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Der Faktor Geschwindigkeit im motorisierten Strassenverkehr - BfU

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Diese Überlegungen, die Zahlen zum Unfallgeschehen<br />

sowie die Erkenntnisse hinsichtlich Unfallbeteiligung<br />

hauptsächlich der schnellen Fahrzeuge ([68])<br />

zeigen auf, dass auch innerorts Handlungsbedarf<br />

besteht. Die Systematik der baulich möglichen<br />

Eingriffe zur <strong>Geschwindigkeit</strong>sbeeinflussung ist<br />

innerorts grundsätzlich dieselbe wie ausserorts.<br />

Folgende Eigenschaften können verändert werden:<br />

• die horizontale und vertikale Linienführung<br />

• der Querschnitt<br />

Die Grundsätze der horizontalen Linienführung<br />

sind innerorts nur theoretisch mit denjenigen ausserorts<br />

zu vergleichen (Kurvenradien, Übergangsbögen,<br />

Geraden). Innerorts sind die Vorgaben für<br />

die horizontale Linienführung <strong>im</strong> Besonderen durch<br />

die Lage der Bauten (Siedlungsstruktur) und die<br />

Nutzungsansprüche verschiedenster Verkehrsteilnehmer<br />

gegeben. Eine homogene Abfolge von<br />

Projektierungselementen entwerfen zu wollen<br />

unter Berücksichtigung der Ausbaugeschwindigkeit<br />

um damit einen homogenen <strong>Geschwindigkeit</strong>sverlauf<br />

zu erreichen, führt innerorts nicht zum Ziel.<br />

Die horizontale Linienführung muss sich innerorts<br />

somit nach der Fahrzeuggeometrie des <strong>motorisierten</strong><br />

Individualverkehrs richten und nicht nach der<br />

Fahrdynamik.<br />

Die einzige Möglichkeit, innerorts in die horizontale<br />

Linienführung einzugreifen, um die <strong>Geschwindigkeit</strong><br />

zu dämpfen, besteht <strong>im</strong> Vermeiden von langgezogenen<br />

Geraden. Denn es ist davon auszugehen,<br />

dass solche Verhältnisse zu erhöhten <strong>Geschwindigkeit</strong>en<br />

führen. Lassen es die Platzverhältnisse<br />

zu, so kann mit Kurvenelementen eine gestreckte<br />

Linienführung unterbrochen werden. Dies<br />

jedoch nur unter Berücksichtigung der in<br />

Kap. VII.5.4.2, S. 82 erläuterten Projektierungsvorgaben.<br />

sodass keine punktuellen Inhomogenitäten<br />

entstehen und damit die Gefahren verlagert werden.<br />

Grossräumige Eingriffe auf die vertikale Linienführung<br />

ergeben sich in erster Linie aus der Topografie<br />

und sind als geschwindigkeitsreduzierende Massnahme<br />

ungeeignet. Änderungen des Längsgefälles<br />

können zudem zu sichtbehindernde Kuppen führen<br />

und daher kontraproduktiv wirken.<br />

Kleinräumige Eingriffe z. B. vertikale Versätze<br />

(Kap. VII.5.4.4, S. 90), Rumble Strips und leicht<br />

überhöhte Querbänder . können unfall- und geschwindigkeitsmindernd<br />

wirken. So wird beispielsweise<br />

in [5] nachgewiesen, dass vertikale Versätze<br />

die Unfälle um 48 % und leicht überhöhte Querbänder<br />

die Unfälle mit Personenschaden um 33 %<br />

reduzieren. Die positive Wirkung von Rumble Strips<br />

ist in Kap. VII.5.4.2, S. 82 beschrieben. Alle diese<br />

Massnahmen weisen jedoch anderweitige Nachteile<br />

auf, sodass sie nur bedingt auf verkehrsorientierten<br />

Innerortsstrassen empfohlen werden können.<br />

Vertikale Versätze verstossen gegen das Prinzip der<br />

selbsterklärenden Strasse und sind daher pr<strong>im</strong>är<br />

auf siedlungsorientierten Strassen vorzusehen. Auf<br />

verkehrsorientierten Innerortsstrassen sollten sie<br />

nur als Bestandteil eines umfassenden Gestaltungskonzeptes<br />

und ausnahmsweise eingesetzt<br />

werden. Rumble Strips und überhöhte Querbänder<br />

verursachen Lärmemissionen und stossen in der<br />

Praxis <strong>im</strong>mer wieder auf Widerstand der Anwohner.<br />

Überhöhte Querbänder sind aus Sicht der<br />

Verkehrssicherheit nur einzusetzen, wenn sie in der<br />

richtigen Ausdehnung ausgeführt werden [82].<br />

Ansonsten können sie vom Fussverkehr als vortrittsberechtigte<br />

Querungsstelle missinterpretiert<br />

werden.<br />

88 Massnahmen zum <strong>Geschwindigkeit</strong>smanagement bfu-Sicherheitsdossier Nr. 06

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