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Genehmigungsbescheid vom 27. Mai 2011 zum Verfahren ...

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GZ. BMVIT-820.288/0017-IV/SCH2/<strong>2011</strong><br />

III.6.15. Für den Fall, dass sich im Vortriebsbereich trübstoffführende Wasserzutritte oder sogar<br />

Schlammzutritte ereignen, oder sich in einem bereits aufgefahrenen Bereich nachträglich eine<br />

Trübstoffführung zeigt - dies trifft insbesondere auf die verkarsteten oder gips- anhydritführenden<br />

Gesteinsabfolgen zu - ist ein entsprechender Alarmplan auszuarbeiten, der aufgrund der in solchen<br />

Fällen herrschenden akuten Gefahr von lebensgefährlichen Schlammeinbrüchen in Abwägung<br />

von Art und Ausmaß auch eine Einstellung des Vortriebes bis zur Klärung der geologischen<br />

bzw- hydrogeologischen Ursachen vorzusehen hat.<br />

III.6.16. Die Gebirgsbereiche 6 und 27 sind <strong>zum</strong>indest unterhalb der grundwasserführenden Lockergesteinsabfolgen<br />

von den Tunnelröhren aus vorzuerkunden, <strong>zum</strong>al nicht ausgeschlossen werden<br />

kann, dass durch Wasserzutritte in die Tunnelröhren Auswirkungen auf Quellen bzw. den<br />

Grundwasserhaushalt, in letzterem Fall auch mit möglichen schadensauslösenden Setzungserscheinungen,<br />

erfolgen können.<br />

III.6.17. Soferne im Bereich der Auetalquerung (GB 6) das Risiko erkannt wird, dass es durch die<br />

Wasserzutritte in die Tunnelröhren zu hohlraumbildenden Lösungserscheinungen in<br />

Sulfatgesteinsabfolgen kommen kann, die <strong>zum</strong> Kollaps von Hohlräumen mit möglichen Auswirkungen<br />

bis auf die Geländeoberfläche führen können, ist durch geeignete Wasserrückhaltemaßnahmen<br />

(z.B. Injektionen) der Wasserzutritt zu den Tunnelröhren bestmöglich zu unterbinden.<br />

III.6.18. Soferne in jenen Abschnitten der Gebirgsbereiche 6 und 27, in welchen bebautes Gebiet<br />

bei geringer Überlagerung unterfahren wird, das Risiko nicht ausgeschlossen werden kann, dass<br />

es durch die Wasserzutritte aus den quartären Alluvionen in die Tunnelröhren zu Senkungserscheinungen<br />

oder zur Hohlraumbildung zufolge Suffossion kommen kann, die möglicherweise sogar<br />

<strong>zum</strong> Kollaps von Hohlräumen mit möglichen Auswirkungen bis auf die Geländeoberfläche führen,<br />

ist gegebenenfalls durch geeignete Wasserrückhaltemaßnahmen (z.B. Injektionen) der Wasserzutritt<br />

zu den Tunnelröhren bestmöglich zu unterbinden.<br />

III.6.19. Das Ausbruchsmaterial des GB27 ist im Hinblick auf seine vermutete höhere Pyritführung<br />

auf seine Deponierfähigkeit zu prüfen.<br />

III.6.20. Zur Vermeidung eines Grundwasseranstaues um den wasserundurchlässigen Schachtkopf<br />

des Baulüftungschachtes Trattenbach ist eine ausreichend bemessene Filterschicht um den<br />

Schachtkopf zu errichten, sodass das Grundwasser (weitgehend) ungehindert abfließen kann und<br />

ein Grundwasseranstau oberhalb des Schachtbauwerkes hintangehalten wird.<br />

III.6.21. Artesisch gespannte Wasserzutritte in die Schachtröhre des Baulüftungsschachtes<br />

Trattenbach bzw. des Zwischenangriffes Fröschnitzgraben sind so abzudichten, dass die natürlichen<br />

Druckverhältnisse (weitgehend) aufrecht erhalten bleiben.<br />

III.6.22. Zur Vermeidung eines unkontrollierten Abzuges von Grundwässern aus der Lockergesteinsüberlagerung<br />

sind die Schachtköpfe des Zwischenangriffes Fröschnitzgraben im Bereich der<br />

quartären, grundwasserführenden Überlagerung wasserundurchlässig zu errichten.<br />

III.6.23. In Bereichen karbonatischer Gesteine großer oder druckhafter Wasserführungen (Gebirgsbereich<br />

8,12 und 22) sind rechtzeitig vor Erreichen dieser Gebirgsbereiche Vorerkundungen<br />

durchzuführen. Bei diesen Vorerkundungen hinsichtlich der Bergwasserführung bzw. bei den Vorerkundungen<br />

in den Injektionsstollen ist methodisch gemäß dem Wasserrückhaltekonzept der<br />

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