WANDEL DER ELEKTROTECHNIK - Schrack
WANDEL DER ELEKTROTECHNIK - Schrack
WANDEL DER ELEKTROTECHNIK - Schrack
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
DIE NORM<br />
Neuheiten der ÖVE / EN 8001-1 / 4<br />
LEITUNGSSCHUTZSCHALTER<br />
In Abschnitt 10 ist definiert, dass die Nullung als Maßnahme des Fehlerschutzes die<br />
Herstellung eines TN-Systems erfordert.<br />
Punkt 10.2. Bedingungen g g für die Nullungg<br />
In diesem Punkt wird festgeschrieben, dass bei Kurz- und Körperschluss innerhalb einer<br />
angemessenen Zeit der fehlerbehaftete Stromkreis ausgeschaltet werden muss.<br />
Die zulässigen Ausschaltzeiten werden in verschiedene Anlagen unterteilt<br />
1. Aus Punkt 10.2.1.1<br />
Abschaltbedingungen in Verteilungsnetzen, in denen die Querschnitte und Längen der<br />
Leiter so ausgelegt sein müssen, damit diese folgende Bedingungen erfüllen:<br />
Verteilungsnetze bis 400/230 V gilt: Zs x 1,6 x In ≤ Un Verteilungsnetze mit höherer Spannung: Z s x 2,5 x I n ≤ U n<br />
Z s = Impedanz der Schleife (errechnet oder gemessen)<br />
In = Nennstrom der Sicherung<br />
Un = Nennspannung gegen Erde<br />
Innerhalb von elektrisch versorgten Objekten muss nach Punkt 2 gehandelt werden.<br />
Können die oben angeführten Ausschaltbedingungen nicht erfüllt werden, dann ist eine<br />
andere Maßnahme des Fehlerschutzes, Fehlerschutzes zz.B. B Fehlerstrom Fehlerstrom-Schutzschaltung Schutzschaltung anzuwenden<br />
anzuwenden.<br />
2. Aus Punkt 10.2.1.2<br />
Abschaltbedingungen in Verteilungsleitungen, in Verbraucheranlagen und<br />
Endstromkreisen über 32 A. Hier ist es erforderlich, dass die Ausschaltzeit von<br />
maximal 5 s eingehalten eingehalten wird wird. Der Kurzschlussstrom bei einem Körperschluss<br />
muss durch Berechnung oder Messung der Impedanz ermittelt werden.<br />
Die Einhaltung der Ausschaltzeit muss durch die Charakteristik der Überstrom-<br />
Schutzeinrichtung nachgewiesen werden.<br />
29