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Evaluation der Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II in Baden ...

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Internationales Institut für<br />

Staats- und Europawissenschaften<br />

International Institute for Comparative Government and European Policy<br />

Institut International d‘Institutions et de Politiques Européennes<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong><br />

<strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

2005 –2008<br />

Abschlussbericht zur<br />

Untersuchung im Auftrag des Landkreistages<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg (31. 12. 2008)<br />

Professor Dr. Dr. h.c. Joachim Jens Hesse und Alexan<strong>der</strong> Götz


Internationales Institut für Staats- und Europawissenschaften<br />

Anschrift<br />

Behrenstraße 34<br />

D-10117 Berl<strong>in</strong><br />

Professor Dr. Dr. h.c. Joachim Jens Hesse und Alexan<strong>der</strong> Götz<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong><br />

<strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

2005-2008<br />

Abschlussbericht<br />

Untersuchung im Auftrag des Landkreistages <strong>Baden</strong>Württemberg<br />

unter Mitarbeit von<br />

Ronald Rüdiger und Simon Schubert<br />

31. Dezember 2008<br />

Kommunikation<br />

Telefon +49 (0) 30.2061.399-0<br />

Telefax +49 (0) 30.2061.399-9<br />

Internet<br />

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www.<strong>in</strong>ternationales-<strong>in</strong>stitut.de


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

<strong>II</strong>


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Vorwort für den Abschlussbericht zur <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg 2005-2008<br />

Der Landkreistag <strong>Baden</strong>-Württemberg hat Herrn Prof. Dr. Joachim Jens Hesse, Internationales Institut für Staatsund<br />

Europawissenschaften (ISE), Berl<strong>in</strong>, beauftragt, parallel zur bundesweiten <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong><br />

<strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> für den Deutschen Landkreistag e<strong>in</strong>e vertiefte Analyse <strong>der</strong> baden-württembergischen<br />

Gesichtpunkte und Beson<strong>der</strong>heiten zur Wirkung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en drei möglichen Facetten (kommunale Trägerschaft,<br />

Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft und getrennte Aufgabenwahrnehmung) vorzulegen. Nach <strong>dem</strong> ersten Zwischen -<br />

bericht (Februar 2006) und zweiten Zwischenbericht (November 2006) liegt nunmehr <strong>der</strong> Abschlussbericht vor.<br />

Damit wird durch die Untersuchung von Professor Dr. Hesse <strong>der</strong> Politik die Chance eröffnet, mit <strong>der</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-<br />

Reform <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>nisierung des Sozialstaates e<strong>in</strong>en entscheidenden Impuls für e<strong>in</strong>en zukunftsgerichtete Struktur<br />

zu geben.<br />

Gerade vor <strong>dem</strong> H<strong>in</strong>tergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 ist deutlich<br />

geworden, dass die schon vor <strong>dem</strong> Urteil geführte Diskussion und Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung über die <strong>Aufgabenträgerschaft</strong><br />

<strong>in</strong> diesem sozialpolitisch wichtigen Bereich dr<strong>in</strong>gend e<strong>in</strong>er Lösung zugeführt werden muss. Dabei ist es<br />

falsch zu glauben, dass mit e<strong>in</strong>er Grundgesetzän<strong>der</strong>ung die umfassend im Urteil beschriebenen funktionalen<br />

Defizite ausgeräumt werden können. Vielmehr gilt es, die im vorliegenden Abschlussbericht e<strong>in</strong>drucksvoll aufgezeigte<br />

Richtung <strong>in</strong> die politische Entscheidung e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen. Die Modellkonkurrenz zwischen e<strong>in</strong>er geöffneten<br />

Option und e<strong>in</strong>em dezentral ausgerichteten Zusammenwirken von Agenturen und Kommunen bietet die Möglichkeit,<br />

positive Wettbewerbseffekte zwischen beiden Organisationsformen für die Fortentwicklung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zu<br />

erzielen.<br />

Professor Dr. Hesse zeigt den Weg auf, wie gerade <strong>der</strong> für <strong>Baden</strong>-Württemberg anteilig hohe Bestand an schwer<br />

Vermittelbaren (sog. „<strong>Baden</strong>-Württemberg-Paradoxon“) abgebaut werden kann: Nicht e<strong>in</strong> übergewichtiger Vermittlungsansatz<br />

ist dauerhaft die entscheidende Weichenstellung, son<strong>der</strong>n soziale Integration und Prävention s<strong>in</strong>d<br />

die Schlüssel zum Erfolg. Deshalb mag es auch nicht verwun<strong>der</strong>n, dass die baden-württembergischen Landkreise<br />

ihre ursprüngliche Skepsis gegenüber <strong>der</strong> Option aufgegeben haben – 56% <strong>der</strong> ARGE-Landkreise würden sich<br />

heute kurzfristig für die Option, also für die kommunale <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> entscheiden, weitere 38% würden<br />

mittelfristig optieren.<br />

Die politischen Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene s<strong>in</strong>d aufgefor<strong>der</strong>t, verantwortungsbewusst<br />

verlässliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen unter Beachtung <strong>der</strong> vorliegenden Ergebnisse zu schaffen. Der Abschlussbericht<br />

von Professor Dr. Hesse stellt sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en gesamtstaatlichen Zusammenhang – zu Recht, denn die aufziehenden<br />

dunklen Wolken <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anz- und Wirtschaftskrise werden e<strong>in</strong> funktionierendes System für die Menschen<br />

absolut notwendig machen.<br />

Me<strong>in</strong> Dank gilt zuerst Professor Dr. Hesse für die <strong>in</strong>tensive und umfassende Betreuung dieser Untersuchung wie<br />

auch Herrn Alexan<strong>der</strong> Götz und den weiteren beteiligten Mitarbeitern des ISE sowie allen beteiligten Landkreisen<br />

<strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg und den weiteren kommunalen Institutionen.<br />

Stuttgart, im Februar 2009<br />

Prof. Eberhard Trumpp<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

des Landkreistags <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

5


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Inhalt<br />

(I) Zusammenfassung <strong>der</strong> Untersuchungsergebnisse ...................................................................V<strong>II</strong><br />

(<strong>II</strong>) Gesamte<strong>in</strong>schätzung <strong>der</strong> Situation <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg .................................................. X<strong>II</strong>I<br />

(<strong>II</strong>I) E<strong>in</strong>leitung .............................................................................................................................. XXI<br />

Teil A Ergebnisse <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg für die Jahre 2005-2008 ............................................................. A-1<br />

(1) Ansatz: Fragestellung und Methodik, Empirie und Untersuchungsablauf .................. A-3<br />

(2) Trägerentscheidung und Trägerverhältnis: Beurteilung angesichts <strong>der</strong><br />

Ausgangslage und bisherigen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg............................ A-9<br />

(3) Handlungssituation vor Ort: Lokale Gestaltungsmöglichkeiten im Kontext<br />

e<strong>in</strong>er traditionell steuerungstarken Kreisverwaltung.................................................. A-19<br />

(4) Organisation: Äußere Struktur und Rechtsform, B<strong>in</strong>nenorganisation und<br />

Abläufe ....................................................................................................................... A-25<br />

(5) Schnittstellen: Kooperationspotenziale und <strong>in</strong>stitutionelle Lösungen ...................... A-29<br />

(6) Personal und Ressourcen: Beschäftigte, Personalentwicklung, Budget-<br />

gestaltung und technische Voraussetzungen .............................................................. A-33<br />

(7) Klientel und Leistung: »<strong>Baden</strong>-Württemberg-Paradox« und kundengerechter<br />

Maßnahmene<strong>in</strong>satz ..................................................................................................... A-41<br />

(8) Flankierende Leistungen: Sozial<strong>in</strong>tegrative Maßnahmen und soziale<br />

Dase<strong>in</strong>svorsorge als Beitrag zur Stabilisierung und Integration schwer<br />

Vermittelbarer............................................................................................................. A-53<br />

(9) Steuerung und Aufsicht: Aufgaben- und F<strong>in</strong>anzverantwortung,<br />

örtliche und externe Steuerungsmöglichkeiten........................................................... A-57<br />

(10) Modellvergleich: Beurteilungskriterien, Situation <strong>der</strong> drei Trägermodelle,<br />

Performanz von ARGEn und Optionskommunen ...................................................... A-65<br />

(11) Schlussfolgerungen: Gesamtbilanz und Ausweis von Handlungsoptionen.............. A-75<br />

(12) Empfehlungen: Pragmatische Lösungen für e<strong>in</strong> wettbewerbsfähiges<br />

Leistungssystem ......................................................................................................... A-81<br />

Teil B Ergebnisse <strong>der</strong> flächendeckenden Erhebungen bei allen Landkreisen <strong>in</strong><br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg (2006-2008) ...................................................................................... B-1<br />

(1) Ansatz: Fragestellung und Methodik, Empirie und Untersuchungsablauf,<br />

Zusammenfassung <strong>der</strong> Untersuchungsergebnisse ........................................................ B-3<br />

Fragestellung: Modellvergleich und Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung<br />

(B-4) • Ansatz: Induktive Vorgehensweise und deskriptiver E<strong>in</strong>stieg, qualitative<br />

und quantitative Analysen (B-5) • Empirie: Fallstudien und flächendeckende<br />

Erhebungen (B-6) • Untersuchungsablauf: Arbeitsschritte und Empirie-<br />

<strong>II</strong>I


IV<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Aufnahme <strong>in</strong> den Jahren 2005 bis 2008 (B-8) • Zusammenfassung: Gesammelte<br />

Untersuchungsergebnisse (B-8)<br />

(2) Trägerentscheidung und Trägerverhältnis: Beurteilung angesichts <strong>der</strong><br />

Ausgangslage und bisherigen Entwicklung <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg.......................... B-25<br />

Trägerentscheidung: Nach wie vor deutliche Mehrheit <strong>der</strong> Kreise für die Option<br />

(B-27) • Entscheidungsgründe: Verän<strong>der</strong>te Rationalität im H<strong>in</strong>blick auf die f<strong>in</strong>anziellen<br />

Risiken <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung (B-27) • Situation <strong>in</strong> den AR-<br />

GEn: Wachsende Unsicherheit <strong>nach</strong> Karlsruhe trotz rout<strong>in</strong>ierter Zusammenarbeit<br />

(B-31) • Nach Karlsruhe: Une<strong>in</strong>heitliches Agieren <strong>der</strong> BA und klare Präferenz<br />

<strong>der</strong> Kommunen für e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Aufgabenwahrnehmung (B-33) • Zusammenfassung:<br />

Unzufriedenheit mit <strong>der</strong> Mischverwaltung und Plädoyer für e<strong>in</strong>e operative<br />

Gesamtverantwortung e<strong>in</strong>es Trägers (B-36)<br />

(3) Handlungssituation vor Ort: Lokale Gestaltungsmöglichkeiten im Kontext<br />

e<strong>in</strong>er traditionell steuerungstarken Kreisverwaltung.................................................. B-39<br />

Gesamtsituation: Unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten <strong>in</strong> Abhängigkeit von<br />

gesetzlichen Kompetenzen und <strong>der</strong> Trägerform (B-41) • Kreistage: Intensität<br />

und Schwerpunkte des Interesses <strong>der</strong> kommunalen Vertretungskörperschaften (B-<br />

43) • Geme<strong>in</strong>den: Begleitung <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung durch die kreisangehörigen<br />

Geme<strong>in</strong>den (B-43) • Zusammenfassung: Erhöhte Handlungs- und Gestaltungsspielräume<br />

durch das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (B-44)<br />

(4) Organisation: Äußere Struktur und Rechtsform, B<strong>in</strong>nenorganisation und<br />

Abläufe ....................................................................................................................... B-45<br />

Äußere Struktur: Rechtsform und organisatorische Anb<strong>in</strong>dung (B-47) • Zuständigkeiten:<br />

Arbeitsteilung zwischen Grundsicherungsstellen, Trägern und Dritten<br />

(B-48) • B<strong>in</strong>nenorganisation: Organstruktur, vertikale und horizontale Differenzierung<br />

(B-59) • Mitarbeiterebene: Funktionale und <strong>in</strong>haltliche Spezialisierung<br />

(B-60) • ARGEn: Stellung und Bedeutung von Trägerversammlung und<br />

Geschäftsführung (B-61) • Zusammenfassung: Signifikante Unterschiede <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Struktur und aufgabenbezogenen Aufstellung <strong>der</strong> Trägerorganisation (B-62)<br />

(5) Schnittstellen: Kooperationspotenziale und <strong>in</strong>stitutionelle Lösungen ...................... B-65<br />

Kooperationsbereiche: Vollzugsrelevante Schnittstellen und Aufgabenfel<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Zusammenarbeit (B-67) • Materielle Bedeutung: Konsequenzen für aktive und<br />

passive Hilfen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (B-68) • Zufriedenheit: Bilanz <strong>der</strong> bisherigen<br />

Schnittstellenaktivitäten und Kooperationsrout<strong>in</strong>en (B-70) • Institutionelle Lösungen:<br />

Verfahren <strong>der</strong> Abstimmung und Zusammenarbeit (B-71) • Zusammenfassung:<br />

Vernetzung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> als Funktionsvoraussetzung (B-73)<br />

(6) Personal und Ressourcen: Beschäftigte, Personalentwicklung, Budget-<br />

gestaltung und technische Voraussetzungen .............................................................. B-75<br />

Situation vor Ort: Personalwirtschaft und Arbeitspraxis <strong>der</strong> Grundsicherungsstellen<br />

(B-77) • Personalentwicklung: Stellenstruktur und beruflicher H<strong>in</strong>tergrund <strong>der</strong><br />

Mitarbeiter (B-78) • Budget: Mittelausschöpfungen und Etatumschichtungen<br />

(B-80) • Software: E<strong>in</strong>gesetzte IT-Verfahren und Datenqualität (B-81) •<br />

Personalrisiken: Folgen e<strong>in</strong>es Trägerformwechsels <strong>nach</strong> Karlsruhe (B-82) •<br />

Zusammenfassung: Personalentwicklung, Budgetgestaltung und Software-E<strong>in</strong>satz<br />

(B-83)<br />

(7) Klientel und Leistung: »<strong>Baden</strong>-Württemberg-Paradox« und kundengerechter<br />

Maßnahmene<strong>in</strong>satz ..................................................................................................... B-85<br />

Kundenstruktur: Aktivierungsbedarf und Vermittlungsfähigkeit <strong>der</strong> erwerbsfähigen<br />

Hilfebedürftigen (B-87) • Strategien und Maßnahmen: Geschäftspolitische<br />

Ausrichtung, Zielgruppen und Instrumentenwahl (B-89) • Operative Betreu-


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

ung: Betreuungsschlüssel und Kundendifferenzierung (B-92) • Prävention: Ansatzpunkte<br />

für e<strong>in</strong>e vorausschauende und stabilisierende Leistungspolitik<br />

(B-93) • Zusammenfassung: Klientelgerechte Ansätze und Instrumente (B-93)<br />

(8) Flankierende Leistungen: Sozial<strong>in</strong>tegrative Maßnahmen und soziale<br />

Dase<strong>in</strong>svorsorge als Beitrag zur Stabilisierung und Integration schwer<br />

Vermittelbarer............................................................................................................. B-95<br />

Versorgung und Auslastung: Inanspruchnahme und Ausbau <strong>der</strong> Kapazitäten <strong>nach</strong><br />

§ 16a Nr. 2-4 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (neu) <strong>in</strong> den Jahren 2005 bis 2007 (B-97) • Planung<br />

2008/2009: Auslastungsprognose und mögliche Aufstockungen (B-100) • Operative<br />

E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung: Instrumente und Verfahren e<strong>in</strong>er verbundenen und abgestimmten<br />

Leistungserbr<strong>in</strong>gung (B-103) • K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuung: Kapazitäten und F<strong>in</strong>anzierung<br />

(B-105) • Zusammenfassung: Sozial<strong>in</strong>tegrative Leistungen als wesentlicher<br />

Beitrag zum Handlungserfolg des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (B-107)<br />

(9) Steuerung und Aufsicht: Aufgaben- und F<strong>in</strong>anzverantwortung,<br />

örtliche und externe Steuerungsmöglichkeiten......................................................... B-109<br />

Bund und Län<strong>der</strong>: Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit des Bundes, Rolle von<br />

und Verhältnis zu den Län<strong>der</strong>n (B-111) • Örtliche Spielräume: Entwicklung<br />

<strong>der</strong> örtlichen Selbststeuerung, Auswirkungen <strong>der</strong> BA-Hierarchie und kommunale<br />

E<strong>in</strong>flussmöglichkeiten (B-113) • Wirtschaftlichkeit: Verfahren, Kriterien und<br />

Performance <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeitskontrolle (B-115) • Aufsichtsbezüge: Projektion<br />

<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Trägerstruktur abhängigen Interaktions- und Aufsichtsbeziehungen<br />

(B-118) • Zusammenfassung: Bedrohte Dezentralität des Leistungssystems<br />

und Notwendigkeit e<strong>in</strong>es vertikal vere<strong>in</strong>fachten Verwaltungsaufbaus (B-119)<br />

(10) Modellvergleich: Beurteilungskriterien, Situation <strong>der</strong> drei Trägermodelle,<br />

Performanz von ARGEn und Optionskommunen .................................................... B-121<br />

ARGE und Option: Stärken und Schwächen <strong>der</strong> Trägerformen im Vergleich<br />

(B-122) • Getrennter Vollzug: Situation bei separater Aufgabenwahrnehmung<br />

durch Kommunen und Agenturen (B-124) • Spezifika und Kapazitäten: Unterschiede<br />

und gesamthafte E<strong>in</strong>schätzung (B-125) • Kennzahlen: Erfolgsmessung<br />

und Nutzung geeigneter Kennzahlen (B-126) • Zusammenfassung: Abschließende<br />

Modellbewertung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> erwartbaren Ergebnisse <strong>der</strong><br />

§ 6c-<strong>Evaluation</strong> (B-126)<br />

(11) Schlussfolgerungen: Gesamtbilanz und Ausweis von Handlungsoptionen............ B-129<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse: Erfahrungen e<strong>in</strong>er vierjährigen Praxis und Voraussetzungen e<strong>in</strong>es<br />

erfolgreichen Vollzugs des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (B-131) • Optionen: Systematisierung <strong>der</strong><br />

für e<strong>in</strong>e Reform <strong>der</strong> Trägerschaft des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> möglichen Varianten (B-131) •<br />

