Gartenbau - Nordwestdeutscher Gartenbauverband (NGV) eV
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RECHT IM BETRIEB<br />
Verstärkte Diskussion<br />
Das Kreuz mit der Umsatzsteuer im <strong>Gartenbau</strong><br />
Wohl noch nie war die Verunsicherung in der<br />
<strong>Gartenbau</strong>branche so groß bezüglich der<br />
Umsatzbesteuerung wie derzeitig.<br />
Da haben wir auf der einen Seite nationales,<br />
und auf der anderen Seite dem widersprechendes<br />
europäisches Recht. Da haben wir<br />
einerseits das System der Umsatzsteuer-Regelbesteuerung<br />
und andererseits das damit unvereinbare<br />
System der Umsatzsteuer-<br />
Pauschalierung, die sich aber immer mehr im<br />
Zuge der EU-Rechtsprechung vermischen.<br />
Der Praktiker weiß schon lange nicht mehr<br />
was er eigentlich tun soll, und auch die Steuerberater,<br />
zumindest die, die nicht ganz spe-<br />
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zifisch den <strong>Gartenbau</strong> betreuen, müssen sich<br />
hier völlig überfordert fühlen.<br />
Im Zuge der Erhöhung des Umsatzsteuer-<br />
Regelsatzes von 16% auf 19% und der pauschalierten<br />
Umsatzsteuer von 9% auf 10,7%<br />
wird natürlich wieder vermehrt diskutiert, ob<br />
man als pauschalierender Betrieb freiwillig zur<br />
Regelbesteuerung (für mindestens 5 Jahre)<br />
optieren sollte, oder gar einen gesonderten<br />
Handelsbetrieb (in welcher Rechtsform auch<br />
immer) neben dem Produktionsbetrieb gründet.<br />
Natürlich vereinfacht man sich (und dem<br />
Steuerberater) erheblich das Leben und ver-<br />
Mehrwertsteuer in gewerblichen / optierenden <strong>Gartenbau</strong>betrieben<br />
Art der Leistung MwSt. Anmerkungen<br />
Lieferung von Blumen Pflanzen und Baumschulware 7<br />
Kränze, Gestecke und Pflanzschalen bei denen der Frischwarencharakter<br />
überwiegt<br />
Kränze, Gestecke und Pflanzschalen bei denen der Frischwarencharakter<br />
nicht überwiegt<br />
Lieferung von Topfpflanzen (auch Hydrokulturen) mit "üblicher<br />
Warenumschließung" (nur Plastik oder Tontopf), Lieferkosten<br />
unerheblich<br />
Lieferung von Topfpflanzen (auch Hydrokulturen) mit Gefäß<br />
aus Edelstahl, etc. mit niedrigerem Pflanz- als Gefäßwert<br />
Lieferung von Topfpflanzen (auch Hydrokulturen) mit Gefäß<br />
aus Edelstahl, etc. mit höherem Pflanz- als Gefäßwert<br />
Lieferung von Zierübertöpfen (insbes. Keramik, Glas, Stahl),<br />
Vasen und Blumensteckschalen<br />
Lieferung von Oster- oder Weihnachtsdeko, Grußkarten und<br />
sonstiger "Hartware"<br />
Lieferung von Humus und Rindenmulch 7<br />
Lieferung von Erden, Dünger, Pflanzenschutzmittel 19<br />
Hydropflege-Arbeiten 19<br />
Hydropflege mit Pflanzenverkauf u. Pflanzung vor Ort in vorh.<br />
Gefäß, unabhängig vom Pflanzenwert<br />
Garten- und Landschaftsbauarbeiten 19<br />
Grabpflege und -bepflanzungen 19<br />
Überwinterung von Pflanzen 19<br />
Verkauf von Gegenständen aus dem Anlagevermögen 19<br />
Geschenkgutscheine 0<br />
Vermietung von Pflanzen 7<br />
7<br />
19<br />
7<br />
19<br />
7<br />
19<br />
19<br />
19<br />
meidet viele Angriffspunkte seitens der Finanzverwaltung,<br />
wenn man freiwillig zur Regelbesteuerung<br />
optiert. Faktisch ist es nämlich<br />
kaum noch möglich im Umsatzsteuerrecht<br />
alles richtig zu machen, insbesondere dann,<br />
wenn sich (was nach gegebener Rechtslage<br />
zwangsläufig der Fall ist) die Umsatz-<br />
Pauschalierung immer mehr mit der Regelbesteuerung<br />
vermengt, weil man in solchen<br />
Fällen z.B. die Vorsteuern aus den Gemeinkosten<br />
nur im Schätzungswege ermitteln<br />
kann, und jede Schätzung natürlich angreifbar<br />
ist.<br />
Beim Verkauf von Gutscheinen findet kein Leistungsaustausch<br />
statt. Die Umsatzsteuer ist erst zum Zeitpunkt<br />
der Einlösung der Gutscheine fällig.<br />
GNB - Februar 2007