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Haushaltsplanentwurf 2013 - Stadt Kronberg im Taunus

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Fachbereich Verwaltungssteuerung <strong>Kronberg</strong> <strong>im</strong> <strong>Taunus</strong>, 22.10.2012<br />

Fachreferat Steuerungsunterstützung Tel. 703 – 1110, - 1100<br />

FR 11 be + FBL 1<br />

Freiwillige Leistungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Kronberg</strong> <strong>im</strong> <strong>Taunus</strong><br />

a) Beschluss der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung vom 19.04.2012,<br />

Drucksache 5057/2012<br />

b) Aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung und …<br />

Haushaltsjahr 2012 vom 20.04.2012 – 90.16<br />

A Vorbemerkungen<br />

Diese tabellarische Zusammenstellung der freiwilligen Leistungen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Kronberg</strong> <strong>im</strong> <strong>Taunus</strong> wird Anlage zum Haushaltssicherungskonzept.<br />

Die genannten Beträge basieren, sofern nichts anderes angegeben ist, auf den<br />

Planzahlen des Haushaltsjahrs 2012. Der Personalaufwand ist teilweise<br />

qualifiziert geschätzt, da Bedienstete häufig für mehrere Produkte und<br />

Leistungen tätig sind. Selbst bei Verzicht auf freiwillige Leistungen kann aufgrund<br />

bestehender Arbeits- oder Dienstverhältnisse der Personalaufwand erst<br />

mittelfristig gesenkt werden.<br />

Die Gebäudekosten wurden nicht berücksichtigt.<br />

Für die Entscheidungsfindung sind die Vorschriften der §§ 44, 48, 50, 51, 66, 70,<br />

71 und 73 Hessische Gemeindeordnung (HGO) zu beachten (Kompetenzabgrenzung,<br />

StVV = <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung, M = Magistrat, BM = Bürgermeister).<br />

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