die hohe Zahl an<br />

Einsendungen – 375 Plakate wurden<br />

von 226 Designstudierenden aus 24<br />

verschiedenen Hochschulen eingereicht<br />

– zeigte, dass das Thema „Chancengleichheit“<br />

nicht nur die Bildungspolitiker,<br />

sondern auch die Studierenden<br />

aktuell sehr bewegt.<br />

Die Mitglieder der Jury, die am 1. April<br />

<strong>2004</strong> in Berlin tagte, waren Johannes<br />

Freise (Geschäftsführer des <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

Paderborn), Prof. Jürgen Hoffmann<br />

(Prorektor der Fachhochschule<br />

Schwäbisch Gmünd), Prof. Norbert<br />

Nowotsch (Fachhochschule Münster),<br />

Prof. Klaus Paul (Hochschule für Bil-


dende Künste Braunschweig) und Christoph<br />

Ripp (studentisches Vorstandsmitglied des<br />

Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s, Köln).<br />

Die Jury zeichnete folgende Entwürfe aus:<br />

1. Preis (2.000 Euro)<br />

- Emily Risel, Fachhochschule Mannheim,<br />

für „Gleichzeichen“<br />

2. Preis (je<br />

1.000 Euro)<br />

- Svetla Pentcheva,<br />

Fachhochschule Potsdam, für<br />

„Bohnen“<br />

- Kerstin Setrdle, Fachhochschule<br />

Mannheim, für „Lupe“<br />

3. Preis (je 500 Euro)<br />

- Henriette Primus,<br />

Fachhochschule Potsdam, für<br />

„Bildung frisch gestrichen“<br />

- Rebecca Stephany, Hochschule<br />

für Gestaltung Offenbach am<br />

Main, für „Welcome to“<br />

- Benjamin Wolbergs,<br />

Fachhochschule Potsdam, für<br />

„Besetzt“<br />

Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin<br />

für Bildung und Forschung, Ulrich<br />

Kasparick MdB, und der DSW-Präsident, Prof. Dr.<br />

Hans-Dieter Rinkens, zeichneten die Preisträger/innen<br />

am 18. Oktober <strong>2004</strong> im Magnus-Haus in Berlin<br />

aus. Die Preisverleihung<br />

war eingebunden in<br />

das Abendprogramm der<br />

Fachtagung Kultur. Nach<br />

der Preisverleihung geht<br />

traditionell wieder eine Ausstellung mit<br />

einer Auswahl der besten Plakate auf<br />

„Tour“: Nach dem Auftakt auf der Internationalen<br />

Hochschulmesse in Luxemburg<br />

und im Bonner Wissenschaftszentrum zeigen<br />

zahlreiche <strong>Studentenwerk</strong>e die Wanderausstellung<br />

vor Ort.<br />

Kultur<br />

unten:<br />

(v.l.n.r.): Henriette<br />

Primus; Rebecca Stephany;<br />

Benjamin<br />

Wolbergs; Kerstin<br />

Setrdle; Prof. Dr.<br />

Hans Dieter Rinkens,<br />

Präsident des DSW;<br />

Svetla Pentcheva;<br />

Ulrich Kasparick, Parlamentarischer<br />

Staatssekretär bei<br />

der Bundesministerin<br />

für Bildung und Forschung;<br />

Emily Risel<br />

(Foto: eventphoto.biz)<br />

links: Ulrich Kasparick<br />

(Foto: eventphoto.biz)<br />

51


Kultur<br />

Alles bereit fürs Studium?<br />

Ausschreibung<br />

zum 19. Plakatwettbewerb<br />

52<br />

Vier Motive aus dem Wettbewerb wurden in größerer Auflage nachgedruckt<br />

– davon drei prämierte. Sie können gegen Erstattung der Portokosten<br />

beim DSW angefordert werden: „Gleichzeichen“, „Bremer<br />

Stadtmusikanten“, „Bildung frisch gestrichen“ und „Besetzt“.<br />

2.4 Plakatwettbewerb <strong>2004</strong>/2005<br />

„Ready? Go study!“ – mit diesem Slogan knüpft die Ausschreibung des<br />

vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziell geförderten<br />

DSW-Plakatwettbewerbs an den 2001 mit großer Beteiligung<br />

durchgeführten Wettbewerb „Vom Hörsaal in den<br />

Job“ an. Dieses Mal richtet sich das Augenmerk<br />

jedoch nicht auf die Hochschulabsolvent/innen,<br />

sondern auf die zukünftigen Studierenden – die<br />

Abiturient/innen. In der Bildungspolitik besteht<br />

längst Konsens: Deutschland braucht mehr Studierende.<br />

Trotz gestiegener Studienanfängerzahlen<br />

nehmen in Deutschland im internationalen Vergleich<br />

immer noch zu wenige junge Menschen ein<br />

Studium auf. Damit sich künftig mehr Gymnasiasten<br />

für ein Studium entscheiden, bedarf es verstärkter<br />

Beratungsangebote und Entscheidungshilfen.<br />

Aber auch die Abiturienten selbst sind gefordert,<br />

denn nur wer sich selbst aktiv um die Klärung<br />

aller offenen Fragen kümmert, hat gute Karten beim<br />

Start ins Studium. Mit „Ready? Go study!“ sind<br />

Design-Studierende aufgefordert, das Thema in DIN<br />

A1-Plakaten umzusetzen und ihre eigenen Erfahrungen<br />

und Wünsche vom Studienbeginn in die<br />

Gestaltung einfließen zu lassen.<br />

Der Wettbewerb wurde zum Ende des Sommersemesters<br />

<strong>2004</strong> ausgeschrieben, die Jurysitzung und Preisverleihung<br />

werden in 2005 stattfinden.<br />

2.5 Studierende für Studierende: <strong>Studentenwerk</strong>spreis für besonderes<br />

soziales Engagement im Hochschulbereich 2003/<strong>2004</strong><br />

Auch an den Hochschulen engagieren sich viele Studierende in besonderer<br />

Weise sozial und bringen sich für ihre Kommiliton/innen ein.<br />

Dabei sind <strong>Studentenwerk</strong>e und Hochschulen besonders auf den Einsatz<br />

von Studierenden angewiesen. Trotz vielfältiger Beratungsleistungen<br />

und Unterstützungsmöglichkeiten können sie die direkte Hilfe von<br />

Studierenden für ihre Kommilitonen nicht ersetzen.


Studierende, die sich ehrenamtlich engagieren, erwerben dabei wichtige<br />

– nicht zuletzt auch berufsrelevante – Fähigkeiten wie Teamgeist,<br />

Improvisationsfähigkeit und Eigeninitiative. Um später gute Chancen<br />

auf dem Arbeitsmarkt zu haben, werden jedoch ebenfalls ein zügiges<br />

Studium und gute Abschlussnoten erwartet. Gleichzeitig müssen die<br />

meisten Studierenden ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise selber<br />

bestreiten. Für sie ist es daher oft schon schwierig, Jobben und Studium<br />

miteinander zu vereinbaren. Ehrenamtliches Engagement erhält<br />

daher eine besondere Bedeutung.<br />

Um die sozialen Aktivitäten von Studierenden stärker anzuerkennen<br />

und öffentlich bekannt zu machen, hat das Deutsche<br />

<strong>Studentenwerk</strong> – mit finanzieller Förderung des Bundesministeriums<br />

für Bildung und Forschung – zu Beginn des<br />

Wintersemesters 2003/<strong>2004</strong> bundesweit den Wettbewerb<br />

„Studierende für Studierende: <strong>Studentenwerk</strong>spreis für<br />

besonderes soziales Engagement im Hochschulbereich“ ausgeschrieben.<br />

Gesucht wurden Studierende oder studentische<br />

Gruppen, die sich in besonderer Weise für andere Studierende<br />

im Hochschulbereich ehrenamtlich einsetzen.<br />

An dem Wettbewerb konnten sich Studierende aller Fachbereiche<br />

beteiligen, die an einer staatlich anerkannten deutschen<br />

Hochschule immatrikuliert sind – als Einzelpersonen<br />

oder als Gruppe. Die Nominierung musste auf Vorschlag<br />

durch einzelne Personen, Institutionen oder Gremien der<br />

Hochschulen und aus den <strong>Studentenwerk</strong>en sowie studentischen<br />

Organisationen erfolgen. Eine Eigenbewerbung war nicht möglich.<br />

Hochschulen, <strong>Studentenwerk</strong>e, ASten, Fachschaften oder Studentengemeinden<br />

von Aachen bis Zwickau reichten eine Vielzahl unterschiedlicher<br />

Vorschläge ein. Die 285 Nominierungen vermitteln einen beeindruckenden<br />

Überblick über die Aktivitäten von Studierenden an ihren<br />

Hochschulen: Studierende helfen ihren ausländischen Kommilitonen,<br />

führen Veranstaltungen für Erstsemester durch, organisieren Jobbörsen<br />

und -messen, sammeln Geld für den Ankauf von Büchern, initiieren<br />

CarSharing-Aktionen, setzen sich für eine rauchfreie Uni ein, gründen<br />

Campuskindergärten, sorgen für die virtuelle Vernetzung von Wohnheimen<br />

oder führen Selbstverteidigungskuse für behinderte und nichtbehinderte<br />

Studierende durch.<br />

Die Jury stand vor der nicht einfachen Aufgabe, Auswahlkriterien für<br />

diese vielfältigen Nominierungen zu finden und die Preisträger/innen<br />

zu ermitteln. Jurymitglieder waren:<br />

Dr. Antje Vollmer (Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Berlin),<br />

Prof. Dr. Christine Labonté-Roset (Rektorin der Alice-Salomon-<br />

Kultur<br />

Bernhardiner als<br />

Maskottchen: <strong>Studentenwerk</strong>spreis<br />

für<br />

besonderes soziales<br />

Engagement im<br />

Hochschulbereich<br />

53


Kultur<br />

Laudatio auf die<br />

Preisträger/innen:<br />

Jurymitglied Prof. Dr.<br />

Christine Labonté-<br />

Roset, Rektorin der<br />

Alice-Salomon-Fachhochschule<br />

Berlin<br />

(Foto: Kay Herschelmann)<br />

54<br />

Fachhochschule Berlin), Kirsten Roden (Studentin, Hannover), Philipp<br />

Krupke (stellv. Landesgeschäftsführer (NRW) des Sozialverbands<br />

Deutschland, Köln) und Eberhard Hoffmann (Geschäftsführer des <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

Hannover).<br />

Mit insgesamt 13.000 Euro Preisgeldern wurden prämiert:<br />

Einzelpersonen (je 1.000 Euro)<br />

- Antje Neve/Sandra Söll (Fachhochschule Rosenheim) u.a. für ihr<br />

Engagement für Erstsemester und „Girls go Tech-Tage“<br />

- Bertin Nyemb (Universität Bremen) für die Betreuung ausländischer<br />

Studierender<br />

- Marc Weyer-Menkhoff (Fachhochschule Trier) für sein Internetprojekt<br />

„Buch sucht Student – Studenten suchen Bücher“<br />

Gruppen (je 2.500 Euro)<br />

- Nightline Heidelberg e.V. (Universität Heidelberg) für ihr Zuhörtelefon<br />

- Paulinchen – Kinder an der Fachhochschule Lippe und Höxter<br />

e.V. (Fachhochschule Lippe u. Höxter/Hochschule für Musik Detmold)<br />

für die Betreuung von Kindern studentischer Eltern<br />

- Studieren ohne Hürden (Universität Freiburg) für ihr Engagement<br />

für eine behindertenfreundlichere Hochschule<br />

- STUVE e.V. (Hochschule Magdeburg-Stendal/Fachhochschule)<br />

für die Bereicherung des sozialen und kulturellen Lebens an der<br />

Hochschule


Kultur<br />

Mit Journalistin<br />

Petra Schwarz: die<br />

ausgezeichnete<br />

Gruppe „Studieren<br />

ohne Hürden“ von<br />

der Universität Freiburg<br />

(Foto: Kay<br />

Herschelmann)<br />

Preisträger Bertin<br />

Nyemb zwischen<br />

MinDirig. Christoph<br />

Ehrenberg, Bundesministerium<br />

für Bildung<br />

und Forschung<br />

(l.), und Prof. Dr.<br />

Hans-Dieter Rinkens,<br />

Präsident des DSW<br />

(r.) (Foto: Kay Herschelmann)<br />

Zwei „Nightliner“<br />

mit der Journalistin<br />

Petra Schwarz (l.),<br />

dem MinDirig. Christoph<br />

Ehrenberg,<br />

Bundesministerium<br />

für Bildung und Forschung,<br />

und Prof. Dr.<br />

Hans-Dieter Rinkens,<br />

DSW-Präsident (r.)<br />

(Foto: Kay Herschelmann)<br />

55


Kultur<br />

56<br />

Kulturstaatsministerin<br />

Dr. Christina<br />

Weiss eröffnet die<br />

Fachtagung Kultur<br />

Die Preise wurden am 8. Juli <strong>2004</strong> im dbb forum in Berlin im Rahmen<br />

des DSW-CHE Symposiums „... damit Studieren gelingt! – Perspektiven<br />

für das Zusammenwirken von Hochschule und <strong>Studentenwerk</strong>“ verliehen.<br />

MinDirig. Christoph Ehrenberg, Leiter der Abteilung Hochschule,<br />

Weiterbildung im Bundesministerium für Bildung und Forschung,<br />

und Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens, Präsident des Deutschen<br />

<strong>Studentenwerk</strong>s, zeichneten die Studierenden aus. Die anschließend<br />

von der Berliner Kulturjournalisten Petra Schwarz geführten Interviews<br />

mit den Preisträgern/innen machten die unterschiedlichen Engagements<br />

plastisch. Bilder und Texte einer kleinen Plakatausstellung<br />

gaben den Besuchern darüber hinaus weitere detaillierte Informationen<br />

über den Wettbewerb und die prämierten Aktivitäten an die Hand.<br />

3. Fachtagung Kultur<br />

Am 18. und 19. Oktober <strong>2004</strong> waren Vertreter/innen aus <strong>Studentenwerk</strong>en,<br />

Hochschulen und Städten eingeladen, im Magnus-Haus in<br />

Berlin über den Beitrag von Kulturförderung für den Hochschulstandort<br />

zu diskutieren sowie Kooperationsmöglichkeiten im kulturellen<br />

Bereich auszuloten: Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über<br />

die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulstandorte in Deutschland setzen<br />

sich Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>e zunehmend mit der eigenen<br />

Profilbildung auseinander. Kulturelle Aktivitäten geben dem Campus<br />

einen unverwechselbaren Charakter und tragen nicht zuletzt auch<br />

entscheidend zur Attraktivität der Hochschulen und Kommunen bei.<br />

In Zeiten knapper öffentlicher Mittel wird jedoch häufig zuerst in diesem<br />

Bereich gespart.<br />

Die Tagung „Standortbestimmung Kultur – <strong>Studentenwerk</strong>e und Hochschulen<br />

als Partner“ wurde von der Kulturstaatsministerin, Dr. Christina<br />

Weiss, und dem DSW-Präsidenten, Prof. Dr. Hans-Dieter<br />

Rinkens, eröffnet. Zu Beginn lieferten Prof. Bernd Szemeitzke<br />

(Hochschule Bremen, POLIS Institut) und der<br />

DSW-Generalsekretär, Achim Meyer auf der Heyde, eine<br />

Bestandsaufnahme zum Thema Campus und Kultur.<br />

Moderiert von der Kulturjournalistin Petra Schwarz stellten<br />

sich anschließend Prof. Dr. Ronald Mönch (Projektleiter<br />

Deutsch-Jordanische Universität Amman), Johannes Freise<br />

(Geschäftsführer des <strong>Studentenwerk</strong>s Paderborn) und Prof.<br />

Dr. Andreas Wiesand (Leiter des Zentrums für Kulturforschung,<br />

Bonn) der Frage nach dem Stellenwert von Kultur<br />

für den Hochschulstandort.<br />

Im Anschluss präsentierten Dr. Richard Laufner (Leiter des<br />

Kulturamtes Marburg), Agnes Surwillo (Kulturautorin,<br />

Dresden), Prof. Dr. Nikolaus Risch (Rektor der Universität<br />

Paderborn), Heinz-Ludwig Mohrmann (Geschäftsführer


des <strong>Studentenwerk</strong>s Bremen)<br />

und Hartmut Igney (Geschäftsführer<br />

des <strong>Studentenwerk</strong>s Karlsruhe)<br />

Beispiele eines gelungenen<br />

Miteinanders: Kultur in<br />

Kooperation – Projekte von<br />

Hochschulen, <strong>Studentenwerk</strong>en,<br />

Studierenden.<br />

Gemeinsamkeiten wurden auch<br />

im abschließenden Thema aufgezeigt:<br />

Hochschulkultur – eine<br />

Sache der Kooperation: Hochschule<br />

– <strong>Studentenwerk</strong> – Kommunen.<br />

Unter der Leitung von<br />

Prof. Dr. Max Fuchs, dem Vorsitzenden<br />

des Deutschen Kulturrates<br />

diskutierten dazu:<br />

Dr. Heiko Schultz (Bundessprecher<br />

der Kanzlerinnen und<br />

Kanzler der Universitäten der<br />

Bundesrepublik Deutschland/Kanzler der Bauhaus-Universität Weimar),<br />

Johannes Freise (Geschäftsführer des <strong>Studentenwerk</strong>s Paderborn),<br />

Jörg Stüdemann (Stadtrat und Beigeordneter für Kultur, Sport,<br />

Freizeit der Stadt Dortmund), Michael Geiße (Studentisches Mitglied<br />

im Ausschuss Kultur des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s, Weimar). Das<br />

Resümee zog schließlich der DSW-Generalsekretär, Achim Meyer auf<br />

der Heyde.<br />

Kultur<br />

Trommeln gehört<br />

zum Handwerk: Prof.<br />

Bernd Szemeitzke<br />

von der Hochschule<br />

Bremen<br />

Prof. Dr. Andreas<br />

Wiesand, Leiter des<br />

Zentrums für Kulturforschung,<br />

mit der<br />

Kulturjournalistin<br />

Petra Schwarz<br />

57


Kultur<br />

58<br />

Tänze aus 1001<br />

Nacht von Irina<br />

Schreiner (Foto:<br />

event-photo.biz)<br />

Zwischentöne von<br />

[jö]: Kammermusik<br />

aus Hildesheim<br />

(Foto: eventphoto.biz)<br />

Als festliches Abendprogramm zeigten in der „Studentischen Kulturnacht“<br />

fünf studentische Gruppen Höhepunkte aus ihrem Repertoire:<br />

Musikkabarett aus Berlin, Kammermusik aus Hildesheim, Akrobatik-<br />

Theater aus Hannover, Bauchtanz aus Kassel und Rap aus München.<br />

Mit ihrem Programm führten sie den Gästen auf eindrucksvolle Weise<br />

die Vielfalt studentischer Kulturaktivitäten in Deutschland vor.<br />

Alle Beiträge zur Fachtagung Kultur wurden in einer Dokumentation<br />

veröffentlicht.


4. Ausschuss Kultur<br />

Der Ausschuss Kultur tagte am 25. März in Paderborn und am 25. Juni<br />

<strong>2004</strong> in Berlin. Schwerpunkt war die Vorbereitung der Fachtagung Kultur.<br />

Außerdem wurde der Flyer „<strong>Studentenwerk</strong>e und Kultur: Profil für<br />

die Hochschulen“ erarbeitet. In Bild und Text verdeutlicht er die Vielfalt<br />

studentischen Kulturengagements und zeigt, dass Kultur einen<br />

wesentlichen Beitrag zu einem attraktiven Hochschulstandort leistet.<br />

Ausschuss Kultur<br />

Kultur<br />

59


Studienfinanzierung<br />

16. Bericht nach § 35<br />

BAföG<br />

60<br />

V. STUDIENFINANZIERUNG<br />

1. Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

(BAföG)<br />

Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

(BAföG) stellt einen zentralen Schwerpunkt der Arbeit des DSW<br />

dar. Dabei geht es sowohl im Rahmen der Dachverbandsfunktion um<br />

den Vollzug als auch in Wahrnehmung sozialpolitischer Belange der<br />

Studierenden um Sozialpolitik.<br />

1.1 Datenbasis für die Studienfinanzierung<br />

Gemäß § 35 BAföG sind die BAföG-Bedarfssätze, Freibeträge und Sozialpauschalen<br />

alle zwei Jahre zu überprüfen und durch Gesetz ggf. neu<br />

festzusetzen. Dabei ist der Entwicklung der Einkommensverhältnisse<br />

und der Vermögensbildung, den Veränderungen der Lebenshaltungskosten<br />

sowie der finanzwirtschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen.<br />

Die Bundesregierung hat ihren 16. Bericht nach § 35 BAföG am<br />

16.2.2005 vorgelegt (BT-Drs. 15/4995).<br />

In den beiden Berichten seit den BAföG-Verbesserungen 2001 hat die<br />

Bundesregierung folgende Anhebungen für erforderlich gehalten:<br />

Erforderlichkeit 15. Bericht 16. Bericht<br />

einer Anhebung der Berichtszeitraum Berichtszeitraum<br />

Herbst 2001 bis Herbst 2003 bis<br />

Herbst 2003 Herbst 2005<br />

BAföG-Freibeträge bis zu 3 % + 4,5 %<br />

BAföG-Bedarfssätze bis zu 3 % + 3,5 %<br />

Sozialpauschalen zwischen + 0,1 und + 0,6 %<br />

(allerdings ohne Kinder-<br />

Berücksichtigungsgesetz!)<br />

Sie schlussfolgert im 16. Bericht: „[...] die Ausgaben von Bund und<br />

Ländern für die Ausbildungsförderung liegen heute über 60 % über<br />

den Ausgaben im Jahre 2000. Für weitere Ausgabenerhöhungen durch<br />

eine zusätzliche Anhebung der Freibeträge und Bedarfssätze sieht die<br />

Bundesregierung angesichts der allgemeinen finanzpolitischen Lage<br />

derzeit keinen Spielraum. Die Bundesregierung schlägt jedoch vor, die<br />

Sozialpauschalen in angemessener Höhe an die gestiegenen Vorsorgelasten<br />

anzupassen.“<br />

Der Präsident des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s hat am 16.2.<strong>2004</strong> betont,<br />

dass das BAföG eine solide, gute Studienfinanzierung biete. Dadurch,<br />

dass die Schuldenlast beim BAföG höchstens 10.000 Euro beträgt, stehen<br />

die Studierenden am Ende ihres Studiums vor einer vertretbaren


Belastung. Deutschland brauche die innovativen, klugen Köpfe aus<br />

allen Bevölkerungsschichten. Das erreiche man am besten, indem das<br />

BAföG massiv ausgebaut werde. Die Bundesregierung müsse nun dringend,<br />

wie bereits in ihrem BAföG-Bericht von 2003 angekündigt, die<br />

Einkommensfreibeträge und Bedarfssätze erhöhen.<br />

Am 15. Juli <strong>2004</strong> hat das Statistische Bundesamt die vorläufigen amtlichen<br />

BAföG-Daten des Jahres 2003 veröffentlicht.<br />

Die Entwicklung der amtlichen BAföG-Daten von 2000 bis 2003<br />

(nur Studierende)<br />

vorl. amtliche Daten Jahr 2000* Jahr 2001* Jahr 2002 Jahr 2003<br />

BAföG-geförderte 349.000 406.000 452.000 482.000<br />

Studierende = 100% = 100% = 100% = 100%<br />

davon: (+ 30.000)**<br />

- Vollförderung 101.000 135.000 169.000 180.000<br />

= 28,9% = 33,1% = 37,4% = 37,3%<br />

- Teilförderung 248.000 271.000 283.000 302.000<br />

= 71,1% = 66,9% = 62,6% = 62,7%<br />

Durchschnittlicher 232.000 265.000 304.000 326.000<br />

Monatsbestand der<br />

BAföG-geförderten<br />

Studierenden<br />

(+22.000)**<br />

Finanzieller Aufwand 906 Mio. Euro 1,16 Mrd. Euro 1,35 Mrd. Euro 1,45 Mrd. Euro<br />

von Bund und Ländern =1,77 Mrd. DM (+100 Mio.<br />

für die BAföG-geförderten<br />

Studierenden<br />

Euro)**<br />

Durchschnittlicher 326 Euro/mtl. 365 Euro/mtl. 371 Euro/mtl. 370 Euro/mtl.<br />

Förderungsbetrag für<br />

BAföG-geförderte<br />

Studierende<br />

=637 DM/mtl. (-1 Euro/mtl.)**<br />

* Verbesserung des BAföG ab April 2001.<br />

** Veränderung im Jahr 2003 gegenüber dem Vorjahr.<br />

Erläuterung: Studierende erhalten i.d.R. ihren individuellen BAföG-Förderungsbetrag innerhalb der<br />

Regelstudienzeit zu 50 % als nicht zurückzuzahlenden Zuschuss und zu 50 % als zinsloses<br />

Darlehen.<br />

Quelle: Nachverfolgung der vorläufigen amtlichen BAföG-Daten des Statistischen Bundesamtes durch<br />

das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> (DSW); Zahlen jeweils gerundet.<br />

Auch wenn der Erfolg des BAföG ungebremst ist (Pressemitteilung des<br />

BMBF), hält das DSW eine Anpassung der Studienfinanzierung an die<br />

veränderten Bedingungen für weiterhin unerlässlich (Pressemitteilung<br />

des DSW vom 15.7.<strong>2004</strong>).<br />

1.1.1 Studiendauer<br />

Im Jahr 2003 haben insgesamt 218.100 Prüfungsteilnehmer/innen ihr<br />

Studium an deutschen Hochschulen erfolgreich abgeschlossen. Diese<br />

waren bei Abschluss des Erststudiums im Durchschnitt 27,9 Jahre alt<br />

Studienfinanzierung<br />

vorläufige amtliche<br />

BAföG-Daten des<br />

Jahres 2003<br />

61


Studienfinanzierung<br />

62<br />

BAföG-Finanzierung<br />

(2001: 28,1 Jahre) und hatten insgesamt 5,9 Jahre an einer Hochschule<br />

studiert (Gesamtstudienzeit). Erstabsolvent/innen der Bachelor-Studiengänge<br />

waren beim Erwerb ihres Abschlusses 25,8 Jahre alt,<br />

während die Fachstudiendauer bei durchschnittlich 3,3 Jahren lag.<br />

in 2003 Fachstudiendauer*<br />

Hochschulen insgesamt Ø 5,3 Jahre<br />

Universitäten Ø 6,0 Jahre<br />

Fachhochschulen Ø 4,5 Jahre<br />

*Definition: Studiendauer in dem Studiengang, in dem der Abschluss erworben wurde.<br />

(Quelle: Statistisches Bundesamt vom 27.9.<strong>2004</strong>).<br />

1.2 BAföG-Finanzierung<br />

1.2.1 BAföG-Ansätze* für Schüler/innen und Studierende 2005<br />

Das BAföG ist ein Leistungsgesetz. Entscheidend für die BAföG-Ausgaben<br />

sind deshalb nicht die Haushaltsansätze, sondern die tatsächliche<br />

Inanspruchnahme der BAföG-Förderung durch Schüler und Studierende.<br />

Schüler-BAföG wird zu 100 % als Zuschuss gewährt, Studierenden-<br />

BAföG (innerhalb der Regelstudienzeit) zu 50 % als Zuschuss und zu<br />

50 % als zinsloses Darlehen. Dieser zinslose Darlehensanteil wird dem<br />

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) von der KfW-<br />

Bankengruppe zur Verfügung gestellt.<br />

Bundeshaushaltsplan 2005 – Einzelplan 30 BMBF<br />

Bund (65 %) Länder (35 %)* Insgesamt 100%*<br />

Schüler-BAföG (Zuschuss) 413.000.000 223.385.000 635.385.000<br />

Studierenden-BAföG<br />

(hälftiger Zuschussanteil)<br />

455.000.000 245.000.000 700.000.000<br />

Hälftiger Darlehensanteil,<br />

Studierenden-BAföG<br />

(nicht über Bundeshaushalt,<br />

sondern über KfW)<br />

445.000.000 239.615.000 684.615.000<br />

2.020.000.000<br />

Erstattung Zinsen und<br />

Ausfälle an KfW**<br />

83.000.000 -<br />

* Eigene Berechnungen auf der Grundlage Bundeshaushaltsplan 2005.<br />

** Entwicklung: 2003: 48 Mio. Euro, <strong>2004</strong>: 64 Mio. Euro, 2005: 83 Mio. Euro<br />

(Bildungskredit: Erstattung von Kreditausfällen an die KfW: 2005: 1 Mio. Euro, in künftigen Haushaltsjahren<br />

25.565.000 Euro.)


Zum Vergleich: vorläufige amtliche BAföG-Daten 2003 des Statistischen<br />

Bundesamtes vom 15.7.<strong>2004</strong>:<br />

Schüler-BAföG 2003 0,651 Mrd. Euro<br />

Studierenden-BAföG (Zuschuss + Darlehen) 2003 1,446 Mrd. Euro<br />

BAföG insgesamt Bund + Länder 2003 2,097 Mrd. Euro<br />

1.3 Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens“<br />

Der Deutsche Bundestag hatte in seiner Entschließung „Für eine<br />

Modernisierung der Ausbildungsförderung für Studierende“ (BT-Drs.<br />

14/2905) vom 6.7.2000 die Bundesregierung aufgefordert, drei Maßnahmen<br />

umzusetzen: ein Ausbildungsförderungsreformgesetz, die<br />

Einführung eines Bildungskredits und die Einsetzung einer Expertenkommission.<br />

Der Bundestag sieht die Aufgabe, Steuerrecht, Unterhaltsrecht,<br />

Familienförderung und Bildungsfinanzierung weiter zu entwickeln<br />

und besser aufeinander abzustimmen. Eine Expertenkommission<br />

sollte hierzu Vorschläge bis Ende der Legislaturperiode (Herbst<br />

2002) entwickeln.<br />

Die Expertenkommission wurde vom BMBF erst im Oktober 2001 eingesetzt.<br />

Der DSW-Generalsekretär hat mehrfach Gespräche mit den<br />

Experten und der Geschäftsstelle der Kommission geführt.<br />

Am 28.7.<strong>2004</strong> hat die Expertenkommission den Abschlussbericht an<br />

die Ministerin übergeben, die ihn zur parlamentarischen Beratung an<br />

den Deutschen Bundestag weitergeleitet hat.<br />

Die Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens“ strebt<br />

ein einheitliches Bildungsförderungsgesetz an. Darin sollen alle Leistungen<br />

zur Förderung erwachsener Lernender (mit Ausnahme der<br />

Förderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch) zusammengefasst werden,<br />

so heißt es in dem von der Kommission vorgelegten Bericht mit<br />

dem Titel „Der Weg in die Zukunft“ (Bundestags-Drucksache<br />

15/3636). Die fünfköpfige Kommission empfiehlt mehrheitlich, die<br />

bisher an die Eltern gezahlten Transferleistungen in Form eines Bildungsgeldes<br />

direkt an die Lernenden auszuzahlen. Vor allem das<br />

Nachholen von Schul-, Hochschul- und Berufsbildungsabschlüssen<br />

solle durch ein gestuftes System von Zuschüssen und Darlehen gefördert<br />

werden. In einem ersten Schritt wird empfohlen, die Fortbildungskosten<br />

und den Lebensunterhalt beim Nachholen schulischer<br />

und beruflicher Abschlüsse von Erwachsenen mit geringem Einkommen<br />

und Vermögen durch Zuschüsse und Darlehen zu fördern. Die<br />

Kommission schlägt ferner vor, die staatliche Förderung im Vermögensbildungsgesetz<br />

um die Möglichkeit des Bildungssparens zu erweitern.<br />

Für bisher bildungsferne Personengruppen mit geringem Einkommen<br />

sollten damit Anreize gesetzt werden, einen Teil ihrer Einkünfte<br />

in „lebenslanges Lernen“ zu investieren. Empfohlen wird<br />

Studienfinanzierung<br />

Expertenkommission<br />

„Finanzierung<br />

Lebenslangen Lernens“<br />

63


Studienfinanzierung<br />

64<br />

Entwicklung des<br />

BAföG im Jahr <strong>2004</strong><br />

außerdem, den zu fördernden Personenkreis auf Minderjährige auszuweiten.<br />

Jeder erwachsene Lernende mit einem Bildungssparkonto sollte<br />

darüber hinaus ein Darlehen für Bildungszwecke aufnehmen können.<br />

Die Kommission regt an, die vermögenswirksamen Leistungen<br />

des Arbeitgebers verstärkt in das Bildungskonto einzubringen.<br />

Das in dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 6.7.2000 definierte<br />

Ziel der Expertenkommission – Steuerrecht, Unterhaltsrecht,<br />

Familienförderung und Bildungsfinanzierung weiter zu entwickeln<br />

und besser aufeinander abzustimmen – wird mit diesen Empfehlungen<br />

nur unzureichend erfüllt.<br />

1.4 Entwicklung des BAföG im Jahr <strong>2004</strong><br />

Gesetzesvorhaben einer 21. BAföG-Novelle<br />

Die 64. ordentliche Mitgliederversammlung des DSW hatte im Dezember<br />

2003 in dem Beschluss „Mehr Studierende durch Weiterentwicklung<br />

der Studienfinanzierung“<br />

1. die Bundesregierung dazu aufgefordert, eine Expertenkommission<br />

einzuberufen, die einen Vorschlag für eine Strukturreform des Studienfinanzierungssystems<br />

entwickelt und deren Umsetzung vorbereitet.<br />

In dem Beschluss werden auch die Ziele und Eckpunkte einer Reform<br />

benannt. Das DSW erinnerte an die Umsetzung des Beschlusses des<br />

Deutschen Bundestages mit dem Titel „Für eine Modernisierung der<br />

Ausbildungsförderung für Studierende“ vom 14.3.2000 (Bundestags-<br />

Drucksache 14/2905) mit exakt dieser Zielsetzung;<br />

2. die Bundesregierung, den 15. Deutschen Bundestag und den Bundesrat<br />

dann aufgefordert, das BAföG nach dem Motto der Kampagne<br />

zur BAföG-Neuregelung 2001 „Einfach – Besser – Mehr“ kurzfristig<br />

weiterzuentwickeln. Dabei wurden konkrete Vorschläge vorgestellt,<br />

damit das BAföG für mehr Studierende eine sichere Studienfinanzierung<br />

bietet, weitere Verbesserungen greifen und das BAföG vereinfacht<br />

wird.<br />

Ende Dezember 2003 hatte das Land Baden-Württemberg einen Gesetzesantrag<br />

eines BAföG-Änderungsgesetzes in den Bundesrat eingebracht<br />

(Bundesrats-Drucksache 933/03).<br />

Um als Gesetzentwurf des Bundesrates in das parlamentarische Verfahren<br />

eingebracht zu werden, hätte der Gesetzesantrag des Landes<br />

Baden-Württemberg die Mehrheit des Bundesrates finden müssen.<br />

Den Studierenden könnte einerseits rascher zu Entscheidungen über<br />

ihre Förderungsanträge verholfen werden und andererseits könnte der<br />

Verwaltungsaufwand begrenzt werden.<br />

Durch die Änderungen wird eine Reduzierung der Verwaltungskosten<br />

um schätzungsweise 10 % erwartet.


Der Gesetzesantrag sah im Einzelnen u.a. vor:<br />

1. Pauschalisierungen<br />

- erster Fachrichtungswechsel bis zum Ende des zweiten Semesters<br />

ohne Prüfung des Vorliegens eines „wichtigen Grundes“ (§ 7 Abs. 3<br />

BAföG)<br />

- Pauschalisierung von Wohnnebenkosten (§ 13 Abs. 2 BAföG)<br />

- Pauschalisierung von Krankenversicherungskosten (§ 13a Abs. 1<br />

Nr. 2 BAföG)<br />

2. Vereinfachungen bei den Zuständigkeitsregelungen und im Verwaltungsverfahren<br />

- Abschaffung der Förderungsausschüsse bei Entscheidungen über<br />

die Leistung von Ausbildungsförderung (§§ 42, 43 BAföG)<br />

- ausnahmslos Ausbildungsortprinzip (§ 45 BAföG)<br />

- erleichterte Form vom Leistungsnachweis nach § 48 BAföG<br />

- Neufassung der Ordnungswidrigkeitsvorschrift § 58 Abs. 1 BAföG<br />

3. Abschaffung von Sonderregelungen<br />

- Abschaffung der BAföG-Förderung für Grenzpendler (§ 5 Abs. 1<br />

BAföG)<br />

- Abschaffung der elternunabhängigen Förderung für den Besuch<br />

von Abendgymnasium und Kolleg (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 BAföG)<br />

4. Hinwirken auf ein rasches und effizientes Studieren<br />

- Absenkung der Altersgrenze der Förderung bei Studienbeginn<br />

von 30 auf 27 Jahre (§ 10 Abs. 3 BAföG)<br />

5. Entlastung des BAföG-Verfahrens von Aufgaben<br />

- Bei Verletzung der Unterhaltspflicht seitens der Eltern Gewährung<br />

der Vorausleistung von Ausbildungsförderung (§ 36 BAföG)<br />

nach Anhörung der Eltern nur noch in Form eines verzinslichen<br />

Bankdarlehens. Der Übergang des Unterhaltsanspruchs auf das<br />

Land (§ 37 BAföG) – und die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche<br />

durch die Ämter für Ausbildungsförderung – entfällt. Die<br />

Studierenden müssen ihre Eltern selbst in Verzug setzen und<br />

Unterhaltsansprüche einklagen.<br />

Aus der Sicht des DSW dienen nicht alle Maßnahmen des Gesetzesantrags<br />

von Baden-Württemberg der Verwaltungsvereinfachung. Die Herabsenkung<br />

der Altersgrenze, die Abschaffung der BAföG-Förderung für<br />

Grenzpendler oder eine Vorausleistung von Ausbildungsförderung (bei<br />

Verletzung der Unterhaltspflicht) nur noch in Form eines verzinslichen<br />

Bankdarlehens stellen Einschnitte in das substanzielle Recht der Studierenden<br />

dar.<br />

Die Stellungnahme des DSW wurde dem Ausschuss für Kulturfragen<br />

des Bundesrates zugeleitet.<br />

Im Vorfeld der 21. BAföG-Novelle hat der Beirat für Ausbildungsförderung<br />

beim Bundesministerium für Bildung und Forschung am 4.5.<strong>2004</strong><br />

Studienfinanzierung<br />

Gesetzesantrag im<br />

Einzelnen<br />

65


Studienfinanzierung<br />

66<br />

eine Stellungnahme abgegeben. In dem Beirat ist für das DSW der<br />

Generalsekretär, Achim Meyer auf der Heyde, vertreten. Am 6.5.<strong>2004</strong><br />

erfolgte eine Verbändeanhörung zum Referentenentwurf einer<br />

21. BAföG-Novelle, in der auch das DSW seine Position darlegte.<br />

Das Bundeskabinett beschloss am 26.5.<strong>2004</strong> den Entwurf eines<br />

21. BAföGÄndG. Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung<br />

das Ziel, die mit dem Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG<br />

2001) begonnene Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung<br />

fortzusetzen. Erst der bis Ende <strong>2004</strong> von der Bundesregierung vorzulegende<br />

16. Bericht nach § 35 BAföG werde die Einkommens- und<br />

Preisentwicklung sowie die Aufwendungen für die soziale Absicherung<br />

im Hinblick auf eine Anhebung der BAföG-Freibeträge, der<br />

Bedarfssätze und der Sozialpauschalen überprüfen.<br />

Der Gesetzentwurf beinhaltet u.a.:<br />

- Einfügung einer Ermächtigungsgrundlage in § 41 Abs. 4 BAföG<br />

für den Datenabgleich nach § 45d EStG zu Kapitalerträgen aus<br />

Vermögen, die dem Bundesamt für Finanzen vorliegen.<br />

- Abschaffung der Förderungsausschüsse an den Hochschulen. Die<br />

aus Studierenden und Hochschullehrern bestehenden Förderungsausschüsse<br />

überprüften bestimmte Entscheidungen der<br />

Ämter für Ausbildungsförderung.<br />

- Widerlegbare Regelvermutung für das Vorliegen eines wichtigen<br />

Grundes für einen erstmaligen Fachrichtungswechsel innerhalb<br />

der ersten beiden Fachsemester (= i.d.R. Wegfall der Prüfung, ob<br />

„wichtige Gründe“ dargelegt werden).<br />

- Wertbestimmung von Wertpapieren zum Zeitpunkt der BAföG-<br />

Antragstellung und nicht mehr zum letzten 31. Dezember vor der<br />

Antragstellung.<br />

- Einräumung der vorzeitigen BAföG-Darlehensrückzahlung auch<br />

von geringeren Beträgen.<br />

- Wegfall des Krankenversicherungszuschlags bei Auszubildenden,<br />

die aus anderen Gründen bereits über eine Krankenversicherung<br />

verfügen.<br />

- Familiengerechte Lösungen bei den persönlichen BAföG-Voraussetzungen<br />

für ausländische Ehegatten.<br />

Das DSW hat auch zu diesem Gesetzentwurf eine Stellungnahme<br />

abgegeben.<br />

Der Gesetzentwurf sah keine materiellen Verbesserungen der BAföG-<br />

Freibeträge, der Bedarfssätze sowie der Sozialpauschalen für die<br />

inzwischen deutlich gestiegenen Aufwendungen für die soziale Absicherung<br />

und die Auswirkungen der Gesundheitsreform (Praxisgebühr,<br />

Zuzahlungen) vor.


Der Grad der Entbürokratisierung und der Verwaltungsvereinfachung<br />

durch den Gesetzentwurf wurde als gering eingestuft, das DSW<br />

begrüßt aber auch kleine Schritte in die richtige Richtung.<br />

Das DSW forderte die Bundesregierung daher auf, unter Berücksichtigung<br />

der Vorschläge des Beschlusses der DSW-Mitgliederversammlung<br />

den Gesetzentwurf noch einmal zu überdenken.<br />

Die Stellungnahme des DSW wurde an Bundesbildungsministerin<br />

Edelgard Bulmahn, die Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag,<br />

die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung<br />

des Deutschen Bundestages, die Vorsitzende des<br />

Ausschusses für Kulturfragen des Bundesrates, den Unterausschuss für<br />

studentische Angelegenheiten der Kultusministerkonferenz (KMK)<br />

und die Mitglieder des DSW-Kuratoriums versandt. Das BMBF hat<br />

geantwortet, dass es Verständnis für die Forderung nach einer Anhebung<br />

der BAföG-Parameter habe, über diese aber erst im Zusammenhang<br />

mit dem 16. Bericht nach § 35 BAföG entscheiden werde.<br />

Schließlich habe die Bundesregierung mit dem Ausbildungsförderungsreformgesetz<br />

2001 bereits das Ausgabenvolumen mit wesentlichen<br />

Verbesserungen angehoben. Der Gesetzentwurf enthalte wichtige<br />

und notwendige Beiträge zur Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung.<br />

Am 9.7.<strong>2004</strong> beschloss das Plenum des Bundesrates eine Stellungnahme<br />

zum Gesetzentwurf der Bundesregierung einer 21. BAföG-Novelle<br />

(BR-Drs. 435/04 (Beschluss))<br />

Inhalt:<br />

- Ablehnung des Vorschlags der Bundesregierung, einen aufgrund<br />

der Eheschließung mit einer oder einem Deutschen abgeleiteten<br />

BAföG-Anspruch des ausländischen Ehegatten nicht wegen dauernder<br />

Trennung oder Scheidung entfallen zu lassen. Begründung:<br />

Haushaltslage lässt keine Ausweitung des Anspruchs zu<br />

(Empfehlung Finanzausschuss des Bundesrates).<br />

- vereinfachtes Verfahren beim BAföG-Krankenversicherungszuschlag<br />

- Arbeitslosengeld und Krankengeld des Auszubildenden wird –<br />

soweit es der Finanzierung des Lebensbedarfs dient – als Einkommen<br />

des Auszubildenden beim BAföG angerechnet.<br />

Weitergehende Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses des<br />

Bundesrates, wie die Herabsetzung der BAföG-Altersgrenze von 30 auf<br />

27 oder BAföG-Vorausleistung nur noch als verzinsliches Bankdarlehen<br />

usw. – die der Ausschuss für Kulturfragen nicht empfohlen hat –<br />

griff das Bundesratsplenum in seiner Stellungnahme nicht auf.<br />

Der Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg wurde damit verworfen.<br />

Studienfinanzierung<br />

67


Studienfinanzierung<br />

68<br />

Durchführung des<br />

BAföG<br />

Den drei Änderungsvorschlägen des Bundesrates stimmte die Bundesregierung<br />

nicht zu.<br />

- So lehnte sie den Vorschlag ab, künftig Arbeitslosengeld und<br />

Krankengeld, die ein Auszubildender selbst bezieht, voll auf den<br />

Bedarf anzurechnen.<br />

- Für nicht durchschlagend begründet hielt die Regierung ferner<br />

den Vorschlag, die Krankenversicherungs-Zuschlagsregelung für<br />

privat teilversicherte Beamtenkinder noch weiter zu pauschalieren,<br />

um Verwaltungsaufwand zu reduzieren.<br />

- Auch pflichtete sie der Anregung, wegen der schlechten Haushaltslage<br />

von Bund und Ländern auf die Regelung eines trennungs-<br />

und scheidungsfesten Förderungsanspruchs für Nicht-EU-<br />

Ehegatten von Deutschen und EU-Ausländern zu verzichten,<br />

nicht bei. Das Ziel, eine von ausländischen Ehegatten aufgenommene<br />

Ausbildung über den Fortbestand der Ehe mit einem Deutschen<br />

oder einem EU-Ausländer hinaus abzusichern, sei „förderungs-<br />

und integrationspolitisch geboten“.<br />

Am 21.10.<strong>2004</strong> stimmte der Deutschen Bundestag dem Gesetzentwurf<br />

der Bundesregierung eines 21. BAföGÄndG mit geringen Änderungen,<br />

die sich aus dem Zuwanderungsgesetzes ergeben, zu.<br />

Am 26.11.<strong>2004</strong> hat das Plenum des Bundesrates dem Gesetzesbeschluss<br />

zugestimmt.<br />

Das Gesetz vom 2.12.<strong>2004</strong> wurde am 7.12.<strong>2004</strong> im Bundesgesetzblatt<br />

veröffentlicht (BGBl. I S. 3127) und ist in weiten Teilen am 8.12.<strong>2004</strong><br />

in Kraft getreten.<br />

1.5 Durchführung des BAföG<br />

1.5.1 Überprüfung der Kapitalerträge bei allen Sozialleistungen<br />

Seit Oktober 2001 versucht das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong>, eine bundesweite<br />

Lösung beim Datenabgleich von Kapitalerträgen nach § 45d<br />

EStG mit BAföG-Daten zu finden und über Fälle falscher Vermögensangaben<br />

angemessen zu informieren.<br />

Dies gestaltet sich schwierig, da die Bundesländer unterschiedliche<br />

Weisungen zur Überprüfung erteilt haben: In einigen Ländern werden<br />

die Zeiträume 2000 und 2001 überprüft, in anderen Ländern nur 2001.<br />

Sofern sich ein Vermögen feststellen lässt, ist die Handhabung für<br />

zurückliegende BAföG-Bewilligungszeiträume unterschiedlich (teilweise<br />

bis 1996). Die meisten Länder lassen bei den Studierenden ab 100<br />

Euro Kapitalerträge nachfragen, welches Vermögen zugrunde liegt,<br />

andere erst ab 350 DM. Der Beginn der Überprüfungen und der Bearbeitungsstand<br />

ist in allen Bundesländern unterschiedlich. Für 2002<br />

war die Abfrage von Kapitalerträgen ab 150 Euro vorgesehen. Vor diesem<br />

Hintergrund ist keine vergleichende Statistik möglich.


Über den BAföG-Datenabgleich berichtete das BMBF am 26./27.5.<strong>2004</strong><br />

dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, wie die Ministeriumssprecherin<br />

am 22.5.<strong>2004</strong> gegenüber der Nachrichtenagentur<br />

dpa bestätigte. Danach müssen mehr als 40.000 Schüler und Studierende,<br />

die in den Jahren 2000 und 2001 zu viel BAföG erhalten haben,<br />

insgesamt rd. 160 Mio. Euro zurückzahlen. Das Geld werde zurückgefordert,<br />

weil das Vermögen der BAföG-Empfänger über den Vermögensfreibeträgen<br />

lag. (Insgesamt wurden 2001 650.000 Schüler und<br />

Studierende und 2000 insgesamt 559.000 Schüler und Studierende<br />

gefördert.)<br />

Das DSW hat klargestellt, dass falsche Vermögensangaben nicht geduldet<br />

werden können. Es fordert jedoch eine Differenzierung und warnt<br />

gleichzeitig vor einer drohenden möglichen Verunglimpfung der Gruppe<br />

der Studierenden. Das DSW hat seine Mitglieder über die aktuelle<br />

Rechtsprechung zum Problemkreis Datenabgleich und Rückforderung<br />

informiert.<br />

Für die Ämter für Ausbildungsförderung, die zusätzlich zu der starken<br />

Nachfrage nach BAföG das verwaltungsaufwändige Verfahren der Prüfung<br />

der Vermögensangaben erledigen müssen, führt der Datenabgleich<br />

zu einer sehr hohen Arbeitsbelastung, zumal die Bescheidung<br />

und Auszahlung von Förderung an die Studierenden Priorität vor der<br />

Überprüfung der Angaben hat.<br />

In diesem Kontext hat sich die Ankündigung der nordrhein-westfälischen<br />

Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft vom August 2003, in<br />

den Bundesrat einen Gesetzentwurf mit einer Anhebung der BAföG-<br />

Vermögensfreibeträge auf 10.000 Euro einzubringen, nicht realisiert.<br />

1.5.2 BAföG-Auslandszuständigkeitsverordnung<br />

Die „Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung<br />

im Ausland (BAföG-AuslandszuständigkeitsV)“ vom 6. Januar<br />

<strong>2004</strong> (BGBl. I S. 42) trat am 1. April <strong>2004</strong> in Kraft und gilt bei Entscheidungen<br />

über Bewilligungszeiträume, die nach dem 31. März <strong>2004</strong><br />

beginnen.<br />

Mit der Neuregelung der Zuständigkeit für die BAföG-Auslandsförderung<br />

werden erstmals nicht nur die alten Bundesländer, sondern alle<br />

16 Bundesländer mit der Aufgabe „Auslandszuständigkeit“ befasst.<br />

In den neuen Bundesländern sind ausschließlich <strong>Studentenwerk</strong>e mit<br />

der Aufgabe betraut, in Bayern wurde die zusätzliche Zuständigkeit<br />

(außer für Österreich: wie bisher Landeshauptstadt München) für<br />

Liechtenstein und die Schweiz an das <strong>Studentenwerk</strong> Augsburg gegeben.<br />

Dies ist ein großer Erfolg, weil damit die Kompetenz der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

gewürdigt wird.<br />

Studienfinanzierung<br />

BAföG-AuslandszuständigkeitsV<br />

69


Studienfinanzierung<br />

Zuwanderungsgesetz<br />

70<br />

Von 17 Auslandsämtern befinden sich elf bei <strong>Studentenwerk</strong>en und<br />

sechs bei kommunalen/regionalen (Landes-)Ämtern (Die Universität<br />

Saarland hat intern das <strong>Studentenwerk</strong> im Saarland beauftragt).<br />

1.5.3 BAföG-Formblatt-Verwaltungsvorschrift <strong>2004</strong><br />

Am 6.7.<strong>2004</strong> wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt die „Allgemeine<br />

Verwaltungsvorschrift zur Bestimmung der Formblätter nach § 46 Abs. 3<br />

des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-FormblattVwV<br />

<strong>2004</strong>)“ bekannt gegeben (GMBl. <strong>2004</strong> S. 671).<br />

Die neuen BAföG-Formblätter sollen<br />

- inhaltlich an die seit 2001 vorgenommenen Rechtsänderungen<br />

angepasst<br />

- aufgrund der Erfahrungen der Verwaltungspraxis eingehend<br />

überarbeitet sowie<br />

- grafisch übersichtlicher und bürgerfreundlicher gestaltet sein.<br />

Gemäß Artikel 2 trat die BAföG-FormblattVwV <strong>2004</strong> am 7.7.<strong>2004</strong> (am<br />

Tage nach ihrer Bekanntmachung) in Kraft. Gleichzeitig trat die BAföG-<br />

FormblattVwV 2001 außer Kraft.<br />

1.5.4 BAföG-Änderung aufgrund des Zuwanderungsgesetzes ab<br />

1.1.2005<br />

Am 5.8.<strong>2004</strong> ist im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur Steuerung und<br />

Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und<br />

der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)“<br />

vom 30.8.<strong>2004</strong> (BGBl. I S. 1950) verkündet worden.<br />

Durch Artikel 10 Nr. 3 des Zuwanderungsgesetzes wird das BAföG<br />

geändert. Die Änderungen betreffen § 5 (Ausbildung im Ausland) und<br />

§ 8 BAföG (Staatsangehörigkeit). Die Änderungen beinhalten eine<br />

Anpassung an die neuen Begrifflichkeiten im Zuwanderungsgesetz.<br />

Die Änderungen des BAföG treten am 1.1.2005 in Kraft.<br />

1.5.5 BAföG-Auslandszuschlagsverordnung<br />

Eine „Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die<br />

Zuschläge zu einem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

bei einer Ausbildung im Ausland (6. BAföG-Auslandszuschlags-<br />

VÄndV)“ liegt seit dem 15.9.<strong>2004</strong> als Bundesrats-Drucksache 694/04<br />

vor. Mit ihr sollen die Auslandszuschläge (außerhalb der EU) den veränderten<br />

Lebenshaltungskosten und Kaufkraftverhältnissen (Stichtag<br />

31.12.2003) angepasst werden. Die BAföG-Auslandszuschläge in den<br />

zehn EU-Beitrittsstaaten (EU-Erweiterung 1.5.<strong>2004</strong>) werden gestrichen.


Die Verordnung soll am Tag nach ihrer Verkündung mit der Maßgabe<br />

in Kraft treten, dass sie für Bewilligungszeiträume anzuwenden ist, die<br />

nach dem 31.12.<strong>2004</strong> beginnen.<br />

Am 5.11.<strong>2004</strong> hat das Plenum des Bundesrates der Verordnung zugestimmt.<br />

Die 6. BAföG-AuslandszuschlagsVÄndV vom 13. Dezember <strong>2004</strong><br />

(BGBl. I S. 3383) trat am 18.12.<strong>2004</strong> mit der Maßgabe in Kraft, dass sie<br />

für Bewilligungszeiträume anzuwenden ist, die nach dem 31.12.<strong>2004</strong><br />

beginnen.<br />

1.5.6 EURIBOR-Zinssatz für das verzinsliche Bankdarlehen im Rahmen<br />

des BAföG<br />

Die Tabelle zeigt die Schwankungsbreite eines zinsbegünstigten Bildungsdarlehens<br />

mit Ausfallbürgschaft des Staates während einer Niedrigzinsphase.<br />

Daraus lassen sich auch Rückschlüsse ziehen, inwieweit<br />

Darlehensmodelle für eine Studienfinanzierung während der gesamten<br />

Studiendauer Studierende und Absolvent/innen überproportional<br />

belasten.<br />

Entwicklung des FIBOR/EURIBOR<br />

Zeitraum FIBOR/EURIBOR Vertragszinssatz* anfänglicher<br />

Nominalzinssatz effektiver Jahreszins<br />

01.10.1996-31.03.1997 3,2 % p.a. 4,2 % p.a. 4,28 % p.a.<br />

01.04.1997-30.09.1997 3,35 % p.a. 4,35 % p.a. 4,44 % p.a.<br />

01.10.1997-31.03.1998 3,55 % p.a. 4,55 % p.a. 4,65 % p.a.<br />

01.04.1998-30.09.1998 3,75 % p.a. 4,75 % p.a. 4,85 % p.a.<br />

01.10.1998-31.03.1999 3,60 % p.a. 4,60 % p.a. 4,71 % p.a.<br />

01.04.1999-30.09.1999 2,97 % p.a. 3,97 % p.a. 4,05 % p.a.<br />

01.10.1999-31.03.2000 3,25 % p.a. 4,25 % p.a. 4,34 % p.a.<br />

01.04.2000-30.09.2000 4,07 % p.a. 5,07 % p.a. 5,19 % p.a.<br />

01.10.2000-31.03.2001 5,10 % p.a. 6,10 % p.a. 6,28 % p.a.<br />

01.04.2001-30.09.2001 4,48 % p.a. 5,48 % p.a. 5,62 % p.a.<br />

01.10.2001-31.03.2002 3,59 % p.a. 4,59 % p.a. 4,683 % p.a.<br />

01.04.2002-30.09.2002 3,66 % p.a. 4,66 % p.a. 4,756 % p.a.<br />

01.10.2002-31.03.2003 3,2 % p.a. 4,2 % p.a. 4,28 % p.a.<br />

01.04.2003-30.09.2003 2,46 % p.a. 3,46 % p.a. 3,51 % p.a.<br />

01.10.2003-31.03.<strong>2004</strong> 2,13 % p.a. 3,13 % p.a. 3,17 % p.a.<br />

01.04.<strong>2004</strong>-30.09.<strong>2004</strong> 1,97 % p.a. 2,97 % p.a. 3,01 % p.a.<br />

01.10.<strong>2004</strong>-31.03.2005 2,22 % p.a. 3,22 % p.a. 3,27 % p.a.<br />

* inkl. eines Aufschlags von 1 % für Verwaltungskosten der KfW-Bankengruppe. Eine Änderung der<br />

Höhe des Aufschlags gemäß § 18c Abs. 11 BAföG ist derzeit nicht vorgesehen.<br />

Studienfinanzierung<br />

Entwicklung des<br />

FIBOR/EURIBOR<br />

71


Studienfinanzierung<br />

72<br />

Europäischer Kontext<br />

der Studienfinanzierung<br />

Der Bildungskredit ist ebenfalls an den EURIBOR mit einer Laufzeit<br />

von sechs Monaten zuzüglich eines Aufschlags von einem Prozent<br />

gebunden.<br />

1.6 Europäischer Kontext der Studienfinanzierung<br />

Nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rechtssache Ninni-Orasche./.Bundesminister<br />

für Wissenschaft, Verkehr und Kunst am<br />

6.11.2003 (Rs. C-413/01) verkündete die Große Kammer des EuGH in<br />

der Rechtssache Dany Bidar (Rs. C-209/03) am 15.3.2005.<br />

Es geht um Fragen, ob und unter welchen Bedingungen Staatsangehörige<br />

eines EU-Mitgliedsstaates die Studienfinanzierung des Aufnahmestaates<br />

in Anspruch nehmen können. Wie in der Rechtssache<br />

Ninni-Orasche hat sich der EuGH nicht auf die Argumentation des<br />

Generalanwalts 1 eingelassen.<br />

Konkret ging es um folgenden Fall:<br />

Ein französischer Staatsangehöriger lebte seit 1998 bei seiner<br />

Großmutter in Großbritannien, besuchte dort eine weiterführende<br />

Schule und machte seinen Schulabschluss. Er wurde von seiner<br />

Großmutter finanziert ohne jemals Sozialhilfe beantragt zu haben. Im<br />

September 2001 begann er ein Wirtschaftsstudium in London. Er<br />

erhielt Unterstützung für seine Studiengebühren. Sein Antrag auf<br />

finanzielle Unterstützung zur Deckung seines Lebensunterhalts in<br />

Form eines zinsbegünstigten Studiendarlehens wurde mit der Begründung<br />

abgelehnt, dass er nicht auf Dauer in Großbritannien ansässig<br />

sei.<br />

Der EuGH hat – hier verkürzt – in diesem konkreten Fall folgendes entschieden:<br />

Einen Anspruch auf Studienfinanzierung des Aufnahmestaates (Studienort<br />

in einem EU-Mitgliedstaat) haben Studierende mit der Staatsangehörigkeit<br />

eines EU-Mitgliedsstaates, wenn sie im Aufnahmestaat<br />

„dauernd ansässig“ sind. Dies ist der Fall, wenn sich ein Studierender<br />

1. rechtmäßig im Aufnahmestaat aufhält und<br />

2. in die Gesellschaft des Aufnahmestaates integriert ist. Dies nimmt<br />

der EuGH an, wenn ein Studierender bereits im Aufnahmestaat „einen<br />

großen Teil“ seiner (Schul-)Ausbildung zur „Hochschulreife“ absolviert<br />

hat (= „Bildungsinländer“ ist).<br />

D.h., es reicht nicht, sich als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaates<br />

zum Studium in den Aufnahmestaat zu begeben und dann Studienfinanzierung<br />

des Aufnahmestaates zu erwarten.<br />

1 Dazu kritisch: Prof. Dr. Kay Hailbronner (Konstanz): „Die Unionsbürgerschaft und das Ende rationaler<br />

Jurisprudenz durch den EuGH?“ in Heft 31 der NJW <strong>2004</strong>, 2185


Indem der EuGH nur einen Einzelfall entschieden hat, besteht kein<br />

Gegensatz zwischen Rechtsprechung und Politik.<br />

Die EU-Bildungsminister/innen hatten bei der Bologna-Folgekonferenz<br />

am 18./19.9.2003 in Berlin bekräftigt, die Sicherung des Studiums<br />

durch Ausbildungsförderung und die Mitnahme einer solchen Förderung<br />

ins Ausland seien wichtige Schritte zur Verwirklichung des<br />

europäischen Hochschulraums.<br />

Es geht faktisch um die Entscheidung für eines der Konzepte: Mitnahme<br />

der Studienförderung des Heimatstaats oder Inanspruchnahme der<br />

Studienförderung des Aufenthaltsstaats.<br />

Hierzu hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften in ihrem<br />

Bericht an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen<br />

Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen<br />

über die Durchführung der Empfehlung des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates vom 10.8.2001 über die Mobilität von Studierenden, in<br />

der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und<br />

Ausbildern in der Gemeinschaft KOM (<strong>2004</strong>) 21 endg.; Ratsdok.<br />

5780/04 (Bundesrats-Drucksache 129/04 vom 17.2.<strong>2004</strong>) ausgeführt 2 :<br />

- Die Forderung nach einer erheblichen Steigerung der Investitionen<br />

in Humanressourcen, die vom Europäischen Rat in Lissabon<br />

erhoben wurde, betrifft auch eindeutig die Mobilität zu Lernzwecken,<br />

welche zur Qualität der Systeme der allgemeinen und<br />

beruflichen Bildung beiträgt. Bei der Festlegung von Maßnahmen<br />

zur aktiven Förderung von Investitionen in das Wissen (Vgl.<br />

KOM (2003) 685, Abschnitt 2.1.2) sollten die Mitgliedstaaten die<br />

Notwendigkeit berücksichtigen, Finanzmittel für die Mobilität<br />

bereitzustellen, die über die gemeinschaftlich finanzierten Programme<br />

hinausgehen, welche in einigen Ländern offenbar das<br />

einzige bestehende finanzielle Förderprogramm sind.<br />

- Einige Mitgliedstaaten hegen gewisse Bedenken gegenüber der<br />

Einführung einer vollständigen Übertragbarkeit von nationalen<br />

Ausbildungsbeihilfen und/oder -darlehen (die es Studierenden<br />

gestatten würde, ihre Beihilfen/Darlehen während eines Auslandsstudiums<br />

in Anspruch zu nehmen), da sie befürchten, dass<br />

ihnen daraus auf der Grundlage der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften<br />

die Verpflichtung erwachsen könnte, allen EU-Bürgern,<br />

die über einen kürzeren oder längeren Zeitraum im betreffenden<br />

Land studieren, übertragbare Beihilfen/Darlehen zu<br />

gewähren. Die Kommission hält es für sinnvoll, die jeweiligen<br />

Aufgaben des Herkunfts- und des Aufnahmestaates in Bezug auf<br />

die Finanzierung der Mobilität von Studierenden im Ausland auf<br />

europäischer Ebene noch eingehender zu prüfen.<br />

2 Seite 20 unten und Seite 21 oben (Finanzierung der Mobilität)<br />

Studienfinanzierung<br />

Langzeitstudiengebühren<br />

73


Studienfinanzierung<br />

Förderungstagung<br />

des DSW in Freiburg<br />

74<br />

Die in <strong>2004</strong> amtierende niederländische EU-Ratspräsidentschaft hatte<br />

es sich zum Ziel gesetzt, insbesondere die Fragen der Mobilität von<br />

Studierenden aufzugreifen.<br />

Für die Evaluation der BAföG-Auslandsförderung hatte das BMBF bei<br />

der HIS Hochschul-Informations-System GmbH eine HISBUS-Befragung<br />

im August bis Oktober 2002 zum Thema „Wirksamkeit der<br />

BAföG-Förderung für die Aufnahme einer Ausbildung im Ausland“ in<br />

Auftrag gegeben. (HISBUS-Kurzbericht Nr. 4 https://hisbus.his.de/<br />

hisbus/docs/hisbus-ausland.pdf)<br />

Es ging um die Frage, ob Studierende auch weiterhin eine sog. Orientierungsphase<br />

von zwei Semestern an einer inländischen Universität<br />

verbringen müssen, bevor sie ihr Studium im EU-Ausland BAföGgefördert<br />

beenden können. Bisher hatte die Bundesregierung die Auffassung<br />

vertreten, diese Orientierungsphase sei sinnvoll, da sie den<br />

Studierenden durch den Erwerb erster akademischer Erfahrungen im<br />

eigenen Sprach- und Kulturraum fundierte Studienentscheidungen<br />

erleichtere. Die Bewertung der Evaluation wird im bis Ende <strong>2004</strong><br />

erwarteten 16. Bericht der Bundesregierung nach § 35 BAföG erwartet.<br />

Am 15.9.<strong>2004</strong> teilte das BMBF in einer Pressemitteilung mit, dass im<br />

Jahr 2003 erneut 16 % mehr Studierende mit ihrer Förderung ins Ausland<br />

gingen als noch 2002. Insgesamt legten fast 16.000 BAföG-Empfänger<br />

ein Auslandssemester ein. Damit stieg die Anzahl der Auslandsaufenthalte<br />

seit 2000 um mehr als zwei Drittel (69,1 %). Die meisten<br />

Studierenden gingen nach Großbritannien, gefolgt von den USA,<br />

Frankreich und Spanien. Rd. 65 % wählten für ihr Gaststudium eine<br />

Universität innerhalb der Europäischen Union (EU).<br />

1.7 Förderungstagung des DSW am 6./7. Oktober <strong>2004</strong> in Freiburg<br />

Am 6./7. Oktober <strong>2004</strong> fand die Förderungstagung des DSW in Freiburg<br />

statt. Im Mittelpunkt der Fachtagung stand noch einmal der<br />

Datenabgleich nach § 45d EStG und andere aktuelle Vollzugsfragen. Es<br />

nahmen 120 Teilnehmer/innen an der Förderungstagung teil.<br />

1.8 Arbeitsmaterialien<br />

Die DSW-Geschäftsstelle hat ihre Publikationen zur Studienfinanzierung<br />

im Jahr <strong>2004</strong> – sofern sie durch wesentliche und umfangreiche<br />

Änderungen betroffen waren – überarbeitet.


Auflagenhöhen seit April 2001 (Inkrafttreten des AföRG)<br />

Flyer „BAföG aktuell“ 174.500 Exemplare<br />

Flyer „Mit BAföG ins Ausland“ 117.500 Exemplare<br />

Flyer „30 Jahre BAföG“ 8.000 Exemplare<br />

Flyer „Jobben“ 21.500 Exemplare<br />

Flyer „Ein Studium finanzieren“ 18.000 Exemplare<br />

BAföG-Broschüre (DIN A 5) 107.000 Exemplare<br />

Die seit dem Jahr 2003 existierenden neuen DSW-Internetseiten zur<br />

Studienfinanzierung wurden überarbeitet und erweitert. Die Seiten im<br />

Bereich Studienfinanzierung wurden am häufigsten besucht. Neu ist,<br />

dass auf den Seiten erläutert wird, wie hoch die Lebenshaltungskosten<br />

sind und wie sich die Studierenden derzeit finanzieren. Dies gibt auch<br />

Schüler/innen und Eltern Anhaltspunkte, wie die persönliche Studienfinanzierung<br />

wahrscheinlich gestaltet sein wird.<br />

Die kostenlose BAföG-Hotline 0800-2236341 (= Buchstaben auf den<br />

Telefontasten 0800-BAFOEG-1) besteht als Informationsmedium im<br />

Rahmen der gemeinsamen BAföG-Kampagne von BMBF, dem DSW<br />

und den <strong>Studentenwerk</strong>en weiter.<br />

Anlässlich der Messe „Studieren in Berlin und Brandenburg“ – Informationsmesse<br />

zum Hochschulstudium für Schüler, Eltern und Lehrer<br />

hat das Netzwerk „Wege ins Studium“ am 26.3.<strong>2004</strong> in Berlin eine<br />

kurze Informationsbroschüre für Studieninteressierte über „Bachelor<br />

und Master – Neue Studienabschlüsse an deutschen Hochschulen“<br />

(auch credit points, diploma supplement)<br />

- http://www.studienberatung.fu-berlin.de/wis/downloads/<br />

bachelor_und_master.pdf<br />

sowie einen vertiefenden Internetauftritt<br />

- http://www.studienberatung.fu-berlin.de/wis/studienwege.html<br />

vorgestellt.<br />

Das DSW hatte die Koordination der Experten-AG zur Erarbeitung der<br />

Informationsbroschüre sowie des Internetauftritts übernommen.<br />

Zur Messe „Einstieg Abi“ am 10./11.9.<strong>2004</strong> auf dem Messegelände Berlin<br />

wurde der neue DSW-Flyer „Ein Studium finanzieren“ vorgestellt.<br />

Diese Kurzinformation für Studieninteressierte wendet sich nicht nur<br />

an Schüler/innen, sondern auch an deren Eltern und Lehrer/innen.<br />

Studienfinanzierung<br />

„Ein Studium finanzieren“<br />

75


Studienfinanzierung<br />

76<br />

„Düsseldorfer<br />

Tabelle“<br />

2. Familienleistungsausgleich<br />

Die dritte Stufe der Steuerreform wurde von 2005 auf <strong>2004</strong> vorgezogen.<br />

Dadurch werden sowohl der Eingangs- als auch der Spitzensteuersatz<br />

abgesenkt. Dies bringt den Bürgern eine Entlastung.<br />

Die kind- und ausbildungsbezogenen Steuerfreibeträge blieben gleich<br />

hoch. Der Entlastungswert ergibt sich daraus, dass die Freibeträge als<br />

Abzugsposten vom Einkommen wirken.<br />

Bei geringerer Besteuerungshöhe ist bei gleichbleibenden Freibeträgen<br />

der Entlastungswert der Freibeträge geringer. Nach herrschender<br />

Ansicht bedeutet dies aber keine Benachteiligung, da den Steuerpflichtigen<br />

aufgrund der niedrigeren Steuersätze mehr finanzieller<br />

Spielraum verbleibt. Aufgrund dessen sei auch nicht die Notwendigkeit<br />

einer höheren Entlastung gegeben. In dem Existenzminimumbericht<br />

der Bundesregierung vom 16.2.<strong>2004</strong> (Bundestags-Drucksache<br />

15/2462) stellt die Bundesregierung fest, dass auch im Jahr 2005 den<br />

verfassungsrechtlichen Anforderungen hinsichtlich der steuerlich zu<br />

verschonenden Existenzminima entsprochen wird.<br />

3. Unterhaltsfragen<br />

3.1 Regelbedarfssätze für den Ausbildungsunterhalt von<br />

Studierenden<br />

Als Anhaltspunkt zur Orientierung bei der Frage der Höhe des bürgerlich-rechtlichen<br />

Unterhalts geben die Oberlandesgerichte für ihren<br />

jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirk Unterhaltstabellen heraus.<br />

Die bekannteste Unterhaltstabelle ist die „Düsseldorfer Tabelle“, die<br />

wiederum für die anderen Oberlandesgerichte als Maßstab dient.<br />

In den neuen Bundesländern übernimmt diese Rolle die „Berliner<br />

Tabelle“.<br />

Seit dem 1.7.2003 gelten überarbeitete Unterhaltstabellen, ab dem<br />

1.7.2005 sollen neue gelten.<br />

„Düsseldorfer Tabelle“ (www.famrz.de/duesseltab.pdf)<br />

„Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der<br />

nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der<br />

Regel monatlich 600 Euro. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind<br />

mit eigenem Haushalt angesetzt werden.<br />

In den Unterhaltsbeträgen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung<br />

nicht enthalten.“<br />

„Berliner Tabelle“ (www.famrz.de/berlintab.pdf)<br />

„Der angemessene Bedarf (samt Wohnbedarf und üblicher berufsbedingter<br />

Aufwendungen, aber ohne Beiträge zur Kranken- und Pflege-


versicherung) eines volljährigen Kindes, welches nicht gemäß § 1603<br />

II S. 2 BGB gleichgestellt ist, beträgt in der Regel monatlich: Ost 555<br />

Euro, West 600 Euro.“<br />

Tatsächlich gibt der Durchschnitt der Normalstudierenden mehr aus:<br />

(Zusammenstellung aus dem Datenmaterial der 17. Sozialerhebung<br />

des DSW 2003)<br />

Monatliche Ausgaben der Studierenden<br />

sonstiges<br />

Telefon, Internet,<br />

Rundfunk- und<br />

Fernsehgebühren<br />

Krankenversicherung,<br />

Arztkosten,<br />

Medikamente<br />

Lernmittel<br />

Fahrtkosten<br />

Kleidung<br />

Ernährung<br />

Bezugsgruppe „Normalstudent“, Arith. Mittel in Euro<br />

Miete inkl.<br />

Nebenkosten<br />

Die Ausgaben variieren stark nach Geschlecht, Alter, ob BAföG-Empfänger<br />

oder Nicht-BAföG-Empfänger, Größe des Hochschulorts und<br />

natürlich den monatlichen Einnahmen.<br />

43<br />

596 + 43<br />

36<br />

52<br />

32<br />

61<br />

59<br />

129<br />

227<br />

wegen methodischer Schwierigkeiten<br />

nicht mehr spezifizierbar<br />

(ca. 50 Euro)<br />

x<br />

694 + x<br />

49<br />

56<br />

37<br />

86<br />

57<br />

159<br />

250<br />

2000 2003<br />

Studienfinanzierung<br />

Monatliche Ausgaben<br />

der Studierenden<br />

77


Studienfinanzierung<br />

78<br />

Stipendien<br />

DSW-Flyer „Jobben“<br />

3.2 Unterhaltsrechtlicher Generationenvertrag<br />

Das bürgerlich-rechtliche Unterhaltsrecht baut auf dem Prinzip der<br />

Gegenseitigkeit auf: Eltern für die „Kinder“ (bis zum Ende der Berufsausbildung)<br />

und „Kinder“ für ihre alten Eltern.<br />

Seit Oktober 2002 wird in der Rechtsprechung erstmals die Unterhaltspflicht<br />

von „Kindern“ gegenüber ihren Eltern problematisiert. Die Tendenz,<br />

die sich zu einer ständigen Rechtsprechung verfestigt, geht<br />

dahin, dass „Kinder“ nicht unbegrenzt gegenüber ihren Eltern unterhaltsverpflichtet<br />

sind.<br />

Sofern sich diese Begrenzung der Unterhaltspflicht als Paradigmenwechsel<br />

im Unterhaltsrecht erweist, könnte dies – wegen des Gegenseitigkeitsprinzips<br />

– auch Auswirkungen auf den Ausbildungsunterhalt<br />

von Eltern für ihre Kinder in Ausbildung haben. Dies ist aber aus der<br />

neueren Rechtsprechung noch nicht abzusehen.<br />

4. Sonstige staatliche und private Förderung von Studierenden<br />

4.1 Stipendien<br />

Das über den Buchhandel vertriebene Taschenbuch „Förderungsmöglichkeiten<br />

für Studierende“, der Stipendienführer des DSW, ist im letzten<br />

Jahr in einer Neuauflage erschienen. Das Stiftungswesen ist in<br />

Deutschland – im Gegensatz zu den USA – relativ unterentwickelt. So<br />

finden sich für Studierende nur rd. 150 Stipendiengeber in Deutschland.<br />

Nur 2 % der Studierenden haben bei ihren Finanzierungsquellen<br />

Stipendien als Einnahmequelle angegeben (17. Sozialerhebung des<br />

DSW).<br />

Das DSW hat seinen Sachverstand auch in die Neuauflage des „Handbuchs<br />

Studium und Praktikum im Ausland“ (Momme von Sydow, Heiner<br />

Staschen, Sandra Többe, Eichborn-Verlag, Frankfurt am Main<br />

<strong>2004</strong>, 272 Seiten, 19,90 Euro) eingebracht.<br />

4.2 Jobben<br />

Der DSW-Flyer „Jobben“ stellt durch seine grafische Aufteilung die<br />

komplizierten Steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen<br />

– relativ – einfach und übersichtlich dar. Er erfreut sich nach wie vor<br />

einer äußerst positiven Resonanz. Aufgrund der Änderungen des Steuerrechts<br />

(Senkung der Werbungskostenpauschale) und der Sozialversicherungsgrößen<br />

wurde <strong>2004</strong> eine Überarbeitung des Flyers notwendig.


4.3 Bildungskredit<br />

Der Bildungskredit richtet sich an Studierende und volljährige Schülerinnen<br />

und Schüler in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase (nach<br />

der Zwischenprüfung/dem Vordiplom).<br />

Das BMBF teilte am 31.3.<strong>2004</strong> mit, dass seit dem Programmstart im<br />

April 2001 28.000 Bildungskredite in Höhe von insgesamt rd. 150 Mio.<br />

Euro vergeben worden seien. Während 2001 zunächst rd. 5.000 Kredite<br />

vergeben wurden, waren es 2002 schon knapp 8.000 und 2003<br />

12.200 Kreditverträge. Dieser Trend setze sich auch im Jahre <strong>2004</strong> mit<br />

über 2.300 Kreditverträgen in den ersten beiden Monaten fort.<br />

Im Gegensatz zur Sozialleistung BAföG spielen Einkünfte und Vermögen<br />

bei der Vergabe des Kredits keine Rolle. Rd. 73 % der Anträge würden<br />

bewilligt. Damit die Zinsen besonders günstig sein können, derzeit<br />

lägen sie bei 3 %, bürge der Bund für die Auszubildenden. Die<br />

Abwicklung sei unbürokratisch. Über 70 % der Anträge würden mittlerweile<br />

per Internet gestellt.<br />

5. Diskussion über Studiengebühren<br />

Studiengebühren erhöhen die Studienkosten, die durch die Studienfinanzierung<br />

bewältigt werden müssen. Insofern ist die Frage von Studiengebühren<br />

für die Studienfinanzierung, die Entscheidung für ein<br />

Studium und die Chancengleichheit im Bildungswesen relevant.<br />

5.1 Normenkontrollklage gegen die 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes<br />

Trotz der Regelung im „Sechsten Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes“<br />

(6. HRGÄndG) vom 8.8.2002 (BGBl. I S. 3138;<br />

Inkrafttreten 15.8.2002), dass das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden<br />

Abschluss und das Studium in einem konsekutiven Studiengang,<br />

der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt,<br />

studiengebührenfrei ist (§ 27 Abs. 4 HRG), ist die Diskussion über Studiengebühren<br />

nicht abgeflaut.<br />

In besonderen Fällen kann das Landesrecht Ausnahmen vorsehen.<br />

Innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten sind gemäß den Vorschriften<br />

der 6. HRG-Novelle entsprechende Landesgesetze zu erlassen.<br />

Weitere wesentliche Inhalte des 6. HRGÄndG sind:<br />

- verfasste Studentenschaften<br />

- BA/MA-Studiengänge (nicht mehr nur als Erprobung)<br />

- Modifizierung der Dienstrechtsreform des 5. HRGÄndG.<br />

Am 24.5.2003 erhoben die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg,<br />

Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt Normenkontrollklage<br />

Studienfinanzierung<br />

Diskussion über Studiengebühren<br />

79


Studienfinanzierung<br />

80<br />

gegen die 6. HRG-Novelle vor dem Bundesverfassungsgericht. Der<br />

Bund verstoße mit diesem Gesetz gegen das Grundgesetz. Der Bund<br />

überschreite seine Rahmenkompetenz und greife mit den neuen Regelungen,<br />

die den Ländern keine eigenen Handlungsspielräume belassen,<br />

in den Kompetenzbereich der Länder ein. Das Verbot der Einführung<br />

von Studiengebühren verletze die Haushalts- und Finanzautonomie<br />

der Länder. Die Bestimmung beschränke sich weder auf die<br />

„allgemeinen Grundsätze“ des Hochschulwesens, noch sei die verfassungsrechtliche<br />

Erforderlichkeit einer bundesrechtlichen Regelung dargelegt.<br />

Das 6. HRGÄndG sei formell verfassungswidrig, da sich der<br />

Bund über die im Bundesrat von den Ländern verweigerte Zustimmung<br />

hinweggesetzt habe.<br />

Das 6. HRGÄndG sei ein Zustimmungsgesetz und mangels erteilter<br />

Zustimmung durch den Bundesrat verfassungswidrig.<br />

Das DSW war durch das BVerfG aufgefordert, als Sachverständiger<br />

dazu Stellung zu nehmen. Dem ist das DSW im Dezember 2003 nachgekommen.<br />

Bei der mündlichen Verhandlung am 9.11.<strong>2004</strong> wurde das<br />

DSW zwar als Sachverständiger geladen, aber die Sachverständigen<br />

wurden nicht angehört.<br />

Am 26.1.2005 entschied das BVerfG, dass die Studiengebührenfreiheit<br />

und die Regelung über verfasste Studierendenschaften mit dem Grundgesetz<br />

unvereinbar und nichtig seien. Auch diese Entscheidung hat<br />

Gesetzeskraft (BGBl. I S. 253).<br />

Das DSW kommt in seiner Analyse zu dem Urteil zu dem Schluss:<br />

1. Das BVerfG hat nur über die Kompetenzausübung des Bundes geurteilt<br />

und sich nicht zur Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren<br />

geäußert. Mit dem Urteil des BVerfG über die Begründung der Gesetzgebungskompetenz<br />

des Bundes ist die Argumentation des Deutschen<br />

<strong>Studentenwerk</strong>s keineswegs hinfällig.<br />

2. Entgegen den Berichten in der Öffentlichkeit hat das BVerfG dem<br />

Bund durchaus grundsätzlich die Kompetenz zugesprochen, auch ausnahmsweise<br />

nähere bis in Einzelheiten gehende oder unmittelbar geltende<br />

Regelungen zu Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz zu<br />

treffen.<br />

3. Allerdings besteht für das Handeln des Bundes aus Sicht des BVerfG<br />

ein temporäres Hemmnis („gegenwärtig“) dahingehend, dass die<br />

empirischen Nachweise für eine konkrete Gefahrenlage oder einen<br />

Schadenseintritt – für die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse<br />

im Bundesgebiet“, die „Wahrung der Rechtseinheit“ oder die<br />

„Wahrung der Wirtschaftseinheit“ (Art. 72 Abs. 2 GG) – derzeit unzureichend<br />

bzw. unzureichend belegt seien.<br />

Es steht daher Interventionen des Bundes kein rechtliches Hindernis<br />

im Weg, vielmehr habe der Bund seiner Beweislast nicht genügt. Auf<br />

der Grundlage neuer empirischer Nachweise und damit einer belegten


Gefährdung eines der drei o.g. Rechtsgüter ist ein erneutes Handeln<br />

des Bundes daher möglich.<br />

4. Das BVerfG hat weiterhin betont, dass bei einer Einführung von Studiengebühren<br />

die Länder die Chancengerechtigkeit – durch Beachtung<br />

des Sozialstaatsprinzips und des Gleichheitssatzes – sicherzustellen<br />

haben. Damit hat das BVerfG klare Vorgaben für die Länder definiert,<br />

die einer Überprüfung standhalten müssen.<br />

D.h., wer eine Verteuerung der Studienkosten verursacht, ist auch<br />

allein für die soziale Absicherung zuständig. (Verursacherprinzip; die<br />

institutionelle Hochschulfinanzierung ist Sache des jeweiligen Bundeslandes.)<br />

5. Das BVerfG betont darüber hinaus, dass Studiengebühren in der bislang<br />

diskutierten Größenordnung von 500 Euro je Semester im Vergleich<br />

zu den – von Ort zu Ort unterschiedlichen – Lebenshaltungskosten<br />

von nachrangiger Bedeutung seien und insofern derzeit nicht als<br />

Beleg für eine mögliche Ungleichheit der Lebensverhältnisse herangezogen<br />

werden können. (Randziffer 72)<br />

Wie intransparent unterschiedliche Regelungen in den Ländern sind,<br />

zeigt die Übersicht zu Studiengebühren/Verwaltungsgebühren in den<br />

16 Bundesländern auf der DSW-Homepage unter „Studienfinanzierung“,<br />

die neben den Fakten: Bezeichnung, Höhe, Voraussetzungen<br />

sowie Inkrafttreten der Gebühren auch die Nennung der entsprechenden<br />

Paragraphen, Gesetze und Links auf die Fundstellen beinhaltet.<br />

Um den bestehenden und zukünftigen Anforderungen des Arbeitsmarkts<br />

und der Wirtschaftsentwicklung mit ihrem gesteigerten Qualifikationsbedarf<br />

aufzuzeigen, hat das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> am<br />

10.2.2005 einen Workshop für ca. 110 Teilnehmer/innen im Magnus-<br />

Haus Berlin geplant. Die Referenten des Workshops werden aus Wissenschaft,<br />

Wirtschaft, Politik und Ministerien kommen und auch internationale<br />

Vergleiche vorstellen.<br />

Die KfW-Bankengruppe hat am 31.1.2005 zum Wintersemester als<br />

neue Form der Studienfinanzierung einen Studienkredit angekündigt,<br />

der ein zusätzliches Angebot für Lebenshaltungs- und Studienkosten<br />

sein soll. Als Vertriebspartner für den Studienkredit hat die KfW stets<br />

die <strong>Studentenwerk</strong>e genannt.<br />

5.2 Föderalismusdebatte: Bundesstaatskommission<br />

Die Frage der Gesetzgebungskompetenz über grundsätzliche Fragen<br />

wie die der Studiengebührenfreiheit beherrschte auch unter einem<br />

anderen Aspekt die politische Diskussion im Jahr <strong>2004</strong>:<br />

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat hatten im Oktober 2003<br />

beschlossen, eine gemeinsame Kommission zur Modernisierung der<br />

Studienfinanzierung<br />

81


Studienfinanzierung<br />

82<br />

bundesstaatlichen Ordnung, die Bundesstaatskommission (Föderalismuskommission),<br />

einzusetzen.<br />

Ihre Aufgabe besteht darin, den gesetzgebenden Körperschaften des<br />

Bundes Vorschläge für eine neue Kompetenzverteilung zu erarbeiten,<br />

die die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern<br />

verbessert, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuordnet<br />

sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung steigert.<br />

Sie soll insbesondere die Zuordnung von Gesetzgebungszuständigkeiten<br />

auf Bund und Länder, die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte<br />

der Länder in der Bundesgesetzgebung und die Finanzbeziehungen<br />

(insbesondere Gemeinschaftsaufgaben und Mischfinanzierungen<br />

zwischen Bund und Ländern) überprüfen.<br />

Diese Überprüfung soll vor allem auch vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung<br />

der Europäischen Union erfolgen. Der Kommission<br />

gehören je 16 Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates an.<br />

Bundesregierung und Landtage stellen zusätzlich vier bzw. sechs Vertreter<br />

als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht, die kommunalen<br />

Spitzenverbände derer drei. Darüber hinaus nehmen an den Beratungen<br />

zwölf Sachverständige mit Rederecht, aber ohne Antrags- und<br />

Stimmrecht teil.<br />

Bezüglich des BAföG existieren zwei Extremrichtungen: Eine Meinung<br />

will den gesamten Bildungs- und Wissenschaftsbereich ausschließlich<br />

den Ländern zuordnen, eine andere Meinung will das BAföG allein auf<br />

den Bund verlagern. Abgelehnt wurde von der Abteilung Öffentliches<br />

Recht des 65. Deutschen Juristentags e.V. am 22./23.9.<strong>2004</strong> in Bonn<br />

eine ausschließliche Gesetzgebung der Länder für das Recht der Ausbildungsbeihilfen<br />

(u.a. BAföG).<br />

Für die Arbeit der <strong>Studentenwerk</strong>e sind folgende drei Bereiche relevant:<br />

Bei der konkurrierenden Gesetzgebung existiert das System der Kompetenzzuweisung<br />

an den Bund unter der Prämisse, „wenn eines der<br />

drei Rechtsgüter Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, Wahrung<br />

der Rechtseinheit und Wahrung der Wirtschaftseinheit im<br />

gesamtstaatlichen Interesse eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich<br />

macht“. Damit wird auch die Chancengerechtigkeit, Durchlässigkeit<br />

von Bildungswegen und Binnenmigration im Bildungswesen<br />

gestärkt.<br />

Die Grundidee der Rahmengesetzgebung sieht, wie sie sich im Hochschulrahmengesetz<br />

widerspiegelt, vor, dass Grundsätzliches in einem<br />

Rahmen vorgegeben wird. Sie lässt den Ländern auch Raum für die<br />

Umsetzung der Profilierung der Hochschulen. In das Hochschulrahmengesetz<br />

wäre eine Regelung über die Errichtung und Aufgaben der<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e aufzunehmen (MV-Beschluss 1996).