Trägerfrage: E<strong>in</strong>heitliche versus geteilte Trägerschaft (B-132) • Geteilte Trägerschaft:<br />

Verschiedene Aspekte e<strong>in</strong>er auch künftigen Beteiligung von Bund und<br />

Kommunen (B-133) • Alternativen: Auftragsverwaltung und Lösungsansätze<br />

im Leistungsrecht (B-135) • Zusammenfassung: Votum <strong>der</strong> Kreise und Optionsstädte<br />

(B-137)<br />

(12) Empfehlungen: Pragmatische Lösungen für e<strong>in</strong> wettbewerbsfähiges<br />

Leistungssystem ....................................................................................................... B-139<br />

Zentrale Ergebnisse: Konsequenzen aus vier Jahren <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Vollzug und <strong>dem</strong> Modellvergleich<br />

(B-140) • Kontext und Lösungsansätze: Schaffung verlässlicher<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, Entscheidung zwischen grundsätzlichen und pragmatischen<br />

Reformoptionen (B-141) • Steuerung und Statistik: Legitime Ansprüche des<br />

Bundes, Qualifizierung von Erfolgsmessung und Datenerhebungen (B-143) •<br />

Erweiterte Reformperspektive: Präventive und sozial<strong>in</strong>tegrative Weiterentwicklung<br />

des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> die gesamtstaatliche Reformagenda (B-144)<br />

V


VI<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Teil C Anlagen zum Untersuchungsbericht ................................................................................. C-1<br />

(1) Dokumentation: Untersuchungsberichte und Präsentationen zur <strong>Evaluation</strong><br />

2005-2008..................................................................................................................... C-3<br />

(2) Verfassungsmäßigkeit <strong>der</strong> ARGEn: Stellungnahme im Rahmen <strong>der</strong> mündlichen<br />

Verhandlung vor <strong>dem</strong> Bundesverfassungsgericht am 24.05.2007 ............................... C-5<br />

(3) Fallstudien: Interviewleitfaden für die kont<strong>in</strong>uierliche Begleitung von zwölf<br />

E<strong>in</strong>richtungen ............................................................................................................. C-21<br />

(4) Material: Verzeichnis ausgewählter Literatur und Dokumente ................................ C-25


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(I) Zusammenfassung <strong>der</strong> bundesweiten Untersuchungs-<br />

ergebnisse<br />

(1) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Ergebnisse <strong>der</strong><br />

§ 6c-<strong>Evaluation</strong>: e<strong>in</strong>seitige Diskussion im Vorfeld <strong>der</strong> politischen<br />

Entscheidung<br />

Nach <strong>dem</strong> Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Unzulässigkeit <strong>der</strong> Mischverwaltung<br />

<strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> und <strong>dem</strong> Abschluss <strong>der</strong> Wirkungsforschung<br />

zu den Trägermodellen gemäß § 6c <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> steht <strong>der</strong> Gesetzgeber vor e<strong>in</strong>er<br />

Entscheidung zur Organisation <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende. Dabei<br />

ist zu vermeiden, dass die Abwägung zwischen Vor- und Nachteilen alternativer<br />

Trägerformen erneut (wie schon 2004) durch spezifische Organisations<strong>in</strong>teressen<br />

und parteipolitische Orientierungen überlagert wird, funktionsanalytische Erkenntnisse<br />

h<strong>in</strong>gegen zurücktreten. Die Überlegung, mit den ARGEn e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> mehrfacher<br />

H<strong>in</strong>sicht dysfunktionale Konstruktion <strong>nach</strong>träglich über e<strong>in</strong>e Verfassungsän<strong>der</strong>ung<br />

zu legitimieren, lässt jedoch genau das befürchten. Problematisch ersche<strong>in</strong>t<br />

hieran vor allem die unterlassene Würdigung praxisrelevanter wissenschaftlicher<br />

Erkenntnisse dies- wie jenseits <strong>der</strong> offiziellen Wirkungsforschung.<br />

Dies gilt umso mehr, als die Bewertung <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong>sergebnisse von <strong>der</strong> Datenbasis<br />

und von politischen Kriterien abhängig bleibt. Deshalb ist vor voreiligen<br />

Schlüssen zu warnen, zumal e<strong>in</strong>e erweiterte empirische Basis belegt, dass für e<strong>in</strong>seitige<br />

Trägerentscheidungen we<strong>der</strong> sachliche Gründe noch e<strong>in</strong>e funktionale<br />

o<strong>der</strong> rechtliche Veranlassung bestehen. Vielmehr bieten sich Lösungen an, die<br />

Bundes- wie kommunalen Interessen, vor allem aber den Ansprüchen <strong>der</strong> Hilfebedürftigen,<br />

gerecht werden.<br />

(2) Erfor<strong>der</strong>nis e<strong>in</strong>er erweiterten Perspektive – notwendiger E<strong>in</strong>bezug<br />

sozialpolitischer, funktionaler und staatspolitischer Kriterien<br />

Die aus <strong>der</strong> offiziellen (BMAS-)<strong>Evaluation</strong> abgeleitete These, <strong>in</strong> ARGEn würde<br />

besser <strong>in</strong> bedarfsdeckende Beschäftigung vermittelt und deshalb effizienter gearbeitet<br />

als <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Trägerformen, dürfte so nicht zu halten se<strong>in</strong>. Sie gründet mit<br />

e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>jährigen Zeitraum (2006/2007) auf e<strong>in</strong>er entschieden zu schmalen und<br />

mit Unschärfen behafteten Datenbasis, die e<strong>in</strong>e substantielle Betrachtung von<br />

Nachhaltigkeitseffekten ausschließt. Dies stellt nicht den statistischen Befund als<br />

solchen, aber se<strong>in</strong>e Verallgeme<strong>in</strong>erungsfähigkeit <strong>in</strong> Frage. Zugleich werden jene<br />

Vorteile <strong>der</strong> Optionskommunen, die auch seitens <strong>der</strong> Wirkungsforschung im<br />

Auftrag des Bundes anerkannt werden, systematisch unterschätzt. Sie bestehen<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er höheren Vermittlung <strong>in</strong> auch nicht vollständig bedarfsdeckende<br />

Beschäftigung sowie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er besseren sozialen Stabilisierung <strong>der</strong> Hilfebe-<br />

V<strong>II</strong>


V<strong>II</strong>I<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

dürftigen und ihres Umfelds. Hieran zeigt sich, dass die Bewertung des BMAS<br />

unverän<strong>der</strong>t durch e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>seitige Vermittlungsorientierung geprägt ist, Beschäftigungsfähigkeit<br />

und erweiterte soziale Integration <strong>in</strong>des ver<strong>nach</strong>lässigt werden.<br />

Dies ersche<strong>in</strong>t nicht nur sozialpolitisch und volkswirtschaftlich fragwürdig,<br />

son<strong>der</strong>n geht auch an <strong>dem</strong> Bedarf e<strong>in</strong>er zunehmend von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen<br />

betroffenen Klientel vorbei. H<strong>in</strong>zukommt, dass die auf <strong>der</strong> Basis<br />

eng geführter Beurteilungsmaßstäbe hergeleiteten ARGE-Vorteile <strong>in</strong>stitutionelle<br />

Kontexte ausblenden. So sollte im Rahmen <strong>der</strong> Bundes-<strong>Evaluation</strong> erkennbar geworden<br />

se<strong>in</strong>, dass die Modellkonkurrenz zwischen ARGEn, Optionskommunen<br />

und getrennter Aufgabenwahrnehmung positive Wettbewerbseffekte <strong>in</strong> Form<br />

von Leistungsanreizen auslöste und schon alle<strong>in</strong> deshalb e<strong>in</strong>seitige Trägerentscheidungen<br />

nicht zu begründen s<strong>in</strong>d. Die <strong>nach</strong>folgend dargestellten Ergebnisse <strong>der</strong><br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-<strong>Evaluation</strong> des Internationalen Instituts für Staats- und Europawissenschaften<br />

(ISE) belegen für die Jahre 2005 bis 2008, dass mit Blick auf Klientel und Geschäftspolitik<br />

sowie Schnittstellen und soziale Integration Optionskommunen mit<br />

ihrer Problemnähe und hohen Flexibilität wesentliche Vorteile besitzen; sie eröffnen<br />

im Ergebnis die Chance zu e<strong>in</strong>er s<strong>in</strong>nvollen Beantwortung <strong>der</strong> strittigen Trägerschaftsfrage.<br />

(3) Klientel und Geschäftspolitik – strukturelle Hilfebedürftigkeit als<br />

Argument für dezentrale Problemnähe<br />

Auf <strong>der</strong> Basis e<strong>in</strong>er dreimaligen flächendeckenden Befragung aller Landkreise und<br />

Optionsstädte sowie vertiefen<strong>der</strong> Fallstudien <strong>in</strong> zahlreichen Optionskommunen und<br />

ARGEn stellte das ISE seit 2005 e<strong>in</strong>en beson<strong>der</strong>s hohen Bestand an schwer<br />

Vermittelbaren fest. Dieser Anteil hat sich bis heute deutlich vergrößert. E<strong>in</strong>e<br />

<strong>nach</strong>haltige Integration von Hilfebedürftigen ist deshalb mehr denn je von <strong>in</strong>tensiver<br />

För<strong>der</strong>ung und zielgruppenorientierter Betreuung abhängig. Allenfalls <strong>in</strong><br />

strukturschwachen Regionen kommt e<strong>in</strong>er überregionalen Vermittlung noch e<strong>in</strong>e<br />

nennenswerte Bedeutung zu. H<strong>in</strong>zutreten verstärkte Bemühungen um präventive<br />

Ansätze zur Vermeidung künftiger und <strong>der</strong> Verfestigung bestehen<strong>der</strong> Hilfebedürftigkeit.<br />

In allen benannten Kategorien (<strong>in</strong>dividuelle För<strong>der</strong>ung, Zielgruppenorientierung,<br />

Prävention) schneiden die Optionskommunen besser als die an<strong>der</strong>en<br />

Trägerformen ab. Ihnen kommen ihre Flexibilität und Unabhängigkeit von <strong>der</strong><br />

zentralen Organisation <strong>der</strong> Bundesagentur zugute. Beides gestattet e<strong>in</strong>e deutlich<br />

problem- und klientelnähere Gestaltung von Abläufen und E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungsstrategien.<br />

Insofern erweist sich <strong>der</strong> lokale Bezug als entscheiden<strong>der</strong> Vorteil, während<br />

bundesweite Vermittlungssysteme weniger bedeutend ersche<strong>in</strong>en.


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(4) Schnittstellen und soziale Integration – erneuter Vorteil e<strong>in</strong>er dezentralen<br />

Ausrichtung und Vollzugsverantwortung <strong>in</strong> den Optionskommunen<br />

Nach E<strong>in</strong>schätzung aller vom ISE befragten Praktiker ist <strong>der</strong> erfolgreiche Vollzug<br />

des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> auf die Vernetzung mit parallelen Leistungssystemen und an<strong>der</strong>en<br />

öffentlichen Aufgaben angewiesen. Dabei spielen kommunale Zuständigkeiten <strong>in</strong><br />

den Bereichen Soziales, Jugend, Schule, Gesundheit und Wirtschaft e<strong>in</strong>e herausgehobene<br />

Rolle. H<strong>in</strong>zutritt die bedarfsgerechte Erbr<strong>in</strong>gung flankieren<strong>der</strong><br />

Leistungen (Sucht- und Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung). Aufgrund<br />

<strong>der</strong> ISE-Erhebungen und kont<strong>in</strong>uierlicher Anschauung vor Ort lässt sich dokumentieren,<br />

dass die Optionskommunen über e<strong>in</strong>e deutlich problemnähere Sicht verfügen<br />

und stärker als an<strong>der</strong>e Träger um e<strong>in</strong>e operative Berücksichtigung von Schnittstellen<br />

und sozial<strong>in</strong>tegrativen Leistungen bemüht s<strong>in</strong>d. Dies erklärt sich vor allem<br />

aus <strong>dem</strong> generell höheren Stellenwert, den die zugelassenen Träger <strong>der</strong> sozialen<br />

Stabilisierung von erwerbslosen Hilfebedürftigen und ihren Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaften<br />

beimessen. Zwar f<strong>in</strong>den sich anerkennenswerte Rout<strong>in</strong>en auch <strong>in</strong> den ARGEn,<br />

doch stehen dort entsprechenden Ansätzen <strong>nach</strong> wie vor die Beteiligung zweier<br />

Träger und <strong>der</strong>en unterschiedliche Verwaltungskulturen entgegen. H<strong>in</strong>zutritt die<br />

bereits angesprochene Fixierung <strong>der</strong> BA-Systeme auf den bloß kurzfristigen<br />

Vermittlungserfolg. Zwar können die ARGEn e<strong>in</strong>e bessere <strong>in</strong>stitutionelle Anb<strong>in</strong>dung<br />

an sonstige Agenturleistungen geltend machen (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e zum <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I<br />

und <strong>SGB</strong> IX), doch bestehen <strong>in</strong> diesen Bereichen (mit Ausnahme vor allem des<br />

Arbeitgeberservice) entsprechende Kooperationen auch zwischen Optionskommunen<br />

und Agenturen; sie dokumentieren erneut e<strong>in</strong>e hohe Kooperationsbereitschaft<br />

<strong>der</strong> zugelassenen Träger.<br />

(5) Trägerentscheidung und Handlungssituation – e<strong>in</strong>deutiges Votum für<br />

kommunale Verantwortung und lokale Spielräume<br />

Im Ergebnis schätzen die Optionskommunen wie das ISE <strong>der</strong>en operative Handlungs-<br />

und Gestaltungsmöglichkeiten deutlich positiver als die <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Träger<br />

e<strong>in</strong>. H<strong>in</strong>zutreten die benannten Leistungsanreize aus <strong>der</strong> Modellkonkurrenz.<br />

Hiervon profitieren <strong>dem</strong> eigenen Vernehmen <strong>nach</strong> auch die ARGEn, sofern die<br />

beteiligten Kommunen mit Verweis auf e<strong>in</strong>e mögliche eigene Trägerschaft dezentrale<br />

Spielräume erstreiten. Jene „Option <strong>der</strong> Option“ hängt selbstverständlich<br />

von <strong>der</strong> Glaubwürdigkeit des <strong>in</strong>stitutionellen Drohpotenzials ab. Dieses wirkte sich<br />

vor 2005 und zu Beg<strong>in</strong>n des neuen Leistungssystems stärker als <strong>in</strong> den vergangenen<br />

zweie<strong>in</strong>halb Jahren aus. Hier führten zuletzt E<strong>in</strong>flussnahmen des Bundes i. S.<br />

e<strong>in</strong>er stärkeren Fach- und Regelsteuerung (Rahmenvere<strong>in</strong>barung und sog. Rollenpapier<br />

als Beispiele) zu e<strong>in</strong>er spürbaren Unzufriedenheit und Demotivierung <strong>der</strong><br />

IX


X<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

kommunalen Partner wie <strong>der</strong> operativ Verantwortlichen. Deshalb würde <strong>in</strong>zwischen<br />

e<strong>in</strong>e Mehrheit <strong>der</strong> <strong>in</strong> ARGEn engagierten Landkreise bei e<strong>in</strong>er erneuten<br />

Trägerentscheidung optieren. Ähnliches gilt für die Kommunen mit getrennter<br />

Aufgabenwahrnehmung. Interessant ist hierbei, dass <strong>der</strong> Vollzug e<strong>in</strong>es Wechsels<br />

<strong>der</strong> Trägerform vor allem dann zeitnah <strong>in</strong> Erwägung gezogen würde, wenn dies nur<br />

befristet und (erneut) für e<strong>in</strong>e begrenzte Zahl von Kommunen gelten sollte. Bei<br />

e<strong>in</strong>er vollständigen, also dauerhaften und unkont<strong>in</strong>gentierten Öffnung <strong>der</strong> Option<br />

hielten das deutlich weniger Kreise für unmittelbar erfor<strong>der</strong>lich. Damit wird erkennbar,<br />

dass es den Betroffenen vor allem darum geht, mehr Spielräume für<br />

e<strong>in</strong>e dezentrale Vollzugsgestaltung zu gew<strong>in</strong>nen; diese für den Integrationserfolg<br />

zentrale Handlungsbed<strong>in</strong>gung ist <strong>in</strong> den ARGEn aufgrund ihrer bisherigen Konstruktion<br />

nicht <strong>in</strong> ausreichen<strong>dem</strong> Maße gegeben.<br />

(6) Institutioneller Nachteil <strong>der</strong> ARGEn als systemischer Vorteil <strong>der</strong><br />

Option – Möglichkeit e<strong>in</strong>es produktiven Kompromisses<br />

Summiert man die <strong>Evaluation</strong>sergebnisse des ISE und bezieht dabei – soweit bekannt<br />

– die Erkenntnisse <strong>der</strong> Wirkungsforschung des Bundes mit e<strong>in</strong>, lässt sich<br />

feststellen, dass über alle örtlichen E<strong>in</strong>richtungen h<strong>in</strong>weg und <strong>in</strong> je<strong>der</strong> Trägerkategorie<br />

sich sowohl gute als auch weniger leistungsstarke Fälle f<strong>in</strong>den. Der Erfolg<br />

hängt vor allem von <strong>der</strong> örtlichen Organisationsgestaltung und Vollzugspraxis<br />

ab. Hierfür wie<strong>der</strong>um br<strong>in</strong>gen die Optionskommunen deutlich bessere Voraussetzungen<br />

mit. Strebt man darüber h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong>e generelle Kennzeichnung <strong>der</strong> Trägermodelle<br />

an, so s<strong>in</strong>d den ARGEn gewisse Stärken im H<strong>in</strong>blick auf die stellenorientierte<br />

Vermittlung und die Vernetzung mit <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I-Bereich zu attestieren.<br />

Demgegenüber verfügen die Optionskommunen aber über die benannten<br />

systemischen Organisationsvorteile und können klare Erfolge bei <strong>der</strong> sozial<strong>in</strong>tegrativen<br />

E<strong>in</strong>bettung <strong>der</strong> Integrationstätigkeit unter E<strong>in</strong>schluss präventiver Ansätze<br />

<strong>nach</strong>weisen. Fälle mit getrennter Aufgabenwahrnehmung wie<strong>der</strong>um erlauben<br />

e<strong>in</strong>e separate Optimierung des Vollzugs von kommunalen und Agenturaufgaben,<br />

leiden aber entscheidend unter Schnittstellen und e<strong>in</strong>em fehlenden gesamthaften<br />

Integrationsansatz. Mit Blick auf die auch bei verän<strong>der</strong>ter Arbeitsmarktlage<br />

schwierigen Klientelanfor<strong>der</strong>ungen führt dies letztlich zu e<strong>in</strong>em Votum für die<br />

kommunale Trägerschaft, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e dann, wenn man e<strong>in</strong>e <strong>nach</strong>haltige Integration<br />

und Stabilisierung von Hilfebedürftigen als wenigstens ebenso wichtig wie<br />

den bloßen Vermittlungserfolg e<strong>in</strong>schätzt.


