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Wirth-Katalog2015-2016

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Allgemeine Verkaufs-,<br />

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<br />

1. Allgemeines, Geltung<br />

1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen<br />

gelten für alle Verträge,<br />

Lieferungen und sonstige Leistungen<br />

der Firma <strong>Wirth</strong> Teespezialitäten,<br />

soweit sie nicht mit der ausdrücklichen<br />

Zustimmung des Verkäufers<br />

abgeändert oder ausgeschlossen<br />

werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

des Käufers werden<br />

auch dann nicht verbindlich, wenn<br />

ihnen der Verkäufer nicht nochmals<br />

ausdrücklich widerspricht.<br />

1.2. Für Dienstleistungen werden<br />

gesonderte Verträge abgeschlossen.<br />

1.3. Nebenabreden, sowie nachträgliche<br />

Ergänzungen oder Änderungen<br />

des Vertrages sind nur wirksam,<br />

wenn sie durch uns schriftlich<br />

bestätigt sind.<br />

1.4. Bei rechtlicher Unwirksamkeit<br />

einzelner Bestimmungen bleiben die<br />

übrigen Bestimmungen wirksam.<br />

2. Auftrag und Lieferung<br />

2.1. Angebote der Firma <strong>Wirth</strong> Teespezialitäten,<br />

sind stets freibleibend.<br />

2.2. Von der Firma <strong>Wirth</strong> Tespezialitäten<br />

bestätigte Aufträge des Bestellers<br />

können nur mit schriftlicher Zustimmung<br />

des Verkäufers storniert<br />

werden. Bereits entstandene Kosten<br />

trägt der Besteller.<br />

2.3. Die Firma <strong>Wirth</strong> Teespezialitäten<br />

ist berechtigt, andere als die<br />

bestellten Waren dann zu liefern,<br />

wenn die technische Spezifikation<br />

gleich ist oder nur geringfügig vom<br />

Bestellten abweicht, sofern der Preis<br />

gleich ist oder bei technisch höher<br />

spezifizierter Ware in zumutbarem<br />

Umfang höher ist, insbesondere dann,<br />

wenn anderenfalls Rechte gegen<br />

die Firma <strong>Wirth</strong> Teespezialitäten,<br />

wegen Schlecht- oder Nichterfüllung<br />

hergeleitet werden können.<br />

2.4. Teillieferungen müssen<br />

angenommen und bezahlt werden.<br />

Etwaige Qualitätsdifferenzen bei<br />

einer Teillieferung berechtigen die<br />

Käufer nicht zur Zurückweisung des<br />

Restes der abgeschlossenen Menge.<br />

2.5. Lieferfristen verlängern sich um<br />

den Zeitraum, in dem die Käufer<br />

sich mit seinen Vertragspflichten<br />

innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung<br />

auch aus anderen<br />

Verträgen in Verzug befindet.<br />

2.6. Die Lieferfrist verlängert sich<br />

auch innerhalb eines Verzugs<br />

angemessen bei Eintritt höherer<br />

Gewalt und allen unvorhergesehenen<br />

nach Vertragsabschluß eingetretenen<br />

Hindernissen, die der Verkäufer nicht<br />

zu vertreten hat, soweit diese Hindernisse<br />

nachweislich auf die Lieferung<br />

des verkauften Gegenstandes von erheblichem<br />

Einfluß sind. Dies gilt auch<br />

dann, wenn diese Umstände bei den<br />

Lieferanten des Verkäufers und deren<br />

Unterlieferanten eintreten. Beginn<br />

und Ende derartiger Hindernisse teilt<br />

der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst<br />

mit. Der Käufer kann vom<br />

Verkäufer die Erklärung verlangen, ob<br />

er zurücktritt oder innerhalb angemessener<br />

Frist liefern will. Erklärt sich<br />

der Verkäufer nicht unverzüglich, so<br />

kann der Käufer nach angemessener<br />

Fristsetzung unter Androhung, daß er<br />

nach Ablauf der Frist die Ware nicht<br />

mehr annehmen werde, vom Vertrag<br />

zurücktreten. Im Falle des Rücktritts<br />

des Käufers sind Schadensersatzansprüche<br />

von ihm und gegen ihn<br />

ausgeschlossen.<br />

2.9. Zu den Fällen höherer Gewalt, die<br />

die Lieferung wesentlich verzögern,<br />

erschweren oder unmöglich<br />

machen, zählen, wenn der Vertrag<br />

mit einer gewerblichen Tätigkeit<br />

