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Genehmigungsbescheid vom 27. Mai 2011 zum Verfahren ...

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GZ. BMVIT-820.288/0017-IV/SCH2/<strong>2011</strong><br />

die Querung deutlich unterhalb des Mäanders zu liegen kommt, womit sowohl eine rechtwinkelige<br />

aber auch kürzere Querung des Bachlaufes erreicht wird.<br />

III.13.29. Um die negativen gewässerökologischen Auswirkungen der temporären Verrohrung des<br />

Dürrbachs während der Bauphase auf die Gewässerökologie möglichst gering zu halten, sind folgende<br />

Maßnahmen zu setzen:<br />

- es ist ein Durchlass mit Maul- oder Bogenprofilen zu verwenden;<br />

- die Verrohrung ist so zu verlegen, dass die natürliche Gewässersohle auch im Bauwerk<br />

vorhanden ist. Entsprechend tief ist das Rohr „einzugraben“. Durch Anpassung des Bauwerksgefälles<br />

ist die Wassertiefe möglichst hoch und die Strömungsgeschwindigkeit gering<br />

einzustellen;<br />

- die Anbindung des Bauwerks an das Oberwasser und Unterwasser (Einlauf/Auslauf) ist so<br />

herzustellen, dass keine Barrieren durch Abstürze entstehen. D.h., die Ausgestaltung der<br />

Durchlässe muss so erfolgen, dass die uneingeschränkte Passierbarkeit der Bauwerke<br />

gewährleistet ist (keine Barrierewirkung durch Abstürze und durchgehendes Sohlsubstrat).<br />

gewässerspezifisch - Fröschnitz<br />

III.13.30. Im Bereich Zwischenangriff Grautschenhof fallen während des Vortriebes des Zugangsstollens<br />

Bergwässer an. Daher ist auch während der Zeit des Vortriebs des Zugangsstollens eine<br />

Gewässerschutzanlage mit Abkühlung zu installieren. Diese in Grautschenhof während der Herstellung<br />

des Zugangsstollens anfallenden Bergwässer können auch im Rahmen der GSA Sommerau<br />

behandelt werden.<br />

III.13.31. Im Ausführungsprojekt sind bei den Dimensionierungen der Pufferteiche für die<br />

Fröschnitz II Bereich Sommerau und für den Bereich Grautschenhof die Temperaturerhöhungen<br />

bzw. Temperaturaufstockungen der Einleitung Fröschnitz IV zu berücksichtigen.<br />

III.13.32. Es muss der Nachweis erbracht werden, dass bei den Einleitungen im Bereich Fröschnitz<br />

II eine Erhöhung der Referenztemperatur um 1,5°C nicht überschritten wird, wobei als Messreferenzpunkt<br />

der Temperatur für den Bereich Fröschnitz II das Ende des Detailwasserkörpers<br />

Dürrbach (Nr. 801930056) vorgeschlagen wird. Unzulässig ist es, bei den Berechnungen für die<br />

Erwärmung im Bereich Fröschnitz II die Aufwärmungsspanne von der Einleitung Fröschnitz IV außer<br />

Acht zu lassen.<br />

III.13.33. Da die Wiederanbindung von unpassierbaren Querbauwerken einen wesentlichen Beitrag<br />

zur notwendigen Lebensraumvernetzung für die aquatische Fauna darstellt und um die hohe<br />

Restbelastung in der Bauphase zu kompensieren, müssen ausgewählte Mündungsbereiche kleiner<br />

Zubringer (wie beim Stuhlecker Bach) zur Fröschnitz vorbehaltlich der Zustimmung des betroffenen<br />

Grundeigentümers passierbar gemacht werden. Es ist ein entsprechendes Maßnahmenprogramm<br />

gemeinsam mit den Fischereiberechtigten und der gewässerökologischen Bauaufsicht<br />

auszuarbeiten, welches auch die Aspekte des Hochwasserschutzes berücksichtigt. Die Maßnahmen<br />

sind auch im Einvernehmen mit der Wildbach- und Lawinenverbauung vorzunehmen.<br />

gewässerspezifisch - Mürz<br />

III.13.34. Um die ökologischen Auswirkungen aufgrund des Verlustes von ca. 50 m Ufervegetation<br />

beidufrig der Mürz auszugleichen, ist die Ufervegetation nach der Bauphase wieder herzustellen.<br />

Beweissicherungsprogramm<br />

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