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2005/2007 als pdf-Datei - Landkreistag Baden-Württemberg

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GESCHÄFTSBERICHT<br />

<strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

Schriftenreihe des<br />

<strong>Landkreistag</strong>es <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Band 30


3<br />

GESCHÄFTSBERICHT<br />

<strong>2005</strong>/<strong>2007</strong>


INHALT:<br />

Einleitung 7<br />

Intensive Kontakte 9<br />

Organe und Fachausschüsse 9<br />

Verwaltungsreform 11<br />

Bürokratieabbau, Aufgabenkritik 26<br />

Krankenhauswesen 27<br />

Grundsicherung für Arbeitssuchende 32<br />

Bürgerschaftliches Engagement<br />

Kostenerstattung für die Aufnahme<br />

34<br />

und Versorgung von Flüchtlingen<br />

Verlagerung der Zuständigkeit im<br />

35<br />

Ausländerrecht 36<br />

Landespflegegesetz<br />

Grundsicherung im Alter und bei<br />

36<br />

Erwerbsminderung 37<br />

Psychiatrie und Sucht 37<br />

Jugendhilfe 38<br />

Kindertagesbetreuung 39<br />

Vereinbarkeit von Familie und Beruf<br />

Chancengleichheit für Frauen und<br />

39<br />

Männer 40<br />

Schülerbeförderung und ÖPNV<br />

Reform des Kommunalen<br />

40<br />

Haushaltsrechts 42<br />

TVÖD – Leistungsentgelt 43<br />

Kommunaler Finanzausgleich 44<br />

Erweiterung des Konnexitätsprinzips 45<br />

Finanzbeziehungen Land/Kommunen 45<br />

Finanzlage der Landkreise – Kreisumlage 46<br />

5<br />

Neugestaltung der Ausbildung zum<br />

gehobenen Verwaltungsdienst 46<br />

IUK und Organisation<br />

Wirtschaftsbeauftragte –<br />

47<br />

Förderprogramme 51<br />

Öffentlichkeitsarbeit 52<br />

Jubiläum 50 Jahre <strong>Landkreistag</strong> 52<br />

EU-Dienstleistungsrichtlinie 53<br />

Anhang:<br />

Übersicht Präsident, Vizepräsidenten,<br />

Präsidium, Vorsitzende der<br />

Fachausschüsse, Sprengelvorsitzende 54<br />

Geschäftsverteilungsplan 55


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

EINLEITUNG<br />

Der vorliegende Geschäftsbericht umfasst<br />

den Zeitraum vom 1. Februar <strong>2005</strong> bis 31. August<br />

<strong>2007</strong> und knüpft an die vorangegangene<br />

Landkreisversammlung in Bad Urach im<br />

Landkreis Reutlingen an, die am 7. März <strong>2005</strong><br />

stattfand.<br />

Der Berichtszeitraum war durch drei die<br />

Landkreise sehr stark betreffende Themen<br />

geprägt:<br />

– Umsetzung und Evaluierung der Verwaltungsreform<br />

in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

– Arbeitsmarktreform und Zusammenführung<br />

von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe<br />

– Entwicklung des Krankenhauswesens in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>.<br />

Die Arbeit der Geschäftsstelle war im Berichtszeitraum<br />

in besonderer Weise von der<br />

Umsetzung und Evaluierung des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes<br />

(VRG) geprägt.<br />

Alle personellen und organisatorischen<br />

Ressourcen der Geschäftsstelle wurden eingesetzt,<br />

um die zum 1. Januar <strong>2005</strong> in Kraft<br />

getretene Verwaltungsreform möglichst<br />

ohne größere Eingriffe in die durch das VRG<br />

vorgegebene neue Behördenstruktur zu erhalten.<br />

Bereits vor Beginn des Evaluierungsverfahrens<br />

musste der <strong>Landkreistag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

sehr schnell zur Kenntnis nehmen,<br />

dass einige Fachressorts grundsätzliche Änderungen<br />

des VRG durchsetzen wollten. Obwohl<br />

die mündliche Anhörungsrunde im<br />

März <strong>2007</strong> keine grundsätzlichen Änderungs-<br />

7<br />

notwendigkeiten des VRG offenbarte, weil sowohl<br />

von Seiten der Stadt- und Landkreise<br />

wie auch von den Personalvertretungen und<br />

den berufständischen Organisationen nur<br />

sog. „Feinjustierungen“ in einzelnen Verwaltungsbereichen<br />

aufgezeigt und für notwendig<br />

erachtet wurden, zeigte sich sehr schnell,<br />

dass die Interessenlage einiger weniger<br />

Fachressorts darauf abzielte, die Behördenstruktur<br />

nach dem VRG insgesamt in Frage<br />

zustellen. Sehr schnell musste der <strong>Landkreistag</strong><br />

zur Kenntnis nehmen, dass bei diesen<br />

Überlegungen der Ressorts der Wunsch nach<br />

Wiederherstellung der früheren Sonderverwaltungen<br />

eine große Rolle spielte. Offensichtlich<br />

war der „Verlust“ der Macht über<br />

diese Verwaltungseinheiten noch immer<br />

nicht „verschmerzt“. Es bedurfte mehrerer Interventionen<br />

beim Ministerpräsidenten und<br />

bei Innenminister Rech, der <strong>als</strong> Vorsitzender<br />

des von der Landesregierung eingesetzten<br />

Lenkungsausschusses „Evaluierung der Verwaltungsreform“<br />

mit dazu beigetragen hat,<br />

dass die Diskussion über die Evaluierung der<br />

Verwaltungsreform mit einzelnen Ressorts<br />

und dem <strong>Landkreistag</strong> konstruktiv und sachlich<br />

erfolgen konnte. Das Ergebnis der Evaluierung<br />

ist zum Stand der Drucklegung dieses<br />

Geschäftsberichts noch nicht erkennbar.<br />

Es bleibt zu hoffen, dass die positiven Erkenntnisse<br />

über die Umsetzung des VRG<br />

auch im politischen Meinungsbildungsprozess<br />

Anerkennung und entsprechende Berücksichtigung<br />

finden.<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> richtet<br />

den Blick nach vorn. Was letztlich zählt, ist<br />

das Ergebnis. Dieses kann sich sowohl für das<br />

Land <strong>als</strong> auch für die Landkreise sehen lassen.


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

In keinem anderen großen Bundesland in der<br />

Bundesrepublik Deutschland ist es bisher gelungen,<br />

eine so umfassende Verwaltungsreform<br />

bei der Landesverwaltung auf der unteren<br />

und mittleren Ebene durchzuführen. Der<br />

<strong>Landkreistag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> ist davon<br />

überzeugt, dass diese Verwaltungsreform erhebliche<br />

Synergien freisetzen wird, die auch<br />

die Landkreise in die Lage versetzen, die gesetzlich<br />

vorgegebene Effizienzrendite von<br />

20 % in 7 Jahren zu erreichen.<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> hat bereits in den Beratungen<br />

zur Umsetzung der Verwaltungsreform<br />

das Land mehrfach aufgefordert, parallel zur<br />

Verwaltungsreform gleichzeitig einen Standard-<br />

und Aufgabenabbau einzuleiten. Nur<br />

wenn beides – nämlich Verwaltungsreform<br />

und Aufgabenabbau – parallel nebeneinander<br />

einhergehen, können die angestrebten<br />

Einsparungen erreicht werden. Der <strong>Landkreistag</strong><br />

hat gegenüber dem Land einen breiten<br />

Katalog zum Aufgabenabbau vorgelegt.<br />

Das Land hat deshalb die Aufgabe, mit den<br />

kommunalen Landesverbänden zeitnah über<br />

entsprechende Vorschläge zum Aufgabenabbau<br />

zu entscheiden.<br />

Die weiteren Einzelheiten zur Evaluierung der<br />

Verwaltungsreform sind im Geschäftsbericht<br />

nachfolgend dargestellt.<br />

Ein weiteres Hauptthema im Berichtszeitraum<br />

war für die Landkreise und den <strong>Landkreistag</strong><br />

die zum 1. Januar <strong>2005</strong> erfolgte Zusammenführung<br />

von Arbeitslosenhilfe und<br />

Sozialhilfe. Hierzu haben sowohl mit den<br />

Landkreisen <strong>als</strong> auch mit dem Sozialministerium<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> und der Regional-<br />

direktion der Bundesagentur für Arbeit in<br />

Stuttgart vielfältige Gesprächsrunden stattgefunden.<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

hat die 5 Optionslandkreise aus<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> wie auch die übrigen<br />

Landkreise bei der Evaluierung, die durch das<br />

SGB II gesetzlich vorgeschrieben ist, unterstützt.<br />

So wurde Professor Dr. Joachim Jens<br />

Hesse vom Institut für Staats- und Europawissenschaften<br />

Berlin beauftragt, die Evaluierung<br />

des SGB II durch ein Gutachten vertiefend<br />

zu begleiten.<br />

Schließlich kann angemerkt werden, dass<br />

sich entgegen der langjährigen Tendenz die<br />

Finanzsituation der Landkreise im Berichtszeitraum<br />

erneut nicht verschlechtert sondern<br />

eher verbessert hat. Diese erfreuliche Entlastung<br />

im finanziellen Bereich hat aber gleichzeitig<br />

einen neuen Schwerpunkt der Landkreispolitik<br />

offenkundig werden lassen: Die<br />

Krankenhausstruktur und damit auch die<br />

Kreiskrankenhäuser müssen sich den neuen<br />

Marktbedingungen, die durch die Gesundheitsreform<br />

und die Wettbewerbssituation<br />

mit anderen Krankenhausträgern vorgegeben<br />

werden, stellen. Die Landkreise und<br />

der <strong>Landkreistag</strong> haben die Notwendigkeiten<br />

zu kreisgrenzübergreifenden Kooperationen<br />

zwischen den Kreiskrankenhäusern erkannt<br />

und deshalb nach intensiven Beratungen ein<br />

Positionspapier zur Weiterentwicklung des<br />

Krankenhauswesens verabschiedet, das sowohl<br />

auf der landespolitischen Ebene wie<br />

auch darüber hinaus hohe Anerkennung erfahren<br />

hat.<br />

Schließlich war die Geschäftsstelle im Berichtszeitraum<br />

intensiv mit dem 50-jährigen<br />

8


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

Verbandsjubiläum befasst, das am 3. Juli<br />

2006 in Ludwigsburg gefeiert werden<br />

konnte. Der Veranstaltungsort und der Veranstaltungstag<br />

waren identisch mit der Gründungsversammlung<br />

des <strong>Landkreistag</strong>es vor<br />

50 Jahren. Ministerpräsident Günther H. Oettinger<br />

würdigte in seiner Festansprache die<br />

Leistungen der Landkreise und des <strong>Landkreistag</strong>s<br />

für unser Land <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>. Der<br />

Festakt wurde durch eine viel beachtete Ausstellung<br />

umrahmt, in der sich alle Landkreise<br />

mit kreisbezogenen Besonderheiten und Themen<br />

aus den Bereichen Wirtschaft, Kultur<br />

und Tourismus präsentierten.<br />

INTENSIVE KONTAKTE<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> hat im<br />

Berichtszeitraum intensive Kontakte zu Landtag,<br />

Landesregierung und allen Behörden<br />

und Institutionen, deren Arbeit Auswirkungen<br />

auf die Landkreise hat, gepflegt. Zusammen<br />

mit dem Städtetag <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

und Gemeindetag <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

wurde auch mehrfach ein Meinungsaustausch<br />

mit den Landesgruppen <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

der im Deutschen Bundestag vertretenen<br />

Parteien geführt.<br />

Erfreulicherweise ist für den Berichtszeitraum<br />

festzustellen, dass die Gespräche und<br />

Kontakte zu Ministerpräsident Günther H.<br />

Oettinger, der sein Amt am 21. April <strong>2005</strong> angetreten<br />

hat, in großer gegenseitiger Offenheit<br />

geführt werden konnten. Neben der Evaluierung<br />

der Verwaltungsreform standen<br />

Fragen des Ausbaus der Betreuungsangebote<br />

für Kinder im vorschulischen und schulischen<br />

Bereich und der Finanzbeziehungen Land –<br />

9<br />

Kommunen mit der Erweiterung des Konnexitätsprinzips<br />

auf der Agenda der Gespräche.<br />

Daneben hat die Verbandsspitze des <strong>Landkreistag</strong>s<br />

mit den Ministerinnen und Ministern<br />

der einzelnen Ressorts, deren Aufgabenbereich<br />

unmittelbar die Zuständigkeiten<br />

der Landkreise berührt, eingehende Gespräche<br />

geführt. Teilweise standen Mitglieder<br />

der Landesregierung auch den Gremien<br />

des <strong>Landkreistag</strong>s für Gespräche zur Verfügung.<br />

ORGANE UND FACHAUS-<br />

SCHÜSSE<br />

Die Arbeit des <strong>Landkreistag</strong>s wird von seinen<br />

satzungsmäßigen Organen getragen. Diese<br />

hatten im Berichtszeitraum eine erhebliche<br />

Arbeitslast zu bewältigen. Es tagte:<br />

das Präsidium 15-mal<br />

der Rechts- und Verfassungsausschuss 8-mal<br />

der Ausschuss für Umweltschutz, Wirtschaft<br />

und Verkehr 5-mal<br />

der Finanzausschuss 5-mal<br />

der Gesundheitsausschuss 7-mal<br />

der Sozialausschuss 7-mal<br />

der Kulturausschuss 6-mal.<br />

Im Berichtszeitraum fanden ferner zwei<br />

Landrätekonferenzen und ein Landräteseminar<br />

statt. In diesen Tagungen wurden die Evaluierung<br />

der Verwaltungsreform sowie das<br />

Positionspapier zur Weiterentwicklung der<br />

Krankenhausstrukturen in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

beraten.<br />

Für nahezu alle Aufgabenbereiche der Landratsämter<br />

sind beim <strong>Landkreistag</strong> Arbeitsge-


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

meinschaften gebildet, die insbesondere der<br />

Information über aktuelle Entwicklungen<br />

und dem Erfahrungsaustausch dienen. Sie<br />

stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen der<br />

kommunalen Praxis und dem <strong>Landkreistag</strong><br />

dar. Im Hinblick auf die neuen Aufgabenbereiche,<br />

die die Landratsämter auf Grund der<br />

Verwaltungsreform seit dem 1. Januar <strong>2005</strong><br />

wahrzunehmen haben, hat sich die Einrichtung<br />

von Arbeitsgemeinschaften in den Bereichen<br />

Landwirtschaft, Forst, Schulen, Vermessung<br />

und Flurneuordnung, Straßenbau,<br />

Umwelt- und Arbeitsschutz sowie Lebensmittelüberwachung<br />

hervorragend bewährt.<br />

Ich möchte an dieser Stelle dem Präsidenten,<br />

Herrn Landrat Dr. Jürgen Schütz, den Vizepräsidenten<br />

und allen Landräten ganz herzlich<br />

dafür danken, dass sie in vielen Sitzungen, Beratungen<br />

und Gesprächen die Anliegen des<br />

<strong>Landkreistag</strong>s nachdrücklich vertreten ha-<br />

ben. Herr Landrat Dr. Schütz hat sich mit<br />

großem zeitlichem Einsatz für die Belange der<br />

Landkreise eingesetzt. Ohne seine jederzeit<br />

vorhandene Bereitschaft, Gespräche mit Mitgliedern<br />

der Landesregierung, den Fraktionen<br />

des Landtags sowie Verbänden und Interessengruppen<br />

zu führen, wären manche Entscheidungen<br />

gerade bei der Umsetzung und<br />

Evaluierung der Verwaltungsreform nicht zugunsten<br />

der Landkreise entschieden worden.<br />

Eine Übersicht über die Gremien des <strong>Landkreistag</strong>s<br />

und die Gliederung der Geschäftsstelle<br />

ist im Anhang zu diesem Geschäftsbericht<br />

abgedruckt.<br />

Stuttgart, 31. August <strong>2007</strong><br />

Prof. Eberhard Trumpp<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

10


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

VERWALTUNGSREFORM<br />

Die Umsetzung der Verwaltungsreform, die<br />

am 1. Januar <strong>2005</strong> in Kraft getreten ist, war<br />

und ist eine Schwerpunktaufgabe für die<br />

Landkreise und damit auch für den <strong>Landkreistag</strong>.<br />

Viele Koordinierungs- und Abstimmungsgespräche<br />

wurden von der Geschäftsstelle<br />

mit den Ministerien, den Regierungspräsidien<br />

und den Landratsämtern selbst<br />

geführt, um eine möglichst effektive und effiziente<br />

Integration der früheren Sonderbehörden<br />

des Landes in die Landratsämter zu ermöglichen.<br />

Ferner hat die Geschäftsstelle<br />

auch Vorschläge zur organisatorischen Einbindung<br />

der Sonderbehörden in die Landratsämter<br />

gemacht.<br />

Daneben musste die Geschäftsstelle die Evaluierung<br />

der Verwaltungsreform begleiten.<br />

Hierzu mussten in mündlichen und schriftlichen<br />

Anhörungsverfahren umfangreiche<br />

Stellungnahmen und Bewertungen über die<br />

ersten beiden Jahre der Verwaltungsreform<br />

abgegeben werden. Dieses Evaluierungsverfahren<br />

ist derzeit noch nicht abgeschlossen.<br />

Zu einigen Verwaltungsbereichen gibt es von<br />

Seiten einzelner Fachressorts grundlegende<br />

Änderungsvorstellungen zum Verwaltungsstruktur-Reformgesetz<br />

(VRG), für deren Umsetzung<br />

aus der Sicht der Landkreise keinerlei<br />

Notwendigkeit besteht. Nachfolgend ist dies<br />

im Einzelnen ausgeführt.<br />

11<br />

STRUKTUR DER<br />

FLURNEUORDNUNG UND<br />

VERMESSUNG<br />

Die Eingliederung beider Fachbereiche ist<br />

reibungslos vonstatten gegangen. Der <strong>Landkreistag</strong><br />

hatte lange vor dem Stichtag der Verwaltungsreform<br />

schon in 2003 das Gutachten<br />

„Zielorganisation Landratsamt <strong>2005</strong> –<br />

Handreichung zur Umsetzung der Verwaltungsreform“<br />

bei der Beratungsgesellschaft<br />

Mummert-Consulting, Hamburg, in Auftrag<br />

gegeben, das im März 2004 vorgelegt wurde.<br />

Die Erstellung des Gutachtens erfolgte mit<br />

intensiver Beteiligung der Landkreise. Es<br />

wurde auch ein „Musterorganisationsplan“<br />

erarbeitet, der dem Gutachten beigefügt ist.<br />

Außerdem wurde zur IuK-Migration das Gutachten-Modul<br />

zur tiefer gehenden Betrachtung<br />

der „Migration der IT-Ausstattung der<br />

Unteren Staatlichen Sonderbehörden“ vorgelegt.<br />

Aufgrund der in weiten Teilbereichen artverwandten<br />

Tätigkeit hat sich die vom Gutachter<br />

und vom <strong>Landkreistag</strong> empfohlene Zusammenführung<br />

der Bereiche Vermessung und<br />

Flurneuordnung im Landratsamt <strong>als</strong> besonders<br />

vorteilhaft erwiesen. Bei der Flurneuordnung<br />

wurde in den Landratsämtern eine verbesserte<br />

Zusammenarbeit insbesondere mit<br />

der Landwirtschaft, dem Wasserrecht, dem<br />

Naturschutz und dem Straßenbau erreicht.<br />

Die Zusammenlegung der Vermessungs- und<br />

Flurneuordnungsverwaltung zu einem Amt<br />

ist (Stand Ende 2006) in 12 Landkreisen<br />

(34,3 %) erfolgt. In 17 Landkreisen (48,6 %) wa-


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

ren die beiden Bereiche noch getrennt organisiert,<br />

wobei 1 Landkreis die Zusammenlegung<br />

zu einem Amt im Jahr <strong>2007</strong> durchgeführt<br />

hat. 6 Landkreise (17,1 %) haben auf ein<br />

Grundteam verzichtet. In 3 der „Verzichtslandkreise“<br />

wurden die Bereiche Vermessung<br />

und Flurneuordnung zusammengeführt.<br />

In den Landkreisen ohne Zusammenlegung<br />

werden die Bereiche Vermessung und Flurneuordnung<br />

jeweils <strong>als</strong> eigenständige Ämter<br />

geführt. Im Bereich der Flurneuordnung gibt<br />

es lediglich 2 Ausnahmen. So betreiben z. B.<br />

die Landkreise Calw und Freudenstadt eine<br />

gemeinsame Dienststelle nach § 13 A Landesverwaltungsgesetz<br />

mit Dienstsitz in Freudenstadt.<br />

Die Bereiche Vermessung und Flurneuordnung<br />

sind bis auf 4 Ausnahmen stets im selben<br />

Dezernat angesiedelt. Die Abfrage der<br />

weiteren in den jeweiligen Dezernaten angesiedelten<br />

Ämter ergab erwartungsgemäß<br />

kein einheitliches Bild. Am häufigsten befinden<br />

sich die Bereiche Landwirtschaft, Bauen/<br />

Kreisentwicklung, Forst und Umwelt zusammen<br />

mit der Vermessung/Flurneuordnung<br />

im selben Dezernat.<br />

Im Bereich der Flurneuordnung sind in 29<br />

Landkreisen Grundteams eingerichtet. 6<br />

Landkreise haben auf ein Grundteam verzichtet.<br />

Poolteams sind in 17 Landkreisen ansässig.<br />

Als Besonderheit ist u. a. zu nennen, dass in<br />

mehreren Landkreisen das Personal nicht<br />

entsprechend seiner Zugehörigkeit zum<br />

Grund- oder Poolteam eingeteilt wird, sondern<br />

„gemischte“ Teams die Verfahren be-<br />

treuen. Die räumliche Trennung der Pool- und<br />

Grundteams in einigen Landkreisen wird von<br />

dort bemängelt. Insgesamt zeigte sich, dass<br />

sich die nicht „verwaltungsreformkonforme“<br />

Aufteilung in Grund- und Poolteams sehr<br />

nachteilhaft auf die Aufgabenerledigung<br />

ausgewirkt hat. Der <strong>Landkreistag</strong> hatte dies<br />

schon vor dem Inkrafttreten des VRG vorausgesehen<br />

und entsprechend kritisiert.<br />

Die Bereiche Flurneuordnung, Vermessung<br />

und Landwirtschaft ergänzen sich in den<br />

Landratsämtern in vielfältiger Hinsicht. Sie<br />

stehen in einem engen, sachlich nicht trennbaren<br />

Zusammenhang. Neben der enorm<br />

wichtigen gegenseitigen fachlichen Unterstützung(Kontrollaufgaben/Cross-Compliance),<br />

