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Genehmigungsbescheid vom 27. Mai 2011 zum Verfahren ...

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GZ. BMVIT-820.288/0017-IV/SCH2/<strong>2011</strong><br />

Auslesedurchforstung, Bestandespflege, Vorlichtungen und kleinflächige Verjüngungseinleitungen<br />

eingesetzt. Die Maßnahmen sind in den Gst.Nr. 688/1, 690/1, 690/2, 683, 684, 681 in der KG.<br />

Gloggnitz vorgesehen.<br />

Der Baubeginn ist von der Bauwerberin der lokalen Forstbehörde schriftlich zur Kenntnis zu bringen.<br />

Die Genehmigungswerberin hat der lokalen Forstbehörde darüber drei Jahre ab Baubeginn<br />

periodisch im Abstand von drei Jahren einen Bericht über die erfolgten Maßnahmen (Ersatz – und<br />

Wiederaufforstungen, strukturverbessernde Maßnahmen) bis jeweils spätestens <strong>zum</strong> Jahresende<br />

vorzulegen.<br />

13. Während der Bauzeit und nach Projektsabschluss muss die ordnungsgemäße Bewirtschaftung<br />

der betroffenen Waldflächen gewährleistet sein.<br />

14. Nach Abschluss der Maßnahmen ist durch die Genehmigungswerberin bei der lokalen Forstbehörde<br />

eine Abnahme der Fläche und Bestätigung der ordnungs- und fachgemäßen Ausführung<br />

der Arbeiten zu veranlassen.<br />

15. Die Bescheidauflagen sind den bauausführenden Firmen nachweislich zur Kenntnis zu bringen.<br />

III.21. ergänzende Auflagen und Bedingungen aus forstfachlicher Sicht betreffend die Bewilligung<br />

der Ausnahme <strong>vom</strong> Verbot von Kahlhieben hiebsunreifer Bestände gemäß Spruchpunkt<br />

II.9.:<br />

1. Die Gültigkeit der Ausnahmebewilligung <strong>vom</strong> Verbot des Kahlhiebes hiebsunreifer Hochwaldbestände<br />

laut Forstgesetz § 81 Abs. 1 lit. b ist an die ausschließliche Verwendung <strong>zum</strong> beantragten<br />

Zwecke, nämlich Errichtung und Betrieb der Bahnstromübertragungsleitungen, nämlich 110 KV<br />

Leitung von Schlöglmühl <strong>zum</strong> Unterwerk Gloggnitz und 110 KV – Zuleitung <strong>zum</strong> Unterwerk Langenwang,<br />

laut Einreichprojekt <strong>vom</strong> 31.5.2010 gebunden.<br />

2. Die beantragten Trassenaufhiebsflächen bleiben weiterhin Wald im Sinne des Forstgesetzes<br />

und sind als solche zu bewirtschaften.<br />

3. Die beanspruchten Trassenaufhiebsflächen sind in den Lageplänen M 1:2.000 (Stand <strong>Mai</strong> 2010,<br />

Teilraum Gloggnitz – Schwarza: Einlage FR 01-00.04, Plannummer 5510-FR-0100Al-02-0005-F00,<br />

Teilraum Langenwang: Einlage FR 01-00.11, Plannummer 5510-FR-0100Al-02-0013-F00) dargestellt,<br />

welche einen wesentlichen Bestandteil des Bescheides für die Genehmigung des Trassenaufhiebes<br />

bilden.<br />

Die Genehmigung des Trassenaufhiebes wird im Ausmaß von 23.895 m² für die Dauer des<br />

rechtsmäßigen Bestandes der Leitungsanlagen erteilt.<br />

Folgende Katastralgemeinden, Grundstücke und Grundstücksflächen sind betroffen:<br />

KG. Gloggnitz 23109<br />

Gst.Nr. Trassenaufhieb m²<br />

688/1 16.231<br />

Gesamt 16.231<br />

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