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Brandenburgisches Ärzteblatt 01/2008 - Landesärztekammer ...

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Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen<br />

Am 14. August diesen Jahres wurde<br />

das Unternehmensteuerreformgesetz verkündet.<br />

Es bringt eine wesentliche Neuerung<br />

für die steuerliche Behandlung von geringwertigen<br />

Wirtschaftsgütern ab <strong>2008</strong><br />

mit sich. Unter Umständen lohnt es sich, von<br />

der Neuregelung betroffene Wirtschaftsgüter<br />

noch dieses Jahr anzuschaffen.<br />

Die Neuregelungen<br />

Bis Ende diesen Jahres gilt ein Wirtschaftsgut<br />

allgemein als geringwertig, wenn dessen<br />

Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

maximal 410 € ohne Umsatzsteuer betragen.<br />

Die Folge ist, dass die Aufwendungen<br />

ohne Berücksichtigung der Nutzungsdauer<br />

des Wirtschaftsguts im Jahr der<br />

Anschaffung oder Herstellung sofort steuermindernd<br />

geltend gemacht werden können.<br />

Diese Regelung gilt auch <strong>2008</strong> weiter,<br />

allerdings nur für Einkünfte aus nichtselbständiger<br />

Arbeit und Vermietung und<br />

Verpachtung.<br />

Für Gewinneinkünfte, also z.B. aus einer<br />

Arztpraxis, wird ab <strong>2008</strong> die Grenze für<br />

geringwertige Wirtschaftsgüter auf 150 €<br />

herabgesetzt. Entscheidend ist der Tag der<br />

Anschaffung bzw. Herstellung des Wirtschaftsguts.<br />

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-<br />

bzw. Herstellungskosten zwischen<br />

netto 151 und 1.000 € müssen ab <strong>2008</strong> in<br />

einem jahrgangsbezogenen Sammelposten<br />

erfasst werden. So wird der „Sammelposten<br />

<strong>2008</strong>“ alle im nächsten Jahr angeschafften<br />

bzw. hergestellten Wirtschaftsgüter<br />

dieser Preisklasse enthalten und mit<br />

20 Prozent jährlich über fünf Jahre abgeschrieben<br />

werden. Der Sammelposten und<br />

dessen Abschreibung bleibt von Veränderungen<br />

der einzelnen Wirtschaftsgüter<br />

unberührt. D.h. werden Wirtschaftsgüter<br />

des Sammelpostens innerhalb dieser fünf<br />

Jahre veräußert oder scheiden aus anderen<br />

Gründen aus dem Betrieb aus, bleibt<br />

der Sammelposten und die Abschreibung<br />

unverändert. Bei Veräußerung eines Wirtschaftsguts<br />

des Sammelpostens muss der<br />

Kaufpreis folglich gewinnerhöhend erfasst<br />

werden.<br />

Vor- und Nachteile des Sammelpostens<br />

Die Erfassung der Wirtschaftsgüter im Sammelposten<br />

kann sowohl ein Steuervorteil als<br />

auch ein Steuernachteil darstellen.<br />

Vorteilig wirkt die Neuregelung, wenn ein<br />

Wirtschaftsgut grundsätzlich eine längere<br />

Nutzungsdauer als fünf Jahre hätte. So<br />

ist z.B. zukünftig ein Schreibtisch zum<br />

Anschaffungspreis von netto 950 € im<br />

Rahmen des Sammelpostens über fünf<br />

Jahre abzuschreiben. Aktuell wäre die<br />

Abschreibung nach der amtlichen Abschreibungstabelle<br />

noch über 13 Jahre<br />

vorzunehmen. Auch der Wegfall des unter<br />

Umständen zu führenden gesonderten<br />

Verzeichnisses für geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

kann als positiv bewertet werden.<br />

Nachteilig ist die fünfjährige Abschreibungsdauer<br />

in all den Fällen, in denen das<br />

Wirtschaftsgut nach jetzigem Recht in einem<br />

kürzeren Zeitraum gewinnmindernd<br />

abgeschrieben werden kann, z.B. bei<br />

gebrauchten Wirtschaftsgütern. Auch die<br />

fehlende Möglichkeit, bei Veräußerung<br />

eines Wirtschaftsguts des Sammelpostens,<br />

vom erzielten Preis den Buchwert abzuziehen,<br />

um den Gewinn zu ermitteln, wirkt<br />

nachteilig. Gleiches gilt für den Wegfall<br />

der Sofortabschreibung bei Verlust oder<br />

Zerstörung des Wirtschaftsguts.<br />

Überlegungen zum Jahresende<br />

Arzt und Recht<br />

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Methoden (B) 14.03.-16.03.<strong>2008</strong> Evaluation (E) 27.06.-29.06.<strong>2008</strong><br />

Moderation (C) 18.04.-20.04.<strong>2008</strong><br />

Wochenendkompaktkurs (Fr./Sa./So.)<br />

Anmeldung:<br />

Schloss Akademie für<br />

Medizin und Management GmbH<br />

Am Hang 11 · 24113 Molfsee / Kiel<br />

Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten ab <strong>2008</strong><br />

Torsten Feiertag<br />

Foto: Treuhand Hannover<br />

Tel: 0431 – 65 94 99 89<br />

Fax: 0431 – 65 99 77 2<br />

info@schlossakademie.de<br />

www.schlossakademie.de<br />

Aus den aufgezeigten Vor- und Nachteilen<br />

lassen sich einige Überlegungen zum Jahresende<br />

ableiten. Demnach sollte darüber<br />

nachgedacht werden, eventuell Wirtschaftsgüter<br />

mit einem Preis von netto 411<br />

bis 1.000 € bis zum Jahresende anzuschaffen,<br />

wenn deren Nutzungsdauer kürzer<br />

als fünf Jahre ist. Ist deren Nutzungsdauer<br />

länger als fünf Jahre, sollte der Kauf<br />

nach Möglichkeit bis nach dem 31. Dezember<br />

2007 aufgeschoben werden, um<br />

die schnellere Abschreibung über den<br />

Sammelposten zu erreichen. In die Überlegungen<br />

sollte allerdings einbezogen werden,<br />

dass 2007 angeschaffte oder hergestellte<br />

bewegliche Wirtschaftsgüter noch<br />

degressiv mit maximal 30 Prozent abgeschrieben<br />

werden können. Diese Möglichkeit<br />

entfällt für erst ab <strong>2008</strong> angeschaffte<br />

oder hergestellte Wirtschaftsgüter.<br />

Torsten Feiertag,<br />

Steuerberater, Treuhand Hannover GmbH<br />

Kontakt:<br />

Treuhand Hannover GmbH<br />

Steuerberatungsgesellschaft,<br />

Niederlassung Berlin<br />

Joachimstaler Straße 10 – 12<br />

10719 Berlin<br />

Tel. 030/315947-0<br />

Fax 030/315947-99<br />

E-Mail:<br />

kanzlei@treuhand-hannover-berlin.de<br />

Angeschlossene Regionalbüros in<br />

Bernau (Tel.03338/45564),<br />

Luckenwalde (Tel. 03371/610927)<br />

und Neuruppin (Tel. 03391/659830).<br />

Weitere Infos unter<br />

www.treuhand-hannover.de<br />

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<strong>Brandenburgisches</strong> <strong>Ärzteblatt</strong> 1/<strong>2008</strong> · 18. Jahrgang<br />

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