ist auch der personelle Lastenausgleich<br />

leichter realisierbar, was vor allem die Spitzenbelastungen<br />

in der Landwirtschaftsverwaltung<br />

zur Zeit des Gemeinsamen Antrags<br />

und für EU-Kontrollaufgaben betrifft. Die Zusammenführung<br />

der genannten Bereiche in<br />

den Landratsämtern hat sich auch aus dieser<br />

Sicht außerordentlich bewährt. Der <strong>Landkreistag</strong><br />

hat deshalb auch in der in <strong>2007</strong> angelaufenen<br />

Evaluierung betont, dass diese<br />

Struktur keinesfalls in Frage gestellt werden<br />

darf.<br />

FLURNEUORDNUNGS- UND<br />

VERMESSUNGSVERWALTUNG<br />

Die Flurneuordnungsverwaltung ist ein zentrales<br />

und unverzichtbares Instrument für<br />

Strukturverbesserungen gerade im Ländlichen<br />

Raum. Die Synergieeffekte wurden<br />

durch die enge Zusammenarbeit der beim<br />

Landratsamt gebündelten Behörden (Land-<br />

12


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

wirtschaft, Forst, Vermessung, Umwelt- und<br />

Naturschutz) erreicht. Auch eine bessere Verzahnung<br />

und Koordinierung der Verwaltungsverfahren<br />

wurde möglich; die Abstimmung<br />

zwischen den Fachbereichen konnte<br />

stark verbessert werden. Durch die Bündelung<br />

vor Ort konnten die Fachaufgaben besser<br />

vernetzt werden. Behördenanhörungen<br />

wurden stark vereinfacht.<br />

Besonders hervorzuheben ist, dass eine Last-<br />

Verteilung zwischen Flurneuordnung, Landwirtschaft<br />

und Vermessung (Personalaustausch)<br />

durchgeführt werden kann.<br />

Es sind auch Einsparungen durch die Nutzung<br />

gemeinsamer Ressourcen in der Informations-<br />

und Kommunikationstechnik (Bürokommunikation,<br />

GIS) erzielt worden. Die<br />

gemeinsame Nutzung von Sachmitteln (Vermessungstechnik)<br />

zwischen Flurneuordnung<br />

und Vermessung hat sich ebenfalls <strong>als</strong> vorteilhaft<br />

erwiesen.<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> hat stets kritisiert, dass die –<br />

von den Grundsätzen der Verwaltungsreform<br />

abweichende – Aufteilung des Flurneuordnungsperson<strong>als</strong><br />

(und der Projekt-Zuständigkeiten)<br />

in bei den Landratsämtern angesiedelten,<br />

so genannten „Grundteams“ und<br />

bei den Regierungspräsidien angesiedelten<br />

„Poolteams“ nach einhelliger Auffassung aller<br />

Beteiligten nicht bewährt hat.<br />

Diese Aufteilung ist gegenüber den Bürgern<br />

nicht zu vermitteln (unterschiedliche Zuständigkeit<br />

Poolteams/Grundteams innerhalb<br />

eines Landkreises). Bei Verfahren in der Zuständigkeit<br />

der Poolteams ist die nahtlose<br />

Abstimmung mit anderen Fachbereichen in<br />

13<br />

den Landratsämtern nur schwer bzw. gar<br />

nicht möglich. Die gemeinsame Aufgabenerledigung<br />

ist durch die Team-Trennung wesentlich<br />

aufwändiger geworden. Teilweise<br />

sind die Teams auch räumlich unterschiedlich<br />

untergebracht.<br />

Dadurch wird eine gemeinsame Aufgabenerledigung<br />

verhindert und eine sachorientierte<br />

Flexibilität (Personalverschiebungen) zwischen<br />

den Teams kann nicht stattfinden. Es<br />

kommt zu Doppelgleisigkeiten, mehr Bürokratie<br />

(verwaltungsorganisatorische Abstimmung<br />

zwischen Landratsämtern und Regierungspräsidien,<br />

Kostenabrechung), umständlicheren<br />

Verwaltungsvorgängen und Zuständigkeitsproblemen.<br />

Doppelabordnungen von<br />

Poolteampersonal in verschiedene Landkreise<br />

haben sich in der Praxis nicht bewährt.<br />

Das Poolteampersonal stand auch nicht im<br />

erforderlichen Umfang für Unterstützungsleistungen<br />

in der Landwirtschaftsverwaltung<br />

zur Verfügung.<br />

Die Zusammenführung von Vermessung und<br />

Flurneuordnung auch auf Seiten des Ministeriums<br />

wurde vom <strong>Landkreistag</strong> begrüßt. Es ist<br />

sinnvoll, beide Bereiche auch auf Ebene der<br />

Landratsämter durchgängig organisatorisch<br />

zusammen zu legen.<br />

Die Flurneuordnungsverwaltung muss entsprechend<br />

der bewährten Grundsätze der Verwaltungsreform<br />

weiterentwickelt werden.<br />

Dabei müssen auch die Belange der Vermessung<br />

und der Landwirtschaft berücksichtigt<br />

werden. Das Präsidium des <strong>Landkreistag</strong>s hat<br />

eine Konzeption beschlossen, der unter Betei-


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

ligung der Landratsämter erarbeitet wurde.<br />

Die entsprechenden Grundsätze für diese<br />

Konzeption werden nachfolgend dargestellt.<br />

– Das politische Ziel der Verwaltungsreform<br />

war die fachbereichsübergreifende Bündelung<br />

der Kräfte auf Ebene der Landratsämter<br />

und Regierungspräsidien. Wenn die<br />

Flurneuordnungsverwaltung aus den Landratsämtern<br />

wieder herausgelöst würde,<br />

könnte dieses Ziel nicht mehr erreicht werden.<br />

– Die Aufteilung zwischen Grund- und Poolteams<br />

muss revidiert werden. Das gesamte<br />

Personal ist auf die Landratsämter zu übertragen.<br />

– Die Landratsämter müssen <strong>als</strong> untere Flurneuordnungs-<br />

und Vermessungsbehörden<br />

Träger der Aufgabe bleiben. Zudem darf der<br />

Flurneuordnungsbereich auch nicht in einer<br />

Form ausgestaltet werden, die verhindert,<br />

dass sich bietende Synergien nicht mehr genutzt<br />

werden können.<br />

– Die Landkreise werden für bestimmte Teilbereiche<br />

der Flurneuordnung, insbesondere<br />

bei Verfahren, die kreisübergreifende Zusammenarbeit<br />

erfordern, Kooperationslösungen<br />

auf Basis von § 13 a LVwG einrichten.<br />

– Die Zuständigkeit des Landes für die Festlegung<br />

des Arbeitsprogramms in Abstimmung<br />

mit den Landkreisen bleibt unberührt.<br />

– Der <strong>Landkreistag</strong> und die Landkreise haben<br />

zur Optimierung der Strukturen in der Flurneuordnungsverwaltung<br />

ein innovatives<br />

Kooperationsmodell entwickelt, das die Zusammenführung<br />

des Person<strong>als</strong> auf Landkreisebene<br />

und die kreisübergreifende Zusammenarbeit<br />

der Landratsämter vorsieht.<br />

– Grundlage hierfür ist § 13 a Landesverwaltungsgesetz.<br />

Auf dieser Basis werden gemeinsame<br />

Dienststellen mehrerer Landkreise<br />

eingerichtet, die den Personaleinsatz<br />

und die Aufgabenerledigung über Kreisgrenzen<br />

hinweg steuern.<br />

– Die Landkreise haben sich bereits auf Basis<br />

eines Lösungsvorschlags auf die möglichen<br />

Kooperationspartner geeinigt.<br />

– Das Kooperationsmodell und das Standortkonzept<br />

wurden den betroffenen Ministerien<br />

und Verbänden sowie allen Abgeordneten<br />

des Landtags zur Kenntnis gegeben.<br />

– Das Kooperationsmodell wird der Forderung<br />

nach Leistungsfähigkeit und Effizienz in<br />

vollem Umfang gerecht. Mit der Umsetzung<br />

dieses Konzeptes werden zukunftsfähige<br />

und leistungsstarke Strukturen in der Flurneuordnungsverwaltung<br />

geschaffen.<br />

– Der <strong>Landkreistag</strong> empfiehlt den Landkreisen,<br />

Vermessung und Flurneuordnung (wie<br />

schon heute bei ca. 18 Landratsämtern realisiert)<br />

organisatorisch in einem Amt zusammenzuführen.<br />

Die Bildung der gemeinsamen<br />

Dienststellen bleibt davon unberührt.<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> trägt das Privatisierungsziel<br />

bei der Vermessungsverwaltung mit. Eine<br />

Trendumkehr bei der Privatisierungsquote<br />

kann nicht konstatiert werden.<br />

14


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

Im Juli <strong>2007</strong> hat der <strong>Landkreistag</strong> in enger Abstimmung<br />

mit den Landkreisen auch ein<br />

Standortkonzept zur Konkretisierung des<br />

Kooperationsmodells vorgelegt.<br />

Darin werden die aus heutiger Sicht möglichen<br />

Kooperationspartner und die dazu<br />

denkbaren Standorte für die gemeinsamen<br />

Dienststellen der Landkreise dargestellt. Als<br />

Ergebnis stünden nach diesem Modell ca. 16<br />

gemeinsame Dienststellen der 35 Landratsämter.<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> hat beide Konzepte im Sommer<br />

<strong>2007</strong> den Vorsitzenden der Regierungsfraktionen,<br />

dem Landwirtschaftsminister,<br />

dem Innenminister und dem Staatsministerium<br />

übermittelt. Außerdem wurden die betroffenen<br />

Verbände informiert.<br />

Dabei wurde darauf hingewiesen, dass dieser<br />

Diskussionsvorschlag noch der weiteren intensiven<br />

Abstimmung zur konkreten Ausgestaltung<br />

sowohl zwischen den Landkreisen,<br />

<strong>als</strong> auch mit dem Land bedarf.<br />

Im Rahmen des Evaluierungsprozesses hat<br />

der <strong>Landkreistag</strong> festgestellt, dass gravierende<br />

Synergieeffekte durch die engere Zusammenarbeit<br />

der beim Landratsamt gebündelten<br />

Behörden (Landwirtschaft, Forst,<br />

Vermessung, Naturschutz) erreicht werden<br />

konnten; auch eine bessere Koordinierung<br />

von Verwaltungsverfahren wurde ermöglicht.<br />

Das Personal der Vermessungsverwaltung<br />

konnte effizient zur Unterstützung der Landwirtschaftsverwaltung<br />

eingesetzt werden.<br />

15<br />

Weiterhin konnten die gleichen Effekte durch<br />

die Kooperation mit der Flurneuordnungsverwaltung<br />

und anderer Verwaltungsbereiche<br />

erreicht werden wie oben für die Flurneuordnung<br />

dargestellt. Vom Know-how der<br />

Vermessungsverwaltung insbesondere im<br />

Bereich der grafischen Informationsvereinbarung<br />

konnte bei der effizienten Einführung<br />

und Nutzung übergreifender GIS-Systeme in<br />

den Landratsämtern in erheblichem Maße<br />

profitiert werden.<br />

Weiterhin kritisch betrachtet werden muss<br />

die Problematik der finanziellen Ausgleichsregelungen<br />

im Bereich der Vermessungsverwaltung.<br />

Die Vermessungsgebühren weisen<br />

in den vergangenen Jahren eine stark sinkende<br />

Tendenz auf. Ursachen hierfür sind neben<br />

der zurückgehenden Bautätigkeit auch<br />

der Rückgang der Einnahmen aus der Gebäudeaufnahme.<br />

Da der FAG-Abgeltungsbetrag<br />

für die Eingliederung der Vermessungsämter<br />

ursprünglich um den Durchschnittsbetrag<br />

der Erlöse der Staatlichen Vermessungsämter<br />

in den Jahren 1998 – 2002 vermindert wurde,<br />

hatte der <strong>Landkreistag</strong> das Land schon frühzeitig<br />

darauf hingewiesen, dass dies zu einer<br />

gravierenden Unterdeckung der Kosten im<br />

Vermessungsbereich führen würde. Leider<br />

hat auch die zwischenzeitliche Einbeziehung<br />

der Jahre 2003 bis <strong>2005</strong> nicht zu einem realistischen<br />

Abgeltungsbetrag geführt.<br />

Dieser Abmangel führt in vielen Landkreisen<br />

zu einem Zerrbild bei der Darstellung der erreichten<br />

Effizienzrendite. Eine Deckung des<br />

Abmangels über die Kreisumlage ist aus<br />

rechtlichen und politischen Gründen völlig<br />

ausgeschlossen.


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

Eine nicht defizitäre Abgeltung im Vermessungsbereich<br />

kann nach Ansicht des <strong>Landkreistag</strong>s<br />

dadurch erreicht werden, dass jeweils<br />

dynamisch die Einnahmen der beiden<br />

Vorjahre – relativ zum Jahr der Berechnung –<br />

<strong>als</strong> Bemessungsgrundlage herangezogen<br />

werden. So wäre gewährleistet, dass Schwankungen<br />

in jeder Richtung im Interesse beider<br />

Seiten jeweils Eingang in den entsprechenden<br />

Abgeltungsbetrag finden. Hilfsweise<br />

wäre auch denkbar, dass die Gebühreneinnahmen<br />

künftig beim Land etatisiert werden.<br />

Die Problematik bei den Vermessungsgebühren<br />

wirft auch einen Konflikt mit dem<br />

schon vor der Verwaltungsstrukturreform<br />

beim Land angestrebten Ziel der Erhöhung<br />

des Anteils der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure<br />

in der Vermessungsverwaltung<br />

auf. Nur durch die Herstellung einer fairen<br />

Abgeltungsberechnung entstünde aber<br />

der entsprechende Spielraum für weitergehende<br />

personelle Maßnahmen zur Erreichung<br />

der 80-prozentigen Privatisierungsquote.<br />

Es muss in diesem Zusammenhang<br />

darauf hingewiesen werden, dass zwischen<br />

Land und <strong>Landkreistag</strong> Einvernehmen besteht,<br />

dass die Privatisierung und damit der<br />

Personalabbau nur im Rahmen der allgemeinen<br />

Personalentwicklung erfolgen können.<br />

Trotz der angesprochenen ungünstigen Rahmenbedingungen<br />

konnte im Übrigen im 3-<br />

Jahres-Vergleich der Zeiträume 2002 bis 2004<br />

und 2004 bis 2006 die Privatisierungsquote<br />

von 52,1 auf 53,6 % erhöht werden.<br />

Unter der Prämisse, dass Flurneuordnungs-,<br />

Vermessungs- und Landwirtschaftsverwaltung<br />

vollständig unter Einbeziehung des<br />

Poolteamperson<strong>als</strong> im Landratsamt zusammengeführt<br />

werden und im Rahmen einer<br />

weiter steigenden Privatisierung von Vermessungsdienstleistungen<br />

ergeben sich mittelund<br />

langfristig Potenziale für einen dauerhaften<br />

Ausgleich des Personalbedarfs in der<br />

Landwirtschafts- und Flurneuordnungsverwaltung,<br />

auch durch den langfristigen Einsatz<br />

von Personal aus der Vermessungsverwaltung<br />

in diesen Bereichen.<br />

SCHULAUFSICHTS-<br />

VERWALTUNG<br />

Die Eingliederung der ehem<strong>als</strong> Staatlichen<br />

Schulämter in die Landratsämter entwickelte<br />

sich positiv, bestehende Verzahnungen zum<br />

Sozialbereich wurden verstärkt sicht- und<br />

ausbaubar. Insbesondere in der Zusammenarbeit<br />

mit der Jugend- und Eingliederungshilfe,<br />

dem allgemeinen sozialen Dienst sowie<br />

dem Gesundheitsamt sind verbesserte Abstimmungsmöglichkeiten<br />

und damit Synergien<br />

festzustellen.<br />

Die Möglichkeiten der Mitgestaltung von<br />

Schulentwicklung und Bildungspolitik im<br />

Landkreis sind reibungsloser und vielfältiger<br />

geworden. Das enge Netzwerk von Schulen,<br />

Schulaufsicht, Schulträger und Beratungsstellen<br />

ermöglicht eine bessere Bündelung von Angeboten<br />

im Beratungsbereich, was insbesondere<br />

beim Übergang von Schülern in die<br />

Berufswelt zu besseren Kooperationsmöglichkeiten<br />

führt. Hiervon profitieren in erster Linie<br />

junge Menschen beim Start in das Berufsleben.<br />

Bedenklich gestaltete sich jedoch die Entwicklung<br />

im Bereich der Schulratstellen.<br />

16


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

Folge der Politik des Landes, die Eigenständigkeit<br />

der Schulen zu stärken (z. B. Schulevaluation,<br />

Orientierungsplan, schulreifes Kind etc.)<br />

und diesen damit mehr Verantwortung zu<br />

übertragen, ist auch eine verstärkte Einbindung<br />

des Person<strong>als</strong> der Schulaufsicht.<br />

Aufgabenkritik im Tätigkeitsbereich der<br />

Schulräte ist damit notwendiger denn je.<br />

Dabei zeichnet sich heute schon ab, dass sich<br />

zwei intensive neue Aufgabenfelder auftun:<br />

Die Aufstellung von Schulentwicklungsplänen,<br />

bedingt durch zurückgehende Schülerzahlen,<br />

sowie der Abschluss von Zielvereinbarungen<br />

der Schulaufsicht mit den Schulen.<br />

Im Sinne einer auch auf die Zukunft gerichteten<br />

effizienten Aufgabenerfüllung in der<br />

Schulaufsicht, haben die Landkreise daher bei<br />

Bedarf und unter Berücksichtigung der jeweiligen<br />

Strukturen Kooperationsbereitschaft<br />

zwischen den unteren Schulaufsichtsbehörden<br />

über die Kreisgrenzen hinaus erklärt.<br />

LEBENSMITTELKONTROLLE<br />

Die Übertragung der Aufgabe der Lebensmittelüberwachung<br />

auf die Landratsämter<br />

erwies sich <strong>als</strong> positive und logische Konsequenz<br />

aus der Eingliederung der Veterinärämter<br />

im Jahre 1995.<br />

Da die Zuordnung des Aufgabenbereichs Lebensmittelüberwachung<br />

in der Regel zum<br />

Veterinäramt erfolgte, vereinigt jetzt das gesamte<br />

Sachgebiet des Verbraucherschutzes<br />

Kontrollaufgaben durch Lebensmittelkontrolleure<br />

und tierärztliche Sachverständige<br />

einerseits und Verwaltungsaufgaben mit den<br />

entsprechenden Verwaltungsfachleuten an-<br />

17<br />

dererseits unter dem einheitlichen Dach des<br />

Landratsamts.<br />

Der Ablauf von Kontrollen und Probeentnahmen<br />

konnte optimiert werden. Seit Umsetzung<br />

der Verwaltungsreform wurde – trotz<br />

geringerer Personalausstattung – die Kontrollfrequenz<br />

der zu überwachenden Betriebe<br />

sowie die Anzahl der gezogenen Proben in<br />

der Regel aufrechterhalten, größtenteils sogar<br />

erhöht. Im Vergleich 2004 zu 2006 wurden<br />

in den Landkreisen im Durchschnitt ca. 1 /4<br />

mehr Kontrollen sowie ca. 1 /5 mehr Probenahmen<br />

durchgeführt.<br />

Dennoch kam im Zusammenhang mit den so<br />

genannten „Gammelfleischskandalen“ Ende<br />

<strong>2005</strong> sowie im Verlauf des Jahres 2006 verstärkt<br />

Kritik an der Effizienz der Kontrolltätigkeit<br />

der Landratsämter auf. Dabei hat der<br />

immer wieder kritisierte Wegfall der Strafverfolgungsbefugnis<br />

gegenüber dem ehemaligen<br />

Wirtschaftskontrolldienst (WKD) zu einer<br />

Entlastung der Kontrolleure von fachfremden<br />

Tätigkeiten geführt, weshalb durch die Zusammenführung<br />

von Überwachungstätigkeit<br />

und Verwaltungsvollzug in den Landratsämtern<br />

tatkräftige Einheiten gebildet<br />

werden konnten. So kam es jeweils nach Bekannt<br />

werden von Missständen in enger<br />

Abstimmung mit den Strafverfolgungsbehörden<br />

zur sofortigen Umsetzung der erforderlichen<br />

Maßnahmen (Beschlagnahme<br />

der Ware, Schließung des Betriebes etc.).<br />

Kritisch zu bewerten ist jedoch die Person<strong>als</strong>ituation<br />

in der Lebensmittelkontrolle. Die<br />

222 auf die Landratsämter übergegangenen<br />

Stellen des ehemaligen WKD waren von vorn-


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

herein zu niedrig angesetzt. Zudem steigt im<br />

Bereich der Lebensmittelüberwachung – insbesondere<br />

aufgrund neuer EU- Regelungen –<br />

die Anzahl zu überwachender Vorschriften<br />

stetig an.<br />

Der derzeitige Personalbestand an Lebensmittelkontrolleuren<br />

kann und wird dies auf<br />

Dauer nicht leisten können. Schon heute liegt<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> mit seinen rund 220<br />

