18.05.2012 Aufrufe

Genehmigungsbescheid vom 27. Mai 2011 zum Verfahren ...

Genehmigungsbescheid vom 27. Mai 2011 zum Verfahren ...

Genehmigungsbescheid vom 27. Mai 2011 zum Verfahren ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

GZ. BMVIT-820.288/0017-IV/SCH2/<strong>2011</strong><br />

9. Die Bescheidauflagen sind den arbeitsausführenden Firmen nachweislich zur Kenntnis zu bringen.<br />

IV. Entscheidung über Einwendungen<br />

Über die im Rahmen des <strong>Verfahren</strong>s erhobenen Einwendungen, Anträge und sonstigen Vorbringen<br />

wird wie folgt entschieden:<br />

1. Alle gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen, Anträge und sonstigen Vorbringen<br />

werden, soweit es sich nicht um zivilrechtliche Einwendungen handelt oder den Einwendungen<br />

durch die Aufnahme von entsprechenden Nebenbestimmungen oder durch bereits im Bauentwurf<br />

selbst vorgesehene Maßnahmen entsprochen wird, als unbegründet abgewiesen.<br />

2. Zivilrechtliche Ansprüche werden zurückgewiesen und auf den Zivilrechtsweg verwiesen.<br />

3. Nicht verfahrensgegenständliche Einwendungen werden zurückgewiesen.<br />

Bestehende Vereinbarungen werden hievon nicht berührt bzw. steht dies der Möglichkeit<br />

noch abzuschließender privatrechtlicher Vereinbarungen nicht entgegen bzw. werden hievon<br />

während der Verhandlung erfolgte Zusagen nicht berührt.<br />

4. Verspätete Einwendungen werden zurückgewiesen.<br />

5. Die im Zuge der Ortsverhandlung erhobenen Einwendungen der Bürgerinitiative „Stopp dem<br />

Bahn-Tunnelwahn!“ (Sprecher: Mag. Peter J. Derl), vertreten durch Dr. Josef Lueger, betreffend<br />

Ausschluss oder Ablehnung von Sachverständigen werden als unbegründet abgewiesen; die mit<br />

Schreiben der Alliance for Nature, vertreten durch Dr. Josef Lueger, <strong>vom</strong> 15.2.<strong>2011</strong> erhobenen<br />

Einwendungen betreffend Ausschluss oder Ablehnung von Sachverständigen werden als verspätet<br />

zurückgewiesen.<br />

V. Betriebsbewilligung<br />

Die eisenbahnrechtliche Betriebsbewilligung für die Inbetriebnahme des Einbaus einer Liftanlage<br />

im Bahnhof Gloggnitz und für die Inbetriebnahme des Umbaus des Bahnhofs Mürzzuschlag Phase<br />

1 (Einbau von Liften , Umbau Personendurchgang und Bahnsteige) wird mit der in Punkt A.I. genannten<br />

Genehmigung derart verbunden, dass diese zu dem Zeitpunkt in Wirksamkeit tritt, zu dem<br />

der Behörde folgende Unterlage vorgelegt wird:<br />

1. eine Prüfbescheinigung gemäß § 34b EisbG, aus der ersichtlich ist, dass die Eisenbahnanlagen,<br />

veränderten Eisenbahnanlagen, nicht ortsfesten eisenbahnsicherungstechnischen<br />

Einrichtungen oder veränderten nicht ortsfesten eisenbahnsicherungstechnischen<br />

Einrichtungen der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung entsprechen oder<br />

2. eine dieser Prüfbescheinigung gemäß § 34b EisbG inhaltlich entsprechende Erklärung<br />

einer im Verzeichnis gemäß § 40 EisbG verzeichneten Person, wenn die Eisenbahnanlagen,<br />

veränderten Eisenbahnanlagen, nicht ortsfesten eisenbahnsicherungstechnischen<br />

Einrichtungen oder veränderten nicht ortsfesten eisenbahnsicherungstechnischen<br />

Einrichtungen unter der Leitung dieser Person ausgeführt wurden.<br />

50

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!