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Taxi Times Berlin - Juli/August 2017

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GEWERBE ORTSKUNDE IM

GEWERBE ORTSKUNDE IM SMARTPHONE Eine nachgewiesene Ortskunde ist für Taxifahrer unverzichtbar. Bei der Vorbereitung setzen Berliner Taxischulen auf standardisierte Hilfsmittel, seit Neuestem auch auf eine App mit Prüfungssimulation. Eine vernünftige Taxischule mit qualifiziertem Personal ist durch kein Buch und keine Smartphone-App komplett ersetzbar. Die schriftliche Prüfung wird seit dem Wechsel zu TÜV und DEKRA Ende 2014 – wie die schriftliche Führerscheinprüfung – an einem Tablet im Prüfungsraum einer Technischen Prüfstelle abgelegt. Die Taxi scheinprüflinge bekommen auf dem Monitor 50 Fragen gestellt und müssen im Multiple-Choice-Verfahren antworten: Zu einer Frage, etwa nach den Begrenzungen einer Straße, werden Trainingsmodus fünf mögliche Antworten angeboten, von denen eine oder mehrere richtig sind und mit dem Finger „angekreuzt“ werden müssen. Erst nach dem Klick auf „Abgabe” wird das Ergebnis ermittelt. Mit der App „Taxi-Coach Berlin“ lässt sich die schriftliche Prüfung neuerdings si mulieren. Vor dem Ernstfall kann man also beliebig viele Generalproben absolvieren. Viele hatten sich das gewünscht. Will man stattdessen nach jeder Frage gleich erfahren, ob man richtig liegt, wählt Klare Menüstruktur man den Trainingsmodus. Hier wird der Benutzer bereits daran gewöhnt, zu einer Frage aus fünf Antworten die richtigen auszuwählen. Da man im Voraus nicht weiß, welche Antworten auf eine Frage in der echten Prüfung angeboten werden, stellt der „Taxi-Coach“ zur gleichen Frage jedes Mal per Zufallsauswahl andere Antworten zusammen. Ob seine Auswahl richtig war, erfährt der Benutzer sofort per Klick. Falls etwas falsch war, sieht er, was er hätte ankreuzen müssen. Ebenfalls per Klick kann er zur Karte wechseln, auf der die Location angezeigt wird. Der Trainingsmodus, eigentlich zum Überprüfen des gelernten Wissens gedacht, wird gerne von Anfang an zum Lernen genutzt. 10 JAHRE ORTSKUNDE MIT DEM SPEZIALATLAS Für eine erfolgversprechende Vorbereitung auf die Ortskundeprüfung sowie für eine gute Basis für die ersten Taxi- oder Mietwagenschichten gibt es seit zehn Jahren den „Spezialatlas zum Taxischein für Berlin“. Das „minimalkartografische“ Kartenwerk, dessen Jubiläumsausgabe im August erscheint, schließt die Lücke zwischen Stadtplänen (mit ihren Fehlern und Ungenauigkeiten) und den Spezialansprüchen, die an P-Schein-Anwärter gestellt werden. Er wird – zusammen mit weiteren Schulungsheften – sowohl online als auch über Schropp, Hugendubel, Taxi Berlin, Taxi Deutschland und weitere Anbieter vertrieben. Taxischulen, die den Spezialatlas als Teil ihres Schulungspaketes einsetzen, erhalten Mengenrabatt. Ein systematisch erstelltes Zielfahrten-Script dazu ist im Jahres-Abo erhältlich. Viele Anwärter bereiten sich auf die schriftliche Prüfung hauptsächlich mit der App und dem „Spezialtatlas” vor, dem „minimalkartografischen” Standardwerk, in dem das, was in Stadtplänen ungenau ist, präzise für P-Schein-Belange dargestellt ist. Taxischulen sparen so Zeit und Arbeit. Der Nachteil ist, dass die App nur über den App-Store von Apple und den Play-Store von Google bezogen werden kann – anders lassen die beiden Konzerne es nicht zu. Als spezielles Produkt für eine kleine Zielgruppe kostet Filtermöglichkeiten der „Taxi-Coach” zwölf Euro einschließlich langfristiger Aktualisierungen. Auch für Deniz L. ist das „Trainieren“ etwas völlig anderes als das langwierige Pauken für eine Prüfung. Mit dem Smartphone macht es ihm Spaß. Er muss nicht lange überlegen, bevor er in zwei Kästchen die Häkchen setzt. Die Frage nach Begrenzungen der Attilastraße hatte er heute schon einmal, nur dass diesmal andere Antworten da stehen. Als er nämlich vorhin die Manteuffelstraße angeklickt hatte und über die Antwort „leider noch falsch“ überrascht war, hatte er im Spezialatlas nachgesehen und kennt den Attilaplatz nun genau. Gute Taxischulen vermitteln ihren Teilnehmern bereits einen Vorgeschmack auf die Verlässlichkeit des Prüfungssimulation Gewerbes. Lernmaterialien wie Taxi- Coach, Spezialatlas und Systematisches Zielfahrten-Script helfen dabei und erleichtern die Arbeit. Besonders für die mündliche Prüfung ist und bleibt aber eines unerlässlich: ein kompetenter Ausbilder. ar GRAFIK: Taxi-Coach Berlin 12 JULI/AUGUST/ 2017 TAXI

