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Standpunten DNHK - knowlinx

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30<br />

BSN-NUMMERN<br />

Ausländische Arbeitnehmer, die im Auftrag<br />

ihres Arbeitgebers in den Niederlanden<br />

beschäftigt sind, müssen eine BSN-Nummer<br />

beantragen und einen Termin bei einem<br />

Finanzamt machen, um die BSN-Nummer<br />

anschließend dort persönlich abzuholen.<br />

Insbesondere der letztere Punkt bedeutet,<br />

dass ein Arbeitnehmer, der nur für einen<br />

kurzen Zeitraum Arbeiten in den Niederlanden<br />

ausführt, unverhältnismäßig viel<br />

Zeit für die Beantragung und die Abholung<br />

einer BSN-Nummer aufwenden muss. Auch<br />

für Arbeitgeber hat dies einen erheblichen<br />

Verwaltungsaufwand bei einem kurzzeitigen<br />

Auftrag in den Niederlanden zur Folge.<br />

Die <strong>DNHK</strong> appelliert daher an die niederländische<br />

Regierung, die Vorschrift, wonach<br />

die BSN-Nummer persönlich abzuholen ist,<br />

kritisch zu prüfen und der Frage nachzugehen,<br />

ob für nur kurzzeitig in den Niederlanden<br />

beschäftigte ausländische Arbeitnehmer<br />

die Abholung der BSN-Nummer auf andere<br />

Weise geregelt werden kann.<br />

BPM<br />

Ausländische Arbeitgeber, die in den Niederlanden<br />

wohnhaften Arbeitnehmern einen<br />

im Ausland zugelassenen Firmenwagen zur<br />

Verfügung stellen möchten, werden mit der<br />

‚Belasting op Personenauto’s und Motorrijwielen‘<br />

(BPM) konfrontiert. Sobald ein in<br />

den Niederlanden wohnhafter Arbeitnehmer<br />

länger als zwei Wochen mit einem von seinem<br />

Arbeitgeber bereitgestellten Wagen mit<br />

ausländischem Kennzeichen fährt, muss der<br />

Arbeitgeber eine Steuererklärung abgeben<br />

und BPM entrichten. Dies bedeutet konkret,<br />

dass beispielsweise ein deutscher Arbeitgeber,<br />

der einen niederländischen Außendienstmitarbeiter<br />

eingestellt hat, noch während<br />

dessen Probezeit eine BPM-Erklärung<br />

einreichen muss. Zu diesem Zeitpunkt ist<br />

jedoch noch keineswegs klar, ob der betref-<br />

<strong>DNHK</strong><br />

<strong>Standpunten</strong> / Standpunkte<br />

fende Mitarbeiter seine Probezeit erfolgreich<br />

bestehen wird. Dies führt in vielen Fällen<br />

dazu, dass ein ausländischer Arbeitgeber<br />

darauf verzichtet, einem niederländischen<br />

Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

Hat der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer<br />

jedoch einen Firmenwagen zur Verfügung<br />

gestellt und der Arbeitnehmer möchte diesen<br />

Wagen länger als 14 Tage in den Niederlanden<br />

fahren, muss der Arbeitgeber die<br />

BPM-Erklärung einreichen. Dabei ist der in<br />

den Niederlanden geltende Listenpreis des<br />

Wagens und aller Extras (Zusatzausstattung)<br />

zugrunde zu legen. Das hat zur Folge, dass<br />

die Ausstattungsdetails und die Listenpreise<br />

des Wagens, die dem deutschen Unternehmen<br />

zur Verfügung stehen, nicht zureichend<br />

sind und das deutsche Unternehmen anhand<br />

von Unterlagen niederländischer Importeure<br />

herausfinden muss, welche Preise in den<br />

Niederlanden gelten.<br />

In diesem Zusammenhang ist es vor allem<br />

problematisch, dass erhebliche Unterschiede<br />

zwischen Ausstattungen bestehen, die in<br />

Deutschland, nicht jedoch in den Niederlanden<br />

erhältlich sind. Der Arbeitgeber muss<br />

ermitteln, ob und inwieweit die deutsche von<br />

der niederländischen Standardausstattung<br />

abweicht.<br />

Dies alles verursacht einen gewaltigen bürokratischen<br />

Aufwand. Die <strong>DNHK</strong> schlägt<br />

daher vor, die Frist von 14 Tagen für die<br />

vorübergehende Nutzung eines Wagens mit<br />

einem ausländischen Kennzeichen zu verlängern.<br />

Ferner schlägt die <strong>DNHK</strong> vor, das BPM-<br />

Anmeldeverfahren so zu ändern, dass es für<br />

ausländische Unternehmen einfacher wird,<br />

den Listenwert des Wagens festzustellen.<br />

So könnte beispielsweise der bekannte<br />

ausländische Listenpreis als Berechnungsgrundlage<br />

dienen.<br />

NEDERLANDS-DUITSE HANDELSKAMER<br />

DEUTSCH-NIEDERLÄNDISCHE HANDELSKAMMER<br />

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