Begründung zur SATZUNG Ortsabrundung Waltersberg ... - Deining
Begründung zur SATZUNG Ortsabrundung Waltersberg ... - Deining
Begründung zur SATZUNG Ortsabrundung Waltersberg ... - Deining
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Begründung</strong> <strong>zur</strong><br />
<strong>SATZUNG</strong><br />
<strong>Ortsabrundung</strong><br />
<strong>Waltersberg</strong>-West<br />
Fl.Nr. 392<br />
Fassung vom 07.05.2012<br />
Gemeinde<br />
Landkreis<br />
Regierungsbezirk<br />
<strong>Deining</strong><br />
Neumarkt i. d. OPf.<br />
Oberpfalz<br />
Region Regensburg (11)<br />
Maßnahmenträger:<br />
Leonhard Zinner<br />
Sternberger Straße 10<br />
92364 <strong>Deining</strong> - <strong>Waltersberg</strong><br />
Entwurfsfertiger:<br />
Regensburger Straße 112<br />
92318 Neumarkt i. d. OPf.<br />
Datum:<br />
07.05.2012 /CP/798112<br />
K:\Projekte\79_KLEIN\798112_BG_<strong>Waltersberg</strong>\3_Entwurf\Dokumente\120531_Begruendung.doc
Satzung <strong>Ortsabrundung</strong> <strong>Waltersberg</strong> West Fl.Nr. 392 Anlage 1, Seite 2<br />
Gemeinde <strong>Deining</strong><br />
Erläuterungen<br />
Landkreis Neumarkt i. d. OPf. <strong>Begründung</strong> Satzung vom 07.05.2012<br />
____________________________________________________________________________________________________________________<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
I. ALLGEMEINES ......................................................................................................... 3<br />
1. Anlass der Planaufstellung ..................................................................................... 3<br />
2. Räumlicher Geltungsbereich / Lage im Raum ....................................................... 3<br />
3. Bestehende Verhältnisse......................................................................................... 3<br />
3.1 Entwicklungsplan ....................................................................................................... 3<br />
3.2 Flächennutzungsplan................................................................................................. 3<br />
3.3 Rechtsverbindliche Bebauungspläne ......................................................................... 3<br />
4. Weitere Verfahrensschritte...................................................................................... 3<br />
II. PLANINHALTE.......................................................................................................... 4<br />
1. Erschließung ............................................................................................................ 4<br />
2. Art der baulichen Nutzung ...................................................................................... 4<br />
3. Maß der baulichen Nutzung .................................................................................... 4<br />
4. Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen........................................................ 5<br />
4.1 Bauweise ................................................................................................................... 5<br />
4.2 Überbaubare / nicht überbaubare Grundstücksflächen .............................................. 5<br />
III. WEITERE FESTSETZUNGEN................................................................................... 5<br />
1. Dachformen und -neigungen .................................................................................. 5<br />
2. Wasserhaushalt ....................................................................................................... 5<br />
3. Fotovoltaikanlagen .................................................................................................. 6<br />
4. Rauchmelder ............................................................................................................ 6<br />
IV. GRÜNORDNUNG...................................................................................................... 6<br />
1. Anpflanzungen in Baugrundstücken...................................................................... 6<br />
2. Auswahl der Pflanzenarten und Pflanzgröße......................................................... 6<br />
3. Öffentliche Grünflächen .......................................................................................... 7<br />
V. VER- UND ENTSORGUNGSEINRICHTUNGEN ....................................................... 7<br />
1. Energieversorgung .................................................................................................. 7<br />
2. Wasserversorgung................................................................................................... 8<br />
3. Abwasserableitung .................................................................................................. 8<br />
4. Kommunikationsanlagen......................................................................................... 8<br />
5. Gasversorgung ........................................................................................................ 8<br />
VI. SONSTIGE HINWEISE.............................................................................................. 8<br />
1. Baugrundverhältnisse ............................................................................................. 8<br />
2. Zusammenstellung der Flächen.............................................................................. 8<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
PETTER INGENIEURE GmbH • Regensburger Straße 112 • 92318 Neumarkt i. d. OPf.
