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WZT Katalog 2020-2022

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Technischer Handel

Rechtsgrundlagen im Chemikalienrecht

Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe in die Kandidatenliste

aufgenommen. Ab einem festgelegten Datum dürfen diese Stoffe nur noch in Bereichen

verwendet werden, für die die ECHA eine zeitlich befristete Zulassung erteilt

hat. Das Ziel ist, diese Stoffe durch weniger besorgniserregende Stoffe zu ersetzen.

SVHC (Substances of Very High Concern): Enthält ein Erzeugnis einen besonders

besorgniserregenden Stoff (SVHC) in einer Konzentration über 0,1 Gewichts-Prozent,

dann muss diese Information von jedem Lieferanten an seinen Abnehmer in

der Lieferkette weitergegeben werden. Verbraucher müssen auf Anfrage ebenfalls

über das Vorhandensein dieses Stoffes informiert werden.

Was ist ein Gefahrstoff? Was ist ein Gefahrgut?

Gefahrstoffe sind Stoffe/Zubereitungen/Gemische oder Erzeugnisse, die für

Mensch oder Umwelt gefährlich sein können oder eine schädigende Wirkung haben.

Darum wurden nationale Vorschriften und Richtlinien zum Schutz vor stoffbedingten

Schädigungen erlassen. Dabei geben u.a. die Gefahrstoffverordnung

(GefStoffV) und die technischen Richtlinien (TRGS) die Schutzmaßnahmen für die

Beschäftigten/Umwelt bei Tätigkeiten (Lagerung und Umgang) mit Gefahrstoffen

vor. Des Weiteren sind zusätzliche Regelungen zur Beschränkung, Einstufung,

Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe/Zubereitungen/Gemische oder

Erzeugnisse in den nationalen Vorschriften und Richtlinien geregelt.

Beschränkungen sowie Regulierungen chemischer Stoffe sind ebenfalls möglich.

Ausgesprochen werden können Beschränkungen für die Herstellung, das

Inverkehrbringen oder für einzelne Verwendungen von Stoffen. Im Gegensatz zur

Zulassung bezieht sich eine Beschränkung nicht unbedingt auf einen besonders

besorgniserregenden Stoff. Grund hierfür kann sein, wenn die Herstellung, das

Inverkehrbringen oder Verwendungen eines Stoffes ein unannehmbares Risiko für

die menschliche Gesundheit oder für die Umwelt mit sich bringt.

CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of

Substances and Mixtures): GHS hat die bisherigen europäischen Regelungen zur

Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien abgelöst und wurde in der EU

durch die europäischen Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, der CLP-Verordnung,

eingeführt. Sie trat am 20.01.2009 in Kraft und gilt seitdem für alle EU-Mitgliedsstaaten.

Zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt werden Änderungsverordnungen

(ATP) erlassen, die regelmäßig veröffentlicht werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

• neue Kennzeichnungssymbole: neun Gefahrenpiktogramme (rot-umrandete

Raute, schwarzes Symbol auf weißem Hintergrund). Diese lösen die alten,

orangefarbenen Gefahrensymbole ab.

• H-Hinweise (hazard statements, Gefahrenhinweise): lösen die alten R-Sätze ab

• P-Hinweise (precautionary statements, Sicherheitshinweise): ersetzen die alten

S-Sätze

• neue Kennzeichnung durch zwei Signalwörter: „Gefahr“ und „Achtung“, für

die Beschreibung des potentiellen Gefährdungsgrades:

„Gefahr“: Signalwort für die schwerwiegenden Gefahrenkategorien

„Achtung“: Signalwort für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien

Dabei sind folgende Kennzeichnungselemente verpflichtend anzugeben:

1. Gefahrenpiktogramme - Informationen über Gefahren

2. Signalwörter - Information über den Gefährdungsgrad (Ausmaß der Gefahr)

3. H- und P-Sätze (Gefahren- und Sicherheitshinweise) sowie durch die EU

erlassene, ergänzende EUH-Sätze

Gefahrgut: Werden gefährliche Güter, darunter auch Gefahrstoffe, auf öffentlichen

Verkehrswegen transportiert, spricht man von Gefahrgütern. Wie Gefahrstoffe sind

auch Gefahrgüter zu kennzeichnen. Die Gefahrgutkennzeichnungen informieren

über die Transportgefahren der Waren sowie über wichtige Eigenschaften und

Informationen, die u.a. für die Feuerwehren gedacht sind. Das Transportrecht

(international ADR, sowie nationale Vorschriften u.a. GGVSEB) regelt die Beförderung

und auch das Be- und Entladen, sowie Ausnahmeregelungen wie z.B.

Limited Quantity (LQ). Die Transportkennzeichnung erfolgt über Gefahrzettel. Das

ADR ordnet den Gefahrgütern bestimmte Klassen, Gruppen und Stoffnummern

(UN-Nummer) zu. Anhand dieser Klassifizierungen, sowie den Angaben zu Gewicht

und Verpackungseinheit, können die Vorschriften und Anforderungen für

den Transport ermittelt werden.

Dabei sollten die beiden Begriffe „Gefahrstoff und Gefahrgut“ nicht verwechselt

werden, da sie nicht identisch sind! Für Klarheit, ob es sich um einen Gefahrstoff

oder ein Gefahrgut oder beides handelt, sollte immer das aktuelle Hersteller-Sicherheitsdatenblatt

herangezogen werden.

Wir bitten um Beachtung: die auf den beiden Seiten „Rechtsgrundlagen im Chemikalienrecht“ aufgeführten Informationen geben lediglich

einen kurzen Einblick zu den Themen. Abweichungen durch Gesetzesänderungen, Druckfehler etc. müssen wir uns vorbehalten. Die jeweils

gültigen, rechtlichen Vorschriften zum Umgang, zur Lagerung sowie auch zum Transport von Produkten, sind zwingend zu beachten!

Kennzeichnungspiktogramm

Alle Gefahrstoffe und Gefahrgüter werden in diesem Katalog durch das Piktogramm „SDB“ gekennzeichnet.

Alle nötigen Informationen zum Umgang und Lagerung von Gefahrstoffen, sowie zur Gefahrgutkennzeichnung für den Transport,

entnehmen Sie bitte den gültigen Sicherheitsdatenblättern der jeweiligen Produkte. Die Sicherheitsdatenblätter können online über

www.nordwest.com/downloads/ abgerufen werden.

Wenn nicht anders angegeben, Lieferung ohne Inhalt/Zubehör. Die Angebote gelten nur für gewerbliche Abnehmer. Alle Preise zzgl. ges. MwSt.

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