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2003/2005 als pdf-Datei - Landkreistag Baden-Württemberg

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GESCHÄFTSBERICHT<br />

<strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

Schriftenreihe des<br />

<strong>Landkreistag</strong>es <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Band 27


3<br />

GESCHÄFTSBERICHT<br />

<strong>2003</strong>/<strong>2005</strong>


INHALT:<br />

Einleitung 7<br />

Intensive Kontakte 9<br />

Organe und Fachausschüsse 9<br />

Verwaltungsreform<br />

Herkulische Herausforderungen:<br />

11<br />

Entbürokratisierung, Aufgabenkritik 17<br />

Finanzsituation der Landkreise<br />

Neuregelung des Gebührenrechts des<br />

18<br />

Landes – eine Chance für die Landkreise<br />

Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe<br />

19<br />

und Sozialhilfe 20<br />

Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände 21<br />

Behindertenhilfe 22<br />

Jugendhilfe 23<br />

Krankenhilfe<br />

Kostenerstattung für die Aufnahme<br />

24<br />

und Versorgung von Flüchtlingen 24<br />

Bürgerschaftliches Engagement 25<br />

Landespflegegesetz<br />

Einordnung des bisherigen BSHG<br />

25<br />

in das neue SGB XII<br />

Das neue Vergütungssystem für die<br />

26<br />

Krankenhäuser – jetzt geht es richtig los<br />

„Teilprivatisierung der Abfallentsorgung“<br />

27<br />

oder Irrweg zu Lasten der Bürgerschaft? 28<br />

Abfalldeponien: Das Ende ist nah<br />

Das Aktionsbündnis:„Flächen gewinnen<br />

31<br />

in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>“ 32<br />

Kürzungen im ÖPNV 33<br />

Neue Verbundförderkonzeption 33<br />

5<br />

Kunstausstellung „Dreidimensional“ 34<br />

Vergleichsarbeit der Landkreise 34<br />

Weiterentwicklung des kommunalen<br />

DV-Verbunds, Informations- und<br />

Kommunikationstechnik und Multimedia 34<br />

IuK-Ausstattung der Geschäftsstelle 35<br />

Öffentlichkeitsarbeit 35<br />

Anhang:<br />

Übersicht Präsident, Vizepräsidenten,<br />

Präsidium, Vorsitzende der<br />

Fachausschüsse, Sprengelvorsitzende 36<br />

Geschäftsverteilungsplan der<br />

Geschäftsstelle 37


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

EINLEITUNG<br />

Der vorliegende Geschäftsbericht umfasst<br />

den Zeitraum vom 1. September <strong>2003</strong> bis<br />

31. Januar <strong>2005</strong> und knüpft an die vorangegangene<br />

Landkreisversammlung in Göppingen<br />

an, die am 6. Oktober <strong>2003</strong> stattfand.<br />

Der Berichtszeitraum war durch drei die<br />

Landkreise sehr stark betreffende Themen<br />

geprägt:<br />

– Verwaltungsreform in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

– Arbeitsmarktreform und Zusammenführung<br />

von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe<br />

– Dramatische Verschlechterung der Haushaltssituation<br />

der Landkreise.<br />

Die Arbeit der Geschäftsstelle konzentrierte<br />

sich auf die Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens<br />

für das Verwaltungsstruktur-<br />

Reformgesetz (VRG). Alle personellen und organisatorischen<br />

Ressourcen wurden genutzt,<br />

um die von Herrn Ministerpräsident Teufel<br />

Ende März <strong>2003</strong> vorgestellte Verwaltungsreform<br />

zu einem auch für die Landkreise<br />

guten Abschluss zu bringen. Zu Beginn der<br />

Aufstellung des Gesetzentwurfs musste der<br />

<strong>Landkreistag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> sehr schnell<br />

zur Kenntnis nehmen, dass neben einigen<br />

Fachressorts auch viele „Fachbruderschaften“<br />

wenig Interesse zeigten, konstruktiv und<br />

zügig den Gesetzgebungsprozess zu begleiten.<br />

Es bedurfte mehrerer Interventionen<br />

beim Ministerpräsidenten und bei Innenminister<br />

Dr. Schäuble, der <strong>als</strong> Vorsitzender<br />

des von der Landesregierung eingesetzten<br />

7<br />

Lenkungsausschusses „Verwaltungsreform“<br />

maßgeblichen Anteil daran hatte, dass auch<br />

anfangs unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten<br />

mit einzelnen Ressorts und dem<br />

<strong>Landkreistag</strong> letztlich dennoch aufgehoben<br />

werden konnten.<br />

Aus der Rückschau über den Verlauf der<br />

Beratungen zur Erarbeitung des Gesetzentwurfs<br />

des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes<br />

kann festgestellt werden, dass sowohl<br />

das Innenministerium <strong>als</strong> auch das<br />

Finanzministerium von Beginn an bereit<br />

waren, dem <strong>Landkreistag</strong> alle notwendigen<br />

Daten und Fakten für dieses große Reformwerk<br />

zukommen zu lassen. Bei den übrigen<br />

beteiligten Fachressorts hat sich diese Bereitschaft<br />

zu einem offenen Informationsaustausch<br />

teilweise eher sehr zögerlich eingestellt.<br />

Nachdem der Landesgesetzgeber am 30. Juni<br />

2004 das Verwaltungsstruktur-Reformgesetz<br />

beschlossen hat, richtet der <strong>Landkreistag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

den Blick nach vorn. Was<br />

letztlich zählt, ist das Ergebnis. Dieses kann<br />

sich sowohl für das Land <strong>als</strong> auch für die<br />

Landkreise sehen lassen. In keinem anderen<br />

großen Bundesland in der Bundesrepublik<br />

Deutschland ist es bisher gelungen, eine so<br />

umfassende Verwaltungsreform bei der Landesverwaltung<br />

auf der unteren und mittleren<br />

Ebene durchzuführen. Der <strong>Landkreistag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

ist davon überzeugt, dass<br />

diese Verwaltungsreform erhebliche Synergien<br />

freisetzen wird, die auch die Landkreise<br />

in die Lage versetzen, die gesetzlich vorgegebene<br />

Effizienzrendite von 20 % in 7 Jahren zu<br />

erreichen.


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

Der <strong>Landkreistag</strong> hat aber bereits in den Beratungen<br />

zur Umsetzung der Verwaltungsreform<br />

das Land mehrfach aufgefordert, parallel<br />

zur Verwaltungsreform gleichzeitig einen<br />

Standard- und Aufgabenabbau einzuleiten.<br />

Nur wenn beides – nämlich Verwaltungsreform<br />

und Aufgabenabbau – parallel nebeneinander<br />

einhergehen, können die angestrebten<br />

Einsparungen erreicht werden. Der<br />

<strong>Landkreistag</strong> hat gegenüber dem Land einen<br />

breiten Katalog zum Aufgabenabbau vorgelegt.<br />

Das Land hat deshalb die Aufgabe, mit<br />

den kommunalen Landesverbänden zeitnah<br />

über entsprechende Vorschläge zum Aufgabenabbau<br />

zu entscheiden.<br />

Weitere Details zur Verwaltungsreform sind<br />

im Geschäftsbericht nachfolgend dargestellt.<br />

Ein weiteres Hauptthema im Berichtszeitraum<br />

war für die Landkreise und den <strong>Landkreistag</strong><br />

die vom Bundestag beschlossene Zusammenführung<br />

von Arbeitslosenhilfe und<br />

Sozialhilfe. Hierzu haben sowohl mit den<br />

Landkreisen <strong>als</strong> auch mit dem Sozialministerium<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> und der Regionaldirektion<br />

der Bundesagentur für Arbeit in<br />

Stuttgart vielfältige Gesprächsrunden stattgefunden.<br />

Leider hat der Bundesgesetzgeber<br />

die von den Landkreisen favorisierte Lösung,<br />

die Zuständigkeit für die Aufgabenwahrnehmung<br />

für diese neue Sozialleistung (Arbeitslosengeld<br />

II) den Stadt- und Landkreisen zu<br />

übertragen, nur in Form einer Option für 69<br />

Stadt- und Landkreise in der Bundesrepublik<br />

Deutschland entsprochen. In <strong>Baden</strong>-Würt-<br />

temberg haben 5 Landkreise von dieser Optionsmöglichkeit<br />

Gebrauch gemacht. Die übrigen<br />

Landkreise haben zusammen mit den<br />

Agenturen für Arbeit sogenannte Arbeitsgemeinschaften<br />

vereinbart oder haben sich<br />

dafür entschieden, nur lose Kooperationen in<br />

diesem Aufgabenfeld mit den Agenturen für<br />

Arbeit zu suchen. Der <strong>Landkreistag</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> wird die 5 Optionslandkreise<br />

<strong>als</strong> auch die übrigen Landkreise bei der Evaluierung,<br />

die durch das SGB II gesetzlich vorgeschrieben<br />

ist, unterstützen.<br />

Schließlich muss angemerkt werden, dass<br />

sich die Finanzsituation der Landkreise im Berichtszeitraum<br />

erneut drastisch verschlechtert<br />

hat. Für das Haushaltsjahr 2004 musste<br />

bei einem Landkreis die Rechtsaufsicht tätig<br />

werden, um die Kreisumlage und damit den<br />

Kreishaushalt festzusetzen, nachdem sich<br />

der Kreistag geweigert hatte, wegen der Belastungen<br />

der kreisangehörigen Gemeinden<br />

durch die Kreisumlage einen Kreishaushalt<br />

zu beschließen.<br />

Es muss befürchtet werden, dass sich die<br />

Situation der Gemeinde- und Kreishaushalte<br />

in absehbarer Zeit nicht wesentlich verbessern<br />

wird. Land und Bund sind deshalb aufgefordert,<br />

von gesetzgeberischen Maßnahmen<br />

abzusehen, die eine weitere finanzielle Belastung<br />

der Kommunen zur Folge haben. Ferner<br />

muss das Land dringend aufgefordert werden,<br />

von Eingriffen in den kommunalen Finanzausgleich<br />

zugunsten des Landes Abstand<br />

zu nehmen.<br />

8


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

INTENSIVE KONTAKTE<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> hat im<br />

Berichtszeitraum intensive Kontakte zu Landtag,<br />

Landesregierung und allen Behörden<br />

und Institutionen, deren Arbeit Auswirkungen<br />

auf die Landkreise hat, gepflegt. Zusammen<br />

mit dem Städtetag <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

und Gemeindetag <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

wurde auch mehrfach ein Meinungsaustausch<br />

mit den Landesgruppen <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

der im Deutschen Bundestag vertretenen<br />

Parteien geführt.<br />

Erfreulicherweise ist für den Berichtszeitraum<br />

festzustellen, dass die Gespräche und Kontakte<br />

zum Ministerpräsidenten, bei denen es<br />

neben der Verwaltungsreform um die Frage<br />

der Finanzbeziehungen Land-Kommunen ging,<br />

in großer gegenseitiger Offenheit geführt<br />

werden konnten. Daneben hat die Verbandsspitze<br />

des <strong>Landkreistag</strong>s mit den Ministerinnen<br />

und Ministern der einzelnen Ressorts,<br />

deren Aufgabenbereich unmittelbar die Zuständigkeit<br />

der Landkreise berührt,eingehende<br />

Gespräche geführt. Teilweise standen Mitglieder<br />

der Landesregierung auch den Gremien des<br />

<strong>Landkreistag</strong>s für Gespräche zur Verfügung.<br />

ORGANE UND<br />

FACHAUSSCHÜSSE<br />

Die Arbeit des <strong>Landkreistag</strong>s wird von seinem<br />

satzungsmäßigen Organen getragen. Diese<br />

hatten im Berichtszeitraum eine erhebliche<br />

Arbeitslast zu bewältigen. Es tagte:<br />

9<br />

das Präsidium 8-mal<br />

der Rechts und Verfassungsausschuss 5-mal<br />

der Ausschuss für Umweltschutz, Wirtschaft<br />

und Verkehr 3-mal<br />

der Finanzausschuss 1-mal<br />

der Gesundheitsausschuss 3-mal<br />

der Sozialausschuss 6-mal<br />

der Kulturausschuss 2-mal.<br />

Im Berichtszeitraum fanden ferner eine Landrätekonferenz<br />

und ein Landräteseminar statt.<br />

Beide Veranstaltungen befassten sich schwerpunktmäßig<br />

zum einen mit der Stellungnahme<br />

des <strong>Landkreistag</strong>s zum Verwaltungsstruktur-Reformgesetz<br />

(VRG) und zum<br />

anderen mit der organisatorischen und personellen<br />

Umsetzung der Verwaltungsreform<br />

in den Landratsämtern.<br />

Für nahezu alle Aufgabenbereiche der Landratsämter<br />

sind beim <strong>Landkreistag</strong> Arbeitsgemeinschaften<br />

gebildet, die insbesondere der<br />

Information über aktuelle Entwicklungen<br />

und dem Erfahrungsaustausch dienen. Sie<br />

stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen der<br />

kommunalen Praxis und dem <strong>Landkreistag</strong><br />

dar. Im Hinblick auf die neuen Aufgabenbereiche,<br />

die die Landratsämter auf Grund der<br />

Verwaltungsreform seit dem 1. Januar <strong>2005</strong><br />

wahrzunehmen haben, hat das Präsidium beschlossen,<br />

für die Bereiche Landwirtschaft,<br />

Forst, Schulen, Vermessung und Flurneuordnung,<br />

Straßenbau, Umwelt- und Arbeitsschutz<br />

sowie Lebensmittelüberwachung und<br />

Veterinärwesen neue Arbeitsgemeinschaften<br />

einzurichten.<br />

Ich möchte an dieser Stelle dem Präsidenten,<br />

Herrn Landrat Dr. Edgar Wais, den Vizepräsidenten<br />

und allen Landräten ganz herzlich


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

dafür danken, dass sie in vielen Sitzungen, Beratungen<br />

und Gesprächen die Anliegen des<br />

<strong>Landkreistag</strong>s nachdrücklich vertreten haben.<br />

Herr Landrat Dr. Wais hat sich mit großem<br />

zeitlichen Einsatz für die Belange der Landkreise<br />

eingesetzt. Ohne seine jederzeit vorhandene<br />

Bereitschaft, Gespräche mit Mitgliedern<br />

der Landesregierung, den Fraktionen des<br />

Landtags sowie Verbänden und Interessengruppen<br />

zu führen, wären manche Entscheidungen<br />

bei der Ausgestaltung der Verwaltungsreform<br />

nicht zugunsten der Landkreise<br />

entschieden worden. Hierfür gebührt Herrn<br />

Landrat Dr. Wais, der mit Ablauf des Monats<br />

März <strong>2005</strong> wegen des Erreichens der Altersgrenze<br />

in den Ruhestand tritt und damit auch<br />

sein Amt <strong>als</strong> Präsident des <strong>Landkreistag</strong>s aufgibt,<br />

gerade auch der Dank der Geschäfts-<br />

stelle des <strong>Landkreistag</strong>s. Er hat die Geschäftsführung<br />

und die gesamte Geschäftsstelle<br />

stets konstruktiv und nachdrücklich unterstützt<br />

und in vielen Gesprächen wertvolle<br />

Hinweise wie auch kritische Begleitung gegeben.<br />

Eine Übersicht über die Gremien des <strong>Landkreistag</strong>s<br />

und die Gliederung der Geschäftsstelle<br />

ist im Anhang zu diesem Geschäftsbericht<br />

abgedruckt.<br />

Stuttgart, 31. Januar <strong>2005</strong><br />

Eberhard Trumpp<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

10


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

VERWALTUNGSREFORM<br />

EIN GLÜCKSFALL<br />

FÜR DIE LANDKREISE<br />

Durch den Gesetzesbeschluss des Landtags<br />

von <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> am 30. Juni 2004<br />

