Begründung zur SATZUNG Ortsabrundung Waltersberg ... - Deining
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Satzung <strong>Ortsabrundung</strong> <strong>Waltersberg</strong> West Fl.Nr. 392 Anlage 1, Seite 6<br />
Gemeinde <strong>Deining</strong><br />
Erläuterungen<br />
Landkreis Neumarkt i. d. OPf. <strong>Begründung</strong> Satzung vom 07.05.2012<br />
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Sofern Niederschlagswasser innerhalb der Grundstücke versickert werden soll, sind<br />
die in der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung verankerten Anforderungen<br />
und Regeln der Technik zu beachten.<br />
Das Auffangen von Oberflächenwasser in Zisternen <strong>zur</strong> Brauchwassernutzung wird<br />
empfohlen. Ein Notüberlauf in die öffentlichen Kanäle ist möglich.<br />
Bei Installation einer Brauchwasseranlage ist die vorgeschriebene Trennung zu den öffentlichen<br />
Trinkwasserversorgungsanlagen zu beachten. Brauchwasseranlagen sind<br />
deshalb dem Gesundheitsamt anzuzeigen und durch den Betreibern der Wasserversorgungsanlage<br />
abzunehmen zu lassen.<br />
3. Fotovoltaikanlagen<br />
Bei dem Einbau von Fotovoltaikanlagen ist aus Brandschutzgründen darauf zu achten,<br />
dass die DC-Freischaltstelle möglichst nahe dem Fotovoltaikmodul montiert wird und<br />
sicher zugänglich ist. Die Technik (Wechselrichter u. ä.) sollte sich nicht im ungeschützten<br />
Dachraum befinden. Auch die AC-Sicherung muss gut zugänglich sein. Vor<br />
und nach dem Wechselrichter sollte sich eine Freischaltestelle befinden (Art. 15 Bay-<br />
BO). Die DC-Kabel sollten in feuerbeständigen Kabelkanälen verlegt werden. Die Feuerwehr<br />
ist über Fotovoltaikanlagen zu informieren und im Bedarfsfall ein Einsatzplan<br />
<strong>zur</strong> Verfügung zu stellen. Anlagenteile, die nach Entfernen der AC-Hauptsicherungen<br />
noch unter Spannung stehen sind zu kennzeichnen.<br />
4. Rauchmelder<br />
Es wird empfohlen, in den Neubauten Rauchmelder anzubringen, wodurch der Sachund<br />
Umweltschutz wesentlich verbessert wird (Informationen unter<br />
www.innenministerium.bayern.de).<br />
IV.<br />
GRÜNORDNUNG<br />
1. Anpflanzungen in Baugrundstücken<br />
Aufgrund der begrenzten öffentlichen Flächen und Verkehrsräume wird auf eine gezielte<br />
Begrünung und gärtnerische Gestaltung Wert gelegt. Deshalb werden als Empfehlung<br />
im Bebauungsplan Hinweise <strong>zur</strong> Bepflanzung gegeben.<br />
Die privaten Grünflächen sind unter Verwendung von heimischen, standortgerechten<br />
Gehölzen und Gartengehölzen (Ziergehölzen) zu bepflanzen. Es sind mindestens ein<br />
Baum 1. oder 2. Ordnung je 400 m² Grundstücksfläche zu pflanzen (Hausbaum).<br />
Die Anlage von geschnittenen Hecken (Höhe max. 1,5 m) <strong>zur</strong> Raumbildung ist zulässig.<br />
Rasenflächen sind mit Gebrauchsrasen anzusäen.<br />
Die Begrünung von Architekturelementen ist aus ökologischer Sicht wünschenswert.<br />
2. Auswahl der Pflanzenarten und Pflanzgröße<br />
Bäume 1. Ordnung Größe:<br />
Hochstamm, 4x verpflanzt, mit Ballen<br />
Stammumfang 18-20 cm<br />
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PETTER INGENIEURE GmbH • Regensburger Straße 112 • 92318 Neumarkt i. d. OPf.