karriereführer recht 2.2011 Top-Thema Buchtipp Der Mandant im Fa<strong>de</strong>nkreuz: Die Haftungsfrage für Manager, Vorstän<strong>de</strong> und verstärkt auch Aufsichtsräte wird für Gesellschafts- und Wirtschaftsjuristen zunehmend zum Aufgabengebiet. Wird ein Unternehmen mit staatsanwaltlichen Untersuchungen konfrontiert, ist das Interesse <strong>de</strong>r Öffentlichkeit sofort sehr hoch. Aber welche Schutzrechte für die Organe und Personen gibt es? Und über welche Möglichkeiten, seinem Mandanten zu helfen, verfügt <strong>de</strong>r Jurist – ob als Anwalt im Unternehmen o<strong>de</strong>r als externer juristischer Berater? Das Fachbuch „Unternehmen im Fa<strong>de</strong>nkreuz“ beleuchtet Rechte und anwaltliche Privilegien. Werner Beulke, Sabine Swoboda, Inka Lüdke: Unternehmen im Fa<strong>de</strong>nkreuz. C.F. Müller 2009. ISBN 978- 3811439269. 44 Euro Gericht. „Ein guter Weg, neue Leute rasch in Eigenverantwortung zu nehmen, ist die Wahrnehmung von Gerichtsterminen zunächst in kleineren Angelegenheiten“, sagt Jörg Stau<strong>de</strong>nmeyer. Durch das Gefühl, selbst die Vertretung <strong>de</strong>s Mandanten in <strong>de</strong>r Hand zu haben, wachse auch die Lebens- und Verhandlungserfahrung <strong>de</strong>r Einsteiger, so <strong>de</strong>r Partner <strong>de</strong>r Kanzlei Raupach & Wollert-Elmendorff, die an sieben Standorten 90 Anwälte beschäftigt und eng mit Kanzleien in 40 Län<strong>de</strong>rn und mit 3200 Anwälten zusammenarbeitet. Internationales Arbeiten gehört hier wie in an<strong>de</strong>ren Kanzleien zu einem Schwerpunkt vieler Spezialisten für Han<strong>de</strong>ls- und Gesellschaftsrecht. Sybille Flindt ist Partnerin <strong>de</strong>r Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds und spezialisiert auf grenzüberschreiten<strong>de</strong> Akquisitionen vor allem US-amerikanischer Mandanten. Sie ist also für alle Unternehmen, die in Deutschland etwas bewegen wollen, die Vermittlerin zwischen <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Rechtssystemen und Kulturen. „Das Verständnis eines amerikanischen Boards unterschei<strong>de</strong>t sich von <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Geschäftsführung. Daher muss ich meinen Mandanten erklären, wie die <strong>de</strong>utschen Unternehmen strukturiert sind und wie sie in <strong>de</strong>r Führungsetage arbeiten.“ Neben einem ausgezeichneten Rechtsverständnis komme es beson<strong>de</strong>rs auf Sprachenkenntnis an – und zwar bis ins Detail. „Ein Amerikaner reagiert empfindlich, wenn in einem Vertrag für ein- und dieselbe Sache unter- schiedliche Begriffe benutzt wer<strong>de</strong>n“, sagt sie. Was in Deutschland eine wenig be<strong>de</strong>utsame Ungenauigkeit sein kann, schürt bei ihren Mandanten schnell Skepsis. „Amerikaner sind, was Verträge angeht, <strong>de</strong>utlich pedantischer“, sagt sie. Daher wer<strong>de</strong>n in amerikanischen Gesellschaftsverträge grundsätzlich nahezu alle Eventualitäten festgehalten – auch solche, die eigentlich das Gesetz regelt und die in <strong>de</strong>utschen Schriftstücken daher häufig keine Erwähnung fin<strong>de</strong>n. Flindts Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Mandanten ihrer Arbeit vertrauen. Ihr Ratschlag für Einsteiger: „Wichtig ist, dass man als Anwalt dafür sorgt, dass das Verfahren für <strong>de</strong>n Mandanten zu je<strong>de</strong>r Zeit berechenbar und transparent bleibt“ Damit ihre Mandanten diesen Umstand wertschätzen können, muss <strong>de</strong>r Anwalt in <strong>de</strong>r Lage sein, juristische Expertisen so aufzubereiten, dass die Mandanten direkt <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Dinge erkennen können. „Im Geschäft wächst <strong>de</strong>r Anspruch <strong>de</strong>r Mandanten an die Benutzerfreundlichkeit“, so Flindt. Die <strong>de</strong>tailgenau Expertise, die an <strong>de</strong>r Uni noch gefragt war, ist für <strong>de</strong>n Mandanten viel zu viel. „Er will klare Antworten und klare Begründungen.“ Zwar müsse <strong>de</strong>r Jurist für seine Entscheidungsfindung über einen Fall weiter akribisch arbeiten. Flindt: „Wer aber glaubt, er könne seine Kun<strong>de</strong>n mit viel juristischen Details überzeugen, muss sich davon verabschie<strong>de</strong>n: Die Klienten wollen das nicht, sie haben dafür überhaupt keine Zeit.“ 14
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