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Genehmigungsbescheid vom 27. Mai 2011 zum Verfahren ...

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GZ. BMVIT-820.288/0017-IV/SCH2/<strong>2011</strong><br />

III.7.40. Im Zuge der weiteren Planung ist der ggst. Querungsbereich hinsichtlich allfälliger Kommunikationsmöglichkeiten<br />

des Fröschnitz begleitenden Grundwasserstroms bzw. der Fröschnitz<br />

selbst mit dem tieferen Bergwasserkörper detaillierter zu erkunden. Für den Fall, dass eine derartige<br />

Kommunikation nicht ausgeschlossen werden kann, sind entsprechende grundwasserrückhaltende<br />

Maßnahmen einzuplanen, die in Abhängigkeit von den geotechnischen Möglichkeiten vorauseilend<br />

der Querung des betroffenen Bereiches auszuführen sind.<br />

III.7.41. Beeinträchtigungen sind durch eine wasserundurchlässige Ausführung des Schachtkopfes<br />

Baulüftungsschacht Sommerau zu verhindern. Dabei ist auf eine ausreichende Umströmungsmöglichkeit<br />

des Porengrundwassers (z.B. durch Einbau einer Filterkiesschicht) zu achten.<br />

III.7.42. Die geologisch-hydrogeologischen Gegebenheiten im Umfeld des Unterwerkes<br />

Langenwang sind im Zuge der Detailplanung näher zu erkunden.<br />

III.7.43. Allfällige Wässer, die innerhalb der Baumaßnahme für die Errichtung des Unterwerkes<br />

Langenwang anfallen und mit verunreinigten Baustellenwässern in Kontakt treten, sind vor einer<br />

Einleitung in eine Vorflut oder einer Versickerung über eine GSA zu leiten.<br />

III.3.7.44. Allfällig temperierte, aus dem Tunnelbauwerk auszuleitende Wässer haben vor ihrer Einleitung<br />

in eine Vorflut hinsichtlich ihrer chemisch-physikalischen Beschaffenheit dem gültigen Regelwerk<br />

zu entsprechen. D.h., den Normalbetrieb betrachtet, sollten über das im gültigen Regelwerk<br />

vorgesehene Ausmaß hinausgehende Temperaturdifferenzen zur Vorfluttemperatur auftreten<br />

(+ 1,5 °C gem. AAEV), ist durch geeignete Maßnahmen für die Einhaltung der Toleranzen gemäß<br />

dem gültigen Regelwerk zu sorgen.<br />

III.7.45. Folgende quantitative und qualitative hydrogeologische Beweissicherung ist durchzuführen:<br />

Quantitative Untersuchungen:<br />

III.7.46. Zum Zweck der quantitativen Beweissicherung sind entsprechende Messungen der<br />

Druckniveaus/der Schüttungen durchzuführen und zu dokumentieren.<br />

III.7.47.Die Messungen der im hydrogeologischen Dauerbeobachtungsprogramm ausgewählten<br />

Messstellen (gem. Planbeilage 5510-UV-0601AL-02-0012-F00) sind fortzuführen. Dies beinhaltet:<br />

1) Zu Pegel ausgebaute Bohrungen<br />

2) sowie <strong>zum</strong>indest die in der nachfolgenden Tabelle derzeit noch nicht im hydrogeologischen<br />

Dauerbeobachtungsprogramm vorhandenen Quellen/Brunnen:<br />

Messstelle Dauerbeobachtung<br />

(ja/nein)<br />

Art der Messstelle<br />

513 ja Quelle gefasst<br />

513a ja Quelle gefasst<br />

513b ja Quelle gefasst<br />

541 ja Quelle gefasst<br />

542 ja Quelle ungefasst<br />

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