Die Ausbildungsförderung soll zur Wahrung der Rechtseinheit ein<br />

gemischtfinanziertes Bundesgesetz bleiben. Der Bund muss bei der<br />

Ausführung von Bundesgesetzen gegenüber den Ländern auf eine bürgerfreundliche<br />

Administration mit entsprechender personeller und<br />

sachlicher Ausstattung bestehen (MV-Beschluss 2003).<br />

Ende <strong>2004</strong> scheiterte die Bundesstaatskommission an der Frage der<br />

Zuständigkeit für die Bildung. Bis zuletzt war aber das Recht der Ausbildungsbeihilfen<br />

(u.a. BAföG) der konkurrierenden Gesetzgebung<br />

zugeordnet.<br />

5.3 Neue Modelle zur Studienfinanzierung<br />

WissSen Jörg Dräger (Hamburg): Bildungsdarlehen statt BAföG?<br />

Hat sein Modell zur Studienfinanzierung modifiziert. Er stellte am<br />

21.9.<strong>2004</strong> in Berlin ein „sozialverträgliches Darlehensmodell zur<br />

Deckung der Studiengebühren“ vor. Nach Drägers „Hamburger<br />

Modell“, das er zuletzt im Juli propagierte, sollte das Darlehen noch<br />

Gebühren und Lebenshaltungskosten abdecken. Das sei jedoch derzeit<br />

nicht durchsetzbar, weil weder die 16 Länder noch der Bund bereit<br />

seien, das BAföG aufzugeben, so Dräger. Deshalb schlägt er vor,<br />

zunächst nur die Gebühren – 500 Euro pro Semester – mit Studentendarlehen<br />

zu finanzieren. Sie sollen nach Abschluss des Studiums einkommensabhängig<br />

zurückgezahlt werden. Die erwarteten Ausfälle<br />

sollten die Unis, die die Gebühren selbst einnehmen, über Risikofonds<br />

absichern.<br />

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/pressemeldungen/2003/maerz/<br />

27/pressemeldung-2003-03-27-bwf-01.html<br />

WissMin Prof. Dr. Peter Frankenberg (Baden-Württemberg): „10 Eckpunkte<br />

zur Einführung sozialverträglicher Studiengebühren in Baden-<br />

Württemberg“ (Februar <strong>2004</strong>)<br />

Modell nachlaufender Studiengebühren auf Darlehensbasis<br />

- Anteilige Mitfinanzierung des Studiums in Höhe von 500 Euro<br />

pro Semester<br />

- Um den Wettbewerbsgedanken zu stärken, müssen die Hochschulen<br />

mittelfristig innerhalb eines gesetzlich definierten Rahmens<br />

selbst über die Höhe der Studiengebühren entscheiden können.<br />

Als erster Schritt soll jedoch mit einer für alle Fächer und<br />

Hochschularten einheitlichen Gebühr begonnen werden.<br />

- Studiengebührenbefreiung bei BAföG-Höchstförderung<br />

- Fonds für Rückzahlungsausfälle<br />

- Aufbau eines Stipendiensystems<br />

http://www.mwk-bw.de/Aktuelles/Publikationen/10_Eckpunkte.pdf<br />

Studienfinanzierung<br />

Neue Modelle zur<br />

Studienfinanzierung<br />

83


Studienfinanzierung<br />

84<br />

WissMin Dr. Thomas Goppel (Bayern)<br />

Die Hochschulen haben zu Beginn jedes Semesters Anspruch auf die<br />

Studienbeiträge.<br />

Der Staat trifft im Gegenzug Vorsorge, dass die Studierenden unbürokratisch<br />

günstige Darlehen zur Finanzierung der Studienbeiträge in<br />

Anspruch nehmen können. Modelle hierfür werden derzeit erarbeitet.<br />

Die Rückzahlungsmodalitäten werden sozial verträglich ausgestaltet.<br />

Die BAföG-Regelungen bleiben von Darlehensgewährung unberührt.<br />

Stipendien für Hochbegabte.<br />

http://www.stmwfk.bayern.de/downloads/akt_studienbeitraege.pdf<br />

Matthias Berninger (MdB): Die Idee einer Bundesbildungsbank<br />

(10.3.<strong>2004</strong>)<br />

Die Idee: Hochschulen erhalten pro Semester 500 Euro für jeden Studierenden.<br />

Sie schließen mit den Studierenden einen Vertrag über die<br />

Studiumausgestaltung ab. Diese verpflichten sich nach Abschluss,<br />

über 10 bis 15 Jahre einen festen Einkommensanteil, ca. 0,2 % pro<br />

Semester, zurück zu zahlen.<br />

Zusammenfassung<br />

Die Hochschulen in Deutschland sind chronisch unterfinanziert. Darunter<br />

leidet die Qualität der Lehre besonders. Die Bundesbildungsbank<br />

soll geschaffen werden, um nach dem Prinzip „Geld folgt Studierenden“<br />

den Hochschulen pro Semester 500 Euro für jeden Studierenden<br />

auszuzahlen, mit dem sie zuvor einen Vertrag über die Ausgestaltung<br />

des Studiums abschließen müssen. Die Studierenden verpflichten sich<br />

im Gegenzug, nach Abschluss ihres Studiums über 10 bis 15 Jahre<br />

einen festen Anteil ihres Einkommens – 0,2 % für jedes Semester Vollstudium<br />

– in die Bildungsbank zurück zu zahlen, wobei die Summe<br />

der Rückzahlung das drei- bis vierfache der erhaltenen Summe nicht<br />

überschreiten sollte. Dadurch können bei Berücksichtigung von Teilzeitstudium<br />

1,7 Mrd. Euro in die deutschen Hochschulen fließen, die<br />

sofort zur Verbesserung der Lehre bereit stehen. Die Bundesbildungsbank<br />

kann dabei auf öffentliche Transfers verzichten, wenn der Bund<br />

als Bürge fungiert.<br />

Die Idee: Die Bundesbildungsbank<br />

http://www.berninger.com/files/1026137603.66/MatthiasBerninger.doc<br />

Die Berechnung:<br />

http://www.berninger.com/files/1021369064.87/Berechnung_Bildungsbank.xls<br />

Heinrich Böll Stiftung: Studentensalär und Studiengutscheine<br />

(22.9.<strong>2004</strong>)<br />

Der Arbeitskreis Hochschulfinanzierung der Heinrich Böll Stiftung hat<br />

ein Konzept für die Finanzierung von öffentlichen Hochschulen als<br />

demokratisch-republikanischen Institutionen in der Wissensgesellschaft<br />

erarbeitet. Es kombiniert vier Module: Hochschulbau, Studien-


gutscheine, Stiftung für gute und innovative Lehre, Studentensalär. Das<br />

Konzept entzerrt die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau, verbindet<br />

Elemente einer individuenzentrierten, nachfrageorientierten Hochschulfinanzierung<br />

(nationaler Fonds für Studiengutscheine) mit einer<br />

Projekt- und Programmförderung der Lehre nach dem Muster der Forschungsförderung<br />

(Stiftung) und stellt das BAföG auf ein elternunabhängiges<br />

Studentensalär um.<br />

Studenten sollen sich künftig stärker an den Kosten des Studiums<br />

beteiligen – aber nicht über Studiengebühren. Nach einem Modell der<br />

grünen-nahen Heinrich Böll Stiftung, das in Berlin vorgestellt wurde,<br />

sollen alle Studierenden ein elternunabhängiges „Studentensalär“<br />

erhalten, mit dem sie ihren Lebensunterhalt über zwölf Semester<br />

finanzieren können. Dafür soll das Kindergeld entfallen, und die<br />

Geförderten zahlen 25 Jahre lang einkommensabhängige Beiträge<br />

zurück, so dass sich das System selbst tragen soll.<br />

Neben einem „Fonds für Studentensalär“ schlägt die Studie einen<br />

„Fonds für Studiengutscheine“ vor. Aus diesem Fonds, der von Bund<br />

und Ländern getragen wird, erhalten alle Studierenden Gutscheine, die<br />

sie an den Hochschulen beim Besuch examensrelevanter Lehrveranstaltungen<br />

einlösen. Die Gutscheine reichen für ein zwölfsemestriges<br />

Studium aus; will der Studierende darüber hinaus Lehrveranstaltungen<br />

belegen, muss er sie selbst bezahlen.<br />

Dritter Eckpunkt des Konzepts ist eine „Stiftung für gute und innovative<br />

Lehre“, die Drittmittel für Lehrprogramme vergibt und aus Bundesmitteln<br />

sowie Zuwendungen von Unternehmen, Verbänden und<br />

anderen getragen wird.<br />

http://www.boell.de/downloads/presse/pm_220904_hochschulfinanzierung.pdfhttp://www.boell.de/downloads/bildung/Konzept_Hochschulfinanzierung_Wissensgesellschaft.pdf<br />

Im Rahmen des Arbeitskreises legte Gerd Grözinger das Konzept „Zur<br />

Neuordnung der Hochschulfinanzierung in Deutschland“ zur Diskussion<br />

vor, das statt eines Kontenmodells eine einkommensabhängige<br />

AkademikerInnenabgabe vorsieht.<br />

http://www.boell.de/downloads/bildung/Neuordnung_Hochschulfinanzierung_Groezinger.pdf<br />

Hochschulrektorenkonferenz (HRK) (Beschluss des Plenums vom<br />

8.6.<strong>2004</strong>)<br />

1. Einführungsphase: Studienbeiträge 500 Euro/Semester, BAföG-<br />

Geförderte befreit.<br />

2. Schritt: Hochschulen können die Beiträge innerhalb eines vom Staat<br />

festzulegenden Korridors selbstständig, gegebenenfalls auch nach<br />

Fächern differenziert, festlegen. Zu diesem Zeitpunkt muss ein funktionierendes<br />

System staatlicher Stipendien oder Kreditsicherung installiert<br />

sein.<br />

Studienfinanzierung<br />

85


Studienfinanzierung<br />

86<br />

http://www.hrk.de/de/presse/95_1701.php<br />

http://www.hrk.de/de/download/dateien/Finanzierung.pdf<br />

BDA-Modell<br />

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat<br />

am 29.9.<strong>2004</strong> mit dem Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz<br />

(HRK) Prof. Dr. Peter Gaehtgens und dem baden-württembergischen<br />

Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg ein Modell zur Studienfinanzierung<br />

vorgeschlagen, bei dem der Staat, die Studierenden und<br />

deren Familien die gesamte Kostenlast der Studienfinanzierung tragen.<br />

http://www.bdaonline.de/www/bdaonline.nsf/id/22E22EA09832429<br />

DC1256F1E002058F8?Open&ccm=300270&L=DE&markedcolor=<br />

Nutznießer sollen hingegen die Arbeitgeber und die Hochschulen sein.<br />

Die Arbeitgeber finden – für sie kostenlos – fertig ausgebildete Akademiker<br />

auf dem Arbeitsmarkt vor. Die Hochschulen wollen weiter staatliche<br />

Zuschüsse erhalten, obwohl sie sich als autonome Hochschulen<br />

die Studierenden selbst aussuchen wollen und damit die Grundrechtsgarantie<br />

auf Berufsausbildungsfreiheit negieren.<br />

Das Modell des BDA sieht vor:<br />

1. Ein Ausbildungsbudget vom Staat in Höhe von 15.000 Euro als<br />

Zuschuss für alle Studierenden<br />

(Dafür sollen Kindergeld/Steuerfreibeträge/BAföG entfallen. Seit 1996<br />

hätte der BDA aufgrund der gescheiterten 1. Version des Körbe-<br />

Modells der KMK wissen müssen, dass die steuerliche Entlastung mit<br />

dem Familienleistungsausgleich an den Besteuerungszeitraum gebunden<br />

ist und nicht summarisch aufgerechnet werden kann.)<br />

2. Gewährung eines staatlich finanzierten Darlehens ohne Prüfung des<br />

Vermögens von Studierenden und Eltern in Höhe von<br />

- maximal 17.600 Euro für Studienbeiträge (Studiengebühren)<br />

plus<br />

- maximal 18.000 Euro für den Lebensunterhalt während des Studiums.<br />

- Verzinsung in Höhe des EURIBOR + 1 % Verwaltungskosten<br />

- Rückzahlungsbeginn 6 Monate nach Studienabschluss<br />

- Tilgung ab einem Bruttojahreseinkommen von<br />

- 12.500 Euro bei Singles<br />

- 25.000 Euro bei Verheirateten<br />

- plus 3.000 Euro für jedes Kind<br />

- Es ist zwischen vier Tilgungsalternativen zu wählen:<br />

- Rückzahlung in einer Summe<br />

- dreijährige Tilgung<br />

- fünfjährige Tilgung<br />

- zehnjährige Tilgung<br />

- Kosten der Ausfallbürgschaft des Staates ungeklärt


Sachverständigenrat Wirtschaft<br />

Jahresgutachten <strong>2004</strong>/2005 des Sachverständigenrates vom 17.11.<strong>2004</strong><br />

(1.077 Seiten)<br />

Bildungsbereich S. 569-630<br />

http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/gutacht/04_ges.pdf<br />

Studiengebühren<br />

- Ausgangspunkt könnte zunächst eine von den jeweiligen Landesregierungen<br />

festgelegte Basisgebühr von zum Beispiel 500<br />

Euro sein. Die Hochschulen, präziser Fachbereiche hätten in den<br />

ersten Erprobungsjahren die Möglichkeit, nach Maßgabe der<br />

jeweiligen Kostenstrukturen bis zu 30 % nach oben oder unten<br />

von dieser Basisgebühr abzuweichen. (S. 620)<br />

- Das Aufkommen aus Studiengebühren sollte den Fachbereichen<br />

zufließen, die sich mit den Organen der Hochschule über den der<br />

Hochschulverwaltung zufließenden Gemeinkostenanteil aus diesem<br />

Gebühreneinkommen einigen müssen. (S. 620)<br />

- Festschreibung des Anteils der öffentlichen Hochschulausgaben<br />

an den gesamten Ausgaben des jeweiligen Bundeslandes, etwa<br />

auf dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre. (S. 620 unten)<br />

Konditionen des Studienkreditprogramms<br />

- Zulassung von allgemeinen Studiengebühren in Kombination mit<br />

einem Stipendien- und Studienkreditprogramm. (S. 571)<br />

- Studienkreditmodell, in dem die Kreditbestandteile des BAföG<br />

aufgehen. (S. 38) Die Darlehensanteile des BAföG für Studierende<br />

und die Bildungskredite der früheren Deutschen Ausgleichsbank<br />

sollten in diesem Studienkreditprogramm aufgehen, da das<br />

Nebeneinander von Studienkrediten und bisherigem BAföG<br />

weder wirtschaftlich noch notwendig ist. (S. 626)<br />

- Die vom Einkommen des Studierenden beziehungsweise dessen<br />

Familie abhängenden und damit auch sozialpolitisch motivierten<br />

Zuschusselemente des BAföG sollen dagegen nicht durch diese<br />

Kredite ersetzt werden. (S. 626)<br />

- Nur über staatliche Kreditbürgschaften lassen sich die Kreditfähigkeit<br />

von allen Studierwilligen herstellen. (S. 621/622)<br />

- Um negativen Anreizen von Studienkrediten auf eine höhere Bildungsbeteiligung<br />

zu begegnen, ist es daher erforderlich, bereits<br />

potenziellen Studienanfängern Auswege aus einer möglichen<br />

zukünftigen Schuldenfalle aufzuzeigen, indem zum Beispiel die<br />

Rückzahlung der während des Studiums angelaufenen Schulden<br />

nur ab einem bestimmten Mindesteinkommen verlangt, eine<br />

maximale Rückzahlungsdauer vereinbart oder das Ausmaß der<br />

Verschuldung von vornherein durch einkommensbezogene Transfers<br />

begrenzt wird. (S. 622)<br />

Studienfinanzierung<br />

87


Studienfinanzierung<br />

88<br />

- Das Kreditvolumen ist daher so zu bemessen, dass davon Lebensunterhalt<br />

und Studiengebühren für eine über der Regelstudienzeit<br />

liegende, aber nach oben begrenzte Studiendauer bestritten werden<br />

können. Zu Abschätzung der Kosten der Lebensführung bietet<br />

sich als Ausgangspunkt das Leistungsniveau der Sozialhilfe<br />

für einen Alleinstehenden an. Dieser erhält monatlich rund 640<br />

Euro, wobei der genaue Betrag von der Höhe der Warmmiete<br />

abhängt. Berücksichtigt man, dass einerseits die Kosten der<br />

Unterkunft bei einem Studierenden aufgrund der typischerweise<br />

kleineren Räumlichkeiten und der ermäßigten Mieten in Studentenwohnheimen<br />

eher noch etwas niedriger als im Falle eines<br />

Sozialhilfebeziehers sein dürften, andererseits aber auch höhere<br />

Aufwendungen für die Beschaffung von Lernmitteln entstehen,<br />

so scheint ein Betrag von bis zu 680 Euro pro Monat für die<br />

Kosten der Lebensführung nicht unplausibel. Nimmt man Studiengebühren<br />

von jährlich 1.000 Euro pro Studienjahr, hinzu, so<br />

beliefe sich der gesamte Darlehensbetrag für eine maximale Auszahlungszeit<br />

von sechs Jahren auf rd. 64.000 Euro. Dieser Rahmen<br />

dürfte aber nur in Ausnahmefällen voll in Anspruch genommen<br />

werden, weil in der Regel zusätzliches Einkommen über private<br />

oder öffentliche Transfers oder Erwerbseinkommen bezogen<br />

oder die maximale Auszahlungsdauer nicht voll ausgeschöpft<br />

werden. Bei einer an den Kapitalmarktzinsen orientierten Verzinsung<br />

einschließlich eines Aufschlags für die Kosten der Abwicklung<br />

und je nach Umfang der Übernahme von Ausfallrisiken<br />

durch den Staat Risikoaufwendungen wird ein Zinssatz in der<br />

Größenordnung von derzeit 5 % angenommen. Unterstellt man<br />

eine gleichmäßige Auszahlung der Darlehenssumme während<br />

des Studiums und dass etwa die Hälfte der maximalen Kreditsumme<br />

in Anspruch genommen wird, ergäbe sich am Ende des<br />

Studiums ein durchschnittliches Kreditvolumen von rd. 32.000<br />

Euro. Diese Belastung könnte, allerdings um den Preis eines<br />

höheren staatlichen Zuschussbedarfs und einer größeren Gefahr<br />

von Arbitragegeschäften, noch gesenkt werden, wenn das Darlehen<br />

während der Studienphase zinsfrei gestellt wird. In diesem<br />

Fall betrüge unter den gleichen Annahmen die zurückzuzahlende<br />

Kreditsumme nur rd. 27.500 Euro. (S. 626/627)<br />

- Um einem solchen Studienkreditprogramm zum Durchbruch zu<br />

verhelfen, müssten allerdings sowohl die bei einer Kreditfinanzierung<br />

von Humankapitalinvestitionen typischerweise höheren<br />

Ausfallrisiken zumindest teilweise vom Staat übernommen wie<br />

auch ex ante sozialverträgliche Tilgungskonditionen festgelegt<br />

werden. Die Rückzahlung sollte nach einer ein- bis zweijährigen<br />

tilgungsfreien Karenzzeit in Form monatlicher Annuitäten<br />

geschehen und nach längstens 25 Jahren abgewickelt sein; zu<br />

diesem Zeitpunkt noch bestehende Verpflichtungen werden abge-


schrieben. Bei einem durchschnittlichen Kredit in Höhe von<br />

32.000 Euro ist bei einer monatlichen Rate von 200 Euro mit einer<br />

Tilgungszeit von 22 Jahren zu rechnen; um den Kredit bereits<br />

binnen zehn Jahren zu tilgen, beträgt die monatliche Rate hingegen<br />

340 Euro.<br />

Geht man alternativ von einer Freistellung der Zinsen währen der<br />

Studienzeit aus, so ist bei einer monatlichen Rate von 200 Euro<br />

der Kredit schon nach 17 Jahren getilgt, während für eine zehnjährige<br />

Rückzahlungsdauer eine monatliche Rate von etwa 290<br />

Euro anfällt.<br />

Bei der zugrunde gelegten variablen Verzinsung stellen außerplanmäßige<br />

Tilgungen kein Problem dar; für den Fall, dass wegen<br />

Arbeitslosigkeit, Familiengründung oder Ähnlichem das verfügbare<br />

Einkommen zur Bedienung der Darlehensverpflichtung<br />

nicht ausreicht, müssen auf Antrag auch Minderungen oder Stundungen<br />

des Tilgungsplans möglich sein. Ergänzend kann, wenn<br />

das Zinsänderungsrisiko vermieden werden soll, die Darlehensschuld<br />

aber auch in ein Festzinsdarlehen umgewandelt werden.<br />

Dies wäre allerdings verbunden mit einem Verzicht auf eine<br />

variable Tilgung. (S. 627/628)<br />

Verwaltung des Studienkreditprogramms<br />

Vorstellbar wäre beispielsweise die KfW-Bankengruppe als Anbieter<br />

eines Studienfinanzierungsprodukts, welches dann von den in Konditionenkonkurrenz<br />

stehenden Geschäftsbanken, von den Hochschulen<br />

selbst oder den <strong>Studentenwerk</strong>en vor Ort angeboten wird. (S. 627)<br />

In einer Ausarbeitung haben die Wissenschaftlichen Dienste zur Beratung<br />

eines Mitglieds des Deutschen Bundestages zwei Veröffentlichungen<br />

untersucht, die sich mit dem Thema Studiengebühren auf internationaler<br />

Ebene befassen. Die Voraussetzung für die Erhebung von Studiengebühren<br />

sei jedoch die Implementierung eines umfassenden Stipendiensystems,<br />

um auch weiterhin sozial schwächeren Studierenden<br />

ein Studium zu ermöglichen und Abschreckungseffekte zu vermeiden.<br />

Dabei sollten die in den untersuchten Ländern aufgetretenen Fehlentwicklungen<br />

jedoch vermieden werden.<br />

Die Vor- und Nachteile von direkten Studiengebühren bzw. nachgelagerten<br />

Studiengebühren werden in der Zusammenfassung aus der<br />

Sicht der beteiligten Akteure (Staat/Bundesland, Hochschule, Studierende)<br />

dargelegt.<br />

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Reg.-Nr.: WF<br />

VIII G-202/2003<br />

Studiengebühren – Analyse der sozialen Auswirkungen am Beispiel<br />

der Gebührenmodelle ausgewählter Staaten<br />

Ausarbeitung vom 20.2.<strong>2004</strong> (51 Seiten) Bearbeiter: VA Georg Strate<br />

http://www.bundestag.de/bic/analysen/<strong>2004</strong>/<strong>2004</strong>_02_20.pdf<br />

Studienfinanzierung<br />

89


Studienfinanzierung<br />

90<br />

5.4 Bildung als öffentliches Gut<br />

Seit Anfang 2000 wird im Rahmen der World Trade Organization<br />

(WTO) über eine Weiterentwicklung des GATS (General Agreement on<br />

Trades in Services) mit dem Ziel einer Erhöhung des Liberalisierungsniveaus<br />

des Welthandels mit Dienstleistungen verhandelt.<br />

Im Zuge der neuen Verhandlungsrunde kommt es im Bildungsbereich<br />

zu einer entscheidenden Weichenstellung. Im Mittelpunkt der Verhandlungen<br />

über die Bildungsdienstleistungen stehen weitere Liberalisierungsanforderungen,<br />

die u.a. die staatliche Entscheidungshoheit bei<br />

der Bezuschussung öffentlicher und privater Bildungsträger betreffen.<br />

Bis 2005 sollen die Verhandlungen zum Abschluss gebracht werden.<br />

Für Deutschland und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union<br />

nimmt die EU-Kommission das Verhandlungsmandat wahr.<br />

Im Hinblick auf den Bereich Bildungsdienstleistungen herrscht im Inund<br />

Ausland die Sorge, die Verhandlungen könnten im Ergebnis zu<br />

einer Kommerzialisierung des Bildungssektors sowie zu einer Aushöhlung<br />

des öffentlichen Bildungswesens und der staatlichen Aufsicht<br />

über das Bildungssystem führen. Die Gewährleistung von Chancengleichheit<br />

beim Zugang zu Bildung und Wissen sowie die Sicherstellung<br />

eines hohen Qualitätsstandards im Bildungswesen gehören zum<br />

Kernbereich staatlicher Daseinsvorsorge – auch in der globalisierten<br />

Wissensgesellschaft.<br />

Der Deutsche Bundestag hat am 13.3.2003 die Beschlussempfehlung<br />

des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung<br />

des Deutschen Bundestages (BT-Drs. 15/506, 15/224) sowie den<br />

Antrag der Regierungsfraktionen (BT-Drs. 15/576) angenommen.<br />

Nachdem bei der 5. WTO-Konferenz in Cancun (Mexiko) vom 10. bis<br />

14.9.2003 keine Einigung erzielt wurde, haben am 1.8.<strong>2004</strong> die 147<br />

WTO-Mitglieder in Genf einen Verhandlungsrahmen für den Fortgang<br />

der „Doha-Entwicklungsrunde“ vereinbart. „Im Bereich der Dienstleistungen<br />

unterstreichen die WTO-Mitglieder die Notwendigkeit, die bislang<br />

schleppend verlaufenen Verhandlungen durch schnellstmögliche<br />

Vorlage weiterer Liberalisierungsangebote zu intensivieren.“<br />

5.5 Steuerliche Absetzbarkeit von Studiengebühren?<br />

Im „Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze“<br />

vom 21.8.<strong>2004</strong> (BGBl. I S. 1753) ist durch Artikel 3 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)<br />

§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG neu gefasst und an<br />

§ 12 Nr. 5 EStG angefügt worden.<br />

Die Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung sind auf bis zu<br />

4.000 Euro im Kalenderjahr begrenzt. Zu den Aufwendungen gehören<br />

auch Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung. Aufwendungen<br />

des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung<br />

und für ein Erststudium werden anerkannt, wenn diese nicht im Rah-


men eines Dienstverhältnisses stattfinden. Gemäß Artikel 6 des Gesetzes<br />

tritt Artikel 3 mit Wirkung vom 1.1.<strong>2004</strong> in Kraft.<br />

6. Kontakte Bundestag / Bundesrat<br />

Eine Vielzahl von Gesetzgebungsverfahren und Anhörungen wurden<br />

in Abstimmung mit den anderen Fachreferaten des DSW begleitet. Beispielhaft<br />

seien an dieser Stelle erwähnt:<br />

- Das Zuwanderungsgesetz und das „Gesetz über den Arbeitsmarktzugang<br />

im Rahmen der EU-Erweiterung“ (Darin geht es um<br />

die Einschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus den<br />

EU-Beitrittsstaaten bis zu sieben Jahren.).<br />

- Das „Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz)“<br />

vom 21. Juli <strong>2004</strong> ist am 26.7.<strong>2004</strong> im Bundesgesetzblatt<br />

verkündet (BGBl. I S. 1791) und tritt in weiten Teilen am<br />

1. August <strong>2004</strong> in Kraft (Ausnahmen).<br />

Durch Artikel 1 Nr. 13 des Gesetzes wird § 74 SGB VI geändert. Zeiten<br />

einer Hochschulausbildung gelten ab dem 1.8.<strong>2004</strong> nicht mehr als<br />

bewertete Ausbildungszeiten in der Rentenversicherung (bisher höchstens<br />

drei Jahre).<br />

Das DSW hat zudem zu zwei Anhörungen des Ausschusses für Bildung,<br />

Forschung und Technikfolgenabschätzung des 15. Deutschen<br />

Bundestages Stellungnahmen abgegeben, zur Anhörung zu Arbeitsbedingungen<br />

an deutschen Hochschulen am 22.3.<strong>2004</strong> und zur<br />

Anhörung zum Thema Bologna-Prozess am 3.5.<strong>2004</strong>.<br />

7. Fortbildung<br />

Nachruf<br />

Mit tiefem Bedauern haben wir<br />

vom Tod unseres Kollegen Wolfgang Herrmann<br />

(Abteilungsleiter Ausbildungsförderung beim <strong>Studentenwerk</strong><br />

Bonn, *28.9.1944, +20.2.<strong>2004</strong>) erfahren.<br />

Im Dienst des Verbands war er wegen seiner profunden Fachkenntnisse<br />

bei den BAföG-Seminaren als Referent unverzichtbar. Er wird deshalb<br />

vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der <strong>Studentenwerk</strong>e in<br />

guter Erinnerung bleiben.<br />

Er war ein anerkannter und geschätzter Kollege.<br />

Wir werden Wolfgang Herrmann ein ehrendes Andenken bewahren.<br />

Studienfinanzierung<br />

91


Studienfinanzierung<br />

vier Seminare für<br />

BAföG-Sachbearbeiter/innen<br />

92<br />

Didaktikseminar<br />

Im April und im Mai <strong>2004</strong> fanden vier Seminare für BAföG-Sachbearbeiter/innen<br />

statt:<br />

26. bis 30.4.<strong>2004</strong> ein BAföG-Aufbauseminar mit 74 Teilnehmer/innen<br />

in Berlin-Spandau<br />

24. bis 28.5.<strong>2004</strong> drei parallele BAföG-Seminare in Berlin:<br />

- BAföG-Grundseminar mit 36 Teilnehmer/innen<br />

- Schwerpunktseminar „SGB-Verfahrensrecht“ mit 24 Teilnehmer/innen<br />

- Schwerpunktseminar „Aufhebung von Verwaltungsakten und<br />

deren Folgen“ mit 35 Teilnehmer/innen.<br />

Alle Seminare des DSW für BAföG-Sachbearbeiter/innen werden auch<br />

dazu genutzt, die eigene Kundenorientierung innerhalb der Ämter für<br />

Ausbildungsförderung zu überdenken. Dazu gehört auch, dass am<br />

letzten Seminartag jeweils trainiert wird, alternative Studienfinanzierungsmöglichkeiten<br />

zu einer BAföG-Förderung aufzuzeigen.<br />

Der Stamm von studentenwerkseigenen Referenten bei den BAföG-<br />

Seminaren des DSW wird immer kleiner, weil sich zunehmend erfahrene<br />

Praktiker in den Ruhestand verabschieden. Als Anreiz und zur<br />

Einbindung neuer Referent/innen wurde deshalb am 24./25.3.<strong>2004</strong> ein<br />

Didaktikseminar in Berlin-Spandau angeboten. Das Angebot richtete<br />

sich vorrangig an die Abteilungsleiter/innen für Ausbildungsförderung<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e, deren originäre Aufgabe die Fort- und Weiterbildung<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>smitarbeiter/innen ist. Von den Teilnehmer/innen<br />

des Didaktikseminars wird erwartet, dass sie dem DSW als Referenten/innen<br />

für BAföG-Seminare für mindestens drei Jahre zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Anlässlich der Förderungstagung Anfang Oktober in Freiburg haben<br />

sich die Referent/innen zu einer Evaluierung der Seminare getroffen.<br />

Neben einem Grundseminar, in dem die Grundzüge kurz erläutert werden,<br />

soll es zukünftig ein Aufbauseminar I geben, das die Kenntnisse<br />

vertieft. In einem Aufbauseminar II werden Schwerpunkte durch die<br />

Lösung von Problemfällen gesetzt. In allen Seminaren soll das Verfahrensrecht<br />

nunmehr integriert sein. Darüber hinaus soll es ein neues<br />

anspruchsvolles Angebot für Abschnittsleiter/Hauptsachbearbeiter/<br />

Gruppenleiter geben, bei dem kundenfreundliche Bescheidung anhand<br />

von Fallbeispielen eingeübt wird. Diese Ergebnisse der Evaluation der<br />

Seminare wird bei den Frühjahrsseminaren 2005 umgesetzt.<br />

8. Härtefonds<br />

Auf Beschluss der 43. ordentlichen Mitgliederversammlung vom<br />

1./2.12.1983 wurde beim DSW ein Darlehensfonds als Sondervermögen<br />

errichtet (sog. Härtefonds). Die finanzielle Ausstattung erfolgte


überwiegend durch Einwerbung von Spenden bei ehemaligen Darlehensnehmern<br />

des sog. Honnefer Modells (Vorgängermodell des<br />

BAföG).<br />

Mit dem Härtefonds sollen Studierende, die sich vorübergehend in<br />

wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, mit einem Darlehen unterstützt<br />

werden können. Die Einzelheiten sind in den „Richtlinien zur<br />

Vergabe von Darlehen für bedürftige Studierende durch den Härtefonds<br />

des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s“ festgelegt.<br />

Die Mittel werden über die örtlichen <strong>Studentenwerk</strong>e ausgereicht.<br />

Der Abschluss der Verträge erfolgt durch die örtlichen <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

im Namen des DSW. Die notwendigen Mittel werden vorab beim DSW<br />

angefordert. Der offizielle Vertragspartner der Darlehensnehmer ist das<br />

DSW.<br />

1985 war vom Vorstand festgelegt worden, dass vier <strong>Studentenwerk</strong>e,<br />

die Neugründungen waren und noch über keinen eigenen Darlehensfonds<br />

verfügten, Mittel aus dem Härtefonds des DSW zur Vergabe an<br />

bedürftige Studierende erhalten sollten. 1989 kamen auf Vorstandsbeschluss<br />

zwei weitere <strong>Studentenwerk</strong>e hinzu.<br />

1992 erhielten die <strong>Studentenwerk</strong>e der neuen Länder Zugang zum Härtefonds.<br />

Insgesamt konnten somit bisher 18 <strong>Studentenwerk</strong>e Mittel<br />

aus dem Härtefonds nutzen.<br />

Vom Vorstand wurde im September <strong>2004</strong> beschlossen, dass ab<br />

1.1.2005 alle <strong>Studentenwerk</strong>e Mittel aus dem Härtefonds zur Vergabe<br />

an bedürftige Studierende zu beantragen können. Die Einzelheiten<br />

hierzu sind dem Verband mit Rundschreiben im Oktober mitgeteilt<br />

worden.<br />

Derzeit hat der Härtefonds ein Volumen von rd. 620.000 Euro.<br />

Studienfinanzierung<br />

Härtefonds<br />

93


Wirtschaftsfragen / Mensen<br />

Mensen und Cafeterien<br />

leisten entscheidenden<br />

Beitrag<br />

94<br />

wirtschaftliche<br />

Effizienz<br />

VI. WIRTSCHAFTSFRAGEN / MENSEN<br />

1. Allgemeine Situation<br />

Die 709 gastronomischen Einrichtungen in den <strong>Studentenwerk</strong>en sind<br />

ein unverzichtbarer Bestandteil der Infrastruktur an den Hochschulen.<br />

Als wirtschaftlich sehr bedeutende Betriebe erreichen sie mit ihren<br />

Angeboten täglich den größten Teil der Studierenden. Die Mensen und<br />

Cafeterien leisten einen entscheidenden Beitrag der sozialen und wirtschaftlichen<br />

Betreuung, indem sie sich durch soziale Preisgestaltung,<br />

hochschulspezifische Organisation und einen hohen Qualitätsanspruch<br />

hervorheben. Über die Versorgung hinaus sind sie nicht selten<br />

auch die einzigen Stätten der Kommunikation sowie Treffpunkte für<br />

Studierende, Hochschulbedienstete und deren Gäste. Die Existenzberechtigung<br />

der Mensen und Cafeterien in einem immer komplexer werdenden<br />

Markt liegt auch in ihrer Fähigkeit, polarisierende Ansprüche<br />

studentischer Gäste zu erkennen und für den studentischen Bedarf<br />

geeignete Lösungen anzubieten. Gewünscht wird einerseits Zeitvertreib,<br />

Erholung – z.B. in einer Kaffeebar –, andererseits Zeitersparnis –<br />

z.B. an der Mensaessenausgabe.<br />

Im Berichtszeitraum – und auch zukünftig – bedarf es großer Anstrengungen,<br />

um<br />

- den erreichten quantitativen und qualitativen Leistungsstand zu<br />

erhalten bzw. zu erhöhen,<br />

- vorhandene Nutzerbarrieren abzubauen und neue Konzepte zu<br />

etablieren,<br />

- die Kundenorientierung und die Kommunikation zu verbessern.<br />

Künftig wächst für die <strong>Studentenwerk</strong>e die Notwendigkeit, die soziale<br />

Aufgabenerfüllung „Verpflegung“ als Auftrag abzusichern und<br />

zugleich im höheren Maße wirtschaftliche Effizienz zu erreichen.<br />

Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> unterstützt die <strong>Studentenwerk</strong>e auf vielfältige<br />

Weise bei dem schrittweisen Wandel, in dem die traditionelle<br />

Rolle von Mensen und Cafeterien zeitgemäß überarbeitet wird. Zu einzelnen<br />

Problemfeldern wurden Informationsmaterialien erarbeitet und<br />

Seminare angeboten.<br />

Das Schulungsprogramm des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s kann aber<br />

wegen der begrenzten Teilnehmerzahl ein innerbetriebliches Fortbildungsprogramm<br />

nicht ersetzen. Das DSW wird auch 2005 Schulungskonzepte<br />

für Inhouse-Seminare anbieten. Strategische Konzepte,<br />

erfolgreiche Betriebskonzepte, Bewertungen von Angebotsstrukturen,<br />

die Betriebsorganisation, insbesondere die Produktionsprozesse sowie<br />

eine professionelle Mitarbeiterführung und -förderung werden in den<br />

Mittelpunkt der Informationspolitik rücken.


2. Folgerungen aus der 17. Sozialerhebung des Deutschen<br />

<strong>Studentenwerk</strong>s<br />

Die Ergebnisse der 17. Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

wurden für den Bereich Ernährung und Mensen ausgewertet und den<br />

<strong>Studentenwerk</strong>en zur Verfügung gestellt.<br />

Mehr als drei Viertel der Studierenden besuchen während der Vorlesungszeit<br />

die Mensa oder Cafeteria. Die Relation von Mensa-Nichtnutzern<br />

zu Mensa-Nutzern ist in den letzten zwölf Jahren relativ stabil.<br />

Unter den Mensa-Nutzern ist in jüngster Zeit ein steigender Anteil an<br />

sporadischen Nutzern zu beobachten. Externe Faktoren wie Art des<br />

Wohnens, Altersstruktur, Erwerbstätigkeit, Hochschulpräsenz, Familienverhältnisse,<br />

Fächergruppen der Studierenden begründen teilweise<br />

unterschiedliche Ernährungsverhalten und -einstellungen. Für die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

und den Dachverband ist es jedoch wichtig und notwendig,<br />

auch unterrepräsentierte Gastsegmente durch zielgerichtete Konzepte<br />

und Maßnahmen zu gewinnen.<br />

In Zusammenarbeit mit einem Kommunikationswissenschaftler wurden<br />

aus den Ergebnissen der Sozialerhebung Empfehlungen zur<br />

Umsetzung von<br />

- Kommunikationszielen,<br />

- zu Kommunikationsgrundsätzen und -methoden mit unterschiedlichen<br />

„Nutzer-Typen“,<br />

- Kommunikationstheorien und -wirkungen<br />

erarbeitet.<br />

In einem Vortrag von Prof. Dr. Dieter Herbst während der Mensatagung<br />

wurde das Thema eindrucksvoll präsentiert – mit dem Fazit: „Es<br />

gibt nicht DEN Mensagast und daher nicht DIE Kommunikation“.<br />

3. Informationen, Stellungnahmen, Beratungen<br />

3.1 Statistiken, Umfragen<br />

3.1.1 Benchmarking<br />

Benchmarking wird als eine erfolgversprechende Methode eingeschätzt,<br />

durch Orientierung an anderen die Unternehmensergebnisse<br />

zu verbessern. 20 <strong>Studentenwerk</strong>e sind in unterschiedlichen Benchmarkingprojekten<br />

beteiligt.<br />

Die Benchmarkingschwerpunkte konzentrieren sich auf Maßnahmen<br />

zur Kostensenkung, zur Qualitäts- oder Verfahrensverbesserung, zur<br />

Überprüfung von Funktions- und Ablauforientierung, zur Realisierung<br />

inner- und überbetrieblicher Kooperationskonzepte.<br />

Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> unterstützt die Suche nach den besten<br />

Praktiken und hat damit begonnen, einen Austausch unter den Bench-<br />

Wirtschaftsfragen / Mensen<br />

95


Wirtschaftsfragen / Mensen<br />

96<br />

Benchmarking<br />

Neubauten von Mensen<br />

und Cafeterien<br />

markinggruppen zu organisieren. Ein erfolgreiches Benchmarking<br />

ermöglicht innerhalb des Verbands den Transfer der Ergebnisse zum<br />

Nutzen der direkten Benchmarkingpartner und als Grundlage für weitere<br />

Benchmarkingprojekte.<br />

Ein „Gesamt-<strong>Studentenwerk</strong>e-Benchmarking“ hält das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong><br />

aufgrund der Differenziertheit der jeweiligen Einflussfaktoren<br />

nicht für sinnvoll.<br />

Die Auswertung bestehender Benchmarkinginitiativen und die Zusammenführung<br />

der unterschiedlichen angewandten Benchmarkingmethoden<br />

soll diese weiterentwickeln und standardisieren. Das „Rad“<br />

muss nicht von jedem <strong>Studentenwerk</strong> neu erfunden werden.<br />

3.1.2 GmbH-Gründungen in den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

Die <strong>Studentenwerk</strong>e müssen sich zunehmend in einem immer schwieriger<br />

werdenden Marktumfeld behaupten. Das Thema „Ausgründungen<br />

von Teilbereichen“ rückt damit als ergänzende Möglichkeit stärker<br />

in den Fokus.<br />

Vor diesem Hintergrund wurde im Deutschen <strong>Studentenwerk</strong> eine<br />

Übersicht mit Kurzdarstellungen über bereits bestehende GmbHs in<br />

Zusammenarbeit mit den Geschäftsführer/innen der betroffenen <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

erstellt. Die Übersicht soll als Hilfe für einen zielgerichteten<br />

Erfahrungs- und Meinungsaustausch innerhalb des Verbands dienen.<br />

3.1.3 Neubauten, Umbauten und Sanierungen<br />

Zu geplanten bzw. bereits realisierten Neu- und Umbauprojekten im<br />

Bereich der gastronomischen Einrichtungen der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

wurde im Jahr 2003 eine Umfrage durchgeführt. Die Dokumentation<br />

dieser Erhebung steht seit April <strong>2004</strong> für den verbandsinternen<br />

Gebrauch zur Verfügung und bietet einen aktuellen Überblick über<br />

konzeptionelle, architektonische und gestalterische Neuerungen und<br />

Planungen. In den letzten zehn Jahren wurden über 60 Neubauten von<br />

Mensen und Cafeterien erfasst, zudem wurde eine große Sanierungsoffensive<br />

dokumentiert. Als Trend ist ein Mix von Linie, Free-Flow,<br />

Marktrestaurant, Front-Cooking und Fresh-Flow feststellbar. Den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

soll diese aktuelle Dokumentation zum Informationsaustausch<br />

dienen, so dass für zukünftige Planungen und deren Umsetzungen<br />

Erfahrungswerte bereits durchgeführter Baumaßnahmen mit<br />

einbezogen werden können.<br />

3.1.4 Bargeldlose Zahlungssysteme<br />

Im Berichtszeitraum wurde eine Umfrage zu bargeldlosen Zahlungssystemen<br />

in den <strong>Studentenwerk</strong>en durchgeführt. Ziel der Befragung


war es, einen Überblick über den aktuellen Stand des Einsatzes von<br />

„Chipkarten“ zu erhalten. Die Datenauswertung (Systemtechnologie,<br />

Hersteller, Verwendungszweck der Karten u.a.) wurde im Rahmen<br />

eines Workshops während der Mensatagung diskutiert. Zu dem Thema<br />

besteht weiterer Handlungsbedarf für einen kontinuierlichen, fachlichen<br />

Austausch unter den interessierten <strong>Studentenwerk</strong>en. Einige<br />

Schwerpunkte wie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Kooperationen<br />

mit den Hochschulen, Sicherheitsfragen und die Zusammenarbeit mit<br />

den Hard- und Softwareanbietern werden weiter bearbeitet.<br />

3.1.5 Verpflegungssysteme im internationalen Vergleich<br />

Die europäische Dimension im Bildungsbereich gewinnt immer mehr<br />

an Bedeutung, und damit auch der internationale Vergleich der Organisationsformen<br />

der sozialen Leistungen. Auf Anregung des Ausschusses<br />

Verpflegung wurde im Berichtsjahr eine E-Mail-Umfrage zu<br />

Verpflegungssystemen in europäischen und außereuropäischen Partnerländern<br />

des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s durchgeführt. An der<br />

Datenerhebung haben sich folgende Länder beteiligt: Belgien, China,<br />

Großbritannien, Irland, Italien, die Niederlande, Schweden, Portugal<br />

und die USA. Die Antworten sind jedoch nicht verallgemeinerbar und<br />

vergleichbar, da die Darstellungen der Organisation und Finanzierung<br />

meist sehr subjektiv und auf den Einzelfall einer Hochschule bezogen<br />

waren. Die meisten Einrichtungen in diesen Ländern werden von privaten<br />

Caterern bewirtschaftet. Selten sind Hochschulen und Studentenvereinigungen<br />

Betreiber von Mensen und Cafeterien.<br />

3.2 Lebensmittelrecht<br />

3.2.1 Kennzeichnung von genetisch veränderten Lebensmitteln in<br />

der Gemeinschaftsverpflegung<br />

Die Zulassung und die Kennzeichnung von Lebensmitteln aus GVO<br />

(gentechnisch veränderte Organismen) ist seit 1997 in der Novel-Food-<br />

Verordnung geregelt. Die Bestimmungen zur Kennzeichnungspflicht<br />

und zur Rückverfolgbarkeit sind im Berichtszeitraum verschärft worden.<br />

Seit dem 18. April <strong>2004</strong> gelten zwei neue, erweiterte Vorschriften<br />

zur Kennzeichnung der GVO:<br />

Mit In-Kraft-Treten der EU-Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und<br />

1830/2003 vom 22.9.2003 wurden die Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit<br />

und Kennzeichnung von genetisch veränderten Lebensund<br />

Futtermitteln neu gefasst. So muss eine Kennzeichnung auch<br />

dann erfolgen, wenn im Lebensmittel selbst GVO nicht mehr nachweisbar<br />

sind. Auch wurde der Schwellenwert für eine zufällige, unbeabsichtigte<br />

oder technologisch unvermeidbare Kontamination mit<br />

GVO-Bestandteilen auf 0,9 % abgesenkt.<br />

Wirtschaftsfragen / Mensen<br />

„Chipkarten“<br />

Bestimmungen zur<br />

Kennzeichnungspflicht<br />

97


Wirtschaftsfragen / Mensen<br />

Leitfaden „Mit einfachen<br />

Schritten zum<br />

Biozertifikat“<br />

98<br />

Für Mensen und Cafeterien bedeutet das, dass auch hier Kennzeichnungspflicht<br />

für alle betreffenden Waren besteht. Anhand schriftlicher<br />

Unterlagen muss eine lückenlose Dokumentation vom Erzeuger bis<br />

zum Verbraucher gewährleitstet sein. So müssen die Daten im Rahmen<br />

der Rückverfolgbarkeit der verarbeiteten Lebensmittel mit/aus GVO<br />

über einen Zeitraum von fünf Jahren gespeichert werden.<br />

Im Mai <strong>2004</strong> wurde ein Leitfaden zur Kennzeichnung von genetisch<br />

veränderten Lebensmitteln in Mensen und Cafeterien – einschließlich<br />

einer Vorlage für eine Gästeinformation – ausgearbeitet und an alle<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e mit dem Rundbrief 49/<strong>2004</strong> verschickt.<br />

Da das Thema Rückverfolgbarkeit im Rahmen der sog. EU-Basis-Verordnung<br />

ab Januar 2005 den gesamten Lebensmittelmarkt – und damit<br />

auch die Gemeinschaftsverpflegung – betrifft, werden weitere neue<br />

Anforderungen und Dokumentationspflichten auf die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

zukommen.<br />

3.2.2 Zertifizierung für Ökoprodukte in den Mensen und Cafeterien<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

Die Verpflichtung, den Einsatz von Ökoprodukten in den Mensen und<br />

Cafeterien durch eine jährliche Kontrolle mit Zertifizierung auf seine<br />

Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen, hat im vergangenen Jahr zu<br />

einer großen Verunsicherung in den <strong>Studentenwerk</strong>en und innerhalb<br />

der Gastronomiebranche geführt. Das DSW hat in Zusammenarbeit<br />

mit anderen Verbänden aktiv an Lösungsvorschlägen mitgewirkt. In<br />

Gesprächen im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Verbraucherschutz hat das DSW deutlich gemacht, dass eine übermäßige<br />

Bürokratisierung durch die Kontrollen nicht hinnehmbar ist,<br />

und dass für die Kontrollen einheitliche Regelungen gelten sollten. Im<br />

Sommer des Berichtsjahres wurde dann der im Rahmen des Bundesprogramms<br />

Ökologischer Landbau erarbeitete und finanzierte Leitfaden<br />

„Mit einfachen Schritten zum Biozertifikat“ veröffentlicht. Der<br />

Leitfaden versteht sich als verbindlicher Maßstab für die durchzuführenden<br />

Kontrollen und bietet eine Orientierungshilfe, um den mit<br />

der Zertifizierung einhergehenden Aufwand und die erforderlichen<br />

Maßnahmen abschätzen zu können. Er wurde allen <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

zur Verfügung gestellt. Das DSW nimmt in Fragen der Zertifizierung<br />

für die <strong>Studentenwerk</strong>e eine wichtige Beratungsfunktion ein.<br />

3.3 Qualitätsoffensive – Umsetzung der DIG-Leitlinien in den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

Nachdem sich der Ausschuss Verpflegung im vergangenen Jahr für die<br />

Übernahme der Leitlinien des Deutschen Instituts für Gemeinschaftsverpflegung<br />

(DIG) ausgesprochen hat, startete das Referat Wirtschaftsfragen<br />

die seit langem diskutierte Qualitätsoffensive. Die DIG-Leit-


linien definieren in einem Zehn-Punkte-Katalog die Anforderungskriterien<br />

an eine neuzeitliche und attraktive Gemeinschaftsverpflegung<br />

unter Berücksichtigung von gesellschaftspolitischen und ökologischen<br />

Aspekten. Sie umfassen Wohlbefinden und Zufriedenheit der Gäste,<br />

Ernährung/Qualität der Speisen, Hygiene, Ökologie, Aus- und Weiterbildung<br />

sowie Kommunikation. Die Einhaltung der Leitlinien wird<br />

durch einen Fragenkatalog, die sog. Checkliste, und durch Audits vor<br />

Ort überprüft.<br />

43 <strong>Studentenwerk</strong>e haben sich beteiligt und die Befragung erfolgreich<br />

absolviert. Fünf zur Überprüfung durchgeführte Audits in nach dem<br />

Zufallsprinzip ausgewählten <strong>Studentenwerk</strong>en vor Ort sind ebenfalls<br />

positiv verlaufen. Die Übernahme der DIG-Leitlinien wurde im September<br />

des Berichtsjahres mit einem vom DSW organisierten Pressegespräch<br />

im <strong>Studentenwerk</strong> Berlin öffentlichkeitswirksam begleitet.<br />

Allen <strong>Studentenwerk</strong>en wurden Werbematerialien zur Verfügung<br />

gestellt. Die Offensive wird fortgesetzt und im Zweijahresrhythmus<br />

wiederholt.<br />

3.4 Schulspeisung / Ganztagsschulen / Kitaverpflegung<br />

Angesichts der alarmierenden Ergebnisse der letzten Pisa-Studie haben<br />

sich Bund und Länder 2003 auf ein von der Bundesregierung gefordertes<br />

„Investitionsprogramm Bildung und Erziehung“ (IZBB) zum<br />

bundesweiten Ausbau von Ganztagsschulen geeinigt. Bis 2007 sollen<br />

insgesamt 10.000 neue Ganztagsschulen entstehen. Im Rahmen des<br />

IZBB werden dafür 4,0 Mrd. Euro für Neubau-, Ausbau-, Umbau- und<br />

Renovierungsmaßnahmen zur Schaffung der notwendigen Infrastruk-<br />

Wirtschaftsfragen / Mensen<br />

Pressegespräch: Stellvertretend<br />

für die<br />

anderen teilnehmenden<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e<br />

wird dem <strong>Studentenwerk</strong><br />

Berlin eine<br />

Urkunde für die<br />

erfolgreiche Prüfung<br />

nach den Leitlinien<br />

des DIG übergeben<br />

99


Wirtschaftsfragen / Mensen<br />

neuer Bedarf in der<br />

Bildungsverpflegung<br />

100<br />

turen zur Verfügung gestellt. Die Gelder werden den einzelnen Bundesländern<br />

nach einem speziellen Verteilerschlüssel zugewiesen. Die<br />

Bundesländer entscheiden eigenständig darüber, in welchem Bereich<br />

die Fördermittel verwendet werden.<br />

Damit entsteht ein neuer Bedarf in der Bildungsverpflegung, der auch<br />

für die <strong>Studentenwerk</strong>e attraktiv sein kann. Zunächst stand vor allem<br />

die Frage der Finanzierung und der steuerrechtlichen Auswirkungen<br />

im Vordergrund. Hierzu wurde vom DSW eine Beurteilung erstellt.<br />

Außerdem wurde im Rahmen der Mensatagung <strong>2004</strong> des DSW ein<br />

Workshop zum Thema „Schulverpflegung“ angeboten.<br />

Nach einer Umfrage des Referats Wirtschaftsfragen, an der sich 39 <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

beteiligten, sind bereits 13 <strong>Studentenwerk</strong>e in der Schulverpflegung<br />

tätig. Fünf der 13 <strong>Studentenwerk</strong>e beliefern Schulen, in<br />

fünf <strong>Studentenwerk</strong>en nehmen Schüler vor Ort an der Mittagsverpflegung<br />

in den Mensen teil, drei <strong>Studentenwerk</strong>e liefern und geben Essen<br />

an Schüler vor Ort aus. Des Weiteren betreiben drei der 13 <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

zusätzlich einen Kiosk in den Schulen.<br />

Erste Erfahrungen zeigen, dass auf Seiten der Schulträger oft große<br />

Unkenntnis im Bereich Verpflegung herrscht, und hier ein hoher Organisations-<br />

und Beratungsaufwand seitens der Gemeinschaftsverpfleger<br />

betrieben werden muss. Vielerorts erwarten die Schulträger, dass die<br />

Gerichte in der Schulverpflegung zu den gleichen Preisen wie in den<br />

Mensen und Cafeterien angeboten werden. Daher scheint bei einem<br />

Engagement in diesem Bereich ein sorgfältiges Abwägen des Für und<br />

Wider sinnvoll. Im DSW wird der Themenbereich nach den Bedarfen<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e weiter bearbeitet.<br />

3.5 Bearbeitung rechtlicher, insbesondere steuerrechtlicher<br />

Anfragen<br />

Die Außenprüfungen der Finanzverwaltungen im steuerbegünstigten<br />

Sektor nehmen zu. Bisher unbeanstandete Sachverhalte werden nun<br />

beharrlich aufgegriffen – mit der Folge, dass unvorsichtige Unternehmenspolitik<br />

zu Steuernachzahlungen bis hin zur Aberkennung der<br />

Gemeinnützigkeit führen kann.<br />

Das DSW war auch <strong>2004</strong> bemüht, relevante Gesetzesänderungen,<br />

Rechtsprechungen und Verfügungen aufzuarbeiten und – in Kooperation<br />

mit entsprechenden Steuerexperten – den <strong>Studentenwerk</strong>en für<br />

Einzelbeispiele steuerlich günstige Gestaltungsalternativen und angemessene<br />

Risikobegrenzungen vorzustellen.<br />

Steuerrechtliche Schwerpunkthemen waren u.a.:<br />

- Satzungserfordernis bei den <strong>Studentenwerk</strong>en/Gemeinnützigkeit<br />

- Tätigkeitsstruktur bei Betrieben gewerblicher Art/Art und Struktur<br />

der Zweckbetriebe<br />

- Umsatzsteuerliche Behandlung unechter und echter Zuschüsse


Mit der Erweiterung des Leistungsangebots der Verpflegungsbetriebe<br />

(gerade im Bereich der Bistros, Biergärten und Cafeterien) stellte sich<br />

zunehmend die Frage der Konkurrenz zu anderen, mit den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

nicht verbundenen, also privaten Unternehmen, deren Zielsetzung<br />

sich mit der der <strong>Studentenwerk</strong>e überschneidet. Durch die<br />

gastronomische Betätigung der <strong>Studentenwerk</strong>e fühlen sich private<br />

Anbieter gelegentlich beeinträchtigt. Die Vorschriften des Unlauteren<br />

Wettbewerbs (UWG) sind nicht auf das Handeln Privater beschränkt,<br />

sondern gelten auch für Angebote öffentlicher Einrichtungen, mithin<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e. Auch wenn in Einzelfällen das gastronomische<br />

Leistungsangebot der <strong>Studentenwerk</strong>e die Erwerbschancen privater<br />

Gastronomen beeinträchtigen könnte, so scheint aus Sicht des DSW<br />

und nach Auffassung einiger Experten die Verletzung der Eigentumsgarantie<br />

(Art. 14 Abs.1 S.1 GG) privater Wettbewerber weiterhin nicht<br />

gegeben.<br />

Themenschwerpunkte waren hierzu im vergangenen Jahr vorrangig:<br />

- Wettbewerbsrechtliche Einordnung und Wettbewerbsteilnahme<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

- Auswirkungen der Neufassung des UWG vom 3.7.<strong>2004</strong><br />

- Genehmigungspflicht nach dem GastG/Gaststättenkonzession<br />

3.6 Neuste Entwicklung im Vergaberecht<br />

Im Berichtszeitraum ist die Zahl der vergaberechtlichen Streitigkeiten<br />

stark gestiegen. Dadurch haben sich das materielle Vergaberecht des<br />

Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, seine Vergabeverordnung<br />

und seine Verdingungsordnungen weiterentwickelt und verknüpft.<br />

Die <strong>Studentenwerk</strong>e haben somit eine immer umfangreicher<br />

werdende Rechtssprechung der Vergabesenate und des EuGH zu<br />

beachten.<br />

Die Entwicklung des Auftraggeberbegriffs nach § 98 Nr. 2 GWB ist stärker<br />

als andere Felder des Vergaberechts durch die Entscheidungspraxis<br />

des EuGH geprägt. Auch die Qualifizierung der <strong>Studentenwerk</strong>e als<br />

öffentliche Auftraggeber im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung<br />

wird nach wie vor kontrovers diskutiert. Die Vergabekammer<br />

bei der Bezirksregierung Arnsberg hat in einem Beschluss zur IHK<br />

entschieden, dass die Benennung im Anhang der Baukoordinierungsrichtlinie<br />

(in der auch die <strong>Studentenwerk</strong>e aufgeführt sind) nicht mit<br />

konstituierender Wirkung dahingehend auszulegen ist, dass damit die<br />

Eigenschaft des öffentlichen Auftraggebers bereits feststünde. Vielmehr<br />

sei in jedem Einzelfall das Vorliegen der Voraussetzungen des<br />

§ 98 Nr. 2 GWB zu prüfen. Die Entscheidung belegt, dass es keine<br />

Indizwirkung in Bezug auf die personelle Anwendbarkeit des § 98<br />

GWB geben kann, und dass sich eine klare Einordnung unter den Auftraggeberbegriff<br />

des GWB schwierig gestaltet. Die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

Wirtschaftsfragen / Mensen<br />

101


Wirtschaftsfragen / Mensen<br />

102<br />

neue EU-Vergaberichtlinien<br />

Ausschuss<br />

Verpflegung<br />

Ausschuss<br />

Wirtschaftsfragen<br />

wurden über die neusten Entscheidungen in diesem Bereich unterrichtet.<br />

Am 30.4.<strong>2004</strong> sind im Europäischen Amtsblatt die neuen EU-Vergaberichtlinien<br />

nach langem Tauziehen zwischen EU-Kommission, dem Rat<br />

und dem Europäischen Parlament veröffentlicht worden. Zwei – neue<br />

– Richtlinien ersetzen die bis dato auf drei Richtlinien verteilten<br />

Bestimmungen und bringen einige wesentliche Neuerungen – so z.B.<br />

die Erhöhung der Schwellenwerte – mit sich. Bis spätestens 31.1.2006<br />

müssen die Mitgliedstaaten die Bestimmungen der Richtlinien in<br />

nationales Gesetz umsetzen. Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> wird im<br />

Jahr 2005 erstmals eine Fachtagung zum Vergaberecht anbieten.<br />

4. Arbeit in den Ausschüssen<br />

4.1 Ausschuss Verpflegung<br />

Der Ausschuss Verpflegung hat <strong>2004</strong> zweimal getagt, am 21. April in<br />

Berlin und am 28./29. September in Rotenburg a. d. Fulda. Die Themenschwerpunkte<br />

waren:<br />

- Zukunfts- und Strategiediskussion – Auswirkungen veränderter<br />

Rahmenbedingungen, Bedürfnisse usw. auf die Organisation der<br />

Verpflegung<br />

- Fazit aus der 17. Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

- Benchmarkingprojekte in den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

- Zusammenarbeit DSW – UNICUM GmbH, zum Thema „Mensa<br />

des Jahres“<br />

- Einführung und Umsetzung der Leitlinien des DIG in den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

- Vernetzungen/Zusammenarbeit der Einkaufskooperationen<br />

- Entwicklung von gemeinsamen Marketingmaßnahmen für Verpflegungsbetriebe<br />

4.2 Ausschuss Wirtschaftsfragen<br />

Der Ausschuss Wirtschaftsfragen hat im Berichtszeitraum zweimal<br />

getagt, am 11. Mai in Bonn und am 2. September in Berlin. Themen<br />

waren:<br />

- Grundsätze von Ziel- und Leistungsvereinbarungen<br />

- Ermittlung von Sparpotenzialen<br />

- Erfassung neuer Geschäftsfelder sowie bessere Ausschöpfung der<br />

Marktpotenziale<br />

- Positionspapier „Fallkostenpauschale“<br />

- Richtwerte/Standards/Optimierungsmöglichkeiten – Verwaltungsbereich<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

- Organisationsuntersuchungen in <strong>Studentenwerk</strong>en


5. Weiterbildungsveranstaltungen<br />

Im Berichtszeitraum fanden im Referat Wirtschaftsfragen acht Seminare<br />

und fünf Fachtagungen statt. Insgesamt besuchten über 500 Mitarbeiter/innen<br />

die Veranstaltungen.<br />

5.1 Seminare<br />

Mitarbeiterführung – Mitarbeitermotivation durch situatives Führen<br />

Die zwei Grundseminare wurden vom 10. bis 12. März und vom 21.<br />

bis 23. September <strong>2004</strong> in Bonn mit folgenden Schwerpunktthemen<br />

durchgeführt:<br />

- Situatives Führen – die verschiedenen Funktionen der Führungskraft<br />

- Anforderungen an die einzelnen Führungsfunktionen und geeignete<br />

Vorgehensweisen in unterschiedlichen Führungssituationen<br />

- Erfolgreiche Gesprächsführung in verschiedenen Situationen<br />

Kooperatives Verhalten im Team<br />

Das Seminar wurde vom 11. bis 13. Mai <strong>2004</strong> in Bonn durchgeführt –<br />

mit folgenden Inhalten:<br />

- Teamarbeit – Wunsch oder Wirklichkeit<br />

- eigene Anteile am Gelingen der Gesamt-Teamleistung<br />

- Merkmale einer guten Teamarbeit<br />

Die im Seminar erarbeiteten Grundlagen wurden in Rollenspielen mit<br />

Videoeinsatz anhand von konkreten Fallbeispielen aus der Praxis<br />

umgesetzt.<br />

Managementkompetenz / Verhandlungstechniken<br />

Die praxisbezogenen Intensivseminare für Geschäftsführer/innen und<br />

leitende Mitarbeiter/innen fanden am 16./17. Juli in Berlin und am<br />

20./21. Oktober <strong>2004</strong> in Münster mit folgenden Schwerpunktthemen<br />

statt.:<br />

- Auseinandersetzung mit dem eigenen Kommunikationsverhalten<br />

- Methoden für erfolgreiche Verhandlungen<br />

- professionelles Vorbereiten auf Rede und Gespräch<br />

- Erarbeitung von Methoden für eine Überzeugungsfähigkeit in<br />

Gesprächen mit den Gremien oder mit Mitarbeitern/innen<br />

Gemeinnützigkeit – Steuerstrategien – Gestaltungsalternativen bei<br />

Kooperationen und Auslagerungen<br />

Das Seminar fand am 16. und 17. Juni <strong>2004</strong> in Berlin mit den folgenden<br />

Themenkomplexen statt:<br />

- Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht für die Praxis der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

Wirtschaftsfragen / Mensen<br />

Seminar „Kooperatives<br />

Verhalten im<br />

Team“<br />

103


Wirtschaftsfragen / Mensen<br />

104<br />

„Im Einkauf steckt<br />

der Gewinn“<br />

Fachtagung Rechnungswesen<br />

- Steuerliche Konsequenzen bei Auslagerung/Outsourcing/Umwandlung<br />

- Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten einer umsatzsteuersparenden<br />

Zusammenarbeit<br />

Einkäufertraining Modul 1<br />

Das Grundseminar fand vom 20. bis 21. Oktober <strong>2004</strong> in Münster mit<br />

folgenden Schwerpunkten statt:<br />

- Methoden zur Preis- und Kostenreduzierung<br />

- Auswahlkriterien für Lieferanten<br />

- Leitfaden zur Vorbereitung auf Verhandlungen<br />

- Argumentation und Einwandbehandlung<br />

Mitarbeiterführung – schwierige Führungssituationen erfolgreich<br />

bewältigen<br />

Im Aufbauseminar vom 24. bis 26. November <strong>2004</strong> im <strong>Studentenwerk</strong><br />

Mainz befassten sich die Teilnehmer/innen u.a. mit folgenden Themen:<br />

- Konflikte im Führungsalltag erfolgreich bewältigen<br />

- Bildung und Führung von leistungs- und gastorientierten Teams<br />

- Schritte der kooperativen Konfliktbewältigung<br />

- Ursachen der Entstehung von Konflikten und deren Eskalation<br />

5.2 Fachtagungen<br />

Fachtagung Einkauf<br />

„Im Einkauf steckt der Gewinn“ – unter diesem Motto fand die Fachtagung<br />

vom 29. bis 31. Juni <strong>2004</strong> im <strong>Studentenwerk</strong> Karlsruhe statt.<br />

Erfahrungsberichte der Länderarbeitsgemeinschaften von Baden-Württemberg,<br />

Ostdeutschland, Nordrhein-Westfalen und Norddeutschland<br />

boten Ansatzpunkte für eine stärkere Vernetzung untereinander.<br />

Neben Praxisbeispielen aus der Wirtschaft zählten Methoden zur<br />

Preis- und Kostenreduzierung, Einkaufsorganisation in Best-Practice-<br />

Unternehmen sowie strategisches Beschaffungsmanagement zu den<br />

Themen.<br />

Fachtagung Rechnungswesen<br />

Mit dem Schwerpunkt „Prozessoptimierung und -standardisierung“<br />

veranstaltete das DSW vom 1. bis 2. Juli <strong>2004</strong> im <strong>Studentenwerk</strong><br />

Aachen die Fachtagung Rechnungswesen. Zu den z.T. in Arbeitsgruppen<br />

diskutierten Themenbereichen gehörten:<br />

- Praxisberichte aus den <strong>Studentenwerk</strong>en zu Kooperationen mit<br />

den Hochschulen<br />

- Effizienzsteigerung durch Standardisierung und Optimierung von<br />

Inhalten und Prozessen im Rechnungswesen<br />

- Effektive Organisation des Jahresabschlusses


- Elektronische Archivierung und Vorbereitung auf die digitale Prüfung<br />

Mensatagung<br />

Über 140 Teilnehmer/innen trafen sich unter dem Motto „Wandel<br />

gestalten – Chancen durch aktives Innovationsmanagement“ vom<br />

14. bis zum 16. September <strong>2004</strong> zur Mensatagung im <strong>Studentenwerk</strong><br />

München. Die erörterten Themen waren u.a.:<br />

- Perspektiven für die Weiterentwicklung der <strong>Studentenwerk</strong>e,<br />

besonders für die Serviceangebote in Mensen und Cafeterien<br />

- Organisation und Finanzierung der Campusgastronomie in ausgewählten<br />

Ländern<br />

- Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Aspekte beim<br />

Aufbau/Ausbau (neuer) Geschäftsbereiche<br />

- Arbeitsrechtliche Gestaltungsspielräume bei Veränderungen in<br />

der Organisation<br />

- Kommunikationsanforderungen – in Inhalt und Form unterschiedlich<br />

In drei Workshops setzten sich die Teilnehmer/innen zudem mit Organisationsmodellen<br />

für die Gemeinschaftsverpflegung, mit dem Einsatz<br />

von Chipkartensystemen in <strong>Studentenwerk</strong>en und Hochschulen, mit<br />

dem Einstieg in die Schulverpflegung und die damit im Zusammenhang<br />

stehenden Chancen, Möglichkeiten und Beurteilungen auseinander.<br />

Fachtagung Interne Revision<br />

Am 9./10. November <strong>2004</strong> veranstaltete das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong><br />

unter dem Motto „aktuell – engagiert – praxisorientiert“ im <strong>Studentenwerk</strong><br />

Bochum die Fachtagung Interne Revision. Dabei wurden in<br />

drei Workshops folgende Themenbereiche diskutiert:<br />

- Gestaltung und Durchsetzung von Revisionsstandards/Prüfungsleitfäden<br />

- Prüfungen besonderer Bereiche, z.B. Baurevision, Prüfung des<br />

unbaren Zahlungsverfahrens<br />

- Prüfung des Risikomanagements<br />

Fachtagung Controlling<br />

Vom 14. bis 15. Dezember <strong>2004</strong> fand unter der Überschrift „Unternehmenssteuerung<br />

im Wandel“ die Fachtagung Controlling mit folgenden<br />

Themenkomplexen statt:<br />

- Welche Werkzeuge braucht der Controller wirklich?<br />

- Stand der Entwicklungstendenzen des Controllings in den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

- Balance Scorecard – vom Modebegriff zum Standard<br />

Wirtschaftsfragen / Mensen<br />

Mensatagung im<br />

<strong>Studentenwerk</strong><br />

München<br />

Fachtagung Interne<br />

Revision<br />

105


Wohnen<br />

Entwicklung der Studienanfängerzahlen<br />

seit 1992<br />

106<br />

VII. WOHNEN<br />

1. Wohnsituation der Studierenden<br />

1.1 Bewertung<br />

Die Wohnsituation der Studierenden bleibt vielerorts unverändert<br />

schwierig. Allerdings finden sich erhebliche regionale Unterschiede.<br />

An mehreren Standorten gab es zu Beginn des Wintersemesters<br />

<strong>2004</strong>/2005 wieder Notquartiere.<br />

Diese schwierige Situation besteht nun seit drei Jahren. Das Deutsche<br />

<strong>Studentenwerk</strong> hat in dieser Zeit mehrfach – zuletzt im Dezember<br />

<strong>2004</strong> – Bund und Länder aufgefordert, ein Wohnraumförderprogramm<br />

aufzulegen. Der Fehlbedarf liegt bei über 20.000 Wohnheimplätzen.<br />

Zwar wird von Bund und Ländern diese Fehlbedarfseinschätzung<br />

geteilt, an konkreten Maßnahmen fehlt es jedoch. Lediglich ein Bundesland,<br />

Bayern, hat ein Neubauförderungsprogramm; in mehreren<br />

Ländern wurden Einzelmaßnahmen gefördert. Insgesamt bleibt dies<br />

jedoch absolut unzureichend.<br />

Die Anspannung seit 2001 hat ihre Ursache primär im erheblichen<br />

Anstieg der Studienanfängerzahlen. In den 1990er Jahren lagen die<br />

Zahlen jährlich zwischen 260.000 und 290.000; seit 2000 liegt die Zahl<br />

über 300.000, im Jahre <strong>2004</strong> waren es rd. 360.000 Studienanfänger/innen.<br />

Ein besonders deutlicher Anstieg ist seit Anfang des Jahrzehnts<br />

400.000<br />

350.000<br />

300.000<br />

250.000<br />

200.000<br />

Studienanfängerzahlen<br />

1992 1995 1998 2001 <strong>2004</strong><br />

Quelle: KMK, Statistisches Bundesamt<br />

Jahr


ei Studienanfängern/innen aus dem Ausland zu beobachten, ein<br />

Erfolg der Konzertierten Aktion „Internationales Marketing für den Bildungs-<br />

und Forschungsstandort Deutschland“ (KAIM) von Bund, Ländern,<br />

Gemeinden, Hochschulen und Wirtschaft. Allerdings hat dies<br />

auch zu einem erheblichen Nachfrageanstieg nach Wohnheimplätzen<br />

geführt, ohne dass es – mit Ausnahme Bayerns – spürbare Kapazitätsausweitungen<br />

gegeben hat.<br />

Die <strong>Studentenwerk</strong>e haben auf die schwierige Situation mit vielen verschiedenen<br />

Aktivitäten reagiert. So gab es, neben den erwähnten Notunterkünften,<br />

auch im Wintersemester <strong>2004</strong>/2005 wiederum umfangreiche<br />

Werbeaktionen – z.T. in Kooperation bzw. mit Unterstützung<br />

von örtlichen Zeitungen und/oder regionalen Hörfunk- und TV-Sendern<br />

– zur Privatzimmergewinnung. Gemeinsame Aufrufe mit den Vertretern<br />

der jeweiligen Gemeinde und der jeweiligen Hochschule/n sind<br />

erfolgt; Wohnraum (auch sanierungsbedürftiger) wurde bei Immobilien-<br />

und Wohnungsbaugesellschaften angemietet und an Studierende<br />

weitervermietet. Alle diese Maßnahmen können jedoch nur übergangsweise<br />

die Probleme etwas lindern, der Neubaubedarf bleibt<br />

bestehen.<br />

1.2 Bedeutung der Wohnangebote für Studierende<br />

Derzeit wohnen, nach den Ergebnissen der 17. Sozialerhebung des<br />

Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s, 12 % aller deutschen Studierenden im<br />

Wohnheim, 43 % in einer Wohnung allein oder mit Partner, 22 % in<br />

einer Wohngemeinschaft, 2 % zur Untermiete und 22 % bei den<br />

Eltern. Der Anteil der Wohnheimbewohner bei deutschen Studierenden<br />

erscheint auf den ersten Blick gering, er ist jedoch sehr stark<br />

altersabhängig. Blickt man nur auf die Studienanfänger, die am neuen<br />

Hochschulort eine Unterkunft suchen, so sind es bei dieser Gruppe fast<br />

25 %, die ins Studentenwohnheim ziehen. Für über 60 % der Studierenden<br />

hat nach einer aktuellen Umfrage der HIS Hochschul-Informations-System<br />

GmbH die Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum<br />

große Bedeutung.<br />

Der Anteil der deutschen Wohnheimbewohner ist jedoch deutlich<br />

rückläufig, da viele Wohnheimplätze aufgrund der großen Nachfrage<br />

und Bedürftigkeit ausländischen Studienanfängern/innen zur Verfügung<br />

gestellt werden mussten. Von den Studierenden aus dem Ausland<br />

leben fast 50 % im Studentenwohnheim.<br />

Der Anteil der ausländischen Studierenden an der Mieterschaft in den<br />

Wohnheimen lag in den 1990er Jahren bei rd. 20 %; heute sind es rd.<br />

35 %. An vielen Standorten sind bereits über 50 % aller Wohnheimplätze<br />

an ausländische Studierende vermietet. Dies zeigt die immense<br />

Wohnen<br />

12 % aller deutschen<br />

Studierenden im<br />

Wohnheim<br />

Anteil der ausländischen<br />

Studierenden<br />

bei rd. 35 %<br />

107


Wohnen<br />

108<br />

Bedeutung dieses Wohnangebots für den erfolgreichen Start ins Studium<br />

– sowohl für deutsche wie auch für ausländische Studierende.<br />

Für Studierende aus dem Ausland bieten viele <strong>Studentenwerk</strong>e besondere<br />

Wohnangebote in sog. Gästehäusern an. Verschiedene modellhafte<br />

Konzepte zur Unterbringung und Betreuung von Studierenden aus<br />

dem Ausland werden regelmäßig im Rahmen von DSW-Veranstaltungen<br />

präsentiert und diskutiert. Das Bemühen um die Versorgung von<br />

Studierenden aus dem Ausland wird auch durch die Bereitstellung der<br />

sog. Servicepakete deutlich, mit denen interessierten Studierenden für<br />

ihren Gastaufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland u.a. ein<br />

Wohnplatz in einem Studentenwohngebäude garantiert wird. Mit dem<br />

Einsatz von Tutoren in den Wohnheimen wird die Integration unterstützt.<br />

Der hohe Anteil von Studierenden aus dem Ausland an der Mieterschaft,<br />

an einzelnen Standorten über 50 %, erschwert allerdings die<br />

Bemühungen um eine erfolgreiche Integration erheblich.<br />

1.3 Wohnraumförderung<br />

Derzeit gibt es nur noch in Ausnahmefällen Neubaumaßnahmen, so in<br />

Bayern und Baden-Württemberg. Den Schwerpunkt der Tätigkeiten bei<br />

den <strong>Studentenwerk</strong>en bildet im gesamten Bundesgebiet die Modernisierung<br />

der älteren Wohnanlagen. Leider stehen auch hierfür nur in<br />

einigen Ländern in größerem Umfang Fördermittel für die Durchführung<br />

der notwendigen Maßnahmen zur Verfügung. Um die studentische<br />

Wohnraumversorgung zu verbessern, müssen daher zukünftig<br />

andere Programme, wie z.B. die Förderprogramme nach dem Wohnraumförderungsgesetz,<br />

stärker für den Studentenwohnheimbau geöffnet<br />

werden.<br />

Es bleibt aus Sicht des DSW auch unverständlich, warum für die<br />

Eigenheimförderung weiterhin erhebliche Mittel zur Verfügung stehen,<br />

während für den Studentenwohnheimbau trotz akutem Bedarf keine<br />

Gelder bereit gestellt werden können, obwohl dieser Bedarf von Bund<br />

und Ländern anerkannt wird. Das DSW hatte hierzu im Dezember<br />

<strong>2004</strong> die Chefs der Staats- bzw. Senatskanzleien der Länder und den<br />

Chef des Bundeskanzleramts angeschrieben und konkret vorgeschlagen,<br />

Mittel aus dem Eigenheimzulagengesetz für den Studentenwohnheimbau<br />

umzuschichten. Dieses wäre eine aus Sicht des DSW wünschenswerte<br />

Prioritätensetzung zugunsten des Bildungsbereichs. Mit<br />

mehreren Bundestagsabgeordneten wurden <strong>2004</strong> Gespräche geführt.<br />

Auch flankierende Maßnahmen, wie eine Wiedereinführung der<br />

„Richtlinien für den verbilligten Verkauf bundeseigener bebauter und<br />

unbebauter Grundstücke zur Schaffung von Studentenwohnraum“<br />

wären sehr hilfreich. Ungeachtet einer Ablehnung durch das Bundes-


ministerium für Finanzen (siehe Rundbrief 25/04) hat das DSW dies in<br />

einem Schreiben an den Bund nochmals thematisiert.<br />

1.4 Entwicklungstendenzen<br />

Die Zahl der Studienanfänger liegt derzeit jährlich rd. 100.000 über<br />

dem Niveau von vor zehn Jahren. Dies führt zu einer erheblichen<br />

Zusatznachfrage nach Wohnheimplätzen, ohne dass es seit Mitte der<br />

1990er Jahre einen entsprechenden Kapazitätsausbau gegeben hat.<br />

Nach der Prognose der Kultusministerkonferenz (KMK) bleiben die<br />

Studienanfängerzahlen bis 2009 auf dem jetzigen hohen Niveau (siehe<br />

KMK-Dokumentation: „Prognose der Studienanfänger, Studierenden<br />

und Hochschulabsolventen bis 2020“), entsprechendes gilt insbesondere<br />

auch für die Zahl der ausländischen Studienanfänger/innen.<br />

Der allgemeine Wohnungsmarkt ist zwar weiterhin insgesamt entspannt,<br />

allerdings gibt es auch hier regionale Unterschiede. Großstädte<br />

wie München, Köln und Frankfurt am Main sowie klassische Universitätsstädte<br />

wie z.B. Heidelberg oder Freiburg haben eine weiterhin<br />

schwierige Wohnraumsituation und ein hohes Mietpreisniveau. Dies<br />

erschwert für Studienanfänger/innen bei ausgelasteten Wohnheimen<br />

ein Ausweichen auf den privaten Wohnungsmarkt.<br />

Die <strong>Studentenwerk</strong>e haben sich bei der studentischen Wohnraumversorgung<br />

als sehr effiziente Anbieter erwiesen. Zum einen findet bei<br />

ihnen eine Bündelung des studierendenspezifischen Wohnangebots<br />

statt, was die Suchkosten für Studienanfänger/innen generell, insbesondere<br />

für Gaststudierende aus dem Ausland, erheblich reduziert.<br />

Durch die öffentliche Trägerschaft der <strong>Studentenwerk</strong>e ist zum anderen<br />

eine zukünftig dauerhafte, weil zeitlich unbefristete Miet- und<br />

Belegungsbindung – anders als bei privaten Investoren – gewährleistet.<br />

Daher wäre, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen,<br />

dieser Bereich zielgerichtet zu verstärken. Bemühungen in der<br />

Vergangenheit, andere Anbieter bei der Schaffung studentischen<br />

Wohnraums zu fördern (z.B. im Rahmen der sog. Einzelzimmerförderung)<br />

haben sich mittel- und langfristig als suboptimal erwiesen.<br />

Mit einer Bruttowarmmiete (einschl. Stromkosten) von durchschnittlich<br />

169,-- Euro monatlich ist der Wohnheimplatz beim <strong>Studentenwerk</strong><br />

die preisgünstigste Wohnmöglichkeit für Studierende, abgesehen vom<br />

Elternhaus.<br />

Wohnen<br />

die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

als sehr effiziente<br />

Anbieter<br />

109


Wohnen<br />

110<br />

Wohnheimtagung<br />

<strong>2004</strong> beim <strong>Studentenwerk</strong><br />

Schleswig-<br />

Holstein in Kiel<br />

2. Wohnheimtagung / Seminare<br />

Am 12./13 Mai hat die Wohnheimtagung <strong>2004</strong> des DSW beim <strong>Studentenwerk</strong><br />

Schleswig-Holstein in Kiel mit rd. 110 Teilnehmerinnen und<br />

Teilnehmern stattgefunden.<br />

Vorträge bzw. Arbeitsgruppen erfolgten zu den Themenkomplexen:<br />

- Studentenwohnheimbau mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus<br />

– eine Alternative – Erläuterungen der bundesgesetzlichen<br />

Grundlagen (Wohnraumfördergesetz), Vorstellung der Finanzierung<br />

von Studentenwohnheimbauten in Schleswig-Holstein im<br />

Rahmen des sozialen Wohnungsbaus<br />

- Allgemeine Finanzierungsfragen und -möglichkeiten beim Studentenwohnheimbau<br />

- Erfahrungen/Modelle beim Bau und bei der Verwaltung von Studentenwohnheimen<br />

in Norwegen<br />

- Beweissicherung am Bau und am Gebäude<br />

- Ansätze für/Erfahrungen mit Benchmarkingprojekten im Bereich<br />

Wohnen<br />

- Modulare Bauweise: Internetbasierte Planung und Realisierung<br />

des Baus eines Studentenwohnheims<br />

- Regenerative Energien: Solartechnik, Fotovoltaik, Windenergie,<br />

Geothermie<br />

- Internationales Studentenhaus in Kiel – 80 Jahre gemeinsames<br />

Wohnen von ausländischen und deutschen Studierenden im <strong>Studentenwerk</strong><br />

Schleswig-Holstein


Zur Fachtagung liegt – wie gewohnt – eine Dokumentation mit ausführlichen<br />

Materialien vor.<br />

Das DSW bietet für die Sachbearbeiter/innen und Hausmeister/innen<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e regelmäßig Seminare an. Im Hinblick auf den in<br />

den letzten Jahren deutlich gestiegenen Anteil ausländischer Studierender<br />

in den Wohnheimen werden seit 2001 Seminare zum Thema<br />

„Interkulturelle Kommunikation“ durchgeführt, in denen das Verständnis<br />

für die Bedürfnisse und kulturellen Besonderheiten der Gaststudierenden<br />

aus dem Ausland bei den Mitarbeiter/innen weiter verbessert<br />

werden soll. Im Jahr <strong>2004</strong> fanden zwei Seminare zum Thema<br />

statt. Außerdem werden bereits seit 1997 Seminare zum Thema „Kundenorientierte<br />

Gesprächsführung mit Mietern“ durchgeführt. Im Jahr<br />

<strong>2004</strong> fanden zwei Seminare statt. Die für das DSW tätigen Referentinnen<br />

führten darüber hinaus in einzelnen <strong>Studentenwerk</strong>en Inhouse-<br />

Seminare durch.<br />

Die beiden außerordentlich erfolgreichen Seminarreihen werden auch<br />

2005 fortgeführt.<br />

Zusätzlich werden im Januar 2005 und Mai 2005 Seminare zum Thema<br />

„Mitarbeiterführung“ für die Abteilungsleitungen der Bereiche Wohnen<br />

und Technik/Bau stattfinden.<br />

Wohnen<br />

Besichtigung des<br />

2003 eröffneten<br />

Max-Kade-Hauses in<br />

Kiel während der<br />

Wohnheimtagung<br />

111


Wohnen<br />

112<br />

Ausschuss Wohnen<br />

Qualitätsziele für<br />

den Bereich Wohnen<br />

3. Ausschuss Wohnen / Arbeitsthemen<br />

Der Ausschuss Wohnen hat <strong>2004</strong> zweimal getagt; am 26.2. in Berlin<br />

und am 22./23.9.<strong>2004</strong> in Erfurt. Nachfolgend eine Übersicht zu den<br />

Beratungsthemen:<br />

3.1 Anforderungen an die Wohnraumangebote und die zukünftige<br />

Arbeit der Wohnraumverwaltungen der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

Vor dem Hintergrund der vielerorts deutlich gestiegenen Nachfrage,<br />

der sich verändernden Wohnbedürfnisse, insbesondere auch durch<br />

Veränderungen in der Struktur der Mieterschaft sowie der Wünsche/Anforderungen<br />

der Hochschulseite wird derzeit erörtert, mit welchen<br />

Ansätzen bzw. Konzepten die <strong>Studentenwerk</strong>e sich diesen<br />

Anforderungen stellen können. Hierzu gehören auch Fragen zur Entwicklung<br />

des allgemeinen Wohnungsmarkts und zur Kooperation mit<br />

Wohnungsunternehmen.<br />

Der Entwurf eines Arbeitspapiers, in dem Handlungsmöglichkeiten<br />

resp. Instrumente aufgezeigt werden sollen, liegt zur Beratung in der<br />

Sitzung des Ausschusses im Februar 2005 vor. Danach soll die Ausarbeitung<br />

dem Verband zur Verfügung gestellt werden. Es wird geprüft,<br />

inwieweit die in dem Arbeitspapier genannten Instrumente durch<br />

zusätzliche Ausarbeitungen konkretisiert werden (teilweise liegen zu<br />

Teilbereichen bereits Arbeitspapiere vor, so z.B. zu Qualitätsstandards<br />

Wohnheimbau, Sicherheit oder Marketing) und die Unterstützung des<br />

DSW durch Weiterbildungsangebote (siehe z.B. Seminare „Kundenorientierte<br />

Gesprächsführung“ und „Interkulturelle Kommunikation“)<br />

notwendig ist.<br />

In diesem Zusammenhang wird auch erörtert werden, wie die in dem<br />

Beschluss der 65. Mitgliederversammlung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

zur Qualitätssicherung der Service- und Beratungsangebote für<br />

Studierende genannten Qualitätsziele für den Bereich Wohnen durch<br />

Kriterien konkretisiert werden können.<br />

3.2 Benchmarking<br />

Ende der 1990er Jahre hatte es ein erstes Benchmarkingprojekt im<br />

Bereich Wohnen gegeben. Derzeit gibt es ein Projekt, über das die<br />

anderen <strong>Studentenwerk</strong>e auf der Wohnheimtagung informiert wurden.<br />

Das Konzept und der Erhebungsbogen werden dem Verband als<br />

Arbeitsunterlage zur Verfügung gestellt.


