2005/2007 als pdf-Datei - Landkreistag Baden-Württemberg
2005/2007 als pdf-Datei - Landkreistag Baden-Württemberg
2005/2007 als pdf-Datei - Landkreistag Baden-Württemberg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
GESCHÄFTSBERICHT<br />
<strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
Schriftenreihe des<br />
<strong>Landkreistag</strong>es <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
Band 30
3<br />
GESCHÄFTSBERICHT<br />
<strong>2005</strong>/<strong>2007</strong>
INHALT:<br />
Einleitung 7<br />
Intensive Kontakte 9<br />
Organe und Fachausschüsse 9<br />
Verwaltungsreform 11<br />
Bürokratieabbau, Aufgabenkritik 26<br />
Krankenhauswesen 27<br />
Grundsicherung für Arbeitssuchende 32<br />
Bürgerschaftliches Engagement<br />
Kostenerstattung für die Aufnahme<br />
34<br />
und Versorgung von Flüchtlingen<br />
Verlagerung der Zuständigkeit im<br />
35<br />
Ausländerrecht 36<br />
Landespflegegesetz<br />
Grundsicherung im Alter und bei<br />
36<br />
Erwerbsminderung 37<br />
Psychiatrie und Sucht 37<br />
Jugendhilfe 38<br />
Kindertagesbetreuung 39<br />
Vereinbarkeit von Familie und Beruf<br />
Chancengleichheit für Frauen und<br />
39<br />
Männer 40<br />
Schülerbeförderung und ÖPNV<br />
Reform des Kommunalen<br />
40<br />
Haushaltsrechts 42<br />
TVÖD – Leistungsentgelt 43<br />
Kommunaler Finanzausgleich 44<br />
Erweiterung des Konnexitätsprinzips 45<br />
Finanzbeziehungen Land/Kommunen 45<br />
Finanzlage der Landkreise – Kreisumlage 46<br />
5<br />
Neugestaltung der Ausbildung zum<br />
gehobenen Verwaltungsdienst 46<br />
IUK und Organisation<br />
Wirtschaftsbeauftragte –<br />
47<br />
Förderprogramme 51<br />
Öffentlichkeitsarbeit 52<br />
Jubiläum 50 Jahre <strong>Landkreistag</strong> 52<br />
EU-Dienstleistungsrichtlinie 53<br />
Anhang:<br />
Übersicht Präsident, Vizepräsidenten,<br />
Präsidium, Vorsitzende der<br />
Fachausschüsse, Sprengelvorsitzende 54<br />
Geschäftsverteilungsplan 55
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
EINLEITUNG<br />
Der vorliegende Geschäftsbericht umfasst<br />
den Zeitraum vom 1. Februar <strong>2005</strong> bis 31. August<br />
<strong>2007</strong> und knüpft an die vorangegangene<br />
Landkreisversammlung in Bad Urach im<br />
Landkreis Reutlingen an, die am 7. März <strong>2005</strong><br />
stattfand.<br />
Der Berichtszeitraum war durch drei die<br />
Landkreise sehr stark betreffende Themen<br />
geprägt:<br />
– Umsetzung und Evaluierung der Verwaltungsreform<br />
in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
– Arbeitsmarktreform und Zusammenführung<br />
von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe<br />
– Entwicklung des Krankenhauswesens in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>.<br />
Die Arbeit der Geschäftsstelle war im Berichtszeitraum<br />
in besonderer Weise von der<br />
Umsetzung und Evaluierung des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes<br />
(VRG) geprägt.<br />
Alle personellen und organisatorischen<br />
Ressourcen der Geschäftsstelle wurden eingesetzt,<br />
um die zum 1. Januar <strong>2005</strong> in Kraft<br />
getretene Verwaltungsreform möglichst<br />
ohne größere Eingriffe in die durch das VRG<br />
vorgegebene neue Behördenstruktur zu erhalten.<br />
Bereits vor Beginn des Evaluierungsverfahrens<br />
musste der <strong>Landkreistag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
sehr schnell zur Kenntnis nehmen,<br />
dass einige Fachressorts grundsätzliche Änderungen<br />
des VRG durchsetzen wollten. Obwohl<br />
die mündliche Anhörungsrunde im<br />
März <strong>2007</strong> keine grundsätzlichen Änderungs-<br />
7<br />
notwendigkeiten des VRG offenbarte, weil sowohl<br />
von Seiten der Stadt- und Landkreise<br />
wie auch von den Personalvertretungen und<br />
den berufständischen Organisationen nur<br />
sog. „Feinjustierungen“ in einzelnen Verwaltungsbereichen<br />
aufgezeigt und für notwendig<br />
erachtet wurden, zeigte sich sehr schnell,<br />
dass die Interessenlage einiger weniger<br />
Fachressorts darauf abzielte, die Behördenstruktur<br />
nach dem VRG insgesamt in Frage<br />
zustellen. Sehr schnell musste der <strong>Landkreistag</strong><br />
zur Kenntnis nehmen, dass bei diesen<br />
Überlegungen der Ressorts der Wunsch nach<br />
Wiederherstellung der früheren Sonderverwaltungen<br />
eine große Rolle spielte. Offensichtlich<br />
war der „Verlust“ der Macht über<br />
diese Verwaltungseinheiten noch immer<br />
nicht „verschmerzt“. Es bedurfte mehrerer Interventionen<br />
beim Ministerpräsidenten und<br />
bei Innenminister Rech, der <strong>als</strong> Vorsitzender<br />
des von der Landesregierung eingesetzten<br />
Lenkungsausschusses „Evaluierung der Verwaltungsreform“<br />
mit dazu beigetragen hat,<br />
dass die Diskussion über die Evaluierung der<br />
Verwaltungsreform mit einzelnen Ressorts<br />
und dem <strong>Landkreistag</strong> konstruktiv und sachlich<br />
erfolgen konnte. Das Ergebnis der Evaluierung<br />
ist zum Stand der Drucklegung dieses<br />
Geschäftsberichts noch nicht erkennbar.<br />
Es bleibt zu hoffen, dass die positiven Erkenntnisse<br />
über die Umsetzung des VRG<br />
auch im politischen Meinungsbildungsprozess<br />
Anerkennung und entsprechende Berücksichtigung<br />
finden.<br />
Der <strong>Landkreistag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> richtet<br />
den Blick nach vorn. Was letztlich zählt, ist<br />
das Ergebnis. Dieses kann sich sowohl für das<br />
Land <strong>als</strong> auch für die Landkreise sehen lassen.
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
In keinem anderen großen Bundesland in der<br />
Bundesrepublik Deutschland ist es bisher gelungen,<br />
eine so umfassende Verwaltungsreform<br />
bei der Landesverwaltung auf der unteren<br />
und mittleren Ebene durchzuführen. Der<br />
<strong>Landkreistag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> ist davon<br />
überzeugt, dass diese Verwaltungsreform erhebliche<br />
Synergien freisetzen wird, die auch<br />
die Landkreise in die Lage versetzen, die gesetzlich<br />
vorgegebene Effizienzrendite von<br />
20 % in 7 Jahren zu erreichen.<br />
Der <strong>Landkreistag</strong> hat bereits in den Beratungen<br />
zur Umsetzung der Verwaltungsreform<br />
das Land mehrfach aufgefordert, parallel zur<br />
Verwaltungsreform gleichzeitig einen Standard-<br />
und Aufgabenabbau einzuleiten. Nur<br />
wenn beides – nämlich Verwaltungsreform<br />
und Aufgabenabbau – parallel nebeneinander<br />
einhergehen, können die angestrebten<br />
Einsparungen erreicht werden. Der <strong>Landkreistag</strong><br />
hat gegenüber dem Land einen breiten<br />
Katalog zum Aufgabenabbau vorgelegt.<br />
Das Land hat deshalb die Aufgabe, mit den<br />
kommunalen Landesverbänden zeitnah über<br />
entsprechende Vorschläge zum Aufgabenabbau<br />
zu entscheiden.<br />
Die weiteren Einzelheiten zur Evaluierung der<br />
Verwaltungsreform sind im Geschäftsbericht<br />
nachfolgend dargestellt.<br />
Ein weiteres Hauptthema im Berichtszeitraum<br />
war für die Landkreise und den <strong>Landkreistag</strong><br />
die zum 1. Januar <strong>2005</strong> erfolgte Zusammenführung<br />
von Arbeitslosenhilfe und<br />
Sozialhilfe. Hierzu haben sowohl mit den<br />
Landkreisen <strong>als</strong> auch mit dem Sozialministerium<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> und der Regional-<br />
direktion der Bundesagentur für Arbeit in<br />
Stuttgart vielfältige Gesprächsrunden stattgefunden.<br />
Der <strong>Landkreistag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
hat die 5 Optionslandkreise aus<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> wie auch die übrigen<br />
Landkreise bei der Evaluierung, die durch das<br />
SGB II gesetzlich vorgeschrieben ist, unterstützt.<br />
So wurde Professor Dr. Joachim Jens<br />
Hesse vom Institut für Staats- und Europawissenschaften<br />
Berlin beauftragt, die Evaluierung<br />
des SGB II durch ein Gutachten vertiefend<br />
zu begleiten.<br />
Schließlich kann angemerkt werden, dass<br />
sich entgegen der langjährigen Tendenz die<br />
Finanzsituation der Landkreise im Berichtszeitraum<br />
erneut nicht verschlechtert sondern<br />
eher verbessert hat. Diese erfreuliche Entlastung<br />
im finanziellen Bereich hat aber gleichzeitig<br />
einen neuen Schwerpunkt der Landkreispolitik<br />
offenkundig werden lassen: Die<br />
Krankenhausstruktur und damit auch die<br />
Kreiskrankenhäuser müssen sich den neuen<br />
Marktbedingungen, die durch die Gesundheitsreform<br />
und die Wettbewerbssituation<br />
mit anderen Krankenhausträgern vorgegeben<br />
werden, stellen. Die Landkreise und<br />
der <strong>Landkreistag</strong> haben die Notwendigkeiten<br />
zu kreisgrenzübergreifenden Kooperationen<br />
zwischen den Kreiskrankenhäusern erkannt<br />
und deshalb nach intensiven Beratungen ein<br />
Positionspapier zur Weiterentwicklung des<br />
Krankenhauswesens verabschiedet, das sowohl<br />
auf der landespolitischen Ebene wie<br />
auch darüber hinaus hohe Anerkennung erfahren<br />
hat.<br />
Schließlich war die Geschäftsstelle im Berichtszeitraum<br />
intensiv mit dem 50-jährigen<br />
8
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
Verbandsjubiläum befasst, das am 3. Juli<br />
2006 in Ludwigsburg gefeiert werden<br />
konnte. Der Veranstaltungsort und der Veranstaltungstag<br />
waren identisch mit der Gründungsversammlung<br />
des <strong>Landkreistag</strong>es vor<br />
50 Jahren. Ministerpräsident Günther H. Oettinger<br />
würdigte in seiner Festansprache die<br />
Leistungen der Landkreise und des <strong>Landkreistag</strong>s<br />
für unser Land <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>. Der<br />
Festakt wurde durch eine viel beachtete Ausstellung<br />
umrahmt, in der sich alle Landkreise<br />
mit kreisbezogenen Besonderheiten und Themen<br />
aus den Bereichen Wirtschaft, Kultur<br />
und Tourismus präsentierten.<br />
INTENSIVE KONTAKTE<br />
Der <strong>Landkreistag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> hat im<br />
Berichtszeitraum intensive Kontakte zu Landtag,<br />
Landesregierung und allen Behörden<br />
und Institutionen, deren Arbeit Auswirkungen<br />
auf die Landkreise hat, gepflegt. Zusammen<br />
mit dem Städtetag <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
und Gemeindetag <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
wurde auch mehrfach ein Meinungsaustausch<br />
mit den Landesgruppen <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
der im Deutschen Bundestag vertretenen<br />
Parteien geführt.<br />
Erfreulicherweise ist für den Berichtszeitraum<br />
festzustellen, dass die Gespräche und<br />
Kontakte zu Ministerpräsident Günther H.<br />
Oettinger, der sein Amt am 21. April <strong>2005</strong> angetreten<br />
hat, in großer gegenseitiger Offenheit<br />
geführt werden konnten. Neben der Evaluierung<br />
der Verwaltungsreform standen<br />
Fragen des Ausbaus der Betreuungsangebote<br />
für Kinder im vorschulischen und schulischen<br />
Bereich und der Finanzbeziehungen Land –<br />
9<br />
Kommunen mit der Erweiterung des Konnexitätsprinzips<br />
auf der Agenda der Gespräche.<br />
Daneben hat die Verbandsspitze des <strong>Landkreistag</strong>s<br />
mit den Ministerinnen und Ministern<br />
der einzelnen Ressorts, deren Aufgabenbereich<br />
unmittelbar die Zuständigkeiten<br />
der Landkreise berührt, eingehende Gespräche<br />
geführt. Teilweise standen Mitglieder<br />
der Landesregierung auch den Gremien<br />
des <strong>Landkreistag</strong>s für Gespräche zur Verfügung.<br />
ORGANE UND FACHAUS-<br />
SCHÜSSE<br />
Die Arbeit des <strong>Landkreistag</strong>s wird von seinen<br />
satzungsmäßigen Organen getragen. Diese<br />
hatten im Berichtszeitraum eine erhebliche<br />
Arbeitslast zu bewältigen. Es tagte:<br />
das Präsidium 15-mal<br />
der Rechts- und Verfassungsausschuss 8-mal<br />
der Ausschuss für Umweltschutz, Wirtschaft<br />
und Verkehr 5-mal<br />
der Finanzausschuss 5-mal<br />
der Gesundheitsausschuss 7-mal<br />
der Sozialausschuss 7-mal<br />
der Kulturausschuss 6-mal.<br />
Im Berichtszeitraum fanden ferner zwei<br />
Landrätekonferenzen und ein Landräteseminar<br />
statt. In diesen Tagungen wurden die Evaluierung<br />
der Verwaltungsreform sowie das<br />
Positionspapier zur Weiterentwicklung der<br />
Krankenhausstrukturen in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
beraten.<br />
Für nahezu alle Aufgabenbereiche der Landratsämter<br />
sind beim <strong>Landkreistag</strong> Arbeitsge-
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
meinschaften gebildet, die insbesondere der<br />
Information über aktuelle Entwicklungen<br />
und dem Erfahrungsaustausch dienen. Sie<br />
stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen der<br />
kommunalen Praxis und dem <strong>Landkreistag</strong><br />
dar. Im Hinblick auf die neuen Aufgabenbereiche,<br />
die die Landratsämter auf Grund der<br />
Verwaltungsreform seit dem 1. Januar <strong>2005</strong><br />
wahrzunehmen haben, hat sich die Einrichtung<br />
von Arbeitsgemeinschaften in den Bereichen<br />
Landwirtschaft, Forst, Schulen, Vermessung<br />
und Flurneuordnung, Straßenbau,<br />
Umwelt- und Arbeitsschutz sowie Lebensmittelüberwachung<br />
hervorragend bewährt.<br />
Ich möchte an dieser Stelle dem Präsidenten,<br />
Herrn Landrat Dr. Jürgen Schütz, den Vizepräsidenten<br />
und allen Landräten ganz herzlich<br />
dafür danken, dass sie in vielen Sitzungen, Beratungen<br />
und Gesprächen die Anliegen des<br />
<strong>Landkreistag</strong>s nachdrücklich vertreten ha-<br />
ben. Herr Landrat Dr. Schütz hat sich mit<br />
großem zeitlichem Einsatz für die Belange der<br />
Landkreise eingesetzt. Ohne seine jederzeit<br />
vorhandene Bereitschaft, Gespräche mit Mitgliedern<br />
der Landesregierung, den Fraktionen<br />
des Landtags sowie Verbänden und Interessengruppen<br />
zu führen, wären manche Entscheidungen<br />
gerade bei der Umsetzung und<br />
Evaluierung der Verwaltungsreform nicht zugunsten<br />
der Landkreise entschieden worden.<br />
Eine Übersicht über die Gremien des <strong>Landkreistag</strong>s<br />
und die Gliederung der Geschäftsstelle<br />
ist im Anhang zu diesem Geschäftsbericht<br />
abgedruckt.<br />
Stuttgart, 31. August <strong>2007</strong><br />
Prof. Eberhard Trumpp<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
10
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
VERWALTUNGSREFORM<br />
Die Umsetzung der Verwaltungsreform, die<br />
am 1. Januar <strong>2005</strong> in Kraft getreten ist, war<br />
und ist eine Schwerpunktaufgabe für die<br />
Landkreise und damit auch für den <strong>Landkreistag</strong>.<br />
Viele Koordinierungs- und Abstimmungsgespräche<br />
wurden von der Geschäftsstelle<br />
mit den Ministerien, den Regierungspräsidien<br />
und den Landratsämtern selbst<br />
geführt, um eine möglichst effektive und effiziente<br />
Integration der früheren Sonderbehörden<br />
des Landes in die Landratsämter zu ermöglichen.<br />
Ferner hat die Geschäftsstelle<br />
auch Vorschläge zur organisatorischen Einbindung<br />
der Sonderbehörden in die Landratsämter<br />
gemacht.<br />
Daneben musste die Geschäftsstelle die Evaluierung<br />
der Verwaltungsreform begleiten.<br />
Hierzu mussten in mündlichen und schriftlichen<br />
Anhörungsverfahren umfangreiche<br />
Stellungnahmen und Bewertungen über die<br />
ersten beiden Jahre der Verwaltungsreform<br />
abgegeben werden. Dieses Evaluierungsverfahren<br />
ist derzeit noch nicht abgeschlossen.<br />
Zu einigen Verwaltungsbereichen gibt es von<br />
Seiten einzelner Fachressorts grundlegende<br />
Änderungsvorstellungen zum Verwaltungsstruktur-Reformgesetz<br />
(VRG), für deren Umsetzung<br />
aus der Sicht der Landkreise keinerlei<br />
Notwendigkeit besteht. Nachfolgend ist dies<br />
im Einzelnen ausgeführt.<br />
11<br />
STRUKTUR DER<br />
FLURNEUORDNUNG UND<br />
VERMESSUNG<br />
Die Eingliederung beider Fachbereiche ist<br />
reibungslos vonstatten gegangen. Der <strong>Landkreistag</strong><br />
hatte lange vor dem Stichtag der Verwaltungsreform<br />
schon in 2003 das Gutachten<br />
„Zielorganisation Landratsamt <strong>2005</strong> –<br />
Handreichung zur Umsetzung der Verwaltungsreform“<br />
bei der Beratungsgesellschaft<br />
Mummert-Consulting, Hamburg, in Auftrag<br />
gegeben, das im März 2004 vorgelegt wurde.<br />
Die Erstellung des Gutachtens erfolgte mit<br />
intensiver Beteiligung der Landkreise. Es<br />
wurde auch ein „Musterorganisationsplan“<br />
erarbeitet, der dem Gutachten beigefügt ist.<br />
Außerdem wurde zur IuK-Migration das Gutachten-Modul<br />
zur tiefer gehenden Betrachtung<br />
der „Migration der IT-Ausstattung der<br />
Unteren Staatlichen Sonderbehörden“ vorgelegt.<br />
Aufgrund der in weiten Teilbereichen artverwandten<br />
Tätigkeit hat sich die vom Gutachter<br />
und vom <strong>Landkreistag</strong> empfohlene Zusammenführung<br />
der Bereiche Vermessung und<br />
Flurneuordnung im Landratsamt <strong>als</strong> besonders<br />
vorteilhaft erwiesen. Bei der Flurneuordnung<br />
wurde in den Landratsämtern eine verbesserte<br />
Zusammenarbeit insbesondere mit<br />
der Landwirtschaft, dem Wasserrecht, dem<br />
Naturschutz und dem Straßenbau erreicht.<br />
Die Zusammenlegung der Vermessungs- und<br />
Flurneuordnungsverwaltung zu einem Amt<br />
ist (Stand Ende 2006) in 12 Landkreisen<br />
(34,3 %) erfolgt. In 17 Landkreisen (48,6 %) wa-
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
ren die beiden Bereiche noch getrennt organisiert,<br />
wobei 1 Landkreis die Zusammenlegung<br />
zu einem Amt im Jahr <strong>2007</strong> durchgeführt<br />
hat. 6 Landkreise (17,1 %) haben auf ein<br />
Grundteam verzichtet. In 3 der „Verzichtslandkreise“<br />
wurden die Bereiche Vermessung<br />
und Flurneuordnung zusammengeführt.<br />
In den Landkreisen ohne Zusammenlegung<br />
werden die Bereiche Vermessung und Flurneuordnung<br />
jeweils <strong>als</strong> eigenständige Ämter<br />
geführt. Im Bereich der Flurneuordnung gibt<br />
es lediglich 2 Ausnahmen. So betreiben z. B.<br />
die Landkreise Calw und Freudenstadt eine<br />
gemeinsame Dienststelle nach § 13 A Landesverwaltungsgesetz<br />
mit Dienstsitz in Freudenstadt.<br />
Die Bereiche Vermessung und Flurneuordnung<br />
sind bis auf 4 Ausnahmen stets im selben<br />
Dezernat angesiedelt. Die Abfrage der<br />
weiteren in den jeweiligen Dezernaten angesiedelten<br />
Ämter ergab erwartungsgemäß<br />
kein einheitliches Bild. Am häufigsten befinden<br />
sich die Bereiche Landwirtschaft, Bauen/<br />
Kreisentwicklung, Forst und Umwelt zusammen<br />
mit der Vermessung/Flurneuordnung<br />
im selben Dezernat.<br />
Im Bereich der Flurneuordnung sind in 29<br />
Landkreisen Grundteams eingerichtet. 6<br />
Landkreise haben auf ein Grundteam verzichtet.<br />
Poolteams sind in 17 Landkreisen ansässig.<br />
Als Besonderheit ist u. a. zu nennen, dass in<br />
mehreren Landkreisen das Personal nicht<br />
