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WZT Katalog 2020-2022

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Technischer Handel

Rechtsgrundlagen im Chemikalienrecht

GHS

REACH

CLP-Verordnung

Chemikaliengesetz

Gefahrstoffverordnung

Einstufungsverpflichtung Kennzeichnung Umgang

GHS (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) der Vereinten Nationen: Ziel

von GHS ist die internationale Harmonisierung der Vorschriften zu Einstufungs- und Kennzeichnungssystemen

von gefährlichen Stoffen und gefährlichen Gütern. Mit GHS werden Maßstäbe für die Bewertung der von

Chemikalien ausgehenden Gefahren (Einstufung) geschaffen und eine gemeinsame Basis festgelegt, wie

diese Gefahren zu kommunizieren sind (Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt).

REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) ist die Europäische Chemikalienverordnung

zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, die am 1. Juni 2007 in Kraft

getreten ist. Ziel ist die Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und der Umwelt.

Der Grundsatz von REACH ist die Übernahme der Verantwortung für Chemikalien seitens der Hersteller,

Importeure und nachgeschalteter Anwender, die sicherstellen müssen, dass Chemikalien die hergestellt und

in Verkehr gebracht werden, sicher verwendet werden.

Die Umsetzung von REACH:

a) Registrierung

Chemische Stoffe dürfen in der EU nur hergestellt und in Verkehr gebracht werden, wenn diese unter REACH

registriert sind. Die Registrierung muss mit Angaben zum Verwendungszweck sowie weiteren Informationen

(z.B. zur Giftigkeit) erfolgen, um eine Bewertung des registrierten Stoffes zu erlauben. Die meisten Informationen

aus den Registrierungsdaten sind öffentlich verfügbar und können auf der Homepage der ECHA (European

Chemicals Agency) eingesehen werden (https://echa.europa.eu/de/).

b) Evaluierung

Die Entgegennahme der einzelnen Registrierungen erfolgt durch die ECHA, die eine Bewertung hinsichtlich

ihrer Konformität durchführt. Die Mitgliedstaaten der EU bewerten ausgewählte Stoffe, um eine Anfangsbesorgnis

hinsichtlich der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt zu klären. Die Beurteilung, ob die Risiken

von Stoffen beherrscht werden können, erfolgt durch die Behörden und die wissenschaftlichen Ausschüsse

der ECHA. Die Behörden können gefährliche Stoffe verbieten, wenn deren Risiken nicht beherrschbar sind.

Eine Verwendung zu beschränken oder sie einer vorangehenden Zulassung zu unterwerfen kann ebenfalls

beschlossen werden.

c) Zulassung (Autorisierung) und Beschränkung

Ausgewählte Stoffe können als „besonders besorgniserregend“ identifiziert werden. Dazu muss der Stoff ein

oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:

• krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder

• giftig und langlebig in der Umwelt und in Organismen anreichernd oder

• sehr langlebig in der Umwelt und sehr stark in Organismen anreichernd oder

• ähnlich besorgniserregende Eigenschaften (z.B. hormonelle Wirkung).

8/112 D = Lieferung in der Regel innerhalb einer Woche. a = Speditionslieferung + = Anbruch der VE möglich Die Zeichenerklärung finden Sie vor der Inhaltsübersicht.

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