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(7) E<strong>in</strong>e zukunftsfähige Kompromissvariante: Öffnung <strong>der</strong> Option und<br />

Fortschreibung des Modellwettbewerbs<br />

In <strong>der</strong> Konsequenz muss aber auch dieser Befund nicht notwendiger Weise zu e<strong>in</strong>er<br />

flächendeckenden Zuständigkeit <strong>der</strong> Kommunen und (auf verfassungsgemäßem<br />

Wege) <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> führen. Vielmehr belegt gerade das differenzierte Wahlverhalten<br />

<strong>der</strong> Kreise bei e<strong>in</strong>er erneuten Optionsmöglichkeit, dass es vor allem um die dezentralen<br />

Entscheidungsspielräume und e<strong>in</strong>e erweiterte Kooperationsfreiheit geht.<br />

Insofern erschiene es ausreichend, e<strong>in</strong>e vollständige und dauerhafte Option zu<br />

gestatten und die ARGEn im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> nicht mehr als verb<strong>in</strong>dliche Organisationsform<br />

auszuweisen. Damit würde e<strong>in</strong>e ohneh<strong>in</strong> unter rechtssystematischen Gesichtspunkten<br />

wenig überzeugende Verfassungsän<strong>der</strong>ung obsolet und ließe sich <strong>der</strong><br />

im Ergebnis positive Modellwettbewerb fortschreiben. Legitime Berichts- und<br />

Prüfansprüche des Bundes wären wie heute über bestehende Kontrollverfahren<br />

abzusichern. Die <strong>in</strong>haltliche Steuerung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> und se<strong>in</strong>er aktiven Hilfen sche<strong>in</strong>en<br />

über das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> h<strong>in</strong>reichend gewährleistet, ließen sich aber – wenn auch <strong>in</strong><br />

eng zu setzenden Grenzen – erfor<strong>der</strong>lichenfalls über untergesetzliche jährliche<br />

Verordnungen für alle Träger präzisieren. Schließlich sollte erwogen werden,<br />

Softwarestandards sowie die Festlegung von Erfolgs<strong>in</strong>dikatoren und Statistikpflichten<br />

stärker als bislang abzustimmen und die kommunalen Träger hieran angemessen<br />

zu beteiligen.<br />

XI


X<strong>II</strong><br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(<strong>II</strong>) Gesamte<strong>in</strong>schätzung <strong>der</strong> Situation <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

(1) Trägerentscheidung und Trägerverhältnis – deutlich gestiegene Unzufriedenheit<br />

mit <strong>dem</strong> Organisationsmodell <strong>der</strong> ARGEn<br />

Verglichen mit <strong>dem</strong> Bundesdurchschnitt besteht die <strong>in</strong> den Vorjahren noch erkennbar<br />

positivere E<strong>in</strong>schätzung des Trägerverhältnisses <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg heute<br />

nicht mehr. So kam es im Nachgang zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts,<br />

das die Mischverwaltung verwarf, <strong>in</strong> den ARGEn zu wie<strong>der</strong>holten Irritationen, die<br />

die Optionsbereitschaft <strong>der</strong> betroffenen Kreise deutlich erhöht haben. Hierzu<br />

dürften neben <strong>in</strong>stitutionellen Problemen und e<strong>in</strong>er Hierarchisierung von Bundeswie<br />

BA-Politiken zwei weitere Gesichtspunkte wesentlich beigetragen haben: So<br />

hat <strong>der</strong> Umstand e<strong>in</strong>es anteilig höheren Besatzes an schwer Vermittelbaren (sog.<br />

„<strong>Baden</strong>-Württemberg-Paradoxon“ – vgl. dazu unter 6) den großen Bedarf an komplexen<br />

und längerfristig angelegten E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungsleistungen beson<strong>der</strong>s deutlich<br />

gemacht, wobei die Komponente <strong>der</strong> sozialen Stabilisierung untrennbar mit<br />

flankierenden und an<strong>der</strong>weitigen kommunalen Angeboten verbunden ist. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus ist die anfänglich als h<strong>in</strong><strong>der</strong>lich angesehene Parallelität von Verwaltungsreform<br />

und <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-E<strong>in</strong>führung zum 1.1.2005 nicht mehr gegeben. Inzwischen<br />

haben die Kreise des Landes die neuen Aufgaben ganz überwiegend ohne<br />

größere Schwierigkeiten <strong>in</strong> ihre Organisation <strong>in</strong>tegriert und leiten hieraus ke<strong>in</strong>e<br />

Probleme mehr ab, die ihnen e<strong>in</strong> stärkeres Engagement <strong>in</strong> <strong>der</strong> Grundsicherung für<br />

Arbeitsuchende verwehren würden. Zuletzt ersche<strong>in</strong>t es gerade im baden-württembergischen<br />

Kontext signifikant, dass man die f<strong>in</strong>anzielle Dimension des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

heute an<strong>der</strong>s <strong>in</strong>terpretiert. Sah man 2005 und 2006 e<strong>in</strong> Risiko für die kommunalen<br />

Haushalte vor allem <strong>in</strong> <strong>der</strong> alle<strong>in</strong>igen Trägerschaft, schätzt man <strong>in</strong>zwischen die<br />

Budgetgefahren aufgrund zu ger<strong>in</strong>ger E<strong>in</strong>flussmöglichkeiten als sehr viel gravieren<strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong>. In <strong>der</strong> Summe hat sich <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg deshalb die Befürwortung<br />

<strong>der</strong> Option bzw. das Votum für e<strong>in</strong>en möglichst dezentralen Vollzug von<br />

Hartz IV systematisch erhöht.<br />

(2) Handlungssituation vor Ort – systematische und zunehmende<br />

Beschränkung kommunaler Gestaltungsmöglichkeiten<br />

Ungeachtet <strong>der</strong> materiellen Erfolge <strong>der</strong> Grundsicherungsstellen im Vermittlungsund<br />

Integrationsbereich fällt die Bilanz des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> aus e<strong>in</strong>er handlungs- und<br />

gestaltungsorientierten Perspektive kommunaler Selbstverwaltung weniger<br />

positiv aus. Dies gilt für <strong>Baden</strong>-Württemberg <strong>in</strong> verstärktem Maße, da hier e<strong>in</strong>e<br />

<strong>in</strong>stitutionell wie kompetenziell steuerungsstarke Kreisstufe aufgrund <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>gen<br />

X<strong>II</strong>I


XIV<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Zahl von Optionskommunen und mit Blick auf erkennbare Verwerfungen <strong>in</strong> AR-<br />

GEn und bei getrennter Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em gewichtigen Politikfeld<br />

nur mehr über sehr beschränkte Gestaltungsmöglichkeiten verfügt. Dies dokumentieren<br />

u. a. die abnehmenden Handlungsspielräume <strong>in</strong> den Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften<br />

und die rückläufige Aufmerksamkeit, die <strong>dem</strong> neuen Leistungssystem von Seiten<br />

<strong>der</strong> Vertretungskörperschaften zuteil wird. Ähnliches gilt für Konstellationen<br />

mit getrennter Aufgabenwahrnehmung. Insofern gelangt <strong>der</strong> Gutachter zu <strong>dem</strong><br />

Schluss, dass sich die kommunale Verantwortung für Langzeitarbeitslose <strong>in</strong><br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg durch die gegebenen Trägerstrukturen systematisch und<br />

zunehmend beschränkt f<strong>in</strong>det, die Kreise mith<strong>in</strong> für e<strong>in</strong>en zentralen Teil <strong>der</strong> örtlichen<br />

Sozialpolitik und dessen Klientel ke<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>reichenden Gestaltungsmöglichkeiten<br />

mehr besitzen, obgleich dies ihrem meist umfassend geltend gemachten<br />

Ausgleichs- und Dase<strong>in</strong>svorsorgeauftrag entspräche. Mit an<strong>der</strong>en Worten: Um den<br />

beson<strong>der</strong>en Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Hilfebedürftigen im Land gerecht zu werden und<br />

e<strong>in</strong>en materiellen Handlungsbeitrag <strong>der</strong> kommunalen Seite zu erhalten, bieten die<br />

gegenwärtigen Trägermodelle jenseits <strong>der</strong> Option ke<strong>in</strong>e bzw. nur sehr e<strong>in</strong>geschränkte<br />

Ansatzpunkte.<br />

(3) Organisation – Präferenz für enge Anb<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> operativen<br />

E<strong>in</strong>richtungen an die Kernverwaltungen<br />

Die organisatorischen Gegebenheiten <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg unterscheiden sich<br />

nicht grundlegend von <strong>der</strong> Situation <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n. Gewisse Beson<strong>der</strong>heiten<br />

bestehen als Ausdruck <strong>der</strong> spezifischen Tradition baden-württembergischer<br />

Kreisverwaltungen vor allem im H<strong>in</strong>blick auf Steuerungsrout<strong>in</strong>en und <strong>der</strong>en <strong>in</strong>stitutionelle<br />

Umsetzung. So legt man erkennbar großen Wert auf eng geführte Organisationsstrukturen,<br />

die e<strong>in</strong>er zu starken Verselbständigung des Leistungsbereichs<br />

vorbeugen sollen und <strong>der</strong> politisch-adm<strong>in</strong>istrativen Leitung e<strong>in</strong>en direkteren<br />

Zugriff gewähren. Zwar sucht man den kreisangehörigen Raum <strong>in</strong> verschiedenen<br />

Bereichen stärker als im Bundesdurchschnitt e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den, doch geht dies nicht<br />

soweit, dass vollständige Aufgabenbereiche (etwa die Leistungssachbearbeitung)<br />

delegiert würden. Stattdessen konzentriert man sich auf kommunikative Unterstützungsleistungen<br />

sowie die Beteiligung an örtlich angesiedelten Projekten und<br />

Maßnahmen. Auf <strong>der</strong> Mitarbeiterebene kam es <strong>in</strong>dessen zu e<strong>in</strong>er vollständigen<br />

Trennung aktiver und passiver Hilfen, wobei notwendige Bezüge über Teambildungen<br />

hergestellt und damit wichtige Voraussetzungen geschaffen wurden, um<br />

e<strong>in</strong>e problembehaftete Klientel adäquat, mith<strong>in</strong> abgestimmt und längerfristig zielorientiert<br />

zu betreuen.


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(4) Schnittstellen – verstärkte Kooperationsbezüge aufgrund klientelbed<strong>in</strong>gter<br />

Vernetzungs- und Abstimmungsverfahren<br />

Wie <strong>in</strong> den Vorjahren feststellbar, engagieren sich die baden-württembergischen<br />

Grundsicherungsstellen und Aufgabenträger verstärkt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Realisierung und<br />

kooperativen Ausgestaltung von Schnittstellen. Dies betrifft (<strong>der</strong> bundesweiten<br />

Situation entsprechend) häufiger und <strong>in</strong> größerer Breite kommunale Anknüpfungspunkte,<br />

was vor allem darauf zurückzuführen se<strong>in</strong> dürfte, dass sich hier mehr Synergien<br />

bei e<strong>in</strong>er sozial<strong>in</strong>tegrativen Betreuung schwer Vermittelbarer ergeben. Dies<br />

heißt allerd<strong>in</strong>gs nicht, dass man agenturseitige Schnittstellen weitgehend außer<br />

Acht ließe. Vielmehr folgt die dargestellte Prioritätensetzung <strong>dem</strong> Erfor<strong>der</strong>nis, über<br />

verb<strong>in</strong>dlichere und <strong>in</strong>strumentell differenziertere Handlungsansätze jenem<br />

Bedarf gerecht zu werden, <strong>der</strong> als „<strong>Baden</strong>-Württemberg-Paradoxon“ gekennzeichnet<br />

wird. Damit korrespondiert das Bestreben, die bereits bestehenden Bezüge zu<br />

<strong>in</strong>tensivieren und zugehörige Verfahren verb<strong>in</strong>dlicher auszugestalten, also von<br />

bloßen Rücksprachen im E<strong>in</strong>zelfall zu geme<strong>in</strong>samen Projekten und geregelten<br />

Rout<strong>in</strong>en zu gelangen. Davon erkennbar ausgenommen bleiben <strong>in</strong>des (zum<strong>in</strong>dest<br />

im H<strong>in</strong>blick auf die kommunalen Bereiche) Konstellationen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung.<br />

Hier s<strong>in</strong>d sowohl e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere Schnittstellensensibilität als<br />

auch weniger effektive Verfahren feststellbar. Immerh<strong>in</strong> berichten die vor Ort befragten<br />

E<strong>in</strong>richtungen, dass es <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen nunmehr zu Gesprächen zwischen<br />

Kreisen und örtlichen Agenturen gekommen sei, um <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e angesichts des<br />

hohen Anteils schwer Vermittelbarer stärker als bislang zusammenzuarbeiten. Dies<br />

könnte dann auch e<strong>in</strong>e Beauftragung von Kommunen durch die Jobcenter <strong>der</strong> BA<br />

umfassen, die auf e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensivierte Betreuung von Personen mit multiplen Defiziten<br />

und großer Arbeitsmarktferne zielt.<br />

(5) Personal und Ressourcen – Negativeres Betriebsklima <strong>in</strong> den ARGEn,<br />

aber deutliche Rückführung des Anteils befristeter Stellen<br />

Auch <strong>der</strong> Personal- und Ressourcene<strong>in</strong>satz <strong>der</strong> baden-württembergischen Aufgabenträger<br />

weist im Vergleich zur bundesweiten Situation ke<strong>in</strong>e grundsätzlichen<br />

Unterschiede und Probleme auf. Spezifika s<strong>in</strong>d im H<strong>in</strong>blick auf Qualifikationsbedarfe<br />

bei den eigenen Mitarbeitern anzusprechen (etwa im Fallmanagement- und<br />

E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungsbereich), wobei hier nicht notwendiger Weise von e<strong>in</strong>er generell<br />

schlechteren Arbeitssituation, son<strong>der</strong>n etwa auch von klientelbed<strong>in</strong>gten Fokussierungen<br />

auszugehen ist. Negativer als <strong>in</strong> den Vorjahren kennzeichnen <strong>in</strong> diesem<br />

Kontext die Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften das entstandene Betriebsklima, unter E<strong>in</strong>schluss<br />

jener H<strong>in</strong><strong>der</strong>nisse, die zuletzt die Herausbildung e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>heitlichen und<br />

handlungsorientierten Organisationsverständnisses erschwerten. Dies korrespon-<br />

XV


XVI<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

diert mit Problemen im Verhältnis zwischen kommunalen Trägern e<strong>in</strong>erseits und<br />

den Agenturen bzw. BA-Organen an<strong>der</strong>erseits. Ungeachtet dessen gelang es AR-<br />

GEn wie Optionskommunen, den Anteil befristeter Stellen deutlicher als im<br />

Bundesdurchschnitt zurückzuführen und damit e<strong>in</strong>e wesentliche Voraussetzung<br />

für dauerhaft funktionsfähige örtliche E<strong>in</strong>richtungen zu schaffen. Die Mittelverwendung<br />

entsprach erneut den <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Regionen zu verzeichnenden Schwerpunkten,<br />

mit allerd<strong>in</strong>gs etwas höheren Umschichtungsvolum<strong>in</strong>a auf Seiten <strong>der</strong> baden-württembergischen<br />

Optionskommunen, was u. a. <strong>der</strong>en Konzentration auf e<strong>in</strong>e<br />

personal<strong>in</strong>tensive Betreuung schwer Vermittelbarer geschuldet se<strong>in</strong> dürfte. Mehr<br />

als <strong>in</strong> den Vorjahren ziehen die Dysfunktionalitäten des <strong>in</strong> den ARGEn e<strong>in</strong>gesetzten<br />

Leistungssystems A2LL Kritik auf sich und führten zuletzt zu <strong>dem</strong> verstärkten<br />

Wunsch, die betreffende Software durch an<strong>der</strong>e dezentrale Lösungen ersetzen zu<br />

können. Schließlich gehen die baden-württembergischen Aufgabenträger davon<br />

aus, dass es im Fall e<strong>in</strong>er verän<strong>der</strong>ten Organisationsstruktur zu erheblichen<br />

Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzungen kommen dürfte, die sich <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e dann für die kommunale<br />

Seite <strong>nach</strong>teilig auswirkten, wenn sich Bund und Län<strong>der</strong> auf e<strong>in</strong>e getrennte<br />

Aufgabenwahrnehmung e<strong>in</strong>igen sollten. In diesem Fall erwartet man, dass e<strong>in</strong> nur<br />

sehr ger<strong>in</strong>ger Teil <strong>der</strong> kommunal Beschäftigten zur Agentur wechseln würde und<br />

somit e<strong>in</strong> erheblicher Personalüberhang bei den Kreisen entstünde, für den <strong>der</strong>zeit<br />

ke<strong>in</strong> h<strong>in</strong>reichen<strong>der</strong> Bedarf besteht.<br />

(6) Klientel und Leistung – »<strong>Baden</strong>-Württemberg-Paradoxon« als beson<strong>der</strong>er<br />

Handlungsauftrag mit sozial<strong>in</strong>tegrativer und präventiver Ausrichtung<br />

Insgesamt bleibt für die baden-württembergische Situation jenes Paradoxon kennzeichnend,<br />

dass <strong>der</strong> Gutachter bereits <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en vorangegangenen Untersuchungen<br />

formulierte. Da<strong>nach</strong> s<strong>in</strong>d die Grundsicherungsstellen im Land gezwungen, e<strong>in</strong>e<br />

sehr viel personal<strong>in</strong>tensivere und <strong>in</strong>dividualisiertere Betreuung vorzusehen, als<br />

sie <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Regionen mit e<strong>in</strong>er höheren Quote arbeitsmarktnäherer Kunden erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist. Dies mag sich als Konsequenz <strong>der</strong> gegenwärtigen Konjunkturlage <strong>in</strong><br />