entsprechend seiner Zugehörigkeit zum<br />
Grund- oder Poolteam eingeteilt wird, sondern<br />
„gemischte“ Teams die Verfahren be-<br />
treuen. Die räumliche Trennung der Pool- und<br />
Grundteams in einigen Landkreisen wird von<br />
dort bemängelt. Insgesamt zeigte sich, dass<br />
sich die nicht „verwaltungsreformkonforme“<br />
Aufteilung in Grund- und Poolteams sehr<br />
nachteilhaft auf die Aufgabenerledigung<br />
ausgewirkt hat. Der <strong>Landkreistag</strong> hatte dies<br />
schon vor dem Inkrafttreten des VRG vorausgesehen<br />
und entsprechend kritisiert.<br />
Die Bereiche Flurneuordnung, Vermessung<br />
und Landwirtschaft ergänzen sich in den<br />
Landratsämtern in vielfältiger Hinsicht. Sie<br />
stehen in einem engen, sachlich nicht trennbaren<br />
Zusammenhang. Neben der enorm<br />
wichtigen gegenseitigen fachlichen Unterstützung(Kontrollaufgaben/Cross-Compliance),<br />
ist auch der personelle Lastenausgleich<br />
leichter realisierbar, was vor allem die Spitzenbelastungen<br />
in der Landwirtschaftsverwaltung<br />
zur Zeit des Gemeinsamen Antrags<br />
und für EU-Kontrollaufgaben betrifft. Die Zusammenführung<br />
der genannten Bereiche in<br />
den Landratsämtern hat sich auch aus dieser<br />
Sicht außerordentlich bewährt. Der <strong>Landkreistag</strong><br />
hat deshalb auch in der in <strong>2007</strong> angelaufenen<br />
Evaluierung betont, dass diese<br />
Struktur keinesfalls in Frage gestellt werden<br />
darf.<br />
FLURNEUORDNUNGS- UND<br />
VERMESSUNGSVERWALTUNG<br />
Die Flurneuordnungsverwaltung ist ein zentrales<br />
und unverzichtbares Instrument für<br />
Strukturverbesserungen gerade im Ländlichen<br />
Raum. Die Synergieeffekte wurden<br />
durch die enge Zusammenarbeit der beim<br />
Landratsamt gebündelten Behörden (Land-<br />
12
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
wirtschaft, Forst, Vermessung, Umwelt- und<br />
Naturschutz) erreicht. Auch eine bessere Verzahnung<br />
und Koordinierung der Verwaltungsverfahren<br />
wurde möglich; die Abstimmung<br />
zwischen den Fachbereichen konnte<br />
stark verbessert werden. Durch die Bündelung<br />
vor Ort konnten die Fachaufgaben besser<br />
vernetzt werden. Behördenanhörungen<br />
wurden stark vereinfacht.<br />
Besonders hervorzuheben ist, dass eine Last-<br />
Verteilung zwischen Flurneuordnung, Landwirtschaft<br />
und Vermessung (Personalaustausch)<br />
durchgeführt werden kann.<br />
Es sind auch Einsparungen durch die Nutzung<br />
gemeinsamer Ressourcen in der Informations-<br />
und Kommunikationstechnik (Bürokommunikation,<br />
GIS) erzielt worden. Die<br />
gemeinsame Nutzung von Sachmitteln (Vermessungstechnik)<br />
zwischen Flurneuordnung<br />
und Vermessung hat sich ebenfalls <strong>als</strong> vorteilhaft<br />
erwiesen.<br />
Der <strong>Landkreistag</strong> hat stets kritisiert, dass die –<br />
von den Grundsätzen der Verwaltungsreform<br />
abweichende – Aufteilung des Flurneuordnungsperson<strong>als</strong><br />
(und der Projekt-Zuständigkeiten)<br />
in bei den Landratsämtern angesiedelten,<br />
so genannten „Grundteams“ und<br />
bei den Regierungspräsidien angesiedelten<br />
„Poolteams“ nach einhelliger Auffassung aller<br />
Beteiligten nicht bewährt hat.<br />
Diese Aufteilung ist gegenüber den Bürgern<br />
nicht zu vermitteln (unterschiedliche Zuständigkeit<br />
Poolteams/Grundteams innerhalb<br />
eines Landkreises). Bei Verfahren in der Zuständigkeit<br />
der Poolteams ist die nahtlose<br />
Abstimmung mit anderen Fachbereichen in<br />
13<br />
den Landratsämtern nur schwer bzw. gar<br />
nicht möglich. Die gemeinsame Aufgabenerledigung<br />
ist durch die Team-Trennung wesentlich<br />
aufwändiger geworden. Teilweise<br />
sind die Teams auch räumlich unterschiedlich<br />
untergebracht.<br />
Dadurch wird eine gemeinsame Aufgabenerledigung<br />
verhindert und eine sachorientierte<br />
Flexibilität (Personalverschiebungen) zwischen<br />
den Teams kann nicht stattfinden. Es<br />
kommt zu Doppelgleisigkeiten, mehr Bürokratie<br />
(verwaltungsorganisatorische Abstimmung<br />
zwischen Landratsämtern und Regierungspräsidien,<br />
Kostenabrechung), umständlicheren<br />
Verwaltungsvorgängen und Zuständigkeitsproblemen.<br />
Doppelabordnungen von<br />
Poolteampersonal in verschiedene Landkreise<br />
haben sich in der Praxis nicht bewährt.<br />
Das Poolteampersonal stand auch nicht im<br />
erforderlichen Umfang für Unterstützungsleistungen<br />
in der Landwirtschaftsverwaltung<br />
zur Verfügung.<br />
Die Zusammenführung von Vermessung und<br />
Flurneuordnung auch auf Seiten des Ministeriums<br />
wurde vom <strong>Landkreistag</strong> begrüßt. Es ist<br />
sinnvoll, beide Bereiche auch auf Ebene der<br />
Landratsämter durchgängig organisatorisch<br />
zusammen zu legen.<br />
Die Flurneuordnungsverwaltung muss entsprechend<br />
der bewährten Grundsätze der Verwaltungsreform<br />
weiterentwickelt werden.<br />
Dabei müssen auch die Belange der Vermessung<br />
und der Landwirtschaft berücksichtigt<br />
werden. Das Präsidium des <strong>Landkreistag</strong>s hat<br />
eine Konzeption beschlossen, der unter Betei-
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
ligung der Landratsämter erarbeitet wurde.<br />
Die entsprechenden Grundsätze für diese<br />
Konzeption werden nachfolgend dargestellt.<br />
– Das politische Ziel der Verwaltungsreform<br />
war die fachbereichsübergreifende Bündelung<br />
der Kräfte auf Ebene der Landratsämter<br />
und Regierungspräsidien. Wenn die<br />
Flurneuordnungsverwaltung aus den Landratsämtern<br />
wieder herausgelöst würde,<br />
könnte dieses Ziel nicht mehr erreicht werden.<br />
– Die Aufteilung zwischen Grund- und Poolteams<br />
muss revidiert werden. Das gesamte<br />
Personal ist auf die Landratsämter zu übertragen.<br />
– Die Landratsämter müssen <strong>als</strong> untere Flurneuordnungs-<br />
und Vermessungsbehörden<br />
Träger der Aufgabe bleiben. Zudem darf der<br />
Flurneuordnungsbereich auch nicht in einer<br />
Form ausgestaltet werden, die verhindert,<br />
dass sich bietende Synergien nicht mehr genutzt<br />
werden können.<br />
– Die Landkreise werden für bestimmte Teilbereiche<br />
der Flurneuordnung, insbesondere<br />
bei Verfahren, die kreisübergreifende Zusammenarbeit<br />
erfordern, Kooperationslösungen<br />
auf Basis von § 13 a LVwG einrichten.<br />
– Die Zuständigkeit des Landes für die Festlegung<br />
des Arbeitsprogramms in Abstimmung<br />
mit den Landkreisen bleibt unberührt.<br />
– Der <strong>Landkreistag</strong> und die Landkreise haben<br />
zur Optimierung der Strukturen in der Flurneuordnungsverwaltung<br />
ein innovatives<br />
Kooperationsmodell entwickelt, das die Zusammenführung<br />
des Person<strong>als</strong> auf Landkreisebene<br />
und die kreisübergreifende Zusammenarbeit<br />
der Landratsämter vorsieht.<br />
– Grundlage hierfür ist § 13 a Landesverwaltungsgesetz.<br />
Auf dieser Basis werden gemeinsame<br />
Dienststellen mehrerer Landkreise<br />
eingerichtet, die den Personaleinsatz<br />
und die Aufgabenerledigung über Kreisgrenzen<br />
hinweg steuern.<br />
– Die Landkreise haben sich bereits auf Basis<br />
eines Lösungsvorschlags auf die möglichen<br />
Kooperationspartner geeinigt.<br />
– Das Kooperationsmodell und das Standortkonzept<br />
wurden den betroffenen Ministerien<br />
und Verbänden sowie allen Abgeordneten<br />
des Landtags zur Kenntnis gegeben.<br />
– Das Kooperationsmodell wird der Forderung<br />
nach Leistungsfähigkeit und Effizienz in<br />
vollem Umfang gerecht. Mit der Umsetzung<br />
dieses Konzeptes werden zukunftsfähige<br />
und leistungsstarke Strukturen in der Flurneuordnungsverwaltung<br />
geschaffen.<br />
– Der <strong>Landkreistag</strong> empfiehlt den Landkreisen,<br />
Vermessung und Flurneuordnung (wie<br />
schon heute bei ca. 18 Landratsämtern realisiert)<br />
organisatorisch in einem Amt zusammenzuführen.<br />
Die Bildung der gemeinsamen<br />
Dienststellen bleibt davon unberührt.<br />
Der <strong>Landkreistag</strong> trägt das Privatisierungsziel<br />
bei der Vermessungsverwaltung mit. Eine<br />
Trendumkehr bei der Privatisierungsquote<br />
kann nicht konstatiert werden.<br />
14
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
Im Juli <strong>2007</strong> hat der <strong>Landkreistag</strong> in enger Abstimmung<br />
mit den Landkreisen auch ein<br />
Standortkonzept zur Konkretisierung des<br />
Kooperationsmodells vorgelegt.<br />
Darin werden die aus heutiger Sicht möglichen<br />
Kooperationspartner und die dazu<br />
denkbaren Standorte für die gemeinsamen<br />
Dienststellen der Landkreise dargestellt. Als<br />
Ergebnis stünden nach diesem Modell ca. 16<br />
gemeinsame Dienststellen der 35 Landratsämter.<br />
Der <strong>Landkreistag</strong> hat beide Konzepte im Sommer<br />
<strong>2007</strong> den Vorsitzenden der Regierungsfraktionen,<br />
dem Landwirtschaftsminister,<br />
dem Innenminister und dem Staatsministerium<br />
übermittelt. Außerdem wurden die betroffenen<br />
Verbände informiert.<br />
Dabei wurde darauf hingewiesen, dass dieser<br />
Diskussionsvorschlag noch der weiteren intensiven<br />
Abstimmung zur konkreten Ausgestaltung<br />
sowohl zwischen den Landkreisen,<br />
<strong>als</strong> auch mit dem Land bedarf.<br />
Im Rahmen des Evaluierungsprozesses hat<br />
der <strong>Landkreistag</strong> festgestellt, dass gravierende<br />
Synergieeffekte durch die engere Zusammenarbeit<br />
der beim Landratsamt gebündelten<br />
Behörden (Landwirtschaft, Forst,<br />
Vermessung, Naturschutz) erreicht werden<br />
konnten; auch eine bessere Koordinierung<br />
von Verwaltungsverfahren wurde ermöglicht.<br />
Das Personal der Vermessungsverwaltung<br />
konnte effizient zur Unterstützung der Landwirtschaftsverwaltung<br />
eingesetzt werden.<br />
15<br />
Weiterhin konnten die gleichen Effekte durch<br />
die Kooperation mit der Flurneuordnungsverwaltung<br />
und anderer Verwaltungsbereiche<br />
erreicht werden wie oben für die Flurneuordnung<br />
dargestellt. Vom Know-how der<br />
Vermessungsverwaltung insbesondere im<br />
Bereich der grafischen Informationsvereinbarung<br />
konnte bei der effizienten Einführung<br />
und Nutzung übergreifender GIS-Systeme in<br />
den Landratsämtern in erheblichem Maße<br />
profitiert werden.<br />
Weiterhin kritisch betrachtet werden muss<br />
die Problematik der finanziellen Ausgleichsregelungen<br />
im Bereich der Vermessungsverwaltung.<br />
Die Vermessungsgebühren weisen<br />
in den vergangenen Jahren eine stark sinkende<br />
Tendenz auf. Ursachen hierfür sind neben<br />
der zurückgehenden Bautätigkeit auch<br />
der Rückgang der Einnahmen aus der Gebäudeaufnahme.<br />
Da der FAG-Abgeltungsbetrag<br />
für die Eingliederung der Vermessungsämter<br />
ursprünglich um den Durchschnittsbetrag<br />
der Erlöse der Staatlichen Vermessungsämter<br />
in den Jahren 1998 – 2002 vermindert wurde,<br />
hatte der <strong>Landkreistag</strong> das Land schon frühzeitig<br />
darauf hingewiesen, dass dies zu einer<br />
gravierenden Unterdeckung der Kosten im<br />
Vermessungsbereich führen würde. Leider<br />
hat auch die zwischenzeitliche Einbeziehung<br />
der Jahre 2003 bis <strong>2005</strong> nicht zu einem realistischen<br />
Abgeltungsbetrag geführt.<br />
Dieser Abmangel führt in vielen Landkreisen<br />
zu einem Zerrbild bei der Darstellung der erreichten<br />
Effizienzrendite. Eine Deckung des<br />
Abmangels über die Kreisumlage ist aus<br />
rechtlichen und politischen Gründen völlig<br />
ausgeschlossen.
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
Eine nicht defizitäre Abgeltung im Vermessungsbereich<br />
kann nach Ansicht des <strong>Landkreistag</strong>s<br />
dadurch erreicht werden, dass jeweils<br />
dynamisch die Einnahmen der beiden<br />
Vorjahre – relativ zum Jahr der Berechnung –<br />
<strong>als</strong> Bemessungsgrundlage herangezogen<br />
werden. So wäre gewährleistet, dass Schwankungen<br />
in jeder Richtung im Interesse beider<br />
Seiten jeweils Eingang in den entsprechenden<br />
Abgeltungsbetrag finden. Hilfsweise<br />
wäre auch denkbar, dass die Gebühreneinnahmen<br />
künftig beim Land etatisiert werden.<br />
Die Problematik bei den Vermessungsgebühren<br />
wirft auch einen Konflikt mit dem<br />
schon vor der Verwaltungsstrukturreform<br />
beim Land angestrebten Ziel der Erhöhung<br />
des Anteils der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure<br />
in der Vermessungsverwaltung<br />
auf. Nur durch die Herstellung einer fairen<br />
Abgeltungsberechnung entstünde aber<br />
der entsprechende Spielraum für weitergehende<br />
personelle Maßnahmen zur Erreichung<br />
der 80-prozentigen Privatisierungsquote.<br />
Es muss in diesem Zusammenhang<br />
darauf hingewiesen werden, dass zwischen<br />
Land und <strong>Landkreistag</strong> Einvernehmen besteht,<br />
dass die Privatisierung und damit der<br />
Personalabbau nur im Rahmen der allgemeinen<br />
Personalentwicklung erfolgen können.<br />
Trotz der angesprochenen ungünstigen Rahmenbedingungen<br />
konnte im Übrigen im 3-<br />
Jahres-Vergleich der Zeiträume 2002 bis 2004<br />
und 2004 bis 2006 die Privatisierungsquote<br />
von 52,1 auf 53,6 % erhöht werden.<br />
Unter der Prämisse, dass Flurneuordnungs-,<br />
Vermessungs- und Landwirtschaftsverwaltung<br />
vollständig unter Einbeziehung des<br />
Poolteamperson<strong>als</strong> im Landratsamt zusammengeführt<br />
werden und im Rahmen einer<br />
weiter steigenden Privatisierung von Vermessungsdienstleistungen<br />
ergeben sich mittelund<br />
langfristig Potenziale für einen dauerhaften<br />
Ausgleich des Personalbedarfs in der<br />
Landwirtschafts- und Flurneuordnungsverwaltung,<br />
auch durch den langfristigen Einsatz<br />
von Personal aus der Vermessungsverwaltung<br />
in diesen Bereichen.<br />
SCHULAUFSICHTS-<br />
VERWALTUNG<br />
Die Eingliederung der ehem<strong>als</strong> Staatlichen<br />
Schulämter in die Landratsämter entwickelte<br />
sich positiv, bestehende Verzahnungen zum<br />
Sozialbereich wurden verstärkt sicht- und<br />
ausbaubar. Insbesondere in der Zusammenarbeit<br />
mit der Jugend- und Eingliederungshilfe,<br />
dem allgemeinen sozialen Dienst sowie<br />
dem Gesundheitsamt sind verbesserte Abstimmungsmöglichkeiten<br />
und damit Synergien<br />
festzustellen.<br />
Die Möglichkeiten der Mitgestaltung von<br />
Schulentwicklung und Bildungspolitik im<br />
Landkreis sind reibungsloser und vielfältiger<br />
geworden. Das enge Netzwerk von Schulen,<br />
Schulaufsicht, Schulträger und Beratungsstellen<br />
ermöglicht eine bessere Bündelung von Angeboten<br />
im Beratungsbereich, was insbesondere<br />
beim Übergang von Schülern in die<br />
Berufswelt zu besseren Kooperationsmöglichkeiten<br />
führt. Hiervon profitieren in erster Linie<br />
junge Menschen beim Start in das Berufsleben.<br />
Bedenklich gestaltete sich jedoch die Entwicklung<br />
im Bereich der Schulratstellen.<br />
16
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
Folge der Politik des Landes, die Eigenständigkeit<br />
der Schulen zu stärken (z. B. Schulevaluation,<br />
Orientierungsplan, schulreifes Kind etc.)<br />
und diesen damit mehr Verantwortung zu<br />
übertragen, ist auch eine verstärkte Einbindung<br />
des Person<strong>als</strong> der Schulaufsicht.<br />
Aufgabenkritik im Tätigkeitsbereich der<br />
Schulräte ist damit notwendiger denn je.<br />
Dabei zeichnet sich heute schon ab, dass sich<br />
zwei intensive neue Aufgabenfelder auftun:<br />
Die Aufstellung von Schulentwicklungsplänen,<br />
bedingt durch zurückgehende Schülerzahlen,<br />
sowie der Abschluss von Zielvereinbarungen<br />
der Schulaufsicht mit den Schulen.<br />
Im Sinne einer auch auf die Zukunft gerichteten<br />
effizienten Aufgabenerfüllung in der<br />
Schulaufsicht, haben die Landkreise daher bei<br />
Bedarf und unter Berücksichtigung der jeweiligen<br />
Strukturen Kooperationsbereitschaft<br />
zwischen den unteren Schulaufsichtsbehörden<br />
über die Kreisgrenzen hinaus erklärt.<br />
LEBENSMITTELKONTROLLE<br />
Die Übertragung der Aufgabe der Lebensmittelüberwachung<br />
auf die Landratsämter<br />
erwies sich <strong>als</strong> positive und logische Konsequenz<br />
aus der Eingliederung der Veterinärämter<br />
im Jahre 1995.<br />
Da die Zuordnung des Aufgabenbereichs Lebensmittelüberwachung<br />
in der Regel zum<br />
Veterinäramt erfolgte, vereinigt jetzt das gesamte<br />
Sachgebiet des Verbraucherschutzes<br />
Kontrollaufgaben durch Lebensmittelkontrolleure<br />
und tierärztliche Sachverständige<br />
einerseits und Verwaltungsaufgaben mit den<br />
entsprechenden Verwaltungsfachleuten an-<br />
17<br />
dererseits unter dem einheitlichen Dach des<br />
Landratsamts.<br />
Der Ablauf von Kontrollen und Probeentnahmen<br />
konnte optimiert werden. Seit Umsetzung<br />
der Verwaltungsreform wurde – trotz<br />
geringerer Personalausstattung – die Kontrollfrequenz<br />
der zu überwachenden Betriebe<br />
sowie die Anzahl der gezogenen Proben in<br />
der Regel aufrechterhalten, größtenteils sogar<br />
erhöht. Im Vergleich 2004 zu 2006 wurden<br />
in den Landkreisen im Durchschnitt ca. 1 /4<br />
mehr Kontrollen sowie ca. 1 /5 mehr Probenahmen<br />
durchgeführt.<br />
Dennoch kam im Zusammenhang mit den so<br />
genannten „Gammelfleischskandalen“ Ende<br />
<strong>2005</strong> sowie im Verlauf des Jahres 2006 verstärkt<br />
Kritik an der Effizienz der Kontrolltätigkeit<br />
der Landratsämter auf. Dabei hat der<br />
immer wieder kritisierte Wegfall der Strafverfolgungsbefugnis<br />
gegenüber dem ehemaligen<br />
Wirtschaftskontrolldienst (WKD) zu einer<br />
Entlastung der Kontrolleure von fachfremden<br />
Tätigkeiten geführt, weshalb durch die Zusammenführung<br />
von Überwachungstätigkeit<br />
und Verwaltungsvollzug in den Landratsämtern<br />
tatkräftige Einheiten gebildet<br />
werden konnten. So kam es jeweils nach Bekannt<br />
werden von Missständen in enger<br />
Abstimmung mit den Strafverfolgungsbehörden<br />
zur sofortigen Umsetzung der erforderlichen<br />
Maßnahmen (Beschlagnahme<br />
der Ware, Schließung des Betriebes etc.).<br />
Kritisch zu bewerten ist jedoch die Person<strong>als</strong>ituation<br />
in der Lebensmittelkontrolle. Die<br />
222 auf die Landratsämter übergegangenen<br />
Stellen des ehemaligen WKD waren von vorn-
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
herein zu niedrig angesetzt. Zudem steigt im<br />
Bereich der Lebensmittelüberwachung – insbesondere<br />
aufgrund neuer EU- Regelungen –<br />
die Anzahl zu überwachender Vorschriften<br />
stetig an.<br />
Der derzeitige Personalbestand an Lebensmittelkontrolleuren<br />
kann und wird dies auf<br />
Dauer nicht leisten können. Schon heute liegt<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> mit seinen rund 220<br />
Kontrolleuren im Ländervergleich bundesweit<br />
auf dem vorletzten Platz was das Verhältnis<br />
Einwohner pro Lebensmittelkontrolleur<br />
