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Broschüre in deutscher Sprache - Südtirol macht Schule

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14 Schulpflicht, Bildungspflicht und das Recht auf Bildung Rechtsquellen 15<br />

Wie kann das Recht auf Bildung, die Bildungspflicht erfüllt werden?<br />

Die Jugendlichen können nach dem positiven Abschluss der Mittelschule e<strong>in</strong>e der folgenden<br />

Ausbildungen wählen:<br />

» e<strong>in</strong> Gymnasium oder e<strong>in</strong> Fachoberschule<br />

» e<strong>in</strong>e Vollzeitausbildung der Berufsschulen<br />

» e<strong>in</strong>e Landesfachschule für Land-, Forst- und Hauswirtschaft<br />

» e<strong>in</strong>e Lehre (nach Erreichung des 15. Lebensjahres und nach erfolgreichem<br />

Abschluss von neun Schuljahren).<br />

Den Jugendlichen mit Funktionsdiagnose oder Funktionsbeschreibung stehen nach dem erfolgreichen<br />

Abschluss der Mittelschule alle weiterführenden Bildungswege offen. Damit die <strong>Schule</strong>n<br />

für den Integrationsunterricht die nötigen Ressourcen planen und anfordern können, ist es<br />

s<strong>in</strong>nvoll, die dafür nötigen Dokumente bereits zum Zeitpunkt der E<strong>in</strong>schreibung abzugeben.<br />

Wann kann e<strong>in</strong>e Lehre aufgenommen werden?<br />

E<strong>in</strong>e Lehrstelle kann <strong>in</strong> der Regel annehmen, wer<br />

» das Mittelschuldiplom besitzt,<br />

» das 15. Lebensjahr erreicht hat und<br />

» das 9. Schuljahr erfolgreich abgeschlossen hat.<br />

Darf man erst mit 16 arbeiten gehen?<br />

Seit dem 1. September 2007 können M<strong>in</strong>derjährige grundsätzlich nur mehr ab dem 16. Lebensjahr<br />

angestellt werden. Es gibt jedoch e<strong>in</strong>ige Ausnahmen:<br />

In <strong>Südtirol</strong> können mit 15 Jahren Lehrl<strong>in</strong>ge aufgenommen werden, wenn sie den Mittelschulabschluss<br />

besitzen und neun Jahre lang die <strong>Schule</strong> erfolgreich besucht haben.<br />

Weiters dürfen Jugendliche ab 15 Praktika absolvieren und im Rahmen von Austauschprojekten<br />

zwischen <strong>Schule</strong> und Arbeit (sog. „alternanza scuola lavoro“) erste Arbeitserfahrungen machen.<br />

Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 16. März 2009, Nr. 755, neue Richtl<strong>in</strong>ien für die<br />

Durchführung von mehrtägigen Betriebserkundungen und Praktika an den deutschsprachigen<br />

und lad<strong>in</strong>ischen Mittel- und Oberschulen genehmigt.<br />

Weitere Ausnahmen gibt es für K<strong>in</strong>der und Jugendliche, welche die Genehmigung vom Amt<br />

für sozialen Arbeitsschutz für e<strong>in</strong>e Beschäftigung im Schauspiel-, Sport- oder Werbewesen<br />

e<strong>in</strong>geholt haben.<br />

Was geschieht, wenn Jugendliche ihre Ausbildung abbrechen?<br />

Sollten Jugendliche ihre Ausbildung abgebrochen haben, werden sie zu e<strong>in</strong>em kostenlosen<br />

Beratungsgespräch e<strong>in</strong>geladen, um den weiteren Bildungsweg zu besprechen oder Alternativen<br />

zum bisherigen Verlauf zu f<strong>in</strong>den. Je nach Situation, erfolgt die E<strong>in</strong>ladung von Seiten des<br />

Amtes für Ausbildungs- und Berufsberatung, der Abteilung italienische Berufsbildung oder des<br />

Arbeitsservice.<br />

Diese Stellen erteilen Auskünfte zum Recht auf Bildung und zur Bildungspflicht und haben<br />

die Aufgabe, jene Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren, welche ke<strong>in</strong>e <strong>Schule</strong> besuchen und<br />

ke<strong>in</strong>e berufliche Ausbildung machen, zu kontaktieren, um ihre Situation zu besprechen und<br />

notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Auf diese Weise wird ihr Recht auf Ausbildung gesichert.<br />

rechtsquellen<br />

Auf www.schulreform.bz.it f<strong>in</strong>den Sie Unterlagen zu folgenden Themen:<br />

» Die nationale Reform der Oberschule -<br />

„Gelm<strong>in</strong>i-Reform“<br />

» Die Oberstufe des Bildungssystems des<br />

Landes <strong>Südtirol</strong> (Landesgesetz vom 24.<br />

September 2010, Nr. 11)<br />

» Rahmenrichtl<strong>in</strong>ien des Landes für die<br />

Festlegung der Curricula <strong>in</strong> den deutschsprachigen<br />

Gymnasien und Fachoberschulen<br />

<strong>Südtirol</strong>s<br />

» Schulverteilungsplan der deutschsprachigen<br />

<strong>Schule</strong>n staatlicher Art für den<br />

Fünfjahreszeitraum 2007 bis 2012<br />

» Indicazioni prov<strong>in</strong>ciali per la def<strong>in</strong>izione<br />

dei curricoli della Scuola secondaria di<br />

secondo grado <strong>in</strong> l<strong>in</strong>gua italiana della<br />

Prov<strong>in</strong>cia di Bolzano (Rahmenrichtl<strong>in</strong>ien<br />

des Landes für die Festlegung der Curricula<br />

<strong>in</strong> den italienischspr. Oberschulen<br />

<strong>in</strong> <strong>Südtirol</strong>)<br />

» Piano di distribuzione territoriale delle<br />

scuole secondarie di secondo grado <strong>in</strong><br />

l<strong>in</strong>gua italiana (Schulverteilungsplan der<br />

italienischsprachigen Oberschulen)<br />

» Indicaziuns Prov<strong>in</strong>ziales por la def<strong>in</strong>iziun<br />

di curricula tles scores altes lad<strong>in</strong>es - Lizeums<br />

y Istituć Tecnics (Rahmenrichtl<strong>in</strong>ien<br />

des Landes für die Festlegung der<br />

Curricula <strong>in</strong> den Oberschulen der lad<strong>in</strong>ischen<br />

Ortschaften - Gymnasien und<br />

Fachoberschulen)<br />

» Ausbildungsplan der Deutschen und lad<strong>in</strong>ischen<br />

Berufsbildung<br />

» Ausbildungsplan der Land-, forst- und<br />

hauswirtschaftlichen Berufsbildung<br />

» Piano dei corsi della Formazione professionale<br />

italiana (Ausbildungsplan der<br />

Italienischen Berufsbildung)

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