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Verordnung (EG) Nr. 889/2008 vom 5. September - LACON Institut

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18.9.<strong>2008</strong> DE Amtsblatt der Europäischen Union L 250/33<br />

Artikel 97<br />

Inkrafttreten und Gültigkeit<br />

Diese <strong>Verordnung</strong> tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.<br />

Diese <strong>Verordnung</strong> gilt ab dem 1. Januar 2009.<br />

Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 58 gelten jedoch ab dem 1. Juli 2010.<br />

Diese <strong>Verordnung</strong> ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem<br />

Mitgliedstaat.<br />

Brüssel, den <strong>5.</strong> <strong>September</strong> <strong>2008</strong><br />

Für die Kommission<br />

Mariann FISCHER BOEL<br />

Mitglied der Kommission

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