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Genehmigungsbescheid vom 27. Mai 2011 zum Verfahren ...

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GZ. BMVIT-820.288/0017-IV/SCH2/<strong>2011</strong><br />

III.17. Vorschreibungen aus Sicht des Klimas und der Luft<br />

Beweissicherungs- und Kontrollmaßnahmen<br />

III.17.1. Vor Inbetriebnahme der Baustelle (Gloggnitz, Göstritz, Fröschnitzgraben, Grautschenhof<br />

und Mürzzuschlag) ist der Messpunkt in Abstimmung entsprechend dem Emissionsschwerpunkt<br />

und der örtlichen Situierung von sensiblen Nutzungen mit der Behörde festzulegen.<br />

III.17.2. Vor Inbetriebnahme der Immissionsmessung ist eine <strong>Verfahren</strong>sanweisung zu erstellen,<br />

welche eine Beschreibung der zu erwartenden Emissionen mit den entsprechend vorgesehen<br />

Emissionsminderungsmaßnahmen enthält. In diesem Dokument sind auch die Vorgangsweise und<br />

der Informationsfluss bei Überscheitung des Alarmwertes von 0,3 mg/m³ Feinstaub PM10 als<br />

HMW festzulegen.<br />

III.17.3. Über jede Überschreitung ist ein Protokoll anzufertigen, in dem Angaben über die Ursache<br />

der Überschreitung, die getroffenen Maßnahmen und die Wirksamkeit der Maßnahmen enthalten<br />

sind.<br />

III.17.4. Das Überschreitungsprotokoll ist binnen 3 Tagen der Behörde vorzulegen.<br />

III.17.5. Die Ergebnisse der Immissionsmessungen sind in Form von Jahresberichten zu dokumentieren<br />

und unaufgefordert der Behörde zu übermitteln.<br />

III.17.6. Während der Bauphase sind im Nahbereich der Fa. Huyck sowie in der oberen Silberbergstraße<br />

Staubniederschlagsmessungen nach VDI 2119 durchzuführen.<br />

III.17.7. Vor Beginn der Bauphase sind im Bereich östlich des geplanten Tunnelportals Gloggnitz<br />

gemäß Beweissicherungsplan der UVE Luftbeweissicherungsmessungen auf die Parameter Gesamtstaub<br />

TSP, Feinstaub PM10 und Ruß durchgehend über einen Zeitraum von 12 Monaten als<br />

Halbstundenmittelwerte zu messen. Während der Bauphase I und II sind diese Messungen weiterzuführen.<br />

III.17.8. 6 Monate nach Inbetriebnahme des Bahnbetriebs über den Semmering-Basistunnel sind<br />

im Bereich östlich des geplanten Tunnelportals Gloggnitz Luftbeweissicherungsmessungen auf<br />

die Metalle Pb, Cd, Cu, Ni, Mn und Fe im Feinstaub PM10 über 12 Monate in Form von 14­<br />

Tagesproben durchzuführen.<br />

III.18. Vorschreibungen aus straßenverkehrstechnischer Sicht<br />

Bauphase:<br />

III.18.1 Vor dem jeweiligen Beginn der Bauarbeiten auf und neben den Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen<br />

sind die <strong>Verfahren</strong> gemäß § 90 StVO 1960 durchzuführen.<br />

III.18.2. Vor dem jeweiligen Beginn der Bauarbeiten auf den Landes- und Gemeindestraßen in<br />

Niederösterreich sind die <strong>Verfahren</strong> gemäß § 12 NÖ-Straßengesetz 1999 durchzuführen.<br />

Betriebsphase:<br />

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