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Begründung zur SATZUNG Ortsabrundung Waltersberg ... - Deining

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<strong>Begründung</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>SATZUNG</strong><br />

<strong>Ortsabrundung</strong><br />

<strong>Waltersberg</strong>-West<br />

Fl.Nr. 392<br />

Fassung vom 07.05.2012<br />

Gemeinde<br />

Landkreis<br />

Regierungsbezirk<br />

<strong>Deining</strong><br />

Neumarkt i. d. OPf.<br />

Oberpfalz<br />

Region Regensburg (11)<br />

Maßnahmenträger:<br />

Leonhard Zinner<br />

Sternberger Straße 10<br />

92364 <strong>Deining</strong> - <strong>Waltersberg</strong><br />

Entwurfsfertiger:<br />

Regensburger Straße 112<br />

92318 Neumarkt i. d. OPf.<br />

Datum:<br />

07.05.2012 /CP/798112<br />

K:\Projekte\79_KLEIN\798112_BG_<strong>Waltersberg</strong>\3_Entwurf\Dokumente\120531_Begruendung.doc


Satzung <strong>Ortsabrundung</strong> <strong>Waltersberg</strong> West Fl.Nr. 392 Anlage 1, Seite 2<br />

Gemeinde <strong>Deining</strong><br />

Erläuterungen<br />

Landkreis Neumarkt i. d. OPf. <strong>Begründung</strong> Satzung vom 07.05.2012<br />

____________________________________________________________________________________________________________________<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

I. ALLGEMEINES ......................................................................................................... 3<br />

1. Anlass der Planaufstellung ..................................................................................... 3<br />

2. Räumlicher Geltungsbereich / Lage im Raum ....................................................... 3<br />

3. Bestehende Verhältnisse......................................................................................... 3<br />

3.1 Entwicklungsplan ....................................................................................................... 3<br />

3.2 Flächennutzungsplan................................................................................................. 3<br />

3.3 Rechtsverbindliche Bebauungspläne ......................................................................... 3<br />

4. Weitere Verfahrensschritte...................................................................................... 3<br />

II. PLANINHALTE.......................................................................................................... 4<br />

1. Erschließung ............................................................................................................ 4<br />

2. Art der baulichen Nutzung ...................................................................................... 4<br />

3. Maß der baulichen Nutzung .................................................................................... 4<br />

4. Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen........................................................ 5<br />

4.1 Bauweise ................................................................................................................... 5<br />

4.2 Überbaubare / nicht überbaubare Grundstücksflächen .............................................. 5<br />

III. WEITERE FESTSETZUNGEN................................................................................... 5<br />

1. Dachformen und -neigungen .................................................................................. 5<br />

2. Wasserhaushalt ....................................................................................................... 5<br />

3. Fotovoltaikanlagen .................................................................................................. 6<br />

4. Rauchmelder ............................................................................................................ 6<br />

IV. GRÜNORDNUNG...................................................................................................... 6<br />

1. Anpflanzungen in Baugrundstücken...................................................................... 6<br />

2. Auswahl der Pflanzenarten und Pflanzgröße......................................................... 6<br />

3. Öffentliche Grünflächen .......................................................................................... 7<br />

V. VER- UND ENTSORGUNGSEINRICHTUNGEN ....................................................... 7<br />

1. Energieversorgung .................................................................................................. 7<br />

2. Wasserversorgung................................................................................................... 8<br />

3. Abwasserableitung .................................................................................................. 8<br />

4. Kommunikationsanlagen......................................................................................... 8<br />

5. Gasversorgung ........................................................................................................ 8<br />

VI. SONSTIGE HINWEISE.............................................................................................. 8<br />

1. Baugrundverhältnisse ............................................................................................. 8<br />

2. Zusammenstellung der Flächen.............................................................................. 8<br />

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PETTER INGENIEURE GmbH • Regensburger Straße 112 • 92318 Neumarkt i. d. OPf.


