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notiziario n.5.2008 - Collegio dei Geometri della provincia di Trento

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tels nicht übertragbarer Schecks,<br />

Überweisungen oder anderer<br />

Zahlungsmodalitäten über Bank<br />

oder Post sowie elektronischer<br />

Zahlungssysteme einzuheben.<br />

Zustimmung zu den feststellungsniederschriften<br />

Das Gesetzesdekret 112/2008 hat<br />

eine neue Form der Eindämmung<br />

der Steuerstreitigkeiten eingeführt,<br />

<strong>di</strong>e in gewisser Hinsicht der Steuerfeststellung<br />

mit Zustimmung<br />

ähnlich ist.<br />

Es wird nämlich vorgesehen, dass<br />

der Steuerpflichtige den Feststellungsniederschriften<br />

zustimmen<br />

kann:<br />

- <strong>di</strong>e von der Überprüfern nach<br />

Abschluss der Steuerüberprüfung<br />

abgefasst werden;<br />

- bezüglich der Einkommensteuern<br />

und der MwSt.<br />

Die Besonderheit <strong>di</strong>eses Rechtsinstituts<br />

besteht in der Tatsache,<br />

dass <strong>di</strong>e beim Verfahren der Steuerfeststellung<br />

mit Zustimmung<br />

vorgesehenen Geldstrafen (ein<br />

Viertel des Minimums) auf <strong>di</strong>e<br />

Hälfte verringert werden, somit<br />

betragen <strong>di</strong>e Geldstrafen bei einer<br />

vollstän<strong>di</strong>gen Zustimmung zur<br />

Feststellungsniederschrift ein Achtel<br />

des Minimums.<br />

Zu <strong>di</strong>esem Zweck:<br />

- muss <strong>di</strong>e Zustimmung des Steuerpflichtigen<br />

binnen 30 Tagen<br />

ab dem Datum der Zustellung<br />

der Niederschrift durch eine<br />

Mitteilung an das Amt für Einnahmen<br />

und an <strong>di</strong>e Finanzwache<br />

erfolgen;<br />

- muss das Amt binnen der auf <strong>di</strong>e<br />

Mitteilung seitens des Steuerpflichtigen<br />

folgenden 60 Tage den<br />

Akt des Abschlusses der Feststellung<br />

zustellen.<br />

Die Zustimmung zu den Feststellungsniederschriften<br />

gestattet <strong>di</strong>e<br />

Bereinigung der bloßen Verwaltungsstrafen,<br />

zum Unterschied von<br />

der Feststellung mit Zustimmung,<br />

<strong>di</strong>e auch <strong>di</strong>e Bereinigung der Steuern<br />

ermöglicht.<br />

Erhöhung des einbehalts bei den<br />

zinsen, <strong>di</strong>e von genossenschaften<br />

an finanzierende mitglieder<br />

gezahlt werden<br />

Das Ausmaß des Steuereinbehalts<br />

bezüglich der Zinsen, <strong>di</strong>e von<br />

Genossenschaften und deren Verbänden<br />

an <strong>di</strong>e eigenen finanzierenden<br />

Mitglieder gezahlt werden,<br />

steigt von 12,50% auf 20%. Der<br />

Einbehalt findet auch auf <strong>di</strong>e Zinsen<br />

für <strong>di</strong>e Darlehen von Mitgliedern<br />

Anwendung, <strong>di</strong>e zu folgenden<br />

Be<strong>di</strong>ngungen ausgezahlt werden:<br />

- <strong>di</strong>e Einzahlungen dürfen ausschließlich<br />

zur Erreichung des<br />

Gesellschaftsgegenstandes vorgenommen<br />

werden und je Mitglied<br />

nicht mehr als 30.031,58 Euro<br />

ausmachen (<strong>di</strong>ese Obergrenze<br />

wurde bei landwirtschaftlichen<br />

Genossenschaften und bei Produktions-<br />

und Arbeitsgenossenschaften<br />

auf 60.063,16 Euro<br />

angehoben);<br />

- <strong>di</strong>e Zinsen dürfen das um 2,5 Prozentpunkte<br />

vermehrte Höchstausmaß<br />

der Zinsen, <strong>di</strong>e den Inhabern<br />

von Postsparzertifikaten zustehen,<br />

nicht überschreiten.<br />

Ablaufdatum<br />

Der 20%-Einbehalt findet auf <strong>di</strong>e<br />

ab dem 25.6.2008 gezahlten Zinsen<br />

Anwendung.<br />

FISCO<br />

FISKUS<br />

Abschaffung der gewährleistungspflicht<br />

für <strong>di</strong>e ratenaufteilung<br />

der in <strong>di</strong>e steuerrolle<br />

eingetragenen beträge<br />

Die Gewährleistungspflicht (durch<br />

Bürgschaft oder Hypothek auf<br />

unbeweglichen Gütern) im Falle<br />

der Ratenaufteilung der in <strong>di</strong>e<br />

Steuerrolle eingetragenen Beträge,<br />

<strong>di</strong>e mehr als 50.000,00 Euro ausmachen,<br />

wurde abgeschafft. Die<br />

bereits geleisteten Garantien bleiben<br />

jedoch gültig.<br />

Verstärkung der nutzungs des<br />

“red<strong>di</strong>tometro”<br />

Im Rahmen der Überprüfungstätigkeiten,<br />

<strong>di</strong>e im Dreijahreszeitraum<br />

2009-2011 abzuwickeln sind, ist<br />

eine Verstärkung der auf dem sog.<br />

„red<strong>di</strong>tometro“beruhenden Feststellung<br />

vorgesehen. Insbesondere<br />

werden jene Steuerpflichtigen<br />

der Kontrolle unterworfen, welche<br />

in der Steuererklärung keine<br />

Steuerschuld ausgewiesen haben,<br />

bei denen aber aussagekräftige<br />

Elemente für ihre Steuerkapazität<br />

sprechen.<br />

Kontrollen über <strong>di</strong>e meldeamtliche<br />

eintragung der im ausland<br />

wohnenden italienischen staatsbürger<br />

Um <strong>di</strong>e Bekämpfung der Steuerhinterziehung<br />

zu verstärken, müssen<br />

<strong>di</strong>e Gemeinden der Einnahmenagentur<br />

binnen sechs Monaten ab<br />

dem Antrag der Steuerpflichtigen<br />

auf Eintragung in <strong>di</strong>e AIRE (Verzeichnis<br />

der im Ausland wohnenden<br />

italienischen Staatsbürger)<br />

bestätigen, dass der Antragsteller<br />

aufgehört hat, im Staatsgebiet zu<br />

wohnen. Für den Dreijahreszeitraum,<br />

der auf den Antrag auf Ein-<br />

PROSPETTIVE GEOMETRI<br />

5/2008<br />

33

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