Der Faktor Geschwindigkeit im motorisierten Strassenverkehr - BfU
Der Faktor Geschwindigkeit im motorisierten Strassenverkehr - BfU
Der Faktor Geschwindigkeit im motorisierten Strassenverkehr - BfU
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Diese Überlegungen, die Zahlen zum Unfallgeschehen<br />
sowie die Erkenntnisse hinsichtlich Unfallbeteiligung<br />
hauptsächlich der schnellen Fahrzeuge ([68])<br />
zeigen auf, dass auch innerorts Handlungsbedarf<br />
besteht. Die Systematik der baulich möglichen<br />
Eingriffe zur <strong>Geschwindigkeit</strong>sbeeinflussung ist<br />
innerorts grundsätzlich dieselbe wie ausserorts.<br />
Folgende Eigenschaften können verändert werden:<br />
• die horizontale und vertikale Linienführung<br />
• der Querschnitt<br />
Die Grundsätze der horizontalen Linienführung<br />
sind innerorts nur theoretisch mit denjenigen ausserorts<br />
zu vergleichen (Kurvenradien, Übergangsbögen,<br />
Geraden). Innerorts sind die Vorgaben für<br />
die horizontale Linienführung <strong>im</strong> Besonderen durch<br />
die Lage der Bauten (Siedlungsstruktur) und die<br />
Nutzungsansprüche verschiedenster Verkehrsteilnehmer<br />
gegeben. Eine homogene Abfolge von<br />
Projektierungselementen entwerfen zu wollen<br />
unter Berücksichtigung der Ausbaugeschwindigkeit<br />
um damit einen homogenen <strong>Geschwindigkeit</strong>sverlauf<br />
zu erreichen, führt innerorts nicht zum Ziel.<br />
Die horizontale Linienführung muss sich innerorts<br />
somit nach der Fahrzeuggeometrie des <strong>motorisierten</strong><br />
Individualverkehrs richten und nicht nach der<br />
Fahrdynamik.<br />
Die einzige Möglichkeit, innerorts in die horizontale<br />
Linienführung einzugreifen, um die <strong>Geschwindigkeit</strong><br />
zu dämpfen, besteht <strong>im</strong> Vermeiden von langgezogenen<br />
Geraden. Denn es ist davon auszugehen,<br />
dass solche Verhältnisse zu erhöhten <strong>Geschwindigkeit</strong>en<br />
führen. Lassen es die Platzverhältnisse<br />
zu, so kann mit Kurvenelementen eine gestreckte<br />
Linienführung unterbrochen werden. Dies<br />
jedoch nur unter Berücksichtigung der in<br />
Kap. VII.5.4.2, S. 82 erläuterten Projektierungsvorgaben.<br />
sodass keine punktuellen Inhomogenitäten<br />
entstehen und damit die Gefahren verlagert werden.<br />
Grossräumige Eingriffe auf die vertikale Linienführung<br />
ergeben sich in erster Linie aus der Topografie<br />
und sind als geschwindigkeitsreduzierende Massnahme<br />
ungeeignet. Änderungen des Längsgefälles<br />
können zudem zu sichtbehindernde Kuppen führen<br />
und daher kontraproduktiv wirken.<br />
Kleinräumige Eingriffe z. B. vertikale Versätze<br />
(Kap. VII.5.4.4, S. 90), Rumble Strips und leicht<br />
überhöhte Querbänder . können unfall- und geschwindigkeitsmindernd<br />
wirken. So wird beispielsweise<br />
in [5] nachgewiesen, dass vertikale Versätze<br />
die Unfälle um 48 % und leicht überhöhte Querbänder<br />
die Unfälle mit Personenschaden um 33 %<br />
reduzieren. Die positive Wirkung von Rumble Strips<br />
ist in Kap. VII.5.4.2, S. 82 beschrieben. Alle diese<br />
Massnahmen weisen jedoch anderweitige Nachteile<br />
auf, sodass sie nur bedingt auf verkehrsorientierten<br />
Innerortsstrassen empfohlen werden können.<br />
Vertikale Versätze verstossen gegen das Prinzip der<br />
selbsterklärenden Strasse und sind daher pr<strong>im</strong>är<br />
auf siedlungsorientierten Strassen vorzusehen. Auf<br />
verkehrsorientierten Innerortsstrassen sollten sie<br />
nur als Bestandteil eines umfassenden Gestaltungskonzeptes<br />
und ausnahmsweise eingesetzt<br />
werden. Rumble Strips und überhöhte Querbänder<br />
verursachen Lärmemissionen und stossen in der<br />
Praxis <strong>im</strong>mer wieder auf Widerstand der Anwohner.<br />
Überhöhte Querbänder sind aus Sicht der<br />
Verkehrssicherheit nur einzusetzen, wenn sie in der<br />
richtigen Ausdehnung ausgeführt werden [82].<br />
Ansonsten können sie vom Fussverkehr als vortrittsberechtigte<br />
Querungsstelle missinterpretiert<br />
werden.<br />
88 Massnahmen zum <strong>Geschwindigkeit</strong>smanagement bfu-Sicherheitsdossier Nr. 06