Satzung <strong>Ortsabrundung</strong> <strong>Waltersberg</strong> West Fl.Nr. 392 Anlage 1, Seite 3<br />

Gemeinde <strong>Deining</strong><br />

Erläuterungen<br />

Landkreis Neumarkt i. d. OPf. <strong>Begründung</strong> Satzung vom 07.05.2012<br />

____________________________________________________________________________________________________________________<br />

I. ALLGEMEINES<br />

1. Anlass der Planaufstellung<br />

Die Erschließungsstraße „Am Gesteinet“ endet an einem Feldweg, der in diesem Bereich<br />

heute den Abschluss des Ortsrandes von <strong>Waltersberg</strong> bildet. Übergangslos folgt<br />

sich eine intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche. Durch eine geordnete Bebauung<br />

soll dieser Ortsrandbereich einer Nutzung durch Wohnbebauung zugeführt werden.<br />

2. Räumlicher Geltungsbereich / Lage im Raum<br />

Begrenzt wird das rd. 6.650 m² große Plangebiet im Norden durch einen bestehenden<br />

Feldweg (Flurnummer 387), im Westen durch das landwirtschaftlich genutzte Flurstück<br />

392, im Süden durch die Flurstrasse bzw. deren Verlängerung als Feldweg (Flurnummer<br />

387), sowie der Flurnummer 391 und im Osten (Wirtschaftsweg).<br />

Die bebaubare Fläche besteht aus einer Teilfläche der Flurnummer 392, der Gemarkung<br />

<strong>Waltersberg</strong>.<br />

Die Lage des Plangebiets ist aus beiliegendem Lageplan ersichtlich.<br />

3. Bestehende Verhältnisse<br />

3.1 Entwicklungsplan<br />

Das Gebiet der Gemeinde <strong>Deining</strong> liegt nach der Verordnung der Bayerischen Staatsregierung<br />

vom 21.12.1972 „Einteilung Bayerns in Planungsregionen“ regionalen Planungsverband<br />

Oberpfalz-Nord (11) mit Sitz in Regensburg.<br />

Die Gemeinde <strong>Deining</strong> ist im Regionalplan der Region 11 vom 15.12.2009 als Kleinzentrum<br />

ausgewiesen, und als Stadt- und Umlandbereich Neumarkt i. d. OPF. im landlichen<br />

Raum eingeordnet.<br />

3.2 Flächennutzungsplan<br />

Ein gültiger Flächennutzungsplan für <strong>Waltersberg</strong> liegt nicht vor.<br />

3.3 Rechtsverbindliche Bebauungspläne<br />

Für das Plangebiet liegt kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vor.<br />

4. Weitere Verfahrensschritte<br />

Die Satzung <strong>zur</strong> <strong>Ortsabrundung</strong> wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB<br />

aufgestellt<br />

Gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung<br />

nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen.<br />

Es handelt sich hier um eine <strong>Ortsabrundung</strong>ssatzung analog eines vorhabensbezogenen<br />

Bebauungsplans nach §12 BauGB. Ein „Städtebaulicher Vertrag nach §11 BauGB“<br />

wurde am 28.11.2011 abgeschlossen.<br />

Aufgund der Ortsrandlage wurde eine Eingriffsregelung durch Landschaftsarchitekt<br />

Martin Kölbl (Keilhofring 22 - 92367 Pilsach) in Abstimmung mit der zuständigen unteren<br />

Naturschutzbehörde als Bestandteil in die Satzung integriert. Sie ist in der Anlage<br />

enthalten.<br />

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PETTER INGENIEURE GmbH • Regensburger Straße 112 • 92318 Neumarkt i. d. OPf.