GEWERBE STELLUNGNAHME ZU CLEVER-SHUTTLE-ANTRAG Das Unternehmen Clever Shuttle hat einen „Antrag auf Erweiterung einer Genehmigung zur Erprobung gemäß §2, Abs. 7 PBefG“ gestellt (Siehe Artikel auf Seite 24). Die beiden im „Taxi-Gremium“ vertretenen Berliner Verbände Taxiverband Berlin-Brandenburg e. V. (TVB) und Taxi Deutschland Berlin e. V. haben dazu im Rahmen des Anhörverfahrens eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Auszüge daraus: Clever Shuttle ergänzt und fördert nicht den bestehenden ÖPNV, sondern konkurriert mit ihm. Clever Shuttle muss als private Firma Gewinne erzielen: kein Verbraucherschutz, keine verbindlichen Beförderungsentgelte. Eine Verbesserung der Öko-Bilanz durch Elektro-Fahrzeuge ist Wunschdenken. Die „Förderung der öffentlichen Verkehrsinteressen des Landes Berlin“ ist nicht nachvollziehbar. Die Argumentation besteht nur aus Behauptungen; Fakten aus bisheriger Erprobung fehlen. Alles als neu und innovativ Angepriesene ist im ÖPNV bereits etabliert oder wird erprobt: ca. 1.000 Erdgas-Taxis und über 1.000 Hybrid-Taxis; Halteplätze und bedarfsgesteuerte Auftragsvermittlung (kein Umherfahren); festangestellte Fahrer. Das bedeutet Verbraucherschutz durch öffentlich kontrollierte und verlässliche Preise. Fiskal-Taxameter sorgen für Steuersicherheit. Sinnvoll ist daher die bundesweite Erprobung von Taxi-Sammelfahrten (dabei werden bereits vorhandene Fahrzeuge besser ausgelastet). Es besteht kein Bedarf für weitere Mietwagenkonzessionen. Besser ist es, vorhandene, erfolgreiche Mobilitätsstrukturen auszubauen und effektiver zu gestalten. Wir sprechen uns gegen die Genehmigung des Erweiterungsantrages auf 30 Fahrzeuge aus. sb Diese drei Herren haben das Rad auch nicht neu erfunden. BLOCKADE FÜR E-TAXIS: EIN COUP DER LOBBYISTEN? Spätestens seit Herbst 2016, seit auch die letzten Eichbehörden die strengen Konformitätsbewertungsregeln des neuen Eichgesetzes anwenden, ist es nahezu unmöglich, Taxis eichrechtlich zuzulassen, die über kein werkseitiges Taxipaket verfügen. Das betrifft leider auch fast alle Elektromodelle, unter anderem den Tesla. Die Eichverordnung muss deshalb dringend überarbeitet werden, wenn sich die Taxibranche am notwendigen Wechsel auf die Elektromobilität beteiligen soll. Ohne Anhänger von Verschwörungstheorien zu sein, ist festzustellen, dass die gültige Eichordnung Mietwagenbetreibern beim Umsteigen auf Elektroantriebe deutliche Wettbewerbsvorteile verschafft. Ob durch Zufall oder durch geschickte Lobbyarbeit der neuen Mitbewerber, ist schwer zu sagen. Deshalb muss das Taxigewerbe für eine Initiative des niedersächsischen Wirtschaftsministers Olaf Lies sehr dankbar sein. Sein Bundesland hat in einem Bundesrats-Antrag die Bundesregierung aufgefordert, Hürden bei der Inbetriebnahme von E-Taxis zeitnah zu beseitigen. Damit soll sichergestellt werden, dass Elektro-Fahrzeuge rechtskonform auch als Taxis eingesetzt werden können. Zusätzlich fordert Lies die Fahrzeughersteller auf, entsprechende Taxipakete anzubieten, die im Sinne des Mess- und Eichrechts anerkannt werden, wie das bei Fahrzeugen mit herkömmlichen Antrieben der Fall ist. Zumindest müssten ihre Signalwege offengelegt werden. Die Unterstützung aus Niedersachsen für das Taxigewerbe ist auch ein Erfolg intensiver Gewerbearbeit des Bundesverbands BZP. sb Olaf Lies, niedersächsischer Wirtschaftsminister und Unterstützer des Taxigewerbes SHK-Rechtsanwälte Martina Schweickhardt Rechtsanwältin & Notarin FOTO:Clever Shuttle, SPD Notariat Verkehrsrecht Strafrecht Zivilrecht Daniel Herbst Rechtsanwalt Nachodstraße 19 10779 Berlin (im Erdgeschoss) Telefon: 030 / 210 023 40 André Klemm Rechtsanwalt TAXI JULI/AUGUST/ 2017 13

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