Dorfblatt 74 - Gemeinde Hirzel
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In der gemeindeeigenen Liegenschaft Sitenrain 1 bis 3 (Mehrzweckgebäude) erfüllt die aus dem<br />
Jahre 1986 stammende Ölheizanlage die gesetzlichen Anforderungen der Luftreinhalteverordnung<br />
(LRV) bezüglich Stickoxide/Kohlenwasserstoff (HC/VOX) und Abgaswerte nicht mehr. Vor dem<br />
Hintergrund, dass voraussichtlich im Jahre 2012 eine energetische Aussenfassadensanierung<br />
erfolgt, welche nach heutigem Erkenntnisstand zu einem verminderten Energiebedarf führen wird,<br />
hat der <strong>Gemeinde</strong>rat entschieden, vorerst lediglich das Brennerelement auszuwechseln und die<br />
Projekte „Ersatz Heizungsanlage“ und „Energetische Sanierung“ in einem zusammenhängenden<br />
Projekt zu vereinigen und im Sinne einer Gesamtsicht im Jahre 2011 zu starten.<br />
Die gemeindeeigene Liegenschaft Dorfstrasse 48 (Spyrihaus) wird mittels eines Elektro-blockspeichers<br />
beheizt. Die Heizanlage ist aufgrund ihres schlechten Zustandes und ihres Alters zu<br />
ersetzen. Die Elektroheizung vermag die maximal zulässige Heizleistung nicht mehr zu erbringen,<br />
weshalb ein anderer Energieträger zu suchen ist. Wegen der knappen räumlichen Verhältnisse fiel<br />
der Einbau einer Ölheizung mit Tankraum und Kaminanlage ausser Betracht. Ebenso fehlen die<br />
erforderlichen Nebenräume für die Installation einer Holzschnitzel- oder Pelletanlage. Es verblieb<br />
somit einzig die Installation einer Wärmepumpe. Da im fraglichen Gebiet eine Erdsonde nicht<br />
zulässig ist, hat der <strong>Gemeinde</strong>rat die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe beschlossen.<br />
Die Wärmepumpe wird im Schopfanbau neben dem Eingang zur Mietwohnung installiert werden.<br />
Der bisherige Technikraum wird, wie die Waschküche, neu zu den Museumsräumlichkeiten<br />
dazugeschlagen. Für diese räumliche Erweiterung sind ein neuer Durchgang und die Verschliessung<br />
eines bestehenden Durchganges die Folge.<br />
4. Beitrag an Kispex<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Hirzel</strong> hat gemäss der Empfehlung der <strong>Gemeinde</strong>präsidentenkonferenz des<br />
Bezirkes Horgen beschlossen, pro Einwohner 1.20 Franken an die Kispex-Pflegekosten beizusteuern.<br />
Der gemeinnützige Verein Kispex wurde 1995 mit dem Ziel gegründet, schwer kranke, behinderte<br />
und sterbende Kinder in ihrer vertrauten Umgebung zu Hause bei ihrer Familie zu betreuen. Kispex<br />
bietet inzwischen seine Pflegeleistungen auf dem ganzen Kantonsgebiet an, die aufgrund ärztlicher<br />
Verordnungen und eigener Bedarfsabklärungen erbracht werden. Bis Mitte 2003 konnte sich die<br />
Kispex ohne Unterstützung der öffentlichen Hand über Wasser halten. Nach einer deutlichen<br />
Reduktion im IV-Tarif waren die <strong>Gemeinde</strong>n gefordert, eine Auflösung des Vereins zu verhindern.<br />
Im Dezember 2005 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat die Leistungsvereinbarung mit dem Verein Kispex im<br />
Sinne eines Pilotfinanzierungsmodells „Bezirk Horgen Plus“ abgeschlossen.<br />
Mit dem Projektstart vom 1. Januar 2006 wurde ein Einheitsbetrag je Einwohner bezahlt, dies<br />
unabhängig davon, ob in der jeweiligen <strong>Gemeinde</strong> Kispex-Dienstleistungen bezogen werden oder<br />
nicht. In der Folge haben die Bezirksgemeinden per 1. Januar 2008 einer Verlängerung des Pilotprojekts<br />
um zwei weitere Jahre zugestimmt. In der Zwischenzeit haben sich die Kosten negativ<br />
verändert. Hauptgründe für die Kostensteigerung sind Teuerungsausgleich, Erhöhung der<br />
Sozialkosten, vermehrt kürzere und/oder intensivere Einsätze, Kürzung der IV-Stunden und<br />
marginaler Rückgang der kantonalen Subventionen.<br />
5. <strong>Gemeinde</strong>beitrag an Skilager 2010<br />
Für die Durchführung des Skilagers 2010 für die Mittel- und die Oberstufenschüler der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Hirzel</strong> ist eine Defizitgarantie über 1379.50 Franken erteilt worden. Dem OK, bestehend aus<br />
Nathalie und Michael Näf und Gabi und Christoph Girsperger sowie Claudia Schärer und Felix<br />
Loretz, wird für sein Engagement zugunsten der Jugend im Voraus bestens gedankt.<br />
6. <strong>Gemeinde</strong>beitrag an Wildnispark Zürich<br />
Die Ausrichtung eines Beitrages an den Wildnispark Zürich wird analog den übrigen Bezirksgemeinden<br />
fortgesetzt. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat für die nächsten fünf Jahre einen jährlichen Beitrag<br />
von 2000 Franken zugesichert. Anschliessend ist die Beitragsleistung neu zu überprüfen. Es wird