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Überlebende gegen die UNO<br />

Völkermord-Klage gegen UN abgewiesen<br />

Das Massaker an Muslimen im bosnischen Srebrenica vor 13 Jahren bleibt für die Vereinten Nationen<br />

vorerst ohne gerichtliche Folgen. Ein niederländisches Gericht wies eine entsprechende Klage Überlebender<br />

ab.<br />

Die Vereinten Nationen können wegen des Völkermordes in der bosnisch-muslimischen Enklave Srebrenica im<br />

Juli 1995 nicht gerichtlich belangt werden. Das urteilte ein Gericht in Den Haag am Donnerstag (10.07.2008). Zehn<br />

bosnische Frauen und die Stiftung "Mütter von Srebrenica" hatten den niederländischen Staat und die Vereinten<br />

Nationen auf Schadenersatz verklagt. Ihrer Auffassung nach hatten niederländische UN-Blauhelme die<br />

muslimische Bevölkerung nicht ausreichend gegen serbische Truppen geschützt.<br />

In dem Zivilverfahren bestätigte das Bezirksgericht von Den Haag damit die Immunität der Vereinten Nationen,<br />

auch in Fällen von Völkermord. Von dieser Immunität, die in der Charta der Vereinten Nationen festgeschrieben<br />

wurde, gebe es keine Ausnahme, erklärte das Gericht.<br />

UN darf "nicht unkontrollierbar sein"<br />

Die Anwälte der "Mütter von Srebrenica" kündigten Berufung gegen die Entscheidung an. Sie betonten, dass nach<br />

der UN- Menschenrechtskonvention jeder Bürger Zugang zu einem unabhängigen Gericht haben müsse. Es sei<br />

"unakzeptabel, dass die UN als einzige Organisation in der Welt unkontrollierbar sein soll". Notfalls wollen sie sich<br />

an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden. "Wir können nicht hinnehmen, dass<br />

die UNO auch bei Völkermord Immunität besitzt", sagte Anwalt Alix Hagedorn. Ein Urteil dazu sei auch für die<br />

"Glaubwürdigkeit der Vereinten Nationen" wichtig.<br />

Nach Ansicht der Richter in Den Haag genießen die UN aufgrund internationaler Verträge Immunität. Die<br />

Unantastbarkeit internationaler Organisationen garantiere deren Unabhängigkeit. Dadurch sei ausgeschlossen, dass<br />

nationale Richter beispielsweise UN-Personal in Friedenseinsätzen verurteilten, um deren Arbeit zu erschweren.<br />

Die Entscheidung betrifft nicht die Klage gegen den niederländischen Staat. Darüber soll im September weiter<br />

verhandelt werden.<br />

Internationale Gerichte: Srebrenica war ein Völkermord<br />

Die Enklave Srebrenica stand während des Bosnienkrieges unter dem Schutz einer niederländischen Einheit der<br />

Vereinten Nationen. Serbische Truppen unter General Ratko Mladic überrannten den Ort am 11. Juli 1995,<br />

anschließend deportierten und ermordeten sie 8000 Männer und Jungen. Die niederländischen Soldaten griffen bei<br />

der Deportation nicht ein und brachten nur diejenigen Bosnier in Sicherheit, die für die UN-Einheit arbeiteten. Das<br />

Massaker von Srebrenica gilt als das schwerste in Europa seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Sowohl der<br />

Internationale Gerichtshof wie auch das UN-Kriegsverbrechertribunal stuften es als Völkermord ein. Die UNO<br />

räumte ihr Versagen beim Schutz der Muslime ein, ohne allerdings personelle Konsequenzen zu ziehen.<br />

10.07.2008, | www.dw-world.de | © Deutsche Welle.<br />

OPFER VON SREBRENICA - Überlebende scheitern mit Klage gegen Uno<br />

Tausende starben beim Völkermord von Srebenica in der Uno-Schutzzone - doch die Vereinten Nationen<br />

sind immun. Ein Gericht in Den Haag hat die die Klage von Angehörigen der Opfer gegen die Uno<br />

zurückgewiesen.<br />

Den Haag - Die Vereinten Nationen genießen nach internationaler Rechtspraxis "umfassenden" Schutz vor<br />

gerichtlicher Verfolgung - somit sind die Überlebenden des Massakers von Srebrenica mit ihrer Klage gegen die<br />

Uno gescheitert. Das Bezirksgericht von Den Haag wies die Klage am heutigen Donnerstag als unzulässig zurück.<br />

Staatliche Gerichte könnten sich nicht mit Prozessen gegen die Uno befassen, heißt es in der Begründung.<br />

Das Massaker von Srebrenica gilt als das schwerste in Europa seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Die Kläger hatten<br />

die Uno gemeinsam mit den Niederlanden für das Massaker an rund 8000 Muslimen während des Bosnienkriegs<br />

von 1992 bis 1995 mitverantwortlich gemacht. Sowohl der Internationale Gerichtshof wie auch das Uno-<br />

Kriegsverbrechertribunal stuften es als Völkermord ein. Auch die Uno räumte ihr Versagen beim Schutz der<br />

Muslime ein, allerdings ohne personelle Konsequenzen zu ziehen.<br />

Von der Immunität, die in der Charta der Vereinten Nationen festgeschrieben wurde, gebe es keine Ausnahme,<br />

erklärte das Gericht. Geklagt hatte neben zehn Witwen auch die Organisation "Mütter von Srebrenica", die rund<br />

6000 Überlebende des serbischen Sturms auf Srebrenica vertritt. Sie fordern neben einer Schuldanerkennung auch<br />

Schadensersatz.<br />

Klägeranwalt Alix Hagedorn kündigte an, die Klage bis vor den Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte zu<br />

bringen: "Wir können nicht hinnehmen, dass die Uno auch bei Völkermord Immunität besitzt", sagte er. Ein Urteil<br />

dazu sei auch für die "Glaubwürdigkeit der Vereinten Nationen" wichtig.<br />

SPIEGEL ONLINE, 10. Juli 2008

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