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Quality Engineering 05.2023

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» MANAGEMENT Corporate Sustainable Reporting Directive Nachhaltigkeit berichten, verifizieren und validieren Ab dem Geschäftsjahr 2025 wird die neue Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD) der EU deutlich mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichten. Wer ist betroffen? Was bedeutet die CSRD konkret? Und was müssen Unternehmen tun? Für die Feststellung und Bewertung der Auswirkungen eines Unternehmens auf die Umwelt gibt es die ISO 14.000er Reihe. Sie ist ein gutes Instrument, um Ist-Zustände im Unternehmen zu erfassen und nachzuweisen. Nun geht es um Soll-Zustände. Bild: TÜV Hessen tung bei TÜV Hessen mit seiner Zertifizierungseinheit TÜV Proficert: „Wir alle leben in sehr bewegten und unsicher erscheinenden Zeiten. Umso wichtiger wird das Vertrauen in unser Wirtschaftssystem, unsere Unternehmen und Prozesse. Daraus ad hoc für existierende und teils ganz neu gedachte Prozesse und Konzepte ingenieurmäßig robuste Prüf- und Nachweismodelle zum Beispiel zur Redu- Wie können Unternehmen ihren Kunden und Märkten nicht nur zeigen, dass sie guten Willens sind, sondern dass auch ihre Strategie(n) und Prozesse für Gegenwart und Zukunft nachhaltig richtig – und eventuell sogar durchaus benchmarkfähig sind? Fragen wie diese erweisen sich zwar als reichlich komplex, aber dennoch realistisch, sagt Jürgen Bruder, Mitglied der Geschäftsleizierung von klimaschädlichen Emissionen zu verdichten, ist nicht ganz trivial. Aber heute können wir sagen: Es ist möglich.“ Wie so oft, erweist sich die alte Regel aus Josef Schumpeters Werk „Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung“ als hilfreich: Marktfähige Innovationen müssen gar nicht immer ganz neu sein. Entwicklung heißt bei Schumpeter: Die Durchsetzung neuer Kombinationen von vorhandenen 16 Quality Engineering » 05 | 2023

»Für existierende und teils ganz neu gedachte Prozesse und Konzepte ingenieurmäßig robuste Prüf- und Nachweismodelle zum Beispiel zur Reduzierung von klimaschädlichen Emissionen zu verdichten, ist nicht ganz trivial.« Jürgen Bruder, TÜV Hessen Dingen und Kräften. Das bedeutet: Man muss gar nicht alles neu erfinden, sondern nur bereits vorhandenes neu zusammenbauen. Und es dann vor allem systematisch durchsetzen. Und genau das haben die großen Organisationen der Welt jetzt getan. Den Startpunkt der Entwicklung setzten die Vereinten Nationen als oberste Instanz. Mit den zum 1. Januar 2016 für eine Laufzeit von 15 Jahren in Kraft getretenen 17 Sustainable Development Goals decken sie alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und Arbeitens ab. Dazu formulierten sie Grundlinien, die idealerweise – also in der Zukunft – für alle Menschen dieser Erde gelten sollen. Diese Ziele sollten heute weitläufig bekannt sein. Was dabei allerdings lange Zeit noch nicht ganz klar schien: Um Beiträge zu diesen globalen Zielsetzungen prüf- und messbar zu machen, braucht es zum Teil Anpassungen der „vorhandenen Dinge und Kräfte“ – also von bereits vorhande- nen und weltweit gültigen Normierungen, Regeln und Prozessen. „Für die Feststellung und Bewertung der Auswirkungen eines Unternehmens auf die Umwelt wurde bereits vor 30 Jahren die 14000er Reihe installiert“, sagt Bruder. „Sie wird seitdem in vielen Unternehmen eingesetzt. Das war ein gutes Instrument, um Ist-Zustände im Unternehmen zu erfassen und nachzuweisen. Was jetzt kommt, wird allerdings sehr viel weiter gehen. Nun geht es darüber hinaus, so kann man es ausdrücken, um die Beurteilung der Konsistenz und Plausibilität von Soll-Zuständen.“ Vor nicht allzu langer Zeit – am 14.12.22 – stellte dann die „Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD / Corporate Sustainability Reporting Directive) zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen des europäischen Parlaments und des Rates“ in Punkt 9 fest: „Wenn Unternehmen eine bessere Nachhaltigkeitsberichterstattung durchführen würden, würde dies letztendlich Bürgerinnen und Bürgern (…), einschließlich Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern, zugutekommen, indem sie angemessen informiert wären( …).“ Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird also zur Lösung für die mündigen Bürger und Gesellschaften. Diese neue und sehr konkrete Verpflichtung zur Erfüllung „substanzieller Nachhaltigkeitsberichtspflichten“ basiert mehrheitlich wie gewohnt auf konkreten Zahlen, Daten und Fakten. Allerdings erlaubt und legitimiert diese Feststellung ein in dieser Form Bild: TÜV Hessen Die Entwicklung der Normensysteme als Basis der Erfassung und Qualifizierung der Welt Elmar Stark Bereichsleiter Managementsysteme TÜV Hessen www.tuev-hessen.de Quality Engineering » 05 | 2023 17

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