bzw. Anzahl der Betriebe pro Kontrolleur<br />
betrifft. Es bedarf daher einer Korrektur in der<br />
Personalbemessung. Eine entsprechende<br />
Analyse des Ministeriums für Ernährung und<br />
Ländlichen Raum (MLR) ergab einen Personalmehrbedarf<br />
von mindestens 80 Stellen. Der<br />
<strong>Landkreistag</strong> wird sich daher weiter dafür einsetzen,<br />
dass das Land gemäß Art. 180 VRG entsprechende<br />
personelle bzw. finanzielle Mittel<br />
für die erforderliche Ausstattung an Lebensmittelkontrolleuren<br />
zur Verfügung stellt.<br />
LANDWIRTSCHAFTS-<br />
VERWALTUNG<br />
Mit der Eingliederung der Landwirtschaftsämter<br />
sind durch die zentrale Erledigung von<br />
Verwaltungs- und Querschnittsaufgaben,<br />
insbesondere im Bereich der Erarbeitung von<br />
Stellungnahmen mit Berührungspunkten zur<br />
Landwirtschaft, zum Forstbereich, zum Umwelt-<br />
und Naturschutz sowie zum Baurecht<br />
zahlreiche Synergien eingetreten.<br />
Auch sind Verbesserungen im Service für die<br />
Landwirte festzustellen, die durch die zusammenfassende<br />
Zuständigkeit der Landratsäm-<br />
ter für Landwirtschaft, Vermessung und Flurneuordnung<br />
insbesondere bei der Bearbeitung<br />
des „Gemeinsamen Antrags“ nur noch<br />
einen einheitlichen Ansprechpartner haben.<br />
Zeitgleich mit der Verwaltungsreform kam jedoch<br />
auch die Umsetzung der EU-Agrarreform,<br />
die in den unteren Landwirtschaftsbehörden<br />
zu erheblichen Mehrbelastungen<br />
führte. Der eingetretene Arbeitsmehraufwand,<br />
insbesondere die im Hinblick auf die<br />
Fristen der EU rechtzeitige Bearbeitung der<br />
„Gemeinsamen Anträge“, war und ist mit<br />
dem übergegangenen Personal kaum zu bewältigen.<br />
Durch den seit der Verwaltungsreform<br />
möglichen flexibleren Personaleinsatz,<br />
insbesondere aus den Bereichen Vermessung<br />
und Flurneuordnung, waren die Zusatzbelastungen<br />
allenfalls vorübergehend aufzufangen<br />
gewesen. So hat der <strong>Landkreistag</strong> bereits<br />
im April <strong>2005</strong> nach Abfrage bei den Landratsämtern<br />
den notwendigen Personalmehrbedarf<br />
kreisscharf aufgezeigt und eingefordert.<br />
Auch das Ministerium für Ernährung<br />
und Ländlichen Raum (MLR) hat wiederholt<br />
Personalerhebungen durchgeführt, die zuletzt<br />
einen zusätzlichen Bedarf bei den Landratsämtern<br />
für die Jahre <strong>2007</strong> ff. von ca. 150<br />
Arbeitskräften ergaben.<br />
Bis heute wurden jedoch – abgesehen von befristeten<br />
Einstellungen – keine dauerhaften<br />
Personalaufstockungen vorgenommen. Da<br />
das Land nach eigener Aussage die notwendigen<br />
Mittel nicht zur Verfügung hatte, sollten<br />
die Landkreise die erforderlichen Finanzmittel<br />
aus den Kreishaushalten aufbringen. Hier<br />
besteht jedoch eindeutig eine Verpflichtung<br />
des Landes, resultierend aus Art. 180 VRG, wo-<br />
18
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
nach das Land bei Übertragung neuer Aufgaben,<br />
auch aufgrund von Regelungen der Europäischen<br />
Gemeinschaft, einen entsprechenden<br />
finanziellen Ausgleich zu gewähren<br />
hat. Es bleibt abzuwarten, ob es im Rahmen<br />
der anstehenden Entscheidungen zur Evaluierung<br />
der Verwaltungsreform zu langfristigen<br />
Personalaufstockungen seitens des<br />
Landes kommen wird.<br />
FORSTVERWALTUNG<br />
Die Einrichtung eines zentralen Kreisforstamtes<br />
sowie die Neuorganisation der Forstbetriebsleitungen<br />
und der Forstreviere haben<br />
sich bewährt. So ist durch die Schaffung<br />
größerer Betriebseinheiten, insbesondere im<br />
Bereich der Holzvermarktung, aufgrund eines<br />
vergrößerten Angebotsvolumen mit größeren<br />
Verkaufseinheiten, eine Stärkung der Position<br />
der betreuten Waldbesitzer sowie eine<br />
Verbesserung der Belieferung der Holzkunden<br />
eingetreten.<br />
Die gute Arbeit der Landkreise spiegelt sich<br />
unter anderem in der Treue der betreuten<br />
Waldbesitzer, der ausgesprochen positiven<br />
Resonanz der Holzkunden sowie in den guten<br />
wirtschaftlichen Ergebnissen des Staatsforstbetriebs<br />
wieder. Aus dem Jahresabschlussbericht<br />
der Landesforstverwaltung <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong> für das Jahr 2006: „Mit einem<br />
erzielten Deckungsbeitrag in der Produktgruppe<br />
(PG) Holzproduktion von rd. 33,1 Mio.<br />
Euro (RP F 13,1 Mio. Euro, RP T 20,0 Mio. Euro)<br />
wurde das vereinbarte monetäre Ziel (9,9 Mio.<br />
Euro) weit überschritten. ... Die holzmarktbedingte<br />
Preissteigerung führte zu einem Mehrertrag<br />
gegenüber der Planung von 15,6 Mio.<br />
19<br />
Euro. Dieser Einflussfaktor ist vom Forstbetrieb<br />
nur begrenzt steuerbar. Demgegenüber sind<br />
der Mehrertrag von 5,6 Mio. Euro aus der Einschlagserhöhung<br />
sowie die Kostenreduktion<br />
von 2.1 Mio. Euro auf die betriebliche Holzmengen-<br />
und Finanzsteuerung auf allen Verwaltungsebenen<br />
zurückzuführen.“<br />
Dennoch kam insbesondere seitens des MLR<br />
Kritik an den bestehenden Strukturen der<br />
Forstverwaltung auf. Durch die zersplitterten<br />
Zuständigkeiten – verteilt auf die Stadt- und<br />
Landkreise – erfolge die Bewirtschaftung des<br />
Staatswaldes nicht effizient genug, bei zentraler<br />
Verwaltung seien insbesondere höhere<br />
Erlöse in der Holzvermarktung erzielbar.<br />
Dagegen ergab das vom <strong>Landkreistag</strong> erarbeitete<br />
Positionspapier „Zukunft Staatsforst“<br />
Optimierungspotenziale in den bestehenden<br />
Strukturen durch Einführung einer kreisbezogenen<br />
Nettobudgetierung auf Basis eines<br />
Landesbetriebs nach § 26 Landeshaushaltsordnung<br />
(LHO) <strong>als</strong> rein finanztechnisches Instrument<br />
ohne Änderung der Organisationsstruktur.<br />
In der verstärkt aufgekommenen Diskussion<br />
haben sich Vertreter der kommunalen Waldbesitzer<br />
sowie der Privatwaldbesitzer <strong>als</strong> Kunden<br />
der Landkreise für eine Beibehaltung des<br />
Einheitsforstamtes auf Ebene der Landkreise<br />
ausgesprochen. Auch der Verband der Sägeund<br />
Holzindustrie plädierte für eine uneingeschränkte<br />
Aufgabenwahrnehmung durch die<br />
Kreisforstämter, da sich diese dezentrale Organisationsform<br />
bewährt habe. Dagegen<br />
sprach sich – neben dem MLR – insbesondere<br />
die Forstkammer <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> aus,
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
die aufgrund bestehender Mängel in den vorhandenen<br />
Strukturen eine Zentralisierung<br />
der Forstverwaltung forderte.<br />
Im Verlauf des Evaluierungsverfahrens wurden<br />
seitens des MLR zwei Gutachten zur Weiterentwicklung<br />
des Staatsforstbetriebes und<br />
der Dienstleistungsaufgaben der Landesforstverwaltung<br />
in Auftrag gegeben. Danach<br />
seien bei Gründung einer Anstalt des öffentlichen<br />
Rechts mit einheitlicher Bewirtschaftung<br />
von Staatswald, Kommunalwald und<br />
Privatwald Einsparpotenziale in Höhe von ca.<br />
27 Mio. Euro jährlich zu erzielen.<br />
Das für den <strong>Landkreistag</strong> von Prof. Dr. Kaiser,<br />
Rektor der Fachhochschule für Forstwirtschaft<br />
in Rottenburg, erstellte Gutachten<br />
sieht dagegen im Bestand des Einheitsforstamtes<br />
auf Kreisebene die optimalen Strukturen<br />
für eine effiziente Bewirtschaftung sowie<br />
nachhaltige Waldwirtschaft aller Waldbesitzarten.<br />
So seien die in den MLR-Gutachten<br />
genannten Optimierungspotenziale bei Einrichtung<br />
eines rein fiskalischen Landesbetriebs<br />
nach § 26 LHO auch in den bestehenden<br />
Organisationsformen zu verwirklichen.<br />
Demgegenüber wäre die Schaffung einer<br />
deutlich erwerbswirtschaftlich orientierten<br />
Landesanstalt mit hohen Investitionen verbunden,<br />
die dieser dauerhaft angelastet werden<br />
müssten. Die vorgesehene Trennung von<br />
Hoheit und Betrieb würde zwangsläufig zu<br />
parallelen Forststrukturen führen und das<br />
„Komplettangebot“ der unteren Forstbehörden<br />
für alle Waldbesitzer zerschlagen.<br />
Nachdem auch der Gemeindetag ein „Gegengutachten“<br />
zu den MLR-Gutachten erstellen<br />
ließ, das inhaltlich die Positionen von Prof. Dr.<br />
Kaiser stützt, hat der gemeinsame Forstausschuss<br />
von Städtetag und Gemeindetag eine<br />
Optimierung der Verwaltungsreform allenfalls<br />
im Rahmen der derzeitigen Strukturen<br />
für sinnvoll erachtet.<br />
Die Entscheidung über die bestehenden gegensätzlichen<br />
Positionen zur Zukunft der<br />
Forstwirtschaft in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> wird<br />
letztlich im Herbst diesen Jahres nach Abschluss<br />
des Evaluierungsverfahrens fallen.<br />
STRASSENBAUVERWALTUNG<br />
Nach zweijähriger Erfahrung kann festgestellt<br />
werden, dass sich die Eingliederung der<br />
staatlichen Straßenbauämter in die Landratsämter<br />
bewährt hat. Entgegen mancher<br />
Unkenrufe konnte die Verkehrssicherheit<br />
auch in zwei extrem harten Wintern in der<br />
neuen Organisationsstruktur ohne Probleme<br />
gewährleistet werden.<br />
Mit dem weiteren Zusammenwachsen der<br />
Verwaltung werden mittlerweile auch Synergieeffekte<br />
deutlich spürbar: kürzere Wege<br />
fördern eine positive Zusammenarbeit mit<br />
anderen Aufgabenbereichen, zum Beispiel<br />
mit dem Naturschutz, der Vermessung oder<br />
der Straßenverkehrsbehörde. Es werden rasche<br />
Entscheidungen aus einer Hand möglich.<br />
Trotz der grundsätzlich positiven Bilanz gibt<br />
es Punkte, die kritisch anzusprechen sind.<br />
F<strong>als</strong>ch und unpraktikabel ist die Zuordnung<br />
der Erhaltung der Bundes- und Landesstra-<br />
20
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
ßen zu den Regierungspräsidien. Bis zur Verwaltungsstrukturreform<br />
lagen Unterhaltung<br />
und Erhaltung der Bundes-, Landes- und<br />
Kreisstraßen in der Zuständigkeit der Straßenbauämter.<br />
Diese Zuordnung war sachgerecht.<br />
Bei der Erhaltung handelt es sich um eine<br />
operative Aufgabe, die vor Ort anzusiedeln<br />
ist. Die Grenzen zwischen Unterhaltung und<br />
Erhaltung sind fließend. Es gibt Abgrenzungsprobleme,<br />
die zu aufwendigen Abstimmungsprozessen<br />
führen, und einen vernünftigen<br />
Mitteleinsatz erschweren. Auch die<br />
Optimierung des Personaleinsatzes spricht<br />
für eine Bündelung der Zuständigkeiten bei<br />
den Landratsämtern. Deshalb fordern die<br />
Landkreise, die Erhaltung der Bundes- und<br />
Landesstraßen den Landratsämtern zuzuordnen.<br />
Eine Ausnahme sollte für vierspurige<br />
Straßen und Ingenieurbauwerke diskutiert<br />
werden.<br />
Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit<br />
der Straßen erfordert die zuverlässige Bereitstellung<br />
der erforderlichen Haushaltsmittel.<br />
Die Landkreise haben bei den über den<br />
kommunalen Finanzausgleich finanzierten<br />
Aufgabenbereichen 20 % der Kosten einzusparen.<br />
Dies ist so im Verwaltungsstruktur-<br />
Reformgesetz enthalten – und dies wird von<br />
den Landkreisen akzeptiert. Die Landkreise<br />
können es aber nicht hinnehmen, dass auch<br />
die Mittel für die Unterhaltung der Landesstraßen<br />
durch einen Ministerratsbeschluss<br />
einer 20 %igen Kürzung unterworfen worden<br />
sind. Dies ist ein Systembruch, der ohne Anhörung<br />
des <strong>Landkreistag</strong>es herbeigeführt<br />
worden ist.<br />
21<br />
Gegenstand der Effizienzrendite sind in allen<br />
anderen Bereichen ausschließlich die Verwaltungskosten,<br />
nicht aber Leistungsausgaben.<br />
Die Ausgaben für die Straßenunterhaltung<br />
sind von äußeren Einflüssen abhängig, die<br />
nicht steuerbar sind. Der Aufwand für die Unterhaltung<br />
der Landesstraßen wurde gegenüber<br />
den Landkreisen nicht pauschal abgegolten.<br />
Die Straßenbaulast ist beim Land<br />
verblieben. Deshalb ist es Sache des Landes,<br />
die zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit<br />
erforderlichen Unterhaltsmittel rechtzeitig<br />
bereit zu stellen. Die Landkreise streben<br />
selbstverständlich im eigenen Interesse an,<br />
die Aufwendungen für die Unterhaltung der<br />
Straßen möglichst gering zu halten. Eine Finanzierung<br />
von Aufwendungen für Landesstraßen<br />
zu Lasten der Kreishaushalte scheidet<br />
aber aus finanziellen und rechtlichen<br />
Gründen aus.<br />
Die Landratsämter haben bei der Straßenbauverwaltung<br />
einen Fahrzeugpark übernommen,<br />
der in erheblichem Umfang Ersatzbeschaffungen<br />
erforderlich macht. Die<br />
hierfür zur Verfügung stehenden Mittel aus<br />
der Abgeltung durch das Land, dem Finanzierungsanteil<br />
des Bundes und dem Beitrag der<br />
Landkreise aus dem Wegfall der Kürzung des<br />
Kreisanteils an der Kraftfahrzeugsteuerverbundmasse<br />
reichen nicht aus, um die entstehenden<br />
Aufwendungen zu finanzieren. Wird<br />
nun darauf verzichtet, Ersatzfahrzeuge selbst<br />
zu beschaffen und stattdessen Fahrzeuge anzumieten,<br />
so gehen diese Mietkosten in den<br />
Gemeinschaftsaufwand ein. Dies führt zu einer<br />
Ungleichbehandlung unter den Landratsämtern.<br />
Deshalb sollte eine Neuregelung<br />
in der Weise erfolgen, dass die in den Finanz-
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
ausgleich überführten Beschaffungsmittel<br />
des Landes in den Landeshaushalt zurückgeführt<br />
werden, auf eine Investitionsfinanzierung<br />
durch den Bund verzichtet wird und<br />
statt dessen generell der Aufwand für den<br />
Einsatz von Fahrzeugen nach betriebswirtschaftlichen<br />
Grundsätzen in den Gemeinschafts-<br />
und Direktaufwand eingerechnet<br />
wird.<br />
HERABZONUNG<br />
DER EINGLIEDERUNGS- UND<br />
WOHNUNGSLOSENHILFE<br />
Mit Inkrafttreten der Verwaltungsstrukturreform<br />
am 1. Januar <strong>2005</strong> ging die Zuständigkeit<br />
für die Eingliederungs- und Wohnungslosenhilfe<br />
von den früheren Landeswohlfahrtsverbänden<br />
auf die Land- und Stadtkreise<br />
über. Diese sind nun umfassend für alle<br />
Sozialhilfeleistungen verantwortlich.<br />
Oberste Priorität bei den Landkreisen hatte<br />
die nahtlose Übernahme der rund 45 000<br />
Eingliederungshilfefälle und die reibungslose<br />
Abwicklung der Leistungen insbesondere an<br />
die Einrichtungen und Dienste der Leistungserbringer<br />
für die Menschen mit Behinderung.<br />
Gleichzeitig wurde das von den Landeswohlfahrtsverbänden<br />
übernommene Personal in<br />
die Sozialverwaltung integriert. Nach Intensivierung<br />
der Kontakte vor Ort wurde die Basis<br />
für die künftige Zusammenarbeit mit den<br />
Einrichtungen der Behindertenhilfe gelegt.<br />
Während zu früheren Zeiten die Eingliederungshilfe<br />
hauptsächlich <strong>als</strong> Kostenfaktor in<br />
den Kreishaushalten wahrgenommen wurde,<br />
entwickelte sich in den Kreisgremien ein<br />
neues Grundverständnis, das nicht nur die<br />
finanzielle Dimension (für das Land <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong> rund 1,1 Mrd. Euro Eingliederungshilfeleistungen)<br />
in den Blick nahm, sondern<br />
auch den Inhalt der Arbeit, das große<br />
Engagement der Einrichtungen und Dienste<br />
und die Verantwortung für die Menschen mit<br />
Behinderung aus dem Kreis. Dabei besteht<br />
Übereinstimmung, dass die Menschen, die<br />
künftig wegen ihrer Behinderung eine Hilfeleistung<br />
brauchen, diese auch im eigenen<br />
Kreis finden sollen und nicht mehr gezwungen<br />
sind, entfernt liegende Einrichtungen in<br />
Anspruch zu nehmen. Unabhängig davon<br />
werden allerdings die Menschen, die schon<br />
seit Jahren oder Jahrzehnten in Einrichtungen<br />
beheimatet sind, auch dort bleiben können,<br />
sofern sie nicht von sich aus den Wunsch<br />
nach Rückkehr in ihren Herkunftskreis haben.<br />
Nachdem einzelne Landkreise bereits im Jahr<br />
<strong>2005</strong> in die Sozialplanung für die Behindertenhilfe<br />
eingestiegen sind, wurde diese im<br />
Jahr 2006 ein Thema für alle Landkreise. Zunehmend<br />
ist auch die Inanspruchnahme des<br />
Kommunalverbandes für Jugend und Soziales<br />
in seiner Unterstützungsfunktion für die<br />
Sozialplanung.<br />
Neben der Begleitung des Prozesses der umfassenden<br />
Aufgabenübernahme durch die<br />
örtlichen Sozialhilfeträger und der Bildung<br />
des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales<br />
war es Hauptaufgabe des <strong>Landkreistag</strong>es,<br />
bei vielfältigen Veranstaltungen, Tagungen,<br />
Foren und Arbeitskreisen die neue<br />
Verantwortung der Landkreise zu verdeutlichen,<br />
Missverständnisse auszuräumen, Wünsche<br />
aufzunehmen, Impulse für die Weiter-<br />
22
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
entwicklung zu geben und den Erfahrungsaustausch<br />
zu gewährleisten.<br />
Ziel war es von Anfang an, gemeinsam mit<br />
dem Städtetag, einen einheitlichen Rahmen<br />
zu schaffen, in dem sich die Land- und Stadtkreise<br />
bewegen, ohne ihre Selbstverwaltung<br />
einzubüßen. So wurden auf Landesebene zahlreiche,<br />
von den kommunalen Landesverbänden<br />
initiierte oder vorbereitete Verträge und<br />
Vereinbarungen geschlossen, die von allen<br />
Land- und Stadtkreisen verbindlich mitgetragen<br />
werden. So z. B. die Vereinbarung zum<br />
Herkunftsprinzip, die Rahmenverträge nach<br />
§§ 75 ff. SGB XII zwischen den Leistungserbringern<br />
und Leistungsträgern und die kommunale<br />
Vereinbarung zum Entgeltwesen. Außerdem<br />
wurden die wesentlichen Regelungen zur<br />
Eingliederungshilfe und Wohnungslosenhilfe<br />
in die schon seit Jahrzehnten von <strong>Landkreistag</strong><br />
und Städtetag herausgegebenen Sozialhilferichtlinien<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> eingearbeitet.<br />
Im Jahr 2006 wurde auch ein gemeinsames<br />
Eckpunktepapier der kommunalen Verbände<br />
und der Verbände der Leistungserbringer zur<br />
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe<br />
erarbeitet, das mit positiver Resonanz in der<br />
Praxis aufgenommen wurde. Mit Leben erfüllt<br />
wurde dieses Eckpunktepapier anlässlich<br />
einer großen Fachtagung, die gemeinsam<br />
von den kommunalen Verbänden und den<br />
Verbänden der Leistungserbringer veranstaltet<br />
wurde und an der ca. 350 Personen aus<br />
Einrichtungen und Land- und Stadtkreisen<br />
teilgenommen haben. Spürbar ist zunehmend<br />
der partnerschaftliche Geist, in dem die<br />
gemeinsame Aufgabenwahrnehmung angegangen<br />
wird.<br />
23<br />
Die Evaluation der Verwaltungsstrukturreform<br />
erfolgte auch in den sozialen Aufgabenfeldern<br />
im Frühjahr und Sommer <strong>2007</strong>. Nach<br />
einer mündlichen Anhörung im März <strong>2007</strong><br />
schloss sich die schriftliche Anhörung aller<br />
Landkreise und Zusammenfassung zu einer<br />
einheitlichen Positionierung durch den <strong>Landkreistag</strong><br />
an.<br />
Auch im sozialen Aufgabenbereich, insbesondere<br />
mit der Herabzonung der Eingliederungshilfe<br />
und der Wohnungslosenhilfe,<br />