3.3 Finanzierungsmodelle<br />

Angesichts der hohen Nachfrage und fehlender Förderprogramme von<br />

Bund und Ländern werden vielerorts alternative Finanzierungsmöglichkeiten<br />

geprüft.<br />

So ist die Einbeziehung des <strong>Studentenwerk</strong>s Schleswig-Holstein in die<br />

Förderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz ein interessanter<br />

Ansatz auch für andere Länder. Vielerorts gibt es beim Bau auch<br />

Kooperationen mit privaten Wohnungsunternehmen, z.B. durch Gründung<br />

gemeinsamer Projektgesellschaften, um die Wohnraumversorgung<br />

zu verbessern.<br />

Im Ausschuss werden derzeit Informationen hierzu zusammengestellt.<br />

3.4 Überwachungspflichten im Bestand<br />

Zu den Verkehrssicherungspflichten des Wohnungseigentümers sind<br />

die Anforderungen in den einschlägigen DIN-Normen, Verordnungen<br />

und anerkannten Regeln der Technik festgelegt. Hierbei sind besondere<br />

Gefahrenpotenziale (Gas- und Elektroanlagen, Außenanlagen) zu<br />

beachten. Zu den wesentlichen Überprüfungspflichten soll auf der<br />

nächsten Wohnheimtagung eine Information erfolgen, wobei insbesondere<br />

auch Hinweise auf die neue Trinkwasserverordnung und zur<br />

sog. Legionellenproblematik bei Trinkwasseranlagen vorgesehen sind.<br />

Ggf. werden nach der Tagung weitere Informationen mitgeteilt.<br />

3.5 Energiewirtschaft / -einsparungen<br />

Einsatz von regenerativen Energieträgern<br />

Bei den <strong>Studentenwerk</strong>en hat der Einsatz regenerativer Energieträger<br />

(vor allem Sonnenkollektoren und Fotovoltaik) weiter an Bedeutung<br />

gewonnen. Im Ausschuss wurde daher eine Datenabfrage erörtert, mit<br />

der den <strong>Studentenwerk</strong>en eine Übersicht über den Einsatz verschiedener<br />

Systeme im <strong>Studentenwerk</strong>sbereich zur Verfügung gestellt werden<br />

soll. Die Umfrage wurde im November <strong>2004</strong> verschickt, die Ergebnisse<br />

werden Anfang 2005 vorliegen.<br />

Stromeinkauf<br />

Es gibt seit 2001 eine Marktübersicht zum Beschaffungsvolumen, zu<br />

den Strompreisen und zu den Vertragslaufzeiten bei den Studentenwohnanlagen<br />

und den Verpflegungseinrichtungen. Hiermit soll die<br />

Möglichkeit gegeben werden, sich über die entsprechenden Daten<br />

anderer <strong>Studentenwerk</strong>e zu informieren. Die meisten <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

haben über Vertragsanpassungen in den letzten Jahren erhebliche<br />

Einsparungen erreicht. Die letzte Aktualisierung der Marktübersicht<br />

stammt aus dem Jahr 2002. Da die Strompreisentwicklung seit rd. zwei<br />

Jahren wieder stagniert, wurde auf eine Aktualisierung verzichtet. Die<br />

Wohnen<br />

Einsatz regenerativer<br />

Energieträger<br />

113


Wohnen<br />

114<br />

75 % aller Wohnheimplätze<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>evernetzt<br />

Marktübersicht ist auf der verbandsinternen Website im Infopoint<br />

(Jahr 2002) verfügbar.<br />

3.6 Internetnutzung in Wohnheimen<br />

Bedeutung der Vernetzung der Studentenwohnanlagen<br />

Die Ausstattung der Studentenzimmer mit Internetzugängen über die<br />

Rechenzentren der Hochschulen hat seit den 1990er Jahren eine rasante<br />

Entwicklung genommen. Derzeit sind 75 % aller Wohnheimplätze<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e vernetzt. Durch dieses Angebot erhalten Studierende<br />

vom Wohnheimzimmer aus eine direkte Verbindung zum<br />

Rechenzentrum und können vom heimischen Arbeitsplatz aus das<br />

Internet als Arbeitsmittel für das Studium nutzen. Dies entlastet auch<br />

die Rechenzentren bzw. Bibliotheken der Hochschulen. Der Wissenschaftsrat<br />

hatte in seinen im Mai 1998 veröffentlichten Empfehlungen<br />

zur Hochschulentwicklung durch Multimedia in Studium und Lehre<br />

die Vernetzung der Studentenwohnanlagen ausdrücklich begrüßt.<br />

Arbeitshilfe<br />

Das DSW hat seit Mitte der 1990er Jahre auf mehreren Wohnheimtagungen<br />

und durch Umfragen/Rundschreiben zu den verschiedenen<br />

Themenkomplexen, vor allem zu technischen Aspekten, ausführlich<br />

informiert. Derzeit wird an der Erstellung einer Arbeitshilfe zu vertragsrechtlichen<br />

Fragen (Benutzungsordnung) gearbeitet.<br />

4. Arbeitsmaterialien / Statistische Unterlagen<br />

4.1 Informationsmaterial für Studierende, insbesondere für Studienanfänger<br />

Die Broschüre „Info Wohnen: Anschriften der Wohnraumverwaltungen<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e in der Bundesrepublik Deutschland“<br />

wurde im Mai 2003 neu aufgelegt.<br />

Informationen zum Wohnen sind auch ein Bestandteil des Internetangebots<br />

des DSW; Links führen auf die örtlichen Websites der <strong>Studentenwerk</strong>e,<br />

die teilweise sehr ausführliche Darstellungen zu diesem<br />

Bereich enthalten (Informationen zu den einzelnen Wohnanlagen mit<br />

Fotos, Mietangaben, Lageplan, Informationen zur Bewerbung – teilweise<br />

mit Online-Anmeldeformular etc.).<br />

Für die jährlich in einer Auflage von rd. 600.000 Exemplaren erscheinende<br />

Broschüre „Studien- und Berufswahl“ erfolgte eine redaktionelle<br />

Unterstützung durch das DSW zur Gestaltung der Hinweise zu<br />

Wohnmöglichkeiten.


4.2 Arbeitsunterlagen für die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

Eine überarbeitete Fassung der „Empfehlungen zu den qualitativen<br />

Mindestanforderungen bei der Errichtung und Umgestaltung von Studentenwohngebäuden“<br />

wurde 2003 im Ausschuss Wohnen erstellt und<br />

an den Verband verschickt. Diese Empfehlungen wurden 1994 erstmals<br />

erstellt. Hinzuweisen ist darauf, dass es keine bundesweiten<br />

Richtlinien für die Gestaltung von Studentenwohngebäuden mehr gibt<br />

und die meisten Länder auf die Erstellung eigener länderinterner<br />

Richtlinien verzichtet haben.<br />

Weitere Arbeitshilfen gibt es u.a. zu den Themen:<br />

- Sicherheitsfragen in studentischen Wohnanlagen<br />

- Vermarktungsstrategien für Wohnheime/studentische Wohnanlagen<br />

4.3 Publikation „<strong>Studentenwerk</strong>e im Zahlenspiegel“<br />

Eine statistische Gesamtdarstellung zur <strong>Studentenwerk</strong>sarbeit gibt die<br />

Publikation „<strong>Studentenwerk</strong>e im Zahlenspiegel“, die seit 1968 im jährlichen<br />

Turnus umfassendes Datenmaterial über die Geschäftstätigkeit<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e in allen Aufgabenfeldern liefert. Die aktuelle Ausgabe<br />

wurde zum 1.10.<strong>2004</strong> veröffentlicht. Das hierin enthaltene Datenmaterial<br />

wurde den <strong>Studentenwerk</strong>en zudem als Excel-Datei zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

4.4 Weitere statistische Materialien<br />

Neben der Gesamtübersicht über die <strong>Studentenwerk</strong>sarbeit im „Zahlenspiegel“<br />

gibt es weitere Auswertungen, die sich z.T. auf einzelne<br />

Fachbereiche beziehen. Hier ist besonders die statistische Übersicht<br />

„Wohnraum für Studierende“ hervorzuheben. Seit Anfang der 1960er<br />

Jahre liefert das DSW mit dieser Statistik jährlich eine Übersicht über<br />

die Gesamtzahl aller öffentlich geförderten Wohnplätze für Studierende<br />

in der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich anderer gemeinnütziger<br />

und privater Träger. Die Daten werden bei den für den<br />

Studentenwohnraumbau zuständigen Ministerien der Länder erfragt.<br />

Die Ergebnisse der statistischen Übersicht werden auch in offiziellen<br />

Publikationen der Bundesregierung verwendet. Die aktuelle Ausgabe<br />

wurde im Juli <strong>2004</strong> veröffentlicht. Seitens der Geschäftsstelle gibt es<br />

für die <strong>Studentenwerk</strong>e darüber hinaus eine Vielzahl statistischer<br />

Übersichten als interne Arbeitsunterlagen.<br />

Wohnen<br />

„<strong>Studentenwerk</strong>e im<br />

Zahlenspiegel“<br />

„Wohnraum für Studierende“<br />

115


Wohnen<br />

116<br />

Vortrag auf Wohnheimkonferenz<br />

in<br />

Italien<br />

5. Sonstige Berichtspunkte<br />

Vortrag auf Wohnheimkonferenz in Italien<br />

Der für den Bereich Wohnen zuständige Referent des DSW, Georg<br />

Schlanzke, hat auf der nationalen Wohnheimkonferenz der italienischen<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e am 16.6.<strong>2004</strong> in Pisa (Italien) einen allgemeinen<br />

Vortrag zu den Baustandards und zur Finanzierung des Wohnheimbaus<br />

in Deutschland gehalten. Im Nachtrag zur Konferenz wurde<br />

das DSW gebeten, zusätzliche vertiefende Informationen zum Wohnheimbau<br />

in Deutschland vorzustellen.<br />

Der Geschäftsführer des <strong>Studentenwerk</strong>s Karlsruhe und ehemalige Vorsitzende<br />

des Ausschusses Wohnen, Hartmut F. Igney, hat diesen Termin<br />

auf Bitte des DSW wahrgenommen und am 22./23.9.<strong>2004</strong> in Trento<br />

einer Gruppe von Vertretern der italienischen <strong>Studentenwerk</strong>e konkrete<br />

Bauvorhaben, u.a. in Pforzheim und Karlsruhe, vorgestellt.<br />

Informationsschreiben<br />

Im Laufe des Jahres erfolgten u.a. Informationen zum Europarechtsanpassungsgesetz<br />

Bau (EAG Bau), zur Ablehnung des Bundesministeriums<br />

der Finanzen, beim Studentenwohnheimbau die früheren Verbilligungsrichtlinien<br />

beim Erwerb von Bundesliegenschaften wieder<br />

einzuführen sowie zum Infrastrukturprogramm „Wachstumsimpulse“<br />

der KfW.


VIII.RECHTSFRAGEN<br />

Rechtsfragen entstehen im Deutschen <strong>Studentenwerk</strong> sowohl auf Seiten<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e als auch in der Geschäftsstelle, so dass der<br />

Bereich verbandsintern auf zwei Ebenen tätig ist. Als Service für die<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e ist u.a. die thematische Betreuung der Personalstellen<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e sowie die projektbezogene Ausrichtung von Informationsveranstaltungen<br />

für studentische Vertreter/innen in den Organen<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e enthalten.<br />

1. Themen und Aktivitäten<br />

1.1 <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzgebung<br />

Die auf den Internetseiten des DSW unter dem Stichwort „<strong>Studentenwerk</strong>e/Rechtsgrundlagen“<br />

zur Einsicht bereitgestellten <strong>Studentenwerk</strong>sgesetze<br />

bzw. die diese betreffenden Auszüge der Hochschulgesetze<br />

der Länder wurden aktualisiert.<br />

Änderungen bzw. Gesetzesnovellen gab es im Berichtszeitraum in:<br />

- Baden-Württemberg<br />

Aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher<br />

Vorschriften (Zweites Hochschuländerungsgesetz – 2. HRÄG) hat sich<br />

das <strong>Studentenwerk</strong>sgesetz Baden-Württemberg (StWG) geändert. Die<br />

Änderungen wurden am 5.1.2005 im Gesetzblatt Baden-Württemberg<br />

(GBl. I S. 1) verkündet und traten am Tage nach der Verkündung in<br />

Kraft. Die zahlreichen hochschulrechtlichen Änderungen hatten auf<br />

das StWG lediglich die Auswirkung, dass es künftig auch auf die Filmund<br />

Popakademie Baden-Württemberg angewendet wird. Aufgrund<br />

dessen wurde ebenfalls die Zusammensetzung des Verwaltungsrats<br />

sowie der Vertreterversammlung an den erweiterten Zuständigkeitsbereich<br />

angeglichen.<br />

- Berlin<br />

Das neue <strong>Studentenwerk</strong>sgesetz Berlin vom 18. Dezember <strong>2004</strong> (GVBl.<br />

S. 521) wurde am 30. Dezember <strong>2004</strong> im Gesetz- und Verordnungsblatt<br />

Berlin verkündet und trat einen Tag danach in Kraft. Das <strong>Studentenwerk</strong><br />

Berlin bleibt Anstalt des öffentlichen Rechts. Zur Erfüllung seiner<br />

Aufgaben kann es sich Dritter bedienen, sich an Unternehmen beteiligen<br />

und Unternehmen gründen.<br />

Die Gremien des <strong>Studentenwerk</strong>s wurden reduziert: Neben der<br />

Geschäftsführung gibt es nur noch ein Aufsichtsgremium, den Verwaltungsrat.<br />

Dieser setzt sich aus drei Mitgliedern der staatlichen Hochschulleitungen,<br />

sieben Studierenden der staatlichen Hochschulen,<br />

zwei externen Experten, einem/er Vertreter/in der Beschäftigten des<br />

Rechtsfragen<br />

Änderungen bzw.<br />

Gesetzesnovellen<br />

117


Rechtsfragen<br />

mögliche Reformen<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>sgesetze<br />

118<br />

<strong>Studentenwerk</strong>s sowie dem zuständigen Senatsmitglied zusammen.<br />

Bei Stimmengleichheit im Verwaltungsrat ist die Stimme des/der Vorsitzenden<br />

(Senatsmitglied) ausschlaggebend.<br />

Der Verwaltungsrat hat sich spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten<br />

des Gesetzes (bis zum 1.7.2005) zu konstituieren und löst den bisherigen<br />

Verwaltungsrat sowie den Vorstand ab.<br />

Das Senatsmitglied ist darüber hinaus ermächtigt, mit dem <strong>Studentenwerk</strong><br />

einen Rahmenvertrag über die Erfüllung seiner Aufgaben zu<br />

gewährenden Zuschüsse des Landes für konsumtive Zwecke zu<br />

schließen. Der Rahmenvertrag soll dem <strong>Studentenwerk</strong> Planungssicherheit<br />

für mehrere Jahre geben und bedarf der Zustimmung des<br />

Senats und des Abgeordnetenhauses.<br />

- Niedersachsen<br />

Per Gesetz vom 22. Januar <strong>2004</strong> (GVBl. S. 33) wurde das Niedersächsische<br />

Hochschulgesetz (Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni<br />

2002) geändert. Die Vorschriften über die <strong>Studentenwerk</strong>e in den Art.<br />

68-70 blieben unverändert.<br />

- Nordrhein-Westfalen<br />

Das Nordrhein-Westfälische <strong>Studentenwerk</strong>sgesetz (Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 4. Januar 1994) wurde per Gesetz vom 6. Juli<br />

<strong>2004</strong> geändert (GVBl. S. 381) und am 3. September <strong>2004</strong> (GVBl. S. 518)<br />

in seiner Neufassung bekannt gemacht.<br />

Das Gesetz trat am 21. Juli <strong>2004</strong> in Kraft und beinhaltet folgende Neuregelungen:<br />

- Beibehaltung der Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

- Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter Studierender<br />

und Studierender mit Kindern<br />

- Beteiligung der <strong>Studentenwerk</strong>e an privatrechtlich organisierten<br />

Unternehmen oder Gründung entsprechender Unternehmen zur<br />

Erfüllung ihrer Aufgaben<br />

- Öffnungsklausel zum Abschluss von Tarifverträgen, die den<br />

besonderen wirtschaftlichen Bedürfnissen der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

Rechnung tragen<br />

- Zusammenfassung der bisherigen Aufsichts- und Kontrollorgane<br />

mit der Neuwahl am 1. April 2005 zu einem Verwaltungsrat mit<br />

sieben Mitgliedern<br />

Mögliche Reformen der <strong>Studentenwerk</strong>sgesetze werden diskutiert in:<br />

- Hamburg<br />

Die Behörde für Wissenschaft und Gesundheit hat dem <strong>Studentenwerk</strong><br />

und den Hochschulen am 17.8.<strong>2004</strong> einen Entwurf von Eckpunkten<br />

für eine Novellierung des <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzes vorgelegt. Ausgangspunkt<br />

sind die aus dem Projekt „Autonomie und Zukunftssiche-


ung für das <strong>Studentenwerk</strong> Hamburg“ gewonnenen Erkenntnisse, das<br />

die Wissenschaftsbehörde und das <strong>Studentenwerk</strong> gemeinsam mit<br />

dem Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) durchgeführt haben.<br />

Als Eckpunkte werden genannt:<br />

- Das <strong>Studentenwerk</strong> bleibt rechtsfähige Anstalt öffentlichen<br />

Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung unter der Rechtsaufsicht<br />

der Wissenschaftsbehörde. Ein Wechsel von der staatlichen<br />

Trägerschaft in die Trägerschaft der Hochschulen soll im Rahmen<br />

einer weiteren Novellierung des StWG erfolgen, sobald die Voraussetzungen<br />

hierfür gegeben sind.<br />

- Aufgabe des <strong>Studentenwerk</strong>s bleibt unverändert die hochschulübergreifende<br />

Betreuung der Studierenden der im StWG aufgezählten<br />

Hamburger Hochschulen. Der Aufgabenzuschnitt wird<br />

mit „Service- und Beratungsleistungen für Studierende insbesondere<br />

im sozialen und wirtschaftlichen Bereich“ weiter gefasst.<br />

Staatliche Auftragsangelegenheiten können nur im Einvernehmen<br />

und gegen Erstattung der Kosten übertragen werden. Die Hochschulen<br />

tragen die Gesamtverantwortung für die Prozesskette<br />

„Studium“. Sie werden künftig mit einem Gesamtpaket aus akademischen<br />

Service- und Beratungsleistungen um die Studierenden<br />

konkurrieren. Aus diesem Grunde wird die bisher staatliche<br />

Steuerung auf die Hochschulen übertragen. Diese schließen –<br />

vorzugsweise gemeinsam – mit dem <strong>Studentenwerk</strong> Ziel- und<br />

Leistungsvereinbarungen über die „Service- und Beratungsleistungen<br />

für Studierende“ ab.<br />

- Die Organstruktur des <strong>Studentenwerk</strong>s wird gestrafft: Die<br />

Geschäftsführung erhält eine volle Handlungskompetenz im operativen<br />

Bereich, ein Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung<br />

und eine Vertreterversammlung trifft die grundsätzlichen und<br />

strategischen Entscheidungen. Vertreter der Hochschulen und der<br />

Studierenden haben dabei den maßgeblichen Einfluss.<br />

- Die Grundsätze der Wirtschaftsführung bleiben unverändert. Das<br />

<strong>Studentenwerk</strong> erhält aber das Recht, sich zur Erfüllung seiner<br />

Aufgaben Dritter zu bedienen, sich an Unternehmen zu beteiligen<br />

und Unternehmen zu gründen.<br />

- Das <strong>Studentenwerk</strong> finanziert sich (wie bisher) aus Leistungsentgelten<br />

und sonstigen betrieblichen Einnahmen, Beiträgen der Studierenden,<br />

staatlichen Zuschüssen und Zuwendungen Dritter.<br />

Zukünftig sollen die staatlichen Zuschüsse auf der Grundlage<br />

einer mehrjährigen Planung anhand von Ziel- und Leistungsvereinbarungen<br />

zwischen den Hochschulen und dem <strong>Studentenwerk</strong><br />

zugewiesen werden.<br />

Die weiteren Entwicklungen bleiben noch abzuwarten.<br />

Rechtsfragen<br />

119


Rechtsfragen<br />

120<br />

Modernisierung des<br />

Tarifrechts für <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

- Sachsen-Anhalt<br />

Die Landesregierung plante sowohl eine Novelle des <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzes<br />

als auch eine des Hochschulgesetzes. Den Geschäftsführern<br />

liegt nunmehr eine Neufassung des <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzes vor. Die<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e werten den Entwurf als „gute Gesprächsgrundlage“.<br />

Zu den Eckpunkten zählt u.a. die Möglichkeit, Unternehmen zu gründen<br />

und sich an Unternehmen zu beteiligen. Gesprächsbedarf gibt es<br />

insbesondere noch hinsichtlich der Finanzierung und Wirtschaftsführung.<br />

1.2 Modernisierung des Tarifrechts für <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

1.2.1 Allgemeine Tarifentwicklungen im öffentlichen Dienst<br />

Zur Reform des BAT wurden neun Projektgruppen eingerichtet. Vier<br />

Gruppen beschäftigen sich mit dem Mantel, in dem die Bereiche<br />

Arbeitszeit, Eingruppierung, Kündigungsrecht, Leistungsentgelt und<br />

-zulagen geregelt werden sollen. Die fünf weiteren Projektgruppen sind<br />

branchenspezifisch zusammengefasst, wobei die <strong>Studentenwerk</strong>e zur<br />

Gruppe „Verwaltung“ zählen.<br />

In diesen Projektgruppen wurden im Berichtszeitraum eine Vielzahl<br />

von Fachthemen diskutiert und Übereinstimmungen herausgearbeitet.<br />

Bei bestimmten Themenkomplexen wie z.B. dem Volumen der Zuwendung<br />

und der Arbeitszeit, der Höhe des garantierten Entgeltes und den<br />

Öffnungen für regionale Zuständigkeiten, konnte man jedoch angesichts<br />

der höchst unterschiedlichen Erwartungshaltungen von Arbeitgeberseite<br />

einerseits und Gewerkschaft andererseits keine Einigung<br />

erzielen.<br />

Um mehr Bewegung bei den Gewerkschaften zu erreichen, hat die<br />

Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) die Arbeitszeitvorschriften<br />

im Tarifgebiet West zum 1. Mai <strong>2004</strong> gekündigt (im Rahmen der Ausschussarbeit<br />

wurde eine Übersicht zur Kündigung der Arbeitszeitvorschriften/Sonderzuwendungen<br />

in den Bundesländern und den darauffolgenden<br />

Landesvorgaben für die weitere Vorgehensweise erstellt).<br />

Gleichzeitig wurden die Gewerkschaften durch die TdL aufgefordert,<br />

mehr Verhandlungsbereitschaft zu zeigen. Die Gewerkschaften haben,<br />

nachdem sich die TdL weigerte, die Kündigung zurückzunehmen,<br />

diese Verhandlungen offiziell für gescheitert erklärt und somit „Aktionsfähigkeit“<br />

hergestellt, d.h. Warnstreiks sind möglich.<br />

Der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände<br />

(VKA) haben die Verhandlungen jedoch mit den Gewerkschaften im<br />

Rahmen der Lenkungsgruppe fortgeführt, um weitere Annäherungen<br />

zu erreichen.


Man einigte sich auf folgende Punkte:<br />

- Die nicht mehr zeitgemäße Unterscheidung in Angestellte und<br />

Arbeiter wird aufgegeben. Das neue Tarifrecht soll für alle<br />

Beschäftigten gleichermaßen gelten.<br />

- Es werden passgenaue Regelungen für Verwaltung, Krankenhäuser,<br />

Sparkassen, Flughäfen und Entsorgungsbetriebe ermöglicht.<br />

- Bewährungs- und Zeitaufstiege werden abgeschafft.<br />

- Es werden Führungsfunktionen auf Zeit (bis zu 12 Jahre) und auf<br />

Probe (bis zu zwei Jahre) und die leistungsorientierte Bezahlung<br />

eingeführt.<br />

- Die Eingruppierungsbestimmungen werden entrümpelt (statt bisher<br />

17.000 Eingruppierungsmerkmalen künftig voraussichtlich<br />

weniger als 100). Aufgrund der Komplexität des Eingruppierungssystem<br />

wurde beschlossen, die bisherige Eingruppierungsund<br />

Einreihungssystematik übergangsweise bis zum 31.12.2006<br />

beizubehalten. Einigkeit besteht jedoch darin, ein System zu<br />

schaffen, welches den europarechtlichen Anforderungen entspricht<br />

und antidiskriminierungsfrei ausgestaltet ist. Grundsätzlich<br />

soll die Entgelttabelle zukünftig aus 15 Entgeltgruppen mit<br />

jeweils zwei Grundentgeltstufen und vier Entwicklungsstufen<br />

(sechsstufiges System) bestehen. Weiteres Thema war, wie die<br />

bisherigen familienbezogenen Entgeltbestandteile in die Vergütung<br />

miteinbezogen werden sollen. Von großer Bedeutung war<br />

ebenfalls die Überleitung vom alten in das neue Tarifrecht sowie<br />

die Sicherung der bisher erreichten Besitzstände.<br />

Die Arbeitgeber von Bund und Ländern forderten eine „Meistbegünstigungsklausel“,<br />

da die TdL nicht am Verhandlungstisch sitzt. Diese<br />

Klausel soll folgende Regelungen beinhalten: Falls ver.di mit einem<br />

anderen öffentlichen Arbeitgeber einen günstigeren Tarifvertrag abschließt,<br />

soll dieser unmittelbar auch im TvöD zur Anwendung kommen.<br />

Dies wurde seitens der Gewerkschaften <strong>2004</strong> vehement zurückgewiesen.<br />

Die TdL ist nach wie vor außen vor. Es gibt Anzeichen<br />

dafür, dass die Länder erst dann, wenn ein fertiges neues Tarifrecht mit<br />

Bund und Kommunen vorliegt und die Tarifrunde abgeschlossen ist,<br />

auf dieser Basis mit den Gewerkschaften verhandeln. Die Verhandlungen<br />

sollen im Rahmen der Lohnrunde 2005 abgeschlossen werden.<br />

Alle bisher gefundenen Ergebnisse stehen unter dem Vorbehalt der<br />

Gesamteinigung.<br />

1.2.2 Aktivitäten des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

Der Dialog mit der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)<br />

und der TdL wurde fortgeführt.<br />

Im Rahmen des Beratungsgremiums der TdL mit Vertretern aus dem<br />

Wissenschaftsbereich (Gerhard Kiehm, Geschäftsführer des Studen-<br />

Rechtsfragen<br />

121


Rechtsfragen<br />

122<br />

Versorgungsanstalt<br />

des Bundes und der<br />

Länder (VBL)<br />

tenwerks Oldenburg, als Vertreter der <strong>Studentenwerk</strong>e) hat sich<br />

gezeigt, dass die tarifpolitischen Bedarfe weitestgehend den inhaltlichen<br />

Positionen entsprechen, die seitens der TdL in den laufenden Verhandlungen<br />

zur Neugestaltung des Tarifrechts bereits im Grundsatz<br />

vertreten werden. Hierbei wurde auf die Spezifika der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

zur Allgemeinen öffentlichen Verwaltung und zum Hochschul- und<br />

Wissenschaftsbereich ausdrücklich hingewiesen. Schlussendlich sei<br />

auch im Beratungsgremium der Stillstand anhaltend gewesen, da auch<br />

die Hochschulen untereinander mit Abstimmungsschwierigkeiten<br />

kämpften. Somit bleiben die weiteren Entwicklungen abzuwarten.<br />

1.3 Reform der öffentlichen Zusatzversorgung (VBL)<br />

Im vergangenen Berichtszeitraum hat das DSW die Mitglieder über die<br />

Empfehlungen des ver.di-Bundesvorstands sowie von verschiedenen<br />

Arbeitgebern bezüglich der Einsprüche gegen die Startgutschriften bei<br />

der Zusatzversorgung des öffentlichen Diensts (VBL) informiert.<br />

Das Landgericht (LG) Karlsruhe hatte nunmehr in mehreren Entscheidungen<br />

vom 30.1.<strong>2004</strong> die Systemumstellung in der VBL dem Grunde<br />

nach für rechtmäßig erachtet. Bei der Berechnung der Startgutschriften<br />

und der Feststellung der im Gesamtversorgungssystem erreichten<br />

Anwartschaften hat das LG jedoch Änderungen gefordert. Sowohl die<br />

beklagte VBL als auch die Kläger haben angekündigt, gegen die Entscheidung<br />

Berufung zum OLG Karlsruhe einzulegen. Aus diesem<br />

Grund ergeben sich derzeit keine Auswirkungen für die Startgutschriften<br />

und Betriebsrenten der VBL.<br />

Letztlich muss eine höchstrichterliche Entscheidung vor dem BGH<br />

abgewartet werden.<br />

Des Weiteren hat das DSW die Mitglieder über die allgemeinen Entwicklungen<br />

in der VBL in regelmäßigen Abständen informiert, da es in<br />

jüngster Zeit u.a. vermehrt auftrat, dass öffentliche Arbeitgeber aus<br />

der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ausscheiden.<br />

Die VBL wird nach dem Umlagesystem geführt, d.h. die beteiligten<br />

Arbeitgeber zahlen für ihre Mitarbeiter/innen monatliche Umlagen,<br />

die entweder pauschal und/oder individuell als Arbeitslohn versteuert<br />

werden. Die Höhe der Umlagen bemisst sich nach dem Finanzierungsbedarf<br />

der VBL für die laufenden Leistungen und ist maßgeblich<br />

für die Höhe der Versorgungsbezüge im Versorgungsfall.<br />

Bei einem Ausstieg müssen die Arbeitgeber nach der Satzung der VBL<br />

(§ 23) einen versicherungsmathematisch errechneten Gegenwert<br />

bezahlen, damit auch nach dem Ausscheiden die Zahlungsverpflichtungen<br />

aufgrund unverfallbarer Anwartschaften gegenüber aktiven<br />

oder ehemaligen Mitarbeitern/innen erfüllt werden können. Der<br />

Gegenwert entspricht dem Barwert der Zahlungsverpflichtungen der<br />

VBL an die Mitarbeiter/innen des ausscheidenden Arbeitgebers.


Die VBL wollte bis zur Jahresmitte errechnen lassen, wie sich das Ausscheiden<br />

der Beteiligten auf den Finanzbedarf für die Pflichtversicherung<br />

bis Ende 2007 auswirken wird. Unabhängig davon, hätten die<br />

Tarifvertragsparteien vereinbart, während der Laufzeit des Tarifvertrags<br />

bis Ende 2007 zu prüfen, ob es zu bedeutsamen Abwanderungen<br />

aus einzelnen Zusatzversorgungseinrichtungen gekommen ist. Somit<br />

bleiben die genauen Auswirkungen abzuwarten.<br />

Darüber hinaus hat der BGH mit Urteil von 11.2.<strong>2004</strong> (AZ: IV ZR<br />

52/02) seine Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Dienstzeiten<br />

im Beitrittsgebiet fortgeführt, in dem die im öffentlichen Dienst der<br />

DDR zurückgelegten Beschäftigungszeiten bei der Berechnung der<br />

VBL-Rente nicht als Umlagemonate zu werten sind. Hinweise auf weitere<br />

verbandsrelevante Urteile zur VBL wurden jeweils mit Hilfe des<br />

„Newsletters Recht & Personal“ bekannt gegeben.<br />

1.4 Befreiung ausländischer Studierender von den Rundfunkgebühren<br />

Anlässlich der immer noch laufenden Verhandlungen über den Rundfunkgebührenstaatsvertrag<br />

machte das DSW wiederholt die Rundfunkgebührenkommission<br />

der Länder auf die Problematik der Rundfunkgebührenpflicht<br />

ausländischer Studierender aufmerksam. Mit Schreiben<br />

vom 22. Dezember 2003 erhielt das DSW jedoch die Auskunft,<br />

dass eine Befreiung nicht angedacht ist, da ausländische Studierende<br />

wie ihre deutschen Kommilitonen die Möglichkeit nach den Regelungen<br />

der Landesbefreiungsverordnungen haben, Gebührenbefreiung<br />

aus sozialen Gründen trotz erforderlichem Finanzierungsnachweis zu<br />

beantragen. Mit Schreiben vom 23. März <strong>2004</strong> gab das DSW hierauf zu<br />

bedenken, dass aufgrund der Verwaltungspraxis der Sozialämter im<br />

Zusammenhang mit den ausländerrechtlichen Nachweispflichten faktisch<br />

keine Möglichkeit zu dieser Gebührenbefreiung besteht. Über die<br />

konkrete Neuregelung der Befreiungsmöglichkeiten beraten die Länder<br />

auf politischer Ebene in der nächsten Zeit weiter, so dass die Beratungen,<br />

seit kurzem auch im Hinblick auf die Sehbehinderten, Hörgeschädigten<br />

und Schwerstbehinderten, weiterhin verfolgt werden müssen.<br />

1.5 Leitziel „Rauchfreie Hochschule“ in den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

Mit Schreiben vom 28. Januar <strong>2004</strong> traten die Mitglieder des Arbeitskreises<br />

„Gesundheitsfördernde Hochschulen“ mit einem „Offenen<br />

Brief mit der Bitte um Unterstützung für das Leitziel Rauchfreie Hochschule“<br />

an den Präsidenten des DSW heran.<br />

Nach Durchführung einer Verbandsabfrage konnte das DSW den Mitgliedern<br />

des Arbeitskreises mitteilen, dass die <strong>Studentenwerk</strong>e beim<br />

Thema Nichtraucherschutz an den Hochschulen und ihrer Umgebung<br />

Rechtsfragen<br />

Befreiung ausländischer<br />

Studierender<br />

von den Rundfunkgebühren<br />

Leitziel „Rauchfreie<br />

Hochschule“ in den<br />

<strong>Studentenwerk</strong>en<br />

123


Rechtsfragen<br />

124<br />

Pilotprojekt „Bildungscontrolling<br />

<strong>2004</strong>“<br />

sehr engagiert sind. Die <strong>Studentenwerk</strong>e haben hierbei nur keine einheitliche<br />

bundesweite Vorgehensweise. Einige der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

haben das Thema Nichtraucherschutz in ihr Leitbild oder in sonstige<br />

betriebliche Vereinbarungen im Rahmen der Gesundheitsförderung<br />

integriert. Der § 3a der Arbeitsstättenverordnung (seit 25.8.<strong>2004</strong> nunmehr<br />

§ 5) wird jedoch in allen <strong>Studentenwerk</strong>en erfüllt, denn in einigen<br />

<strong>Studentenwerk</strong>en besteht für die Mitarbeiter/innen in den Büros<br />

ein generelles Rauchverbot oder es wurden Raucherecken auf dem<br />

Gelände eingerichtet. Die Nachfrage, ob das Rauchen im Publikumsbereich<br />

(Mensa, Cafeteria, BAföG-Amt, Wohnheim, Beratungsstelle,<br />

Kita) möglich ist, ergab, dass z.B. in fast allen Cafeterien, unterteilt in<br />

Zonen, die Möglichkeit zum Rauchen besteht, die Mensen allerdings<br />

überwiegend rauchfrei sind. Hierbei muss bedacht werden, dass die<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e u.a. überwiegend an den Hochschulen für die gastronomischen<br />

Dienstleistungen für Studierende zuständig sind, und da<br />

noch kein generelles Rauchverbot in der deutschen Gastronomie, vergleichbar<br />

mit Italien oder Irland, existiert, würde ein solches Rauchverbot<br />

zu einer erheblichen Abwanderung der Studierenden und somit<br />

z.Zt. zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil führen. Die Interessen<br />

der Nichtraucher sind jedoch in allen Bereichen berücksichtigt<br />

worden. Darüber hinaus bietet ein Großteil der <strong>Studentenwerk</strong>e in<br />

Zusammenarbeit mit den Krankenkassen gesundheitsfördernde Maßnahmen<br />

an – einige sogar Aufklärungsmaßnahmen und Angebote zur<br />

Tabakentwöhnung, sowohl für Studierende als auch für<br />

Mitarbeiter/innen. Ein <strong>Studentenwerk</strong> beschäftigt sogar eine interne<br />

Suchtberaterin. Nach den Vorstößen mehrerer Bundesländer gegen das<br />

Rauchen an den Schulen folgen dieser Initiative nun auch immer mehr<br />

Universitäten.<br />

1.6 Pilotprojekt „Bildungscontrolling <strong>2004</strong>“ in den Personalabteilungen<br />

In der derzeitigen Diskussion über die zukünftige Entwicklung der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

kommt dem DSW eine immer tragendere Rolle als interner<br />

Dienstleister zu. Gerade in Zeiten knapper Budgets erhöhen sich<br />

die Anforderungen an Transparenz, Passgenauigkeit und an die effiziente<br />

Zielerreichung von Qualifizierungsmaßnahmen.<br />

Daher hat sich das DSW dazu entschlossen, ein Pilotprojekt „Bildungscontrolling<br />

<strong>2004</strong>“ im Bereich Personal umzusetzen. Es besteht aus den<br />

Phasen Bildungsbedarfsanalyse mit Hilfe einer Online-Befragung,<br />

Maßnahmen- und Transferevaluation sowie Steuerung mittels Bildungskennzahlen.<br />

Die Bildungsbedarfsanalyse fand von März bis Juli<br />

<strong>2004</strong> statt, wobei alle Mitarbeiter/innen der Personalstellen eine Einladungs-E-Mail<br />

mit dem Link zum Onlinefragebogen im April erhielten,<br />

der ca. acht Wochen verfügbar war.


Die Beteiligung der <strong>Studentenwerk</strong>e lag bei 91,8 %. Mit dem Rundbrief<br />

Nr. 80/<strong>2004</strong> vom 27. Juli <strong>2004</strong> und einem Schreiben an die Beteiligten<br />

in den Personalstellen wurde eine Printfassung der Auswertung versandt.<br />

Zusätzlich ist sie auf den internen Internetseiten des DSW im<br />

Infopoint verfügbar.<br />

Zusammenfassend ergeben sich aus der Bedarfserhebung Optimierungspotenziale<br />

bei den Veranstaltungszeiten, Veranstaltungsorten,<br />

Seminarunterlagen und dem Programminhalt. Bei der Bewertung konkreter<br />

Themenvorschläge für die Seminarplanung <strong>2004</strong>/2005 lassen<br />

sich eindeutig Schwerpunkte in den Bereichen der Personalverwaltung,<br />

des Arbeitsrechts und der Personalentwicklung identifizieren.<br />

Auch die wachsende Bedeutung sog. weicher Faktoren (soft skills) wie<br />

soziale Kompetenz, Fähigkeit zur Problemlösung, Teamorientierung<br />

und Konfliktfähigkeit wird von den Befragten konstatiert – und hier<br />

zeigt sich auch erheblicher Weiterbildungsbedarf.<br />

Darüber hinaus lässt sich als zukünftiger Trend die steigende Relevanz<br />

bestimmter Themen wie z.B. des Arbeitszeitmanagements und der<br />

Altersteilzeit erkennen. Das Tarifrecht und dessen Entwicklung wird<br />

ebenfalls von entscheidender Bedeutung für die zukünftige Arbeit der<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e werden, auch im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit.<br />

Anhand der hohen Rücklaufquote und den Anmerkungen der Teilnehmer/innen<br />

lässt sich insgesamt eine sehr positive Resonanz der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

feststellen.<br />

Die vorliegenden Ergebnisse werden richtungsweisend für die zukünftige<br />

Struktur des vielfältigen Weiterbildungsangebots des DSW sein.<br />

Die Ergebnisse sind derart in die Veranstaltungsplanung 2005 eingeflossen,<br />

dass alleine im ersten Halbjahr fünf Seminare der gewünschten<br />

Themengebiete für den Bereich Recht und Personal neben der<br />

Fachtagung angeboten werden. Darüber hinaus soll die Betreuungsarbeit<br />

auch auf die Justitiare der <strong>Studentenwerk</strong>e ausgeweitet werden.<br />

1.7 Information der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

1.7.1 „Newsletter Recht & Personal“<br />

Um die Personalstellen regelmäßig über neue Rechtsprechung und<br />

Gesetze zu informieren, wurde im Berichtszeitraum der „Newsletter<br />

Recht & Personal“ eingeführt (Rundbrief Nr. 28/<strong>2004</strong>). Hierbei werden<br />

quartalsweise (Ende März/Juni/September/Dezember) Informationen<br />

per E-Mail übermittelt: über neue Rechtsprechung, Gesetzesvorhaben<br />

und verabschiedete Gesetzesänderungen, über Veranstaltungshinweise<br />

(Fachtagung Personalwesen, Seminarangebote und das Pilotprojekt<br />

„Bildungscontrolling <strong>2004</strong>“), über Aktuelles aus dem Ausschuss Recht<br />

und Personal sowie ggf. über Aktuelles aus den <strong>Studentenwerk</strong>en.<br />

Rechtsfragen<br />

„Newsletter Recht &<br />

Personal“<br />

125


Rechtsfragen<br />

126<br />

Evaluation zum<br />

Newsletter<br />

Bei brisanten Nachrichten und Neuigkeiten erfolgt eine Information<br />

zwischen den quartalsmäßigen Abständen.<br />

Im Berichtszeitraum wurden insgesamt acht Newsletter Recht & Personal<br />

und im Dezember <strong>2004</strong> für die Mitarbeiter/innen der Lohn- und<br />

Gehaltsabrechung eine Extraausgabe zur „Lohnsteuer/Sozialversicherung“<br />

versandt.<br />

Folgenden Themen wurden u.a. behandelt:<br />

- Sachstand zum Tarifrecht des öffentlichen Dienstes<br />

- Sachstand zur Ausbildungsplatzabgabe<br />

- Auswirkung der EU-Ost-Erweiterung auf das Sozialversicherungsrecht<br />

- Insolvenzsicherung bei Altersteilzeit sowie das Alterseinkünftegesetz<br />

- Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

- Verfassungswidrigkeit des Arbeitsgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld<br />

(Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom<br />

18.11.2003, AZ: 1 BvR 302/96)<br />

- Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu verschiedenen Themen<br />

wie z.B. zur Arbeitszeit bei Bereitschaftsdienst, Stellenbesetzung<br />

im öffentlichen Dienst, Arbeitnehmerüberlassung, Stellenausschreibung<br />

durch die Bundesagentur für Arbeit und anteiliges<br />

Urlaubsgeld für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst<br />

usw.<br />

Mit dem Newsletter Nr. 3/April <strong>2004</strong> wurde kurzfristig auf die aktuellen<br />

Neuregelungen im Schwerbehindertenrecht beim Kündigungsschutz<br />

und im Urlaubsrecht ab dem 1. Mai <strong>2004</strong> aufmerksam gemacht.<br />

Auch mit dem Newsletter Nr. 5/August <strong>2004</strong> wurde aus aktuellem<br />

Anlass auf die Neufassung der Verordnung über Arbeitsstätten und<br />

deren Auswirkungen aufmerksam gemacht, die am 25.8.<strong>2004</strong> in Kraft<br />

gesetzt wurde.<br />

Nach den ersten sechs Ausgaben wurde eine Evaluation zum Newsletter<br />

durchgeführt. Der Newsletter erfüllte bisher für alle Beteiligten zu<br />

100 % die Erwartungen, was das DSW natürlich motiviert, weiterzumachen.<br />

Die Aspekte: Konzept, Praxisnähe, Themenangebote, Aktualität,<br />

Informationswert, Umfang, Textformat, Verständlichkeit, Erscheinungszyklus<br />

wurden durchschnittlich mit gut bewertet. Auch die ausgesuchten<br />

Themengebiete sind für die Leser/innen durchweg von sehr<br />

wichtiger bis wichtiger Bedeutung. Leider nutzen bisher lediglich 15%<br />

die internen Internetseiten als Archiv. Abschließend konnte mit Freude<br />

festgestellt werden, dass der Newsletter von 90 % immer gelesen<br />

wird und dann meist auch lückenlos. Daraus konnten wertvolle<br />

Erkenntnisse gewonnen werden, und es soll versucht werden, diese für<br />

die zukünftigen Ausgaben umzusetzen. Weitreichende Überarbeitungen<br />

sind für das Jahr 2005 geplant.


Mit dem Newsletter Nr. 7/November <strong>2004</strong> wurde vorsorglich auf die<br />

mögliche Verjährung von Ansprüchen zum Jahresende aufmerksam<br />

gemacht. Die Schuldrechtsreform im Jahr 2002 hatte für viele zivilrechtliche<br />

Ansprüche eine neue einheitliche Verjährungsfrist von drei<br />

Jahren eingeführt. Eine Übergangsvorschrift bestimmte, dass die Dreijahresfrist<br />

auch dann maßgeblich ist, wenn für den betreffenden<br />

Anspruch bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsreform eine längere<br />

Verjährungsfrist gegolten hatte. Da die neue Dreijahresfrist in diesem<br />

Fall am 1.1.2002 zu laufen begann, konnte sie zum ersten Mal mit dem<br />

31.12.<strong>2004</strong> ablaufen.<br />

Alle Newsletter sind auch zum Nachlesen auf den internen Seiten<br />

unter der Rubrik „Newsletter“ verfügbar.<br />

1.7.2 Sonstige Informationen<br />

Darüber hinaus wurden die Geschäftsführungen und Personalstellen<br />

über die gesetzlichen Neuregelungen zum 1. Januar <strong>2004</strong> im Rahmen<br />

der Agenda 2010 informiert (Rundbrief 13/<strong>2004</strong>). Hier sind insbesondere<br />

die Änderungen des Kündigungsschutzes, die neuen Zeitarbeitsregelungen,<br />

der Umbau der Bundesagentur für Arbeit und das Haushaltsbegleitgesetz<br />

<strong>2004</strong> hervorzuheben.<br />

Da mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt<br />

(Hartz III) ab dem 1.7.<strong>2004</strong> zahlreiche Änderungen im Altersteilzeitgesetz<br />

in Kraft traten, widmete sich der Rundbrief 59/<strong>2004</strong> diesen<br />

Neuregelungen. Die Änderungen im Altersteilzeitgesetz umfassen<br />

im Wesentlichen folgende Bereiche: Einführung eines Regelarbeitsentgelts,<br />

Veränderung der Aufstockungsbeträge, Ermittlung des zusätzlichen<br />

Rentenversicherungsbeitrags, zusätzliches Erstattungsverfahren<br />

durch die Agentur für Arbeit und die Verpflichtung des Arbeitgebers<br />

zur Insolvenzsicherung.<br />

Mit Rundbrief 36/<strong>2004</strong> wurden die zuständigen Mitarbeiter/innen für<br />

die Kindertageseinrichtungen über die Förderfähigkeit von Maßnahmen<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e im Rahmen der Förderaktion „5000 x<br />

Zukunft“ der Aktion Mensch informiert.<br />

Mit E-Mail vom 29. April <strong>2004</strong> wurden die Personalstellen in Thüringen<br />

über ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs informiert,<br />

dass das Thüringer Personalvertretungsgesetz insoweit verfassungswidrig<br />

ist, als dass es geringfügig Beschäftigte im öffentlichen Dienst<br />

von der Mitbestimmung ausschließt.<br />

Mit Rundbrief Nr. 59/<strong>2004</strong> wurde kurz über die Neuregelungen zur<br />

Altersteilzeit zum 1. Juli <strong>2004</strong> informiert.<br />

Rechtsfragen<br />

127


Rechtsfragen<br />

Ausschuss Recht und<br />

Personal<br />

128<br />

2. Beratung der Geschäftsstelle / Einzelanfragen der<br />

Mitglieder<br />

Im Berichtsjahr wurden zahlreiche Rechtsfragen aus der Geschäftsstelle<br />

und Einzelanfragen aus den <strong>Studentenwerk</strong>en aufgegriffen und<br />

bearbeitet.<br />

Die Geschäftsstelle wurde vorwiegend bei arbeits- und personalrechtlichen<br />

Problemstellungen und bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit<br />

der neuen Immobilie beraten. Hinzu kamen u.a. Fragen des Vertragsrechts,<br />

Vereinsrechts, Urheberrechts, Versicherungsfragen und Fragen<br />

zu strittigen Forderungen sowie die Information über Novellierungen<br />

der Hochschul- bzw. <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzgebung.<br />

Aus den <strong>Studentenwerk</strong>en kamen zunehmend Einzelanfragen zum<br />

Arbeits- und Tarifrecht. Viele der Anfragen betrafen auch die zahlreichen<br />

Änderungen in der Altersteilzeit. Weitere Themen waren die <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzgebung,<br />

Nutzungsvereinbarungen mit Rechenzentren<br />

in Wohnheimen, Beitragsberechnungen in den Berufsgenossenschaften<br />

und Fragen zum Tarifrecht – hier zum einen zu den Tarifunterschieden<br />

bei studentischen Hilfskräften und zum anderen zur Vorgehensweise<br />

bei Neueinstellungen nach den gekündigten Arbeitszeitvorschriften/Sonderzuwendungen<br />

in den Bundesländern.<br />

3. Ausschuss Recht und Personal<br />

Der Ausschuss Recht und Personal hat im Jahr <strong>2004</strong> dreimal getagt,<br />

und zwar am 25. Februar, 28. April und 1. September <strong>2004</strong> in Berlin.<br />

Auf der ersten konstituierenden Sitzung im Februar wurden anhand<br />

eines Rückblicks die noch schwebenden Themengebiete des vorherigen<br />

Ausschusses zum Abschluss gebracht und die Schwerpunkthemen<br />

für die zweijährige Amtszeit wie folgt festgelegt: Modernisierung der<br />

Tarifstrukturen, Rechtsbeziehungen <strong>Studentenwerk</strong>e – Hochschulen<br />

im Hinblick auf Zielvereinbarungen und Fallkostenpauschalen, Rückschlüsse<br />

aus dem im Juli <strong>2004</strong> gemeinsam vom DSW und dem Centrum<br />

für Hochschulentwicklung (CHE) veranstalteten Symposium und<br />

die alljährliche Fachtagung Personalwesen. Allgemeines Ziel der Ausschussarbeit<br />

soll sein, im Rahmen einer Verbandsinformation eine<br />

praktikable Lösung einer Thematik für die <strong>Studentenwerk</strong>e zu erarbeiten,<br />

die auf Fallstricke und Risiken hinweist.<br />

Folgende Themen wurden behandelt:<br />

- Rechtsprobleme bei GmbH-Gründungen<br />

- Weiterentwicklung von Arbeitshilfen zur Regelung der allgemeinen<br />

IT/TK-Nutzung am Arbeitsplatz. Das Thema wird 2005 weiter<br />

behandelt.<br />

- Arbeitszeitmanagement<br />

- Empfehlungen für die Vereinbarung von Fallkostenpauschalen (in<br />

Abstimmung mit dem Ausschuss Studienfinanzierung)


- Erarbeitung eines Katalogs mit Zielvereinbarungen (in Zusammenarbeit<br />

mit dem Ausschuss Wirtschaftsfragen)<br />

- Auswirkungen der VBL-Reform<br />

- Haftung der Verwaltungsräte bzw. Minimierung der Risiken. Die<br />

Erörterung der Thematik wird 2005 fortgesetzt.<br />

- Tarifentwicklungen in den Ländern<br />

- Beitrags(ver-)ordnungen der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

- Vergütungspflicht von Wasch- und Umziehzeiten<br />

- Fachtagung Personalwesen <strong>2004</strong>/2005<br />

Die Protokolle der Ausschusssitzungen können auf den internen Seiten<br />

des DSW im Internet eingesehen werden.<br />

4. Weiterbildungsveranstaltungen<br />

4.1 Fachtagung Personalwesen<br />

Vom 26. bis 27. Mai <strong>2004</strong> veranstaltete das DSW in Oldenburg die alljährlich<br />

stattfindende Fachtagung Personalwesen für<br />

die Geschäftsführer/innen, Abteilungsleiter/innen und<br />

Mitarbeiter/innen der Personalstellen der <strong>Studentenwerk</strong>e.<br />

Schwerpunktthemen waren:<br />

- VBL-Zusatzversorgung <strong>2004</strong> (Grundlagen,<br />

betriebliche Altersversorgung bei der VBL, alternative<br />

Versorgungssysteme, Erfahrungsbericht<br />

zum Ausstieg aus der VBL, Plenumsdiskussion)<br />

- Gesundheitsmanagement<br />

- Personal aktuell – Agenda 2010 und ihre Auswirkungen<br />

in der Praxis<br />

- Bericht zu den Tarifentwicklungen<br />

- Zukünftige Entwicklung der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

Die Vorträge der Tagung wurden im Anschluss zu einer Dokumentation<br />

zusammengefasst, die auch im Intranet eingesehen werden kann.<br />

4.2 Informationsveranstaltungen für studentische Vertreter/innen<br />

in den Organen der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

Wie in den vergangenen Jahren, bot das DSW zwei – vom Bundesministerium<br />

für Bildung und Forschung (BMBF) finanziell unterstützte –<br />

Informationsveranstaltungen für studentische Mitglieder in den Gremien<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e an, die jedoch mangels der für eine Fördermaßnahme<br />

des BMBF erforderlichen Mindestzahl von Anmeldungen<br />

nicht durchgeführt werden konnten. Für den nächsten Förderungszeit-<br />

Rechtsfragen<br />

Referentin auf der<br />

Fachtagung Personalwesen:<br />

Dr. Sabine<br />

Göldner, Vorsitzende<br />

Richterin am Arbeitsgericht<br />

Kiel<br />

129


Rechtsfragen<br />

130<br />

Seminar „Altersteilzeit<br />

im BAT-Arbeitsverhältnis“<br />

im <strong>Studentenwerk</strong><br />

Kassel<br />

raum wird in Zusammenarbeit mit dem neuen Studierendenrat ein<br />

neues Konzept für diese Informationsveranstaltungen entworfen.<br />

4.3 Seminar „Altersteilzeit im BAT-Arbeitsverhältnis“<br />

Nach der Auswertung der Online-Befragung im Rahmen des Pilotprojekts<br />

„Bildungscontrolling <strong>2004</strong>“ bestand eine sehr große Nachfrage<br />

nach einem Seminar zu den Neuerungen in der Altersteilzeit. Aufgrund<br />

der Anwendung des BAT/MTArb (direkt oder in Anlehnung)<br />

wurden am 8. und 9. September <strong>2004</strong> im <strong>Studentenwerk</strong> Kassel zwei<br />

eintägige Seminare zur „Altersteilzeit im BAT-Arbeitsverhältnis“<br />

durchgeführt. Als Referent stand Friedrich Meyer, Referent für Geldleistungen<br />

bei der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur<br />

für Arbeit, zur Verfügung. Das Seminar sollte das nötige Rüstzeug<br />

für die Umsetzung von Altersteilzeit im <strong>Studentenwerk</strong> und die<br />

professionelle Betreuung der Mitarbeiter/innen nach den Neuregelungen<br />

im Juli <strong>2004</strong> liefern. Die Resonanz der Teilnehmer/innen war sehr<br />

positiv. Es wurden folgende Themen behandelt:<br />

- Grundvoraussetzungen und wesentliche Änderungen zum<br />

1.7.<strong>2004</strong><br />

- Gesetzliche Aufstockung (Berechnung der Altersteilzeitbezüge<br />

nach § 4 TV ATZ und des Aufstockungsbetrags)<br />

- Störfälle, insbesondere Erkrankung<br />

- Auswirkungen der ATZ auf die zusätzliche Altersversorgung<br />

- Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit und Wiederbesetzung


IX. BERATUNG UND SOZIALE DIENSTE /<br />

INFORMATIONS- UND BERATUNGSSTELLE<br />

STUDIUM UND BEHINDERUNG<br />

Beratung und Soziale Dienste<br />

Ungefähr zwei Drittel der <strong>Studentenwerk</strong>e bieten im Rahmen ihres<br />

Auftrags zur sozialen und gesundheitlichen Förderung der Studierenden<br />

Psychologische und/oder Sozialberatung an. In die Sozialberatung<br />

ist häufig auch die Beratung von Studierenden mit Behinderung<br />

und/oder chronischer Krankheit integriert – nur in wenigen <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

gibt es spezielle Beratungsstellen für behinderte Studierende.<br />

Die Beratungsstellen der <strong>Studentenwerk</strong>e sind ein hochschulübergreifendes,<br />

in die Hochschullandschaft integriertes Angebot.<br />

1. Umfrage „Beratung und Soziale Dienste“ im Rahmen<br />

der Publikation „<strong>Studentenwerk</strong>e im Zahlenspiegel<br />

2003/<strong>2004</strong>“<br />

Im Berichtsjahr liegen erstmals quantitative Daten zu den von den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

angebotenen Beratungseinrichtungen vor, die nun im<br />

„Zahlenspiegel“ publiziert werden. Grundlage der Erhebung ist ein<br />

Fragenraster, das bisher noch nicht von allen Beratungsstellen in dieser<br />

Form angewendet wird. Daher dürften die tatsächlich durchgeführten<br />

Angebote deutlich höher liegen als im „Zahlenspiegel“ dargestellt.<br />

Die Ergebnisse verdeutlichen den Umfang und die Vielfalt der<br />

Psycho-Sozialen Beratungsangebote für Studierende. In diesem<br />

Zusammenhang fordert ein Beschluss der 65. Mitgliederversammlung<br />

des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s den Ausbau der Psycho-Sozialen Beratungsdienste<br />

für Studierende und weist darauf hin, dass diese Einrichtungen<br />

zum originären Aufgabenbereich der <strong>Studentenwerk</strong>e zählen.<br />

2. Profilbildung<br />

Ein zentraler Schwerpunkt der Arbeit des Ausschusses Beratung und<br />

Soziale Dienste im Berichtsjahr war die Profilbildung in der Beratung.<br />

Zur intensiven Bearbeitung des Themenkomplexes wurde die Expertengruppe<br />

Profilbildung gebildet. Um die Beratungseinrichtungen im<br />

Profil der <strong>Studentenwerk</strong>e klarer zu positionieren, werden sowohl das<br />

Arbeitsfeld als auch die Kernkompetenzen der Beratungszweige definiert<br />

und herausgearbeitet. Es soll deutlich herausgestellt werden, was<br />

Sozialberatung und Psychologische Beratung in den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

leisten und welche personellen und strukturellen Voraussetzungen<br />

erforderlich sind, damit sie erfolgreich tätig sein können. Die Profile<br />

wurden mit den örtlichen Beratungsstellen diskutiert, daraufhin ent-<br />

Beratung und Soziale Dienste<br />

erstmals quantitative<br />

Daten zu den Beratungseinrichtungen<br />

Profilbildung in der<br />

Beratung<br />

131


Beratung und Soziale Dienste<br />

Expertengruppe Studieren<br />

mit Kind<br />

132<br />

Ausschuss Beratung<br />

und Soziale Dienste<br />

sprechend abgestimmt und sollen nach der Verabschiedung durch den<br />

Ausschuss als DSW-Publikation veröffentlicht werden.<br />

3. Studieren mit Kind<br />

Vor dem Hintergrund der Entwicklung und der politischen Debatte um<br />

den Elementarbereich wurde die Expertengruppe Studieren mit Kind<br />

des Ausschusses Beratung und Soziale Dienste gebildet. Für die Arbeit<br />

in diesem Bereich hat die Expertengruppe zu bearbeitende Handlungsfelder<br />

benannt. Hierzu gehört u.a. die Frage nach den Auswirkungen<br />

der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen auf<br />

die Situation von Studierenden mit Kind.<br />

Die Expertengruppe Studieren mit Kind hat die Vorbereitung für die<br />

Fachtagung, die vom 23. bis 25. November <strong>2004</strong> in Dortmund stattfand,<br />

aktiv begleitet. Um die aktuelle bildungspolitische und – nicht<br />

zuletzt – pädagogische Debatte um die Bedeutung und den Stellenwert<br />

von Kindertagesbetreuung aufzugreifen und zu bearbeiten, befasste<br />

sich die Fachtagung mit dem Bildungsauftrag in Kindertageseinrichtungen.<br />

Die Fachtagung widmete sich im Einzelnen den bestehenden<br />

Rahmenplänen der Bundesländer für den Elementarbereich, der<br />

Bedeutung von Beobachtung und Dokumentation als Grundlage<br />

pädagogischen Handelns, der Förderung von Kindern unter drei Jahren<br />

und der besonderen Situation Studierender mit Kind.<br />

4. Ausschuss Beratung und Soziale Dienste<br />

Neben der Vorbereitung und Begleitung der oben erwähnten Umfrage<br />

hat sich der Ausschuss u.a. mit der Vorbereitung der Fachtagungen des<br />

Referats befasst und die Durchführung der Fachtagung „Profilbildung<br />

in der Beratung“ für Mitarbeiter/innen von Psychologischen Beratungsstellen<br />

und Sozialberatungsstellen der <strong>Studentenwerk</strong>e unterstützt.<br />

Die Inhalte der Tagung werden weiter unten dargestellt.<br />

Für die intensive Bearbeitung weiterer Themenkomplexe wurden darüber<br />

hinaus folgende Experten- bzw. Arbeitsgruppen gebildet:<br />

- Expertengruppe Sucht zur Bestandsaufnahme und weiteren Entwicklung<br />

des Themenkomplexes Sucht bei Studierenden<br />

Um Studierende für dieses Thema zu sensibilisieren und sie auf<br />

die örtlichen Beratungsstellen aufmerksam zu machen, wird über<br />

ein DSW-Plakat und einen -Flyer nachgedacht.<br />

- AG-Zahlenspiegel für die Weiterentwicklung und die Festlegung<br />

der inhaltlichen Kategorien der Abfrage im Rahmen der DSW-<br />

Publikation „<strong>Studentenwerk</strong>e im Zahlenspiegel“ ab 2005<br />

Als weitere Schwerpunkte der Arbeit des Ausschusses wurden die Auswertung<br />

der Ergebnisse der 17. Sozialerhebung des Deutschen Stu-


dentenwerks, die Vorbereitung der Fragen für die 18. Sozialerhebung,<br />

sowie Öffentlichkeitsarbeit nach innen und die Erarbeitung eines<br />

erweiterten Internetauftritts festgelegt.<br />

Die erste Sitzung des Ausschusses im Berichtsjahr hat am 17. Februar<br />

<strong>2004</strong> in Berlin stattgefunden, eine weitere am 7. Oktober <strong>2004</strong> in<br />

Koblenz.<br />

5. Psychologische Beratung<br />

Die Beratungsangebote in 39 <strong>Studentenwerk</strong>en sind speziell auf die für<br />

die Lebenssituation von Studierenden typischen Problemschwerpunkte<br />

(wie z.B. Identitätskrisen, Selbstwertzweifel, Ängste, Depressionen,<br />

psychosomatische Probleme) abgestimmt. Darüber hinaus geben die<br />

Beratungseinrichtungen vielfältige Unterstützung bei der Bewältigung<br />

von Arbeitsstörungen und Prüfungsängsten.<br />

Die Mitarbeiter/innen der Beratungsstellen verfügen als Expert/innen<br />

für die studentische Lebenswelt und Altersphase über spezielle beraterische<br />

und therapeutische Kompetenzen. Durch schnelle und zielgerichtete<br />

Interventionen kann in vielen Fällen verhindert werden, dass<br />

studentische Lebenskrisen sich zuspitzen und sich zu dauerhaften<br />

Störungen mit Krankheitswert entwickeln.<br />

Die Hilfen zur Überwindung von Arbeits- und Leistungskrisen tragen<br />

dazu bei, dass Studierende ihre persönlichen Potenziale optimal für ihr<br />

Studium einsetzen können. Insofern stellen die qualifizierten Beratungsangebote<br />

eine wichtige Voraussetzung für ein zügiges und erfolgreiches<br />

Studium dar, und sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur<br />

Prävention in Bezug auf die mit der studentischen Lebensphase einhergehenden<br />

psychischen und gesundheitlichen Gefährdungen.<br />

Das DSW unterstützte die Psychologischen Beratungsstellen im Berichtsjahr<br />

mit der Durchführung einer gemeinsamen Fachtagung für<br />

die Mitarbeiter/innen der Psychologischen Beratungsstellen und der<br />

Sozialberatungsstellen. Die Inhalte der Fachtagung werden weiter<br />

unten dargestellt.<br />

6. Allgemeine Sozialberatung<br />

42 <strong>Studentenwerk</strong>e bieten im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags, Studierende<br />

in sozialen und gesundheitlichen Fragen zu fördern, Allgemeine<br />

Sozialberatung für Studierende an. Sozialberatung bietet professionelle<br />

Orientierungs- und Entscheidungshilfe für Studierende, die<br />

sich heute neben dem Studium mit einer Vielzahl sozialer und sozialrechtlicher<br />

Fragestellungen auseinander setzen müssen.<br />

Aus den Sozialerhebungen des DSW ist bekannt, dass die Studierendenschaft<br />

an deutschen Hochschulen zunehmend heterogen zusammengesetzt<br />

ist: Studierende mit abgeschlossener Berufsausbildung,<br />

Beratung und Soziale Dienste<br />

Psychologische<br />

Beratungsstellen<br />

Sozialberatung bietet<br />

professionelle<br />

Orientierungs- und<br />

Entscheidungshilfe<br />

133


Beratung und Soziale Dienste<br />

134<br />

Beratung von<br />

ausländischen<br />

Studierenden<br />

sog. Teilzeitstudierende sowie Studierende, die gleichzeitig einer<br />

Erwerbstätigkeit nachgehen, Studierende mit Kindern und ausländische<br />

Studierende bestimmen heute das Bild.<br />

Studierende sind daher zunehmend auf allgemeine soziale Leistungen<br />

angewiesen, die sie jedoch häufig dem Grunde nach aus dem Kreis der<br />

Leistungsberechtigten ausschließen oder den Bezug an besondere<br />

Bedingungen knüpfen. Neben der Absicherung durch die wichtigsten<br />

Sozialen Leistungsgesetze (wie Bundessozialhilfegesetz, Wohngeldgesetz,<br />

Kindergeld-, Erziehungsgeld- sowie Unterhaltsvorschussgesetz,<br />

Beratungs- und Prozesskostenhilfegesetz) stellt auch die Absicherung<br />

der Studierenden im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung eine<br />

wichtige soziale Rahmenbedingung für das Studium dar.<br />

Sozialberatung unterstützt die Studierenden bei der Beschaffung von<br />

Informationen zu diesen komplexen Themenfeldern und ist oft die<br />

erste Anlaufstelle, wenn es um Fragen im Zusammenhang mit einer<br />

Erwerbstätigkeit neben dem Studium, um Fragen der Studienfinanzierung<br />

außerhalb der normalen Studienförderung oder um Krankenversicherungsfragen<br />

geht.<br />

Darüber hinaus beraten und unterstützen Sozialberater/innen Studierende<br />

in besonders belastenden Situation wie z.B. bei Schwangerschaft<br />

und Studium mit Kind. Neben der Klärung grundsätzlicher Fragen im<br />

Zusammenhang mit der Fortführung des Studiums geht es für schwangere<br />

Studentinnen und studentische Eltern um die Klärung sozialrechtlicher<br />

Ansprüche, Kinderbetreuungsmöglichkeiten und spezielle<br />

Wege der Finanzierung von Sonderausgaben.<br />

Die Beratung von ausländischen Studierenden hat – zusätzlich zu den<br />

„üblichen“ Fragen – aufenthalts- und arbeitsrechtliche Besonderheiten<br />

zu beachten bzw. zu klären. Zentrales Thema für Studierende aus<br />

Nicht-EU-Ländern bleibt die Studienfinanzierung. Fragen zur Krankenversicherung<br />

nach Wegfall der Möglichkeit, sich gesetzlich versichern<br />

zu können, werden häufig gestellt. Hoher Beratungsbedarf<br />

besteht auch bei akut auftretenden, schweren Erkrankungen, weil hier<br />

– anders als bei deutschen Studierenden – keine Ansprüche auf Leistungen<br />

für den Lebensunterhalt nach Sozialgesetzen geltend gemacht<br />

werden können, ohne den aufenthaltsrechtlichen Status zu gefährden.<br />

Sozialrechtliche Fragen stehen bei Erstgesprächen in der Regel im Vordergrund.<br />

Die Komplexität und Vielschichtigkeit von Problemen und<br />

der sich daraus ergebende – oft große – Beratungs- und Unterstützungsbedarf<br />

zeigt sich jedoch häufig erst bei weiteren Kontakten,<br />

wenn sich ein ausreichend stabiles Vertrauensverhältnis zwischen<br />

Beratenen und Berater/innen gebildet hat.


Allgemeine Sozialberatung wird von Rat suchenden Studierenden,<br />

anderen Beratungseinrichtungen, Ämtern und Hochschullehrer/innen<br />

angenommen und akzeptiert. Das hier vorhandene Expertenwissen<br />

findet große Nachfrage.<br />

Das DSW unterstützte die Sozialberatungsstellen im Berichtsjahr mit<br />

der Durchführung einer gemeinsamen Fachtagung für die Mitarbeiter/innen<br />

der Psychologischen Beratungsstellen und der Sozialberatungsstellen.<br />

7. Fachtagung „Profilbildung in der Beratung“<br />

Die Fachtagung „Profilbildung in der Beratung“ fand vom 2. bis 4. Juni<br />

<strong>2004</strong> in Braunschweig statt. Sie richtete sich erstmals gemeinsam<br />

sowohl an Psychologische Berater/innen als auch an Sozialberater/innen.<br />

Im Mittelpunkt der Tagung stand die Diskussion der bisherigen<br />

und zukünftigen Arbeit der Psycho-Sozialen Beratungsstellen im Hinblick<br />

auf eine deutlichere Profilierung im Angebot der <strong>Studentenwerk</strong>e.<br />

Auf der Tagung wurde hiermit fortgeführt, was bereits auf früheren<br />

Tagungen als Handlungsbedarf erkannt wurde. Anlässlich der Fachtagung<br />

2003 der Psychologischen Berater/innen in Mannheim war<br />

bereits die Forderung nach einem Profil für die Psychologische Beratung<br />

manifestiert worden. Die Sozialberater/innen haben diesen<br />

Schritt anlässlich der Tagung 2003 in Hamburg vollzogen.<br />

In Braunschweig wurden – in Arbeitsgruppen und im Rahmen einer<br />

Podiumsdiskussion – sowohl Gemeinsamkeiten als auch Abgrenzungen<br />

der Beratungsstellen diskutiert. Darüber hinaus wurden in mehreren<br />

Arbeitsgruppen ein Konzept der psychologischen Beratung für ausländische<br />

Studierende der Psychosozialen Beratungsstelle des <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

Oldenburg vorgestellt, die Bedeutung von Evaluation und<br />

Präsentation in der psychologischen Beratung dargestellt, ein Konzept<br />

der Psychotherapeutischen Beratungsstelle des <strong>Studentenwerk</strong>s Braunschweig<br />

zur Stärkung des Selbstwertgefühls sowie Möglichkeiten des<br />

therapeutischen Umgangs mit Unentschiedenheit und Aufschieben<br />

präsentiert. Alle Themen sind zusätzlich anhand von Praxiserfahrungen<br />

diskutiert worden. Die Inhalte der Tagung wurden in einer Dokumentation<br />

zusammengefasst.<br />

Beratung und Soziale Dienste<br />

Expertenwissen findet<br />

große Nachfrage<br />

Fachtagung „Profilbildung<br />

in der Beratung“<br />

135


Beratung und Soziale Dienste<br />

136<br />

„Für eine barrierefreie<br />

Hochschule“<br />

Informations- und Beratungsstelle Studium und<br />

Behinderung<br />

1. Empfehlungen zur Sicherung und Verbesserung der<br />

Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der<br />

Hochschulbildung<br />

Die aktuellen Änderungen im Hochschulbereich und in der Sozialgesetzgebung<br />

haben zur Folge, dass Empfehlungen zur barrierefreien<br />

Hochschule auf verschiedenen Ebenen unter neuen Vorzeichen diskutiert,<br />

überarbeitet, ergänzt bzw. neu formuliert werden – mit dem Ziel,<br />

die Teilhabemöglichkeit von Studierenden mit Behinderung am Hochschulleben<br />

auch in Zukunft zu erhalten und weiter zu entwickeln.<br />

„Für eine barrierefreie Hochschule“ – Eckpunkte und Maßnahmenkatalog<br />

der Informations- und Beratungsstelle<br />

Nach intensiver Diskussion im Beirat und im erweiterten Expertenkreis<br />

wurde der Eckpunkte- und Maßnahmenkatalog zur Schaffung gleichberechtigter<br />

Teilhabemöglichkeiten für Studienbewerber/innen und<br />

Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit der Informations-<br />

und Beratungsstelle „Für eine barrierefreie Hochschule“ fertig<br />

gestellt. Die 65. Mitgliederversammlung des DSW unterstützte die hier<br />

empfohlenen Maßnahmen, die als Richtschnur für notwendige Veränderungen<br />

im Hochschulbereich dienen können, durch ihren Beschluss<br />

vom 1.12.<strong>2004</strong>.<br />

Der Eckpunkte- und Maßnahmenkatalog zeigt im Wesentlichen auf,<br />

- wie nach der Reform des Hochschulzugangs die Chancengleichheit<br />

von Menschen mit Behinderung und chronischer Krankheit<br />

sicher gestellt werden kann,<br />

- wie eine adäquate Umsetzung individueller Nachteilsausgleiche<br />

insbesondere hinsichtlich der Einführung neuer Studiengänge<br />

und -abschlüsse sowie im Zusammenhang mit (Langzeit-)Studiengebühren<br />

für Studierende mit Behinderung und chronischer<br />

Krankheit rechtlich verankert und sicher gestellt werden kann,<br />

- wie im Hochschulbereich barrierefreie Strukturen – bezogen auf<br />

die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Gebäuden, von Informationen,<br />

von speziell gestalteten Arbeitsplätzen und der Lehre –<br />

trotz knapper werdender finanzieller Ressourcen und einer stärkeren<br />

Hochschulautonomie aufgebaut werden können,<br />

- wie die Studienfinanzierung – insbesondere hinsichtlich des<br />

behinderungsbedingten Mehrbedarfs – unter Beachtung der Konsequenzen<br />

der jüngsten sozialrechtlichen Reformen für Studierende<br />

mit Behinderung und chronischer Krankheit gesichert und<br />

weiterentwickelt werden kann,


- wie professionelle Informations-, Beratungs- und Dienstleistungsangebote<br />

für Menschen mit Behinderung und chronischer Krankheit<br />

in der Phase der Studien- und Berufswahl, während des Studiums<br />

und in der Phase des Übergangs von der Hochschule in<br />

den Beruf erhalten, ausgebaut und fortgeführt werden können<br />

und<br />

- wie die Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe<br />

von Menschen mit Behinderung und chronischer Krankheit in<br />

einem internationalen – insbesondere europäischen – Hochschulraum,<br />

gerade im Hinblick auf die Verbesserung von späteren<br />

Berufschancen, gestaltet werden können.<br />

Für Berater und Beraterinnen in Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

soll das Eckpunktepapier Richtschnur für ihre künftige Arbeit vor Ort<br />

sein, den Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung<br />

soll es bei der eigenen Standortbestimmung helfen. Adressaten<br />

auf Bundes- und Länderebene sollen die Empfehlungen bei anstehenden<br />

Planungen, z.B. bei der Formulierung von Landesgleichstellungsgesetzen,<br />

berücksichtigen. Die Beratungsstelle wird die Umsetzung<br />

anstehender Reformen diesbezüglich beobachten und bittet alle am<br />

Prozess Beteiligten um die Übermittlung ihrer Erfahrungen.<br />

Empfehlung der KMK in Vorbereitung<br />

Der Unterausschuss für studentische Angelegenheiten der Kultusministerkonferenz<br />

(KMK) plant zurzeit ebenfalls eine neue Empfehlung<br />

zum Thema „Barrierefreie Hochschule“. An den vorbereitenden und<br />

begleitenden Diskussionen war und ist die Beratungsstelle beteiligt. In<br />

einem ersten Schritt ermittelt der zuständige Unterausschuss durch<br />

eine Umfrage in den Hochschulen Informationen über Teilhabemöglichkeiten<br />

von Studierenden mit Behinderung am Hochschulleben vor<br />

Ort. In Abstimmung mit dem Unterausschuss wurde von der Beratungsstelle<br />

ein ergänzender Fragebogen zur Abfrage bei den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

entwickelt, damit am Ende Aussagen zum Gesamtbereich<br />

Hochschule gemacht werden können. Die Abfrage selbst und die<br />

anschließende Auswertung erfolgt im Jahr 2005.<br />

2. Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Lage<br />

behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer<br />

Teilhabe<br />

Das DSW hat im Vorfeld des Berichts zu den Auswirkungen des SGB<br />

IX und den Gleichstellungsgesetzen von Bund und Ländern auf den<br />

Bereich Studium und Behinderung Stellung genommen. Der Bericht ist<br />

am 15. Dezember <strong>2004</strong> vom Bundeskabinett verabschiedet worden; er<br />

bildet eine wichtige Grundlage für die weitere Diskussion und Entwicklung<br />

der Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderungen.<br />

Beratung und Soziale Dienste<br />

SGB IX<br />

137


Beratung und Soziale Dienste<br />

138<br />

„Grenzen überschreiten.Auslandsstudium<br />

und Behinderung<br />

– 9 Studierende<br />

berichten“<br />

3. Studienkontenmodell / Langzeitstudiengebühren<br />

Viele Bundesländer haben mittlerweile Gesetze erlassen, in denen<br />

Regelungen zur Erhebung von Langzeitstudiengebühren getroffen werden.<br />

Sie beinhalten unterschiedlich ausformulierte Nachteilsausgleichsregelungen<br />

für Studierende mit Behinderung. Nordrhein-Westfalen<br />

hat mit seinem Studienkontengesetz hinsichtlich dieser Festlegungen<br />

ein besonders detailliert gestaltetes Regelwerk vorgelegt. Aus<br />

diesem Grund erstellte die Beratungsstelle in Zusammenarbeit mit Kollegen<br />

aus NRW einen Leitfaden mit den relevanten Bestimmungen für<br />

Studierende mit Behinderung in NRW und deren Berater/innen.<br />

4. Auslandsstudium und Behinderung<br />

Die von der Beratungsstelle im Herbst <strong>2004</strong> veröffentlichte Dokumentation<br />

„Grenzen überschreiten. Auslandsstudium und Behinderung –<br />

9 Studierende berichten“ fasst Erfahrungsberichte von Studierenden<br />

mit Behinderung zusammen, die 2003/<strong>2004</strong> einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt<br />

im Ausland absolviert haben. Ergänzt werden die<br />

Berichte von einem Serviceteil mit aktuellen Informationen zu Beratungsangeboten,<br />

Finanzierung und Krankenversicherung. Die Dokumentation,<br />

die sowohl als gedruckte Broschüre als auch im Internet<br />

zum Download zur Verfügung steht, soll in erster Linie andere Studierende<br />

zum Auslandsstudienaufenthalt anregen. Die Sammlung im<br />

Internet http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=06505<br />

wird in den nächsten Monaten durch weitere Erfahrungsberichte<br />

ergänzt.<br />

5. Informationsveranstaltungen, Schulungen und<br />

Fortbildung<br />

Informationsveranstaltungen zum Studienbeginn für Studieninteressierte<br />

mit Behinderung am 18. Februar in Darmstadt und am 9. März<br />

<strong>2004</strong> in Dresden<br />

Auf den Informationsveranstaltungen zum Studienbeginn in Darmstadt<br />

und Dresden informierte die Informations- und Beratungsstelle in<br />

Zusammenarbeit mit örtlichen Berater/innen Studieninteressierte und<br />

deren Eltern über alle wichtigen Aspekte rund um das Thema Studium<br />

und Behinderung. Die Veranstaltungen ergänzen regelmäßig das Informationsangebot<br />

der Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>e vor Ort.<br />

Seminar zur Vorbereitung des Berufseinstiegs für Hochschulabsolvent/innen<br />

mit Behinderung vom 20. bis 23. Juli <strong>2004</strong> in Magdeburg<br />

Im Rahmen des Seminars zum Berufseinstieg erhielten die Teilnehmer/innen<br />

wichtige Grundlageninformationen, z.B. zur Organisation<br />

von Arbeitsassistenz, zu den Dienstleistungen der Zentralstelle für


Arbeitsvermittlung (ZAV) und zu gesetzlichen Bestimmungen in Bezug<br />

auf die Teilhabe am Arbeitsleben. Auf der Grundlage selbst erstellter<br />

Bewerbungsunterlagen und eines simulierten Bewerbungsgesprächs<br />

gab es für jede/n Teilnehmer/in ein individuelles Coaching durch<br />

bewährte Fachleute. Ein Erfahrungsbericht eines Berufseinsteigers mit<br />

Behinderung ergänzte das Programm.<br />

Informationsveranstaltung für Berater/innen von Studierenden und<br />

Hochschulabsolvent/innen über Aspekte der barrierefreien Gestaltung<br />

von Beratungsangeboten am 22. April <strong>2004</strong> in Karlsruhe<br />

Vertreter/innen der Informations- und Beratungsstelle und der Universität<br />

Karlsruhe machten Berater/innen aus Hochschulen, <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

und Arbeitsämtern im Rahmen der Veranstaltung mit den<br />

Grundbedingungen einer barrierefreien Beratung vertraut. Dabei wurden<br />

Aspekte der Didaktik, der Öffentlichkeitsarbeit und der Bereitstellung<br />

von Hilfsmitteln bzw. Assistenzen angesprochen. Zudem wurde<br />

über Finanzierungsmöglichkeiten informiert. Berichte über Förderungsmöglichkeiten<br />

und Erfahrungen bei der beruflichen Eingliederung<br />

sowie ein Besuch im Studienzentrum für Sehgeschädigte der<br />

Universität Karlsruhe, bei der sich die Teilnehmer/innen über das<br />

aktuelle Hilfsmittelangebot für Sehgeschädigte konkret informieren<br />

konnten, ergänzten das Programm.<br />

„Barrierefreie Gestaltung von Webseiten von Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en“<br />

– Seminare für Webseitengestalter/innen der Hochschulen<br />

und <strong>Studentenwerk</strong>e vom 26. bis 27. und vom 27.bis 28. Mai<br />

<strong>2004</strong> in Berlin<br />

In zwei themengleichen Schulungen wurden die Grundzüge der<br />

Gestaltung barrierefreier Internetseiten nach den Regeln der Barriere-<br />

Beratung und Soziale Dienste<br />

Teilnehmer/innen am<br />

Seminar zur Vorbereitung<br />

des Berufseinstiegs<br />

für Hochschulabsolvent/innen<br />

mit Behinderung in<br />

Magdeburg<br />

„Barrierefreie Gestaltung<br />

von Webseiten<br />

von Hochschulen<br />

und <strong>Studentenwerk</strong>en“<br />

139


Beratung und Soziale Dienste<br />

140<br />

Teilnahme am Jahreskongress<br />

der<br />

Association on Higher<br />

Education and<br />

Disability (AHEAD)<br />

freien Informationstechnik-Verordnung (BITV) vermittelt. Bei den Teilnehmer/innen<br />

wurde für die Berücksichtigung entsprechender Gestaltungsprinzipien<br />

geworben.<br />

„Keine Grenzen für ein Studium mit Behinderung und chronischen<br />

Krankheiten“ – Tagung zu den aktuellen gesetzlichen Neuregelungen<br />

im Hochschulbereich vom 21. bis 23. September <strong>2004</strong> in Frankfurt<br />

am Main für Beauftragte für Behindertenfragen in Hochschulen und<br />

<strong>Studentenwerk</strong>en<br />

Im Mittelpunkt der Tagung standen die aktuellen gesetzlichen Neuregelungen<br />

in den Bereichen Soziales, Gleichstellung, Zuwanderung und<br />

Hochschule. In Arbeitsgruppen wurden mögliche Auswirkungen auf<br />

die Teilhabe von Studierenden mit Behinderung am Hochschulleben<br />

unter verschiedenen Aspekten diskutiert. Besonders im Zusammenhang<br />

mit der Regelung der Studienfinanzierung des behinderungsbedingten<br />

Mehrbedarfs nach Inkrafttreten von SGB II und SGB XII, mit<br />

der Organisation des persönlichen Budgets sowie mit der Einführung<br />

von (Langzeit-)Studiengebühren befürchten die Teilnehmer/innen<br />

Benachteiligungen für Studierende mit Behinderung. Die Entwicklungen<br />

sollen weiter beobachtet werden, zudem sollen weiterhin Erfahrungen<br />

gesammelt werden.<br />

6. Entwicklung des Informations- und Beratungsangebots<br />

Die Informations- und Beratungsstelle ergänzt kontinuierlich durch ihr<br />

Beratungsangebot für Studierende mit Behinderung und deren Berater/innen<br />

die Arbeit am Hochschulort und reagiert auf aktuelle Fragestellungen.<br />

Informationen werden regelmäßig recherchiert und in<br />

den „Tipps und Informationen“ veröffentlicht.<br />

In Workshops und Arbeitsgruppen werden im Expertenkreis aktuelle<br />

Themen diskutiert, erste Positionspapiere erstellt sowie Empfehlungen<br />

vorbereitet, die dann im Beirat beraten werden. Anregungen für die<br />

weitere Entwicklung der Arbeit wurden auch durch die Teilnahme am<br />

Jahreskongress der Association on Higher Education and Disability<br />

(AHEAD), der Organisation der Beraterinnen und Berater für Studierende<br />

mit Behinderung an amerikanischen Hochschulen, gewonnen.<br />

Diese Ergebnisse fließen direkt in die Arbeit der Beratungsstelle ein.<br />

<strong>2004</strong> standen das Eckpunktepapier, die in einigen Ländern geplante<br />

Verabschiedung von Landesgleichstellungsgesetzen sowie die Folgenabschätzung<br />

von (Langzeit-)Studiengebühren im Mittelpunkt der Beratungen.<br />

In einem Workshop am 30. August <strong>2004</strong> in Dortmund wurden erste<br />

Vorschläge für eine angemessene Berücksichtigung der Hochschulausbildung<br />

in den in vielen Ländern noch zu schaffenden Landesgleichstellungsgesetzen<br />

entwickelt und diskutiert.


