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OWI09_komplett.pdf

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Bei der Übergabe von Familienbetrieben<br />

muss der Verkehrswert des Unternehmens<br />

ermittelt werden.<br />

Foto: ©Photographee.eu- Fotolia.com<br />

Schenkungssteuer ein Thema und die<br />

Familie stellt sich die Frage: Wie viel ist<br />

das Unternehmen eigentlich wert? Max<br />

Mustermann beauftragt seinen Steuerberater<br />

und der eröffnet ihm kurze Zeit<br />

später, dass er ein millionenschweres<br />

Unternehmen besitzt, weil der durchschnittliche<br />

Jahresertrag der vorangegangenen<br />

drei Jahre in Höhe von etwa<br />

55.000 Euro mit dem Faktor 18,2 multipliziert<br />

wurde. Dabei existiert dieser<br />

Millionenwert natürlich nur auf dem<br />

Papier, veräußern könnte Max Mustermann<br />

seinen Betrieb zu solch einem<br />

Preis unter keinen Umständen.<br />

Die geschilderte Problematik gilt auch<br />

für größere Betriebe, sofern sie kein gesondertes<br />

Gutachten erstellen lassen. Ein<br />

Beispiel: Ein Unternehmen erzielt mit etwa<br />

12 Millionen Euro Umsatz einen durchschnittlichen<br />

Gewinn vor Steuern von<br />

gut 2,2 Millionen Euro. Abzüglich des<br />

bisher nicht berücksichtigten Unternehmerlohns<br />

von 50.000 Euro und pauschalen<br />

Ertragsteuern von 660.000 Euro verbleibt<br />

ein Ertrag von ca. 1,5 Millionen Euro.<br />

Multipliziert mit dem Faktor 18,2 liegt<br />

der Unternehmenswert bei 27,3 Millionen<br />

Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2014 betrug<br />

dieser noch 21,2 Millionen Euro. Damit<br />

fällt dieses Unternehmen nach dem<br />

aktuellen Gesetzentwurf quasi über Nacht<br />

in die Kategorie eines großen Unternehmens<br />

und könnte die neuen Verschonungsregelungen<br />

nicht mehr nutzen.<br />

Bewertungsgesetz ändern<br />

Unabhängig von dringend erforderlichen<br />

Korrekturen am aktuell vorliegenden<br />

Kabinettsbeschluss zur Reform<br />

der Erbschaftsteuer sollte der Gesetzgeber<br />

auch das Bewertungsgesetz ändern.<br />

Durch eine Berücksichtigung der für die<br />

Familienunternehmen typischen Verfügungsbeschränkungen<br />

muss eine marktgerechtere<br />

Bewertung der Unternehmen<br />

möglich werden. Zudem sollte bei<br />

der Ermittlung des Kapitalisierungsfaktors<br />

der Risikozuschlag erhöht werden,<br />

Foto: Christiane Podkowa<br />

um die Auswirkungen eines niedrigen<br />

Basiszinssatzes auszugleichen. Sinnvoll<br />

wäre es, auch beim Kapitalisierungsfaktor<br />

die genannten Verfügungsbeschränkungen<br />

zu berücksichtigen. Der Kapitalisierungsfaktor<br />

sollte aufgrund dieser<br />

Änderungen aktuell nicht höher als zehn<br />

sein, das würde der Marktsituation schon<br />

eher entsprechen.<br />

Je besser es im Bewertungsgesetz gelingt,<br />

eine marktnahe beziehungsweise<br />

realistische Bewertung von Familienunternehmen<br />

zu erreichen, desto weniger<br />

kompliziert müssen die Regelungen zur<br />

Verschonung des Betriebsvermögens in<br />

der Erbschaftsteuer ausfallen. Aus Sicht<br />

der Familienunternehmer könnte dann<br />

auch wieder über die Gerechtigkeit der<br />

Besteuerung von Unternehmensübertragungen<br />

diskutiert werden. I<br />

Autorin:<br />

Daniela<br />

Karbe-Gessler<br />

vom Deutschen<br />

Industrie- und<br />

Handelskammertag<br />

(DIHK)<br />

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