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Opel Astra GTC

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Kundeninformation<br />

Aufzeichnung und Datenschutz<br />

der Fahrzeugdaten .................... 219<br />

Aufzeichnung und<br />

Datenschutz der<br />

Fahrzeugdaten<br />

Ereignisdatenschreiber<br />

Das Fahrzeug verfügt über eine<br />

Reihe intelligenter Systeme zur<br />

Aufzeichnung und Überwachung be‐<br />

stimmter Fahrzeugdaten. Bestimmte<br />

Daten werden ggf. im normalen Be‐<br />

trieb aufgezeichnet, um die Instand‐<br />

setzung erkannter Störungen zu er‐<br />

leichtern. Andere Daten werden nur<br />

bei einem Unfall bzw. Beinahe-Unfall<br />

aufgezeichnet. Dies erfolgt durch Mo‐<br />

dule in den Fahrzeugsystemen, die<br />

über eine Ereignisaufzeichnungs‐<br />

funktion verfügen – beispielsweise<br />

das Airbag-Steuergerät.<br />

Die Systeme können Diagnosedaten<br />

zum Zustand des Fahrzeugs (z. B.<br />

Ölstand oder Kilometerstand) und<br />

zum Betrieb des Fahrzeugs (z. B. Mo‐<br />

tordrehzahl, Bremsbetätigung oder<br />

Verwendung der Sicherheitsgurte)<br />

aufzeichnen.<br />

Kundeninformation 219<br />

Zum Auslesen dieser Daten werden<br />

bestimmte Geräte und der Zugriff auf<br />

das Fahrzeug benötigt. Bei Wartung<br />

des Fahrzeugs in einem Servicebe‐<br />

trieb werden bestimmte Diagnoseda‐<br />

ten elektronisch in globale <strong>Opel</strong>-Sys‐<br />

teme eingespeist. Dies dient dem<br />

Aufzeichnen des Serviceverlaufs des<br />

Fahrzeugs. Die Daten ermöglichen<br />

dem Servicebetrieb, Ihnen effiziente<br />

Wartungs- und Instandsetzungsleis‐<br />

tungen anzubieten, die individuell auf<br />

Ihr Fahrzeug zugeschnitten sind.<br />

Der Hersteller greift nur unter folgen‐<br />

den Bedingungen auf fahrerbezo‐<br />

gene Daten zu einem Unfall zu bzw.<br />

gibt diese an Andere weiter:<br />

■ bei Zustimmung des Fahrzeughal‐<br />

ters bzw. bei einem geleasten<br />

Fahrzeug des Leasingnehmers<br />

■ bei einer offiziellen Anfrage der Po‐<br />

lizei oder einer ähnlichen Behörde<br />

■ im Rahmen der Verteidigung des<br />

Herstellers bei Gerichtsverfahren<br />

■ wenn gesetzlich vorgeschrieben

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