Satzung <strong>Ortsabrundung</strong> <strong>Waltersberg</strong> West Fl.Nr. 392 Anlage 1, Seite 4<br />

Gemeinde <strong>Deining</strong><br />

Erläuterungen<br />

Landkreis Neumarkt i. d. OPf. <strong>Begründung</strong> Satzung vom 07.05.2012<br />

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II.<br />

PLANINHALTE<br />

1. Erschließung<br />

Die Erschließung ist derzeit über zwei Zufahrten gesichert:<br />

- von der Straße „Am Gesteinet“<br />

- von der „Flurstraße“<br />

Die Erschließungsstraße innerhalb des Baugebietes ist auf 4,5 m breiten Straßenräumen<br />

geplant. Diese Verkehrsflächen sind bzw. bleiben in öffentlicher Hand.<br />

Zufahrten:<br />

Die Verkehrfläche (S+V) dient <strong>zur</strong> Erschließung der Parzellen. Die bestehende Grundstücksfläche<br />

der Flurnummer 391 ist in der Breite nicht ausreichend und wird entsprechend<br />

erweitert.<br />

Ver- und Entsorgung:<br />

Die Ver- und Entsorgung für die Parzellen 1 und 2 soll über den Anschluß an die bestehende<br />

Infrastruktur der Straße „Am Gesteinet“ erfolgen. Die Parzellen 3, 4 und 5<br />

werden über neu zu errichtende Infrastrukturen innerhalb der S+V Fläche nach Süden<br />

<strong>zur</strong> Flurstraße hin angebunden.<br />

2. Art der baulichen Nutzung<br />

Der gesamte Planbereich ist als allgemeines Wohngebiet vorgesehen. An der Ostseite<br />

schließt sich ein vorhandenes Wohngebiet an.<br />

Konflikte mit bestehenden Bebauungen und Nutzungen sind nicht zu erkennen.<br />

In den allgemeinen Wohngebieten sind neben der Hauptnutzungsart Wohnen die in § 4<br />

(2) BauNVO aufgeführten Nutzungen, der Versorgung des Gebiets dienende Läden,<br />

Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, Anlagen für<br />

kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig.<br />

Die in § 4 (3) Nrn. 1-3 aufgeführten Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige<br />

nicht störende Gewerbebetriebe sowie Anlagen für Verwaltungen sind hier nicht zulässig.<br />

3. Maß der baulichen Nutzung<br />

Das Maß der baulichen Nutzung ist durch die Angabe der Grundflächenzahl (GRZ) im<br />

Sinne des § 19 BauNVO, der Zahl der Vollgeschosse und die Geschoßflächenzahl<br />

(GFZ) im Sinne des § 20 BauNVO bestimmt.<br />

Vor dem Hintergrund des Wohnflächenbedarfs ist die Schaffung von Wohnraum von<br />

besonderer Bedeutung. Das Maß der baulichen Nutzung orientiert sich an der umgebenden<br />

Bebauung und dem Gebot, mit dem <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Grund und Boden<br />

möglichst sparsam umzugehen. Dementsprechend wird im allg. Wohngebiet die<br />

Grundflächenzahl (GRZ) mit maximal 0,35 festgesetzt, somit wird die Obergrenze gemäß<br />

§ 17 BauNVO eingehalten.<br />

Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse orientiert sich an der Umgebungsbebauung.<br />

Unter Berücksichtigung der städtebaulichen Situation wird die Geschossflächenzahl<br />

(GFZ) durchgehend auf 0,7 festgesetzt. Somit wird die Obergrenze von 1,2 gemäß<br />

§ 17 BauNVO eingehalten.<br />

Durch die Festsetzung einer maximalen Firsthöhe von 7,0 m auf das Straßenniveau<br />

sind einerseits verschiedene Dachformen und Nutzungen von Dachräumen bei Sattel-<br />

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PETTER INGENIEURE GmbH • Regensburger Straße 112 • 92318 Neumarkt i. d. OPf.


Satzung <strong>Ortsabrundung</strong> <strong>Waltersberg</strong> West Fl.Nr. 392 Anlage 1, Seite 5<br />

Gemeinde <strong>Deining</strong><br />

Erläuterungen<br />

Landkreis Neumarkt i. d. OPf. <strong>Begründung</strong> Satzung vom 07.05.2012<br />

____________________________________________________________________________________________________________________<br />

und Pultdächer mit variablen Kniestockhöhen möglich, andererseits ist die Höhe der<br />

