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Landschaftsplan Nr. 9 Goch 1. Textl. Festsetzungen - Kreis Kleve

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3.<strong>1.</strong>4 Mühlenbruch<br />

Neben den allgemeinen Bestimmungen gelten<br />

folgende spezielle <strong>Festsetzungen</strong>:<br />

<strong>1.</strong> darüber hinaus ist insbesondere verboten:<br />

a) Flächen aufzuforsten,<br />

b) Wanderwege entlang der Gewässer<br />

anzulegen,<br />

c) Grünland in Ackerland umzubrechen<br />

2. es ist insbesondere geboten:<br />

a) eine Einschränkung der Viehtränke<br />

aus offenen Gewässern,<br />

b) die Anlage von Laichtümpeln.<br />

Niersaltarme und Mühlenteiche<br />

3.<strong>1.</strong>5 Seitenarm in der Voßheide bei km<br />

114<br />

3.<strong>1.</strong>6 Seitenarm beim Kaiserhof bei km<br />

119<br />

3.<strong>1.</strong>7 Mühlenteich und Mühlenarm in der<br />

Aspermühle<br />

3.<strong>1.</strong>8 Seitenarm westlich Asperden bei<br />

km 121,15<br />

3.<strong>1.</strong>9 Seitenarm nordöstlich Gut Gräfenthal<br />

bei km 121,5<br />

3.<strong>1.</strong>10 Seitenarm nordwestlich Gut Gräfenthal<br />

bei km 122,5<br />

16<br />

Das Gebiet der Niersniederung bei Nergena<br />

wird einschließlich des Feuchtgebietes im<br />

Mühlenbruch als Naturschutzgebiet festgesetzt.<br />

Die Schutzausweisung ist gemäß § 20 LG<br />

a) zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften<br />

oder Lebensstätten bestimmter wildlebender<br />

Pflanzen und wildlebender Tierarten,<br />

b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen,<br />

landeskundlichen oder erdgeschichtlichen<br />

Gründen,<br />

c) wegen der Seltenheit, besonderer Eigenart<br />

oder hervorragenden Schönheit einer<br />

Fläche oder eines Landschaftsbestandteils<br />

geboten.<br />

Das zu schützende Gebiet ist in der Grundlagenkarte<br />

II dargestellt und im Biotopkartenblatt<br />

näher beschrieben.<br />

Die Grenzen des geschützten Gebietes sind<br />

in der E- und F-Karte sowie in einem Auszug<br />

aus der Flurkarte (siehe Anlage) dargestellt.<br />

Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von<br />

ca. 17,74 ha.<br />

Die Altarme und Mühlenteiche an der Niers<br />

werden unter Naturschutz gestellt.<br />

Im Zuge der Kanalisierung wurden diese Seitenarme<br />

und Ausbuchtungen von der Niers<br />

abgetrennt. Im Laufe der Zeit haben diese<br />

Feuchtbiotope ein charakteristisches und<br />

stabiles ökologisches Gefüge mit artenreichen<br />

Lebensgemeinschaften entwickelt. Ihre<br />

Bedeutung liegt vor allem in der vielfältig<br />

ausgebildeten Ufervegetation, wodurch die in<br />

weiten Bereichen ausgeräumte Niersniederung<br />

außerordentlich stark belebt wird.<br />

<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 9 <strong>Goch</strong>

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