Satzung <strong>Ortsabrundung</strong> <strong>Waltersberg</strong> West Fl.Nr. 392 Anlage 1, Seite 3<br />
Gemeinde <strong>Deining</strong><br />
Erläuterungen<br />
Landkreis Neumarkt i. d. OPf. <strong>Begründung</strong> Satzung vom 07.05.2012<br />
____________________________________________________________________________________________________________________<br />
I. ALLGEMEINES<br />
1. Anlass der Planaufstellung<br />
Die Erschließungsstraße „Am Gesteinet“ endet an einem Feldweg, der in diesem Bereich<br />
heute den Abschluss des Ortsrandes von <strong>Waltersberg</strong> bildet. Übergangslos folgt<br />
sich eine intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche. Durch eine geordnete Bebauung<br />
soll dieser Ortsrandbereich einer Nutzung durch Wohnbebauung zugeführt werden.<br />
2. Räumlicher Geltungsbereich / Lage im Raum<br />
Begrenzt wird das rd. 6.650 m² große Plangebiet im Norden durch einen bestehenden<br />
Feldweg (Flurnummer 387), im Westen durch das landwirtschaftlich genutzte Flurstück<br />
392, im Süden durch die Flurstrasse bzw. deren Verlängerung als Feldweg (Flurnummer<br />
387), sowie der Flurnummer 391 und im Osten (Wirtschaftsweg).<br />
Die bebaubare Fläche besteht aus einer Teilfläche der Flurnummer 392, der Gemarkung<br />
<strong>Waltersberg</strong>.<br />
Die Lage des Plangebiets ist aus beiliegendem Lageplan ersichtlich.<br />
3. Bestehende Verhältnisse<br />
3.1 Entwicklungsplan<br />
Das Gebiet der Gemeinde <strong>Deining</strong> liegt nach der Verordnung der Bayerischen Staatsregierung<br />
vom 21.12.1972 „Einteilung Bayerns in Planungsregionen“ regionalen Planungsverband<br />
Oberpfalz-Nord (11) mit Sitz in Regensburg.<br />
Die Gemeinde <strong>Deining</strong> ist im Regionalplan der Region 11 vom 15.12.2009 als Kleinzentrum<br />
ausgewiesen, und als Stadt- und Umlandbereich Neumarkt i. d. OPF. im landlichen<br />
Raum eingeordnet.<br />
3.2 Flächennutzungsplan<br />
Ein gültiger Flächennutzungsplan für <strong>Waltersberg</strong> liegt nicht vor.<br />
3.3 Rechtsverbindliche Bebauungspläne<br />
Für das Plangebiet liegt kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vor.<br />
4. Weitere Verfahrensschritte<br />
Die Satzung <strong>zur</strong> <strong>Ortsabrundung</strong> wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB<br />
aufgestellt<br />
Gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung<br />
nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen.<br />
Es handelt sich hier um eine <strong>Ortsabrundung</strong>ssatzung analog eines vorhabensbezogenen<br />
Bebauungsplans nach §12 BauGB. Ein „Städtebaulicher Vertrag nach §11 BauGB“<br />
wurde am 28.11.2011 abgeschlossen.<br />
Aufgund der Ortsrandlage wurde eine Eingriffsregelung durch Landschaftsarchitekt<br />
Martin Kölbl (Keilhofring 22 - 92367 Pilsach) in Abstimmung mit der zuständigen unteren<br />
Naturschutzbehörde als Bestandteil in die Satzung integriert. Sie ist in der Anlage<br />
enthalten.<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
PETTER INGENIEURE GmbH • Regensburger Straße 112 • 92318 Neumarkt i. d. OPf.
