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Genehmigungsbescheid vom 27. Mai 2011 zum Verfahren ...

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GZ. BMVIT-820.288/0017-IV/SCH2/<strong>2011</strong><br />

III.8.14. Im Hinblick darauf, dass im Aktenvermerk <strong>vom</strong> 11.11.2009 der Wildbach –und Lawinenverbauung,<br />

Gebietsbauleitung Mittleres Murtal und Mürztal, auf die starke Geschiebeführung im<br />

Longsbach hingewiesen wird, ist der Freibord des gesamten umgelegten Longsbaches mit einem<br />

Freibord von mindestens 1,00 m auszuführen. Da in der Ausschotterungsfläche am Beginn der<br />

Umlegungsstrecke des Longsbaches bei einem stärkeren Geschiebeeinstoß voraussichtlich Geschiebe<br />

liegen bleibt und die Bachsohle damit aufgehöht wird, ist die rechtsufrige Berme in Form<br />

eines befestigten Leitdammes mit einem Freibord von mindestens 1,50 m über dem HW500 auszuführen.<br />

Um ein Einsickern von Wasser aus dem Longsbach in das Baurestmassenkompartiment<br />

zu verhindern, ist der Leitdamm dicht auszuführen, wobei die Dichtung in den anstehenden Fels im<br />

Untergrund anzuschließen ist.<br />

III.8.15. Um bei einem nicht vorhersehbaren Ereignis ein Überborden des Basisdammes am unteren<br />

Ende der Deponie Longsgraben auszuschließen, ist der Freibord statt der vorgesehenen 0,32<br />

m mit 1,00 m auszuführen.<br />

Die Ausbildung der Einmündungsbereiche der Seitengräben in den Longsbach ist im Einvernehmen<br />

mit der Wildbach –und Lawinenverbauung vorzunehmen. Die am Beginn der Umlegung des<br />

Longsbaches und im Bereich der Seitenzubringer geplanten Ausschotterungsbecken sowie Wildholzsperren<br />

sind nach jedem größeren Ereignis zu kontrollieren und bei Verklausung bzw. Auffüllung<br />

zu räumen.<br />

III.8.16. Für die Überprüfung der Ausführungen der wasserbaulichen Anlagenteile ist eine unabhängige<br />

behördlichbaubegleitende geotechnische Aufsicht durch die Behörde zu bestellen. Der<br />

wasserrechtlichen Bauaufsicht werden über Verlangen die notwendigen Unterlagen zur Beurteilung<br />

der fach- und vorschriftsgemäßen Ausführung der Anlage zur Verfügung gestellt.<br />

III.9. Vorschreibungen aus ingenieurgeologischer Sicht<br />

Freilandstrecken – Obertagebaumaßnahmen:<br />

III.9.1. Zur Gewährleitung der Umsetzung der im Bodengutachten angeführten Empfehlungen sowie<br />

zur Überprüfung der Zweckmäßigkeit der erdbaulichen Maßnahmen ist eine „behördliche baubegleitende<br />

geotechnische Aufsicht“ vorzusehen. Die für die Bauausführung im Detail erforderlichen<br />

geotechnischen Maßnahmen sind mit dieser abzustimmen. Die behördliche geotechnische<br />

Bauaufsicht hat der Behörde <strong>zum</strong>indest halbjährlich einen Tätigkeitsbericht zu legen.<br />

Deponie Longsgraben:<br />

III.9.2. Der Basiskollektor, der zu Überwachungs- und Kontrollzwecken (wie Prüfen der Funktionsfähigkeit<br />

der Wasserableitung, Instandhaltung etc.) auch von Personen begangen werden soll, ist<br />

als dauerhafte Kontrolleinrichtung herzustellen. Demgemäß ist die bautechnische Ausführung auf<br />

die vorgesehenen Überschüttungshöhen zu bemessen sowie weiterführende Detailerkundungen<br />

zur Beurteilung der Fundierung bzw. Einbindung des Kollektorganges in den Baugrund (v.a. im<br />

Hinblick auf mögliche Beschädigungen des Bauwerkes durch unterschiedlicher Setzungseigenschaften<br />

des Baugrundes) in den folgenden Planungsphasen festzulegen und umzusetzen.<br />

III.9.3. In den weiteren Planungsphasen, jedoch spätestens vor Inangriffnahme der Baumaßnahme,<br />

ist die Standsicherheit des Basisdammbauwerkes rechnerisch auch für den Fall eines Volleinstaus<br />

bis auf Höhe der Dammkrone (Fall Überspülung) zu erbringen.<br />

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