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elaphe 2019-6

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Titelthema: Doppelschleichen

HerpetoramaHerpetoramaHerpetorama2019 neu aufgenommene Tierartenin CITES – was jetzt fürSie als Halter zu tun istBei der letzten CITES-Konferenz inGenf wurden zahlreiche Arten,die für die Terraristik von Bedeutungsind, in den Anhängen I und II desWashingtoner Artenschutzabkommens(Anhang A bzw. Anhang B derBArtSchV) aufgenommen bzw. neueingestuft. Die nationalen Behördenhaben diese Beschlüsse nunmehr ingeltendes Recht umzusetzen. FolgendeArten sind hiervon betroffen:Reptilien:Spinnentiere:Fristgerecht melden!Der neue Schutzstatus tritt 90 Tagenach Verabschiedung in Kraft. Dies giltsowohl für die Arten, die in Anhang IIaufgenommen wurden, als auch für jene,die in Anhang I aufgenommen wurden.Das bedeutet für Sie: Spätestens zum 01.Dezember 2019 müssen Sie die Haltungder Tiere gemäß § 7 Abs. 2 BArtSchVIhrer zuständigen Behörde anzeigen.Amphibien:Art/GattungBisherigerSchutzstatusNeuer SchutzstatusEchinotriton chinhaiensis Kein Schutz Anhang IIEchinotriton maxiquadratus Kein Schutz Anhang IIParamesotriton spp.(Asiatische Warzenmolche)Art/GattungPoecilotheriaspp. (Baumvogelspinnen)Kein SchutzKeinSchutzAnhang IITylototriton spp. (Krokodilmolche) Kein Schutz Anhang IIBisherigerSchutzstatusNeuerSchutzstatusAnhang IIArt/Gattung Bisheriger Schutzstatus Neuer SchutzstatusCrocodylus acutus (Spitzkrokodil) Population Mexiko bislang Anhang I Anhang IICalotes nigrilabris(Schwarzlippen-Blutsaugeragame)Kein SchutzAnhang ICalotes pethiyagodai Kein Schutz Anhang ICeratophora spp. (Hornagamen) Kein Schutz Anhang ICophotis ceylanica (Sri-Lanka-Taubagame) Kein Schutz Anhang ICophotis dumbara Kein Schutz Anhang ILyriocephalus scutatus (Leierkopfagame) Kein Schutz Anhang IGoniurosaurus spp. (Asiatische Lidgeckos)Nur Populationen aus Vietnam und China;bislang kein SchutzAnhang IIGekko gecko (Tokeh) Kein Schutz Anhang IIGonatodes daudini (Union-Island-Zwerggecko) Kein Schutz Anhang IParoedura androyensis Kein Schutz Anhang IICtenosaura spp. (Schwarzleguane) Kein Schutz Anhang IIPseudocerastes urarachnoides(Spinnenschwanzviper)Kein SchutzAnhang IICuora bourreti (Zentralvietnamesische Scharnierschildkröte) Anhang II Anhang ICuora picturata (Südvietnamesische Scharnierschildkröte) Anhang II Anhang IMauremys annamensis (Annam-Sumpfschildkröe) Anhang II Anhang IGeochelone elegans (Sternschildkröte) Anhang II Anhang IMalacochersus tornieri (Spaltenschildkröte) Anhang II Anhang IGenerelles Vorgehen bei Tieren,die bislang keinen SchutzstatushattenFür alle Arten (unabhängig ob WA Ioder WA II), die bislang nicht durchdas WA geschützt waren, gilt:Melden Sie Ihre Tiere bei der für Siezuständigen Artenschutzbehörde an.Zum Nachweis darüber, wann dieTiere von Ihnen erworben wurden, giltdie freie Beweisführung – Sie könnenalso Kaufbelege, Überweisungsbelege,Kaufvertrag oder sonstige Unterlagennutzen, aus denen hervorgeht, dass Siedie Tiere bereits vor der Unterschutzstellungerworben haben.Haben Sie keinen der oben genanntenBelege, so können Sie auch Zeugenbenennen, die bezeugen, dass die Tierebereits vor der Unterschutzstellung inIhrem Besitz waren.Bei Arten, die eine individuelle Färbunghaben, kann optional auch einFoto beigefügt werden.Da bislang aber noch keine Angabenzu einer Dokumentation/Kennzeichnungverfügbar sind, ist dieses entbehrlich– im Zweifelsfall setzen Siesich mit Ihrer Artenschutzbehörde inVerbindung.Mit Aufnahme der neu gelisteten Artenin die BArtSchV gilt auch für einigevon diesen, dass in der Regel eineKennzeichnungs- und/oder Dokumentationspflichtbesteht. Betroffen hiervonsind vorrangig Arten, die in Anhang I(Anhang A) gelistet sind (siehe auchAnlage 6 der BArtSchV).Für große Echsen sowie für Schildkrötenempfiehlt sich zur KennzeichnungEine Weitergabe der Südvietnamesischen Scharnierschildkröte (Cuora picturata) ist ab sofort nur noch mit EG-Bescheinigung338/97 erlaubt Foto: A. Kwet89

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