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notiziario n.5.2008 - Collegio dei Geometri della provincia di Trento

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FISCO<br />

FISKUS<br />

tragung in obgenanntes Verzeichnis<br />

folgt, unterliegt <strong>di</strong>e Tatsächlichkeit<br />

des Aufhörens des Wohnens in<br />

Italien der Überwachung seitens<br />

der Gemeinden und der Einnahmenagentur.<br />

Diese Überwachung<br />

wird auch bezüglich der natürlichen<br />

Personen ausgeübt, welche <strong>di</strong>e<br />

Eintragung in <strong>di</strong>e AIRE ab dem<br />

1.1.2006 beantragt haben.<br />

NEUIGKEITEN IM BEREICH<br />

DATENSCHUTZ<br />

Vereinfachungen für das programmatischesicherheitsdokument<br />

(PSD)<br />

Bei Subjekten, welche nur “nichtsensible”<br />

personenbezogene Daten<br />

mit elektronischen Geräten verarbeiten<br />

und bei denen <strong>di</strong>e einzigen<br />

“sensiblen” Daten im Gesundheits-<br />

oder Krankheitszustand der eigenen<br />

Be<strong>di</strong>ensteten ohne Angabe der<br />

betreffenden Diagnose bestehen,<br />

wird <strong>di</strong>e Pflicht zur Abfassung und<br />

Aktualisierung des programmatischen<br />

Sicherheitsdokuments (PSD)<br />

durch <strong>di</strong>e Selbstbescheinigung<br />

ersetzt:<br />

- in der man bescheinigt, dass man<br />

<strong>di</strong>e “sensiblen” Daten unter Einhaltung<br />

der vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen<br />

verarbeitet;<br />

- <strong>di</strong>e vom Träger der Verarbeitung<br />

ausgestellt wird.<br />

Außerdem wird festgelegt, dass mit<br />

späterem MD vereinfachte Verfahren<br />

für <strong>di</strong>e Abfassung des PSD für<br />

<strong>di</strong>e laufenden Verwaltungs- und<br />

Buchhaltungszwecke vorgesehen<br />

werden. Falls obgenanntes MD<br />

nicht binnen der vorgesehenen Frist<br />

erlassen wird, findet <strong>di</strong>e Ersetzung<br />

des PSD durch eine Selbstbeschei-<br />

34<br />

PROSPETTIVE GEOMETRI<br />

5/2008<br />

nigung auf alle Subjekte Anwendung,<br />

welche “sensible Daten”<br />

verarbeiten:<br />

- mit elektronischen Geräten;<br />

- für <strong>di</strong>e laufenden Verwaltungs-<br />

und Buchhaltungszwecke.<br />

Vereinfachungen bei der zustellung<br />

der datenverarbeitungen an<br />

den garanten<br />

Die Zustellung (sofern vorgesehen)<br />

der Verarbeitungen personenbezogener<br />

Daten an den Datenschutzgaranten<br />

muss übermittelt werden:<br />

- über <strong>di</strong>e Internetseite des Garanten,<br />

an Stelle der telematischen<br />

Übermittlung mittels <strong>di</strong>gitaler<br />

Unterschrift;<br />

- unter Verwendung des eigens<br />

dafür vorgesehenen Formulars.<br />

Inhalt der Zustellung<br />

Die Zustellung darf nur folgende<br />

Informationen enthalten:<br />

- <strong>di</strong>e Identifizierungskoor<strong>di</strong>naten<br />

des Trägers der Verarbeitung und<br />

ggf. seines Vertreters sowie eines<br />

Verantwortlichen für <strong>di</strong>e Verarbeitung,<br />

falls ernannt;<br />

- den Zweck oder <strong>di</strong>e Zwecke der<br />

Verarbeitung;<br />

- eine Beschreibung der betroffenen<br />

Personenkategorie(n) und der sich<br />

auf <strong>di</strong>ese beziehenden Daten oder<br />

Datenkategorien;<br />

- <strong>di</strong>e Empfänger oder Empfängerkategorien,<br />

denen <strong>di</strong>e Daten<br />

mitgeteilt werden dürfen;<br />

- <strong>di</strong>e vorgesehenen Datenübermittlungen<br />

in Drittländer;<br />

- eine allgemeine Beschreibung,<br />

<strong>di</strong>e es gestattet, im Voraus <strong>di</strong>e<br />

Angemessenheit der angewandten<br />

Maßnahmen im Hinblick auf <strong>di</strong>e<br />

Gewährleistung der Sicherheit der<br />

Verarbeitung zu bewerten.<br />

Der Datenschutzgarant sorgt dafür,<br />

dass das Zustellungsformular den<br />

neuen Bestimmungen angepasst<br />

wird.<br />

Bescheinigung über <strong>di</strong>e vorschriftsmässigkeit<br />

der gebäudeanlagen<br />

Art.13 des MD vom 22.1.2008,<br />

Nr.37 (sog. „Anlagendekret“)<br />

wurde aufgehoben. Daher bleiben<br />

zwar <strong>di</strong>e neuen Bestimmungen<br />

über <strong>di</strong>e Vorschriftsmäßigkeit der<br />

Gebäudeanlagen in Kraft, doch<br />

besteht nicht mehr <strong>di</strong>e Pflicht::<br />

- <strong>di</strong>e Verwaltungs- und technischen<br />

Unterlagen sowie <strong>di</strong>e Be<strong>di</strong>enungs-<br />

und Wartungsanleitung bezüglich<br />

der Anlagen aufzubewahren;<br />

- <strong>di</strong>ese Unterlagen bei Veräußerung<br />

der Liegenschaft dem Käufer<br />

auszuhän<strong>di</strong>gen;<br />

- eine Kopie obgenannter Unterlagen<br />

dem Subjekt auszuhän<strong>di</strong>gen,<br />

das <strong>di</strong>e Liegenschaft unter einem<br />

beliebigen Rechtstitel nutzt (z.B.<br />

als Mieter oder Entlehner);<br />

- (für den Verkäufer) bei der Übertragung<br />

Garantie zu leisten für <strong>di</strong>e<br />

Entsprechung der Anlagen gegenüber<br />

den im Bereich Sicherheit<br />

geltenden Vorschriften;<br />

- dem Übertragungsakt <strong>di</strong>e Konformitätserklärung<br />

oder <strong>di</strong>e Erklärung<br />

über <strong>di</strong>e Entsprechung der<br />

Anlagen beizulegen.<br />

Bei Verträgen, <strong>di</strong>e ab dem 25.6.2008<br />

abgeschlossen werden, ist es somit<br />

nicht mehr notwen<strong>di</strong>g, <strong>di</strong>e Garantieleistung<br />

für <strong>di</strong>e Vorschriftsmäßigkeit<br />

der Anlagen noch <strong>di</strong>e<br />

<strong>di</strong>esbezüglichen Beweisunterlagen<br />

zu erbringen bzw. zu liefern.

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