wurde das mit der Verwaltungsstrukturreform<br />
verfolgte Ziel einer größeren Vereinheitlichung<br />
der Verwaltung, integrierter Verwaltungsentscheidungen<br />
und Einsparungen<br />
durch Synergieeffekte uneingeschränkt erreicht.<br />
Durch die Aufgabenwahrnehmung<br />
auf der örtlichen Ebene und Einbindung in<br />
die Sozialverwaltung wurden Kooperationen<br />
mit anderen Bereichen bzw. Organisationseinheiten<br />
innerhalb der Landkreisverwaltung,<br />
insbesondere dem Gesundheitswesen,<br />
der Schulverwaltung, der Versorgungsverwaltung<br />
und der Jugendhilfe ermöglicht und<br />
damit Schnittstellen verringert. Die dadurch<br />
erzielte Verkürzung und Vereinfachung von<br />
Behördenwegen hat zu einer höheren Kundenfreundlichkeit<br />
und reduzierten Bearbeitungszeit<br />
geführt. Insbesondere für Menschen<br />
mit Behinderung sind nunmehr<br />
einheitliche Anlaufstellen vorhanden, die Betroffene<br />
und ihre Angehörigen kompetent<br />
beraten und unterstützen.<br />
Durch die Wahrnehmung der Steuerungsfunktion<br />
der Landkreise in der Sozialplanung<br />
und der individuellen Hilfeplanung konnten<br />
passgenaue Hilfen gestaltet und der zuvor
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
ungebremste Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe<br />
abgemildert werden. Die Kreise<br />
verfügen aufgrund ihrer jahrzehntelangen<br />
Erfahrung im Sozialbereich über umfassende<br />
und präzise Kenntnisse vor Ort. Dies kommt<br />
ihrer Verantwortung für die Sozialplanung<br />
und individuellen Hilfeplanung entgegen.<br />
Die schon jetzt begonnenen Veränderungen<br />
in der Hilfestruktur werden sich auch in Zukunft<br />
fortsetzen.<br />
Auch die freie Wohlfahrtspflege erkennt die<br />
gelungene Aufgabenübernahme in der Eingliederungshilfe<br />
durch die Kreise an, fordert<br />
aber in der Wohnungslosenhilfe eine Rückkehr<br />
zur früheren überörtlichen Zuständigkeit.<br />
Nach den bisherigen Signalen der Landesregierung<br />
ist davon auszugehen, dass der Aufgabenzuschnitt<br />
der Kreise in diesem Segment<br />
nicht in Frage gestellt wird.<br />
VERSORGUNGS-<br />
VERWALTUNG<br />
Auch im Bereich der Versorgungsverwaltung<br />
wurden die Ziele der Verwaltungsstrukturreform<br />
in vollem Umfang erreicht. Die Eingliederung<br />
der Versorgungsämter in die<br />
Landratsämter zum 1. Januar <strong>2005</strong> brachte<br />
mehr Bürgernähe und Kundenorientierung<br />
und trug zu einer Verkürzung der Bearbeitungszeiten<br />
insbesondere bei der Feststellung<br />
der Schwerbehinderteneigenschaft bei.<br />
Die örtliche Präsenz wird von den Bürgerinnen<br />
und Bürgern zur Vorsprache und Beratung<br />
genutzt. Für Menschen mit Behinderung<br />
sind nunmehr integrierte Entschei-<br />
dungen möglich, z. B. die Feststellung der<br />
Schwerbehinderteneigenschaft nach dem<br />
SGB IX und die Entscheidungen über Eingliederungshilfeleistungen<br />
nach dem SGB XII.<br />
Die Schnittstellen zwischen der Versorgungsverwaltung,<br />
der Kriegsopferfürsorge, der<br />
Blindenhilfe und der Landesblindenhilfe, der<br />
Sozialhilfe, der Jugendhilfe, des Unterhaltsvorschusses<br />
und des Opferentschädigungsrechtes<br />
haben sich verringert. Dies hat zu<br />
einer Steigerung der Effektivität der Verwaltung<br />
beigetragen.<br />
Die Landratsämter nehmen bisher die Aufgaben<br />
der Versorgungsverwaltung auch für die<br />
Stadtkreise wahr. Im Zuge der Evaluierung der<br />
Verwaltungsstrukturreform hat der Städtetag<br />
die Forderung erhoben, die infolge Öffnung<br />
des Bundesrechts nunmehr mögliche Übertragung<br />
der Aufgaben auch auf die Stadtkreise<br />
vorzunehmen. Land- und Stadtkreise<br />
arbeiten auch in diesem Aufgabenfeld schon<br />
bisher eng und kooperativ zusammen und<br />
auch unter den Landkreisen wurden freiwillige<br />
Kooperationen eingegangen oder gemeinsame<br />
Dienststellen gebildet.<br />
Der <strong>Landkreistag</strong> versteht sich <strong>als</strong> Bindeglied<br />
zwischen der Versorgungsverwaltung, dem<br />
<strong>als</strong> Abteilung des Regierungspräsidiums eingerichteten<br />
Landesversorgungsamt und dem<br />
Ministerium für Arbeit und Soziales <strong>als</strong> Fachressort.<br />
Die Zusammenarbeit ist insgesamt<br />
vertrauensvoll und konstruktiv.<br />
EFFIZIENZRENDITE<br />
Nach Artikel 12 Nr. 4 b VRG vermindert sich<br />
der Zuweisungsbetrag des Landes zur Abgel-<br />
24
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
tung der Aufwendungen der Landkreise aus<br />
der Eingliederung unterer Sonderbehörden<br />
zum 1. Januar <strong>2005</strong> um 2 % im Jahr <strong>2005</strong> und<br />
um je 3 % in den Jahren 2006 – 2011, so dass<br />
nach sieben Jahren insgesamt eine Reduzierung<br />
der Zuweisungen um 20 % eintritt. Im<br />
Gegenzug steigen die Zuweisungen entsprechend<br />
der Entwicklung der Besoldungen und<br />
Vergütungen im öffentlichen Dienst. Um die<br />
eintretenden Einnahmeverluste auszugleichen,<br />
müssen die Landkreise eine so genannte<br />
„Effizienzrendite“ erwirtschaften.<br />
Der Vergleichsring „Kommunales Rechnungswesen“<br />
der baden-württembergischen Landkreise,<br />
in dem alle baden-württembergischen<br />
Landkreise mitarbeiten, hat einen Leitfaden<br />
zur Ermittlung der erreichten Effizienzrendite<br />
erarbeitet. Dadurch soll sichergestellt werden,<br />
dass die Landkreise einheitlich verfahren.<br />
Damit wird auch eine Grundlage für eine<br />
einheitliche Berichterstattung im Rahmen<br />
der Evaluation der Verwaltungsreform geschaffen.<br />
Der Leitfaden sieht vor, dass die<br />
durch die Verwaltungsreform entstehenden<br />
Zusatzaufwendungen jährlich den Zuweisungen<br />
des Landes und den sonstigen Einnahmen<br />
gegenüber gestellt werden. Wenn<br />
beim Vergleich der Werte eine Null oder ein<br />
positiver Saldo erreicht wird, wurde das Ziel<br />
erreicht.<br />
Die bisher erreichte Effizienzrendite in Höhe<br />
von durchschnittlich rd. 10 % beruht im Wesentlichen<br />
auf Einsparungen bei den Unterbringungskosten<br />
sowie aus ersparten Personalkosten.<br />
Es handelt sich dabei auch um<br />
Einmaleffekte. Die Erwirtschaftung der Effizienzrendite<br />
wird sich in den folgenden Jah-<br />
25<br />
ren in vielen Landkreisen schwierig gestalten,<br />
weil die Altersstruktur der übernommenen<br />
Bediensteten so ist, dass die Effizienzrendite<br />
aus der natürlichen Fluktuation heraus nicht<br />
erwirtschaftet werden kann. Die Landkreise<br />
gehen aber insgesamt davon aus, dass sie<br />
die vorgegebene Effizienzrendite in Höhe<br />
von 20 % im Jahre 2011 erreichen können.<br />
Zwingende Vorgabe ist aber, dass keine<br />
grundsätzlichen Veränderungen an der<br />
Struktur der Verwaltungsreform vorgenommen<br />
werden, weil die Effizienzrendite für<br />
einzelne Verwaltungsbereiche isoliert nicht<br />
erbracht werden kann. Nur bei einer bereichsübergreifenden<br />
Betrachtung über die zum<br />
1. Januar <strong>2005</strong> eingegliederten Verwaltungsbereiche<br />
sind die Landkreise in der Lage, die<br />
Effizienzrendite in der geforderten Höhe zu<br />
erbringen. Von dieser Intention geht auch<br />
das VRG aus.<br />
Belastend für die Effizienzrendite wirkt sich<br />
die überhöhte Anrechnung der Einnahmen<br />
der Vermessungsämter aus.<br />
FINANZIELLE ABGELTUNG<br />
Nach Auffassung des <strong>Landkreistag</strong>s haben<br />
sich die Grundstrukturen der finanziellen Abgeltung<br />
der Aufwendung der Landkreise aus<br />
der Verwaltungsstrukturreform bewährt. Der<br />
<strong>Landkreistag</strong> sieht neben den bei einzelnen<br />
Aufgabenbereichen angesprochenen finanziellen<br />
Fragen aber Korrekturbedarf im Bereich<br />
des § 11 FAG.<br />
Die Landkreise erhalten zur Abgeltung ihrer<br />
Aufwendungen für die Wahrnehmung der<br />
Aufgaben der staatlichen unteren Verwal-
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
tungsbehörde Zuweisungen nach § 11 Abs. 1<br />
FAG für den Aufgabenbestand bis zum 30.<br />
Juni 1995, nach § 11 Abs. 4 FAG für die mit dem<br />
Sonderbehörden-Eingliederungsgesetz eingegliederten<br />
Behörden sowie nach § 11 Abs. 5<br />
FAG für die im Zuge der Verwaltungsstrukturreform<br />
zum 1. Januar <strong>2005</strong> eingegliederten<br />
unteren Sonderbehörden. Die diesen Abgeltungstatbeständen<br />
zugrunde liegenden<br />
Strukturen bestehen in den Landratsämtern<br />
nicht mehr. Die einzelnen Aufgabenbereiche<br />
wurden nach sachlichen Gesichtspunkten organisatorisch<br />
zusammengeführt. Es wäre<br />
deshalb sachgerecht, auch die Zuweisungen<br />
nach § 11 FAG zusammenzufassen.<br />
Die Zuweisungen nach § 11 Abs. 4 FAG und § 11<br />
Abs. 5 FAG sind mit unterschiedlichen Faktoren<br />
dynamisiert. Für die Zuweisungen nach<br />
§ 11 Abs. 1 FAG gibt es keine Dynamisierungsregelung.<br />
Für die zusammengefassten Zuweisungen<br />
nach § 11 FAG muss eine sachgerechte<br />
Dynamisierungsregelung vorgesehen<br />
werden.<br />
Die Zuweisungen nach § 11 FAG werden wie<br />
die allgemeinen Finanzausgleichsleistungen<br />
derzeit quart<strong>als</strong>weise jeweils am 10. des dritten<br />
Quart<strong>als</strong>monats ausgezahlt. Den Landkreisen<br />
entstehen Aufwendungen für Personal<br />
und Sachkosten bereits zu Beginn des<br />
Quart<strong>als</strong>, wie dies auch beim Land der Fall<br />
war. Der <strong>Landkreistag</strong> fordert deshalb, die Fälligkeitstermine<br />
für die Zuweisungen nach § 11<br />
FAG vorzuziehen.<br />
Die angesprochenen Fragen sind auch Gegenstand<br />
der Beratungen in der gemeinsamen<br />
Finanzkommission.<br />
ÜBERNAHME DES<br />
PERSONALS – BESITZ-<br />
STANDSREGELUNG<br />
Das VRG enthält in Art. 8 § 2 Abs. 2 Nr. 3 eine<br />
Besitzstandsregelung für die in den Dienst<br />
der Landkreise getretenen Angestellten.<br />
Diese hat den Übergang der Landesbediensteten<br />
erleichtert. Die Regelung bezieht sich<br />
auf Tarifverträge, die inzwischen sowohl bei<br />
den Landkreisen wie auch beim Land durch<br />
den TVöD bzw. den TVL abgelöst wurden. Sie<br />
ist deshalb nach Auffassung des <strong>Landkreistag</strong>s<br />
gegenstandslos geworden und muss<br />
deshalb gestrichen werden. Es wäre zudem<br />
ein gravierender Eingriff in die den Landkreisen<br />
zustehende Tarifautonomie, wenn sie für<br />
ehemalige Landesbedienstete auch noch<br />
nach Jahren und Jahrzehnten tarifliche Regelungen<br />
nachvollziehen müssten, die das Land<br />
für seine Beschäftigten trifft. Den Landkreisen<br />
würde zudem ein nicht mehr zu rechtfertigender<br />
Verwaltungsaufwand aufgebürdet.<br />
BÜROKRATIEABBAU,<br />
AUFGABENKRITIK<br />
Über Bürokratieabbau wird schon seit langem<br />
geredet und noch mehr Papier beschrieben.<br />
Aber es passiert einfach zu wenig. Diese<br />
Kritik richtet sich nicht in erster Linie gegen<br />
das Land. Denn hier sind die Spielräume mittlerweile<br />
sehr eng. Der größte Teil der Vorschriften<br />
kommt nämlich aus Berlin und aus<br />
Brüssel. Vor allem wird der Einfluss des europäischen<br />
Rechts immer noch gewaltig unterschätzt.<br />
Und gerade in Brüssel ist das Be-<br />
26
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
wusstsein für die Belange des Bürokratieabbaus<br />
am geringsten ausgeprägt.<br />
Ein Beispiel: Oberstes Gebot der Abfallwirtschaftspolitik<br />
ist die Vermeidung von Abfällen.Verwertung<br />
und Beseitigung kommen an<br />
zweiter und dritter Stelle. Das leuchtet ein.<br />
Aber jetzt will Brüssel mehr. Abfallvermeidungsprogramme,<br />
so heißt das Zauberwort.<br />
Das geht natürlich nicht ohne zusätzliche Paragrafen.<br />
Die gewünschten Abfallvermeidungsprogramme<br />
sind innerhalb von drei<br />
Jahren zu erstellen. Und dann muss in einem<br />
Dreijahres-Turnus bewertet und berichtet<br />
werden. Wer nach den konkreten Inhalten<br />
fragt, findet nur eine Auflistung von bekannten<br />
Stichworten: Förderung von Ökodesign,<br />
Informationen über Techniken zur Abfallvermeidung,<br />
Förderung von Umweltmanagementsystemen<br />
und dergleichen mehr. In der<br />
einen oder anderen Form gibt es alles schon,<br />
wird praktiziert. Aber jetzt muss das Ganze<br />
noch bürokratisch eingetütet werden – Planwirtschaft!<br />
Ein Erfolg versprechendes Modell<br />
ist das ganz sicher nicht.<br />
Ein anderes Beispiel darf nicht unerwähnt<br />
bleiben. Mit einer geradezu tollkühnen Aktion<br />
hat das baden-württembergische Umweltministerium<br />
das Bundesumweltministerium<br />
herausgefordert. Schon seit langem<br />
nämlich gehören die Vorschriften über die Deponierung<br />
von Abfällen zum Kompliziertesten,<br />
was das Umweltrecht zu bieten hat. Da<br />
gibt es nicht nur die Technischen Anleitungen<br />
Abfall und Siedlungsabfall. Nein, darüber hinaus<br />
sind noch die Abfallablagerungsverordnung,<br />
die Deponieverordnung und schließlich<br />
die Deponieverwertungsverordnung zu<br />
27<br />
beachten. Insgesamt ein unübersichtliches<br />
Regelwerk, das über die Jahre gewachsen ist<br />
und nicht wenige Widersprüchlichkeiten in<br />
sich birgt. Seit Jahren rufen die Geplagten<br />
nach einer Bereinigung, nach einer Zusammenführung<br />
in einer integrierten Deponieverordnung.<br />
Aber die Rufe verhallten in<br />
Berlin/Bonn ungehört. Und dann der Paukenschlag.<br />
Im Sommer 2006 legt die Umweltministerin<br />
einen Entwurf zur Vereinfachung des<br />
Deponierechts vor, mit gerade mal 27 Paragrafen.<br />
Doch wie reagieren die eigentlich<br />
Zuständigen? In Berlin und Bonn ist man beleidigt<br />
und listet beckmesserisch die angeblichen<br />
oder tatsächlichen Unzulänglichkeiten<br />
des baden-württembergischen Entwurfs auf.<br />
Und dann scheint es doch, dass Bewegung in<br />
die Sache kommt. Schön wär’s ja.<br />
KRANKENHAUSWESEN<br />
POSITIONSPAPIER DES LAND-<br />
KREISTAGS<br />
Ende Januar <strong>2007</strong> hat der <strong>Landkreistag</strong> ein Positionspapier<br />
zur Entwicklung der kommunalen<br />
Krankenhausstrukturen in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
vorgelegt. Das ist erklärlich, denn die<br />
Krankenhäuser befinden sich seit geraumer<br />
Zeit in einer Situation des völligen Umbruchs.<br />
Die Situation im Krankenhauswesen ist seit<br />
Jahren durch steigende Kosten einerseits und<br />
stagnierende Erlöse andererseits gekennzeichnet.<br />
Eine Gesundheitsreform jagt die<br />
andere. Und immer werden den Krankenhäusern<br />
zusätzliche Lasten aufgebürdet.<br />
Die absehbare Entwicklung wird vor allem<br />
durch Folgendes geprägt sein:
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
– Die demografische Entwicklung führt zu einem<br />
höheren Versorgungsbedarf.<br />
– Aufgrund des medizinischen Fortschritts ist<br />
mit besseren, zugleich aber aufwändigeren<br />
Behandlungsmethoden zu rechnen.<br />
– Die Einführung der auf Diagnosen bezogenen<br />
Fallpauschalen (DRGs – diagnosis related<br />
groups –) hat eine geringere Auslastung<br />
zur Folge, weil die Verweildauer erheblich<br />
zurückgeht und stationäre Leistungen zunehmend<br />
ambulant erbracht werden.<br />
Mit einer Beschleunigung des Bettenabbaus<br />
ist daher zu rechnen. Die Schließung von<br />
Fachabteilungen ist unausweichlich und<br />
selbst die Aufgabe ganzer Klinikstandorte ist<br />
kein Tabu mehr. Dabei gehen manche Prognosen<br />
davon aus, dass bis zum Jahr 2020 jede<br />
vierte stationäre Einrichtung geschlossen<br />
wird. Obwohl nicht f<strong>als</strong>ch, ist diese Annahme<br />
doch zu hinterfragen. Denn im Gegensatz zu<br />
anderen Bundesländern haben die kommunalen<br />
Kliniken in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> einen<br />
sehr hohen Stellenwert.<br />
Obwohl bereits einiges in Bewegung gekommen<br />
ist, sind noch etliche Hausaufgaben zu<br />
erledigen. An Kooperationen führt mittelfristig<br />
kein Weg vorbei. Dabei geht es sowohl um<br />
horizontale Kooperationen, d. h. die Zusammenarbeit<br />
mit anderen Krankenhäusern bis<br />
hin zur Fusion, <strong>als</strong> auch um vertikale Kooperationen<br />
innerhalb der Leistungskette, <strong>als</strong>o die<br />
Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten,<br />
aber auch im Reha-Bereich und in der<br />
Pflege.<br />
Der <strong>Landkreistag</strong> sieht in dem Betrieb von Kliniken<br />
eine öffentliche und zugleich eine un-<br />
ternehmerische Aufgabe. Die Landkreise sind<br />
entschlossen, sich diesen Herausforderungen<br />
zu stellen. Nach Auffassung des <strong>Landkreistag</strong>s<br />
kann die Leistungsfähigkeit von Kliniken<br />
in öffentlicher Trägerschaft im Regelfall am<br />
besten durch kommunale Klinikverbünde gesichert<br />
werden. Kooperationen mit anderen<br />
Trägern sind dadurch nicht ausgeschlossen.<br />
Von zentraler Bedeutung sind Klinikverbünde<br />
auch für das Rettungswesen und die ambulante<br />
Notfallversorgung. Nur sie können die<br />
notwendige Infrastruktur gewährleisten und<br />
dadurch vergleichbare Lebensverhältnisse in<br />
allen Teilen des Landes sicherstellen.<br />
KOOPERATIONEN<br />
AUSSERHALB VON KLINIK-<br />
VERBÜNDEN<br />
Damit kein f<strong>als</strong>cher Eindruck entsteht: Kooperationen<br />
finden auch außerhalb von Klinikverbünden<br />
statt. Eine Umfrage des <strong>Landkreistag</strong>s,<br />
an der 73 % der betroffenen Landkreise<br />
teilgenommen haben, hat Folgendes ergeben:<br />
Landesweit besteht eine Vielzahl an horizontalen<br />
Kooperationen (Zusammenarbeit mit<br />
anderen Akutkrankenhäusern). Weitere sind<br />
derzeit in Planung. Allgemeingültige Aussagen<br />
sind aufgrund der Vielfalt der unterschiedlichen<br />
Kooperationen nur begrenzt<br />
möglich. Die Kooperationsfelder erstrecken<br />
sich auf die gesamte Bandbreite des Krankenhausbetriebs<br />
und reichen vom nahezu gesamten<br />
medizinischen Spektrum über Lohnbuchhaltung,<br />
Controlling, Datenverarbeitung,<br />
Gebäudereinigung bis hin zu Einkaufskooperationen<br />
und zur Zusammenarbeit bei<br />
28
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
29
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
der Ausbildung von Krankenschwestern und<br />
Hebammen sowie dem gemeinsamen Betrieb<br />
von Gesundheits- und Pflegeschulen.<br />
Am häufigsten wurden folgende Kooperationsfelder<br />
genannt:<br />
– Apotheke (sowohl im Bereich Personalgestellung,<br />
<strong>als</strong> auch im Bereich Infrastruktur),<br />
– Pathologie (im Bereich Infrastruktur) und<br />
– Labor (im Bereich Personalgestellung).<br />
Vertikale Kooperationen sind solche innerhalb<br />
der Leistungskette, d. h. sie finden in der<br />
Zusammenarbeit beispielsweise mit niedergelassenen<br />
Ärzten statt. Es hat sich gezeigt,<br />
dass Kooperationen hier gang und gäbe sind:<br />
80 % der beteiligten Kreise kooperieren bereits<br />
jetzt bei Großgeräten. Neben zahlreichen<br />
Einzelnennungen kristallisierten sich<br />
Magnetresonanztomograph (MRT) und Computertomograph<br />