Teilen, sicher nicht aber dauerhaft und grundsätzlich verän<strong>der</strong>n. Bemerkenswert ist<br />

dabei, dass die praktizierten För<strong>der</strong>ansätze mit e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>zelpersonenbezogenen<br />

und zielgruppendifferenzierten Vorgehensweise <strong>nach</strong> wie vor zu Integrationserfolgen<br />

führen, sofern e<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> Stamm qualifizierter Mitarbeiter, aufsuchende<br />

Betreuung und längerfristige Planungs- und E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungszeiträume vorgesehen<br />

werden. H<strong>in</strong>zutreten präventive Konzepte zugunsten e<strong>in</strong>er <strong>der</strong>zeit noch<br />

o<strong>der</strong> vorübergehend nicht <strong>dem</strong> Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Klientel, die<br />

seitens <strong>der</strong> baden-württembergischen Träger häufiger zum E<strong>in</strong>satz kommen. Zwar<br />

erweist es sich als misslich, dass entsprechende Bemühungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Steuerungslo-


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

gik des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (und des Bundes) nicht ausreichend abgebildet werden, ggf. sogar<br />

auf rechtliche Bedenken stoßen (sofern die Begünstigten noch ke<strong>in</strong>e Ansprüche<br />

<strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> besitzen), doch sollte gerade hier<strong>in</strong> für das Land e<strong>in</strong> wesentlicher<br />

Ansatzpunkt bestehen, um neben <strong>der</strong> bloßen „Verwaltung“ dauerhaft Unvermittelbarer<br />

weiterh<strong>in</strong> gestaltend tätig se<strong>in</strong> zu können. An dieser E<strong>in</strong>schätzung dürften im<br />

Übrigen auch die zeitversetzt zu berücksichtigenden Auswirkungen <strong>der</strong> aktuellen<br />

Wirtschafts- und F<strong>in</strong>anzkrise nichts än<strong>der</strong>n. Die Grundsicherungsstellen im Land<br />

sollten hierauf gut vorbereitet se<strong>in</strong>, da sie bereits <strong>in</strong> den Vorjahren Angebote und<br />

Betreuungsformen entwickeln mussten, die auf den Erhalt und die Hebung <strong>der</strong><br />

Beschäftigungsfähigkeit zielen. Dabei handelt es sich um Kompetenzen, die bei<br />

e<strong>in</strong>er verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Aufnahmefähigkeit des Ersten Arbeitsmarktes unverän<strong>der</strong>t<br />

wichtig s<strong>in</strong>d. H<strong>in</strong>zutreten Qualifizierungs- und öffentlich f<strong>in</strong>anzierte Beschäftigungsangebote.<br />

Entgegen <strong>der</strong> früher prognostizierten Entwicklung, <strong>nach</strong> <strong>der</strong> gerade<br />

<strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg Letztere e<strong>in</strong>e höhere Bedeutung für nicht <strong>in</strong>tegrationsfähige<br />

Personen erlangen müssten, sehen die örtlichen E<strong>in</strong>richtungen dar<strong>in</strong> <strong>nach</strong> wie vor<br />

nur e<strong>in</strong>e von mehreren Handlungsperspektiven. Nichtsdestotrotz for<strong>der</strong>t man <strong>in</strong><br />

Anbetracht <strong>der</strong> verschlechterten konjunkturellen Lage e<strong>in</strong>e Flexibilisierung des<br />

E<strong>in</strong>satzes von Arbeitsgelegenheiten, die <strong>nach</strong> E<strong>in</strong>schätzung <strong>der</strong> örtlichen Akteure<br />

vor allem Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, älteren Personen und<br />

Hilfebedürftigen mit psychischen Integrationsproblemen zugute kommen sollten.<br />

Insofern bleiben <strong>Baden</strong>-Württemberg und die Aktivitäten se<strong>in</strong>er Träger beispielhaft<br />

für e<strong>in</strong>e Prognostizierung erwartbarer Entwicklungen im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

<strong>in</strong>sgesamt, da sie früher als an<strong>der</strong>e auf e<strong>in</strong>e Intensivierung personengebundener<br />

Betreuungskonzepte setzen mussten und damit Gegebenheiten vorwegnahmen, die<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e dann überregionale Relevanz erlangen, wenn es jenseits <strong>der</strong> aktuellen<br />

Wirtschafts- und F<strong>in</strong>anzkrise zu e<strong>in</strong>er weiterh<strong>in</strong> erfolgreichen Tätigkeit <strong>der</strong> Grundsicherungsstellen<br />

kommt.<br />

(7) Flankierende Leistungen – wie <strong>in</strong> den Vorjahren erhöhte Bedeutung,<br />

mit Defiziten am ehesten <strong>in</strong> Fällen getrennter Aufgabenwahrnehmung<br />

Sowohl die Ergebnisse <strong>der</strong> flächendeckenden Erhebungen als auch <strong>der</strong> vom Gutachter<br />

durchgeführten Fallstudien belegen, dass es <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg e<strong>in</strong>en<br />

beson<strong>der</strong>en klientelbed<strong>in</strong>gten Bedarf an flankierenden Leistungen gibt. Dieser<br />

war den kommunalen Trägern <strong>in</strong> den vergangenen Jahren bewusst, weshalb sie<br />

bestrebt waren, <strong>der</strong> Nachfrage durch Aufstockungen und verbesserte Verfahren <strong>der</strong><br />

Abstimmung und des geme<strong>in</strong>samen Vollzugs zu entsprechen. Insoweit stellt sich<br />

die Situation im Land grundsätzlich positiv dar. Zugleich kann im H<strong>in</strong>blick auf<br />

XV<strong>II</strong>


XV<strong>II</strong>I<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

laufende Entwicklungen davon ausgegangen werden, dass es mittelfristig auch im<br />

Bereich <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuung zu e<strong>in</strong>er bedarfsgerechteren Ausstattung und<br />

Leistungserbr<strong>in</strong>gung kommt. Dies gilt umso mehr, als hier im Zuge aktueller Diskussionen<br />

und <strong>der</strong> Umsetzung konjunkturstützen<strong>der</strong> Maßnahmen verstärkte Anstrengungen<br />

aller gebietskörperschaftlichen Ebenen erwartbar s<strong>in</strong>d. Defizite im<br />

Gesamtbereich <strong>der</strong> flankierenden Maßnahmen bestehen zwar <strong>nach</strong> wie vor <strong>in</strong><br />

Konstellationen bei getrennter Aufgabenwahrnehmung, doch s<strong>in</strong>d auch hier<br />

entsprechende Bemühungen und <strong>in</strong>strumentelle Fortschritte zu verzeichnen, so<br />

dass für <strong>Baden</strong>-Württemberg davon ausgegangen werden kann, dass die Träger die<br />

Bedeutung dieser Leistungen erkannt haben und sie weiterh<strong>in</strong> i. S. ihrer Klientel zu<br />

optimieren suchen.<br />

(8) Steuerung und Aufsicht – Kritik an zunehmen<strong>der</strong> Übersteuerung durch<br />

den Bund und For<strong>der</strong>ungen <strong>nach</strong> e<strong>in</strong>er stärkeren Position des Landes<br />

Mit Blick auf die Steuerungspolitiken des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg kommen<br />

<strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg zum e<strong>in</strong>en deutlich die beson<strong>der</strong>en Trägerstrukturen zum<br />

Ausdruck (zahlreiche Fälle mit getrennter Aufgabenwahrnehmung, wenige Optionskommunen),<br />

zum an<strong>der</strong>en ist hier<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Entwicklung erkennbar, die mit den<br />

Eigenschaften e<strong>in</strong>er traditionell steuerungsstarken Kreisverwaltung korrespondiert.<br />

Da<strong>nach</strong> ist <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> den ARGEn e<strong>in</strong>e wachsende Unzufriedenheit mit e<strong>in</strong>er<br />

<strong>nach</strong> eigener (örtlicher) Wahrnehmung hohen Reglementierung des Vollzugs<br />

durch die Bundesagentur zu verzeichnen. Geme<strong>in</strong>same wie getrennte Aufgabenwahrnehmung<br />

führen außer<strong>dem</strong> zu e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong> kommunalen Handlungsmöglichkeiten,<br />

auch und gerade im eigenen Wirkungskreis <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

(etwa im H<strong>in</strong>blick auf die Höhe <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> Unterkunft). Ausgesprochen positiv<br />

charakterisieren die kommunalen Träger <strong>dem</strong>gegenüber ihr Verhältnis zum<br />

Land und zeigen sich <strong>in</strong>zwischen offener für e<strong>in</strong>e Intensivierung von dessen<br />

Rolle im Rahmen des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Neben vermehrten For<strong>der</strong>ungen <strong>nach</strong> f<strong>in</strong>anziellen<br />

Komplementärprogrammen im Beschäftigungs- und Kita-Bereich betrifft dies die<br />

Organisationsaufsicht, da man mit Blick auf die anstehende gesetzliche Neuordnung<br />

offenbar e<strong>in</strong>e Absicherung <strong>der</strong> kommunalen Position für zw<strong>in</strong>gend hält. Daraus<br />

folgt, dass aus Sicht <strong>der</strong> baden-württembergischen Kreise das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> auf e<strong>in</strong>e<br />

stabile kommunale Beteiligung angewiesen ist, die wie<strong>der</strong>um mit den Grundsätzen<br />

dezentraler Eigenverantwortung als Wesensmerkmal <strong>der</strong> Selbstverwaltung vere<strong>in</strong>bar<br />

se<strong>in</strong> muss. In diesem Punkt stimmen bei allen organisationspolitischen Divergenzen<br />

die Vertreter von ARGE-, Options- und separat agierenden Kreisen übere<strong>in</strong>.<br />

Der entscheidende Dissens liegt denn auch vor allem <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>schätzung begründet,<br />

ob gewisse hierarchische Zwänge h<strong>in</strong>nehmbar se<strong>in</strong> sollten, um fachlichen


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

E<strong>in</strong>fluss geltend machen zu können (so etwa die Haltung von ARGE- und Optionskreisen),<br />

o<strong>der</strong> aber solche Konstruktionen generell zu vermeiden seien, um die<br />

Selbstverwaltung und zurechenbare Vollzugsverantwortungen zu gewährleisten (so<br />

die Haltung <strong>in</strong> Fällen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung). Dementsprechend<br />

ist allen Kreisen <strong>Baden</strong>-Württembergs e<strong>in</strong>e hohe Bereitschaft zu attestieren, an<br />

<strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende mitzuwirken. Strittig bleiben lediglich<br />

das Maß an <strong>in</strong>stitutionellem Pragmatismus und die Bewertung haushaltspolitischer<br />

Risiken, die im kommunalen Lager erkennbar ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong> gehen. Gerade aufgrund<br />

des fiskalisch wie staatspolitisch selbstbewussten Verständnisses von Selbstverwaltung,<br />

dürfte es <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> gegenüber bei den Kreisen des Landes dauerhaft bei<br />

e<strong>in</strong>er gewissen Zurückhaltung bleiben, es sei denn, <strong>der</strong> Gesetzgeber gelangte zu <strong>der</strong><br />

Überzeugung, auch die Betreuung von Langzeitarbeitslosen über den regulären<br />

Weg e<strong>in</strong>er Ausführung als Angelegenheiten <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> zu delegieren und über die<br />

gegebenen F<strong>in</strong>anzausgleichsmechanismen abzusichern. Letzterem freilich steht das<br />

Land bislang skeptisch gegenüber, so dass diese Perspektive als <strong>der</strong>zeit am wenigsten<br />

realistisch gelten muss.<br />

(9) Modellvergleich – Ähnlicher Befund wie im Bundesdurchschnitt, jedoch<br />

mit prom<strong>in</strong>enterer Rolle <strong>der</strong> getrennten Aufgabenwahrnehmung<br />

Für die Gegebenheiten <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg kommt <strong>der</strong> Gutachter im Vergleich<br />

<strong>der</strong> Trägermodelle zu ähnlichen Ergebnissen wie im Bundesdurchschnitt (systemische<br />

Nachteile <strong>der</strong> ARGEn, gleichsam spiegelbildlich ausgeprägte Vorteile <strong>der</strong><br />

Option sowie dauerhafte Schnittstellen- und Qualitätsprobleme <strong>der</strong> getrennten Aufgabenwahrnehmung).<br />

Dies gilt mit Blick auf die hohe Zahl von getrennt arbeitenden<br />

Trägern für den separaten Vollzug ohneh<strong>in</strong>. Die ARGEn weisen <strong>dem</strong>gegenüber<br />

im hier betrachteten Bundesland e<strong>in</strong>e fokussiertere Klientelansprache auf,<br />

die aber den allgeme<strong>in</strong>en Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, wie sie im „<strong>Baden</strong>-Württemberg-<br />

Paradoxon“ zusammengefasst wurden, geschuldet s<strong>in</strong>d, nicht h<strong>in</strong>gegen grundsätzlich<br />

an<strong>der</strong>en Struktur- und Funktionsvoraussetzungen. Ähnliches gilt für die<br />

Optionskommunen, die sich wie die zugelassenen Träger <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n<br />

durch e<strong>in</strong>e stärker sozial<strong>in</strong>tegrative Ausrichtung auszeichnen und dies <strong>in</strong> ihrem<br />

Handlungskontext durch spezifische Probleme und Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> von ihnen<br />

betreuten Hilfebedürftigen begründen können.<br />

(10) Schlussfolgerungen und Handlungsoptionen – auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

<strong>in</strong>zwischen e<strong>in</strong>e klare Präferenz für die kommunale Zuständigkeit<br />

In <strong>Baden</strong>-Württemberg kommt es zu ke<strong>in</strong>er von den an<strong>der</strong>en Flächenlän<strong>der</strong>n wesentlich<br />

abweichenden Beurteilung <strong>der</strong> für den Gesetzgeber bei <strong>der</strong> Neuordnung<br />

XIX


XX<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> verfügbaren Handlungsoptionen (Votum für e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Trägerschaft,<br />

vorzugsweise <strong>in</strong> Län<strong>der</strong>- bzw. kommunaler Verantwortung, an<strong>der</strong>enfalls<br />

Fortschreibung alternativer Modelle und <strong>der</strong> geteilten Trägerschaft sowie Ausweitung<br />

<strong>der</strong> Option). Dies ließe den Län<strong>der</strong>vergleich <strong>in</strong> dieser Frage an sich bedeutungslos<br />

ersche<strong>in</strong>en, hätten die Kommunen hier nicht 2004 e<strong>in</strong>e eher abwartende<br />

und i. T. abst<strong>in</strong>ente Haltung <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> gegenüber e<strong>in</strong>genommen. Der hohe Anteil<br />

an getrennter Aufgabenwahrnehmung und die zugleich ger<strong>in</strong>ge Optionsbereitschaft<br />

erklärte sich se<strong>in</strong>erzeit zwar auch aus den parallelen Belastungen durch die<br />

Verwaltungsreform zum 01.01.2005, folgte <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie aber Zweifeln an <strong>dem</strong><br />

verfassungsrechtlichen und f<strong>in</strong>anziellen Status des neuen Leistungssystems.<br />

Während <strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Aspekt durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde,<br />

erwies sich <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e <strong>in</strong> dieser Form als nicht so schwer-gewichtig, dass sie die<br />

Präferenzen <strong>der</strong> kommunalen Träger weiterh<strong>in</strong> und dauerhaft hätte prägen können.<br />

Stattdessen wurde erkennbar, dass selbst die durchaus berechtigte Sorge um e<strong>in</strong>e<br />

Bundesaufsicht und <strong>der</strong>en Ausgestaltung (auch gegenüber Optionskommunen)<br />

h<strong>in</strong>ter die Probleme e<strong>in</strong>er dauerhaften E<strong>in</strong>flusslosigkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> örtlichen Sozialund<br />

Arbeitsmarktpolitik sowie die Beschränkungen im eigenen Wirkungskreis<br />

<strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zurücktritt. Mit an<strong>der</strong>en Worten: Auch die traditionell steuerungsstarken,<br />

auf klar def<strong>in</strong>ierte Zuständigkeiten und eigene Handlungspotenziale<br />

bedachten baden-württembergischen Kreise erachten <strong>in</strong>zwischen e<strong>in</strong>e materielle<br />

Beteiligung am <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, möglichst sogar die vollständige Zuständigkeit des Landes<br />

und <strong>der</strong> Kommunen als notwendig, um e<strong>in</strong>e transparente und dauerhaft<br />

funktionsfähige Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten. Dabei handelt es sich –<br />

wie die Ausführungen <strong>in</strong> diesem Bericht verdeutlicht haben sollten – nicht um e<strong>in</strong>e<br />

Momentaufnahme, son<strong>der</strong>n um e<strong>in</strong>en mehrjähren Trend, <strong>der</strong> eben nicht nur im<br />

bundesweiten Durchschnitt, son<strong>der</strong>n auch unter den beson<strong>der</strong>en Bed<strong>in</strong>gungen<br />

<strong>Baden</strong>-Württembergs trägt und sich auf entsprechende Praxiserfahrungen stützt.


