Wirth-Katalog2015-2016
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Allgemeine Verkaufs-,<br />
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<br />
1. Allgemeines, Geltung<br />
1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen<br />
gelten für alle Verträge,<br />
Lieferungen und sonstige Leistungen<br />
der Firma <strong>Wirth</strong> Teespezialitäten,<br />
soweit sie nicht mit der ausdrücklichen<br />
Zustimmung des Verkäufers<br />
abgeändert oder ausgeschlossen<br />
werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
des Käufers werden<br />
auch dann nicht verbindlich, wenn<br />
ihnen der Verkäufer nicht nochmals<br />
ausdrücklich widerspricht.<br />
1.2. Für Dienstleistungen werden<br />
gesonderte Verträge abgeschlossen.<br />
1.3. Nebenabreden, sowie nachträgliche<br />
Ergänzungen oder Änderungen<br />
des Vertrages sind nur wirksam,<br />
wenn sie durch uns schriftlich<br />
bestätigt sind.<br />
1.4. Bei rechtlicher Unwirksamkeit<br />
einzelner Bestimmungen bleiben die<br />
übrigen Bestimmungen wirksam.<br />
2. Auftrag und Lieferung<br />
2.1. Angebote der Firma <strong>Wirth</strong> Teespezialitäten,<br />
sind stets freibleibend.<br />
2.2. Von der Firma <strong>Wirth</strong> Tespezialitäten<br />
bestätigte Aufträge des Bestellers<br />
können nur mit schriftlicher Zustimmung<br />
des Verkäufers storniert<br />
werden. Bereits entstandene Kosten<br />
trägt der Besteller.<br />
2.3. Die Firma <strong>Wirth</strong> Teespezialitäten<br />
ist berechtigt, andere als die<br />
bestellten Waren dann zu liefern,<br />
wenn die technische Spezifikation<br />
gleich ist oder nur geringfügig vom<br />
Bestellten abweicht, sofern der Preis<br />
gleich ist oder bei technisch höher<br />
spezifizierter Ware in zumutbarem<br />
Umfang höher ist, insbesondere dann,<br />
wenn anderenfalls Rechte gegen<br />
die Firma <strong>Wirth</strong> Teespezialitäten,<br />
wegen Schlecht- oder Nichterfüllung<br />
hergeleitet werden können.<br />
2.4. Teillieferungen müssen<br />
angenommen und bezahlt werden.<br />
Etwaige Qualitätsdifferenzen bei<br />
einer Teillieferung berechtigen die<br />
Käufer nicht zur Zurückweisung des<br />
Restes der abgeschlossenen Menge.<br />
2.5. Lieferfristen verlängern sich um<br />
den Zeitraum, in dem die Käufer<br />
sich mit seinen Vertragspflichten<br />
innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung<br />
auch aus anderen<br />
Verträgen in Verzug befindet.<br />
2.6. Die Lieferfrist verlängert sich<br />
auch innerhalb eines Verzugs<br />
angemessen bei Eintritt höherer<br />
Gewalt und allen unvorhergesehenen<br />
nach Vertragsabschluß eingetretenen<br />
Hindernissen, die der Verkäufer nicht<br />
zu vertreten hat, soweit diese Hindernisse<br />
nachweislich auf die Lieferung<br />
des verkauften Gegenstandes von erheblichem<br />
Einfluß sind. Dies gilt auch<br />
dann, wenn diese Umstände bei den<br />
Lieferanten des Verkäufers und deren<br />
Unterlieferanten eintreten. Beginn<br />
und Ende derartiger Hindernisse teilt<br />
der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst<br />
mit. Der Käufer kann vom<br />
Verkäufer die Erklärung verlangen, ob<br />
er zurücktritt oder innerhalb angemessener<br />
Frist liefern will. Erklärt sich<br />
der Verkäufer nicht unverzüglich, so<br />
kann der Käufer nach angemessener<br />
Fristsetzung unter Androhung, daß er<br />
nach Ablauf der Frist die Ware nicht<br />
mehr annehmen werde, vom Vertrag<br />
zurücktreten. Im Falle des Rücktritts<br />
des Käufers sind Schadensersatzansprüche<br />
von ihm und gegen ihn<br />
ausgeschlossen.<br />
2.9. Zu den Fällen höherer Gewalt, die<br />
die Lieferung wesentlich verzögern,<br />
erschweren oder unmöglich<br />
machen, zählen, wenn der Vertrag<br />
mit einer gewerblichen Tätigkeit<br />