Außerdem wurde in Anlehnung an eine breit angelegte Diskussion<br />

innerhalb der <strong>Studentenwerk</strong>e auf einem Workshop und in der anschließenden<br />

Beiratssitzung am 11./12. Mai <strong>2004</strong> in Tübingen das Thema<br />

„Profilbildung in der Beratung“ – hier bezogen auf den Bereich Beratung<br />

für Studierende mit Behinderung – aufgegriffen. Die Diskussion<br />

wird 2005 fortgesetzt.<br />

Gerade angesichts der aktuellen Änderungen von Gesetzen und deren<br />

schwer abzuschätzenden Folgen für den Bereich Studium und Behinderung<br />

sollen die Schwerpunktthemen der Arbeit der Beratungsstelle<br />

überprüft und ggf. an neue Anforderungen angepasst werden. Grundlage<br />

dafür soll eine Selbstevaluation sein, die von einem Expertengremium<br />

begleitet wird, das <strong>2004</strong> seine Arbeit aufnahm und bereits einen<br />

ersten Fragenkatalog zusammengestellt hat. Die Evaluation erfolgt<br />

2005.<br />

Beratung und Soziale Dienste<br />

141


Internationale Beziehungen<br />

am 1. Mai <strong>2004</strong> sind<br />

zehn Staaten der<br />

Europäischen Union<br />

(EU) beigetreten<br />

142<br />

X. INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN<br />

1. Europäische Entwicklung<br />

Gerade in der Bildungspolitik hat die europäische Zusammenarbeit in<br />

den vergangenen Jahren deutlich an Dynamik gewonnen. Die Arbeit<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e und des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s muss dieser<br />

Entwicklung in zunehmendem Maße Rechnung tragen.<br />

1.1 Erweiterung der Europäischen Union<br />

Die Erweiterung der Europäischen Union nach Mittel- und Osteuropa<br />

ist auch für die Arbeit der <strong>Studentenwerk</strong>e und des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

von Bedeutung.<br />

Am 1. Mai <strong>2004</strong> sind zehn Staaten der Europäischen Union (EU) beigetreten:<br />

Tschechien, Slowenien, die Slowakei, Lettland, Estland,<br />

Litauen, Polen, Ungarn, Zypern und Malta. Mit der größten Erweiterung<br />

in der Geschichte der EU entsteht mit 450 Mio. Menschen der<br />

größte Binnenmarkt der Welt. Erstmalig nahmen die neuen Beitrittsländer<br />

an den Wahlen zum Europäischen Parlament (10. bis 13. Juni<br />

<strong>2004</strong>) teil, bei der die Europäische Volkspartei (Christdemokraten) und<br />

die europäischen Demokraten als stärkste Fraktionen hervor gingen.<br />

Weitere Länder möchten der Staatengemeinschaft ebenfalls beitreten:<br />

Mit Bulgarien und Rumänien verhandelt die EU über einen Beitritt<br />

2007. Die Türkei hat offiziell den Status eines Beitrittskandidaten<br />

erhalten; der Europäische Rat vom 16./17. Dezember <strong>2004</strong> verständigte<br />

sich darauf, dass die Aufnahme von Verhandlungen mit der Türkei<br />

für Herbst 2005 anvisiert wird. Ferner verliehen die Staats- und Regierungschefs<br />

der EU Kroatien den Status eines offiziellen Beitrittskandidaten;<br />

bereits im Frühjahr 2005 sollen die Beitrittsverhandlungen mit<br />

dem Teilstaat der ehemaligen Republik Jugoslawien eröffnet werden.<br />

In den meisten der neuen EU-Mitgliedsstaaten sind keine studentenwerksähnlichen<br />

Strukturen vorhanden. Es besteht aber ein großer<br />

Handlungsbedarf bei der wirtschaftlichen und sozialen Absicherung<br />

des Studiums.<br />

1.2 Europäische Verfassung<br />

Unter irischer EU-Ratspräsidentschaft einigten sich die Staats- und<br />

Regierungschefs am 18. Juni <strong>2004</strong> auf ihrem Gipfeltreffen in Brüssel<br />

auf einen Europäischen Verfassungstext. Dieser basiert auf dem vom<br />

„Konvent von Europa“ unter dem Präsidenten Valéry Giscard d'Estaing<br />

vorgelegten Entwurf einer Verfassung für Europa. Die neue Verfassung<br />

soll effiziente Strukturen und Entscheidungsmechanismen auch in der


erweiterten Union gewährleisten. Die Verfassung wurde am 29. Oktober<br />

<strong>2004</strong> in Rom unterzeichnet. Daran anschließend hat in jedem Mitgliedstaat<br />

das innerstaatliche Ratifizierungsverfahren zu erfolgen. Das<br />

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht hierfür die<br />

Zustimmung von Bundestag und Bundesrat vor. In einigen EU-Mitgliedstaaten<br />

ist ein Referendum Teil des Ratifikationsverfahrens. Die<br />

Verfassung tritt am 1. November 2006 in Kraft, wenn sie bis dahin in<br />

allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist.<br />

Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport – wesentliche<br />

Verantwortungsbereiche der Generaldirektion Bildung und Kultur –<br />

werden im 4. Teil der Verfassung behandelt. Jugend wird somit ein<br />

vollkommen anerkannter Bereich für Unterstützungsmaßnahmen der<br />

EU, die auf die „Förderung des Ausbaus des Jugendaustauschs und<br />

des Austauschs sozial-pädagogischer Betreuer und verstärkte Beteiligung<br />

der Jugendlichen am demokratischen Leben in Europa“ ausgerichtet<br />

sind.<br />

1.3 Europäische Kommission: Neue Zusammensetzung ab November<br />

<strong>2004</strong><br />

Das Europäische Parlament hat am 22. Juli <strong>2004</strong> mit einer Mehrheit<br />

von 413 zu 251 Stimmen José Manuel Durão Barroso zum Präsidenten<br />

der EU-Kommission gewählt. Der frühere portugiesische Ministerpräsident<br />

Barroso trat am 1. November <strong>2004</strong> sein neues Amt an und löste<br />

damit den Italiener Romano Prodi als Kommissionspräsidenten ab. Die<br />

Ressortverteilung für die künftige Kommission gab der designierte Präsident<br />

der EU-Kommission am 12.8.<strong>2004</strong> bekannt. Demnach erhielt die<br />

Zuständigkeit für das Ressort Bildung, Ausbildung, Kultur und Sprachenvielfalt<br />

der 44-jährige Jan Figel aus der Slowakei. Jan Figel war<br />

Vorsitzender des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten im<br />

Nationalrat sowie Chef-Verhändler der Slowakei zum EU-Beitritt. Auf<br />

europäischer Ebene war Jan Figel von Januar 1995 bis Oktober 1998<br />

stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft und<br />

ländliche Entwicklung des Europarats. Vom Februar 1997 bis Oktober<br />

1998 übernahm er ebenfalls den Vorsitz im Unterausschuss für Internationale<br />

Wirtschaftsbeziehungen des Europarats. Jan Figel wurde –<br />

für die Anfangsphase nach der Erweiterung bis zur Bildung der neuen<br />

EU-Kommission – dem Ressort Unternehmen und Informationsgesellschaft<br />

zugeteilt.<br />

Nach Zustimmung durch das Europäische Parlament nahm das neue<br />

25-köpfige EU-Kommissionskollegium im November <strong>2004</strong> seine Amtsgeschäfte<br />

auf.<br />

Internationale Beziehungen<br />

José Manuel Durão<br />

Barroso zum Präsidenten<br />

der EU-Kommission<br />

gewählt<br />

143


Internationale Beziehungen<br />

144<br />

europäische<br />

Initiativen im<br />

Bildungsbereich<br />

neues Programm<br />

Tempus Plus<br />

1.4 Europäische Initiativen im Bildungsbereich<br />

Am 26. Mai <strong>2004</strong> wurde das europäische Jugendportal von den Kommissarinnen<br />

Viviane Reding und Dalia Grybauskaïté gestartet<br />

(www.europa.eu.int/youth). Das mehrsprachige Portal bietet zahlreiche<br />

Rubriken wie Studieren, Arbeiten und Austausche in Europa. Die<br />

Zielgruppe sind Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren. Das Portal ist<br />

auch allen Personen, die in diesem Bereich beruflich tätig sind und<br />

spezifische Informationen zu den genannten Themen suchen, zu empfehlen.<br />

Die Europäische Kommission hat am 14. Juli <strong>2004</strong> Vorschläge für die<br />

neue Programmgeneration im Bereich allgemeine und berufliche Bildung,<br />

Jugend, Kultur und audiovisuelle Medien angenommen. Diese<br />

sollen die derzeitigen Programme ablösen (Laufzeit: 2007 bis 2013)<br />

und zur Verwirklichung des Lissabonner Ziels beitragen, Europa bis<br />

zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten<br />

Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Wie zuvor in den<br />

beiden Mitteilungen vom 10. März <strong>2004</strong> angekündigt („Die neue Generation<br />

von Programmen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung“<br />

und „Die aktive Bürgerschaft“), hat die Europäische Kommission<br />

die Vorschläge für vier Programme gebilligt, die den derzeitigen, im<br />

Jahr 2006 auslaufenden Programmen nachfolgen sollen. Diese Vorschläge<br />

gehören zum Haushaltspaket, das die Kommission am selben<br />

Tag verabschiedet hat. Das Gesamtbudget der vier Programmvorschläge<br />

ist drei Mal so hoch wie das der aktuellen Programme. Der Ministerrat<br />

und das Europäische Parlament müssen nun die Vorschläge<br />

prüfen, damit sie bis Ende 2005 endgültig verabschiedet werden können.<br />

Im Zuge der Neugestaltung ist geplant, die bisherigen Programme<br />

Sokrates und Leonardo da Vinci zu einem einzigen integrierten<br />

Aktionsprogramm für Bildung und lebenslanges Lernen zusammenzuführen.<br />

Das mit 13,6 Mrd. Euro ausgestattete Programm verfolgt u.a.<br />

das Ziel, die Zahl der Erasmus-Studierenden bis zum Jahr 2011 auf<br />

3 Mio. zu erhöhen. Außerdem soll im Rahmen von Leonardo da Vinci<br />

die Zahl der Praktika in Unternehmen bis zum Jahr 2013 auf 150.000<br />

pro Jahr ansteigen.<br />

Des Weiteren wird ein neues Programm, genannt Tempus Plus,<br />

geschaffen, das das bisherige Tempus-Programm ablösen soll. Tempus<br />

Plus wird sich auf die schulische, universitäre und die Erwachsenen-<br />

Bildung sowie die berufliche Bildung erstrecken. Das Ziel für die Mobilität<br />

lautet: Bis 2013 sollen 100.000 Personen von einer Mobilitätsaktion<br />

unter Tempus Plus profitiert haben.<br />

Am 15. Dezember <strong>2004</strong> fassten das Europäische Parlament und der<br />

Ministerrat eine Entscheidung über ein einheitliches gemeinsames<br />

Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz bei Qualifikationen


und Kompetenzen (Europass). Bei dem Europass handelt es sich um<br />

ein einheitliches Informationsdokument, bestehend aus einem standardisierten<br />

europäischen Lebenslauf und weiteren Unterlagen, die die<br />

individuellen Qualifikations- und Kompetenzprofile sichtbar machen<br />

sollen, was über formale berufliche Befähigungsnachweise hinaus<br />

geht. Der Europass soll die Mobilität der Arbeitnehmer/innen und der<br />

in Ausbildung befindlichen Personen in Europa erleichtern. Mit der<br />

Einführung des „Europass Mobilität“ ist ab 2005 zu rechnen.<br />

1.5 Hochschulraum Europa<br />

Die dynamische Entwicklung zur Schaffung eines europäischen Raums<br />

zur Hochschulbildung bis 2010 setzte sich auch im Berichtszeitraum<br />

fort. Mittlerweile haben 40 europäische Staaten die interministerielle<br />

Vereinbarung unterzeichnet, die die Grundlage des sog. Bologna-Prozesses<br />

bildet. Der Bologna-Prozess intendiert eine bessere Kompatibilität<br />

und Vergleichbarkeit der europäischen Studiengänge und<br />

-abschlüsse, eine Steigerung der Attraktivität von Hochschulstudien in<br />

Europa und die Verbesserung der Mobilität beim Hochschulstudium.<br />

Letztlich wird die Errichtung eines – auch international wahrnehmbaren<br />

– gemeinsamen europäischen Hochschulraums angestrebt. Die<br />

nächste Konferenz der europäischen Bildungsminister wird im Mai<br />

2005 in Bergen/Norwegen (www.bologna-bergen2005.no) stattfinden.<br />

Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung<br />

(BMBF) nahm der Generalsekretär des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s an<br />

dem Bologna-Seminar „Designing policies for mobile students“ teil,<br />

das vom 10. bis 12. Oktober <strong>2004</strong> in Noordwijk/Niederlande statt fand.<br />

Fokus des Seminars, das der Vorbereitung der Ministerkonferenz in<br />

Bergen diente, war das Thema „Studienfinanzierung und Mobilität“.<br />

1.6 European Council for Student Affairs (ECStA)<br />

Mit dem European Council for Student Affairs (ECStA), an dessen<br />

Gründung das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> maßgeblich beteiligt war,<br />

besteht auf europäischer Ebene ein unabhängiger Dachverband, der<br />

über nationale Grenzen hinweg die sozialen und wirtschaftlichen Fragen<br />

des Studiums in Europa in den Mittelpunkt seiner Arbeit stellt.<br />

Derzeit gehören dem ECStA 22 Mitglieder aus 12 Ländern an. Insgesamt<br />

betreuen die im ECStA zusammengeschlossenen Organisationen<br />

über 10 Millionen Studierende.<br />

Im Berichtszeitraum tagte die Mitgliederversammlung des ECStA am<br />

27.2.<strong>2004</strong> in Brüssel. Hier wurde eine modifizierte Satzung des Verbands<br />

verabschiedet. Die Satzungsmodifikationen waren vom Verwaltungsrat<br />

auf seiner Sitzung am 24.11.2003 erarbeitet worden. Die<br />

Änderungen der Satzung sind weniger materieller als eher formaler<br />

Internationale Beziehungen<br />

Schaffung eines<br />

europäischen Raums<br />

zur Hochschulbildung<br />

bis 2010<br />

European Council for<br />

Student Affairs<br />

(ECStA)<br />

modifizierte Satzung<br />

des Verbands verabschiedet<br />

145


Internationale Beziehungen<br />

Achim Meyer auf der<br />

Heyde, Generalsekretär<br />

des DSW, zum<br />

Präsidenten des<br />

ECStA gewählt<br />

146<br />

Natur. Die materiellen Änderungen stellten eine Kompromisslinie zwischen<br />

den beiden „starken“ Mitgliedern des ECStA, dem CNOUS und<br />

dem DSW, dar. Die für das DSW wichtige Option der Einflussnahme<br />

auf politische Programme im Hochschulraum Europa wurde gewahrt.<br />

Mit der Aufnahme des Begriffs „europäischer Hochschulraum“ wurde<br />

der politischen Entwicklung im Bologna-Prozess Rechung getragen, so<br />

dass sowohl der Kreis der potenziellen Mitglieder des ECStA als auch<br />

der Aktionsradius des Verbands erweitert und präzisiert wurde. Weitere<br />

materielle Veränderungen ergeben sich bei den Organen:<br />

- In der Mitgliederversammlung wird das Nationalitätsprinzip<br />

gestärkt, jedes Land erhält, unabhängig von der Zahl der jeweiligen<br />

Mitgliedsorganisationen, zwei Stimmen. Assoziierte Mitglieder<br />

haben weiterhin kein Stimmrecht.<br />

- Im Verwaltungsrat wird das Dachverbandsprinzip gestärkt:<br />

CNOUS, DSW und ANDISU sind geborene Mitglieder, ebenso soll<br />

jedes weitere Land durch eine Dachorganisation – soweit vorhanden<br />

– vertreten sein.<br />

- Der Präsident erhält im Verwaltungsrat eine stärkere Stellung, da<br />

seine Stimme bei Stimmengleichheit ausschlaggebend ist. Der<br />

Präsident wird aus dem Verband gewählt.<br />

- Der bisherige Direktor wird durch einen Generalsekretär für die<br />

Dauer von zwei Jahren ersetzt; dieser ist nunmehr nur einmal<br />

wiederwählbar.<br />

Ferner wurde auf der Mitgliederversammlung die Einrichtung folgender<br />

Arbeitsgruppen beschlossen: 1. Comparison of the European Student<br />

Service Organisations; 2. Student Mobility; 3. Website; 4. Culture&Public<br />

Relations. Das DSW hat die Koordination der ersten AG<br />

übernommen.<br />

Am 15. Oktober <strong>2004</strong> tagte der ECStA-Verwaltungsrat in Ferrara/Italien.<br />

Auf dieser Sitzung wurde Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär<br />

des DSW, zum Präsidenten der europäische Vereinigung gewählt.<br />

In das Amt des Generalsekretärs wurde Jean-Pierre Guyet vom<br />

französischen Dachverband CNOUS gewählt. Die Mandatsdauer für<br />

beide Positionen beträgt zwei Jahre.<br />

2. Ausschuss Internationales<br />

Auf der ersten Sitzung am 22. März <strong>2004</strong> in Berlin wurden folgende<br />

Themen als Schwerpunkte der zweijährigen Amtsperiode der Ausschussmitglieder<br />

festgelegt:<br />

- Hochschulraum Europa/Bologna-Prozess<br />

- Internationalisierung der Hochschulen/Konzertierte Aktion<br />

„Internationales Marketing für den Bildungs- und Forschungsstandort<br />

Deutschland“ (KAIM)


- Soziale und rechtliche Rahmenbedingungen ausländischer Studierender<br />

- Internationale Kooperationen<br />

Die zweite Sitzung des Ausschusses fand am 30. Juni <strong>2004</strong> in München<br />

statt; eine weitere Sitzung wurde am 21. Oktober <strong>2004</strong> in Berlin durchgeführt.<br />

Am 19. August <strong>2004</strong> tagte die ad hoc-Arbeitsgruppe des Ausschusses<br />

Internationales, die sich mit Qualitäts- und Mindeststandards der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

hinsichtlich des Empfangs ausländischer Studierender<br />

befasst.<br />

3. Deutsch-französische Zusammenarbeit der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

3.1 Allgemeine Situation<br />

Die Zusammenarbeit mit den französischen <strong>Studentenwerk</strong>en bildet<br />

den traditionellen Kern der internationalen Aktivitäten des DSW. Sie<br />

besteht bereits seit fast 40 Jahren. Durch zahlreiche Partnerschaftsprogramme<br />

für Studierende und Mitarbeiter/innen der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

auf örtlicher und überregionaler Ebene konnte die gute Zusammenarbeit<br />

zwischen dem DSW und dem Centre National des Œuvres Universitaires<br />

et Scolaires (CNOUS) (www.cnous.fr) sowie zwischen den<br />

örtlichen <strong>Studentenwerk</strong>en und den Centres Régionaux des Œuvres<br />

Universitaires et Scolaires (CROUS) fortgesetzt werden. Dankenswerterweise<br />

wurde die Zusammenarbeit wieder in großen Teilen durch das<br />

Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) unterstützt.<br />

3.2 Amtsantrittsbesuche<br />

Auf Einladung des CNOUS besuchte der Generalsekretär des DSW am<br />

29. Januar <strong>2004</strong> die Geschäftsstelle in Paris und führte hier ein Informationsgespräch<br />

mit dem Direktor des CNOUS, Jacques Soulas. Im<br />

Mittelpunkt des Gesprächs stand die Organisation der Service- und<br />

Beratungsdienste für Studierende und die zukünftigen Anforderungen<br />

an diesen Arbeitsbereich in beiden Ländern. Ferner fand ein Gedankenaustausch<br />

über die Erweiterung und Vertiefung der bestehenden<br />

Kooperationen zwischen beiden Dachorganisationen und deren Mitglieder<br />

statt. Abgerundet wurde der Besuch durch einen Empfang beim<br />

CROUS de Paris sowie einen eintägigen Aufenthalt beim CROUS de<br />

Lyon. Hier hatte der Generalsekretär Gelegenheit, sich vor Ort ein Bild<br />

von der praktischen Arbeit der französischen CROUS zu machen.<br />

Internationale Beziehungen<br />

Informationsgespräch<br />

mit dem<br />

Direktor des CNOUS,<br />

Jacques Soulas<br />

147


Internationale Beziehungen<br />

Fin Séminaire<br />

Plénum: deutschfranzösischesStudierendenseminar<br />

beim<br />

<strong>Studentenwerk</strong><br />

München<br />

148<br />

In Paris nahm der Generalsekretär auch die Gelegenheit zu einem<br />

Informations- und Erfahrungsaustausch mit dem Leiter der Außenstelle<br />

des DAAD in Paris, Stephan Geifes, wahr.<br />

3.3 Zentrales Studierendenseminar in München<br />

Das zentrale deutsch-französische Studierendenseminar fand im<br />

Berichtsjahr vom 1. bis 6. September <strong>2004</strong> beim <strong>Studentenwerk</strong> München<br />

statt. Das Thema des Seminars lautete: „Studentische Mitbestimmung<br />

in den Gremien der <strong>Studentenwerk</strong>e/CROUS: Neueste Entwicklungen“.<br />

Seminarziel war der Systemvergleich zwischen Frankreich<br />

und Deutschland. Die Ergebnissicherung wurde in Form einer Dokumentation<br />

und durch die Erstellung eines Glossars gewährleistet. An<br />

dem Seminar nahmen neben Vertretern/innen des CNOUS und des<br />

DSW acht Studierende aus den Verwaltungsräten der CROUS und der<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e teil.<br />

Während des gesamten Seminars erfolgte eine aktive Einbindung der<br />

Studierenden. Zu den einzelnen Aspekten des Themas hielten sie<br />

Kurzreferate, in denen sie immer auch ihre persönliche Arbeit in den<br />

entsprechenden Gremien reflektierten. Abschließend wurden binationale<br />

Arbeitstandems gebildet. Jedes Tandem stellte einen im Seminar<br />

besprochenen Aspekt in Form eines Schemas, eines Artikels etc. für die<br />

Dokumentation dar. Es wurde auf für beide Nationen gleichermaßen<br />

zugängliche Darstellungsformen Wert gelegt.


3.4 Partnerschaften<br />

Die Partnerschaftsprogramme zwischen deutschen und französischen<br />

<strong>Studentenwerk</strong>en nahmen im Berichtszeitraum – gemeinsam mit den<br />

deutsch-polnischen Partnerschaftsprogrammen – den zahlenmäßig<br />

größten Anteil der Austauschprogramme ein.<br />

Diese Begegnungen haben in der Regel einen berufs- oder hochschulbezogenen<br />

Hintergrund und werden seit Jahren mit Mitteln des<br />

Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) gefördert. Im Bereich<br />

des berufsbezogenen Austauschs wurden <strong>2004</strong> zwar keine Anträge auf<br />

Förderung durch das DFJW gestellt, doch das lässt nicht den Schluss<br />

zu, es fänden keine Programme statt. Da die Teilnehmer/innen solcher<br />

Programme immer häufiger über der beim DFJW zulässigen Altersgrenze<br />

liegen, finanzieren die <strong>Studentenwerk</strong>e die Begegnungen mittlerweile<br />

selber. Das <strong>Studentenwerk</strong> Leipzig bspw. veranstaltete im Juni<br />

<strong>2004</strong> zusammen mit Gästen des CROUS Strasbourg ein Programm zum<br />

Thema „Betreuung und Integration ausländischer Studierender“.<br />

Im Bereich des hochschulbezogenen Austauschs wurden im Berichtszeitraum<br />

drei Begegnungen in Deutschland durch das DFJW gefördert.<br />

Studierende von fünf <strong>Studentenwerk</strong>en wurden in diesem Jahr von<br />

ihren Partnerorganisationen, den CROUS, nach Frankreich eingeladen<br />

und kamen somit auch in den Genuss von DFJW- Fördermitteln.<br />

Das <strong>Studentenwerk</strong> Trier veranstaltete ein Chortreffen mit Studierenden<br />

aus Frankreich, Polen, Deutschland und Luxemburg. Im Hinblick<br />

auf ein zusammen wachsendes Europa arbeitet das <strong>Studentenwerk</strong><br />

Trier seit geraumer Zeit intensiv mit den an seine Region angrenzenden<br />

Nationen zusammen, es ist somit aber häufig von einer Förderung<br />

durch das DFJW ausgeschlossen. Das DFJW bezuschusst zurzeit nur<br />

Begegnungen unter Beteiligung von maximal drei Nationen.<br />

Wie in den Jahren zuvor, gab es bei den Partnerschaftsprogrammen<br />

wieder ein breites Themenspektrum, das Engagement, Kreativität und<br />

die Bereitschaft zur Auseinandersetzung sowie das große Interesse an<br />

den Nachbarn deutlich widerspiegelte. So fand ein Theatertreffen statt,<br />

es gab Sportaustauschprogramme, und bei einer Begegnung griffen die<br />

Studierenden ein hochaktuelles Thema auf: „Eliteuniversitäten als<br />

Modell der Zukunft? Was bedeutet das für den sozialen Auftrag der<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e?“<br />

3.5 Fortbildungsveranstaltung in Tours<br />

Auf Anfrage des CNOUS nahm Dr. Rudolf Pörtner, Geschäftsführer des<br />

<strong>Studentenwerk</strong>s Dresden, an einer Weiterbildungsveranstaltung für<br />

neue Führungskräfte des CNOUS und der CROUS, die vom 20. bis 24.<br />

September <strong>2004</strong> in Tours stattfand, teil. Im Auftrag des DSW stellte<br />

Dr. Pörtner auf dieser Veranstaltung die Struktur und die Aufgaben der<br />

Internationale Beziehungen<br />

Deutsch-Französisches<br />

Jugendwerk<br />

(DFJW)<br />

Fortbildungsveranstaltung<br />

in Tours<br />

149


Internationale Beziehungen<br />

150<br />

ANDISU<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e in Deutschland vor. Außerdem erläuterte er am Beispiel<br />

des <strong>Studentenwerk</strong>s Dresden, welche Maßnahmen die deutschen<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e in Hinblick auf die Internationalisierung der Hochschulen<br />

ergreifen.<br />

3.6 Ausblick: Kolloquium 2006<br />

Das nächste deutsch-französische Kolloquium wird vom 22. bis 26.<br />

August 2006 beim <strong>Studentenwerk</strong> Dresden stattfinden.<br />

4. Trinationale Zusammenarbeit (Deutschland – Italien<br />

– Frankreich)<br />

Auf Einladung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s fand vom 5. bis 6. Mai<br />

<strong>2004</strong> in Berlin erstmalig ein gemeinsames Abstimmungstreffen zwischen<br />

den deutschen, französischen und italienischen Dachverbänden<br />

im Bereich Service- und Beratungsdienste für Studierende statt. Von<br />

italienischer Seite waren der Präsident und der Generalsekretär sowie<br />

die Assistentin der Geschäftsleitung des nationalen Dachverbands<br />

„Associazione Nazionale degli Organismi per il diritto allo studio,<br />

ANDISU“ vertreten. Hierbei handelt es sich um den Anfang 1997<br />

gegründeten, freiwilligen Zusammenschluss aller regionalen Einrichtungen<br />

in Italien, dem derzeit 50 regionale Zentren angehören. Abgesandte<br />

des CNOUS waren der Leiter der Abteilung Internationales und<br />

der Leiter der Unterabteilung Europa. Konkretes Ergebnis des Treffens<br />

war die Erarbeitung einer trinationalen Konvention. Diese definiert die<br />

Eckpunkte der zukünftigen Zusammenarbeit zwischen den genannten<br />

Organisationen. Insgesamt wird eine stärkere Vernetzung zwischen<br />

den Dachverbänden sowie ein einheitlicheres Vorgehen auf europäischer<br />

Ebene angestrebt. Offiziell verabschiedet wurde die Konvention<br />

auf der von der ANDISU am 13./14. Oktober <strong>2004</strong> in Venedig organisierten<br />

Konferenz zum Thema „Mobility is Knowledge“.<br />

5. Zusammenarbeit mit Institutionen in Mittel- und<br />

Osteuropa (MOE)<br />

5.1 Deutsch-Polnisches Kolloquium vom 1. bis 3. Juni <strong>2004</strong> in<br />

Bonn<br />

Das 4. Deutsch-Polnische Kolloquium zum Thema „Die soziale und<br />

kulturelle Dimension im Hochschulraum Europa aus der Perspektive<br />

Polens und Deutschlands“ fand vom 1. bis 3. Juni <strong>2004</strong> in Bonn statt.<br />

Unterstützt wurde das diesjährige Kolloquium vom deutschen Bundesministerium<br />

für Bildung und Forschung (BMBF). Das polnische<br />

Ministerium für Nationalbildung und Sport hatte seinerseits die<br />

Schirmherrschaft über die Veranstaltung übernommen.


Von deutscher Seite nahmen an der Veranstaltung Geschäftsführer/innen<br />

bzw. Vertreter/innen von 17 <strong>Studentenwerk</strong>en, Mitglieder des<br />

DSW-Vorstands sowie der Präsident und der Generalsekretär des DSW<br />

teil. Mit 36 Teilnehmer/innen war die Beteiligung der polnischen<br />

Hochschulen am Kolloquium äußerst zufriedenstellend. Von polnischer<br />

Seite nahmen zumeist die<br />

Prorektoren für studentische<br />

Angelegenheiten bzw. für Bildung<br />

teil.<br />

Den Auftakt der Veranstaltung<br />

bildeten politische Impulsreferate,<br />

die sich vor dem Hintergrund<br />

des fortschreitenden Bologna-<br />

Prozesses und der unlängst erfolgten<br />

EU-Erweiterung mit aktuellen<br />

Fragen der Bildungspolitik<br />

auf europäischer bzw. nationalstaatlicher<br />

Ebene befassten. Die<br />

zur Etablierung eines Hochschulraums<br />

Europa bis 2010 eingeleiteten<br />

Entwicklungen wurden dokumentiert<br />

und die Anforderungen<br />

an die <strong>Studentenwerk</strong>e und die<br />

sozialen Einrichtungen an den polnischen Hochschulen erörtert. In<br />

ihrem Grundsatzreferat zu den neuen Initiativen der Europäischen<br />

Union auf dem Gebiet der Bildungspolitik erläuterte Ruth Hieronymi,<br />

MdEP, insbesondere den Vorschlag der Kommission über die neue<br />

Generation von Programmen im Bereich allgemeine und berufliche<br />

Bildung nach 2006. Die Vertreterin des polnischen Bildungsministeriums,<br />

Ewa Sciezek, erläuterte anschließend die in Polen bereits erfolgten<br />

Hochschulreformen (wie Einführung der Autonomie der Hochschulen,<br />

Zulassung der Privatisierung der Hochschulen etc.) sowie<br />

weitere Reformvorhaben im Bildungsbereich – mit Fokus auf die soziale<br />

Infrastruktur an Hochschulen (z.B. Finanzierung des Wohnheimbaus,<br />

Änderung der Studienfinanzierung, Einführung von Studiengebühren<br />

etc.). MinDirig. Christoph Ehrenberg vom BMBF zeichnete ein<br />

Bild der deutschen Internationalisierungsbestrebungen im Bildungsbereich.<br />

Er wies darauf hin, dass die an deutschen Hochschulen eingeschriebenen<br />

polnischen Studierenden die zweitgrößte Gruppe nach der<br />

Türkei darstellen würden. Hingegen sei die Zahl der deutschen Studierenden,<br />

die ein Studium in Polen aufnehmen, verschwindend<br />

gering. Hier gelte es, Maßnahmen zu ergreifen, die diesen Einbahnstraßen-Effekt<br />

beenden würden. Nachfolgend erläuterte Birger Hendriks<br />

in seiner Funktion als Vertreter der deutschen Länder im Bologna-Prozess<br />

den Stand der Vorbereitungen der Bologna-Nachfolgekon-<br />

Internationale Beziehungen<br />

4. Deutsch-Polnisches<br />

Kolloquium: Prof. Dr.<br />

Matthias Winiger,<br />

Rektor der Universität<br />

Bonn (Foto: <strong>Studentenwerk</strong><br />

Bonn)<br />

151


Internationale Beziehungen<br />

4. Deutsch-Polnisches<br />

Kolloquium (v.l.n.r.):<br />

Birger Hendriks, Vertreter<br />

der deutschen<br />

Länder im Bologna-<br />

Prozess; Achim<br />

Meyer auf der<br />

Heyde, Generalsekretär<br />

des DSW; Min-<br />

Dirig. Christoph<br />

Ehrenberg, BMBF<br />

(Foto: <strong>Studentenwerk</strong><br />

Bonn)<br />

152<br />

ferenz in Bergen/Norwegen in 2005. Die Beachtung der sozialen<br />

Dimension des Hochschulraum Europas sei – neben den konkreten<br />

Schwerpunktsetzungen der Konferenz – als übergreifendes Ziel formuliert<br />

worden.<br />

In einem zweiten Themenblock widmete sich das Kolloquium den Fragen<br />

der Organisation der sozialen Infrastruktur für Studierende in<br />

Polen und Deutschland. In einem Grundsatzreferat erörterte Dr. Ralf<br />

Schmidt-Röh, Geschäftsführer des <strong>Studentenwerk</strong>s Jena-Weimar, die<br />

Aufgaben, die Struktur und die Arbeitsweise der <strong>Studentenwerk</strong>e in<br />

Deutschland. Das Parallelreferat zur Organisation der sozialen Infrastruktur<br />

an Hochschulen in Polen hielt Prof. Dr. Wladyslaw Koc, Prorektor<br />

für Studentische Angelegenheiten/Bildung an der Technischen<br />

Universität Danzig. Anschließend folgte ein Vortrag von Grzegorz<br />

Murzanski, Präsident der Stiftung<br />

der Studierenden und Akademiker<br />

der Jagellonen-Universität,<br />

über die Organisation und<br />

die Tätigkeitsfelder der studentischen<br />

Stiftungen in Polen. Die<br />

Referate von Prof. Koc und<br />

Grzegorz Murzanski verdeutlichten,<br />

dass Service- und Beratungsleistungen<br />

für Studierende<br />

in Polen sowohl von den Abteilungen<br />

für Bildung der jeweiligen<br />

Hochschulen als auch von<br />

Stiftungen wahrgenommen<br />

werden. Hochschulen und Stiftungen<br />

arbeiten hier komplementär.<br />

Die studentische Selbstverwaltung<br />

in Polen stellte<br />

Michal Smierciak, Vorsitzender<br />

der studentischen Selbstverwaltung an der Wirtschaftshochschule<br />

Warschau vor. Ergänzt wurde dieser Vortrag durch das Referat von Heiner<br />

Fechner, studentisches Mitglied im DSW-Vorstand, der die Situation<br />

der studentischen Selbstverwaltung in Deutschland näher erläuterte.<br />

Obwohl es zwischen beiden Ländern hinsichtlich der Entstehungsgeschichte<br />

und der Organisationsstruktur zahlreiche Parallelen gibt,<br />

scheint das polnische Selbstverwaltungssystem weniger politisch als<br />

das deutsche zu sein.<br />

Ein dritter Schwerpunkt des Kolloquiums war die Präsentation verschiedener<br />

Mittlerorganisationen, die Programme zur Förderung von<br />

deutsch-polnischen Begegnungen aufgelegt haben. Der Deutsche Akademische<br />

Austauschdienst (DAAD) wurde von Thomas Zettler, Referat


Mittelosteuropa, vorgestellt. Die Arbeit des Deutsch-Polnischen<br />

Jugendwerks (DPJW) und dessen Aufgabenschwerpunkte für das Jahr<br />

<strong>2004</strong> erläuterte die Generalssekretärin, Dr. Doris Lemmermeier. Programme<br />

und weitere Initiativen<br />

der Robert Bosch Stiftung zur Förderung<br />

des deutsch-polnischen<br />

Dialogs präsentierte PD Dr. Joachim<br />

Rogall, Leiter des ProgrammbereichsVölkerverständigung<br />

mit Mittel- und Osteuropa.<br />

In einem abschließenden Themenblock<br />

wurde der derzeitige<br />

Stand der deutsch-polnischen<br />

Partnerschaften zwischen den<br />

<strong>Studentenwerk</strong>en und den sozialen<br />

Einrichtungen an den Hochschulen<br />

in Polen beleuchtet (Referenten:<br />

Joachim Gollwitzer,<br />

Geschäftsführer des <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

Erlangen-Nürnberg; Prof.<br />

Dr. Bronislaw Barchanski, Akademia Górniczo-Hutnicza, Krakau;<br />

Krystyna Galinska, Leiterin des Akademischen Auslandsamts, Technische<br />

Universität Breslau und Dr. Ing. Krzysztof Rudno-Rudzinski, Prorektor<br />

für studentische Angelegenheiten Technische Universität Breslau).<br />

Auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen wurden Empfehlungen<br />

für die zukünftige Zusammenarbeit ausgesprochen:<br />

- Maßnahmen zur Verbesserung der Fremdsprachenfähigkeit von<br />

Studierenden (Ausbau von Angeboten, insbesondere für Studierende<br />

naturwissenschaftlich-technischer Studienrichtungen)<br />

- Förderung des interkulturellen Austauschs von Studierenden als<br />

Ergänzung zum Fachstudium (z.B. Austausch studentischer Kulturgruppen,<br />

jährliche Kulturfestivals für Studierende im Sinne der<br />

studentischen Kulturtage in Krakau 2001, Plakatwettbewerbe<br />

etc.)<br />

- Errichtung eines europäischen Stipendiensystems, das z.B.<br />

Garantien für die Inanspruchnahme sozialer Dienstleistungen für<br />

Studierende bietet (Zusicherung von Wohnheimplätzen für ausländische<br />

Studierende, Zugang zu Mensen und Cafeterien,<br />

Zugang zu Beratungsdiensten etc.)<br />

- Ausbau des Angebots an Hospitationen/Berufspraktika für Studierende<br />

(bei den <strong>Studentenwerk</strong>en/den sozialen Einrichtungen<br />

an polnischen Hochschulen)<br />

- Ausbau der Mobilität von Lehrenden und Studierenden u.a.<br />

durch verstärkte Einrichtung von Doppeldiplom-Studienengängen<br />

Internationale Beziehungen<br />

4. Deutsch-Polnisches<br />

Kolloquium: Blick ins<br />

Plenum (Foto: <strong>Studentenwerk</strong><br />

Bonn)<br />

153


Internationale Beziehungen<br />

154<br />

DPJW<br />

- Herstellung von Synergieeffekten zwischen Förderprogrammen<br />

von Mittlerorganisationen<br />

Neben der inhaltlichen Auseinandersetzung diente das Kolloquium<br />

dem Ausbau bzw. der Verfestigung der Partnerschaftsbeziehungen<br />

zwischen den <strong>Studentenwerk</strong>en in Deutschland und den sozialen<br />

Hochschuleinrichtungen in Polen. Die Mehrzahl der Anwesenden signalisierte<br />

ein großes Interesse an einer Vernetzung und forderte das<br />

DSW auf, bei der „Partnervermittlung“ behilflich zu sein.<br />

Dem Deutschen <strong>Studentenwerk</strong> liegt eine Einladung der Universität<br />

Danzig vor, die das Folgekolloquium im Juni 2005 durchführen möchte.<br />

5.2 Zusammenarbeit mit dem Deutsch-Polnischen Jugendwerk<br />

(DPJW)<br />

Seit Anfang 1995 fungiert das DSW für das DPJW als Zentralstelle für<br />

die deutschen <strong>Studentenwerk</strong>e bei der Vergabe von Fördermitteln. Mit<br />

einer Zahl von mittlerweile über 90 Begegnungen zwischen deutschen<br />

und polnischen Studierenden sowie jungen Mitarbeitern/innen von<br />

<strong>Studentenwerk</strong>en, die in dieser Zeit gefördert werden konnten, hat die<br />

Zusammenarbeit mit dem DPJW einen festen Platz in der internationalen<br />

Kooperation des DSW eingenommen.<br />

Ziel der Programme des DPJW ist die interkulturelle Begegnung von<br />

Jugendlichen. Gefördert werden daher Austauschprogramme für Studierende,<br />

nicht aber der wissenschaftliche Hochschulaustausch. Das<br />

DPJW fördert unter gewissen Umständen auch trinationale Programme,<br />

an denen Jugendliche bzw. junge Berufstätige, Fachkräfte und<br />

Multiplikatoren des Jugendaustauschs teilnehmen. Im Berichtsjahr<br />

fanden neun Begegnungen in Polen und Deutschland statt, die die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

gemeinsam mit ihren polnischen Partnerorganisationen<br />

ausrichteten. Hinzu kamen zwei vierwöchige Praktikumsaufenthalte<br />

junger Polen in Deutschland. Zur Diskussion stand <strong>2004</strong> die Wahrnehmung<br />

der neuen EU-Partner Deutschland und Polen, besonders im Alltag<br />

junger Leute.<br />

Daneben spielte auch der musikalische Austausch eine bedeutende<br />

Rolle. Eine Jazzcombo wurde zum gemeinsamen Musizieren auf die<br />

Juvenalia in Torun eingeladen. Bei zwei weiteren Begegnungen<br />

bestimmte die gemeinsame Probenarbeit für die Realisierung eines<br />

Chorkonzerts das Programm.<br />

Der schon traditionelle Sportaustausch eines <strong>Studentenwerk</strong>s wurde<br />

durch das Aufeinandertreffen zweier Volleyballteams mit abschließendem<br />

Turnier fortgesetzt.


5.3 Albanien<br />

Seit 1996 unterhält das <strong>Studentenwerk</strong> Siegen eine Partnerschaft mit<br />

dem <strong>Studentenwerk</strong> Tirana. Im November <strong>2004</strong> führte eine albanische<br />

Delegation, bestehend aus drei Studierendenvertretern sowie dem<br />

Direktor der Studentenstadt, einen vom <strong>Studentenwerk</strong> Siegen in<br />

Kooperation mit dem Deutschen <strong>Studentenwerk</strong> organisierten einwöchigen<br />

Informationsbesuch in Deutschland durch. Im Rahmen des<br />

Besuchs erhielt die Delegation eine Intensiveinführung in die Arbeit<br />

und die Struktur eines lokalen <strong>Studentenwerk</strong>s – exemplarisch dargestellt<br />

am <strong>Studentenwerk</strong> Siegen. In diesem Kontext hatte die Delegation<br />

auch Gelegenheit zur Teilnahme an der Verwaltungsratssitzung des<br />

<strong>Studentenwerk</strong>s Siegen. Weitere Programmpunkte waren der Empfang<br />

beim Kanzler der Universität Siegen, beim Akademischen Auslandsamt<br />

und beim Bürgermeister. Ein Informationsgespräch mit<br />

anschießender Evaluierung des gesamten Besuchs fand beim Deutschen<br />

<strong>Studentenwerk</strong> in Bonn statt. Die Delegationsreise wurde mit<br />

maßgeblicher finanzieller Unterstützung der Robert Bosch Stiftung<br />

durchgeführt.<br />

6. Deutsch-amerikanische Zusammenarbeit<br />

6.1 Allgemeine Zusammenarbeit mit Einrichtungen in den USA<br />

Seit Jahren bestehen Kontakte zu verschiedenen amerikanischen<br />

Hochschuleinrichtungen, insbesondere zu der National Association of<br />

Student Personnel Administrators (NASPA) (www.naspa.org). Hierbei<br />

handelt es sich um eine traditionsreiche Hochschulorganisation in den<br />

USA mit ca. 8.000 Einzelmitgliedern und über 1.175 Mitgliedsorganisationen.<br />

Die Mitglieder kommen hauptsächlich aus den Arbeitsbereichen<br />

Studentische Unterbringung, Beratungsdienste, Berufsberatung,<br />

Studienfinanzierung, Angebote für Minderheiten und Studentische<br />

Aktivitäten.<br />

6.2 Internationales Symposium und NASPA-Jahrestagung<br />

Das 9. Internationale Symposium am 27. und 28. März <strong>2004</strong> in Denver/Colorado<br />

wurde im Rahmen der Jahreskonferenz der National<br />

Association of Student Personnel Administrators (NASPA) veranstaltet.<br />

Das Thema des Symposiums lautete „Bringing Students to the Institiutions“.<br />

An der Veranstaltung nahmen ca. 80 Teilnehmer/innen aus 12<br />

Ländern teil.<br />

Integraler Bestandteil des Internationalen Symposiums war der Besuch<br />

von drei Bildungseinrichtungen unterschiedlichen Typus im Großraum<br />

Denver. Besichtigt wurden das Community College of Denver, das<br />

Metropolitan State College of Denver und die School of Mines in Gol-<br />

Internationale Beziehungen<br />

9. Internationales<br />

Symposium<br />

155


Internationale Beziehungen<br />

156<br />

NASPA-Jahreskonferenz<br />

Studienreise in die<br />

USA<br />

den. Im Rahmen der Besichtigung wurden grundlegende Informationen<br />

über das amerikanische Hochschulsystem sowie Spezifika der<br />

besuchten Einrichtungen vermittelt.<br />

Zentrales Ergebnis der Evaluierung des Symposiums ist das Anliegen<br />

nach einer strukturierten Form der Zusammenarbeit zwischen den<br />

amerikanischen und europäischen Partnern. In diesem Kontext wird<br />

eine zukünftige gemeinsame Beteiligung z.B. an Ausschreibungen der<br />

Europäischen Union (EU) und des Funds for the Improvement of<br />

Postsecondary Education (FIPSE) im Bereich Hochschul- und Berufsbildung<br />

angestrebt.<br />

Im Anschluss an das Internationale Symposium fand die NASPA-Jahreskonferenz<br />

statt, die mit ca. 3.000 Teilnehmer/innen – wie in den<br />

Vorjahren – stark frequentiert war. Thema der NASPA-Konferenz war<br />

„It´s about students periode“. In zahlreichen Vorlesungen, Round-<br />

Table-Diskussionen und Workshops wurde das gesamte Themenspektrum<br />

der Beratungs- und Serviceangebote für Studierende an amerikanischen<br />

Hochschulen vorgestellt und diskutiert. Im Rahmen der<br />

NASPA-Konferenz fand neben einer Karriereberatung und einer Jobvermittlung<br />

auch eine Messe statt, auf der über 80 Aussteller eine breite<br />

Palette an Produkten und Dienstleistungen für Studierende anboten.<br />

In Hinblick auf den Informations- und Erfahrungsaustausch im internationalen<br />

Bereich kommen dem Internationalen Symposium und der<br />

NASPA-Jahreskonferenz eine große Bedeutung zu. Die fortschreitende<br />

Internationalisierung der Studienangebote und die Diskussion über die<br />

Reform des Hochschulwesens in Deutschland bedingen, dass genaue<br />

Kenntnisse über die sozialen Infrastrukturen an Hochschulen in anderen<br />

Ländern – insbesondere der USA – an Bedeutung gewinnen. Das<br />

Internationale Symposium und die NASPA-Jahreskonferenz bieten<br />

hierzu das geeignete Forum.<br />

6.3 Studienreise in die USA auf Einladung der NASPA<br />

Auf Einladung der NASPA nahmen die Geschäftsführer/innen der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

Berlin, Hamburg, Wuppertal, Rostock und Tübingen vom<br />

5. bis 13. November <strong>2004</strong> an einer Studienreise in die USA (Bundesstaat<br />

Tennessee) teil. Ziel der Reise war es, den Teilnehmer/innen<br />

einen Einblick in das Hochschulsystem der USA zu geben sowie Kenntnisse<br />

über die Organisation und das Spektrum der „student services“<br />

an den amerikanischen Hochschulen zu vermitteln. Für die Gestaltung<br />

der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen<br />

des Studierens sowie der Service- und Beratungsleistungen für Studierende<br />

sind in den USA die Abteilungen „Student Affairs“/„Student Services“<br />

zuständig, die integrale Bestandteile der jeweiligen Hochschulen<br />

sind. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über


die Perspektiven für das Zusammenwirken von Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

in Deutschland bot die Studienreise die Möglichkeit, das<br />

in den Medien oft als Reformmodell zitierte amerikanische Hochschulsystem<br />

besser kennen zu lernen. Auf Anregung der amerikanischen<br />

Partner wurde die Reise erstmalig mit der Teilnahme an einer<br />

Regionalkonferenz (Southern Association for College Student Affairs,<br />

SACSA) kombiniert, die vom 6. bis 9. November <strong>2004</strong> in Chattanooga,<br />

Tennessee, stattfand. Im Anschluss an die Konferenz besuchten die<br />

Teilnehmer/innen Hochschuleinrichtungen unterschiedlichen Typus<br />

(wie staatliche und private Hochschulen, 2-years colleges, 4-years colleges,<br />

community colleges, große und kleine Hochschulen etc.) in<br />

Tennessee. Für die Planung und die Koordination der Studienreise war<br />

auf amerikanischer Seite Patricia Terrell, Vice President, Student<br />

Affairs, University of Kentucky, zuständig. Sie wurde hierbei durch die<br />

Präsidentin von SACSA, Lisa Bardill, unterstützt.<br />

6.4 Carl Duisberg Gesellschaft International (CDS)<br />

Am 30. März <strong>2004</strong> führte der DSW-Generalsekretär ein Informationsgespräch<br />

mit dem Geschäftsführer der Carl Duisberg Gesellschaft International<br />

(CDS), Robert Fenstermacher. Die 1968 gegründete CDS mit<br />

Sitz in New York ist eine gemeinnützige Organisation für internationale<br />

Weiterbildung und Personalentwicklung. Sie organisiert praxisorientierte<br />

Trainings-, Austausch- und Fremdsprachenprogramme – vorwiegend<br />

für junge Berufstätige und Studierende. Ein Schwerpunkt dieser<br />

Programme liegt auf der deutsch-amerikanischen Kooperation. Im Auftrag<br />

des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s fungiert die CDS als lokaler<br />

Ansprechpartner für amerikanische Studierende und Hochschulabsolventen<br />

im Rahmen des Robert Bosch Tutorenprogramms und erteilt<br />

hierzu Auskünfte. Die CDS nimmt auch die Vorauswahl der amerikanischen<br />

Kandidaten vor. Im Gespräch wurden Überlegungen zu potenziellen<br />

Kooperationsfeldern angestellt. Unter dem Eindruck der<br />

NASPA-Konferenz sieht das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> einen hohen<br />

Bedarf an einer Qualifizierungsmaßnahme für Mitarbeiter/innen der<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e in Führungspositionen im Bereich „student affairs“.<br />

6.5 Max Kade Foundation<br />

Am 31. März <strong>2004</strong> fand in New York ein Gespräch zwischen dem<br />

Generalsekretär des DSW und der neuen Vorstandsvorsitzenden der<br />

Max Kade Foundation, Lya Friedrich Pfeifer, statt. Friedrich Pfeifer<br />

erläuterte, dass sie in ihrer neuen Funktion als Nachfolgerin von Dr.<br />

Hans G. Hachmann grundsätzlich an dessen Schwerpunktsetzungen<br />

festhalten wolle. Neue Förderlinien kämen derzeit nicht in Betracht.<br />

Im Vordergrund stünde nach wie vor die Förderung der deutschen<br />

Internationale Beziehungen<br />

157


Internationale Beziehungen<br />

158<br />

Max Kade<br />

Foundation<br />

APSSA<br />

Sprache und Landeskunde in Amerika bzw. der amerikanischen Sprache<br />

und Landeskunde im deutschsprachigen Raum.<br />

Die 1944 gegründete Max Kade Foundation setzte sich in ihrer<br />

Anfangszeit für die Förderung bedürftiger deutscher Auswanderer in<br />

den USA sowie für die Wahrung deutscher Kunst und Kultur in den<br />

USA ein. Später war es vor allem das Ziel der Stiftung, „Freundschaft<br />

zu säen, wo Feindschaft entstanden war“. So half sie u.a. den kriegsgeschädigten<br />

Deutschen mit Lebensmittellieferungen. Heute werden in<br />

den USA und in Deutschland die Stiftungsmittel hauptsächlich für den<br />

Bau von Studentenwohnheimen zur Verfügung gestellt.<br />

6.6 Fulbright Kommission<br />

Wie in den Jahren zuvor, beteiligte sich das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong><br />

auch <strong>2004</strong> aktiv an dem von der Fulbright-Kommission durchgeführten<br />

„Fulbright Seminar for U.S. Administrators in International Education“:<br />

Am 22. April <strong>2004</strong> wurden die 25 amerikanischen Seminarteilnehmer/innen<br />

im Max Kade Meeting Center im DSW in Berlin empfangen<br />

und über Organisation, Struktur und Aufgaben der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

in Deutschland in Kenntnis gesetzt.<br />

Das Fulbright-Programm, das im Jahr 2003 sein 50-jähriges Jubiläum<br />

feierte, hat seit seinem Bestehen mehr als 30.000 Menschen einen Auslandsaufenthalt<br />

in den USA bzw. in Deutschland ermöglicht. Jährlich<br />

können rd. 700 Stipendiaten in den USA oder in Deutschland studieren,<br />

forschen, lehren und sich weiterbilden. Auch für die <strong>Studentenwerk</strong>svertreter<br />

stehen hier entsprechende Programme zur Verfügung.<br />

7. Zusammenarbeit mit Einrichtungen im asiatischpazifischen<br />

Raum<br />

Seit vielen Jahren unterhält das DSW intensive Kontakte zur Asia Pacific<br />

Student Service Association (APSSA). Die APSSA ist der Dachverband<br />

von 46 Organisationen, die in neun Ländern im asiatisch-pazifischen<br />

Raum für die wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden<br />

zuständig sind. Zwischen dem DSW und der APSSA findet ein<br />

regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch statt.<br />

8. Tutorenprogramm der Robert Bosch Stiftung<br />

Das DSW leistet mit der Durchführung dieses aus Mitteln der Robert<br />

Bosch Stiftung geförderten Projekts einen wesentlichen Beitrag zum<br />

nicht fachgebundenen Hochschulaustausch zwischen den Bundesländern<br />

und den USA, Frankreich, Polen, der Tschechischen Republik und<br />

der Russischen Föderation.


Im Rahmen des Programms steht den Tutoren für die Dauer ihres Aufenthalts<br />

ein Mitarbeiter der <strong>Studentenwerk</strong>e beratend zur Seite. Ferner<br />

stellen die <strong>Studentenwerk</strong>e den Tutoren Wohnraum zur Verfügung.<br />

Das Arbeitsfeld des Sprachtutors ist vielfältig. Es beinhaltet die Durchführung<br />

von Sprachkursen, Konversationsübungen und Gesprächskreisen<br />

über landeskundliche Themen sowie die Unterstützung der<br />

Beratungstätigkeit am Hochschulort durch Sprechstunden, in denen<br />

der Tutor den Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt planen, zur<br />

Verfügung steht. Daneben ist die Teilnahme an kulturellen Aktivitäten<br />

wie Film- und Musikabenden, Chor- und Theaterveranstaltungen in<br />

Studentenwohnheimen und anderen Einrichtungen Teil der Tutorentätigkeit.<br />

Das Robert-Bosch-Programm bietet den Tutoren so die<br />

Gelegenheit, einerseits Lebensweise, Geschichte, Entwicklung und<br />

Probleme in den Bundesländern zu erfahren und andererseits ein wirklichkeitsnahes<br />

Amerika-, Frankreich-, Polen-, Tschechien- und Russlandbild<br />

ihres Mutterlands zu vermitteln – inklusive Sprachkenntnisse.<br />

8.1 Programmjahr 2003/<strong>2004</strong><br />

Auch <strong>2004</strong> betreute das DSW das Tutorenprogramm der Robert Bosch<br />

Stiftung zur Förderung der amerikanischen, französischen, polnischen,<br />

tschechischen und russischen Sprache und Landeskunde in der<br />

Bundesrepublik Deutschland (www.tutorenprogramm.de). In der<br />

zwölften Programmphase vom 20.9.2003 bis 20.7.<strong>2004</strong> lebten 16 amerikanische,<br />

14 französische, 14 polnische, 11 tschechische und 13 russische<br />

Hochschulabsolventen als Tutoren in Wohnheimen der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Einsatzorte waren:<br />

Augsburg, Bamberg, Berlin, Bochum, Bonn, Chemnitz, Coburg, Cottbus,<br />

Darmstadt, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Erlangen, Frankfurt am<br />

Main, Frankfurt (Oder), Freiberg, Freiburg, Gießen, Göttingen, Greifswald,<br />

Halle, Heidelberg, Ilmenau, Jena, Karlsruhe, Kassel, Kiel, Köln,<br />

Leipzig, Magdeburg, Mainz, Marburg, München, Münster, Potsdam,<br />

Regensburg, Rostock, Saarbrücken, Trier, Tübingen, Weimar, Wuppertal,<br />

Würzburg und Zwickau.<br />

Nach dem Einführungsseminar im Jahr 2003 fand das Zwischenseminar<br />

vom 12. bis 16. 1. <strong>2004</strong> in Freiberg statt. Schwerpunkt des ersten<br />

Seminartags war der Didaktikunterricht, während sich der zweite Tag<br />

mit dem Thema Projektmanagement befasste. Den Abschluss des<br />

Seminars bildete ein kulturelles und regionalspezifisches Rahmenprogramm.<br />

Das Abschlussseminar wurde vom 12. bis 15.7.<strong>2004</strong> in den Berliner<br />

Räumen der Robert Bosch Stiftung durchgeführt. Am ersten Tag<br />

besuchten die Teilnehmer/innen das Jüdische Museum Berlin und das<br />

Internationale Beziehungen<br />

Tutorenprogramm<br />

der Robert Bosch<br />

Stiftung<br />

159


Internationale Beziehungen<br />

oben: Vor dem Haus<br />

der Robert Bosch<br />

Stiftung in Berlin:<br />

PD Dr. Joachim<br />

Rogall, Leiter des<br />

Programmbereichs<br />

Völkerverständigung<br />

mit Mittel- und Osteuropa,<br />

inmitten der<br />

Tutoren/innen (Foto:<br />

Rolf Schulten)<br />

rechts: Abschied: die<br />

Robert-Bosch-Tutorinnen<br />

und Tutoren<br />

des Programmjahrs<br />

2003/<strong>2004</strong><br />

(Foto: Rolf Schulten<br />

160<br />

8.2 Programmjahr <strong>2004</strong>/2005<br />

Deutsche <strong>Studentenwerk</strong>. Anschließend unternahmen<br />

sie eine Schifffahrt auf der Spree. Am zweiten<br />

Seminartag stellten die Tutoren Einzelprojekte vor,<br />

die sie mit zusätzlicher finanzieller Unterstützung<br />

der Robert Bosch Stiftung im Rahmen ihres Tutoriums<br />

durchgeführt hatten. Dabei brachten sie den<br />

deutschen Studierenden ihr Heimatland mit viel<br />

Engagement und Kreativität näher. Zu den Einzelmaßnahmen<br />

zählten u.a. eine von mehreren polnischen<br />

Tutorinnen organisierte Fotowanderausstellung,<br />

die subjektive Eindrücke deutscher Studierender<br />

von einer Reise nach Polen wiedergab, ein Seminar<br />

zum Thema „Russland, das Märchenland“, die<br />

Konzerttour einer französischen Band, eine polnisch-slowakisch-tschechische<br />

Kulturnacht aus<br />

Anlass der EU-Erweiterung sowie ein internationales<br />

Theaterprojekt über das „Deutschlandbild von<br />

Tutoren“. Nach der feierlichen Verleihung der Zeugnisse<br />

fuhren die Tutoren nach Paretz, wo das Seminar<br />

auf dem Gutshof des Leiters des Berliner Büros<br />

der Stiftung ausklang.<br />

Auch <strong>2004</strong> wurde das Programm aufgrund der sehr positiven Resonanz<br />

von Seiten der Tutoren, der Studierenden sowie der Universitäten und<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e fortgeführt.


Wie bereits im Vorjahr, fand die Rekrutierung der amerikanischen<br />

Tutoren für das Programmjahr <strong>2004</strong>/2005 mit Unterstützung der Carl<br />

Duisberg Gesellschaft International (CDS) mit Sitz in New York statt.<br />

Die russischen Tutoren wurden durch die Robert Bosch Stiftung, die<br />

tschechischen und polnischen durch die Stiftung und das DSW ausgewählt.<br />

An der Auswahl der französischen Tutoren waren die Stiftung,<br />

das DSW, die Vereinigung ehemaliger französischer Tutoren (AsBo)<br />

und das CNOUS beteiligt.<br />

Insgesamt nehmen am Programmjahr <strong>2004</strong>/2005 16 amerikanische, 15<br />

französische, 12 polnische, 14 tschechische und 9 russische Tutoren<br />

teil. In den Teilnehmerzahlen wurde bereits der Verlängerungswunsch<br />

von einer russischen, zwei französischen, drei tschechischen, drei polnischen<br />

und einem amerikanischen Tutor berücksichtigt. Die Verlängerungstutoren<br />

sollen als sog. Ländervertreter oder Länderkoordinatoren<br />

den neuen Teilnehmern/innen den Start in das Programmjahr<br />

erleichtern und ihnen beratend zur Seite stehen.<br />

Auf Anregung der Robert Bosch Stiftung sollen im Programmjahr<br />

<strong>2004</strong>/2005 erstmals Tutoren an ausgewählten Standorten als sog. Kulturmanager/innen<br />

fungieren. Diese Tutoren sind bei den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

in Dresden und Heidelberg eingesetzt.<br />

Das Einführungsseminar des Programmjahrs <strong>2004</strong>/2005 fand vom<br />

2. bis 7.10.<strong>2004</strong> in Berlin statt. Die Tutoren wurden in Grundsatzreferaten<br />

mit der Robert Bosch Stiftung sowie der Arbeit des Deutschen<br />

<strong>Studentenwerk</strong>s und der <strong>Studentenwerk</strong>e vertraut gemacht. Darüber<br />

hinaus bereiteten sie sich in einem intensiven Didaktikseminar auf ihre<br />

Internationale Beziehungen<br />

Kennenlernen mit<br />

Spielen und<br />

Geschenken: die<br />

Robert Bosch Tutoren/innen<br />

des Programmjahrs<br />

<strong>2004</strong>/2005<br />

161


Internationale Beziehungen<br />

Delegation aus dem<br />

Japanischen Bildungsministerium<br />

162<br />

Sprachlehrtätigkeit und ihre sonstigen Aufgaben am Einsatzort vor. Da<br />

viele Tutoren während ihres Aufenthalts Einzelprojekte durchführen,<br />

wurde außerdem eine Einführung in das Projektmanagement angeboten.<br />

Den Tutoren wurde auch die Möglichkeit zu einem intensiven<br />

Erfahrungsaustausch mit den Verlängerungskandidaten ihres jeweiligen<br />

Heimatlands gegeben. Letztlich diente das Einführungsseminar<br />

auch dem gegenseitigen Kennenlernen der Tutoren. Abgerundet wurde<br />

es durch ein kulturelles Rahmenprogramm.<br />

8.3 Ausblick<br />

Nach Ablauf der aktuellen Programmphase <strong>2004</strong>/2005 wird das Tutorenprogramm<br />

von der Robert Bosch Stiftung eingestellt. Dies wird seitens<br />

der Robert Bosch Stiftung mit der sehr langen Förderdauer des<br />

Programms begründet. Im Rahmen des Abschlussseminars der Tutoren<br />

des Studienjahrs <strong>2004</strong>/2005 wird eine Festveranstaltung anlässlich der<br />

Beendigung und Würdigung des Programms stattfinden.<br />

Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> hat bereits mit der Robert Bosch Stiftung<br />

Überlegungen über weitere Kooperationsformen angestellt. Mit Förderung<br />

der Stiftung soll ein neues Programm für die <strong>Studentenwerk</strong>e aufgelegt<br />

werden. Hierbei handelt es sich um neunmonatige Praktika für<br />

junge und potenzielle Führungskräfte im Bereich der Service- und<br />

Beratungseinrichtungen der <strong>Studentenwerk</strong>e. Ein entsprechender<br />

Antrag wird bei der Stiftung im Januar 2005 eingereicht werden.<br />

9. Delegationsreisen und -besuche<br />

9.1 Delegation aus Japan<br />

Am 18. Februar <strong>2004</strong> empfing der Generalsekretär des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

in der Geschäftsstelle in Berlin eine Delegation aus dem<br />

Japanischen Bildungsministerium. Die Teilnehmer/innen informierten<br />

sich über die Aufgaben der <strong>Studentenwerk</strong>e in Deutschland, dabei galt<br />

ihr Interesse vor allem den Bereichen Stipendien, Wohnheime, Mensen,<br />

Jobvermittlung und Versicherungen für Studierende. Darüber hinaus<br />

stellten sie Fragen zum Themenkomplex Beziehungen zu Bund,<br />

Ländern und Hochschulen. Auch die Ergebnisse der 17. Sozialerhebung<br />

des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s waren Gegenstand des<br />

Gesprächs, hier besonders die Ergebnisse zu den Lebenshaltungskosten<br />

für Studierende.<br />

Eine weitere Abordnung aus Japan konnte der Generalsekretär am 16.<br />

September <strong>2004</strong> im DSW in Berlin begrüßen. Die Delegierten aus Tokio<br />

von der National Federation of University Co-operatives Associations<br />

(NFUCA) waren insbesondere an erfolgreichen Beispielen für die wirt-


schaftliche und soziale Förderung von Studierenden sowie an Kooperationsmöglichkeiten<br />

im Hochschulbereich interessiert.<br />

9.2 Norwegische Delegation<br />

Am 23. März <strong>2004</strong> empfing der Generalssekretär des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

in Berlin eine Abordnung der norwegischen „Studentsamskipnaden“.<br />

Während ihres Besuchs informierten sich die acht<br />

Delegierten über die Organisation und die Aufgaben des Deutschen<br />

<strong>Studentenwerk</strong>s und der <strong>Studentenwerk</strong>e in Deutschland. Der Delegation<br />

wurde auch die Gelegenheit gegeben, Einrichtungen des <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

Berlin zu besuchen, um so die Arbeit eines <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

vor Ort kennen zu lernen.<br />

9.3 Chinesische Delegation<br />

Am 18. Mai <strong>2004</strong> empfing das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> in Bonn eine<br />

Gruppe hochrangiger chinesischer Abgesandter aus dem „State Administration<br />

of Foreign Experts Affairs“ (SAFEA). Die SAFEA untersteht<br />

dem chinesischen Staatsrat und fördert den internationalen Studentenund<br />

Expertenaustausch.<br />

Im Rahmen ihres Deutschlandbesuchs informierten sich die 24 Delegierten<br />

insbesondere über die wissenschaftliche Weiterbildung, das<br />

Bildungsmarketing, die deutsche und europäische Bildungsplanung<br />

sowie die Internationalisierung der Hochschulen. Fragen der Beratung<br />

und Betreuung ausländischer Studierender und deren Förderung<br />

waren ein weiterer Fokus ihres Aufenthalts.<br />

Beim Deutschen <strong>Studentenwerk</strong> erweiterten die Delegierten ihr Wissen<br />

über Struktur und Leistungsspektrum der <strong>Studentenwerk</strong>e. Vor allem<br />

wirtschaftliche Aspekte der <strong>Studentenwerk</strong>e standen im Mittelpunkt<br />

des Gesprächs.<br />

9.4 Ostafrikanische Delegation<br />

Eine hochrangige Delegation ostafrikanischer Hochschuladministratoren<br />

besuchte verschiedene Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>e in Bonn,<br />

Mainz und Heidelberg. Anlass war eine Fortbildungsveranstaltung des<br />

Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und der Hochschulrektorenkonferenz<br />

(HRK) unter Beteiligung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

zum Thema „System und Tätigkeitsfelder der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

in Deutschland“ in der Woche vom 28. Juni bis 2. Juli <strong>2004</strong>.<br />

Teilnehmer/innen der Delegation waren Dekane, Kanzler und Präsidenten<br />

aus acht verschiedenen Hochschulen in Uganda, Tansania und<br />

Kenia. Die Delegierten, die an ihren Hochschulen für den Bereich der<br />

Service- und Beratungsdienste für Studierende zuständig sind, informierten<br />

sich über die studienbegleitende Infrastruktur in Deutschland.<br />

Internationale Beziehungen<br />

„Studentsamskipnaden“<br />

163


Internationale Beziehungen<br />

Achim Meyer auf der<br />

Heyde, Generalsekretär<br />

des DSW (l.)<br />

mit hochrangiger<br />

Delegation von<br />

Hochschuladministratoren<br />

aus Ostafrika<br />

in Bonn<br />

164<br />

CEGAS<br />

Das besondere Interesse der Delegierten galt den wirtschaftlichen und<br />

finanziellen Aspekten der <strong>Studentenwerk</strong>e, den Angeboten für ausländische<br />

Studierende (u.a. Servicepaket und Wohnheimtutorenprogramm)<br />

sowie der studentischen Selbstverwaltung. An einigen Veranstaltungen<br />

im Rahmen des Delegationsbesuchs nahm auch der Generalsekretär<br />

des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s teil; er berichtete u.a. über<br />

die Aufgabenbereiche des Dachverbands.<br />

Die Fortbildungsveranstaltung ist Bestandteil der von DAAD und HRK<br />

veranstalteten DIES-Aktivitäten (Dialogue on Innovative Higher Education<br />

Strategies). Diese richten sich an Universitätsleitungen und<br />

-administratoren aus der ganzen Welt und konzentrieren sich auf Fragen<br />

des Managements und der Internationalisierung von Hochschulen.<br />

In diesem Kontext haben auch die wirtschaftlichen und sozialen Belange<br />

der Studierenden einen zentralen Stellenwert.<br />

9.5 Informationstreffen mit Vertretern des „Committee for Educational<br />

Guidance for Arab Students“<br />

Durch Vermittlung der Heinrich-Böll-Stiftung fand am 13. Oktober<br />

<strong>2004</strong> ein Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Vertretern<br />

des Committee for Educational Guidance for Arab Students (CEGAS)<br />

in der Geschäftsstelle des DSW statt. Seitens der CEGAS nahmen Maroun<br />

Farhat (Direktor) und Lina Shaheen (Öffentlichkeitsarbeit) an dem<br />

Gespräch teil. Im Mittelpunkt standen die Aufgaben- und Organisationsprofile<br />

von CEGAS und DSW sowie die Angebote der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

für ausländische Studierende und für Deutsche, die einen Studienaufenthalt<br />

im Ausland planen.


10. Konferenzen und Messen<br />

Internationale Informationsmesse in Luxemburg<br />

Das Centre de Documentation et d'Information sur Enseignement<br />

Supérieur (CEDIES) des luxemburgischen Ministeriums für Kultur und<br />

Hochschulwesen und Forschung organisierte am 9. und 10. November<br />

<strong>2004</strong> in Luxemburg die 18. Informationsmesse für Abiturienten und<br />

Studierende zum Thema „Hochschulwesen, Arbeits- und Berufswelt,<br />

Erwachsenenbildung“. Wie in den Vorjahren, nahmen zahlreiche inund<br />

ausländische Hochschulen an der Veranstaltung teil. Auf Einladung<br />

der Veranstalter organisierten das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong><br />

sowie die <strong>Studentenwerk</strong>e Trier und Saarbrücken einen gemeinsamen<br />

Stand. Angehende Studierende konnten sich hier insbesondere über<br />

die Wohnungsmöglichkeiten im benachbarten Ausland sowie über<br />

weitere Serviceleistungen der <strong>Studentenwerk</strong>e informieren. Ferner<br />

wurde an dem Stand die Vielfältigkeit der studentischen Kulturarbeit<br />

präsentiert. Das DSW zeigte z.B. ausgewählte Motive aus dem aktuellen<br />

Plakatwettbewerb „Chancengleichheit – gleiche Chancen?!“.<br />

11. Reisevergünstigungen für Studierende – Der<br />

deutsch-französische Sozialausweis der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

Mit dem deutsch-französischen Sozialausweis können in Deutschland<br />

immatrikulierte deutsche Studierende in Frankreich auf ihren Reisen<br />

oder Kurzbesuchen die Serviceleistungen der französischen <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

in Anspruch nehmen. Sie erhalten durch den Ausweis vorübergehend<br />

den Status eines französischen Studierenden und zahlen so<br />

günstigere Preise in Mensen oder Wohnheimen. Einzelheiten finden<br />

sich in der vom DSW herausgegebenen Broschüre „Reiseinformationen<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e in Frankreich“. Beachtet werden muss, dass sich<br />

die in Deutschland immatrikulierten Studierenden den Ausweis vor<br />

dem Antritt ihrer Reise nach Frankreich ausstellen lassen müssen. Die<br />

Altersgrenze für die Ausstellung des Ausweises liegt bei 35 Jahren. Der<br />

Ausweis, der jeweils für das laufende Kalenderjahr gültig ist, kann bei<br />

Vorlage eines Passbilds und des Studentenausweises gegen eine<br />

Gebühr von 2,20 Euro bezogen werden.<br />

Internationale Beziehungen<br />

18. Informationsmesse<br />

für Abiturienten<br />

und Studierende in<br />

Luxemburg<br />

165


Internationale Beziehungen<br />

166<br />

12. Ausländische Gäste in der Geschäftsstelle<br />

Datum Land / Gäste<br />

18. Februar <strong>2004</strong> (Berlin) Japan<br />

Yasuhiro Tomita, Senior Specialist, Student Affairs Division,<br />

Higher Education Bureau, Ministry of Education, Culture,<br />

Sports, Science and Technology (MEXT)<br />

Naoto Tsuji, Unit Chief, Student Affairs Division (MEXT)<br />

Nobuko Watanabe, Official, Student Affairs Division (MEXT)<br />

Masanobu Morita, Botschaft von Japan<br />

23. März <strong>2004</strong> (Berlin) Norwegen<br />

Per Ivar Maudal, Director of the Unversity in Trondheim<br />

Ellinor Svela, Director<br />

Berit Refseth, Director<br />

Mette Bakken, Director<br />

Einride Berg, Director<br />

Egil Pedersen, Director<br />

Jarle Lyng, Director<br />

Trine Lund, Advisor<br />

5./6. Mai <strong>2004</strong> (Berlin) Frankreich<br />

Jean-Paul Roumegas, Abteilungsleiter Internationales, Sous-<br />

Direction des Affaires Internationales du CNOUS<br />

Jean Solito, Leiter Arbeitsbreich Europa, Sous-Direction des<br />

Affaires Internationales du CNOUS<br />

Italien<br />

Roberto Polastri, Präsident von ANDISU<br />

Norberto Tonini, Generalsekretär von ANDISU<br />

Karin Tyack, Assistentin der Geschäftsleitung, ANDISU<br />

18. Mai <strong>2004</strong> (Bonn) China<br />

Su Guangming, Deputy Director, Dept. of Economic and<br />

Technological Experts, State Administration of Foreign<br />

Experts Affairs<br />

Gao Pengfei, Deputy Division Chief, Dept. of Cultural and<br />

Educational Experts, State Administration of Foreign Experts<br />

Affairs<br />

Ni Junnan, Deputy Division Chief, Dept. of Economic and<br />

Technological Experts, State Administration of Foreign<br />

Experts Affairs<br />

Li Zhongjun, Division Chief, Secretariat of General Office,<br />

State Council of P.R.C<br />

Jia Tongbin, Deputy Division Chief, Bureau of Exit-Entry<br />

Administration, Ministry of Public Security<br />

Fan Weimin, Division Chief, Examination & Title Division,<br />

Personnel Department Ministry of Foreign Affairs<br />

Jiang Sunan , Researcher Investigation, Dept. of International<br />

Cooperation, Ministry of Science and Technology<br />

Wang Lanyi, Section Chief, China National Space Administration<br />

Zhao Lanxiang, Deputy Chief Editor, The Institute of Science<br />

Policy and Management, Chinese Academy of Sciences<br />

Chen Jiashun, Section Chief, State Administration for Industry<br />

and Commerce<br />

Wang Zengming, Division Chief, Taxation Administration<br />

Division, Dept. of International Taxation, State Administration<br />

of Taxation


Wang Quanzhong, Section Chief, Dept. of Statistics Design<br />

and Management, National Bureau of Statistics<br />

Zhou Jianzhong, Division Chief, Foreign Affairs Bureau,<br />

China Petrochemical Corp.<br />

Hong Xiaomei, Division Chief, Foreign Affairs Office, China<br />

National Offshore Oil Corp.<br />

Kou Bo, Deputy Division Chief, Division of Exit-Entry Administration,<br />

Beijing Municipal Public Security Bureau<br />

Xu Conglong, Deputy Director, Personnel Bureau, Qingdao<br />

Municipal People's Government<br />

Yang Peijun, Section Chief, Administration of Foreign Expert<br />

Affairs, Guangdong Province<br />

Hou Xiaoyuan, Deputy Section Chief, Foreign Affairs Office,<br />

Shanghai Municipal People's Government<br />

Ang Jun, Section Chief, Foreign Affairs Office, Anhui<br />

Province<br />

Chen Guomiao, Division Chief, Foreign Affairs Office, Ningbo<br />

Municipal People's Government<br />

Yang Haobo, Deputy Division Chief, Foreign Affairs Office,<br />

Shenzhen Municipal People's Government<br />

You Houyun, Division Chief, Foreign Affairs Office, Shiyan<br />

Municipal Government, Hubei Province<br />

Wu Shengyan, Division Chief, Office for Foreign Affairs, The<br />

Department of Education, Shanxi Province<br />

Li Qingcai, Division Chief, Office for International Exchange<br />

and Co-operation, The Department of Education, Liaoning<br />

Province<br />

28. Juni <strong>2004</strong> (Bonn) Ostafrika<br />

John M. Ekudu-Adoku, Dean of Students, Makerere University<br />

Emmanuel Kyagaba, Dean of Students, Mbarara University<br />

Prof. Rubagumya, Director of Student Services, Dar es<br />

Salaam University<br />

Jonas Bishek, Dean of Students, Sokoine University<br />

Prof. Some, Vice Chancellor, Moi University<br />

D. M. Mureithi, Dean of Students, Moi University<br />

Dr. Charles Ocholla, Director of Student Welfare, Maseno<br />

University<br />

Prof. Kathuri, Registrar, Academic Affairs, Egerton University<br />

Prof. Priscilla Kariuki, Director, International Learning Centre,<br />

University of Nairobi<br />

16. September <strong>2004</strong> Japan<br />

(Berlin) Delegation der National Federation of University<br />

Cooperatives Associations (NFUCA)<br />

Prof. Manabu Tanaka, President<br />

Toshifumi Kuriki, Manager, International Relations<br />

13. Oktober <strong>2004</strong> (Berlin) Israel<br />

Maroun Farhat, Direktor<br />

Lina Shaheen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

19. November <strong>2004</strong> Albanien<br />

(Bonn) Dashamir Kamberi, Generaldirektor der Studentenstadt<br />

Tirana<br />

Sajmir Dashi, Studierender der Universität Tirana<br />

Isida Gjergo, Studierende der Universität Tirana<br />

Edita Dedja, Studierende der Universität Tirana<br />

Internationale Beziehungen<br />

167


Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />

Anteil ausländischer<br />

Studierender um<br />

62 % gesteigert<br />

Internationalisierung<br />

des Studienangebots<br />

168<br />

XI. SERVICESTELLE INTERKULTURELLE<br />

KOMPETENZ<br />

1. Die Internationalisierung der deutschen Hochschulen<br />

– Entwicklung und Sachstand<br />

Die im Rahmen der Konzertierten Aktion „Internationales Marketing<br />

für den Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland“ (KAIM)<br />

durchgeführte Marketingkampagne hat dazu beigetragen, dass der<br />

Anteil ausländischer Studierender innerhalb der vergangenen sechs<br />

Jahre um 62 % gesteigert werden konnte und sich Deutschland auf<br />

dem internationalen Bildungsmarkt als Studien- und Forschungsstandort<br />

etabliert hat.<br />

Im Wintersemester 2003/04 waren von den 2.019.831 Studierenden an<br />

deutschen Hochschulen 246.136 (12,2 %) ausländische Studierende.<br />

180.306 (73 %) der ausländischen Studierenden sind Bildungsausländer.<br />

Bei ihnen betrug der Zuwachs von 1997 auf das Wintersemester<br />

2003/04 80,2 %, allein von 2003 auf <strong>2004</strong> sogar 10,5 %. Die wichtigsten<br />

Herkunftsstaaten der Bildungsausländer waren: China (13,4 %<br />

der Bildungsausländer), Polen (6,4 %), Bulgarien (6,4%), Russische<br />

Föderation (4,9 %) und Marokko (3,7 %). Die Staaten mit den größten<br />

Zuwachsraten vom Wintersemester 2002/03 zum Wintersemester<br />

2003/04 von Bildungsausländern waren: Indien (26,6 %), China<br />

(24,4 %), Bulgarien (22 %), Ukraine (17,1 %) und Georgien (16,5 %) 1 .<br />

Aktuelle politische Zielsetzungen, veränderte Rahmenbedingungen<br />

und neue Erkenntnisse rücken nach den quantitativen Erfolgen nun<br />

jedoch die Notwendigkeit qualitativer Fortschritte in den Mittelpunkt:<br />

Die zukünftigen Schwerpunkte und Perspektiven der KAIM ab <strong>2004</strong><br />

unterstreichen, dass die internationale Attraktivität neben der Weiterführung<br />

bisheriger Marketingaktivitäten insbesondere durch die Internationalisierung<br />

des Studienangebots und durch die Verbesserung der<br />

Rahmenbedingungen gesteigert werden soll. Die verschiedenen Akteure<br />

haben sich verständigt, diesbezügliche Initiativen stärker als bisher<br />

in den Mittelpunkt ihres Handelns zu rücken. Das DSW, vertreten<br />

durch den Generalsekretär, ist als aktiver Partner und Mitglied der sog.<br />

Staatsekretärs-Arbeitsgruppe dem Ziel, die Rahmenbedingungen besser<br />

zu gestalten, besonders verpflichtet.<br />

Der DAAD hat im Juli <strong>2004</strong> sein Aktionsprogramm „Auf dem Weg zur<br />

internationalen Hochschule“ fortgeschrieben. Das Aktionsprogramm,<br />

das die deutschen Hochschulen im internationalen Wettbewerb um<br />

1 Weitere aktuelle Informationen finden Sie im Internet unter www.wissenschaft-weltoffen.de


Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />

den Studierendennachwuchs unterstützen soll, enthält Vorschläge, in<br />

deren Zentrum in erster Linie die qualitative Verbesserung des Ausländerstudiums<br />

steht. Dazu gehören u.a. die Auswahl und die Betreuung<br />

sowie das Studienverlaufsmonitoring ausländischer Studierender.<br />

Die Quote ausländischer Studierender, die ihr Studium an einer deutschen<br />

Hochschule erfolgreich abschließen, soll auf 70 % bis ins Jahr<br />

2010 gesteigert werden. Der DAAD geht davon aus, dass die Anzahl der<br />

Bildungsausländer an deutschen Hochschulen bis zum Jahr 2010 auf<br />

250.000 steigt. Zur Finanzierung der dadurch notwendigen Kapazitätserweiterungen<br />

im Hochschulbereich werden Studiengebühren für<br />

ausländische Studierende vom DAAD nicht mehr ausgeschlossen.<br />

Auch die Quote der deutschen Hochschulabsolventen mit einem mehrmonatigen<br />

studienbezogenen Auslandsaufenthalt soll sich von derzeit<br />

30 % auf 50 % bis zum Jahr 2010 erhöhen. Weiterhin beinhaltet das<br />

Aktionsprogramm Vorschläge zur Bereitstellung international attraktiver<br />

Studien- und Forschungsangebote im In- und Ausland, zur internationalen<br />

Qualifizierung deutscher Studierender sowie zur Überwindung<br />

sprachlicher Barrieren und zum differenzierten Ausbau des internationalen<br />

Hochschulmarketings.<br />

Eingebettet in den europaweiten Bologna-Prozess, sind die neuen<br />

gestuften Studiengänge eines der zentralen Anliegen bei der Schaffung<br />

des europäischen Hochschulraums – bis 2010 sollen in Europa Bachelor<br />

(BA) und Master (MA) zu Regelabschlüssen werden. Im Wintersemester<br />

<strong>2004</strong>/05 wurden an deutschen Hochschulen bereits 1.253<br />

Bachelor- und 1.308 Master-Studiengänge angeboten. Dies entspricht<br />

etwa 23 % der insgesamt angebotenen Studiengänge 2 .<br />

Durch die starke Strukturierung und Verdichtung der Curricula der<br />

BA-/MA-Studiengänge sowie durch neue Anforderungen des Arbeitsmarkts<br />

an das Qualifikationsspektrum zukünftiger Fachkräfte sind<br />

neben einer guten fachlichen Betreuung bedarfsgerechte soziale und<br />

kulturelle Angebote zu schaffen. Auch die Vermittlung von Zusatzund<br />

Schlüsselqualifikationen ist stärker zu fördern. Die gegenwärtigen<br />

Strukturveränderungen in den Hochschulen werden sich auf alle Einrichtungen,<br />

die Service, Beratung und Betreuung für ausländische Studierende<br />

anbieten, auswirken. Eine verbesserte soziale Betreuung, die<br />

qualitative Weiterentwicklung von Service- und Beratungsangeboten<br />

sind daher unverzichtbar, um den Studienerfolg ausländischer Studierender<br />

– und somit auch den Ausbildungserfolg deutscher Hochschulen<br />

– zu sichern.<br />

Zum Bologna-Prozess fand am 3. Mai <strong>2004</strong> eine öffentliche Anhörung<br />

des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät-<br />

2 Weitere Informationen zur Implementierung der BA-/MA-Studiengänge finden Sie unter www.hrk.de<br />

bis 2010 sollen in<br />

Europa Bachelor (BA)<br />

und Master (MA) zu<br />

Regelabschlüssen<br />

werden<br />

169


Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />

170<br />

DSW als<br />

Sachverständiger<br />

Förderung des<br />

Studienerfolgs<br />

zung des 15. Deutschen Bundestags in Berlin statt, zu der das DSW als<br />

Sachverständiger geladen war. Die Stellungnahme des DSW zum Bologna-Prozess<br />

beinhaltet Fragen zur sozialen Ausgestaltung der Studienstrukturreform<br />

sowie Hinweise zur Gestaltung der sozialen und kulturellen<br />

Rahmenbedingungen des europäischen Hochschulraums. Der<br />

Beitrag ist unter www.studentenwerke.de verfügbar.<br />

Insbesondere der erfolgreiche Studienabschluss ausländischer Studierender<br />

gewinnt nach der im Mai <strong>2004</strong> veröffentlichten und im Auftrag<br />

des DAAD von HIS Hochschul-Informations-System GmbH durchgeführten<br />

Studie „Studienverlauf im Ausländerstudium“ an Priorität.<br />

Laut den Ergebnissen dieser Studie haben nur etwa 40-50 % der ausländischen<br />

Studierenden ihr Studium abgeschlossen. Im Vergleich<br />

hierzu liegt die Absolventenrate bei deutschen Studierenden bei ca.<br />

70 %. Als Ursachen werden neben finanziellen Schwierigkeiten und<br />

mangelhafter Studienbefähigung vor allem die mangelnden konkreten<br />

Betreuungs- und Orientierungsleistungen genannt. Dies bestätigen<br />

auch die Ergebnisse der Sozialerhebungen des DSW. Die aktuell an den<br />

Hochschulen geführte Diskussion hinsichtlich der daraus resultierenden<br />

Konsequenzen ist geprägt von Forderungen nach qualitätsorientierten<br />

Zulassungs- und Auswahlverfahren sowie einer verstärkten<br />

Kontrolle des Studienverlaufs ausländischer Studierender. Letzteres<br />

betrifft besonders die zurzeit problematische Datensituation an deutschen<br />

Hochschulen und die Entwicklung eines Verfahrens zum Studienverlaufsmonitoring<br />

auf der Grundlage dieser HIS-Studie. Als weitere<br />

Maßnahme zur Förderung des Studienerfolgs wird eine Verbesserung<br />

der fachlichen Betreuung und der Fachstudienberatung sowie eine<br />

diesbezüglich stärkere Einbindung der Lehrenden aufgeführt. Doch<br />

ebenso ist die qualitative und quantitative Weiterentwicklung von<br />

Beratungs- und Betreuungsangeboten unverzichtbar. Außerdem sind<br />

weitere Maßnahmen zur finanziellen Grundsicherung des Studiums zu<br />

prüfen. Ein Handlungsbedarf zeichnet sich hier auch für die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

ab.<br />

Die angestrebte qualitätsorientierte Internationalisierung deutscher<br />

Hochschulen hängt zukünftig neben exzellenten Studien- und Forschungsmöglichkeiten<br />

noch stärker von der Schaffung angemessener<br />

hochschulinterner sowie -externer Strukturen und Rahmenbedingungen<br />

ab. Bedarfsgerechte Service- und Beratungsangebote der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

bilden daher wesentliche Bausteine einer wettbewerblichen<br />

Profilierung der einzelnen Hochschulstandorte im Rahmen der Internationalisierung.<br />

Nur das Zusammenwirken von Hochschulen und<br />

<strong>Studentenwerk</strong>en kann vor dem Hintergrund knapper personeller und<br />

finanzieller Ressourcen die notwendigen Synergien erzeugen sowie die<br />

Professionalität einer integrativen Beratung und Betreuung ausländischer<br />

Studierender garantieren.