Satzung <strong>Ortsabrundung</strong> <strong>Waltersberg</strong> West Fl.Nr. 392 Anlage 1, Seite 4<br />
Gemeinde <strong>Deining</strong><br />
Erläuterungen<br />
Landkreis Neumarkt i. d. OPf. <strong>Begründung</strong> Satzung vom 07.05.2012<br />
____________________________________________________________________________________________________________________<br />
II.<br />
PLANINHALTE<br />
1. Erschließung<br />
Die Erschließung ist derzeit über zwei Zufahrten gesichert:<br />
- von der Straße „Am Gesteinet“<br />
- von der „Flurstraße“<br />
Die Erschließungsstraße innerhalb des Baugebietes ist auf 4,5 m breiten Straßenräumen<br />
geplant. Diese Verkehrsflächen sind bzw. bleiben in öffentlicher Hand.<br />
Zufahrten:<br />
Die Verkehrfläche (S+V) dient <strong>zur</strong> Erschließung der Parzellen. Die bestehende Grundstücksfläche<br />
der Flurnummer 391 ist in der Breite nicht ausreichend und wird entsprechend<br />
erweitert.<br />
Ver- und Entsorgung:<br />
Die Ver- und Entsorgung für die Parzellen 1 und 2 soll über den Anschluß an die bestehende<br />
Infrastruktur der Straße „Am Gesteinet“ erfolgen. Die Parzellen 3, 4 und 5<br />
werden über neu zu errichtende Infrastrukturen innerhalb der S+V Fläche nach Süden<br />
<strong>zur</strong> Flurstraße hin angebunden.<br />
2. Art der baulichen Nutzung<br />
Der gesamte Planbereich ist als allgemeines Wohngebiet vorgesehen. An der Ostseite<br />
schließt sich ein vorhandenes Wohngebiet an.<br />
Konflikte mit bestehenden Bebauungen und Nutzungen sind nicht zu erkennen.<br />
In den allgemeinen Wohngebieten sind neben der Hauptnutzungsart Wohnen die in § 4<br />
(2) BauNVO aufgeführten Nutzungen, der Versorgung des Gebiets dienende Läden,<br />
Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, Anlagen für<br />
kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig.<br />
Die in § 4 (3) Nrn. 1-3 aufgeführten Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige<br />
nicht störende Gewerbebetriebe sowie Anlagen für Verwaltungen sind hier nicht zulässig.<br />
3. Maß der baulichen Nutzung<br />
Das Maß der baulichen Nutzung ist durch die Angabe der Grundflächenzahl (GRZ) im<br />
Sinne des § 19 BauNVO, der Zahl der Vollgeschosse und die Geschoßflächenzahl<br />
(GFZ) im Sinne des § 20 BauNVO bestimmt.<br />
Vor dem Hintergrund des Wohnflächenbedarfs ist die Schaffung von Wohnraum von<br />
besonderer Bedeutung. Das Maß der baulichen Nutzung orientiert sich an der umgebenden<br />
Bebauung und dem Gebot, mit dem <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Grund und Boden<br />
möglichst sparsam umzugehen. Dementsprechend wird im allg. Wohngebiet die<br />
Grundflächenzahl (GRZ) mit maximal 0,35 festgesetzt, somit wird die Obergrenze gemäß<br />
§ 17 BauNVO eingehalten.<br />
Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse orientiert sich an der Umgebungsbebauung.<br />
Unter Berücksichtigung der städtebaulichen Situation wird die Geschossflächenzahl<br />
(GFZ) durchgehend auf 0,7 festgesetzt. Somit wird die Obergrenze von 1,2 gemäß<br />
§ 17 BauNVO eingehalten.<br />
Durch die Festsetzung einer maximalen Firsthöhe von 7,0 m auf das Straßenniveau<br />
sind einerseits verschiedene Dachformen und Nutzungen von Dachräumen bei Sattel-<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
PETTER INGENIEURE GmbH • Regensburger Straße 112 • 92318 Neumarkt i. d. OPf.