hat ein Reformgedanke Gesetzeskraft erlangt,<br />

wie er vor wenigen Jahren von vielen<br />

Insidern der Landespolitik nicht für möglich<br />

gehalten worden wäre. Die Landratsämter<br />

sind seit 1. Januar <strong>2005</strong> zentrale Behörden<br />

und Anlaufstelle für die Bürgerinnen und<br />

Bürger auf der unteren Verwaltungsebene.<br />

Damit wurde eine Forderung des <strong>Landkreistag</strong>s<br />

und der Landkreise umgesetzt, die diese<br />

schon seit mehr <strong>als</strong> zwanzig Jahren erhoben<br />

haben. Die Einheit der Verwaltung auf der<br />

Kreisebene ist damit Wirklichkeit geworden.<br />

Bis es zu diesem von beiden Regierungsfraktionen<br />

unterstützten Verwaltungsstruktur-<br />

Reformgesetz (VRG) kam, hatte die Geschäftsstelle<br />

in einer bis dahin kaum<br />

gekannten Arbeitsbelastung nahezu tagtäglich<br />

Gespräche und Besprechungen mit den<br />

Ministerien über unzählige Details des Gesetzes<br />

zu führen und schriftliche Stellungnahmen<br />

abzugeben. Glücklicherweise haben die<br />

Landratsämter, die Obleute der Arbeitsgemeinschaften,<br />

aber auch die Mitglieder der<br />

beim <strong>Landkreistag</strong> eingerichteten Projektteams<br />

ihre jeweilige Sachkunde mit eingebracht,<br />

so dass die Geschäftsstelle dem Spezialistenwissen<br />

der einzelnen Fachressorts<br />

nicht gänzlich ausgeliefert war. Aus heutiger<br />

Sicht hat sich der Einsatz aller, die an der Ausgestaltung<br />

der Verwaltungsreform beteiligt<br />

waren, gelohnt.<br />

11<br />

Bei einem solchen Gesetzesvorhaben ist es<br />

nahezu selbstverständlich, dass einige Fragestellungen<br />

nur sehr schwer zu lösen waren<br />

oder bis heute noch nicht abschließend geklärt<br />

sind. Es würde aber auch den Umfang<br />

dieses Geschäftsberichts sprengen, wenn<br />

über alle Details ein umfassender Bericht abgegeben<br />

werden sollte. Deshalb erfolgt nachfolgend<br />

nur eine Darstellung der wesentlichen<br />

Fragen, die sich insbesondere auch auf<br />

die finanzielle Kostenabgeltung durch das<br />

Land für die Landkreise auswirken:<br />

BEAMTENVERSORGUNG UND<br />

ZUSATZVERSORGUNG<br />

Eine schwierige Klippe bei den Verhandlungen<br />

über die Abgeltung der Verwaltungsreform<br />

waren die Aufwendungen für die Beamtenversorgung<br />

und für die Zusatzversorgung<br />

der zu übernehmenden Arbeitnehmer des<br />

Landes.<br />

Bei der Beamtenversorgung gehen die Kommunen<br />

und das Land völlig unterschiedliche<br />

Wege. Die Kommunen sind Mitglieder des<br />

Kommunalen Versorgungsverbandes <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> (KVBW). Sie bilden eine Umlagegemeinschaft,<br />

welche die Aufwendungen<br />

für die Beamtenversorgung trägt. Jeder Beamte,<br />

der von einer Kommune eingestellt<br />

wird, ist Angehöriger des KVBW. Der kommunale<br />

Dienstherr zahlt während der gesamten<br />

aktiven Dienstzeit des Beamten Umlagen auf<br />

die Dienstbezüge. Diese Umlagezahlungen<br />

sind auch später auf die Versorgungsbezüge<br />

zu leisten. Beim Land wird die Beamtenversorgung<br />

dagegen erst dann zum Thema,<br />

wenn der Beamte in den Ruhestand tritt.


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

Dann wird der Versorgungsaufwand aus dem<br />

laufenden Haushalt finanziert.<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> hatte selbstverständlich zu<br />

fordern, dass das Land die Beträge abgilt, welche<br />

die Landkreise <strong>als</strong> Umlagelast zusätzlich<br />

zu erwarten hatten. Die Forderung des <strong>Landkreistag</strong>s,<br />

gestützt auf Berechnungen des<br />

KVBW und auf ein versicherungsmathematisches<br />

Gutachten lagen weit über dem, was<br />

das Land zu leisten bereit war. Dass es zum<br />

Dissens kam, war nicht verwunderlich. Das<br />

Land hat die Verwaltungsreform nicht zuletzt<br />

deshalb ins Werk gesetzt, weil es sich finanziell<br />

entlasten will. Ein hoher Versorgungsaufschlag<br />

auf die Aktivbezüge der Beamten<br />

hätte aber dieses Ziel konterkariert. In dieser<br />

Situation hat der <strong>Landkreistag</strong> gefordert, dass<br />

das Land Versorgungsaufwendungen für die<br />

zu übernehmenden Beamten auch künftig<br />

im Wege der Spitzabrechnung trägt. Nach anfänglichem<br />

Zögern ging das Land auf diesen<br />

Vorschlag ein. Allerdings machte es zur Bedingung,<br />

dass Regelungen getroffen werden,<br />

die verhindern, dass übermäßige Versorgungslasten<br />

erzeugt werden. Deshalb wurde<br />

nach intensiven Verhandlungen mit dem Finanzministerium,<br />

dem KVBW und den kommunalen<br />

Landesverbänden Einvernehmen<br />

über eine Vereinbarung erzielt, in der die<br />

näheren Modalitäten der Spitzabrechnung<br />

festgelegt werden.<br />

Die zu den Kreisen übertretenden Beamten<br />

werden Angehörige des KVBW. Der für sie<br />

entstehende Versorgungsaufwand wird dem<br />

KVBW vom Land ersetzt. Die Vereinbarung regelt<br />

insbesondere, wie im Falle des Ausscheidens<br />

eines Beamten eine Nachbenennung<br />

erfolgen darf. Ferner sind detaillierte Regelungen<br />

über Sonderfälle der Versorgung, wie<br />

Nachversicherungen, der Ehegattenversorgungsausgleich<br />

und die Verteilung der Versorgungslasten<br />

nach § 107 b des Beamtenversorgungsgesetzes<br />

getroffen. Es ist erfreulich,<br />

dass diese Lösung, die die Interessen beider<br />

Seiten berücksichtigt, gefunden werden<br />

konnte.<br />

Auch die Regelung der Zusatzversorgung für<br />

die vom Land zu den Kreisen übertretenden<br />

Arbeitnehmer bereitete Probleme. Bei der<br />

Eingliederung unterer Sonderbehörden in<br />

die Landratsämter zum 1. Juli 1995 hat die<br />

Zusatzversorgungskasse des Kommunalen<br />

Versorgungsverbands <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

(ZVK) aufgrund eines zwischen den Zusatzversorgungseinrichtungen<br />

abgeschlossenen<br />

Überleitungsabkommens die bisher bei der<br />

Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder<br />

(VBL) versicherten Arbeitnehmer mit<br />

ihren bereits dort erworbenen Ansprüchen in<br />

den eigenen Bestand übernommen. Über die<br />

Frage, ob dieses Überleitungsabkommen<br />

nach der Umstellung der Zusatzversorgung<br />

auf Kapitaldeckung noch besteht, gab es unterschiedliche<br />

Auffassungen zwischen der<br />

ZVK und der VBL.<br />

Nach längeren Verhandlungen wurde eine<br />

Lösung in der Weise gefunden, dass die Arbeitnehmer<br />

des Landes auch nach ihrem<br />

Übertritt zu den Kreisen bei der VBL versichert<br />

bleiben. Die nach dem Ausscheiden eines<br />

ehemaligen Landesbediensteten in den<br />

Dienst der Kreise tretenden Arbeitnehmers<br />

werden dann aber bei der ZVK versichert. Die<br />

VBL erhält von der ZVK einen finanziellen<br />

12


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

Ausgleich dafür, dass ihr Versichertenbestand<br />

allmählich schrumpft, obgleich weiter Renten<br />

an frühere Mitarbeiter der unteren Sonderbehörden<br />

zu zahlen sind.<br />

NACHWEIS DER<br />

EFFIZIENZRENDITE<br />

Nach Artikel 179 VRG haben die Landkreise<br />

dem Innenministerium zum 30. Juni 2007<br />

über die durch die Verwaltungsstrukturreform<br />

erreichten Einsparungen zu berichten.<br />

Auch zahlreiche Kreistage haben den Kreisverwaltungen<br />

aufgegeben, jährlich darzustellen,<br />

ob die Zuweisungen des Landes und<br />

die Gebühreneinnahmen die für die eingegliederten<br />

Behörden entstehenden Kosten<br />

decken. Dem Vergleichsring „Kommunales<br />

Rechnungswesen“, dem alle baden-württembergischen<br />

Landkreise angehören, wurde<br />

durch eine Projektvereinbarung die Aufgabe<br />

übertragen, ein Berichtswesen zur Ermittlung<br />

der Effizienzrendite zu erarbeiten. Der<br />

Vergleichsring hat seine Arbeit abgeschlossen<br />

und einen Leitfaden vorgelegt, durch den<br />

sichergestellt wird, dass die den Landkreisen<br />

durch die Verwaltungsreform zusätzlich entstehenden<br />

Kosten zuverlässig und nach einheitlichen<br />

Grundsätzen ermittelt werden<br />

können. Die kostenmäßige Darstellung wird<br />

durch eine Dokumentation über die Personalentwicklung<br />

vervollständigt, die vom Vergleichsring<br />

„Personalwesen“ entwickelt wurde.<br />

ÜBERNAHME BEURLAUBTER<br />

LANDESBEDIENSTETER<br />

Hinsichtlich der Übernahme von beurlaubten<br />

Landesbediensteten haben sich die Auffas-<br />

13<br />

sungen des Landes im Verlauf der Verhandlungen<br />

ständig zu Lasten der Kreise geändert.<br />

Ursprünglich wurde erklärt, dass alle beurlaubten<br />

Bediensteten im Landesdienst bleiben.<br />

Dies wurde später dahingehend relativiert,<br />

dass die beim SoBEG getroffene<br />

Regelung angewandt wird. Diese sah vor,<br />

dass die Landkreise solche beurlaubten Bediensteten<br />

übernehmen, deren Stellen mit<br />

befristet eingestellten Ersatzkräften besetzt<br />

sind. In der Auswertung der Stellungnahmen<br />

vom VRG war dann überraschenderweise zu<br />

lesen, dass die Kreise alle beurlaubten Landesbediensteten<br />

in den unteren Sonderbehörden<br />

zu übernehmen haben. Der <strong>Landkreistag</strong><br />

hat einwenden müssen, dass die<br />

Obergrenze für die Übernahmeverpflichtung<br />

in jedem Fall das der finanziellen Abgeltung<br />

zugrunde liegende Personaltableau sein<br />

muss. Andernfalls trete die Situation ein, dass<br />

die Stadt- und Landkreise Personal übernehmen<br />

müssen, für das sie keine Abgeltung erhalten<br />

haben. Dieses Problem besteht konkret<br />

in der Vermessungsverwaltung, wo bei<br />

Beurlaubungen nicht befristet, sondern dauernd<br />

eingestellt wurde. Für diese Fälle muss<br />

im Einzelfall eine Lösung gefunden werden.<br />

STICHTAG FÜR DEN<br />

PERSONALÜBERTRITT<br />

Im VRG ist bestimmt, dass die Beamten und<br />

Angestellten des Landes einen Anspruch auf<br />

Übernahme in den Dienst der Kreise zum 1.<br />

Januar <strong>2005</strong> hatten. Verschiedene Ministerien,Gewerkschaften<br />

und Berufsverbände haben<br />

die Auffassung vertreten, dass die Landesbediensteten<br />

ihren Übernahmeanspruch<br />

auch noch nach dem 1. Januar <strong>2005</strong> geltend


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

machen können. Dieser Auffassung musste<br />

der <strong>Landkreistag</strong> nachdrücklich widersprechen.<br />

Er hielt es für erforderlich, dass zum<br />

1. Januar <strong>2005</strong> klare personelle Verhältnisse<br />

geschaffen werden.Mit dieser Auffassung hat<br />

sich der <strong>Landkreistag</strong> durchgesetzt. Ausnahmen<br />

vom Stichtagsprinzip wurden nur zugelassen,<br />

wenn über die Personalverteilung<br />

keine Klarheit bestand oder wenn eine besondere<br />

persönliche Härte vorlag. Die Erfahrung<br />

mit einigen der von der Verwaltungsreform<br />

betroffenen Bereiche, bei denen die notwendigen<br />

Personalentscheidungen unverständlicherweise<br />

erst sehr spät getroffen wurden,<br />

bestätigt,dass der <strong>Landkreistag</strong> seine Position<br />

zu Recht vertreten hat.<br />

INFORMATIONS- UND<br />

KOMMUNIKATIONSTECHNIK<br />

Einen wichtigen Schwerpunkt bei der Vorbereitung<br />

der Verwaltungsreform bildete das<br />

Querschnittsthema Informations- und Kommunikationstechnik<br />

(IuK).<br />

Die Geschäftsstelle des <strong>Landkreistag</strong>s hat in<br />

allen betroffenen Ressorts an entsprechenden<br />

Lenkungsgremien mitgewirkt und die Interessen<br />

der Landkreise vertreten. Dabei<br />

wurde der enge Schulterschluss mit dem<br />

Kommunalen DV-Verbund (Datenzentrale<br />

und Regionale Rechenzentren) gesucht. Zahlreiche<br />

Landkreisvertreter und Mitwirkende<br />

des DV-Verbunds waren in IuK-Facharbeitsgruppen<br />

der Ministerien vertreten.<br />

Neben technischen Fragen der Integration<br />

waren auch organisatorische, rechtliche und<br />

finanzielle Problemkreise zu bearbeiten.<br />

Einseitige normative Vorgaben des Landes für<br />

die IuK (z. B. nach § 25 a LVG) waren und sind<br />

bis heute Streitpunkte zwischen den Landkreisen<br />

und Land. Im Rahmen des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes<br />

(VRG) wurde<br />

das Land im Rahmen des Landesverwaltungsgesetzes<br />

sowie durch spezialgesetzliche Regelungen<br />

ermächtigt, durch Rechtsverordnungen<br />

den Einsatz landesweit einheitlicher<br />

IuK-Verfahren zu regeln. Der <strong>Landkreistag</strong><br />

hatte sich – leider ohne Gehör beim Gesetzgeber<br />

zu finden – gegen diese Verordnungsermächtigungen<br />

ausgesprochen.<br />

Einige Ressorts (MLR;WM; UVM) planten deshalb<br />

umfängliche Rechtsverordnungen für<br />

den IuK-Bereich. Das lehnte der <strong>Landkreistag</strong><br />

grundsätzlich ab denn solche Rechtverordnungen<br />

schränken die Organisationshoheit<br />

der Landkreise umfänglich ein und hätten<br />

das Potenzial zur Erwirtschaftung der Effizienzrendite<br />

in erheblichem Maße reduziert.<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> setzte deshalb auf freiwillige<br />