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(<strong>II</strong>I) E<strong>in</strong>leitung<br />

Das Vierte Gesetz für mo<strong>der</strong>ne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und die E<strong>in</strong>führung<br />

des Zweiten Sozialgesetzbuchs (<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>) markierten nicht nur e<strong>in</strong>e tiefgreifende<br />

Verän<strong>der</strong>ung des deutschen Sozialstaates, son<strong>der</strong>n be<strong>in</strong>halteten auch e<strong>in</strong>e für<br />

die Geschichte <strong>der</strong> Bundesrepublik durchaus beispiellose Verwaltungsreform. Mit<br />

<strong>der</strong> flächendeckenden Bildung von Aufgabenträgern 1 <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />

sahen sich <strong>der</strong> Bund, die ihm <strong>nach</strong>geordnete Bundesagentur für Arbeit,<br />

<strong>in</strong> Teilen auch die Län<strong>der</strong>, vor allem aber die Kommunen vor tiefgreifende<br />

organisatorische Herausfor<strong>der</strong>ungen gestellt. Die Durchdr<strong>in</strong>gung <strong>der</strong> neuen Rechtsmaterie,<br />

die <strong>in</strong> ihrer gesetzlichen Ausgestaltung von Anfang an strittige und Ende<br />

2007 durch das Bundesverfassungsgericht verworfene Zusammenarbeit2 mit e<strong>in</strong>er<br />

zentralen Bundese<strong>in</strong>richtung, die E<strong>in</strong>igung über örtliche Lösungen, <strong>der</strong> Aufbau<br />

arbeitsfähiger Kapazitäten sowie die Überführung von Anspruchsberechtigten und<br />

des <strong>dem</strong> zugrunde liegenden Datenbesatzes mussten <strong>in</strong> kürzester Zeit parallel vollzogen<br />

werden. Der aus Sicht <strong>der</strong> Leistungsempfänger weitgehend reibungslose<br />

Übergang <strong>in</strong> e<strong>in</strong> neues Hilfe- und Betreuungssystem zum 01.01.2005 ist <strong>in</strong>sofern<br />

auch e<strong>in</strong> Ausweis <strong>der</strong> Reform- und Anpassungsfähigkeit <strong>der</strong> beteiligten Institutionen.<br />

Die hier vorgelegte geson<strong>der</strong>te Betrachtung <strong>der</strong> Situation <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

trägt den landesspezifischen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen Rechnung. Bedeutung erlangt<br />

hier vor allem <strong>der</strong> Vollzug <strong>der</strong> Anfang 2005 <strong>in</strong> Kraft getretenen Verwaltungsreform.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Parallelität von umfassen<strong>der</strong> Dezentralisierung staatlicher Zuständigkeiten<br />

auf <strong>der</strong> e<strong>in</strong>en und <strong>der</strong> Übernahme arbeitsmarktpolitischer Aufgaben<br />

im Kontext des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite unterliegen die Gebietskörperschaften<br />

<strong>der</strong> Kreisstufe e<strong>in</strong>er außergewöhnlichen Belastung (und Bewährungsprobe), die<br />

gerade im Fall <strong>der</strong> Optionskommunen beson<strong>der</strong>e Aufmerksamkeit verdient. Da die<br />

örtliche Organisations- und Leistungsfähigkeit (mit-)entscheidend se<strong>in</strong> dürfte für<br />

den Erfolg <strong>der</strong> Arbeitsmarktreformen, zielt die <strong>Evaluation</strong> auf e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schätzung<br />

1 Gem. § 6 Abs. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> s<strong>in</strong>d die Bundesagentur für Arbeit sowie die Kreise und kreisfreien<br />

Städte Aufgabenträger <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende. Im Fall <strong>der</strong> Bildung von ARGEn<br />

<strong>nach</strong> §44b wurden diese (ungeachtet des zwischenzeitlich zur Ihrer Verfassungswidrigkeit ergangenen<br />

Urteils) zunächst nur zur e<strong>in</strong>heitlichen Aufgabenwahrnehmung errichtet, womit sie<br />

nicht den Charakter von Aufgabenträgern im juristischen S<strong>in</strong>ne erhielten. Aus semantischen<br />

Gründen sowie mit Blick auf die sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Realität <strong>dem</strong> Profil e<strong>in</strong>er eigenständigen Behörde<br />

annähernden Situation <strong>der</strong> ARGEn spricht <strong>der</strong> Gutachter aber auch <strong>in</strong> ihrem Fall von Aufgabenträgern,<br />

womit gleichwohl nicht die gesetzlichen Vorgaben und damit verbundene Rechtsverhältnisse<br />

<strong>in</strong> Abrede gestellt o<strong>der</strong> etwaige Än<strong>der</strong>ungen präjudiziert werden sollen.<br />

2 BVerfG, 2 BvR 2433/04 vom 20.12.2007; vgl. dazu auch die vom Gutachter im Rahmen <strong>der</strong><br />

mündlichen Verhandlung auf <strong>der</strong> Basis dieser <strong>Evaluation</strong> vorgetragenen E<strong>in</strong>schätzungen: Hesse,<br />

J.J.: Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.<br />

Entscheidungsstrukturen und mögliche Defizite. Mündliche Verhandlung zu den kommunalen<br />

Verfassungsbeschwerden 2 BvR 2433/04 und 2 BvR 2434/04, Bundesverfassungsgericht,<br />

Karlsruhe, 24.05.2007.<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> als umfassendeSozialstaats-<br />

und Verwaltungsreform<br />

Geson<strong>der</strong>te<br />

Betrachtung <strong>der</strong><br />

baden-württembergischenGegebenheiten<br />

XXI


Institutionelle<br />

Rahmen-<br />

bed<strong>in</strong>gungen und<br />

Auswirkungen<br />

XX<strong>II</strong><br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

<strong>der</strong> gegebenen Kapazitäten. Angesichts fortschreiten<strong>der</strong> Europäisierung und absehbarer<br />

Verän<strong>der</strong>ungen im Zuge <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismusreform erhofft sich <strong>der</strong> Gutachter<br />

zu<strong>dem</strong> wesentliche Erkenntnisse für die unabweisbare Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> bundesstaatlichen<br />

Ordnung und die sich damit verb<strong>in</strong>dende Stellung <strong>der</strong> kommunalen<br />

Gebietskörperschaften.<br />

Zugleicht verweist die organisationspolitische Dimension <strong>der</strong> Reform auf wesentliche<br />

Erfolgs- und Kontextbed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>er effektiven und effizienten Arbeitsmarktpolitik.<br />

Dies betrifft zunächst die adm<strong>in</strong>istrativen Kapazitäten und Rout<strong>in</strong>en<br />

vor Ort, die m<strong>in</strong>destens ebenso stark wie rechtlich begründete Instrumente und<br />

Anreizstrukturen die Wirkung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> konditionieren dürften. So zeigen nicht<br />

zuletzt auch ausländische Erfahrungen, dass e<strong>in</strong>e verbesserte Vermittlung und Integration<br />

von Langzeitarbeitslosen offenbar wesentlich vom personellen E<strong>in</strong>satz<br />

und <strong>dem</strong> Maß an <strong>in</strong>dividueller Betreuung durch die zuständigen E<strong>in</strong>richtungen<br />

abhängen. Damit verb<strong>in</strong>det sich ke<strong>in</strong>e pauschale Kritik an ggf. zu ausdifferenzierten<br />

und e<strong>in</strong>em <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit häufig eher mechanischen Aktivierungsverständnis.<br />

Vielmehr sollte deutlich werden, dass allgeme<strong>in</strong> zugängliche Dienstleistungen<br />

als Kernkompetenz <strong>der</strong> öffentlichen Hand personell untersetzt und kundenbezogen<br />

ausgerichtet werden müssen (um i. S. des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zu wirken), h<strong>in</strong>ter e<strong>in</strong>er<br />

mittel- und langfristig erfolgreichen Umsetzung von Hartz IV also immer auch e<strong>in</strong>e<br />

entsprechende Organisationsleistung <strong>der</strong> verantwortlichen Träger und Grundsicherungsstellen<br />

steht. Dies gilt erneut umso mehr für <strong>Baden</strong>-Württemberg, als hier<br />

während <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong> erkennbar wurde, dass e<strong>in</strong>e ansonsten überdurchschnittlich<br />

gute Arbeitsmarktlage die operativen Anfor<strong>der</strong>ungen an die Grundsicherungsstellen<br />

vor allem deshalb erhöht, weil diese sich mit e<strong>in</strong>em größeren Anteil schwer<br />

Vermittelbarer konfrontiert sehen, <strong>der</strong> ohne vorherige Betreuung und Aktivierung<br />

ke<strong>in</strong>e Beschäftigungschancen aufweist.<br />

Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Umsetzung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> nicht losgelöst von<br />

den gegebenen <strong>in</strong>stitutionellen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zu sehen ist. Bedeutung erlangen<br />

hier vor allem <strong>in</strong>haltliche und funktionale Wechselwirkungen zwischen den<br />

Aufgaben und den spezifischen Kompetenzen <strong>der</strong> beteiligten E<strong>in</strong>richtungen. Dies<br />

betrifft <strong>der</strong>en beson<strong>der</strong>e Eignung ebenso wie die gegebene Leistungsfähigkeit <strong>in</strong><br />

an<strong>der</strong>en Zuständigkeitsbereichen. In Anbetracht e<strong>in</strong>er zunehmenden Entgrenzung<br />

als Konsequenz aus „Globalisierung“ und „Europäisierung“ sowie <strong>der</strong> anhaltenden<br />

Krise <strong>der</strong> öffentlichen Haushalte verb<strong>in</strong>den sich mit <strong>der</strong> Zusammenlegung von<br />

Arbeitslosen- und Sozialhilfe deshalb nicht nur fachliche Chancen, son<strong>der</strong>n auch<br />

beträchtliche Belastungen, ggf. sogar Risiken. So sehen sich gerade die kommunalen<br />

Gebietskörperschaften e<strong>in</strong>er erkennbar an Dynamik gew<strong>in</strong>nenden Diskussion<br />

von Funktional- und Strukturreformen auf Län<strong>der</strong>ebene ausgesetzt, <strong>der</strong>en Folgen


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

sie ebenfalls zu bewältigen haben. 3 Erneut ist dabei zu betonen, dass sich im Fall<br />

<strong>Baden</strong>-Württembergs dies mit Herausfor<strong>der</strong>ungen verband, die die Kreise aufgrund<br />

e<strong>in</strong>es <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bundesrepublik beispiellosen Aufgabenübergangs im Zuge <strong>der</strong> benannten<br />

Verwaltungsreform zum 01.01.2005 zu bewältigen hatten. Dieser Umstand<br />

galt zunächst als wesentlicher Grund für die unerwartet große Zurückhaltung bei<br />

<strong>der</strong> Trägerformentscheidung, die letztlich nur zu fünf zugelassenen kommunalen<br />

Trägern im Land führte. Insofern ist im Zuge <strong>der</strong> landesspezifischen Betrachtungen<br />

darauf zu achten, ob sich Argumente gegen e<strong>in</strong>e dezentrale Zuständigkeit für die<br />

Betreuung Langzeitarbeitsloser eher verfestigt haben o<strong>der</strong> aber an<strong>der</strong>e Umstände<br />

die E<strong>in</strong>schätzungen <strong>der</strong> Betroffenen prägen.<br />

Aus den benannten Gründen beauftragte <strong>der</strong> Landkreistag <strong>Baden</strong>-Württemberg das<br />

Internationale Institut für Staats- und Europawissenschaften (ISE), ergänzend zur<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß §§ 6c und 55<br />

3 Vgl. hierzu unter den neueren Arbeiten des Gutachters: Hesse, J.J.: Regierungs- und Verwaltungsreform<br />

<strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen, Düsseldorf/Berl<strong>in</strong>, 1999a; <strong>der</strong>s.: Regierungs- und Verwaltungsreform<br />

<strong>in</strong> Brandenburg, Potsdam/Berl<strong>in</strong>, 1999b; <strong>der</strong>s.: Regierungs- und Verwaltungsreform<br />

<strong>in</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong>, Kiel/Berl<strong>in</strong>, 2000a; <strong>der</strong>s.: Regierungs- und Verwaltungsreform <strong>in</strong> Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Schwer<strong>in</strong>/Berl<strong>in</strong>, 2000b; <strong>der</strong>s.: Regierungs- und Verwaltungsreform <strong>in</strong><br />

Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz, Ma<strong>in</strong>z/Berl<strong>in</strong>, 2000c; <strong>der</strong>s.: Regierungs- und Verwaltungsreform <strong>in</strong> Sachsen-<br />

Anhalt, Magdeburg/Berl<strong>in</strong>, 2001; <strong>der</strong>s.: Regierungs- und Verwaltungsreform <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg, Stuttgart/Berl<strong>in</strong>, 2002a; <strong>der</strong>s.: Regierungs- und Verwaltungsreform <strong>in</strong> Bayern,<br />

München/Berl<strong>in</strong>, 2002b; <strong>der</strong>s.: Staatsreform <strong>in</strong> Deutschland – das Beispiel Hessen, Wiesbaden/Berl<strong>in</strong>,<br />

2002c (aktualisierte Fassung <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>sam mit Th. Ellwe<strong>in</strong> 1997 vorgestellten Untersuchung);<br />

<strong>der</strong>s.: Regierungs- und Verwaltungsreform <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen. E<strong>in</strong>e Zwischenbilanz<br />

und Bewertung von Regierungs- wie Oppositionsvorschlägen, Berl<strong>in</strong> 2003; <strong>der</strong>s.:<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Staatliche Repräsentanz <strong>in</strong> den Regionen. Funktion, Aufgaben und Organisation<br />

von »Regierungsbüros«. Gutachten im Auftrag des Gesprächskreises Weser-Ems, Berl<strong>in</strong>, 2004a;<br />

<strong>der</strong>s.: Überprüfung <strong>der</strong> kommunalen Verwaltungsstrukturen im Saarland, Berl<strong>in</strong>, 2004b; <strong>der</strong>s.:<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>in</strong>terkommunalen Zusammenarbeit <strong>in</strong> Nie<strong>der</strong>sachsen. Zwischenbericht, Berl<strong>in</strong>/Hannover,<br />

2005b; <strong>der</strong>s.: Reorganisation <strong>der</strong> Hauptstadtverwaltung, Funktional- und Verwaltungsstrukturreform<br />

<strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>, Berl<strong>in</strong>, 2005c; <strong>der</strong>s.: Modelle <strong>der</strong> Stadt-Umland-Organisation <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland. Vergleichsanalyse und Schlussfolgerungen für den Raum<br />

Saarbrücken, Berl<strong>in</strong>, 2005d; <strong>der</strong>s.: Raumordnung und Landesentwicklung. Reformoptionen für<br />

e<strong>in</strong> tradiertes Politikfeld, <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>, 2006a; <strong>der</strong>s.: Aufgabenkritik, Funktional- und Strukturreform<br />

<strong>in</strong> den Flächenlän<strong>der</strong>n. Das Beispiel Saarland, <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>, 2007; <strong>der</strong>s.: Kreisgröße und<br />

kommunales Ehrenamt. Untersuchung im Auftrag des Innenm<strong>in</strong>isteriums Mecklenburg-<br />

Vorpommern, Berl<strong>in</strong>, 2008a; <strong>der</strong>s.: Verwaltung erfolgreich mo<strong>der</strong>nisieren. Das Beispiel e<strong>in</strong>er<br />

Kreisgebietsreform, <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>, 2008b; Hesse, J.J./Götz, A.: Staatsreform <strong>in</strong> Deutschland –<br />

das Beispiel <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, <strong>in</strong>: ZSE 4/2003 (I), S. 579-612, und 1/2004 (<strong>II</strong>), S. 106-143; dies.: Systematische<br />

Aufgabenkritik <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung. Auswertung <strong>der</strong><br />

Aufgabenerhebung und Ansatzpunkte für die Neuordnung <strong>der</strong> Kompetenz- und Organisationsstrukturen,<br />

Berl<strong>in</strong>, 2004; dies.: Struktur- und Kommunalisierungsbenchmark. Systematischer<br />

Län<strong>der</strong>vergleich zur Aufbauorganisation und staatlich-kommunalen Zuständigkeitsverteilung,<br />

Berl<strong>in</strong>, 2005; dies.: Kooperation statt Fusion? Interkommunale Zusammenarbeit <strong>in</strong> den Flächenlän<strong>der</strong>n,<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>, 2006; dies.: Für e<strong>in</strong>e zukunfstfähige Arbeits- und Sozialverwaltung. <strong>Aufgabenträgerschaft</strong><br />

<strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> („Hartz IV“), <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>, 2007; dies.: Gesetz zur Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> Verwaltungsstrukturreform (VRWG) <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg. Gutachterliche<br />

Stellungnahme, Berl<strong>in</strong>, 2008a; dies.: F<strong>in</strong>anzieller Ertrag e<strong>in</strong>er Kreisgebietsreform. Methode und<br />

Beispiel <strong>der</strong> Berechnung von Fusionsrenditen, <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>, 2008b; dies.: <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> Arbeit<br />

und Wirkungsweise <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>sächsischen Regierungsvertretungen (2005-2008). Untersuchung<br />

im Auftrag des Nie<strong>der</strong>sächsischen M<strong>in</strong>isteriums für Inneres, Sport und Integration, Berl<strong>in</strong>,<br />

2008c.<br />

Beauftragung<br />

durch den Landkreistag<br />

<strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg<br />

XX<strong>II</strong>I


XXIV<br />

Glie<strong>der</strong>ung des<br />

Endberichts<br />

Materieller Teil<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> 4 , mit e<strong>in</strong>er geson<strong>der</strong>ten Untersuchung zu den adm<strong>in</strong>istrativen, organisatorischen<br />

und staats- wie kommunalpolitischen Auswirkungen <strong>der</strong> unterschiedlichen<br />

Trägermodelle, <strong>der</strong>en nun vorliegen<strong>der</strong> Endbericht die Ergebnisse <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong><br />

zusammenfasst. Sie deckt e<strong>in</strong>en längeren Zeitraum ab und bezieht ihre Ergebnisse<br />

aus e<strong>in</strong>er durchgehenden, <strong>in</strong>sgesamt dreie<strong>in</strong>halbjährigen Begleitung <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung.<br />

Neben <strong>der</strong> Auswertung zahlreicher Fallstudien im Land bildet<br />

dabei die ungewöhnlich detaillierte und schrittweise ausdifferenzierte flächendeckende<br />

Befragung aller Landkreise und Optionsstädte, die das ISE im Rahmen <strong>der</strong><br />

parallel vom Deutschen Landkreistag beauftragten <strong>Evaluation</strong> durchführte, e<strong>in</strong>en<br />

wesentlichen Schwerpunkt und e<strong>in</strong>e erweiterte Grundlage. Sie ermöglicht im Vergleich<br />

zu bundesweiten Ergebnissen die Identifikation baden-württembergischer<br />

Charakteristika. Dies erklärt den <strong>in</strong> Teil (B) dieser Untersuchung vorgelegten ungewöhnlich<br />

umfangreichen Datenbestand, <strong>der</strong> <strong>in</strong> bewährter Form die Situation des<br />

Leistungssystems dokumentieren und <strong>dem</strong> Auftraggeber zugleich als Basis für e<strong>in</strong>e<br />

themenbezogene Auswahl e<strong>in</strong>zelner Gesichtspunkte dienen soll.<br />

Der <strong>nach</strong>folgende Bericht glie<strong>der</strong>t sich <strong>dem</strong>entsprechend <strong>in</strong> drei Teile, wobei unter<br />

(A) die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst und unter (B) die benannten Datenanalysen<br />

vorgestellt werden. Es schließen sich <strong>in</strong> Teil (C) e<strong>in</strong>e Übersicht <strong>der</strong> im<br />