(CT) <strong>als</strong> die Geräte heraus,<br />
die am häufigsten Gegenstand von Kooperationen<br />
sind. Weitere sind beispielsweise<br />
Linksherzkathetermessplatz, Gerät für Knochendichtemessung<br />
und Röntgengerät.<br />
ERWARTUNGEN DER LAND-<br />
KREISE<br />
Die Kommunalpolitik leistet einen großen<br />
Beitrag für eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft.<br />
Dieses Ziel kann jedoch nur verwirklicht<br />
werden, wenn auch die übrigen<br />
Politikebenen ihrer Verantwortung gerecht<br />
werden. Krankenhausdienstleistungen sind<br />
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem<br />
Interesse. Diesem Umstand ist<br />
bei der Anwendung des europäischen Rechts<br />
Rechnung zu tragen.<br />
Das beherrschende innenpolitische Thema in<br />
Deutschland war 2006 die jüngste (wievielte?)<br />
Gesundheitsreform. Im Mittelpunkt<br />
der gesetzgeberischen Bemühungen stand<br />
und steht die unter chronischen Finanzierungsproblemen<br />
leidende gesetzliche Krankenversicherung.<br />
Und wieder einmal wurden<br />
die Krankenhäuser mit einem „Sanierungsbeitrag“<br />
zur Ader gelassen. Im Mittelpunkt<br />
dieser Finanzoperation steht ein pauschaler<br />
Rechnungsabzug in Höhe von 0,5 %, d. h. an<br />
jeder Krankenhausrechnung wird zugunsten<br />
der gesetzlichen Krankenversicherung – die<br />
privaten Krankenkassen profitieren davon bemerkenswerter<br />
Weise nicht – 1 /2 Prozent abgezogen.<br />
Ursprünglich war sogar ein Abzug<br />
von 1 % geplant. Eine Schadensbegrenzung<br />
konnte nur durch ein bisher nicht gekanntes<br />
Engagement auf den verschiedensten Politikebenen<br />
erreicht werden.<br />
Nach der Reform ist vor der Reform. Nirgendwo<br />
hat diese Aussage mehr Berechtigung.<br />
Der Bund ist dringend aufgerufen, weitere<br />
Eingriffe in die Finanzierung der Kliniken<br />
zu unterlassen und endlich für verlässliche<br />
Rahmenbedingungen zu sorgen. Dazu gehört<br />
es auch, Überdehnungen des Kartellrechts,<br />
die der Entwicklung zukunftsfähiger Krankenhausstrukturen<br />
im Weg stehen, zu vermeiden.<br />
Schließlich ist es Aufgabe des Landes, die Entwicklung<br />
durch eine ausreichende Dotierung<br />
der Investitionsförderung zu begleiten. In den<br />
letzten – schlechten – Jahren haben die Krankenhäuser<br />
mit den ihnen auferlegten Sparopfern<br />
laufend zur Sanierung des Landeshaushalts<br />
beigetragen. Nachdem sich die Ein-<br />
30
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
nahmesituation wesentlich verbessert hat,<br />
haben die Krankenhausträger jetzt die Erwartung,<br />
auch an der positiven Entwicklung zu<br />
partizipieren.<br />
Trotz einer insgesamt guten Krankenhausstruktur<br />
ist im Land ein enormes Defizit bei<br />
der Investitionsförderung entstanden. Nach<br />
den insoweit unverdächtigen Angaben des<br />
Ministeriums für Arbeit und Soziales liegt allein<br />
der Antragsstau bei den dringenden Projekten<br />
bei mehr <strong>als</strong> einer Milliarde Euro. Um<br />
diesen Stau abzubauen, hatte die vom Land<br />
einberufene Expertenkommission „Zukunft<br />
der Krankenhausstruktur in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>“<br />
eine dauerhafte Verdoppelung der Investitionsförderung<br />
für notwendig erachtet.<br />
Bis heute allerdings ohne Erfolg. Dabei wird<br />
verkannt, dass Investitionen in die Krankenhäuser<br />
nicht nur Investitionen in die Gesundheit<br />
sind. Gerade die Krankenhäuser im ländlichen<br />
Raum haben eine ganz erhebliche<br />
Bedeutung für die gesamte Infrastruktur.<br />
EINE GANZ BESONDERE<br />
HERAUSFORDERUNG:<br />
„DAS MONTI-PAKET“<br />
Zunächst: Was ist das überhaupt, das „Monti-<br />
Paket“? Nach dem EG-Vertrag gelten für Unternehmen,<br />
die mit Dienstleistungen von<br />
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut<br />
sind, die Vorschriften des europäischen<br />
Wettbewerbsrechts. Danach unterliegen Beihilfen<br />
einem Genehmigungsvorbehalt, im<br />
Brüsseler Sprachgebrauch: Sie müssen notifiziert<br />
werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang,<br />
dass dem Gemeinschaftsrecht ein<br />
sehr weites Verständnis des Begriffs der Bei-<br />
31<br />
hilfe zugrunde liegt. Demgemäß sind z. B.<br />
auch Ausgleichsleistungen des Krankenhausträgers<br />
an seine Kliniken Beihilfen und bedürfen<br />
daher grundsätzlich der Notifizierung.<br />
Allerdings sieht der EG-Vertrag eine Ausnahme<br />
von der Notifizierungspflicht vor,<br />
wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt<br />
sind. Um die entstandene Rechtsunsicherheit<br />
abzubauen, hat die EU-Kommission im November<br />
<strong>2005</strong> ein Maßnahmenpaket, das sog.<br />
Monti-Paket verabschiedet, das auf der<br />
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs<br />
in Sachen „Altmark Trans“ beruht. Im<br />
dortigen Fall ging es um öffentliche Zuschüsse<br />
für ein Unternehmen des ÖPNV.<br />
Nach anfänglichen Zweifeln steht heute fest:<br />
Das „Monti-Paket“ ist für die Rechtmäßigkeit<br />
von Ausgleichszahlungen, die der Staat seinen<br />
Unternehmen und Einrichtungen sowie<br />
Dritten für die Erfüllung von Aufgaben der<br />
Daseinsvorsorge leistet, von elementarer Bedeutung.<br />
Der Staat mit all seinen Gliederungen<br />
ist gehalten, seine Beziehungen zu<br />
allen – auch potenziellen – Empfängern von<br />
Ausgleichszahlungen zu überprüfen und, soweit<br />
erforderlich, anzupassen. Im Klartext<br />
heißt das:<br />
– Das „Monti-Paket“ gilt für alle staatlichen<br />
Ebenen, egal ob Bund oder Länder, Landkreise<br />
oder Gemeinden.<br />
– Betroffen ist grundsätzlich das gesamte<br />
Aufgabenspektrum. Die Ausgleichszahlungen<br />
für Krankenhäuser sind nur ein Beispiel<br />
dafür.<br />
Und obwohl es daran keinen vernünftigen<br />
Zweifel geben kann und es auch nicht an den
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
notwendigen Informationen fehlt, agieren<br />
die Verantwortlichen häufig sehr defensiv.<br />
Nicht selten gewinnt man sogar den Eindruck,<br />
dass dieses zugegebenermaßen sperrige<br />
Thema einfach beiseite geschoben wird.<br />
Als wenn sich dadurch etwas zum Besseren<br />
bewegen ließe. Auch wird der Anwendungsbereich<br />
des „Monti-Pakets“, wie überhaupt<br />
des EU-Beihilfenrechts, der ja weit über den<br />
Krankenhausbereich hinausrecht, völlig verkannt.<br />
Eine merkwürdige Situation.<br />
Mindestens von den Ministerien und von den<br />
kommunalen Verbänden auf Bundes- und<br />
auf Landesebene hätte man erwarten dürfen,<br />
dass daraus endlich die Konsequenzen gezogen<br />
werden. Es war klar, dass die Betroffenen<br />
nicht eine weitere theoretische Abhandlung,<br />
sondern eine konkrete Handlungsanleitung<br />
benötigen. Aber noch im Herbst 2006 stand<br />
die Geschäftsstelle des <strong>Landkreistag</strong>s mit dieser<br />
Auffassung allein auf weiter Flur. So manches<br />
Ministerium hat sich bisher auf den Hinweis<br />
beschränkt, dass etwas geschehen<br />
müsse. Was genau, das blieb offen. Nachdem<br />
nirgendwo auch nur die geringste Bereitschaft<br />
erkennbar war, sich an der Erarbeitung<br />
einer Handlungsanleitung zu beteiligen, hat<br />
sich die Geschäftsstelle, unterstützt vom Ministerium<br />
für Arbeit und Soziales und vom Innenministerium,<br />
ans Werk gemacht und ein<br />
Muster des erforderlichen Betrauungsaktes<br />
samt Erläuterungen erarbeitet. Damit können<br />
die Landkreise den europäischen Vorgaben<br />
Rechnung tragen.<br />
GRUNDSICHERUNG FÜR<br />
ARBEITSSUCHENDE<br />
Das zum 1. Januar <strong>2005</strong> in Kraft getretene<br />
Sozialgesetzbuch II, mit dem das Nebeneinander<br />
zweier steuerfinanzierter Fürsorgesysteme,<br />
der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe,<br />
aufgehoben wurde, stellte die beteiligten<br />
Träger der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“<br />
vor außerordentliche Herausforderungen.<br />
Das <strong>als</strong> „Hartz IV“ bekannt gewordene Reformwerk<br />
ist die größte Sozialreform in der<br />
Geschichte der Bundesrepublik Deutschland<br />
und zugleich eine beispiellose Verwaltungsreform,<br />
die selbst von erfahrenen Fachleuten<br />
kaum noch in allen Einzelheiten überblickt<br />
werden kann. Ohne Beispiel sind auch die<br />
Anforderungen an die Zusammenarbeit der<br />
beteiligten Träger die einerseits aus dem<br />
Selbstverständnis einer ausgeprägten bundesstaatlichen<br />
Zentralverwaltung und andererseits<br />
aus der bürgerschaftlichen Selbstverwaltung<br />
heraus einen gemeinsamen Weg<br />
finden müssen, der deutlich die Systemgrenzen<br />
vor Augen führt.<br />
Zusätzlich bestehen alljährliche Haushaltsrisiken<br />
für die Kommunen aus einer ungesicherten<br />
und unkalkulierbaren Finanzierung,<br />
der sog. Bundesbeteiligung der „Grundsicherung<br />
für Arbeitsuchende“.<br />
Sehr früh zeichnete sich ab, dass der vom<br />
Bund zugesagten kommunalen Entlastung<br />
von 2,5 Mrd. Euro erhebliches Diskussionsund<br />
Streitpotential innewohnt. Dabei zeigte<br />
sich, dass die dem Kompromiss im Vermitt-<br />
32
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
lungsausschuss zu Grunde liegenden Zahlen<br />
in Teilen mit der Realität nicht im vollständigen<br />
Umfang kompatibel sind. Deshalb wurde<br />
von kommunaler Seite sehr schnell Übereinkunft<br />
darüber erzielt, dass nur die von den<br />
Kommunen nachgewiesene „echte“ Ausgabenbelastung<br />
zur Grundlage einer Revision<br />
der Beteiligung des Bundes gemacht werden<br />
kann.<br />
Mit der für alle Beteiligten sehr aufwendigen<br />
Kommunaldatenerhebung konnte gegenüber<br />
dem Bund bewiesen werden, dass die tatsächliche<br />
Belastung der kommunalen Seite bei<br />
weitem höher ist, <strong>als</strong> der Bund mit seinen<br />
„Zahlenwerken“ einräumen wollte. Letztendlich<br />
ist es durch eine konzertierte Aktion aller<br />
kommunalen Handlungsbeteiligten in beispielhafter<br />
Kooperation mit der Landesebene<br />
gelungen, für <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> für das<br />
Jahr 2006 29,1 % und für <strong>2007</strong> 35,2 % Bundesbeteiligung<br />
an den Kosten der Unterkunft zu<br />
erzielen. Trotz dieses großen Verhandlungserfolges<br />
konnte aufgrund der unterschiedlichen<br />
„Startvoraussetzungen“ und Entwicklungen<br />
in den einzelnen Landkreisen nicht sichergestellt<br />
werden, dass in allen Landkreisen die<br />
vom Bund zugesagte Entlastung eintritt.<br />
Bereits jetzt ist absehbar, dass mit der gesetzlich<br />
fixierten Formel der Fortschreibung der<br />
Bundesbeteiligung auf der Grundlage der<br />
Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften<br />
wiederum nicht der kommunalen Ausgabenbelastung<br />
Rechnung getragen wird. Deshalb<br />
wird auch <strong>2007</strong> die Aufstellung der Haushalte<br />
der Landkreise mit einem erheblichen<br />
Risiko bezüglich der letztendlichen Bundesbeteiligung<br />
behaftet sein.<br />
33<br />
Die organisatorische Umsetzung der Grundsicherung<br />
für Arbeitssuchende hat in <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong> die größtmögliche Vielfalt mit<br />
drei unterschiedlichen Organisationsmodellen<br />
erbracht. Neben den vom Gesetzgeber <strong>als</strong><br />
Miteinander im Wettbewerb stehende Modellen<br />
der Option und der Arbeitsgemeinschaft<br />
sind in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> bundesweit<br />
die Hälfte alle sog. getrennten Aufgabenwahrnehmungen.<br />
Die Strukturen und Prozesse in den drei Modellen<br />
haben von der Geschäftsstelle einen<br />
teilweise äußerst unterschiedlichen Unterstützungsbedarf<br />
nachgefragt.<br />
Dabei hat die gute Kooperation mit dem <strong>als</strong><br />
Rechtsaufsicht agierenden Ministerium für<br />
Arbeit und Soziales <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
häufig pragmatische Problemlösungen erbracht.<br />
Die unterschiedlichen Interessenlagen<br />
hinsichtlich Struktur und Finanzierung<br />
haben jedoch eine Anzahl von Fragestellungen<br />
wie vertikale/horizontale Einkommensberechnung,<br />
kommunaler Finanzierungsanteil<br />
etc. trotz intensiver Auseinandersetzungen<br />
vorläufig unbeantwortet gelassen.<br />
Im Unterschied zu anderen Bundesländern<br />
haben jedoch <strong>Landkreistag</strong> und Städtetag <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
nahezu in allen Bereichen<br />
gleiche Positionierungen vorgenommen und<br />
sich gegenüber dem Bund gemeinsam mit<br />
dem Land überwiegend einer pragmatischen<br />
Vorgehensweise bemüßigt.<br />
Neben den Fragestellungen aus den unterschiedlichen<br />
Organisationsmodellen hat das<br />
vollständig neue Recht der Grundsicherung
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
für Arbeitssuchende erhebliche Ressourcen<br />
auf allen Ebenen in Anspruch genommen.<br />
Obwohl ursprünglich von einer Analogie zum<br />
„alten Bundessozialhilfegesetz (BSHG) –<br />
Recht“ ausgegangen wurde, zeigte sich nicht<br />
zuletzt auch durch die veränderte Zuständigkeit<br />
in der Gerichtsbarkeit, dass ein neues<br />
Rechtgebiet „eröffnet“ wurde.<br />
Dies bedeutete im erheblichen Maße<br />
Klärungs- und Diskussionsbedarf mit allen<br />
beteiligten Ebenen in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>.<br />
Aus der Tradition der Anwendung des ehemaligen<br />
Bundessozialhilfegesetzes heraus, sprachen<br />
sich alle Stadt- und Landkreise dafür<br />
aus, neben den weiter bestehenden Sozialhilferichtlinien<br />
neue SGB II Richtlinien zu erarbeiten.<br />
Die sehr umfangreichen Arbeiten konnten<br />
zwischenzeitlich eine „Grundqualität“ für die<br />
Verwaltungspraxis zur Verfügung stellen. Allerdings<br />
wird deutlich, dass durch die häufigen<br />
Rechtsänderungen sowie die mit großer<br />
Schnelligkeit produzierte Rechtssprechung<br />
mit den vorhandenen Ressourcen kaum aktuell<br />
Schrittzuhalten ist.<br />
Mit Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende<br />
hat der <strong>Landkreistag</strong> (gemeinsam<br />
mit dem Städtetag <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>)<br />
seine Bemühungen um eine intensive<br />
Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> der Bundesagentur für<br />
Arbeit verstärkt. Die zentralistische Ausrichtung<br />
der Bundesagentur für Arbeit sowie ihre<br />
strukturellen Veränderungen haben jedoch<br />
deutlich gemacht, dass der Spielraum sich in<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> nur sehr begrenzt darstellt.<br />
So wurde ein gemeinsam erarbeitetes<br />
Eckpunktepapier <strong>als</strong> Arbeitsgrundlage letztendlich<br />
von der BA nicht akzeptiert.<br />
Trotz dieser Erfahrungen ist offenkundig,<br />
dass für das Gelingen der Arbeitsmarktreform<br />
eine gestaltungsfähige Regionaldirektion<br />
für <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> wichtig ist.<br />
Der vom <strong>Landkreistag</strong> mit der Regionaldirektion<br />
erarbeitete bundesweite Kennzahlenvergleich<br />
zwischen Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften<br />
nach § 44 b SGB II mag<br />
vorläufig <strong>als</strong> Hoffnungsschimmer gelten.<br />
BÜRGERSCHAFTLICHES<br />
ENGAGEMENT<br />
Mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe<br />
und Sozialhilfe und der Verwaltungsstrukturreform<br />
in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>, haben<br />
sich für die Landkreisverwaltungen<br />
weitere Chancen für die Unterstützung von<br />
Bürgerschaftlichen Engagements (BE) eröffnet.<br />
Weiterhin umfasst die Altenhilfe einen herausragenden<br />
Schwerpunkt beim Bürgerschaftlichen<br />
Engagement und wird sich von<br />
ihrer Bedeutung durch den demografischen<br />
Wandel in der Gesellschaft noch steigern.<br />
Die von Landkreisnetzwerk initiierte Fachtagung<br />
„Reichenauer Tage“ hat sich zwischenzeitlich<br />
etabliert. Mit unterschiedlichen Themenstellungen<br />
und hochkarätigen Gästen<br />
werden in häufig auch kontroversen Diskus-<br />
34
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
sionen wichtige Impulse an die Tagesteilnehmer<br />
und in die Landkreise ausgesandt.<br />
Die Herausforderung für das Bürgerschaftliche<br />
Engagement/Ehrenamt in den kommenden<br />
Jahren wird sein, die Fachlichkeit der<br />
Hauptamtlichen mit den vorhandenen Engagementpotentialen<br />
vor Ort in den Kreisgemeinden<br />
zu verknüpfen und insbesondere in<br />
den neuen Handlungsfeldern der Landkreise<br />
zu verfestigen. Voraussetzung hierfür ist die<br />
Fortführung der bewährten Zusammenarbeit<br />
der kommunalen Landesverbände mit<br />
dem Land <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>.<br />
Die Arbeit des Landkreisnetzwerkes hat sich<br />
deshalb im Berichtszeitraum sehr stark an einer<br />
Unterstützung in den „neuen“ Aufgabenfeldern<br />
orientiert. Die themenspezifischen<br />
Fortbildungen durch das Landkreisnetzwerk<br />
sowie die von Land finanzierte<br />
qualifizierte Fachberatung der Landkreise<br />
trägt Früchte.<br />
Viele Fachbereiche sind zwischenzeitlich aus<br />
„eigenem Antrieb“ mit dem Einbezug von<br />
Bürgerschaftlichem Engagement befasst und<br />
brauchen keinen Anstoß von außen oder im<br />
Wege eines Dienstauftrages.<br />
KOSTENERSTATTUNG<br />
FÜR DIE AUFNAHME<br />
UND VERSORGUNG VON<br />
FLÜCHTLINGEN<br />
Mit dem zum 1. April 2004 in Kraft getretenen<br />
neuen Flüchtlingsaufnahmegesetz ist in der<br />
Kostenerstattung des Landes an die Stadt-<br />
35<br />
und Landkreise durch die Pauschalierung<br />
eine nahezu vollständige Veränderung eingetreten.<br />
Aufgrund der Befürchtungen von<br />
<strong>Landkreistag</strong> und Städtetag hinsichtlich der<br />
Auskömmlichkeit der Pauschalen hatte der<br />
Landtag seinerzeit eine Revision nach zwei<br />
Jahren beschlossen.<br />
In der Umsetzung der Revision zeigte sich<br />
nach aufwendigen und langwierigen Erhebungen<br />
und Diskussionen, dass der politisch<br />
zu Recht geforderte kurze Zeitraum bis zu einer<br />
Revision fachlich kaum umzusetzen ist.<br />
Dies lag insbesondere an der Komplexität des<br />
den Pauschalen zu Grunde liegenden Berechnungsmodells.<br />
So musste letztendlich im Einvernehmen<br />
unter den Beteiligten festgestellt<br />
werden, dass nur mit einer Verlängerung des<br />
Erhebungszeitraumes eine valide Datenbasis<br />
für die Revision gefunden werden kann.<br />
Deutlich wurde aber bereits jetzt, dass die<br />
Pauschalierung der Ausgabenerstattung für<br />
die kommunale Seite erhebliche Schwächen<br />
hat. Die einseitige Verlagerung des Risikos bei<br />
den Unterkünften auf die Kreise, die Kopplung<br />
der Zahlung der Pauschalen an die Zugänge<br />
sowie die nur schwer „erhebbare“ Verfahrensdauer<br />
bedeuten für die kommunale<br />
Seite ein schwer kalkulierbares finanzielles<br />
Risiko.<br />
Dies wird zusätzlich durch die rückläufigen<br />
Flüchtlingszahlen verstärkt. So reduzierte<br />
sich die Anzahl der Flüchtlinge von April 2004<br />