Kooperationen mit dem Land und im<br />

Interesse eines möglichst reibungslosen<br />

Übergangs der IuK-Strukturen auch auf die<br />

grundsätzliche Weiternutzung der bisherigen<br />

IuK-Fachverfahren durch die Landratsämter<br />

zumindest für einen Übergangszeitraum<br />

bis 2007/2008.<br />

Um eine einseitige Regelung des IuK-Einsatzes<br />

ohne Einflussmöglichkeiten für die Landkreise<br />

zu verhindern, hat der <strong>Landkreistag</strong> bei<br />

allen Ressorts für den Abschluss von öffentlich-rechtlichen<br />

Vereinbarungen geworben,<br />

wonach der <strong>Landkreistag</strong> gemeinsam mit<br />

dem Städtetag durch Ermächtigungen der<br />

Kreise Vereinbarungen mit dem Land, vertreten<br />

durch die betroffenen Ressorts, ab-<br />

14


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

schließen. Ähnliche Vereinbarungen existieren<br />

u. a. schon in den Bereichen Umweltschutz,<br />

Veterinärwesen und dem Vermessungsbereich.<br />

Vorteil dieser Vereinbarungen sind ausgewogene<br />

Regelungen über die Kostentragung<br />

für (Weiter-)Entwicklung und Betrieb bzw.<br />

Support der Fachverfahren (in der Regel<br />

beim Land) und für die entsprechenden<br />

Maßnahmen auf Kreisseite (Hard- und Software,<br />

Netze), ein Mitwirkungsrecht bei Entscheidungen<br />

(Gremien) und ein Kündigungsrecht<br />

nach Ablauf einer Mindestlaufzeit.<br />

Nur für den Bereich der anlastungsrisikobehafteten<br />

EU-Förderverfahren hat das Ministerium<br />

Ländlicher Raum eine Verordnung erlassen,<br />

zu der der <strong>Landkreistag</strong> ebenfalls<br />

angehört wurde. Dabei ist es gelungen, in<br />

Teilbereichen Verbesserungen innerhalb der<br />

Verordnung zu erreichen.<br />

Auch das technisches Konzept zur Umstellung<br />

der IuK (Migrationskonzept) konnte bis<br />

zuletzt nicht in allen Bereichen einvernehmlich<br />

vorgelegt werden. Der <strong>Landkreistag</strong> hat<br />

schon frühzeitig nachdrücklich vom Land<br />

eine Konzeption zur IuK-Migration gefordert.<br />

Das Konzept des Innenministeriums („Eckpunkte<br />

Migration IuK“) ließ viele Fragen offen<br />

und hätte letztlich zu einer Verlagerung der<br />

Verantwortlichkeiten für den Erfolg oder<br />

Misserfolg der IuK-Migration vom Land auf<br />

die Landratsämter geführt.<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> konnte erreichen, dass das<br />

federführende Innenministerium statt immer<br />

neuer unverbindlicher Papiere konkrete<br />

15<br />

Umsetzungskonzepte samt verbindlicher Terminpläne<br />

für die Vorbereitung, Umstellung<br />

und Übertragung der IuK durch die Ministerien<br />

erstellen ließ.<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> hat am 27. und 28. Juli 2004<br />

in Zusammenarbeit mit dem Städtetag <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

und dem Kommunalen<br />

DV-Verbund eine Klausurtagung mit über 120<br />

Teilnehmern aus den Stadt- und Landkreisen<br />

zur IuK-Migration auf Landes- und kommunaler<br />

Seite durchgeführt. Die betroffenen<br />

Ressorts haben dabei den aktuellen Stand der<br />

Vorbereitungen präsentiert. Die wichtigsten<br />

Forderungen der Stadt- und Landkreise wurden<br />

in internen Workshops am zweiten Tag<br />

der Tagung unter Federführung des <strong>Landkreistag</strong>s<br />

in einer an das Land gerichteten Resolution<br />

zusammengefasst.<br />

Die finanziellen Abgeltungsregelungen im<br />

Bereich der IuK sind bis heute nicht einvernehmlich<br />

gelöst. Der <strong>Landkreistag</strong> hatte bereits<br />

im Rahmen der Anhörung zum VRG<br />

eine ausreichende Abgeltung für die so<br />

genannten IuK-Einmalkosten der Migration<br />

(Umstellungs- und Integrationsaufwand) gefordert.<br />

Das Land hatte im Rahmen der Landrätekonferenz<br />

am 10. Februar 2004 und zur Dienstbesprechung<br />

des Ministerpräsidenten mit den<br />

Herren Landräten am 11. Februar 2004 auf die<br />

nachdrückliche Forderung des <strong>Landkreistag</strong>s<br />

zugesagt, die Einmalkosten für die Migration<br />

der IuK zu tragen. In diesem Zusammenhang<br />

hat allerdings kurz darauf das Innenministerium<br />

gemeinsam mit dem Finanzministerium<br />

die „Grundsätze für die Kostenüber-


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

nahme“ aus Sicht des Landes bekannt gegeben,<br />

welche die Landkreise erheblich benachteiligen<br />

und die „anerkennungswürdigen“<br />

Kosten auf ca. 10 % der vom <strong>Landkreistag</strong> bei<br />

den Landkreisen erhobenen Kosten reduzieren<br />

würden Der <strong>Landkreistag</strong> hat diese einseitig<br />

formulierten „Grundsätze“ deshalb<br />

nicht akzeptiert.<br />

Durch den <strong>Landkreistag</strong> wurden bei den<br />

Landkreisen die zu erwartenden Einmalkosten<br />

der IuK-Migration erhoben. Diese Erhebung<br />

hat Gesamtkosten in Höhe von letztlich<br />

landesweit ca. 26 Mio. Euro ergeben.<br />

Da auf Arbeitsebene kein Konsens über die<br />

Kostentragung zu erzielen war, ging der <strong>Landkreistag</strong><br />

davon aus, dass die Problematik der<br />

Einmalkosten einer politischen Entscheidung<br />

bedarf und hat sich deshalb vielfach an die<br />

Ressortminister und den Ministerpräsidenten<br />

gewandt und an sie die Problematik der<br />

IuK-Einmalkosten mit der entsprechende Forderung<br />

zur Kostenübernahme herangetragen.<br />

Bei einem Spitzengespräch im Staatsministerium<br />

am 21. April 2004 unter Beteiligung der<br />

Präsidenten der Kommunalen Landesverbände<br />

hat das Land zwar eine Erhöhung der<br />

ursprünglich angebotenen Kostenabgeltung<br />

von 5 auf 7 Mio. Euro in Aussicht gestellt, was<br />

aber immer noch weit unter der erforderlichen<br />

Summe liegt, die die Landkreise für notwendig<br />

halten. Da die Verhandlungen mit<br />

dem Land in dieser Frage noch nicht abgeschlossen<br />

sind – auch nach einer Dienstbesprechung<br />

der Herrn Landräte beim Herrn<br />

Ministerpräsidenten – hat der <strong>Landkreistag</strong><br />

die Landkreise aufgefordert, die tatsächlich<br />

entstanden Einmalkosten im IuK-Bereich zu<br />

erheben, damit diese tatsächlichen Kosten<br />

gegenüber dem Land geltend gemacht werden<br />

können.<br />

ORGANISATION DER LAND-<br />

RATSÄMTER<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> hat im Herbst <strong>2003</strong> ein Gutachten<br />

„Zielorganisation Landratsamt <strong>2005</strong> –<br />

Handreichung zur Umsetzung der Verwaltungsreform“<br />

bei der Beratungsgesellschaft<br />

mummert-consulting, Hamburg, in Auftrag<br />

gegeben, das im März 2004 vorgelegt wurde.<br />

Die Erstellung des Gutachtens erfolgte mit<br />

intensiver Beteiligung der Landkreise.<br />

Die Ergebnisse und Datenzusammenstellungen<br />

der einzelnen Projektgruppensitzungen<br />

und Workshops wurden durch mummertconsulting<br />

fortlaufend in einer Datenbank<br />

zusammengefasst. Diese Datenbank wurde<br />

den Landratsämter im Intranet des <strong>Landkreistag</strong>s<br />

verfügbar gemacht.<br />

Das Gutachten wurde <strong>als</strong> Handreichung für<br />

die Landkreise angelegt und stellt kein starres<br />

Korsett dar, an das sich die Landratsämter<br />

anpassen „müssen“. Die Ergebnisse des Gutachtens<br />

dienten dazu, die Bewertung einzelner<br />

Fragestellungen in den Landratsämtern<br />

zu erleichtern bzw. die Entscheidungsfindung<br />

zur Organisation in einzelnen Bereichen zu<br />

unterstützen.<br />

Der Gutachter gab in erster Linie Empfehlungen<br />

für Aufgaben-Zuordnungen anhand der<br />

Fragestellung ab, welche alten und neuen<br />

Aufgaben im Sinne der Aufgabenbündelung<br />

aus Kundensicht oder zur Erzielung von<br />

16


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

Synergieeffekten zusammengeführt werden<br />

sollten – unabhängig davon, wo die Aufgabe<br />

gegenwärtig organisatorisch angesiedelt ist.<br />

Die Übersichts-Darstellungen der Organisationsgliederung<br />

wurden vom Gutachter in einer<br />

längerfristigen und in einer kurzfristigen<br />

Perspektive vorgelegt, wobei er auch mögliche<br />

Varianten, die in kurzfristigen Zeiträumen<br />

sinnvoll lokal vorhanden sein können, dargestellt<br />

hat.<br />

HERKULISCHE<br />

HERAUSFORDERUNGEN:<br />

ENTBÜROKRATISIERUNG,<br />

AUFGABENKRITIK<br />

Land und <strong>Landkreistag</strong> sind sich darin einig,<br />

dass Entbürokratisierung und Aufgabenkritik<br />

nicht nur im Rahmen der Verwaltungsreform<br />

eine Rolle spielen dürfen.Vielmehr handelt es<br />

sich um Daueraufgaben.Die Frage,die uns beschäftigt,<br />

lautet: „Was kann der Staat (noch)<br />

leisten?“ Aber wie in kaum einem zweiten Bereich<br />

fällt es schwer, den Bekundungen Taten<br />

folgen zu lassen.Warum ist das so?<br />

Dem Aufruf des Ministerpräsidenten folgend<br />

haben die Landratsämter mehrere hundert<br />

Vorschläge eingereicht. Allein im Bereich Umwelt<br />

und Gesundheit sind es rund 150 Vorschläge<br />

gewesen. Bei näherem Hinsehen hat<br />

sich Folgendes gezeigt:<br />

Etwa 70 % der Vorschläge zielen letztendlich<br />

auf eine Änderung von Europarecht, schwerpunktmäßig<br />

EG-Richtlinien. Dabei kommt es<br />

nicht darauf an, ob der Bund oder das Land<br />

17<br />

für die Umsetzung zuständig sind. Man muss<br />

hinter das Bundes- oder das Landesgesetz<br />

schauen. Stellt sich nämlich heraus, dass innerstaatlich<br />

nur umgesetzt worden ist, was<br />

dem Willen des europäischen Gesetzgebers<br />

entspricht, dann heißt es: Stopp! Eine Änderung<br />

von Bundes- oder Landesrecht würde in<br />

diesem Fall unweigerlich zu einem Vertragsverletzungsverfahren<br />

führen, d. h., die Europäische<br />

Kommission würde die Bundesrepublik<br />

Deutschland vor dem Europäischen<br />

Gerichtshof verklagen. Es bleibt <strong>als</strong>o nichts<br />

anderes übrig, <strong>als</strong> auf eine Änderung auf europäischer<br />

Ebene hinzuwirken. Das ist ausgesprochen<br />

mühsam. Die Bundesregierung<br />

muss davon überzeugt werden, in Brüssel aktiv<br />

zu werden. Das ist der erste Schritt. Scheitert<br />

der Vorstoß nicht bereits in diesem Stadium,<br />

geht es in Brüssel weiter: Kommission,<br />

Rat, Europäisches Parlament. Ein Hürdenlauf<br />

mit ungewissem Ausgang.<br />

Für weitere 20 % bedarf es einer Änderung des<br />

Bundesrechts. Der Weg dorthin ist weniger<br />

mühsam, deswegen aber nicht etwa einfach.<br />

Eine Bundesratsinitiative des Landes muss<br />

zunächst in der „zweiten Kammer“ eine Mehrheit<br />

finden und auch der Bundestag muss<br />

mitspielen. Bei Verordnungen geht nichts gegen<br />

den Willen der Bundesregierung.<br />

Schließlich der Rest: Lediglich 10 % der Vorschläge<br />

fallen in die Kompetenz des Landes.<br />

Das ist das Ergebnis einer rein quantitativen<br />

Betrachtung. Gewichtet man die einzelnen<br />

Vorschläge, so springt die Dominanz der europäischen<br />

Ebene erst recht ins Auge. Ein<br />

Grund, die Flinte ins Korn zu werfen? Ja und


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

nein. Beschränkt man sich auf Gesetze und<br />

Verordnungen, dann bringen Änderungen im<br />

Landesbereich wirklich nicht viel, weil die<br />

meisten Vorschläge ein nur geringfügiges<br />

Einsparpotenzial aufweisen. Allerdings gibt<br />

es da noch die Förderprogramme. Sie müssen<br />

dringend evaluiert werden. Im Vordergrund<br />

stehen folgende Fragen:<br />

– Sind die Förderziele noch zeitgemäß? Und<br />

das heißt auch: Passen sie zur derzeitigen<br />

Finanzlage? Können wir uns das alles noch<br />

leisten? Müssen neue Schwerpunkte gesetzt<br />

werden?<br />

– Werden die gesteckten Ziele mit dem Förderprogramm<br />

wirklich erreicht?<br />

– Ist der Verwaltungsaufwand vertretbar?<br />

Keine Frage, das geht ans Eingemachte. Aber<br />

wir haben gar keine andere Wahl. Der Blick in<br />

die Abgründe der Landeskasse beweist es.<br />

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit und<br />

völlig zu Recht hat Ministerpräsident Erwin<br />

Teufel die Aufgabenkritik <strong>als</strong> eines der wichtigsten<br />

Reformvorhaben herausgehoben. Bereits<br />

in seiner Regierungserklärung vom 7.Mai<br />

<strong>2003</strong> hat er ausgeführt, dass die begonnene<br />

Initiative zum Abbau von Bürokratie weiter<br />

fortgesetzt wird. Das Land werde dort, wo es<br />

handeln kann, auch die Initiative ergreifen.<br />

Alle Strukturen und Instrumente müssten auf<br />

den Prüfstand.Anlässlich der Präsentation der<br />

so genannten 110er-Liste (Liste von 110 Entbürokratisierungsmaßnahmen,Tranche<br />