Zuge <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong> erstellten Untersuchungsberichte (C 1), e<strong>in</strong>e im Rahmen <strong>der</strong><br />

mündlichen Verhandlung vor <strong>dem</strong> Bundesverfassungsgericht vorgelegte Stellungnahme<br />

des Gutachters (C 2), <strong>der</strong> für die parallelen Fallstudien e<strong>in</strong>gesetzte Interviewleitfaden<br />

(C 3) sowie e<strong>in</strong> Verzeichnis ausgewählter Materialen und Literaturh<strong>in</strong>weise<br />

(C 4) an.<br />

Die beiden materiellen Teile des Untersuchungsberichts (Abschnitte A bzw. B)<br />

wurden identisch strukturiert, um e<strong>in</strong>e Zuordnung <strong>der</strong> empirischen Erkenntnisse zu<br />

erleichtern. Hierbei geht <strong>der</strong> Gutachter jeweils <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ersten Kapitel (A 2 bzw. B<br />

4 Im Auftrag des Bundes waren <strong>in</strong> den vergangenen Jahren diverse, vorwiegend arbeitsmarktpolitisch<br />

und -ökonomisch ausgerichtete Forschungse<strong>in</strong>richtungen tätig; vgl. hierzu Kaltenborn,<br />

B./Knerr, P./Reissert, B.: Konzeption e<strong>in</strong>er Evaluierung von Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften und Optionskommunen<br />

<strong>nach</strong> § 6c <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Beiträge zur Wirtschaftsforschung und Politikberatung, Nr. 28,<br />

Berl<strong>in</strong>, 2005; IAW/ZEW: <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> Experimentierklausel <strong>nach</strong> § 6c <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> – Untersuchungsfeld<br />

1: Deskriptive Analyse und Match<strong>in</strong>g. Abschlussbericht 2008, Tüb<strong>in</strong>gen/Mannheim,<br />

2008; ISR/IAJ/<strong>in</strong>fas/Simma & Partner/WZB: <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> Experimentierklausel <strong>nach</strong> § 6c <strong>SGB</strong><br />

<strong>II</strong> – Untersuchungsfeld 2: Implementations- und Governanceanalyse. Abschlussbericht 2008,<br />

Frankfurt/Bonn/Berl<strong>in</strong> u. a., 2008; ZEW/IAQ/TNS Emnid: <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> Experimentierklausel<br />

<strong>nach</strong> § 6c <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> – Untersuchungsfeld 3: Wirkungs- und Effizienzanalyse. Abschlussbericht<br />

2008, Mannhe<strong>in</strong>/Duisburg/Bielefeld, 2008; ifo/IAW: <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> Experimentierklausel <strong>nach</strong> §<br />

6c <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> – Untersuchungsfeld 4: Makroanalyse und regionale Vergleiche. Abschlussbericht<br />

2008, München/Tüb<strong>in</strong>gen, 2008; ISG: <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> Experimentierklausel <strong>nach</strong> § 6c <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> –<br />

Adm<strong>in</strong>istrative Unterstützung und wissenschaftliche Beratung. Jahresbericht 2007, Köln, 2007;<br />

als zusammenfassen<strong>der</strong> Bericht ferner: Bundesm<strong>in</strong>isterium für Arbeit und Soziales: Endbericht<br />

zur <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> Experimentierklausel <strong>nach</strong> § 6c <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Vergleichende <strong>Evaluation</strong> des arbeitsmarktpolitischen<br />

Erfolgs <strong>der</strong> Modelle <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung „zugelassener kommunaler<br />

Träger“ und „Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft“, Berl<strong>in</strong>, 2009.


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

2) auf die Trägerentscheidung und das Trägerverhältnis als gleichsam zusammenfassende<br />

Indikatoren für die Funktionalität des neuen Leistungssystems e<strong>in</strong> – unter<br />

beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung <strong>der</strong> Ausgangssituation und <strong>der</strong> bisherigen Entwicklung<br />

<strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg. Es folgen Betrachtungen zur Handlungssituation <strong>in</strong><br />

Anbetracht <strong>in</strong> diesem Bundesland traditionell steuerungsstarken Kreisebene (A 3<br />

bzw. B 3), zur äußeren Struktur, zur B<strong>in</strong>nen- und Prozessorganisation (A 4 bzw. B<br />

4) sowie zu den Schnittstellen mit kommunalen und Agenturaufgaben (A 5 bzw. B<br />

5). Der Personal- und Ressourcene<strong>in</strong>satz im Rahmen <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />

steht <strong>in</strong> den Kap. A 6 bzw. B 6 im Mittelpunkt, bevor sich die beiden<br />

folgenden Kapitel <strong>der</strong> Klientel- und Leistungsstruktur (A 7 bzw. B 7) sowie den<br />

sozial<strong>in</strong>tegrativen Maßnahmen <strong>nach</strong> § 16a <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (neu – A 8 bzw. B 8) zuwenden<br />

– beides unter Beachtung <strong>der</strong> erwartungsgemäß beson<strong>der</strong>en Klientelanfor<strong>der</strong>ungen,<br />

die sich aus <strong>der</strong> guten Arbeitsmarktlage <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg ergeben. Die aus<br />

Sicht <strong>der</strong> beteiligten Träger – Bund und Kommunen – wichtigen Gesichtspunkte<br />

<strong>der</strong> Aufsicht und Steuerungsfähigkeit schließen dann die empirische Bestandsaufnahme<br />

ab (A 9 bzw. B 9). Auf dieser Grundlage legt <strong>der</strong> Gutachter schließlich e<strong>in</strong>en<br />

Modellvergleich im Rahmen des gesetzlich verfügten Systemwettbewerbs vor<br />

(A 10 bzw. B 10). Dessen Bilanzierung (bundesweit sowie erneut für <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg) und die Bewertung von künftigen Trägervarianten durch die befragten<br />

Kommunen (A 11 bzw. B 11) führen ihn zu e<strong>in</strong>er Reihe von Empfehlungen, die<br />

pragmatische Lösungen für e<strong>in</strong> (weiterh<strong>in</strong>) konkurrenzfähiges und wettbewerbsbasiertes<br />

System vorsehen und ebenso Ausführungen zur baden-württembergischen<br />

Situation im Landesmaßstab enthalten (A 12 bzw. B 12).<br />

XXV


XXVI<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Teil A<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg für die Jahre 2005-2008<br />

A-1


A-2<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(1) Ansatz: Fragestellung und Methodik, Empirie und<br />

Untersuchungsablauf<br />

Die Fragestellung <strong>der</strong> hiermit für die spezifische Situation <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

vorgelegten Untersuchung zur <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> richtet sich<br />

auf den organisatorischen und leistungsbezogenen Vergleich zwischen den seit<br />

2005 praktizierten Trägerformen (ARGE, Option und getrennte Aufgabenwahrnehmung).<br />

Dabei handelt es sich um e<strong>in</strong>e über Fallstudien erstellte eigenständige<br />

<strong>Evaluation</strong> für dieses Bundesland, <strong>in</strong> Ergänzung jener breiteren Untersuchung, die<br />

<strong>der</strong> Gutachter im Auftrag des Deutschen Landkreistages bundesweit erstellte und<br />

<strong>der</strong>en Ergebnisse parallel vorgelegt werden. Die nun für beide Projekte vorliegenden<br />

Abschlussberichte weisen zur besseren Vergleichbarkeit identische Glie<strong>der</strong>ungen<br />

auf, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen wenigen Teilen auch analoge Ausführungen, soweit diese die<br />

Gegebenheiten bei<strong>der</strong> Grundgesamtheiten zutreffend charakterisieren. Zugleich<br />

wird jeweils kenntlich gemacht, wo Unterschiede zwischen den bundesweiten und<br />

den baden-württembergischen Gegebenheiten bestehen. Dies ermöglicht es, die<br />

Landesspezifika – etwa im H<strong>in</strong>blick auf beson<strong>der</strong>e Klientelbedarfe – e<strong>in</strong>zuordnen<br />

und gegen allgeme<strong>in</strong>e Trends abzugrenzen.<br />

Im Gegensatz zur offiziellen Wirkungsforschung <strong>nach</strong> § 6c <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> geht es <strong>der</strong><br />

<strong>Evaluation</strong> des ISE allem darum, die komparative Analyse um grundsätzliche Fragestellungen<br />

zu erweitern, die sich den aufgabenbezogenen, <strong>in</strong>stitutionellen und<br />

funktionalen Konsequenzen <strong>der</strong> Hartz IV-Reform zuwenden. Ziel ist e<strong>in</strong>e umfassende<br />

Bestandsaufnahme <strong>der</strong> bereits heute erkennbaren und künftig möglichen<br />

Konsequenzen für die Stellung <strong>der</strong> Kreise im Staatsaufbau und für die Funktionsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> kommunalen Selbstverwaltung <strong>in</strong>sgesamt (auf <strong>der</strong> Kreisstufe und im<br />

kreisangehörigen Raum). Gefragt wird <strong>nach</strong> <strong>der</strong> Effektivität und Effizienz <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung<br />

<strong>in</strong> ihrem jeweiligen Vollzugskontext. Dabei s<strong>in</strong>d bei dieser<br />

Bilanzierung von Aufwand und Ertrag <strong>der</strong> Hartz-Reformen weiter gefasste verwaltungspolitische<br />

Fragen <strong>in</strong> Rechnung zu stellen. E<strong>in</strong>e bei isolierter Betrachtung<br />

wirkungsvolle Maßnahme o<strong>der</strong> organisatorische Lösung wird so nur dann als <strong>nach</strong>haltig<br />

e<strong>in</strong>gestuft, wenn sie sich <strong>in</strong> ihren <strong>in</strong>stitutionellen Gesamtzusammenhang<br />

e<strong>in</strong>passt und nicht zu an<strong>der</strong>weitigen Verwerfungen führt. Im Fall <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

tritt das Interesse an möglichen Wechselwirkungen mit <strong>der</strong> zur <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-E<strong>in</strong>führung<br />

zeitgleich vollzogenen (großen) Verwaltungsreform h<strong>in</strong>zu, die den Aufgabenbestand<br />

<strong>der</strong> Kreisstufe <strong>in</strong> beträchtlichem Umfang erweiterte.<br />

Neben <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Arbeitsweise <strong>der</strong> unterschiedlichen Trägermodelle i. e.<br />

S. (und ihrer organisatorischen Klassifizierung) s<strong>in</strong>d daher weitere Variablen <strong>der</strong><br />

politisch-adm<strong>in</strong>istrativen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>zubeziehen. Hierbei stehen nicht<br />

nur konkurrierende Interpretationen <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit von Optionskommunen<br />

und ARGEn im Vor<strong>der</strong>grund, son<strong>der</strong>n auch praktische Empfehlungen zur Optimie-<br />

Auswirkungen<br />

auf die kommunale<br />

Selbstverwaltung<br />

Abhängigkeit <strong>der</strong><br />

Aufgabenerledigung<br />

von den adm<strong>in</strong>istrativen<br />

Kapazitäten –<br />

<strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

auch im H<strong>in</strong>blick<br />

auf die Verwaltungsreform<br />

zum<br />

01.01.2005<br />

E<strong>in</strong>bezug weiterer<br />

Variablen<br />

A-3


Wirkungs-<br />

orientierte Analyse<br />

<strong>der</strong> organisatorischen<br />

und <strong>in</strong>stitutionellen<br />

Kontexte<br />

A-4<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

rung <strong>der</strong> gewählten Arbeitsformen auf verwaltungswissenschaftlicher Grundlage.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d die angesprochenen Folgen für die Kapazitäten und das künftige<br />

Funktionsprofil <strong>der</strong> kommunalen Kreisstufe aufzuzeigen und erfor<strong>der</strong>lichenfalls<br />

Vorschläge für e<strong>in</strong>e sachgerechte Weiterentwicklung <strong>der</strong> f<strong>in</strong>anziellen, <strong>in</strong>stitutionellen<br />

und regulativen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung <strong>nach</strong><br />

<strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zu formulieren. Dabei wird konsequent zwischen Empfehlungen unterschieden,<br />

die bundesweite Geltung besitzen, und solchen, die für die badenwürttembergische<br />

Situation i. e. S. bedeutsam s<strong>in</strong>d.<br />

Die wirkungsorientierte Analyse <strong>der</strong> organisatorischen Lösungen und <strong>in</strong>stitutionellen<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> erfor<strong>der</strong>t e<strong>in</strong>e<br />

umfassende empirische Grundlage, die Aussagen zu effektivitäts- wie effizienzbezogenen<br />

Mechanismen zulässt. Erklärende Größen s<strong>in</strong>d hierbei neben den gesetzlichen<br />

Vorgaben die Zahl <strong>der</strong> beteiligten Akteure und E<strong>in</strong>richtungen, ihre formellen<br />

und <strong>in</strong>formellen Beziehungen, die gegebenen Aufgaben und Zuständigkeiten, die<br />

daraus und aus ihrer Position im Staatsaufbau ableitbaren Interessen und Handlungsorientierungen<br />

sowie die <strong>in</strong>nere Ausgestaltung <strong>der</strong> durchführenden E<strong>in</strong>richtungen<br />

vor Ort. Sie werden auf erkennbare Unterschiede <strong>in</strong> <strong>der</strong> Arbeitsweise, Differenzen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit und Konsequenzen für die Handlungsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> kommunalen Gebietskörperschaften bezogen, um im Ergebnis zu <strong>in</strong>stitutionell<br />

wie funktional ausgerichteten E<strong>in</strong>schätzungen und Empfehlungen zu gelangen.<br />

Untersuchungsfeld<br />

BA8 (übergeordnet)<br />

Be<strong>nach</strong>barte<br />

Aufgabenträger9 Lokale BA6/7<br />

Aufsichtsbehörden 10<br />

Freie Träger<br />

Private<br />

Dienstleist.<br />

Landesbehörden<br />

Externe<br />

Dritte 11<br />

Versich.träger<br />

Wirtschaft/<br />

Arbeitgebern 12<br />

An<strong>der</strong>e<br />

Aufgaben 3<br />

Kommunal-<br />

Politik 4<br />

Kommune<br />

Vollzugsorganisation<br />

(ARGE / Option)<br />

Aufbau 1 / Abläufe 2<br />

Leistungsberechtigte<br />

13<br />

Kreisang.<br />

Geme<strong>in</strong>d. 5<br />

Interessengruppen<br />

14<br />

(1) Rechtsform, Interne Aufbauorganisation<br />

und Organe<br />

(2) Interne Prozesse, Arbeitsabläufe<br />

und Effizienz (adm<strong>in</strong>istrativ und<br />

leistungsbezogen)<br />

(3) Funktionale Bezüge zu an<strong>der</strong>en<br />

kommunalen Aufgaben<br />

(4) Verhältnis zu und Beteiligung <strong>der</strong><br />

politischen Organe<br />

(5) Verhältnis zu und Position <strong>der</strong><br />

kreisangehörigen Geme<strong>in</strong>den<br />

(6) Verhältnis <strong>der</strong> ARGE zur BA (lokal<br />

und übergeordnet)<br />

(7) Verhältnis <strong>der</strong> Optionskommune<br />

zur BA (lokal und übergeordnet)<br />

(8) Interne Strukturen und<br />

Funktionsmuster <strong>der</strong> BA<br />

(9) Verhältnis zu und Kooperation mit<br />

be<strong>nach</strong>barten Aufgabenträgern<br />

(10) Verhältnis zu Aufsichtsbehörden<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und des Bundes<br />

(11) Verhältnis zu externen Dritten<br />

(freie Träger, Dienstleister,<br />

Landesbeh., Versicherungsträger)<br />

(12) Verhältnis zur Wirtschaft und<br />

zu Arbeitgebern<br />

(13) Verhältnis und Leistungsqualität<br />

gegenüber den Leistungsberechtigten<br />

(Effektivität)<br />

(14) Verhältnis zu sonstigen Interessengruppen<br />

und Akteuren


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Die komplementären Untersuchungen im Auftrag des baden-württembergischen<br />

und des Deutschen Landkreistages waren zunächst auf die Jahre 2005 und 2006<br />

angelegt, wurden aber mit Blick auf aktuelle Ereignisse (u. a. aufgrund des vor <strong>dem</strong><br />

Bundesverfassungsgericht anhängigen Beschwerdeverfahrens und die parallel laufende<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>nach</strong> § 6c <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>) verlängert. Die im Rahmen <strong>der</strong> letzten vier<br />

Jahre veröffentlichten Untersuchungsberichte und Präsentationen f<strong>in</strong>den sich im<br />

Anhang dokumentiert (C 1).<br />

Methodisch wählte <strong>der</strong> Gutachter e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>duktiven und <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en wesentlichen Untersuchungsteilen<br />

deskriptiven Ansatz. Dies entsprach <strong>dem</strong> Anliegen des Auftraggebers,<br />

nicht von vornhere<strong>in</strong> mit fixierten Annahmen und Kriterien zu arbeiten,<br />

son<strong>der</strong>n zunächst funktionale wie materielle Aspekte <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung<br />

im Prozess zu erfassen und wirkungsorientiert zu analysieren. Hierbei stützte sich<br />

das ISE auf qualitative wie quantitative Verfahren. Sie bezogen sich auf die Auswertung<br />

aller verfügbaren themenspezifischen Unterlagen und Dokumente sowie<br />

auf die mehrfache Durchführung von halbstandardisierten vor Ort-Interviews <strong>in</strong><br />

acht baden-württembergischen Kommunen und Grundsicherungsstellen; partiell<br />

traten Gespräche <strong>in</strong> den örtlichen Agenturen für Arbeit h<strong>in</strong>zu. Die fakultativ vorgesehenen<br />

Datenabgleiche mit Erhebungen im Rahmen <strong>der</strong> regulären Arbeitsmarktstatistik<br />

mussten dagegen <strong>in</strong> den ersten Jahren <strong>der</strong> Beobachtung aufgrund vielfältiger<br />

Unschärfen und Unsicherheiten zurückgestellt werden. Auch erschien es zuletzt<br />

zweifelhaft, ob sich e<strong>in</strong>e empirische Grundlage, <strong>der</strong> allenfalls konsolidierte Daten<br />

für e<strong>in</strong> Jahr zugrunde lagen, als ausreichend erweisen würde.<br />

Im Mittelpunkt <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong> standen deshalb bis auf Weiteres <strong>in</strong>put-bezogene<br />

Analysen, soweit dies die e<strong>in</strong>gesetzten Organisationsstrukturen, Verfahren und<br />

Ressourcen betraf. Hierfür konnten über die Fallstudien und parallele Landesauswertungen<br />

