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Die Fernbusse sind da! Und jetzt?

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Fahrgastrechte derFahrgast<br />

Fahrgastrechte<br />

Fahrgäste fragen,<br />

der Fahrgastverband PRO BAHN antwortet<br />

Auf der Seite www.pro-bahn.de/meinung gehen viele Anfragen ein, die von dem Fahrgastverband<br />

PRO BAHN beantwortet werden. Fragen von allgemeinem Interesse drucken wir hier ab.<br />

Kein Handy-Ticket?<br />

Peter L. aus E. schreibt: Für fünf Personen<br />

von München Hbf nach Nürnberg ist die<br />

günstigste Lösung <strong>da</strong>s Bayern-Ticket für<br />

38 EUR. Mit der viel beworbenen Handy-<br />

Ticket-App der DB AG (Werbung: „buchbar<br />

bis kurz vor Abfahrt des Zuges“) soll<br />

ich aber 520 EUR für Hin- u. Rückfahrt am<br />

gleichen Tag bezahlen. Hat <strong>da</strong>s bei der<br />

DB AG Methode?<br />

derFahrgast antwortet: Der Preis von<br />

520 EUR betrifft den Fahrpreis mit dem<br />

ICE, in dem <strong>da</strong>s Bayern-Ticket nicht gültig<br />

ist. Aber tatsächlich wird <strong>da</strong>s Bayern-<br />

Ti cket nicht als Handy-Ticket verkauft.<br />

Der Grund dürfte <strong>da</strong>rin liegen, <strong>da</strong>ss <strong>da</strong>s<br />

Bayern-Ticket auf den Namen ausgestellt<br />

wird. Nach dem Kauf aus dem Automaten<br />

ist der Name eines Nutzers einzutragen.<br />

Das ist beim Handy-Ticket technisch nicht<br />

möglich. Es liegt also an den begrenzten<br />

technischen Möglichkeiten, <strong>da</strong>ss <strong>da</strong>s<br />

Bayern-Ticket über <strong>da</strong>s Handy nicht zu<br />

erhalten ist.<br />

Leistungskürzung<br />

für Abonnenten<br />

Olaf E. aus H. schreibt: <strong>Die</strong> Bahn erhöht<br />

nicht nur regelmäßig die Preise, nun werden<br />

auch noch weitere Leistungen gestrichen.<br />

War es als Abonnent bis vor wenigen<br />

Jahren noch möglich, samstags und<br />

sonntags die gebuchte Strecke mit bis zu<br />

vier Mitreisenden gratis zu nutzen, wurde<br />

<strong>da</strong>s plötzlich auf Samstage eingeschränkt.<br />

Ab 9. Dezember wurde nun auch noch die<br />

Mitnahmemöglichkeit an Samstagen auf<br />

einen Erwachsenen und bis zu drei eigene<br />

Kinder/Enkelkinder eingeschränkt. Was<br />

soll <strong>da</strong>s?<br />

derFahrgast antwortet: <strong>Die</strong> Einschränkung<br />

der Mitnahmemöglichkeiten bei<br />

Abonnements der DB AG haben wir leider<br />

„findigen“ Leuten zu ver<strong>da</strong>nken, die <strong>da</strong>mit<br />