Kontrolleuren im Ländervergleich bundesweit<br />

auf dem vorletzten Platz was das Verhältnis<br />

Einwohner pro Lebensmittelkontrolleur<br />

bzw. Anzahl der Betriebe pro Kontrolleur<br />

betrifft. Es bedarf daher einer Korrektur in der<br />

Personalbemessung. Eine entsprechende<br />

Analyse des Ministeriums für Ernährung und<br />

Ländlichen Raum (MLR) ergab einen Personalmehrbedarf<br />

von mindestens 80 Stellen. Der<br />

<strong>Landkreistag</strong> wird sich daher weiter dafür einsetzen,<br />

dass das Land gemäß Art. 180 VRG entsprechende<br />

personelle bzw. finanzielle Mittel<br />

für die erforderliche Ausstattung an Lebensmittelkontrolleuren<br />

zur Verfügung stellt.<br />

LANDWIRTSCHAFTS-<br />

VERWALTUNG<br />

Mit der Eingliederung der Landwirtschaftsämter<br />

sind durch die zentrale Erledigung von<br />

Verwaltungs- und Querschnittsaufgaben,<br />

insbesondere im Bereich der Erarbeitung von<br />

Stellungnahmen mit Berührungspunkten zur<br />

Landwirtschaft, zum Forstbereich, zum Umwelt-<br />

und Naturschutz sowie zum Baurecht<br />

zahlreiche Synergien eingetreten.<br />

Auch sind Verbesserungen im Service für die<br />

Landwirte festzustellen, die durch die zusammenfassende<br />

Zuständigkeit der Landratsäm-<br />

ter für Landwirtschaft, Vermessung und Flurneuordnung<br />

insbesondere bei der Bearbeitung<br />

des „Gemeinsamen Antrags“ nur noch<br />

einen einheitlichen Ansprechpartner haben.<br />

Zeitgleich mit der Verwaltungsreform kam jedoch<br />

auch die Umsetzung der EU-Agrarreform,<br />

die in den unteren Landwirtschaftsbehörden<br />

zu erheblichen Mehrbelastungen<br />

führte. Der eingetretene Arbeitsmehraufwand,<br />

insbesondere die im Hinblick auf die<br />

Fristen der EU rechtzeitige Bearbeitung der<br />

„Gemeinsamen Anträge“, war und ist mit<br />

dem übergegangenen Personal kaum zu bewältigen.<br />

Durch den seit der Verwaltungsreform<br />

möglichen flexibleren Personaleinsatz,<br />

insbesondere aus den Bereichen Vermessung<br />

und Flurneuordnung, waren die Zusatzbelastungen<br />

allenfalls vorübergehend aufzufangen<br />

gewesen. So hat der <strong>Landkreistag</strong> bereits<br />

im April <strong>2005</strong> nach Abfrage bei den Landratsämtern<br />

den notwendigen Personalmehrbedarf<br />

kreisscharf aufgezeigt und eingefordert.<br />

Auch das Ministerium für Ernährung<br />

und Ländlichen Raum (MLR) hat wiederholt<br />

Personalerhebungen durchgeführt, die zuletzt<br />

einen zusätzlichen Bedarf bei den Landratsämtern<br />

für die Jahre <strong>2007</strong> ff. von ca. 150<br />

Arbeitskräften ergaben.<br />

Bis heute wurden jedoch – abgesehen von befristeten<br />

Einstellungen – keine dauerhaften<br />

Personalaufstockungen vorgenommen. Da<br />

das Land nach eigener Aussage die notwendigen<br />

Mittel nicht zur Verfügung hatte, sollten<br />

die Landkreise die erforderlichen Finanzmittel<br />

aus den Kreishaushalten aufbringen. Hier<br />

besteht jedoch eindeutig eine Verpflichtung<br />

des Landes, resultierend aus Art. 180 VRG, wo-<br />

18


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

nach das Land bei Übertragung neuer Aufgaben,<br />

auch aufgrund von Regelungen der Europäischen<br />

Gemeinschaft, einen entsprechenden<br />

finanziellen Ausgleich zu gewähren<br />

hat. Es bleibt abzuwarten, ob es im Rahmen<br />

der anstehenden Entscheidungen zur Evaluierung<br />

der Verwaltungsreform zu langfristigen<br />

Personalaufstockungen seitens des<br />

Landes kommen wird.<br />

FORSTVERWALTUNG<br />

Die Einrichtung eines zentralen Kreisforstamtes<br />

sowie die Neuorganisation der Forstbetriebsleitungen<br />

und der Forstreviere haben<br />

sich bewährt. So ist durch die Schaffung<br />

größerer Betriebseinheiten, insbesondere im<br />

Bereich der Holzvermarktung, aufgrund eines<br />

vergrößerten Angebotsvolumen mit größeren<br />

Verkaufseinheiten, eine Stärkung der Position<br />

der betreuten Waldbesitzer sowie eine<br />

Verbesserung der Belieferung der Holzkunden<br />

eingetreten.<br />

Die gute Arbeit der Landkreise spiegelt sich<br />

unter anderem in der Treue der betreuten<br />

Waldbesitzer, der ausgesprochen positiven<br />

Resonanz der Holzkunden sowie in den guten<br />

wirtschaftlichen Ergebnissen des Staatsforstbetriebs<br />

wieder. Aus dem Jahresabschlussbericht<br />

der Landesforstverwaltung <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> für das Jahr 2006: „Mit einem<br />

erzielten Deckungsbeitrag in der Produktgruppe<br />

(PG) Holzproduktion von rd. 33,1 Mio.<br />

Euro (RP F 13,1 Mio. Euro, RP T 20,0 Mio. Euro)<br />

wurde das vereinbarte monetäre Ziel (9,9 Mio.<br />

Euro) weit überschritten. ... Die holzmarktbedingte<br />

Preissteigerung führte zu einem Mehrertrag<br />

gegenüber der Planung von 15,6 Mio.<br />

19<br />

Euro. Dieser Einflussfaktor ist vom Forstbetrieb<br />

nur begrenzt steuerbar. Demgegenüber sind<br />

der Mehrertrag von 5,6 Mio. Euro aus der Einschlagserhöhung<br />

sowie die Kostenreduktion<br />

von 2.1 Mio. Euro auf die betriebliche Holzmengen-<br />

und Finanzsteuerung auf allen Verwaltungsebenen<br />

zurückzuführen.“<br />

Dennoch kam insbesondere seitens des MLR<br />

Kritik an den bestehenden Strukturen der<br />

Forstverwaltung auf. Durch die zersplitterten<br />

Zuständigkeiten – verteilt auf die Stadt- und<br />

Landkreise – erfolge die Bewirtschaftung des<br />

Staatswaldes nicht effizient genug, bei zentraler<br />

Verwaltung seien insbesondere höhere<br />

Erlöse in der Holzvermarktung erzielbar.<br />

Dagegen ergab das vom <strong>Landkreistag</strong> erarbeitete<br />

Positionspapier „Zukunft Staatsforst“<br />

Optimierungspotenziale in den bestehenden<br />

Strukturen durch Einführung einer kreisbezogenen<br />

Nettobudgetierung auf Basis eines<br />

Landesbetriebs nach § 26 Landeshaushaltsordnung<br />

(LHO) <strong>als</strong> rein finanztechnisches Instrument<br />

ohne Änderung der Organisationsstruktur.<br />

In der verstärkt aufgekommenen Diskussion<br />

haben sich Vertreter der kommunalen Waldbesitzer<br />

sowie der Privatwaldbesitzer <strong>als</strong> Kunden<br />

der Landkreise für eine Beibehaltung des<br />

Einheitsforstamtes auf Ebene der Landkreise<br />

ausgesprochen. Auch der Verband der Sägeund<br />

Holzindustrie plädierte für eine uneingeschränkte<br />

Aufgabenwahrnehmung durch die<br />

Kreisforstämter, da sich diese dezentrale Organisationsform<br />

bewährt habe. Dagegen<br />

sprach sich – neben dem MLR – insbesondere<br />

die Forstkammer <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> aus,


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

die aufgrund bestehender Mängel in den vorhandenen<br />

Strukturen eine Zentralisierung<br />

der Forstverwaltung forderte.<br />

Im Verlauf des Evaluierungsverfahrens wurden<br />

seitens des MLR zwei Gutachten zur Weiterentwicklung<br />

des Staatsforstbetriebes und<br />

der Dienstleistungsaufgaben der Landesforstverwaltung<br />

in Auftrag gegeben. Danach<br />

seien bei Gründung einer Anstalt des öffentlichen<br />

Rechts mit einheitlicher Bewirtschaftung<br />

von Staatswald, Kommunalwald und<br />

Privatwald Einsparpotenziale in Höhe von ca.<br />

27 Mio. Euro jährlich zu erzielen.<br />

Das für den <strong>Landkreistag</strong> von Prof. Dr. Kaiser,<br />

Rektor der Fachhochschule für Forstwirtschaft<br />

in Rottenburg, erstellte Gutachten<br />

sieht dagegen im Bestand des Einheitsforstamtes<br />

auf Kreisebene die optimalen Strukturen<br />

für eine effiziente Bewirtschaftung sowie<br />

nachhaltige Waldwirtschaft aller Waldbesitzarten.<br />

So seien die in den MLR-Gutachten<br />

genannten Optimierungspotenziale bei Einrichtung<br />

eines rein fiskalischen Landesbetriebs<br />

nach § 26 LHO auch in den bestehenden<br />

Organisationsformen zu verwirklichen.<br />

Demgegenüber wäre die Schaffung einer<br />

deutlich erwerbswirtschaftlich orientierten<br />

Landesanstalt mit hohen Investitionen verbunden,<br />

die dieser dauerhaft angelastet werden<br />

müssten. Die vorgesehene Trennung von<br />

Hoheit und Betrieb würde zwangsläufig zu<br />

parallelen Forststrukturen führen und das<br />

„Komplettangebot“ der unteren Forstbehörden<br />

für alle Waldbesitzer zerschlagen.<br />

Nachdem auch der Gemeindetag ein „Gegengutachten“<br />

zu den MLR-Gutachten erstellen<br />

ließ, das inhaltlich die Positionen von Prof. Dr.<br />

Kaiser stützt, hat der gemeinsame Forstausschuss<br />

von Städtetag und Gemeindetag eine<br />

Optimierung der Verwaltungsreform allenfalls<br />

im Rahmen der derzeitigen Strukturen<br />

für sinnvoll erachtet.<br />

Die Entscheidung über die bestehenden gegensätzlichen<br />

Positionen zur Zukunft der<br />

Forstwirtschaft in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> wird<br />

letztlich im Herbst diesen Jahres nach Abschluss<br />

des Evaluierungsverfahrens fallen.<br />

STRASSENBAUVERWALTUNG<br />

Nach zweijähriger Erfahrung kann festgestellt<br />

werden, dass sich die Eingliederung der<br />

staatlichen Straßenbauämter in die Landratsämter<br />

bewährt hat. Entgegen mancher<br />

Unkenrufe konnte die Verkehrssicherheit<br />

auch in zwei extrem harten Wintern in der<br />

neuen Organisationsstruktur ohne Probleme<br />

gewährleistet werden.<br />

Mit dem weiteren Zusammenwachsen der<br />

Verwaltung werden mittlerweile auch Synergieeffekte<br />

deutlich spürbar: kürzere Wege<br />

fördern eine positive Zusammenarbeit mit<br />

anderen Aufgabenbereichen, zum Beispiel<br />

mit dem Naturschutz, der Vermessung oder<br />

der Straßenverkehrsbehörde. Es werden rasche<br />

Entscheidungen aus einer Hand möglich.<br />

Trotz der grundsätzlich positiven Bilanz gibt<br />

es Punkte, die kritisch anzusprechen sind.<br />

F<strong>als</strong>ch und unpraktikabel ist die Zuordnung<br />

der Erhaltung der Bundes- und Landesstra-<br />

20


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

ßen zu den Regierungspräsidien. Bis zur Verwaltungsstrukturreform<br />

lagen Unterhaltung<br />

und Erhaltung der Bundes-, Landes- und<br />

Kreisstraßen in der Zuständigkeit der Straßenbauämter.<br />

Diese Zuordnung war sachgerecht.<br />

Bei der Erhaltung handelt es sich um eine<br />

operative Aufgabe, die vor Ort anzusiedeln<br />

ist. Die Grenzen zwischen Unterhaltung und<br />

Erhaltung sind fließend. Es gibt Abgrenzungsprobleme,<br />

die zu aufwendigen Abstimmungsprozessen<br />

führen, und einen vernünftigen<br />

Mitteleinsatz erschweren. Auch die<br />

Optimierung des Personaleinsatzes spricht<br />

für eine Bündelung der Zuständigkeiten bei<br />

den Landratsämtern. Deshalb fordern die<br />

Landkreise, die Erhaltung der Bundes- und<br />

Landesstraßen den Landratsämtern zuzuordnen.<br />

Eine Ausnahme sollte für vierspurige<br />

Straßen und Ingenieurbauwerke diskutiert<br />

werden.<br />

Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit<br />

der Straßen erfordert die zuverlässige Bereitstellung<br />

der erforderlichen Haushaltsmittel.<br />

Die Landkreise haben bei den über den<br />

kommunalen Finanzausgleich finanzierten<br />

Aufgabenbereichen 20 % der Kosten einzusparen.<br />

Dies ist so im Verwaltungsstruktur-<br />

Reformgesetz enthalten – und dies wird von<br />

den Landkreisen akzeptiert. Die Landkreise<br />

können es aber nicht hinnehmen, dass auch<br />

die Mittel für die Unterhaltung der Landesstraßen<br />

durch einen Ministerratsbeschluss<br />

einer 20 %igen Kürzung unterworfen worden<br />

sind. Dies ist ein Systembruch, der ohne Anhörung<br />

des <strong>Landkreistag</strong>es herbeigeführt<br />

worden ist.<br />

21<br />

Gegenstand der Effizienzrendite sind in allen<br />

anderen Bereichen ausschließlich die Verwaltungskosten,<br />

nicht aber Leistungsausgaben.<br />

Die Ausgaben für die Straßenunterhaltung<br />

sind von äußeren Einflüssen abhängig, die<br />

nicht steuerbar sind. Der Aufwand für die Unterhaltung<br />

der Landesstraßen wurde gegenüber<br />

den Landkreisen nicht pauschal abgegolten.<br />

Die Straßenbaulast ist beim Land<br />

verblieben. Deshalb ist es Sache des Landes,<br />

die zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit<br />

erforderlichen Unterhaltsmittel rechtzeitig<br />

bereit zu stellen. Die Landkreise streben<br />

selbstverständlich im eigenen Interesse an,<br />

die Aufwendungen für die Unterhaltung der<br />

Straßen möglichst gering zu halten. Eine Finanzierung<br />

von Aufwendungen für Landesstraßen<br />

zu Lasten der Kreishaushalte scheidet<br />

aber aus finanziellen und rechtlichen<br />

Gründen aus.<br />

Die Landratsämter haben bei der Straßenbauverwaltung<br />

einen Fahrzeugpark übernommen,<br />

der in erheblichem Umfang Ersatzbeschaffungen<br />

erforderlich macht. Die<br />

hierfür zur Verfügung stehenden Mittel aus<br />

der Abgeltung durch das Land, dem Finanzierungsanteil<br />

des Bundes und dem Beitrag der<br />

Landkreise aus dem Wegfall der Kürzung des<br />

Kreisanteils an der Kraftfahrzeugsteuerverbundmasse<br />

reichen nicht aus, um die entstehenden<br />

Aufwendungen zu finanzieren. Wird<br />

nun darauf verzichtet, Ersatzfahrzeuge selbst<br />

zu beschaffen und stattdessen Fahrzeuge anzumieten,<br />

so gehen diese Mietkosten in den<br />

Gemeinschaftsaufwand ein. Dies führt zu einer<br />

Ungleichbehandlung unter den Landratsämtern.<br />

Deshalb sollte eine Neuregelung<br />

in der Weise erfolgen, dass die in den Finanz-


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

ausgleich überführten Beschaffungsmittel<br />

des Landes in den Landeshaushalt zurückgeführt<br />

werden, auf eine Investitionsfinanzierung<br />

durch den Bund verzichtet wird und<br />

statt dessen generell der Aufwand für den<br />

Einsatz von Fahrzeugen nach betriebswirtschaftlichen<br />

Grundsätzen in den Gemeinschafts-<br />

und Direktaufwand eingerechnet<br />

wird.<br />

HERABZONUNG<br />

DER EINGLIEDERUNGS- UND<br />

WOHNUNGSLOSENHILFE<br />

Mit Inkrafttreten der Verwaltungsstrukturreform<br />

am 1. Januar <strong>2005</strong> ging die Zuständigkeit<br />

für die Eingliederungs- und Wohnungslosenhilfe<br />

von den früheren Landeswohlfahrtsverbänden<br />

auf die Land- und Stadtkreise<br />

über. Diese sind nun umfassend für alle<br />

Sozialhilfeleistungen verantwortlich.<br />

Oberste Priorität bei den Landkreisen hatte<br />

die nahtlose Übernahme der rund 45 000<br />

Eingliederungshilfefälle und die reibungslose<br />

Abwicklung der Leistungen insbesondere an<br />

die Einrichtungen und Dienste der Leistungserbringer<br />

für die Menschen mit Behinderung.<br />

Gleichzeitig wurde das von den Landeswohlfahrtsverbänden<br />

übernommene Personal in<br />

die Sozialverwaltung integriert. Nach Intensivierung<br />

der Kontakte vor Ort wurde die Basis<br />

für die künftige Zusammenarbeit mit den<br />

Einrichtungen der Behindertenhilfe gelegt.<br />

Während zu früheren Zeiten die Eingliederungshilfe<br />

hauptsächlich <strong>als</strong> Kostenfaktor in<br />

den Kreishaushalten wahrgenommen wurde,<br />

entwickelte sich in den Kreisgremien ein<br />

neues Grundverständnis, das nicht nur die<br />

finanzielle Dimension (für das Land <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> rund 1,1 Mrd. Euro Eingliederungshilfeleistungen)<br />

in den Blick nahm, sondern<br />

auch den Inhalt der Arbeit, das große<br />

Engagement der Einrichtungen und Dienste<br />

und die Verantwortung für die Menschen mit<br />

Behinderung aus dem Kreis. Dabei besteht<br />

Übereinstimmung, dass die Menschen, die<br />

künftig wegen ihrer Behinderung eine Hilfeleistung<br />

brauchen, diese auch im eigenen<br />

Kreis finden sollen und nicht mehr gezwungen<br />

sind, entfernt liegende Einrichtungen in<br />

Anspruch zu nehmen. Unabhängig davon<br />

werden allerdings die Menschen, die schon<br />

seit Jahren oder Jahrzehnten in Einrichtungen<br />

beheimatet sind, auch dort bleiben können,<br />

sofern sie nicht von sich aus den Wunsch<br />

nach Rückkehr in ihren Herkunftskreis haben.<br />

Nachdem einzelne Landkreise bereits im Jahr<br />

<strong>2005</strong> in die Sozialplanung für die Behindertenhilfe<br />

eingestiegen sind, wurde diese im<br />

Jahr 2006 ein Thema für alle Landkreise. Zunehmend<br />

ist auch die Inanspruchnahme des<br />

Kommunalverbandes für Jugend und Soziales<br />

in seiner Unterstützungsfunktion für die<br />

Sozialplanung.<br />

Neben der Begleitung des Prozesses der umfassenden<br />

Aufgabenübernahme durch die<br />

örtlichen Sozialhilfeträger und der Bildung<br />

des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales<br />

war es Hauptaufgabe des <strong>Landkreistag</strong>es,<br />

bei vielfältigen Veranstaltungen, Tagungen,<br />

Foren und Arbeitskreisen die neue<br />

Verantwortung der Landkreise zu verdeutlichen,<br />

Missverständnisse auszuräumen, Wünsche<br />

aufzunehmen, Impulse für die Weiter-<br />

22


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

entwicklung zu geben und den Erfahrungsaustausch<br />

zu gewährleisten.<br />

Ziel war es von Anfang an, gemeinsam mit<br />

dem Städtetag, einen einheitlichen Rahmen<br />

zu schaffen, in dem sich die Land- und Stadtkreise<br />

bewegen, ohne ihre Selbstverwaltung<br />

einzubüßen. So wurden auf Landesebene zahlreiche,<br />

von den kommunalen Landesverbänden<br />

initiierte oder vorbereitete Verträge und<br />

Vereinbarungen geschlossen, die von allen<br />

Land- und Stadtkreisen verbindlich mitgetragen<br />

werden. So z. B. die Vereinbarung zum<br />

Herkunftsprinzip, die Rahmenverträge nach<br />

§§ 75 ff. SGB XII zwischen den Leistungserbringern<br />

und Leistungsträgern und die kommunale<br />

Vereinbarung zum Entgeltwesen. Außerdem<br />

wurden die wesentlichen Regelungen zur<br />

Eingliederungshilfe und Wohnungslosenhilfe<br />

in die schon seit Jahrzehnten von <strong>Landkreistag</strong><br />

und Städtetag herausgegebenen Sozialhilferichtlinien<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> eingearbeitet.<br />

Im Jahr 2006 wurde auch ein gemeinsames<br />

Eckpunktepapier der kommunalen Verbände<br />

und der Verbände der Leistungserbringer zur<br />

Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe<br />

erarbeitet, das mit positiver Resonanz in der<br />

Praxis aufgenommen wurde. Mit Leben erfüllt<br />

wurde dieses Eckpunktepapier anlässlich<br />

einer großen Fachtagung, die gemeinsam<br />

von den kommunalen Verbänden und den<br />

Verbänden der Leistungserbringer veranstaltet<br />

wurde und an der ca. 350 Personen aus<br />

Einrichtungen und Land- und Stadtkreisen<br />

teilgenommen haben. Spürbar ist zunehmend<br />

der partnerschaftliche Geist, in dem die<br />

gemeinsame Aufgabenwahrnehmung angegangen<br />

wird.<br />

23<br />

Die Evaluation der Verwaltungsstrukturreform<br />

erfolgte auch in den sozialen Aufgabenfeldern<br />

im Frühjahr und Sommer <strong>2007</strong>. Nach<br />

einer mündlichen Anhörung im März <strong>2007</strong><br />

schloss sich die schriftliche Anhörung aller<br />

Landkreise und Zusammenfassung zu einer<br />

einheitlichen Positionierung durch den <strong>Landkreistag</strong><br />

an.<br />

Auch im sozialen Aufgabenbereich, insbesondere<br />

mit der Herabzonung der Eingliederungshilfe<br />

und der Wohnungslosenhilfe,<br />

wurde das mit der Verwaltungsstrukturreform<br />

verfolgte Ziel einer größeren Vereinheitlichung<br />

der Verwaltung, integrierter Verwaltungsentscheidungen<br />

und Einsparungen<br />

durch Synergieeffekte uneingeschränkt erreicht.<br />

Durch die Aufgabenwahrnehmung<br />

auf der örtlichen Ebene und Einbindung in<br />

die Sozialverwaltung wurden Kooperationen<br />

mit anderen Bereichen bzw. Organisationseinheiten<br />

innerhalb der Landkreisverwaltung,<br />

insbesondere dem Gesundheitswesen,<br />

der Schulverwaltung, der Versorgungsverwaltung<br />

und der Jugendhilfe ermöglicht und<br />

damit Schnittstellen verringert. Die dadurch<br />

erzielte Verkürzung und Vereinfachung von<br />

Behördenwegen hat zu einer höheren Kundenfreundlichkeit<br />

und reduzierten Bearbeitungszeit<br />

geführt. Insbesondere für Menschen<br />

mit Behinderung sind nunmehr<br />

einheitliche Anlaufstellen vorhanden, die Betroffene<br />

und ihre Angehörigen kompetent<br />

beraten und unterstützen.<br />

Durch die Wahrnehmung der Steuerungsfunktion<br />

der Landkreise in der Sozialplanung<br />

und der individuellen Hilfeplanung konnten<br />

passgenaue Hilfen gestaltet und der zuvor


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

ungebremste Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe<br />

abgemildert werden. Die Kreise<br />

verfügen aufgrund ihrer jahrzehntelangen<br />

Erfahrung im Sozialbereich über umfassende<br />

und präzise Kenntnisse vor Ort. Dies kommt<br />

ihrer Verantwortung für die Sozialplanung<br />

und individuellen Hilfeplanung entgegen.<br />

Die schon jetzt begonnenen Veränderungen<br />

in der Hilfestruktur werden sich auch in Zukunft<br />

fortsetzen.<br />

Auch die freie Wohlfahrtspflege erkennt die<br />

gelungene Aufgabenübernahme in der Eingliederungshilfe<br />

durch die Kreise an, fordert<br />

aber in der Wohnungslosenhilfe eine Rückkehr<br />

zur früheren überörtlichen Zuständigkeit.<br />

Nach den bisherigen Signalen der Landesregierung<br />

ist davon auszugehen, dass der Aufgabenzuschnitt<br />

der Kreise in diesem Segment<br />

nicht in Frage gestellt wird.<br />

VERSORGUNGS-<br />

VERWALTUNG<br />

Auch im Bereich der Versorgungsverwaltung<br />

wurden die Ziele der Verwaltungsstrukturreform<br />

in vollem Umfang erreicht. Die Eingliederung<br />

der Versorgungsämter in die<br />

Landratsämter zum 1. Januar <strong>2005</strong> brachte<br />

mehr Bürgernähe und Kundenorientierung<br />

und trug zu einer Verkürzung der Bearbeitungszeiten<br />

insbesondere bei der Feststellung<br />

der Schwerbehinderteneigenschaft bei.<br />

Die örtliche Präsenz wird von den Bürgerinnen<br />

und Bürgern zur Vorsprache und Beratung<br />

genutzt. Für Menschen mit Behinderung<br />

sind nunmehr integrierte Entschei-<br />

dungen möglich, z. B. die Feststellung der<br />

Schwerbehinderteneigenschaft nach dem<br />

SGB IX und die Entscheidungen über Eingliederungshilfeleistungen<br />

nach dem SGB XII.<br />

Die Schnittstellen zwischen der Versorgungsverwaltung,<br />

der Kriegsopferfürsorge, der<br />

Blindenhilfe und der Landesblindenhilfe, der<br />

Sozialhilfe, der Jugendhilfe, des Unterhaltsvorschusses<br />

und des Opferentschädigungsrechtes<br />

haben sich verringert. Dies hat zu<br />

einer Steigerung der Effektivität der Verwaltung<br />

beigetragen.<br />

Die Landratsämter nehmen bisher die Aufgaben<br />

der Versorgungsverwaltung auch für die<br />

Stadtkreise wahr. Im Zuge der Evaluierung der<br />

Verwaltungsstrukturreform hat der Städtetag<br />

die Forderung erhoben, die infolge Öffnung<br />

des Bundesrechts nunmehr mögliche Übertragung<br />

der Aufgaben auch auf die Stadtkreise<br />

vorzunehmen. Land- und Stadtkreise<br />

arbeiten auch in diesem Aufgabenfeld schon<br />

bisher eng und kooperativ zusammen und<br />

auch unter den Landkreisen wurden freiwillige<br />

Kooperationen eingegangen oder gemeinsame<br />

Dienststellen gebildet.<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> versteht sich <strong>als</strong> Bindeglied<br />