1) hat<br />

er gefordert, alle Förderprogramme auf den<br />

Prüfstand zu stellen.<br />

Wenn man den Medien glauben darf, dann<br />

wird das praktisch von allen vorbehaltlos un-<br />

terschrieben. Doch wie sieht die Praxis aus?<br />

Nach wie vor ist es mit dem dringend notwendigen<br />

Mentalitätswandel nicht weit her.<br />

Sonst hätte ein seit eineinhalb Jahren auf<br />

dem Tisch liegender Vorschlag des <strong>Landkreistag</strong>s<br />

mehr Beachtung gefunden. Es ist halt<br />

immer wieder dasselbe. Wenn es konkret<br />

wird, dann ist alles anders.Wortreich erklären<br />

dann dieselben, die beklagen, es geschehe zu<br />

wenig, zu zaghaft oder zu spät, warum Bürokratiekritik<br />

zwar weiterhin unentbehrlich ist,<br />

im vorliegenden Fall aber – leider – alles beim<br />

Alten bleiben muss.<br />

Letztlich geht es wieder einmal um die Glaubwürdigkeit<br />

der Politik. Wenn die Prämisse<br />

stimmt, dann hat sie auch hier keine Wahl.<br />

Denn wer glaubwürdig bleiben will, der tut<br />

was er sagt.<br />

FINANZSITUATION DER<br />

LANDKREISE<br />

Der Verfall der Finanzkraft der Landkreise<br />

setzte sich im Berichtszeitraum fort. Die Steuerkraftsummen<br />

der kreisangehörigen Gemeinden<br />

<strong>als</strong> Bemessungsgrundlage für die<br />

wichtigste Kreiseinnahme, die Kreisumlage,<br />

sanken kontinuierlich ab. Nach 7,2 Mrd. Euro<br />

im Jahr 2002 betrug sie <strong>2003</strong> 7,0 Mrd. Euro,<br />

2004 6,7 Mrd. Euro und <strong>2005</strong> nur noch 6,5<br />

Mrd. Euro. Schon dieser Rückgang löste den<br />

Zwang zur Erhöhung der Kreisumlagehebesätze<br />

aus. Weitere Erhöhungsnotwendigkeiten<br />

ergaben sich zusätzlich aus dem unbegrenzten<br />

Anwachsen der Ausgaben für die<br />

Sozial- und Jugendhilfe. Der soziale Zuschussbedarf<br />

stieg von 2,1 Mrd. Euro im Jahr 2002<br />

18


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

auf 2,4 Mrd. Euro im Jahr 2004. Die Landkreise<br />

mussten 2004 87 % ihrer allgemeinen<br />

Deckungsmittel für Sozial- und Jugendhilfeaufwendungen<br />

ausgeben. Die Ausgaben<br />

für die Sozial- und Jugendhilfe sind 2004 bereits<br />

um 7 % höher <strong>als</strong> die Einnahmen aus der<br />

Kreisumlage gewesen.<br />

Der kommunale Finanzausgleich deckt die<br />

Ausgaben für die Sozial- und Jugendhilfe gerade<br />

noch zu 35 % (1990 53 %, 2000 48 %). Die<br />

hohen Ausgaben für die Sozial- und Jugendhilfe<br />

spiegeln die Problemlagen wieder, für<br />

deren Bewältigung die Landkreise zuständig<br />

sind, nämlich die Folgen der hohen Dauerarbeitslosigkeit,<br />

die Überalterung der Bevölkerung<br />

und Veränderungen in der Gesellschaft,<br />

die zu einem hohen Wachstum bei den Ausgaben<br />

der Jugendhilfe führen. Der landesdurchschnittliche<br />

gewogene Kreisumlagehebesatz,<br />

der <strong>2003</strong> 30,60 % und 2004 33,62 %<br />

betrug, wird <strong>2005</strong> auf voraussichtlich mehr<br />

<strong>als</strong> 37 % steigen. Trotzdem liegt bei der Mehrzahl<br />

der Landkreise die Zuführung zum Vermögenshaushalt<br />

(bereinigt um Zuführungen<br />

zur Sonderrücklage Abfallwirtschaft) unter<br />

den Ausgaben für die ordentliche Tilgung von<br />

Krediten.<br />

Trotz der dramatisch schlechten Finanzlage<br />

der Landkreise und auch vieler Gemeinden<br />

setzte das Land seine Eingriffe in den kommunalen<br />

Finanzausgleich fort. Das Haushaltsstrukturgesetz<br />

2004 legte den Kommunen<br />

einen Konsolidierungsbeitrag zugunsten<br />

des Landes in Höhe von 80 Mio. Euro jährlich<br />

auf. In den Jahren <strong>2005</strong> und 2006 erfolgt<br />

durch das Haushaltsstrukturgesetz <strong>2005</strong> zusätzlich<br />

ein weiterer Entzug in Höhe von je<br />

19<br />

350 Mio. Euro. In den Beratungen der Finanzverteilungskommission<br />

prallten die unterschiedlichen<br />

Auffassungen von Land und<br />

Kommunen über die Rechtfertigung dieser<br />

Eingriffe hart aufeinander. Ein Konsens war<br />

nicht zu finden. Lediglich die Spitzabrechnung<br />

des Länderfinanzausgleichs <strong>2003</strong> mit<br />

einem Finanzvolumen von 46 Mio. Euro war<br />

unstrittig. Die aufgrund der Rechtsprechung<br />

des Staatsgerichtshof eingerichtete und paritätisch<br />

von Land und Kommunen besetzte<br />

Finanzverteilungskommission erweist sich<br />

lediglich <strong>als</strong> formaler Fortschritt. Der <strong>Landkreistag</strong><br />

wird sich auch weiterhin jeglichen<br />

Eingriffen in die kommunale Finanzausstattung<br />

zugunsten des Landes widersetzen. Die<br />

Schwierigkeiten der öffentlichen Haushalte<br />

auf allen Ebenen sind nicht mehr über die<br />

Einnahmeseite, schon gar nicht durch den<br />

Griff in die Taschen anderer öffentlicher Aufgabenträger,<br />

sondern nur durch eine mutige<br />

Rückführung des Ausgabenvolumens an die<br />

finanzielle Leistungskraft zu lösen.<br />

NEUREGELUNG DES<br />

GEBÜHRENRECHTS DES<br />

LANDES – EINE CHANCE<br />

FÜR DIE LANDKREISE<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> hat es nachdrücklich begrüßt,<br />

dass mit dem Gesetz zur Neuregelung<br />

des Gebührenrechts für den staatlichen Bereich<br />

betriebswirtschaftliche Grundsätze eingeführt<br />

werden und das Kostenbewusstsein<br />

gestärkt wird. Mit der Dezentralisierung der<br />

Gebührenfestsetzung wird ein vom <strong>Landkreistag</strong><br />

seit Jahren verfolgtes Ziel erreicht.<br />

Künftig setzen die Landratsämter für ihren


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

Bereich, soweit sie Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde<br />

oder Aufgaben der unteren<br />

Baurechtsbehörde wahrnehmen, die gebührenpflichtigen<br />

Tatbestände und die Höhe<br />

der Gebühren selbst durch Rechtsverordnung<br />

fest. Damit wird erreicht, dass die Landratsämter<br />

kostenechte Gebühren kalkulieren<br />

und festsetzen können.<br />

Der Vergleichsring „Kommunales Rechnungswesen“;<br />

der bereits einheitliche Grundlagen<br />

zur Kostenermittlung im Bereich der internen<br />

Verrechnungen und der standardisierten Einführung<br />

der Kosten- und Leistungsrechnungen<br />

in den einzelnen Fachbereichen erarbeitet<br />

hatte, wurde beauftragt, für die<br />

Landratsämter eine Arbeitshilfe zur Kalkulation<br />

und Festsetzung der Gebühren der unteren<br />

Verwaltungsbehörde zu erarbeiten. Der<br />

Vergleichsring hat inzwischen einen Leitfaden<br />

erarbeitet, der Grundlagen und Empfehlungen<br />

zur konkreten Gebührenkalkulation<br />

enthält. Ferner wurden die für die Landratsämter<br />

relevanten Gebührentatbestände<br />

in einem Gebührenverzeichnis erfasst, das<br />

auch bereits die in den Aufgabenbereichen<br />

der zum 1. Januar <strong>2005</strong> eingegliederten ehemaligen<br />

unteren Sonderbehörden zu erhebenden<br />

Gebühren erfasst.<br />

Nach der Neuregelung des Gebührenrechts<br />

sind die Landratsämter nun auch zuständig<br />

für die Festsetzung von Gebühren auf den Gebieten<br />

der Fleischhygiene und der Geflügelfleischhygiene.<br />

Auch für diesen Bereich hat<br />

der Vergleichsring „Kommunales Rechnungswesen“<br />

Kalkulationsschemen für die ambulante<br />

Fleischuntersuchung und für die Untersuchungen<br />

in Schlachthöfen erarbeitet. Ein<br />

Arbeitskreis aus Vertretern von Veterinärämtern<br />

sowie der Vergleichsring „Kommunales<br />

Rechnungswesen“ haben weiter Vorschläge<br />

für eine Musterrechtsverordnung zur Regelung<br />

der Gebühren für Amtshandlungen nach<br />

dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienegesetz<br />

vorgelegt. Damit sind für die Landratsämter<br />

Arbeitsgrundlagen geschaffen, die<br />

es ihnen ermöglichen, zügig von ihrer Gebührenfestsetzungsbefugnis<br />

Gebrauch zu<br />

machen.Es ist zu hoffen,dass die bisher in vielen<br />

Kreisen hohen Defizite in diesen Aufgabenbereichen<br />

der Vergangenheit angehören.<br />

Bedauerlich ist, dass der Gesetzgeber die Anregung<br />

des <strong>Landkreistag</strong>s, die persönlichen<br />

Gebührenbefreiungen abzuschaffen und die<br />

sachlichen Gebührenbefreiungen stark einzuschränken,<br />

nur in sehr eingeschränkter<br />

Weise aufgegriffen hat:<br />

ZUSAMMENFÜHRUNG<br />

VON ARBEITSLOSEN-<br />

HILFE UND SOZIALHILFE<br />

Wie kaum ein anderes Thema prägte die Diskussion<br />

um die Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe<br />

und Sozialhilfe sowohl die<br />

Bundes- wie auch die Landesebene. Die unterschiedlichen<br />

Vorstellungen, wo die Trägerschaft<br />

für das neue Leistungsrecht für Erwerbsfähige<br />

angesiedelt werden soll,<br />

konnten vor Weihnachten <strong>2003</strong> schlussendlich<br />

im Vermittlungsausschuss gelöst werden.<br />

Die Auseinandersetzung über das Ergebnis<br />

haben das gesamte Jahr 2004 geprägt<br />

und konnten in vielen Bereichen zu keinen<br />

befriedigenden Lösungen geführt werden. So<br />

20


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

konnte zwar für 69 Landkreise mit der<br />

Rechtsform der Option die alleinige Trägerschaft<br />

für die Betreuung des Personenkreises<br />

erreicht werden, die im SGB II aber gleichfalls<br />

– quasi <strong>als</strong> Konkurrenz- und Wettbewerbsmodell<br />

– vorgesehene Form der Zusammenarbeit<br />

in einer Arbeitsgemeinschaft<br />

erwies sich <strong>als</strong> äußerst problematisch.<br />

Angefangen von der nach wie vor ungeklärten<br />

Frage der Rechtsform bis hin zu der Ausgestaltung<br />

einer effizienten Aufbau- und<br />

Ablauforganisation zeigten sich in den Verhandlungen<br />

mit der Regionaldirektion der<br />

Bundesagentur für Arbeit für teilweise unüberbrückbare<br />

Hindernisse. Dabei wurde<br />

deutlich, dass die zentralistische Ausrichtung<br />

der Bundesagentur für Arbeit eine sozialpolitische<br />

Gestaltung und Ausschöpfung der Ressourcen<br />

auf Kreisebene erheblich erschwert<br />

bis nahezu unmöglich macht. Während die<br />

Landkreise gewohnt sind, Problemlagen vor<br />

Ort zeitnah und differenziert zu lösen, sind<br />

die Agenturen nur durch ständige Rückkopplung<br />

mit ihrer Zentrale in der Lage, überhaupt<br />

Entscheidungen zu treffen, die den Problemlagen<br />

vor Ort weder zeitnah noch inhaltlich<br />

gerecht werden.<br />

Begleitet wurde die gesamte inhaltliche Diskussion<br />

während der ganzen Zeit durch die<br />

Unsicherheit der finanziellen Auskömmlichkeit<br />

der durch den Bund vorgesehenen Transferleistungen.<br />

Zusätzlich spielte hierbei die<br />

Diskussion der ungekürzten Weitergabe der<br />

Wohngeldentlastungen des Landes an die<br />

Kommunen eine bestimmende Rolle. Aus der<br />

Erfahrung der Vergangenheit kann zum jetzigen<br />

Zeitpunkt noch nicht abschließend beur-<br />

21<br />

teilt werden, ob die ungeklärten Finanzierungsfragen<br />

durch die vom Gesetzgeber vorgesehene<br />

Revision einer für die kommunalen<br />

Seite befriedigenden Lösung zugeführt werden<br />

können.<br />

Die sich nach Inkrafttreten des SGB II abzeichnenden<br />

Mängel im Gesetzeswerk, die<br />

geschilderten Umsetzungsprobleme sowie<br />

die bisher nicht anspringende Konjunktur lassen<br />

erwarten, dass die Thematik weiterhin intensiv<br />

und streitig diskutiert werden wird.<br />

AUFLÖSUNG DER<br />

LANDESWOHLFAHRTS-<br />

VERBÄNDE<br />

Zentrales Thema war auch im Berichtszeitraum<br />

die mit der Verwaltungsstrukturreform<br />

verbundene Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände<br />

<strong>Baden</strong> und <strong>Württemberg</strong>-Hohenzollern,<br />

die Verlagerung der wesentlichen<br />

Aufgaben auf die Land- und Stadtkreise und<br />

die Schaffung des Kommunalverbandes für<br />

Jugend und Soziales <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>.<br />

Das bis Mitte des Jahres <strong>2003</strong> entwickelte<br />

Konsensmodell wurde Grundlage für die gesetzlichen<br />

Bestimmungen der strukturellen,<br />

rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.<br />

In zahlreichen Abstimmungen mit<br />

den Fachressorts wurden Lösungen gefunden,<br />

die weitgehend auf den Forderungen<br />

des <strong>Landkreistag</strong>es beruhen. Wesentlicher Inhalt<br />

ist die Verlagerung der sachlichen Zuständigkeit<br />

für die Eingliederungshilfe für<br />

behinderte Menschen, für Personen mit besonderen<br />

sozialen Schwierigkeiten, für die


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

Hilfe zur Pflege für unter 65-Jährige, die Blindenhilfe,<br />

die Landesblindenhilfe und wesentliche<br />

Teile der Kriegsopferfürsorge von den<br />

überörtlichen auf die örtlichen Sozialhilfeträger.<br />

Restaufgaben, die nicht auf die örtliche<br />

Ebene verlagert werden können, werden zusammen<br />

mit den von den Kreisen gewünschten<br />

Dienstleistungsfunktionen dem neuen<br />

Kommunalverband für Jugend und Soziales<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> übertragen.<br />

