Die Fernbusse sind da! Und jetzt?
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Fahrgastrechte derFahrgast<br />
Fahrgastrechte<br />
Fahrgäste fragen,<br />
der Fahrgastverband PRO BAHN antwortet<br />
Auf der Seite www.pro-bahn.de/meinung gehen viele Anfragen ein, die von dem Fahrgastverband<br />
PRO BAHN beantwortet werden. Fragen von allgemeinem Interesse drucken wir hier ab.<br />
Kein Handy-Ticket?<br />
Peter L. aus E. schreibt: Für fünf Personen<br />
von München Hbf nach Nürnberg ist die<br />
günstigste Lösung <strong>da</strong>s Bayern-Ticket für<br />
38 EUR. Mit der viel beworbenen Handy-<br />
Ticket-App der DB AG (Werbung: „buchbar<br />
bis kurz vor Abfahrt des Zuges“) soll<br />
ich aber 520 EUR für Hin- u. Rückfahrt am<br />
gleichen Tag bezahlen. Hat <strong>da</strong>s bei der<br />
DB AG Methode?<br />
derFahrgast antwortet: Der Preis von<br />
520 EUR betrifft den Fahrpreis mit dem<br />
ICE, in dem <strong>da</strong>s Bayern-Ticket nicht gültig<br />
ist. Aber tatsächlich wird <strong>da</strong>s Bayern-<br />
Ti cket nicht als Handy-Ticket verkauft.<br />
Der Grund dürfte <strong>da</strong>rin liegen, <strong>da</strong>ss <strong>da</strong>s<br />
Bayern-Ticket auf den Namen ausgestellt<br />
wird. Nach dem Kauf aus dem Automaten<br />
ist der Name eines Nutzers einzutragen.<br />
Das ist beim Handy-Ticket technisch nicht<br />
möglich. Es liegt also an den begrenzten<br />
technischen Möglichkeiten, <strong>da</strong>ss <strong>da</strong>s<br />
Bayern-Ticket über <strong>da</strong>s Handy nicht zu<br />
erhalten ist.<br />
Leistungskürzung<br />
für Abonnenten<br />
Olaf E. aus H. schreibt: <strong>Die</strong> Bahn erhöht<br />
nicht nur regelmäßig die Preise, nun werden<br />
auch noch weitere Leistungen gestrichen.<br />
War es als Abonnent bis vor wenigen<br />
Jahren noch möglich, samstags und<br />
sonntags die gebuchte Strecke mit bis zu<br />
vier Mitreisenden gratis zu nutzen, wurde<br />
<strong>da</strong>s plötzlich auf Samstage eingeschränkt.<br />
Ab 9. Dezember wurde nun auch noch die<br />
Mitnahmemöglichkeit an Samstagen auf<br />
einen Erwachsenen und bis zu drei eigene<br />
Kinder/Enkelkinder eingeschränkt. Was<br />
soll <strong>da</strong>s?<br />
derFahrgast antwortet: <strong>Die</strong> Einschränkung<br />
der Mitnahmemöglichkeiten bei<br />
Abonnements der DB AG haben wir leider<br />
„findigen“ Leuten zu ver<strong>da</strong>nken, die <strong>da</strong>mit<br />
richtig Geld verdient haben. Insbesondere<br />
zwischen Hamburg und Berlin haben<br />
Inhaber solcher Karten Mitfahrer gegen<br />
Geld am Fahrkartenschalter oder sogar<br />
auf dem Bahnsteig angeworben. <strong>Die</strong>ser<br />
Missbrauch hat sich zu einem „blühenden<br />
Geschäft“ entwickelt, so <strong>da</strong>ss die DB AG<br />
reagieren musste. Der Fahrgastverband<br />
PRO BAHN ist <strong>da</strong>rüber nicht glücklich.<br />
Alternative Bonus-Leistungen, etwa Mitnahme-Gutscheine,<br />
die <strong>da</strong>s Abonnement<br />
attraktiver machen, aber nicht missbraucht<br />
werden können, <strong>sind</strong> aufwendig<br />
und nicht kurzfristig realisierbar. <strong>Die</strong> Beschränkung<br />
der Mitnahme auf einen Mitfahrer<br />
und die eigenen Kinder ist für viele<br />
Abonnenten immer noch attraktiv, aber<br />
für „Schlepper“ kaum noch interessant.<br />
Keine Fahrgastrechte<br />
Thomas W. aus R. fragt: Mit einem Ticket<br />
für Bahn und Bus mit ausgedrucktem<br />
Fahrplan wollte ich nach Hause fahren.<br />
Der letzte Zug hatte ca. 30 Minuten Verspätung,<br />