eines kaufmännischen Käufers<br />

zusammenhängt, nachträglich<br />

eingetretene marktbedingte<br />

Material- und Warenbeschaffungsprobleme,<br />

Betriebsstörungen wegen<br />

Streik, Aussperrung oder unerlaubte<br />

Handlungen Dritter, behördliche<br />

Anordnungen u. ä. im Betrieb des<br />

Verkäufers oder bei Lieferanten des<br />

Verkäufers sowie die Beschaffung<br />

verhindernde Änderungen von<br />

Import- oder Exportbestimmungen.<br />

3. Gefahrübergang<br />

3.1. Die Gefahr, für die von der Firma<br />

<strong>Wirth</strong> Teespezialitäten gelieferte<br />

Ware geht mit Versandbeginn auf<br />

den Besteller über, auch dann, wenn<br />

frachtfreie Lieferung vereinbart worden<br />

ist. Die Verpackung erfolgt mit<br />

bester Sorgfalt und nach unserem<br />

Ermessen.<br />

3.2. Die Rücknahme und Entsorgung<br />

der Verpackung ist im Preis nicht<br />

enthalten.<br />

3.3. Mangels gegenteiliger Weisungen<br />

des Bestellers sind wir berechtigt,<br />

aber nicht verpflichtet, unter<br />

Berechnung unserer Selbstkosten<br />

die Sendung gegen Transport- und<br />

Verlustschäden zu versichern.<br />

3.4. Verzögert sich der Versand oder<br />

die Zustellung auf Grund des Verhaltens<br />

des Bestellers, so geht die Gefahr<br />

bereits vom Tage der Bereitstellung<br />

an den Besteller über.<br />

4. Preise und Zahlungsbedingungen<br />

4.1. Soweit nichts anderes vereinbart<br />

wird, werden die Aufträge zu den<br />

Preisen der am Tage der Lieferung<br />

gültigen Preislisten ausgeführt<br />

4.2. Ausdrücklich als Festpreis deklarierte<br />

Angebotspreise bleiben, wenn<br />

nicht ausdrücklich anders geregelt,<br />

für eine Frist von 8 Tagen, gerechnet<br />

vom Datum des Angebots an gültig.<br />

4.3. Frachtkosten werden nach<br />

Aufwand berechnet.<br />

- Frei Haus für Aufträge ab 200 €<br />

netto Tee im Inland<br />

- Frei Haus Lieferungen EU ab 1.200.- €<br />

- Frei deutsche Grenze nicht EU ab<br />

1.200.- € unverzollt.<br />

4.4. Der Rechnungsbetrag ist binnen<br />

7 Tagen nach Rechnungsstellung zu<br />

bezahlen. Bei Bankeinzug 7 Tagen<br />

–2% Skonto oder 14 Tagen netto,<br />

ausser es wird mit dem Käufer eine<br />

weitere schriftliche, widerrufliche<br />

Vereinbahrung getroffen.<br />

Bei Rücklastschriften erheben wir<br />

eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25.-<br />

4.5. Bei Zahlungsverzug ist die Firma<br />

<strong>Wirth</strong> Teespezialitäten, berechtigt,<br />

Verzugszinsen geltend zu machen in<br />

der Höhe von 5% (fünf von hundert)<br />

über dem jeweiligen Wechseldiskontsatz<br />

der Deutschen Bundesbank.<br />

4.6. Der Verkäufer ist berechtigt 5.- €<br />

für jede Mahnung zu berechnen.<br />

4.7. Wechsel und Schecks gelten erst<br />

mit Einlösung als Zahlung. Wechselzahlungen<br />

müssen vorher schriftlich<br />

vereinbart werden. Wechselkosten<br />

und Diskontspesen gehen zu Lasten<br />

des Bestellers und sind sofort zu<br />

zahlen.<br />

4.8. Der Besteller ist nur berechtigt,<br />

mit unbestrittenen oder rechtskräftig<br />

festgestellten Gegenforderungen<br />

aufzurechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht<br />

ist insoweit zulässig.<br />

4.9. Verschlechtert sich die<br />

Vermögenslage eines Käufers oder<br />

Akzeptanten derart, daß die Erfüllung<br />

der dem Verkäufer gegenüber<br />

bestehenden Verpflichtungen<br />

gefährdet erscheint oder erhält der<br />

Verkäufer eine ungünstige Auskunft<br />

bzgl. der Bonität des Käufers, so kann<br />

der Verkäufer sofortige Zahlung verlangen.<br />

Bei noch nicht ausgeführten<br />

Verträgen ist der Verkäufer berechtigt,<br />

Vorkasse oder entsprechende<br />

Sicherheiten zu verlangen. Gleiches<br />

gilt, wenn der Käufer mit anderen<br />

Zahlungen in Verzug geraten ist oder<br />

mehrfach angemahnt werden musste.<br />

Der Verkäufer ist dann berechtigt<br />