Zum Ausgleich der unterschiedlichen Belastungen<br />

der Kreise wird ein neuer Soziallastenausgleich<br />

für die Behindertenhilfe geschaffen,<br />

der mit einer Revisionsklausel<br />

verbunden wird. Die im Finanzausgleichsgesetz<br />

festgelegte Erwartung, das sogenannte<br />

Herkunftsprinzip im Vereinbarungswege umzusetzen,<br />

wurde von <strong>Landkreistag</strong> und Städtetag<br />

aufgegriffen und in eine Vereinbarung<br />

umgesetzt, der alle Land- und Stadtkreise beigetreten<br />

sind – ein Zeichen für die Solidarität<br />

der Kreise untereinander auch in finanziell<br />

schwierigen Zeiten.<br />

Auch nach Verabschiedung des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes<br />

am 30. Juni 2004<br />

gingen die Vorarbeiten zur Umsetzung mit<br />

Nachdruck weiter. Die Struktur des Kommunalverbandes<br />

für Jugend und Soziales wurde<br />

maßgebend in den Gremien des <strong>Landkreistag</strong>s<br />

festgelegt. Dazu gehört auch die Personalverteilung<br />

der Landeswohlfahrtsverbände<br />

auf die Land- und Stadtkreise und den Kommunalverband.<br />

Das dafür unter Federführung<br />

des <strong>Landkreistag</strong>s erarbeitete Personalkonzept<br />

wurde weitgehend realisiert.<br />

Den Landkreisen wurden detaillierte Empfeh-<br />

lungen und Hinweise zur Übernahme der<br />

neuen Aufgabenfelder gegeben. Dazu gehört<br />

die Empfehlung über die vorübergehende<br />

Anwendung der Richtlinien der Landeswohlfahrtsverbände<br />

bis längstens 31. Dezember<br />

<strong>2005</strong>. Die neue Verantwortung der Kreise für<br />

die Entgeltvereinbarung und die Beratung<br />

und Unterstützung durch den Kommunalverband<br />

für Jugend und Soziales, wurde in einer<br />

kommunalen Vereinbarung niedergelegt, der<br />

erfreulicherweise alle Land- und Stadtkreise<br />

beigetreten sind. Der Kommunalverband hat<br />

seine Arbeit am 1. Januar <strong>2005</strong> aufgenommen<br />

und neben seinem Hauptsitz in Stuttgart<br />

eine Zweigstelle in Karlsruhe eingerichtet.<br />

Während in Stuttgart schwerpunktmäßig Jugend-<br />

und Sozialhilfeaufgaben wahrgenommen<br />

werden, ist in Karlsruhe das Integrationsamt<br />

nach dem SGB IX angesiedelt.<br />

BEHINDERTENHILFE<br />

Die Fallzahlen in der Eingliederungshilfe für<br />

behinderte Menschen weisen weiterhin steigende<br />

Tendenz auf. Ein großes Thema ist die<br />

Finanzierung der dafür entstehenden Sozialhilfelasten.<br />

Die Forderung nach Einschränkungen<br />

des Leistungsrechtes, insbesondere<br />

zur Wiederherstellung des Nachrangprinzips<br />

der Sozialhilfe verhallen seither ungehört.<br />

Auch gegenüber dem Land hat der <strong>Landkreistag</strong><br />

einen spürbaren Finanzierungsbeitrag<br />

gefordert, bis bundeseinheitlich eine andere<br />

Finanzierungsgrundlage geschaffen ist.<br />

Das Land <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> ist bisher zu einem<br />

eigenen Finanzierungsbeitrag nicht bereit.<br />

Es hat aber die Forderung der kommunalen<br />

Landesverbände aufgenommen und eine<br />

Konzeption zur Zukunft der Eingliederungs-<br />

22


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

hilfe für behinderte Menschen erstellt, die<br />

eine länderübergreifende Bundesratsinitiative<br />

münden sollte. Eine einheitliche Positionierung<br />

der Bundesländer konnte allerdings<br />

nicht erreicht werden. Auf Bundesebene wird<br />

seit längerem die Einführung eines Bundesteilhabegeldes<br />

diskutiert, das aus dem Wegfall<br />

des Kindergeldes für volljährige behinderte<br />

Menschen und freiwerdenden Mitteln<br />

der Kriegsopferversorgung finanziert werden<br />

könnte. Es bleibt zu hoffen, dass wenigstens<br />

dieser Weg in absehbarer Zeit realisiert wird.<br />

Die Absicht der Landesregierung, ein Landesbehinderten-Gleichstellungsgesetz<br />

auf den<br />

Weg zu bringen, zielt dagegen in eine ganz<br />

andere Richtung. Der <strong>Landkreistag</strong> lehnt dieses<br />

wegen seiner finanziellen Folgen und seines<br />

überreglementierenden Charakters ab.<br />

Unter den aktuellen Rahmenbedingungen ist<br />

es nicht verantwortbar, Erwartungen der behinderten<br />

Menschen zu wecken, die nicht<br />

erfüllbar sind.<br />

JUGENDHILFE<br />

Nicht nur die Behindertenhilfe sondern auch<br />

die Jugendhilfe sieht sich Kostensteigerungen<br />

ausgesetzt,die nicht mehr verkraftet werden<br />

können. Daher wird auch hier von kommunaler<br />

Seite seit Jahren eine Einschränkung<br />

der Leistungsstandards gefordert. Der <strong>Landkreistag</strong><br />

setzt sich insbesondere für den Ausschluss<br />

von Jugendhilfeleistungen für den<br />

Schulbesuch und die Ausbildung, eine stärkere<br />

Kostenverpflichtung der Krankenkassen<br />

für Therapien, eine Bedarfsprüfung <strong>als</strong> Voraussetzung<br />

für eine Förderung bzw. den Abschluss<br />

einer Entgeltvereinbarung und die<br />

23<br />

Abschaffung der Schiedsstelle nach dem SGB<br />

VIII ein. In eine ähnliche Richtung zielen Gesetzesinitiativen<br />

des Freistaates Bayern, die<br />

jedoch bisher nicht zu einem Erfolg geführt<br />

haben.<br />

Trotz massiver Einwände der kommunalen<br />

Seite und Einspruchs des Bundesrates hat<br />

nunmehr der Bundestag kurz vor Jahresende<br />

2004 ein Tagesbetreuungsausbaugesetz beschlossen,<br />

das für die Kleinkind- und Schulkinderbetreuung<br />

eine Verpflichtung des<br />

Jugendhilfeträgers zur Vorhaltung eines<br />

bedarfsgerechten Angebotes an Plätzen in<br />

Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege<br />

vorsieht. Den Jugendhilfeträgern wird<br />

eine Übergangsfrist bis 1. Oktober 2010 eingeräumt,<br />

allerdings verbunden mit der Verpflichtung,<br />

jährliche Ausbaustufen zur Schaffung<br />

eines bedarfgerechten Angebotes zu<br />

beschließen. Vorrang bei der Vergabe der neu<br />

geschaffenen Plätze haben insbesondere Leistungsempfänger<br />

nach dem SGB II. Die Bundesregierung<br />

ist dabei trotz Bestreitens<br />

durch die kommunale Seite der Auffassung,<br />

dass die zusätzlichen Finanzmittel aus Entlastungen<br />

der kommunalen Träger wegen<br />

„Hartz IV“ aufgebracht werden können.<br />

Das Tagesbetreuungsausbaugesetz wandelt<br />

den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz<br />

für Kinder ab 3 Jahren in einen Rechtsanspruch<br />

auf den Besuch einer Tageseinrichtung<br />

um. Auch die Kindergärten stellen sich<br />

vermehrt dem Thema flexible Öffnungszeiten<br />

und Altersmischung. Das Kindergartengesetz,<br />

das die Finanzierung der Kindergärten<br />

ab 1. Januar 2004 neu regelt, ist in großen<br />

Teilen problemlos umgesetzt worden. Ledig-


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

lich bei den Kindergärten mit gemeindeübergreifendem<br />

Einzugsgebiet bzw. besonderer<br />

pädagogischer Ausrichtung fehlen mancherorts<br />

noch adäquate Lösungswege. Die Landkreise<br />

sind in ihrer Moderatorenfunktion <strong>als</strong><br />

Jugendhilfeträger besonders gefragt. Ohne<br />

eine kommunale Solidarität lässt sich auch<br />

diese Aufgabe nicht bewältigen.<br />

Sowohl bei der Kindertagesbetreuung <strong>als</strong><br />

auch im Bildungsbereich liegen Verantwortlichkeiten<br />

beim Land, die bisher noch nicht in<br />

notwendigem Maße wahrgenommen werden.<br />

So ist die Finanzierung der Sonderschulen<br />

für Erziehungshilfe am Heim immer noch<br />

nicht befriedigend gelöst. Die Defizite der<br />

Sonderschulen müssen daher aus kommunalen<br />

Mitteln der Jugendhilfe finanziert werden.<br />

Die kommunalen Landesverbände haben<br />

daher den Rahmenvertrag für die<br />

Jugendhilfe im Hinblick auf die Sonderschulen<br />

für Erziehungshilfe am Heim zum 31. Dezember<br />

<strong>2003</strong> und für den gesamten Bereich<br />

zum 31. Dezember 2004 gekündigt. Der Rahmenvertrag<br />

wird nach Abstimmung mit den<br />

Leistungserbringern noch bis längstens 31.<br />

Dezember <strong>2005</strong> angewandt. Bis dahin muss<br />

feststehen, ob ein neuer Rahmenvertrag abgeschlossen<br />

wird.<br />

Die Konsolidierungsmaßnahmen im Landeshaushalt<br />

haben sich auch im Berichtszeitraum<br />

fortgesetzt. So wurde in etlichen sozialen<br />

bzw. jugendpolitischen Aufgabenfeldern<br />

Einschnitte vorgenommen. Oft handelt es<br />

sich dabei um eine Lastenverlagerung auf die<br />

kommunale Seite. Exemplarisch sei auf die<br />

seit 1. April 2004 geltende Drittelbeteiligung<br />

für die Land- und Stadtkreise nach dem<br />

Unterhaltsvorschussgesetz verwiesen. Als<br />

nächstes ist die Streichung der Zuschüsse<br />

für die Jugendsozialarbeit an Schulen und<br />

das Programm „Mutter und Kind“ geplant.<br />

KRANKENHILFE<br />

Der jahrelangen Forderung der Sozialhilfeträger<br />

nach Einbeziehung der Sozialhilfeempfänger<br />

in die gesetzliche Krankenversicherung<br />

wurde zwar nicht entsprochen, aber<br />

über das Gesundheitsmodernisierungsgesetz<br />

eine Reglung eingeführt, wonach die<br />

Krankenbehandlung über die Krankenkassen<br />

gegen Kostenersatz durch die Sozialhilfeträger<br />

erfolgt. Die Umsetzung dieser Regelung<br />

hat einen intensiven Abstimmungsbedarf<br />

mit den Krankenkassen und allen anderen<br />

beteiligten Partnern zur Folge gehabt. Ab 1.<br />

Januar <strong>2005</strong> bleibt allerdings nur ein kleiner<br />

Personenkreis im Sozialhilfebezug, da die<br />

Mehrzahl der bisherigen Sozialhilfeempfänger<br />

unter den Personenkreis des SGB II fällt.<br />

KOSTENERSTATTUNG<br />

FÜR DIE AUFNAHME<br />

UND VERSORGUNG VON<br />

FLÜCHTLINGEN<br />

Nach langwierigen Diskussionen und zähen<br />

Verhandlungen mit dem Land konnte zum<br />

1. 4. 2004 das neue Flüchtlingsaufnahmegesetz<br />

in Kraft treten. Ausgehend von den ursprünglichen<br />

Absichten des Landes, konnten<br />

die kommunalen Landesverbände durchgängig<br />

Verbesserungen im System der nunmehr<br />

geltenden Pauschalierung und der Finanzierung<br />

durch das Land erreichen. Letztendlich<br />

konnte die Absicherung des Kostenrisikos des<br />

24


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

kommunalen Bereichs nur durch eine Revisionsklausel<br />

vorgenommen werden, die eine<br />

Überprüfung der Pauschalierung der Kostenerstattung<br />

zulässt. Nicht befriedigen kann<br />

hierbei, dass durch die Pauschalierung zwar<br />

einerseits eine effizientere und bei weitem<br />

weniger bürokratische Lösung gefunden<br />

wurde, jedoch andererseits durch die nicht im<br />

vollen Umfang auskömmliche Finanzierung<br />

des Landes nun eine aufwendige Datenerhebung<br />

für die Revision vorgenommen werden<br />

muss. In der Gesamtbetrachtung ergeben<br />

sich damit nur sehr eingeschränkt Effizienzgewinne.<br />

Die unbefriedigende bauliche Situation in<br />

den vom Land den Kommunen übergebenen<br />

Flüchtlingsunterkünfte wird zusätzlich die<br />

Diskussion um die weiterhin bestehende Verantwortung<br />

des Landes für diesen Bereich<br />

bestimmen.<br />

BÜRGERSCHAFTLICHES<br />

ENGAGEMENT<br />

In über 20 Landkreisen ist inzwischen das<br />

Bürgerschaftliche Engagement fester Bestandteil<br />

der Arbeit in den Fachebenen. Dabei<br />

hat sich die Zusammenarbeit mit dem Land<br />

sowie den Partnern auf örtlicher und auf<br />

Landesebene bewährt und mit dazu beigetragen,<br />

dass in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> das bürgerschaftliche/ehrenamtliche<br />

Engagement<br />

bundesweit einmalig ist.<br />

Die <strong>2003</strong> erstm<strong>als</strong> stattfindenden „Reichenauer<br />

Tage“, die Fachtagung der im Landkreisnetzwerk<br />

verbundenen Landkreise, hatte<br />

2004 bei „ihrer“ 2. Veranstaltung die sich aus<br />

25<br />

der Verwaltungsreform für das Bürgerschaftliche<br />

Engagement ergebenden Chancen und<br />

Möglichkeiten zum Inhalt.Ministerialdirektor<br />

Munding und der bundesweit bekannte Publizist<br />

Warnfried Dettling skizzierten vor den<br />

in großer Anzahl erschienenen „neuen“ Mitarbeitern<br />

der Landratsämter die Herausforderungen<br />

für das Bürgerschaftliche Engagement,<br />

die sich aus der Verwaltungsreform ergeben.<br />

Regen Zuspruch fanden auch die gemeinsam<br />

mit dem Land <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> durchgeführten<br />

Veranstaltungen zu den örtlichen Anlaufstellen,<br />

deren Bedeutung bei der Auftaktveranstaltung<br />

in Stuttgart durch eine von Ministerpräsident<br />

Teufel und den Präsidenten<br />

der kommunalen Landesverbänden unterzeichnenden<br />

Erklärung unterstrichen wurde.<br />

Die gesellschaftlichen Veränderungen und<br />

die sich weiter verschärfende finanzielle Lage<br />

der Kommunen wird in Zukunft weitere Anstrengungen<br />

notwendig machen, um den<br />

Bürger Beteiligungs- und Mitwirkungsformen<br />

an seinem Staat zu eröffnen. Die Landkreise<br />

sind dabei unverzichtbarer Ideengeber<br />

und Antriebsrad für eine nachhaltige Entwicklung<br />

und Unterstützung des Bürgerschaftlichen<br />

Engagements.<br />

LANDESPFLEGEGESETZ<br />

Weiterhin nahezu ungebremst stiegen die<br />

Aufwendungen in den stationären Altenhilfeeinrichtungen<br />

und dadurch die Belastung<br />

der Sozialhilfe. Die bereits seit längerem diskutierte<br />

Reform der Pflegeversicherung ist<br />

deshalb durch die zu erwartende Verschär-


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

fung aufgrund der demographischen Entwicklung<br />

unbedingt notwendig.<br />

Intensiv war weiterhin der Dialog über die<br />

künftige Ausrichtung der Pflegeheimförderung.<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> konnte sich mit seiner<br />

