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Taxi Times Berlin - Juli/August 2017

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POLITIK WANN WIRD’S

POLITIK WANN WIRD’S MAL WIEDER RICHTIG BUSSPUR? Unbenutzbare Sonderfahrstreifen verursachen weiterhin Ärger und Kosten. Abschlepp-Aktionen sind viel zu selten und zeigen wenig Wirkung. Wo Busspuren zugeparkt sind, ist nach der selbstgefälligen Logik der Falschparker alleine derjenige schuld, der als erster da stand. Alle anderen haben sich schließlich nur dazugestellt. Doch objektiv ist an dem Problem jeder einzelne Falschparker mit schuld. Egoismus ist – abhängig vom Grad der Zivilisiertheit – bei jedem Menschen stärker oder schwächer ausgeprägt. Die Hemmschwelle, sich selbst Vorteile zum Schaden anderer zu verschaffen, nimmt in unserer Gesellschaft ab. Vorbei die Zeiten, in denen auf Anhupen oder Kritisieren von Verkehrsrowdys nach guter, alter Berliner Tradition Murren oder Motzen folgte. Heute sind sture Uneinsichtigkeit und zügellose Aggressivität die normale Reaktion. Ebenso schwer erträglich ist das provokative, geltungsbedürftige Halten, überall, wo es andere behindert, ob leicht vermeidbar oder nicht. Gute Werte werden sukzessive durch schlechte ersetzt. So lange solche Verkehrsteilnehmer die Erfahrung machen, dass ihr Verhalten nicht sanktioniert wird, kann man einen Teil der Schuld durchaus der Innenverwaltung nebst Polizei und Ordnungsamt geben, die für die Sanktionierung zuständig sind. Sie werden von unseren Steuern bezahlt. So mancher Politiker scheut sich aus verschiedenen Gründen vor dem offenen Umgang mit solchen Problemen. Spricht man mit Polizisten, so ist noch immer von viel zu wenig Personal die Rede, obwohl die Finanzsituation Berlins, die nach Landowskys Banken-Skandal 2001 lange Jahre katastrophal war, sich letztens deutlich entschärft hat. DIE KEHRSEITE DES LIBERALEN BERLINS Die Weichen für das Dilemma wurden 2001 gestellt, als man der harten Linie früherer Innensenatoren eine deutlich liberalere Politk entgegensetzte, die Berlin mit der Zeit zu einer Stadt machte, in der man sich viel erlauben kann. Das ist zuerst einmal positiv und bedeutet Freiheiten, die man selbst in anderen deutschen Städten kaum kennt. Die Kehrseite ist aber, dass das Ganze zu einer Art Appeasement-Politik gegenüber allen und jedem ausgewachsen ist – mit einer falschen Toleranz gegenüber vielen, die es mit ihrer eigenen Freiheit (oder dem, was sie dafür halten) zulasten anderer übertreiben. 22,90€ LERNBUCH UND APP Spezialatlas zum Taxischein für Berlin Das Standardwerk für P-Schein-Anwärter, Ausbilder und Prüfer zur Klärung von Fragen zur Ortskunde in Berlin Mehr Infos: www.spezialatlas.de Die Trainings-App (Android; iOS) zur Vorbereitung auf die P-Schein-Prüfung für Taxifahrer, Mietwagenfahrer und Krankenwagenfahrer in Berlin. Neu: mit Prüfungssimulation Günstige Parkläche für Egoisten: Busspur in Schöneberg Die Bemühungen des neuen Senats lassen ein wenig hoffen. Die Finanzverwaltung und das LABO greifen seit Jahresbeginn gegen kriminelle Taxibetriebe durch. Mitte Mai rückte die Polizei auf der zugeparktesten Busspur Berlins, in der Schöneberger Hauptstraße, an gleich drei Tagen mit Kolonnen von Abschleppwagen an und räumte ab – insgesamt 71 Fahrzeuge. Laut Ordnungsamt werden hier des öfteren mal 30, 40 Autos an einem Tag abgeschleppt. Mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein sind diese Maßnahmen aber nicht. Zwischen Grunewaldstraße und Eisenacher Straße ist nach wie vor den ganzen Tag alles zugeparkt. So lange hier nicht im Stundentakt abgeräumt wird und es Anzeigen hagelt, wird sich daran nichts ändern. Auf eine Anfrage an die BVG, wie viel Mehrkosten ihr durch die Busspurparker entstehen, musste die Pressestelle gegenüber der Taxi Times Berlin passen: „Die Mehrkosten lassen sich nicht im Detail ermitteln, da hier viele Faktoren und unterschiedliche Etatposten eine Rolle spielen.” Wie viel Zeit und Umsatzeinbußen es das Taxigewerbe kostet, neben zugeparkten Busspuren im Stau zu stehen, können die Leser wahrscheinlich selbst gut einschätzen. ar FOTO: Axel Rühle / Taxi Times 16 JULI/AUGUST/ 2017 TAXI

