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Begründung zur SATZUNG Ortsabrundung Waltersberg ... - Deining

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Satzung <strong>Ortsabrundung</strong> <strong>Waltersberg</strong> West Fl.Nr. 392 Anlage 1, Seite 6<br />

Gemeinde <strong>Deining</strong><br />

Erläuterungen<br />

Landkreis Neumarkt i. d. OPf. <strong>Begründung</strong> Satzung vom 07.05.2012<br />

____________________________________________________________________________________________________________________<br />

Sofern Niederschlagswasser innerhalb der Grundstücke versickert werden soll, sind<br />

die in der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung verankerten Anforderungen<br />

und Regeln der Technik zu beachten.<br />

Das Auffangen von Oberflächenwasser in Zisternen <strong>zur</strong> Brauchwassernutzung wird<br />

empfohlen. Ein Notüberlauf in die öffentlichen Kanäle ist möglich.<br />

Bei Installation einer Brauchwasseranlage ist die vorgeschriebene Trennung zu den öffentlichen<br />

Trinkwasserversorgungsanlagen zu beachten. Brauchwasseranlagen sind<br />

deshalb dem Gesundheitsamt anzuzeigen und durch den Betreibern der Wasserversorgungsanlage<br />

abzunehmen zu lassen.<br />

3. Fotovoltaikanlagen<br />

Bei dem Einbau von Fotovoltaikanlagen ist aus Brandschutzgründen darauf zu achten,<br />

dass die DC-Freischaltstelle möglichst nahe dem Fotovoltaikmodul montiert wird und<br />

sicher zugänglich ist. Die Technik (Wechselrichter u. ä.) sollte sich nicht im ungeschützten<br />

Dachraum befinden. Auch die AC-Sicherung muss gut zugänglich sein. Vor<br />

und nach dem Wechselrichter sollte sich eine Freischaltestelle befinden (Art. 15 Bay-<br />

BO). Die DC-Kabel sollten in feuerbeständigen Kabelkanälen verlegt werden. Die Feuerwehr<br />

ist über Fotovoltaikanlagen zu informieren und im Bedarfsfall ein Einsatzplan<br />

<strong>zur</strong> Verfügung zu stellen. Anlagenteile, die nach Entfernen der AC-Hauptsicherungen<br />

noch unter Spannung stehen sind zu kennzeichnen.<br />

4. Rauchmelder<br />

Es wird empfohlen, in den Neubauten Rauchmelder anzubringen, wodurch der Sachund<br />

Umweltschutz wesentlich verbessert wird (Informationen unter<br />

www.innenministerium.bayern.de).<br />

IV.<br />

GRÜNORDNUNG<br />

1. Anpflanzungen in Baugrundstücken<br />

Aufgrund der begrenzten öffentlichen Flächen und Verkehrsräume wird auf eine gezielte<br />

Begrünung und gärtnerische Gestaltung Wert gelegt. Deshalb werden als Empfehlung<br />

im Bebauungsplan Hinweise <strong>zur</strong> Bepflanzung gegeben.<br />

Die privaten Grünflächen sind unter Verwendung von heimischen, standortgerechten<br />

Gehölzen und Gartengehölzen (Ziergehölzen) zu bepflanzen. Es sind mindestens ein<br />

Baum 1. oder 2. Ordnung je 400 m² Grundstücksfläche zu pflanzen (Hausbaum).<br />

Die Anlage von geschnittenen Hecken (Höhe max. 1,5 m) <strong>zur</strong> Raumbildung ist zulässig.<br />

Rasenflächen sind mit Gebrauchsrasen anzusäen.<br />

Die Begrünung von Architekturelementen ist aus ökologischer Sicht wünschenswert.<br />

2. Auswahl der Pflanzenarten und Pflanzgröße<br />

Bäume 1. Ordnung Größe:<br />

Hochstamm, 4x verpflanzt, mit Ballen<br />

Stammumfang 18-20 cm<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

PETTER INGENIEURE GmbH • Regensburger Straße 112 • 92318 Neumarkt i. d. OPf.

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