Gebäude beschränkt.´<br />

Mit diesen Festsetzungen wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung<br />

der umliegenden Bestandsbebauung planungsrechtlich gesichert.<br />

4. Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen<br />

4.1 Bauweise<br />

Gemäß § 22 BauNVO wird generell eine offene Bauweise festgesetzt. Das bedeutet,<br />

dass Einzelhäuser oder Hausgruppen nicht länger als 50 m sein dürfen. Diese Regelung<br />

dient der städtebaulichen Zielsetzung einer aufgelockerten Baustruktur.<br />

4.2 Überbaubare / nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />

Aufgrund der relativ klein zugeschnittenen Grundstücks-Parzellen sind Regelungen<br />

hinsichtlich ausreichender Bauwerksabstände erforderlich. Diese wurden durch Baugrenzen<br />

nach § 23 (3) BauNVO im Lageplan festgesetzt und so gewählt, dass bei den<br />

mittleren Grundstücken eine gewollte unterschiedliche Firstrichtung möglich ist. Zudem<br />

sind die möglichen Grenzbebauungen der Nebengebäude (Garagen) dadurch festgelegt.<br />

Diese Festsetzung wird auch aufgrund der im Vorfeld zu planenden Erschließungen<br />

(Grundstückseinfahrten) und der Gestaltung des Straßenraumes erforderlich.<br />

III.<br />

WEITERE FESTSETZUNGEN<br />

1. Dachformen und -neigungen<br />

Mit der Festsetzung von Satteldächern mit einer Neigung von 22° - 45°, von Zelt und<br />

Walmdächern mit einer Neigung von 18° - 45° und von Pultdächern von 15° - 22° soll<br />

eine abwechslungsreiche Dachlandschaft und die Möglichkeit zeitgemäßer Baukörper<br />

geschaffen werden.<br />

Um dabei jedoch keine unproportionalen Baukörper entstehen zu lassen, sind hinsichtlich<br />

Kniestock bzw. Hausbreite nachstehende Einschränkungen zu beachten:<br />

Bei Pultdächern wird der traufseitige Kniestock (gemessen an von der Unterkante der<br />

Sparrenlage) mit max. 2,25 m lichte Höhe festgelegt. Zudem ist bei diesem Haustyp<br />

die Hausbreite auf 8,50 m beschränkt. Bei versetzten Pultdächern (zweihüftig) wird die<br />

Hausbreite auf 10,0 m beschränkt.<br />

2. Wasserhaushalt<br />

Aufgrund des anstehenden Grundwassers und des anfallenden Schichtenwassers<br />

durch stark tonige – schluffige Böden sind <strong>zur</strong> Vermeidung von Drainagenanschlüssen<br />

an die öffentlichen Abwasseranlagen Keller in wasserundurchlässigen Bauart („weiße<br />

Wannen“) vorgeschrieben.<br />

Oberflächenwasser von befestigten Verkehrsflächen (Stellplätze, Fußwege) dürfen nur<br />

über belebte Bodenzonen bzw. flächig über sickerfähiges Pflastermaterial versickert<br />

werden.<br />

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PETTER INGENIEURE GmbH • Regensburger Straße 112 • 92318 Neumarkt i. d. OPf.


Satzung <strong>Ortsabrundung</strong> <strong>Waltersberg</strong> West Fl.Nr. 392 Anlage 1, Seite 6<br />

Gemeinde <strong>Deining</strong><br />

Erläuterungen<br />

Landkreis Neumarkt i. d. OPf. <strong>Begründung</strong> Satzung vom 07.05.2012<br />

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Sofern Niederschlagswasser innerhalb der Grundstücke versickert werden soll, sind<br />

die in der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung verankerten Anforderungen<br />

und Regeln der Technik zu beachten.<br />

Das Auffangen von Oberflächenwasser in Zisternen <strong>zur</strong> Brauchwassernutzung wird<br />

empfohlen. Ein Notüberlauf in die öffentlichen Kanäle ist möglich.<br />

Bei Installation einer Brauchwasseranlage ist die vorgeschriebene Trennung zu den öffentlichen<br />