Forderung für eine Abschaffung der Pflegeheimförderung<br />

nicht durchsetzen. Mit der<br />

vom Landtag beschlossenen Änderung des<br />

Landespflegegesetzes soll dem hohen Förderstau<br />

und dem weiter wachsenden Fördermittelbedarf<br />

begegnet werden. Da eine Erhöhung<br />

der Mittel aus dem KIF nicht möglich<br />

ist, soll durch eine Absenkung der Förderquote,<br />

Einschränkung von Fördertatbeständen<br />

sowie die Einführung eines Eigenmittelanteiles<br />

für die einzelnen Projekte ausreichend<br />

Mittel zur Verfügung gestellt werde.<br />

Im Zuge der Diskussion über die sich verschärfende<br />

Finanzlage beim Land und den<br />

Kommunen ist bereits ein halbes Jahr nach<br />

der Reform die Diskussion um die Fortführung<br />

der Pflegeheimförderung wieder<br />

entbrannt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist bereits<br />

eine Absenkung des zur Verfügung stehenden<br />

Mittelrahmens von 60 Mill. Euro auf 44<br />

Mill. Euro beabsichtigt. Gegenwärtig kann<br />

nicht abgeschätzt werden, wie am Ende des<br />

jetzigen Diskussionsprozesses die Pflegeheimförderung<br />

ausgestaltet sein wird.<br />

EINORDNUNG DES BIS-<br />

HERIGEN BSHG IN DAS<br />

NEUE SGB XII<br />

Nicht nur die Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe<br />

und Sozialhilfe zu einem neuen<br />

Leistungsrecht im SGB II erfolgte im Vermittlungsausschuss,<br />

sondern auch die Überführung<br />

des seit 1963 geltenden BSHG in das<br />

Sozialgesetzbuch – das neue SGB XII. Die<br />

vom Bundesgesetzgeber richtigerweise gesehene<br />

Verknüpfung des Sozialhilferechts mit<br />

dem neuen SGB II hat insgesamt nicht die<br />

notwendige systematische Fortentwicklung<br />

gebracht und wird in keinster Weise den Anforderungen<br />

der kommunalen Praxis und insbesondere<br />

einer Begrenzung der weiterhin<br />

steigenden Sozialhilfeausgaben gerecht. So<br />

wurde die ursprünglich vorgesehene angemessene<br />

Berücksichtigung der Finanzkraft<br />

der öffentlichen Haushalte beim Abschluss<br />

der Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen<br />

wieder gestrichen, die Einkommensanrechnung<br />

für behinderte Menschen hat im<br />

oberen Einkommensbereich Abstriche zugunsten<br />

der Behinderten erbracht und in Angelegenheiten<br />

der Sozialhilfe ist die Zuständigkeit<br />

von den Verwaltungsgerichten auf die<br />

Sozialgerichte verlagert worden.<br />

Die Integration des erst zum 1. 1. <strong>2003</strong> in<br />

Kraft getretenen Grundsicherungsgesetz in<br />

das neue SGB XII entspricht zwar einer kommunalen<br />

Forderung, ist aber durch die Beibehaltung<br />

des überwiegenden Wegfalls des<br />

Unterhaltsrückgriffs nicht geeignet, kostendämpfend<br />

zu wirken. Das mit Zustimmung<br />

der Bundesländer zustande gekommene Gesetz<br />

trägt in nicht dazu bei, die prekäre Finanzsituation<br />

der Kommunen zu verbessern<br />

und insbesondere der ganz erheblichen Kostenentwicklung<br />

bei der Eingliederungshilfe<br />

für behinderte Menschen Rechnung zu tragen.<br />

Mit den vorgesehenen Maßnahmen ist<br />

vielmehr zu befürchten, dass das Bedürftig-<br />

26


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

keitsprinzip des bisherigen BSHG im neuen<br />

SGB XII weiter ausgehöhlt wird und weitere<br />

Anspruchsberechtigte Leistungen erhalten,<br />

mit der Folge einer weiteren Dynamisierung<br />

der Fallzahlen und einem damit verbundenen<br />

Kostenanstieg.<br />

DAS NEUE VER-<br />

GÜTUNGSSYSTEM FÜR<br />

DIE KRANKENHÄUSER –<br />

JETZT GEHT ES RICHTIG<br />

LOS<br />

Die Gesundheitsreform 2000 hat die Weichen<br />

gestellt für das DRG-System, einem auf Fallpauschalen<br />

basierenden Vergütungssystem<br />

für die Krankenhäuser. Dieses neue Finanzierungssystem<br />

hat am 1. Januar <strong>2003</strong> das bisherige<br />

Pflegesatzsystem abgelöst, zunächst allerdings<br />

noch budgetneutral. Denn die Finanzierung<br />

der Krankenhausleistungen in den<br />

Jahren <strong>2003</strong> und 2004 erfolgte noch mit einem<br />

auf der Grundlage des alten Rechts ermittelten<br />

Gesamtbudget. Jetzt aber wird es<br />

ernst. Die „Übungsphase“ ist vorbei. Seit 1. Januar<br />

<strong>2005</strong> wird nach DRG-Fallpauschalen abgerechnet.<br />

Die „heiße Phase“ hat begonnen.<br />

Wie immer im Gesundheitsbereich ging das<br />

nicht ohne Holpern vonstatten. Zuvor mussten<br />

noch einige wichtige Details geregelt<br />

bzw. geändert werden. Gegenstand des Zweiten<br />

Fallpauschalen-Änderungsgesetzes vom<br />

15. Dezember 2004 sind vor allem folgende<br />

Punkte:<br />

– Auf vielfachen Wunsch wurde die so genannte<br />

Konvergenzphase auf fünf Jahre<br />

27<br />

verlängert (fünf Konvergenzschritte). Das<br />

bedeutet, dass das neue Vergütungssystem<br />

erst 2009 in vollem Umfang greifen<br />

wird. In der Zwischenzeit tastet man sich<br />

heran, und zwar in einem ersten Schritt<br />

(Konvergenzquote) mit 15 %. In den Jahren<br />

2006 bis 2008 beträgt die Konvergenzquote<br />

jeweils 20 %, bis dann am 1. Januar<br />

2009 die letzten 25 % dazu kommen und<br />

das Ziel erreicht ist.<br />

– Für Kliniken, deren Erlösbudget sich vermindert,<br />

wurde eine auf die Laufzeit der<br />

Konvergenzphase befristete Kappungsregelung<br />

eingeführt. Konvergenzbedingte<br />

Budgetminderungen werden nur bis zu einer<br />

im Krankenhausentgeltgesetz definierten<br />

Obergrenze realisiert. Diese Obergrenze<br />

liegt <strong>2005</strong> bei 1 %. Sie verläuft dann<br />

progressiv (2006: 1,5 %, 2007: 2,0 %, 2008:<br />

2,5 %) und erreicht 2009 den Wert von 3 %.<br />

Die Gegenfinanzierung erfolgt über die<br />

Absenkung des Landesbasisfallwerts.<br />

Diese Regelung geht zu Lasten der kleineren<br />

Kliniken. Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung<br />

konnten sich zuvor Budgetzuwächse<br />

in nennenswertem Umfang erhoffen.<br />

Diese Erwartung ist jetzt gedämpft worden,<br />

zu Gunsten der Kliniken der höheren<br />

Versorgungsstufe. Die Gesetz gewordene Regelung<br />

ist das Ergebnis eines hart umkämpfte<br />

Kompromisses, von dessen Richtigkeit<br />

bis heute nicht alle Beteiligten überzeugt<br />

sind. Ihm sind sowohl in der Deutschen<br />

Krankenhausgesellschaft <strong>als</strong> auch in der<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>ischen Krankenhausgesellschaft<br />

bisher nicht gekannte Auseinandersetzungen<br />

vorausgegangen.