zwischen der Versorgungsverwaltung, dem<br />

<strong>als</strong> Abteilung des Regierungspräsidiums eingerichteten<br />

Landesversorgungsamt und dem<br />

Ministerium für Arbeit und Soziales <strong>als</strong> Fachressort.<br />

Die Zusammenarbeit ist insgesamt<br />

vertrauensvoll und konstruktiv.<br />

EFFIZIENZRENDITE<br />

Nach Artikel 12 Nr. 4 b VRG vermindert sich<br />

der Zuweisungsbetrag des Landes zur Abgel-<br />

24


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

tung der Aufwendungen der Landkreise aus<br />

der Eingliederung unterer Sonderbehörden<br />

zum 1. Januar <strong>2005</strong> um 2 % im Jahr <strong>2005</strong> und<br />

um je 3 % in den Jahren 2006 – 2011, so dass<br />

nach sieben Jahren insgesamt eine Reduzierung<br />

der Zuweisungen um 20 % eintritt. Im<br />

Gegenzug steigen die Zuweisungen entsprechend<br />

der Entwicklung der Besoldungen und<br />

Vergütungen im öffentlichen Dienst. Um die<br />

eintretenden Einnahmeverluste auszugleichen,<br />

müssen die Landkreise eine so genannte<br />

„Effizienzrendite“ erwirtschaften.<br />

Der Vergleichsring „Kommunales Rechnungswesen“<br />

der baden-württembergischen Landkreise,<br />

in dem alle baden-württembergischen<br />

Landkreise mitarbeiten, hat einen Leitfaden<br />

zur Ermittlung der erreichten Effizienzrendite<br />

erarbeitet. Dadurch soll sichergestellt werden,<br />

dass die Landkreise einheitlich verfahren.<br />

Damit wird auch eine Grundlage für eine<br />

einheitliche Berichterstattung im Rahmen<br />

der Evaluation der Verwaltungsreform geschaffen.<br />

Der Leitfaden sieht vor, dass die<br />

durch die Verwaltungsreform entstehenden<br />

Zusatzaufwendungen jährlich den Zuweisungen<br />

des Landes und den sonstigen Einnahmen<br />

gegenüber gestellt werden. Wenn<br />

beim Vergleich der Werte eine Null oder ein<br />

positiver Saldo erreicht wird, wurde das Ziel<br />

erreicht.<br />

Die bisher erreichte Effizienzrendite in Höhe<br />

von durchschnittlich rd. 10 % beruht im Wesentlichen<br />

auf Einsparungen bei den Unterbringungskosten<br />

sowie aus ersparten Personalkosten.<br />

Es handelt sich dabei auch um<br />

Einmaleffekte. Die Erwirtschaftung der Effizienzrendite<br />

wird sich in den folgenden Jah-<br />

25<br />

ren in vielen Landkreisen schwierig gestalten,<br />

weil die Altersstruktur der übernommenen<br />

Bediensteten so ist, dass die Effizienzrendite<br />

aus der natürlichen Fluktuation heraus nicht<br />

erwirtschaftet werden kann. Die Landkreise<br />

gehen aber insgesamt davon aus, dass sie<br />

die vorgegebene Effizienzrendite in Höhe<br />

von 20 % im Jahre 2011 erreichen können.<br />

Zwingende Vorgabe ist aber, dass keine<br />

grundsätzlichen Veränderungen an der<br />

Struktur der Verwaltungsreform vorgenommen<br />

werden, weil die Effizienzrendite für<br />

einzelne Verwaltungsbereiche isoliert nicht<br />

erbracht werden kann. Nur bei einer bereichsübergreifenden<br />

Betrachtung über die zum<br />

1. Januar <strong>2005</strong> eingegliederten Verwaltungsbereiche<br />

sind die Landkreise in der Lage, die<br />

Effizienzrendite in der geforderten Höhe zu<br />

erbringen. Von dieser Intention geht auch<br />

das VRG aus.<br />

Belastend für die Effizienzrendite wirkt sich<br />

die überhöhte Anrechnung der Einnahmen<br />

der Vermessungsämter aus.<br />

FINANZIELLE ABGELTUNG<br />

Nach Auffassung des <strong>Landkreistag</strong>s haben<br />

sich die Grundstrukturen der finanziellen Abgeltung<br />

der Aufwendung der Landkreise aus<br />

der Verwaltungsstrukturreform bewährt. Der<br />

<strong>Landkreistag</strong> sieht neben den bei einzelnen<br />

Aufgabenbereichen angesprochenen finanziellen<br />

Fragen aber Korrekturbedarf im Bereich<br />

des § 11 FAG.<br />

Die Landkreise erhalten zur Abgeltung ihrer<br />

Aufwendungen für die Wahrnehmung der<br />

Aufgaben der staatlichen unteren Verwal-


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

tungsbehörde Zuweisungen nach § 11 Abs. 1<br />

FAG für den Aufgabenbestand bis zum 30.<br />

Juni 1995, nach § 11 Abs. 4 FAG für die mit dem<br />

Sonderbehörden-Eingliederungsgesetz eingegliederten<br />

Behörden sowie nach § 11 Abs. 5<br />

FAG für die im Zuge der Verwaltungsstrukturreform<br />

zum 1. Januar <strong>2005</strong> eingegliederten<br />

unteren Sonderbehörden. Die diesen Abgeltungstatbeständen<br />

zugrunde liegenden<br />

Strukturen bestehen in den Landratsämtern<br />

nicht mehr. Die einzelnen Aufgabenbereiche<br />

wurden nach sachlichen Gesichtspunkten organisatorisch<br />

zusammengeführt. Es wäre<br />

deshalb sachgerecht, auch die Zuweisungen<br />

nach § 11 FAG zusammenzufassen.<br />

Die Zuweisungen nach § 11 Abs. 4 FAG und § 11<br />

Abs. 5 FAG sind mit unterschiedlichen Faktoren<br />

dynamisiert. Für die Zuweisungen nach<br />

§ 11 Abs. 1 FAG gibt es keine Dynamisierungsregelung.<br />

Für die zusammengefassten Zuweisungen<br />

nach § 11 FAG muss eine sachgerechte<br />

Dynamisierungsregelung vorgesehen<br />

werden.<br />

Die Zuweisungen nach § 11 FAG werden wie<br />

die allgemeinen Finanzausgleichsleistungen<br />

derzeit quart<strong>als</strong>weise jeweils am 10. des dritten<br />

Quart<strong>als</strong>monats ausgezahlt. Den Landkreisen<br />

entstehen Aufwendungen für Personal<br />

und Sachkosten bereits zu Beginn des<br />

Quart<strong>als</strong>, wie dies auch beim Land der Fall<br />

war. Der <strong>Landkreistag</strong> fordert deshalb, die Fälligkeitstermine<br />

für die Zuweisungen nach § 11<br />

FAG vorzuziehen.<br />

Die angesprochenen Fragen sind auch Gegenstand<br />

der Beratungen in der gemeinsamen<br />

Finanzkommission.<br />

ÜBERNAHME DES<br />

PERSONALS – BESITZ-<br />

STANDSREGELUNG<br />

Das VRG enthält in Art. 8 § 2 Abs. 2 Nr. 3 eine<br />

Besitzstandsregelung für die in den Dienst<br />

der Landkreise getretenen Angestellten.<br />

Diese hat den Übergang der Landesbediensteten<br />

erleichtert. Die Regelung bezieht sich<br />

auf Tarifverträge, die inzwischen sowohl bei<br />

den Landkreisen wie auch beim Land durch<br />

den TVöD bzw. den TVL abgelöst wurden. Sie<br />

ist deshalb nach Auffassung des <strong>Landkreistag</strong>s<br />

gegenstandslos geworden und muss<br />

deshalb gestrichen werden. Es wäre zudem<br />

ein gravierender Eingriff in die den Landkreisen<br />

zustehende Tarifautonomie, wenn sie für<br />

ehemalige Landesbedienstete auch noch<br />

nach Jahren und Jahrzehnten tarifliche Regelungen<br />

nachvollziehen müssten, die das Land<br />

für seine Beschäftigten trifft. Den Landkreisen<br />

würde zudem ein nicht mehr zu rechtfertigender<br />

Verwaltungsaufwand aufgebürdet.<br />

BÜROKRATIEABBAU,<br />

AUFGABENKRITIK<br />

Über Bürokratieabbau wird schon seit langem<br />

geredet und noch mehr Papier beschrieben.<br />

Aber es passiert einfach zu wenig. Diese<br />

Kritik richtet sich nicht in erster Linie gegen<br />

das Land. Denn hier sind die Spielräume mittlerweile<br />

sehr eng. Der größte Teil der Vorschriften<br />

kommt nämlich aus Berlin und aus<br />

Brüssel. Vor allem wird der Einfluss des europäischen<br />

Rechts immer noch gewaltig unterschätzt.<br />

Und gerade in Brüssel ist das Be-<br />

26


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

wusstsein für die Belange des Bürokratieabbaus<br />

am geringsten ausgeprägt.<br />

Ein Beispiel: Oberstes Gebot der Abfallwirtschaftspolitik<br />

ist die Vermeidung von Abfällen.Verwertung<br />

und Beseitigung kommen an<br />

zweiter und dritter Stelle. Das leuchtet ein.<br />

Aber jetzt will Brüssel mehr. Abfallvermeidungsprogramme,<br />

so heißt das Zauberwort.<br />

Das geht natürlich nicht ohne zusätzliche Paragrafen.<br />

Die gewünschten Abfallvermeidungsprogramme<br />

sind innerhalb von drei<br />

Jahren zu erstellen. Und dann muss in einem<br />

Dreijahres-Turnus bewertet und berichtet<br />

werden. Wer nach den konkreten Inhalten<br />

fragt, findet nur eine Auflistung von bekannten<br />

Stichworten: Förderung von Ökodesign,<br />

Informationen über Techniken zur Abfallvermeidung,<br />

Förderung von Umweltmanagementsystemen<br />

und dergleichen mehr. In der<br />

einen oder anderen Form gibt es alles schon,<br />

wird praktiziert. Aber jetzt muss das Ganze<br />

noch bürokratisch eingetütet werden – Planwirtschaft!<br />

Ein Erfolg versprechendes Modell<br />

ist das ganz sicher nicht.<br />

Ein anderes Beispiel darf nicht unerwähnt<br />

bleiben. Mit einer geradezu tollkühnen Aktion<br />

hat das baden-württembergische Umweltministerium<br />

das Bundesumweltministerium<br />

herausgefordert. Schon seit langem<br />

nämlich gehören die Vorschriften über die Deponierung<br />

von Abfällen zum Kompliziertesten,<br />

was das Umweltrecht zu bieten hat. Da<br />

gibt es nicht nur die Technischen Anleitungen<br />

Abfall und Siedlungsabfall. Nein, darüber hinaus<br />

sind noch die Abfallablagerungsverordnung,<br />

die Deponieverordnung und schließlich<br />

die Deponieverwertungsverordnung zu<br />

27<br />

beachten. Insgesamt ein unübersichtliches<br />

Regelwerk, das über die Jahre gewachsen ist<br />

und nicht wenige Widersprüchlichkeiten in<br />

sich birgt. Seit Jahren rufen die Geplagten<br />

nach einer Bereinigung, nach einer Zusammenführung<br />

in einer integrierten Deponieverordnung.<br />

Aber die Rufe verhallten in<br />

Berlin/Bonn ungehört. Und dann der Paukenschlag.<br />

Im Sommer 2006 legt die Umweltministerin<br />

einen Entwurf zur Vereinfachung des<br />

Deponierechts vor, mit gerade mal 27 Paragrafen.<br />

Doch wie reagieren die eigentlich<br />

Zuständigen? In Berlin und Bonn ist man beleidigt<br />

und listet beckmesserisch die angeblichen<br />

oder tatsächlichen Unzulänglichkeiten<br />

des baden-württembergischen Entwurfs auf.<br />

Und dann scheint es doch, dass Bewegung in<br />

die Sache kommt. Schön wär’s ja.<br />

KRANKENHAUSWESEN<br />

POSITIONSPAPIER DES LAND-<br />

KREISTAGS<br />

Ende Januar <strong>2007</strong> hat der <strong>Landkreistag</strong> ein Positionspapier<br />

zur Entwicklung der kommunalen<br />

Krankenhausstrukturen in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

vorgelegt. Das ist erklärlich, denn die<br />

Krankenhäuser befinden sich seit geraumer<br />

Zeit in einer Situation des völligen Umbruchs.<br />

Die Situation im Krankenhauswesen ist seit<br />

Jahren durch steigende Kosten einerseits und<br />

stagnierende Erlöse andererseits gekennzeichnet.<br />

Eine Gesundheitsreform jagt die<br />

andere. Und immer werden den Krankenhäusern<br />

zusätzliche Lasten aufgebürdet.<br />

Die absehbare Entwicklung wird vor allem<br />

durch Folgendes geprägt sein:


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

– Die demografische Entwicklung führt zu einem<br />

höheren Versorgungsbedarf.<br />

– Aufgrund des medizinischen Fortschritts ist<br />

mit besseren, zugleich aber aufwändigeren<br />

Behandlungsmethoden zu rechnen.<br />

– Die Einführung der auf Diagnosen bezogenen<br />

Fallpauschalen (DRGs – diagnosis related<br />

groups –) hat eine geringere Auslastung<br />

zur Folge, weil die Verweildauer erheblich<br />

zurückgeht und stationäre Leistungen zunehmend<br />

ambulant erbracht werden.<br />

Mit einer Beschleunigung des Bettenabbaus<br />

ist daher zu rechnen. Die Schließung von<br />

Fachabteilungen ist unausweichlich und<br />

selbst die Aufgabe ganzer Klinikstandorte ist<br />

kein Tabu mehr. Dabei gehen manche Prognosen<br />

davon aus, dass bis zum Jahr 2020 jede<br />

vierte stationäre Einrichtung geschlossen<br />

wird. Obwohl nicht f<strong>als</strong>ch, ist diese Annahme<br />

doch zu hinterfragen. Denn im Gegensatz zu<br />

anderen Bundesländern haben die kommunalen<br />

Kliniken in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> einen<br />

sehr hohen Stellenwert.<br />

Obwohl bereits einiges in Bewegung gekommen<br />

ist, sind noch etliche Hausaufgaben zu<br />

erledigen. An Kooperationen führt mittelfristig<br />

kein Weg vorbei. Dabei geht es sowohl um<br />

horizontale Kooperationen, d. h. die Zusammenarbeit<br />

mit anderen Krankenhäusern bis<br />

hin zur Fusion, <strong>als</strong> auch um vertikale Kooperationen<br />

innerhalb der Leistungskette, <strong>als</strong>o die<br />

Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten,<br />

aber auch im Reha-Bereich und in der<br />

Pflege.<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> sieht in dem Betrieb von Kliniken<br />

eine öffentliche und zugleich eine un-<br />

ternehmerische Aufgabe. Die Landkreise sind<br />

entschlossen, sich diesen Herausforderungen<br />

zu stellen. Nach Auffassung des <strong>Landkreistag</strong>s<br />

kann die Leistungsfähigkeit von Kliniken<br />

in öffentlicher Trägerschaft im Regelfall am<br />

besten durch kommunale Klinikverbünde gesichert<br />

werden. Kooperationen mit anderen<br />

Trägern sind dadurch nicht ausgeschlossen.<br />

Von zentraler Bedeutung sind Klinikverbünde<br />

auch für das Rettungswesen und die ambulante<br />

Notfallversorgung. Nur sie können die<br />

notwendige Infrastruktur gewährleisten und<br />

dadurch vergleichbare Lebensverhältnisse in<br />

allen Teilen des Landes sicherstellen.<br />

KOOPERATIONEN<br />

AUSSERHALB VON KLINIK-<br />

VERBÜNDEN<br />

Damit kein f<strong>als</strong>cher Eindruck entsteht: Kooperationen<br />

finden auch außerhalb von Klinikverbünden<br />

statt. Eine Umfrage des <strong>Landkreistag</strong>s,<br />

an der 73 % der betroffenen Landkreise<br />

teilgenommen haben, hat Folgendes ergeben:<br />

Landesweit besteht eine Vielzahl an horizontalen<br />

Kooperationen (Zusammenarbeit mit<br />

anderen Akutkrankenhäusern). Weitere sind<br />

derzeit in Planung. Allgemeingültige Aussagen<br />

sind aufgrund der Vielfalt der unterschiedlichen<br />

Kooperationen nur begrenzt<br />

möglich. Die Kooperationsfelder erstrecken<br />

sich auf die gesamte Bandbreite des Krankenhausbetriebs<br />

und reichen vom nahezu gesamten<br />

medizinischen Spektrum über Lohnbuchhaltung,<br />

Controlling, Datenverarbeitung,<br />

Gebäudereinigung bis hin zu Einkaufskooperationen<br />

und zur Zusammenarbeit bei<br />

28


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

29


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

der Ausbildung von Krankenschwestern und<br />

Hebammen sowie dem gemeinsamen Betrieb<br />

von Gesundheits- und Pflegeschulen.<br />

Am häufigsten wurden folgende Kooperationsfelder<br />

genannt:<br />

– Apotheke (sowohl im Bereich Personalgestellung,<br />

<strong>als</strong> auch im Bereich Infrastruktur),<br />

– Pathologie (im Bereich Infrastruktur) und<br />

– Labor (im Bereich Personalgestellung).<br />

Vertikale Kooperationen sind solche innerhalb<br />

der Leistungskette, d. h. sie finden in der<br />

Zusammenarbeit beispielsweise mit niedergelassenen<br />

Ärzten statt. Es hat sich gezeigt,<br />

dass Kooperationen hier gang und gäbe sind:<br />

80 % der beteiligten Kreise kooperieren bereits<br />

jetzt bei Großgeräten. Neben zahlreichen<br />

Einzelnennungen kristallisierten sich<br />

Magnetresonanztomograph (MRT) und Computertomograph<br />

(CT) <strong>als</strong> die Geräte heraus,<br />

die am häufigsten Gegenstand von Kooperationen<br />

sind. Weitere sind beispielsweise<br />

Linksherzkathetermessplatz, Gerät für Knochendichtemessung<br />

und Röntgengerät.<br />

ERWARTUNGEN DER LAND-<br />

KREISE<br />

Die Kommunalpolitik leistet einen großen<br />

Beitrag für eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft.<br />

Dieses Ziel kann jedoch nur verwirklicht<br />

werden, wenn auch die übrigen<br />

Politikebenen ihrer Verantwortung gerecht<br />

werden. Krankenhausdienstleistungen sind<br />

Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem<br />

Interesse. Diesem Umstand ist<br />

bei der Anwendung des europäischen Rechts<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Das beherrschende innenpolitische Thema in<br />