die Ware bei Versandbereitschaft in<br />

Rechnung zu stellen. Wird die in Rechnung<br />

gestellte versandbereite Ware<br />

trotz Mahnung mit Nachfristsetzung<br />

nicht bezahlt, so kann der Verkäufer<br />

von allen laufenden Lieferverträgen<br />

zurücktreten und / oder Schadensersatz<br />

wegen Nichterfüllung verlangen.<br />

5. Eigentumsvorbehalt<br />

5.1. Die Firma <strong>Wirth</strong> Teespezialitäten,<br />

behält sich das Eigentum an<br />

sämtlichen von ihr gelieferten Waren<br />

bis zur vollständigen Bezahlung<br />

ihrer gesamten Forderungen aus den<br />

Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller<br />

vor. Vorher ist die Verpfändung<br />

oder Sicherungsübereignung untersagt<br />

und Weiterveräußerung nur<br />

Wiederverkäufern im gewöhnlichen<br />

Geschäftsgang unter der Bedingung<br />

gestattet, daß der Wiederverkäufer<br />

von seinem Kunden Bezahlung erhält.<br />

Etwaige Kosten von Interventionen<br />

trägt der Besteller.<br />

5.2. Der Besteller tritt bereits jetzt an<br />

den Lieferer die Forderungen aus dem<br />

Weiterverkauf der Vorbehaltsware ab<br />

und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware<br />

ohne oder nach Verarbeitung<br />

verkauft wird.<br />

5.3. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware<br />

vom Besteller zusammen<br />

mit anderen, nicht dem Lieferer<br />

gehörenden Waren verkauft wird, gilt<br />

die Abtretung der Kaufpreisforderung<br />

des Weiterverkaufs nur in Höhe<br />

des Wertes der Vorbehaltsware im<br />

Zeitpunkt der Lieferung zur Erfüllung<br />

des Weiterverkaufs.<br />

6. Gewährleistung, Haftung<br />

6.1. Für Mängel haftet der Verkäufer<br />

jedoch nur wie folgt:<br />

6.2. Der Käufer hat die empfangene<br />

Ware unverzüglich nach Eintreffen<br />

auf Mängel, Beschaffenheit und<br />

zugesicherte Eigenschaften zu<br />

untersuchen. Offensichtliche Mängel<br />

hat er innerhalb von 3 Arbeitstagen<br />

durch schriftliche Anzeige an den<br />

Verkäufer zu rügen. Für nicht<br />

rechtzeitig angezeigt und für nicht<br />

erkennbare Mängel fehlerhafter<br />

Ware übernimmt der Verkäufer keine<br />

Gewähr.<br />

6.3. Bei berechtigten Beanstandungen<br />

erfolgt nach Wahl des Verkäufers<br />

eine Nachbesserung der fehlerhaften<br />

Ware oder eine Ersatzlieferung.<br />

6.4. Zur Mängelbeseitigung hat<br />

der Käufer dem Verkäufer die nach<br />

billigem Ermessen erforderliche<br />

Zeit und Gelegenheit einzuräumen;<br />

insbesondere hat der Käufer dem<br />

Verkäufer die beanstandete Ware<br />

oder entsprechende Prüfmuster<br />

unverzüglich zur Verfügung zu<br />

stellen; andernfalls entfällt die<br />

Gewährleistung. Die Nachbesserung<br />

erfolgt am Sitz des Verkäufers.<br />

6.5. Wenn der Verkäufer eine ihm<br />

gestellte oder angemessene Nachfrist<br />

verstreichen läßt, ohne den Mangel<br />

zu beheben, oder Ersatz zu liefern,<br />

oder wenn die Nachbesserung bzw.<br />

Ersatzlieferung unmöglich ist oder<br />

vom Verkäufer verweigert wird, so<br />

steht dem Käufer nach seiner Wahl<br />

das Recht zu, Rückgängigmachung<br />

des Vertrages oder Herabsetzung des<br />

Kaufpreises zu verlangen.<br />

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand,<br />

anwendbares Recht<br />

7.1. Erfüllungsort und ausschließlicher<br />

Gerichtsstand ist für beide Teile<br />

Augsburg.<br />

7.2. Für die vertraglichen Vereinbarungen<br />

gilt Deutsches Recht.<br />

8. Sonstiges<br />

8.1. Die uns im Rahmen Ihrer Aufträge<br />

bekannt werdenden Daten, werden<br />

in unserer EDV-Anlage gespeichert,<br />

verarbeitet und gemäß Bundesdatenschutzgesetz<br />

behandelt.<br />

8.2. Einkaufsbedingungen der Käufer<br />

gelten nur, wenn diese ausdrücklich<br />

durch den Verkäufer anerkannt und<br />

schriftlich bestätigt worden sind.

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