Satzung <strong>Ortsabrundung</strong> <strong>Waltersberg</strong> West Fl.Nr. 392 Anlage 1, Seite 5<br />
Gemeinde <strong>Deining</strong><br />
Erläuterungen<br />
Landkreis Neumarkt i. d. OPf. <strong>Begründung</strong> Satzung vom 07.05.2012<br />
____________________________________________________________________________________________________________________<br />
und Pultdächer mit variablen Kniestockhöhen möglich, andererseits ist die Höhe der<br />
Gebäude beschränkt.´<br />
Mit diesen Festsetzungen wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung<br />
der umliegenden Bestandsbebauung planungsrechtlich gesichert.<br />
4. Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen<br />
4.1 Bauweise<br />
Gemäß § 22 BauNVO wird generell eine offene Bauweise festgesetzt. Das bedeutet,<br />
dass Einzelhäuser oder Hausgruppen nicht länger als 50 m sein dürfen. Diese Regelung<br />
dient der städtebaulichen Zielsetzung einer aufgelockerten Baustruktur.<br />
4.2 Überbaubare / nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />
Aufgrund der relativ klein zugeschnittenen Grundstücks-Parzellen sind Regelungen<br />
hinsichtlich ausreichender Bauwerksabstände erforderlich. Diese wurden durch Baugrenzen<br />
nach § 23 (3) BauNVO im Lageplan festgesetzt und so gewählt, dass bei den<br />
mittleren Grundstücken eine gewollte unterschiedliche Firstrichtung möglich ist. Zudem<br />
sind die möglichen Grenzbebauungen der Nebengebäude (Garagen) dadurch festgelegt.<br />
Diese Festsetzung wird auch aufgrund der im Vorfeld zu planenden Erschließungen<br />
(Grundstückseinfahrten) und der Gestaltung des Straßenraumes erforderlich.<br />
III.<br />
WEITERE FESTSETZUNGEN<br />
1. Dachformen und -neigungen<br />
Mit der Festsetzung von Satteldächern mit einer Neigung von 22° - 45°, von Zelt und<br />
Walmdächern mit einer Neigung von 18° - 45° und von Pultdächern von 15° - 22° soll<br />
eine abwechslungsreiche Dachlandschaft und die Möglichkeit zeitgemäßer Baukörper<br />
geschaffen werden.<br />
Um dabei jedoch keine unproportionalen Baukörper entstehen zu lassen, sind hinsichtlich<br />
Kniestock bzw. Hausbreite nachstehende Einschränkungen zu beachten:<br />
Bei Pultdächern wird der traufseitige Kniestock (gemessen an von der Unterkante der<br />
Sparrenlage) mit max. 2,25 m lichte Höhe festgelegt. Zudem ist bei diesem Haustyp<br />
die Hausbreite auf 8,50 m beschränkt. Bei versetzten Pultdächern (zweihüftig) wird die<br />
Hausbreite auf 10,0 m beschränkt.<br />
2. Wasserhaushalt<br />
Aufgrund des anstehenden Grundwassers und des anfallenden Schichtenwassers<br />
durch stark tonige – schluffige Böden sind <strong>zur</strong> Vermeidung von Drainagenanschlüssen<br />
an die öffentlichen Abwasseranlagen Keller in wasserundurchlässigen Bauart („weiße<br />
Wannen“) vorgeschrieben.<br />
Oberflächenwasser von befestigten Verkehrsflächen (Stellplätze, Fußwege) dürfen nur<br />
über belebte Bodenzonen bzw. flächig über sickerfähiges Pflastermaterial versickert<br />
werden.<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
PETTER INGENIEURE GmbH • Regensburger Straße 112 • 92318 Neumarkt i. d. OPf.