Deutschland war 2006 die jüngste (wievielte?)<br />

Gesundheitsreform. Im Mittelpunkt<br />

der gesetzgeberischen Bemühungen stand<br />

und steht die unter chronischen Finanzierungsproblemen<br />

leidende gesetzliche Krankenversicherung.<br />

Und wieder einmal wurden<br />

die Krankenhäuser mit einem „Sanierungsbeitrag“<br />

zur Ader gelassen. Im Mittelpunkt<br />

dieser Finanzoperation steht ein pauschaler<br />

Rechnungsabzug in Höhe von 0,5 %, d. h. an<br />

jeder Krankenhausrechnung wird zugunsten<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung – die<br />

privaten Krankenkassen profitieren davon bemerkenswerter<br />

Weise nicht – 1 /2 Prozent abgezogen.<br />

Ursprünglich war sogar ein Abzug<br />

von 1 % geplant. Eine Schadensbegrenzung<br />

konnte nur durch ein bisher nicht gekanntes<br />

Engagement auf den verschiedensten Politikebenen<br />

erreicht werden.<br />

Nach der Reform ist vor der Reform. Nirgendwo<br />

hat diese Aussage mehr Berechtigung.<br />

Der Bund ist dringend aufgerufen, weitere<br />

Eingriffe in die Finanzierung der Kliniken<br />

zu unterlassen und endlich für verlässliche<br />

Rahmenbedingungen zu sorgen. Dazu gehört<br />

es auch, Überdehnungen des Kartellrechts,<br />

die der Entwicklung zukunftsfähiger Krankenhausstrukturen<br />

im Weg stehen, zu vermeiden.<br />

Schließlich ist es Aufgabe des Landes, die Entwicklung<br />

durch eine ausreichende Dotierung<br />

der Investitionsförderung zu begleiten. In den<br />

letzten – schlechten – Jahren haben die Krankenhäuser<br />

mit den ihnen auferlegten Sparopfern<br />

laufend zur Sanierung des Landeshaushalts<br />

beigetragen. Nachdem sich die Ein-<br />

30


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

nahmesituation wesentlich verbessert hat,<br />

haben die Krankenhausträger jetzt die Erwartung,<br />

auch an der positiven Entwicklung zu<br />

partizipieren.<br />

Trotz einer insgesamt guten Krankenhausstruktur<br />

ist im Land ein enormes Defizit bei<br />

der Investitionsförderung entstanden. Nach<br />

den insoweit unverdächtigen Angaben des<br />

Ministeriums für Arbeit und Soziales liegt allein<br />

der Antragsstau bei den dringenden Projekten<br />

bei mehr <strong>als</strong> einer Milliarde Euro. Um<br />

diesen Stau abzubauen, hatte die vom Land<br />

einberufene Expertenkommission „Zukunft<br />

der Krankenhausstruktur in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>“<br />

eine dauerhafte Verdoppelung der Investitionsförderung<br />

für notwendig erachtet.<br />

Bis heute allerdings ohne Erfolg. Dabei wird<br />

verkannt, dass Investitionen in die Krankenhäuser<br />

nicht nur Investitionen in die Gesundheit<br />

sind. Gerade die Krankenhäuser im ländlichen<br />

Raum haben eine ganz erhebliche<br />

Bedeutung für die gesamte Infrastruktur.<br />

EINE GANZ BESONDERE<br />

HERAUSFORDERUNG:<br />

„DAS MONTI-PAKET“<br />

Zunächst: Was ist das überhaupt, das „Monti-<br />

Paket“? Nach dem EG-Vertrag gelten für Unternehmen,<br />

die mit Dienstleistungen von<br />

allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut<br />

sind, die Vorschriften des europäischen<br />

Wettbewerbsrechts. Danach unterliegen Beihilfen<br />

einem Genehmigungsvorbehalt, im<br />

Brüsseler Sprachgebrauch: Sie müssen notifiziert<br />

werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang,<br />

dass dem Gemeinschaftsrecht ein<br />

sehr weites Verständnis des Begriffs der Bei-<br />

31<br />

hilfe zugrunde liegt. Demgemäß sind z. B.<br />

auch Ausgleichsleistungen des Krankenhausträgers<br />

an seine Kliniken Beihilfen und bedürfen<br />

daher grundsätzlich der Notifizierung.<br />

Allerdings sieht der EG-Vertrag eine Ausnahme<br />

von der Notifizierungspflicht vor,<br />

wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt<br />

sind. Um die entstandene Rechtsunsicherheit<br />

abzubauen, hat die EU-Kommission im November<br />

<strong>2005</strong> ein Maßnahmenpaket, das sog.<br />

Monti-Paket verabschiedet, das auf der<br />

Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs<br />

in Sachen „Altmark Trans“ beruht. Im<br />

dortigen Fall ging es um öffentliche Zuschüsse<br />

für ein Unternehmen des ÖPNV.<br />

Nach anfänglichen Zweifeln steht heute fest:<br />

Das „Monti-Paket“ ist für die Rechtmäßigkeit<br />

von Ausgleichszahlungen, die der Staat seinen<br />

Unternehmen und Einrichtungen sowie<br />

Dritten für die Erfüllung von Aufgaben der<br />

Daseinsvorsorge leistet, von elementarer Bedeutung.<br />

Der Staat mit all seinen Gliederungen<br />

ist gehalten, seine Beziehungen zu<br />

allen – auch potenziellen – Empfängern von<br />

Ausgleichszahlungen zu überprüfen und, soweit<br />

erforderlich, anzupassen. Im Klartext<br />

heißt das:<br />

– Das „Monti-Paket“ gilt für alle staatlichen<br />

Ebenen, egal ob Bund oder Länder, Landkreise<br />

oder Gemeinden.<br />

– Betroffen ist grundsätzlich das gesamte<br />

Aufgabenspektrum. Die Ausgleichszahlungen<br />

für Krankenhäuser sind nur ein Beispiel<br />

dafür.<br />

Und obwohl es daran keinen vernünftigen<br />

Zweifel geben kann und es auch nicht an den


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

notwendigen Informationen fehlt, agieren<br />

die Verantwortlichen häufig sehr defensiv.<br />

Nicht selten gewinnt man sogar den Eindruck,<br />

dass dieses zugegebenermaßen sperrige<br />

Thema einfach beiseite geschoben wird.<br />

Als wenn sich dadurch etwas zum Besseren<br />

bewegen ließe. Auch wird der Anwendungsbereich<br />

des „Monti-Pakets“, wie überhaupt<br />

des EU-Beihilfenrechts, der ja weit über den<br />

Krankenhausbereich hinausrecht, völlig verkannt.<br />

Eine merkwürdige Situation.<br />

Mindestens von den Ministerien und von den<br />

kommunalen Verbänden auf Bundes- und<br />

auf Landesebene hätte man erwarten dürfen,<br />

dass daraus endlich die Konsequenzen gezogen<br />

werden. Es war klar, dass die Betroffenen<br />

nicht eine weitere theoretische Abhandlung,<br />

sondern eine konkrete Handlungsanleitung<br />

benötigen. Aber noch im Herbst 2006 stand<br />

die Geschäftsstelle des <strong>Landkreistag</strong>s mit dieser<br />

Auffassung allein auf weiter Flur. So manches<br />

Ministerium hat sich bisher auf den Hinweis<br />

beschränkt, dass etwas geschehen<br />

müsse. Was genau, das blieb offen. Nachdem<br />

nirgendwo auch nur die geringste Bereitschaft<br />

erkennbar war, sich an der Erarbeitung<br />

einer Handlungsanleitung zu beteiligen, hat<br />

sich die Geschäftsstelle, unterstützt vom Ministerium<br />

für Arbeit und Soziales und vom Innenministerium,<br />

ans Werk gemacht und ein<br />

Muster des erforderlichen Betrauungsaktes<br />

samt Erläuterungen erarbeitet. Damit können<br />

die Landkreise den europäischen Vorgaben<br />

Rechnung tragen.<br />

GRUNDSICHERUNG FÜR<br />

ARBEITSSUCHENDE<br />

Das zum 1. Januar <strong>2005</strong> in Kraft getretene<br />

Sozialgesetzbuch II, mit dem das Nebeneinander<br />

zweier steuerfinanzierter Fürsorgesysteme,<br />

der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe,<br />

aufgehoben wurde, stellte die beteiligten<br />

Träger der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“<br />

vor außerordentliche Herausforderungen.<br />

Das <strong>als</strong> „Hartz IV“ bekannt gewordene Reformwerk<br />

ist die größte Sozialreform in der<br />

Geschichte der Bundesrepublik Deutschland<br />

und zugleich eine beispiellose Verwaltungsreform,<br />

die selbst von erfahrenen Fachleuten<br />

kaum noch in allen Einzelheiten überblickt<br />

werden kann. Ohne Beispiel sind auch die<br />

Anforderungen an die Zusammenarbeit der<br />

beteiligten Träger die einerseits aus dem<br />

Selbstverständnis einer ausgeprägten bundesstaatlichen<br />

Zentralverwaltung und andererseits<br />

aus der bürgerschaftlichen Selbstverwaltung<br />

heraus einen gemeinsamen Weg<br />

finden müssen, der deutlich die Systemgrenzen<br />

vor Augen führt.<br />

Zusätzlich bestehen alljährliche Haushaltsrisiken<br />

für die Kommunen aus einer ungesicherten<br />

und unkalkulierbaren Finanzierung,<br />

der sog. Bundesbeteiligung der „Grundsicherung<br />

für Arbeitsuchende“.<br />

Sehr früh zeichnete sich ab, dass der vom<br />

Bund zugesagten kommunalen Entlastung<br />

von 2,5 Mrd. Euro erhebliches Diskussionsund<br />

Streitpotential innewohnt. Dabei zeigte<br />

sich, dass die dem Kompromiss im Vermitt-<br />

32


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

lungsausschuss zu Grunde liegenden Zahlen<br />

in Teilen mit der Realität nicht im vollständigen<br />

Umfang kompatibel sind. Deshalb wurde<br />

von kommunaler Seite sehr schnell Übereinkunft<br />

darüber erzielt, dass nur die von den<br />

Kommunen nachgewiesene „echte“ Ausgabenbelastung<br />

zur Grundlage einer Revision<br />

der Beteiligung des Bundes gemacht werden<br />

kann.<br />

Mit der für alle Beteiligten sehr aufwendigen<br />

Kommunaldatenerhebung konnte gegenüber<br />

dem Bund bewiesen werden, dass die tatsächliche<br />

Belastung der kommunalen Seite bei<br />

weitem höher ist, <strong>als</strong> der Bund mit seinen<br />

„Zahlenwerken“ einräumen wollte. Letztendlich<br />

ist es durch eine konzertierte Aktion aller<br />

kommunalen Handlungsbeteiligten in beispielhafter<br />

Kooperation mit der Landesebene<br />

gelungen, für <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> für das<br />

Jahr 2006 29,1 % und für <strong>2007</strong> 35,2 % Bundesbeteiligung<br />

an den Kosten der Unterkunft zu<br />

erzielen. Trotz dieses großen Verhandlungserfolges<br />

konnte aufgrund der unterschiedlichen<br />

„Startvoraussetzungen“ und Entwicklungen<br />

in den einzelnen Landkreisen nicht sichergestellt<br />

werden, dass in allen Landkreisen die<br />

vom Bund zugesagte Entlastung eintritt.<br />

Bereits jetzt ist absehbar, dass mit der gesetzlich<br />

fixierten Formel der Fortschreibung der<br />

Bundesbeteiligung auf der Grundlage der<br />

Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften<br />

wiederum nicht der kommunalen Ausgabenbelastung<br />

Rechnung getragen wird. Deshalb<br />

wird auch <strong>2007</strong> die Aufstellung der Haushalte<br />

der Landkreise mit einem erheblichen<br />

Risiko bezüglich der letztendlichen Bundesbeteiligung<br />

behaftet sein.<br />

33<br />

Die organisatorische Umsetzung der Grundsicherung<br />

für Arbeitssuchende hat in <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> die größtmögliche Vielfalt mit<br />

drei unterschiedlichen Organisationsmodellen<br />

erbracht. Neben den vom Gesetzgeber <strong>als</strong><br />

Miteinander im Wettbewerb stehende Modellen<br />

der Option und der Arbeitsgemeinschaft<br />

sind in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> bundesweit<br />

die Hälfte alle sog. getrennten Aufgabenwahrnehmungen.<br />

Die Strukturen und Prozesse in den drei Modellen<br />

haben von der Geschäftsstelle einen<br />

teilweise äußerst unterschiedlichen Unterstützungsbedarf<br />

nachgefragt.<br />

Dabei hat die gute Kooperation mit dem <strong>als</strong><br />

Rechtsaufsicht agierenden Ministerium für<br />

Arbeit und Soziales <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

häufig pragmatische Problemlösungen erbracht.<br />

Die unterschiedlichen Interessenlagen<br />

hinsichtlich Struktur und Finanzierung<br />

haben jedoch eine Anzahl von Fragestellungen<br />

wie vertikale/horizontale Einkommensberechnung,<br />

kommunaler Finanzierungsanteil<br />

etc. trotz intensiver Auseinandersetzungen<br />

vorläufig unbeantwortet gelassen.<br />

Im Unterschied zu anderen Bundesländern<br />

haben jedoch <strong>Landkreistag</strong> und Städtetag <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

nahezu in allen Bereichen<br />

gleiche Positionierungen vorgenommen und<br />

sich gegenüber dem Bund gemeinsam mit<br />

dem Land überwiegend einer pragmatischen<br />

Vorgehensweise bemüßigt.<br />

Neben den Fragestellungen aus den unterschiedlichen<br />

Organisationsmodellen hat das<br />

vollständig neue Recht der Grundsicherung


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

für Arbeitssuchende erhebliche Ressourcen<br />

auf allen Ebenen in Anspruch genommen.<br />

Obwohl ursprünglich von einer Analogie zum<br />

„alten Bundessozialhilfegesetz (BSHG) –<br />

Recht“ ausgegangen wurde, zeigte sich nicht<br />

zuletzt auch durch die veränderte Zuständigkeit<br />

in der Gerichtsbarkeit, dass ein neues<br />

Rechtgebiet „eröffnet“ wurde.<br />

Dies bedeutete im erheblichen Maße<br />

Klärungs- und Diskussionsbedarf mit allen<br />

beteiligten Ebenen in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>.<br />

Aus der Tradition der Anwendung des ehemaligen<br />

Bundessozialhilfegesetzes heraus, sprachen<br />

sich alle Stadt- und Landkreise dafür<br />

aus, neben den weiter bestehenden Sozialhilferichtlinien<br />

neue SGB II Richtlinien zu erarbeiten.<br />

Die sehr umfangreichen Arbeiten konnten<br />

zwischenzeitlich eine „Grundqualität“ für die<br />

Verwaltungspraxis zur Verfügung stellen. Allerdings<br />

wird deutlich, dass durch die häufigen<br />

Rechtsänderungen sowie die mit großer<br />

Schnelligkeit produzierte Rechtssprechung<br />

mit den vorhandenen Ressourcen kaum aktuell<br />

Schrittzuhalten ist.<br />

Mit Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende<br />

hat der <strong>Landkreistag</strong> (gemeinsam<br />

mit dem Städtetag <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>)<br />

seine Bemühungen um eine intensive<br />

Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> der Bundesagentur für<br />

Arbeit verstärkt. Die zentralistische Ausrichtung<br />

der Bundesagentur für Arbeit sowie ihre<br />

strukturellen Veränderungen haben jedoch<br />

deutlich gemacht, dass der Spielraum sich in<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> nur sehr begrenzt darstellt.<br />

So wurde ein gemeinsam erarbeitetes<br />

Eckpunktepapier <strong>als</strong> Arbeitsgrundlage letztendlich<br />

von der BA nicht akzeptiert.<br />

Trotz dieser Erfahrungen ist offenkundig,<br />

dass für das Gelingen der Arbeitsmarktreform<br />

eine gestaltungsfähige Regionaldirektion<br />

für <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> wichtig ist.<br />

Der vom <strong>Landkreistag</strong> mit der Regionaldirektion<br />

erarbeitete bundesweite Kennzahlenvergleich<br />

zwischen Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften<br />

nach § 44 b SGB II mag<br />

vorläufig <strong>als</strong> Hoffnungsschimmer gelten.<br />

BÜRGERSCHAFTLICHES<br />

ENGAGEMENT<br />

Mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe<br />

und Sozialhilfe und der Verwaltungsstrukturreform<br />

in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>, haben<br />

sich für die Landkreisverwaltungen<br />

weitere Chancen für die Unterstützung von<br />

Bürgerschaftlichen Engagements (BE) eröffnet.<br />

Weiterhin umfasst die Altenhilfe einen herausragenden<br />

Schwerpunkt beim Bürgerschaftlichen<br />

Engagement und wird sich von<br />

ihrer Bedeutung durch den demografischen<br />

Wandel in der Gesellschaft noch steigern.<br />

Die von Landkreisnetzwerk initiierte Fachtagung<br />

„Reichenauer Tage“ hat sich zwischenzeitlich<br />

etabliert. Mit unterschiedlichen Themenstellungen<br />

und hochkarätigen Gästen<br />

werden in häufig auch kontroversen Diskus-<br />

34


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

sionen wichtige Impulse an die Tagesteilnehmer<br />

und in die Landkreise ausgesandt.<br />

Die Herausforderung für das Bürgerschaftliche<br />

Engagement/Ehrenamt in den kommenden<br />

Jahren wird sein, die Fachlichkeit der<br />

Hauptamtlichen mit den vorhandenen Engagementpotentialen<br />

vor Ort in den Kreisgemeinden<br />

zu verknüpfen und insbesondere in<br />

den neuen Handlungsfeldern der Landkreise<br />

zu verfestigen. Voraussetzung hierfür ist die<br />

Fortführung der bewährten Zusammenarbeit<br />

der kommunalen Landesverbände mit<br />

dem Land <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>.<br />

Die Arbeit des Landkreisnetzwerkes hat sich<br />

deshalb im Berichtszeitraum sehr stark an einer<br />

Unterstützung in den „neuen“ Aufgabenfeldern<br />

orientiert. Die themenspezifischen<br />

Fortbildungen durch das Landkreisnetzwerk<br />

sowie die von Land finanzierte<br />

qualifizierte Fachberatung der Landkreise<br />

trägt Früchte.<br />

Viele Fachbereiche sind zwischenzeitlich aus<br />

„eigenem Antrieb“ mit dem Einbezug von<br />

Bürgerschaftlichem Engagement befasst und<br />

brauchen keinen Anstoß von außen oder im<br />

Wege eines Dienstauftrages.<br />

KOSTENERSTATTUNG<br />

FÜR DIE AUFNAHME<br />

UND VERSORGUNG VON<br />

FLÜCHTLINGEN<br />

Mit dem zum 1. April 2004 in Kraft getretenen<br />

neuen Flüchtlingsaufnahmegesetz ist in der<br />

Kostenerstattung des Landes an die Stadt-<br />

35<br />

und Landkreise durch die Pauschalierung<br />

eine nahezu vollständige Veränderung eingetreten.<br />

Aufgrund der Befürchtungen von<br />

<strong>Landkreistag</strong> und Städtetag hinsichtlich der<br />

Auskömmlichkeit der Pauschalen hatte der<br />

Landtag seinerzeit eine Revision nach zwei<br />

Jahren beschlossen.<br />

In der Umsetzung der Revision zeigte sich<br />

nach aufwendigen und langwierigen Erhebungen<br />

und Diskussionen, dass der politisch<br />

zu Recht geforderte kurze Zeitraum bis zu einer<br />

Revision fachlich kaum umzusetzen ist.<br />

Dies lag insbesondere an der Komplexität des<br />

den Pauschalen zu Grunde liegenden Berechnungsmodells.<br />

So musste letztendlich im Einvernehmen<br />

unter den Beteiligten festgestellt<br />

werden, dass nur mit einer Verlängerung des<br />

Erhebungszeitraumes eine valide Datenbasis<br />

für die Revision gefunden werden kann.<br />

Deutlich wurde aber bereits jetzt, dass die<br />

Pauschalierung der Ausgabenerstattung für<br />

die kommunale Seite erhebliche Schwächen<br />

hat. Die einseitige Verlagerung des Risikos bei<br />

den Unterkünften auf die Kreise, die Kopplung<br />

der Zahlung der Pauschalen an die Zugänge<br />

sowie die nur schwer „erhebbare“ Verfahrensdauer<br />

bedeuten für die kommunale<br />

Seite ein schwer kalkulierbares finanzielles<br />

Risiko.<br />

Dies wird zusätzlich durch die rückläufigen<br />

Flüchtlingszahlen verstärkt. So reduzierte<br />

sich die Anzahl der Flüchtlinge von April 2004<br />

bis Juli <strong>2007</strong> von 14 907 Personen auf 5791.<br />

Noch gravierender stellt sich die Veränderung<br />

bei den Spätaussiedlern dar:


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

Während sich im April 2004 9135 Personen in<br />

den vorläufigen Unterbringungen aufhielten<br />

sind dies im Juli <strong>2007</strong> lediglich noch 1195.<br />

Dies entspricht bei den Flüchtlingen einem<br />

Rückgang um 61 % und bei den Spätaussiedlern<br />

von 87 %.<br />

VERLAGERUNG DER<br />

ZUSTÄNDIGKEIT IM<br />

AUSLÄNDERRECHT<br />

Bereits bei der Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes<br />

(FlüAG) hat die Verlagerung<br />

der Zuständigkeit im Ausländerrecht<br />

von den Großen Kreisstädten auf die Landratsämter<br />

eine Rolle gespielt. Während seinerzeit<br />

der <strong>Landkreistag</strong> diese Veränderung<br />

ausdrücklich befürwortete, sah der Städtetag<br />

die unbedingte Notwendigkeit der Beibehaltung<br />

der Zuständigkeit für die Großen Kreisstädte.<br />

Im Gesamtzusammenhang der Verwaltungsstrukturreform<br />

wurde dann das<br />

Thema nicht weiter verfolgt.<br />

Nunmehr kommt mit der Denkschrift des<br />

Landesrechnungshofes, mit Überlegungen,<br />

die Zuständigkeit für Ausweisungen von den<br />

kommunalen Ausländerbehörden auf die Regierungspräsidien<br />

zu verlagern, nochm<strong>als</strong> Bewegung<br />

in die „Zuständigkeitsdebatte“.<br />

Es bleibt abzuwarten, inwieweit tradierte<br />

Strukturen beibehalten werden sollen oder<br />

ob Fachlichkeit, Effektivität und Effizienz der<br />

Aufgabenerfüllung in den Vordergrund<br />

gerückt werden.<br />

LANDESPFLEGEGESETZ<br />

Die jahrelange Diskussion über die Beibehaltung<br />

der Pflegeheimförderung endete nunmehr<br />

mit der Beschlussfassung des Landtages<br />

mit einer Beendigung nach 2010.<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> hatte dabei seine<br />