2. Serviceangebote der <strong>Studentenwerk</strong>e für ausländische<br />

Studierende<br />

Mit ihren vielfältigen Service- und Beratungsangeboten für alle Studierenden<br />

sind <strong>Studentenwerk</strong>e zentrale Partner bei der Internationalisierung<br />

der Hochschulen. Neben den allgemeinen Leistungsangeboten<br />

wurden insbesondere für ausländische Studierende spezifische Beratungs-<br />

und Betreuungsangebote geschaffen. Die Servicestelle Interkulturelle<br />

Kompetenz unterstützt und berät die <strong>Studentenwerk</strong>e bei der<br />

Umsetzung ihrer Serviceangebote für ausländische Studierende. Zu<br />

den klassischen Angeboten der <strong>Studentenwerk</strong>e für ausländische Studierende<br />

gehören Tutorenprogramme für ausländische Studierende,<br />

das Servicepaket und die finanzielle Förderung. Auch interkulturelle<br />

Freizeit- und Kulturangebote, Paten- und Kontaktprogramme sowie<br />

Infopoints/-cafés als zentrale Anlaufstellen für ausländische Studierende<br />

haben sich etabliert. Als Kooperationsangebote mit den Hochschulen<br />

vor Ort sind besonders die Begrüßungsveranstaltungen und<br />

der Newcomer Service hervorzuheben. Eine umfassende Analyse des<br />

Angebotsspektrums der <strong>Studentenwerk</strong>e für ausländische Studierende<br />

unternahm die Servicestelle durch die Umfrage „Internationalisierung<br />

der Hochschulen – Eine Erhebung zu den Leistungen der <strong>Studentenwerk</strong>e“<br />

(siehe 3.4).<br />

3. Aktivitäten der Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />

3.1 Förderung der <strong>Studentenwerk</strong>e mit STIBET-Mitteln<br />

Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />

Im Rahmen des Stipendien- und Betreuungsprogramms für ausländische<br />

Studierende (STIBET) des DAAD sind innerhalb einer der drei<br />

Programmkomponenten auch die <strong>Studentenwerk</strong>e antragsberechtigt.<br />

Seit 2002 wurden 33 <strong>Studentenwerk</strong>e durch STIBET gefördert. Bei den<br />

geförderten Projekten handelt es sich um Wohnheimtutorenprogramme,<br />

Interkulturelle Trainings, Internationale Treffpunkte, Anreisebetreuung/Newcomerservices,<br />

Begegnungs-/Kontaktprogramme, ein<br />

Stadtteilprojekt und eine „Multi-Kulti-Küche“.<br />

Im Jahr <strong>2004</strong> beantragten elf <strong>Studentenwerk</strong>e finanzielle Mittel für<br />

innovative Projekte zur verbesserten Betreuung ausländischer Studierender.<br />

Die Servicestelle beriet die <strong>Studentenwerk</strong>e bei der Antragsstellung<br />

und war in der STIBET-Auswahlkommission vertreten. Das<br />

gesamte Antragsvolumen von Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

überstieg die vorhandenen STIBET-Mittel um das Dreifache. Im Ergebnis<br />

wurden sieben Projekte zur Förderung bewilligt, davon drei aus<br />

den <strong>Studentenwerk</strong>en. Die Projekte werden über drei Jahre gefördert.<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e<br />

zentrale Partner<br />

bei der Internationalisierung<br />

der Hochschulen<br />

STIBET<br />

171


Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />

172<br />

Servicepaket<br />

Die Servicestelle zog eine Zwischenbilanz zur Leistungsfähigkeit des<br />

STIBET-Programms für die <strong>Studentenwerk</strong>e: Überwiegend wurden die<br />

STIBET-Anträge in Abstimmung mit den jeweiligen Akteuren vor Ort<br />

gestellt – eine bereits bestehende und gute Kooperation dieser förderte<br />

dabei in hohem Maße die Projektentwicklung und gewährleistete<br />

zudem eine realistische Umsetzung.<br />

STIBET hat das Ziel, Modell- bzw. Pilotprojekte mit Transfercharakter<br />

zu fördern, um eine signifikante Verbesserung der Betreuungsleistung<br />

für ausländische Studierende zu erreichen. Gleichzeitig soll die Relevanz,<br />

die der Betreuung ausländischer Studierender beigemessen wird,<br />

erhöht werden. Im Ergebnis wurden neue Angebote geschaffen,<br />

bewährte Modelle transferiert oder eine Professionalisierung bereits<br />

bestehender Angebote vorgenommen. Dadurch konnten die Betreuung<br />

und die Beratung ausländischer Studierender wesentlich verbessert<br />

werden. Es wurden konkrete Erfahrungen bei der Realisierung gemeinsamer<br />

Angebote und ihrer Akzeptanz gesammelt, dies trug häufig<br />

auch zu einer Verbesserung der Kooperation der Akteure vor Ort bei.<br />

Zudem wurde die Bedeutung, die der Betreuung ausländischer Studierender<br />

zukommt, in den <strong>Studentenwerk</strong>en und Hochschulen stärker<br />

wahrgenommen. Zwölf <strong>Studentenwerk</strong>e bezeichnen ihr STIBET-Projekt<br />

als Best-Practice-Modell bei den Serviceangeboten für ausländische<br />

Studierende.<br />

Die meisten der geförderten STIBET-Projekte werden im Jahr <strong>2004</strong> auslaufen,<br />

so auch 22 der 33 Projekte in den <strong>Studentenwerk</strong>en. Die STI-<br />

BET-Ausschreibung wurde modifiziert, so dass bei der Neuausschreibung<br />

im Jahr 2005 in begründeten Fällen eine Folgefinanzierung möglich<br />

sein wird. Sollten zukünftig keine weiteren Mittel zur Verfügung<br />

stehen, ist absehbar, dass einige <strong>Studentenwerk</strong>e ihre Projekte vollständig<br />

einstellen. Andere wollen die Angebote mit Eigenmitteln weiter<br />

finanzieren bzw. können hier mit der Unterstützung der Partner vor<br />

Ort rechnen. Aus Sicht der <strong>Studentenwerk</strong>e bedarf es grundsätzlich der<br />

Sicherstellung einer kontinuierlichen Finanzierung der etablierten<br />

Angebote für ausländische Studierende vor Ort.<br />

3.2 Servicepaket – Sachstand und aktuelle Entwicklungen<br />

Nach den Ergebnissen der Umfrage der Servicestelle „Internationalisierung<br />

der Hochschulen – Eine Erhebung zu den Leistungen der <strong>Studentenwerk</strong>e“<br />

bieten 37 <strong>Studentenwerk</strong>e zurzeit ein Servicepaket an.<br />

Das DSW setzte sich auch im Jahr <strong>2004</strong> für eine bundesweite Anerkennung<br />

des Servicepakets als Finanzierungsnachweis im Rahmen des<br />

Zuwanderungsgesetzes ein.


Aktuell konzipieren zwei <strong>Studentenwerk</strong>e in Kooperation mit der<br />

Hochschule ein Servicepaket, das sich an feste Zielgruppen aus Austauschprogrammen<br />

der Hochschule richtet. Im Rahmen von Stipendien<br />

ein Servicepaket zu vergeben, wäre ein weiterer interessanter<br />

Ansatz, denn viele Stipendiaten haben Schwierigkeiten, mit ihrem Stipendium<br />

zu haushalten. Lebenshaltungskosten etc. werden zu Beginn<br />

oft falsch eingeschätzt und nicht selten geht ihnen das Geld vor Aufenthaltsende<br />

aus. Ein Servicepaket würde die grundlegenden Bedürfnisse<br />

der Stipendiaten sichern und hätte den Vorteil, dass sie einen<br />

besseren Überblick über ihre finanzielle Situation behielten.<br />

3.3 Private Krankenversicherung / Änderungen im Rahmen der<br />

EU-Erweiterung<br />

Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />

Auch im Jahr <strong>2004</strong> wurden von <strong>Studentenwerk</strong>en und ausländischen<br />

Studierenden zahlreiche Anfragen zum Thema Krankenversicherung<br />

an die Servicestelle gestellt. Oft handelte es sich dabei um Problemlösungen<br />

in Einzelfällen, insbesondere bei Studierenden über 30 Jahre.<br />

Aufgrund der stark gestiegenen Anzahl ausländischer Studierender<br />

konzipieren Krankenversicherungen zunehmend spezielle Angebote<br />

für diese Zielgruppe. Die Servicestelle beobachtet hier die aktuelle<br />

Marktentwicklung und vergleicht die Leistungsangebote.<br />

Im Rahmen der EU-Erweiterung zum 1. Mai <strong>2004</strong> informierte die Servicestelle<br />

die <strong>Studentenwerk</strong>e über die relevanten Änderungen. Studierende<br />

aus den neuen EU-Beitrittsstaaten werden hinsichtlich der<br />

Krankenversicherung ab dem 1. Mai <strong>2004</strong> Studierenden aus anderen<br />

EU-Staaten gleichgestellt. Besteht im Herkunftsland eine gesetzliche<br />

oder staatliche Pflichtversicherung, benötigen die Studierenden von<br />

ihrer Krankenversicherung das Formular E 128 zur Vorlage bei einer<br />

deutschen Krankenkasse. Sind die Studierenden im Heimatland selbst<br />

oder über ihre Eltern privat versichert, müssen sie sich bei ihrer Versicherung<br />

eine englisch- oder deutschsprachige Versicherungsbescheinigung<br />

(Police) ausstellen lassen. Aus dieser Bescheinigung müssen die<br />

genauen Versicherungsleistungen hervorgehen. Deckt die private Versicherung<br />

keine Leistungen im Ausland ab, müssen sich diese Studierenden<br />

nach Ankunft in Deutschland bei einer deutschen Krankenkasse<br />

selbst versichern.<br />

3.4 Internationalisierung der Hochschulen – Eine Erhebung zu den<br />

Leistungen der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

Im Frühjahr <strong>2004</strong> befragte die Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />

die <strong>Studentenwerk</strong>e zu ihren Leistungen im Rahmen der Internationalisierung<br />

der Hochschulen. Zentraler Ausgangspunkt für diese Umfrage<br />

war die Frage: Wie gingen und gehen <strong>Studentenwerk</strong>e mit diesen<br />

Krankenversicherung<br />

173


Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />

174<br />

Veränderungen im Hochschulbereich und den daraus resultierenden<br />

Herausforderungen um? Ziel der Erhebung war es, die aktuell bestehenden<br />

Angebote, Aktivitäten und Strukturen der <strong>Studentenwerk</strong>e im<br />

Arbeitsfeld „Internationales“ darzustellen und die interkulturelle Orientierung<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e in ihrer Gesamtheit zu erfassen.<br />

Die Ergebnisse dieser Erhebung informieren über:<br />

- das aktuelle Spektrum der Service- und Beratungsangebote der<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e für ausländische Studierende<br />

- die Akzeptanz dieser Angebote sowie über Best-Practice-Modelle<br />

und Kooperationsprojekte der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

- interne und externe Faktoren/Einflüsse, die die Schaffung von<br />

Service- und Beratungsangeboten für ausländische Studierende<br />

hemmen bzw. fördern<br />

- die interkulturelle Öffnung der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

- künftig relevante Themen aus Sicht der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

- den Informations- und Weiterbildungsbedarf in den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

zum Thema Internationalisierung<br />

Die Ergebnisse sollen den <strong>Studentenwerk</strong>en Hinweise für möglicherweise<br />

erforderliche Strukturveränderungen geben und Anregungen für<br />

zukünftige Arbeitsfelder bieten. Damit sollen die <strong>Studentenwerk</strong>e bei<br />

der Qualitätsentwicklung und -sicherung der Service- und Beratungsangebote<br />

unterstützt werden. Zudem soll die Verankerung der interkulturellen<br />

Orientierung in den internen Strukturen gefördert werden.<br />

Die Auswertung der Umfrage lag den <strong>Studentenwerk</strong>en im Dezember<br />

<strong>2004</strong> als Publikation zur internen Verwendung vor.<br />

3.5 Anfragen der <strong>Studentenwerk</strong>e / Anfragen ausländischer Studierender<br />

Auch im Jahr <strong>2004</strong> richteten die <strong>Studentenwerk</strong>e zahlreiche Einzelanfragen<br />

an die Servicestelle. Inhaltlich handelte es sich dabei insbesondere<br />

um Fragen zur Konzeption oder Durchführung von Serviceangeboten<br />

für ausländische Studierende, zu Informationen zu versicherungsrechtlichen<br />

Leistungen für ausländische Studierende sowie um<br />

aufenthalts- und arbeitsrechtliche Fragen. Vielfach wurde zum STIBET-<br />

Programm, zur Antragsstellung und zur Gestaltung von STIBET-Projekten<br />

beraten. Bei Anfragen von ausländischen Studierenden oder<br />

Studienbewerbern ging es in erster Linie um konkrete Serviceangebote<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e sowie um aufenthalts-, arbeits- und versicherungsrechtliche<br />

Fragen. Bei allgemeinen Erstinformationen zu Studium<br />

und Leben in Deutschland informierte die Servicestelle direkt oder vermittelte<br />

an die passenden Ansprechpartner weiter.


4. Wahrnehmung sozialpolitischer Interessen<br />

4.1 17. Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

Im Juli <strong>2004</strong> wurden die Ergebnisse der 17. Sozialerhebung des DSW<br />

zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden vorgestellt.<br />

Um die Situation ausländischer Studierender genau erfassen zu können,<br />

gibt das DSW bereits seit 1996 die Sonderauswertung „Internationalisierung<br />

des Studiums: ausländische Studierende in Deutschland,<br />

deutsche Studierende im Ausland“ in Auftrag. Diese Studie hat sich als<br />

ausgezeichnetes Mittel bewährt, um die Interessen ausländischer Studierender<br />

– auch auf politischer Ebene – zu thematisieren. Darüber<br />

hinaus sind die Ergebnisse eine wichtige Grundlage, um neben dem<br />

klassischen Leistungsspektrum besondere Serviceangebote, ausgerichtet<br />

auf die spezifische Situation und die Bedürfnisse ausländischer Studierender,<br />

zu entwickeln. Der gesonderte Bericht im Rahmen der 17.<br />

Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s wird voraussichtlich<br />

im Mai 2005 vorliegen.<br />

4.2 Zuwanderungsgesetz<br />

Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />

Auch im Jahr <strong>2004</strong> beobachtete die Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />

kontinuierlich die Entwicklung und Diskussion um das Zuwanderungsgesetz.<br />

Die Servicestelle informierte die <strong>Studentenwerk</strong>e regelmäßig<br />

und aktuell über die wesentlichen Fortschritte.<br />

Im Sommer <strong>2004</strong> hat das Zuwanderungsgesetz die letzte Hürde genommen,<br />

am 1. Januar 2005 wird es in Kraft treten. Das DSW begrüßt<br />

die Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes, da damit ein wichtiger<br />

Beitrag zur Schaffung gastfreundlicher Rahmenbedingungen für<br />

den Studienaufenthalt ausländischer Studierender geschaffen wird:<br />

Im Zuge der Neuregelungen der Aufenthaltstitel erhalten ausländische<br />

Studienbewerber und Studierende künftig anstatt einer Aufenthaltsbewilligung<br />

eine Aufenthaltserlaubnis. Die Erteilung von Aufenthaltsund<br />

Arbeitserlaubnis wird künftig in einem intern abgestimmten Vorgang<br />

erfolgen. Für studienvorbereitende Maßnahmen wird die Aufenthaltserlaubnis<br />

maximal für zwei Jahre erteilt. Die Aufenthaltsdauer als<br />

Studienbewerber darf längstens neun Monate betragen. Im Falle des<br />

Studiums wird die Aufenthaltserlaubnis für zunächst zwei Jahre erteilt<br />

und kann dann um jeweils zwei weitere Jahre verlängert werden.<br />

Wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde, kann nun die<br />

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Suche eines Arbeitsplatzes bis zu<br />

einem Jahr verlängert werden, der Arbeitsplatz muss allerdings dem<br />

Studienabschluss angemessen sein.<br />

Zuwanderungsgesetz<br />

175


Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />

176<br />

Finanzierungsnachweis<br />

Die Vorschläge des DSW zur Flexibilisierung der arbeitsrechtlichen<br />

Regelungen für Studierende aus Nicht-EU-Staaten wurden realisiert –<br />

sie ermöglichen nun, dass diese Studierenden bundesweit statt wie<br />

bislang 90 ganze Tage auch an 180 halben Tagen im Jahr erwerbstätig<br />

sein können.<br />

Als Beschäftigungszeiten werden jetzt auch im Fall, dass die Beschäftigung<br />

nicht über einen längeren Zeitraum verteilt erfolgt, sondern<br />

zusammenhängend z.B. in den Semesterferien ausgeübt wird, nur die<br />

Arbeitstage angerechnet, an denen tatsächlich gearbeitet wurde. Bisher<br />

war für ausländische Studierende von Nachteil, dass an einigen Standorten<br />

bei zusammenhängender Tätigkeit auch arbeitsfreie Tage wie der<br />

Samstag und Sonntag mitgezählt wurden, und dass sich dadurch die<br />

Anzahl der arbeitserlaubnisfreien Tage reduzierte.<br />

Zusätzlich zu den 90 ganzen/180 halben Tagen durften bisher nur studentische<br />

Nebenjobs in Form einer wissenschaftlichen Tätigkeit an<br />

einer Hochschule ausgeübt werden. Erfreulich ist, dass ab 1. Januar<br />

2005 bundesweit auch als Wohnheimtutor im <strong>Studentenwerk</strong> ohne<br />

zeitliche Beschränkung und zusätzlich zu den 90 ganzen/180 halben<br />

Tagen gearbeitet werden darf. Das Zuwanderungsgesetz erkennt diese<br />

Tätigkeit als hochschulbezogene Tätigkeit im fachlichen Zusammenhang<br />

mit dem Studium in einer hochschulnahen Organisation an.<br />

Eine weitere Änderung ergibt sich hinsichtlich des Finanzierungsnachweises:<br />

Bei der Einrichtung eines Sperrkontos zum Nachweis ausreichender<br />

Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts darf künftig von diesem<br />

Konto monatlich nur 1/12 des eingezahlten Betrags ausgezahlt werden.<br />

Diese bisher nur in einzelnen Bundesländern gemachte Vorgabe<br />

wird damit zur bundesweit verbindlichen Regelung.<br />

Aufenthalts- und arbeitsrechtliche Bestimmungen für Studierende aus<br />

den EU-Beitrittstaaten<br />

Studierende aus den EU-Beitrittsstaaten können bereits seit dem 1. Mai<br />

<strong>2004</strong> ohne Visum nach Deutschland einreisen. Die bisherige Aufenthaltserlaubnis-EG<br />

und damit die Pflicht einen Aufenthaltstitel zu beantragen,<br />

besteht ab 1. Januar 2005 für EU-Bürger nicht mehr. EU-Bürger<br />

müssen sich, so wie deutsche Staatsangehörige, nur noch beim Einwohnermeldeamt<br />

anmelden.<br />

Hinsichtlich des Arbeitsgenehmigungsrechts findet – mit Ausnahme<br />

von Malta und Zypern – jedoch keine Gleichstellung der neuen Beitrittsstaaten<br />

mit den übrigen EU-Staaten statt. Studierende aus den<br />

neuen EU-Beitrittsstaaten dürfen daher nicht mehr als 90 Tage/180<br />

halbe Tage genehmigungsfrei arbeiten. Eine positive Veränderung<br />

bringt der EU-Beitritt jedoch bei der Vorrangprüfung: Bewerber um


eine Arbeitsgenehmigung genießen Vorrang vor Bewerbern aus Drittstaaten.<br />

Die Beschränkung des Arbeitsmarktzugangs für Staatsangehörige aus<br />

den EU-Beitrittsstaaten gilt maximal bis zum Jahr 2011 und wird im<br />

Jahr 2006 erstmals überprüft. Informationen zu den geänderten krankenversicherungsrechtlichen<br />

Bestimmungen für Studierende aus den<br />

EU-Beitrittsstaaten sind in Kapitel 3.3 aufgeführt.<br />

5. Veranstaltungen der Servicestelle Interkulturelle<br />

Kompetenz<br />

Seminar „Beratung im interkulturellen Kontext – Schwerpunkt Islam,<br />

Länderschwerpunkte: Marokko, Türkei“<br />

Aufgrund der großen Nachfrage im Jahr 2003 wurde im Mai <strong>2004</strong> im<br />

<strong>Studentenwerk</strong> Dresden ein weiteres Seminar zum Thema „Beratung<br />

im interkulturellen Kontext – Schwerpunkt Islam, Länderschwerpunkte:<br />

Marokko, Türkei“ durchgeführt. Ziel des Seminars war es, Hintergrundwissen<br />

zum Thema Islam und zu den Länderschwerpunkten<br />

Marokko und Türkei zu vermitteln. Zudem bot es einen Rahmen zum<br />

kollegialen Erfahrungsaustausch und zur Reflexion schwieriger Interaktionssituationen.<br />

Seminar „Beratung im interkulturellen Kontext – Länderschwerpunkt<br />

Kamerun“<br />

Neben Marokko ist Kamerun das Herkunftsland der meisten afrikanischen<br />

Studierenden. Im Dezember <strong>2004</strong> veranstaltete die Servicestelle<br />

im <strong>Studentenwerk</strong> Gießen ein Seminar zu diesem länderspezifischem<br />

Schwerpunkt. Neben der Vermittlung landesspezifischer Kenntnisse zu<br />

Kamerun wurden im Seminar individuelle und praxisnahe Inhalte kulturellen<br />

Fremderlebens der Teilnehmer/innen er- und bearbeitet,<br />

Erfahrungen diskutiert und Praxisbezüge hergestellt.<br />

Workshops „Zusammen Leben und Lernen: Interkulturelles<br />

Training“<br />

Die Workshops „Zusammen Leben und Lernen:<br />

Interkulturelles Training“ haben sich zu einem<br />

erfolgreichen Angebot der Servicestelle entwickelt.<br />

Sie richten sich an Wohnheimtutoren/innen und<br />

Mitarbeiter/innen, die das Programm betreuen und<br />

werden zweimal im Jahr durchgeführt. Im Juni<br />

und im November <strong>2004</strong> fanden die Workshops im<br />

<strong>Studentenwerk</strong> Berlin und im Hochschul-Sozialwerk<br />

Wuppertal statt. Im Rahmen des Erfahrungsaustauschs<br />

lernen die Teilnehmer/innen Wohnheimtutorenprogramme<br />

aus anderen Studenten-<br />

Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />

Angeregte<br />

Gespräche während<br />

des Workshops<br />

„Zusammen Leben<br />

und Lernen: Interkulturelles<br />

Training“<br />

im Hochschul-Sozialwerk<br />

Wuppertal<br />

177


Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />

Teilnehmer/innen am<br />

Workshop „Zusammen<br />

Leben und Lernen:<br />

Interkulturelles<br />

Training“ im <strong>Studentenwerk</strong><br />

Berlin<br />

178<br />

werken kennen. Eine Projektwerkstatt bietet die Gelegenheit, gemeinsam<br />

neue Ideen zur Gestaltung und Durchführung von Angeboten für<br />

ausländische Studierende zu entwickeln bzw. Lösungsstrategien für<br />

Problemlagen aufzuzeigen. Das interkulturelle Training fördert die<br />

Sensibilisierung der Teilnehmer/innen in der täglichen Kommunikation<br />

mit ausländischen Studierenden. Durch die theoretische Auseinandersetzung<br />

mit Kultur und Kommunikation sowie die anwendungsorientierte<br />

Vertiefung erlernen die Teilnehmer/innen Handlungsansätze<br />

für ein interkulturell anwendbares Kommunikationsverhalten.<br />

Fachtagung „Sicherung des Studienerfolgs ausländischer Studierender:<br />

Neue Anforderungen an Service- und Beratungsangebote im<br />

Rahmen der Studienstrukturreform. Herausforderungen an Hochschulen,<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e und Studierende“<br />

Im vorangegangenen Jahr waren in München erstmals Vertreter/innen<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e und der Akademischen Auslandsämter auf einer<br />

DSW-Fachtagung zu einem fruchtbaren Erfahrungsaustausch zusammen<br />

gekommen. Gemeinsam mit Studierenden wurde dieser Kooperationsprozess<br />

mit der Fachtagung in Leipzig erfolgreich fortgeführt.<br />

Die Veranstaltung bot ein Forum, sich über aktuelle Entwicklungen<br />

zum Studienverlauf ausländischer Studierender und zur Studienstrukturreform<br />

sowie den damit verbundenen Auswirkungen auf das Ausländerstudium<br />

zu informieren und gemeinsam über die zukünftigen<br />

Anforderungen an die beteiligten Akteure zu diskutieren.<br />

Diskutiert wurden die Ergebnisse der im Mai <strong>2004</strong> veröffentlichten und<br />

im Auftrag des DAAD von HIS durchgeführten Studie „Studienverlauf<br />

im Ausländerstudium“ sowie die Studienstrukturreform an deutschen<br />

Hochschulen. Dabei wurden auch Fragen zu Internationalisierungs-


konzepten der einzelnen Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>e gestellt, da<br />

als Ursachen für den geringen Studienerfolg ausländischer Studierender<br />

neben finanziellen Schwierigkeiten und mangelhafter Studienbefähigung<br />

auch die unzureichenden Betreuungs- und Orientierungsleistungen<br />

diagnostiziert werden.<br />

Als zentrales Ergebnis der Tagung wurde festgehalten, dass Serviceund<br />

Beratungsangebote zunehmend strategische Bedeutung gewinnen<br />

und stärker als bisher auf die Förderung des tatsächlichen Studienerfolgs<br />

ausländischer Studierender auszurichten sind. Nach den quantitativen<br />

Erfolgen im Ausländerstudium sind nun qualitative Fortschritte<br />

erforderlich. Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>e stehen damit vor<br />

neuen Anforderungen.<br />

6. Publikationen / Internetauftritt<br />

Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />

Arbeitsreader „Das Tutorenprogramm der <strong>Studentenwerk</strong>e für ausländische<br />

Studierende – Arbeitsmaterialien aus den <strong>Studentenwerk</strong>en“<br />

Im Januar <strong>2004</strong> wurde der Arbeitsreader „Das Tutorenprogramm der<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e für ausländische Studierende – Arbeitsmaterialien aus<br />

den <strong>Studentenwerk</strong>en“ publiziert. Mit diesem Arbeitsreader liegt dem<br />

Verband erstmals ein Kompendium detaillierter Informationen zum<br />

Tutorenprogramm der <strong>Studentenwerk</strong>e für ausländische Studierende<br />

vor. Er beinhaltet Konzepte, Anforderungsprofile, Arbeitsberichte und<br />

Tutorenverträge aus 20 <strong>Studentenwerk</strong>en. Die vielfältigen Materialien<br />

informieren detailliert über die Ausgestaltung der Tutorenprogramme<br />

für ausländische Studierende und bieten die Gelegenheit, neue Ideen<br />

Fachtagung „Sicherung<br />

des Studienerfolgs<br />

ausländischer<br />

Studierender ...“ in<br />

Leipzig: Dr. Ulrich<br />

Heublein von HIS als<br />

Referent<br />

179


Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />

180<br />

Newsletter<br />

englischsprachige<br />

Broschüre<br />

und Anregungen für die eigene Arbeit zu gewinnen. Ziel des Readers<br />

ist es, den Erfahrungs- und Informationsaustausch unter den Mitarbeiter/innen<br />

zu fördern und so zum Ausbau sowie zur Qualitätsentwicklung<br />

der Service- und Beratungsangebote für ausländische Studierende<br />

beizutragen. Der Reader stieß, auch seitens internationaler<br />

Kooperationspartner des DSW, auf breites Interesse und wird von den<br />

<strong>Studentenwerk</strong>en als Arbeitsgrundlage bei der Weiterentwicklung und<br />

Neukonzeption von Tutorenprogrammen genutzt.<br />

Newsletter<br />

Auch im Jahr <strong>2004</strong> informierte die Servicestelle mit ihrem Newsletter<br />

die <strong>Studentenwerk</strong>e aktuell über die Internationalisierung der Hochschulen<br />

und <strong>Studentenwerk</strong>e. Themen der im Mai und Oktober versandten<br />

Ausgaben waren:<br />

- neue Betreuungs- und Serviceangebote für ausländische Studierende<br />

in den <strong>Studentenwerk</strong>en, darunter auch Kooperationsprojekte<br />

mit den Hochschulen<br />

- aktuelle Entwicklungen im Rahmen der Internationalisierung der<br />

Hochschulen und des Bologna-Prozesses<br />

- Die EU-Erweiterung zum 1. Mai <strong>2004</strong> und die damit verbundenen<br />

arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Änderungen sowie Änderungen<br />

bei der Krankenversicherung<br />

- Informationen zum Zuwanderungsgesetz<br />

- Ergebnisse der STIBET-Auswahlkommission <strong>2004</strong><br />

- Aktuelle Daten zum Ausländerstudium<br />

- Weiterführende Links sowie Literatur- und Veranstaltungshinweise<br />

Publikationen auf Englisch und Französisch<br />

Aufgrund der großen Nachfrage, auch von internationalen Kooperationspartnern,<br />

wurde die Broschüre „Das Tutorenprogramm der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

für ausländische Studierende – Auswertung einer Umfrage“<br />

im April <strong>2004</strong> ins Englische übersetzt. Die englischsprachige Broschüre<br />

wurde an alle <strong>Studentenwerk</strong>e und Hochschulen versandt. Auch der<br />

Projektflyer der Servicestelle Interkulturelle Kompetenz liegt nun in<br />

englischer und französischer Version vor. Alle fremdsprachigen Publikationen<br />

werden vom DSW im Rahmen der internationalen Beziehungen,<br />

z.B. bei Veranstaltungen oder Auslandsreisen genutzt.<br />

Der Flyer „Study in Germany … with the <strong>Studentenwerk</strong> Service Package<br />

for Foreign Students – mit dem Servicepaket der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

für ausländische Studierende“ wurde vollständig überarbeitet und neu<br />

aufgelegt. Er präsentiert in englischer und deutscher Sprache eine<br />

kurze Übersicht über die Leistungen des Servicepakets, das allgemeine<br />

Angebot der <strong>Studentenwerk</strong>e sowie die aktuellen Kontaktadressen<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e.


Servicestelle Interkulturelle Kompetenz<br />

Internetauftritt<br />

Der Internetauftritt der Servicestelle wurde im Jahr <strong>2004</strong> fertiggestellt.<br />

Er richtet sich an ausländische Studierende und Studienbewerber/innen<br />

sowie an deren Berater/innen. Die Webseiten geben einen kurzen<br />

Überblick über den Service der <strong>Studentenwerk</strong>e für ausländische<br />

Studierende, insbesondere zum Servicepaket und zum Wohnheimtutorenprogramm.<br />

Sie beinhalten außerdem Informationen zum Arbeitsund<br />

Aufenthaltsrecht, zur Krankenversicherung und zur Finanzierung<br />

des Studiums sowie weiterführende Links und Informationen. Alle<br />

Informationen sind barrierefrei zugänglich.<br />

181


Fortbildungsveranstaltungen<br />

182<br />

XII. FORTBILDUNGSVERANSTALTUNGEN <strong>2004</strong><br />

Mit seinem Angebot an Fortbildungsveranstaltungen bietet das Deutsche<br />

<strong>Studentenwerk</strong> den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

neben praxisnaher Weiterbildung auch ein Forum für den<br />

intensiven Informations- und Erfahrungsaustausch. Im Jahr <strong>2004</strong> wurden<br />

die 52 Veranstaltungen von rd. 2.000 Teilnehmern/innen besucht.<br />

Dabei hat sich die Zahl der Tagungen und tagungsähnlichen Veranstaltungen<br />

deutlich erhöht – mit 19 konnte sie sogar fast verdoppelt<br />

werden (zum Vergleich: 11 im Jahr 2003).<br />

1. Seminare<br />

- Abschlussseminar Robert Bosch Tutorenprogramm<br />

- Altersteilzeit im BAT-Arbeitsverhältnis (2 x)<br />

- Aufbauseminar BAföG<br />

- Beratung im interkulturellen Kontext – Länderschwerpunkt<br />

Afrika<br />

- Beratung im interkulturellen Kontext – Schwerpunkt Islam,<br />

Länderschwerpunkte: Marokko, Türkei<br />

- Deutsch-Französisches Studierendenseminar<br />

- Einführungsseminar Robert Bosch Tutorenprogramm<br />

- Grundseminar BAföG<br />

- Grundseminar für Einkäufer/innen: Einkäufertraining, Modul 1<br />

- Grundseminar: Mitarbeiterführung – Mitarbeitermotivation<br />

durch situatives Führen (3 x)<br />

- Interkulturelle Kommunikation (2 x)<br />

- Kooperatives Verhalten im Team<br />

- Kundenorientierte Gesprächsführung mit Mietern (2 x)<br />

- Managementkompetenz<br />

- Managementkompetenz – Verhandlungstechniken<br />

- Schwerpunktseminar Aufhebung von Verwaltungsakten und<br />

denen Folgen<br />

- Schwerpunktseminar SGB-Verfahrensrecht bei der BAföG-Fallbearbeitung<br />

- Seminar zur barrierefreien Gestaltung von Web-Seiten für Mitarbeiter/innen<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e und Hochschulen (2 x)<br />

- Steuern<br />

- Studium und Behinderung – und was kommt danach?<br />

- Zwischenseminar Robert Bosch Tutorenprogramm


2. Tagungen<br />

- Aktuelle Entwicklungen im Ausländerstudium / Service- und<br />

Beratungsangebote für ausländische Studierende<br />

- Controlling<br />

- Deutsch-Polnisches Kolloquium<br />

- EDV<br />

- Einkäufertagung<br />

- Förderungstagung<br />

- Geschäftsführertagung (2 x)<br />

- Interne Revision<br />

- Kindertageseinrichtungen – der Bildungsauftrag in<br />

Kindertageseinrichtungen<br />

- Kultur – Standortbestimmung Kultur: <strong>Studentenwerk</strong>e, Hochschulen<br />

und Kommunen als Partner<br />

- Mensatagung<br />

- Personalwesen<br />

- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

- Profilbildung in der Beratung<br />

- Rechnungswesen<br />

- Symposium „... damit Studieren gelingt! – Perspektiven für das<br />

Zusammenwirken von Hochschule und <strong>Studentenwerk</strong>“ –<br />

gemeinsame Veranstaltung mit dem Centrum für Hochschulentwicklung<br />

(CHE)<br />

- Tagung: Keine Grenzen für ein Studium mit Behinderung und<br />

chronischen Krankheiten – Tagung zu den aktuellen gesetzlichen<br />

Neuregelungen für Beauftragte für Behindertenfragen an<br />

Hochschulen und in <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

- Wohnheimtagung<br />

3. Weitere Veranstaltungen<br />

- Informationsveranstaltung für Studieninteressierte und Studierende<br />

in den ersten Semestern mit Behinderungen und chronischen<br />

Krankheiten und deren Berater/innen (2 x)<br />

- Multiplikatorenschulung: Förderung des Berufseinstiegs von Studierenden<br />

mit Behinderungen und chronischen Krankheiten<br />

- Workshop für Sekretär/innen der Geschäftsleitung<br />

- Workshop: Zusammen Leben und Lernen: Interkulturelles Training<br />

– Sensibilisierung im Umgang mit ausländischen Studierenden<br />

(2 x)<br />

Fortbildungsveranstaltungen<br />

183


Publikationen<br />

184<br />

XIII. PUBLIKATIONEN <strong>2004</strong><br />

Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in der Bundesrepublik<br />

Deutschland 2003. 17. Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

durchgeführt durch HIS Hochschul-Informations-<br />

System. Hrsg. v. Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />

(BMBF). Bonn, Berlin <strong>2004</strong>.<br />

Ausgewählte Ergebnisse: Die wirtschaftliche und soziale Lage der<br />

Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland 2003. 17. Sozialerhebung<br />

des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s durchgeführt durch HIS<br />

Hochschul-Informations-System. Hrsg. v. Bundesministerium für Bildung<br />

und Forschung (BMBF). Bonn, Berlin <strong>2004</strong>.<br />

Economic and Social Conditions of Student Life in the Federal Republic<br />

of Germany 2003. 17th Social Survey of the <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong><br />

(DSW), conducted by HIS Hochschul-Informations-System<br />

– Selected Results –. Published by the Federal Ministry of Education<br />

and Research. Bonn, Berlin <strong>2004</strong>.<br />

<strong>Jahresbericht</strong> 2003. Hrsg. vom Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>. Berlin<br />

<strong>2004</strong>.<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e im Zahlenspiegel 2003/<strong>2004</strong>. Hrsg. vom Deutschen<br />

<strong>Studentenwerk</strong>. Berlin <strong>2004</strong>.<br />

... damit Studieren gelingt! Perspektiven für das Zusammenwirken<br />

von Hochschule und <strong>Studentenwerk</strong>. Ein gemeinsames Symposium<br />

des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s (DSW) und des Centrums für Hochschulentwicklung<br />

(CHE) am 8./9. Juli <strong>2004</strong> in Berlin. Dokumentation.<br />

Hrsg. vom Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>. Berlin <strong>2004</strong>.<br />

The Max Kade Student Residences in Germany. Book with 19 portraits.<br />

It presents the student residences in Germany that are supported<br />

by the Max Kade Foundation. Also included are essays, reports by<br />

occupants, and some poems published by Max Kade. <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong>.<br />

Berlin <strong>2004</strong>. Übersetzung des deutschen Buchs.<br />

STUDENTENWERKE intern. Die Website der <strong>Studentenwerk</strong>e:<br />

https://intern.studentenwerke.de. Hrsg. vom Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>.<br />

Flyer. Berlin <strong>2004</strong>.<br />

BAföG-aktuell. Überarbeitete Auflage. Hrsg. vom Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>.<br />

Flyer. Berlin <strong>2004</strong>.


Mit BAföG ins Ausland! Erstinformation, überarbeitete Auflage. Hrsg.<br />

vom Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>. Flyer. Berlin <strong>2004</strong>.<br />

Jobben. Kurzinformation für Studierende. Hrsg. vom Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>.<br />

Flyer. Berlin <strong>2004</strong>.<br />

Ein Studium finanzieren. Kurzinformation für Studieninteressierte,<br />

Schüler/innen, deren Eltern und Lehrer/innen. Hrsg. vom Deutschen<br />

<strong>Studentenwerk</strong>. Flyer. Berlin <strong>2004</strong>.<br />

BAföG. Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.<br />

Informationen für Schüler und Studierende. Hrsg. vom Deutschen<br />

<strong>Studentenwerk</strong>. 38. Auflage. Berlin <strong>2004</strong>.<br />

Studium und Behinderung. Praktische Tipps und Informationen des<br />

Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s für Studierende mit Behinderungen und<br />

chronischen Erkrankungen. 5. Aufl. Bonn 1998 (unveränderter Nachdruck<br />

<strong>2004</strong>).<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e und Kultur: Profil für die Hochschulen. Hrsg. vom<br />

Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>. Flyer. Berlin <strong>2004</strong>.<br />

Wohnraum für Studierende. Statistische Übersicht <strong>2004</strong>. Hrsg. vom<br />

Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>. Berlin <strong>2004</strong>.<br />

The <strong>Studentenwerk</strong>e Tutor Programme for Foreign Students. Evaluation<br />

of a Survey. <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong>. Berlin <strong>2004</strong>. Übersetzung<br />

der deutschen Broschüre.<br />

Service Centre for Intercultural Competence. <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong>.<br />

Flyer. Berlin <strong>2004</strong>. Übersetzung des deutschen Flyers.<br />

Le service de compétence interculturelle. <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong>.<br />

Flyer. Berlin <strong>2004</strong>. Übersetzung des deutschen Flyers.<br />

Study in Germany ... with the <strong>Studentenwerk</strong> Service Package for Foreign<br />

Students – mit dem Servicepaket der <strong>Studentenwerk</strong>e für ausländische<br />

Studierende. <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong>. Leporello-Flyer. Berlin<br />

<strong>2004</strong>.<br />

Handbuch Studium und Praktikum im Ausland. Austauschprogramme,<br />

Stipendien und Sprachkurse. Von Momme von Sydow, Sandra<br />

Többe und Heiner Staschen. Hrsg. in Kooperation mit der Gewerkschaft<br />

für Erziehung und Wissenschaft und dem Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>.<br />

Eichborn. Frankfurt am Main <strong>2004</strong>. (ISBN 3-8218-3885-X)<br />

Diese Publikation ist ausschließlich über den Buchhandel zu beziehen.<br />

Publikationen<br />

185


Publikationen<br />

186<br />

Zusätzlich:<br />

Dokumentationen von Fachtagungen, Seminaren, Workshops und<br />

anderen Veranstaltungen – nur zum internen Gebrauch der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

und des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s.<br />

Pressespiegel der <strong>Studentenwerk</strong>e und des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s.<br />

Tagungs- und Seminarprogramm des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s für<br />

<strong>2004</strong>.<br />

Die komplette Publikationsliste mit allen lieferbaren Titeln steht im<br />

Internet unter:<br />

www.studentenwerke.de


Teil B<br />

Die 65. ordentliche<br />

Mitgliederversammlung


I. DIE 65. ORDENTLICHE MITGLIEDER-<br />

VERSAMMLUNG DES<br />

DEUTSCHEN STUDENTENWERKS<br />

AM 30.11./1.12.<strong>2004</strong> IN BERLIN<br />

Grußwort von Edelgard Bulmahn<br />

Bundesministerin für Bildung und Forschung<br />

Sehr geehrter Herr Professor Rinkens,<br />

liebe Studierende,<br />

meine sehr geehrten Herren und Damen,<br />

I.<br />

Ihre Einladung zur heute beginnenden Mitgliederversammlung habe<br />

ich sehr gerne angenommen. Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> ist für<br />

unseren Hochschulstandort unverzichtbar. Seit Jahrzehnten setzen Sie<br />

sich engagiert für die sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und<br />

gesundheitlichen Belange der Studierenden ein.<br />

Mit ihrer exzellenten Arbeit tragen die <strong>Studentenwerk</strong>e wesentlich zur<br />

Effizienz des Studiums und zur Profilbildung der Hochschulen bei. Sie<br />

tragen auch dazu bei, dass Chancengleichheit im Bildungswesen nicht<br />

nur ein Anspruch ist, den man aus unserer Verfassung ableiten kann,<br />

sondern dass Chancengleichheit auch real umgesetzt wird. Dafür<br />

möchte ich Ihnen meine Anerkennung aussprechen.<br />

Meine Damen und Herren,<br />

mehr Chancengleichheit im Bildungssystem, mit diesem Ziel ist<br />

die Bundesregierung 1998 angetreten. Wir wollen, dass jeder<br />

Mensch, egal ob Mann oder Frau, egal mit welchem familiären<br />

Hintergrund oder welcher Nationalität, seine Fähigkeiten voll<br />

entfalten kann. Dies entspricht nicht nur dem Wunsch der<br />

Menschen, ihre künftigen Berufs- und Lebenschancen wahrnehmen<br />

zu können. Es ist auch von gesamtgesellschaftlichem<br />

Interesse, dass wir in Deutschland Menschen nicht von Bildung<br />

abhalten, sondern das in ihnen vorhandene Potenzial voll zur<br />

Entfaltung bringen.<br />

Gut ausgebildete und qualifizierte Menschen sind das Fundament<br />

einer innovativen Gesellschaft, einer Gesellschaft, die sich<br />

weiterentwickelt, in der Fortschritt möglich und machbar ist.<br />

II.<br />

Grußwort der Bundesbildungsministerin<br />

Edelgard Bulmahn,<br />

Bundesministerin<br />

für Bildung und<br />

Forschung<br />

189


Grußwort der Bundesbildungsministerin<br />

deutlicher Zuwachs<br />

der Studienanfänger<br />

190<br />

Sie entwickeln Konzepte, mit denen wir gesellschaftlichen Problemen<br />

begegnen und durch sie entstehen neue Ideen und Produkte, mit<br />

denen wir unseren Wohlstand erwirtschaften. Gerade angesichts eines<br />

drohenden Fachkräftemangels müssen wir Hürden beim Zugang zu<br />

Bildung abbauen und die Durchlässigkeit im Bildungssystem insgesamt<br />

erhöhen.<br />

Die Ergebnisse der 17. Sozialerhebung des DSW zeigen, dass sich die<br />

wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland in<br />

den letzten drei Jahren positiv entwickelt hat. Wesentlichen Anteil<br />

daran hat die von der Bundesregierung verbesserte BAföG-Förderung.<br />

Bereits mit dem Regierungsantritt 1998 haben wir damit begonnen, die<br />

in den 1990er Jahren heruntergewirtschaftete Ausbildungsförderung<br />

wieder auf ein solides Fundament zu stellen. Die große BAföG-Reform<br />

aus dem Jahr 2001 war wegweisend. Ich will mich an dieser Stelle<br />

herzlich für die Unterstützung durch das DSW bedanken, die nicht<br />

besser hätte sein können.<br />

Gemeinsam ist es uns gelungen, die Ausbildungsförderung wieder zu<br />

einem stark nachgefragten Instrument zu machen. Bund und Länder<br />

stellen heute mit gut zwei Milliarden Euro fast doppelt soviel Geld<br />

bereit wie noch vor sechs Jahren. Die Gefördertenzahl konnte somit<br />

um etwa die Hälfte auf derzeit rund eine halbe Million erhöht werden.<br />

Besonders freue ich mich, dass der Anteil derjenigen, die eine Vollförderung<br />

erhalten, auf beachtliche 47 Prozent aller BAföG-Empfänger<br />

angestiegen ist. Hier geht es um junge Menschen, die eine Unterstützung<br />

dringend brauchen. Bestätigt wird dies durch die Ergebnisse<br />

einer DSW-Studie, wonach zwei Drittel der BAföG-Empfänger ohne<br />

diese Förderung nicht hätten studieren können. Das zeigt, dass Bildungschancen<br />

nicht nur theoretisch gewährleistet, sondern auch praktisch<br />

eingelöst werden können.<br />

Darüber hinaus beobachten wir eine Trendumkehr bei den Jugendlichen,<br />

deren Eltern einen Hauptschulabschluss haben. Ihr Anteil ist<br />

nach jahrelangem Rückgang wieder um fünf Prozentpunkte gestiegen.<br />

Ich hoffe, dass es uns gelingt, diese Entwicklung weiterzuführen. Kurz<br />

gesagt: Wir sind bei der Realisierung von Chancengleichheit im Bildungswesen<br />

ein gutes Stück vorangekommen. Aber es reicht noch<br />

lange nicht.<br />

In den letzten Jahren konnten wir feststellen, dass mehr junge Menschen<br />

ein Studium aufgenommen haben. Der deutliche Zuwachs der<br />

Studienanfänger um mehr als ein Drittel gegenüber dem Jahr 1998 ist<br />

auch ein Zeichen für das wiedergewonnene Vertrauen in die staatliche<br />

Ausbildungsförderung.<br />

Allerdings sollten uns die neuesten Zahlen des statistischen Bundesamtes,<br />

die gestern veröffentlicht wurden, warnen. Die Zahl der Studienanfänger<br />

geht erstmals wieder zurück. Das zeigt, dass wir auch in<br />

Zukunft unterstützende und motivierende Maßnahmen durchführen<br />

müssen.


Wir haben auch die Voraussetzungen für einen Studienaufenthalt im<br />

Ausland verbessert. Nach nur zwei Semestern in Deutschland kann<br />

man sein Studium unter Mitnahme des BAföG-Anspruchs in allen Ländern<br />

der Europäischen Union fortsetzen – wenn man will, bis zum<br />

Abschluss. Immer mehr nutzen diese Möglichkeit. So ist die Zahl der<br />

geförderten Auslandsaufenthalte von 2001 auf 2003 um knapp die<br />

Hälfte gestiegen.<br />

Auch für weniger begüterte junge Menschen muss also die Internationalisierung<br />

der Ausbildung kein Fremdwort bleiben. Der Erfolg lässt<br />

sich übrigens auch daran ablesen, dass Deutschland inzwischen bei<br />

Studienaufenthalten im Ausland weltweit den 3. Platz erklommen hat.<br />

Nichtsdestotrotz: Wir dürfen uns auf dem Erreichten nicht ausruhen.<br />

Deshalb entwickeln wir die Ausbildungsförderung kontinuierlich weiter.<br />

Wir haben kürzlich im Bundestag und Bundesrat das 21. BAföG-<br />

Änderungsgesetz beschlossenen und haben damit weitere Schritte zu<br />

mehr Entbürokratisierung und Transparenz umgesetzt.<br />

Die neue Regelung ermöglicht Studierenden in den ersten beiden Fachsemestern<br />

einen unbürokratischen Wechsel der Fachrichtung. Denn<br />

wer früh merkt, dass das gewählte Fach nicht zu einem passt, soll auch<br />

problemlos umsatteln können.<br />

Ich bin mir bewusst, dass sich das DSW zusätzliche materielle Verbesserungen<br />

gewünscht hat. Ich bitte aber um Verständnis, dass wir in<br />

einer Zeit, in der wir von allen gesellschaftlichen Gruppen erhebliches<br />

abverlangen, auf die Anpassungen der Bedarfssätze und Freibeträge<br />

verzichten mussten. Ich versichere Ihnen aber, dass wir diese Punkte<br />

bei der nächsten Novelle in Angriff nehmen werden.<br />

Ich mache aber auch darauf aufmerksam, dass es nicht einfach war,<br />

das bisher erreichte hohe Förderungsniveau zu halten. Die Bestrebungen<br />

Baden-Württembergs zur Begrenzung der BAföG-Ausgaben haben<br />

wir im Bundesrat und Bundestag verhindern können. Das ist ein Beleg<br />

dafür, dass sich die Regierung weiter an ihrer Verantwortung für die<br />

Ausbildungsförderung als Instrument der Chancengleichheit messen<br />

lässt.<br />

III.<br />

Grußwort der Bundesbildungsministerin<br />

Meine Herren und Damen,<br />

die 17. Sozialerhebung hat aufgezeigt, dass wir trotz der Erfolge, die<br />

ich beschrieben habe, noch lange nicht am Ziel sind. Es gibt je nach<br />

sozialer Herkunft beim Hochschulzugang noch immer Benachteiligungen.<br />

Eins ist klar: Mehr Bildungsgerechtigkeit werden wir allein durch<br />

das BAföG nicht herstellen können. Entscheidende Weichen werden<br />

bereits bei der Schulbildung gestellt.<br />

Mich lässt es nicht ruhen, dass wir in Deutschland einen so starken<br />

Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und der Wahrnehmung<br />

Voraussetzungen für<br />

einen Studienaufenthalt<br />

im Ausland verbessert<br />

Ausbildungsförderung<br />

als<br />

Instrument der<br />

Chancengleichheit<br />

17. Sozialerhebung<br />

191


Grußwort der Bundesbildungsministerin<br />

192<br />

Vorschläge zu<br />

Studiengebühren<br />

Gebührenfreiheit für<br />

das Erststudium in<br />

ganz Deutschland<br />

von Bildungsmöglichkeiten haben wie in keinem anderen vergleichbaren<br />

Land. Ich finde, das ist eine Schande für eine Demokratie.<br />

Um diese Ungerechtigkeit zu beenden, müssen wir den Weg, den wir<br />

vor zwei Jahren beschritten haben, konsequent weitergehen. Wir müssen<br />

unsere Kinder stärker unterstützen. Die individuelle Förderung<br />

muss zum Maßstab allen Handelns in den Schulen werden.<br />

Mit Ganztagsschulen verbessern wir die Rahmenbedingungen dafür.<br />

Aber auch durch den Ausbau der frühkindlichen Erziehung können<br />

wir dazu beitragen, dass Kinder mit schlechteren Startchancen ihr<br />

Potenzial entwickeln können.<br />

Ich habe bei Diskussionen oft den Eindruck, dass bei vielen immer<br />

noch diese absurde Vorstellung herrscht, dass jeder Mensch mit einem<br />

bestimmten Päckchen an Begabungen, Intelligenz und Fähigkeiten<br />

geboren sei und dieses Päckchen sozusagen fest eingeschnürt für den<br />

Rest seines Lebens mit sich herumtrage. Dies steht im Gegensatz zu<br />

allen naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und auch im Gegensatz<br />

zu allen Lebenserfahrungen. Trotzdem ist diese Vorstellung immer<br />

noch in vielen Köpfen vorhanden. Dies zu ändern ist meine Zielsetzung.<br />

Deshalb sage ich: Es bleibt noch viel zu tun!<br />

Meine Herren und Damen,<br />

in diesen Wochen wird heftig über Studiengebühren diskutiert. Die<br />

Einführung von Gebühren, wie sie die Union fordert, konterkariert das<br />

Ziel der Chancengleichheit. Ein Studium ist schon jetzt teuer – auch<br />

ohne Studiengebühren. Eine Familie mit zwei studierenden Kindern<br />

muss bereits heute 80.000 Euro aufbringen. Ein Studium in Deutschland<br />

darf nicht zum Luxusgut werden.<br />

Alle Vorschläge zu Studiengebühren und einer möglichen sozialen<br />

Abfederung, die jetzt auf dem Tisch liegen, halten nicht, was sie zu<br />

versprechen meinen. Zum Beispiel der Vorschlag Hamburgs: 335 Euro<br />

pro Monat für Wohnen, Lebensunterhalt plus Materialien für das Studium.<br />

Das ist weniger als Sozialhilfe und liegt 250 Euro unter dem heutigen<br />

BAföG-Höchstsatz. Das reicht schlichtweg nicht. Hinzu kommt,<br />

dass die Studierenden am Ende vor einem riesigen Schuldenberg stünden.<br />

Das als soziales Modell zu verkaufen finde ich – offen gesagt –<br />

lebensfern.<br />

Wir müssen gleichwertige Lebensverhältnisse sichern und Mobilität<br />

ermöglichen. Wir können nicht von Studierenden verlangen, internationale<br />

Erfahrungen zu sammeln – ihnen aber gleichzeitig einen Studienortwechsel<br />

von Rostock nach Konstanz versperren. Deshalb steht<br />

die Bundesregierung ohne Wenn und Aber zur Gebührenfreiheit für<br />

das Erststudium in ganz Deutschland.<br />

Wenn wir in unserem Land nicht die Bereitschaft aufbringen, in die<br />

Zukunft unserer Kinder zu investieren und für ihre Ausbildung auch<br />

als Staat die finanzielle Verantwortung zu übernehmen, dann werden<br />

wir mittel- und langfristig nicht nur als Wirtschaftsstandort, als Ort für


Innovationen und Fortschritt, scheitern, sondern auch als Gesellschaft<br />

insgesamt.<br />

Die Bundesregierung hat in den Haushaltsberatungen in dieser Woche<br />

mit der Abschaffung der Eigenheimzulage einen konkreten Vorschlag<br />

auf den Tisch gelegt, wie wir Subventionen aus der Vergangenheit kürzen<br />

und in Investitionen in die Zukunft umlenken wollen. Die freiwerdenden<br />

Mittel – immerhin sechs bis sieben Milliarden Euro – sollen<br />

für Bildung, Forschung und Innovation genutzt werden.<br />

Ich hoffe, dass ich hier eine andere Erfahrung machen werde, als ich<br />

sie vor mehreren Wochen mit einer Gruppe von Professoren gemacht<br />

habe. Fünf von sechs plädierten vehement für den Erhalt der Eigenheimzulage.<br />

Man kann aber nicht auf der einen Seite fordern, dass der<br />

Staat mehr Mittel für Bildung und Forschung mobilisiert, und gleichzeitig<br />

Umschichtungen in den öffentlichen Haushalten ablehnen.<br />

Wenn wir den Mut zur Umschichtung nicht aufbringen, bleibt alles<br />

beim Alten. Dann können wir den Hochschulen auch nicht die nötigen<br />

finanziellen Ressourcen zur Verfügung stellen, die sie brauchen. Und<br />

ich denke, jeder weiß, vor welcher Aufgabe wir stehen, um unser Bildungs-<br />

und Hochschulsystem nach vorne zu bringen. Denn wenn ich<br />

mir anschaue, dass Deutschland bei den öffentlichen Bildungsausgaben<br />

an zweitletzter Stelle der „alten“ 15 EU-Mitgliedsstaaten steht,<br />

dann ist klar, dass wir mit dieser Position in Zukunft nichts erreichen<br />

können. Ich hoffe jetzt auf den Vermittlungsausschuss. Ich würde<br />

mich freuen, wenn es noch ein wenig mehr Unterstützung für diesen<br />

Vorschlag gäbe und dass diese auch öffentlich spürbar wäre.<br />

IV.<br />

Grußwort der Bundesbildungsministerin<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

von der Bundesregierung sind in den letzten Jahren eine Reihe entscheidender<br />

Impulse für eine Hochschulreform ausgegangen. Unser<br />

Ziel ist es dabei immer gewesen, die Hochschulen unseres Landes so<br />

zu stärken, dass sie im Wettbewerb um die besten Köpfe und um<br />

exzellente Forschungsergebnisse international konkurrenzfähig bleiben.<br />

Wir wollen Hochschulen, die in der Lage sind, exzellent auszubilden<br />

und ihren Beitrag zur Lösung der großen Probleme zu leisten,<br />

vor denen wir weltweit und auch in unserem eigenen Land stehen.<br />

Beispiele für die eingeleiteten Reformen sind das neue Besoldungsgesetz,<br />

das eine leistungsgerechtere Bezahlung von Professoren vorsieht,<br />

die neuen Hochschulrahmengesetze mit der Einführung der Juniorprofessur<br />

und der Bachelor- und Masterstudiengänge als Regelstudiengänge<br />

und die Programme und Preise zur Nachwuchsförderung. All<br />

diese Maßnahmen haben zu positiven Veränderungen an unseren<br />

Hochschulen geführt. Ich hoffe sehr, dass das Erreichte im Rahmen der<br />

Föderalismuskommission nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird.<br />

Hochschulreform<br />

Einführung der Juniorprofessur<br />

und der<br />

Bachelor- und<br />

Masterstudiengänge<br />

193


Grußwort der Bundesbildungsministerin<br />

Spitzenförderung an<br />

deutschen<br />

Hochschulen<br />

194<br />

7. HRG-Novelle<br />

Es macht einen Unterschied, ob ich die Frage der Zuständigkeit von<br />

Bund und Ländern aus einer rein verfassungstheoretischen Sicht beurteile<br />

oder die Bedürfnisse der Wissenschaft als Maßstab nehme. Ich<br />

plädiere nachdrücklich dafür, beide Sichtweisen in eine vernünftige<br />

Balance zu bringen.<br />

Als zuständige Ministerin weiß ich sehr wohl, dass eine klarere Zuordnung<br />

von Zuständigkeiten notwendig ist. Das erlebe ich in meinem<br />

eigenen Zuständigkeitsbereich. Und das erlebe ich auch bei vielen<br />

anderen Gesetzgebungen. In der Steuergesetzgebung kann der Bundestag<br />

nicht alleine entscheiden, sondern wir brauchen immer auch<br />

eine Mehrheit des Bundesrates – egal, wem die Steuereinnahmen<br />

zufließen. Wir brauchen also klare Verantwortlichkeiten und mehr<br />

Handlungsfähigkeit der unterschiedlichen staatlichen Ebenen. Dies<br />

darf aber nicht zu Lasten der Leistungsfähigkeit von Wissenschaft und<br />

Forschung gehen.<br />

Die Regierungschefs der Länder haben weitreichende Veränderungen<br />

der Zuständigkeiten gefordert. Dazu gehören die Abschaffung der<br />

Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau und Bildungsplanung sowie die<br />

Übertragung der Hochschulgesetzgebung auf die Länder.<br />

Eine ersatzlose Streichung der Mitwirkungs- und Mitfinanzierungsbefugnis<br />

des Bundes bei Bildung und Forschung lehne ich ab. Der Bund<br />

muss auch in Zukunft die Rahmenbedingungen setzen können, die<br />

erforderlich sind, um etwa rechtsstaatlichen Ansprüchen und internationalen<br />

Standards zu genügen und Chancengleichheit sicherzustellen.<br />

Andernfalls würde die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wissenschaftsund<br />

Forschungssystems nachhaltig geschwächt.<br />

Das gilt auch für die Hochschulförderung, aus der sich der Bund nicht<br />

zurückziehen wird. Ich bin aber sehr wohl bereit, auf die Länder zuzugehen.<br />

So hat die Bundesregierung den Vorschlag der Länder, die<br />

Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau aufzugeben, nicht rundweg<br />

abgelehnt. In Zukunft werden wir uns auf Vorhaben von nationaler<br />

Bedeutung konzentrieren, wie etwa die Spitzenförderung an deutschen<br />

Hochschulen, den internationalen Austausch oder das BAföG.<br />

Auch mit meinem Vorschlag, das Hochschulrahmengesetz grundsätzlich<br />

zu entschlacken, bin ich auf die Länder zugegangen. Es muss nur<br />

noch das bleiben, was länderübergreifend geregelt werden muss. Das<br />

sind aus meiner Sicht vor allem die Bereiche Abschlüsse, Dienstrecht,<br />

Qualitätssicherung und die Zulassung zum Studium.<br />

Die Hochschulzulassung haben wir übrigens in diesem Sommer mit<br />

der 7. HRG-Novelle neu geregelt. Die Hochschulen können nun in<br />

zulassungsbeschränkten Studiengängen ihre Studierenden in wesentlich<br />

stärkerem Maße auswählen. Sie erhalten damit die Autonomie, die<br />

sie brauchen, um institutionell gestärkt zu werden und eigene Profile<br />

entwickeln zu können.<br />

Hier zeigt sich aber auch, wie wichtig auch in Zukunft eine Bundesgesetzgebung<br />

ist. Die Länder hatten sich knapp zwei Jahre lang um


Grußwort der Bundesbildungsministerin<br />

eine einheitliche Neuregelung der Hochschulzulassung bemüht. Als<br />

Ergebnis wurden zwei unterschiedliche Modelle präsentiert, die<br />

nebeneinander gültig sein sollten. Unser Land ist aber ein Bundesstaat<br />

und kein Staatenbund. Studierenden muss es möglich sein, nach transparenten,<br />

durchschaubaren Vorgaben sich in ganz Deutschland um<br />

einen Studienplatz zu bewerben. Deshalb hat der Bund einen eigenen<br />

Vorschlag gemacht. Gemeinsam mit den Ländern sind wir dann zu<br />

einer guten Lösung gekommen.<br />

Wir werden in den kommenden Wochen noch heftige Diskussionen<br />

über diese Neuordnung und Zuständigkeiten haben. Ich wünsche mir,<br />

dass wir zu einem Ergebnis kommen, welches Mobilität erleichtert,<br />

Freizügigkeit erhält und Chancengleichheit sichert. Für mich ist klar:<br />

Wir brauchen auch weiterhin bundesgesetzliche Regelungen. Gleichzeitig<br />

muss es uns auch gelingen, unseren Bildungseinrichtungen<br />

mehr Selbstständigkeit und Verantwortung zu übertragen. Ich glaube,<br />

das wäre eine wichtige Weichenstellung.<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />

das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> ist für mich ein verlässlicher Partner. Für<br />

Ihre künftige Arbeit, aber auch für diese Mitgliederversammlung wünsche<br />

ich Ihnen viel Erfolg!<br />

195


Bericht des Präsidenten<br />

196<br />

Blick „zurück nach<br />

vorne“<br />

Prof. Dr. Hans-Dieter<br />

Rinkens, Präsident<br />

des DSW<br />

Bericht von Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens<br />

Präsident des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,<br />

der Bericht des Präsidenten ist stets zugleich Rückblick und Ausblick.<br />

Auch in diesem Jahr will ich in diesem Sinne den Blick „zurück nach<br />

vorne“ richten.<br />

Meine Damen und Herren, wenn Ihnen ein Chinese wünscht, Sie<br />

mögen in interessanten Zeiten leben, dann meint er es nicht gut mit<br />

Ihnen. In China gilt es als Fluch, in interessanten Zeiten leben zu müssen.<br />

Unsere Zeiten sind nun aber zweifellos interessant. Ein Fluch sind<br />

sie trotz allem nicht. Im Gegenteil. Im Jahre drei nach PISA ist der Stellenwert<br />

von Bildung im Zentrum des öffentlichen Diskurses – wie selten<br />

zuvor in den letzten 20 Jahren; es wird heftig über die richtigen<br />

Ziele und die richtigen Wege einer zukunftsorientierten Bildungspolitik<br />

gestritten, und gerade die Hochschulpolitik schafft es regelmäßig<br />

auf die Titelseiten der Presse. Das Jahr <strong>2004</strong> wurde eröffnet mit einer<br />

Diskussion über „Elitehochschulen“ – reichlich schräg, aber immerhin<br />

– und wird beendet mit grundlegenden Entscheidungen zur Föderalismusreform<br />

– mit weitreichenden Folgen für das Bildungssystem in<br />

Deutschland. Das deutsche Hochschulsystem ist in einem grundlegenden<br />

Wandel, ja ich behaupte, im größten Wandel seit der sog. großen<br />

Bildungsreform der 1970er Jahre.<br />

Die zentralen Stichworte sind hier Reform der Studienstruktur und der<br />

akademischen Abschlüsse, Autonomie und Wettbewerb der Hochschulen,<br />

Internationalisierung des Bildungssektors. Kritiker würden<br />

noch hinzufügen: Ökonomisierung und Kommerzialisierung.<br />

Als Teil dieses Hochschulsystems stehen auch die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

und ihr Dachverband, das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong>, vor<br />

neuen Herausforderungen. Im Kern geht es um die Frage: Wie<br />

stellen wir heute sicher, dass Studieren auch morgen gelingt?<br />

„Sich neuen Herausforderungen stellen und diese gemeinsam<br />

mit unseren Partnern meistern, ... damit Studieren auch in<br />

Zukunft gelingt!“<br />

Das, meine Damen und Herren, ist unsere gemeinsame Aufgabe,<br />

und unter dieses Motto will ich meine Ausführungen stellen.<br />

1). Zunächst möchte ich den Blick auf die <strong>Studentenwerk</strong>e als<br />

Institutionen richten. Wo stehen wir als Kompetenzzentren für


die sozialen Dienstleistungen im Hochschulbereich? Wie meistern wir<br />

gemeinsam die Herausforderungen? Wohin führt der Weg?<br />

2). Dann will ich den Blick auf die Individuen lenken, für die wir arbeiten,<br />

also auf die Studierenden, um die es ja schließlich geht. Wie<br />

leben, wie studieren sie, welchen Herausforderungen sehen sie sich<br />

gegenüber, wie steht es um die soziale Lage?<br />

Zwischen diesen beiden Punkten gibt es natürlich Wechselbeziehungen.<br />

Und auch darum geht es im Folgenden.<br />

1. Der Blick auf die Institutionen: <strong>Studentenwerk</strong>e als Kompetenzzentren<br />

für die sozialen Dienstleistungen im Hochschulbereich<br />

Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>e stehen vor neuen Herausforderungen:<br />

Die Studienstrukturreform führt zum größten Wandel des deutschen<br />

Hochschulsystems seit der sog. Öffnung der Hochschulen im Kontext<br />

der großen Bildungsreform in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts<br />

und stellt neue Anforderungen auch an die Service- und Beratungsangebote<br />

für Studierende. Ebenso erfordert die Internationalisierung<br />

der Hochschulen, insbesondere die höhere internationale Mobilität<br />

der Studierenden, den Ausbau und die Qualitätsentwicklung der<br />

Student Services. Ambitionierte politische Zielsetzungen, wie die Steigerung<br />

der Studienanfängerquote und – was noch wichtiger ist – der<br />

Studienerfolgsquote und die Realisierung von mehr Chancengerechtigkeit<br />

im Bildungssystem, betonen den besonderen Stellenwert einer leistungsstarken<br />

sozialen Infrastruktur im Hochschulbereich und setzen<br />

deren Weiterentwicklung auf die Agenda.<br />

Diese Entwicklungen gehen mit einer Krise der öffentlichen Haushalte<br />

einher, begleitet von einer Kürzung der Zuschüsse und der öffentlichen<br />

Forderung nach einem effizienteren Einsatz der öffentlichen Mittel.<br />

Neue Steuerungsmodelle räumen Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

zu ihrer Aufgabenerfüllung zwar erweiterte Entscheidungsspielräume<br />

ein, verlangen von den Hochschulen neben der Stärkung ihrer Autonomie<br />

aber auch die Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit sowie eine<br />

eigenständige Profilbildung.<br />

Die Ergebnisse der von uns in Auftrag gegebenen HISBUS-Umfrage zu<br />

den Service- und Beratungsangeboten für Studierende unterstreichen<br />

den zentralen Stellenwert dieser Angebote sowohl für den Hochschulzugang<br />

als auch für den Studienerfolg.<br />

Bericht des Präsidenten<br />

197


Bericht des Präsidenten<br />

198<br />

Service- und<br />

Beratungsangebote<br />

werden künftig<br />

an Bedeutung<br />

gewinnen<br />

Kooperation mit<br />

dem Centrum für<br />

Hochschulentwicklung<br />

(CHE)<br />

Perspektiven des<br />

Zusammenwirkens<br />

von Hochschule und<br />

<strong>Studentenwerk</strong><br />

Schon jetzt ist absehbar, Service- und Beratungsangebote werden künftig<br />

an Bedeutung gewinnen angesichts des Wettbewerbs der Hochschulen<br />

um knapper werdende öffentliche Mittel und um schrumpfende<br />

Generationen von Studieninteressierten. Diese Bedeutung wird vor<br />

allem dann noch verstärkt, wenn der Studienerfolg zu einem wichtigeren<br />

Kriterium der Hochschulfinanzierung wird. Eine optimale soziale<br />

Infrastruktur wird damit stärker als bisher nicht nur zum Erfolgsfaktor<br />

für Studierende, sondern auch für die Hochschulen.<br />

Es entspricht unserem Selbstverständnis und unserem Anspruch,<br />

Motor für die erforderlichen Reformprozesse zu sein. Wir haben deshalb<br />

die Initiative ergriffen und in Kooperation mit dem Centrum für<br />

Hochschulentwicklung (CHE) im Juli ein gemeinsames Symposium<br />

durchgeführt. Unter dem Titel „... damit Studieren gelingt! Perspektiven<br />

für das Zusammenwirken von Hochschule und <strong>Studentenwerk</strong>“<br />

haben wir mit unseren Partnern die neuen Herausforderungen diskutiert<br />

und nach gemeinsamen Strategien gesucht.<br />

Ziel war es, eine breite, offene Diskussion über die zukünftige Entwicklung<br />

der Service- und Beratungsangebote für Studierende und<br />

über die zukünftigen sozialen Rahmenbedingungen des Studierens<br />

anzustoßen.<br />

Mit dem Symposium haben wir den verschiedenen Akteuren mit ihren<br />

jeweiligen spezifischen Kernkompetenzen ein Forum geboten, um die<br />

neuen Herausforderungen gemeinsam in den Blick zu nehmen und<br />

Handlungsstrategien gemeinsam zu entwickeln. Ausgehend von den<br />

Auswirkungen geänderter Rahmenbedingungen des Studierens haben<br />

die Akteure Staat, Hochschule, Studierende und <strong>Studentenwerk</strong>e aus<br />

ihrer Sicht die anstehenden Herausforderungen benannt, ihre jeweiligen<br />

Erwartungen formuliert und mögliche Perspektiven aufgezeigt.<br />

Perspektiven des Zusammenwirkens von Hochschule und <strong>Studentenwerk</strong><br />

standen dabei besonders im Mittelpunkt.<br />

Auf dem Symposium ging es nicht darum, zu abschließenden Antworten<br />

zu kommen. Es sollte vielmehr ein Prozess des gemeinsamen<br />

Nachdenkens – besser: des gemeinsamen Vorausdenkens – initiiert<br />

werden. Über eine problemorientierte Bestandsaufnahme hinaus wurden<br />

als Resultat eine Reihe von zentralen Fragestellungen erarbeitet,<br />

die den Ausgangspunkt für die weitere konstruktive Auseinandersetzung<br />

der verschiedenen Akteure bilden sollen.<br />

Rechtzeitig zur Mitgliederversammlung liegt nun auch die Dokumentation<br />

des Symposiums vor. Wir denken, dass wir mit dieser umfangreichen<br />

Dokumentation einen weiteren Beitrag zur Fortsetzung des<br />

begonnenen Diskurses leisten, damit auch unter den sich wandelnden


Randbedingungen Studieren gelingt! Denn darum geht es, meine<br />

Damen und Herren, das muss das Leitziel all unserer Aktivitäten sein.<br />

Welche Folgerungen lassen sich aus den bisherigen Diskussionen ziehen?<br />

Hier sechs Punkte in knapper Zusammenfassung:<br />

- Hochschulbildung ist und bleibt ein öffentliches Gut und eine<br />

vom Staat wahrzunehmende Verpflichtung. „Higher education<br />

as a public good in public responsibility“ – wie es im Berlin-<br />

Kommuniqué des Bologna-Prozesses heißt – ist als gesellschaftliches<br />

Axiom allen Reformüberlegungen voranzustellen. Im<br />

Zuge der gegenwärtigen grundlegenden Hochschulreformen<br />

und der Neuordnung des Verhältnisses von Staat und Hochschulen<br />

stellt sich die staatliche Aufgabe, ein wettbewerbsorientiertes<br />

System sozial auszugestalten. Um Chancengerechtigkeit<br />

im Bildungssystem zu gewährleisten und den Studienerfolg zu<br />

fördern, ist die soziale Infrastruktur im Hochschulbereich zu<br />

sichern und auszubauen.<br />

- Die <strong>Studentenwerk</strong>e sind zentrale Akteure in der Realisierung<br />

des sozialstaatlichen Bildungsauftrags und hochschulübergreifende<br />

Kompetenzzentren für die sozialen Dienstleistungen im<br />

Hochschulbereich.<br />

- Für die Hochschulen werden künftig Service- und Beratungsangebote<br />

im Wettbewerb um knapper werdende öffentliche Mittel<br />

und um Studierende strategische Bedeutung gewinnen. Dies vor<br />

allem dann, wenn bei der Hochschulfinanzierung der Studienerfolg<br />

als Kriterium angelegt wird.<br />

- Ausgehend von der sozialen Situation und den spezifischen<br />

Bedürfnissen der Studierenden müssen die in diesem Aufgabenbereich<br />

verantwortlichen Akteure das Leistungsspektrum der<br />

Service- und Beratungsangebote gemeinsam definieren und in<br />

einem zweiten Schritt Qualitätsziele und Qualitätsstandards für<br />

die einzelnen Leistungsbereiche entwickeln.<br />

- Damit stellen sich auch neue Anforderungen an das Zusammenwirken<br />

der in diesem Aufgabengebiet verantwortlichen Akteure:<br />

Staat, Hochschulen, <strong>Studentenwerk</strong>e, Studierendenschaften<br />

und Hochschulstädte. Diese Akteure müssen neue Kooperationsformen<br />

entwickeln und Handlungsmodelle erproben.<br />

- Und schließlich: Wer den Hochschulraum Europa will, wer die<br />

internationale Mobilität der Studierenden fördern will, muss<br />

Bericht des Präsidenten<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e sind<br />

zentrale Akteure in<br />

der Realisierung des<br />

sozialstaatlichen<br />

Bildungsauftrags<br />

Qualitätsziele und<br />

Qualitätsstandards<br />

199


Bericht des Präsidenten<br />

200<br />

auch international handeln. Das heißt, wir müssen uns auch<br />

international stärker vernetzen. – Aber dazu gleich mehr.<br />

Zu dem großen Thema: „Qualitätssicherung der Service- und Beratungsangebote<br />

für Studierende“ liegt Ihnen eine umfangreiche<br />

Beschlussvorlage für diese Mitgliederversammlung vor. Wir benennen<br />

dort die anstehenden Herausforderungen. Wir formulieren Voraussetzungen,<br />

um diese Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen. Wir<br />

formulieren Anforderungen an Kooperationen der in diesem Aufgabenbereich<br />

verantwortlichen Akteure – und wir formulieren Qualitätsziele<br />

für das Leistungsspektrum der <strong>Studentenwerk</strong>e. Wir werden uns<br />

noch ausführlich mit dieser Beschlussvorlage befassen. Aber lassen Sie<br />

mich an dieser Stelle schon darauf hinweisen, dass diese Beschlussvorlage<br />

etwas aus der Reihe unserer übrigen Beschlüsse fällt. In diesem<br />

Beschluss geht es auch um eine Selbstverpflichtung des Verbands.<br />

Wir reden nicht nur über Strukturen und Zuständigkeiten – und streiten,<br />

wer wann den „Hut auf hat“ –, sondern wir benennen die Aufgaben<br />

und Anforderungen und stellen sie in den Mittelpunkt unseres<br />

strategischen Handelns!<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

zwei der genannten Punkte will ich noch gesondert thematisieren:<br />

Damit Studieren auch in Zukunft gelingt, brauchen wir mehr und neue<br />

Kooperationen. Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen müssen<br />

die zentralen Akteure Staat, Hochschulen, <strong>Studentenwerk</strong>e, Studierendenschaften<br />

und Hochschulstädte neue Kooperationsformen<br />

entwickeln und erproben. Auch da haben wir bereits viel auf den Weg<br />

gebracht.<br />

Bei der Förderung studentischer Kulturarbeit zum Beispiel sollten wir<br />

die Hochschulstädte bzw. Kommunen noch stärker einbinden. Auf<br />

unserer Fachtagung Kultur im Oktober dieses Jahres, auf der die Kulturstaatsministerin<br />

Christina Weiss eine programmatische Rede hielt,<br />

wurde diese Notwendigkeit als große Chance nochmals unterstrichen.<br />

Frau Weiss betonte, dass sich der Lebensraum Hochschule stärker mit<br />

dem Lebensraum Stadt durchdringen müsse. Die auf der Tagung anwesenden<br />

Vertreter/innen der Kommunen bis hin zum Deutschen Städtetag<br />

hatten dafür ein offenes Ohr und wollen mit uns in Zukunft enger<br />

zusammenarbeiten.<br />

Oder nehmen Sie die Fachtagungen unserer Servicestelle Interkulturelle<br />

Kompetenz, auf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

und der Akademischen Auslandsämter der Hochschulen<br />

gemeinsam über neue Herausforderungen und Formen des strategischen<br />

Zusammenwirkens diskutieren. Die Informations- und Weiter-


ildungsangebote unserer Servicestelle werden stark nachgefragt; die<br />

Rückmeldungen sagen, dass diese Angebote für die Arbeit vor Ort sehr<br />

hilfreich sind. An dieser Stelle möchte ich nochmals ausdrücklich dem<br />

Bundesministerium für Bildung und Forschung für die finanzielle<br />

Unterstützung unserer Servicestelle Interkulturelle Kompetenz danken.<br />

Besonders freue ich mich, dass es nun Signale aus dem BMBF gibt,<br />

diese Servicestelle – mit einer inhaltlichen Neuausrichtung – für weitere<br />

drei Jahre zu finanzieren. Damit haben wir seitens des DSW eine<br />

gute Grundlage, um die Service- und Beratungsangebote für ausländische<br />

Studierende einerseits und die dazu erforderlichen Kooperationsformen<br />

andererseits weiterzuentwickeln.<br />

Oder nehmen Sie die Fachtagungen der Informations- und Beratungsstelle<br />

Studium und Behinderung. Seit Jahren gibt es dort eine Institutionen<br />

übergreifende Zusammenarbeit.<br />

Oder nehmen Sie, um ein weiteres Beispiel einer Kooperation auf institutioneller<br />

Ebene zu nennen, das Netzwerk „Wege ins Studium“, wo<br />

wir als DSW seit vier Jahren äußerst erfolgreich mit vielen Partnern<br />

kooperieren.<br />

Wir sind auch international bereits gut „vernetzt“ – das ist der zweite<br />

Punkt, den ich besonders ansprechen möchte:<br />

Ein Hochschulraum Europa und die zunehmende Internationalisierung<br />

der Hochschulen erfordert auch eine internationale Vernetzung der<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e und ihres Dachverbands. Nun sind die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

bereits in einer Vielzahl internationaler Partnerschaften eingebunden.<br />

Traditionell gibt es eine sehr enge Kooperation mit unseren Partnern<br />

in Frankreich. Zunehmend etabliert sich auch eine enge deutschpolnische<br />

Kooperation. Nach dem Deutsch-Polnischen Kolloquium<br />

vom Juni dieses Jahres soll bereits nächstes Jahr ein weiteres in Danzig<br />

stattfinden. In diesem Jahr wurde außerdem eine trinationale<br />

Kooperation zwischen dem DSW und den entsprechenden Dachverbänden<br />

aus Frankreich und Italien unterzeichnet.<br />

Und – wie Sie wissen – gibt es in diesem Zusammenhang auch eine<br />

wichtige Personalie: Der Generalsekretär des DSW, Achim Meyer auf<br />

der Heyde, wurde zum neuen Präsidenten des europäischen Dachverbands<br />

European Council for Student Affairs (ECStA) gewählt. Dem<br />

ECStA gehören 22 Mitglieder aus zwölf europäischen Ländern an; insgesamt<br />

betreuen die im ECStA zusammengeschlossenen Organisationen<br />

über 10 Mio. Studierende in Europa. Der ECStA will als wichtige<br />

und vernehmliche Stimme bei der weiteren Ausgestaltung der europäischen<br />

Bildungspolitik mitwirken und den Bologna-Prozess aktiv mitgestalten.<br />

Auch da sind wir also gut positioniert und werden unseren<br />

Beitrag leisten.<br />

Bericht des Präsidenten<br />

Achim Meyer auf der<br />

Heyde neuer Präsident<br />

des europäischen<br />

Dachverbands<br />

European Council for<br />

Student Affairs<br />

(ECStA)<br />

201


Bericht des Präsidenten<br />

202<br />

Bologna-Prozess<br />

rd. 170.000<br />

Bildungsausländer<br />

Meine Damen und Herren, die Schaffung eines europäischen Hochschulraums<br />

ist ein sehr ehrgeiziges Ziel. Nach der Bologna-Folgekonferenz<br />

im September 2003 in Berlin ist nun eine weitere Konferenz im<br />

Mai 2005 im norwegischen Bergen geplant.<br />

Das DSW hat von Anfang an auf die Bedeutung der sozialen Dimension<br />

des Bologna-Prozesses hingewiesen. Der angestrebte Hochschulraum<br />

Europa wird nur dann ein Erfolg, wenn die sozialen Rahmenbedingungen<br />

verbessert werden. Wer international studieren will, muss<br />

auch eine internationale soziale Infrastruktur vorfinden. Die Kompatibilität<br />

der Studienabschlüsse allein reicht nicht aus!<br />

Meine Damen und Herren, und eines muss auch gewährleistet werden:<br />

Mobilität muss für alle Studierenden möglich sein. Die Ergebnisse<br />

unserer Sozialerhebung zeigen, dass es auch hier eine soziale Schieflage<br />

gibt. Von der sozialen Herkunft der Studierenden hängt es offensichtlich<br />

ab, ob ein studienbezogener Auslandsaufenthalt möglich ist.<br />

Dieser sozialen Schieflage gilt es, gegenzusteuern!<br />

Wie es um die deutschen Studierenden steht, die ins Ausland gehen,<br />

und wie es vor allem ausländischen Studierenden in Deutschland geht,<br />

zu diesen Fragen wird uns ein Sonderbericht der aktuellen Sozialerhebung<br />

Auskunft geben. Wir sind sehr gespannt auf die Ergebnisse und<br />

hoffen, dass wir den Bericht Anfang nächsten Jahres vorstellen können.<br />

Um auf den Bologna-Prozess zurückzukommen: In der Beschlussvorlage<br />

zwei für diese Mitgliederversammlung fordern wir, dass die<br />

europäischen Bildungsminister auf der Folgekonferenz in Bergen nun<br />

endlich die Verbesserung der sozialen und kulturellen Rahmenbedingungen<br />

in den Mittelpunkt ihrer Beratungen stellen. Wir schlagen vor,<br />

in Bergen konkrete Initiativen zu entwickeln und einen Aktionsplan zu<br />

beschließen. Im einzelnen geht es insbesondere darum, administrative<br />

Mobilitätshemmnisse abzubauen und ein europaweites, familienunabhängiges<br />

Studienfinanzierungssystem aufzubauen.<br />

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auch etwas<br />

zur Situation ausländischer Studierender in Deutschland sagen. Die<br />

Initiativen der Konzertierten Aktion für das Internationale Marketing<br />

für den Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland (KAIM) waren<br />

durchaus erfolgreich. Die Zahl ausländischer Studierender hat gegenüber<br />

1997 um 50 % zugenommen. Aktuell dürften es rd. 170.000 Bildungsausländer<br />

sein. Ihre Zahl könnte bis zum Jahr 2010 auf etwa<br />

250.000 anwachsen.<br />

Ausländische Studierende benötigen und erwarten eine spezifische<br />

Unterstützung für ihr Studium in Deutschland. Wir haben sehr früh-


zeitig darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht, für das Studienland<br />

Deutschland zu werben, ohne eine ausreichende soziale Infrastruktur<br />

zu schaffen. Und hier haben wir nun akuten Handlungsbedarf, wenn<br />

nicht sogar Handlungsdruck. Seit Mai diesen Jahres liegen erstmals<br />

belastbare Daten zum Studienerfolg ausländischer Studierender vor.<br />

Sie sind wenig erfreulich. Eine vom DAAD in Auftrag gegebene und<br />

von der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) durchgeführte<br />

Studie kommt zu dem Ergebnis, dass weniger als die Hälfte der Bildungsausländer<br />

(etwa 40 bis 50 %) ein grundständiges Studium an<br />

einer deutschen Hochschule erfolgreich abschließen. Als eine der<br />

Ursachen für die geringe Erfolgsquote werden auch unzureichende<br />

Betreuungs- und Orientierungsangebote genannt. Es stellt sich also die<br />

Frage: Wie sollen die Supportstrukturen von Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

angepasst werden, damit ausländische Studierende<br />

erfolgreich abschließen können? Eine Teilantwort lautet: engere<br />

Kooperation zwischen Hochschulen, <strong>Studentenwerk</strong>en, Studierendenschaften<br />

und den Hochschulstädten!<br />

Sie sehen: Der Blick auf die Institutionen – den ich damit abschließe –<br />

ist immer geleitet durch das Interesse für die Personen, die Studierenden.<br />

Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt den Blick verstärkt auf die<br />

