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Deining, Gewerbepark an der B 8 bei Tauernfeld

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Acer campestre - Feldahorn<br />

Carpinus betulus - Hainbuche<br />

Prunus avium - Vogelkirsche<br />

Sorbus aucuparia - Eberesche<br />

Cornus s<strong>an</strong>uninea - Hartriegel<br />

Corylus avell<strong>an</strong>a - Hasel<br />

Crataegus monogyna - Weißdorn<br />

Ligstrum vulgare - Liguster<br />

Prunus spinosa - Schlehe<br />

Rosa rugosa - Wildrose<br />

Salix caprea - Salweide<br />

Sambucus nigra - Schwarzer Holun<strong>der</strong><br />

Viburnum l<strong>an</strong>t<strong>an</strong>a - Schneeball<br />

Viburnum opulus - Wasserschnellball<br />

Auf privaten und öffentlichen Grünflächen sind für die Baumpfl<strong>an</strong>zungen außerdem<br />

Obstbäume als Hoch- o<strong>der</strong> Halbstämme zulässig.<br />

Mindestpfl<strong>an</strong>zqualitäten:<br />

Bäume:<br />

- Hochstamm, mit Ballen, mind. 3x verpfl<strong>an</strong>zt, mind. 18/20 cm Stammumf<strong>an</strong>g<br />

in geschlossenen Pfl<strong>an</strong>zungen integriert:<br />

- Heister, mind. 2x verpfl<strong>an</strong>zt, mind. 100/150 cm Höhe<br />

2.5 AUSGLEICHSFLÄCHEN-ZUORDNUNGSFESTSETZUNG GEM. § 9 ABS.1A SATZ 2<br />

BAUGB<br />

Die festgesetzten Ausgleichsflächen und –maßnahmen dienen dem Ausgleich von<br />

Eingriffen in die Natur und L<strong>an</strong>dschaft durch die Bebauung und Erschließung. Der<br />

naturschutzrechtliche Ausgleich gemäß dem Leitfaden „Bauen im Einkl<strong>an</strong>g mit Natur und<br />

L<strong>an</strong>dschaft“ ist Best<strong>an</strong>dteil des Bebauungspl<strong>an</strong>es.<br />

Ausgleichsfläche:<br />

Fl: Nr. 126 und 126/2, Gemarkung Waltersberg – Ökokonto <strong>Deining</strong><br />

Gesamtfläche 17.710 m2 - Abbuchung: 8.824 m²<br />

3. SONSTIGE HINWEISE<br />

3.1 Die Nie<strong>der</strong>schlagswässer von den Dachflächen sollen, soweit technisch und geologisch<br />

möglich, zur Entlastung <strong>der</strong> öffentl. K<strong>an</strong>alisation und zur Neubildung von Grundwasser auf<br />

dem Grundstück gefasst und versickert werden. Die Sickerfähigkeit ist zu prüfen.<br />

3.2 Die Flächenversiegelung z.B. im Bereich <strong>der</strong> Zufahrten und Stellplätze, ist auf das<br />

unbedingt notwendige Maß zu begrenzen.<br />

3.3 Beim Umg<strong>an</strong>g mit wassergefährdenden Stoffen im privaten und gewerblichen Bereich ist<br />

nach § 19 Wasserhaushaltsgesetz (z.B. Heizöllagerung) beson<strong>der</strong>e Vorsicht geboten. Die<br />

Anzeigepflichten nach den Wassergesetzen sind zu beachten.<br />

3.4 Die Schmutzwasserbeseitigung hat über die öffentliche Abwasser<strong>an</strong>lage zu erfolgen.<br />

3.5 Bei Baumpfl<strong>an</strong>zungen im Bereich von Erdkabeln ist <strong>bei</strong><strong>der</strong>seits eine Abst<strong>an</strong>dszone von<br />

2,50 m einzuhalten. Ist dies nicht möglich, sind im Einvernehmen mit dem Träger geeignete<br />

Schutzmaßnahmen durchzuführen.<br />

3.6 Durch die unmittelbar <strong>an</strong>grenzenden l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen Flächen ist mit zeitweisen Staub-,<br />

Lärm- und Geruchsemissionen zu rechnen.<br />

3.7 Die Anfor<strong>der</strong>ungen des Br<strong>an</strong>d- und Katastrophenschutzes sind zu berücksichtigen.<br />

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