eines kaufmännischen Käufers<br />
zusammenhängt, nachträglich<br />
eingetretene marktbedingte<br />
Material- und Warenbeschaffungsprobleme,<br />
Betriebsstörungen wegen<br />
Streik, Aussperrung oder unerlaubte<br />
Handlungen Dritter, behördliche<br />
Anordnungen u. ä. im Betrieb des<br />
Verkäufers oder bei Lieferanten des<br />
Verkäufers sowie die Beschaffung<br />
verhindernde Änderungen von<br />
Import- oder Exportbestimmungen.<br />
3. Gefahrübergang<br />
3.1. Die Gefahr, für die von der Firma<br />
<strong>Wirth</strong> Teespezialitäten gelieferte<br />
Ware geht mit Versandbeginn auf<br />
den Besteller über, auch dann, wenn<br />
frachtfreie Lieferung vereinbart worden<br />
ist. Die Verpackung erfolgt mit<br />
bester Sorgfalt und nach unserem<br />
Ermessen.<br />
3.2. Die Rücknahme und Entsorgung<br />
der Verpackung ist im Preis nicht<br />
enthalten.<br />
3.3. Mangels gegenteiliger Weisungen<br />
des Bestellers sind wir berechtigt,<br />
aber nicht verpflichtet, unter<br />
Berechnung unserer Selbstkosten<br />
die Sendung gegen Transport- und<br />
Verlustschäden zu versichern.<br />
3.4. Verzögert sich der Versand oder<br />
die Zustellung auf Grund des Verhaltens<br />
des Bestellers, so geht die Gefahr<br />
bereits vom Tage der Bereitstellung<br />
an den Besteller über.<br />
4. Preise und Zahlungsbedingungen<br />
4.1. Soweit nichts anderes vereinbart<br />
wird, werden die Aufträge zu den<br />
Preisen der am Tage der Lieferung<br />
gültigen Preislisten ausgeführt<br />
4.2. Ausdrücklich als Festpreis deklarierte<br />
Angebotspreise bleiben, wenn<br />
nicht ausdrücklich anders geregelt,<br />
für eine Frist von 8 Tagen, gerechnet<br />
vom Datum des Angebots an gültig.<br />
4.3. Frachtkosten werden nach<br />
Aufwand berechnet.<br />
- Frei Haus für Aufträge ab 200 €<br />
netto Tee im Inland<br />
- Frei Haus Lieferungen EU ab 1.200.- €<br />
- Frei deutsche Grenze nicht EU ab<br />
1.200.- € unverzollt.<br />
4.4. Der Rechnungsbetrag ist binnen<br />
7 Tagen nach Rechnungsstellung zu<br />
bezahlen. Bei Bankeinzug 7 Tagen<br />
–2% Skonto oder 14 Tagen netto,<br />
ausser es wird mit dem Käufer eine<br />
weitere schriftliche, widerrufliche<br />
Vereinbahrung getroffen.<br />
Bei Rücklastschriften erheben wir<br />
eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25.-<br />
4.5. Bei Zahlungsverzug ist die Firma<br />
<strong>Wirth</strong> Teespezialitäten, berechtigt,<br />
Verzugszinsen geltend zu machen in<br />
der Höhe von 5% (fünf von hundert)<br />
über dem jeweiligen Wechseldiskontsatz<br />
der Deutschen Bundesbank.<br />
4.6. Der Verkäufer ist berechtigt 5.- €<br />
für jede Mahnung zu berechnen.<br />
4.7. Wechsel und Schecks gelten erst<br />
mit Einlösung als Zahlung. Wechselzahlungen<br />
müssen vorher schriftlich<br />
vereinbart werden. Wechselkosten<br />
und Diskontspesen gehen zu Lasten<br />
des Bestellers und sind sofort zu<br />
zahlen.<br />
4.8. Der Besteller ist nur berechtigt,<br />
mit unbestrittenen oder rechtskräftig<br />
festgestellten Gegenforderungen<br />
aufzurechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht<br />
ist insoweit zulässig.<br />
4.9. Verschlechtert sich die<br />
Vermögenslage eines Käufers oder<br />
Akzeptanten derart, daß die Erfüllung<br />
der dem Verkäufer gegenüber<br />
bestehenden Verpflichtungen<br />
gefährdet erscheint oder erhält der<br />
Verkäufer eine ungünstige Auskunft<br />
bzgl. der Bonität des Käufers, so kann<br />
der Verkäufer sofortige Zahlung verlangen.<br />
Bei noch nicht ausgeführten<br />
Verträgen ist der Verkäufer berechtigt,<br />
Vorkasse oder entsprechende<br />
Sicherheiten zu verlangen. Gleiches<br />
gilt, wenn der Käufer mit anderen<br />
Zahlungen in Verzug geraten ist oder<br />
mehrfach angemahnt werden musste.<br />