Trinkwasserversorgungsanlagen zu beachten. Brauchwasseranlagen sind<br />

deshalb dem Gesundheitsamt anzuzeigen und durch den Betreibern der Wasserversorgungsanlage<br />

abzunehmen zu lassen.<br />

3. Fotovoltaikanlagen<br />

Bei dem Einbau von Fotovoltaikanlagen ist aus Brandschutzgründen darauf zu achten,<br />

dass die DC-Freischaltstelle möglichst nahe dem Fotovoltaikmodul montiert wird und<br />

sicher zugänglich ist. Die Technik (Wechselrichter u. ä.) sollte sich nicht im ungeschützten<br />

Dachraum befinden. Auch die AC-Sicherung muss gut zugänglich sein. Vor<br />

und nach dem Wechselrichter sollte sich eine Freischaltestelle befinden (Art. 15 Bay-<br />

BO). Die DC-Kabel sollten in feuerbeständigen Kabelkanälen verlegt werden. Die Feuerwehr<br />

ist über Fotovoltaikanlagen zu informieren und im Bedarfsfall ein Einsatzplan<br />

<strong>zur</strong> Verfügung zu stellen. Anlagenteile, die nach Entfernen der AC-Hauptsicherungen<br />

noch unter Spannung stehen sind zu kennzeichnen.<br />

4. Rauchmelder<br />

Es wird empfohlen, in den Neubauten Rauchmelder anzubringen, wodurch der Sachund<br />

Umweltschutz wesentlich verbessert wird (Informationen unter<br />

www.innenministerium.bayern.de).<br />

IV.<br />

GRÜNORDNUNG<br />

1. Anpflanzungen in Baugrundstücken<br />

Aufgrund der begrenzten öffentlichen Flächen und Verkehrsräume wird auf eine gezielte<br />

Begrünung und gärtnerische Gestaltung Wert gelegt. Deshalb werden als Empfehlung<br />

im Bebauungsplan Hinweise <strong>zur</strong> Bepflanzung gegeben.<br />

Die privaten Grünflächen sind unter Verwendung von heimischen, standortgerechten<br />

Gehölzen und Gartengehölzen (Ziergehölzen) zu bepflanzen. Es sind mindestens ein<br />

Baum 1. oder 2. Ordnung je 400 m² Grundstücksfläche zu pflanzen (Hausbaum).<br />

Die Anlage von geschnittenen Hecken (Höhe max. 1,5 m) <strong>zur</strong> Raumbildung ist zulässig.<br />

Rasenflächen sind mit Gebrauchsrasen anzusäen.<br />

Die Begrünung von Architekturelementen ist aus ökologischer Sicht wünschenswert.<br />

2. Auswahl der Pflanzenarten und Pflanzgröße<br />

Bäume 1. Ordnung Größe:<br />

Hochstamm, 4x verpflanzt, mit Ballen<br />

Stammumfang 18-20 cm<br />

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PETTER INGENIEURE GmbH • Regensburger Straße 112 • 92318 Neumarkt i. d. OPf.


Satzung <strong>Ortsabrundung</strong> <strong>Waltersberg</strong> West Fl.Nr. 392 Anlage 1, Seite 7<br />

Gemeinde <strong>Deining</strong><br />

Erläuterungen<br />

Landkreis Neumarkt i. d. OPf. <strong>Begründung</strong> Satzung vom 07.05.2012<br />