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

Wesentliche Voraussetzung für den Start in<br />

die Konvergenzphase, aber auch für den Abschluss<br />

von Budgetvereinbarungen für <strong>2005</strong>,<br />

ist die außerdem die Festlegung eines landesweiten<br />

Basisfallwerts. Die Verhandlungen<br />

darüber sind noch nicht abgeschlossen.<br />

Schon lange vor Beginn der „heißen Phase“<br />

hat sich die Krankenhauslandschaft unübersehbar<br />

gewandelt. Nicht selten begleitet von<br />

Protesten der Bevölkerung hatten die Landkreise<br />

begonnen, die notwendigen Anpassungen<br />

einzuleiten. Daran führt auch in Zukunft<br />

kein Weg vorbei, wenn es gelingen soll,<br />

die Krankenhäuser finanziell in der Balance<br />

zu halten. Dieses Bewusstsein muss weiter<br />

wachsen.<br />

Dass sich das Land in dieser Umbruchsituation<br />

dazu entschließt, das Volumen der<br />

Krankenhausförderung erheblich zu kürzen,<br />

ist unverständlich und kann auch vor dem<br />

Hintergrund klammer Staatsfinanzen nur <strong>als</strong><br />

Fehlentscheidung bezeichnet werden. Im<br />

Gegenteil wäre eine Aufstockung der Investitionsmittel<br />

notwendig gewesen, um die unumgänglichen<br />

Anpassungsmaßnahmen finanzieren<br />

zu können. Mehrfache Vorstöße<br />

der <strong>Baden</strong>-württembergischen Krankenhausgesellschaft,<br />

Städtetag und <strong>Landkreistag</strong><br />

blieben leider erfolglos. Der Verweis auf die<br />

kommenden Jahre hilft den kommunalen<br />

Krankenhäusern nicht weiter. Denn die Weichen<br />

werden jetzt gestellt. Heute gilt es, die<br />

Krankenhäuser für den Wettbewerb fit zu<br />

machen. In ein paar Jahren ist es wahrscheinlich<br />

schon zu spät. Leidtragende wären dann<br />

nicht nur die Landkreise, sondern auch die<br />

Gemeinden, die das Defizit der Kreiskranken-<br />

häuser über steigende Kreisumlagen zu<br />

spüren bekämen. Aber auch die Bevölkerung<br />

wäre betroffen, wenn das Leistungsangebot<br />

reduziert werden müsste oder unter dem<br />

Zwang der Verhältnisse Klinikstandorte ganz<br />

aufgegeben werden würden.Wie die aktuelle<br />

Entwicklung beweist, ist das keine Schwarzmalerei.<br />

Es ist die Wirklichkeit.<br />

„TEILPRIVATISIERUNG<br />

DER ABFALLENTSOR-<br />

GUNG“ ODER IRRWEG<br />

ZU LASTEN DER<br />

BÜRGERSCHAFT?<br />

Schon seit geraumer Zeit werden <strong>Landkreistag</strong><br />

und Städtetag vom Ministerium für Umwelt<br />

und Verkehr (UVM) bedrängt, einer Neuordnung<br />

der Entsorgungszuständigkeiten in<br />

der Abfallwirtschaft zuzustimmen.„Teilprivatisierung“<br />

heißt die Devise. Die wesentlichen<br />

Merkmale des UVM-Modells:<br />

– Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen<br />

<strong>als</strong> Haushaltungen („Gewerbeabfälle“ und<br />

„Baustellenabfälle“) sollen künftig von<br />

den privaten Entsorgungsunternehmen<br />

entsorgt werden, und zwar ohne Rücksicht<br />

darauf, ob es sich um Abfälle zur Beseitigung<br />

oder Abfälle zur Verwertung handelt.<br />

Die kommunale Entsorgungspflicht nach<br />

§ 15 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes<br />

(KrW-/AbfG) entfiele insoweit.<br />

– Hinsichtlich der Privathaushaltungen soll<br />

alles beim Alten bleiben.<br />

– Der Abfall von Kleinerzeugern/Geschäfts-<br />

28


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

müll soll weiterhin kommunal entsorgt<br />

werden.<br />

Die Bezeichnung „Teilprivatisierung der<br />

Abfallentsorgung“ erweckt den Anschein,<br />

die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger<br />

(Land- und Stadtkreise) hätten einen Nachholbedarf<br />

in Sachen Privatisierung. Dieser<br />

Eindruck ist irreführend. Die Landkreise halten<br />

sich aus dem operativen Geschäft weitgehend<br />

heraus. Aufträge für die Müllabfuhr<br />

und die Entsorgung (Verbrennung oder<br />

Beseitigung in mechanisch-biologischen<br />

Anlagen) werden ausgeschrieben. Einige<br />

Landkreise haben gemischtwirtschaftliche<br />

Gesellschaften gegründet (PPP-Modelle).<br />

Das Ministerium sieht den größten Vorteil seines<br />

Modells in einer klaren Abgrenzung der<br />

Entsorgungszuständigkeiten. Jedoch zeigt<br />

sich bei genauerem Hinsehen, dass die Abgrenzungsprobleme<br />

mit der vorgeschlagenen<br />

Neuregelung keineswegs gelöst wären. Zwar<br />

wäre dann die Schnittstelle Abfälle zur Verwertung<br />

/zur Beseitigung nicht mehr relevant.Weiterhin<br />

umstritten bliebe jedoch die<br />

Abgrenzung zwischen Abfällen aus Privathaushalten<br />

und solchen aus anderen Herkunftsbereichen,<br />

insbesondere gewerblichen<br />

Abfällen. Stichworte: Wohnanlagen, Heime,<br />

Feriendörfer, Campingplätze u. dgl. mehr.<br />

Da nach den Vorstellungen des UVM der Abfall<br />

von Kleinerzeugern weiterhin kommunal<br />

entsorgt werden soll, gäbe es eine neue<br />

Schnittstelle. In der Sache geht es im Wesentlichen<br />

um Abfälle aus Handwerksbetrieben,<br />

aus Büros, Praxen und Kanzleien (Freiberufler).<br />

Eine praktikable Abgrenzung ist bis<br />

heute nicht gefunden worden. Kriterien wie<br />

z. B. die Beschäftigtenzahl taugen dafür nicht.<br />

29<br />

Aus Sicht des <strong>Landkreistag</strong>s wird der finanzielle<br />

Aspekt völlig unterbewertet. Zur Erinnerung:<br />

Die kommunalen Entsorgungsanlagen sind<br />

ursprünglich einmal für beide Abfallarten gebaut<br />

worden, für den Hausmüll und für den<br />

Gewerbeabfall. Anfang der neunziger Jahre<br />

des letzten Jahrhunderts war die Relation<br />

etwa 50 : 50. Heute haben die Landkreise im<br />

Landesdurchschnitt wesentlich andere Verhältnisse:<br />

rd. 80 % Hausmüll und 20 % Gewerbeabfall,<br />

wobei die Bandbreite von 8 %<br />

bis 45 % Gewerbeabfall reicht. Das bedeutet<br />

auch: Die Betroffenheit ist durchaus unterschiedlich.<br />

Soweit die Landkreise die für die<br />

Deponienachsorge erforderlichen Rückstellungen<br />

bereits angesammelt haben, hält sich<br />

ihre Betroffenheit in Grenzen. In vielen Fällen<br />

sieht es jedoch anders aus. Eine Umfrage hat<br />

ergeben, dass landesweit noch zwischen 250<br />

– 400 Mio. Euro an Rückstellungen zu bilden<br />

sind (die Unschärfe in der Größenordnung ergibt<br />

sich aus den von den Landkreisen genannten<br />

Spannen). Nimmt man einen Mittelwert<br />

von 300 Mio. Euro, dann bezahlen davon<br />

die Privathaushalte 240 Mio. Euro (= 80 %)<br />

und das Gewerbe 60 Mio. Euro (= 20 %). Zu<br />

der bereits eingetretenen Lastenverschiebung<br />

kämen <strong>als</strong>o landesweit weitere 60 Mio.<br />

Euro zu Ungunsten der Bürgerinnen und Bürger<br />

hinzu. Entgegen den Erwartungen des<br />

Ministeriums ist die private Entsorgungswirtschaft<br />

definitiv nicht bereit, einen finanziellen<br />

Ausgleich zu leisten.<br />

Die Landkreise betreiben entweder eigene<br />

Entsorgungsanlagen, sind über Zweckverbände<br />

daran beteiligt oder haben Entsor-


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

gungsverträge abgeschlossen. Es stellt sich<br />

somit die Frage, wie sich die nach dem UVM-<br />

Modell zurück gehenden Abfallmengen auf<br />

die Anlagenauslastung bzw. die Erfüllbarkeit<br />

der bestehenden Lieferpflichten auswirken<br />

würden. Das lässt sich nicht generell sagen.<br />

Die Landkreise haben nämlich unterschiedlich<br />

auf die Entwicklung reagiert. Klar ist jedoch,<br />

dass für die reservierten Entsorgungsmengen<br />

in jedem Fall zu bezahlen ist. Sie sind<br />

und bleiben Grundlage der Gebührenkalkulation.<br />

Geht nun die Abfallmenge zurück, dann<br />

ändert sich daran wenig. Denn die Fixkosten<br />

bewegen sich zwischen 80 und 90 %.<br />

Schließlich wird argumentiert, die Andienungspflichten<br />

nach § 13 KrW-/AbfG könnten<br />

aus europarechtlicher Sicht auf Dauer keinen<br />

Bestand haben, und zwar generell, d. h. auch<br />

auf den Hausmüll bezogen. Nun ist dem UVM<br />

zwar zuzugeben, dass Andienungspflichten<br />

von der Kommission unter wettbewerbsrechtlichen<br />

Gesichtspunkten kritisch gesehen<br />

werden. Die Landkreise halten es jedoch<br />

nicht für eine vernünftige Strategie, in vorauseilendem<br />

Gehorsam und zu Lasten der Bürgerschaft<br />

auf die Linie der Kommission einzuschwenken,<br />

zumal nicht davon ausgegangen<br />

werden kann, dass der Europäische Gerichtshof<br />

sich dieser Auffassung undifferenziert<br />

anschließen wird. So jedenfalls kann man die<br />

Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs,<br />

vor allem das sog. Luxemburg-Urteil<br />

vom 13. Februar <strong>2003</strong>, verstehen.<br />

Droht damit auch ein „Einstieg in den Ausstieg“?<br />

Die Gefahr ist nicht von der Hand zu<br />

weisen. Schon in ihrem Sondergutachten<br />

„Wettbewerbsfragen der Kreislauf- und Ab-<br />

fallwirtschaft“ von <strong>2003</strong> hat die Monopolkommission<br />

eine schrittweise Öffnung der<br />

kommunalen Abfallwirtschaft bis hin zu einer<br />

vollständigen Liberalisierung bzw. Privatisierung<br />

gefordert. Andere Organisationen<br />

wie z. B. der Bundesverband der Deutschen<br />

Entsorgungswirtschaft (BDE) und der Deutsche<br />

Industrie- und Handelskammertag<br />

(DIHKT) plädieren ebenfalls dafür. Es besteht<br />

folglich eine Gefahr für die gesamte kommunale<br />

Abfallwirtschaft. Die öffentlich-rechtlichen<br />

Entsorgungsträger könnten sich schnell<br />

in dieser Situation wiederfinden: die private<br />

Entsorgungswirtschaft pickt sich die Rosinen<br />

heraus und für die Landkreise bleiben nur<br />

noch die wirtschaftlich unattraktiven Abfallbesitzer<br />

übrig. Das sind nicht etwa Horrorvisionen<br />

des <strong>Landkreistag</strong>s, sondern, wie die aktuelle<br />

Entwicklung in Berlin beweist, reale<br />

Gefahren. Auf der Strecke blieben dann auch<br />

die mittelständischen Entsorger, die derzeit<br />

das operative Geschäft für die Landkreise besorgen.<br />

In einer Studie des Bayer. Instituts für<br />

Angewandte Umweltforschung und -technik<br />

GmbH (BIfA) wird nämlich festgestellt, dass<br />

in diesem Fall starke Konzentrationstendenzen<br />

zu erwarten sind (BIfA, Liberalisierung in<br />

der Abfallwirtschaft, Empiriebericht, angefertigt<br />

im Auftrag des Bayer. Staatsministeriums<br />

für Landesentwicklung und Umweltfragen,<br />

Oktober <strong>2003</strong>, S. 73). Es kommt dann genau zu<br />

dem, was die Monopolkommission eigentlich<br />

nicht wollen kann: zur Bildung eines Oligopols.<br />

Mit allen Konsequenzen, wie wir sie gegenwärtig<br />

z. B. auf dem Stromsektor besichtigen<br />

können.<br />

Fazit: Das Diskussionsmodell des Ministeriums<br />

für Umwelt und Verkehr <strong>Baden</strong>-Würt-<br />

30


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

temberg kann nicht überzeugen, weil die erhofften<br />

Vorteile nicht eintreten werden und<br />

die kommunale Abfallwirtschaft, und damit<br />

letztlich die Bürgerschaft, nur Nachteile zu erwarten<br />

hätte.<br />

ABFALLDEPONIEN:<br />

DAS ENDE IST NAH<br />

Der Countdown läuft. Das Ende des Deponiezeitalters<br />

naht mit Riesenschritten.Am Dienstag,<br />

31. Mai <strong>2005</strong> darf zum letzten Mal unbehandelter<br />

biologisch abbaubarer Müll auf Deponien<br />

abgelagert werden. Dann ist Schluss.<br />

Immer wieder wird die Befürchtung geäußert,<br />

dass es mangels ausreichender Behandlungskapazitäten<br />

zu Engpässen kommen<br />

wird. Wie sieht es tatsächlich aus?<br />

Die Landkreise sind den gesetzlichen Verpflichtungen<br />

nachgekommen. Sie haben mit<br />

erheblichen finanziellen Aufwendungen Behandlungsanlagen<br />

errichtet, sind Kooperationen<br />

mit anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern<br />

eingegangen oder haben<br />

sich vertraglich Entsorgungsmengen gesichert.<br />

Für das Jahr <strong>2005</strong> rechnet das Ministerium<br />

für Umwelt und Verkehr (UVM) mit<br />

einer zu entsorgenden Restabfallmenge<br />

zwischen 1,7 und 2,1 Mio. Tonnen. Die zur Verfügung<br />

stehende Behandlungskapazität<br />

beläuft sich rechnerisch auf rund 2,1 Mio.Tonnen.<br />

Unterstellt man, dass die mechanischbiologischen<br />

Behandlungskapazitäten rechtzeitig<br />

zur Verfügung stehen, könnte der 1. Juni<br />

<strong>2005</strong> kommen. Trotzdem wird man nicht umhin<br />

können, befristet Abweichungen vom so<br />

31<br />

genannten Autarkieprinzip, <strong>als</strong>o der Verpflichtung<br />

im Land oder knapp jenseits der<br />

Grenzen zuzulassen. Das hängt vor allem<br />

mit den bei der Müllverbrennungsanlage<br />

Stuttgart eingetretenen Verzögerungen zusammen;<br />

die Baumaßnahmen werden erst<br />

2007 abgeschlossen sein. Ein weiteres Loch<br />

tat sich unvorhergesehen durch die Stilllegung<br />

der Thermoselectanlage in Karlsruhe<br />

auf. Hier ist bereits Ersatz gefunden<br />

worden.<br />

Ist damit alles in Butter? In der Abfallwirtschaft<br />

weiß man’s nie so genau. Das ist eine<br />

alte Erfahrung. Zu den ungeklärten Fragen<br />

muss man die Entsorgung der nicht überlassungspflichtigen<br />

Gewerbeabfälle zählen. Da<br />

muss man unterscheiden. Ein Teil dieser Kunden<br />

hat den Landkreisen über die Jahre hinweg<br />

die Treue gehalten. Da dieser Abfall in die<br />

kommunale Mengenkalkulation eingegangen<br />

ist, sind insoweit keine Probleme zu erwarten.<br />

Wie aber steht es mit den übrigen<br />

Abfällen, die momentan von privaten Unternehmen<br />

entsorgt werden? Das sind Abfälle,<br />

denen in der Vergangenheit häufig verschiedene<br />

Etiketten aufgeklebt worden sind. Einmal<br />

waren es Beseitigungsabfälle, dann Verwertungsabfälle<br />

und jetzt sind es vielleicht<br />

doch wieder Beseitigungsabfälle, für die ja<br />

die Land- und Stadtkreise entsorgungspflichtig<br />

wären. Kommt da ein Teil zurück? Oder suchen<br />

sich diese Abfälle vielleicht andere<br />

Wege, z. B. in die neuen EU-Länder? Sind sie<br />

dort gar schon angekommen? Wenn nicht,<br />

wie viele Tonnen stehen am 1. Juni <strong>2005</strong> vor<br />

den Toren der kommunalen Abfallwirtschaft?<br />

Und wie groß sind dann die zu erwartenden<br />

Entsorgungsengpässe?


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

Das sind überaus spannende Fragen, die derzeit<br />

keiner der Fachleute mit der notwendigen<br />

Gewissheit beantworten kann. Es hilft<br />

nichts, wir müssen abwarten. Im Sinne einer<br />

geordneten Abfallwirtschaft wäre zu wünschen,<br />

dass die fragliche Menge möglichst<br />

gegen Null tendierte. Denn die Landkreise<br />

hatten keine Veranlassung, diese Abfälle einzuplanen.<br />

DAS AKTIONSBÜNDNIS:<br />

„FLÄCHEN GEWINNEN<br />

IN BADEN-<br />

WÜRTTEMBERG“<br />

Boden ist nicht vermehrbar. Das ist eigentlich<br />

eine Selbstverständlichkeit. Aber was folgt<br />

daraus?<br />

In den letzten 50 Jahren haben sich die<br />

Flächen für Siedlung und Verkehr in <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> verdoppelt. Nach Angaben des<br />

Statistischen Landesamts beziffert sich die<br />

Siedlungs- und Verkehrsfläche in <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> zum Jahreswechsel <strong>2003</strong>/2004<br />

auf 484 000 ha. Wie das Statistische Landesamt<br />

auf der Grundlage des amtlichen Liegenschaftskatasters<br />

weiter feststellt, entspricht<br />

dies einem Anteil von 13,5 % an der gesamten<br />

Landesfläche. Davon entfallen 192 000 ha<br />

(40 %) auf Verkehrsflächen. Bei 258 000 ha<br />

(53,3 %) handelt es sich um Gebäude- und<br />

Freifläche. Die Erholungsfläche umfasst<br />

26 400 ha.<br />

In den Jahren 2001 bis <strong>2003</strong> hat sich die tägliche<br />

Flächeninanspruchnahme etwas abgeschwächt:<br />

Jahr Tägliche Flächeninanspruchnahme<br />

2001 11,8 ha<br />

2002 10,6 ha<br />

<strong>2003</strong> 10,3 ha<br />

Das ist jedoch kein Grund sich auszuruhen.<br />

Ein Bewusstseinswandel für den haushälterischen<br />

Umgang mit der knappen Ressource<br />

Boden ist unzweifelhaft notwendig. Allerdings<br />

gibt es keine Patentrezepte. Denn, und<br />

auch das ist eine bare Selbstverständlichkeit,<br />

nicht jede Flächeninanspruchnahme ist vom<br />

Übel. Ziel muss es zunächst sein, einen schonenden<br />

Ausgleich der konfligierenden Interessen<br />

vor Ort herbeizuführen.<br />

Angesprochen ist jedoch auch das Verhältnis<br />

von Ballungszentren und ländlichen Räumen.<br />

Im Hinblick darauf hat Rat für Nachhaltige<br />

Entwicklung in seinen Empfehlungen vom 15.<br />

Juni 2004 ein Leitbild entwickelt, dessen Umsetzung<br />

zu einer nicht hinnehmbaren Benachteiligung<br />

des ländlichen Raums führen<br />

würde. Die Bedeutung des ländlichen Raums<br />

auf die Landwirtschaft und damit verbundene<br />

Bereiche zu reduzieren, zeugt von einem<br />

bemerkenswerten Unverständnis.<br />

Ziele des vom Ministerium für Umwelt und<br />

Verkehr zusammen mit den kommunalen<br />

Landesverbänden sowie den Naturschutz-,<br />

Wirtschafts- und Planungsverbänden ins Leben<br />

gerufenen Aktionsbündnisses „Flächen<br />

gewinnen in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>“ sind u. a.<br />

– eine effiziente Flächennutzung,<br />

– die bedarfsbezogene Bereitstellung von<br />

Bauland,<br />

– der Vorrang der Innenentwicklung,<br />

– die Revitalisierung der Ortskerne, ein-<br />

32


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

schließlich der Förderung von familiengerechten<br />

Wohnungen und Wohnumfeldern,<br />

– die Wiedernutzung von Gewerbe- und Industriebrachen<br />

sowie von ehemaligen<br />

Bahn-, Militär- und Postflächen, sowie<br />

– eine Intensivierung der interkommunalen<br />

und regionalen Zusammenarbeit.<br />

Wie der Umweltminister zu Recht hervorgehoben<br />

hat, geht es dabei nicht um den Verzicht<br />

auf kommunale Entwicklungsmöglichkeiten.<br />

KÜRZUNGEN IM ÖPNV<br />

Mit Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes<br />

2004 des Bundes hatte der ÖPNV massive<br />

Kürzungen zu verkraften. Die aufgrund<br />

des sogenannten „Koch-Steinbrück-Papiers“<br />

beschlossene Absenkung der Ausgleichsmittel<br />

im Ausbildungsverkehr gemäß § 45 a<br />

PBefG für die Jahre 2004 bis 2006 um 4 %,<br />

8 % und 12 % führten bei den Unternehmen<br />

zu erheblichen Mindereinnahmen. Die daraus<br />

resultierenden Fahrpreiserhöhungen belasteten<br />

auch die Haushalte der Landkreise<br />

<strong>als</strong> Aufgabenträger (§§ 5, 6 ÖPNVG). Im Zusammenhang<br />

mit der seit Jahren fehlenden<br />

Dynamisierung der Zuweisungen für die<br />

Schülerbeförderungskostenerstattung nach<br />

§ 18 FAG konnte eine Erhöhungen der Eigenteile<br />

teilweise nicht ausbleiben.<br />

Die nach wie vor in der Diskussion stehende<br />

Änderung der PBefAusglV mit einer Beschränkung<br />

der Ausgleichsleistungen auf<br />

ausbildungsnotwendige Tage hätte weitere<br />

gravierende Auswirkungen auf die Finanzie-<br />

33<br />

rung und Gestaltung des ÖPNV in <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong>. Eine Entscheidung hierüber ist<br />

noch nicht absehbar. Der <strong>Landkreistag</strong> hat gegenüber<br />

dem Land unmissverständlich aufgezeigt,<br />

dass auf Grund der Haushaltssituation<br />

der Landkreise jede weitere Kürzung der<br />

ÖPNV-Mittel unzweifelhaft zu erheblichen<br />

Einschränkungen im ÖPNV-Angebot führen<br />

wird.<br />

NEUE VERBUNDFÖRDER-<br />

KONZEPTION<br />

Das Land beabsichtigt, mit Wirkung zum 01.<br />

Januar <strong>2005</strong> die Verbundförderung neuen<br />

Kriterien zu unterwerfen. Die Landesförderung<br />

soll künftig hälftig in eine Basis- und<br />

eine Anreizkomponente aufgeteilt werden,<br />

wobei eine Absenkung der bislang gewährten<br />

Fördermittel je Verbund in Höhe von 2 %<br />

im ersten Jahr, 8 % im zweiten, 12 % im dritten,<br />

16 % im vierten und 20 % im fünften Jahr<br />

vorgesehen ist.<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> sowie die Verbünde haben<br />

sich in ihren Stellungnahmen an das Ministerium<br />

für Umwelt und Verkehr <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

ausdrücklich gegen diese massiven<br />

Kürzungen ausgesprochen und eine umfassende<br />

Überarbeitung der Neukonzeption gefordert.<br />

Eine entsprechende Anpassung der<br />

derzeit noch bestehenden Verträge mit den<br />

Verbünden konnte seitens des Ministerium<br />

für Umwelt und Verkehr zum 1. Januar <strong>2005</strong><br />

noch nicht umgesetzt werden. Inwieweit jedoch<br />

das Land von der Absenkung der Fördermittel<br />

Abstand nehmen wird, kann derzeit<br />

noch nicht beurteilt werden.


