OWI09_komplett.pdf
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Bei der Übergabe von Familienbetrieben<br />
muss der Verkehrswert des Unternehmens<br />
ermittelt werden.<br />
Foto: ©Photographee.eu- Fotolia.com<br />
Schenkungssteuer ein Thema und die<br />
Familie stellt sich die Frage: Wie viel ist<br />
das Unternehmen eigentlich wert? Max<br />
Mustermann beauftragt seinen Steuerberater<br />
und der eröffnet ihm kurze Zeit<br />
später, dass er ein millionenschweres<br />
Unternehmen besitzt, weil der durchschnittliche<br />
Jahresertrag der vorangegangenen<br />
drei Jahre in Höhe von etwa<br />
55.000 Euro mit dem Faktor 18,2 multipliziert<br />
wurde. Dabei existiert dieser<br />
Millionenwert natürlich nur auf dem<br />
Papier, veräußern könnte Max Mustermann<br />
seinen Betrieb zu solch einem<br />
Preis unter keinen Umständen.<br />
Die geschilderte Problematik gilt auch<br />
für größere Betriebe, sofern sie kein gesondertes<br />
Gutachten erstellen lassen. Ein<br />
Beispiel: Ein Unternehmen erzielt mit etwa<br />
12 Millionen Euro Umsatz einen durchschnittlichen<br />
Gewinn vor Steuern von<br />
gut 2,2 Millionen Euro. Abzüglich des<br />
bisher nicht berücksichtigten Unternehmerlohns<br />
von 50.000 Euro und pauschalen<br />
Ertragsteuern von 660.000 Euro verbleibt<br />
ein Ertrag von ca. 1,5 Millionen Euro.<br />
Multipliziert mit dem Faktor 18,2 liegt<br />
der Unternehmenswert bei 27,3 Millionen<br />
Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2014 betrug<br />
dieser noch 21,2 Millionen Euro. Damit<br />
fällt dieses Unternehmen nach dem<br />
aktuellen Gesetzentwurf quasi über Nacht<br />
in die Kategorie eines großen Unternehmens<br />
und könnte die neuen Verschonungsregelungen<br />
nicht mehr nutzen.<br />
Bewertungsgesetz ändern<br />
Unabhängig von dringend erforderlichen<br />
Korrekturen am aktuell vorliegenden<br />
Kabinettsbeschluss zur Reform<br />
der Erbschaftsteuer sollte der Gesetzgeber<br />
auch das Bewertungsgesetz ändern.<br />
Durch eine Berücksichtigung der für die<br />
Familienunternehmen typischen Verfügungsbeschränkungen<br />
muss eine marktgerechtere<br />
Bewertung der Unternehmen<br />
möglich werden. Zudem sollte bei<br />
der Ermittlung des Kapitalisierungsfaktors<br />
der Risikozuschlag erhöht werden,<br />
Foto: Christiane Podkowa<br />
um die Auswirkungen eines niedrigen<br />
Basiszinssatzes auszugleichen. Sinnvoll<br />
wäre es, auch beim Kapitalisierungsfaktor<br />
die genannten Verfügungsbeschränkungen<br />
zu berücksichtigen. Der Kapitalisierungsfaktor<br />
sollte aufgrund dieser<br />
Änderungen aktuell nicht höher als zehn<br />
sein, das würde der Marktsituation schon<br />
eher entsprechen.<br />
Je besser es im Bewertungsgesetz gelingt,<br />
eine marktnahe beziehungsweise<br />
realistische Bewertung von Familienunternehmen<br />
zu erreichen, desto weniger<br />
kompliziert müssen die Regelungen zur<br />
Verschonung des Betriebsvermögens in<br />
der Erbschaftsteuer ausfallen. Aus Sicht<br />
der Familienunternehmer könnte dann<br />
auch wieder über die Gerechtigkeit der<br />
Besteuerung von Unternehmensübertragungen<br />
diskutiert werden. I<br />
Autorin:<br />
Daniela<br />
Karbe-Gessler<br />
vom Deutschen<br />
Industrie- und<br />
Handelskammertag<br />
(DIHK)<br />
Gewerbebau mit<br />
System: wirtschaftlich,<br />
schnell und nachhaltig<br />
konzipieren bauen betreuen. www.goldbeck.de<br />
GOLDBECK Nord GmbH, Niederlassung Bremen<br />
28357 Bremen, Haferwende 7<br />
Tel. 04 21 / 2 76 58-0