Individuen richten.<br />

2. Der Blick auf die soziale Lage der Studierenden:<br />

Mehr Chancengerechtigkeit ist der Lackmus-Test einer modernen<br />

Bildungspolitik!<br />

Sie wissen, dass das DSW seit über 50 Jahren Daten zur sozialen Situation<br />

der Studierenden ermittelt. Unsere Sozialerhebungen sind eine<br />

einzigartige Langzeitstudie. Sie liefern empirisches Material für die<br />

sozial- und hochschulpolitischen Planungen und Entscheidungen von<br />

Bund und Ländern, von Hochschulen und uns <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

selbst. Die Sozialerhebungen des DSW ermöglichen eine fundierte,<br />

kontinuierliche und kompetente Politikberatung, die in diesen Reformzeiten<br />

auch mehr denn je nachgefragt wird. So konnten wir – auf unsere<br />

Initiative hin – die aktuelle Sozialerhebung bereits auf den Landeshochschulrektoren-<br />

bzw. -präsidentenkonferenzen von Rheinland-<br />

Pfalz und Berlin vorstellen, auch nach Bayern sind wir eingeladen.<br />

Im Sommer haben wir die nunmehr 17. Sozialerhebung gemeinsam<br />

mit der Bundesministerin für Bildung und Forschung der Öffentlichkeit<br />

vorgestellt. Das Fazit: Die Ressource Bildung ist in der deutschen<br />

Gesellschaft noch immer ungleich verteilt. Von echter Chancengleichheit<br />

sind wir im deutschen Bildungswesen noch weit entfernt. Der<br />

Bericht des Präsidenten<br />

von echter Chancengleichheit<br />

im deutschen<br />

Bildungswesen<br />

noch weit entfernt<br />

203


Bericht des Präsidenten<br />

mehr Chancengerechtigkeit<br />

ist Lackmus-Test<br />

einer<br />

modernen Bildungspolitik<br />

204<br />

gleichberechtigte Zugang zum Studium, unabhängig von der Bildungstradition<br />

und vom Einkommen der Eltern, ist ein noch immer<br />

unerreichtes Ziel.<br />

In keinem anderen europäischen Land gibt es solch einen engen<br />

Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft und dem Bildungsweg<br />

wie in Deutschland. In keinem anderen Land zementiert das Bildungssystem<br />

den sozialen Status so sehr wie in Deutschland. Es ist<br />

durchaus nicht abwegig, von einer Kasten-Gesellschaft zu sprechen –<br />

auch wenn uns die damit verbundenen Assoziationen gegen den Strich<br />

gehen. Es ist geradezu skandalös, wenn ein Bildungssystem mit dem<br />

Anspruch, zu fördern und gleiche Bildungschancen zu eröffnen, in Tat<br />

und Wahrheit ein Höchstmaß an sozialer Ungleichheit produziert!<br />

Die ungleiche Verteilung von Bildungschancen ist nicht nur sozial<br />

ungerecht, meine Damen und Herren, sie ist auch ökonomisch widersinnig.<br />

Die Wirtschaft beklagt schon heute, sie steuere in den nächsten<br />

Jahren auf einen Fachkräftemangel zu. Die Zukunftsfähigkeit unseres<br />

Landes hängt davon ab, ob es uns gelingt, Bildungspotenziale zu<br />

erschließen und viel mehr junge Menschen auf hohem bis höchstem<br />

Niveau zu qualifizieren. Wer dieses Ziel ernsthaft verfolgt, der muss<br />

soziale Zugangsschwellen zu höherer Bildung abbauen und keinesfalls<br />

die zu überwindenden Schwellen noch erhöhen! Das gilt natürlich<br />

ganz besonders für den vorschulischen und schulischen Bereich, aber<br />

eben auch für den Hochschulbereich!<br />

Chancengleichheit und Zugangsgerechtigkeit dürfen nicht nur wohlklingende<br />

Postulate in Sonntagsreden sein. Wir brauchen diejenigen,<br />

die dort, wo sie Verantwortung tragen, Schwellen zu besserer Bildung<br />

abbauen, und wir können auf die verzichten, die die Mauern unserer<br />

Kastengesellschaft noch undurchlässiger machen wollen. Wir sagen:<br />

Mehr Chancengerechtigkeit ist der Lackmus-Test einer modernen Bildungspolitik!<br />

Meine Damen und Herren, als Kenner der Materie wissen Sie:<br />

Zu vielen der aktuellen Themen in der Bildungspolitik liefert die<br />

17. Sozialerhebung harte Fakten. Ich will nur zwei Aspekte nochmals<br />

herausstellen.<br />

Die soziale Schere bei der Bildungsbeteiligung<br />

An unserem Bildungssystem partizipieren Kinder aus den verschiedenen<br />

sozialen Herkunftsmilieus in sehr unterschiedlichem Maße.<br />

Laut Sozialerhebung hatten im Jahr 2003 von 100 jungen Leuten im<br />

studierfähigen Alter (19 bis 24 Jahre)


- 22 einen Vater, der über Hochschulreife verfügt, von diesen 22<br />

nahmen 18 ein Hochschulstudium auf; nur 4 studierten nicht;<br />

- 33 junge Leute einen Vater mit Realschulabschluss, von diesen<br />

33 studierten 9, und 24 studierten nicht;<br />

- 45 Väter mit Hauptschulabschluss, von diesen 45 studierten<br />

ebenfalls lediglich 9, und 36 studierten nicht.<br />

Besonders nachdenklich wurden meine Kolleginnen und Kollegen in<br />

den Rektoraten und Präsidien der Hochschulen, denen ich diese Zahlen<br />

präsentierte, als ich ihnen noch die bevorzugten Studienrichtungen<br />

der Studierenden aus unterschiedlichen sozialen Herkunftsgruppen<br />

nannte: Waren es bei hoher sozialer Herkunft neben Medizin, Jura und<br />

VWL besonders musische und geisteswissenschaftliche Studiengänge,<br />

so waren es bei niedriger sozialer Herkunft neben Sozialwesen besonders<br />

die ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge. Kein Wunder, dass<br />

die soziale Zusammensetzung der einzelnen Hochschulen durchaus<br />

unterschiedlich ist, je nachdem wie das Spektrum ihrer Studiengänge<br />

aussieht.<br />

Meine Damen und Herren, wer zukunftsorientierte Bildungspolitik in<br />

Deutschland betreiben will, kommt an diesen Zahlen nicht vorbei.<br />

Gesicherte Studienfinanzierung: Das A und O für ein erfolgreiches<br />

Studium<br />

Laut der aktuellen Sozialerhebung verfügen Studierende über durchschnittliche<br />

monatliche Einnahmen in Höhe von 767 Euro. Die Streuung<br />

ist beträchtlich: Rund ein Viertel der Studierenden verfügt über<br />

weniger als 600 Euro, rund ein Viertel über mehr als 890 Euro. Der<br />

Median liegt bei 720 Euro.<br />

Interessant ist insbesondere die Finanzierungsstruktur. Die Ergebnisse<br />

zeigen deutlich: Die Studienfinanzierung ist eine Mischfinanzierung.<br />

Studierende nehmen normalerweise mehr als zwei Finanzierungsquellen<br />

in Anspruch, um ihre Lebenshaltungskosten zu bestreiten.<br />

Die BAföG-Reform des Jahres 2001 spiegelt sich in der aktuellen<br />

17. Sozialerhebung erstmalig wider: Der Anteil der Studierenden, die<br />

sich auch über BAföG finanzieren, ist gegenüber dem Jahr 2000 um<br />

3 % auf 27 % gestiegen. Sie werden durchschnittlich mit 367 Euro im<br />

Monat gefördert. Der BAföG-Anteil an den durchschnittlichen monatlichen<br />

Einnahmen der Studierenden hat sich von 10,9 % auf 13,2 %<br />

erhöht.<br />

Wir können feststellen, dass die BAföG-Reform ein Erfolg war. Wir<br />

müssen aber auch feststellen, dass wir uns auf diesem Erfolg nicht<br />

ausruhen können.<br />

Bericht des Präsidenten<br />

Gesicherte<br />

Studienfinanzierung<br />

BAföG-Reform ein<br />

Erfolg<br />

205


Bericht des Präsidenten<br />

Studiengebühren<br />

oder Studienbeiträge<br />

206<br />

Wir fordern deshalb die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag<br />

und den Bundesrat auf, noch in dieser Legislaturperiode eine sozial<br />

gerechte individuelle Studienfinanzierung zu realisieren. Wir haben<br />

dazu Anforderungen formuliert, Sie finden diese in der Beschlussvorlage<br />

vier. Wir schlagen unter anderem vor, die Studienfinanzierung als<br />

Rechtsanspruch für Lebensunterhalt und Ausbildung auszugestalten<br />

und für die Bereitstellung der Mittel Bund und Länder gemeinsam in<br />

die Verantwortung zu nehmen. Auch soll die Hälfte der Studienfinanzierung<br />

nicht als Darlehen, sondern als Zuschuss gewährt werden.<br />

Wer über Studiengebühren oder Studienbeiträge spricht – oder diese<br />

sogar plant oder deren Einführung sogar vorbereitet – muss wissen,<br />

dass er damit die Studienkosten erheblich erhöht. Die 17. Sozialerhebung<br />

zeigt, dass Eltern schon jetzt einen wesentlichen Anteil der Ausbildungskosten<br />

tragen und die studentische Erwerbstätigenquote<br />

bereits jetzt sehr hoch ist. Bei Zunahme der finanziellen Belastung<br />

wäre vor allem bei Studieninteressierten der unteren und – das ist zu<br />

befürchten – ganz besonders auch der mittleren Herkunftsgruppe ein<br />

Studienverzicht nicht auszuschließen. Und das hieße weitere soziale<br />

Selektion – also gerade das Gegenteil von dem, was dieses Land<br />

braucht!<br />

Von einem Stipendiensystem schließlich, wie es in vielen Modellen als<br />

Voraussetzung für Studiengebühren immer wieder auftaucht, sind wir<br />

in Deutschland meilenweit entfernt. Nur gerade 2 % der rd. zwei Mio.<br />

Studierenden geben an, sich unter anderem mit Stipendien zu finanzieren.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

es ist müßig zu spekulieren, wie das Bundesverfassungsgericht in der<br />

Frage entscheiden wird. An dieser Kaffeesatzleserei will ich mich nicht<br />

beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht hat bei seiner Anhörung<br />

zum Thema Studiengebühren am 9. November darauf verzichtet, die<br />

Sachverständigen, zu denen das DSW zählte, überhaupt zu hören. Es<br />

reizt mich, auch dieses zu kommentieren. Aber es mag für sich sprechen<br />

...! Lassen Sie mich hier nur eines sagen: In einer Zeit, in der wir<br />

von „Bologna“ reden, ist für mich ein Rückfall in die Kleinstaaterei,<br />

das heißt: in die Alleinzuständigkeit der Länder für die Lebens- und<br />

Studienbedingungen, kaum vorstellbar! Aber nun ja, Sie kennen die<br />

unterschiedlichen Positionen, die unterschiedlichen Modelle, die gerade<br />

in den letzten Monaten präsentiert wurden. Manche gehen an der<br />

Realität so krass vorbei, dass ich mit Karl Kraus ausrufen möchte:<br />

„Herr, vergib ihnen, denn sie wissen, was sie tun.“


Meine Damen und Herren,<br />

die Studierenden sind – unabhängig von der Frage, ob sie bald Studiengebühren<br />

zu entrichten haben – mit tief greifenden Veränderungen<br />

an den Hochschulen konfrontiert. Die Studienstrukturreform bedeutet<br />

für die Studierenden, dass sie schneller und mit einem verdichteten<br />

Zeitbudget studieren müssen. Wie die Sozialerhebung nachweist,<br />

gehen 66 % der Studierenden im Erststudium einer Erwerbstätigkeit<br />

nach, 56 % geben an, dass dieses für die Finanzierung des Lebensunterhalts<br />

unabdingbar notwendig sei. Hier sind also Zeitkonflikte und<br />

prekäre soziale Lagen vorprogrammiert. Wer die Studienstrukturreform<br />

zum Erfolg führen will, muss diese sozial gerecht gestalten! Auch<br />

dazu machen wir als DSW konkrete Vorschläge (Beschlussvorlage<br />

drei). Eine gesicherte Studienfinanzierung ist dabei ebenfalls „das A<br />

und O“.<br />

Meine Damen und Herren, die Grobgliederung meines Berichts sah<br />

zum einen den Blick auf die Institutionen, insbesondere die <strong>Studentenwerk</strong>e,<br />

zum anderen den Blick auf die Individuen, die Studierenden,<br />

vor. Ich möchte schließen mit einer Erfolgsstory, die beides vereint.<br />

Im letzten Jahr habe ich um Ihre Zustimmung geworben, innerhalb<br />

des DSW ein neues Gremium zu institutionalisieren, den Studierendenrat.<br />

Der Verband hat sich vor einem Jahr mit großer Mehrheit dafür<br />

ausgesprochen.<br />

Nach einem Jahr können wir nun eine erste Bilanz ziehen. Und ich<br />

muss Ihnen sagen, dass wir eine gute, eine sehr gute Entscheidung<br />

getroffen haben. Der Studierendenrat hat sich etabliert. Er tagte bisher<br />

zweimal, und es ist erkennbar, dass es eine gute Zusammenarbeit<br />

wird, die die Arbeit der <strong>Studentenwerk</strong>e und des DSW befruchten<br />

wird.<br />

Mit dem Studierendenrat des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s haben wir<br />

erstmals ein Beratungsgremium aus Studierenden geschaffen, die<br />

ehrenamtlich in den Organen der <strong>Studentenwerk</strong>e tätig sind. Wir sind<br />

damit dem Wunsch der Studierenden nach einer intensiveren Einbindung<br />

in die Arbeit des DSW gefolgt. Die Studierenden können sich nun<br />

noch aktiver in die Diskussion um die sozialen und wirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen des Studiums einbringen.<br />

Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> ist aus dem zivilgesellschaftlichen Engagement<br />

von Studierenden des frühen 20. Jahrhunderts hervorgegangen;<br />

und auch heute gehört es zur Charakteristik der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

und ihres Dachverbands, dass Studierende unmittelbar mitwirken.<br />

Diese Beteiligung der Studierenden ist ein konstitutives Element unserer<br />

Arbeit. Das Leistungsangebot der <strong>Studentenwerk</strong>e richtet sich ja in<br />

Bericht des Präsidenten<br />

Studierendenrat<br />

des Deutschen<br />

<strong>Studentenwerk</strong>s<br />

Beteiligung der<br />

Studierenden ist<br />

konstitutives Element<br />

unserer Arbeit<br />

207


Bericht des Präsidenten<br />

208<br />

Wandel aktiv<br />

gestalten<br />

erster Linie an die Studierenden; sie sind darauf angewiesen, fragen es<br />

nach und tragen durch ihren Solidarbeitrag zu seiner Grundfinanzierung<br />

bei. Die Bedürfnisse und Erwartungen der Studierenden sind der<br />

Wegweiser für unsere Arbeit.<br />

An anderer Stelle habe ich einmal formuliert: „Das Engagement der<br />

Studierenden, ihre Kompetenz und ihre Innovationskraft gehören zur<br />

<strong>Studentenwerk</strong>sarbeit wie das Salz zum Meer!“ Ich denke, dass wir<br />

mit dem Studierendenrat ein wichtiges Forum geschaffen haben, um<br />

die Beteiligung der Studierenden zu professionalisieren und die<br />

Zusammenarbeit mit unseren wichtigsten Bündnispartnern, den Studierenden,<br />

weiterzuentwickeln.<br />

Dieser Studierendenrat des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s hat, wie Sie<br />

wissen, 61 potenzielle Mitglieder. Von ihrem Entsenderecht haben bislang<br />

51 <strong>Studentenwerk</strong>e Gebrauch gemacht. Dass zehn <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

sich zu diesem Schritt noch nicht entschließen konnten, deute ich<br />

nicht als grundsätzliche Ablehnung des neuen Gremiums, sondern als<br />

abwartende Zurückhaltung. Ich würde mich freuen, wenn die <strong>Studentenwerk</strong>e,<br />

die noch niemanden in den Studierendenrat entsandt haben,<br />

sich einen Ruck geben. Es ist eine gute Sache für die Studierenden in<br />

Ihren Verwaltungsorganen, es ist eine gute Sache für den Verband.<br />

Dem Studierendenrat selber wünsche ich weiterhin das Engagement<br />

und das Augenmaß in den Diskussionen, das ich als Leiter der Sitzungen<br />

bisher erlebt habe.<br />

Meine Damen und Herren,<br />

ich habe zu Beginn einen Blick „zurück nach vorne“ angekündigt, auf<br />

Vergangenes und Zukünftiges zugleich.<br />

Wenn man einen Blick auf die Geschichte der <strong>Studentenwerk</strong>e wirft,<br />

dann weiß man: Die einzige Konstante ist der Wandel. Als Maxime für<br />

die Zukunft heißt das: Nur das bleibt, was sich wandelt.<br />

Wir müssen diesen Wandel aktiv gestalten, mit Kompetenz und Weitsicht,<br />

mit Leidenschaft und Augenmaß. Wir wollen und werden weiterhin<br />

Motor der Reformprozesse sein, wir sollten dabei die Taktzahl<br />

unserer Reformschritte klug bestimmen.<br />

Wir sind gut aufgestellt und wir sind gut vorbereitet, um die neuen<br />

Herausforderungen gemeinsam mit unseren Partnern zu meistern, ...<br />

damit Studieren auch in Zukunft gelingt.<br />

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!


Bericht von Prof. Dr. Peter Gaehtgens<br />

Vorsitzender des Kuratoriums des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s,<br />

Präsident der Hochschulrektorenkonferenz<br />

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren,<br />

Bericht des Kuratoriumsvorsitzenden<br />

ich fühle mich durch die ziemlich weit gespannten Grußworte der Frau<br />

Ministerin und den sehr engagierten Bericht des Präsidenten dazu aufgefordert,<br />

auch aus meiner persönlichen Sicht das eine oder andere zu<br />

den bereits angerissenen Themen hinzuzufügen, bevor ich Sie dann<br />

mit den trockenen Fakten der Berichterstattung interessiere. Ich möchte<br />

aufgreifen, was Herr Rinkens gesagt hat, nämlich, dass es schwierig<br />

sei, in interessanten Zeiten zu leben, oder gar ein Übel. Dass wir in<br />

interessanten Zeiten leben, ist in der Tat wahr, und ich glaube, man<br />

muss von den auf der Agenda befindlichen Themen des Tages gelegentlich<br />

ein paar Schritte zurücktreten, um den Überblick zu behalten<br />

und die Grundtendenzen zu erkennen, die sich derzeit entwickeln. Es<br />

ist für mich unverkennbar, dass die Rolle und die Aufgaben der Hochschulen<br />

– und daher auch ihre Situation in der Gesellschaft – sich<br />

erheblich ändern, und das hat natürlich Folgen für alle an dem Prozess<br />

von Bildung und Wissenschaft Beteiligten, so auch natürlich für die<br />

Studierenden.<br />

Ich möchte bei der Gelegenheit etwas hinzufügen zu dem, was Herr<br />

Präsident Rinkens am Anfang gesagt hat: Das Thema Bildung und Wissenschaft<br />

sei inzwischen doch in aller Munde und fülle manchmal<br />

sogar die Frontseiten der Presse. Ich meine, dass es sich dabei um ein<br />

inzwischen unverzichtbares Element der Rhetorik handelt, dass aber<br />

die daraus abzuleitenden Konsequenzen keineswegs so evident sind.<br />

Dadurch kommen wir in eine Situation, in der wir intensiv und flüssig<br />

über alles Mögliche reden, aber leider die Taten doch weitgehend<br />

noch nicht erkennbar sind. Und das werden wir uns nur<br />

für einen sehr begrenzten Zeitraum noch erlauben können,<br />

denn wenn Erkenntnis nicht zu Handlungen führt, ist sie weitgehend<br />

nutzlos. Und es ist zweifelsohne wahr, dass Bildung<br />

und Wissenschaft sich in unserer Zeit in einer vehementen, globalen<br />

Situation des Wettbewerbs befinden, dass wir in diesem<br />

Wettbewerb Mitbewerber finden, mit denen man in den vergangenen<br />

Jahren niemals gerechnet hätte, dass insbesondere<br />

dort, wo Bildung und Wissenschaft beitragen zur ökonomischen,<br />

sozialen, kulturellen Entwicklung von Gesellschaft auch<br />

Länder plötzlich zu Wettbewerbern werden, die bisher als solche<br />

gar nicht wahrgenommen wurden. Dass wir noch dazu in<br />

einem Lande leben, dessen demographische Perspektive so<br />

aussieht wie sie aussieht, macht die Situation erheblich schwie-<br />

Prof. Dr. Peter<br />

Gaehtgens, Vorsitzender<br />

des Kuratoriums<br />

des Deutschen<br />

<strong>Studentenwerk</strong>s,<br />

Präsident der Hochschulrektorenkonferenz<br />

209


Bericht des Kuratoriumsvorsitzenden<br />

Rollenwechsel in den<br />

Hochschulen<br />

210<br />

deutlicher Zuwachs<br />

an Autonomie für<br />

die Hochschulen<br />

riger und zwingt uns noch mehr zu einer Beschleunigung des Umsetzungsprozesses<br />

der guten Erkenntnisse, die wir schon hier und da<br />

gewonnen haben. Wenn wir uns nicht gewaltig beeilen, kommen wir<br />

zu spät. Die Maßnahmen, die getroffen werden müssten, liegen auf der<br />

Hand; da ist wesentlich mehr Mut erforderlich, auch mal der Mut,<br />

einen Fehler zu machen, die ansonsten auf der ganzen Welt gerühmte<br />

Fehlerlosigkeit der Deutschen ruhig mal zu riskieren und hier und da<br />

etwas zu machen, das im zweiten Schritt sich vielleicht als nicht die<br />

richtige Maßnahme herausstellt. Ich glaube nicht, dass wir Zeit haben,<br />

über alle diese Dinge noch so lange zu debattieren.<br />

Der Wandel der Aufgabe der Hochschulen ist, denke ich, evident<br />

geworden mit Beginn dieses Jahres, als durch die bereits erwähnte<br />

Elite-Diskussion die Forderung auch in aller Öffentlichkeit formuliert<br />

wurde, dass Hochschulen, Bildung und Wissenschaft einen Beitrag zur<br />

Innovationskraft des Landes liefern müssen. Der Wahrheitsgehalt dieser<br />

Feststellung hängt aber erheblich davon ab, was man mit Innovationskraft<br />

meint und wie man den Begriff „Innovation“ definiert. Dass<br />

er derzeit sehr stark technologieorientiert definiert wird von vielen, die<br />

ihn im Munde führen, liegt ebenso auf der Hand wie die Tatsache, das<br />

das eine erhebliche Einengung auf einen Bereich ist, der zwar wichtig<br />

ist, aber niemals erfolgreich sein kann, wenn wir nicht gleichzeitig kulturelle<br />

und soziale Innovation mit im Blick haben. Eine Gesellschaft,<br />

die die technologische Entwicklung forciert, aber das Denken der Menschen<br />

nicht in gleicher Weise verändert, wird diese technologische<br />

Innovation nicht schaffen. Und deswegen, glaube ich, ist der Horizont<br />

dieser Diskussion zu eng. Wenn wir uns in diesem globalen Wettbewerb<br />

befinden und in ihm bestehen wollen, müssen wir daher eine<br />

ganze Reihe von Veränderungen ziemlich bald angehen. Diese sind<br />

unmittelbar verbunden mit einem Rollenwechsel in den Hochschulen<br />

hin zu Einrichtungen, die strategisch denken und unternehmerisch<br />

handeln können – in einem wohlverstandenen akademischen Sinne,<br />

nicht etwa in einer Gleichsetzung mit einem Produktionsbetrieb, sondern<br />

im Sinne eines Ausbildungsprozesses, in dem menschliche Kreativität,<br />

Phantasie und Innovationsfähigkeit gefördert werden und eben<br />

nicht ein normiertes „Produkt“ am Ende herauskommt.<br />

Dies alles vorausgeschickt ist es für mich evident, dass diese großen<br />

politischen Themen Föderalismusreform usw. letzten Endes verfehlt<br />

sein werden, wenn nicht unter dem Strich ein deutlicher Zuwachs an<br />

Autonomie für die Hochschulen dabei herauskommt. Es ist den Hochschulen<br />

– etwas versimpelt ausgedrückt – eigentlich egal, wer die<br />

Gesetze eng strickt: Ob's der Bund ist oder die Länder sind. Solange<br />

sie aber so eng sind, wie sie jetzt sind, werden Hochschulen sich nicht<br />

in der Weise um Qualität bemühen können, wie das in einem globalen<br />

Wettbewerb nötig ist. Mehr Autonomie zu fordern reicht aber nicht,


Bericht des Kuratoriumsvorsitzenden<br />

ohne die eigene Autonomiefähigkeit ebenso zu entwickeln, und das ist<br />

eine Aufgabe, vor der die Hochschulen heute sicherlich stehen und in<br />

der wir den Dialog mit allen Beteiligten innerhalb der Hochschule<br />

intensiv nötig haben.<br />

Nun, der Bericht des Kuratoriumsvorsitzenden sollte nur ein Bericht<br />

sein. Dies waren nur meine Vorbemerkungen. Ich glaube, dass wir die<br />

tief greifende Veränderung der Rolle von Hochschulen nicht ausreichend<br />

begreifen, wenn wir uns nicht dieser Tatsachen bewusst werden.<br />

Das Kuratorium des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s hat in dem laufenden<br />

Jahr, über das zu berichten ist, zweimal getagt: im Mai und im November.<br />

An der Zusammensetzung des Kuratoriums hat es nach den turnusmäßigen<br />

Neuwahlen Veränderungen gegeben: Herr Jens-Uwe<br />

Götsch vom RCDS ist hinzugekommen und auch Herr Dr. Lucas Rölli<br />

vom Forum Hochschule und Kirche ist ins Kuratorium aufgenommen<br />

worden, ebenso wie Herr Daniel Thürauf von den Juso-HSG und Herr<br />

Sascha Vogt – in Abwesenheit vertreten durch Frau Nele Hirsch – vom<br />

fzs, und schließlich als ständiger Gast der Vizepräsident der HRK für<br />

Studium, Lehre und studentische Angelegenheiten, Herr Professor Helmut<br />

Ruppert, Präsident der Universität Bayreuth.<br />

Darüber hinaus hat es im Laufe des Jahres einige Veränderungen gegeben:<br />

Andreas Wiemers von den PDS-Hochschulgruppen hat das Kuratorium<br />

verlassen, neu berufen wurde dafür Herr Jan Korte. Für Herrn<br />

Rölli vom Forum Hochschule und Kirche wurde als Abwesenheitsvertreter<br />

Herr Dr. Uwe Carsten Plisch berufen, und schließlich wurde auf<br />

Antrag des RCDS als Abwesenheitsvertreter für Herrn Götsch Herr Jan<br />

Sijbrandij berufen.<br />

Das gehört zu den technischen Abläufen in einem Kuratorium, das<br />

sich ständig erneuert, und davon profitieren wir auch, denn das bedeutet<br />

ja, dass da immer neue Gedanken und neue Kreativitäten entstehen.<br />

Ich glaube, die wichtigen Themen, die Präsident Rinkens eben schon<br />

erwähnt hat, waren es im Wesentlichen, die die Tätigkeit auch des<br />

Kuratoriums bestimmt haben. Ganz besonders natürlich die Sozialerhebung<br />

des DSW, und ich möchte nur allgemein dazu sagen, dass Herr<br />

Rinkens absolut recht hat: Das ist schon eine einmalige Längsschnitt-<br />

Berichterstattung, die auf diese Art und Weise die Entwicklung des<br />

Studiensystems in Deutschland beleuchtet. Wenn seit 50 Jahren in<br />

dreijährigen Abständen immer wieder der Stand der Dinge rapportiert<br />

wird, dann ist das eine Bewertungsgrundlage für die soziale und wirtschaftliche<br />

Lage der Studierenden in Deutschland, die wir jedem, der<br />

in der Politik tätig ist, nur empfehlen können, gründlich zu studieren.<br />

turnusmäßige Neuwahlen<br />

Sozialerhebung des<br />

DSW<br />

211


Bericht des Kuratoriumsvorsitzenden<br />

Stellungnahme des<br />

DSW bei der öffentlichen<br />

Anhörung im<br />

Bundestagsausschuss<br />

für Bildung, Forschung<br />

und Technikfolgenabschätzung<br />

212<br />

Die jetzige Erhebung beruht auf der Auswertung von Fragebögen von<br />

etwas mehr als 21.000 Studierenden und ist insofern schon ein Dokument,<br />

das die besondere Relevanz der Rahmenbedingungen, unter<br />

denen in Deutschland studiert werden kann und studiert werden<br />

muss, in ganz besonderer Weise beleuchtet. Wir haben im Kuratorium<br />

die Ergebnisse diskutiert, wir haben uns über die Methodik der Studie<br />

Aufschluss geben lassen und dazu Anregungen gegeben, und wir<br />

haben insbesondere die Frage der Erwerbsmotive der Studierenden<br />

diskutiert. Erwerbstätigkeit muss man vielleicht nicht nur interpretieren<br />

als einen Ausdruck der Notwendigkeit, für die eigene Existenz<br />

Sorge tragen zu müssen, sondern auch als eine Quelle von Erfahrung<br />

mit dem beruflichen Leben, die für den Übergang vom Studium in den<br />

Beruf auch ihre positiven Seiten hat.<br />

In den letzten Tagen ist erneut das Thema Bologna auch in der Öffentlichkeit<br />

intensiv debattiert worden. Auch das Kuratorium hat sich<br />

damit befasst, und zwar auf dem Hintergrund der Stellungnahme des<br />

DSW bei der öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Bildung,<br />

Forschung und Technikfolgenabschätzung. Ich glaube, ich<br />

würde jetzt hier Eulen nach Athen tragen, wenn ich Ihnen Details zu<br />

diesem Problem noch weiter referieren würde. Im Kuratorium sind<br />

dabei besonders behandelt worden, und das ist auch im Sinne der Aufgabenstellung<br />

des Kuratoriums, die Fragen der sozialen Ausgestaltung<br />

der Studienstrukturreform, die Konsequenzen für die soziale Lage und<br />

insbesondere auch die Möglichkeiten für den internationalen Austausch.<br />

Es ist uns, glaube ich, allen klar, dass mit der Einführung der<br />

neuen Studienstrukturen einerseits eine etwas straffere Führung des<br />

Studiums durchaus Realität sein wird, dass andererseits die Rahmenbedingungen,<br />

unter denen in Deutschland nach der Reform studiert<br />

wird, Akzeptanz finden müssen bei den Studierenden selbst und ebenso<br />

bei künftigen Arbeitnehmern im Beschäftigungssystem.<br />

Insbesondere haben wir darüber diskutiert und uns überlegt, wie man<br />

dem immer noch erheblichen Informationsrückstand in den Hochschulen<br />

und bei allen Betroffenen Abhilfe schaffen kann. Gerade die<br />

Diskussion der letzten Tage, die die technischen Universitäten in<br />

besonderer Weise ausgelöst haben, hat das noch einmal sehr schlaglichtartig<br />

beleuchtet.<br />

Zu diesem Themenkomplex gehören natürlich Akkreditierung und<br />

Qualitätssicherung insgesamt. Wir sind uns darüber im Klaren, dass<br />

das derzeitige System der Akkreditierung vor einem quantitativen Problem<br />

steht: 16.000 Studiengänge in Deutschland akkreditieren zu müssen,<br />

ist eine kaum zu lösende Aufgabe. Wir müssen daher ernsthaft<br />

darüber nachdenken, dass wir letzten Endes von der Programm-Akkreditierung<br />

übergehen müssen zu einer institutionellen Akkreditierung,<br />

oder mindestens einer Prozess-Akkreditierung. Ihre sämtlichen inter-


Bericht des Kuratoriumsvorsitzenden<br />

nen Entscheidungsprozesse den Prinzipien der Qualitätssicherung zu<br />

unterwerfen, ist eine Angelegenheit, für die Hochschulen derzeit nicht<br />

vorbereitet sind.<br />

Also, da ist vieles, was zu bewältigen ist, vieles, was auch fremd ist,<br />

vieles, was auch den Eindruck wachsender Bürokratie vermittelt, und<br />

es ist sicherlich richtig, dass wir daher mit großer Vorsicht vorgehen<br />

müssen.<br />

Auf der anderen Seite: Qualitätssicherung ist ein entscheidender Aspekt,<br />

gerade dann, wenn wir international erfolgreich sein wollen. Es<br />

ist eigentlich eine Katastrophe, was Herr Rinkens eben hat zitieren<br />

müssen, dass der Bericht des DAAD zeigt, dass wir zwar sehr viel<br />

mehr ausländische Studierende nach Deutschland hereinholen, dass<br />

aber der Studienerfolg dieser ausländischen Studierenden alles andere<br />

als ein Erfolg ist. Wir haben ganz offensichtlich mehr auf die Quantität<br />

statt auf die Qualität gesetzt. Das bewusst zu machen, ist ein erster<br />

Schritt, die Konsequenzen daraus zu ziehen, nicht ganz einfach, aber<br />

nötig. Insbesondere nicht ganz einfach unter dem Gesichtspunkt der<br />

Kostenneutralität. Kostenneutral ist ja schon ein euphemistischer<br />

Begriff für das, was de facto passiert. An dieser Stelle hätte ich gerne<br />

– aber das Plenum wollte, glaube ich, keine intensive Diskussion mit<br />

der Frau Bundesministerin – darauf hingewiesen, dass in dem soeben<br />

verabschiedeten Bundeshaushalt die außeruniversitären Forschungseinrichtungen<br />

nun bis einschließlich des Jahres 2009 mit einem jährlichen<br />

Budgetzuwachs von jeweils drei Prozent rechnen können,<br />

wohingegen die Hochschulen in Deutschland von ähnlichen Bedingungen<br />

nur träumen können. Die Regel ist hier der Rückschnitt und<br />

nicht ein Fortschritt.<br />

Wir sind, denke ich, auch aus diesem Grunde gut beraten, auch in der<br />

Öffentlichkeit, die sich ständig wiederholenden, aber deswegen nicht<br />

wahreren, Glaubensgrundsätze in Frage zu stellen, die da sagen: Wir<br />

müssen die jetzige Akademisierungsquote von 37 Prozent eines Altersjahrgangs<br />

nach Möglichkeit auf 50 Prozent oder ähnliches steigern. Ich<br />

kann nur sagen: Das jetzige Bild der Ausbildung in den Hochschulen<br />

rechtfertigt eher das Gegenteil. Wenn wir um Qualität bemüht sein<br />

wollen, können wir nicht Betreuungsverhältnisse so fortschreiben, wie<br />

wir sie jetzt haben, und erst recht können wir sie nicht noch schlimmer<br />

machen, als sie jetzt schon sind. Ich weise darauf hin, dass wir<br />

demnächst ein weiteres Problem zu bewältigen haben werden, weil die<br />

Dauer der Schulausbildung von 13 auf zwölf Jahre reduziert wird. Wir<br />

werden daher einen ganzen Jahrgang zusätzlich in den Hochschulen<br />

zu bewältigen haben, und wir werden infolge dessen die Studienstrukturreform<br />

Bachelor/Master mit einem noch schlechteren Betreuungsverhältnis<br />

zu bewältigen haben. Wie das gehen soll, mögen mir<br />

Qualitätssicherung<br />

als entscheidender<br />

Aspekt<br />

213


Bericht des Kuratoriumsvorsitzenden<br />

214<br />

Studienfinanzierung<br />

gemeinsames<br />

Symposium von<br />

<strong>Studentenwerk</strong>en<br />

und CHE<br />

alle diejenigen erklären, in deren Rhetorik Bildung und Wissenschaft<br />

eine so große Rolle spielen.<br />

Zu den Themen, mit denen sich das Kuratorium beschäftigt hat, gehört<br />

auch das Thema der Studienfinanzierung. Der Generalsekretär des<br />

DSW hat berichtet von der Nichtanhörung vor dem Karlsruher Verfassungsgericht.<br />

Die Hochschulrektorenkonferenz war im Übrigen genau<br />

in derselben Situation: Sachkundige waren geladen und auch vorhanden,<br />

wurden aber nicht befragt, weil es sich ausschließlich um ein<br />

Rechtsproblem handelt. Aber wir müssen in allen denkbaren Zusammenhängen<br />

immer wieder darauf hinweisen, dass weder die Frage<br />

einer vernünftigen Organisation des Föderalismus noch die Frage der<br />

Studienfinanzierung ein ausschließliches Rechtsproblem ist.<br />

Es geht um das, was die beiden Vorsitzenden der Föderalismuskommission<br />

zu Beginn als die wesentliche Fragestellung vorgestellt haben:<br />

Sind wir richtig aufgestellt in unserem Bildungs- und Wissenschaftssystem<br />

für den globalen Wettbewerb, in dem wir uns nicht erst in ein<br />

paar Jahren, sondern schon jetzt befinden? Und die Antwort lautet:<br />

Nein, wir sind es nicht! Und wenn Sie darüber nachdenken, dann stellen<br />

Sie fest, dass für das Bildungs- und Wissenschaftssystem in<br />

Deutschland niemand, keine einzelne Instanz, zuständig und daher<br />

auch niemand verantwortlich ist. Es handelt sich um ein Sammelsurium<br />

von Partikularverantwortungen, die bekanntermaßen immer so die<br />

Realität bestimmen, dass niemand es hinterher gewesen ist. Und daher<br />

denkt niemand vorher über das Ganze nach – über den Zusammenhang<br />

von Kindergarten, Schule und Hochschule. Das müssen wir tun,<br />

und über den Zusammenhang von Bildung mit demographischer Entwicklung<br />

und den Zusammenhang zwischen Bildung, demographischer<br />

Entwicklung und Einwanderungsgesetzen. Diese Dinge gemeinsam<br />

in einen Blick zu nehmen, diese zentrale Verantwortlichkeit gibt<br />

es in Deutschland nicht.<br />

Wir haben uns natürlich auch beschäftigt mit dem von Herrn Rinkens<br />

bereits erwähnten gemeinsamen Symposium von <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

und CHE über das Zusammenwirken von <strong>Studentenwerk</strong> und Hochschule.<br />

Ich fand es ganz in Ordnung, dass dabei nicht handgreifliche<br />

Beschlüsse und Ergebnisse zustande gebracht wurden – noch nicht.<br />

Weil das Ganze natürlich Ausdruck der Tatsache ist, dass wir uns auch<br />

an dieser Stelle in einem Wandel der Rolle der Hochschule befinden,<br />

nämlich in einem Wandel der Aufgaben der Hochschulen in dem<br />

Sinne, dass sie nicht nur für die enge Problematik der technischen<br />

Gestaltung von Studiengängen und deren Durchführung zuständig<br />

sind, sondern eine Vorstellung von Hochschule, in der auch die<br />

Berücksichtigung und Bewertung der gesamten Verantwortung für die<br />

Studierendenschaften nötig ist in der Erkenntnis, dass Studieren nicht


Bericht des Kuratoriumsvorsitzenden<br />

gelingen wird, wenn nicht auch die Rahmenbedingungen dazu stimmen.<br />

Wir stehen in Deutschland nun einmal in einer ganz anderen<br />

Tradition als die anglo-amerikanische Welt, in der es selbstverständlich<br />

ist, dass man auf dem Campus wohnt, und dass es die entsprechenden<br />

Services aus der Hochschule selbst heraus gibt. Das war auch vielleicht<br />

nicht schlimm, solange nur ein, zwei, drei Prozent eines Altersjahrgangs<br />

studiert haben, aber es ist sehr wohl jetzt ein Problem, wenn<br />

es 37 und womöglich noch mehr Prozent sein werden. Dann entstehen<br />

Probleme von Wohnraum und sonstiger sozialer Rahmenbedingungen,<br />

mit denen sich die Hochschule beschäftigen muss, wenn sie denn will,<br />

dass sie eine höhere Erfolgsquote hat. Betreuung, Beratung und soziale<br />

Fürsorge muss daher ein zentrales strategisches Anliegen auch der<br />

Hochschulleitung werden, das sage ich sehr deutlich. Ob das nun dazu<br />

führt, dass auch die Rolle der <strong>Studentenwerk</strong>e eine andere wird, und<br />

bei dieser Veranstaltung gab es ja sehr viele sehr wohlmeinende Vorschläge<br />

zur Neugestaltung der Rolle auch der <strong>Studentenwerk</strong>e, darüber<br />

wird noch zu diskutieren sein. Das alles wiederum setzt auch voraus,<br />

dass Autonomie und Autonomiefähigkeit tatsächlich realisiert<br />

werden.<br />

Am Schluss möchte ich mich herzlich bedanken bei den Mitgliedern<br />

des Kuratoriums für Beratung und Unterstützung, aber natürlich ganz<br />

besonders bei dem Präsidenten und dem Vorstand und natürlich dem<br />

Generalsekretär, denn diese Menschen haben die Tätigkeit des Kuratoriums<br />

vorbereitet und möglich gemacht. Bei Ihnen allen bedanke ich<br />

mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.<br />

215


Bericht des Generalsekretärs<br />

Achim Meyer auf<br />

der Heyde, Generalsekretär<br />

des<br />

Deutschen<br />

<strong>Studentenwerk</strong>s<br />

216<br />

Ergänzung des Berichts des Generalsekretärs des<br />

Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s von<br />

Achim Meyer auf der Heyde<br />

Generalsekretär des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

Meine Damen und Herren,<br />

wir kommen jetzt zum dritten Bericht, dem Bericht des Generalsekretärs.<br />

Ich verweise zunächst darauf, dass Ihnen der Bericht des Generalsekretärs<br />

mit dem Stand Oktober <strong>2004</strong> zugegangen ist. Ich will darüber<br />

hinaus einige Punkte der verbandsrelevanten Arbeit, auch politischen<br />

Arbeit, noch einmal hervorheben, wo das DSW im Interesse der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

und der Studierenden tätig war.<br />

Es begann mit der Sitzung des Beirats für Ausbildungsförderung zur<br />

21. BAföG-Novelle. Die Bundesbildungsministerin hat schon betont,<br />

dass ein Teil unserer Einlassungen aufgenommen wurde. Insofern können<br />

wir da auf eine erfolgreiche Arbeit verweisen.<br />

Zum Zweiten auf ein weiteres Gesetzesvorhaben, das Kindertagespflege-<br />

oder Kindertagesbetreuungsgesetz. Auch hier haben unsere<br />

Einwirkungen ermöglicht, dass in dem Kriterienkatalog nun auch die<br />

Studierenden berücksichtigt sind. In verschiedenen Novellierungsverfahren<br />

von <strong>Studentenwerk</strong>sgesetzen war oder ist das DSW beteiligt, so<br />

in der Diskussion in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg<br />

und auch bei der Diskussion um das sog. TU-Darmstadt-Gesetz.<br />

Vertreter des Dachverbands nahmen an Anhörungen in den Wissenschaftsausschüssen<br />

der Länder teil. Darüber hinaus wurde zu Einzelfragen<br />

Hilfestellung gegeben oder – wie im Fall Hamburg – ein<br />

Gutachten vergeben, um uns mit den Überlegungen zur Neugestaltung<br />

des <strong>Studentenwerk</strong>s in Hamburg fundierter befassen<br />

zu können. Der Dachverband hat darüber hinaus Gespräche<br />

zur Wohnheimbauförderung geführt und noch einmal das<br />

Thema Nutzung der Bundesliegenschaften für <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

angesprochen. Dies war leider ohne Erfolg. Verwiesen wurde<br />

schon auf die nicht erfolgte Anhörung beim Bundesverfassungsgericht<br />

zur 6. HRG-Novelle, für die das DSW jedoch eine<br />

Stellungnahme abgegeben hat. Und letztlich ist noch darauf zu<br />

verweisen, dass das Zuwanderungsgesetz nun endlich verabschiedet<br />

ist: Zumindest aus Sicht des DSW hat es die Öffnung<br />

gegeben, dass die Beschäftigung ausländischer Studierender<br />

von 90 auf 180 Tage erweitert ist. Erfolgreich war das DSW lei-


der nicht im Hinblick auf eine flexible Stundenregelung für erwerbstätige<br />

ausländische Studierende.<br />

Dann haben Vertreter des DSW noch an verschiedenen Anhörungen<br />

des Deutschen Bundestages, des Ausschusses für Bildung, Forschung<br />

und Technikfolgenabschätzung teilgenommen. Abgegeben wurden je<br />

eine Stellungnahme zum Bologna-Prozess und zu Arbeitsbedingungen<br />

an den Hochschulen, sofern sie die Arbeit der <strong>Studentenwerk</strong>e betraf.<br />

Was die Öffentlichkeitsarbeit nach innen und außen betrifft, so war<br />

das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> sowohl durch die 17. Sozialerhebung als<br />

auch aus anderen Gründen – es war ja ein Jahr der Hochschulen – in<br />

diesem Jahr sehr stark vertreten. Es gab mehr Pressemitteilungen als<br />

in den Jahren zuvor. Wir schätzen, dass wir bis zum Jahresende auf<br />

rd. 40 kommen werden. Das DSW ist in den unterschiedlichsten Medien,<br />

sofern es durch uns wahrnehmbar war, entsprechend aufgetaucht<br />

oder zitiert worden bzw. es wurde auf das DSW verwiesen. Nach<br />

innen gibt Ihnen der Dachverband durch den Intranet-Ausbau die<br />

Möglichkeit, sich stärker auf das beziehen zu können, was innerhalb<br />

der Geschäftsstelle entwickelt wird. Hier hoffen wir, dass die Nutzung<br />

seitens der einzelnen <strong>Studentenwerk</strong>e im kommenden Jahr steigt. Und<br />

hier werden wir versuchen, noch mehr Informationen durch die neuen<br />

technischen Medien zur Verfügung zu stellen.<br />

Die <strong>Studentenwerk</strong>e haben sich in diesem Jahr durch die veränderten<br />

Rahmenbedingungen im Hochschulbereich viel stärker von Getriebenen<br />

zu Akteuren entwickelt. Hier ist nicht nur das DSW-CHE-Symposium<br />

anzuführen, sondern generell haben wir uns in unseren Tagungen,<br />

z.B. der Förderungstagung, der Wohnheimtagung oder auch der<br />

Mensatagung, stärker mit der Qualitätssicherung beschäftigt. Und wir<br />

haben uns über den Verband hinaus geöffnet, sowohl in der Fachtagung<br />

Kultur hin zu Kommunen, Hochschulen, als auch in der Fachtagung<br />

Interkulturelle Kompetenz sowie der Tagung, die wir in der vergangenen<br />

Woche durchgeführt haben, der sog. Kita- oder Kindergartentagung:<br />

Wie einer der Referenten sagte, passte sie genau, weil sie<br />

just in time zu dem Zeitpunkt stattfand, als die PISA-Ergebnisse noch<br />

nicht veröffentlicht waren, aber langsam durchsickerten.<br />

Wenn man dieses zusammenfasst und einen kurzen Ausblick auf das<br />

gibt, was uns im nächsten Jahr an Arbeit stärker tangieren wird, dann<br />

wird der Bereich Internationales sicherlich noch stärker an Bedeutung<br />

gewinnen. Die trinationale Kooperation, die der Präsident schon angesprochen<br />

hat, wird dazu führen, dass wir zur Professionalisierung stärker<br />

Austausche zwischen den <strong>Studentenwerk</strong>en bzw. auf Mitarbeiterebene<br />

mit Partnern in Italien und Frankreich durchführen müssen.<br />

Bericht des Generalsekretärs<br />

DSW-CHE-Symposium<br />

Bereich Internationales<br />

wird stärker<br />

an Bedeutung<br />

gewinnen<br />

217


Bericht des Generalsekretärs<br />

218<br />

insgesamt eine<br />

Professionalisierung<br />

auch im Hinblick<br />

auf die Verbandstagungen<br />

Wir können insbesondere im Bereich Studienfinanzierung zur Zeit<br />

nicht abschätzen, was dort zukünftig passieren wird. Auf das DSW<br />

dürften sich aber drei Entscheidungen im nächsten Jahr auswirken,<br />

die von außen gesetzt sind. Die eine ist heute schon mehrfach angesprochen<br />

worden: Wie wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden?<br />

Welche Folgen ergeben sich daraus für mögliche Studiengebühren?<br />

Die zweite ist die Entwicklung der Föderalismusdebatte. Wie<br />

sieht es hier zukünftig mit dem BAföG aus? In welcher Form wird es<br />

eine entsprechende staatliche Ausbildungsförderung weiterhin geben?<br />

Entweder als Gemeinschaftsaufgabe oder möglicherweise nur als Bundesfinanzierung<br />

oder nur der Länder? Auch das könnte unsere Arbeit<br />

sehr stark tangieren. Und letztlich ist eine Entscheidung des Europäischen<br />

Gerichtshofs zum Anspruch von EU-Bürgern auf Studienfinanzierung<br />

zu erwarten, was ebenso erhebliche Auswirkungen für die<br />

Arbeit der BAföG-Ämter in der Beurteilung von Anträgen durch ausländische<br />

Studierende haben könnte.<br />

Im Hinblick auf die Verbandsentwicklung wird es sicherlich notwendig<br />

sein – vorausgesetzt der Qualitätsbeschluss wird beschlossen –, diesen<br />

kontinuierlich weiterzuentwickeln und insbesondere bzw. insgesamt<br />

die Professionalisierung auch im Hinblick auf die Verbandstagungen<br />

zu erweitern. Ein weiteres Thema, das uns in diesesm Jahr weniger<br />

beschäftigt hat, das aber nächstes Jahr wieder eine höhere Priorität<br />

haben wird, ist das Thema Tarifrecht, weil der Tarifvertrag ausläuft<br />

und die öffentlichen Tarifpartner in die Verhandlung einsteigen werden<br />

und die <strong>Studentenwerk</strong>e davon betroffen sind. Und auch von der<br />

Geschäftsstelle her können die Verbandsinformationen weiter optimiert<br />

werden.<br />

Abschließen will ich mit einem Dank an die Vertreter/innen der <strong>Studentenwerk</strong>e,<br />

die in den einzelnen Ausschüssen sehr breit und sehr<br />

stark die Arbeit der Geschäftsstelle inhaltlich begleitet und unterstützt<br />

haben, an die Mitglieder des Vorstands und an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen<br />

der Geschäftsstelle, die oft in einem überdurchschnittlichen,<br />

sehr großen Einsatz diese vielen Anforderungen, die wir dieses<br />

Jahr hatten, mitgetragen haben und insofern erfolgreich zur Arbeit beigetragen<br />

haben.<br />

Danke.


Beschlüsse der 65. ordentlichen Mitgliederversammlung<br />

des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s am<br />

30.11./1.12.<strong>2004</strong> in Berlin<br />

1. Qualitätssicherung der Service- und Beratungsangebote<br />

für Studierende<br />

Die 65. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

(DSW)<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

(I.)<br />

stellt fest:<br />

- Im Zuge der gegenwärtigen grundlegenden Hochschulreformen<br />

und der Neuordnung des Verhältnisses von Staat und Hochschulen<br />

stellt sich die staatliche Aufgabe, ein wettbewerbsorientiertes<br />

Hochschulsystem sozial auszugestalten. Um Chancengerechtigkeit<br />

im Bildungssystem zu gewährleisten und den Studienerfolg<br />

zu fördern, ist die soziale Infrastruktur im Hochschulbereich<br />

zu sichern und auszubauen.<br />

- Wie ein gemeinsam vom Deutschen <strong>Studentenwerk</strong> und dem<br />

Centrum für Hochschulentwicklung durchgeführtes Symposium<br />

zum zukünftigen Zusammenwirken von Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

u. a. gezeigt hat, ergeben sich für den Lebensraum<br />

Hochschule eine Vielzahl neuer Herausforderungen:<br />

Die Studienstrukturreform führt zum größten Wandel des deutschen<br />

Hochschulsystems seit der sog. Öffnung der Hochschulen<br />

in den siebziger Jahren und stellt neue Anforderungen auch an<br />

die Service- und Beratungsangebote für Studierende. Ebenso<br />

erfordern die Internationalisierung der Hochschulen, die höhere<br />

internationale Mobilität der Studierenden, aber auch ambitionierte<br />

politische Zielsetzungen wie die Steigerung der Studienanfänger-<br />

und Studienerfolgsquote sowie die Realisierung der<br />

Chancengerechtigkeit den Ausbau und die Qualitätssicherung<br />

von Service- und Beratungsangeboten.<br />

Darüber hinaus steigert der Wettbewerb der Hochschulen um<br />

knapper werdende öffentliche Mittel und um schrumpfende<br />

Generationen von Studieninteressierten die Relevanz der Service-<br />

und Beratungsangebote für Studierende künftig. Eine optimale<br />

soziale Infrastruktur wird damit noch stärker als bisher<br />

zum Erfolgsfaktor für Studierende, zugleich aber auch zum profilbildenden<br />

Faktor für Hochschulen und Hochschulstädte.<br />

219


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

220<br />

Diese Entwicklungen gehen einher mit einer Krise der öffentlichen<br />

Haushalte, begleitet von der Kürzung staatlicher Zuschüsse<br />

und der öffentlich erhobenen Forderung nach einem effizienteren<br />

und effektiveren Einsatz der öffentlichen Mittel.<br />

- Diese neuen Herausforderungen und veränderten Rahmenbedingungen<br />

erfordern den Ausbau und die Qualitätssicherung der<br />

Service- und Beratungsangebote für Studierende. Dabei stellen<br />

sich auch neue Anforderungen an das Zusammenwirken der in<br />

diesem Aufgabengebiet verantwortlichen Akteure: Staat, Hochschulen,<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e, Studierendenschaften und Hochschulstädte<br />

müssen in ihrer Aufgabenwahrnehmung neue<br />

Kooperationsformen entwickeln und Handlungsmodelle erproben.<br />

Die Weiterentwicklung der Service- und Beratungsangebote<br />

für Studierende ist dabei – unabhängig vom jeweiligen Erbringer<br />

– ebenso erforderlich wie die Definition von Qualitätszielen<br />

für diese.<br />

- Als zentrale Akteure in der Realisierung des sozialstaatlichen<br />

Bildungsauftrages und als hochschulübergreifende Kompetenzzentren<br />

für die sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und<br />

gesundheitlichen Dienstleistungen im Hochschulbereich entspricht<br />

es dem Selbstverständnis der <strong>Studentenwerk</strong>e, diesen<br />

Reformprozess aktiv mit zu gestalten und mit ihrer spezifischen<br />

Kompetenz Motor für die erforderlichen Reformschritte zu sein.<br />

fordert:<br />

- Bund und Länder angesichts der genannten Herausforderungen<br />

auf, die finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen zur aufgabengerechten<br />

Gestaltung der sozialen Rahmenbedingungen<br />

des Studiums zu sichern bzw. zu schaffen, effektive und effiziente<br />

Angebotsstrukturen zu stärken sowie den Ausbau und die<br />

Qualitätssicherung der Service- und Beratungsangebote mit Förderprogrammen<br />

auch finanziell zu unterstützen.<br />

- Hochschulen, Hochschulstädte und Studierendenschaften auf,<br />

die Entwicklung gemeinsamer Lösungen zur Aufgabenoptimierung<br />

von Service- und Beratungsangeboten im Lebensraum<br />

Hochschule, deren Qualitätssicherung und die zu ihrer Realisierung<br />

notwendige Kooperation entsprechend ihren jeweiligen<br />

Potenzialen und im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenzuweisung<br />

zu forcieren und insoweit auch künftig gemeinsam zur<br />

Realisierung des Ziels ... damit Studieren gelingt! beizutragen.


(II.)<br />

Vor diesem Hintergrund beschließt die 65. ordentliche Mitgliederversammlung<br />

des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s (DSW)<br />

- gemeinsam mit den Akteuren im Lebensraum Hochschule<br />

bereits existierende sowie künftig notwendige Aufgaben festzustellen,<br />

dafür nach ihren jeweiligen Stärken kooperative Lösungen<br />

zu entwickeln und in auf die jeweiligen Bedarfe zugeschnittenen<br />

Kooperationsmodellen umzusetzen.<br />

- sich angesichts der genannten Anforderungen an Service- und<br />

Beratungsangebote in ihrer jeweiligen Arbeit in den einzelnen<br />

<strong>Studentenwerk</strong>en künftig an den nachfolgend unter III. aufgeführten<br />

Qualitätszielen zu orientieren, sofern sie nicht bereits<br />

jetzt realisiert sind, und diese kontinuierlich weiter zu entwickeln,<br />

um den Studienerfolg für Studierende nachhaltig zu<br />

sichern.<br />

(III.)<br />

Qualitätsziele zu Service- und Beratungsangeboten für Studierende:<br />

1. Präambel<br />

Service- und Beratungsangebote um das Studium sind neben guten<br />

Lehr- und Forschungsangeboten der Hochschulen unabdingbare<br />

Garanten für ein zügiges und erfolgreiches Studium. Sie tragen zur<br />

Umsetzung des staatlichen Bildungsauftrages, der Sicherung der Chancengerechtigkeit<br />

und der Entwicklung einer ganzheitlichen Persönlichkeit<br />

bei und stärken insoweit die persönliche, soziale, kulturelle und<br />

geistige Entwicklung der Studierenden.<br />

Service- und Beratungsangebote um das Studium sind im Zusammenspiel<br />

mit Forschung und Lehre notwendig für:<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

- die Sicherung guter und qualitativ hochwertiger Lernerfahrungen<br />

- die Sicherung des Hochschulzugangs unabhängig von der<br />

sozialen Herkunft und damit für die Sicherung der Chancengerechtigkeit<br />

- die Sicherung eines zügigen und erfolgreichen Studienverlaufs<br />

auch für Studierende in spezifischen Lebens- und Studiensituationen<br />

- die Sicherung einer hohen Quote erfolgreicher Studienabschlüsse<br />

- die Förderung der internationalen Mobilität Studierender<br />

221


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

222<br />

- die Gestaltung des sozialen und (inter-)kulturellen Lebensraumes<br />

Hochschule<br />

- die nachhaltige Bindung der Studierenden an ihre Hochschule<br />

- die Verbesserung der Beschäftigungsaussichten von Studierenden<br />

und die Förderung der Bereitschaft zu lebensbegleitendem<br />

Lernen<br />

- die Förderung der Bereitschaft zur aktiven Übernahme von Verantwortung<br />

für die Gestaltung der Gesellschaft<br />

Sie dienen darüber hinaus<br />

- der Profilierung des Hochschulraums mit den Hochschulen,<br />

<strong>Studentenwerk</strong>en und Hochschulstandorten<br />

- in ihrer Verbindung mit den Angeboten von Hochschulstädten<br />

und deren Durchdringung der Attraktivitätssteigerung von<br />

Hochschulstädten<br />

2. Handlungsfelder von Service- und Beratungsangeboten rund<br />

um das Studium<br />

Service- und Beratungsangebote für Studierende werden von verschiedenen<br />

Akteuren, insbesondere von <strong>Studentenwerk</strong>en, Hochschulen<br />

und Studierendenschaften erbracht. Die konkrete Ausgestaltung ist<br />

u. a. abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen<br />

Hochschulstandortes, den unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />

in den einzelnen Ländern und nicht zuletzt auch von den<br />

zur Verfügung stehenden Ressourcen.<br />

In der HISBUS-Umfrage: „Service- und Beratungsangebote für Studierende“<br />

werden folgende Service- und Beratungsangebote – unabhängig<br />

vom jeweiligen tatsächlichen Leistungsanbieter – identifiziert:<br />

Beratungsangebote:<br />

- Frühzeitige Informations- und Beratungsangebote rund ums<br />

Studium in der Schule<br />

- Arbeits- und Berufsberatung<br />

- Fach- und allgemeine Studienberatung<br />

- Studienfinanzierungsberatung<br />

- Allgemeine Sozialberatung (z. B. bei Studium mit Kind und<br />

finanziellen Problemen)<br />

- Allgemeine Informations- und Orientierungsangebote für Studienanfänger<br />

- Information und Beratung bezüglich Auslandsstudium<br />

- Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischer<br />

Krankheit<br />

- Beratung für ausländische Studierende


- Psychologische Beratung (z. B. bei Lern- und Arbeitsschwierigkeiten)<br />

- Rechtsberatung (z. B. bei Mietstreitigkeiten, Unterhaltsansprüchen)<br />

- Studienbegleitende Beratung durch Mentoren und Tutoren<br />

Serviceangebote:<br />

- Finanzielle Förderung (z. B. BAföG, Stipendien)<br />

- Bereitstellung von kostengünstigem Wohnraum<br />

- Wohnraumvermittlung<br />

- Verpflegung in Mensen/Cafeterien<br />

- Kinderbetreuung<br />

- Jobvermittlung allgemein (Erwerbstätigkeit während des Studiums)<br />

- Jobvermittlung hochschulspezifisch (Jobs im Hochschulbereich)<br />

- Besondere Services für ausländische Studierende<br />

- Career Services (z. B. Praktikumvermittlung, Bewerbungstraining<br />

etc. zur Vermittlung von Zusatzqualifikationen)<br />

- Kultur- und Freizeitangebote, Förderung sozialer Kontakte<br />

- Hochschulsport<br />

- Hilfsangebote für Studierende mit Behinderung und chronischer<br />

Krankheit<br />

- Rechnerpool<br />

3. Qualitätsziele für Service- und Beratungsangebote der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

Die <strong>Studentenwerk</strong>e sind im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages Partner<br />

der Hochschulen und Studierenden, aber auch der Hochschulstädte.<br />

Mit ihren Angeboten sind sie zugleich Dienstleistungsunternehmen<br />

für die drei genannten Partner, gestalten mit diesen gemeinsam im<br />

Rahmen ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgabendefinition den Lebensraum<br />

Hochschule und sichern insoweit als gleichberechtigte Partner<br />

den Studienerfolg.<br />

Künftig werden der Studienerfolg, die Profilierung der Hochschulen,<br />

aber auch der Hochschulstädte noch stärker als bisher von qualitativ<br />

hochwertigen Service- und Beratungsangeboten abhängen. Die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

sind bereit, sich dieser Herausforderung zu stellen und<br />

formulieren daher angesichts ihrer jahrzehntelangen wirtschaftlichen<br />

Kompetenz und Professionalität aus den unter 2. genannten Handlungsfeldern<br />

für die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgabenfelder<br />

nachfolgende Qualitätsziele.<br />

Dabei handelt es sich um Zielperspektiven, die so formuliert sind, dass<br />

sie den anzustrebenden Zielzustand beschreiben. Ihre Realisierung<br />

223


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

224<br />

setzt unabdingbar hinreichende (staatliche) bzw. bei Kooperation mit<br />

Partnern von diesen bereitgestellte Ressourcen voraus und hängt von<br />

den jeweiligen regionalen bzw. örtlichen Gegebenheiten ab. Über die<br />

hier genannten Aufgabenbereiche hinaus stehen die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

als (Teil)-Dienstleistungsunternehmen für weitere Angebote bereit.<br />

Die <strong>Studentenwerk</strong>e sind moderne kaufmännisch geführte Dienstleistungsunternehmen.<br />

Zu ihren Unternehmensprinzipien gehören konsequente<br />

Markt- und Kundenorientierung, der Einsatz moderner Managementsysteme,<br />

Personalqualifikation und Personalentwicklung sowie<br />

der Einsatz von Qualitätssicherungsverfahren.<br />

Die <strong>Studentenwerk</strong>e sind zugleich öffentlich geförderte, gemeinnützige<br />

Unternehmen mit sozialem Auftrag. Sie stehen daher nicht nur für<br />

einen wirtschaftlich effizienten und effektiven Einsatz, sondern auch<br />

für eine dauerhaft zweckgebundene Verwendung öffentlicher Mittel.<br />

3.1 Qualitätsziele für den Bereich Ernährung: Gastronomiebetriebe/Verpflegungsbetriebe/Mensen<br />

und Cafeterien<br />

Gastronomieangebote unterstützen den täglichen Studienablauf. Sie<br />

sind mit dem Organisationsablauf der Hochschulen abgestimmt und<br />

den finanziellen Möglichkeiten sowie den zeitlichen Ansprüchen der<br />

Studierenden angepasst.<br />

Die Gastronomiebetriebe sind ein unverzichtbarer Bestandteil der<br />

Infrastruktur an den Hochschulen. Sie verfolgen mit ihrem qualitativen<br />

und quantitativen Leistungsangeboten gemeinsame Ziele mit den Studierenden<br />

und den Hochschulen.<br />

Vorbehaltlich ausreichender staatlicher Zuschüsse sichern die Gastronomiebetriebe<br />

die soziale Ausgestaltung der Preise und ermöglichen<br />

einen Betrieb auch an Standorten mit ungünstigen Rahmenbedingungen.<br />

Damit werden lokale Benachteiligungen von Studierenden und<br />

Hochschulbediensteten weitestgehend ausgeglichen.<br />

Die Gastronomiebetriebe dienen den Studierenden und den Hochschulen<br />

über die Verpflegungsangebote hinaus als Kommunikationsund<br />

Informationsknotenpunkte, als Lernorte sowie als Begegnungsund<br />

Veranstaltungsstätten.<br />

Auf Studienabläufe, Lernformen und neue Anforderungen der Studierenden<br />

und der Hochschulen reagieren die Gastronomiebetriebe mit<br />

modernen Verpflegungskonzepten, Servicefreundlichkeit und Flexibilität<br />

innerhalb der wirtschaftlichen Ziele und Möglichkeiten.


Kundenbedürfnisse und Kundenzufriedenheit werden kontinuierlich<br />

überprüft, um die Gastronomieangebote kundenorientiert anpassen<br />

und organisieren zu können. Neben der Qualität und der Sicherheit<br />

haben Fragen der Ökologie bzw. des Tier- und Artenschutzes einen<br />

hohen Stellenwert.<br />

Studierende erhalten hochschulnah und zielgruppenorientiert ein qualitativ<br />

hochwertiges, ernährungsphysiologisch ausgewogenes, preiswertes<br />

sowie schnell verfügbares Essensangebot. Sie finden in den<br />

Gastronomiebetrieben an der Hochschule neben Essen und Trinken<br />

zugleich die Möglichkeit zur physischen und psychischen Regeneration.<br />

Die Bedürfnisse Studierender wie unterschiedliche Wünsche nach<br />

einer schnellen Zwischenmahlzeit, einem umfangreichen Menü,<br />

einem geringen Zeitaufwand für das Essen oder nach Entspannung<br />

werden durch geeignete Konzepte und preisdifferenzierte Lösungen<br />

befriedigt.<br />

Studierende erhalten entsprechend den räumlichen Möglichkeiten und<br />

der jeweiligen Nachfrage über die gastronomischen Kernleistungen<br />

hinaus zusätzliche Angebote.<br />

Hochschulangehörigen stehen die Gastronomiebetriebe als Betriebsrestaurants<br />

zur Verfügung.<br />

Hochschulen und Studierendenschaften erhalten bei Bedarf neben<br />

dem täglichen Gastronomieservice umfassende Dienstleistungen wie<br />

z. B. Kongresscatering, Partyservice und vieles mehr.<br />

3.2 Qualitätsziele für den Bereich Wohnen<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

Angebote studentischen Wohnraums sind ein unverzichtbarer<br />

Bestandteil der Infrastruktur an den Hochschulen. Sie sind mit den<br />

Organisationswünschen der Hochschulen abgestimmt und den finanziellen<br />

Möglichkeiten sowie den qualitativen Ansprüchen der Studierenden<br />

angepasst.<br />

Studierende erhalten studiengerechten Wohnraum. Die Wohnformen<br />

sind auf die Bedürfnisse der Studierenden abgestimmt und Wohnangebote<br />

für unterschiedliche studentische Teilgruppen (insb. Studierende<br />

mit Kind, Studierende mit Behinderung) bedarfsgerecht ausgestattet.<br />

Einrichtungen und technische Ausstattungen der Wohnheime sind<br />

zeitgemäß, dies gilt insbesondere für die Vernetzung, d. h. Internetzugang.<br />

225


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

226<br />

Die Wohnanlagen liegen nach Möglichkeit hochschulnah oder zentrumsnah.<br />

Sie verfügen über Gemeinschaftseinrichtungen. Heimselbstverwaltungen<br />

werden unterstützt, um das studentische Gemeinschaftsleben<br />

nachhaltig zu fördern.<br />

Einzelne Nachfragegruppen wie Kurzzeitmieter, Austauschstudierende,<br />

Doktoranden etc. erhalten in Abhängigkeit von den zur Verfügung<br />

stehenden Ressourcen nachfragegerechte Wohnangebote. Ebenso stehen<br />

für studentische Teilgruppen mit entsprechendem Bedarf gesonderte<br />

Service-/Betreuungsangebote (z. B. Betreuung ausländischer Studierende<br />

durch Tutoren) zur Verfügung.<br />

Die Studierenden erhalten möglichst preiswerten Wohnraum, eine ausreichende<br />

Grundversorgung mit studiengerechtem Wohnraum ist<br />

sichergestellt. Studierenden wird neben Wohnheimplätzen durch<br />

Wohnraumvermittlungsstellen und ggf. Kooperationen mit privaten<br />

Wohnungsunternehmen auch privater Wohnraum angeboten.<br />

Den Studierenden wird eine einfache und transparente Abwicklung<br />

des Mietverhältnisses ermöglicht. Studierende erhalten vorab transparente<br />

Informationen (Printmedien, Internet) über die jeweiligen Wohnangebote<br />

und zur Aufnahme des Mietverhältnisses. Das Antragsverfahren<br />

ist einfach, ebenso existieren Regelungen zur Verlängerung und<br />

Beendigung von Mietverhältnissen. Umzüge innerhalb des Vermietungsbestandes<br />

sind grundsätzlich möglich.<br />

Hochschulen erhalten vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Ressourcen<br />

auf Wunsch Wohnangebote für Gastdozenten.<br />

3.3 Qualitätsziele für die Studienfinanzierung<br />

Angebote zur Studienfinanzierung sind ein unverzichtbarer Bestandteil<br />

der Infrastruktur an den Hochschulen. Sie tragen zur Chancensicherung<br />

im Bildungswesen bei.<br />

Die Studienfinanzierung unterstützt den erfolgreichen Studienverlauf.<br />

Die indirekte Studienfinanzierung durch staatliche Objektfinanzierung<br />

führt dazu, dass sowohl unterhaltsverpflichtete Eltern als auch die<br />

staatliche Studienfinanzierung entlastet werden.<br />

Die Studieninteressierten, Studierenden und Eltern erhalten eine Studienfinanzierungsberatung<br />

aus einer Hand. Sie werden zu allen Finanzierungsmöglichkeiten<br />

eines Studiums beraten, nicht nur zum BAföG.<br />

Die Beratung umfasst auch die Finanzierung eines studienbezogenen<br />

Auslandsaufenthalts.


Studierende werden kompetent, umfassend und freundlich informiert.<br />

Als Beratungsergebnis können sowohl Umfang als auch Höhe der<br />

Rechtsansprüche maximal ausgeschöpft werden.<br />

Die Studierenden erhalten bereits im Vorfeld eines Studiums Informationen,<br />

wie ein Studium finanziert werden kann. Erste Informationen<br />

und Hilfsmittel (Anträge, Rechner, Gesetz) zur Studienfinanzierung<br />

sind online erhältlich.<br />

Die Studienfinanzierungsberatungen sind hochschulnah (inhaltlich<br />

und örtlich) sowie barrierefrei erreichbar. Die Studieninteressierten,<br />

Studierenden und Eltern können kundenorientierte Öffnungszeiten<br />

nutzen.<br />

Die Anträge der Studierenden auf staatliche Studienfinanzierung werden<br />

schnellstmöglich bearbeitet und die Förderungsbeträge ausgezahlt.<br />

Auf Wunsch von Studierenden und Eltern werden Anträge<br />

gemeinsam ausgefüllt. Den Studierenden werden Entscheidungen in<br />

einer kundenfreundlichen Sprache erläutert.<br />

Die Studierenden erhalten Informationen über die Verantwortlichkeiten<br />

für Entscheidungen (Verantwortung des Bundes, der Länder oder<br />

der staatlichen Beratungs- und Vollzugsorgane).<br />

Den Studierenden werden Finanzierungsalternativen aufgezeigt, wenn<br />

der Förderungsbetrag plus Elternleistung nicht die Lebenshaltungskosten<br />

deckt.<br />

Die Studierenden erhalten allgemeine Informationen über Jobben bzw.<br />

Erwerbstätigkeit neben dem Studium sowie Vermittlungsangebote in<br />

Jobs.<br />

Die Studierenden sollen in finanziellen Notfällen unterstützt werden.<br />

Sie können in Härtefällen durch Überbrückungsdarlehen gefördert<br />

werden. Bei Schwierigkeiten im Umgang mit finanziellen Angelegenheiten<br />

erhalten sie Hilfestellungen.<br />

3.4 Qualitätsziele für die psychologische, soziale und rechtliche<br />

Beratung<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

Angebote der psychologischen, sozialen und rechtlichen Beratung<br />

sowie besondere Beratungsangebote für einzelne Zielgruppen zur Integration<br />

in den Lebensraum Hochschule sind ein unverzichtbarer<br />

Bestandteil der Infrastruktur an den Hochschulen. Sie helfen Studie-<br />

227


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

228<br />

renden in besonderen Lebenslagen und tragen somit zur Realisierung<br />

eines erfolgreichen Studienverlaufs bei.<br />

Informations- und Beratungsangebote stehen Studierenden in allen<br />

Phasen der Studienvorbereitung, des Studienverlaufs und zur Vorbereitung<br />

auf den Berufseinstieg offen. Die Studierenden können je nach<br />

Anliegen sowohl Einzel- als auch Gruppenangebote wahrnehmen.<br />

Die Studierenden erhalten zu studienbezogenen, wirtschaftlichen,<br />

sozialen, psychischen Problemen und rechtlichen Fragestellungen<br />

sowie entsprechend ihrer spezifischen Lebenssituation (Studierende<br />

mit Behinderung, Studierende mit Kind/ern, ausländische Studierende)<br />

mit Hilfe der Informations- und Beratungsangebote kompetente<br />

Lösungsansätze.<br />

Studierende können eine professionelle und adressatengerechte Beratung<br />

in Anspruch nehmen. Sie finden eine erste Anlaufstelle für ihre<br />

Fragen. Die Beratungsangebote sind kurzfristig und ohne unzumutbare<br />

Wartezeit nutzbar. Die Vertraulichkeit der Beratung wird gewährleistet.<br />

Den Studierenden stehen Experten zur Verfügung, die mit der studentischen<br />

Lebenswelt, den möglichen Problemsituationen und den darauf<br />

zugeschnittenen Lösungsansätzen optimal vertraut sind und entsprechende<br />

Unterstützungssysteme anbieten.<br />

Studierende erhalten bei Bedarf Informationen zu anderen Beratungseinrichtungen.<br />

Studierende werden in der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung<br />

unterstützt, indem ihre eigene Problemlösungskompetenz gestärkt<br />

wird und ihnen Studien- und Arbeitsstrategien (sog. Soft Skills) zur<br />

optimalen Nutzung der Ressource Bildung sowie zur Vorbereitung des<br />

Berufseinstiegs vermittelt werden.<br />

Studierende aus dem Ausland, Studierende mit Kind/ern und Studierende<br />

mit Behinderung finden für ihre spezifische Lebens- und Studiensituation<br />

ausreichende Informationen und Angebote vor. Studierenden<br />

mit Kind/ern stehen neben Beratungsangeboten Kindertageseinrichtungen<br />

zur Verfügung. Studierende mit Behinderung können sich<br />

über die Organisation des Studienalltags mit technischen und personellen<br />

Hilfsmitteln, über die Studienfinanzierung und die Nachteilsausgleiche<br />

für die Hochschulzulassung und die Studien- und Prüfungsordnungen<br />

informieren. Ausländische Studierende werden durch<br />

spezifische Service- und Beratungsangebote bei der Integration in den


deutschen Hochschulalltag und hinsichtlich eines erfolgreichen Studienverlaufs<br />

unterstützt.<br />

Die jeweiligen Informationen (Internet, Flyer etc.) zu aktuellen Fragen,<br />

rechtlichen Änderungen sind sachgerecht und verständlich.<br />

3.5 Qualitätsziele zum Handlungsfeld „International Studierende“<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

Service- und Beratungsangebote im Feld „Internationales“ sind ein<br />

unverzichtbarer Bestandteil der Infrastruktur an den Hochschulen. Sie<br />

verfolgen mit ihren qualitativen und quantitativen Leistungsangeboten<br />

gemeinsame Ziele mit den Studierenden und den Hochschulen, vor<br />

allem zur Förderung der Mobilität und zur Integration ausländischer<br />

Studierender im jeweiligen Gastland.<br />

Ausländische Studierende erhalten bereits im Vorfeld ihres Studienaufenthalts<br />

in Deutschland umfassende, leicht verständliche, aktuelle und<br />

professionell aufbereitete und über moderne Kommunikationsmedien<br />

verfügbare Informationen. Diese beziehen sich insbesondere auf Service-,<br />

Beratungs- und Betreuungsangebote, Lebensbedingungen und<br />

Lebenshaltungskosten, Unterbringungsmöglichkeiten, die Studienfinanzierung,<br />

Arbeitsmöglichkeiten, (versicherungs-)rechtliche Belange<br />

sowie Kontaktadressen für weiterführende Informationen und weitere<br />

nutzbare Einrichtungen sowie Dienstleistungen.<br />

Ausländische Studierende erhalten Informations- und Betreuungsangebote,<br />

um schnell und unproblematisch am Studienstandort integriert<br />

zu werden. Ihnen stehen darüber hinaus – durch die jeweiligen Institutionen<br />

im Lebensraum Hochschule unterstützte – Angebote studentischer<br />

Initiativen sowie im Bereich Freizeit und Kultur zur Verfügung,<br />

ebenso Sprachkurse sowie Kurse zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen<br />

für das Studium bzw. den Berufseinstieg in Ergänzung zum Studium.<br />

Das Service-, Beratungs- und Betreuungsangebot zur Bewältigung studienbezogener,<br />

wirtschaftlicher, sozialer, psychischer und rechtlicher<br />

Probleme ist für international Studierende bedarfsgerecht und nach<br />

Studienphasen differenziert.<br />

Einrichtungen und Institutionen, die diese Angebote gewährleisten,<br />

benennen Kontaktpersonen und -gruppen für international Studierende.<br />

Alle Angebote berücksichtigen gebührend kulturelle Prägungen<br />

und sprachliche Schwierigkeiten. International Studierende werden<br />

umfassend, kompetent und freundlich informiert. Flexible und kundenfreundliche<br />

Öffnungszeiten werden gewährleistet.<br />

229


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

230<br />

International Studierende erhalten am Hochschulstandort ein professionell<br />

gestaltetes und aufeinander abgestimmtes Angebotsspektrum.<br />

Studierende haben einen leichten Zugang zu geeigneten Angeboten<br />

und können einen hohen persönlichen Nutzen aus dem Aufenthalt am<br />

Hochschulstandort ziehen. Die persönliche und berufliche Bindung an<br />

das Gastland wird damit nachhaltig gefördert.<br />

International Studierende finden dem standortspezifischen Bedarf entsprechende<br />

Unterbringungsmöglichkeiten.<br />

3.6 Qualitätsziele Kultur und Freizeit<br />

Kulturangebote sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Infrastruktur<br />

im Lebensraum Hochschule. Kulturarbeit im Hochschulraum fördert<br />

die gegenseitige Durchdringung von Hochschulen, Studierendenschaften,<br />

<strong>Studentenwerk</strong>en und Hochschulstädten. Lebensraum Hochschule<br />

und Lebensraum Stadt werden über studentische Kultur deckungsgleich.<br />

Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden personellen und<br />

finanziellen Ressourcen zur Förderung studentischer Kultur wird eine<br />

langfristige und kontinuierliche Arbeit ermöglicht.<br />

Kulturell engagierte und aktive Studierende erhalten an Hochschulstandorten<br />

konzeptionelle, materielle und organisatorische Hilfen für<br />

ihre Projekte. Ihre bestehenden kulturellen Aktivitäten werden kontinuierlich<br />

unterstützt, und sie erhalten Anregungen für neue.<br />

Die Studierenden treffen auf einen breit angelegten Kulturbegriff, der<br />

offen ist für neue Formen und Medien. Ihre kulturellen Aktivitäten<br />

werden verstanden als zentraler Beitrag zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung<br />

und der kulturellen Erweiterung des Lebensraums<br />

Hochschule.<br />

Die Studierenden nutzen kulturelle Angebote als effektives Mittel zur<br />

Integration ausländischer Studierender, aber auch als Kommunikations-<br />

und Begegnungsmöglichkeit für alle Studierenden sowie als Plattform,<br />

auf der soziale Kompetenzen eingeübt werden können.<br />

Die Studierenden treffen für ihre kulturellen Projekte an ihrem Hochschulstandort<br />

auf kompetente Ansprechpartner, die auch neue Trends<br />

in Kunst und Kultur aktiv verfolgen. Die Studierenden erhalten Angebote,<br />

wie sie ihre Kulturarbeit professionalisieren und weiterentwickeln<br />

können.<br />

Hochschulen und Hochschulstädte begreifen und nutzen studentische<br />

Kulturarbeit als nicht unmittelbar in monetären Kategorien abbildbare,<br />

aber langfristige und nachhaltige Profilierung und als wichtiges Merk-


mal ihrer Außen- und Selbstdarstellung. Kulturarbeit bildet einen profilbildenden<br />

Faktor der Hochschulen und der Hochschulstädte.<br />

Kulturell aktive Studierende finden an ihrem Hochschulstandort ein<br />

ausgebautes und unkompliziert funktionierendes Netz von Kooperationen<br />

vor, das es ihnen erlaubt, weit über den Campus hinaus ein<br />

Publikum anzusprechen.<br />

4. Qualitätsziele zur Kooperation mit den Partnern im Lebensraum<br />

Hochschule<br />

Service- und Beratungsangebote dienen der Sicherung des Hochschulzugangs,<br />

des erfolgreichen Studienverlaufs sowie des Studienabschlusses.<br />

Sie sind unabdingbar zur Gestaltung des Lebensraums<br />

Hochschule und werden kooperativ von unterschiedlichen Akteuren<br />

erbracht.<br />

Service- und Beratungsangebote unterliegen bei unterschiedlicher<br />

gesetzlicher Aufgabenzuweisung insoweit einer gemeinsamen Zielsetzung,<br />

die angesichts der sinkenden öffentlichen Finanzmittel eng<br />

abgestimmt und kooperativ zu realisieren ist, wobei die Aufgabenerledigung<br />

vor der Zuständigkeitsfrage steht.<br />

Das Leistungsspektrum der <strong>Studentenwerk</strong>e als Partner und Dienstleistungsunternehmen<br />

orientiert sich am Bedarf und an den Wünschen<br />

der Studierenden, Hochschulen, Wissenschaftsministerien und Hochschulstädten.<br />

Vorbehaltlich der ausreichenden Bereitstellung der Ressourcen<br />

werden gemeinsame Lösungen gesucht.<br />

Dazu beteiligen sich Hochschulen, Studierendenschaften, Wissenschaftsministerien,<br />

Hochschulstädte und <strong>Studentenwerk</strong>e wechselseitig<br />

und frühzeitig an den sie betreffenden Entscheidungsprozessen.<br />

Aufgabenanalysen zur künftigen Optimierung der Service- und Beratungsangebote<br />

werden gemeinsam vorgenommen, Ziele und Lösungen<br />

kooperativ definiert.<br />

Die Umsetzung der definierten Ziele zur Gestaltung des Lebensraums<br />

Hochschule erfolgt je nach Bedarf und regionaler Ausprägung ggf. in<br />

Ziel- und Leistungsvereinbarungen und entsprechenden Kontrakten.<br />

Dabei stellen die jeweiligen Partner zur Aufgabenerfüllung notwendige<br />

ausreichende Ressourcen bzw. Finanzierungen zur Verfügung.<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

231


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

232<br />

2. Ausbau der internationalen Mobilität im Hochschulraum<br />

Europa durch Verbesserung der sozialen und<br />

kulturellen Rahmenbedingungen<br />

Die 65. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>es<br />

(DSW)<br />

- begrüßt die kontinuierliche Fortentwicklung des Bologna-Prozesses,<br />

der u.a. internationale Mobilität als zentralen Faktor<br />

einer erfolgreichen Internationalisierung der europäischen<br />

Hochschulen anerkennt;<br />

- begrüßt die Anerkennung der wachsenden Bedeutung internationaler<br />

Mobilität im Bildungsbereich für die Umsetzung der Lissabon-Strategie;<br />

begrüßt in diesem Zusammenhang die von der<br />

Europäischen Kommission erarbeiteten Vorschläge für die neue<br />

Programmgeneration im Bereich allgemeine und berufliche Bildung,<br />

Jugend, Kultur und audiovisuelle Medien;<br />

- stellt fest, dass die Erhöhung und qualitative Verbesserung der<br />

grenzüberschreitenden Mobilität im Hochschulraum Europa<br />

nicht ohne ausreichende soziale und kulturelle Maßnahmen<br />

erfolgreich zu realisieren ist.<br />

- fordert Regierung, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft dazu<br />

auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen:<br />

- Sicherung und Ausbau der sozialen Infrastruktur an<br />

Hochschulen und Schaffung eines europäischen Infrastrukturnetzwerkes<br />

- Beseitigung von rechtlichen und administrativen Mobilitätshemmnissen<br />

- Übertragbarkeit von einzelstaatlichen Stipendien und Beihilfen<br />

sowie Aufbau eines europäischen Studienfinanzierungssystems<br />

- Regelmäßige europaweite Datenerhebungen zur sozialen<br />

und ökonomischen Lage der Studierenden<br />

- Ausstattung der neuen EU-Bildungsprogramme mit entsprechenden<br />

Finanzmitteln<br />

Begründung<br />

Die Verbesserung der sozialen und kulturellen Rahmenbedingungen<br />

muss stärker in den Mittelpunkt der Beratung und Entscheidungen der<br />

europäischen Bildungsminister auf der Follow-up Konferenz am<br />

19./20. Mai 2005 in Bergen gerückt werden.