RECHT WENN ES DIE VERKEHRSLAGE ZULÄSST… Muss man für „Halten in zweiter Reihe“ bezahlen, wenn man nur einen Fahrgast aus- oder einsteigen lässt? Antwort: „Es kommt darauf an.” Über Bußgelder und Strafzettel wegen unerlaubten Haltens in zweiter Reihe beklagen sich Kollegen im mer wieder. Kollege Yusuf K. beispielweise schreibt: „Kann mir einer behilflich sein? Ich habe in der Torstraße in zweiter Spur gehalten, hab einen Kunden rausgelassen und hab 25 Euro Strafe bekommen. Meinen Einspruch haben die nicht akzeptiert. Jetzt sind wir bei 53 Euro. Das ist das Unlogischste, was ich je in meinem Leben gesehen habe. Wo sollte ich den Kunden sonst rauslassen? Soll ich noch mal Einspruch einlegen?“ Der Rechtsanwalt Michael Bauer bezieht dazu für Taxi Times Stellung: Der Kollege hat wohl eine Verwarnung mit 25 Euro bekommen, diese nicht bezahlt, und dann einen Bußgeldbescheid über ebenfalls 25 Euro zzgl. Gebühren erhalten, das wird dann mit den 53 Euro hinkommen. Dagegen kann er Einspruch einlegen. Wenn er einen gnädigen Richter findet, kann das Verfahren eingestellt werden – oder auch nicht. Taxis dürfen, „wenn es die Verkehrslage zulässt“, in zweiter Reihe halten, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen (§ 12 Abs. 4 S. 3 StVO). Entscheidend ist demnach, „ob es die Verkehrslage zulässt“. Das mag einer eng sehen, ein anderer eher leger. Wenn ja, dann darf kurz angehalten werden, evtl. der Fahrgast auch im Haus abgeholt werden. Wenn nein, dann muss eine „zulässige Stelle“, z. B. eine Hauseinfahrt, in der Nähe gesucht und dem Fahrgast ein kleiner Fußweg zugemutet werden. BEWERTET WIRD DER EINZELFALL Es gibt also kein absolutes Recht für Taxis, beliebig in zweiter Reihe für die Fahrgäste stehen zu bleiben. Kommen solche Fälle vor Gericht, weil ein Taxifahrer ein Verwarnungsgeld und auch einen Bußgeldbescheid wegen Haltens in zweiter Reihe nicht akzeptiert, dann wird ein Richter immer eine Einzelfallentscheidung treffen. Er prüft dann, ob einerseits die Verkehrslage an diesem Ort – und wohl vor allem auch zu dieser Zeit – es zugelassen hätte, einen Fahrgast ein- oder aussteigen zu lassen. Er prüft auch, ob es in für den Fahrgast zumutbarer Nähe eine weniger den Verkehr behindernde Möglichkeit zur Abwicklung des Ein-oder Aussteigevorgangs gegeben hätte. In diese Abwägung des Richters kann auch einfließen, ob der Fahrgast etwa gehbehindert war oder eher sportlich. Wenn der Polizeibeamte als Zeuge aussagt, dass 10 bis 15 Meter weiter eine große Parklücke frei gewesen wäre, dann schaut es für den Taxifahrer regelmäßig eher schlecht aus. Der Tipp zur Vermeidung von Ärger mit der Polizei: KEINE DISKUSSION MIT DER POLIZEI Erstens: Ausufernde Diskussionen mit der Polizei helfen selten weiter. Zweitens: Der Taxifahrer sollte möglichst frühzeitig mit dem Fahrgast, wenn der sein Ziel kennt, klären, wo dieser ohne Behinderung für andere aussteigen kann und ihm erklären, dass es „bessere“ Stellen gibt, als im Verkehrsfluss anzuhalten und andere zu behindern. Die Aussteigezeit lässt sich auch gut verkürzen, wenn an einer roten Ampel vor Fahrtende schon geklärt ist, ob eine Quittung ausgestellt werden soll und diese schon vorbereitet werden kann. In diesen Fällen, wie auch sonst, gilt auch für Taxifahrer § 1 Abs. 2 StVO, wonach sich jeder Verkehrsteilnehmer so verhalten soll, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. mb Von Rechtsanwalt Michael Bauer www.anwalt-bauer.de Fiskaltaxameter Arbeitszeiterfassung Panther P6S Spiegeltaxameter NFC/RFID für Arbeitszeiterfassung LP50 Thermodrucker ΤIM-GPRS-GPS P6 Fiskal Systeme - Insika TAXI JULI/AUGUST/ 2017 www.semitron.gr 17 Tel. 0521 553 3514 info@heedfeld-taxameter.de www.heedfeld-taxameter.de HEEDFELD ΤAXAMETER

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