<strong>der</strong> bundesweit durchgeführten flächendeckenden Befragungen Erkenntnisse<br />

generiert werden, die sich (für <strong>Baden</strong>-Württemberg) <strong>in</strong> den <strong>in</strong> Teil (B)<br />

dieses Berichts dokumentierten Daten f<strong>in</strong>den. Auf <strong>der</strong> Wirkungsseite und mit<br />

Blick auf jene Konsequenzen, die die kommunale Beteiligung für das neue Leistungssystem<br />

<strong>nach</strong> sich zog, musste <strong>der</strong> Gutachter aus den oben benannten Gründen<br />

auf Aggregatdaten und gelegentlich auch plausibilitätsgestützte Ableitungen zurückgreifen.<br />

Wie die bislang vorliegenden Ergebnisse <strong>der</strong> § 6c-<strong>Evaluation</strong> nahe<br />

legen, bestehen hier ke<strong>in</strong>e grundlegenden Unterschiede zu den Erkenntnissen an<strong>der</strong>er<br />

relevanter Forschungse<strong>in</strong>richtungen. Wie allerd<strong>in</strong>gs im Verlauf und vor allem<br />

am Ende des Berichts deutlich werden wird, bestehen erhebliche Differenzen <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Interpretation <strong>der</strong> Vollzugspraxis und <strong>der</strong> Klientelschwerpunkte <strong>der</strong> Grundsicherung<br />

sowie mit Blick auf die daraus abzuleitenden Konsequenzen.<br />

Als empirische Basis griff <strong>der</strong> Gutachter zum e<strong>in</strong>en die benannten Fallstudien zurück,<br />

zum an<strong>der</strong>en kam es zu e<strong>in</strong>er dreimaligen flächendeckenden Befragung aller<br />

Verlängerung <strong>der</strong><br />

Untersuchung bis<br />

Ende 2008<br />

Induktiver Ansatz<br />

Zunächst <strong>in</strong>putbezogene<br />

Analysen,<br />

darauf aufbauend<br />

plausibilitätsgestützteWirkungsaussagen<br />

A-5


Empirie: Acht<br />

Fallstudien und<br />

flächendeckende<br />

Befragungen<br />

Detaillierte<br />

Fallstudien als<br />

Basis für flächen-<br />

deckende<br />

Erhebungen<br />

A-6<br />

Gesamthafte<br />

Befragungen <strong>in</strong><br />

drei Wellen<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Landkreise und Optionsstädte sowie <strong>der</strong> damit betroffenen operativen E<strong>in</strong>richtungen<br />

(ohne die Jobcenter <strong>der</strong> Agenturen <strong>in</strong> Fällen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung);<br />

sie wurden für die Situation <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg noch e<strong>in</strong>mal geson<strong>der</strong>t<br />

ausgewertet.<br />

Von zentraler Bedeutung für die fortlaufende Erfassung <strong>der</strong> organisatorischen und<br />

<strong>in</strong>stitutionellen Realität waren im Untersuchungsablauf zunächst die benannten<br />

Fallstudien (vgl. dazu das unten stehende Schaubild). Sie be<strong>in</strong>halteten im Rahmen<br />

e<strong>in</strong>er Totalerhebung alle fünf baden-württembergischen Optionskommunen, erhoben<br />

<strong>in</strong> ihrer Gesamtheit jedoch ke<strong>in</strong>en Anspruch auf umfassende Repräsentativität,<br />

da als Kontrollfälle lediglich zwei ARGEn und e<strong>in</strong>e Konstellation mit getrennter<br />

Aufgabenwahrnehmung h<strong>in</strong>zugezogen wurden. Diese Vorgehensweise erlaubte<br />

zwar ke<strong>in</strong>e direkte Vergleichbarkeit <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Gruppe, aber doch die Ableitung<br />

von Fragestellungen und Hypothesen auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> hierzu erstellten und im<br />

<strong>Evaluation</strong>sprozess fortgeschriebenen Fallstudien, die anhand <strong>der</strong> Ergebnisse aus<br />

den flächendeckenden Befragungen substantiiert wurden.<br />

Acht Fallstudien für die Untersuchung im Auftrag des baden-württembergischen<br />

Landkreistages<br />

Optionskommunen Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften Getrennter Vollzug<br />

– Landkreis Biberach<br />

(BC)<br />

– Bodenseekreis (FN)<br />

– Ortenaukreis (OG)<br />

– Landkreis Tuttl<strong>in</strong>gen<br />

(TUT)<br />

– Landkreis Waldshut<br />

(WT)<br />

– Landkreis Schwäbisch<br />

Hall (SHA)<br />

– Landkreis Breisgau-<br />

Hochschwarzwald<br />

(FR)<br />

– Rhe<strong>in</strong>-Neckar-Kreis<br />

(HD)<br />

Aufbauend auf den benannten Fallstudien (bundesweit kamen 12 weitere Kreise<br />

und Städte h<strong>in</strong>zu1 ) erfolgten jeweils im Frühsommer 2006, 2007 und 2008 (Welle 1<br />

bis 3) flächendeckende Befragungen aller Landkreise und Optionsstädte sowie<br />

darüber h<strong>in</strong>aus auch <strong>der</strong> örtlichen Grundsicherungsstellen. Hieraus ergab sich e<strong>in</strong>e<br />

Grundgesamtheit von 330 E<strong>in</strong>heiten (323 Kreise, sechs Optionsstädte sowie Stadt<br />

und ARGE Ingolstadt). Die Befragungen erstreckten sich auf jeweils ca. drei<br />

1 Landkreise Bad Doberan (ARGE), Dithmarschen (ARGE), Gütersloh (ARGE), Leer (Option),<br />

Ma<strong>in</strong>-K<strong>in</strong>zig (Option), Mayen-Koblenz (ARGE), Oberhavel (Option), Ste<strong>in</strong>burg (Option), Vechta<br />

(ARGE), Tuttl<strong>in</strong>gen (Option – Teilnahme <strong>in</strong> beiden Untersuchungen) sowie die Städte Ingolstadt<br />

(ARGE) und Erlangen (Option).


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Monate: März bis Juni 2006 (Welle 1), April bis Juli 2007 (Welle 2) und April bis<br />

Juli 2008 (Welle 3); die <strong>dem</strong> zugrunde liegenden Fragebögen f<strong>in</strong>den sich im Untersuchungsbericht<br />

<strong>der</strong> bundesweiten <strong>Evaluation</strong> für den DLT dokumentiert. Als<br />

Bezugszeitraum wurde, neben aktuellen Situationsbeschreibungen und E<strong>in</strong>schätzungen,<br />

das jeweilige Vorjahr gewählt (Welle 1: 2005; Welle 2: 2006; Welle 3: 2007).<br />

Rücklauf <strong>der</strong> drei flächendeckenden Befragungen aller Landkreise und Optionsstädte<br />

als Anteil an <strong>der</strong> Grundgesamtheit<br />

Insgesamt<br />

ARGE<br />

Option (zkT)<br />

Getrennte<br />

Aufgabenwahrn.<br />

Welle 1<br />

(März bis Juni 2006)<br />

71%<br />

(235 Fälle)<br />

66%<br />

(160 Fälle)<br />

88%<br />

(59 Fälle)<br />

84%<br />

(16 Fälle)<br />

Welle 2<br />

(April bis Juli 2007)<br />

82%<br />

(271 Fälle)<br />

78%<br />

(191 Fälle)<br />

94%<br />

(65 Fälle)<br />

79%<br />

(15 Fälle)<br />

Welle 3*<br />

(April bis Juli 2008)<br />

82%<br />

(271 Fälle)<br />

78%<br />

(191 Fälle)<br />

93%<br />

(64 Fälle)<br />

74%<br />

(14 Fälle)<br />

* Zwecks Vergleichbarkeit zur vorangegangenen Welle e<strong>in</strong>heitliche Bezugnahme auf die Angaben <strong>der</strong> Bundesagentur<br />

für Arbeit zur geographischen Zuordnung <strong>der</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Träger (Stand 19.06.2007).<br />

Der Rücklauf <strong>der</strong> Erhebungen lag mith<strong>in</strong> zwischen 71 und 82% (vgl. dazu das<br />

voranstehende Schaubild) und umfasste bis zu 271 Kommunen mit ihren operativen<br />

E<strong>in</strong>richtungen. Die Beantwortung <strong>der</strong> versandten Fragebögen schloss <strong>in</strong> den allermeisten<br />

Fällen Vertreter <strong>der</strong> operativen E<strong>in</strong>heiten (ARGEn, beson<strong>der</strong>e E<strong>in</strong>richtungen<br />

und Sozialämter) e<strong>in</strong>. Lediglich <strong>in</strong> 29 bzw. 15% <strong>der</strong> antwortenden ARGE-<br />

Kreise wurden ke<strong>in</strong>e Mitarbeiter <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen E<strong>in</strong>richtungen unmittelbar beteiligt,<br />

doch versicherten auch <strong>in</strong> diesen Fällen die betreffenden Kommunen, dass<br />

e<strong>in</strong>e entsprechende Abstimmung zuvor stattgefunden habe.<br />

In <strong>Baden</strong>-Württemberg betrug <strong>der</strong> Rücklauf unter den befragten Kreisen (und ihren<br />

Grundsicherungsstellen – ohne Agenturen bei getrennter Aufgabenwahrnehmung)<br />

im Jahr 2006 69% und stieg 2007 und 2008 auf jeweils 97% an, d. h. 34 <strong>der</strong> 35<br />

Landkreise beteiligten sich an <strong>der</strong> ISE-Erhebung. Beantwortet wurden die<br />

e<strong>in</strong>gesetzten Fragebögen <strong>in</strong> allen Fällen von Geschäftsführern und/o<strong>der</strong> Amtsleitern.<br />

Die <strong>Evaluation</strong> begann mit e<strong>in</strong>er umfassenden Bestandsaufnahme, erhob fortlaufend<br />

eigene empirische Grundlagen (über Fallstudien und flächendeckende Befra-<br />

Rücklauf und<br />

Beantwortung <strong>der</strong><br />

Fragebögen<br />

Teilnahme und<br />

Antwortverhalten <strong>in</strong><br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Untersuchungsablauf<br />

A-7


A-8<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

gungen <strong>der</strong> Aufgabenträger), leitete daraus funktional ausgerichtete Analysekategorien<br />

ab und „erhärtete“ diese Erkenntnisse auf <strong>der</strong> Ergebnisseite durch quantitative<br />

Daten, die im Wesentlichen durch die eigenen Erhebungen gewonnen wurden.<br />

Die Abfolge <strong>der</strong> Untersuchungsschritte gestaltete sich wie folgt:<br />

• Bestandsaufnahme, Fall- und Indikatorenauswahl, Operationalisierung,<br />

Monitor<strong>in</strong>g (01 bis 06/2005; da<strong>nach</strong> fortlaufend im H<strong>in</strong>blick auf methodische<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und <strong>in</strong> Reaktion auf aktuelle Entwicklungen)<br />

Auswertung arbeitsmarkt- und sozialpolitischer <strong>Evaluation</strong>sbemühungen; Identifikation<br />

<strong>der</strong> relevanten Variablen und Operationalisierung geeigneter Indikatoren<br />

für die qualitativen und quantitativen Untersuchungsteile; Entwicklung<br />

von Hypothesen sowie e<strong>in</strong>es Fragen- und Analyserasters für die Feldphasen I-<br />

IV (halbstandardisierte Intensiv<strong>in</strong>terviews als E<strong>in</strong>zel- und Gruppengespräche)<br />

und die flächendeckenden Erhebungen (Wellen I-<strong>II</strong>I; gleichfalls unter E<strong>in</strong>satz<br />

halbstandardisierter Fragebögen); <strong>in</strong> Abstimmung mit <strong>dem</strong> Auftraggeber Auswahl<br />

<strong>der</strong> <strong>in</strong>tensiver zu untersuchenden Optionskommunen, ARGEn und Fälle<br />

mit getrennter Aufgabenwahrnehmung); kont<strong>in</strong>uierliche Begleitung <strong>der</strong> jeweiligen<br />

politisch-adm<strong>in</strong>istrativen, ökonomischen und sozialen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen;<br />

fortlaufende Anpassung des Interview- und Befragungsansatzes.<br />

• Intensivbefragung von fünf Optionskommunen, zwei ARGEn und e<strong>in</strong>em<br />

Fall mit getrennter Aufgabenwahrnehmung<br />

(Feldphasen I-IV: 07-10/2005, 4-7/2006, 7-10/2007, 4-8/2008) 2<br />

Bereisung und viermalige Befragung <strong>der</strong> acht ausgewählten Aufgabenträger;<br />

Durchführung von strukturierten und halbstandardisierten Intensiv<strong>in</strong>terviews<br />

mit <strong>der</strong> Verwaltungsspitze wie <strong>der</strong> operativen Ebene <strong>der</strong> Aufgabenträger.<br />

• Flächendeckende Befragung aller Landkreise<br />

(Wellen I-<strong>II</strong>I: 3-6/2006, 4-7/2007, 4-7/2008)<br />

Vollständige Befragung aller Landkreise und kreisfreien Städte zu ihren je spezifischen<br />

Erfahrungen mit <strong>der</strong> Aufgaben- und Leistungsträgerschaft sowie zu<br />

den Konsequenzen für den eigenen und den übertragenen Wirkungskreis (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

im H<strong>in</strong>blick auf die effektive Wahrnehmung <strong>der</strong> kreislichen Ausgleichs-<br />

und Ergänzungsfunktion); hierzu E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>es halbstandardisierten<br />

Fragebogens (wie<strong>der</strong>kehrende Fragenblöcke zur Generierung e<strong>in</strong>er Zeitreihe,<br />

daneben aktuelle und erfahrungsbezogene Fragen im Zeitablauf).<br />

• Vier Berichte (12/2005, 12/2006, 12/2007, 01/2009)<br />

Zusammenfassung des bis zu <strong>dem</strong> jeweiligen Term<strong>in</strong> gegebenen Kenntnisstandes;<br />

Ausweis von ggf. darüber h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong>zubeziehenden Untersuchungsgegenständen<br />

(unter E<strong>in</strong>schluss methodischer Weiterungen); zum Dezember 2007<br />

Vorlage e<strong>in</strong>es gesamthaften Abschlussberichtes unter E<strong>in</strong>schluss <strong>der</strong> strukturierten<br />

Untersuchungsergebnisse und handlungsorientierter Empfehlungen.<br />

2 Die benannten Feldphasen waren zu Beg<strong>in</strong>n <strong>in</strong> engeren Abständen vorgesehen, wurden aber <strong>in</strong><br />

Absprache mit <strong>dem</strong> DLT und <strong>in</strong> Reaktion auf aktuelle Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zeitlich entzerrt.<br />

Außer<strong>dem</strong> kam es Ende 2008 noch e<strong>in</strong>mal zu e<strong>in</strong>er abschließenden Befragung e<strong>in</strong>zelner Träger,<br />

um nicht zuletzt unter <strong>dem</strong> E<strong>in</strong>druck <strong>der</strong> noch ausstehenden E<strong>in</strong>igung zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n<br />

(zur künftigen Vollzugsorganisation) neuere Erkenntnisse e<strong>in</strong>beziehen zu können; <strong>in</strong> diesem<br />

Zusammenhang wurden mit den Grundsicherungsstellen auch Konsequenzen <strong>der</strong> sich seit Ende<br />

2008 absehbar verschlechternden Wirtschaftslage angesprochen.


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(2) Trägerentscheidung und Trägerverhältnis: Beurteilung<br />

angesichts <strong>der</strong> Ausgangslage und bisherigen Entwicklung <strong>in</strong><br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Die Ausführungen zur Trägerentscheidung und zum Trägerverhältnis summieren<br />

die Erfahrungen <strong>der</strong> Kommunen und örtlichen E<strong>in</strong>richtungen mit <strong>der</strong> Organisation<br />

<strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg (hier wie im<br />

Folgenden im jeweils direkten Vergleich zu den Erkenntnissen <strong>der</strong> bundesweiten<br />

<strong>Evaluation</strong> des ISE im Auftrage des Deutschen Landkreistages). Dabei bildet die<br />

Frage <strong>nach</strong> <strong>der</strong> hypothetischen Wie<strong>der</strong>holung <strong>der</strong> im Jahr 2004 getroffenen Modellwahl<br />

e<strong>in</strong>en zentralen Indikator, mit <strong>dem</strong> sich die gegebene Vollzugssituation<br />

gesamthaft bewerten lässt (2.1). Dies schließt die jeweiligen Entscheidungsgründe<br />

vor vier Jahren und die Motivation für e<strong>in</strong>e heute möglicherweise davon abweichende<br />

Präferenz e<strong>in</strong> (2.2). Insbeson<strong>der</strong>e für die ARGEn und die dar<strong>in</strong> engagierten<br />

Kreise s<strong>in</strong>d zu<strong>dem</strong> die Kooperationspraxis <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />

zur Unzulässigkeit <strong>der</strong> Mischverwaltung (2.3) und die künftigen<br />

Optionen <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung von Belang (2.4). E<strong>in</strong>e zusammenfassende<br />

Beschreibung <strong>der</strong> Situation <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg beschließt das Kapitel (2.5).<br />

(2.1) Trägerentscheidung. Befragt da<strong>nach</strong>, ob die Verantwortungs- und Entscheidungsträger<br />

<strong>in</strong> den Kreisen und Optionsstädten aufgrund ihrer vierjährigen<br />

Erfahrung erneut die gleiche o<strong>der</strong> aber e<strong>in</strong>e abweichende Trägerformwahl<br />

treffen würden, bestätigt e<strong>in</strong>e Mehrheit <strong>der</strong> Befragten ihre damalige<br />

Präferenz (Quelle: ISE-Erhebung 2008). Getragen wird dieses positive Votum<br />

auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg durch die zugelassenen kommunalen Träger,<br />

die sich zu 100% mit <strong>dem</strong> Status quo zufrieden zeigen. Dies gilt auch für<br />

die im Land überdurchschnittlich hohe Zahl von Fällen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung;<br />

hier geben immerh<strong>in</strong> 56% <strong>der</strong> betroffenen Kreise an,<br />

mit <strong>der</strong> getroffenen Wahl <strong>nach</strong> wie vor zufrieden zu se<strong>in</strong>. Demgegenüber geben<br />

<strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg wie im Bundesdurchschnitt 56% <strong>der</strong> ARGE-<br />