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

Die internationale Mobilität im Bildungsbereich, insbesondere die Steigerung<br />

und qualitative Verbesserung der Mobilität, leistet einen immer<br />

wichtigeren Beitrag in Hinblick auf die Modernisierung der Systeme<br />

der allgemeinen und beruflichen Bildung. Internationale Mobilität<br />

trägt letztlich zur Verwirklichung der Lissabon-Strategie bei, die die EU<br />

bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten,<br />

wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt machen will. Internationale<br />

Mobilität ist ebenfalls einer der Kernpunkte des Bologna-Prozesses,<br />

der die Errichtung eines auch international wahrnehmbaren gemeinsamen<br />

europäischen Hochschulraums bis 2010 anstrebt.<br />

Die Europäische Kommission hat am 14. Juli <strong>2004</strong> Vorschläge für die<br />

neue Programmgeneration im Bereich allgemeine und berufliche Bildung,<br />

Jugend, Kultur und audiovisuelle Medien angenommen. Diese<br />

sollen die derzeitigen Programme ablösen (Laufzeit: 2007-2013) und<br />

zur Realisierung der Lissabon-Strategie beitragen.<br />

Die Gesamtbudget der vier Programmvorschläge ist drei Mal so hoch<br />

wie das der aktuellen Programme. Im Zuge der Neugestaltung sollen<br />

die Programme Sokrates und Leonardo da Vinci zu einem einzigen<br />

integrierten Aktionsprogramm für Bildung und lebenslangem Lernen<br />

zusammengeführt werden. Ziel des mit 13,6 Milliarden Euro ausgestatteten<br />

Programms ist es u.a., die Zahl der Erasmus-Studenten bis<br />

zum Jahr 2011 auf 3 Millionen zu erhöhen.<br />

Das neue Programm Tempus Plus soll das bisherige Tempus-Programm<br />

ablösen. Tempus Plus wird sich auf die schulische, universitäre, berufliche<br />

und Erwachsenenbildung erstrecken. Das Ziel für die Mobilität<br />

lautet: Bis 2013 sollen 100.000 Personen von einer Mobilitätsaktion<br />

unter Tempus Plus profitiert haben.<br />

Bedingt durch den Bologna-Prozess ist eine Studienstrukturreform ausgelöst<br />

worden, die insbesondere eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse<br />

innerhalb der EU ermöglichen soll. Im Zentrum dieser Reformen steht<br />

u.a. die Implementierung von BA-/MA-Studiengängen. Mit der starken<br />

Strukturierung und Verdichtung der Curricula der BA-/MA-Studiengänge<br />

ist voraussichtlich eine Steigerung des Zeit- und Leistungsdrucks<br />

auf die Studierenden verbunden. Die Stärkung des sozialen Zusammenhalts<br />

sowie der Abbau sozialer und geschlechtsspezifischer<br />

Ungleichheiten auf nationaler und europäischer Ebene ist erforderlich.<br />

Daher erfordert eine erfolgreiche Umstellung des gesamten Studiensystems<br />

auf BA/MA neben der intendierten Harmonisierung akademischer<br />

Abschlüsse auch die Schaffung international kompatibler Service-<br />

und Beratungsangebote für ausländische Studierende.<br />

Nachdem die soziale und kulturelle Dimension im Berliner Kommunique<br />

von den europäischen Bildungsminister/innen unterstrichen<br />

wurde, müssen dieser Selbstverpflichtung nun auch Taten folgen.<br />

233


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

234<br />

1. Sicherung und Ausbau der sozialen Infrastruktur an Hochschulen<br />

und Schaffung eines europäischen Infrastrukturnetzwerkes<br />

Das Vorhandensein einer leistungsfähigen Infrastruktur an Hochschulen<br />

ist eine zentrale Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium und<br />

fördert die internationale Mobilität im Hochschulraum Europa: Preiswerter<br />

studentischer Wohnraum, günstige Verpflegungsmöglichkeiten<br />

sowie serviceorientierte Beratungs- und Betreuungsangebote tragen<br />

wesentlich zu einer Entscheidung hinsichtlich der Aufnahme eines<br />

Auslandstudiums bei. Daher ist eine ausreichende Studienfinanzierung<br />

zu gewährleisten und das Angebot an qualifizierten Beratungsmöglichkeiten<br />

vor dem Austausch auszubauen.<br />

Der Ausbau sprachlicher und kultureller Angebote insbesondere für<br />

international Studierende ist ein weiterer Faktor zur Mobilitätssteigerung.<br />

Nicht nur für die Studierenden, sondern auch für die immer stärker in<br />

den Fokus von Mobilitätsmaßnahmen rückendenden Wissenschaftler<br />

und Praktikanten ist die Existenz adäquater Serviceangebote entscheidend:<br />

Im Rahmen des Bologna-Prozesses wird intendiert, den Aufbau eines<br />

europäischen Hochschulraums in Zukunft in engerer Verbindung zur<br />

Etablierung eines europäischen Forschungsraumes zu setzen. Demzufolge<br />

soll die Doktorandenausbildung als dritter Zyklus in den Bologna-Prozess<br />

einbezogen werden. Auch die neue Generation der EU-Bildungsprogramme<br />

strebt eine wesentliche Erhöhung der Mobilität von<br />

Doktoranden und Wissenschaftler/innen an. Diese Gruppe stellt andere<br />

Anforderungen an die Unterbringung und Qualität der Serviceangebote.<br />

Im Zuge von Forschungsaufenthalten ist mit einer merklichen<br />

Zunahme von Kurzzeitmobilität zu rechnen. Dies wird Auswirkungen<br />

auf die Nachfrage nach adäquaten Unterbringungsangeboten haben.<br />

Ein weiterer Aspekt ist die familiäre Situation von Wissenschaftlern.<br />

Um die intendierten Mobilitätsmaßnahmen insbesondere für junge<br />

Wissenschafter/innen attraktiv zu gestalten, müssen neue Konzepte<br />

für eventuell mitreisende Ehe-/Lebenspartner und Kinder entworfen<br />

werden. Dies gilt in gleichem Maße für Praktikanten, deren Zahl im<br />

Rahmen von Leonardo Da Vinci bis zum Jahr 2013 auf 150.000 pro<br />

Jahr ansteigen soll.<br />

In Anlehnung an die Harmonisierungsbestrebungen im akademischen<br />

Bereich ist es ebenso wichtig, kompatible Strukturen bei den Serviceund<br />

Beratungsangeboten für Studierende, Wissenschaftler und Praktikanten<br />

zu schaffen. So wird bereits im Vorfeld des Auslandsaufenthaltes<br />

eine Planungssicherheit garantiert. Die Etablierung eines leistungsfähigen<br />

Infrastrukturnetzwerkes auf internationaler Ebene ist daher<br />

unerlässlich, um die erfolgreiche Umsetzung der angestrebten Mobi-


litätsmaßnahmen zu gewährleisten. Bei der Gestaltung dieses Infrastrukturnetzes<br />

sind auch die Bedürfnisse spezieller Studierendengruppe<br />

– wie Studierende mit Kind oder Studierende mit Behinderung und<br />

chronischen Krankheiten – zu berücksichtigen.<br />

Das DSW fordert die europäischen Bildungsminister auf, bei ihrer<br />

nächsten Follow-up Konferenz in Bergen konkrete Initiativen zur<br />

Gestaltung und zum Ausbau der sozialen Infrastruktur zu entwickeln<br />

und einen entsprechenden Aktionsplan zu beschließen.<br />

2. Beseitigung von rechtlichen und administrativen Mobilitätshemmnissen<br />

Um die nach wie vor bestehenden rechtlichen und administrativen<br />

Mobilitätshemmnisse im europäischen Hochschulraum zu beseitigen,<br />

sollten die gegenwärtigen Rechtsvorschriften im Aufenthalt-, Arbeitsund<br />

Sozialrecht auf nationaler Ebene vereinfacht und transparent<br />

gestaltet werden.<br />

Insbesondere für Studierende aus den neuen EU-Mitgliedsländer<br />

(außer Malta/Zypern) findet u.a. in Deutschland keine Gleichstellung<br />

hinsichtlich des Arbeitsgenehmigungsrechts mit den übrigen EU-Staaten<br />

statt. Studierende aus den neuen EU-Beitrittsstaaten dürfen daher<br />

auch nach dem 1. Mai <strong>2004</strong> nicht mehr als 90 Tage/180 halbe Tage<br />

genehmigungsfrei arbeiten. Die Beschränkung des Arbeitsmarktzugangs<br />

für Staatsangehörige aus den EU-Beitrittsstaaten gilt maximal<br />

bis zum Jahr 2011 und wird im Jahr 2006 erstmals überprüft. Das DSW<br />

fordert, diese Einschränkung für Studierende schnellstmöglichst aufzuheben.<br />

Das DSW begrüßt die Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes im<br />

Bundesrat, da damit eine wichtige Voraussetzung für gastfreundliche<br />

Rahmenbedingungen international Studierender geschaffen wird. Jetzt<br />

ist allerdings darauf zu achten, dass bei der konkreten Ausgestaltung<br />

der Verordnungen, die Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne und im<br />

Interesse der ausländischen Studierenden genutzt werden. Nur damit<br />

kann die internationale Mobilität gewährleistet werden.<br />

3. Übertragbarkeit von einzelstaatlichen Stipendien und Beihilfen<br />

sowie Aufbau eines europäischen Studienfinanzierungssystems<br />

Eine gesicherte Finanzierung des Auslandsstudiums ist entscheidungsbestimmend<br />

für die Teilnahme an einer Mobilitätsmaßnahme. Unzureichende<br />

Finanzierungsmöglichkeiten stellen immer noch eines der<br />

größten Mobilitätshemmnisse dar.<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

235


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

236<br />

Laut 17. Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s ist im SS 2003<br />

eine erneute Steigerung der Auslandsaufenthalte deutscher Studierender<br />

zu beobachteten: waren 1994 rund 24% der Studierenden studienbezogen<br />

im Ausland, so haben neun Jahre später, im Jahr 2003<br />

bereits knapp über 30% der Studierenden in höheren Semestern einen<br />

studienbezogenen Auslandsaufenthalt absolviert. Auffällig ist jedoch,<br />

dass mit sozialer Herkunft der Studierenden auch der Anteil steigt, der<br />

studienbezogen im Ausland war (Herkunftsgruppe „niedrig“: 20%,<br />

„hoch“: 38%). Hinter einer niedrigeren sozialen Herkunft verbergen<br />

sich geringere finanzielle Möglichkeiten der Eltern, die sich negativ auf<br />

die Motivation zu einem Auslandsstudium auswirken. Gerade diese<br />

Studierenden sind zudem gezwungen die grundsätzliche Finanzierung<br />

des Studiums durch begleitende Erwerbstätigkeit zu sichern. Nach der<br />

17. Sozialerhebung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s waren im Sommersemester<br />

2003 68% aller Studierenden (Erst- und Zweitstudium)<br />

neben dem Studium erwerbstätig. 56% der Studierenden geben als ein<br />

vorrangiges Motiv für ihre Erwerbstätigkeit die Bestreitung ihres<br />

Lebensunterhaltes an.<br />

Das DSW begrüßt, dass sich die Bildungsminister auf der Bologna-Folgekonferenz<br />

in Berlin im September 2003 auf das Ziel verständigt<br />

haben, dass Ausbildungsförderung und Stipendien in andere europäische<br />

Länder mitgenommen werden können. Auch die niederländische<br />

EU-Ratspräsidentschaft benennt in ihrem Prioritätenkatalog im Bereich<br />

Bildung die Übertragbarkeit nationaler Studienunterstützung (portability<br />

of student finance) als eines ihrer vorrangigen Ziele.<br />

Das DSW fordert eine europaweite Aufhebung des Territorialprinzips<br />

bei einzelstaatlichen Stipendien und Beihilfen. Die Mitnahme dieser<br />

Finanzierungshilfen sollte bereits zu Studienbeginn ermöglicht werden<br />

und bezieht sich sowohl auf die Absolvierung bestimmter Studienabschnitte<br />

als auch auf ein Gesamtstudium im Ausland.<br />

Das DSW fordert die europäischen Bildungsminister auf, sich diesbezüglich<br />

auf der nächsten Follow-up Konferenz in Bergen auf entsprechende<br />

nationale Maßnahmen zu verständigen.<br />

Langfristig ist jedoch der Aufbau eines europäischen (familienunabhängigen)<br />

Studienfinanzierungssystems unabdingbar. Nach wie vor<br />

gibt es europaweit erhebliche Differenzen zwischen den jeweiligen<br />

finanziellen Förderungsmaßnahmen für Studierende. Angesichts der<br />

intendierten Steigerung internationaler Mobilität von Studierenden im<br />

gesamten europäischen Hochschulraum ist die Etablierung eines einheitlichen<br />

und bedarfsdeckenden Studienfinanzierungssystems in<br />

Europa anzustreben.<br />

Das DSW regt an, dass die europäischen Bildungsminister diesbezüglich<br />

eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben.


4. Regelmäßige europaweite Datenerhebungen zur sozialen und<br />

ökonomischen Lage der Studierenden<br />

Regelmäßige Datenerhebungen über die soziale und ökonomische<br />

Lage der Studierenden (u.a. über den Hochschulzugang und Studienverlauf,<br />

die Bildungsbeteiligung, die soziale Zusammensetzung der<br />

Studierenden, die Studienfinanzierung, die studentische Erwerbstätigkeit)<br />

sind eine unverzichtbare Grundlage für zielorientierte Planungen<br />

und Entscheidungen von Politik, Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en.<br />

Die strategische Bedeutung dieser Datenerhebungen zur sozialen und<br />

wirtschaftlichen Lage der Studierenden wurde von den Bildungsministern<br />

auf der Berliner Konferenz hervorgehoben.<br />

Das DSW empfiehlt, den sog. Euro Student Report 2000, der erstmals<br />

mit der Beteiligung von Belgien, Finnland, Frankreich, Irland, Italien,<br />

den Niederlanden, Österreich und Deutschland durchgeführt wurde,<br />

als Grundlage für eine solche Erhebung weiter zu entwickeln und auch<br />

die Erweiterung der Erhebung auf alle am Bologna-Prozess beteiligten<br />

Staaten zu fördern.<br />

5. Ausstattung der neuen EU-Bildungsprogramme mit entsprechenden<br />

Finanzmitteln<br />

Das DSW unterstützt die Schaffung eines integrierten Aktionsprogramms<br />

für lebenslanges Lernen sowie die Tatsache, dass im Kontext<br />

der Ziele von Lissabon der Umfang der Förderung für internationale<br />

Mobilität erheblich gesteigert werden soll. Das DSW begrüßt hier die<br />

Aufstockung der Finanzmittel auf 13,6 Milliarden Euro für das integrierte<br />

Programm.<br />

Das DSW fordert eine zügige und zielorientierte Prüfung des Kommissionsvorschlages<br />

durch den Rat und das Europäische Parlament, damit<br />

dieser wie vorgesehen bis Ende 2005 verabschiedet werden kann.<br />

Das DSW fordert die Vertreter der deutschen Regierung und die deutschen<br />

EU-Parlamentarier auf, die neuen EU-Bildungsprogramme mit<br />

entsprechenden Finanzmitteln auszustatten.<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

237


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

238<br />

3. Studienstrukturreform sozial gerecht gestalten<br />

Die 65. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

(DSW) fordert<br />

- die Hochschulen und Akkreditierungsagenturen auf, bei der<br />

Einrichtung von Bachelor- und Masterstudiengängen die Notwendigkeit<br />

der Studienfinanzierung durch Erwerbsarbeit und<br />

Erschwernisse durch spezifische Lebens- und Studiensituationen<br />

zu berücksichtigen, sowie Möglichkeiten eines Hochschulwechsels,<br />

eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes und<br />

des ehrenamtlichen Engagements nicht einzuschränken,<br />

- die Hochschulen auf, bei der Durchführung ihres Auswahlrechts<br />

von Studienbewerber/innen sowie beim Übergang von Bachelor-<br />

und Masterstudiengängen die Durchlässigkeit zu gewährleisten<br />

und Vorsorge gegen jegliche Diskriminierung zu treffen,<br />

- die Länder auf, die Durchlässigkeit bei den Übergängen nicht zu<br />

beschränken,<br />

- Bund und Länder auf, die staatliche Studienfinanzierung BAföG<br />

wie bisher bis zum Abschluss eines Mastergrades zu gewährleisten,<br />

- Bund und Länder auf, die staatliche Studienfinanzierung BAföG<br />

auch für Teilzeitstudierende zu ermöglichen,<br />

- die Hochschulen und Akkreditierungsagenturen auf, Regelungen<br />

zu treffen, dass durch ehrenamtliches Engagement erworbene<br />

Schlüsselqualifikationen („Soft-Skills“) im Rahmen der<br />

Studienleistungen honoriert werden,<br />

- Bund, Länder und Hochschulen auf, die mit der Studienstrukturreform<br />

verbundene Chance zu nutzen, besonders auch Studieninteressierte<br />

aus bildungsfernen Schichten für ein Studium<br />

zu motivieren,<br />

- die Länder auf, die aus der Studienstrukturreform resultierende<br />

Verdichtung des Studiums und höhere Präsenzpflicht – die zu<br />

einem anderen Nutzungsgrad von Einrichtungen von <strong>Studentenwerk</strong>en,<br />

z. B. Wohnheime, Mensen, Cafeterien usw. führt –<br />

zu beachten und deshalb zusätzliche Mittel für den Ausbau dieser<br />

Einrichtungen zur Verfügung zu stellen,


- Bund, Länder, Hochschulen, Agenturen für Arbeit, Arbeitgeber<br />

und Gewerkschaften auf, verstärkt Schule und Öffentlichkeit<br />

über die Chancen der neuen Studienstrukturreformen zu informieren,<br />

- Bund und Länder auf, sich im Rahmen der Studienstrukturreform<br />

für die Beibehaltung von Bildung als öffentlichem Gut einzusetzen.<br />

Begründung:<br />

Aufgrund von Änderungen des Hochschulrahmengesetzes lösen internationale<br />

Bachelor- und Masterabschlüsse die bisher in Deutschland<br />

üblichen Diplom- und Magisterabschlüsse ab. Da die Bachelorabschlüsse<br />

nicht lediglich umetikettierte Vordiplome bzw. Zwischenprüfungszeugnisse<br />

sein sollen und die Masterabschlüsse nicht lediglich<br />

eine Umbenennung der bisherigen Abschlüsse, bietet sich die Chance<br />

der Neustrukturierung.<br />

Die Bundesregierung hat bei der zunehmenden Internationalisierung<br />

des Bildungswesens dafür Sorge zu tragen, dass die grundgesetzlich<br />

garantierte Berufswahlfreiheit in Deutschland gewahrt bleibt.<br />

Nicht nur die Studienbewerber/innen, sondern auch Eltern,<br />

Lehrer/innen, Berater/innen und Arbeitgeber müssen über die Umsetzung<br />

der Beschlüsse der Bologna-Folgekonferenzen, die Auswirkungen<br />

auf die Bildung in Deutschland haben, informiert sein.<br />

Im Rahmen der Hochschulprofilierung haben die Hochschulen verstärkte<br />

Auswahlrechte erhalten, sich ihre Studienbewerber/innen<br />

selbst auszusuchen. Da subjektive Entscheidungsfaktoren nicht auszuschließen<br />

sind, müssen Mechanismen gefunden werden, die eine<br />

durch Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz verbotene Diskriminierung verhindern.<br />

Insbesondere muss die Durchlässigkeit sowohl beim Studienbeginn<br />

als auch beim Übergang von Bachelor- zu Masterstudiengängen<br />

gegeben sein.<br />

Schon jetzt lassen die neuen Studien- und Prüfungsordnungen von<br />

Bachelor- und Masterstudiengängen erkennen, dass die Studienstrukturreform<br />

– durchaus gewollt – zu einer Straffung und Verdichtung des<br />

Studiums führt. Das Zeitbudget der Studierenden wird sich dadurch<br />

verändern. Präsenzzeiten werden steigen, gegebenenfalls zu Lasten<br />

von Zeiten des Selbststudiums.<br />

Die Veränderung des Zeitbudgets für die Hochschule wird auch Auswirkungen<br />

auf das Zeitbudget außerhalb der Hochschule haben. Wird<br />

mehr Zeit für ein verdichtetes Studium gebraucht, kann dies nur zu<br />

Lasten von Aktivitäten außerhalb der Hochschule gehen, z.B. für eine<br />

studienbegleitende Erwerbstätigkeit, die evtl. für die Studienfinanzie-<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

239


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

240<br />

rung notwendig ist. Infolgedessen muss die Studienfinanzierung der<br />

Studienstrukturreform hinsichtlich der Bedarfsdeckung und Flexibilität<br />

angepasst werden.<br />

Sofern das Zeitbudget Studierender knapper wird, könnten auch sinnvolle<br />

studienbezogene Auslandsaufenthalte eher zurückgestellt werden,<br />

weil sie letztlich studienzeitverzögernd wirken würden. Ein Rückgang<br />

der Auslandsstudien wäre kontraproduktiv. Die Kompatibilität<br />

der Studiengänge ist international zu gewährleisten, damit ein Auslandsstudium<br />

ohne Zeitverlust ermöglicht wird.<br />

Eine stärkere Präsenz der Studierenden an der Hochschule bedingt<br />

auch einen stärkeren Nutzungsgrad der Einrichtungen der <strong>Studentenwerk</strong>e,<br />

z.B. Wohnheime, Mensen, Cafeterien usw. Hierfür müssen ausreichende<br />

Kapazitäten bereitgestellt werden können, so dass zusätzliche<br />

Mittel für den Ausbau der Kapazitäten durch Zuschüsse der Länder<br />

zur Verfügung gestellt werden müssen.<br />

Bei der gesamten Studienstrukturreform muss geprüft werden, ob<br />

diese mit den grundgesetzlich garantierten Freiheiten und Garantien<br />

vereinbar ist (Gleichheit, Schutz der Familie, Freizügigkeit, Berufswahlfreiheit,<br />

Sozialstaatsgebot usw.).


4. Anforderungen an eine sozial gerechte individuelle<br />

Studienfinanzierung<br />

Die 65. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

(DSW) fordert die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag<br />

und den Bundesrat auf, noch in dieser Legislaturperiode eine sozial<br />

gerechte individuelle Studienfinanzierung umzusetzen.<br />

Folgende Ziele und Eckpunkte sollten einer sozial gerechten individuellen<br />

Studienfinanzierung zugrunde liegen:<br />

Ziele einer sozial gerechten individuellen Studienfinanzierung<br />

- Chancengleichheit im Bildungswesen und Mobilisierung von<br />

Begabungspotenzialen.<br />

- Verteilungsgerechtigkeit beim Familienleistungsausgleich sowie<br />

Förderung der Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit<br />

der Studierenden über die finanzielle Gleichstellung von Kindergeld<br />

und kind- bzw. ausbildungsbezogenen Steuerfreibeträgen<br />

sowie die Auszahlung an alle Erwachsenen in der Erstausbildung<br />

aufgrund eines eigenen Anspruchs.<br />

- Verhinderung eines „Mittelstandslochs“ bei der Studienfinanzierung.<br />

- Transparenz und Verlässlichkeit der Studienfinanzierung.<br />

- Förderung der internationalen Mobilität der Studierenden.<br />

Eckpunkte einer sozial gerechten individuellen Studienfinanzierung<br />

- Ausgestaltung als Rechtsanspruch für Lebensunterhalt und Ausbildung.<br />

- Gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für die Studienfinanzierung,<br />

insbesondere auch hinsichtlich der Bereitstellung<br />

der Finanzmittel.<br />

- Verlässlichkeit durch bundeseinheitliche Regelungen, Verstetigung<br />

der Studienfinanzierung (regelmäßige Anpassungen an<br />

Einkommen und Kaufkraft).<br />

- Homogenität zwischen Ausbildungsförderungsrecht und hochschulrechtlichen<br />

Vorgaben.<br />

- Beratung und Entscheidung über die Studienfinanzierung durch<br />

hochschulnahe Träger für die wirtschaftliche und soziale Förderung<br />

der Studierenden.<br />

- Höhe der Förderung nach dem Prinzip der Bedarfsdeckung.<br />

- Festlegung der Förderungsdauer durch ein Kontraktverhältnis<br />

zwischen Staat – Hochschule – Studierenden über wechselseitige<br />

Leistungen und Gegenleistungen, Rechte und Pflichten.<br />

- Dokumentation der Gleichwertigkeit von gesellschaftlicher Verantwortung<br />

und individuellem Beitrag durch eine je zur Hälfte<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

241


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

242<br />

bestehende Studienfinanzierung aus Zuschuss und unverzinslichem<br />

Darlehen.<br />

- Anreize zugunsten einer Entscheidung für ein Studium durch<br />

eine Deckelung des Darlehens auf 10.000 Euro.<br />

- Berücksichtigung der an ein Studium anschließenden Existenzund<br />

Familiengründungsphase durch einen Rückzahlungsbeginn<br />

fünf Jahre nach der Regelstudienzeit, einkommensabhängige,<br />

niedrige Rückzahlungsraten sowie lange Laufzeiten.<br />

- Berücksichtigung besonderer Lebenslagen (z.B. Krankheit,<br />

Behinderung, Kindererziehung, Ehrenamtliche Tätigkeit in<br />

Hochschulgremien, erstmaliges Scheitern in Zwischenprüfung<br />

und Examen, Unterhaltsverweigerung) durch besondere Auffangtatbestände<br />

zur Vermeidung eines Studienabbruchs.<br />

- Ermöglichung einer Studienfinanzierung für Teilzeitstudierende.<br />

- Unbürokratische Finanzierungsalternativen für Fälle, die durch<br />

das abstrakt-generelle Normenraster eines Gesetzes fallen.<br />

Begründung:<br />

Trotz gestiegener Studienanfängerquote auf inzwischen 37 % bleibt<br />

die Zahl der Hochschulabsolventen eines Altersjahrganges in Deutschland<br />

mit ihrem parallelen Anstieg von 16 auf 19 % seit 1998 erheblich<br />

unter den internationalen Vergleichsquoten: In den OECD-Staaten verlassen<br />

im Durchschnitt 32 % der Studienanfänger ihre Hochschule mit<br />

einem Abschluss.<br />

Daher ist nicht nur die Quote der Studienanfänger eines Altersjahrgangs<br />

zu berücksichtigen, entscheidend ist die vielmehr die Quote der<br />

Hochschulabsolventen.<br />

Damit rückt die Förderung während des Studienverlaufs in den Focus.<br />

Die HIS-Studie über Ursachen des Studienabbruchs zeigt, dass finanzielle<br />

Probleme der Studierenden eine wesentliche Ursache für die<br />

Aufgabe des Studiums darstellen. Bei 17 % gaben die finanziellen<br />

Gründe letztlich den Ausschlag für die Aufgabe des Studiums; bei über<br />

der Hälfte, bei 52 % führten u.a. finanzielle Sorgen zur vorzeitigen<br />

Exmatrikulation ohne Examen.<br />

Die Sicherheit einer sozial gerechten individuellen Studienfinanzierung<br />

ist insoweit nicht nur bei der generellen Entscheidung im Elternhaus<br />

für die Aufnahme eines Studiums wichtig, sondern von Studienbeginn<br />

bis Studienabschluss ein wesentlicher Garant des Studienfortschritts.<br />

Die o.g. Ziele und Eckpunkte werden in einigen Punkten bereits von<br />

dem staatlichen Studienfinanzierungssystem BAföG erfüllt.<br />

Ziel des BAföG ist die Verknüpfung eines sozialpolitischen mit einem<br />

bildungspolitischen Ansatz. „Der soziale Rechtsstaat, der soziale<br />

Unterschiede durch eine differenzierte Sozialordnung auszugleichen


hat, ist verpflichtet, durch Gewährung individueller Ausbildungsförderung<br />

auf eine berufliche Chancengleichheit der jungen Menschen hinzuwirken“,<br />

so die Gesetzesbegründung. Bildungspolitischer Ansatz ist<br />

das allgemeine Interesse an einer Aktivierung von Bildungsreserven,<br />

um so den (zukünftigen) Anforderungen einer hochindustrialisierten<br />

Gesellschaft gerecht zu werden.<br />

Beide Ziele sind auch heute noch aktuell.<br />

Eine ausreichende Studienfinanzierung erfordert jedoch über das<br />

BAföG hinaus die Realisierung weiterer Ziele:<br />

Nach der 17. Sozialerhebung des DSW (S. 185) erhält ein Fünftel der<br />

Studierenden von den Eltern lediglich Beträge bis zu 200 Euro. Die<br />

Eltern beziehen mindestens bis zum 27. Lebensjahr für Kinder in Ausbildung<br />

Kindergeld (ab 154 Euro/mtl.) und/oder können Steuerfreibeträge<br />

(Wert je nach Steuersatz 0 bis 252 Euro/mtl.) geltend machen. In<br />

diesen Fällen sollten Studierende die Auszahlung des Kindergelds an<br />

sich selbst beantragen können.<br />

Gefordert wird daher, dass die vom Staat den Eltern für die Studierenden<br />

gezahlten Leistungen zusammengefasst und direkt an die Studierenden<br />

ausgezahlt werden.<br />

Zumal auch in anderen Bereichen wie z.B. beim BAföG nur die Studierenden<br />

und nicht die Eltern anspruchsberechtigt sind. Die Eltern<br />

werden entsprechend der Höhe der Direktauszahlung zu weniger<br />

Unterhalt herangezogen.<br />

Angesichts der Verringerung der mittleren sozialen Schicht bei der Studienbeteiligung<br />

ist zu prüfen, inwieweit das BAföG ausreichend bis in<br />

die Mittelschicht hineinwirkt und die derzeitigen BAföG-Freibeträge<br />

eine ausreichende Studienfinanzierung garantieren können.<br />

Das DSW erhält daher die Forderungen nach einer Vereinfachung der<br />

Studienfinanzierung und Erhöhung der Transparenz aufrecht. Auch ist<br />

zur Förderung der internationalen Mobilität der Studierenden das<br />

Erforderniss, vor einem Auslandsstudium erst ein Jahr im Inland studiert<br />

zu haben, aufzuheben.<br />

Die staatliche Förderung als Ersatz einer einkommensbedingt mangelnden<br />

elterlichen Unterhaltsleistung muss auch künftig in gemeinsamer<br />

Verantwortung von Bund und Ländern in finanzieller und rechtlicher<br />

Sicht liegen. So ist nicht nur die Kostenteilung günstiger, vielmehr<br />

existiert zugleich ein Korrektiv, das extreme Entwicklungen der Studienfinanzierung<br />

in unterschiedliche Richtungen ausschließt.<br />

Gerade Familien mit mehreren BAföG-geförderten Studierenden an<br />

unterschiedlichen Studienstandorten ist eine uneinheitliche Studienfinanzierung<br />

nicht vermittelbar. Deshalb bedarf es bundeseinheitlicher<br />

Regelungen.<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

243


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

244<br />

Es muss ein Mechanismus gefunden werden, die Studienfinanzierung<br />

regelmäßig an die Veränderungen der Einkommen und Kaufkraft anzugleichen.<br />

Die Studienfinanzierung muss Veränderungen des Hochschulrechts<br />

folgen. Besonders wichtig ist die Kompatibilität in einer Veränderungsphase<br />

bedingt durch die Studienstrukturreform: eine Diskrepanz<br />

zwischen Studienfinanzierung und Hochschulrecht ist den Geförderten<br />

finanziell unzumutbar. Dazu gehört auch die Ermöglichung einer Studienfinanzierung<br />

für Teilzeitstudierende durch Berücksichtigung der<br />

individuellen Arbeitsleistung, z. B. durch Anknüpfung an Credit-Points<br />

(ECTS).<br />

Gerade in einer Phase der Studienstrukturreform ist die Beratung und<br />

Entscheidung über die Studienfinanzierung durch hochschulnahe Träger<br />

für die wirtschaftliche und soziale Förderung der Studierenden<br />

wichtig, weil diese die hochschulrechtliche Vorgaben mit der sozialen<br />

Dimension in Einklang bringen können.<br />

Die Höhe der Studienfinanzierung soll nach dem Prinzip der Bedarfsdeckung<br />

ausgestaltet sein, um eine Konzentration auf das Studium<br />

zuzulassen.<br />

Die gegenseitige Verantwortung des Staates, der Hochschulen und der<br />

Studierenden sollte grundsätzlich einer wechselseitigen Kontraktbeziehung<br />

entsprechen. Wechselseitige Leistungen und Gegenleistungen,<br />

Rechte und Pflichten sind die konstitutiven Elemente der Kontraktbeziehung.<br />

Im Rahmen dieses Kontraktverhältnisses ist auch die Förderungsdauer<br />

festzulegen (Studierbarkeit).<br />

Von einer hochwertigen Ausbildung profitieren nicht nur die Hochschulabsolventen<br />

selbst, auch die Gesellschaft gewinnt dabei. Diese<br />

positiven Effekte für beide Seiten sollten sich auch künftig in einer Studienfinanzierung<br />

je zur Hälfte aus Zuschuss und unverzinslichem<br />

(einer sozialverträglichen Obergrenze unterworfenen) Darlehen widerspiegeln.<br />

Darlehensmodelle, die sowohl eine Verzinsung als auch öffentliche<br />

Abgaben für das Studium vorsehen, würden in diesem Kontext unzumutbare<br />

und sozial nicht gerechtfertigte Belastungen darstellen, die<br />

die Aufnahme eines Studiums eher hindern. Unterstrichen wird dies<br />

durch den erfolgreich praktizierten Ansatz einer Darlehensdeckelung<br />

auf 10.000 Euro, die eine Entscheidung für ein Studium fördert und<br />

gefördert hat.<br />

Bei der Rückzahlung des zinslosen Darlehensanteils hat sich eine<br />

Berücksichtigung der Existenz- und Familiengründungsphase durch<br />

Rückzahlungsbeginn fünf Jahre nach der Regelstudienzeit und einkommensabhängige,<br />

niedrige Rückzahlungsraten sowie lange Laufzeiten<br />

bewährt.


Die bestehenden Auffangtatbestände für besondere Lebenslagen (z.B.<br />

Krankheit, Behinderung, Kindererziehung, Ehrenamtliche Tätigkeit in<br />

Hochschulgremien, erstmaliges Scheitern in Zwischenprüfung und<br />

Examen, Unterhaltsverweigerung) haben sich als unerlässlich erwiesen,<br />

damit ein Studienabbruch verhindert wird.<br />

Schließlich muss es unbürokratische Finanzierungsalternativen für<br />

Fälle geben, die durch das abstrakt-generelle Normenraster eines<br />

Gesetzes fallen. Ein mögliches Beispiel ist Österreich, wo 1 % der jährlichen<br />

Ausgaben für die Studienfinanzierung für gesetzlich nicht regelbare<br />

Fälle vorzusehen sind (§ 68 Abs. 2 Studienförderungsgesetz).<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

245


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

246<br />

5. „Für eine barrierefreie Hochschule“ – Eckpunkte<br />

und Maßnahmenkatalog zur Schaffung gleichberechtigter<br />

Teilhabemöglichkeiten für Studienbewerber/innen<br />

und Studierende mit Behinderung und<br />

chronischer Krankheit<br />

Die 65. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

(DSW)<br />

- fordert Bund, Länder, Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>e auf,<br />

Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit durch<br />

die Umsetzung der Eckpunkte eine gleichberechtigte Teilhabe<br />

an der Hochschule zu ermöglichen.<br />

- setzt sich ein für die Schaffung eines barrierefreien Hochschulraums<br />

auf der Grundlage der nachfolgenden Eckpunkte:<br />

1. Sicherstellung von Chancengleichheit für Menschen mit<br />

Behinderung und chronischer Krankheit beim Zugang zu<br />

Studienangeboten, insbesondere zu grundständigen Studiengängen<br />

sowie zu konsekutiven und postgradualen<br />

Masterstudiengängen<br />

2. Rechtliche Verankerung und Sicherstellung einer adäquaten<br />

Umsetzung individueller Nachteilsausgleiche für Studierende<br />

mit Behinderung und chronischer Krankheit bei<br />

Studien- und Prüfungsleistungen<br />

3. Aus- und Aufbau barrierefreier Strukturen im Hochschulbereich<br />

4. Sicherung und Weiterentwicklung der Studienfinanzierung<br />

für Studierende mit Behinderung und chronischer<br />

Krankheit<br />

5. Erhalt, Aufbau und Weiterentwicklung professioneller<br />

Informations-, Beratungs- und Dienstleistungsangebote<br />

für Menschen mit einer Behinderung und chronischen<br />

Krankheit in der Phase der Studien- und Berufswahl, in<br />

der Phase des Übergangs von der Schule an die Hochschule,<br />

während des Studiums und in der Phase des<br />

Übergangs von der Hochschule in den Beruf<br />

6. Gestaltung von Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte<br />

Teilhabe von Menschen mit Behinderung und<br />

chronischer Krankheit in einem internationalen – insbesondere<br />

europäischen – Hochschulraum


Begründung:<br />

Seit mehr als 20 Jahren hat es Bemühungen gegeben, um für Menschen<br />

mit Behinderung und chronischer Krankheit gleiche Chancen<br />

beim Hochschulstudium zu schaffen. Dies hat zu erheblichen Verbesserungen<br />

der Studiensituation geführt. Studierende mit Behinderung<br />

und chronischer Krankheit haben jedoch auch heute noch neben ihrer<br />

individuellen Beeinträchtigung viele strukturelle Defizite im Hochschulbereich<br />

zu kompensieren und bestehende Barrieren zu überwinden.<br />

Für eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und<br />

damit auch an der Hochschulbildung wurden in den letzten Jahren<br />

Gleichstellungsgesetze in Bund und Ländern geschaffen. Diese tragen<br />

dem gewandelten Bild von Menschen mit Behinderung und chronischer<br />

Krankheit Rechnung. Es geht nun darum, diesen Paradigmenwechsel<br />

in der Behindertenpolitik auch im Hochschulbereich umzusetzen<br />

und dafür Sorge zu tragen, dass durch die im Hochschulbereich<br />

anstehenden Veränderungen die bereits erreichten Fortschritte weiter<br />

ausgebaut werden.<br />

Das deutsche Hochschulsystem ist seit einiger Zeit durch einen Wandel<br />

gekennzeichnet, der im Zuge der Schaffung eines gemeinsamen<br />

Hochschulraums in Europa unter anderem zu mehr Wettbewerb, Profilbildung<br />

und Internationalisierung führen soll. Einige der damit in<br />

Zusammenhang stehenden Veränderungen erweitern die Chancen von<br />

Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit, eine qualifizierte<br />

Ausbildung zu erhalten.<br />

Eine Reihe dieser Entwicklungen bergen aber für behinderte und chronisch<br />

kranke Studierende erhebliche Risiken, die vor allem aus der fehlenden<br />

Kompatibilität von Hochschul- und Sozialsystem resultieren. So<br />

könnte die für die Schaffung eines europäischen Hochschulraums notwendige<br />

Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen für<br />

einen Teil der Studierenden mit Behinderung und chronisch kranken<br />

Studierenden beispielsweise dazu führen, dass zur Finanzierung des<br />

notwendigen behinderungsbedingten Zusatzbedarfs bei einem Masterstudium<br />

(z.B. für Gebärdensprachdolmetscher/innen) kein Kostenträger<br />

zur Verfügung steht, weil die sozialrechtlichen Regelungen keine<br />

Finanzierung vorsehen.<br />

Um eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, müssen die Belange<br />

von Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit bei<br />

der Schaffung neuer und der Veränderung bestehender Strukturen im<br />

Hochschulbereich von Anfang an berücksichtigt werden. Zur Umset-<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

247


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

248<br />

zung der oben genannten Eckpunkte sind insbesondere folgende Maßnahmen<br />

1 erforderlich:<br />

Zu 1.: Hochschulzugang<br />

- Erhalt und Weiterentwicklung der bisherigen Standards für<br />

behinderte und chronisch kranke Studienbewerber/innen bei<br />

der Reform des Hochschulzugangs; Verankerung von individuellen<br />

Nachteilsausgleichen in allen Auswahlverfahren.<br />

Zu 2.: Studien- und Prüfungsordnungen<br />

- Verankerung von Nachteilsausgleichen bei Studien- und Prüfungsleistungen<br />

durch Änderung der Landeshochschulgesetze<br />

sowie aller Ausbildungs- und Prüfungsordnungen; Berücksichtigung<br />

der studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung<br />

oder chronischen Krankheit bei Zeitvorgaben für den<br />

Studienverlauf.<br />

Zu 3.: Barrierefreie Strukturen<br />

- Sicherstellung einer barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzbarkeit<br />

der Hochschul- und <strong>Studentenwerk</strong>sgebäude durch Änderung<br />

der entsprechenden Landesbauordnungen.<br />

- Sicherstellung der barrierefreien Wahrnehmbarkeit und Nutzbarkeit<br />

aller Informations- und Kommunikationsangebote und<br />

-prozesse im Studienalltag.<br />

- Sicherstellung einer barrierefreien Hochschuldidaktik durch<br />

Angebot und Begleitung spezieller Tutorien, durch Bereitstellung<br />

von Umsetzungsdiensten für die Adaption von Studienmaterialien<br />

(insbesondere für blinde und sehbehinderte Studierende)<br />

sowie die Information/Qualifizierung von Lehrenden.<br />

- Erhalt, Aufbau und Weiterentwicklung von Arbeitsmöglichkeiten<br />

für behinderte und chronisch kranke Studierende, u.a. durch<br />

die Bereitstellung speziell ausgestatteter (PC-)Arbeitsplätze oder<br />

-räume, durch den Aufbau von Gerätepools sowie durch entsprechende<br />

Unterstützungs- und Schulungsangebote.<br />

- Verankerung und angemessene Ressourcenausstattung der<br />

Beauftragten für die Belange behinderter und chronisch kranker<br />

Studierender in Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en, insbesondere<br />

durch entsprechende Änderung der Landesgesetze.<br />

- Berücksichtigung des Ziels der Gestaltung barrierefreier Strukturen<br />

im Hochschulbereich in Steuerungssystemen für Hochschulen<br />

und <strong>Studentenwerk</strong>e.<br />

1 Die Maßnahmen sind in ihrer Gesamtheit in dem beigefügten Papier „Für eine barrierefreie Hochschule<br />

– Eckpunkte und Maßnahmenkatalog zur Schaffung gleichberechtigter Teilhabemöglichkeiten<br />

für Studienbewerber/innen und Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit“<br />

enthalten und dort ausführlich begründet.


Zu 4.: Finanzierung des Studiums<br />

- Abbau der bestehenden Benachteiligung behinderter und chronisch<br />

kranker Studierender, die für die Durchführung eines Studiums<br />

Assistenz, Fahrdienste, Gebärdensprachdolmetscher/innen<br />

u.a. benötigen, durch eine einkommens- und vermögensunabhängige<br />

Finanzierung des studienbezogenen Zusatzbedarfs,<br />

durch dessen Integration in das Bundesausbildungsförderungsgesetz,<br />

mit dem Ziel der Ausgliederung dieser Leistungen<br />

aus dem Bundessozialhilfegesetz (ab 2005 SGB XII bzw. SGB II).<br />

- Abbau der bestehenden Benachteiligung behinderter und chronisch<br />

kranker Studierender mit studienbezogenen Zusatzbedarf;<br />

Finanzierung dieses Bedarfs auch für Personen, die nach einer<br />

beruflichen Erstausbildung ein grundständiges Hochschulstudium<br />

beginnen, die während eines Studiums ein freiwilliges Praktikum<br />

absolvieren oder die nach einem grundständigen Studium<br />

ein weiterführendes Studium aufnehmen (Master-, Aufbauoder<br />

Promotionsstudium).<br />

- Berücksichtigung der Belange behinderter und chronisch kranker<br />

Studierender bei der Erhebung von Studiengebühren sowie<br />

bei der Weiterentwicklung bestehender und der Schaffung neuer<br />

Studienfinanzierungssysteme.<br />

Zu 5.: Information, Beratung<br />

- Erhalt und Weiterentwicklung von vernetzten Informations-,<br />

Beratungs- und Unterstützungsangeboten in allen Phasen des<br />

Studiums insbesondere durch spezielle Dienste sowie eine stärkere<br />

Vernetzung der örtlichen Agenturen für Arbeit, der Schulen<br />

und der Hochschulen untereinander.<br />

- Erhalt, Aufbau und Weiterentwicklung von professionellen, allgemeinen<br />

und zielgruppenspezifischen Informations-, Beratungs-<br />

und Unterstützungsangeboten für behinderte und chronisch<br />

kranke Studierende in der Phase des Übergangs von der<br />

Schule an die Hochschule und während des Studiums.<br />

- Aufbau und Weiterentwicklung von (überregionalen) Angeboten<br />

zur Förderung der beruflichen Perspektiven, z. B. durch<br />

Informations- und Beratungsangebote zur Planung der beruflichen<br />

Entwicklung, zur persönlichen Bewerbungsstrategie bzw.<br />

zur Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen sowie<br />

durch Aufbau eines Berufsfelderkundungs- oder Praktikumservice.<br />

Zu 6.: Internationale Aspekte<br />

- Abbau von Hemmnissen für grenzüberschreitende Mobilität<br />

durch Umgestaltung und Harmonisierung der bestehenden<br />

nationalen Studienfinanzierungs- und Sozialleistungssysteme<br />

für behinderte und chronisch kranke Studierende.<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

249


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

250<br />

- Aus- und Aufbau von spezifischen Informations-, Beratungsund<br />

Qualifizierungsangeboten zur Förderung der grenzüberschreitenden<br />

Mobilität behinderter und chronisch kranker Studierender.


Anlage zum Beschluss 5.<br />

Für eine barrierefreie Hochschule<br />

Eckpunkte und Maßnahmenkatalog zur Schaffung gleichberechtigter<br />

Teilhabemöglichkeiten für Studienbewerber/innen und Studierende<br />

mit Behinderung und chronischer Krankheit<br />

A. Ausgangslage<br />

Seit Beginn der 1980er Jahre, in denen die Informations- und Beratungsstelle<br />

Studium und Behinderung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

(DSW) sowie erste Beratungseinrichtungen für behinderte und chronisch<br />

kranke Studierende an verschiedenen Hochschulstandorten<br />

geschaffen wurden, hat sich die Lage behinderter und chronisch kranker<br />

Studienbewerber/innen und Studierender an deutschen Hochschulen<br />

erheblich verbessert. Trotzdem ist deren Situation nach wie vor<br />

durch vielfältige Barrieren – auch in Form oftmals fehlender unterstützender<br />

Strukturen – gekennzeichnet. Daher müssen behinderte und<br />

chronisch kranke Studierende im Rahmen eines Studiums häufig<br />

zusätzlich zu den an alle gestellten Anforderungen und neben ihrer<br />

individuell gegebenen Beeinträchtigung die strukturellen Defizite im<br />

Hochschulbereich kompensieren und bestehende Barrieren überwinden.<br />

Für eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und<br />

damit auch an der Hochschulbildung wurde in den letzten Jahren mit<br />

dem SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) und den Gesetzen zur<br />

Gleichstellung behinderter Menschen auf Bundes- und Länderebene<br />

eine Basis geschaffen. Sie tragen dem gewandelten Selbstverständnis<br />

behinderter und chronisch kranker Menschen und dem von allen Seiten<br />

postulierten Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik in vielen<br />

Punkten Rechnung.<br />

Durch das SGB IX und das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes<br />

(BGG) wurde erstmals ein allgemeiner Behinderungsbegriff gesetzlich<br />

definiert, der als sachnächste Regelung überall dort zur Anwendung<br />

kommt, wo in Gesetzen von Behinderung und von behinderten<br />

Menschen die Rede ist. Die Legaldefinition von Behinderung (§ 2 Abs.<br />

1 SGB IX, § 3 BGG) lautet: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche<br />

Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit<br />

hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das<br />

Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am<br />

Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“ Dieser Begriff umfasst<br />

auch chronische, im Sinne von länger andauernde, Krankheiten sowie<br />

chronische Krankheiten mit episodischem Verlauf, sofern diese nicht<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

251


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

252<br />

nur eine Gesundheitsstörung darstellen, sondern auch zu einer Beeinträchtigung<br />

der gesellschaftlichen Teilhabe führen.<br />

Die zentralen Regelungen der Gleichstellungsgesetze auf Bundes- und<br />

Länderebene beziehen sich auf die Herstellung von Barrierefreiheit, die<br />

nach § 4 BGG wie folgt definiert wird: „Barrierefrei sind bauliche und<br />

sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände,<br />

Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen<br />

und Kommunikationseinrichtungen sowie andere<br />

gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der<br />

allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und<br />

grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ Der<br />

Begriff „Barrierefreiheit“ knüpft damit an das so genannte Inklusionskonzept<br />

1 an und zielt im Sinne eines „universal design“ auf eine<br />

Gestaltung von Lebensbereichen für alle Menschen, so dass diese möglichst<br />

von allen genutzt werden können und niemand ausgeschlossen<br />

wird.<br />

Vor dem Hintergrund der Umgestaltung leistungsrechtlicher Gesetze<br />

gilt es nun, die Ziele des SGB IX und der Gleichstellungsgesetze für<br />

behinderte und chronisch kranke Studierende auch tatsächlich zu<br />

erreichen.<br />

Das deutsche Hochschulsystem ist seit einiger Zeit durch einen Wandel<br />

gekennzeichnet, der im Zuge der Schaffung eines gemeinsamen<br />

europäischen Hochschulraums unter anderem zu mehr Wettbewerb,<br />

Profilbildung und Internationalisierung führen soll. Einige der damit in<br />

Zusammenhang stehenden Veränderungen erweitern die Chancen von<br />

Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit, eine qualifizierte<br />

Ausbildung zu erhalten. Eine Reihe dieser Entwicklungen bergen<br />

aber für behinderte und chronisch kranke Studienbewerber/innen<br />

und Studierende erhebliche Risiken, die vor allem aus einer fehlenden<br />

Kompatibilität von Hochschul- und Sozialsystem resultieren. So könnte<br />

die für die Schaffung eines europäischen Hochschulraums notwendige<br />

Einführung des Bachelor-/Mastersystems für einen Teil der behinderten<br />

und chronisch kranken Studierenden beispielsweise dazu<br />

führen, dass aufgrund der sozialrechtlichen Regelungen für die Finanzierung<br />

des für die Durchführung eines Masterstudiums notwendigen<br />

behinderungsbedingten Zusatzbedarfs (z. B. Gebärdensprachdolmetscher/innen)<br />

kein Kostenträger zur Verfügung steht. Um eine gleichberechtigte<br />

Teilhabe zu ermöglichen, sind daher die Belange behinderter<br />

und chronisch kranker Studienbewerber/innen und Studierender<br />

1 Inklusion bedeutet plakativ formuliert, an Möglichkeiten, die der Mehrheit offen stehen, teilhaben<br />

zu können. Exklusion bedeutet somit, an Möglichkeiten, die der Mehrheit offen stehen, nicht<br />

teilhaben zu können.


ei der Schaffung neuer und bei der Veränderung bestehender Strukturen<br />

im Hochschulbereich von Anfang an zu berücksichtigen.<br />

Als gemeinsamer Bezugspunkt der Gestaltung eines europäischen<br />

Hochschulraums auf der einen und der Gestaltung gleichberechtigter<br />

Teilhabemöglichkeiten für behinderte und chronisch kranke Studierende<br />

auf der anderen Seite kann die Schaffung eines „inklusiven“ Hochschulsystems<br />

gesehen werden. Ein solches System postuliert die Sichtweise<br />

einer heterogenen Studierendenschaft, die aus diversen Mehrheiten<br />

und Minderheiten besteht – unter ethnischen, sozialen,<br />

geschlechtsrollenspezifischen, behinderungsbezogenen, religiösen und<br />

anderen Gesichtspunkten. Das Konzept einer „inklusiven Hochschule“<br />

oder einer „Hochschule für alle“, in der Heterogenität und Vielfalt<br />

geschätzt und als Stärken begriffen werden, sollte daher bei den anstehenden<br />

Veränderungsprozessen gestaltungs- und handlungsleitend<br />

sein.<br />

Gerade in der aktuellen Situation der Verknappung von Ressourcen<br />

sind Lösungen gefragt, die der bildungsbezogenen Ungleichheit entgegenwirken,<br />

indem sie Teilhabe ermöglichen. Der nachfolgende Katalog<br />

orientiert sich an dieser Leitidee und schlägt Maßnahmen für die Verwirklichung<br />

einer gleichberechtigten Bildungsbeteiligung behinderter<br />

und chronisch kranker Menschen im Hochschulbereich vor.<br />

B. Eckpunkte- und Maßnahmenkatalog<br />

gliedert sich in folgende Themenbereiche:<br />

1. Hochschulzugang<br />

2. Studien- und Prüfungsleistungen<br />

3. Barrierefreie Strukturen<br />

4. Finanzierung des Studiums<br />

5. Information, Beratung<br />

6. Internationale Aspekte<br />

1. Hochschulzugang<br />

Sicherstellung von Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung<br />

oder chronischer Krankheit beim Zugang zu Studienangeboten, insbesondere<br />

zu grundständigen Studiengängen sowie zu konsekutiven und<br />

postgradualen Masterstudiengängen<br />

Maßnahmen<br />

- Erhalt und Weiterentwicklung der bisherigen Standards für<br />

behinderte und chronisch kranke Studienbewerber/innen bei<br />

der Reform des Hochschulzugangs auf Bundes-, Länder- und<br />

Hochschulebene, insbesondere durch Verankerung von Härte-<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

253


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

254<br />

fallregelungen in Anlehnung an die bisherige Praxis der Zentralstelle<br />

für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) und der<br />

Hochschulen<br />

- Verankerung von individuellen Nachteilsausgleichen für behinderte<br />

und chronisch kranke Studienbewerber/innen in allen<br />

Auswahlverfahren der Hochschulen durch Änderung der entsprechenden<br />

bundes-, landes- und hochschulrechtlichen Regelungen<br />

Erläuterung<br />

Derzeit wird in der Bundesrepublik Deutschland verstärkt über die<br />

Reform des Hochschulzugangs diskutiert. Die Hochschulen haben<br />

mittlerweile zumindest teilweise die Möglichkeit, zukünftige Studierende<br />

selbst auszuwählen. Im Hinblick auf die absehbare Änderung<br />

der Zulassungsverfahren sowie die Einführung des Bachelor-/Master-<br />

Studiensystems wird die Studierendenauswahl durch die Hochschulen<br />

in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit stark zunehmen. In Baden-<br />

Württemberg müssen die Hochschulen mittlerweile sogar einen Großteil<br />

der Studierenden selbst auswählen, wobei die Landeshochschulgesetze<br />

bestimmte Kombinationen von Auswahlkriterien vorgeben. 2<br />

Der Wissenschaftsrat und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK)<br />

haben Empfehlungen zur Reform des Hochschulzugangs in Deutschland<br />

veröffentlicht, in denen ebenfalls eine deutlich stärkere Beteiligung<br />

der Hochschulen an der Zulassung von Studierenden gefordert<br />

wird. 3, 4 Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hat im Februar<br />

<strong>2004</strong> einen Leitfaden für die Gestaltung von Auswahlverfahren an<br />

Hochschulen veröffentlicht, der einen Überblick über das Gestaltungsspektrum<br />

sowie weiterführende Literaturhinweise gibt. 5<br />

Die Auswahl der Studierenden durch die Hochschulen kann jedoch zu<br />

einer Benachteiligung behinderter und chronisch kranker Studienbewerber/innen<br />

führen. In den derzeit laufenden Gestaltungsprozessen<br />

ist daher sicherzustellen, dass Auswahlverfahren als Ganzes (Auswahlkriterien,<br />

Auswahlmethoden, Durchführung) behinderte und<br />

chronisch kranke Studienbewerber/innen weder mittelbar noch unmittelbar<br />

benachteiligen und keine Verschlechterung im Vergleich zu den<br />

bisherigen Zulassungsmöglichkeiten eintritt.<br />

2 Vgl. das baden-württembergische Gesetz zur Änderung auswahlrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich<br />

vom 11. Dezember 2002.<br />

3 Vgl. Wissenschaftsrat (Hrsg.): Empfehlungen zur Reform des Hochschulzugangs, Drs. 5920/04,<br />

Berlin, 30. Januar <strong>2004</strong>.<br />

4 Die Auswahl der Studierenden durch die Hochschulen ist eine langjährige Forderung der HRK<br />

(zuletzt Entschließung des HRK-Plenums „Zur Neuregelung des Hochschulzulassungsrechts“<br />

vom 10. Februar <strong>2004</strong>).<br />

5 Vgl. Arnhold, N.; Hachmeister, C.-D.: Leitfaden für die Gestaltung von Auswahlverfahren an<br />

Hochschulen, Centrum für Hochschulentwicklung, Arbeitspapier Nr. 52, Gütersloh, Februar <strong>2004</strong>.


Stark vereinfacht dargestellt, erfolgt die Bewerbung um einen Studienplatz<br />

in einem grundständigen Studiengang bislang entweder bei der<br />

Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen oder – für die meisten<br />

Studiengänge – direkt bei den Hochschulen. Auswahlkriterien in zulassungsbeschränkten<br />

Studiengängen sind meist (noch) die Durchschnittsnote<br />

der Hochschulzugangsberechtigung und die Wartezeit<br />

sowie vereinzelt auch weitere Kriterien. Bei der Bewerbung bei der<br />

ZVS besteht die Möglichkeit, aus gesundheitlichen und anderen (z. B.<br />

familiären) Gründen verschiedene Sonderanträge zu stellen, die u. a.<br />

zu einer sofortigen Zulassung, zur Verbesserung der Durchschnittsnote/der<br />

Wartezeit oder zum Erhalt eines Studienplatzes am gewünschten<br />

Studienort führen können. Für die Bewerbung bei den Hochschulen<br />

gelten vergleichbare Regelungen.<br />

Ziel einer Reform des Hochschulzugangs ist es, die Eignungsprofile<br />

von Studienbewerber/innen optimal mit den Anforderungen der Studiengänge<br />

abzugleichen. Dies setzt implizit voraus, dass Studienbewerber/innen<br />

uneingeschränkt mobil sind und an jeder Hochschule,<br />

an der sie sich bewerben, auch tatsächlich studieren können. Dies ist<br />

bei behinderten und chronisch kranken Studienbewerber/innen<br />

jedoch oftmals nicht der Fall. Gründe dafür liegen sowohl in fehlenden<br />

barrierefreien Strukturen vieler Hochschulen als auch in einer mit der<br />

Behinderung oder Krankheit zusammenhängenden Bindung an<br />

bestimmte Studienorte. Der letztgenannte Aspekt wurde daher bislang<br />

von der ZVS als Grund für eine bevorzugte Berücksichtigung des<br />

ersten Studienortwunsches anerkannt.<br />

Eine Reihe der bislang für die Vergabe von Studienplätzen vorgeschlagenen<br />

Auswahlverfahren – insbesondere die Auswahlkriterien – können<br />

zu mittelbaren und/oder unmittelbaren Benachteiligungen behinderter<br />

und chronisch kranker Studienbewerber/innen führen. Eine<br />

mittelbare Benachteiligung liegt generell dann vor, wenn dem<br />

Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren behinderte<br />

und chronisch kranke Studienbewerber/innen in besonderer<br />

Weise gegenüber anderen Studienbewerber/innen benachteiligen. Darüber<br />

hinaus kann es im Verlauf von Auswahlverfahren auch zu unmittelbaren<br />

Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung oder chronischen<br />

Krankheit kommen.<br />

Auswahlkriterien wie „studiengangspezifische Berufsausbildung bzw.<br />

praktische Tätigkeit“ oder „fachspezifische Zusatzqualifikationen und<br />

außerschulische Leistungen“ können z. B. zu einer mittelbaren<br />

Benachteiligung führen. Die Arbeitsmarktsituation für behinderte und<br />

chronisch kranke Menschen ist insgesamt problematisch. Sie haben in<br />

der Regel allein aufgrund des Vorliegens einer Behinderung oder chro-<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

255


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

256<br />

nischen Krankheit relativ schlechte Einstellungschancen. Die Aufnahme<br />

praktischer Tätigkeiten während oder unmittelbar im Anschluss an<br />

die schulische Ausbildung kann von daher für behinderte und chronisch<br />

kranke junge Menschen erheblich erschwert und teilweise sogar<br />

unmöglich sein. Hinzu kommt, dass sie behinderungs- oder krankheitsbedingt<br />

in der Wahl oder Ausübung von beruflichen Tätigkeiten<br />

erheblich eingeschränkt sein können. Unter anderem deswegen erfolgt<br />

aufgrund der derzeit noch geltenden Härtefallrichtlinien der ZVS und<br />

der Hochschulen eine sofortige Zulassung dieses Personenkreises zum<br />

Studium, da die Wartezeit behinderungs- oder krankheitsbedingt in<br />

der Regel nicht sinnvoll überbrückt werden kann.<br />

Vorbehaltlich einer entsprechenden Anpassung oder einer anderen<br />

Auslegung derzeit geltender (sozial-)rechtlicher Bestimmungen ergibt<br />

sich für behinderte junge Menschen mit Bedarf an Assistenzleistungen,<br />

Gebärdensprachdolmetscher/innen, technischen Hilfsmitteln<br />

u. Ä. ein weiteres Problem: Für alle Tätigkeiten außerhalb schulischer<br />

Veranstaltungen sowie für nicht explizit in einer Hochschulprüfungsordnung<br />

oder einer staatlichen Prüfungsordnung vorgesehene Praktika<br />

steht (auch während eines Studiums) derzeit in der Regel kein Kostenträger<br />

zur Verfügung (siehe auch Eckpunkt 4).<br />

Die zuvor geschilderte finanzielle Problematik gilt analog auch für den<br />

Erwerb von zusätzlichen Qualifikationen außerhalb der Schule, z. B.<br />

für die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen in den Bereichen<br />

Informations- und Kommunikationstechnik oder Fremdsprachen.<br />

Behinderte junge Menschen, die nach dem Erwerb der Hochschulreife<br />

zunächst eine betriebliche Ausbildung absolvieren, erhalten bei einem<br />

späteren Studium in der Regel keine Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

nach dem BSHG 6 , da die Sozialhilfeträger den behinderungsbedingten<br />

studienbezogenen Zusatzbedarf üblicherweise nur dann finanzieren,<br />

wenn es sich um die erste Ausbildung handelt (siehe auch Eckpunkt<br />

4). 7<br />

Für die aufgrund solcher Auswahlkriterien für viele behinderte Studienbewerber/innen<br />

entstehende strukturelle Benachteiligung ist eine<br />

Lösung zu suchen. Diese kann z. B. in der Anpassung (sozial-)rechtli-<br />

6 Anstelle des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) tritt am 1. Januar 2005 das Sozialgesetzbuch<br />

Zwöftes Buch (SGB XII) in Kraft.<br />

7 Vgl. dazu die Empfehlungen für die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe für<br />

behinderte Menschen zum Besuch einer Hochschule der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen<br />

Träger der Sozialhilfe vom 13. September 2002. Dort heißt es unter Punkt 7: „Hilfe zur<br />

Finanzierung eines Studiums ist grundsätzlich zu versagen, wenn der behinderte Mensch eine<br />

abgeschlossene Berufsausbildung hat und ihm zugemutet werden kann, diesen Beruf auszuüben,<br />

oder wenn er bereits ein Studium abgeschlossen hat.“


cher Vorschriften und/oder in der Berücksichtigung durch das Hochschulzulassungsrecht<br />

liegen.<br />

Sowohl schriftliche als auch mündliche Auswahlverfahren sind häufig<br />

nicht barrierefrei im Sinne der Behindertengleichstellungsgesetze des<br />

Bundes und der Länder. Insofern sollten die für Nachteilsausgleiche<br />

bei Studien- und Prüfungsleistungen geltenden und ggf. auch die relevanten<br />

Bestimmungen des § 95 Abs. 2 SGB IX analog angewendet werden.<br />

Die Beauftragten der Hochschulen für die Belange behinderter<br />

und chronisch kranker Studierender sind daher an der Konzeption der<br />

Auswahlverfahren sowie an der Durchführung und ggf. der Modifikation<br />

des Auswahlprozesses zu beteiligen.<br />

Unabhängig von den bisherigen Überlegungen ist grundsätzlich die<br />

Möglichkeit zu verhindern, dass gerade wenig barrierefreie Hochschulen<br />

das Selbstauswahlrecht dazu missbrauchen, gar nicht erst „konkreten<br />

Bedarf an Barrierefreiheit“ entstehen zu lassen.<br />

Bei einer Änderung des Hochschulrahmengesetzes und ggf. des Staatsvertrages<br />

über die Vergabe von Studienplätzen, bei Einführung oder<br />

Änderung auswahlrechtlicher Regelungen auf Landesebene sowie bei der<br />

Gestaltung von Auswahlrichtlinien auf Hochschulebene ist durch Aufnahme<br />

geeigneter Bestimmungen sicherzustellen, dass behinderte und<br />

chronisch kranke Studienbewerber/innen nicht benachteiligt werden.<br />

Die zuvor dargestellten Problematiken gelten weitgehend auch für den<br />

Zugang zu konsekutiven und postgradualen (Master-)Studiengängen.<br />

2. Studien- und Prüfungsleistungen<br />

Rechtliche Verankerung und Sicherstellung einer adäquaten Umsetzung<br />

individueller Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderung<br />

oder chronischer Krankheit bei Studien- und Prüfungsleistungen<br />

Maßnahmen<br />

- Verankerung von Nachteilsausgleichen für behinderte und chronisch<br />

kranke Studierende bei Studien- und Prüfungsleistungen<br />

durch Änderung der Landeshochschulgesetze sowie der Ausbildungs-<br />

und Prüfungsordnungen des Bundes, der Länder und der<br />

Hochschulen<br />

- Berücksichtigung der studienzeitverlängernden Auswirkungen<br />

einer Behinderung oder chronischen Krankheit bei Zeitvorgaben<br />

für den Studienverlauf (Vorgabe von Zeiträumen für das Absolvieren<br />

von Studien- und Prüfungsabschnitten, Regelungen zum<br />

freien Prüfungsversuch, Studiengebühren- und Beurlaubungsregelungen)<br />

in den entsprechenden Rechtsnormen auf Bundes-,<br />

Länder- und auf Hochschulebene<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

257


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

258<br />

Erläuterung<br />

Die Durchführung des Studiums und die Prüfungs- und Promotionsverfahren<br />

sind so zu gestalten, dass behinderte und chronisch kranke<br />

Studierende gleichwertige Bedingungen im Verhältnis zu Studierenden<br />

ohne Beeinträchtigung haben. 8 Dies muss sowohl für Hochschulprüfungen<br />

als auch für staatliche (und kirchliche) Prüfungen gelten. § 16<br />

HRG sieht seit In-Kraft-Treten des BGG vor, dass Prüfungsordnungen<br />

die besonderen Belange behinderter Studierender zur Wahrung ihrer<br />

Chancengleichheit berücksichtigen müssen. Diese Vorgabe ist in den<br />

Landeshochschulgesetzen sowie in Prüfungs- und ggf. Promotionsordnungen<br />

umzusetzen – soweit dies noch nicht geschehen ist.<br />

In einigen Landeshochschulgesetzen existierte bereits vorher eine vergleichbare<br />

Regelung oder wurde zwischenzeitlich eingeführt (z. B. in<br />

Bayern, in Hamburg oder in Schleswig-Holstein) und in anderen (z. B.<br />

in Baden-Württemberg, in Hessen oder in Sachsen) ist zur Zeit noch<br />

keine Umsetzung erfolgt. Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass die<br />

rechtliche Verankerung von Nachteilsausgleichen bei Prüfungsleistungen<br />

relativ weit fortgeschritten ist, und auch dort, wo eine rechtliche<br />

Verankerung im Landeshochschulgesetz fehlt, oftmals praktiziert wird.<br />

Lücken in Bezug auf die rechtliche Verankerung bestehen bei staatlichen<br />

Regelungen auf Bundes- und auf Länderebene – also im Bereich<br />

der Approbationsordnungen sowie der Staatsprüfungen in Rechtswissenschaft<br />

und in den Lehramtsstudiengängen. 9 Die konkrete Gestaltung<br />

geeigneter nachteilsausgleichender Maßnahmen und deren<br />

Durchsetzung ist jedoch „vor Ort“ teilweise mit erheblichen Problemen<br />

verbunden.<br />

Soweit nicht durch Regelungen zum Nachteilsausgleich bei Studienund<br />

Prüfungsleistungen bereits abgedeckt, ist auch den oftmals unvermeidlichen<br />

studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung<br />

oder einer chronischen Krankheit bei Zeitvorgaben für den Studienverlauf<br />

angemessen Rechnung zu tragen. Dies betrifft insbesondere:<br />

- die Vorgabe von Zeiträumen für das Absolvieren von Studienund<br />

Prüfungsabschnitten in Studien und Prüfungsordnungen,<br />

- die Regelungen zum freien Prüfungsversuch in Landeshochschulgesetzen<br />

sowie in Prüfungsordnungen 10 und<br />

8 Vgl. dazu die Empfehlung „Prüfungsmodifikationen als Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile“<br />

des Beirats der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen<br />

<strong>Studentenwerk</strong>s, Juni 1997.<br />

9 Vgl. zu staatlichen Regelungen auf Bundesebene die Empfehlung „Nachteilsausgleich für Studierende<br />

mit Behinderung oder chronischer Krankheit in den Studiengängen Pharmazie, Humanund<br />

Zahnmedizin sowie Tiermedizin“ des Beirats der Informations- und Beratungsstelle Studium<br />

und Behinderung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s, Januar <strong>2004</strong>.<br />

10 Vgl. dazu die Empfehlung „Freiversuchsregelung für Studierende mit Behinderung oder chronischer<br />

Krankheit (sog. Freischuss)“ des Beirats der Informations- und Beratungsstelle Studium<br />

und Behinderung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s, Januar <strong>2004</strong>.


- die Regelungen zu Langzeitstudiengebühren in Landeshochschul(gebühren)gesetzen<br />

sowie in konkretisierenden Rechtsverordnungen,<br />

Verwaltungsvorschriften und Hochschulsatzungen.<br />

Während in den Rechtsnormen zu Studiengebühren die studienzeitverlängernden<br />

Auswirkungen einer Behinderung oder einer chronischen<br />

Krankheit in der Regel explizit berücksichtigt werden, bestehen<br />

in den Landeshochschulgesetzen, in den staatlichen Ausbildungs- und<br />

Prüfungsordnungen auf Bundes- und Länderebene, in den Hochschulprüfungsordnungen<br />

sowie in den Immatrikulationsordnungen noch<br />

Regelungslücken.<br />

3. Barrierefreie Strukturen<br />

Aus- und Aufbau barrierefreier Strukturen im Hochschulbereich<br />

Maßnahmen<br />

- Sicherstellung einer barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzbarkeit<br />

der Hochschul- und <strong>Studentenwerk</strong>sgebäude (insbesondere<br />

Veranstaltungs- und Diensträume, Informations- und Beratungseinrichtungen,<br />

sanitäre Anlagen, Mensen, Cafeterien, Wohnanlagen,<br />

Sportanlagen) durch die Verantwortlichen im Hochschulund<br />

<strong>Studentenwerk</strong>sbereich sowie durch entsprechende Änderung<br />

rechtlicher Regelungen (Änderung von Landesbauordnungen<br />

und nachgeordneter Bestimmungen)<br />

- Sicherstellung der barrierefreien Wahrnehmbarkeit und Nutzbarkeit<br />

aller Informations- und Kommunikationsangebote und -<br />

prozesse im Studienalltag (Lehrveranstaltungen in Präsenzoder<br />

virtueller Form, Lehr- und Studienmaterialien, Literaturversorgung,<br />

studienbezogene Informationen, Sprechstunden,<br />

Zulassungs-, Prüfungs- und andere relevante Verwaltungsverfahren)<br />

- Sicherstellung einer barrierefreien Hochschuldidaktik durch<br />

Angebot und Begleitung spezieller Tutorien, durch Bereitstellung<br />

von Umsetzungsdiensten für die Adaption von Studienmaterialien<br />

(insbesondere für blinde und sehbehinderte Studierende)<br />

sowie die Information/Qualifizierung von Lehrenden<br />

- Erhalt, Aufbau und Weiterentwicklung von Arbeitsmöglichkeiten<br />

für behinderte und chronisch kranke Studierende, z. B.<br />

durch die Bereitstellung speziell ausgestatteter (PC-)Arbeitsplätze<br />

oder -räume, durch den Aufbau von Hilfsmittelpools sowie<br />

durch entsprechende Betreuungs- und Schulungsange-bote<br />

- Verankerung und angemessene Ressourcenausstattung der<br />

Beauftragten für die Belange behinderter und chronisch kranker<br />

Studierender in Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en, insbeson-<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

259


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

260<br />

dere durch eine entsprechende Änderung der Landeshochschulgesetze<br />

- Berücksichtigung des Ziels der Gestaltung barrierefreier Strukturen<br />

im Hochschulbereich in Steuerungssystemen für Hochschulen<br />

und <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

Erläuterung<br />

Die im engeren Sinne barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der<br />

Einrichtungen der Hochschulen und der <strong>Studentenwerk</strong>e sind für<br />

behinderte und chronisch kranke Studierende für die Wahl des Hochschulorts<br />

und des Studienfachs sowie die Durchführung des Studiums<br />

unverzichtbar. Nach wie vor können insbesondere Studienwünsche<br />

körperbehinderter Menschen aufgrund bestehender baulicher Barrieren<br />

nicht realisiert werden. Daher sollen Hochschulgebäude einschließlich<br />

der von Hochschulen genutzten Gebäude Dritter sowie<br />

Gebäude der <strong>Studentenwerk</strong>e einschließlich der Studentenwohnheime<br />

barrierefrei gestaltet sein. Durch entsprechende Regelungen in den<br />

Landesbauordnungen sowie in den nachgeordneten Bestimmungen<br />

(z. B. Bauprüfdienste) ist von den Landesgesetzgebern sicherzustellen,<br />

dass von den Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en genutzte Gebäude<br />

und sonstige Räumlichkeiten, die neu errichtet, wesentlich umgestaltet<br />

oder in die Nutzung der Hochschulen/<strong>Studentenwerk</strong>e übernommen<br />

werden, nach dem anerkannten und aktuellen Stand der Technik<br />

barrierefrei zugänglich und nutzbar sind (insbesondere nach den entsprechenden<br />

DIN-Vorschriften). Solange die barrierefreie Gestaltung<br />

einer Hochschule oder eines <strong>Studentenwerk</strong>es noch nicht abgeschlossen<br />

ist, sollten diese geeignete Alternativen (z. B. die Verlegung von<br />

Veranstaltungen in zugängliche Räume oder die Bereitstellung personeller<br />

Hilfen für die Mensanutzung) anbieten. Solche Maßnahmen<br />

können eine mangelnde Barrierefreiheit jedoch nicht kompensieren,<br />

sondern lediglich eine Übergangslösung darstellen.<br />

Für die meisten Studierenden ist es selbstverständlich, dass sie alle<br />

akustischen, schriftlichen und bildlichen Informationen erfassen, bearbeiten,<br />

speichern und übermitteln („kommunizieren“) können. Informations-<br />

und Kommunikationsprozesse sind jedoch häufig nicht barrierefrei<br />

gestaltet, so dass sich für behinderte Studierende im Studienalltag<br />

teilweise massive Probleme ergeben. So haben blinde und<br />

sehbehinderte Studierende die größten Probleme bei der Erfassung von<br />

schriftlichen und bildlichen Informationen, gehörlose und schwerhörige<br />

Studierende bei der Erfassung akustischer Informationen sowie<br />

gehörlose und sprachbehinderte Studierende bei der lautsprachlichen<br />

Übermittlung von Informationen. Die Hochschulen sollten daher die<br />

„konventionellen“ und die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellten<br />

Informations- und Studienangebote sowie die studienbezogenen<br />

Verwaltungsverfahren in einer für behinderte Studierende wahr-


nehmbaren Form zur Verfügung stellen und eine barrierefreie Kommunikation<br />

ermöglichen. Dies gilt analog auch für die <strong>Studentenwerk</strong>e,<br />

soweit nicht bereits – wie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung<br />

– eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung (§ 17 Abs. 1 Ziffer<br />

4 und Abs. 2 SGB I) besteht.<br />

Die Situation behinderter und chronisch kranker Studierender ist in<br />

Bezug auf die Lehre durch vielfältige Barrieren – insbesondere ein<br />

Defizit an unterstützenden Angeboten – in zwei Bereichen gekennzeichnet.<br />

Zum einen sind Lehrveranstaltungen im weitesten Sinn (Vorlesungen,<br />

Seminare, Übungen, Sprechstunden) barrierefrei anzubieten.<br />

Dies bedeutet, dass die Räumlichkeiten barrierefrei zugänglich<br />

und nutzbar sind und dass die präsentierten Lehrinhalte für alle Studierenden<br />

gleichermaßen erschließbar gestaltet werden. Dazu ist es<br />

erforderlich, insbesondere bei den Lehrenden, ein entsprechendes<br />

Bewusstsein zu schaffen und entsprechende Qualifizierungsangebote<br />

zur Verfügung zu stellen. Zum anderen sollten die Hochschulen über<br />

eine Reihe assistiver Technologien verfügen sowie personenbezogene<br />

Dienstleistungen anbieten. Die Bereitstellung assistiver Technologien<br />

durch die Hochschulen ist für die Durchführung von Lehrveranstaltungen<br />

sowie für studienbezogene Aktivitäten an der Hochschule<br />

gedacht und kann daher die individuell durch die Kostenträger für den<br />

behinderungsbedingten studienbezogenen Zusatzbedarf zur Verfügung<br />

zu stellenden technischen Hilfen nicht ersetzen. Assistive Technologien<br />

können in einem zentralen PC-Arbeitsraum, im Rahmen<br />

eines Hilfsmittelpools oder als „Mischform“ zur Verfügung gestellt<br />

werden. Zu den personenbezogenen Dienstleistungen für behinderte<br />

und chronisch kranke Studierende zählen Tutorien und andere zielgruppenspezifische,<br />

individuell unterstützende Dienstleistungen, die<br />

bislang eher selten angeboten werden, z. B. Studiendienste für gehörlose<br />

und schwerhörige Studierende, Umsetzungsdienste für sehbehinderte<br />

und blinde Studierende oder spezifische Angebote für chronisch<br />

erkrankende Studierende, die auf die Entwicklung und den Erhalt studienbezogener<br />

Fähigkeiten zielen.<br />

Für die systematische Gestaltung barrierefreier Strukturen, die Sicherstellung<br />

eines gleichberechtigten Studiums und die Koordination entsprechender<br />

Maßnahmen im Hochschulbereich ist es notwendig, dass<br />

die Rolle der in den meisten Hochschulen eingesetzten Beauftragten<br />

für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender – in<br />

Anlehnung an das Amt der Gleichstellungsbeauftragten – durch eine<br />

landesgesetzliche Verankerung ihres Amtes und dessen Ausstattung<br />

mit entsprechenden Rechten und Ressourcen gestärkt wird.<br />

Um den Hochschulen und den <strong>Studentenwerk</strong>en Anreize für den Aufund<br />

Ausbau barrierefreier Strukturen zu geben, ist dieses Ziel seitens<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

261


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

262<br />

der Länder bei der Steuerung von Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

(z. B. durch Zielvereinbarungen) zu verfolgen. Zur Förderung eines<br />

entsprechenden Bewusstseins in Hochschulen und <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

sind die Leistungen für behinderte und chronisch kranke Studierende<br />

bei Evaluationen einzubeziehen.<br />

4. Finanzierung des Studiums<br />

Sicherung und Weiterentwicklung der Studienfinanzierung für Studierende<br />

mit Behinderung oder chronischer Krankheit<br />

Maßnahmen<br />

- Abbau der bestehenden Benachteiligung behinderter Studierender,<br />

die für die Durchführung eines Studiums z. B. Assistenz,<br />

Transportleistungen, Gebärdensprachdolmetscher/innen oder<br />

Hilfsmittel benötigen, durch eine einkommens- und vermögensunabhängige<br />

Finanzierung des behinderungsbedingten studienbezogenen<br />

Zusatzbedarfs, z. B. durch dessen Integration in<br />

das Bundesausbildungsförderungsgesetz 11 oder in ein – derzeit<br />

nicht bestehendes – Leistungsgesetz für behinderte Menschen<br />

(mit dem Ziel der Ausgliederung dieser Leistungen aus dem<br />

Bundessozialhilfegesetz 12 )<br />

- Abbau der bestehenden Benachteiligung behinderter Studierender<br />

mit behinderungsbedingtem studienbezogenem Zusatzbedarf;<br />

Finanzierung dieses Bedarfs auch für Personen, die nach<br />

einer beruflichen Erstausbildung ein grundständiges Hochschulstudium<br />

beginnen, die während eines Studiums ein freiwilliges<br />

Praktikum absolvieren oder die nach einem grundständigen<br />

Studium ein weiterführendes Studium aufnehmen (Master-,<br />

Aufbau- oder Promotionsstudium)<br />

- Ausschöpfung von Gestaltungsspielräumen innerhalb der zur<br />

Zeit bestehenden Studienfinanzierungssysteme sowie Beschleunigung<br />

und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren durch<br />

inhaltliche Abstimmung aller rechtlichen Regelungen, die für<br />

die Studienfinanzierung behinderter und chronisch kranker Studierender<br />

relevant sind (insbesondere BAföG, Allgemeine Verwaltungsvorschriften<br />

zum BAföG, Bundessozialhilfegesetz und<br />

nachgeordnete Bestimmungen, hochschulrechtliche Regelungen)<br />

- Gestaltung effizienter Antrags- und Verwaltungsprozesse sowie<br />

Vermeidung von Zuständigkeitskonflikten durch Gewährung<br />

aller studienbezogenen finanziellen Leistungen an behinderte<br />

und chronisch kranke Studierende aus einer Hand<br />

11 Vgl. Vorschlag des DSW zur Umgestaltung des BAföG vom November 2000.<br />

12 Anstelle des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) tritt am 1. Januar 2005 das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch<br />

(SGB XII) in Kraft.