bis Juli <strong>2007</strong> von 14 907 Personen auf 5791.<br />
Noch gravierender stellt sich die Veränderung<br />
bei den Spätaussiedlern dar:
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
Während sich im April 2004 9135 Personen in<br />
den vorläufigen Unterbringungen aufhielten<br />
sind dies im Juli <strong>2007</strong> lediglich noch 1195.<br />
Dies entspricht bei den Flüchtlingen einem<br />
Rückgang um 61 % und bei den Spätaussiedlern<br />
von 87 %.<br />
VERLAGERUNG DER<br />
ZUSTÄNDIGKEIT IM<br />
AUSLÄNDERRECHT<br />
Bereits bei der Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes<br />
(FlüAG) hat die Verlagerung<br />
der Zuständigkeit im Ausländerrecht<br />
von den Großen Kreisstädten auf die Landratsämter<br />
eine Rolle gespielt. Während seinerzeit<br />
der <strong>Landkreistag</strong> diese Veränderung<br />
ausdrücklich befürwortete, sah der Städtetag<br />
die unbedingte Notwendigkeit der Beibehaltung<br />
der Zuständigkeit für die Großen Kreisstädte.<br />
Im Gesamtzusammenhang der Verwaltungsstrukturreform<br />
wurde dann das<br />
Thema nicht weiter verfolgt.<br />
Nunmehr kommt mit der Denkschrift des<br />
Landesrechnungshofes, mit Überlegungen,<br />
die Zuständigkeit für Ausweisungen von den<br />
kommunalen Ausländerbehörden auf die Regierungspräsidien<br />
zu verlagern, nochm<strong>als</strong> Bewegung<br />
in die „Zuständigkeitsdebatte“.<br />
Es bleibt abzuwarten, inwieweit tradierte<br />
Strukturen beibehalten werden sollen oder<br />
ob Fachlichkeit, Effektivität und Effizienz der<br />
Aufgabenerfüllung in den Vordergrund<br />
gerückt werden.<br />
LANDESPFLEGEGESETZ<br />
Die jahrelange Diskussion über die Beibehaltung<br />
der Pflegeheimförderung endete nunmehr<br />
mit der Beschlussfassung des Landtages<br />
mit einer Beendigung nach 2010.<br />
Der <strong>Landkreistag</strong> hatte dabei seine<br />
grundsätzliche Position für eine Abschaffung<br />
einerseits einzubringen und andererseits dafür<br />
Sorge zutragen, dass die Landkreise, die<br />
noch keine ausreichende Versorgungsstruktur<br />
haben, bis zum Ende der Förderung noch<br />
die Chance hierzu erhalten. Dies scheint mit<br />
der nun erfolgten Beschlussfassung des<br />
Landtages erreicht worden zu sein.<br />
Aufgrund der demografischen Entwicklung<br />
und den sich abzeichnenden Korrekturen der<br />
Reform der Pflegeversicherung bleibt abzuwarten,<br />
inwieweit die vielfach beschworenen<br />
Kräfte des Marktes für eine ausreichende Versorgung<br />
sowohl in qualitativer und quantitativer<br />
Hinsicht Sorge tragen. Die politische Verantwortung<br />
der Kreise gemeinsam mit dem<br />
Land wird bleiben und es notwendig machen,<br />
in die Weiterentwicklung der Hilfestrukturen<br />
vor Ort kommunales Know-how und Gestaltungswillen<br />
zum Wohle der Bürger einzubringen.<br />
Letzteres gilt insbesondere auch im Hinblick<br />
auf die Entwicklung der steigenden Ausgaben<br />
bei der Grundsicherung im Alter und bei<br />
Erwerbsminderung.<br />
36
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
GRUNDSICHERUNG<br />
IM ALTER UND BEI<br />
ERWERBSMINDERUNG<br />
Mit dem zum 1. Januar 2003 in Kraft getretenen<br />
Grundsicherungsgesetz, das mit der<br />
BSHG Reform zum 1. Januar <strong>2005</strong> in das neue<br />
SGB XII „überführt“ wurde, sollte für die Betroffenen<br />
ein Leistungsgesetz <strong>als</strong> alternative<br />
zur Sozialhilfe geschaffen werden.<br />
Aufgrund der inhaltlichen Ausgestaltung des<br />
Gesetzes war von der kommunalen Seite bereits<br />
zu Beginn die Befürchtung geäußert<br />
worden, dass die vom Bund vorgesehene Erstattung<br />
– auch im Hinblick auf die demografische<br />
Entwicklung – wohl kaum dauerhaft<br />
auskömmlich sein werde.<br />
Deshalb wurde – wie bei so vielen neuen Gesetzen<br />
in jüngster Zeit – eine Revisionsklausel<br />
aufgenommen.<br />
Die mühselig von der Praxis erhobenen und<br />
zusammengestellten Grundlagen für eine<br />
Revision sind seit <strong>2005</strong> in der Diskussion.<br />
Letztendlich muss festgestellt werden, dass<br />
die Bezifferung der Kosten, die Grundlage für<br />
die Revision sein sollen, aber aufgrund der gesetzlichen<br />
Regelung den Kommunen unmöglich<br />
ist.<br />
Die Entwicklung der Kosten in der Grundsicherung<br />
im Alter und für Erwerbsgeminderte<br />
– insgesamt haben sich die Nettoausgaben<br />
seit der Einführung im Jahr 2003<br />
mehr <strong>als</strong> verdoppelt – machen aber aus kommunaler<br />
Sicht unbedingt eine Revision und<br />
37<br />
Anpassung der Bundeserstattung notwendig.<br />
Der Bund hat mit dem <strong>2007</strong> vorgelegten Referentenentwurf<br />
jedoch keine Orientierung<br />
an der bisherigen Erstattung von 409 Mio.<br />
Euro (ca. 20 % der Ausgaben) vorgenommen,<br />
sondern eine Absenkung auf ca. 7 % der Ausgaben<br />
vorgeschlagen.<br />
Dieses Vorgehen des Bundes – vergleichbar<br />
bei der Revision nach dem SGB II macht es<br />
notwendig, dass die kommunale Seite alle die<br />
politischen Möglichkeiten ausschöpft, um im<br />
Gesetzgebungsverfahren deutlich zu machen,<br />
dass derjenige, der bestellt (Bund) letztendlich<br />
auch bezahlen muss.<br />
Ob hierzu das von 14 Kreisen angestrengte<br />
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht<br />
zu gerade dieser Thematik in absehbarer<br />
Zeit hilfreich sein wird, kann momentan noch<br />
nicht beurteilt werden.<br />
PSYCHIATRIE UND<br />
SUCHT<br />
Die Verantwortlichkeiten der Landkreise haben<br />
sich auch in den Aufgabenfeldern Psychiatrie<br />
und Sucht seit der Verwaltungsstrukturreform<br />
erweitert. So sind sie seit 1. Januar<br />
<strong>2005</strong> umfassend zuständig für die Eingliederungshilfe<br />
für seelisch behinderte Menschen<br />
einschließlich psychisch Kranken und Suchtkranken.<br />
In der Psychiatrie ist der Gemeindepsychiatrische<br />
Verbund schon seit vielen Jahren Gegen-
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
stand der Sozialpolitik auf Landes- und Kommunalebene.<br />
Der Gemeindepsychiatrische<br />
Verbund versteht sich <strong>als</strong> kreisweites Netzwerk<br />
von Einrichtungen und Diensten, die unter<br />
der Federführung der Kreise eng kooperieren<br />
und gemeinsam eine vertragliche<br />
Versorgungsverpflichtung für die Betroffenen<br />
übernehmen. Ziel ist die Bereitstellung<br />
individueller und gemeindenaher Hilfen für<br />
psychisch Kranke und ihre Angehörigen. Auch<br />
im Berichtszeitraum stand die Realisierung<br />
einer passgenauen Verbundstruktur für jeden<br />
Kreis im Mittelpunkt der Aktivitäten des<br />
<strong>Landkreistag</strong>s. Ein Augenmerk wurde z. B. auf<br />
die berufliche Eingliederung der Menschen<br />
mit psychischer Erkrankung gelegt. Auch ihnen<br />
soll der Arbeitsmarkt offen stehen und<br />
ein eventueller Nachteilsausgleich erfolgen.<br />
Ähnlich wie in der Gemeindepsychiatrie<br />
wurde nun auch in der Suchthilfe der Kooperationsgedanke<br />
verstärkt. So sollen auf<br />
Kreisebene Suchthilfenetzwerke eingerichtet<br />
werden, in denen alle Akteure ihre Zusammenarbeit<br />
verbindlich regeln. Auf diese<br />
Weise soll gewährleistet werden, dass notwendige<br />
Angebote vorhanden sind, aber<br />
auch die Hilfen im Einzelfall passgenau und<br />
effizient erbracht werden. Aufgabe der Landkreise<br />
ist es, eine Plattform zu bieten, auf der<br />
die Kooperation verbindlich geregelt wird.<br />
Ihre eigene Verantwortung leitet sich zunächst<br />
aus der kommunalen Daseinsvorsorge<br />
ab, aber auch aus der Trägerschaft insbesondere<br />
für die Gesundheitsförderung,<br />
Suchtprävention, Jugendhilfe und Sozialhilfe.<br />
JUGENDHILFE<br />
Nach intensiven Verhandlungen konnte zum<br />
1. Januar <strong>2007</strong> ein neuer Rahmenvertrag für<br />
die Jugendhilfe abgeschlossen werden, der<br />
die Grundlage bildet für das Entgeltsystem<br />
der Jugendhilfeeinrichtungen. Die Umsetzungsphase<br />
wird von der Kommission Kinderund<br />
Jugendhilfe, in der auch der <strong>Landkreistag</strong><br />
vertreten ist, begleitet. Grundsätzliche Fragestellungen<br />
der Praxis sollen in dieser Kommission<br />
gelöst werden.<br />
Zum 1. Oktober <strong>2005</strong> wurde der Schutzauftrag<br />
des Jugendamtes im SGB VIII verstärkt.<br />
Im Berichtszeitraum wurde gemeinsam mit<br />
dem Landesjugendamt die praxisgerechte<br />
Umsetzung vorbereitet und mit den Verantwortlichen<br />
auf Landesebene abgestimmt.<br />
Den Jugendämtern gingen nunmehr gemeinsame<br />
Empfehlungen und Arbeitsmaterialien<br />
zu, die sie in die Praxis umsetzen können.<br />
Die vom <strong>Landkreistag</strong> seit Jahren<br />
geforderte Prüfung der Leistungsstandards<br />
im SGB VIII ist bisher nicht erfolgt. Der Deutsche<br />
<strong>Landkreistag</strong> hat aber die Forderungen<br />
des <strong>Landkreistag</strong>s <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> übernommen,<br />
vorrangige Leistungsverpflichtungen<br />
zu stärken, damit sich die Jugendhilfe<br />
wieder auf ihr ursprüngliches Feld konzentrieren<br />
kann. Dies betrifft insbesondere den<br />
Ausschluss von Jugendhilfeleistungen für<br />
den Schulbesuch und die Ausbildung, eine<br />
stärkere Kostenverpflichtung der Krankenkassen<br />
für Therapien und eine Bedarfsprüfung<br />
<strong>als</strong> Voraussetzung für eine Förderung<br />
bzw. den Abschluss einer Entgeltvereinbarung<br />
nach dem SGB VIII.<br />
38
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
KINDERTAGES-<br />
BETREUUNG<br />
Die Kindertagesbetreuung ist zum „harten“<br />
politischen Thema geworden. Ministerpräsident<br />
Oettinger hat den Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten<br />
im vorschulischen und<br />
schulischen Bereich zu einem Schwerpunkt<br />
seiner politischen Vorhaben erklärt. Nachdem<br />
erste Weichen durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz<br />
des Bundes gestellt waren,<br />
wurde der gesetzliche Rahmen durch<br />
das am 1. Oktober <strong>2005</strong> in Kraft getretene<br />
Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz<br />
erneut konturiert und fand in <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong> durch das Kindertagesbetreuungsgesetz<br />
seine konkrete Ausgestaltung.<br />
Außerdem wurde im November <strong>2005</strong> zwischen<br />
der Landesregierung von <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
und den kommunalen Landesverbänden<br />
eine Vereinbarung über Bildung und<br />
Betreuung im vorschulischen und im schulischen<br />
Bereich abgeschlossen, die die Verantwortlichkeiten<br />
des Landes und der Kommunen<br />
festzurrt. Demnach tragen die<br />
Kommunen die Hauptverantwortung für die<br />
Kleinkinderbetreuung und die Kindergärten,<br />
das Land beteiligt sich aber finanziell mit einem<br />
Beitrag an der Finanzierung der Kinderkrippen<br />
und der Tagespflege. Außerdem<br />
stellt es für die Implementierungskosten des<br />
Orientierungsplans für Bildung und Erziehung<br />
in Tageseinrichtungen ein Budget für<br />
die Qualifizierung der Erzieherinnen und<br />
Lehrkräfte zur Verfügung. Der Übergang vom<br />
Kindergarten in die Schule ist immer mehr<br />
im Fluss. Zahlreiche Modelle, zuletzt das<br />
Bildungshaus für 3 – 10-Jährige, dienen zur<br />
Erprobung neuer Formen der Bildung und<br />
39<br />
Erziehung im frühkindlichen und Elementarbereich.<br />
Auf Bundesebene ist indessen eine politische<br />
Verständigung erfolgt, dass bis zum Jahr 2013<br />
für 35 % der unter 3-jährigen Kinder eine Kinderbetreuungseinrichtung<br />
zur Verfügung gestellt<br />
werden soll. Offen ist noch, in welcher<br />
Höhe und auf welchem Wege sich der Bund<br />
an den Investitions- und Betriebskosten beteiligt.<br />
Besonders arbeitsintensiv ist für die Landkreise,<br />
aber auch für den <strong>Landkreistag</strong>, immer<br />
noch das Thema Finanzierung der Waldorfkindergärten.<br />
Nachdem unterschiedliche<br />
Rechtssprechung aller Instanzen vorliegt und<br />
die Kindergartenträger ihre Ansprüche teilweise<br />
auch für die Vergangenheit angemeldet<br />
haben, sind nahezu alle Landkreise in<br />
Finanzierungsverhandlungen eingetreten.<br />
Diese beziehen sich auf vergangene Zeiträume,<br />
da ab 1. Januar 2006 der gemeindeübergreifende<br />
Ausgleich lediglich noch zwischen<br />
dem Träger und den Wohnsitzgemeinden<br />
vorzunehmen ist. Förderansprüche an die<br />
Landkreise können daneben nicht mehr gestellt<br />
werden.<br />
VEREINBARKEIT VON<br />
FAMILIE UND BERUF<br />
Der Ausbau der Kinderbetreuungsangebote<br />
steht in engem Zusammenhang mit der Stärkung<br />
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.<br />
Eine kinder- und familienfreundliche Kommunalpolitik<br />
wird immer mehr zum Standortvorteil<br />
für Unternehmen und Betriebe. Die
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
Landesregierung verfolgt im Rahmen ihrer<br />
Nachhaltigkeitsstrategie daher auch das Themenfeld<br />
zukunftsfähige gesellschaftliche<br />
Entwicklung, das im Wesentlichen die Vereinbarkeit<br />
von Familie und Beruf in den Mittelpunkt<br />
stellt. Der <strong>Landkreistag</strong> wirkt in den<br />
Workshops mit und setzt den Dialog fort,<br />
der mit unterschiedlichen gesellschaftlichen<br />
Kräften geführt wird.<br />
CHANCENGLEICHHEIT<br />
FÜR FRAUEN UND<br />
MÄNNER<br />
Nach Ablösung des Landesgleichberechtigungsgesetzes<br />
im Oktober <strong>2005</strong> durch das<br />
Chancengleichheitsgesetz stehen nunmehr<br />
Männer und Frauen im Fokus der Betrachtung.<br />
Den Landkreisen wurde die Verpflichtung<br />
auferlegt, eine Person oder eine Organisationseinheit<br />
zu benennen, die Aufgaben<br />
der fachlichen und inhaltlichen Begleitung<br />
wahrnimmt. Die Landkreise sind außerdem<br />
verpflichtet, Chancengleichheitspläne zu erstellen.<br />
Im Berichtszeitraum war die Umsetzung der<br />
neuen gesetzlichen Regelungen Hauptgegenstand<br />
in der unter dem Dach des <strong>Landkreistag</strong>s<br />
eingerichteten Arbeitsgemeinschaft<br />
der Kreisfrauenbeauftragten, die<br />
nunmehr auch den so genannten Beauftragten<br />
für Chancengleichheit offen steht.<br />
SCHÜLERBEFÖRDERUNG<br />
UND ÖPNV<br />
UMSTELLUNG AUF<br />
DYNAMISIERTES EIGENAN-<br />
TEILSVERFAHREN / ZUSCHUSS-<br />
VERFAHREN<br />
Zur Überarbeitung des Satzungsmusters zur<br />
Schülerbeförderungskostenerstattung<br />
wurde seitens des <strong>Landkreistag</strong>s gemeinsam<br />
mit Städtetag und Gemeindetag eine Arbeitsgruppe<br />
mit Vertretern der Stadt- und<br />
Landkreise eingesetzt.<br />
Da die Zuweisungen des Landes an die Stadtund<br />
Landkreise für die Schülerbeförderungskostenerstattung<br />
seit 1997 unverändert geblieben<br />
sind, die Kosten für die Schülerbeförderung<br />
sich aber ständig erhöhen, erschien<br />
es notwendig, die Eltern/Schüler künftig verstärkt<br />
an diesen Kosten zu beteiligen. Das<br />
Modell der Erhebung von festen Eigenanteilen<br />
führt zu jährlich steigenden Kosten, da<br />
sich, bei gleich bleibendem Eigenanteil, jede<br />
Tariferhöhung der Verkehrsunternehmen<br />
auf die Höhe des zu zahlenden Beitrags der<br />
Kreise je Schüler direkt auswirkt. Aus diesem<br />
Grund hatten bereits einige Stadt- und Landkreise<br />
in ihren Satzungen auf feste Zuschussbeträge<br />
umgestellt. Um das Verfahren mit<br />
Eigenanteilen beizubehalten, gleichzeitig<br />
aber auch eine ständige Kostenanpassung<br />
bei Preiserhöhungen im ÖPNV sicherzustellen,<br />
wurde § 6 Abs. 1 des Satzungsmusters<br />
entsprechend abgeändert, wonach jetzt eine<br />
dynamische Anpassung der Eigenanteile an<br />
die Preissteigerungen vorgesehen ist. Gleichzeitig<br />
reduziert sich der Verwaltungsauf-<br />
40
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
wand durch regelmäßige Satzungsanpassungen.<br />
Alternativ können, wie bisher auch, die Eigenanteile<br />
<strong>als</strong> Fixbeträge festgelegt werden.<br />
Daneben wurde erstm<strong>als</strong> ein Satzungsmuster<br />
für das Zuschussverfahren erstellt, um<br />
auch der verstärkten Umstellung der Stadtund<br />
Landkreise auf feste Zuschussbeträge<br />
gerecht zu werden.<br />
KÜRZUNG DER<br />
REGIONALISIERUNGSMITTEL<br />
Nach der ursprünglichen Ankündigung der<br />
Kürzung der Regionalisierungsmittel für die<br />
Jahre 2006 bis 2010 von 3,29 Mrd. Euro wurde<br />
der Kürzungsbetrag seitens des Bundes letztlich<br />
auf 2,79 Mrd. Euro festgelegt. Berücksichtigt<br />
wurde dabei eine Rücknahme um 500<br />
Mio. Euro in den Jahren 2008 bis 2010 einschließlich<br />
einer Dynamisierung um 1,5 % ab<br />
2009.<br />
Für <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> bedeutet dies Mindereinnahmen<br />
von jährlich rund 70 Mio. Euro,<br />
wobei das Land bald ankündigte, dass die<br />
Kürzung der Bundesmittel aufgrund der anzustrebenden<br />
Nullverschuldung nicht aus<br />
dem Landeshaushalt ausgeglichen werden<br />
könne. Der Ausgleich erfolgte unter anderem<br />
durch Absenkung der Busförderung, Umschichtung<br />
von GVFG-Mitteln vom kommunalen<br />
Straßenbau auf den ÖPNV sowie durch<br />
eine Kürzung des Bestellerentgelts bei DB<br />
Regio.<br />
Einschränkungen in der Angebotsgestaltung<br />
des SPNV waren die Folge. In regionalen Fahr-<br />
41<br />
plankonferenzen wurde landesweit über die<br />
Streichung von Zugverbindungen verhandelt.<br />
Eine erste Umsetzung erfolgte mit dem<br />
so genannten kleinen Fahrplanwechsel im<br />
Juni <strong>2007</strong>, noch offene Prüfanträge stehen für<br />
den großen Fahrplanwechsel im Dezember<br />
<strong>2007</strong> an. Entsprechend der Forderung des Verkehrsausschusses<br />
des <strong>Landkreistag</strong>s konnten<br />
Streckenstilllegungen jedoch letztlich vermieden<br />
werden.<br />
EU-VO ÜBER ÖFFENTLICHE<br />
PERSONENVERKEHRS-<br />
DIENSTE AUF SCHIENE UND<br />
STRASSE<br />
Nach sieben Jahren intensiver Diskussionen<br />
über einheitliche Vergaberegelungen für öffentliche<br />
Personenverkehrsdienste auf europäischer<br />
Ebene hat das EU-Parlament im<br />
Mai <strong>2007</strong> letztlich einen abgestimmten Vorschlag<br />
für eine entsprechende EU-VO verabschiedet.<br />
Es ist davon auszugehen, dass die<br />
Verordnung noch im November diesen Jahres<br />
im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird.<br />
Die getroffenen Regelungen sind aus kommunaler<br />
Sicht überwiegend zu begrüßen. Bei<br />
der zulässigen Direktvergabe an einen „internen<br />
Betreiber“ hat sich das Parlament an den<br />
Kriterien des EuGH in der Rechtssache<br />
„Teckal“ orientiert, wonach es ausreicht,<br />
wenn die zuständige Behörde über den internen<br />
Betreiber von Verkehrsdienstleistungen<br />
eine Kontrolle ausübt, die der über eine eigene<br />
Dienststelle entspricht. Die vom zuständigen<br />
EU-Verkehrsausschuss zunächst geforderte<br />
„vollständige Kontrolle“ konnte damit<br />
verhindert werden.
