Deining, Gewerbepark an der B 8 bei Tauernfeld
Deining, Gewerbepark an der B 8 bei Tauernfeld
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Acer campestre - Feldahorn<br />
Carpinus betulus - Hainbuche<br />
Prunus avium - Vogelkirsche<br />
Sorbus aucuparia - Eberesche<br />
Cornus s<strong>an</strong>uninea - Hartriegel<br />
Corylus avell<strong>an</strong>a - Hasel<br />
Crataegus monogyna - Weißdorn<br />
Ligstrum vulgare - Liguster<br />
Prunus spinosa - Schlehe<br />
Rosa rugosa - Wildrose<br />
Salix caprea - Salweide<br />
Sambucus nigra - Schwarzer Holun<strong>der</strong><br />
Viburnum l<strong>an</strong>t<strong>an</strong>a - Schneeball<br />
Viburnum opulus - Wasserschnellball<br />
Auf privaten und öffentlichen Grünflächen sind für die Baumpfl<strong>an</strong>zungen außerdem<br />
Obstbäume als Hoch- o<strong>der</strong> Halbstämme zulässig.<br />
Mindestpfl<strong>an</strong>zqualitäten:<br />
Bäume:<br />
- Hochstamm, mit Ballen, mind. 3x verpfl<strong>an</strong>zt, mind. 18/20 cm Stammumf<strong>an</strong>g<br />
in geschlossenen Pfl<strong>an</strong>zungen integriert:<br />
- Heister, mind. 2x verpfl<strong>an</strong>zt, mind. 100/150 cm Höhe<br />
2.5 AUSGLEICHSFLÄCHEN-ZUORDNUNGSFESTSETZUNG GEM. § 9 ABS.1A SATZ 2<br />
BAUGB<br />
Die festgesetzten Ausgleichsflächen und –maßnahmen dienen dem Ausgleich von<br />
Eingriffen in die Natur und L<strong>an</strong>dschaft durch die Bebauung und Erschließung. Der<br />
naturschutzrechtliche Ausgleich gemäß dem Leitfaden „Bauen im Einkl<strong>an</strong>g mit Natur und<br />
L<strong>an</strong>dschaft“ ist Best<strong>an</strong>dteil des Bebauungspl<strong>an</strong>es.<br />
Ausgleichsfläche:<br />
Fl: Nr. 126 und 126/2, Gemarkung Waltersberg – Ökokonto <strong>Deining</strong><br />
Gesamtfläche 17.710 m2 - Abbuchung: 8.824 m²<br />
3. SONSTIGE HINWEISE<br />
3.1 Die Nie<strong>der</strong>schlagswässer von den Dachflächen sollen, soweit technisch und geologisch<br />
möglich, zur Entlastung <strong>der</strong> öffentl. K<strong>an</strong>alisation und zur Neubildung von Grundwasser auf<br />
dem Grundstück gefasst und versickert werden. Die Sickerfähigkeit ist zu prüfen.<br />
3.2 Die Flächenversiegelung z.B. im Bereich <strong>der</strong> Zufahrten und Stellplätze, ist auf das<br />
unbedingt notwendige Maß zu begrenzen.<br />
3.3 Beim Umg<strong>an</strong>g mit wassergefährdenden Stoffen im privaten und gewerblichen Bereich ist<br />
nach § 19 Wasserhaushaltsgesetz (z.B. Heizöllagerung) beson<strong>der</strong>e Vorsicht geboten. Die<br />
Anzeigepflichten nach den Wassergesetzen sind zu beachten.<br />
3.4 Die Schmutzwasserbeseitigung hat über die öffentliche Abwasser<strong>an</strong>lage zu erfolgen.<br />
3.5 Bei Baumpfl<strong>an</strong>zungen im Bereich von Erdkabeln ist <strong>bei</strong><strong>der</strong>seits eine Abst<strong>an</strong>dszone von<br />
2,50 m einzuhalten. Ist dies nicht möglich, sind im Einvernehmen mit dem Träger geeignete<br />
Schutzmaßnahmen durchzuführen.<br />
3.6 Durch die unmittelbar <strong>an</strong>grenzenden l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen Flächen ist mit zeitweisen Staub-,<br />
Lärm- und Geruchsemissionen zu rechnen.<br />
3.7 Die Anfor<strong>der</strong>ungen des Br<strong>an</strong>d- und Katastrophenschutzes sind zu berücksichtigen.<br />
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