grundsätzliche Position für eine Abschaffung<br />

einerseits einzubringen und andererseits dafür<br />

Sorge zutragen, dass die Landkreise, die<br />

noch keine ausreichende Versorgungsstruktur<br />

haben, bis zum Ende der Förderung noch<br />

die Chance hierzu erhalten. Dies scheint mit<br />

der nun erfolgten Beschlussfassung des<br />

Landtages erreicht worden zu sein.<br />

Aufgrund der demografischen Entwicklung<br />

und den sich abzeichnenden Korrekturen der<br />

Reform der Pflegeversicherung bleibt abzuwarten,<br />

inwieweit die vielfach beschworenen<br />

Kräfte des Marktes für eine ausreichende Versorgung<br />

sowohl in qualitativer und quantitativer<br />

Hinsicht Sorge tragen. Die politische Verantwortung<br />

der Kreise gemeinsam mit dem<br />

Land wird bleiben und es notwendig machen,<br />

in die Weiterentwicklung der Hilfestrukturen<br />

vor Ort kommunales Know-how und Gestaltungswillen<br />

zum Wohle der Bürger einzubringen.<br />

Letzteres gilt insbesondere auch im Hinblick<br />

auf die Entwicklung der steigenden Ausgaben<br />

bei der Grundsicherung im Alter und bei<br />

Erwerbsminderung.<br />

36


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

GRUNDSICHERUNG<br />

IM ALTER UND BEI<br />

ERWERBSMINDERUNG<br />

Mit dem zum 1. Januar 2003 in Kraft getretenen<br />

Grundsicherungsgesetz, das mit der<br />

BSHG Reform zum 1. Januar <strong>2005</strong> in das neue<br />

SGB XII „überführt“ wurde, sollte für die Betroffenen<br />

ein Leistungsgesetz <strong>als</strong> alternative<br />

zur Sozialhilfe geschaffen werden.<br />

Aufgrund der inhaltlichen Ausgestaltung des<br />

Gesetzes war von der kommunalen Seite bereits<br />

zu Beginn die Befürchtung geäußert<br />

worden, dass die vom Bund vorgesehene Erstattung<br />

– auch im Hinblick auf die demografische<br />

Entwicklung – wohl kaum dauerhaft<br />

auskömmlich sein werde.<br />

Deshalb wurde – wie bei so vielen neuen Gesetzen<br />

in jüngster Zeit – eine Revisionsklausel<br />

aufgenommen.<br />

Die mühselig von der Praxis erhobenen und<br />

zusammengestellten Grundlagen für eine<br />

Revision sind seit <strong>2005</strong> in der Diskussion.<br />

Letztendlich muss festgestellt werden, dass<br />

die Bezifferung der Kosten, die Grundlage für<br />

die Revision sein sollen, aber aufgrund der gesetzlichen<br />

Regelung den Kommunen unmöglich<br />

ist.<br />

Die Entwicklung der Kosten in der Grundsicherung<br />

im Alter und für Erwerbsgeminderte<br />

– insgesamt haben sich die Nettoausgaben<br />

seit der Einführung im Jahr 2003<br />

mehr <strong>als</strong> verdoppelt – machen aber aus kommunaler<br />

Sicht unbedingt eine Revision und<br />

37<br />

Anpassung der Bundeserstattung notwendig.<br />

Der Bund hat mit dem <strong>2007</strong> vorgelegten Referentenentwurf<br />

jedoch keine Orientierung<br />

an der bisherigen Erstattung von 409 Mio.<br />

Euro (ca. 20 % der Ausgaben) vorgenommen,<br />

sondern eine Absenkung auf ca. 7 % der Ausgaben<br />

vorgeschlagen.<br />

Dieses Vorgehen des Bundes – vergleichbar<br />

bei der Revision nach dem SGB II macht es<br />

notwendig, dass die kommunale Seite alle die<br />

politischen Möglichkeiten ausschöpft, um im<br />

Gesetzgebungsverfahren deutlich zu machen,<br />

dass derjenige, der bestellt (Bund) letztendlich<br />

auch bezahlen muss.<br />

Ob hierzu das von 14 Kreisen angestrengte<br />

Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht<br />

zu gerade dieser Thematik in absehbarer<br />

Zeit hilfreich sein wird, kann momentan noch<br />

nicht beurteilt werden.<br />

PSYCHIATRIE UND<br />

SUCHT<br />

Die Verantwortlichkeiten der Landkreise haben<br />

sich auch in den Aufgabenfeldern Psychiatrie<br />

und Sucht seit der Verwaltungsstrukturreform<br />

erweitert. So sind sie seit 1. Januar<br />

<strong>2005</strong> umfassend zuständig für die Eingliederungshilfe<br />

für seelisch behinderte Menschen<br />

einschließlich psychisch Kranken und Suchtkranken.<br />

In der Psychiatrie ist der Gemeindepsychiatrische<br />

Verbund schon seit vielen Jahren Gegen-


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

stand der Sozialpolitik auf Landes- und Kommunalebene.<br />

Der Gemeindepsychiatrische<br />

Verbund versteht sich <strong>als</strong> kreisweites Netzwerk<br />

von Einrichtungen und Diensten, die unter<br />

der Federführung der Kreise eng kooperieren<br />

und gemeinsam eine vertragliche<br />

Versorgungsverpflichtung für die Betroffenen<br />

übernehmen. Ziel ist die Bereitstellung<br />

individueller und gemeindenaher Hilfen für<br />

psychisch Kranke und ihre Angehörigen. Auch<br />

im Berichtszeitraum stand die Realisierung<br />

einer passgenauen Verbundstruktur für jeden<br />

Kreis im Mittelpunkt der Aktivitäten des<br />

<strong>Landkreistag</strong>s. Ein Augenmerk wurde z. B. auf<br />

die berufliche Eingliederung der Menschen<br />

mit psychischer Erkrankung gelegt. Auch ihnen<br />

soll der Arbeitsmarkt offen stehen und<br />

ein eventueller Nachteilsausgleich erfolgen.<br />

Ähnlich wie in der Gemeindepsychiatrie<br />

wurde nun auch in der Suchthilfe der Kooperationsgedanke<br />

verstärkt. So sollen auf<br />

Kreisebene Suchthilfenetzwerke eingerichtet<br />

werden, in denen alle Akteure ihre Zusammenarbeit<br />

verbindlich regeln. Auf diese<br />

Weise soll gewährleistet werden, dass notwendige<br />

Angebote vorhanden sind, aber<br />

auch die Hilfen im Einzelfall passgenau und<br />

effizient erbracht werden. Aufgabe der Landkreise<br />

ist es, eine Plattform zu bieten, auf der<br />

die Kooperation verbindlich geregelt wird.<br />

Ihre eigene Verantwortung leitet sich zunächst<br />

aus der kommunalen Daseinsvorsorge<br />

ab, aber auch aus der Trägerschaft insbesondere<br />

für die Gesundheitsförderung,<br />

Suchtprävention, Jugendhilfe und Sozialhilfe.<br />

JUGENDHILFE<br />

Nach intensiven Verhandlungen konnte zum<br />

1. Januar <strong>2007</strong> ein neuer Rahmenvertrag für<br />

die Jugendhilfe abgeschlossen werden, der<br />

die Grundlage bildet für das Entgeltsystem<br />

der Jugendhilfeeinrichtungen. Die Umsetzungsphase<br />

wird von der Kommission Kinderund<br />

Jugendhilfe, in der auch der <strong>Landkreistag</strong><br />

vertreten ist, begleitet. Grundsätzliche Fragestellungen<br />

der Praxis sollen in dieser Kommission<br />

gelöst werden.<br />

Zum 1. Oktober <strong>2005</strong> wurde der Schutzauftrag<br />

des Jugendamtes im SGB VIII verstärkt.<br />

Im Berichtszeitraum wurde gemeinsam mit<br />

dem Landesjugendamt die praxisgerechte<br />

Umsetzung vorbereitet und mit den Verantwortlichen<br />

auf Landesebene abgestimmt.<br />

Den Jugendämtern gingen nunmehr gemeinsame<br />

Empfehlungen und Arbeitsmaterialien<br />

zu, die sie in die Praxis umsetzen können.<br />

Die vom <strong>Landkreistag</strong> seit Jahren<br />

geforderte Prüfung der Leistungsstandards<br />

im SGB VIII ist bisher nicht erfolgt. Der Deutsche<br />

<strong>Landkreistag</strong> hat aber die Forderungen<br />

des <strong>Landkreistag</strong>s <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> übernommen,<br />

vorrangige Leistungsverpflichtungen<br />

zu stärken, damit sich die Jugendhilfe<br />

wieder auf ihr ursprüngliches Feld konzentrieren<br />

kann. Dies betrifft insbesondere den<br />

Ausschluss von Jugendhilfeleistungen für<br />

den Schulbesuch und die Ausbildung, eine<br />

stärkere Kostenverpflichtung der Krankenkassen<br />

für Therapien und eine Bedarfsprüfung<br />

<strong>als</strong> Voraussetzung für eine Förderung<br />

bzw. den Abschluss einer Entgeltvereinbarung<br />

nach dem SGB VIII.<br />

38


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

KINDERTAGES-<br />

BETREUUNG<br />

Die Kindertagesbetreuung ist zum „harten“<br />

politischen Thema geworden. Ministerpräsident<br />

Oettinger hat den Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten<br />

im vorschulischen und<br />

schulischen Bereich zu einem Schwerpunkt<br />

seiner politischen Vorhaben erklärt. Nachdem<br />

erste Weichen durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz<br />

des Bundes gestellt waren,<br />

wurde der gesetzliche Rahmen durch<br />

das am 1. Oktober <strong>2005</strong> in Kraft getretene<br />

Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz<br />

erneut konturiert und fand in <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> durch das Kindertagesbetreuungsgesetz<br />

seine konkrete Ausgestaltung.<br />

Außerdem wurde im November <strong>2005</strong> zwischen<br />

der Landesregierung von <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

und den kommunalen Landesverbänden<br />

eine Vereinbarung über Bildung und<br />

Betreuung im vorschulischen und im schulischen<br />

Bereich abgeschlossen, die die Verantwortlichkeiten<br />

des Landes und der Kommunen<br />

festzurrt. Demnach tragen die<br />

Kommunen die Hauptverantwortung für die<br />

Kleinkinderbetreuung und die Kindergärten,<br />

das Land beteiligt sich aber finanziell mit einem<br />

Beitrag an der Finanzierung der Kinderkrippen<br />

und der Tagespflege. Außerdem<br />

stellt es für die Implementierungskosten des<br />

Orientierungsplans für Bildung und Erziehung<br />

in Tageseinrichtungen ein Budget für<br />

die Qualifizierung der Erzieherinnen und<br />

Lehrkräfte zur Verfügung. Der Übergang vom<br />

Kindergarten in die Schule ist immer mehr<br />

im Fluss. Zahlreiche Modelle, zuletzt das<br />

Bildungshaus für 3 – 10-Jährige, dienen zur<br />

Erprobung neuer Formen der Bildung und<br />

39<br />

Erziehung im frühkindlichen und Elementarbereich.<br />

Auf Bundesebene ist indessen eine politische<br />

Verständigung erfolgt, dass bis zum Jahr 2013<br />

für 35 % der unter 3-jährigen Kinder eine Kinderbetreuungseinrichtung<br />

zur Verfügung gestellt<br />

werden soll. Offen ist noch, in welcher<br />

Höhe und auf welchem Wege sich der Bund<br />

an den Investitions- und Betriebskosten beteiligt.<br />

Besonders arbeitsintensiv ist für die Landkreise,<br />

aber auch für den <strong>Landkreistag</strong>, immer<br />

noch das Thema Finanzierung der Waldorfkindergärten.<br />

Nachdem unterschiedliche<br />

Rechtssprechung aller Instanzen vorliegt und<br />

die Kindergartenträger ihre Ansprüche teilweise<br />

auch für die Vergangenheit angemeldet<br />

haben, sind nahezu alle Landkreise in<br />

Finanzierungsverhandlungen eingetreten.<br />

Diese beziehen sich auf vergangene Zeiträume,<br />

da ab 1. Januar 2006 der gemeindeübergreifende<br />

Ausgleich lediglich noch zwischen<br />

dem Träger und den Wohnsitzgemeinden<br />

vorzunehmen ist. Förderansprüche an die<br />

Landkreise können daneben nicht mehr gestellt<br />

werden.<br />

VEREINBARKEIT VON<br />

FAMILIE UND BERUF<br />

Der Ausbau der Kinderbetreuungsangebote<br />

steht in engem Zusammenhang mit der Stärkung<br />

der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.<br />

Eine kinder- und familienfreundliche Kommunalpolitik<br />

wird immer mehr zum Standortvorteil<br />

für Unternehmen und Betriebe. Die


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

Landesregierung verfolgt im Rahmen ihrer<br />

Nachhaltigkeitsstrategie daher auch das Themenfeld<br />

zukunftsfähige gesellschaftliche<br />

Entwicklung, das im Wesentlichen die Vereinbarkeit<br />

von Familie und Beruf in den Mittelpunkt<br />

stellt. Der <strong>Landkreistag</strong> wirkt in den<br />

Workshops mit und setzt den Dialog fort,<br />

der mit unterschiedlichen gesellschaftlichen<br />

Kräften geführt wird.<br />

CHANCENGLEICHHEIT<br />

FÜR FRAUEN UND<br />

MÄNNER<br />

Nach Ablösung des Landesgleichberechtigungsgesetzes<br />

im Oktober <strong>2005</strong> durch das<br />

Chancengleichheitsgesetz stehen nunmehr<br />

Männer und Frauen im Fokus der Betrachtung.<br />

Den Landkreisen wurde die Verpflichtung<br />

auferlegt, eine Person oder eine Organisationseinheit<br />

zu benennen, die Aufgaben<br />

der fachlichen und inhaltlichen Begleitung<br />

wahrnimmt. Die Landkreise sind außerdem<br />

verpflichtet, Chancengleichheitspläne zu erstellen.<br />

Im Berichtszeitraum war die Umsetzung der<br />

neuen gesetzlichen Regelungen Hauptgegenstand<br />

in der unter dem Dach des <strong>Landkreistag</strong>s<br />

eingerichteten Arbeitsgemeinschaft<br />

der Kreisfrauenbeauftragten, die<br />

nunmehr auch den so genannten Beauftragten<br />

für Chancengleichheit offen steht.<br />

SCHÜLERBEFÖRDERUNG<br />

UND ÖPNV<br />

UMSTELLUNG AUF<br />

DYNAMISIERTES EIGENAN-<br />

TEILSVERFAHREN / ZUSCHUSS-<br />

VERFAHREN<br />

Zur Überarbeitung des Satzungsmusters zur<br />

Schülerbeförderungskostenerstattung<br />

wurde seitens des <strong>Landkreistag</strong>s gemeinsam<br />

mit Städtetag und Gemeindetag eine Arbeitsgruppe<br />

mit Vertretern der Stadt- und<br />

Landkreise eingesetzt.<br />

Da die Zuweisungen des Landes an die Stadtund<br />

Landkreise für die Schülerbeförderungskostenerstattung<br />

seit 1997 unverändert geblieben<br />

sind, die Kosten für die Schülerbeförderung<br />

sich aber ständig erhöhen, erschien<br />

es notwendig, die Eltern/Schüler künftig verstärkt<br />

an diesen Kosten zu beteiligen. Das<br />

Modell der Erhebung von festen Eigenanteilen<br />

führt zu jährlich steigenden Kosten, da<br />

sich, bei gleich bleibendem Eigenanteil, jede<br />

Tariferhöhung der Verkehrsunternehmen<br />

auf die Höhe des zu zahlenden Beitrags der<br />

Kreise je Schüler direkt auswirkt. Aus diesem<br />

Grund hatten bereits einige Stadt- und Landkreise<br />

in ihren Satzungen auf feste Zuschussbeträge<br />

umgestellt. Um das Verfahren mit<br />

Eigenanteilen beizubehalten, gleichzeitig<br />

aber auch eine ständige Kostenanpassung<br />

bei Preiserhöhungen im ÖPNV sicherzustellen,<br />

wurde § 6 Abs. 1 des Satzungsmusters<br />

entsprechend abgeändert, wonach jetzt eine<br />

dynamische Anpassung der Eigenanteile an<br />

die Preissteigerungen vorgesehen ist. Gleichzeitig<br />

reduziert sich der Verwaltungsauf-<br />

40


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

wand durch regelmäßige Satzungsanpassungen.<br />

Alternativ können, wie bisher auch, die Eigenanteile<br />

<strong>als</strong> Fixbeträge festgelegt werden.<br />

Daneben wurde erstm<strong>als</strong> ein Satzungsmuster<br />

für das Zuschussverfahren erstellt, um<br />

auch der verstärkten Umstellung der Stadtund<br />

Landkreise auf feste Zuschussbeträge<br />

gerecht zu werden.<br />

KÜRZUNG DER<br />

REGIONALISIERUNGSMITTEL<br />

Nach der ursprünglichen Ankündigung der<br />

Kürzung der Regionalisierungsmittel für die<br />

Jahre 2006 bis 2010 von 3,29 Mrd. Euro wurde<br />

der Kürzungsbetrag seitens des Bundes letztlich<br />

auf 2,79 Mrd. Euro festgelegt. Berücksichtigt<br />

wurde dabei eine Rücknahme um 500<br />

Mio. Euro in den Jahren 2008 bis 2010 einschließlich<br />

einer Dynamisierung um 1,5 % ab<br />

2009.<br />

Für <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> bedeutet dies Mindereinnahmen<br />

von jährlich rund 70 Mio. Euro,<br />

wobei das Land bald ankündigte, dass die<br />

Kürzung der Bundesmittel aufgrund der anzustrebenden<br />

Nullverschuldung nicht aus<br />

dem Landeshaushalt ausgeglichen werden<br />

könne. Der Ausgleich erfolgte unter anderem<br />

durch Absenkung der Busförderung, Umschichtung<br />

von GVFG-Mitteln vom kommunalen<br />

Straßenbau auf den ÖPNV sowie durch<br />

eine Kürzung des Bestellerentgelts bei DB<br />

Regio.<br />

Einschränkungen in der Angebotsgestaltung<br />

des SPNV waren die Folge. In regionalen Fahr-<br />

41<br />

plankonferenzen wurde landesweit über die<br />

Streichung von Zugverbindungen verhandelt.<br />

Eine erste Umsetzung erfolgte mit dem<br />

so genannten kleinen Fahrplanwechsel im<br />

Juni <strong>2007</strong>, noch offene Prüfanträge stehen für<br />

den großen Fahrplanwechsel im Dezember<br />

<strong>2007</strong> an. Entsprechend der Forderung des Verkehrsausschusses<br />

des <strong>Landkreistag</strong>s konnten<br />

Streckenstilllegungen jedoch letztlich vermieden<br />

werden.<br />

EU-VO ÜBER ÖFFENTLICHE<br />

PERSONENVERKEHRS-<br />

DIENSTE AUF SCHIENE UND<br />

STRASSE<br />

Nach sieben Jahren intensiver Diskussionen<br />

über einheitliche Vergaberegelungen für öffentliche<br />

Personenverkehrsdienste auf europäischer<br />

Ebene hat das EU-Parlament im<br />

Mai <strong>2007</strong> letztlich einen abgestimmten Vorschlag<br />

für eine entsprechende EU-VO verabschiedet.<br />

Es ist davon auszugehen, dass die<br />

Verordnung noch im November diesen Jahres<br />

im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird.<br />

Die getroffenen Regelungen sind aus kommunaler<br />

Sicht überwiegend zu begrüßen. Bei<br />

der zulässigen Direktvergabe an einen „internen<br />

Betreiber“ hat sich das Parlament an den<br />

Kriterien des EuGH in der Rechtssache<br />

„Teckal“ orientiert, wonach es ausreicht,<br />

wenn die zuständige Behörde über den internen<br />

Betreiber von Verkehrsdienstleistungen<br />

eine Kontrolle ausübt, die der über eine eigene<br />

Dienststelle entspricht. Die vom zuständigen<br />

EU-Verkehrsausschuss zunächst geforderte<br />

„vollständige Kontrolle“ konnte damit<br />

verhindert werden.


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

Aufträge an Verkehrsbetreiber mit nicht<br />

mehr <strong>als</strong> 23 Fahrzeugen können bis zu einem<br />

Jahresdurchschnittswert von 2 Mio. Euro bzw.<br />

einer Personenverkehrsleistung von 600 000<br />

km/Jahr direkt vergeben werden. Damit wurden<br />

die ursprünglich vorgesehenen Schwellenwerte<br />

zum Schutz kleinerer und mittlerer<br />

Unternehmen nochm<strong>als</strong> erhöht.<br />

Unberücksichtigt blieb allerdings die kommunale<br />

Forderung, die Verordnung <strong>als</strong> lex<br />

specialis für Verkehrsdienstleistungen aller<br />

Art auszugestalten. So bleiben die allgemeinen<br />

Vergabevorschriften für Dienstleistungsaufträge<br />

anwendbar, nur für Dienstleistungskonzessionen<br />

gilt die Verordnung <strong>als</strong><br />

spezielles Vergaberecht. Ein einheitlicher Anwendungsbereich<br />

mit einer umfassenden<br />

Regelung der Vergabevorschriften für Verkehrsdienstleistungen<br />

hätte sicher zu mehr<br />

Rechtsklarheit geführt.<br />

Eine Chance bietet das Erfordernis, das nationale<br />

Recht der unmittelbar geltenden Verordnung<br />

anzupassen. Hier besteht die Möglichkeit,<br />

das Personenbeförderungsgesetz des<br />

Bundes – insbesondere das strenge Konzessionsrecht<br />

– „aufzulockern“.<br />

REFORM DES<br />

KOMMUNALEN<br />

HAUSHALTSRECHTS<br />

Bereits seit 1992 (!) bereitet das Innenministerium<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> eine Reform des<br />

kommunalen Haushaltsrechts vor. Eine Arbeitsgruppe<br />

„Umgestaltung des kommunalen<br />

Haushalts- und Rechnungswesens“ beim<br />

Innenministerium, in der neben dem federführenden<br />

Innenministerium das Finanzministerium,<br />

die Gemeindeprüfungsanstalt, die<br />

Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung<br />

und die kommunalen Landesverbände vertreten<br />

waren, hat in jahrelanger Arbeit Regelungsentwürfe<br />

erstellt, mit denen eine Umstellung<br />

von der Geldverbrauchsrechnung<br />

zur Ressourcenverbrauchsrechnung bewirkt<br />

werden soll.<br />

Die baden-württembergischen Vorarbeiten<br />

waren Grundlage der Beratungen des Unterausschusses<br />

„Reform des Gemeindehaushaltsrechts“<br />

der Innenministerkonferenz. Die<br />

Innenministerkonferenz hat durch Beschluss<br />

vom 16. November 1999 ein Reformkonzept<br />

verabschiedet, das die Weiterentwicklung der<br />

Kameralistik zu einem partiellen Ressourcenverbrauchskonzept,<br />

die Doppik <strong>als</strong> kommunales<br />

Haushalts- und Rechnungswesen und<br />

die Ermöglichung einer kommunalen Gesamtbilanz,<br />

vorsah. In zahlreichen Bundesländern<br />

waren die erstellten Regelungsentwürfe<br />

Grundlage für landesgesetzliche Regelungen.<br />

In <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> liegen bis heute keine<br />

Anhörungsentwürfe für eine Änderung der<br />

Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung<br />

vor. Diese sind nun für den<br />

Herbst dieses Jahres angekündigt. Es ist mit<br />

Nachdruck darauf hinzuweisen, dass Überlegungen,<br />

ein Wahlrecht zwischen Doppik und<br />

Kameralistik einzuräumen, nicht weiter verfolgt<br />

werden. Bundesweite Bestrebungen, für<br />

Städte und Gemeinden einerseits und Landkreise<br />

und Zweckverbände <strong>als</strong> Umlagefinanzierer<br />

andererseits, bei der Verpflichtung zur<br />

42


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

Erwirtschaftung des Ressourcenverbrauchs<br />

unterschiedliche Regelungen zu schaffen, haben<br />

den Deutschen <strong>Landkreistag</strong> veranlasst,<br />

sich dieser Fragestellung grundsätzlich anzunehmen.<br />

In einem vom Präsidium des Deutschen<br />

<strong>Landkreistag</strong>s am 10./11. Mai <strong>2007</strong> verabschiedeten<br />

