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Standpunten DNHK - knowlinx

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5Die Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Niederlanden und<br />

Deutschland ist ein Schlüssel für künftiges Wirtschaftswachstum.<br />

Die niederländische Regierung muss für eine Vereinfachung des Einsatzes<br />

von Arbeitskräften im Nachbarland eintreten. Nicht-EU-Bürger,<br />

die bereits in einem EU-Land ansässig sind und arbeiten, müssen auch<br />

in einem anderen EU-Land problemlos eingesetzt werden können.<br />

Eine verstärkte Mobilität von Arbeitnehmern<br />

– auch über die Landesgrenzen hinweg<br />

– ist heute bereits Realität. Zwischen den<br />

Niederlanden und Deutschland findet ein<br />

reger Austausch von Arbeitnehmern statt.<br />

Dies hat verschiedene Gründe. So möchten<br />

international tätige Unternehmen ihre<br />

Arbeitnehmer in ihren Tochterfirmen im<br />

Nachbarland einsetzen, oder ein Unternehmen<br />

bietet grenzüberschreitende Dienstleistungen<br />

an, für deren Ausführung es<br />

eigene Arbeitskräfte einsetzen möchte. Auch<br />

Arbeitnehmer haben zahlreiche Gründe,<br />

zeitweilig oder längerfristig im Ausland zu<br />

arbeiten.<br />

ENTSENDUNG UND<br />

NICHT-EU-BÜRGER<br />

Die Entsendung von Arbeitnehmern innerhalb<br />

international tätiger Unternehmen an<br />

Konzerngesellschaften in anderen europäischen<br />

Ländern ist unproblematisch, wenn<br />

es sich dabei um europäische Staatsbürger<br />

handelt. So können Deutsche oder Engländer<br />

ohne weiteres bei einem niederländischen<br />

Tochterunternehmen tätig werden.<br />

Die Entsendung von Arbeitnehmern mit<br />

Nicht-EU-Staatsbürgerschaft ist jedoch<br />

ausgesprochen problematisch und gelegentlich<br />

sogar unmöglich. Das ist sogar dann<br />

der Fall, wenn der betreffende Arbeitnehmer<br />

in Deutschland sämtliche erforderlichen<br />

Papiere wie Aufenthaltsgenehmigung und<br />

Arbeitsgenehmigung besitzt. Als Beispiel sei<br />

hier die Entsendung eines amerikanischen,<br />

indischen oder chinesischen Arbeitnehmers<br />

eines in Deutschland ansässigen Unternehmens<br />

in eine niederländische Tochtergesellschaft<br />

genannt, für dessen Beschäftigung in<br />

Deutschland Arbeits- und Aufenthalts-<br />

genehmigungen vorliegen. Gelten für grenzüberschreitende<br />

Dienstleistungen innerhalb<br />

Europas bestimmte Erleichterungen, so ist<br />

dies bei konzerninternen Entsendungen<br />

nicht der Fall. Liegt keine grenzüberschreitende<br />

Dienstleistung vor, muss unter Umständen<br />

ein langwieriges Arbeitsgenehmigungsverfahren<br />

von bis zu zehn Wochen<br />

durchlaufen werden. Bei einer Tätigkeit<br />

eines Nicht-EU-Arbeitnehmers von mehr<br />

als drei Monaten in einem anderen EU-Land<br />

als dem ursprünglichen Aufenthaltsland,<br />

muss im Prinzip eine neue Aufenthaltsgenehmigung<br />

beantragt werden. Dies führt<br />

neben hohen Kosten zu unnötigen Zeitverzögerungen<br />

und bürokratischen Hürden,<br />

die einem längeren Einsatz eines solchen<br />

Arbeitnehmers in den Niederlanden im<br />

Wege stehen.<br />

Die in den Niederlanden bestehende Ausnahmeregelung<br />

für hochqualifizierte Emigranten<br />

bietet vor allem für gut ausgebildete<br />

Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern ein vereinfachtes<br />

Verfahren. Die Voraussetzungen<br />

wie beispielsweise die hohen Einkommensgrenzen<br />

sind jedoch ausgesprochen streng<br />

und können in der Praxis nicht immer<br />

erfüllt werden. Dies gilt in noch höherem<br />

Maße für die geplante europäische Blue-<br />

Card-Regelung.<br />

Die Mobilität von Nicht-EU-Arbeitnehmern<br />

in die Niederlande wird auf diese Weise<br />

– insbesondere für konzerninterne Entsendungen<br />

– unnötig erschwert. Wenn in<br />

einem anderen EU-Land wie beispielsweise<br />

in Deutschland bereits eine Arbeits- und<br />

Aufenthaltsgenehmigung vorliegt, ist dies<br />

unverständlich und unnötig.<br />

26<br />

<strong>DNHK</strong><br />

<strong>Standpunten</strong> / Standpunkte<br />

Die innergemeinschaftliche Wirtschaftsmobilität<br />

wird dadurch eingeschränkt. Daher<br />

sollte die problemlose Anerkennung von<br />

bereits in Deutschland erteilten Arbeits- und<br />

Aufenthaltsgenehmigungen für die Beschäftigung<br />

von Nicht-EU-Bürgern in den Niederlanden<br />

ermöglicht werden, insbesondere bei<br />

konzerninternen Entsendungen.<br />

GRENZÜBERSCHREITENDE<br />

DIENSTLEISTUNGEN UND<br />

NICHT-EU-BÜRGER<br />

Die Freiheit eines Unternehmens, seine<br />

Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten,<br />

bildet einen der Kernpunkte der<br />

Europäischen Union. Deutsche Unternehmer,<br />

die bei der Erbringung von Dienstleistungen<br />

in den Niederlanden eigene Arbeitnehmer<br />

aus Drittstaaten einsetzen möchten, stoßen<br />

dabei noch immer auf bürokratische Hürden.<br />

Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die<br />

Vorschriften zum Aufenthalt von Arbeitnehmern<br />

aus Drittländern, die beispielsweise bei<br />

Montagearbeiten eingesetzt werden.<br />

Der Europäische Gerichtshof hat bereits vor<br />

Jahren vorgeschlagen, solche Nicht-EU-<br />

NEDERLANDS-DUITSE HANDELSKAMER<br />

DEUTSCH-NIEDERLÄNDISCHE HANDELSKAMMER<br />

Bürger, die im EU-Sitzland ihres Arbeitgebers,<br />

also des Unternehmens, das die<br />

Dienstleistung anbietet, über die notwendigen<br />

Arbeits- und Aufenthalts genehmigungen<br />

verfügen, in einem anderen EU-Land, in<br />

dem die Leistungen erbracht werden, vereinfacht<br />

zuzulassen. Hierfür gibt es das so<br />

genannte Van-der-Elst-Visum.<br />

In den Niederlanden ist dieses Verfahren bei<br />

den zuständigen Behörden jedoch weithin<br />

unbekannt. Daraus ergeben sich in der<br />

Praxis für Dienstleister, die auch ihre<br />

Arbeitnehmer aus Drittländern mit den<br />

notwendigen Papieren ausstatten möchten,<br />

erhebliche bürokratische Hemmnisse.<br />

Eine verbesserte Bekanntmachung und<br />

letztlich die verstärkte Anwendung des<br />

‚Van-der-Elst-Verfahrens‘ durch die<br />

niederländischen Behörden ist daher dringend<br />

geboten. Die <strong>DNHK</strong> fordert die zuständigen<br />

Ministerien und die untergeordneten<br />

Behörden auf, über dieses Verfahren besser<br />

zu informieren und die Erteilung dieses<br />

Visums zu fördern und zu erleichtern.<br />

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