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Acer platanoides<br />

Juglans regia<br />

Tilia cordata<br />

Spitzahorn<br />

Walnuß<br />

Winterlinde<br />

Bäume 2. Ordnung<br />

Sträucher<br />

Größe:<br />

Hochstamm, 3x verpflanzt, mit Ballen<br />

Stammumfang 16-18 cm<br />

Acer campestre<br />

Carpinus betulus<br />

Crataegus - Arten<br />

(„Carrierei“ ...)<br />

Sorbus aucuparia<br />

Feldahorn<br />

Hainbuche<br />

Weißdorn - Arten<br />

Eberesche<br />

Größe:<br />

Strauch, 2x verpflanzt, ohne Ballen<br />

Höhe 100-150 cm<br />

Acer campestre Feldahorn<br />

Corylus avellana Haselnuß<br />

Euonymus europaeus Pfaffenhütchen<br />

Lonicera xylosteum Heckenkirsche<br />

Sambucus nigra Schwarzer Holunder<br />

Sambucus racemosa Traubenholunder<br />

Viburnum lantana Wolliger Schneeball<br />

Mögliche Ziergehölze:<br />

Amelanchier lamarckii Felsenbirne<br />

Cotoneaster - Arten Felsenmispel<br />

Forsythia intermedia Forsythie<br />

Spiraea - Arten Spiere<br />

Weigela - Arten Weigelie<br />

Strauch- und Beetrosen<br />

Geschnittene Hecken:<br />

Carpinus betulus<br />

Ligustrum vulgare „Atrovirens“<br />

Hainbuche<br />

Liguster<br />

Für die Bepflanzung sind die Abstände nach Art. 47 des Bay. Gesetzes <strong>zur</strong> Ausführung<br />

des bürgerlichen Gesetzbuches und anderer Gesetze vom 20.09.1982 zu beachten.<br />

Die Anpflanzungen sind spätestens 2 Jahre nach Bezugsfertigkeit durchzuführen.<br />

3. Öffentliche Grünflächen<br />

Öffentliche Grünflächen sind nicht vorgesehen.<br />

V. VER- UND ENTSORGUNGSEINRICHTUNGEN<br />

1. Energieversorgung<br />

Die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt durch die E·ON Bayern AG. Die Anschlüsse<br />

erfolgen über Erdkabel, Kabeltrassen sind von Bepflanzungen freizuhalten.<br />

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PETTER INGENIEURE GmbH • Regensburger Straße 112 • 92318 Neumarkt i. d. OPf.


Satzung <strong>Ortsabrundung</strong> <strong>Waltersberg</strong> West Fl.Nr. 392 Anlage 1, Seite 8<br />

Gemeinde <strong>Deining</strong><br />

Erläuterungen<br />

Landkreis Neumarkt i. d. OPf. <strong>Begründung</strong> Satzung vom 07.05.2012<br />

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2. Wasserversorgung<br />

Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt über die öffentliche Wasserversorgungsanlage<br />

des Zweckverbandes <strong>Deining</strong>-Sengenthal.<br />

Für den Grundstücksanschluss und die Unterbringung des Wasserzählers sind genügend<br />

große Installationsplätze vorzuhalten.<br />

3. Abwasserableitung<br />

Die Gemeinde <strong>Deining</strong> betreibt <strong>zur</strong> Abwasserableitung in <strong>Waltersberg</strong> ein Trennsystem,<br />

d. h. häusliches Schmutzwasser und Regenabflusswasser werden getrennt voneinander<br />

abgeleitet. Die Abwasseranschlüsse sind nur über Revisionsschächte im<br />

Grundstück zugelassen. Auch für die Notüberläufe aus den Regenwasserversickerungsanlagen<br />

sind Revisionsschächte notwendig.<br />

4. Kommunikationsanlagen<br />

Versorgungsträger ist die Deutsche Telekom. Die Anschlussmöglichkeit für Telefon<br />

wird vorbereitet.<br />

Der Anschluss von Kabelfernsehen wird in <strong>Waltersberg</strong> derzeit nicht angeboten.<br />

5. Gasversorgung<br />

In den umliegenden Straßenzügen ist derzeit keine Gasversorgung geplant oder vorhanden.<br />

VI.<br />

SONSTIGE HINWEISE<br />

1. Baugrundverhältnisse<br />

Ein Baugrundgutachten liegt noch nicht vor.<br />

2. Zusammenstellung der Flächen<br />

Allgemeines Wohngebiet<br />

Parzellen 1-5 ca. 3.566 m²<br />

Öffenliche Verkehrsflächen ca. 729 m²<br />

________________<br />

Netto-Grundstücksflächen ca. 4.295 m²<br />

Ausgleichsflächen ca. 2.245 m²<br />

Aufgestellt: Neumarkt, 07.05.2012<br />

PETTER INGENIEURE<br />

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