Faktenpapier „Die Landkreise<br />

im doppischen Haushaltsrecht – Grundsätzliches<br />

zum Haushaltsausgleich der Landkreise“<br />

wird ausführlich begründet, dass es<br />

unter systematischen, verfassungsrechtlichen<br />

und finanzwirtschaftlichen Aspekten<br />

keine abweichende Behandlung der Landkreise<br />

bei der Erwirtschaftung des Ressourcenverbrauchs<br />

geben kann. Die in den Arbeitsentwürfen<br />

vorgesehenen stringenten<br />

Regelungen zum Haushaltsausgleich, die bei<br />

schwerwiegenden Strukturproblemen auch<br />

ein Haushaltsstrukturkonzept vorgesehen<br />

haben, sollen entschärft werden.<br />

Nach derzeitigen Überlegungen „soll“ das Ergebnis<br />

aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen<br />

Aufwendungen unter Berücksichtigung<br />

von Fehlbeträgen aus Vorjahren<br />

ausgeglichen werden. Eine noch stärkere<br />

Lockerung der Vorschriften zum Haushaltsausgleich<br />

darf keinesfalls erfolgen, weil die<br />

Reform des Haushaltsrechts sonst zu einer reinen<br />

Umstellung des Buchführungsstils degeneriert.<br />

Eine solche wäre die Mühen einer Umstellung<br />

des Rechnungswesens nicht wert.<br />

TVÖD –<br />

LEISTUNGSENTGELT<br />

Am 13. September <strong>2005</strong> haben die Tarifvertragsparteien<br />

des öffentlichen Dienstes den<br />

43<br />

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst<br />

(TVöD) unterzeichnet. Er ist am 1. Oktober<br />

<strong>2005</strong> in Kraft getreten und hat den bisher geltenden<br />

BAT bzw. BMT-G durch ein einheitliches,<br />

leistungsbezogenes und einfacheres<br />

Tarifrecht ersetzt. Die Unterscheidung zwischen<br />

Arbeitern und Angestellten im Tarifrecht<br />

ist entfallen. Eine Entgelttabelle mit 15<br />

Entgeltgruppen mit jeweils sechs Stufen<br />

wurde eingeführt. Nach der enormen Arbeitsbelastung<br />

der Personalämter der Landratsämter<br />

durch den Übertritt der Bediensteten<br />

im Zuge der Verwaltungsstrukturreform<br />

stellte die Umstellung auf den TVöD eine weitere<br />

große Herausforderung dar. Mit dem<br />

TVöD wurde auch die Zahlung eines Leistungsentgelts<br />

eingeführt.<br />

Ab dem Jahr <strong>2007</strong> sind 1 % der ständigen Monatsentgelte<br />

aller Beschäftigten im Vorjahr<br />

zusätzlich zum Tabellenentgelt <strong>als</strong> Leistungsprämie,<br />

Erfolgsprämie oder Leistungszulage<br />

nach einem betrieblich zu vereinbarenden<br />

System auf die Beschäftigten eines Arbeitgebers<br />

insgesamt auszuschütten. Vorgesehen<br />

ist, das Volumen des Leistungsentgelts<br />

im Rahmen künftiger Tarifverhandlungen auf<br />

8 % zu erhöhen. Wenn eine pauschale Ausschüttung<br />

an alle Beschäftigen vermieden<br />

werden soll, muss das jeweilige System der<br />

leistungsbezogenen Bezahlung betrieblich<br />

vereinbart werden. In Arbeitstagungen der<br />

Haupt- und Personalamtsleiter wurde einigen<br />

auf dem Gebiet der Personalberatung<br />

tätigen Firmen Gelegenheit gegeben, ihr Konzept<br />

zur Einführung des Leistungsentgelts<br />

vorzustellen. Das Ergebnis dieser Präsentation<br />

war, dass die weit überwiegende Anzahl<br />

der Landkreise sich von der Firma IMAKA un-


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

terstützen ließ. Durch die Zusammenarbeit<br />

mehrerer Landkreise in so genannten „Geleitzügen“<br />

konnte die Beratungsleistung kostengünstig<br />

eingekauft werden.<br />

KOMMUNALER<br />

FINANZAUSGLEICH<br />

In der Vereinbarung zwischen Ministerpräsident<br />

Günther H. Oettinger und den Präsidenten<br />

der kommunalen Landesverbände vom<br />

18. Oktober 2006 ist festgelegt worden, dass<br />

Land und Kommunen eine „Gemeinsame Finanzkommission“<br />

einrichten, die inzwischen<br />

im FAG verankert ist. Die Gemeinsame Finanzkommission<br />

nimmt die Aufgaben wahr,<br />

die bisher von den Finanzausgleichskommissionen,<br />

der Finanzverteilungskommission<br />

und dem Ausschuss zur Koordination der Förderung<br />

kommunaler Investitionen wahrgenommen<br />

wurden. Sofern sich die „Gemeinsame<br />

Finanzkommission“ in Fragen des<br />

vertikalen Finanzausgleichs nicht verständigen<br />

kann, wird ein Einigungsgespräch unter<br />

Leitung des Ministerpräsidenten geführt. Die<br />

konstituierende Sitzung der Gemeinsamen<br />

Finanzkommission hat unter Leitung von Finanzminister<br />

Gerhard Stratthaus, MdL, am<br />

26. März <strong>2007</strong> stattgefunden. Sie hat festgelegt,<br />

dass folgende Themen untersucht werden<br />

sollen:<br />

Überprüfung des Spannungsverhältnisses<br />

– Anrechnungshebesätze für die Re<strong>als</strong>teuern<br />

– Soziallastenausgleich – Sachkostenbeiträge<br />

– Ausgleich der Kosten<br />

der unteren Verwaltungsbehörden (§ 11<br />

FAG).<br />

Eine Arbeitsgruppe der gemeinsamen Finanzkommission<br />

hat am 30. April <strong>2007</strong> beschlossen,<br />

dass zur Vorbereitung der weiteren<br />

Kommissionsberatungen Datenmaterial erhoben<br />

werden soll. Bei den Anrechungshebesätzen<br />

für die Re<strong>als</strong>teuern strebt der<br />

<strong>Landkreistag</strong> an, eine Anpassung der Anrechnungshebesätze<br />

an die in den letzten Jahren<br />

deutlich gestiegenen landesdurchschnittlichen<br />

Hebesätze insbesondere bei der Gewerbesteuer<br />

zu erreichen.<br />

Beim Soziallastenausgleich wird auf Antrag<br />

des <strong>Landkreistag</strong>s untersucht, ob eine Zusammenfassung<br />

der Soziallastenausgleiche nach<br />

§ 21 FAG (Ausgleich der örtlichen Soziallasten)<br />

und § 21 a (Eingliederungshilfelastenausgleich)<br />

erfolgen kann. Nach Auffassung des<br />

<strong>Landkreistag</strong>s sollen in den Ausgleich auch<br />

die Jugendhilfeausgaben einbezogen werden.<br />

Dies würde eine Abkehr von einer sektoralen<br />

Betrachtung der Sozial- und Jugendhilfebelastung<br />

bedeuten und zu einer wesentlichen<br />

Verwaltungsvereinfachung beitragen.<br />

Das Finanzministerium erhebt Daten,<br />

um die Umsetzung dieses Vorschlags beurteilen<br />

zu können. Bei den Zuweisungen nach § 11<br />

FAG hält der <strong>Landkreistag</strong> eine Zusammenfassung<br />

in einen einzigen Ausgleich mit einer<br />

einheitlichen Dynamisierung für sachgerecht.<br />

Nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse<br />

werden die Beratungen im Herbst<br />

dieses Jahres fortgeführt.<br />

44


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

ERWEITERUNG DES<br />

KONNEXITÄTSPRINZIPS<br />

In der Vereinbarung zwischen Ministerpräsident<br />

Günther H. Oettinger und den Präsidenten<br />

der kommunalen Landesverbände vom<br />

18. Oktober 2006 ist festgelegt worden, dass<br />

das in der Landesverfassung <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

geregelte Konnexitätsprinzip durch<br />

eine Änderung der Verfassung und durch<br />

eine gesetzliche Regelung präzisiert und<br />

erweitert wird. Künftig sollen vom Land veranlasste<br />

nachträgliche Änderungen landesrechtlich<br />

übertragener Aufgaben, die Übertragung<br />

neuer bisher vom Land noch nicht<br />

wahrgenommener Aufgaben und eigene Anforderungen<br />

des Landes an die Erfüllung bestehender<br />

Aufgaben in den Anwendungsbereich<br />

des Konnexitätsprinzips fallen. Es<br />

besteht Konsens, dass nur Änderungen mit<br />

wesentlichen Kostenfolgen den Mehrlastenausgleich<br />

auslösen und möglichst schlanke<br />

Regelungen zur Ausgestaltung des Konsultationsverfahrens<br />

und zur Kostenfolgeabschätzung<br />

zu treffen sind.<br />

Die Stellung der kommunalen Landesverbände<br />

im Verfahren einer Gemeinde oder eines<br />

Landkreises vor dem Staatsgerichtshof<br />

über die Finanzverteilung zwischen Land und<br />

Kommunen aufgrund von Artikel 71 Abs. 3 der<br />

Landesverfassung wird durch ein Beitrittsrecht<br />

in den Fällen gestärkt, die aus der Sicht<br />

der kommunalen Landesverbände von grundsätzlicher<br />

Bedeutung sind. Inzwischen hat<br />

das Innenministerium einen Gesetzentwurf<br />

zur Änderung der Verfassung des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

und für ein Konnexitätsausführungsgesetz<br />

vorgelegt, über den der-<br />

45<br />

zeit noch Gespräche zwischen dem Land und<br />

den kommunalen Landesverbänden stattfinden.<br />

FINANZBEZIEHUNGEN<br />

LAND/KOMMUNEN<br />

Das Land <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> hatte mit dem<br />

Haushaltsstrukturgesetz <strong>2005</strong> massiv in den<br />

kommunalen Finanzausgleich eingegriffen.<br />

Diese Eingriffe waren rechtlich im Staatshaushaltsgesetz<br />

<strong>2005</strong>/2006 verankert, so<br />

dass sie zum 31. Dezember 2006 ausliefen.<br />

Zwischen dem Land und den kommunalen<br />

Landesverbänden gab es langwierige und<br />

schwierige Verhandlungen über die Fortführung<br />

der Kürzungen in den Jahren ab<br />

<strong>2007</strong>. Diese führten schließlich zu der Vereinbarung<br />

zwischen Ministerpräsident Günther<br />

H. Oettinger und den Präsidenten der kommunalen<br />

Landesverbände vom 18. Oktober<br />

2006. Darin ist vorgesehen, dass der kommunale<br />

Finanzausgleich in den Jahren <strong>2007</strong> bis<br />

2010 um jeweils 395 Mio. Euro gekürzt wird.<br />

Die Spitzabrechnung der kommunalen Belastung<br />

im Länderfinanzausgleich wird für die<br />

Jahre <strong>2005</strong> bis 2009 ausgesetzt.<br />

Anstelle einer Kürzung von Leistungen des<br />

Landes an die Kommunen außerhalb des<br />

kommunalen Finanzausgleichs erfolgt eine<br />

weitere pauschale Kürzung in Höhe von<br />

10 Mio. Euro. <strong>2007</strong> und 2008 sind für die Spitzabrechnung<br />

des Länderfinanzausgleichs vergangener<br />

Jahre noch jeweils 7 Mio. Euro aufzubringen,<br />

so dass sich ein Kürzungsbetrag<br />

von jährlich 412 Mio. Euro ergibt. 2006 betrug<br />

die Kürzung im Finanzausgleich 350 Mio.


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

Euro. Hinzu kam die Spitzabrechnung des<br />

Länderfinanzausgleichs mit 38 Mio. Euro, so<br />

dass der Kürzungsbetrag 388 Mio. Euro betrug.<br />

Die Aufbringung des Kürzungsbetrags<br />

in den Jahren <strong>2007</strong> folgende geschieht im<br />

Prinzip in gleicher Weise wie in den Jahren<br />

<strong>2005</strong>/2006. Allerdings muss erstm<strong>als</strong> auch<br />

der Ausgleichstock mit 10 Mio. Euro einen angemessenen<br />

Betrag zur Aufbringung der Kürzungen<br />

beitragen.<br />

FINANZLAGE DER LAND-<br />

KREISE – KREISUMLAGE<br />

Nachdem noch im letzten Geschäftsbericht<br />

beklagt werden musste, dass sich der Verfall<br />

der Finanzkraft der Landkreise fortgesetzt<br />

hat, kann jetzt festgestellt werden, dass eine<br />

deutliche Entspannung eintritt. Dies ist Folge<br />

der konjunkturbedingt stark steigenden<br />

Steuereinnahmen, die sich auf die Ausschüttungen<br />

im kommunalen Finanzausgleich positiv<br />

auswirken. Während die Schlüsselzuweisungen<br />

an die Landkreise nach mangelnder<br />

Steuerkraft im Jahr <strong>2005</strong> noch 459 Mio. Euro<br />

betrugen, stiegen sie in 2006 auf 533 Mio.<br />

Euro. <strong>2007</strong> sollen Sie nach derzeitigen Annahmen<br />

auf 640 Mio. Euro steigen, wobei darin<br />

38 Mio. Euro enthalten sind, die der Schlüsselmasse<br />

der Landkreise zugeführt wurden, um<br />

die Belastung durch die FAG-Umlage aus den<br />

früheren Schlüsselzuweisungen an die Landeswohlfahrtsverbände<br />

auszugleichen.<br />

Diese Verbesserungen im Einnahmebereich<br />

dürfen nicht darüber hinweg täuschen, dass<br />

die strukturellen Probleme der Kreishaushalte<br />

nach wie vor ungelöst sind. Die derzei-<br />

tig guten Einnahmen verdecken die Sicht auf<br />

das Hauptproblem der nach wie vor steigenden<br />

Soziallasten. Die derzeit günstige Einnahmesituation<br />

muss dazu genutzt werden,<br />

Konsolidierung zu betreiben und insbesondere<br />

die hohe Verschuldung der Landkreise<br />

abzubauen.<br />

Im Berichtszeitraum weisen die gewogenen<br />

landesdurchschnittlichen Kreisumlagehebesätze<br />

eine leicht sinkende Tendenz auf. <strong>2005</strong><br />

betrug der durchschnittliche Kreisumlagehebesatz<br />

36,6 %. Er sank im Jahr 2006 auf 36,4 %<br />

und beträgt jetzt im Jahr <strong>2007</strong> 35,72 %, wobei<br />

zu erwarten ist, dass es durch Nachtragssatzungen<br />

in einigen Landkreisen noch zu einer<br />

weiteren Reduzierung kommen kann. Die<br />

Kreisumlagehebesätze weisen eine große<br />

Spannbreite auf. Sie reichen von 28 % im<br />

Landkreis Karlsruhe bis zu 42,9 % im Landkreis<br />

Esslingen. Das Kreisumlageaufkommen<br />

je Einwohner beträgt <strong>2007</strong> im Schnitt<br />

287,83 Euro, wobei auch hier eine Spannbreite<br />

von 216,95 Euro im Enzkreis und 363,62 Euro<br />

im Rhein-Neckar-Kreis besteht.<br />

NEUGESTALTUNG DER<br />

AUSBILDUNG ZUM<br />

GEHOBENEN<br />

VERWALTUNGSDIENST<br />

Die im Landeskabinett beschlossene Umgestaltung<br />

der verwaltungsinternen Laufbahnausbildung<br />

des gehobenen Dienstes zu einem<br />

Bachelorstudiengang konnte rechtzeitig<br />

zum Ausbildungsbeginn <strong>2007</strong> abgeschlossen<br />

werden. Die dazu notwendige Neuregelung<br />

der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des<br />

46


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

Innenministeriums wurde intensiv von einer<br />

Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen<br />

Landesverbände vorbereitet.<br />

Die Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung<br />

beinhaltet neben der Umstellung<br />

auf einen Bachelorstudiengang weitere<br />

grundlegende Neuerungen. Die von 4 auf 3,5<br />

Jahre verkürzte Ausbildung begann erstm<strong>als</strong><br />

am 1. September <strong>2007</strong> in den Ausbildungsstellen<br />

mit dem sechsmonatigen Einführungspraktikum,<br />

an dessen Beginn ein vierwöchiger<br />

Einführungslehrgang steht. Daran<br />

schließen sich 17 Monate Grundstudium, 14<br />

Monate praktische Ausbildung und 5 Monate<br />

Vertiefungsstudium an. Der Vorbereitungsdienst<br />

und das Bachelorstudium werden<br />

künftig identisch sein und erhalten einen modularen<br />

Aufbau mit interdisziplinärer Ausrichtung.<br />

Am Ende jeden Moduls sind studienbegleitend<br />

Prüfungen zu bestehen.<br />

Daneben müssen künftig auch Leistungspunkte<br />

erworben werden, die einem bestimmten<br />

durchschnittlichen studentischen<br />

Arbeitsaufwand entsprechen. Die Diplomarbeit<br />

wird durch die Bachelorthesis ersetzt, die<br />

im Unterschied zu seither in die praktische<br />

Ausbildung integriert wird.<br />

Bereits seit dem Oktober 2006 wird ein neues<br />

Zulassungs- und Auswahlverfahren angewendet.<br />

Das Zulassungs- und Auswahlverfahren<br />

wurde dabei ganz den Fachhochschulen<br />

und Ausbildungsstellen übertragen und<br />

sieht neben einem schriftlichen Testverfahren<br />

an der Fachhochschule die Auswahl der<br />

Bewerber bei den Ausbildungsstellen vor. Auf<br />

Betreiben des <strong>Landkreistag</strong>s wurden erste Erfahrungen<br />

mit dem neuen Zulassungs- und<br />

47<br />

Auswahlverfahren mit dem Innenministerium<br />

und den Fachhochschulen erörtert und<br />

Optimierungen bei der Durchführung des Zulassungsverfahrens<br />

vereinbart.<br />

Mit der Umstellung von einem Diplom- auf<br />

einen Bachelorstudiengang und der damit<br />

verbundenen Neufassung der Ausbildungsund<br />

Prüfungsordnung wurde das Ziel verfolgt,<br />

den Bacherlorstudiengang an den Fachhochschulen<br />

so zu gestalten, dass er ein attraktives<br />

Profil behält, modern nach den<br />

Bedürfnissen der Praxis ausgestaltet ist und<br />

gleichzeitig die Standards einer wissenschaftlich<br />

ausgerichteten Hochschulausbildung<br />

sicher stellt. Damit sind Voraussetzungen<br />

geschaffen, um weiterhin zu anderen<br />

Studiengängen konkurrenzfähig zu bleiben<br />

und um neuen Anforderungen Rechnung tragen<br />

zu können.<br />

IUK UND<br />

ORGANISATION<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> hat im Rahmen der Vorbereitung<br />

der Verwaltungsstrukturreform <strong>2005</strong><br />

erstm<strong>als</strong> eine intensive zweitägige Klausurtagungen<br />

in Zusammenarbeit mit dem<br />

Städtetag, dem Land und dem kommunalen<br />

DV-Verbund für die DV-Verantwortlichen der<br />

Stadt- und Landkreise angeboten, die großen<br />

Anklang fand. Dieses Angebot wurde deshalb<br />

auch in den Jahren 2006 und <strong>2007</strong> zu aktuellen<br />

Themen fortgesetzt.<br />

Darüber hinaus standen der weitere Ausbau<br />

des Internet-Port<strong>als</strong> „service-bw“ in Zusammenarbeit<br />

mit dem Innenministerium, das


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

Thema e-government sowie die informationstechnische<br />

Komponente der EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />

im Vordergrund.<br />

WEITERENTWICKLUNG<br />

DER GEOGRAFISCHEN<br />

INFORMATIONSSYSTEME<br />

Am 15. Mai <strong>2007</strong> trat die INSPIRE-Richtlinie<br />

zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in<br />

der Europäischen Gemeinschaft in Kraft. Sie<br />

ist damit unmittelbar geltendes Recht und<br />

verbreitet ihre bindenden Wirkungen sofort<br />

für alle Betroffenen.<br />

Ausgehend von Umweltdaten ist im Prozess<br />

des Richtlinienerlasses eine denkbar umfassende<br />

Regelung entstanden, die weit über die<br />

Umweltverwaltung hinausgeht. Sie verpflichtet<br />

alle Mitgliedstaaten auf allen Ebenen,<br />

in Deutschland <strong>als</strong>o Bund, Länder und<br />

Gemeinden sowie weitere öffentlich tätige<br />

Stellen, die über digitale Daten verfügen, welche<br />

georeferenziert sind, diese für Dritte zugänglich<br />

und nutzbar zu machen, sofern sie<br />

nicht geheim oder vertraulich sind. Bund und<br />

Länder wollen die Richtlinie in einem Bundesgesetz<br />

und Mustergesetzen für die Länder<br />

umsetzen. Die Umsetzung kann auf die Vorarbeiten<br />

und die Strukturen beim Aufbau<br />

einer Geo-Daten-Infrastruktur Deutschland<br />

(GDI-DE) bzw. <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> (GDI-BW)<br />

zurückgreifen. Mit den Maßnahmen in<br />

GDI-DE und INSPIRE sollen somit digitale<br />

Geodaten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung<br />

leichter verfügbar werden.<br />

Wichtige Rahmenbedingungen werden auch<br />

durch das Land mit der Erarbeitung der Geo-<br />

dateninfrastruktur <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> (GDI-<br />

BW) unter Federführung des Ministeriums<br />

Ländlicher Raum gesetzt. Der <strong>Landkreistag</strong><br />

strebt in diesem Zusammenhang an, eine<br />

entsprechende politische Kooperationsvereinbarung<br />

mit dem Land abzuschließen. Zwischenzeitlich<br />

hat sich auf Arbeitsebene ein<br />

Begleitausschuss GDI-BW unter Beteiligung<br />

der betroffenen Ministerien, der kommunalen<br />

Landesverbände und Wirtschaftspartner<br />

konstituiert.<br />

In einem engen Zusammenhang mit dem<br />

Aufbau und dem Betrieb übergreifender geographischer<br />

Informationssysteme in den<br />

Landratsämtern steht die Konzeption RIPS<br />

(Räumliches Informations- und Planungssystem)<br />

2006 des Umweltministeriums. In<br />

der Konzeption werden technische Grundlösungen<br />

(Varianten) dargestellt, welche die<br />

Grundlage bieten maßgeschneiderte Lösungen<br />

zu entwickeln. Dabei geben die in der<br />

Konzeption beschriebenen Bewertungskriterien<br />

und Varianten für den Abwägungsprozess<br />

eine Hilfestellung.<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> und die Landkreise haben<br />

sich intensiv an der Erarbeitung bzw. Fortschreibung<br />

der RIPS-Konzeption 2006 beteiligt.<br />

Dies kam nicht zuletzt durch den<br />

Abschluss einer Kooperationsvereinbarung<br />

zwischen dem Umweltministerium, dem<br />

Main-Tauber-Kreis und dem <strong>Landkreistag</strong><br />

zum Ausdruck. Damit wurde das Projekt<br />

„Geodatenverarbeitung im Landratsamt“ des<br />

Main-Tauber-Kreises <strong>als</strong> Pilotprojekt mit den<br />

landesweiten Abstimmungen, insbesondere<br />

der „Neukonzeption RIPS 2006“ verknüpft.<br />

Die Kooperationspartner haben die Fort-<br />

48


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

führung dieses Gemeinschaftsprojektes zur<br />

Umsetzung der Konzeption RIPS 2006 beschlossen.<br />

Der Arbeitskreis GIS des <strong>Landkreistag</strong>s hat im<br />

Jahr <strong>2005</strong> das Arbeitspapier „GIS im Landratsamt“<br />

herausgebracht und sich während der<br />

Projektphase mehrfach zu der Konzeption<br />

RIPS 2006 eingebracht. Der Arbeitskreis wird<br />

auch künftig bei der Umsetzung der Konzeption<br />

aktiv mitarbeiten. Neben der Erstellung<br />

von Objektarten und Attributen für GIS Anwendungen<br />

(z. B. für die Bereiche Katastrophenschutz,<br />

Bauleitplanung) beschäftigt sich<br />

der AK GIS u. a. mit den Themen Datenschutz,<br />

Anforderungsprofil für Meldedaten, Leitfaden<br />

für die Beschaffung von GIS- Soft- und<br />

Hardware. Darüber hinaus wurde vom AK GIS<br />

eine Informationsveranstaltung für die GIS-<br />

Beauftragten der Landratsämter durchgeführt.<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> hat das Land und den kommunalen<br />