richtig Geld verdient haben. Insbesondere<br />

zwischen Hamburg und Berlin haben<br />

Inhaber solcher Karten Mitfahrer gegen<br />

Geld am Fahrkartenschalter oder sogar<br />

auf dem Bahnsteig angeworben. <strong>Die</strong>ser<br />

Missbrauch hat sich zu einem „blühenden<br />

Geschäft“ entwickelt, so <strong>da</strong>ss die DB AG<br />

reagieren musste. Der Fahrgastverband<br />

PRO BAHN ist <strong>da</strong>rüber nicht glücklich.<br />

Alternative Bonus-Leistungen, etwa Mitnahme-Gutscheine,<br />

die <strong>da</strong>s Abonnement<br />

attraktiver machen, aber nicht missbraucht<br />

werden können, <strong>sind</strong> aufwendig<br />

und nicht kurzfristig realisierbar. <strong>Die</strong> Beschränkung<br />

der Mitnahme auf einen Mitfahrer<br />

und die eigenen Kinder ist für viele<br />

Abonnenten immer noch attraktiv, aber<br />

für „Schlepper“ kaum noch interessant.<br />

Keine Fahrgastrechte<br />

Thomas W. aus R. fragt: Mit einem Ticket<br />

für Bahn und Bus mit ausgedrucktem<br />

Fahrplan wollte ich nach Hause fahren.<br />

Der letzte Zug hatte ca. 30 Minuten Verspätung,<br />

so <strong>da</strong>ss ich erst den Bus eine<br />

Stunde später nehmen konnte. <strong>Die</strong> Bahn<br />

meint, ich bekomme keine 25 % erstattet,<br />

weil ich am Zielbahnhof „nur“ 30 Minuten<br />

später ankam. Ist <strong>da</strong>s korrekt?<br />

derFahrgast antwortet: Leider ist die<br />

Antwort der DB AG in Ihrem Fall zutreffend.<br />

Sie erhalten weder eine Entschädigung<br />

noch Ersatz für die Taxikosten, falls<br />

Ihnen der letzte Bus wegfährt.<br />

Fahrgastrechte nach EU-Recht gelten<br />

nur für Eisenbahnen. Für Busse gelten<br />

gesonderte Fahrgastrechte: Nur bei einer<br />

Fahrt von mehr als 250 Kilometern und<br />

zwei Stunden Verspätung gibt es eine Erstattung.<br />

Der Fall, <strong>da</strong>ss ein Anschluss vom<br />

Zug auf den Bus versäumt wurde, ist überhaupt<br />

nicht geregelt.<br />

Auch die in diesem Fall gültige Mobilitätsgarantie<br />

für Nordrhein-Westfalen<br />

greift nicht, <strong>da</strong> nach dieser Garantie nur<br />

die pünktliche Abfahrt der Verkehrsmittel<br />

garantiert wird, aber keine Ersatzleistung<br />

für den Fall zugesagt wird, <strong>da</strong>ss die Verspätung<br />

unterwegs auftritt.<br />

Günstiger ist die Mobilitätsgarantie im<br />

Rhein-Main-Verkehrsverbund für Inhaber<br />

von Jahreskarten. <strong>Die</strong>se erhalten zwar<br />

keine Erstattung wegen Verspätung, aber<br />

Ersatz für Taxikosten, wenn der letzte Bus<br />

nicht erreicht wird. Allerdings: Wenn<br />

„Personen im Gleis“ oder ein „Notarzteinsatz<br />

am Gleis“ den Zug aufgehalten hat,<br />

schauen die treuesten Fahrgäste auch an<br />

Rhein und Main in die Röhre.<br />

<strong>Die</strong> Fahrgastrechte <strong>sind</strong> also noch nicht<br />

auf einem Stand, bei dem man sich <strong>da</strong>rauf<br />

verlassen kann, <strong>da</strong>ss man mit dem gekauften<br />

Ticket sein Ziel auch erreicht.<br />

Entschädigung eingespart?<br />

Ulrike R. aus N. schreibt: Ich habe den<br />

Eindruck, <strong>da</strong>ss die DB AG bei bereits bestehenden<br />

Verspätungen diese bewusst<br />

gerade unter 60 Minuten hält.<br />

Der aus Oldenburg kommende IC hatte<br />

bei meiner Abfahrt in N. bereits 60 Minuten<br />

Verspätung. In Hannover fiel der lange<br />

Halt weg, aber <strong>da</strong>nn bummelte der Zug<br />

erneut so, <strong>da</strong>ss wir in Leipzig genau 54 Minuten<br />

zu spät ankamen. Darauf gibt es<br />

natürlich nichts, aber eine Stunde Zeit hat<br />

man doch verloren. Handelt es sich um<br />

einen Einzelfall oder um einen Missstand?<br />

derFahrgast antwortet: Verspätungen<br />

von 54 Minuten <strong>sind</strong> kein Einzelfall, aber<br />

es gibt auch kein System <strong>da</strong>hinter. Das<br />

erneute „Bummeln“ Ihres Zuges erklärt<br />

sich <strong>da</strong>raus, <strong>da</strong>ss der IC ab Hannover mit<br />

40 Minuten Verspätung fuhr und <strong>da</strong>nn<br />

auf vorausfahrende langsamere Nahverkehrs-<br />

und Güterzüge „aufgelaufen“ ist,<br />

die nicht überholt werden konnten. Zwischen<br />

Magdeburg und Leipzig können erfahrungsgemäß<br />

wieder einige Minuten<br />

aufgeholt werden. Wäre die Verspätung<br />

bei genau 60 Minuten geblieben, <strong>da</strong>nn<br />

wäre der nächste Zug im Takt fünf Minuten<br />

zu spät gewesen. Aus diesem Zug hätten<br />

<strong>da</strong>nn die Reisenden den knappen<br />

Anschluss nach Chemnitz verpasst. Es liegt<br />

also im Interesse aller Reisenden, Verspätungen<br />

wo weit wie technisch möglich<br />

aufzuholen.<br />

derFahrgast 1/2013 33<br />

Foto: fotolia

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