Satzung <strong>Ortsabrundung</strong> <strong>Waltersberg</strong> West Fl.Nr. 392 Anlage 1, Seite 6<br />
Gemeinde <strong>Deining</strong><br />
Erläuterungen<br />
Landkreis Neumarkt i. d. OPf. <strong>Begründung</strong> Satzung vom 07.05.2012<br />
____________________________________________________________________________________________________________________<br />
Sofern Niederschlagswasser innerhalb der Grundstücke versickert werden soll, sind<br />
die in der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung verankerten Anforderungen<br />
und Regeln der Technik zu beachten.<br />
Das Auffangen von Oberflächenwasser in Zisternen <strong>zur</strong> Brauchwassernutzung wird<br />
empfohlen. Ein Notüberlauf in die öffentlichen Kanäle ist möglich.<br />
Bei Installation einer Brauchwasseranlage ist die vorgeschriebene Trennung zu den öffentlichen<br />
Trinkwasserversorgungsanlagen zu beachten. Brauchwasseranlagen sind<br />
deshalb dem Gesundheitsamt anzuzeigen und durch den Betreibern der Wasserversorgungsanlage<br />
abzunehmen zu lassen.<br />
3. Fotovoltaikanlagen<br />
Bei dem Einbau von Fotovoltaikanlagen ist aus Brandschutzgründen darauf zu achten,<br />
dass die DC-Freischaltstelle möglichst nahe dem Fotovoltaikmodul montiert wird und<br />
sicher zugänglich ist. Die Technik (Wechselrichter u. ä.) sollte sich nicht im ungeschützten<br />
Dachraum befinden. Auch die AC-Sicherung muss gut zugänglich sein. Vor<br />
und nach dem Wechselrichter sollte sich eine Freischaltestelle befinden (Art. 15 Bay-<br />
BO). Die DC-Kabel sollten in feuerbeständigen Kabelkanälen verlegt werden. Die Feuerwehr<br />
ist über Fotovoltaikanlagen zu informieren und im Bedarfsfall ein Einsatzplan<br />
<strong>zur</strong> Verfügung zu stellen. Anlagenteile, die nach Entfernen der AC-Hauptsicherungen<br />
noch unter Spannung stehen sind zu kennzeichnen.<br />
4. Rauchmelder<br />
Es wird empfohlen, in den Neubauten Rauchmelder anzubringen, wodurch der Sachund<br />
Umweltschutz wesentlich verbessert wird (Informationen unter<br />
www.innenministerium.bayern.de).<br />
IV.<br />
GRÜNORDNUNG<br />
1. Anpflanzungen in Baugrundstücken<br />
Aufgrund der begrenzten öffentlichen Flächen und Verkehrsräume wird auf eine gezielte<br />
Begrünung und gärtnerische Gestaltung Wert gelegt. Deshalb werden als Empfehlung<br />
im Bebauungsplan Hinweise <strong>zur</strong> Bepflanzung gegeben.<br />
Die privaten Grünflächen sind unter Verwendung von heimischen, standortgerechten<br />
Gehölzen und Gartengehölzen (Ziergehölzen) zu bepflanzen. Es sind mindestens ein<br />
Baum 1. oder 2. Ordnung je 400 m² Grundstücksfläche zu pflanzen (Hausbaum).<br />
Die Anlage von geschnittenen Hecken (Höhe max. 1,5 m) <strong>zur</strong> Raumbildung ist zulässig.<br />
Rasenflächen sind mit Gebrauchsrasen anzusäen.<br />
Die Begrünung von Architekturelementen ist aus ökologischer Sicht wünschenswert.<br />
2. Auswahl der Pflanzenarten und Pflanzgröße<br />
Bäume 1. Ordnung Größe:<br />
Hochstamm, 4x verpflanzt, mit Ballen<br />
Stammumfang 18-20 cm<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
PETTER INGENIEURE GmbH • Regensburger Straße 112 • 92318 Neumarkt i. d. OPf.