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
Aufträge an Verkehrsbetreiber mit nicht<br />
mehr <strong>als</strong> 23 Fahrzeugen können bis zu einem<br />
Jahresdurchschnittswert von 2 Mio. Euro bzw.<br />
einer Personenverkehrsleistung von 600 000<br />
km/Jahr direkt vergeben werden. Damit wurden<br />
die ursprünglich vorgesehenen Schwellenwerte<br />
zum Schutz kleinerer und mittlerer<br />
Unternehmen nochm<strong>als</strong> erhöht.<br />
Unberücksichtigt blieb allerdings die kommunale<br />
Forderung, die Verordnung <strong>als</strong> lex<br />
specialis für Verkehrsdienstleistungen aller<br />
Art auszugestalten. So bleiben die allgemeinen<br />
Vergabevorschriften für Dienstleistungsaufträge<br />
anwendbar, nur für Dienstleistungskonzessionen<br />
gilt die Verordnung <strong>als</strong><br />
spezielles Vergaberecht. Ein einheitlicher Anwendungsbereich<br />
mit einer umfassenden<br />
Regelung der Vergabevorschriften für Verkehrsdienstleistungen<br />
hätte sicher zu mehr<br />
Rechtsklarheit geführt.<br />
Eine Chance bietet das Erfordernis, das nationale<br />
Recht der unmittelbar geltenden Verordnung<br />
anzupassen. Hier besteht die Möglichkeit,<br />
das Personenbeförderungsgesetz des<br />
Bundes – insbesondere das strenge Konzessionsrecht<br />
– „aufzulockern“.<br />
REFORM DES<br />
KOMMUNALEN<br />
HAUSHALTSRECHTS<br />
Bereits seit 1992 (!) bereitet das Innenministerium<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> eine Reform des<br />
kommunalen Haushaltsrechts vor. Eine Arbeitsgruppe<br />
„Umgestaltung des kommunalen<br />
Haushalts- und Rechnungswesens“ beim<br />
Innenministerium, in der neben dem federführenden<br />
Innenministerium das Finanzministerium,<br />
die Gemeindeprüfungsanstalt, die<br />
Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung<br />
und die kommunalen Landesverbände vertreten<br />
waren, hat in jahrelanger Arbeit Regelungsentwürfe<br />
erstellt, mit denen eine Umstellung<br />
von der Geldverbrauchsrechnung<br />
zur Ressourcenverbrauchsrechnung bewirkt<br />
werden soll.<br />
Die baden-württembergischen Vorarbeiten<br />
waren Grundlage der Beratungen des Unterausschusses<br />
„Reform des Gemeindehaushaltsrechts“<br />
der Innenministerkonferenz. Die<br />
Innenministerkonferenz hat durch Beschluss<br />
vom 16. November 1999 ein Reformkonzept<br />
verabschiedet, das die Weiterentwicklung der<br />
Kameralistik zu einem partiellen Ressourcenverbrauchskonzept,<br />
die Doppik <strong>als</strong> kommunales<br />
Haushalts- und Rechnungswesen und<br />
die Ermöglichung einer kommunalen Gesamtbilanz,<br />
vorsah. In zahlreichen Bundesländern<br />
waren die erstellten Regelungsentwürfe<br />
Grundlage für landesgesetzliche Regelungen.<br />
In <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> liegen bis heute keine<br />
Anhörungsentwürfe für eine Änderung der<br />
Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung<br />
vor. Diese sind nun für den<br />
Herbst dieses Jahres angekündigt. Es ist mit<br />
Nachdruck darauf hinzuweisen, dass Überlegungen,<br />
ein Wahlrecht zwischen Doppik und<br />
Kameralistik einzuräumen, nicht weiter verfolgt<br />
werden. Bundesweite Bestrebungen, für<br />
Städte und Gemeinden einerseits und Landkreise<br />
und Zweckverbände <strong>als</strong> Umlagefinanzierer<br />
andererseits, bei der Verpflichtung zur<br />
42
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
Erwirtschaftung des Ressourcenverbrauchs<br />
unterschiedliche Regelungen zu schaffen, haben<br />
den Deutschen <strong>Landkreistag</strong> veranlasst,<br />
sich dieser Fragestellung grundsätzlich anzunehmen.<br />
In einem vom Präsidium des Deutschen<br />
<strong>Landkreistag</strong>s am 10./11. Mai <strong>2007</strong> verabschiedeten<br />
Faktenpapier „Die Landkreise<br />
im doppischen Haushaltsrecht – Grundsätzliches<br />
zum Haushaltsausgleich der Landkreise“<br />
wird ausführlich begründet, dass es<br />
unter systematischen, verfassungsrechtlichen<br />
und finanzwirtschaftlichen Aspekten<br />
keine abweichende Behandlung der Landkreise<br />
bei der Erwirtschaftung des Ressourcenverbrauchs<br />
geben kann. Die in den Arbeitsentwürfen<br />
vorgesehenen stringenten<br />
Regelungen zum Haushaltsausgleich, die bei<br />
schwerwiegenden Strukturproblemen auch<br />
ein Haushaltsstrukturkonzept vorgesehen<br />
haben, sollen entschärft werden.<br />
Nach derzeitigen Überlegungen „soll“ das Ergebnis<br />
aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen<br />
Aufwendungen unter Berücksichtigung<br />
von Fehlbeträgen aus Vorjahren<br />
ausgeglichen werden. Eine noch stärkere<br />
Lockerung der Vorschriften zum Haushaltsausgleich<br />
darf keinesfalls erfolgen, weil die<br />
Reform des Haushaltsrechts sonst zu einer reinen<br />
Umstellung des Buchführungsstils degeneriert.<br />
Eine solche wäre die Mühen einer Umstellung<br />
des Rechnungswesens nicht wert.<br />
TVÖD –<br />
LEISTUNGSENTGELT<br />
Am 13. September <strong>2005</strong> haben die Tarifvertragsparteien<br />
des öffentlichen Dienstes den<br />
43<br />
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst<br />
(TVöD) unterzeichnet. Er ist am 1. Oktober<br />
<strong>2005</strong> in Kraft getreten und hat den bisher geltenden<br />
BAT bzw. BMT-G durch ein einheitliches,<br />
leistungsbezogenes und einfacheres<br />
Tarifrecht ersetzt. Die Unterscheidung zwischen<br />
Arbeitern und Angestellten im Tarifrecht<br />
ist entfallen. Eine Entgelttabelle mit 15<br />
Entgeltgruppen mit jeweils sechs Stufen<br />
wurde eingeführt. Nach der enormen Arbeitsbelastung<br />
der Personalämter der Landratsämter<br />
durch den Übertritt der Bediensteten<br />
im Zuge der Verwaltungsstrukturreform<br />
stellte die Umstellung auf den TVöD eine weitere<br />
große Herausforderung dar. Mit dem<br />
TVöD wurde auch die Zahlung eines Leistungsentgelts<br />
eingeführt.<br />
Ab dem Jahr <strong>2007</strong> sind 1 % der ständigen Monatsentgelte<br />
aller Beschäftigten im Vorjahr<br />
zusätzlich zum Tabellenentgelt <strong>als</strong> Leistungsprämie,<br />
Erfolgsprämie oder Leistungszulage<br />
nach einem betrieblich zu vereinbarenden<br />
System auf die Beschäftigten eines Arbeitgebers<br />
insgesamt auszuschütten. Vorgesehen<br />
ist, das Volumen des Leistungsentgelts<br />
im Rahmen künftiger Tarifverhandlungen auf<br />
8 % zu erhöhen. Wenn eine pauschale Ausschüttung<br />
an alle Beschäftigen vermieden<br />
werden soll, muss das jeweilige System der<br />
leistungsbezogenen Bezahlung betrieblich<br />
vereinbart werden. In Arbeitstagungen der<br />
Haupt- und Personalamtsleiter wurde einigen<br />
auf dem Gebiet der Personalberatung<br />
tätigen Firmen Gelegenheit gegeben, ihr Konzept<br />
zur Einführung des Leistungsentgelts<br />
vorzustellen. Das Ergebnis dieser Präsentation<br />
war, dass die weit überwiegende Anzahl<br />
der Landkreise sich von der Firma IMAKA un-
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
terstützen ließ. Durch die Zusammenarbeit<br />
mehrerer Landkreise in so genannten „Geleitzügen“<br />
konnte die Beratungsleistung kostengünstig<br />
eingekauft werden.<br />
KOMMUNALER<br />
FINANZAUSGLEICH<br />
In der Vereinbarung zwischen Ministerpräsident<br />
Günther H. Oettinger und den Präsidenten<br />
der kommunalen Landesverbände vom<br />
18. Oktober 2006 ist festgelegt worden, dass<br />
Land und Kommunen eine „Gemeinsame Finanzkommission“<br />
einrichten, die inzwischen<br />
im FAG verankert ist. Die Gemeinsame Finanzkommission<br />
nimmt die Aufgaben wahr,<br />
die bisher von den Finanzausgleichskommissionen,<br />
der Finanzverteilungskommission<br />
und dem Ausschuss zur Koordination der Förderung<br />
kommunaler Investitionen wahrgenommen<br />
wurden. Sofern sich die „Gemeinsame<br />
Finanzkommission“ in Fragen des<br />
vertikalen Finanzausgleichs nicht verständigen<br />
kann, wird ein Einigungsgespräch unter<br />
Leitung des Ministerpräsidenten geführt. Die<br />
konstituierende Sitzung der Gemeinsamen<br />
Finanzkommission hat unter Leitung von Finanzminister<br />
Gerhard Stratthaus, MdL, am<br />
26. März <strong>2007</strong> stattgefunden. Sie hat festgelegt,<br />
dass folgende Themen untersucht werden<br />
sollen:<br />
Überprüfung des Spannungsverhältnisses<br />
– Anrechnungshebesätze für die Re<strong>als</strong>teuern<br />
– Soziallastenausgleich – Sachkostenbeiträge<br />
– Ausgleich der Kosten<br />
der unteren Verwaltungsbehörden (§ 11<br />
FAG).<br />
Eine Arbeitsgruppe der gemeinsamen Finanzkommission<br />
hat am 30. April <strong>2007</strong> beschlossen,<br />
dass zur Vorbereitung der weiteren<br />
Kommissionsberatungen Datenmaterial erhoben<br />
werden soll. Bei den Anrechungshebesätzen<br />
für die Re<strong>als</strong>teuern strebt der<br />
<strong>Landkreistag</strong> an, eine Anpassung der Anrechnungshebesätze<br />
an die in den letzten Jahren<br />
deutlich gestiegenen landesdurchschnittlichen<br />
Hebesätze insbesondere bei der Gewerbesteuer<br />
zu erreichen.<br />
Beim Soziallastenausgleich wird auf Antrag<br />
des <strong>Landkreistag</strong>s untersucht, ob eine Zusammenfassung<br />
der Soziallastenausgleiche nach<br />
§ 21 FAG (Ausgleich der örtlichen Soziallasten)<br />
und § 21 a (Eingliederungshilfelastenausgleich)<br />
erfolgen kann. Nach Auffassung des<br />
<strong>Landkreistag</strong>s sollen in den Ausgleich auch<br />
die Jugendhilfeausgaben einbezogen werden.<br />
Dies würde eine Abkehr von einer sektoralen<br />
Betrachtung der Sozial- und Jugendhilfebelastung<br />
bedeuten und zu einer wesentlichen<br />
Verwaltungsvereinfachung beitragen.<br />
Das Finanzministerium erhebt Daten,<br />
um die Umsetzung dieses Vorschlags beurteilen<br />
zu können. Bei den Zuweisungen nach § 11<br />
FAG hält der <strong>Landkreistag</strong> eine Zusammenfassung<br />
in einen einzigen Ausgleich mit einer<br />
einheitlichen Dynamisierung für sachgerecht.<br />
Nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse<br />
werden die Beratungen im Herbst<br />
dieses Jahres fortgeführt.<br />
44
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
ERWEITERUNG DES<br />
KONNEXITÄTSPRINZIPS<br />
In der Vereinbarung zwischen Ministerpräsident<br />
Günther H. Oettinger und den Präsidenten<br />
der kommunalen Landesverbände vom<br />
18. Oktober 2006 ist festgelegt worden, dass<br />
das in der Landesverfassung <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
geregelte Konnexitätsprinzip durch<br />
eine Änderung der Verfassung und durch<br />
eine gesetzliche Regelung präzisiert und<br />
erweitert wird. Künftig sollen vom Land veranlasste<br />
nachträgliche Änderungen landesrechtlich<br />
übertragener Aufgaben, die Übertragung<br />
neuer bisher vom Land noch nicht<br />
wahrgenommener Aufgaben und eigene Anforderungen<br />
des Landes an die Erfüllung bestehender<br />
Aufgaben in den Anwendungsbereich<br />
des Konnexitätsprinzips fallen. Es<br />
besteht Konsens, dass nur Änderungen mit<br />
wesentlichen Kostenfolgen den Mehrlastenausgleich<br />
auslösen und möglichst schlanke<br />
Regelungen zur Ausgestaltung des Konsultationsverfahrens<br />
und zur Kostenfolgeabschätzung<br />
zu treffen sind.<br />
Die Stellung der kommunalen Landesverbände<br />
im Verfahren einer Gemeinde oder eines<br />
Landkreises vor dem Staatsgerichtshof<br />
über die Finanzverteilung zwischen Land und<br />
Kommunen aufgrund von Artikel 71 Abs. 3 der<br />
Landesverfassung wird durch ein Beitrittsrecht<br />
in den Fällen gestärkt, die aus der Sicht<br />
der kommunalen Landesverbände von grundsätzlicher<br />
Bedeutung sind. Inzwischen hat<br />
das Innenministerium einen Gesetzentwurf<br />
zur Änderung der Verfassung des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
und für ein Konnexitätsausführungsgesetz<br />
vorgelegt, über den der-<br />
45<br />
zeit noch Gespräche zwischen dem Land und<br />
den kommunalen Landesverbänden stattfinden.<br />
FINANZBEZIEHUNGEN<br />
LAND/KOMMUNEN<br />
Das Land <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> hatte mit dem<br />
Haushaltsstrukturgesetz <strong>2005</strong> massiv in den<br />
kommunalen Finanzausgleich eingegriffen.<br />
Diese Eingriffe waren rechtlich im Staatshaushaltsgesetz<br />
<strong>2005</strong>/2006 verankert, so<br />
dass sie zum 31. Dezember 2006 ausliefen.<br />
Zwischen dem Land und den kommunalen<br />
Landesverbänden gab es langwierige und<br />
schwierige Verhandlungen über die Fortführung<br />
der Kürzungen in den Jahren ab<br />
<strong>2007</strong>. Diese führten schließlich zu der Vereinbarung<br />
zwischen Ministerpräsident Günther<br />
H. Oettinger und den Präsidenten der kommunalen<br />
Landesverbände vom 18. Oktober<br />
2006. Darin ist vorgesehen, dass der kommunale<br />
Finanzausgleich in den Jahren <strong>2007</strong> bis<br />
2010 um jeweils 395 Mio. Euro gekürzt wird.<br />
Die Spitzabrechnung der kommunalen Belastung<br />
im Länderfinanzausgleich wird für die<br />
Jahre <strong>2005</strong> bis 2009 ausgesetzt.<br />
Anstelle einer Kürzung von Leistungen des<br />
Landes an die Kommunen außerhalb des<br />
kommunalen Finanzausgleichs erfolgt eine<br />
weitere pauschale Kürzung in Höhe von<br />
10 Mio. Euro. <strong>2007</strong> und 2008 sind für die Spitzabrechnung<br />
des Länderfinanzausgleichs vergangener<br />
Jahre noch jeweils 7 Mio. Euro aufzubringen,<br />
so dass sich ein Kürzungsbetrag<br />
von jährlich 412 Mio. Euro ergibt. 2006 betrug<br />
die Kürzung im Finanzausgleich 350 Mio.
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
Euro. Hinzu kam die Spitzabrechnung des<br />
Länderfinanzausgleichs mit 38 Mio. Euro, so<br />
dass der Kürzungsbetrag 388 Mio. Euro betrug.<br />
Die Aufbringung des Kürzungsbetrags<br />
in den Jahren <strong>2007</strong> folgende geschieht im<br />
Prinzip in gleicher Weise wie in den Jahren<br />
<strong>2005</strong>/2006. Allerdings muss erstm<strong>als</strong> auch<br />
der Ausgleichstock mit 10 Mio. Euro einen angemessenen<br />
Betrag zur Aufbringung der Kürzungen<br />
beitragen.<br />
FINANZLAGE DER LAND-<br />
KREISE – KREISUMLAGE<br />
Nachdem noch im letzten Geschäftsbericht<br />
beklagt werden musste, dass sich der Verfall<br />
der Finanzkraft der Landkreise fortgesetzt<br />
hat, kann jetzt festgestellt werden, dass eine<br />
deutliche Entspannung eintritt. Dies ist Folge<br />
der konjunkturbedingt stark steigenden<br />
Steuereinnahmen, die sich auf die Ausschüttungen<br />
im kommunalen Finanzausgleich positiv<br />
auswirken. Während die Schlüsselzuweisungen<br />
an die Landkreise nach mangelnder<br />
Steuerkraft im Jahr <strong>2005</strong> noch 459 Mio. Euro<br />
betrugen, stiegen sie in 2006 auf 533 Mio.<br />
Euro. <strong>2007</strong> sollen Sie nach derzeitigen Annahmen<br />
auf 640 Mio. Euro steigen, wobei darin<br />
38 Mio. Euro enthalten sind, die der Schlüsselmasse<br />
der Landkreise zugeführt wurden, um<br />
die Belastung durch die FAG-Umlage aus den<br />
früheren Schlüsselzuweisungen an die Landeswohlfahrtsverbände<br />
auszugleichen.<br />
Diese Verbesserungen im Einnahmebereich<br />
dürfen nicht darüber hinweg täuschen, dass<br />
die strukturellen Probleme der Kreishaushalte<br />
nach wie vor ungelöst sind. Die derzei-<br />
tig guten Einnahmen verdecken die Sicht auf<br />
das Hauptproblem der nach wie vor steigenden<br />
Soziallasten. Die derzeit günstige Einnahmesituation<br />
muss dazu genutzt werden,<br />
Konsolidierung zu betreiben und insbesondere<br />
die hohe Verschuldung der Landkreise<br />
abzubauen.<br />
Im Berichtszeitraum weisen die gewogenen<br />
landesdurchschnittlichen Kreisumlagehebesätze<br />
eine leicht sinkende Tendenz auf. <strong>2005</strong><br />
betrug der durchschnittliche Kreisumlagehebesatz<br />
36,6 %. Er sank im Jahr 2006 auf 36,4 %<br />
und beträgt jetzt im Jahr <strong>2007</strong> 35,72 %, wobei<br />
zu erwarten ist, dass es durch Nachtragssatzungen<br />
in einigen Landkreisen noch zu einer<br />
weiteren Reduzierung kommen kann. Die<br />
Kreisumlagehebesätze weisen eine große<br />
Spannbreite auf. Sie reichen von 28 % im<br />
Landkreis Karlsruhe bis zu 42,9 % im Landkreis<br />
Esslingen. Das Kreisumlageaufkommen<br />
je Einwohner beträgt <strong>2007</strong> im Schnitt<br />
287,83 Euro, wobei auch hier eine Spannbreite<br />
von 216,95 Euro im Enzkreis und 363,62 Euro<br />
im Rhein-Neckar-Kreis besteht.<br />
NEUGESTALTUNG DER<br />
AUSBILDUNG ZUM<br />
GEHOBENEN<br />
VERWALTUNGSDIENST<br />
Die im Landeskabinett beschlossene Umgestaltung<br />
der verwaltungsinternen Laufbahnausbildung<br />
des gehobenen Dienstes zu einem<br />
Bachelorstudiengang konnte rechtzeitig<br />
zum Ausbildungsbeginn <strong>2007</strong> abgeschlossen<br />
werden. Die dazu notwendige Neuregelung<br />
der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des<br />
46
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
Innenministeriums wurde intensiv von einer<br />
Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen<br />
Landesverbände vorbereitet.<br />
Die Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung<br />
beinhaltet neben der Umstellung<br />
auf einen Bachelorstudiengang weitere<br />
grundlegende Neuerungen. Die von 4 auf 3,5<br />
Jahre verkürzte Ausbildung begann erstm<strong>als</strong><br />
am 1. September <strong>2007</strong> in den Ausbildungsstellen<br />
mit dem sechsmonatigen Einführungspraktikum,<br />
an dessen Beginn ein vierwöchiger<br />
Einführungslehrgang steht. Daran<br />
schließen sich 17 Monate Grundstudium, 14<br />
Monate praktische Ausbildung und 5 Monate<br />
Vertiefungsstudium an. Der Vorbereitungsdienst<br />
und das Bachelorstudium werden<br />
künftig identisch sein und erhalten einen modularen<br />
Aufbau mit interdisziplinärer Ausrichtung.<br />
Am Ende jeden Moduls sind studienbegleitend<br />
Prüfungen zu bestehen.<br />
Daneben müssen künftig auch Leistungspunkte<br />
erworben werden, die einem bestimmten<br />
durchschnittlichen studentischen<br />
Arbeitsaufwand entsprechen. Die Diplomarbeit<br />
wird durch die Bachelorthesis ersetzt, die<br />
im Unterschied zu seither in die praktische<br />
Ausbildung integriert wird.<br />
Bereits seit dem Oktober 2006 wird ein neues<br />
Zulassungs- und Auswahlverfahren angewendet.<br />
Das Zulassungs- und Auswahlverfahren<br />
wurde dabei ganz den Fachhochschulen<br />
und Ausbildungsstellen übertragen und<br />
sieht neben einem schriftlichen Testverfahren<br />
an der Fachhochschule die Auswahl der<br />
Bewerber bei den Ausbildungsstellen vor. Auf<br />
Betreiben des <strong>Landkreistag</strong>s wurden erste Erfahrungen<br />
mit dem neuen Zulassungs- und<br />
47<br />
Auswahlverfahren mit dem Innenministerium<br />
und den Fachhochschulen erörtert und<br />
Optimierungen bei der Durchführung des Zulassungsverfahrens<br />
vereinbart.<br />
Mit der Umstellung von einem Diplom- auf<br />
einen Bachelorstudiengang und der damit<br />
verbundenen Neufassung der Ausbildungsund<br />
Prüfungsordnung wurde das Ziel verfolgt,<br />
den Bacherlorstudiengang an den Fachhochschulen<br />
so zu gestalten, dass er ein attraktives<br />
Profil behält, modern nach den<br />
Bedürfnissen der Praxis ausgestaltet ist und<br />
gleichzeitig die Standards einer wissenschaftlich<br />
ausgerichteten Hochschulausbildung<br />
sicher stellt. Damit sind Voraussetzungen<br />
geschaffen, um weiterhin zu anderen<br />
Studiengängen konkurrenzfähig zu bleiben<br />
und um neuen Anforderungen Rechnung tragen<br />
zu können.<br />
IUK UND<br />
ORGANISATION<br />
Der <strong>Landkreistag</strong> hat im Rahmen der Vorbereitung<br />
der Verwaltungsstrukturreform <strong>2005</strong><br />
erstm<strong>als</strong> eine intensive zweitägige Klausurtagungen<br />
in Zusammenarbeit mit dem<br />
Städtetag, dem Land und dem kommunalen<br />
DV-Verbund für die DV-Verantwortlichen der<br />
Stadt- und Landkreise angeboten, die großen<br />
Anklang fand. Dieses Angebot wurde deshalb<br />
auch in den Jahren 2006 und <strong>2007</strong> zu aktuellen<br />
Themen fortgesetzt.<br />
Darüber hinaus standen der weitere Ausbau<br />
des Internet-Port<strong>als</strong> „service-bw“ in Zusammenarbeit<br />
mit dem Innenministerium, das
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
Thema e-government sowie die informationstechnische<br />
Komponente der EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />
im Vordergrund.<br />
WEITERENTWICKLUNG<br />
DER GEOGRAFISCHEN<br />
INFORMATIONSSYSTEME<br />
Am 15. Mai <strong>2007</strong> trat die INSPIRE-Richtlinie<br />
zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in<br />
der Europäischen Gemeinschaft in Kraft. Sie<br />
ist damit unmittelbar geltendes Recht und<br />
verbreitet ihre bindenden Wirkungen sofort<br />
für alle Betroffenen.<br />
Ausgehend von Umweltdaten ist im Prozess<br />
des Richtlinienerlasses eine denkbar umfassende<br />
Regelung entstanden, die weit über die<br />
Umweltverwaltung hinausgeht. Sie verpflichtet<br />
alle Mitgliedstaaten auf allen Ebenen,<br />
in Deutschland <strong>als</strong>o Bund, Länder und<br />
Gemeinden sowie weitere öffentlich tätige<br />
Stellen, die über digitale Daten verfügen, welche<br />
georeferenziert sind, diese für Dritte zugänglich<br />
und nutzbar zu machen, sofern sie<br />
nicht geheim oder vertraulich sind. Bund und<br />
Länder wollen die Richtlinie in einem Bundesgesetz<br />
und Mustergesetzen für die Länder<br />
umsetzen. Die Umsetzung kann auf die Vorarbeiten<br />
und die Strukturen beim Aufbau<br />
einer Geo-Daten-Infrastruktur Deutschland<br />
(GDI-DE) bzw. <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> (GDI-BW)<br />
zurückgreifen. Mit den Maßnahmen in<br />
GDI-DE und INSPIRE sollen somit digitale<br />
Geodaten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung<br />
leichter verfügbar werden.<br />
Wichtige Rahmenbedingungen werden auch<br />