so <strong>da</strong>ss ich erst den Bus eine<br />
Stunde später nehmen konnte. <strong>Die</strong> Bahn<br />
meint, ich bekomme keine 25 % erstattet,<br />
weil ich am Zielbahnhof „nur“ 30 Minuten<br />
später ankam. Ist <strong>da</strong>s korrekt?<br />
derFahrgast antwortet: Leider ist die<br />
Antwort der DB AG in Ihrem Fall zutreffend.<br />
Sie erhalten weder eine Entschädigung<br />
noch Ersatz für die Taxikosten, falls<br />
Ihnen der letzte Bus wegfährt.<br />
Fahrgastrechte nach EU-Recht gelten<br />
nur für Eisenbahnen. Für Busse gelten<br />
gesonderte Fahrgastrechte: Nur bei einer<br />
Fahrt von mehr als 250 Kilometern und<br />
zwei Stunden Verspätung gibt es eine Erstattung.<br />
Der Fall, <strong>da</strong>ss ein Anschluss vom<br />
Zug auf den Bus versäumt wurde, ist überhaupt<br />
nicht geregelt.<br />
Auch die in diesem Fall gültige Mobilitätsgarantie<br />
für Nordrhein-Westfalen<br />
greift nicht, <strong>da</strong> nach dieser Garantie nur<br />
die pünktliche Abfahrt der Verkehrsmittel<br />
garantiert wird, aber keine Ersatzleistung<br />
für den Fall zugesagt wird, <strong>da</strong>ss die Verspätung<br />
unterwegs auftritt.<br />
Günstiger ist die Mobilitätsgarantie im<br />
Rhein-Main-Verkehrsverbund für Inhaber<br />
von Jahreskarten. <strong>Die</strong>se erhalten zwar<br />
keine Erstattung wegen Verspätung, aber<br />
Ersatz für Taxikosten, wenn der letzte Bus<br />
nicht erreicht wird. Allerdings: Wenn<br />
„Personen im Gleis“ oder ein „Notarzteinsatz<br />
am Gleis“ den Zug aufgehalten hat,<br />
schauen die treuesten Fahrgäste auch an<br />
Rhein und Main in die Röhre.<br />
<strong>Die</strong> Fahrgastrechte <strong>sind</strong> also noch nicht<br />
auf einem Stand, bei dem man sich <strong>da</strong>rauf<br />
verlassen kann, <strong>da</strong>ss man mit dem gekauften<br />
Ticket sein Ziel auch erreicht.<br />
Entschädigung eingespart?<br />
Ulrike R. aus N. schreibt: Ich habe den<br />
Eindruck, <strong>da</strong>ss die DB AG bei bereits bestehenden<br />
Verspätungen diese bewusst<br />
gerade unter 60 Minuten hält.<br />
Der aus Oldenburg kommende IC hatte<br />
bei meiner Abfahrt in N. bereits 60 Minuten<br />
Verspätung. In Hannover fiel der lange<br />
Halt weg, aber <strong>da</strong>nn bummelte der Zug<br />
erneut so, <strong>da</strong>ss wir in Leipzig genau 54 Minuten<br />
zu spät ankamen. Darauf gibt es<br />
natürlich nichts, aber eine Stunde Zeit hat<br />
man doch verloren. Handelt es sich um<br />
einen Einzelfall oder um einen Missstand?<br />
derFahrgast antwortet: Verspätungen<br />
von 54 Minuten <strong>sind</strong> kein Einzelfall, aber<br />
es gibt auch kein System <strong>da</strong>hinter. Das<br />
erneute „Bummeln“ Ihres Zuges erklärt<br />
sich <strong>da</strong>raus, <strong>da</strong>ss der IC ab Hannover mit<br />
40 Minuten Verspätung fuhr und <strong>da</strong>nn<br />
auf vorausfahrende langsamere Nahverkehrs-<br />
und Güterzüge „aufgelaufen“ ist,<br />
die nicht überholt werden konnten. Zwischen<br />
Magdeburg und Leipzig können erfahrungsgemäß<br />
wieder einige Minuten<br />
aufgeholt werden. Wäre die Verspätung<br />
bei genau 60 Minuten geblieben, <strong>da</strong>nn<br />
wäre der nächste Zug im Takt fünf Minuten<br />
zu spät gewesen. Aus diesem Zug hätten<br />
<strong>da</strong>nn die Reisenden den knappen<br />
Anschluss nach Chemnitz verpasst. Es liegt<br />
also im Interesse aller Reisenden, Verspätungen<br />
wo weit wie technisch möglich<br />
aufzuholen.<br />
derFahrgast 1/2013 33<br />
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