Satzung <strong>Ortsabrundung</strong> <strong>Waltersberg</strong> West Fl.Nr. 392 Anlage 1, Seite 7<br />
Gemeinde <strong>Deining</strong><br />
Erläuterungen<br />
Landkreis Neumarkt i. d. OPf. <strong>Begründung</strong> Satzung vom 07.05.2012<br />
____________________________________________________________________________________________________________________<br />
Acer platanoides<br />
Juglans regia<br />
Tilia cordata<br />
Spitzahorn<br />
Walnuß<br />
Winterlinde<br />
Bäume 2. Ordnung<br />
Sträucher<br />
Größe:<br />
Hochstamm, 3x verpflanzt, mit Ballen<br />
Stammumfang 16-18 cm<br />
Acer campestre<br />
Carpinus betulus<br />
Crataegus - Arten<br />
(„Carrierei“ ...)<br />
Sorbus aucuparia<br />
Feldahorn<br />
Hainbuche<br />
Weißdorn - Arten<br />
Eberesche<br />
Größe:<br />
Strauch, 2x verpflanzt, ohne Ballen<br />
Höhe 100-150 cm<br />
Acer campestre Feldahorn<br />
Corylus avellana Haselnuß<br />
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen<br />
Lonicera xylosteum Heckenkirsche<br />
Sambucus nigra Schwarzer Holunder<br />
Sambucus racemosa Traubenholunder<br />
Viburnum lantana Wolliger Schneeball<br />
Mögliche Ziergehölze:<br />
Amelanchier lamarckii Felsenbirne<br />
Cotoneaster - Arten Felsenmispel<br />
Forsythia intermedia Forsythie<br />
Spiraea - Arten Spiere<br />
Weigela - Arten Weigelie<br />
Strauch- und Beetrosen<br />
Geschnittene Hecken:<br />
Carpinus betulus<br />
Ligustrum vulgare „Atrovirens“<br />
Hainbuche<br />
Liguster<br />
Für die Bepflanzung sind die Abstände nach Art. 47 des Bay. Gesetzes <strong>zur</strong> Ausführung<br />
des bürgerlichen Gesetzbuches und anderer Gesetze vom 20.09.1982 zu beachten.<br />
Die Anpflanzungen sind spätestens 2 Jahre nach Bezugsfertigkeit durchzuführen.<br />
3. Öffentliche Grünflächen<br />
Öffentliche Grünflächen sind nicht vorgesehen.<br />
V. VER- UND ENTSORGUNGSEINRICHTUNGEN<br />
1. Energieversorgung<br />
Die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt durch die E·ON Bayern AG. Die Anschlüsse<br />
erfolgen über Erdkabel, Kabeltrassen sind von Bepflanzungen freizuhalten.<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
PETTER INGENIEURE GmbH • Regensburger Straße 112 • 92318 Neumarkt i. d. OPf.
Satzung <strong>Ortsabrundung</strong> <strong>Waltersberg</strong> West Fl.Nr. 392 Anlage 1, Seite 8<br />
Gemeinde <strong>Deining</strong><br />
Erläuterungen<br />
Landkreis Neumarkt i. d. OPf. <strong>Begründung</strong> Satzung vom 07.05.2012<br />
____________________________________________________________________________________________________________________<br />
2. Wasserversorgung<br />
Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt über die öffentliche Wasserversorgungsanlage<br />
des Zweckverbandes <strong>Deining</strong>-Sengenthal.<br />
Für den Grundstücksanschluss und die Unterbringung des Wasserzählers sind genügend<br />
große Installationsplätze vorzuhalten.<br />
3. Abwasserableitung<br />
Die Gemeinde <strong>Deining</strong> betreibt <strong>zur</strong> Abwasserableitung in <strong>Waltersberg</strong> ein Trennsystem,<br />
d. h. häusliches Schmutzwasser und Regenabflusswasser werden getrennt voneinander<br />
abgeleitet. Die Abwasseranschlüsse sind nur über Revisionsschächte im<br />
Grundstück zugelassen. Auch für die Notüberläufe aus den Regenwasserversickerungsanlagen<br />
sind Revisionsschächte notwendig.<br />
4. Kommunikationsanlagen<br />
Versorgungsträger ist die Deutsche Telekom. Die Anschlussmöglichkeit für Telefon<br />
wird vorbereitet.<br />
Der Anschluss von Kabelfernsehen wird in <strong>Waltersberg</strong> derzeit nicht angeboten.<br />
5. Gasversorgung<br />
In den umliegenden Straßenzügen ist derzeit keine Gasversorgung geplant oder vorhanden.<br />
VI.<br />
SONSTIGE HINWEISE<br />
1. Baugrundverhältnisse<br />
Ein Baugrundgutachten liegt noch nicht vor.<br />
2. Zusammenstellung der Flächen<br />
Allgemeines Wohngebiet<br />
Parzellen 1-5 ca. 3.566 m²<br />
Öffenliche Verkehrsflächen ca. 729 m²<br />
________________<br />
Netto-Grundstücksflächen ca. 4.295 m²<br />
Ausgleichsflächen ca. 2.245 m²<br />
Aufgestellt: Neumarkt, 07.05.2012<br />
PETTER INGENIEURE<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
PETTER INGENIEURE GmbH • Regensburger Straße 112 • 92318 Neumarkt i. d. OPf.