durch das Land mit der Erarbeitung der Geo-<br />
dateninfrastruktur <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> (GDI-<br />
BW) unter Federführung des Ministeriums<br />
Ländlicher Raum gesetzt. Der <strong>Landkreistag</strong><br />
strebt in diesem Zusammenhang an, eine<br />
entsprechende politische Kooperationsvereinbarung<br />
mit dem Land abzuschließen. Zwischenzeitlich<br />
hat sich auf Arbeitsebene ein<br />
Begleitausschuss GDI-BW unter Beteiligung<br />
der betroffenen Ministerien, der kommunalen<br />
Landesverbände und Wirtschaftspartner<br />
konstituiert.<br />
In einem engen Zusammenhang mit dem<br />
Aufbau und dem Betrieb übergreifender geographischer<br />
Informationssysteme in den<br />
Landratsämtern steht die Konzeption RIPS<br />
(Räumliches Informations- und Planungssystem)<br />
2006 des Umweltministeriums. In<br />
der Konzeption werden technische Grundlösungen<br />
(Varianten) dargestellt, welche die<br />
Grundlage bieten maßgeschneiderte Lösungen<br />
zu entwickeln. Dabei geben die in der<br />
Konzeption beschriebenen Bewertungskriterien<br />
und Varianten für den Abwägungsprozess<br />
eine Hilfestellung.<br />
Der <strong>Landkreistag</strong> und die Landkreise haben<br />
sich intensiv an der Erarbeitung bzw. Fortschreibung<br />
der RIPS-Konzeption 2006 beteiligt.<br />
Dies kam nicht zuletzt durch den<br />
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung<br />
zwischen dem Umweltministerium, dem<br />
Main-Tauber-Kreis und dem <strong>Landkreistag</strong><br />
zum Ausdruck. Damit wurde das Projekt<br />
„Geodatenverarbeitung im Landratsamt“ des<br />
Main-Tauber-Kreises <strong>als</strong> Pilotprojekt mit den<br />
landesweiten Abstimmungen, insbesondere<br />
der „Neukonzeption RIPS 2006“ verknüpft.<br />
Die Kooperationspartner haben die Fort-<br />
48
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
führung dieses Gemeinschaftsprojektes zur<br />
Umsetzung der Konzeption RIPS 2006 beschlossen.<br />
Der Arbeitskreis GIS des <strong>Landkreistag</strong>s hat im<br />
Jahr <strong>2005</strong> das Arbeitspapier „GIS im Landratsamt“<br />
herausgebracht und sich während der<br />
Projektphase mehrfach zu der Konzeption<br />
RIPS 2006 eingebracht. Der Arbeitskreis wird<br />
auch künftig bei der Umsetzung der Konzeption<br />
aktiv mitarbeiten. Neben der Erstellung<br />
von Objektarten und Attributen für GIS Anwendungen<br />
(z. B. für die Bereiche Katastrophenschutz,<br />
Bauleitplanung) beschäftigt sich<br />
der AK GIS u. a. mit den Themen Datenschutz,<br />
Anforderungsprofil für Meldedaten, Leitfaden<br />
für die Beschaffung von GIS- Soft- und<br />
Hardware. Darüber hinaus wurde vom AK GIS<br />
eine Informationsveranstaltung für die GIS-<br />
Beauftragten der Landratsämter durchgeführt.<br />
Der <strong>Landkreistag</strong> hat das Land und den kommunalen<br />
DV-Verbund aufgefordert, ihre konzeptionellen<br />
Planungen und Werkzeuge im<br />
GIS-Bereich möglichst zügig zu harmonisieren.<br />
Dies hat sich in einem Eckpunktepapier<br />
zwischen dem Umweltministerium und dem<br />
DV-Verbund niedergeschlagen.<br />
WEITERENTWICKLUNG<br />
DES KOMMUNALEN<br />
DV-VERBUNDS<br />
Der <strong>Landkreistag</strong> nimmt in den Gremien der<br />
Datenzentrale (Verwaltungsrat, Projektausschuss)<br />
die Interessen der Landkreise bei der<br />
Neu- und Weiterentwicklung moderner IuK-<br />
Verfahren wahr.<br />
49<br />
Es hat sich im Berichtszeitraum im Kommunalen<br />
DV-Verbund (Datenzentrale, Regionale<br />
Rechenzentren) eine besorgniserregende<br />
Entwicklung aufgezeigt, die aus Sicht der<br />
Kommunalen Landesverbände dringenden<br />
Handlungsbedarf aufzeigte (schwerwiegende<br />
technologische Probleme im Kfz-Zulassungsverfahren,<br />
Kooperation zwischen<br />
den Regionalen Rechenzentren untereinander<br />
und mit der Datenzentrale, fachliche und<br />
wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit der Angebote<br />
im Verhältnis zu Drittanbietern etc.).<br />
Auf Initiative des <strong>Landkreistag</strong>s fand am<br />
20. September <strong>2005</strong> ein Spitzengespräch zur<br />
aktuellen Situation im Kommunalen DV-Verbund<br />
statt.<br />
Dabei wurden folgende Problemfelder angesprochen:<br />
– Zukunftsgerichtete Angebotspalette und<br />
konkurrenzfähige Marktausrichtung des<br />
Kommunalen DV-Verbunds,<br />
– Zusammenarbeit im DV-Verbund, Einheitlichkeit<br />
des DV-Verbunds,<br />
– Wirtschaftlichkeit im DV-Verbund.<br />
Seitdem hat sich sowohl der Rechts- und Verfassungsausschuss<br />
<strong>als</strong> auch das Präsidium<br />
des <strong>Landkreistag</strong>s mit dem Thema befasst.<br />
Beide Gremien unterstützen die Initiative der<br />
Kommunalen Landesverbände. Der Rechtsund<br />
Verfassungsausschuss hat dazu folgende<br />
Beschlüsse gefasst:<br />
1. Der Rechts- und Verfassungsausschuss<br />
legt Wert auf die Schaffung zukunftsgerichteter<br />
DV-Verbundsstrukturen und be-
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
fürwortet das Ziel der Kommunalen Landesverbände,<br />
den Kommunalen DV-Verbund<br />
in einer gemeinsamen Organisationsstruktur<br />
zusammenzuführen.<br />
2. Die Landkreise sind aufgefordert, in der<br />
Diskussion ihre Interessen einzubringen; es<br />
wird erwartet, dass der DV-Verbund diese<br />
aufgreift.<br />
3. Die Geschäftsstelle wird beauftragt das<br />
Augenmerk bei der Erarbeitung des Eckpunktepapiers<br />
verstärkt auf Fragen des<br />
EU- bzw. Wettbewerbsrechts und dessen<br />
Auswirkungen auf die Regionalen Rechenzentren<br />
<strong>als</strong> Zweckverbände zu richten. Dabei<br />
soll untersucht werden, welche Aufgaben<br />
der DV-Verbund unter diesen<br />
Gesichtspunkten künftig noch wahrnehmen<br />
kann.<br />
Die Kommunalen Landesverbände haben begleitend<br />
das „Handlungskonzept „Zukunft<br />
des Kommunalen Datenverarbeitungsverbunds<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> (DV-Verbund)“<br />
fertig gestellt. Es enthält folgende Grundsätze:<br />
– Die im Konzept der Geschäftsstellen der<br />
Kommunalen Landesverbände dargestellten<br />
Handlungsalternativen (Bildung einer<br />
Holding oder Fusion von DZ und RRZ) sollen<br />
in politischen Spitzengesprächen bewertet<br />
werden. Danach sind ggf. die Weichenstellungen<br />
für eine Untersuchung dieser Alternativen<br />
vorzunehmen sowie auf Basis der<br />
Gesichtspunkte Wirtschaftlichkeit, Aufgabenkritik,<br />
Wettbewerb die damit zusammenhängenden<br />
Entscheidungen zu treffen.<br />
Die Zielsetzung der Untersuchung und die<br />
wirtschaftlichen Entscheidungen müssen<br />
einvernehmlich von allen Beteiligten getragen<br />
werden und eindeutig formuliert sein.<br />
Die DZ und die RRZ werden aufgefordert,<br />
dieses Abstimmungserfordernis zu beachten<br />
und daher einstweilen keine Beschlüsse<br />
zu fassen, die dem entgegenstehen.<br />
– Für die Klärung der damit zusammenhängenden<br />
komplexen Fachfragen insbesondere<br />
hinsichtlich der finanziellen, steuerlichen,<br />
rechtlichen und personellen Konsequenzen<br />
der Alternativen sowie deren<br />
Vor- und Nachteile bedarf es externer Fachberatung.<br />
Die Kommunalen Landesverbände haben das<br />
Handlungskonzept in die jeweilige verbandspolitische<br />
Diskussion eingebracht. Am 5. April<br />
2006 wurde ein weitere Meinungsaustausch<br />
zum Konzept mit den Geschäftsführern der<br />
Rechenzentren und dem Vorstand der Datenzentrale<br />
geführt.<br />
Der <strong>Landkreistag</strong> bevorzugt die im Konzept<br />
dargestellt „Holding“ <strong>als</strong> mögliches künftiges<br />
Modell, da bewährte dezentrale Strukturen<br />
erhalten bleiben und keine aufwändige Auflösung<br />
und Neugründung von Zweckverbänden<br />
erfolgen muss.<br />
Besonderen Wert legt die Geschäftsstelle<br />
aber auch auf die Prüfungsfelder Aufgabenkritik<br />
und Erhöhung der Wirtschaftlichkeit.<br />
Der <strong>Landkreistag</strong> vertritt Gemeindetag und<br />
Städtetag im <strong>2007</strong> eingerichteten Lenkungsgremium<br />
„DVV-Strukturreform“. Im Herbst<br />
<strong>2007</strong> soll das vom DVV in Auftrag gegebene<br />
Gutachten mit entsprechenden Vorschlägen<br />
zur Optimierung der Strukturen und für Ver-<br />
50
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
besserungen im wirtschaftlichen Bereich vorgelegt<br />
werden.<br />
ABSTIMMUNG DER<br />
INFORMATIONS- UND<br />
KOMMUNIKATIONSTECHNIK<br />
MIT DEM LAND<br />
Der <strong>Landkreistag</strong> vertritt bei der Zusammenarbeit<br />
mit dem Land die Interessen der Landkreise<br />
bei der Weiterentwicklung der in den<br />
Landratsämtern eingesetzten staatlichen<br />
Fachverfahren in den entsprechenden Lenkungsgruppen.<br />
Auch auf anderen Gebieten<br />
der Information und Kommunikationstechnik<br />
ist der <strong>Landkreistag</strong> in einer Vielzahl von<br />
Gremien und Arbeitsgruppen insbesondere<br />
in der Arbeitsgruppe „Abstimmung IuK zwischen<br />
Land und Kommunen“ beim Innenministerium<br />
vertreten.<br />
IUK-AUSSTATTUNG DER<br />
GESCHÄFTSSTELLE<br />
Die IuK-Ausstattung des <strong>Landkreistag</strong>s ermöglicht<br />
eine zeitnahe Information der<br />
Landkreise zu Rundschreiben und sonstigen<br />
Informationen des <strong>Landkreistag</strong>s über elektronische<br />
Medien (Intranet), das weiter ausgebaut<br />
wurde und von den Landratsämtern<br />
intensiv genutzt wird. Über einen Newsletter<br />
werden die Landratsämter tagesaktuell über<br />
alle neuen Informationen des <strong>Landkreistag</strong>s<br />
informiert.<br />
51<br />
WIRTSCHAFTS-<br />
BEAUFTRAGTE –<br />
FÖRDERPROGRAMME<br />
Für die Wirtschaftsbeauftragten der Landkreise<br />
finden regelmäßig Arbeitstagungen<br />
statt. Diese sind stets von einem regen Informationsaustausch<br />
mit Vertretern der L-Bank,<br />
des Wirtschaftsministeriums und des Ministeriums<br />
für Ernährung und Ländlichen Raum<br />
geprägt.<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> soll für die Förderperiode<br />
<strong>2007</strong> – 2013 aus dem Europäischen Fonds<br />
für regionale Entwicklung (EFRE) 143,4 Mio.<br />
Euro erhalten. Dazu wurde vom Ministerium<br />
für Ernährung und Ländlichen Raum ein Operationelles<br />
Programm für das neue Ziel<br />
„Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung“<br />
erarbeitet. Dieses verfolgt im Wesentlichen<br />
das Ziel die Wettbewerbsfähigkeit<br />
und die Attraktivität der Regionen sowie die<br />
Beschäftigung zu fördern. Eine Genehmigung<br />
des Operationellen Programms durch<br />
die EU ist im Herbst <strong>2007</strong> erfolgt.<br />
Mitte Mai <strong>2007</strong> wurde die überarbeitete und<br />
weiterentwickelte Richtlinie für das Entwicklungsprogramm<br />
Ländlicher Raum (ELR) veröffentlich.<br />
Die neue Richtlinie ist grundsätzlich<br />
dafür geeignet, das Entwicklungsprogramm<br />
Ländlicher Raum weiterhin <strong>als</strong> attraktives<br />
Strukturentwicklungsinstrument in <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong> einzusetzen und trägt im Wesentlichen<br />
dazu bei, die vorhandenen Mittel<br />
effektiver und zielgenauer zu verwenden. Die<br />
Richtlinie ist positiv durch die Stärkung der<br />
ökologischen Komponente und des Nachhal-
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
tigkeitsgedankens geprägt. Das mehrstufige<br />
Auswahlverfahren, <strong>als</strong>o über die Koordinierungsausschüsse<br />
auf Landkreisebene, wurde<br />
beibehalten. Das Entwicklungsprogramm<br />
Ländlicher Raum wird so auch weiterhin ein<br />
stark nachgefragtes und effektives Instrument<br />
zur Strukturentwicklung im ländlichen<br />
Raum darstellen.<br />
ÖFFENTLICHKEITS-<br />
ARBEIT<br />
Die Geschäftsstelle pflegt laufende gute Kontakte<br />
zur Öffentlichkeit und zu den Medien.<br />
Über Pressekonferenzen, Pressemitteilungen,<br />
Hintergrundgespräche und Einzelkontakte<br />
mit Presse, Rundfunk und Fernsehen wurden<br />
die verbandspolitischen Interessen vermittelt.<br />
Auch das Faltblatt „<strong>Landkreistag</strong> <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong> – Aufgaben, Geschäftsstelle,<br />
Gremien“ wurde aktualisiert und breit gestreut.<br />
Auch die Pflege der Internet-Angebote mit allen<br />
öffentlichkeitsrelevanten Informationen<br />
des <strong>Landkreistag</strong>es und zu den Landkreisen<br />
(www.landkreistag-bw.de) wurde laufend<br />
fortgeführt. Ebenso die Online-Version der<br />
Landkreisnachrichten <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
(www.landkreisnachrichten.de) sowie die Internet-Version<br />
der Broschüre „Unserer Landkreise<br />
– Menschen im Mittelpunkt (www.<br />
landkreise-bw.de). Dabei standen insbesondere<br />
die durch die Verwaltungsreform bedingten<br />
Anpassungen im Vordergrund.<br />
Die Internet-Angebote stoßen weiterhin auf<br />
große Nachfrage. Für die Internetadresse<br />
www.landkreistag-bw.de können monatlich<br />
ca. 7500 Besuche, für die Internetadresse<br />
www.landkreise-bw.de ca. 2000 Besuche registriert<br />
werden.<br />
Auch die vom <strong>Landkreistag</strong> herausgegebene<br />
Verbandszeitschrift, die „Landkreisnachrichten<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>“, finden bei den<br />
Adressaten großen Anklang. Die Landkreisnachrichten<br />
dienen der Information der Kreisrätinnen<br />
und Kreisräte sowie anderer am<br />
kommunalpolitischen Geschehen interessierter<br />
Persönlichkeiten und erscheinen vierteljährlich<br />
in einer Auflage von 4000 Exemplaren.<br />
Für die Pressesprecherinnen und Pressesprecher<br />
der Landkreise wurden neben den regulären<br />
Arbeitstagungen auch zweitägige<br />
Fortbildungsveranstaltungen angeboten, die<br />
sehr gut besucht waren.<br />
JUBILÄUM 50 JAHRE<br />
LANDKREISTAG<br />
Der <strong>Landkreistag</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> feierte<br />
am 3. Juli 2006 im Rahmen eines Festaktes<br />
sein 50-jähriges Bestehen. Am Festakt<br />
nahmen über 500 Gäste teil, darunter Ministerpräsident<br />
Oettinger, Innenminister Rech,<br />
die Fraktionsvorsitzenden der Parteien im<br />
Landtag und viele weitere Persönlichkeiten<br />
aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung des<br />
Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> sowie darüber<br />
hinaus. Dieses Ereignis wurde auch gegenüber<br />
der Presse und der Öffentlichkeit adäquat<br />
vermittelt. Auch im Corporate-Design des<br />
Verbandes spiegelte sich das Jubiläum wider.<br />
52
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
Anlässlich des Festaktes präsentierte der<br />
<strong>Landkreistag</strong> eine von der Arbeitsgemeinschaft<br />
der Kreisarchivare inhaltlich erarbeitete,<br />
über 200 Seiten umfassende Festschrift,<br />
die in bisher einmaliger Form die Geschichte<br />
des <strong>Landkreistag</strong>s und seiner Landkreise darstellt,<br />
sowie einen von der Filmakademie Ludwigsburg<br />
produzierten Image-Film. Beide<br />
Medien erhielten sehr gute Kritiken.<br />
Im Rahmenprogramm war die Ausstellung<br />
„<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> und seine Landkreise“<br />
zu sehen, in der die Landkreise Exponate ausstellen,<br />
die stellvertretend für Ihre Kreise stehen<br />
– vom sportlichen Rennwagen bis zum<br />
Nachbau eines Limesturms.<br />
EU-DIENSTLEISTUNGS-<br />
RICHTLINIE<br />
Die Geschäftsstelle hat die Gremien regelmäßig<br />
zur Entwicklung der EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />
informiert. Dabei stand insbesondere<br />
Frage der Verortung des so<br />
53<br />
genannten „Einheitlichen Ansprechpartners“<br />
im Vordergrund. Dieser soll nach 2009 allen<br />
aus- und inländischen Dienstleistungserbringern<br />
<strong>als</strong> Anlaufstelle für Informationen insbesondere<br />
zu Ansiedlungsfragen und <strong>als</strong><br />
Moderator der notwendigen Verwaltungsverfahren<br />
dienen. Der Deutsche <strong>Landkreistag</strong><br />
legt besonderen Wert darauf, dass die Übernahme<br />
der Funktion des einheitlichen Ansprechpartners<br />
durch die Landkreise erfolgt.<br />
Die Kommunalen Landesverbände in <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong> sprechen sich für eine Kooperationslösung<br />
mit den Kammern unter kommunaler<br />
Federführung aus.<br />
Für die technische Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie<br />
ist auch entsprechende IuK-<br />
Unterstützung bereitzustellen.<br />
Da durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie in<br />
großem Umfang kommunale Interessen<br />
berührt sind, hat der <strong>Landkreistag</strong> sich beim<br />
Land dafür eingesetzt, dass die kommunale<br />
Seite eng in die Planungen und den Entscheidungsprozess<br />
eingebunden wird.
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
ANHANG<br />
PRÄSIDENT, VIZEPRÄSI-<br />
DENTEN, PRÄSIDIUM,<br />
VORSITZENDE DER<br />
FACHAUSSCHÜSSE,<br />
SPRENGELVORSITZENDE<br />
(STAND 19. OKTOBER<br />
<strong>2007</strong>)<br />
Präsident:<br />
Landrat Dr. Jürgen Schütz, Heidelberg<br />
Vizepräsidenten:<br />
Landrat Helmut M. Jahn, Künzelsau<br />
Landrat Guido Wolf, MdL, Tuttlingen<br />
Präsidium:<br />
Landrat Heinz Eininger, Esslingen<br />
Landrat Dr. Rainer Haas, Ludwigsburg<br />
Landrat Franz Weber, Göppingen<br />
Landrat Karl Röckinger, Pforzheim<br />
Landrat Peter Dombrowsky, Freudenstadt<br />
Landrat Hans-Werner Köblitz, Calw<br />
Landrat Joachim Walter, Tübingen<br />
Landrat Dirk Gaerte, Sigmaringen<br />
Landrat Kurt Widmaier, Ravensburg<br />
Landrat Jochen Glaeser, Freiburg<br />
Landrat Karl Heim, Villingen-Schwenningen<br />
Landrat Frank Hämmerle, Konstanz<br />
Vorsitzende der Fachausschüsse:<br />
Rechts- und Verfassungsausschuss:<br />
Landrat Hans-Werner Köblitz, Calw<br />
Finanzausschuss:<br />
N. N.<br />
Sozialausschuss:<br />
Landrat Jochen Glaeser, Freiburg<br />
Gesundheitsausschuss:<br />
Landrat Franz Weber, Göppingen<br />
Kulturausschuss:<br />
Landrat Heinz Eininger, Esslingen<br />
Ausschuss für Umweltschutz, Wirtschaft und<br />
Verkehr:<br />
Landrat Helmut M. Jahn, Künzelsau<br />
Sprengelvorsitzende:<br />
Regierungsbezirk Stuttgart:<br />
Landrat Heinz Eininger, Esslingen<br />
Regierungsbezirk Karlsruhe:<br />
Landrat Dr. Jürgen Schütz, Heidelberg<br />
Regierungsbezirk Freiburg:<br />
Landrat Jochen Glaeser, Freiburg<br />
Regierungsbezirk Tübingen:<br />
Landrat Joachim Walter, Tübingen<br />
54
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
GESCHÄFTS-<br />
VERTEILUNGSPLAN<br />
der Geschäftsstelle des <strong>Landkreistag</strong>s <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong><br />
Panoramastraße 37, 70174 Stuttgart<br />
Telefon (07 11) 2 24 62 - 0<br />
Telefax (07 11) 2 24 62 - 23<br />
Hauptgeschäftsführer:<br />
Prof. Eberhard Trumpp<br />
Dezernat 1:<br />
Hauptgeschäftsführer Prof. Eberhard Trumpp<br />
Grundsatzangelegenheiten der Landkreise<br />
Landräte<br />
Kommunale Verbände<br />
Bundes- und Landesangelegenheiten<br />
Grundzüge der europäischen<br />
Zusammenarbeit<br />
Verwaltungsreform<br />
Kommunalverfassungsrecht<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
Geld- und Kreditwesen<br />
Politische Betätigung des Staatsbürgers<br />
Dezernat 2:<br />
Stv. Hauptgeschäftsführer Karlheinz Kibele<br />
Krankenhauswesen<br />
Gesundheitswesen<br />
Entbürokratisierung<br />
Umweltschutz<br />
Abfallrecht, Abfallwirtschaft<br />
Wasserrecht, Wasserwirtschaft<br />
Abwasserabgabe, Wasserentnahmeentgelt,<br />
Gebühren<br />
Immissionsschutz<br />
Gewerbeaufsicht<br />
Naturschutz<br />
55<br />
Bodenschutz, Altlasten<br />
Jagd-/Fischereiwesen<br />
Dezernat 3:<br />
Oberrechtsrätin Nathalie Münz<br />
Allgemeine Rechtsangelegenheiten<br />
Öffentlicher Personennahverkehr,<br />
Schülerbeförderung<br />
Schulträgerschaft, Schulaufsicht<br />
Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung<br />
Forstwirtschaft<br />
Landwirtschaft<br />
Europaangelegenheiten<br />
Öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />
Brand- und Katastrophenschutz,<br />
Rettungsdienst<br />
Baurecht<br />
Kultur, Archive<br />
Sport<br />
Dezernat 4:<br />
Ltd. Verwaltungsdirektor Bernd Klee<br />
Finanzen, Steuern und Abgaben<br />
Kommunalrecht<br />
Personalwesen, Ausbildung<br />
Wahlen<br />
Staatsaufsicht und Rechnungsprüfung<br />
Wirtschaftliche Betätigung<br />
Energieversorgung<br />
Straßen<br />
Verbandsangelegenheiten<br />
Dezernat 5:<br />
Ltd. Verwaltungsdirektor Dietmar Herdes<br />
Sozialhilfe (SGB XII)<br />
Altenhilfe<br />
Pflegeversicherung<br />
Bürgerschaftliches Engagement<br />
Integration
Geschäftsbericht <strong>2005</strong>/<strong>2007</strong><br />
Aussiedler, Asylbewerber,<br />
Bürgerkriegsflüchtlinge<br />
Wohngeld<br />
Sozialdatenschutz<br />
Arbeitsförderung (SGB II)<br />
Arbeitsverwaltung<br />
Dezernat 6:<br />
Ltd.Verwaltungsdirektorin Christa Heilemann<br />
Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung<br />
Familie<br />
Frauen, Gleichstellungsbeauftragte<br />
Hilfe für Behinderte, psychisch Kranke,<br />
Suchtkranke<br />
Krankenhilfe<br />
Gefährdetenhilfe<br />
Ausbildungsförderung<br />
Kriegsopferfürsorge<br />
Versorgungsverwaltung<br />
Kommunalverband für Jugend und Soziales<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
Geschäftsstelle der Spruchstelle für<br />
Fürsorgestreitigkeiten für das Land<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
Dezernat 7:<br />
Verwaltungsdirektor Jan-Ole Langemack<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Redaktion<br />
der Landkreisnachrichten<br />
Vermessung, Flurneuordnung<br />
Informations- und Kommunikationstechnik<br />
e-Government, Internet<br />
Datenschutz<br />
Wirtschafts- und Strukturförderung<br />
Tourismus<br />
Telekommunikation<br />
Postdienste<br />
Landesplanung und Raumordnung,<br />
Wohnungswesen<br />
Statistik<br />
Innere IuK-Organisation, Aktenplan, Schriftgutverwaltung<br />
56