Gartenbau - Nordwestdeutscher Gartenbauverband (NGV) eV
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Dennoch sollte man hier einen „kühlen Kopf“<br />
bewahren, und seine Entscheidung auf der<br />
Grundlage der nackten Zahlen mit Hilfe eines<br />
branchenspezifisch kompetenten Steuerberaters<br />
treffen.<br />
Über diese ganz grundsätzlichen Fragen hinaus,<br />
und auch im Zuge der Bar-Kassenumstellungen<br />
wird in <strong>Gartenbau</strong>-Fachkreisen<br />
aber natürlich auch wieder vermehrt diskutiert<br />
was darf ich überhaupt in welchen Fällen<br />
an Umsatzsteuer ausweisen. Weil es dem<br />
Praktiker kaum nützt, wenn sein Steuerbera-<br />
GNB - Februar<br />
Mehrwertsteuer in grundsätzlich pauschalierenden landwirtschaftlichen <strong>Gartenbau</strong>betrieben<br />
Art der Leistung MwSt. Ausnahmefälle MwSt.<br />
Lieferung von Blumen, Kränzen, Gestecken, Pflanzen und<br />
Baumschulware aus Eigenerzeugung<br />
Lieferung von Blumen, Kränzen, Gestecken, Pflanzen und<br />
Baumschulware aus Fremdzukauf<br />
Lieferung von Topfpflanzen (auch Hydrokulturen) aus Eigenproduktion<br />
mit "üblicher Warenumschließung" (nur Plastik oder<br />
Tontopf), Lieferkosten unerheblich<br />
Lieferung von Topfpflanze (auch Hydrokulturen) aus Fremdzukauf<br />
mit "üblicher Warenumschließung" (Plastik oder Tontopf),<br />
unabhängig vom Pflanzenwert, Lieferkosten unerheblich<br />
Lieferung von Topfpflanzen (auch Hydrokulturen) mit Gefäß aus<br />
Edelstahl, etc. mit höherem Pflanz- als Gefäßwert<br />
Lieferung von Topfpflanzen (auch Hydrokulturen) mit Gefäß aus<br />
Edelstahl, etc. mit niedrigerem Pflanz- als Gefäßwert<br />
Lieferung von Zierübertöpfen (insbes. Keramik, Glas, Stahl), Vasen<br />
und Blumensteckschalen<br />
Lieferung von Oster- oder Weihnachtsdeko, Grußkarten und<br />
sonstiger "Hartware"<br />
ter ihm auf diese Frage antwortet, dass alles<br />
sehr kompliziert ist und auch kaum alles richtig<br />
gemacht werden kann, haben wir uns entschieden,<br />
in Zusammenarbeit mit den<br />
<strong>Gartenbau</strong>verbänden nachfolgend zwei Tabellen<br />
als kleine Hilfestellung für den Praktiker<br />
herauszugeben mit der Zielsetzung, dass<br />
er ein wenig Halt im undurchdringlichen<br />
Dschungel des Umsatzsteuerrechtes findet.<br />
Es erübrigt sich fast zu erwähnen, dass die<br />
Tabellen (die eine für Pauschalierende und<br />
die andere für Regelbesteuerer) keinen An-<br />
Lieferung von Humus und Rindenmulch 7<br />
Lieferung von Erden, Dünger, Pflanzenschutzmittel 19<br />
Hydropflege-Arbeiten 19<br />
Hydropflege mit Pflanzenverkauf und Pflanzung vor Ort in vorhandenem<br />
Gefäß, unabhängig vom Pflanzenwert<br />
Garten- und Landschaftsbauarbeiten 19<br />
Grabpflege und -bepflanzungen 19<br />
Gartenpflege und -bepflanzungen 19<br />
Überwinterung von Pflanzen 19<br />
10,7<br />
10,7<br />
10,7<br />
10,7<br />
10,7<br />
Verkauf von Gegenständen aus dem Anlagevermögen 10,7<br />
Geschenkgutscheine 0<br />
Vermietung von Pflanzen 10,7<br />
19<br />
19<br />
19<br />
19<br />
RECHT IM BETRIEB<br />
spruch auf Vollständigkeit erheben können,<br />
und im Einzelfall auch etwas anderes gelten<br />
kann. Im Zweifelsfall hilft Ihnen hier vorübergehend<br />
der Apotheker (wegen der hieraus resultierenden<br />
Kopfschmerzen) und dauerhaft<br />
nur eine fachkompetente Steuerberatung, die<br />
Sie im Zweifelsfall unbedingt in Anspruch nehmen<br />
sollten.<br />
Dipl.-Ing. agr. Steuerberater Thomas Hoffmann,<br />
GfS Steuerberatungs-GmbH, Hannover<br />
/ Laatzen<br />
Ausnahme lt. Finanzverwaltung: Der Wareneinkauf<br />
aus typisch gärtnerischen<br />
Produkten übersteigt 20% des Gesamtumsatzes<br />
Ausnahme lt. Finanzverwaltung: Der Wareneinkauf<br />
aus typisch gärtnerischen<br />
Produkten übersteigt 20% des Gesamtumsatzes<br />
Ausnahme lt. Finanzverwaltung bei Pflanzen<br />
aus Handelsware: Der Wareneinkauf<br />
aus typisch gärtnerischen Produkten übersteigt<br />
20% des Gesamtumsatzes<br />
Beim Verkauf von Gutscheinen findet kein<br />
Leistungsaustausch statt. Die Umsatzsteuerliche<br />
Behandlung entscheidet sich<br />
erst zum Zeitpunkt der Einlösung der<br />
Gutscheine, wie sonst.<br />
Achtung:<br />
Hier werden nur die umsatzsteuerlichen Grenzen betrachtet und nicht auch gleichzeitig die ertragsteuerlichen<br />
deren Überschreitung ebenfalls die Gewerblichkeit in umsatzsteuerlicher Hinsicht nach sich zieht.<br />
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