- Berücksichtigung der Belange behinderter und chronisch kranker<br />

Studierender bei der Erhebung von Studiengebühren sowie<br />

bei der Weiterentwicklung bestehender und der Schaffung neuer<br />

Studienfinanzierungssysteme; Beachtung der studienzeitverlängernden<br />

Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen<br />

Krankheit, eines behinderungs- oder krankheitsbedingt notwendig<br />

werdenden Studienfachwechsels, einer Studienunterbrechung<br />

oder eines Zweitstudiums; behinderungs- oder krankheitsbedingte<br />

angemessene Gestaltung von Bewilligungsvoraussetzungen,<br />

-höhe, -zeitraum und Rückzahlungsmodalitäten 13<br />

- Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs behinderter<br />

und chronisch kranker Studierender zur Förderung durch Studienstiftungen,<br />

insbesondere durch eine barrierefreie Gestaltung<br />

der Aufnahmeverfahren<br />

Erläuterung<br />

Behinderte und chronisch kranke Studierende haben für den studentischen<br />

allgemeinen Unterhalts- und Ausbildungsbedarf dem Grunde<br />

nach Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

(BAföG), für den die in der Regel bei den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

angesiedelten Ämter für Ausbildungsförderung zuständig sind.<br />

Der durch Leistungen nach dem BAföG und ggf. durch die gesetzlichen<br />

Krankenkassen als Träger von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation<br />

nicht gedeckte behinderungsbedingte zusätzliche Unterhaltsund<br />

Ausbildungsbedarf (z. B. Studienassistenz, Gebärdensprachdolmetscher/innen,<br />

Hilfsmittel) ist durch den Träger der Eingliederungshilfe<br />

nach dem BSHG 14 zu finanzieren. Dieser tritt jedoch nur dann ein,<br />

wenn das primär einzusetzende Einkommen und Vermögen der Studierenden<br />

oder der Unterhaltsverpflichteten nicht ausreicht.<br />

Der Verweis behinderter und chronisch kranker Studierender auf zwei,<br />

nach unterschiedlichen Prinzipien gestaltete und damit nicht kompatible<br />

Sozialleistungssysteme (BAföG, BSHG, Eingliederungshilfe), ist in<br />

mehrfacher Hinsicht benachteiligend.<br />

So besteht eine erhebliche Benachteiligung behinderter und chronisch<br />

kranker Studierender, die für die Durchführung eines Studiums Assistenz,<br />

Transportleistungen, Gebärdensprachdolmetscher/innen, Hilfsmittel<br />

o. Ä. benötigen, weil dieser studienbezogene Zusatzbedarf nach<br />

dem BSHG 15 ausschließlich einkommens- und vermögensabhängig<br />

gewährt wird – im Gegensatz zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-<br />

13 Vgl. dazu die Empfehlung des Beirats der Informations- und Beratungsstelle zu Langzeitstudiengebühren<br />

vom Januar <strong>2004</strong>.<br />

14 Vgl. Fußnote 11.<br />

15 Vgl. Fußnote 11.<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

263


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

264<br />

leben. Dies bedeutet – je nach sozialer Herkunft – de facto eine erhebliche<br />

oder gar unüberwindliche „Eintrittsbarriere“ für den Zugang zum<br />

Hochschulstudium. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen,<br />

dass viele behinderte und chronisch kranke Studierende deutlich<br />

geringere Chancen als nichtbehinderte Studierende haben, durch<br />

Arbeit zur Studienfinanzierung beizutragen. Dies liegt u. a. an schlechteren<br />

Einstellungschancen, eingeschränkten Arbeitsfeldern sowie wiederum<br />

an den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, da für eine<br />

berufliche Tätigkeit während des Studiums üblicherweise kein Kostenträger<br />

für die Finanzierung notwendiger Assistenz, technischer Hilfsmittel<br />

u. Ä. zur Verfügung steht.<br />

Problematisch ist weiter, dass Studierende,<br />

- die nach einer beruflichen Erstausbildung ein grundständiges<br />

Hochschulstudium aufnehmen,<br />

- die während eines Studiums ein freiwilliges – jedoch für eine<br />

spätere berufliche Eingliederung sinnvolles – Praktikum absolvieren,<br />

- oder die nach einem grundständigen Studium ein weiterführendes<br />

Studium aufnehmen (postgraduales Master-, Aufbau- oder<br />

Promotionsstudium),<br />

meist keine Leistungen der Eingliederungshilfe zum Besuch einer<br />

Hochschule nach dem BSHG 16 erhalten. Die meisten Sozialhilfeträger<br />

gewähren solche Leistungen in der Regel nur dann, wenn es sich um<br />

die erste Ausbildung handelt. Dies stellt für die drei vorgenannten<br />

Gruppen im Vergleich zu nichtbehinderten Menschen eine erhebliche<br />

Benachteiligung sowie einen Wettbewerbsnachteil auf dem Arbeitsmarkt<br />

dar, denn bestimmte, allgemein übliche Bildungsverläufe werden<br />

de facto von vornherein verwehrt. Die bisherige Anwendungspraxis,<br />

nach der Eingliederungshilfe zum Besuch einer Hochschule nur<br />

für die erste Ausbildung gewährt wird, kann zudem im Zuge der<br />

Umstellung auf Bachelor-/Masterstudiengänge dazu führen, dass der<br />

behinderungsbedingte studienbezogene Zusatzbedarf für ein konsekutives<br />

Masterstudium nicht finanziert wird. Dies würde bedeuten, dass<br />

zukünftig der Bildungsweg behinderter Menschen mit behinderungsbedingtem<br />

(Studien-)Zusatzbedarf regelhaft mit dem Bachelor endet.<br />

Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten im Bereich der Studienfinanzierung<br />

entsteht ein hoher Aufwand für die Beantragung der<br />

notwendigen Leistungen. Durch die vom DSW vorgeschlagene Zusammenführung<br />

aller Leistungen für behinderte und chronisch kranke Studierende<br />

im BAföG ließen sich sowohl ein Teil der oben genannten<br />

16 Vgl. Fußnote 11.


Benachteiligungen als auch der Antragsaufwand für die Betroffenen<br />

(„ein Träger für alle Leistungen“) erheblich reduzieren.<br />

Bei der Weiterentwicklung bestehender und der Schaffung neuer Studienfinanzierungssysteme<br />

– ggf. unter finanzieller Beteiligung der Studierenden<br />

– sind die bestehenden Benachteiligungen abzubauen und<br />

neue zu vermeiden. Letzteres bedeutet insbesondere, dass die studienzeitverlängernden<br />

Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen<br />

Krankheit, eines behinderungs- oder krankheitsbedingt notwendig<br />

werdenden Studienfachwechsels, einer Studienunterbrechung oder<br />

eines Zweitstudiums durch eine angemessene Gestaltung von Bewilligungsvoraussetzungen,<br />

-höhe, -zeitraum und Rückzahlungsmodalitäten<br />

zu beachten sind.<br />

5. Information, Beratung<br />

Erhalt, Aufbau und Weiterentwicklung professioneller Informations-,<br />

Beratungs- und Dienstleistungsangebote für Menschen mit einer<br />

Behinderung oder chronischen Krankheit in der Phase der Studienund<br />

Berufswahl, in der Phase des Übergangs von der Schule an die<br />

Hochschule, während des Studiums und in der Phase des Übergangs<br />

von der Hochschule in den Beruf<br />

Maßnahmen<br />

- Erhalt und Weiterentwicklung von vernetzten Informations-,<br />

Beratungs- und Unterstützungsangeboten in der Phase der Studien-<br />

und Berufswahl, insbesondere durch spezielle Dienste<br />

sowie eine stärkere Vernetzung der örtlichen Agenturen für<br />

Arbeit, der Schulen und der Hochschulen untereinander<br />

- Erhalt, Aufbau und Weiterentwicklung von professionellen, allgemeinen<br />

und zielgruppenspezifischen Informations-, Beratungs-<br />

und Unterstützungsangeboten für behinderte und chronisch<br />

kranke Studierende in der Phase des Übergangs von der<br />

Schule an die Hochschule und während des Studiums<br />

- Aufbau und Weiterentwicklung von (überregionalen) Angeboten<br />

zur Förderung der beruflichen Perspektiven, z. B. durch<br />

Informations- und Beratungsangebote zur Planung der beruflichen<br />

Entwicklung, zur persönlichen Bewerbungsstrategie bzw.<br />

zur Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen sowie<br />

durch Aufbau eines Berufsfelderkundungs- oder Praktikumservice<br />

Erläuterung<br />

Für die Sicherstellung gleichberechtigter Teilhabemöglichkeiten behinderter<br />

und chronisch kranker Studieninteressierter und Studierender<br />

sind professionelle Informations-, Beratungs- und Dienstleistungsange-<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

265


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

266<br />

bote in der Phase der Studien- und Berufswahl, in der Phase des Übergangs<br />

von der Schule an die Hochschule, während des Studiums und<br />

in der Phase des Übergangs von der Hochschule in den Beruf unerlässlich.<br />

Insbesondere geht es dabei um die drei folgenden Schwerpunkte:<br />

- In den letzten Jahren hat die Bundesagentur für Arbeit ihre<br />

Informations- und Beratungsangebote für behinderte und chronisch<br />

kranke Studieninteressierte in der Phase der Studien- und<br />

Berufswahl bedauerlicherweise reduziert, ohne dass sich zwischenzeitlich<br />

entsprechende neue Strukturen gebildet haben.<br />

Insbesondere vor dem Hintergrund des intendierten Wettbewerbs<br />

zwischen den Hochschulen und der damit einhergehenden<br />

Heterogenität von Studienangeboten kommt einer qualifizierten<br />

Beratung im Übergang von Schule zu Berufs-/Hochschulausbildung<br />

jedoch eine noch stärkere Bedeutung zu als<br />

früher.<br />

- Während des Studiums ist besonderes Augenmerk auf zielgruppenspezifische,<br />

individuell unterstützende Beratungs- und Serviceleistungen<br />

zu richten, die bislang eher selten angeboten<br />

werden. Dazu zählen z. B. Beratungs- und Tutorienangebote<br />

zum Auf- und Ausbau notwendiger studienbezogener Fähigkeiten<br />

und Fertigkeiten, Umsetzungsdienste für blinde und sehbehinderte<br />

Studierende oder deren Lehrende, Studiendienste für<br />

gehörlose und schwerhörige Studierende oder spezifische Angebote<br />

für chronisch kranke Studierende.<br />

- An vielen Hochschulen gibt es mittlerweile vielfältige Angebote<br />

an berufskundlichen Entwicklungs- und Orientierungsmöglichkeiten<br />

zum Erwerb von Schlüssel- und Zusatzqualifikationen<br />

sowie an Trainingsangeboten für die Bewerbungsphase, die oftmals<br />

von den Zentralen Studienberatungsstellen unter der<br />

Bezeichnung „Career Center“ oder „Career Service“ angeboten<br />

werden. Unabhängig von aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen<br />

ist der Übergang von der Hochschule in den Beruf für<br />

behinderte und chronisch kranke Menschen oftmals schwierig.<br />

Daher sind nicht nur die allgemeinen Angebote barrierefrei zu<br />

gestalten, sondern ergänzend zu diesen überregionale Informations-<br />

und Beratungsangebote sowie Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen<br />

für behinderte und chronisch kranke Studierende<br />

anzubieten (z. B. in Kooperation mit Unternehmen oder<br />

Unternehmensverbänden, mit Vertrauenspersonen für schwerbehinderte<br />

Menschen, mit Integrationsämtern und Integrationsfachdiensten).<br />

Vor dem Hintergrund der überall bestehenden finanziellen Restriktionen<br />

erscheint es sinnvoll, dass die vorhandenen Informations-, Beratungs-<br />

und Unterstützungsangebote qualitativ gesichert und inhaltlich<br />

weiterentwickelt werden. Neue Angebote sollten insbesondere an die


am jeweiligen Hochschulstandort bestehenden (und sehr unterschiedlichen)<br />

Strukturen anknüpfen und Versorgungslücken schließen.<br />

Wichtig erscheint auch, dass professionelle Angebote kontinuierlich<br />

erfolgen und somit für die Betroffenen stabile und verlässliche Strukturen<br />

bestehen.<br />

6. Internationale Aspekte<br />

Gestaltung von Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe<br />

von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit in<br />

einem internationalen – insbesondere europäischen – Hochschulraum<br />

Maßnahmen<br />

- Berücksichtigung der Belange behinderter und chronisch kranker<br />

Studierender bei allen Maßnahmen im Rahmen der Internationalisierung<br />

der Hochschulen<br />

- Abbau von Hemmnissen für grenzüberschreitende Mobilität<br />

durch Umgestaltung und Harmonisierung der bestehenden<br />

nationalen Studienfinanzierungs- und Sozialleistungssysteme<br />

für behinderte und chronisch kranke Studierende<br />

- Berücksichtigung der Belange behinderter und chronisch kranker<br />

Studierender bei der Entwicklung grenzüberschreitender<br />

Studienfinanzierungssysteme<br />

- Aus- und Aufbau von spezifischen Informations-, Beratungsund<br />

Qualifizierungsangeboten zur Förderung der grenzüberschreitenden<br />

Mobilität behinderter und chronisch kranker Studierender<br />

Erläuterung<br />

Durch den Bologna-Prozess soll bis zum Jahre 2010 ein einheitlicher<br />

europäischer Hochschulraum verwirklicht werden, der Studierenden<br />

ein „grenzenloses“ Studium im jeweiligen In- und Ausland ermöglicht.<br />

Dies bedeutet, dass – bei gleichzeitiger Wahrung der kulturellen und<br />

sprachlichen Vielfalt – auf eine Konvergenz der jeweiligen Hochschulsysteme<br />

hingearbeitet werden muss. Dies geschieht derzeit insbesondere<br />

durch die flächendeckende Einführung von Bachelor-/Masterstudiengängen.<br />

Für behinderte und chronisch kranke Studierende eröffnet der Bologna-Prozess<br />

viele Chancen, die aber nur dann wahrgenommen werden<br />

können, wenn die Studienfinanzierungs- und Sozialleistungssysteme<br />

so aufeinander abgestimmt werden, dass eine gleichberechtigte Teilhabe<br />

behinderter und chronisch kranker Studierender am nationalen und<br />

internationalen Hochschulleben möglich wird.<br />

Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

267


Beschlüsse der 65. ordentlichen MV<br />

268<br />

Unabhängig von den Bedingungen an den Hochschulen bestehen derzeit<br />

insbesondere im Sozialrecht Barrieren, die einer wechselseitigen,<br />

grenzüberschreitenden Mobilität entgegenstehen. So ist es beispielsweise<br />

für behinderte Studierende mit behinderungsbedingtem studienbezogenen<br />

Zusatzbedarf nur in Ausnahmefällen möglich, solche Leistungen<br />

für ein Studium im Ausland zu erhalten. Umgekehrt steht<br />

auch ausländischen Studierenden bei einem Studium in Deutschland<br />

für solche Bedarfe in der Regel kein Kostenträger zur Verfügung. Eine<br />

Reihe behinderter Studierender benötigen regelmäßig Leistungen nach<br />

dem SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) und dem SGB XI<br />

(Soziale Pflegeversicherung). Der Bezug dieser Leistungen im Ausland<br />

ist jedoch allenfalls für kurzzeitige Aufenthalte, nicht jedoch für länger<br />

dauernde Studienaufenthalte möglich.


Teil C<br />

Satzung und<br />

Geschäftsordnung


I. SATZUNG DES DEUTSCHEN STUDENTENWERKS<br />

in der von der 65. ordentlichen Mitgliederversammlung am 1. Dezember<br />

<strong>2004</strong> in Berlin beschlossenen Fassung<br />

Präambel<br />

Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> (DSW) ist der freiwillige Zusammenschluss<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e in der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Diese erfüllen öffentliche Aufgaben der wirtschaftlichen, sozialen,<br />

gesundheitlichen und kulturellen Förderung der Studierenden an deutschen<br />

Hochschulen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung<br />

von Chancengleichheit. Im Zusammenwirken mit Hochschulen<br />

und Hochschulstädten tragen sie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen<br />

für das Hochschulstudium bei und beteiligen sich<br />

insoweit an der Gestaltung des Lebensraums Hochschule.<br />

Zur Erreichung dieser Ziele leistet das DSW im Rahmen der folgenden<br />

Satzung seinen Beitrag. Bei der Meinungsbildung des DSW wirken in<br />

den Organen und in den satzungsgemäßen Gremien neben den gesetzlichen<br />

Vertreterinnen und Vertretern der <strong>Studentenwerk</strong>e die ehrenamtlichen<br />

Mitglieder der Organe der örtlichen <strong>Studentenwerk</strong>e mit,<br />

insbesondere Studierende, Professorinnen und Professoren.<br />

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr<br />

(1) Der Verein führt den Namen <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong> (DSW).<br />

Er ist in das Vereinsregister eingetragen.<br />

(2) Er hat seinen Sitz in Berlin.<br />

(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 2 Zweck<br />

(1) Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong><br />

a) fördert seine Mitglieder unter Achtung ihrer Selbstständigkeit<br />

und Unabhängigkeit bei der Erfüllung der ihnen gesetzten<br />

Aufgaben, indem es insbesondere:<br />

- die Interessen seiner Mitglieder vertritt und dabei deren<br />

Sachkunde in die Gesetzgebung von Bund und Ländern einbringt;<br />

- die örtlichen <strong>Studentenwerk</strong>e generell oder auch im Einzelfall<br />

unterstützt durch Organisation von Fachtagungen, Erarbeitung<br />

von Arbeitshilfen, Herausgabe von Informationsmaterial<br />

und Durchführung von Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen;<br />

- Öffentlichkeitsarbeit betreibt;<br />

Satzung<br />

271


Satzung<br />

272<br />

b) pflegt enge Zusammenarbeit mit Institutionen und Organisationen,<br />

die den gleichen Zwecken dienen;<br />

c) kann von Verwaltungen, Institutionen und Organisationen<br />

Aufträge im Rahmen des Vereinszwecks übernehmen;<br />

d) nimmt sozialpolitische Belange der Studierenden der Hochschulen<br />

wahr.<br />

(2) Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong> wahrt Neutralität gegenüber politischen,<br />

konfessionellen und weltanschaulichen Gruppierungen.<br />

(3) Das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong><br />

a) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige<br />

Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“<br />

der Abgabenordnung;<br />

b) ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche<br />

Zwecke;<br />

c) darf seine Mittel nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwenden.<br />

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus<br />

seinen Mitteln;<br />

d) darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft<br />

fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe<br />

Vergütung begünstigen.<br />

§ 3 Mitgliedschaft<br />

(1) Mitglieder des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s können <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

und entsprechende rechtlich selbstständige Einrichtungen<br />

werden.<br />

(2) Die Mitgliedschaft endet<br />

a) durch Austritt; dieser kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres<br />

unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von<br />

sechs Monaten erklärt werden;<br />

b) durch Ausschluss, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.<br />

(3) Persönlichkeiten, die sich um die Vereinszwecke besonders verdient<br />

gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung<br />

auf Antrag eines Mitgliedes zu Ehrenmitgliedern gewählt werden.<br />

Sie haben in der Mitgliederversammlung beratende Stimme.<br />

§ 4 Organe<br />

Organe des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>s sind<br />

a) die Mitgliederversammlung,<br />

b) der Vorstand,<br />

c) die Generalsekretärin bzw. der Generalsekretär.<br />

§ 5 Ordentliche Mitgliederversammlung<br />

(1) Mindestens einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung<br />

statt.<br />

(2) Die Mitgliederversammlung wird mindestens sechs Wochen vor<br />

der Sitzung unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung auf


Beschluss des Vorstandes durch die Generalsekretärin bzw. den<br />

Generalsekretär schriftlich einberufen.<br />

(3) Anträge zur Tagesordnung müssen vier Wochen vor der Sitzung<br />

der Geschäftsstelle zugehen und drei Wochen vor der Sitzung<br />

den Mitgliedern zugestellt werden. Dringlichkeitsanträge sind<br />

zulässig, wenn sie von Mitgliedern, die mindestens ein Drittel<br />

der Stimmen in der Mitgliederversammlung führen, oder vom<br />

Vorstand oder vom Kuratorium gestellt werden.<br />

(4) Die Mitgliederversammlung wählt für ihre Sitzungen eine Verhandlungsleiterin<br />

oder einen Verhandlungsleiter und mindestens<br />

eine Vertreterin oder einen Vertreter.<br />

§ 6 Außerordentliche Mitgliederversammlung<br />

(1) Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand<br />

einberufen werden. Sie müssen einberufen werden, wenn<br />

es von Mitgliedern, die wenigstens ein Fünftel der Stimmen in<br />

der Mitgliederversammlung führen, beantragt wird.<br />

Die außerordentliche Mitgliederversammlung muss innerhalb<br />

einer Frist von sechs Wochen, gerechnet vom Eingang des<br />

Antrages in der Geschäftsstelle, stattfinden.<br />

(2) Die Frist des § 5 Absatz 2 verkürzt sich auf vier, die Fristen des<br />

Absatzes 3 verkürzen sich auf drei bzw. zwei Wochen.<br />

(3) Außerordentliche Mitgliederversammlungen können nicht über<br />

Anträge auf Änderung der Satzung, auf Aufnahme oder Ausschluss<br />

von Mitgliedern und auf Auflösung des Vereins<br />

beschließen.<br />

§ 7 Aufgaben der Mitgliederversammlung<br />

(1) Die Mitgliederversammlung ist für alle Angelegenheiten zuständig,<br />

die nicht anderen Organen zugewiesen sind.<br />

(2) Der Mitgliederversammlung obliegen insbesondere<br />

a) die Aufstellung allgemeiner Richtlinien für die Arbeit des<br />

Vereins;<br />

b) die Wahl und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstandes;<br />

c) die Bestätigung der vom Vorstand vorzuschlagenden Generalsekretärin<br />

bzw. des vom Vorstand vorzuschlagenden<br />

Generalsekretärs und ihre bzw. seine Abberufung unbeschadet<br />

ihrer bzw. seiner dienstvertraglichen Ansprüche;<br />

d) die Einrichtung und Auflösung von Ausschüssen gemäß §<br />

16 sowie die Wahl und die Abberufung ihrer Vorsitzenden.<br />

e) der Beschluss des Wirtschaftsplanes und die Festsetzung der<br />

Mitgliedsbeiträge, die Ermäßigung oder der Erlass von<br />

Beiträgen im Einzelfall;<br />

Satzung<br />

273


Satzung<br />

274<br />

f) die Entgegennahme der <strong>Jahresbericht</strong>e des Vorstandes, der<br />

Generalsekretärin bzw. des Generalsekretärs, des Kuratoriums,<br />

des Studierendenrates und der Ausschüsse sowie des<br />

Berichts der Wirtschaftsprüferin oder des Wirtschaftsprüfers;<br />

g) die Entlastung des Vorstandes und der Generalsekretärin<br />

bzw. des Generalsekretärs;<br />

h) die Bestellung einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers<br />

für das nächste Geschäftsjahr, die bzw. der<br />

den Jahresabschluss und den Vollzug des Wirtschaftsplanes<br />

prüft;<br />

i) die Aufnahme von Mitgliedern;<br />

j) die Beschlussfassungen über Satzungsänderungen, den Ausschluss<br />

von Mitgliedern und die Geschäfts- und Wahlordnung<br />

der Mitgliederversammlung.<br />

§ 8 Zusammensetzung der Mitgliederversammlung<br />

(1) In der Mitgliederversammlung werden die Mitglieder gemäß § 3<br />

Absatz 1 durch schriftlich bevollmächtigte Vertreterinnen und<br />

Vertreter vertreten. Bei der Zusammensetzung der Delegationen<br />

sollen auch die ehrenamtlichen Mitglieder der Organe der <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

berücksichtigt werden.<br />

(2) Die Stimmenzahl der Mitglieder hängt von der Anzahl der Studierenden<br />

ab, für die das Mitglied gemäß § 21 beitragspflichtig<br />

ist. Auf je angefangene 4.000 Studierende, für die das Mitglied<br />

beitragspflichtig ist, entfällt eine Stimme, jedoch nicht mehr als<br />

insgesamt zehn. Die Stimmen jedes Mitgliedes können nur einheitlich<br />

abgegeben werden. Die Übertragung von Stimmen ist<br />

nicht zulässig<br />

(3) Die stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertreter der Mitglieder,<br />

die Mitglieder des Vorstandes, die Generalsekretärin bzw.<br />

der Generalsekretär, das Kuratorium und der Studierendenrat<br />

haben das Recht, Anträge zu stellen.<br />

§ 9 Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung<br />

(1) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens<br />

zwei Drittel aller Stimmen der Mitglieder vertreten sind.<br />

Die Beschlussfähigkeit gilt als gegeben, solange nicht auf Antrag<br />

die Beschlussunfähigkeit festgestellt worden ist.<br />

(2) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit Ausnahme<br />

von § 7 Absatz 2 j) mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden<br />

Mitglieder gefasst. Für Beschlüsse gemäß § 7 Absatz 2 j)<br />

ist die Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder<br />

erforderlich, jedoch mindestens die Hälfte der Mitglieder.<br />

(3) Für Wahlen gilt Absatz 2, Satz 1 entsprechend. Wird die Mehrheit<br />

in zwei Wahlgängen nicht erreicht, gilt im dritten Wahlgang


diejenige oder derjenige als gewählt, die bzw. der die meisten<br />

Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />

das Los. Die Wahl und die Abberufung der Vorstandsmitglieder<br />

sowie der Ausschussvorsitzenden erfolgt ebenso wie die Bestätigung<br />

und die Abberufung der Generalsekretärin bzw. des Generalsekretärs<br />

in geheimer Abstimmung.<br />

§ 10 Aufgaben des Vorstandes<br />

(1) Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins und verantwortet<br />

ihren Vollzug vor der Mitgliederversammlung, soweit nicht die<br />

Generalsekretärin bzw. der Generalsekretär als Organ zuständig<br />

ist. Der Vorstand tritt mindestens viermal jährlich und auf<br />

Antrag eines Vorstandsmitgliedes oder der Generalsekretärin<br />

bzw. des Generalsekretärs zusammen. Der Vorstand ist berechtigt,<br />

die für seine Arbeiten erforderlichen Informationen bei den<br />

Mitgliedern einzuholen.<br />

(2) Dem Vorstand obliegen insbesondere<br />

a) der Vollzug von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,<br />

soweit nicht die Generalsekretärin bzw. der Generalsekretär<br />

als Organ zuständig ist;<br />

b) die Vorlage von Anregungen zur Arbeit des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>es<br />

an die Mitgliederversammlung;<br />

c) Stellungnahmen im Namen des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>es<br />

im Rahmen der von der Mitgliederversammlung aufgestellten<br />

allgemeinen Richtlinien;<br />

d) die Anstellung der Generalsekretärin bzw. des Generalsekretärs<br />

nach Maßgabe von § 7 Absatz 2 c) und die Bestellung<br />

ihrer bzw. seiner Vertreterin oder ihres bzw. seines Vertreters;<br />

e) die Aufstellung einer Geschäftsanweisung für die Generalsekretärin<br />

bzw. den Generalsekretär;<br />

f) die Zustimmung zur Anstellung von Angestellten in den<br />

Vergütungsgruppen BAT III und höher;<br />

g) Entscheidungen gemäß § 21 Absatz 3 der Satzung;<br />

h) die Aufstellung des Wirtschaftsplanes;<br />

i) die Genehmigung zum Abschluss von Verträgen mit einer<br />

Laufzeit von mehr als einem Geschäftsjahr; ausgenommen<br />

sind Arbeitsverträge im Rahmen der Stellenübersicht;<br />

j) die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Aufnahme<br />

von Darlehen und Geschäften über unbewegliches Vermögen;<br />

k) die Berufung und Abberufung von Mitgliedern des Kuratoriums<br />

nach § 18 Absatz 1 f);<br />

l) die Ernennung und Abberufung von Mitgliedern der Ausschüsse<br />

gemäß § 16 Absatz 2.<br />

Satzung<br />

275


Satzung<br />

276<br />

§ 11 Zusammensetzung des Vorstandes<br />

(1) Der Vorstand besteht aus drei Professorinnen bzw. Professoren,<br />

drei Studierenden und drei Geschäftsführerinnen bzw.<br />

Geschäftsführern örtlicher <strong>Studentenwerk</strong>e.<br />

(2) Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Geschäftsjahre.<br />

Die Wiederwahl ist zulässig. Die erste Wiederwahl erfolgt<br />

gemäß § 9 Absatz 3; jede weitere Wiederwahl – soweit sie nicht<br />

aus einer anderen Gruppe erfolgt – bedarf der satzungsgemäßen<br />

Mehrheit gemäß § 9 Absatz 2, Satz 2. Die Vorstandsmitglieder<br />

bleiben im Amt, bis ihre Nachfolgerinnen und Nachfolger eintreten.<br />

(3) Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende (Präsidentin bzw. Präsident)<br />

und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden (Vizepräsidentinnen<br />

bzw. Vizepräsidenten) sowie die übrigen Vorstandsmitglieder<br />

werden von der Mitgliederversammlung gewählt.<br />

(4) Die Präsidentin bzw. der Präsident und die Vizepräsidentinnen<br />

bzw. Vizepräsidenten sind Vorstand im Sinne des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches. Jede oder jeder vertritt für sich allein den Verein<br />

gerichtlich und außergerichtlich.<br />

(5) Die Generalsekretärin bzw. der Generalsekretär und ihre bzw.<br />

seine Vertreterin oder ihr bzw. sein Vertreter nehmen an den<br />

Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil.<br />

(6) Die Vorstandsmitglieder erhalten eine von der Mitgliederversammlung<br />

festzusetzende angemessene Vergütung für die Vorstandstätigkeit<br />

sowie Ersatz der Aufwendungen.<br />

§ 12 Beschlussfähigkeit des Vorstandes<br />

Der Vorstand ist mit fünf Mitgliedern beschlussfähig. Er beschließt mit<br />

einfacher Mehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit gibt die<br />

Stimme der Präsidentin bzw. des Präsidenten den Ausschlag.<br />

§ 13 Generalsekretärin bzw. Generalsekretär<br />

(1) Die Generalsekretärin bzw. der Generalsekretär führt die<br />

Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Beschlüsse der anderen<br />

Organe und der Geschäftsanweisung. Sie ist Dienstvorgesetzte<br />

bzw. er ist Dienstvorgesetzter der übrigen Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer des Vereins.<br />

(2) Sie bzw. er vollzieht den Wirtschaftsplan und ist ebenso wie die<br />

vom Vorstand bestellte Stellvertreterin als besondere Vertreterin<br />

bzw. der vom Vorstand bestellte Stellvertreter als besonderer<br />

Vertreter nach § 30 BGB befugt, die damit zusammenhängenden<br />

Rechtsgeschäfte für den Verein vorzunehmen. § 10 Absatz 2<br />

bleibt unberührt.


(3) Die Generalsekretärin bzw. der Generalsekretär ist für ihre bzw.<br />

seine Amtsführung dem Vorstand und, soweit sie bzw. er als<br />

Organ tätig wird, der Mitgliederversammlung verantwortlich.<br />

§ 14 Länderrat<br />

(1) Der Länderrat berät Vorstand und Generalsekretärin bzw. Generalsekretär<br />

in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.<br />

(2) Die <strong>Studentenwerk</strong>e eines jeden Bundeslandes entsenden in den<br />

Länderrat je eine Vertreterin bzw. einen Vertreter als Mitglied.<br />

(3) Der Länderrat wird im Auftrag der Präsidentin bzw. des Präsidenten<br />

oder auf Verlangen von drei Mitgliedern des Länderrates<br />

von der Generalsekretärin bzw. dem Generalsekretär einberufen.<br />

§ 15 Studierendenrat<br />

(1) Der Studierendenrat berät die Organe des Vereins in Angelegenheiten<br />

von grundsätzlicher Bedeutung und berichtet der Mitgliederversammlung.<br />

(2) Jedes <strong>Studentenwerk</strong> hat das Recht, in den Studierendenrat eine<br />

Vertreterin bzw. einen Vertreter aus dem Kreis der studentischen<br />

Mitglieder seiner Organe zu entsenden.<br />

(3) Der Studierendenrat wählt aus seiner Mitte bis zu fünf Sprecherinnen<br />

bzw. Sprecher.<br />

(4) Der Studierendenrat wird im Auftrag der Präsidentin bzw. des<br />

Präsidenten oder auf mehrheitlichen Antrag der Sprecherinnen<br />

und Sprecher von der Generalsekretärin bzw. dem Generalsekretär<br />

einberufen.<br />

§ 16 Ausschüsse<br />

(1) Ausschüsse können für die wesentlichen Arbeitsbereiche der<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e sowie für Querschnitts- und Schwerpunktaufgaben<br />

eingerichtet werden. Sie beraten im Rahmen ihrer Aufgaben<br />

die Organe des Vereins und berichten der Mitgliederversammlung.<br />

(2) Ein Ausschuss besteht aus der bzw. dem Vorsitzenden und bis<br />

zu neun weiteren Mitgliedern; darunter sollen zwei Studierende<br />

sein. Die bzw. der Vorsitzende wird entsprechend § 7 Absatz 2<br />

d) von der Mitgliederversammlung für zwei Geschäftsjahre<br />

gewählt. Die Wiederwahl ist zweimal zulässig. Im übrigen gilt §<br />

11 Absatz 2, Satz 3. Bei vorzeitigem Rücktritt der bzw. des Vorsitzenden<br />

kann der Vorstand bis zur Wahl einer Nachfolgerin<br />

bzw. eines Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung eine<br />

kommissarische Vorsitzende bzw. einen kommissarischen Vorsitzenden<br />

ernennen.<br />

Satzung<br />

277


Satzung<br />

278<br />

(3) Die weiteren Mitglieder eines Ausschusses werden im Einvernehmen<br />

mit deren bzw. dessen Vorsitzenden vom Vorstand für<br />

zwei Geschäftsjahre (Amtszeit des jeweiligen Ausschusses)<br />

ernannt. Die angemessene Repräsentanz der einzelnen <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

soll sich über die Gesamtheit der Ausschüsse ergeben.<br />

Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Ausschussmitgliedes ernennt<br />

der Vorstand im Einvernehmen mit deren bzw. dessen Vorsitzenden<br />

ein Ersatzmitglied für die restliche Amtszeit. Im Einvernehmen<br />

mit dem Vorstand und der bzw. dem Vorsitzenden des<br />

Ausschusses kann die Generalsekretärin bzw. der Generalsekretär<br />

zusätzlich externe Fachleute in die Ausschussarbeit einbeziehen.<br />

(4) Die Ausschüsse wählen jeweils aus ihrer Mitte eine stellvertretende<br />

Vorsitzende bzw. einen stellvertretenden Vorsitzenden.<br />

(5) Die Einladung der Ausschüsse obliegt der Generalsekretärin<br />

bzw. dem Generalsekretär.<br />

§ 17 Kuratorium<br />

Das Kuratorium unterstützt und fördert das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong><br />

bei der Erfüllung seiner Aufgaben, wirbt in der Öffentlichkeit für seine<br />

Ziele und berichtet der Mitgliederversammlung.<br />

§ 18 Zusammensetzung des Kuratoriums<br />

(1) Mitglieder des Kuratoriums sind:<br />

a) die Präsidentin bzw. der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz;<br />

b) die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Bildung<br />

und Forschung;<br />

c) die Präsidentin bzw. der Präsident der Ständigen Konferenz<br />

der Kultusminister der Länder;<br />

d) die Präsidentin bzw. der Präsident des Deutschen Städtetages;<br />

e) die Präsidentin bzw. der Präsident des Deutschen Akademischen<br />

Austauschdienstes;<br />

f) vom Vorstand berufene Personen. Darunter müssen sich<br />

fünf Mitglieder von Leitungsgremien studentischer Vereinigungen<br />

befinden.<br />

(2) Die Berufung der Mitglieder des Kuratoriums nach Absatz 1 f)<br />

erfolgt für die Amtszeit des Vorstandes. Scheidet ein Mitglied in<br />

dieser Zeit aus, kann bis zum Ende der Amtszeit ein neues Mitglied<br />

berufen werden.<br />

(3) Mindestens ein Mitglied des Vorstandes und die Generalsekretärin<br />

bzw. der Generalsekretär nehmen an den Sitzungen des<br />

Kuratoriums teil.<br />

(4) Die in den Absätzen 1 a) bis e) aufgeführten Mitglieder des<br />

Kuratoriums können für sich eine ständige Vertreterin bzw.


einen ständigen Vertreter benennen, die bzw. der dann anstelle<br />

der bzw. des Vertretenen stimmberechtigt ist. Für die nach<br />

Absatz 1 f) persönlich berufenen Mitglieder kann vom Vorstand<br />

eine ständige Vertreterin bzw. ein ständiger Vertreter berufen<br />

werden.<br />

§ 19 Verfahren des Kuratoriums<br />

(1) Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende bzw.<br />

einen Vorsitzenden und deren bzw. dessen Stellvertreterin bzw.<br />

Stellvertreter. Gewählt ist, wer zwei Drittel der Stimmen der<br />

Anwesenden erhält.<br />

(2) Das Kuratorium wird von der Generalsekretärin bzw. dem Generalsekretär<br />

auf Veranlassung der bzw. des Vorsitzenden des<br />

Kuratoriums einberufen. Das Kuratorium ist einzuberufen,<br />

wenn es fünf Mitglieder des Kuratoriums oder der Vorstand<br />

beantragen.<br />

(3) Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner<br />

Mitglieder anwesend ist. Es fasst seine Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit<br />

der Anwesenden.<br />

§ 20 Protokolle<br />

Über die Mitgliederversammlung sowie über die Sitzungen des Vorstandes,<br />

des Kuratoriums, des Länderrates, des Studierendenrates und<br />

der Ausschüsse wird von der Generalsekretärin bzw. dem Generalsekretär<br />

ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Es gilt als genehmigt, soweit<br />

ihm nicht binnen vier Wochen nach Versendung schriftlich widersprochen<br />

wird.<br />

§ 21 Beiträge<br />

(1) Die Mitglieder haben für jeden Studierenden, für den sie im<br />

Wintersemester, in dem das Geschäftsjahr beginnt, zuständig<br />

sind, einen Jahresbeitrag zu entrichten.<br />

(2) Die erste Hälfte der Beitragssumme ist jeweils zum 15. Januar,<br />

die zweite Hälfte im Juli fällig.<br />

(3) Der Vorstand kann in besonderen Fällen die Beitragszahlungen<br />

stunden.<br />

§ 22 Auflösung des Vereins<br />

(1) Die Auflösung des Vereins bedarf eines mit einer Zweidrittelmehrheit<br />

der Stimmen aller Mitglieder gefassten Beschlusses<br />

einer ordentlichen Mitgliederversammlung.<br />

(2) Bei Auflösung des Deutschen <strong>Studentenwerk</strong>es oder bei Wegfall<br />

steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an eine juristische<br />

Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte<br />

Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung<br />

der Erziehung und Bildung einschließlich der Studentenhilfe.<br />

Satzung<br />

279


Geschäftsordnung<br />

280<br />

II. GESCHÄFTSORDNUNG DER MITGLIEDER-<br />

VERSAMMLUNG DES DEUTSCHEN<br />

STUDENTENWERKS E.V.<br />

in der von der 64. ordentlichen Mitgliederversammlung am<br />

3.12.2003 in Berlin beschlossenen Fassung<br />

§ 1 Formalien<br />

1. Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten oder seinem<br />

Vertreter eröffnet und geschlossen.<br />

2. Die Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung der Mitgliederversammlung,<br />

der Stimmzahlen, der Berechtigung zur Anwesenheit<br />

und der Stimmführung sowie der Beschlussfähigkeit<br />

erfolgt durch den Generalsekretär oder seinen Vertreter.<br />

§ 2 Teilnahmeberechtigung<br />

Die Mitgliederversammlung tagt nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt<br />

sind die von den Mitgliedern bevollmächtigten Vertreter, die Mitglieder<br />

des Vorstandes, der Generalsekretär sowie die Mitglieder des Kuratoriums,<br />

die Sprecherinnen und Sprecher des Studierendenrates und die<br />

vom Vorstand eingeladenen Gäste. Zu Beginn der Mitgliederversammlung<br />

teilt der Präsident oder sein Vertreter mit, welche Gäste der Vorstand<br />

zur Mitgliederversammlung eingeladen hat. Über die Teilnahme<br />

weiterer Gäste entscheidet die Mitgliederversammlung.<br />

§ 3 Verhandlungsleiter<br />

1. Die Versammlung wählt einen Verhandlungsleiter und mindestens<br />

einen Vertreter.<br />

2. Der Verhandlungsleiter sorgt für den ungestörten Verlauf der Mitgliederversammlung.<br />

Er kann Teilnehmer zur Ordnung rufen und<br />

bei wiederholten Verstößen gegen die Ordnung der Versammlung<br />

des Sitzungsraumes verweisen.<br />

§ 4 Rederecht<br />

In der Mitgliederversammlung haben die von den Mitgliedern bevollmächtigten<br />

Vertreter der Versammlung, die Mitglieder des Vorstandes<br />

und des Kuratoriums sowie der Generalsekretär und die von ihm<br />

ermächtigten Mitarbeiter der Geschäftsstelle Rederecht. Gäste können<br />

das Wort ergreifen, wenn die Mitgliederversammlung auf Antrag des<br />

Vorstandes oder eines Mitgliedes dem zustimmt.


§ 5 Antragsrecht<br />

Das Recht, Sachanträge zu stellen, haben die stimmberechtigten Vertreter<br />

der Mitglieder, die Mitglieder des Vorstandes, der Generalsekretär<br />

sowie das Kuratorium und der Studierendenrat.<br />

§ 6 Verfahren bei der Worterteilung<br />

1. Die Rednerliste wird in der Reihenfolge der Wortmeldungen<br />

geführt; die Redner werden in der Reihenfolge der Rednerliste<br />

aufgerufen. Mit Zustimmung der nachfolgend auf der Rednerliste<br />

vermerkten Personen kann die Reihenfolge vom Verhandlungsleiter<br />

geändert werden.<br />

2. Außer der Reihe erhalten das Wort Mitglieder des Vorstandes<br />

und der Generalsekretär sowie Redeberechtigte, die tatsächliche<br />

Berichtigungen abgeben oder Anträge zur Geschäftsordnung<br />

stellen wollen.<br />

§ 7 Geschäftsordnungsanträge<br />

1. Zur Geschäftsordnung kann beantragt werden:<br />

Die Absetzung eines Gegenstandes von der Tagesordnung, die<br />

Nichtbefassung mit einem Gegenstand, die Behandlung eines<br />

Gegenstandes an anderer Stelle der Tagesordnung, die Verweisung<br />

eines Gegenstandes an einen Ausschuss, die Schließung<br />

der Rednerliste, die Schließung der Aussprache.<br />

2. Die beiden zuletzt genannten Anträge können nur von Versammlungsteilnehmern<br />

gestellt werden, die selbst noch nicht<br />

zur Sache gesprochen haben.<br />

3. Wer einen Antrag zur Geschäftsordnung stellt, muss ihn begründen.<br />

Der Verhandlungsleiter muss einen Gegensprecher zulassen<br />

und sodann unverzüglich über den Antrag abstimmen lassen.<br />

4. Anträge zur Geschäftsordnung gelten nur als gestellt, wenn sie<br />

nach ordnungsgemäßer Meldung zur Geschäftsordnung und<br />

Erteilung des Wortes durch den Verhandlungsleiter formuliert<br />

worden sind. Meldungen zur Geschäftsordnung sind vor<br />

Abschluss der Abstimmung über einen vorhergehenden Antrag<br />

zur Geschäftsordnung nicht zulässig.<br />

§ 8 Abstimmungsverfahren<br />

1. Alle Anträge sind dem Verhandlungsleiter schriftlich zu übergeben.<br />

Ihre Behandlung richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs<br />

beim Verhandlungsleiter. Bei Anträgen zur gleichen Sache<br />

wird der weitergehende Antrag vorgezogen. Der Text der Anträge<br />

ist nach Eingang vor Erteilung der nächsten Wortmeldung zu<br />

verlesen.<br />

Geschäftsordnung<br />

281


Geschäftsordnung<br />

282<br />

2. Über die Anträge wird nach Beendigung der Beratung abgestimmt.<br />

Die Abstimmung geschieht offen, namentlich oder<br />

geheim. Anträge auf namentliche oder geheime Abstimmung<br />

sind nach einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung zu stellen<br />

und zu befolgen; der Antrag auf geheime Abstimmung geht dem<br />

Antrag auf namentliche Abstimmung vor.<br />

3. Zur Erleichterung der Stimmauszählung können die Mitglieder<br />

zur Bekanntgabe ihrer Stimmentscheidung aufgerufen werden,<br />

die Art der Abstimmung wird jedoch dann im Protokoll nicht<br />

festgehalten.<br />

4. Stimmenthaltungen sind statthaft; sie gelten als nicht abgegebene<br />

Stimmen. Stimmen, die den Willen des Abgebenden nicht<br />

erkennen lassen, sind ungültig. Sie werden ebenfalls als nicht<br />

abgegebene Stimmen gerechnet.<br />

5. Die zur Abstimmung gestellten Anträge sind so zu fassen, dass<br />

sie mit Ja oder Nein beantwortet werden können.<br />

6. Mit Beginn einer Abstimmung kann auch zur Geschäftsordnung<br />

das Wort nicht mehr erteilt werden.<br />

§ 9 Protokoll<br />

1. Der Generalsekretär fertigt von der Mitgliederversammlung ein<br />

Ergebnisprotokoll an, das eine Anwesenheitsliste, eine Aufstellung<br />

über Stimmzahlen und Stimmführung, die Reihenfolge der<br />

Behandlung der Tagesordnungspunkte, Anträge und die Abstimmungsergebnisse<br />

enthält. Auf Antrag eines Mitgliedes müssen<br />

Äußerungen oder Vorgänge in der Mitgliederversammlung zu<br />

Protokoll genommen werden.<br />

2. Das Protokoll wird vom Generalsekretär unterschrieben und gilt<br />

als genehmigt, soweit ihm nicht binnen eines Monats nach Versendung<br />

schriftlich widersprochen wird. Im Falle eines Widerspruchs<br />

genehmigt die folgende Mitgliederversammlung das Protokoll.<br />

§ 10 Änderung der Geschäftsordnung<br />

Für Beschlüsse über Änderungen der Geschäftsordnung ist eine Zweidrittelmehrheit<br />

der Stimmen der anwesenden Mitglieder und zugleich<br />

die Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder erforderlich.


Teil D<br />

Verzeichnisse


MITGLIEDER<br />

Stand: Juni 2005<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Aachen<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Turmstraße 3 Tel. (02 41) 88 84-0<br />

52072 Aachen Fax (02 41) 88 84-1 61<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-Betriebsw. Dirk Reitz Tel. (02 41) 88 84-1 00<br />

www.studentenwerk-aachen.de<br />

E-Mail: studentenwerk.aachen@stw.rwth-aachen.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Augsburg<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Eichleitnerstraße 30 Tel. (08 21) 5 98-49 01<br />

86159 Augsburg Fax (08 21) 59 62 50<br />

Geschäftsführer:<br />

Assessor jur. Peter Vögl Tel. (08 21) 5 98-49 00<br />

www.studentenwerk-augsburg.de<br />

E-Mail: studentenwerk@stw.uni-augsburg.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Berlin<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Hardenbergstraße 34 Tel. (0 30) 31 12-0<br />

10623 Berlin Fax (0 30) 31 12-2 02<br />

Geschäftsführerin:<br />

Dipl.-Kff. Petra Mai-Hartung Tel. (0 30) 31 12-2 00<br />

www.studentenwerk-berlin.de<br />

E-Mail: infopoint@studentenwerk-berlin.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Bielefeld<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Universitätsstraße 25<br />

33615 Bielefeld<br />

Postfach 10 02 03 Tel. (05 21) 1 06-02<br />

33502 Bielefeld Fax (05 21) 1 06-41 21<br />

Mitglieder<br />

285


Mitglieder<br />

286<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-Soz. Günther Remmel Tel. (05 21) 1 06-41 20<br />

www.studentenwerk-bielefeld.de<br />

E-Mail: studentenwerk@uni-bielefeld.de<br />

� Akademisches Förderungswerk Bochum<br />

- <strong>Studentenwerk</strong> -<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Universitätsstraße 150<br />

44801 Bochum<br />

Postfach 10 01 33 Tel. (02 34) 32-1 10 10<br />

44701 Bochum Fax (02 34) 32-1 40 10<br />

Geschäftsführer:<br />

Jörg Lüken Tel. (02 34) 32-1 11 00<br />

www.akafoe.de<br />

E-Mail: akafoe@akafoe.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Bonn<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Nassestraße 11 Tel. (02 28) 7 37-1 02<br />

53113 Bonn Fax (02 28) 7 37-1 04<br />

Geschäftsführer:<br />

Assessor jur. Ansgar Schuldenzucker Tel. (02 28) 7 37-1 01<br />

www.uni-bonn.de/studentenwerk<br />

E-Mail: studentenwerk@uni-bonn.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Braunschweig<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Katharinenstraße 1<br />

38106 Braunschweig<br />

Postfach 45 38 Tel. (05 31) 3 91-48 07<br />

38035 Braunschweig Fax (05 31) 3 91-48 48<br />

Geschäftsführer:<br />

Assessor jur. Reginald Rüter Tel. (05 31) 3 91-48 01<br />

www.tu-bs.de/swbs<br />

E-Mail: info@sw-bs.de


� <strong>Studentenwerk</strong> Bremen<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Bibliothekstraße 3<br />

28359 Bremen<br />

Postfach 33 04 49 Tel. (04 21) 22 01-0<br />

28334 Bremen Fax (04 21) 22 01-1 95<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-Betriebsw.<br />

Heinz-Ludwig Mohrmann Tel. (04 21) 22 01-1 00<br />

www.studentenwerk.bremen.de<br />

E-Mail: postmaster@studentenwerk.bremen.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Chemnitz-Zwickau<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Thüringer Weg 3<br />

09126 Chemnitz<br />

Postfach 10 32 Tel. (03 71) 56 28-1 00<br />

09010 Chemnitz Fax (03 71) 56 28-1 02<br />

Geschäftsführer:<br />

Diplomlehrer Dirk Hammer Tel. (03 71) 56 28-1 13<br />

www.tu-chemnitz.de/stuwe<br />

E-Mail: stuwe.info@swcz.smwk.sachsen.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Clausthal<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Gerhard-Rauschenbach-Straße 4<br />

38678 Clausthal-Zellerfeld<br />

Postfach 12 64 Tel. (0 53 23) 72 72-00<br />

38670 Clausthal-Zellerfeld Fax (0 53 23) 72 72-49<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-Sozialw. Jürgen Graf Tel. (0 53 23) 72 72-01<br />

http://studentenwerk.tu-clausthal.de<br />

E-Mail: studentenwerk@tu-clausthal.de<br />

Mitglieder<br />

287


Mitglieder<br />

288<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Darmstadt<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Alexanderstraße 4<br />

64283 Darmstadt<br />

Postfach 10 13 21 Tel. (0 61 51) 16 22 10<br />

64213 Darmstadt Fax (0 61 51) 16 38 57<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-Volksw. Gundolf Weibel Tel. (0 61 51) 16 2-210<br />

www.studentenwerkdarmstadt.de<br />

E-Mail: stw@studentenwerkdarmstadt.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Dortmund<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Vogelpothsweg 85<br />

44227 Dortmund<br />

Postfach 50 02 48 Tel. (02 31) 7 55-56 99<br />

44202 Dortmund Fax (02 31) 75 40 60<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-Kfm. Rainer Niebur Tel. (02 31) 7 55-36 00/1<br />

www.stwdo.de<br />

E-Mail: info@stwdo.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Dresden<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Fritz-Löffler-Straße 18 Tel. (03 51) 46 97 50<br />

01069 Dresden Fax (03 51) 4 71 81 54<br />

Geschäftsführer:<br />

Dr. Rudolf Pörtner Tel. (03 51) 4 69 78 15<br />

www.studentenwerk-dresden.de<br />

E-Mail: info@swdd.tu-dresden.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Düsseldorf<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Universitätsstraße 1 Tel. (02 11) 81-15 77 7<br />

40225 Düsseldorf Fax (02 11) 81-15 77 8<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-Kfm. Manfred Losen Tel. (02 11) 81-1 32 98


www.studentenwerk-duesseldorf.de<br />

E-Mail: info@studentenwerk-duesseldorf.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Erfurt-Ilmenau<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Nordhäuser Straße 63<br />

99089 Erfurt<br />

Postfach 10 16 17 Tel. (03 61) 7 37-18 00<br />

99016 Erfurt Fax (03 61) 7 37-19 90<br />

Geschäftsführer:<br />

Dr. Rolf Pfeifer-Will Tel. (03 61) 7 37-18 01<br />

www.studentenwerk-erfurt-ilmenau.de<br />

E-Mail: stw.ef-il@swe.uni-erfurt.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Erlangen-Nürnberg<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Langemarckplatz 4<br />

91054 Erlangen<br />

Postfach 32 08 Tel. (0 91 31) 80 02-0<br />

91020 Erlangen Fax (0 91 31) 80 02-18<br />

Geschäftsführer:<br />

Joachim Gollwitzer Tel. (0 91 31) 80 02-10<br />

www.studentenwerk.uni-erlangen.de<br />

E-Mail: stw.orb@stw.uni-erlangen.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Essen-Duisburg<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Reckhammerweg 1<br />

45141 Essen<br />

Postfach 10 37 31 Tel. (02 01) 8 20 10-0<br />

45127 Essen Fax (02 01) 8 20 10-19<br />

Geschäftsführerin:<br />

Dipl.-Phys., Dipl.-Kff.<br />

Katja Linder Tel. (02 01) 8 20 10-10<br />

www.studentenwerk.essen-duisburg.de<br />

E-Mail: gf@stw.essen-duisburg.de<br />

Mitglieder<br />

289


Mitglieder<br />

290<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Frankfurt am Main<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Bockenheimer Landstraße 133<br />

60325 Frankfurt am Main<br />

Postfach 90 04 60 Tel. (0 69) 7 98-2 30 01<br />

60444 Frankfurt am Main Fax (0 69) 7 98-2 30 57<br />

Geschäftsführer:<br />

kommissarisch<br />

Gerd Zoller Tel. (0 69) 7 98-2 30 00<br />

www.studentenwerk-frankfurt-main.de<br />

E-Mail: <strong>Studentenwerk</strong>@stwf.uni-frankfurt.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Frankfurt (Oder)<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Paul-Feldner-Straße 8 Tel. (03 35) 5 65 09-0<br />

15230 Frankfurt (Oder) Fax (03 35) 5 65 09-99<br />

Geschäftsführerin:<br />

Dr. oec. Ulrike Hartmann Tel. (03 35) 5 65 09-10<br />

www.studentenwerk-frankfurt.de<br />

E-Mail: gf@studentenwerk-frankfurt.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Freiberg<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Petersstraße 5<br />

09599 Freiberg<br />

Postfach 15 52 Tel. (0 37 31) 26 24 21<br />

09585 Freiberg Fax (0 37 31) 26 24 22<br />

Geschäftsführer:<br />

Dr.-Ing. Stephan Fischer Tel. (0 37 31) 26 24 21<br />

www.studentenwerk.tu-freiberg.de<br />

E-Mail: <strong>Studentenwerk</strong>Freiberg@swfg.smwk.sachsen.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Freiburg<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Schreiberstraße 12-16<br />

79098 Freiburg


Postfach 56 09 Tel. (07 61) 21 01-1<br />

79023 Freiburg Fax (07 61) 21 01-303<br />

Geschäftsführer:<br />

MBA, Dipl.-Betriebsw. Clemens Metz Tel. (07 61) 21 01-2 10<br />

www.studentenwerk.uni-freiburg.de<br />

E-Mail: swfr@studentenwerk.uni-freiburg.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Gießen<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Otto-Behaghel-Straße 23-27<br />

35394 Gießen<br />

Postfach 11 11 29 Tel. (06 41) 4 00 08-0<br />

35356 Gießen Fax (06 41) 4 00 08-1 09<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-oec. Ralf Stobbe Tel. (06 41) 4 00 08-1 01<br />

www.uni-giessen.de/studentenwerk<br />

E-Mail: studentenwerk@studwerk.uni-giessen.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Göttingen<br />

Stiftung des öffentlichen Rechts<br />

Platz der Göttinger Sieben 4<br />

37073 Göttingen<br />

Postfach 38 51 Tel. (05 51) 39 51-01/-02<br />

37028 Göttingen /-03<br />

Fax (05 51) 39-51 86<br />

Geschäftsführerin:<br />

Dipl.-Ök. Christina Wathling-Peters Tel. (05 51) 39-51 01<br />

www.studentenwerk-goettingen.de<br />

E-Mail: info@studentenwerk-goettingen.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Greifswald<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Am Schießwall 1-4<br />

17489 Greifswald<br />

Postfach 11 05 Tel. (0 38 34) 86 17 00<br />

17464 Greifswald Fax (0 38 34) 86 17 02<br />

Mitglieder<br />

291


Mitglieder<br />

292<br />

Geschäftsführerin:<br />

Dr. rer. pol. Cornelia Wolf-Körnert Tel. (0 38 34) 86 17 01<br />

www.studentenwerk-greifswald.de<br />

E-Mail: info@studentenwerk-greifswald.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Halle<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Wolfgang-Langenbeck-Straße 5<br />

06120 Halle (Saale)<br />

Postfach 11 05 41 Tel. (03 45) 68 47-0<br />

06019 Halle (Saale) Fax (03 45) 6 84 75 02<br />

Geschäftsführer:<br />

Dr. Volkmar Thom Tel. (03 45) 6 84 75 00<br />

www.studentenwerk-halle.de<br />

E-Mail: geschaeftsfuehrung@studentenwerk-halle.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Hamburg<br />

(ab 1.8.2005 Studierendenwerk Hamburg)<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Von-Melle-Park 2<br />

20146 Hamburg<br />

Postfach 13 09 51 Tel. (0 40) 4 19 02-0<br />

20109 Hamburg Fax (0 40) 4 19 02-1 00<br />

Geschäftsführerin:<br />

Dr. Ulrike Pfannes Tel. (0 40) 4 19 02-2 32<br />

www.studentenwerk-hamburg.de<br />

E-Mail: studentenwerk@studentenwerk-hamburg.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Hannover<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Jägerstraße 3-5<br />

30167 Hannover<br />

Postfach 58 20 Tel. (05 11) 76-8 80 22<br />

30058 Hannover Fax (05 11) 76-8 89 49<br />

Geschäftsführer:<br />

Assessor Eberhard Hoffmann<br />

M.A. rer. soc., M.A. rer. publ. Tel. (05 11) 76-8 80 20


www.studentenwerk-hannover.de<br />

E-Mail: info@studentenwerk-hannover.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Heidelberg<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Marstallhof 1-5 Tel. (0 62 21) 54-0<br />

69117 Heidelberg Fax (0 62 21) 54-27 41<br />

Geschäftsführer:<br />

Assessor jur. Dieter Gutenkunst Tel. (0 62 21) 54-26 40<br />

www.studentenwerk.uni-heidelberg.de<br />

E-Mail: gf.stw@urz.uni-heidelberg.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Hohenheim<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Kirchnerstraße 5<br />

70599 Stuttgart<br />

Postfach 70 05 62 Tel. (07 11) 4 59-27 82<br />

70574 Stuttgart Fax (07 11) 4 59-42 35<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-Ing. Adolf Neubauer Tel. (07 11) 4 59-35 62<br />

www.uni-hohenheim.de<br />

E-Mail: swho@uni-hohenheim.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Jena-Weimar<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Philosophenweg 22<br />

07743 Jena<br />

Postfach 10 08 22 Tel. (0 36 41) 93 05 00<br />

07708 Jena Fax (0 36 41) 93 05 02<br />

Geschäftsführer:<br />

Dr. Ralf Schmidt-Röh Tel. (0 36 41) 93 05 00<br />

www.studentenwerk.uni-jena.de<br />

E-Mail: stw@stw.uni-jena.de<br />

� Studierendenwerk Kaiserslautern<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Erwin-Schrödinger-Straße, Geb. 30<br />

67663 Kaiserslautern<br />

Mitglieder<br />

293


Mitglieder<br />

294<br />

Postfach 30 49 Tel. (06 31) 2 39 23<br />

67653 Kaiserslautern Fax (06 31) 2 05-48 56<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-Betriebsw. Jürgen Klomann Tel. (06 31) 2 05-22 27<br />

www.uni-kl.de/<strong>Studentenwerk</strong><br />

E-Mail: studwerk@rhrk.uni-kl.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Karlsruhe<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Adenauerring 7 Tel. (07 21) 69 09-0<br />

76131 Karlsruhe Fax (07 21) 69 09-2 92<br />

Geschäftsführer:<br />

Assessor jur. Hartmut F. Igney Tel. (07 21) 69 09-1 00<br />

www.studentenwerk-karlsruhe.de<br />

E-Mail: info@studentenwerk-karlsruhe.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Kassel<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Wolfhager Straße 10<br />

34117 Kassel<br />

Postfach 10 36 60 Tel. (05 61) 8 04-25 50<br />

34036 Kassel Fax (05 61) 8 04-35 20<br />

Geschäftsführerin:<br />

Assessorin Christina Walz Tel. (05 61) 8 04-25 85<br />

www.uni-kassel.de/stw<br />

E-Mail: verwaltg@studentenwerk.uni-kassel.de<br />

� Studierendenwerk Koblenz<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Universitätsstraße 1 Tel. (02 61) 287-11 00<br />

56070 Koblenz Fax (02 61) 287-11 01<br />

Geschäftsführerin:<br />

Dipl.-Verw.wiss., Verw.ass.<br />

Gabriele V. Riedle-Müller Tel. (02 61) 287-11 02<br />

www.studierendenwerk-koblenz.de<br />

E-Mail: info@studierendenwerk-koblenz.de


� Kölner <strong>Studentenwerk</strong><br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Universitätsstraße 16<br />

50937 Köln<br />

Postfach 41 05 69 Tel. (02 21) 9 42 65-1 00<br />

50865 Köln Fax (02 21) 9 42 65-1 15<br />

Geschäftsführer:<br />

Dr. Peter Schink Tel. (02 21) 9 42 65-1 12<br />

www.koelner-studentenwerk.de<br />

E-Mail: info@kstw.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Konstanz<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Universitätsstraße 10 Tel. (0 75 31) 88-39 46<br />

78464 Konstanz Fax (0 75 31) 88-39 99<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-Verw.wiss. Volker Kiefer Tel. (0 75 31) 88-39 45<br />

www.uni-konstanz.de/studentenwerk<br />

E-Mail: studentenwerk.konstanz@uni-konstanz.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Leipzig<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Goethestraße 6<br />

04109 Leipzig<br />

Postfach 10 09 28 Tel. (03 41) 9 65 95<br />

04009 Leipzig Fax (03 41) 9 65 96 84<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-oec. Frank Kießling Tel. (03 41) 9 65 96 60<br />

www.studentenwerk-leipzig.de<br />

E-Mail: info@studentenwerk-leipzig.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Magdeburg<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Johann-Gottlob-Nathusius-Ring 5<br />

(Wohnheim 7)<br />

39106 Magdeburg<br />

Mitglieder<br />

295


Mitglieder<br />

296<br />

Postfach 40 53 Tel. (03 91) 67 03<br />

39015 Magdeburg Fax (03 91) 6 71 15 55<br />

Geschäftsführerin:<br />

kommissarisch<br />

Dr. Gabriele Tomas Tel. (03 91) 6 71 83 60<br />

www.studentenwerk-magdeburg.de<br />

E-Mail: geschaeftsfuehrung@studentenwerk-magdeburg.de<br />

� Studierendenwerk Mainz<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Staudingerweg 21 Tel. (0 61 31) 3 92 49 10<br />

55128 Mainz Fax (0 61 31) 3 92 49 07<br />

Geschäftsführer:<br />

Rechtsanwalt Helmut Klemm Tel. (0 61 31) 3 92 49 10<br />

www.studierendenwerk-mainz.de<br />

E-Mail: Stwmz@mail.uni-mainz.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Mannheim<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

L 7, 8<br />

68161 Mannheim<br />

Postfach 10 30 37 Tel. (06 21) 2 92-0<br />

68030 Mannheim Fax (06 21) 2 92-10 27<br />

Geschäftsführer:<br />

Dr. Jens Schröder Tel. (06 21) 2 92-29 45<br />

www.studentenwerk-mannheim.de<br />

E-Mail: info@studentenwerk-mannheim.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Marburg<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Erlenring 5<br />

35037 Marburg<br />

Postfach 22 80 Tel. (0 64 21) 2 96-0<br />

35010 Marburg Fax (0 64 21) 2 96-2 52<br />

Geschäftsführer:<br />

Dr. Uwe Grebe Tel. (0 64 21) 2 96-1 11


www.uni-marburg.de/stw<br />

E-Mail: <strong>Studentenwerk</strong>-Marburg@staff.uni-marburg.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> München<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Leopoldstraße 15<br />

80802 München<br />

Postfach 40 18 25 Tel. (0 89) 3 81 96-0<br />

80718 München Fax (0 89) 3 81 96-1 33<br />

Geschäftsführer:<br />

kommissarisch<br />

Dipl. Kfm. Armin Rosch Tel. (0 89) 3 81 96-2 71/2<br />

www.studentenwerk.mhn.de<br />

E-Mail: stuwerk@studentenwerk.mhn.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Münster<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Bismarckallee 5<br />

48151 Münster<br />

Postfach 76 29 Tel. (02 51) 83 7-0<br />

48041 Münster Fax (02 51) 83 7 92 07<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-Kfm. Peter Haßmann Tel. (02 51) 83 7 95 11<br />

www.studentenwerk-muenster.de<br />

E-Mail: geschaeftsfuehrer@studentenwerk-muenster.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Niederbayern/Oberpfalz<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Albertus-Magnus-Straße 4 Tel. (09 41) 9 43-22 01<br />

93053 Regensburg Fax (09 41) 9 43-19 37<br />

Geschäftsführer:<br />

Assessor jur. Roland Greß Tel. (09 41) 9 43-22 00<br />

www.studentenwerk.uni-regensburg.de<br />

E-Mail: stwno@studentenwerk.uni-regensburg.de<br />

Mitglieder<br />

297


Mitglieder<br />

298<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Oberfranken<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Universitätsstraße 30<br />

95447 Bayreuth<br />

Postfach 10 11 15 Tel. (09 21) 55 59 00<br />

95411 Bayreuth Fax (09 21) 55 59 99<br />

Geschäftsführer:<br />

Assessor jur. Josef Tost Tel. (09 21) 55 59 51<br />

www.swo.uni-bayreuth.de<br />

E-Mail: post@swo.uni-bayreuth.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Oldenburg<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Uhlhornsweg 49-55<br />

26129 Oldenburg<br />

Postfach 45 60 Tel. (04 41) 7 98-27 09<br />

26035 Oldenburg Fax (04 41) 7 98-26 15<br />

Geschäftsführer:<br />

Rechtsanwalt Gerhard Kiehm Tel. (04 41) 7 98-27 10<br />

www.uni-oldenburg.de/swo<br />

E-Mail: info@sw-ol.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Osnabrück<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Ritterstraße 10<br />

49074 Osnabrück<br />

Postfach 37 49 Tel. (05 41) 3 31 07-0<br />

49027 Osnabrück Fax (05 41) 3 31 07-31<br />

Geschäftsführerin:<br />

Dipl.-Sozialwirtin<br />

Birgit Bornemann Tel. (05 41) 3 31 07-10<br />

www.studentenwerk.uni-osnabrueck.de<br />

E-Mail: studentenwerk@uni-osnabrueck.de


� <strong>Studentenwerk</strong> Paderborn<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Warburger Straße 100 Tel. (0 52 51) 60 31 18<br />

33098 Paderborn Fax (0 52 51) 60 38 60<br />

Geschäftsführer:<br />

Johannes Freise Tel. (0 52 51) 60-31 00<br />

www.studentenwerk-pb.de<br />

E-Mail: info@studentenwerk-pb.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Potsdam<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Friedrich-Ebert-Straße 4<br />

14467 Potsdam<br />

Postfach 60 13 53 Tel. (03 31) 37 06-0<br />

14413 Potsdam Fax (03 31) 37 06-1 25<br />

Geschäftsführerin:<br />

Diplomwirtsch. Karin Bänsch Tel. (03 31) 37 06-1 00<br />

www.studentenwerk-potsdam.de<br />

E-Mail: post@studentenwerk-potsdam.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Rostock<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

St.-Georg-Straße 104-107 Tel. (03 81) 45 92-6 00<br />

18055 Rostock Fax (03 81) 45 92-6 38<br />

Geschäftsführer:<br />

Dr. Dieter Stoll Tel. (03 81) 45 92-8 40<br />

www.studentenwerk-rostock.de<br />

E-Mail: gf@studentenwerk-rostock.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> im Saarland e.V.<br />

Universität, Gebäude 28 Tel. (06 81) 3 02-28 00<br />

66123 Saarbrücken Fax (06 81) 3 02-28 90<br />

Geschäftsführerin:<br />

Dipl.-Kff. Anne-Marie Oswald Tel. (06 81) 3 02-28 01<br />

www.studentenwerk-saarland.de<br />

E-Mail: a.oswald@studentenwerk-saarland.de<br />

Mitglieder<br />

299


Mitglieder<br />

300<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Schleswig-Holstein<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Westring 385<br />

24118 Kiel<br />

Postfach 41 69 Tel. (04 31) 88 16-0<br />

24040 Kiel Fax (04 31) 80 54 16<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-Ing. oec. Günter Kellotat Tel. (04 31) 88 16-1 35<br />

www.studentenwerk-s-h.de<br />

E-Mail: <strong>Studentenwerk</strong>.S-H@t-online.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Siegen<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Herrengarten 5<br />

57072 Siegen<br />

Postfach 10 02 20 Tel. (02 71) 7 40-0<br />

57002 Siegen Fax (02 71) 7 40-49 71<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-Soz.päd. Detlef Rujanski Tel. (02 71) 7 40-48 82/3<br />

www.uni-siegen.de/~stw<br />

E-Mail: info@studentenwerk.uni-siegen.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Stuttgart<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Höhenstraße 10<br />

70736 Fellbach<br />

Postfach 20 69 Tel. (07 11) 95 74-4 10<br />

70710 Fellbach Fax (07 11) 95 74-4 00<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-Betriebsw. Christoph Hartmeier Tel. (07 11) 95 74-4 06<br />

www.sws-internet.de<br />

E-Mail: studentenwerk@sws-internet.de<br />

� Studierendenwerk Trier<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Universitätsring 12 a<br />

54296 Trier


Postfach 38 25 Tel. (06 51) 2 01 35 60<br />

54826 Trier Fax (06 51) 2 01 39 18<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-Ing. Andreas Wagner Tel. (06 51) 2 01 35 61<br />

www.studierendenwerk-trier.de<br />

E-Mail: welcome@studierendenwerk-trier.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Tübingen<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Wilhelmstraße 15 Tel. (0 70 71) 29-7 38 30<br />

72074 Tübingen Fax (0 70 71) 29-38 36<br />

Geschäftsführer:<br />

Eberhard Raaf Tel. (0 70 71) 29-7 38 31<br />

www.studentenwerk.uni-tuebingen.de<br />

E-Mail: studentenwerk@studentenwerk.uni-tuebingen.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Ulm<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

James-Franck-Ring 8<br />

89081 Ulm<br />

89069 Ulm Tel. (07 31) 50-2 38 10<br />

(Großkundenanschrift) Fax (07 31) 50-2 38 31<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-Ing. Günter Skrzeba Tel. (07 31) 50-2 38 10<br />

www.uni-ulm.de/uni/studentenwerk<br />

E-Mail: stw-ulm@uni-ulm.de<br />

� Studierendenwerk Vorderpfalz<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Im Fort 7 Tel. (0 63 41) 91 79-0<br />

76829 Landau Fax (0 63 41) 8 40 69<br />

Geschäftsführer:<br />

Dieter Reddig Tel. (0 63 41) 91 79-23<br />

www.studierendenwerk-vorderpfalz.de<br />

E-Mail: info@studierendenwerk-vorderpfalz.de<br />

Mitglieder<br />

301


Mitglieder<br />

302<br />

� Hochschulwerk Witten/Herdecke e.V.<br />

Alfred-Herrhausen-Straße 50 Tel. (0 23 02) 9 26-8 40/1<br />

58455 Witten Fax (0 23 02) 9 26-8 39<br />

Die Geschäftsführung wird durch den Vorstand<br />

wahrgenommen.<br />

www.hochschulwerk.de<br />

E-Mail: hsw@uni-wh.de<br />

� <strong>Studentenwerk</strong> Würzburg<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Am Studentenhaus Tel. (09 31) 80 05-0<br />

97072 Würzburg Fax (09 31) 80 05-2 14<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-Kfm. Michael Ullrich Tel. (09 31) 80 05-2 00<br />

www.studentenwerk-wuerzburg.de<br />

E-Mail: info@studentenwerk-wuerzburg.de<br />

� Hochschul-Sozialwerk Wuppertal<br />

- <strong>Studentenwerk</strong> -<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

Max-Horkheimer-Straße 15<br />

42119 Wuppertal<br />

Postfach 10 12 43 Tel. (02 02) 4 39-25 61/2<br />

42012 Wuppertal Fax (02 02) 4 39-25 68<br />

Geschäftsführer:<br />

Assessor jur. Fritz Berger-Marchand Tel. (02 02) 4 39-25 62<br />

www.hsw.uni-wuppertal.de<br />

E-Mail: hsw@uni-wuppertal.de


VORSTAND<br />

Stand: Juli 2005<br />

Präsident:<br />

Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens, Paderborn<br />

Vizepräsidenten:<br />

Prof. Dr. Marion Schick, München<br />

Steffen Krach, Berlin<br />

weitere Mitglieder:<br />

Heiner Fechner, Potsdam<br />

Prof. Dr. Hans Lilie, Halle<br />

Eberhard Raaf, Tübingen<br />

Günther Remmel, Bielefeld<br />

Christoph Ripp, Köln<br />

Dr. Ralf Schmidt-Röh, Jena<br />

Vorstand<br />

303


Kuratorium<br />

304<br />

KURATORIUM<br />

Stand: Juli 2005<br />

1. Mitglieder von Amts wegen:<br />

der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK),<br />

Prof. Dr. Peter Gaehtgens<br />

Vorsitzender des Kuratoriums<br />

die Bundesministerin für Bildung und Forschung (BMBF),<br />

Edelgard Bulmahn<br />

ständiger Vertreter: MinDir Christoph Ehrenberg, BMBF<br />

die Präsidentin der Ständigen Konferenz der Kultusminister der<br />

Länder (KMK),<br />

Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka<br />

ständiger Vertreter: MinRat Leo Pfennig, KMK<br />

für den Präsidenten des Deutschen Städtetags,<br />

Niclas Stucke<br />

der Präsident des Deutschen Akademischen Austauschdienstes<br />

(DAAD),<br />

Prof. Dr. Theodor Berchem<br />

ständige Vertreterin: Dr. Annette Julius, DAAD<br />

2. Vom Vorstand berufene Vertreter:<br />

Dr. Christoph Anz, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände<br />

(BDA)<br />

Isabelle Butz, Ring Christlich Demokratischer Studierender (RCDS)<br />

ständiger Vertreter: Jan Sijbrandij, RCDS<br />

Prof. Dr. Jörg Friedrich, Johannes Gutenberg-Universität Mainz,<br />

nominiert von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)<br />

Markus Hintze, PDS-Hochschulgruppen<br />

Gerd Köhler, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)<br />

Hellmut Königshaus, Mitglied des Deutschen Bundestags, FDP<br />

Monika Lazar, Mitglied des Deutschen Bundestags, Bündnis 90/<br />

Die Grünen<br />

Rudi Mewes, Bündnis grün-alternativer Hochschulgruppen


Thomas Rachel, Mitglied des Deutschen Bundestags, CDU/CSU<br />

Pierre Richter, Centre Régional des Œuvres Universitaires et<br />

Scolaires (CROUS), Montpellier<br />

Dr. Lukas Rölli, Forum Hochschule und Kirche<br />

ständiger Vertreter:<br />

Dr. Uwe Karsten Plisch, Evangelische StudentInnengemeinde (ESG)<br />

Ingrid Sehrbrock, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)<br />

ständiger Vertreter: Joachim Koch-Bantz, DGB<br />

Simone Szurmant, Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen<br />

(LHG)<br />

Dr. Johann-Peter Schäfer, Kanzler der Universität Siegen<br />

Jörg Tauss, Mitglied des Deutschen Bundestags, SPD<br />

Daniel Thürauf, JUSO-Hochschulgruppen<br />

Sascha Vogt, freier zusammenschluß von studentInnenschaften (fzs)<br />

ständige Vertreterin: Cornelia Hirsch (fzs)<br />

ständiger Gast:<br />

Prof. Dr. Helmut Ruppert<br />

Vizepräsident der HRK für Lehre, Studium und studentische Angelegenheiten<br />

Kuratorium<br />

305


Länderrat<br />

306<br />

LÄNDERRAT<br />

Stand: April 2005<br />

Baden-Württemberg Hartmut F. Igney, StW Karlsruhe<br />

Bayern Joachim Gollwitzer, StW Erlangen-<br />

Nürnberg<br />

Berlin Petra Mai-Hartung, StW Berlin<br />

Brandenburg Karin Bänsch, StW Potsdam<br />

Bremen Heinz-Ludwig Mohrmann, StW Bremen<br />

Hamburg Dr. Ulrike Pfannes, StW Hamburg<br />

Hessen Christina Walz, StW Kassel<br />

Mecklenburg-Vorpommern Dr. Dieter Stoll, StW Rostock<br />

Niedersachsen Eberhard Hoffmann, StW Hannover<br />

Nordrhein-Westfalen Günther Remmel, StW Bielefeld<br />

Rheinland-Pfalz Gabriele V. Riedle-Müller, StW Koblenz<br />

Saarland Anne-Marie Oswald, StW im Saarland<br />

Sachsen Frank Kießling, StW Leipzig<br />

Sachsen-Anhalt Dr. Volkmar Thom, StW Halle<br />

Schleswig-Holstein Günter Kellotat, StW Schleswig-Holstein<br />

Thüringen Dr. Ralf Schmidt-Röh, StW Jena-Weimar


SPRECHERRAT DES STUDIERENDENRATS<br />

Stand: Juni 2005<br />

Kay Benscheidt, Dortmund<br />

Stanislaw Bondarew, Dresden<br />

Christoph Friederich, Rostock<br />

Jens Liebau, Darmstadt<br />

René Voss, Bochum<br />

Sprecherrat des Studierendenrats<br />

307


Ausschüsse<br />

308<br />

MITGLIEDER DER AUSSCHÜSSE<br />

Stand: April 2005<br />

Ausschuss Beratung und Soziale Dienste<br />

Riedle-Müller, Gabriele STW Koblenz Vorsitzende<br />

Klink, Michael STW Braunschweig<br />

Mittring, Beate STW München<br />

Pahlke, Ulrich STW Clausthal<br />

Dr. Schink, Peter Kölner STW<br />

Schumann, Wilfried STW Oldenburg<br />

Wilken, Linda STW Hannover<br />

Wrobel, Swantje STW Bremen<br />

studentische Vertreter/innen<br />

Leidinger, Martin Kassel<br />

Riewe, Florian Marburg<br />

Ausschuss Internationales<br />

Berger-Marchand, Fritz STW Wuppertal Vorsitzender<br />

Gollwitzer, Joachim STW Erlangen-Nürnberg<br />

Heyberger, Renate STW Freiburg<br />

Max, Michael STW Hohenheim<br />

Nebel, Matthias STW München<br />

Rüter, Reginald STW Braunschweig<br />

Skrzeba, Günter STW Ulm<br />

Walz, Christina STW Kassel<br />

studentische Vertreter/innen<br />

Glembek, Johannes Dieter Trier<br />

Hanrath, Yvonne Aachen<br />

Ausschuss Kultur<br />

Freise, Johannes STW Paderborn Vorsitzender<br />

Bornemann, Birgit STW Osnabrück<br />

Gutenkunst, Dieter STW Heidelberg<br />

Igney, Hartmut F. STW Karlsruhe


Mohrmann, Heinz-Ludwig STW Bremen<br />

Pieske, Diethard STW Schleswig-Holstein<br />

Schmalz, Thomas STW Freiberg<br />

Seifert, Ulrich AkaFö Bochum<br />

studentische Vertreter/innen<br />

Geiße, Michael Weimar<br />

Wiszniewski, Patricia Berlin<br />

Ausschuss Recht und Personal<br />

Kiehm, Gerhard STW Oldenburg Vorsitzender<br />

Altringer, Jürgen STW Chemnitz-Zwickau<br />

Ballreich, Doris STW Freiburg<br />

Eiden, Josef STW Trier<br />

Heinze, Gabriela STW Paderborn<br />

Höfer, Dagmar STW Hamburg<br />

Ladenthin, Ingrid STW Rostock<br />

Mai-Hartung, Petra STW Berlin<br />

studentische Vertreter/innen<br />

Lüdecke, Christoph Freiberg<br />

Voss, René Bochum<br />

Ausschuss Studienfinanzierung<br />

Dr. Pörtner, Rudolf STW Dresden Vorsitzender<br />

Dr. Brickwell, Andreas STW Berlin<br />

Greß, Roland STW Niederbayern/Oberpfalz<br />

Hartmann, Friedhelm STW Göttingen<br />

Dr. Hartmann, Ulrike STW Frankfurt (Oder)<br />

Krebs, Gottfried STW Jena-Weimar<br />

Thelen, Wolfgang STW Freiburg<br />

Wölffing, Wolff STW München<br />

studentische Vertreter/innen<br />

Dahm, Jochen Münster<br />

Hirsch, Nele Jena<br />

Ausschüsse<br />

309


Ausschüsse<br />

310<br />

Ausschuss Verpflegung<br />

Kellotat, Günter STW Schleswig-Holstein Vorsitzender<br />

Hartmeier, Christoph STW Stuttgart<br />

Leppi, Frank Kölner STW<br />

Oelkers, Dirk STW Göttingen<br />

Oswald, Anne-Marie STW im Saarland<br />

Dr. Pfannes, Ulrike STW Hamburg<br />

Stobbe, Ralf STW Gießen<br />

Dr. Thom, Volkmar STW Halle<br />

studentische Vertreter/innen<br />

Mewes, Rudi Münster<br />

Roll, Christopher Rostock<br />

Ausschuss Wirtschaftsfragen<br />

Hoffmann, Eberhard STW Hannover Vorsitzender<br />

Czypionka, Johannes STW Niederbayern-Oberpfalz<br />

Kiefer, Volker STW Konstanz<br />

Lüken, Jörg AkaFö Bochum<br />

Schreiber, Sigrid STW Bielefeld<br />

Wathling-Peters, Christina STW Göttingen<br />

Dr. Wolf-Körnert, Cornelia STW Greifswald<br />

studentische Vertreter/innen<br />

Stiegler, Kurt Münster<br />

Thom, Patrick Dresden<br />

Ausschuss Wohnen<br />

Dr. Pfeifer-Will, Rolf STW Erfurt-Ilmenau Vorsitzender<br />

Dauber-Primaveßy, Adolf STW Mainz<br />

Gierke, Helmut STW München<br />

Jochens, Holger STW Schleswig-Holstein<br />

Kießling, Frank STW Leipzig<br />

Lichtenfeld, Ulrich STW Magdeburg<br />

Weibel, Gundolf STW Darmstadt<br />

studentische Vertreter/innen<br />

Hildenbrand, Bianca Darmstadt<br />

Senftleben, Thomas Bochum


Beirat der Informations- und Beratungsstelle<br />

Studium und Behinderung<br />

Dr. Grebe, Uwe STW Marburg Vorsitzender<br />

Baus, Harry AkaFö Bochum<br />

Blersch, Marlies STW Berlin<br />

Dr. Bürger, Irma Universität Potsdam<br />

Greß, Roland STW Niederbayer/Oberpfalz<br />

Hendeß, Wiebke STW Oldenburg<br />

Lehnstaedt, Dr. Kurt LMU München<br />

Rothenberg, Birgit Universität Dortmund<br />

Prof. Dr. Wünschmann, Technische Universität Dresden<br />

Wolfgang<br />

studentische Vertreter/innen<br />

Gloger, Karin Maria Berlin<br />

Schaßberger, Margrit Kassel<br />

Experten/innen<br />

Drebes, Sven BAG behinderter, chronisch kranker und<br />

nichtbehinderter Studierender<br />

Görtemaker, Gerd AG der Schwerbehindertenvertretungen<br />

des Bundes und der Länder (BMWA)<br />

Kammerbauer, Andreas Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter<br />

StudentInnen und AbsolventInnen<br />

(BHSA)<br />

Ressel, Harald Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />

(BMBF)<br />

Richter, Michael Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten<br />

in Studium und Beruf (DVBS)<br />

Schwarzbach, Reiner Zentralstelle für Arbeitsvermittlung der<br />

Bundesagentur für Arbeit (ZAV)<br />

Ausschüsse<br />

311


Geschäftsstelle<br />

312<br />

GESCHÄFTSSTELLE<br />

Stand: Juni 2005<br />

Seit Beginn des Jahres 2003 befindet sich das Deutsche <strong>Studentenwerk</strong><br />

in Berlin. Zwei Referate – Wirtschaftsfragen und Internationale Beziehungen<br />

– sind in Bonn verblieben, so dass die gute Zusammenarbeit<br />

mit anderen Hochschulverbänden und Bundesministerien, die weiterhin<br />

ihren Sitz in Bonn haben, garantiert ist.<br />

Geschäftsstelle <strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong><br />

Monbijouplatz 11<br />

10178 Berlin<br />

Tel.: 030/29 77 27-0<br />

Fax: 030/29 77 27-99<br />

E-Mail: dsw@studentenwerke.de<br />

www.studentenwerke.de<br />

Generalsekretär Dipl.-Volksw., Dipl.-Kfm., Dipl.-Hdl.<br />

Achim Meyer auf der Heyde<br />

Tel.: 030/29 77 27-12<br />

E-Mail: Achim.Meyer-auf-der-Heyde@<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e.de<br />

Stellvertretende Dipl.-Päd.<br />

Generalsekretärin Andrea Hoops<br />

Tel.: 030/29 77 27-14<br />

E-Mail: Andrea.Hoops@<strong>Studentenwerk</strong>e.de<br />

Referat Dipl.-Kfm./Dipl.-Volksw.<br />

Allgemeine Verwaltung/ Georg Schlanzke<br />

Wohnen Tel.: 030/29 77 27-80<br />

E-Mail: Georg.Schlanzke@<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e.de<br />

Referat Stefan Grob M.A.<br />

Presse- und Öffentlich- Tel.: 030/29 77 27-20<br />

keitsarbeit/Kultur E-Mail: Stefan.Grob@<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e.de


Referat Studienfinanzierung<br />

Rechtsfragen und Rechtsanwalt<br />

Studienfinanzierung Bernhard Liebscher<br />

Tel.: 030/29 77 27-30<br />

E-Mail: Bernhard.Liebscher@<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e.de<br />

Rechtsfragen<br />

Assessorin<br />

Stefanie Kätner<br />

Tel.: 030/29 77 27-50<br />

E-Mail: Stefanie.Kätner@<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e.de<br />

Referat Dipl.oec.<br />

Wirtschaftsfragen Gabriele Saremba<br />

Tel.: 0228/26 90 6-41<br />

E-Mail: Gabriele.Saremba@<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e.de<br />

Weberstraße 55<br />

53113 Bonn<br />

Referat Internationale Beziehungen<br />

Internationales Danja Oste M.A.<br />

Tel.: 0228/26 90 6-42<br />

E-Mail: Danja.Oste@<strong>Studentenwerk</strong>e.de<br />

Weberstraße 55<br />

53113 Bonn<br />

Servicestelle Interkulturelle<br />

Kompetenz<br />

Dipl. Soz.-Päd./Soz.-Arb.<br />

Isabelle Kappus<br />

Tel.: 030/29 77 27-70<br />

E-Mail: Isabelle.Kappus@<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e.de<br />

Referat Rechtsanwältin<br />

Beratung und Soziale Renate Langweg-Berhörster<br />

Dienste/Informations- Tel: 030/29 77 27-60<br />

und Beratungsstelle E-Mail: Renate.Langweg-<br />

Studium und Behinderung Berhoerster@<strong>Studentenwerk</strong>e.de<br />

Geschäftsstelle<br />

313


Organigramm<br />

314<br />

Generalsekretär<br />

Achim Meyer auf der Heyde<br />

(030/29 77 27-12)<br />

<strong>Deutsches</strong> <strong>Studentenwerk</strong><br />

Monbijouplatz 11<br />

10178 Berlin<br />

Tel.: 030/29 77 27-0<br />

Fax: 030/29 77 27-99<br />

E-Mail: dsw@studentenwerke.de<br />

www.studentenwerke.de<br />

Stellvertretende Generalsekretärin<br />

Andrea Hoops<br />

(030/29 77 27-14)<br />

Länderreferat:<br />

Berlin, Baden-Württemberg<br />

Referat Wirtschaftsfragen<br />

Referat Internationale Beziehungen<br />

Tel.: 0228/269 06-0<br />

Fax: 0228/269 06-39<br />

Weberstraße 55<br />

53113 Bonn<br />

Referat<br />

Beratung und<br />

Soziale Dienste /<br />

Informations- und<br />

Beratungsstelle<br />

Studium und<br />

Behinderung<br />

Referat<br />

Internationales<br />

Referat<br />

Wirtschaftsfragen<br />

(Bonn)<br />

Referat<br />

Rechtsfragen<br />

und Studienfinanzierung<br />

Referat<br />

Presse- und<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Referat<br />

Allgemeine<br />

Verwaltung /<br />

Wohnen<br />

Internationale<br />

Beziehungen<br />

(Bonn)<br />

Danja Oste<br />

(0228/269 06-42)<br />

Gabriele<br />

Saremba<br />

(0228/269 06-41)<br />

Studienfinanzierung<br />

Bernhard<br />

Liebscher<br />

(030/29 77 27-30)<br />

Stefan Grob<br />

(030/29 77 27-20)<br />

Georg<br />

Schlanzke<br />

(030/29 77 27-80)<br />

Renate Langweg-<br />

Berhörster<br />

(030/29 77 27-60)<br />

Länderreferat:<br />

Bayern<br />

Länderreferat:<br />

Rheinland-Pfalz,<br />

Saarland<br />

Servicestelle<br />

Interkulturelle<br />

Kompetenz<br />

Isabelle Kappus<br />

(030/29 77 27-70)<br />

Rechtsfragen<br />

Stefanie Kätner<br />

(030/29 77 27-50)<br />

Länderreferat:<br />

Bremen, Hamburg,<br />

Schleswig-Holstein<br />

Länderreferat:<br />

Sachsen<br />

Länderreferat:<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Länderreferat:<br />

Brandenburg,<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

Länderreferat:<br />

Niedersachsen,<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Länderreferat:<br />

Thüringen, Hessen<br />

Stand: Juni 2005


<strong>Studentenwerk</strong>e im Überblick<br />

DIE STUDENTENWERKE IM ÜBERBLICK 2003/<strong>2004</strong><br />

<strong>2004</strong><br />

August Stand:<br />

Allgemeine Angaben<br />

Zahl der <strong>Studentenwerk</strong>e (<strong>2004</strong>) 61<br />

Zahl der Mitarbeiter (2003) 15.397<br />

Zahl der Studierenden (WS 2003/<strong>2004</strong>) 1.921.971<br />

ø Semesterbeitrag je Stud. in Euro (SS <strong>2004</strong>) 38,54<br />

Finanzierung der <strong>Studentenwerk</strong>e (2003)<br />

Umsatzerlöse, Mieten, außerordentliche<br />

in Euro in %<br />

und sonstige Erträge 687.161.753 63,8<br />

Erträge aus den Semesterbeiträgen 129.642.945 12,0<br />

Landeszuschüsse zum laufenden Betrieb 165.710.342 15,4<br />

Sonstige Zuschüsse zum laufenden Betrieb 23.357.077 2,2<br />

Aufwandserstattung für die Förderungsverwaltung 71.591.407 6,6<br />

Gesamteinnahmen<br />

Mensen und Cafeterien (2003)<br />

1.077.463.524 (100,0)<br />

Zahl der Einrichtungen 709<br />

Tischplätze 198.055<br />

Tischplätze je 100 Studierende 10,3<br />

Gesamtumsatz in Euro<br />

Ausbildungsförderung und Ausbildungsbeihilfen<br />

287.953.182<br />

Ausgezahlte Förderungsmittel nach BAföG in Euro (2003) 1.422.313.650<br />

Zahl der Förderungsfälle (WS 2003/<strong>2004</strong>) 330.145<br />

Quote der geförderten Studierenden in % (2003)<br />

Studentisches Wohnen<br />

20,0<br />

Zahl der Wohnplätze (31.12.2003) 175.942<br />

ø monatl. Miete in Euro pro Wohnplatz (31.5.<strong>2004</strong>)<br />

Beratung und Soziale Dienste (2003)<br />

169,32<br />

Psychotherapeutische Beratung<br />

Anzahl der <strong>Studentenwerk</strong>e mit<br />

genannten Beratungseinrichtungen<br />

39<br />

Sozialberatung<br />

Beratung für Studierende mit Behinderung<br />

42<br />

und chronischer Erkrankung 28<br />

Anzahl der Anzahl der<br />

Einrichtungen Plätze<br />

Kinderbetreuungseinrichtungen (in eigener<br />

Trägerschaft und/oder Unterstützung eines anderen<br />

Trägers durch das <strong>Studentenwerk</strong>)<br />

Serviceangebote (2003) - Auszug<br />

155 5.085<br />

Darlehenskassen/Beihilfen und Härtefonds<br />

Anzahl der <strong>Studentenwerk</strong>e mit<br />

genannten Serviceangeboten<br />

56<br />

Wohnraumvermittlung (Angebote privater Vermieter) 57<br />

Wohnraum für Rollstuhlbenutzer 54<br />

Tutorenprogramm für ausländische Studierende 46<br />

Kultur (2003) - Auszug<br />

Förderung studentischer Kulturgruppen<br />

Räume für Veranstaltungen<br />

Förderung von Studentenclubs<br />

Kulturelle Festivals und Wettbewerbe<br />

Anzahl der <strong>Studentenwerk</strong>e mit<br />

genannten Kulturangeboten<br />

38<br />

44<br />

24<br />

17<br />

315


Übersicht über die <strong>Studentenwerk</strong>e in Deutschland<br />

316


Monbijouplatz 11<br />

10178 Berlin<br />

Tel.: 030-29 77 27-0<br />

Fax: 030-29 77 27-99<br />

E-Mail: dsw@studentenwerke.de<br />

www.studentenwerke.de

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