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karriereführer recht<br />

2.2011<br />

Special Exoten<br />

Draht nach oben<br />

Exot 3: Kirchenrechtler. Im Bereich<br />

<strong>de</strong>s Kirchenrechts bieten sich einige<br />

berufliche Perspektiven, jedoch nur<br />

für <strong>de</strong>njenigen, <strong>de</strong>r „echtes“ Interesse<br />

an dieser Rechtsmaterie und sich<br />

am besten frühzeitig spezialisiert<br />

hat. Letzteres kann für alle Bereiche<br />

<strong>de</strong>r Ausbildung empfohlen wer<strong>de</strong>n.<br />

Denn die Zeiten <strong>de</strong>s Generalisten<br />

sind vorbei. Heute wird <strong>de</strong>r Spezialist<br />

gefor<strong>de</strong>rt, <strong>de</strong>r sich weitaus besser<br />

in <strong>de</strong>r Rechtsmaterie auskennt als<br />

die Konkurrenz.<br />

Von Dr. Christian Halm, Rechtsanwalt und<br />

Partner in <strong>de</strong>r Kanzlei Halm & Preßer,<br />

Neunkirchen/Saar<br />

Juristen wer<strong>de</strong>n in je<strong>de</strong>m Bistum benötigt,<br />

wobei es zunächst keine Rolle spielt,<br />

ob man sich im katholischen o<strong>de</strong>r im<br />

evangelischen Kirchenrecht spezialisiert.<br />

Wichtig ist Authentizität. Da die Kirche<br />

als Ten<strong>de</strong>nzbetrieb kein gewöhnlicher<br />

Arbeitgeber ist, ist eine Bewerbung in<br />

diesem Bereich nur dann sinnvoll, wenn<br />

man auch „dahintersteht“. Am ehesten<br />

lässt sich dies durch eine ehrenamtliche<br />

Tätigkeit im kirchlichen Bereich nachweisen.<br />

Arbeitsbereiche in <strong>de</strong>r Kirche fin<strong>de</strong>n<br />

sich im Bereich <strong>de</strong>s Arbeitsrechts,<br />

<strong>de</strong>s Verwaltungsrechts, aber auch im<br />

Versicherungsrecht und im Strafrecht.<br />

Man <strong>de</strong>nke beispielsweise an die vielen<br />

Arbeitnehmer, die in <strong>de</strong>r Kirche beschäftigt<br />

sind o<strong>de</strong>r die im karitativen Bereich<br />

tätig sind, an die Probleme, die <strong>de</strong>r Denkmalschutz<br />

bei <strong>de</strong>r Sanierung von Gebäu<strong>de</strong>n<br />

mit sich bringt sowie versicherungsrechtliche<br />

Probleme im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Verkehrssicherungspflichten<br />

bei <strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>r<br />

zahlreichen kircheneigenen Immobilien.<br />

Und ganz aktuell die Frage <strong>de</strong>r Opferentschädigung<br />

in <strong>de</strong>n Missbrauchsfällen.<br />

Juristen wer<strong>de</strong>n allerdings auch in <strong>de</strong>r<br />

Alltagsarbeit benötigt, beispielsweise bei<br />

<strong>de</strong>r Abrechnung von Beihilfeanträgen.<br />

Streit über die Höhe <strong>de</strong>r Abrechnungssätze<br />

eines Zahnarztes gegenüber verbeamteten<br />

Kirchenmitarbeitern gibt es<br />

sowohl im weltlichen als auch im kirchlichen<br />

Bereich. Ein auf <strong>de</strong>n katholischen<br />

Bereich beschränktes Tätigkeitsgebiet<br />

stellt das Ehenichtigkeitsverfahren dar.<br />

Denn: „Was Gott verbun<strong>de</strong>n hat, das<br />

darf <strong>de</strong>r Mensch nicht trennen“ (Matthäus<br />

19,6). Auf dieses Bibelwort Jesu grün<strong>de</strong>t<br />

sich das katholische Verständnis <strong>de</strong>r<br />

Unauflöslichkeit <strong>de</strong>r Ehe. Aus diesem<br />

Grun<strong>de</strong> kann nach katholischem Kirchenrecht<br />

eine gültig geschlossene und<br />

vollzogene Ehe zu Lebzeiten <strong>de</strong>s Partners<br />

nicht geschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Es gibt jedoch<br />

die Möglichkeit, vor <strong>de</strong>m zuständigen<br />

katholischen Diözesan-Ehegericht überprüfen<br />

zu lassen, ob die Ehe gültig<br />

zustan<strong>de</strong> gekommen ist o<strong>de</strong>r ob die<br />

Möglichkeit besteht, die Ehe für nichtig<br />

erklären zu lassen. Eine zivile Ehescheidung<br />

kann das zwischen <strong>de</strong>n Ehepartnern<br />

entstan<strong>de</strong>ne Eheband nicht lösen.<br />

Es bleibt bis zum Tod eines <strong>de</strong>r Ehegatten<br />

bestehen. Eine kirchliche Scheidung<br />

gibt es in <strong>de</strong>r katholischen Kirche nicht.<br />

Die einzige Möglichkeit einer erneuten<br />

Eheschließung ist die amtliche Feststellung<br />

<strong>de</strong>r Ehenichtigkeit im Rahmen eines<br />

Ehenichtigkeitsverfahrens.<br />

Der zivilrechtliche Personenstand <strong>de</strong>r<br />

Partner wird durch die Nichtigkeitsfeststellung<br />

nicht verän<strong>de</strong>rt. Kin<strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r<br />

ersten Ehe <strong>de</strong>r Partner bleiben auch<br />

dann eheliche Kin<strong>de</strong>r, wenn die Ehe im<br />

Nachhinein für nichtig erklärt wird. In<br />

<strong>de</strong>m Ehenichtigkeitsverfahren geht es<br />

nicht um die Frage, wer die Schuld an<br />

<strong>de</strong>m Scheitern <strong>de</strong>r Ehe trägt. Daher wird<br />

das Verfahren auch nicht gegen <strong>de</strong>n<br />

früheren Ehepartner geführt, son<strong>de</strong>rn<br />

gegen die Annahme, die Ehe sei kirchlich<br />

zustan<strong>de</strong> gekommen. Durch ein sol-<br />

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