DV-Verbund aufgefordert, ihre konzeptionellen<br />

Planungen und Werkzeuge im<br />

GIS-Bereich möglichst zügig zu harmonisieren.<br />

Dies hat sich in einem Eckpunktepapier<br />

zwischen dem Umweltministerium und dem<br />

DV-Verbund niedergeschlagen.<br />

WEITERENTWICKLUNG<br />

DES KOMMUNALEN<br />

DV-VERBUNDS<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> nimmt in den Gremien der<br />

Datenzentrale (Verwaltungsrat, Projektausschuss)<br />

die Interessen der Landkreise bei der<br />

Neu- und Weiterentwicklung moderner IuK-<br />

Verfahren wahr.<br />

49<br />

Es hat sich im Berichtszeitraum im Kommunalen<br />

DV-Verbund (Datenzentrale, Regionale<br />

Rechenzentren) eine besorgniserregende<br />

Entwicklung aufgezeigt, die aus Sicht der<br />

Kommunalen Landesverbände dringenden<br />

Handlungsbedarf aufzeigte (schwerwiegende<br />

technologische Probleme im Kfz-Zulassungsverfahren,<br />

Kooperation zwischen<br />

den Regionalen Rechenzentren untereinander<br />

und mit der Datenzentrale, fachliche und<br />

wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit der Angebote<br />

im Verhältnis zu Drittanbietern etc.).<br />

Auf Initiative des <strong>Landkreistag</strong>s fand am<br />

20. September <strong>2005</strong> ein Spitzengespräch zur<br />

aktuellen Situation im Kommunalen DV-Verbund<br />

statt.<br />

Dabei wurden folgende Problemfelder angesprochen:<br />

– Zukunftsgerichtete Angebotspalette und<br />

konkurrenzfähige Marktausrichtung des<br />

Kommunalen DV-Verbunds,<br />

– Zusammenarbeit im DV-Verbund, Einheitlichkeit<br />

des DV-Verbunds,<br />

– Wirtschaftlichkeit im DV-Verbund.<br />

Seitdem hat sich sowohl der Rechts- und Verfassungsausschuss<br />

<strong>als</strong> auch das Präsidium<br />

des <strong>Landkreistag</strong>s mit dem Thema befasst.<br />

Beide Gremien unterstützen die Initiative der<br />

Kommunalen Landesverbände. Der Rechtsund<br />

Verfassungsausschuss hat dazu folgende<br />

Beschlüsse gefasst:<br />

1. Der Rechts- und Verfassungsausschuss<br />

legt Wert auf die Schaffung zukunftsgerichteter<br />

DV-Verbundsstrukturen und be-


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

fürwortet das Ziel der Kommunalen Landesverbände,<br />

den Kommunalen DV-Verbund<br />

in einer gemeinsamen Organisationsstruktur<br />

zusammenzuführen.<br />

2. Die Landkreise sind aufgefordert, in der<br />

Diskussion ihre Interessen einzubringen; es<br />

wird erwartet, dass der DV-Verbund diese<br />

aufgreift.<br />

3. Die Geschäftsstelle wird beauftragt das<br />

Augenmerk bei der Erarbeitung des Eckpunktepapiers<br />

verstärkt auf Fragen des<br />

EU- bzw. Wettbewerbsrechts und dessen<br />

Auswirkungen auf die Regionalen Rechenzentren<br />

<strong>als</strong> Zweckverbände zu richten. Dabei<br />

soll untersucht werden, welche Aufgaben<br />

der DV-Verbund unter diesen<br />

Gesichtspunkten künftig noch wahrnehmen<br />

kann.<br />

Die Kommunalen Landesverbände haben begleitend<br />

das „Handlungskonzept „Zukunft<br />

des Kommunalen Datenverarbeitungsverbunds<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> (DV-Verbund)“<br />

fertig gestellt. Es enthält folgende Grundsätze:<br />

– Die im Konzept der Geschäftsstellen der<br />

Kommunalen Landesverbände dargestellten<br />

Handlungsalternativen (Bildung einer<br />

Holding oder Fusion von DZ und RRZ) sollen<br />

in politischen Spitzengesprächen bewertet<br />

werden. Danach sind ggf. die Weichenstellungen<br />

für eine Untersuchung dieser Alternativen<br />

vorzunehmen sowie auf Basis der<br />

Gesichtspunkte Wirtschaftlichkeit, Aufgabenkritik,<br />

Wettbewerb die damit zusammenhängenden<br />

Entscheidungen zu treffen.<br />

Die Zielsetzung der Untersuchung und die<br />

wirtschaftlichen Entscheidungen müssen<br />

einvernehmlich von allen Beteiligten getragen<br />

werden und eindeutig formuliert sein.<br />

Die DZ und die RRZ werden aufgefordert,<br />

dieses Abstimmungserfordernis zu beachten<br />

und daher einstweilen keine Beschlüsse<br />

zu fassen, die dem entgegenstehen.<br />

– Für die Klärung der damit zusammenhängenden<br />

komplexen Fachfragen insbesondere<br />

hinsichtlich der finanziellen, steuerlichen,<br />

rechtlichen und personellen Konsequenzen<br />

der Alternativen sowie deren<br />

Vor- und Nachteile bedarf es externer Fachberatung.<br />

Die Kommunalen Landesverbände haben das<br />

Handlungskonzept in die jeweilige verbandspolitische<br />

Diskussion eingebracht. Am 5. April<br />

2006 wurde ein weitere Meinungsaustausch<br />

zum Konzept mit den Geschäftsführern der<br />

Rechenzentren und dem Vorstand der Datenzentrale<br />

geführt.<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> bevorzugt die im Konzept<br />

dargestellt „Holding“ <strong>als</strong> mögliches künftiges<br />

Modell, da bewährte dezentrale Strukturen<br />

erhalten bleiben und keine aufwändige Auflösung<br />

und Neugründung von Zweckverbänden<br />

erfolgen muss.<br />

Besonderen Wert legt die Geschäftsstelle<br />

aber auch auf die Prüfungsfelder Aufgabenkritik<br />

und Erhöhung der Wirtschaftlichkeit.<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> vertritt Gemeindetag und<br />

Städtetag im <strong>2007</strong> eingerichteten Lenkungsgremium<br />

„DVV-Strukturreform“. Im Herbst<br />

<strong>2007</strong> soll das vom DVV in Auftrag gegebene<br />

Gutachten mit entsprechenden Vorschlägen<br />

zur Optimierung der Strukturen und für Ver-<br />

50


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

besserungen im wirtschaftlichen Bereich vorgelegt<br />

werden.<br />

ABSTIMMUNG DER<br />

INFORMATIONS- UND<br />

KOMMUNIKATIONSTECHNIK<br />

MIT DEM LAND<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> vertritt bei der Zusammenarbeit<br />

mit dem Land die Interessen der Landkreise<br />

bei der Weiterentwicklung der in den<br />

Landratsämtern eingesetzten staatlichen<br />

Fachverfahren in den entsprechenden Lenkungsgruppen.<br />

Auch auf anderen Gebieten<br />

der Information und Kommunikationstechnik<br />

ist der <strong>Landkreistag</strong> in einer Vielzahl von<br />

Gremien und Arbeitsgruppen insbesondere<br />

in der Arbeitsgruppe „Abstimmung IuK zwischen<br />

Land und Kommunen“ beim Innenministerium<br />

vertreten.<br />

IUK-AUSSTATTUNG DER<br />

GESCHÄFTSSTELLE<br />

Die IuK-Ausstattung des <strong>Landkreistag</strong>s ermöglicht<br />

eine zeitnahe Information der<br />

Landkreise zu Rundschreiben und sonstigen<br />

Informationen des <strong>Landkreistag</strong>s über elektronische<br />

Medien (Intranet), das weiter ausgebaut<br />

wurde und von den Landratsämtern<br />

intensiv genutzt wird. Über einen Newsletter<br />

werden die Landratsämter tagesaktuell über<br />

alle neuen Informationen des <strong>Landkreistag</strong>s<br />

informiert.<br />

51<br />

WIRTSCHAFTS-<br />

BEAUFTRAGTE –<br />

FÖRDERPROGRAMME<br />

Für die Wirtschaftsbeauftragten der Landkreise<br />

finden regelmäßig Arbeitstagungen<br />

statt. Diese sind stets von einem regen Informationsaustausch<br />

mit Vertretern der L-Bank,<br />

des Wirtschaftsministeriums und des Ministeriums<br />

für Ernährung und Ländlichen Raum<br />

geprägt.<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> soll für die Förderperiode<br />

<strong>2007</strong> – 2013 aus dem Europäischen Fonds<br />

für regionale Entwicklung (EFRE) 143,4 Mio.<br />

Euro erhalten. Dazu wurde vom Ministerium<br />

für Ernährung und Ländlichen Raum ein Operationelles<br />

Programm für das neue Ziel<br />

„Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung“<br />

erarbeitet. Dieses verfolgt im Wesentlichen<br />

das Ziel die Wettbewerbsfähigkeit<br />

und die Attraktivität der Regionen sowie die<br />

Beschäftigung zu fördern. Eine Genehmigung<br />

des Operationellen Programms durch<br />

die EU ist im Herbst <strong>2007</strong> erfolgt.<br />

Mitte Mai <strong>2007</strong> wurde die überarbeitete und<br />

weiterentwickelte Richtlinie für das Entwicklungsprogramm<br />

Ländlicher Raum (ELR) veröffentlich.<br />

Die neue Richtlinie ist grundsätzlich<br />

dafür geeignet, das Entwicklungsprogramm<br />

Ländlicher Raum weiterhin <strong>als</strong> attraktives<br />

Strukturentwicklungsinstrument in <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> einzusetzen und trägt im Wesentlichen<br />

dazu bei, die vorhandenen Mittel<br />

effektiver und zielgenauer zu verwenden. Die<br />

Richtlinie ist positiv durch die Stärkung der<br />

ökologischen Komponente und des Nachhal-


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

tigkeitsgedankens geprägt. Das mehrstufige<br />

Auswahlverfahren, <strong>als</strong>o über die Koordinierungsausschüsse<br />

auf Landkreisebene, wurde<br />

beibehalten. Das Entwicklungsprogramm<br />

Ländlicher Raum wird so auch weiterhin ein<br />

stark nachgefragtes und effektives Instrument<br />

zur Strukturentwicklung im ländlichen<br />

Raum darstellen.<br />

ÖFFENTLICHKEITS-<br />

ARBEIT<br />

Die Geschäftsstelle pflegt laufende gute Kontakte<br />

zur Öffentlichkeit und zu den Medien.<br />

Über Pressekonferenzen, Pressemitteilungen,<br />

Hintergrundgespräche und Einzelkontakte<br />

mit Presse, Rundfunk und Fernsehen wurden<br />

die verbandspolitischen Interessen vermittelt.<br />

Auch das Faltblatt „<strong>Landkreistag</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> – Aufgaben, Geschäftsstelle,<br />

Gremien“ wurde aktualisiert und breit gestreut.<br />

Auch die Pflege der Internet-Angebote mit allen<br />

öffentlichkeitsrelevanten Informationen<br />

des <strong>Landkreistag</strong>es und zu den Landkreisen<br />

(www.landkreistag-bw.de) wurde laufend<br />

fortgeführt. Ebenso die Online-Version der<br />

Landkreisnachrichten <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

(www.landkreisnachrichten.de) sowie die Internet-Version<br />

der Broschüre „Unserer Landkreise<br />

– Menschen im Mittelpunkt (www.<br />

landkreise-bw.de). Dabei standen insbesondere<br />

die durch die Verwaltungsreform bedingten<br />

Anpassungen im Vordergrund.<br />

Die Internet-Angebote stoßen weiterhin auf<br />

große Nachfrage. Für die Internetadresse<br />

www.landkreistag-bw.de können monatlich<br />

ca. 7500 Besuche, für die Internetadresse<br />

www.landkreise-bw.de ca. 2000 Besuche registriert<br />

werden.<br />

Auch die vom <strong>Landkreistag</strong> herausgegebene<br />

Verbandszeitschrift, die „Landkreisnachrichten<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>“, finden bei den<br />

Adressaten großen Anklang. Die Landkreisnachrichten<br />

dienen der Information der Kreisrätinnen<br />

und Kreisräte sowie anderer am<br />

kommunalpolitischen Geschehen interessierter<br />

Persönlichkeiten und erscheinen vierteljährlich<br />

in einer Auflage von 4000 Exemplaren.<br />

Für die Pressesprecherinnen und Pressesprecher<br />

der Landkreise wurden neben den regulären<br />

Arbeitstagungen auch zweitägige<br />

Fortbildungsveranstaltungen angeboten, die<br />

sehr gut besucht waren.<br />

JUBILÄUM 50 JAHRE<br />

LANDKREISTAG<br />

Der <strong>Landkreistag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> feierte<br />

am 3. Juli 2006 im Rahmen eines Festaktes<br />

sein 50-jähriges Bestehen. Am Festakt<br />

nahmen über 500 Gäste teil, darunter Ministerpräsident<br />

Oettinger, Innenminister Rech,<br />

die Fraktionsvorsitzenden der Parteien im<br />

Landtag und viele weitere Persönlichkeiten<br />

aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung des<br />

Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> sowie darüber<br />

hinaus. Dieses Ereignis wurde auch gegenüber<br />

der Presse und der Öffentlichkeit adäquat<br />

vermittelt. Auch im Corporate-Design des<br />

Verbandes spiegelte sich das Jubiläum wider.<br />

52


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

Anlässlich des Festaktes präsentierte der<br />

<strong>Landkreistag</strong> eine von der Arbeitsgemeinschaft<br />

der Kreisarchivare inhaltlich erarbeitete,<br />

über 200 Seiten umfassende Festschrift,<br />

die in bisher einmaliger Form die Geschichte<br />

des <strong>Landkreistag</strong>s und seiner Landkreise darstellt,<br />

sowie einen von der Filmakademie Ludwigsburg<br />

produzierten Image-Film. Beide<br />

Medien erhielten sehr gute Kritiken.<br />

Im Rahmenprogramm war die Ausstellung<br />

„<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> und seine Landkreise“<br />

zu sehen, in der die Landkreise Exponate ausstellen,<br />

die stellvertretend für Ihre Kreise stehen<br />

– vom sportlichen Rennwagen bis zum<br />

Nachbau eines Limesturms.<br />

EU-DIENSTLEISTUNGS-<br />

RICHTLINIE<br />

Die Geschäftsstelle hat die Gremien regelmäßig<br />

zur Entwicklung der EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />

informiert. Dabei stand insbesondere<br />

Frage der Verortung des so<br />

53<br />

genannten „Einheitlichen Ansprechpartners“<br />

im Vordergrund. Dieser soll nach 2009 allen<br />

aus- und inländischen Dienstleistungserbringern<br />

<strong>als</strong> Anlaufstelle für Informationen insbesondere<br />

zu Ansiedlungsfragen und <strong>als</strong><br />

Moderator der notwendigen Verwaltungsverfahren<br />

dienen. Der Deutsche <strong>Landkreistag</strong><br />

legt besonderen Wert darauf, dass die Übernahme<br />

der Funktion des einheitlichen Ansprechpartners<br />

durch die Landkreise erfolgt.<br />

Die Kommunalen Landesverbände in <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> sprechen sich für eine Kooperationslösung<br />

mit den Kammern unter kommunaler<br />

Federführung aus.<br />

Für die technische Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie<br />

ist auch entsprechende IuK-<br />

Unterstützung bereitzustellen.<br />

Da durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie in<br />

großem Umfang kommunale Interessen<br />

berührt sind, hat der <strong>Landkreistag</strong> sich beim<br />

Land dafür eingesetzt, dass die kommunale<br />

Seite eng in die Planungen und den Entscheidungsprozess<br />

eingebunden wird.


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

ANHANG<br />

PRÄSIDENT, VIZEPRÄSI-<br />

DENTEN, PRÄSIDIUM,<br />

VORSITZENDE DER<br />

FACHAUSSCHÜSSE,<br />

SPRENGELVORSITZENDE<br />

(STAND 19. OKTOBER<br />

<strong>2007</strong>)<br />

Präsident:<br />

Landrat Dr. Jürgen Schütz, Heidelberg<br />

Vizepräsidenten:<br />

Landrat Helmut M. Jahn, Künzelsau<br />

Landrat Guido Wolf, MdL, Tuttlingen<br />

Präsidium:<br />

Landrat Heinz Eininger, Esslingen<br />

Landrat Dr. Rainer Haas, Ludwigsburg<br />

Landrat Franz Weber, Göppingen<br />

Landrat Karl Röckinger, Pforzheim<br />

Landrat Peter Dombrowsky, Freudenstadt<br />

Landrat Hans-Werner Köblitz, Calw<br />

Landrat Joachim Walter, Tübingen<br />

Landrat Dirk Gaerte, Sigmaringen<br />

Landrat Kurt Widmaier, Ravensburg<br />

Landrat Jochen Glaeser, Freiburg<br />

Landrat Karl Heim, Villingen-Schwenningen<br />

Landrat Frank Hämmerle, Konstanz<br />

Vorsitzende der Fachausschüsse:<br />

Rechts- und Verfassungsausschuss:<br />

Landrat Hans-Werner Köblitz, Calw<br />

Finanzausschuss:<br />

N. N.<br />

Sozialausschuss:<br />

Landrat Jochen Glaeser, Freiburg<br />

Gesundheitsausschuss:<br />

Landrat Franz Weber, Göppingen<br />

Kulturausschuss:<br />

Landrat Heinz Eininger, Esslingen<br />

Ausschuss für Umweltschutz, Wirtschaft und<br />

Verkehr:<br />

Landrat Helmut M. Jahn, Künzelsau<br />

Sprengelvorsitzende:<br />

Regierungsbezirk Stuttgart:<br />

Landrat Heinz Eininger, Esslingen<br />

Regierungsbezirk Karlsruhe:<br />

Landrat Dr. Jürgen Schütz, Heidelberg<br />

Regierungsbezirk Freiburg:<br />

Landrat Jochen Glaeser, Freiburg<br />

Regierungsbezirk Tübingen:<br />

Landrat Joachim Walter, Tübingen<br />

54


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

GESCHÄFTS-<br />

VERTEILUNGSPLAN<br />

der Geschäftsstelle des <strong>Landkreistag</strong>s <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong><br />

Panoramastraße 37, 70174 Stuttgart<br />

Telefon (07 11) 2 24 62 - 0<br />

Telefax (07 11) 2 24 62 - 23<br />

Hauptgeschäftsführer:<br />

Prof. Eberhard Trumpp<br />

Dezernat 1:<br />

Hauptgeschäftsführer Prof. Eberhard Trumpp<br />

Grundsatzangelegenheiten der Landkreise<br />

Landräte<br />

Kommunale Verbände<br />

Bundes- und Landesangelegenheiten<br />

Grundzüge der europäischen<br />

Zusammenarbeit<br />

Verwaltungsreform<br />

Kommunalverfassungsrecht<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Geld- und Kreditwesen<br />

Politische Betätigung des Staatsbürgers<br />

Dezernat 2:<br />

Stv. Hauptgeschäftsführer Karlheinz Kibele<br />

Krankenhauswesen<br />

Gesundheitswesen<br />

Entbürokratisierung<br />

Umweltschutz<br />

Abfallrecht, Abfallwirtschaft<br />

Wasserrecht, Wasserwirtschaft<br />

Abwasserabgabe, Wasserentnahmeentgelt,<br />

Gebühren<br />

Immissionsschutz<br />

Gewerbeaufsicht<br />

Naturschutz<br />

55<br />

Bodenschutz, Altlasten<br />

Jagd-/Fischereiwesen<br />

Dezernat 3:<br />

Oberrechtsrätin Nathalie Münz<br />

Allgemeine Rechtsangelegenheiten<br />

Öffentlicher Personennahverkehr,<br />

Schülerbeförderung<br />

Schulträgerschaft, Schulaufsicht<br />

Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung<br />

Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaft<br />

Europaangelegenheiten<br />

Öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />

Brand- und Katastrophenschutz,<br />

Rettungsdienst<br />

Baurecht<br />

Kultur, Archive<br />

Sport<br />

Dezernat 4:<br />

Ltd. Verwaltungsdirektor Bernd Klee<br />

Finanzen, Steuern und Abgaben<br />

Kommunalrecht<br />

Personalwesen, Ausbildung<br />

Wahlen<br />

Staatsaufsicht und Rechnungsprüfung<br />

Wirtschaftliche Betätigung<br />

Energieversorgung<br />

Straßen<br />

Verbandsangelegenheiten<br />

Dezernat 5:<br />

Ltd. Verwaltungsdirektor Dietmar Herdes<br />

Sozialhilfe (SGB XII)<br />

Altenhilfe<br />

Pflegeversicherung<br />

Bürgerschaftliches Engagement<br />

Integration


Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />

Aussiedler, Asylbewerber,<br />

Bürgerkriegsflüchtlinge<br />

Wohngeld<br />

Sozialdatenschutz<br />

Arbeitsförderung (SGB II)<br />

Arbeitsverwaltung<br />

Dezernat 6:<br />

Ltd.Verwaltungsdirektorin Christa Heilemann<br />

Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung<br />

Familie<br />

Frauen, Gleichstellungsbeauftragte<br />

Hilfe für Behinderte, psychisch Kranke,<br />

Suchtkranke<br />

Krankenhilfe<br />

Gefährdetenhilfe<br />

Ausbildungsförderung<br />

Kriegsopferfürsorge<br />

Versorgungsverwaltung<br />

Kommunalverband für Jugend und Soziales<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Geschäftsstelle der Spruchstelle für<br />

Fürsorgestreitigkeiten für das Land<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Dezernat 7:<br />

Verwaltungsdirektor Jan-Ole Langemack<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Redaktion<br />

der Landkreisnachrichten<br />

Vermessung, Flurneuordnung<br />

Informations- und Kommunikationstechnik<br />

e-Government, Internet<br />

Datenschutz<br />

Wirtschafts- und Strukturförderung<br />

Tourismus<br />

Telekommunikation<br />

Postdienste<br />

Landesplanung und Raumordnung,<br />

Wohnungswesen<br />

Statistik<br />

Innere IuK-Organisation, Aktenplan, Schriftgutverwaltung<br />

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