Der Verkäufer ist dann berechtigt<br />
die Ware bei Versandbereitschaft in<br />
Rechnung zu stellen. Wird die in Rechnung<br />
gestellte versandbereite Ware<br />
trotz Mahnung mit Nachfristsetzung<br />
nicht bezahlt, so kann der Verkäufer<br />
von allen laufenden Lieferverträgen<br />
zurücktreten und / oder Schadensersatz<br />
wegen Nichterfüllung verlangen.<br />
5. Eigentumsvorbehalt<br />
5.1. Die Firma <strong>Wirth</strong> Teespezialitäten,<br />
behält sich das Eigentum an<br />
sämtlichen von ihr gelieferten Waren<br />
bis zur vollständigen Bezahlung<br />
ihrer gesamten Forderungen aus den<br />
Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller<br />
vor. Vorher ist die Verpfändung<br />
oder Sicherungsübereignung untersagt<br />
und Weiterveräußerung nur<br />
Wiederverkäufern im gewöhnlichen<br />
Geschäftsgang unter der Bedingung<br />
gestattet, daß der Wiederverkäufer<br />
von seinem Kunden Bezahlung erhält.<br />
Etwaige Kosten von Interventionen<br />
trägt der Besteller.<br />
5.2. Der Besteller tritt bereits jetzt an<br />
den Lieferer die Forderungen aus dem<br />
Weiterverkauf der Vorbehaltsware ab<br />
und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware<br />
ohne oder nach Verarbeitung<br />
verkauft wird.<br />
5.3. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware<br />
vom Besteller zusammen<br />
mit anderen, nicht dem Lieferer<br />
gehörenden Waren verkauft wird, gilt<br />
die Abtretung der Kaufpreisforderung<br />
des Weiterverkaufs nur in Höhe<br />
des Wertes der Vorbehaltsware im<br />
Zeitpunkt der Lieferung zur Erfüllung<br />
des Weiterverkaufs.<br />
6. Gewährleistung, Haftung<br />
6.1. Für Mängel haftet der Verkäufer<br />
jedoch nur wie folgt:<br />
6.2. Der Käufer hat die empfangene<br />
Ware unverzüglich nach Eintreffen<br />
auf Mängel, Beschaffenheit und<br />
zugesicherte Eigenschaften zu<br />
untersuchen. Offensichtliche Mängel<br />
hat er innerhalb von 3 Arbeitstagen<br />
durch schriftliche Anzeige an den<br />
Verkäufer zu rügen. Für nicht<br />
rechtzeitig angezeigt und für nicht<br />
erkennbare Mängel fehlerhafter<br />
Ware übernimmt der Verkäufer keine<br />
Gewähr.<br />
6.3. Bei berechtigten Beanstandungen<br />
erfolgt nach Wahl des Verkäufers<br />
eine Nachbesserung der fehlerhaften<br />
Ware oder eine Ersatzlieferung.<br />
6.4. Zur Mängelbeseitigung hat<br />
der Käufer dem Verkäufer die nach<br />
billigem Ermessen erforderliche<br />
Zeit und Gelegenheit einzuräumen;<br />
insbesondere hat der Käufer dem<br />
Verkäufer die beanstandete Ware<br />
oder entsprechende Prüfmuster<br />
unverzüglich zur Verfügung zu<br />
stellen; andernfalls entfällt die<br />
Gewährleistung. Die Nachbesserung<br />
erfolgt am Sitz des Verkäufers.<br />
6.5. Wenn der Verkäufer eine ihm<br />
gestellte oder angemessene Nachfrist<br />
verstreichen läßt, ohne den Mangel<br />
zu beheben, oder Ersatz zu liefern,<br />
oder wenn die Nachbesserung bzw.<br />
Ersatzlieferung unmöglich ist oder<br />
vom Verkäufer verweigert wird, so<br />
steht dem Käufer nach seiner Wahl<br />
das Recht zu, Rückgängigmachung<br />
des Vertrages oder Herabsetzung des<br />
Kaufpreises zu verlangen.<br />
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand,<br />
anwendbares Recht<br />
7.1. Erfüllungsort und ausschließlicher<br />
Gerichtsstand ist für beide Teile<br />
Augsburg.<br />
7.2. Für die vertraglichen Vereinbarungen<br />
gilt Deutsches Recht.<br />
8. Sonstiges<br />
8.1. Die uns im Rahmen Ihrer Aufträge<br />
bekannt werdenden Daten, werden<br />
in unserer EDV-Anlage gespeichert,<br />
verarbeitet und gemäß Bundesdatenschutzgesetz<br />
behandelt.<br />
8.2. Einkaufsbedingungen der Käufer<br />
gelten nur, wenn diese ausdrücklich<br />
durch den Verkäufer anerkannt und<br />
schriftlich bestätigt worden sind.