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

KUNSTAUSSTELLUNG<br />

„DREIDIMENSIONAL“<br />

Von Juli 2004 bis Mai <strong>2005</strong> zeigt der <strong>Landkreistag</strong><br />

in einer Wanderausstellung an sieben<br />

Orten in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> eine Auswahl<br />

von 90 Werken von 72 Künstlern.<br />

Interessante Plastiken und Skulpturen aus<br />

den Sammlungen der Landkreise werden<br />

durch dieses Ausstellungsprojekt der Öffentlichkeit<br />

zugänglich gemacht. Die Auswahl der<br />

Kunstwerke gibt einen breiten Überblick über<br />

die bildhauerischen Tendenzen seit 1960 und<br />

zeigt ein reiches und vielseitiges Bild künstlerischen<br />

Schaffens in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>.<br />

Alle Strömungen der Bildhauerkunst der<br />

zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts sind mit<br />

charakteristischen Werken vertreten. Die<br />

künstlerische Konzeption der Ausstellung sowie<br />

die Erstellung des Ausstellungskatalogs<br />

lag in den bewährten Händen von Herrn Prof.<br />

Dr. Manfred Fath, dem ehemaligen Leiter der<br />

Kunsthalle Mannheim.<br />

Stationen der Ausstellung waren bzw. sind<br />

Oberndorf am Neckar (Landkreis Rottweil),<br />

Schloss Achberg (Landkreis Ravensburg),<br />

Calw, Karlsruhe, Mühlheim an der Donau<br />

(Landkreis Tuttlingen), Sigmaringen und<br />

Esslingen. Seit der erstmaligen Präsentation<br />

im Juli 2004 in Oberndorf am Neckar fand<br />

die Ausstellung beim kunstinteressierten<br />

Publikum jeweils großen Anklang, was auch<br />

für die verbleibenden Stationen zu hoffen<br />

ist.<br />

VERGLEICHSARBEIT DER<br />

LANDKREISE<br />

Die Vergleichsringarbeit der Landkreise in<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> besteht nunmehr ununterbrochen<br />

seit 7 Jahren. Sie ist für die teilnehmenden<br />

Landkreise ein wichtiges Instrument<br />

für die Steuerung der Verwaltung. Im<br />

Rahmen des Gesamtprojekts bestehen Anfang<br />

<strong>2005</strong> 10 Vergleichsringe für die Bereiche<br />

Amtsärztlicher Dienst, Führerscheinwesen,<br />

Gebäudewirtschaft, Kommunales Rechnungswesen,<br />

Jugendhilfe, Kfz-Zulassung,<br />

Personalwesen, Schulverwaltung, Sozialhilfe<br />

und Vollstreckung. Dem Vergleichsring „Kommunales<br />

Rechnungswesen“ gehören alle 35<br />

baden-württem-bergischen Landkreise an.<br />

Damit besteht eine Struktur, die es ermöglicht,<br />

neuen Herausforderungen rasch gerecht<br />

zu werden. Über die Aktivitäten dieses<br />

Vergleichsrings auf dem Gebiet der Gebührenkalkulation<br />

und des Nachweises der<br />

Effizienzrendite wird an anderer Stelle des<br />

Geschäftsberichts berichtet.<br />

WEITERENTWICKLUNG<br />

DES KOMMUNALEN<br />

DV-VERBUNDS, INFOR-<br />

MATIONS- UND KOM-<br />

MUNIKATIONSTECHNIK<br />

UND MULTIMEDIA<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> nimmt in den Gremien der<br />

Datenzentrale (Verwaltungsrat, Projektausschuss)<br />

die Interessen der Landkreise bei der<br />

Neu- und Weiterentwicklung moderner IuK-<br />

Verfahren wahr.<br />

34


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

Im Kommunalen DV-Verbund (Regionale Rechenzentren<br />

und Datenzentrale <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>)<br />

standen in diesem Zeitraum vor allem<br />

Erwägungen zur Verbesserung der<br />

Wirtschaftlichkeit der Angebote im Vordergrund.<br />

Aber auch die elektronischen Bürgerdienste<br />

und das Landesportal <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

und die Entwicklung neuer<br />

landeseinheitlichen Verfahren spielten eine<br />

wichtige Rolle.<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> vertritt bei der Zusammenarbeit<br />

mit dem Land auf den anderen Gebieten<br />

der Information und Kommunikation die<br />

Interessen der Landkreise in unterschiedlichen<br />

Gremien und Arbeitsgruppen insbesondere<br />

in der Arbeitsgruppe „Abstimmung IuK<br />

zwischen Land und Kommunen“ beim Innenministerium.<br />

IUK-AUSSTATTUNG<br />

DER GESCHÄFTSSTELLE<br />

Die IuK-Ausstattung des <strong>Landkreistag</strong>s ermöglicht<br />

eine zeitnahe Information der<br />

Landkreise zu Rundschreiben und sonstigen<br />

Informationen des <strong>Landkreistag</strong>s über elektronische<br />

Medien (Intranet). Über einen<br />

Newsletter werden die Landratsämter tagesaktuell<br />

über alle neuen Informationen des<br />

<strong>Landkreistag</strong>s informiert.<br />

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />

Die Verwaltungsreform, Hartz IV sowie die<br />

sich dramatisch verschlechternde finanzielle<br />

Situation der Landkreise waren die wichtig-<br />

35<br />

sten Themen bei den Kontakten zur Öffentlichkeit<br />

und zu den Medien. Pressekonferenzen,<br />

Pressemitteilungen, Hintergrundgespräche<br />

und Einzelkontakte mit Presse, Rundfunk<br />

und Fernsehen standen dabei im<br />

Vordergrund. Das Faltblatt „<strong>Landkreistag</strong><br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> – Aufgaben, Geschäftsstelle,<br />

Gremien“ wurde regelmäßig aktualisiert<br />

und an alle Interessenten verteilt.<br />

Die Pflege und der Ausbau der Internet-Angebote<br />

mit allen öffentlichkeitsrelevanten Informationen<br />

des <strong>Landkreistag</strong>es und zu den<br />

Landkreisen (www.landkreistag-bw.de) wurden<br />

fortgeführt. Ebenso die Online-Version<br />

der Landkreisnachrichten <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

(www.landkreisnachrichten.de) sowie<br />

die Internet-Version der Broschüre „Unserer<br />

Landkreise – Menschen im Mittelpunkt<br />

(www.landkreise-bw.de).<br />

Die Internet-Angebote erfreuen sich weiterhin<br />

stetig steigender Nachfrage. Für die Internetadresse<br />

www.landkreistag-bw.de können<br />

monatlich ca. 6 500 Besuche, für die Internetadresse<br />

www.landkreise-bw.de ca. 1 500 Besuche<br />

monatlich registriert werden.<br />

Die vom <strong>Landkreistag</strong> herausgegebene Verbandszeitschrift<br />

„Landkreisnachrichten <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>“<br />

finden bei den Adressaten<br />

großen Anklang. Die Landkreisnachrichten<br />

dienen der Information der Kreisrätinnen<br />

und Kreisräte sowie anderer am kommunalpolitischen<br />

Geschehen interessierten Persönlichkeiten<br />

und erscheinen vierteljährlich in<br />

einer Auflage von über 4000 Exemplaren.


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

ANHANG<br />

PRÄSIDENT, VIZEPRÄSI-<br />

DENTEN, PRÄSIDIUM,<br />

VORSITZENDE DER<br />

FACHAUSSCHÜSSE,<br />

SPRENGELVORSITZENDE<br />

(STAND 1. FEBRUAR <strong>2005</strong>)<br />

Präsident:<br />

Landrat Dr. Edgar Wais, Reutlingen<br />

Vizepräsidenten:<br />

Landrat Dr. Jürgen Schütz, Rhein-Neckar-Kreis<br />

Landrat Helmut M. Jahn, Künzelsau<br />

Präsidium:<br />

Landrat Georg Denzer, Main-Tauber-Kreis<br />

Landrat Dr. Rainer Haas, Ludwigsburg<br />

Landrat Franz Weber, Göppingen<br />

Landrat Claus Kretz, Karlsruhe<br />

Landrat Dr. Werner Hudelmaier, Rastatt<br />

Landrat Hans-Werner Köblitz, Calw<br />

Landrat Karl Heim, Schwarzwald-Baar-Kreis<br />

Landrat Jochen Glaeser,<br />

Breisgau-Hochschwarzwald<br />

Landrat Dr. Bernhard Wütz, Waldshut<br />

Landrat Willi Fischer Balingen<br />

Landrat Dr. Wolfgang Schürle,<br />

Alb-Donau-Kreis<br />

Landrat Siegfried Tann, Bodenseekreis<br />

Hauptgeschäftsführer Eberhard Trumpp<br />

Vorsitzende der Fachausschüsse:<br />

Rechts und Verfassungsausschuss:<br />

Landrat Dr. Bernhard Wütz, Waldshut<br />

Finanzausschuss:<br />

Landrat Dr. Jürgen Schütz, Rhein-Neckar-Kreis<br />

Sozialausschuss:<br />

Landrat Jochen Glaeser,<br />

Breisgau-Hochschwarzwald<br />

Gesundheitsausschuss:<br />

Landrat Franz Weber, Göppingen<br />

Kulturausschuss:<br />

Landrat Dr. Wolfgang Schürle,<br />

Alb-Donau-Kreis<br />

Ausschuss für Umweltschutz,<br />

Wirtschaft und Verkehr:<br />

Landrat Helmut M. Jahn, Hohenlohekreis<br />

Sprengelvorsitzende:<br />

Regierungsbezirk Stuttgart:<br />

Landrat Georg Denzer, Main-Tauber-Kreis<br />

Regierungsbezirk Karlsruhe:<br />

Landrat Dr. Jürgen Schütz,<br />

Rhein-Neckar-Kreis<br />

Regierungsbezirk Freiburg:<br />

Landrat Jochen Glaeser,<br />

Breisgau-Hochschwarzwald<br />

Regierungsbezirk Tübingen:<br />

Landrat Siegfried Tann, Bodenseekreis<br />

36


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

GESCHÄFTS-<br />

VERTEILUNGSPLAN<br />

der Geschäftsstelle des <strong>Landkreistag</strong>s <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong>,<br />

Panoramastraße 37, 70174 Stuttgart<br />

Telefon (07 11) 22 46 20<br />

Telefax (07 11) 2 24 62-23<br />

Hauptgeschäftsführer:<br />

Eberhard Trumpp<br />

Dezernat 1:<br />

Hauptgeschäftsführer Eberhard Trumpp<br />

Grundsatzangelegenheiten der Landkreise<br />

Landräte<br />

Kommunale Verbände<br />

Bundes- und Landesangelegenheiten<br />

Grundzüge der europäischen<br />

Zusammenarbeit<br />

Verwaltungsreform<br />

Kommunalverfassungsrecht<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Geld- und Kreditwesen<br />

Politische Betätigung des Staatsbürgers<br />

Dezernat 2:<br />

Stv. Hauptgeschäftsführer Karlheinz Kibele<br />

Krankenhauswesen<br />

Gesundheitswesen<br />

Entbürokratisierung<br />

Umweltschutz<br />

Abfallrecht, Abfallwirtschaft<br />

Wasserrecht, Wasserwirtschaft<br />

Abwasserabgabe, Wasserentnahmeentgelt,<br />

Gebühren<br />

Immissionsschutz<br />

Gewerbeaufsicht<br />

Naturschutz<br />

37<br />

Bodenschutz, Altlasten<br />

Jagd-/Fischereiwesen<br />

Dezernat 3:<br />

Regierungsassessorin Nathalie Münz<br />

Allgemeine Rechtsangelegenheiten<br />

Öffentlicher Personennahverkehr,<br />

Schülerbeförderung<br />

Sport<br />

Kultur, Archive<br />

Europaangelegenheiten<br />

Lebensmittelüberwachung, Fleischhygiene<br />

Wirtschaftskontrolldienst<br />

Veterinärwesen, Tierschutz<br />

Tierkörperbeseitigung<br />

Öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />

Katastrophenschutz, Rettungsdienst<br />

Baurecht<br />

Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

Schulträgerschaft<br />

Schulverwaltung<br />

Dezernat 4:<br />

Ltd. Verwaltungsdirektor Rainer Pokrop<br />

Finanzen, Steuern und Abgaben<br />

Kommunalrecht<br />

Personalwesen, Ausbildung<br />

Wahlen<br />

Staatsaufsicht und Rechnungsprüfung<br />

Wirtschaftliche Betätigung<br />

Energieversorgung<br />

Straßen<br />

Verbandsangelegenheiten<br />

Dezernat 5:<br />

Ltd. Verwaltungsdirektor Dietmar Herdes<br />

Sozialhilfe (SGB XII)<br />

Altenhilfe


Geschäftsbericht <strong>2003</strong>/<strong>2005</strong><br />

Pflegeversicherung<br />

Bürgerschaftliches Engagement<br />

Aussiedler, Asylbewerber,<br />

Bürgerkriegsflüchtlinge<br />

Wohngeld<br />

Sozialdatenschutz<br />

Arbeitsförderung (SGB II)<br />

Arbeitsverwaltung<br />

Dezernat 6:<br />

Ltd. Verwaltungsdirektorin Christa Heilemann<br />

Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung<br />

Familie<br />

Frauen, Gleichstellungsbeauftragte<br />

Hilfe für Behinderte, psychisch Kranke,<br />

Suchtkranke<br />

Krankenhilfe<br />

Gefährdetenhilfe<br />

Ausbildungsförderung<br />

Kriegsopferfürsorge<br />

Versorgungsverwaltung<br />

Kommunalverband für Jugend und Soziales<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Geschäftsstelle der Spruchstelle für<br />

Fürsorgestreitigkeiten für das Land<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Dezernat 7:<br />

Verwaltungsdirektor Jan-Ole Langemack<br />

Öffentlichkeitsarbeit, Redaktion der<br />

Landkreisnachrichten<br />

Multimedia, Internet<br />

Informations- und Kommunikationstechnik,<br />

Bürokommunikation<br />

Telekommunikation, Postdienste<br />

Vermessung, Flurneuordnung<br />

Raumordnung<br />

Wohnungswesen<br />

Wirtschaftsförderung, Tourismus<br />

Statistik<br />

Datenschutz<br />

Innere IuK-Organisation<br />

38

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