Kreise an, dass sie bei e<strong>in</strong>er Wie<strong>der</strong>holung heute an<strong>der</strong>s entscheiden würden –<br />

und zwar zu 100% zugunsten <strong>der</strong> Option. Bemerkenswert ist zu<strong>dem</strong>, dass<br />

sich <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg (deutlicher als <strong>in</strong> den Vorjahren) die Quote unzufriedener<br />

Kommunen <strong>in</strong> den vergangenen beiden Jahren erhöht hat, was im<br />

Übrigen sowohl für die ARGE-Kreise (2007: 50%; 2008: 56%; Quelle: ISE<br />

Erhebung 2007 und 2008) als auch für die Konstellationen mit getrenntem<br />

Vollzug gilt (2007: 33%; 2008: 44%; Quelle: ebd.). Im direkten Vergleich<br />

betrug die anhand dieser Frage gemessene Zustimmung zur geme<strong>in</strong>samen<br />

Aufgabenwahrnehmung bundesweit nur 38%, <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg aber<br />

immerh<strong>in</strong> noch 45%; heute hat sich dieses Verhältnis mit 44% : 38%<br />

Summierung <strong>der</strong><br />

Erfahrungen mit<br />

<strong>der</strong> Organisation<br />

des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg<br />

zunehmende<br />

Ablehnung <strong>der</strong><br />

ARGE und e<strong>in</strong>es<br />

getrennten<br />

Vollzugs<br />

A-9


A-10<br />

Gründe für e<strong>in</strong><br />

Festhalten an<br />

ARGEn und<br />

getrenntem<br />

Vollzug<br />

Offenbar deutlich<br />

verän<strong>der</strong>te Sichtweisen<br />

<strong>der</strong> badenwürttembergischen<br />

Kommunen<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

umgekehrt, so dass mit Blick auf die Situation im Land von e<strong>in</strong>em erkennbaren<br />

Stimmungswandel auszugehen ist, <strong>der</strong> im Übrigen auch e<strong>in</strong>e wachsende<br />

Zahl von Kreisen mit getrenntem Vollzug erfasst zu haben sche<strong>in</strong>t.<br />

Vergleicht man diese dom<strong>in</strong>ante Me<strong>in</strong>ungslage mit den E<strong>in</strong>schätzungen, die<br />

jene Kreise äußern (Quelle: ISE-Fallstudien 2005-2008), die unverän<strong>der</strong>t an<br />

ihrer Beteiligung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft festhalten, so fällt auf, dass<br />

Letztere <strong>in</strong> direkten Interviews sehr häufig auf e<strong>in</strong>e von persönlichen Konstellationen<br />

geprägte positive Arbeitssituation verweisen. H<strong>in</strong>zutritt das E<strong>in</strong>geständnis,<br />

dass man als Kommune zu Beg<strong>in</strong>n des neuen Leistungssystems<br />

nicht im M<strong>in</strong>desten über jene Erfahrungen verfügen konnte, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Agentur<br />

gegeben waren und für die Integration und Vermittlung von Arbeitsuchenden<br />

erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d. Gleichwohl sche<strong>in</strong>t es auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

zum<strong>in</strong>dest partiell zu e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>trübung des ansonsten bislang eher als<br />

produktiv gekennzeichneten Verhältnisses zu den lokalen und regionalen<br />

Organen <strong>der</strong> Bundesagentur gekommen zu se<strong>in</strong>. In direkten Gesprächen sieht<br />

wird hier vor allem auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen.<br />

Der schließlich mit 57% <strong>nach</strong> wie vor hohe Anteil von Kreisen, die an e<strong>in</strong>em<br />

bestehenden getrennten Vollzug festhalten (Quelle: ISE-Erhebung 2008), erklärt<br />

sich vor allem aus <strong>der</strong> Skepsis gegenüber <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> geteilten<br />

Trägerschaft von Bund und Kommunen notwendigen Zusammenarbeit, die<br />

man aus rechtlichen, funktionalen und f<strong>in</strong>anziellen Gründen auf e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>imum<br />

beschränken will. Indes wurde auch hier <strong>in</strong> den vor Ort geführten Gesprächen<br />

deutlich, dass diese Haltung nicht mit e<strong>in</strong>er grundsätzlichen Ablehnung<br />

e<strong>in</strong>er aktiveren Rolle <strong>in</strong> <strong>der</strong> Arbeitsmarktpolitik gleichzusetzen ist. Dies<br />

verb<strong>in</strong>det sich mit Berichten <strong>der</strong> örtlichen Akteure über neuere und durchaus<br />

<strong>in</strong>novative Kooperationsprojekte, die letztlich erkennen lassen, dass die<br />

Agenturen nicht auf den beson<strong>der</strong>en <strong>in</strong>tegrationspolitischen Erfahrungsh<strong>in</strong>tergrund<br />

<strong>der</strong> Kommunen verzichten und sich diese umgekehrt nicht auf e<strong>in</strong>e<br />

re<strong>in</strong>e Zahlfunktion beschränken wollen.<br />

Für <strong>Baden</strong>-Württemberg führt dies <strong>in</strong>sgesamt zu <strong>der</strong> Situation, dass die <strong>in</strong><br />

den vergangenen Jahren durchaus konstruktive Haltung <strong>der</strong> Kreise zur Bundesagentur<br />

Risse bekommen hat. Obgleich viele Kreise <strong>in</strong> den ARGEn bzw.<br />

e<strong>in</strong>er reformierten Form <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen Aufgabenerledigung durchaus e<strong>in</strong><br />

s<strong>in</strong>nvolles Organisationskonzept sehen, bezweifeln sie <strong>in</strong>zwischen mehrheitlich<br />

die praktische Funktionsfähigkeit angesichts e<strong>in</strong>er für sie unkalkulierbaren<br />

Hierarchieabhängigkeit <strong>der</strong> Agenturen vor Ort. In Fällen mit getrennter<br />

Aufgabenwahrnehmung mag man sich dadurch <strong>in</strong> den ursprünglichen Annahmen<br />

über die Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften bestätigt sehen, doch zeigt hier <strong>der</strong><br />

steigende Anteil <strong>der</strong> auch mit diesem Modell unzufriedenen Kommunen,


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

dass <strong>der</strong> Verzicht auf jegliche fachliche E<strong>in</strong>flussnahme nicht m<strong>in</strong><strong>der</strong> schwer<br />

wiegt. Die im Vergleich zum Bundesdurchschnitt höhere Quote von Kommunen,<br />

die bei e<strong>in</strong>er vollständigen Öffnung <strong>der</strong> Option diesen Weg auch<br />

kurzfristig beschreiten würden (56% gegenüber 47% bundesweit), bestätigt<br />

<strong>in</strong>soweit die deutlich verän<strong>der</strong>te Sichtweise <strong>der</strong> baden-württembergischen<br />

Kommunen (Quelle: ISE-Erhebung 2008).<br />

(2.2) Entscheidungsgründe. Sucht man die Präferenzen <strong>der</strong> kommunalen Träger<br />

weiter zu differenzieren, empfehlen sich als Vergleichsmaßstab jene Gründe,<br />

die für die Organisationswahl im Jahr 2004 angegeben wurden (Quelle: ISE-<br />

Erhebung 2006). Für die Beteiligung an e<strong>in</strong>er ARGE sprachen dabei (auch<br />

und vor allem <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg) die Begrenzung f<strong>in</strong>anzieller Risiken<br />

sowie rechtliche Unsicherheiten und <strong>der</strong> aus Sicht <strong>der</strong> betroffenen Kreise zu<br />

knapp bemessene Zeithorizont, um die Option umzusetzen. Demgegenüber<br />

verwiesen die Optionskommunen auf den Erhalt lokaler Leistungsstrukturen<br />

(Beschäftigungsgesellschaften und Kapazitäten aus <strong>der</strong> aktivierenden Sozialhilfe)<br />

sowie e<strong>in</strong>e direkte Ressourcenverantwortung und fachliche Steuerung,<br />

während <strong>in</strong> Fällen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung befürchtete f<strong>in</strong>anzielle<br />

Risiken, die Vermeidung e<strong>in</strong>er Bundesaufsicht und e<strong>in</strong>e kritische Haltung<br />

<strong>der</strong> Kommunalpolitik das Votum prägten (Quelle: ebd.). Für die Situation<br />

<strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg kam vor allem <strong>nach</strong> Aussagen <strong>der</strong> vor Ort befragten<br />

Akteure die Belastung mit an<strong>der</strong>en Reformen (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> zum<br />

01.01.2005 <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg <strong>in</strong> Kraft getretene Verwaltungsreform)<br />

h<strong>in</strong>zu (Quelle: ISE-Fallstudien 2005-2008).<br />

Argumente für e<strong>in</strong> heute davon abweichendes Votum sehen die badenwürttembergischen<br />

ARGE-Kreise vor allem <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er eigenständigen und ungeteilten<br />

Organisations-, Ressourcen- und Fachverantwortung (Quelle: ISE-<br />

Erhebung 2008). Ursächlich dafür s<strong>in</strong>d <strong>nach</strong> Angaben <strong>der</strong> im Rahmen von<br />

Fallstudien <strong>in</strong>terviewten Vertreter von Kommunen und E<strong>in</strong>richtungen die<br />

negativen Erfahrungen aus <strong>der</strong> operativen Praxis. Ähnliches gilt für die Fälle<br />

mit getrenntem Vollzug, wobei hier das Problem fehlen<strong>der</strong> Gestaltungsmöglichkeit<br />

umso schwerer wiegt, als sich die Rolle <strong>der</strong> Kommunen aufgrund <strong>der</strong><br />

damit verbundenen Leistungsberechnung im Bereich <strong>der</strong> KdU auf e<strong>in</strong>e bloße<br />

Zahlfunktion ohne effektive Steuerungsoptionen beschränkt. Wie bereits <strong>in</strong><br />

den Vorjahren entspr<strong>in</strong>gt die Kritik am Status quo dabei nicht so sehr pauschalen<br />

Vorbehalten gegen die Organe <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit. Die<br />

wesentlichen Problemursachen werden vielmehr <strong>in</strong> <strong>der</strong> bereits im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

festgelegten Teilung von Zuständigkeiten und F<strong>in</strong>anzverantwortung gesehen.<br />

Da aus Sicht <strong>der</strong> Kommunen <strong>der</strong> vom Gesetzgeber gewollte zusammenhän-<br />

Summierung <strong>der</strong><br />

Erfahrungen mit<br />

<strong>der</strong> Organisation<br />

des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Ursachen für<br />

e<strong>in</strong> <strong>in</strong>zwischen<br />

erkennbar ver-<br />

än<strong>der</strong>tes Votum<br />

A-11


Auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg<br />

<strong>in</strong>zwischen mehr<br />

Mut zur Kommunalisierung<br />

A-12<br />

Verfassungs-<br />

gerichtsurteil<br />

trotz neuer<br />

Unsicherheit als<br />

klärende Zäsur<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

gende Vollzug <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht ohne den Anschluss<br />

an örtliche Leistungen <strong>der</strong> sozialen Dase<strong>in</strong>svorsorge (Jugend, Bildung,<br />

Gesundheit usw.) stattf<strong>in</strong>den kann, tendiert man <strong>der</strong>zeit mehrheitlich<br />

zu e<strong>in</strong>er Übernahme <strong>der</strong> notwendigen Aufgaben <strong>in</strong> die kommunale Verantwortung.<br />

H<strong>in</strong>zutritt das angesprochene Problem <strong>der</strong> verknüpften Berechnungsverfahren<br />

für e<strong>in</strong>heitliche Anspruchsvoraussetzungen bei den passiven<br />

Leistungen. Dies erklärt schließlich auch e<strong>in</strong>e grundlegende Verän<strong>der</strong>ung<br />

des Me<strong>in</strong>ungsbildes im Vergleich zur Situation 2004, als gerade die <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

vermuteten f<strong>in</strong>anziellen Risiken zu e<strong>in</strong>er unerwartet hohen<br />

Ablehnung <strong>der</strong> Option führten.<br />

Heute s<strong>in</strong>d es <strong>dem</strong>gegenüber vor allem haushalterische Erwägungen, die die<br />

eigene (zugelassene) Trägerschaft deutlich attraktiver ersche<strong>in</strong>en lassen, um<br />

e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Ressourcenbewirtschaftung und kommunale Ausgabenkontrolle<br />

zu gewährleisten (Quelle: ISE-Erhebungen 2007 und 2008). Insofern<br />

kam es im Zuge <strong>der</strong> Vollzugspraxis <strong>in</strong> den vergangenen Jahren zu e<strong>in</strong>er Umkehrung<br />

<strong>der</strong> gegebenen E<strong>in</strong>schätzungen. Seitens <strong>der</strong> baden-württembergischen<br />

Kreise tritt e<strong>in</strong>e im Bundesvergleich höhere Bewertung steuerungsbezogener<br />

und fachlicher Gesichtspunkte h<strong>in</strong>zu, was erneut verdeutlicht, dass<br />

man offenbar die anfängliche Skepsis gegenüber e<strong>in</strong>er aktiveren Rolle im<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> abgelegt hat und sich nunmehr aus den Erfahrungen <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen<br />

und getrennten Aufgabenwahrnehmung heraus zu mehr (kommunaler)<br />

Eigenständigkeit veranlasst sieht.<br />

(2.3) Situation <strong>in</strong> den ARGEn. In den zurückliegenden Jahren war die Arbeitssituation<br />

<strong>in</strong> den ARGEn durch e<strong>in</strong>e Reihe von operativen Problemen gekennzeichnet,<br />

die zum e<strong>in</strong>en personal- und haushaltswirtschaftliche Schwierigkeiten<br />

(vgl. dazu unter 6), zum an<strong>der</strong>en organisatorische Schnittstellen und<br />

Steuerungskonflikte betrafen (vgl. dazu unter 5 und 9). Dies galt trotz <strong>der</strong> <strong>in</strong><br />

den Vorjahren i. T. positiveren E<strong>in</strong>schätzungen auch für die Situation <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg.<br />

Insofern bildete das Verfassungsgerichtsurteil zur Unzulässigkeit<br />

<strong>der</strong> Mischverwaltung e<strong>in</strong>e klärende Zäsur, die e<strong>in</strong>en mehrheitlich<br />

als unbefriedigend empfundenen Zustand auch juristisch als unsachgemäß<br />

kennzeichnete. Gleichwohl erwuchs hieraus e<strong>in</strong>e erhöhte Unsicherheit, die<br />

sich <strong>nach</strong> Darstellung <strong>der</strong> vom Gutachter vor Ort befragten Akteure <strong>der</strong>zeit<br />

vor allem auf Seiten <strong>der</strong> Mitarbeiter negativ auswirkt (Quelle: ISE-<br />

Fallstudien). So berichten e<strong>in</strong>ige E<strong>in</strong>richtungen von e<strong>in</strong>er zunehmenden Tendenz<br />

vor allem bislang nur befristet Beschäftigter, sich auf an<strong>der</strong>e Stellen zu<br />

bewerben. Zwar will e<strong>in</strong>e Reihe von ARGEn und Optionskommunen die<br />

mehrheitlich für 2009 erhoffte gesetzliche Klarstellung nutzen, um die eigene<br />

Personalstruktur und -zusammensetzung zu überprüfen, doch sieht man sich


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

bis dah<strong>in</strong> vor nicht unerhebliche Risiken für die Gewährleistung geordneter<br />

Geschäftsabläufe gestellt.<br />

Ungeachtet dessen kam es <strong>nach</strong> Angaben aller <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg befragten<br />

Kreise bislang zu ke<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong> gegebenen fachlichen<br />

E<strong>in</strong>wirkungsmöglichkeiten <strong>in</strong> den ARGEn und bestätigen zwei Drittel <strong>der</strong><br />

Kommunen, dass es <strong>in</strong> den Trägerversammlungen und auf <strong>der</strong> operativen<br />

Ebene <strong>nach</strong> wie vor zu e<strong>in</strong>er h<strong>in</strong>reichend ergebnisoffenen Diskussion fachlicher<br />

Standards und arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen komme (Quelle:<br />

ISE-Erhebung 2008). Erneut sche<strong>in</strong>t es aber auch lokal wie regional unterschiedliche<br />

Verfahrensweisen seitens <strong>der</strong> Organe <strong>der</strong> Bundesagentur zu geben,<br />

da immerh<strong>in</strong> <strong>in</strong> 35% <strong>der</strong> ARGEn die kommunalen Vertreter e<strong>in</strong>e deutlich<br />

abnehmende Bereitschaft <strong>der</strong> Agenturen wahrnahmen, sie an <strong>der</strong> Ausrichtung<br />

<strong>der</strong> Integrationspolitik zu beteiligen (Quelle: ebd.). Obgleich sich<br />

grundsätzliche Strukturmerkmale und Rout<strong>in</strong>en <strong>der</strong> Zusammenarbeit wie<br />

auch ihre Defizite <strong>nach</strong> Angaben <strong>der</strong> im Land wie bundesweit befragten Akteure<br />

ähneln, bestätigt diese Differenz doch den bereits <strong>in</strong> den Vorjahren erkennbaren<br />

Befund, dass es zwischen den Agenturorganen und <strong>der</strong>en Entscheidungsträgern<br />

erhebliche Unterschiede h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Kooperationsbereitschaft<br />

gibt. Offenbar ist nur e<strong>in</strong> Teil <strong>der</strong> Agentur- und <strong>der</strong> aus <strong>der</strong> BA<br />

stammenden ARGE-Geschäftsführungen dazu bereit, Handlungsspielräume<br />

auszuschöpfen o<strong>der</strong> im Zweifelsfall gegen tradierte und e<strong>in</strong>geübte Verfahrensweisen<br />

zu entscheiden, mith<strong>in</strong> e<strong>in</strong> hierarchisch geprägtes System von unten<br />

her zu flexibilisieren. Betrachtet man dies aus <strong>der</strong> Warte übergeordneter<br />

Instanzen, könnte dies die Annahme bestätigen, dass <strong>der</strong>zeit h<strong>in</strong>reichend viele<br />

Flexibilitäten bestehen, um vor Ort auf beson<strong>der</strong>e Bedarfe und Kooperationserfor<strong>der</strong>nisse<br />

e<strong>in</strong>zugehen. Dem allerd<strong>in</strong>gs wi<strong>der</strong>sprechen die <strong>nach</strong> Angaben<br />

<strong>der</strong> lokalen Vertreter auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg wenig kont<strong>in</strong>uierlichen<br />

Rout<strong>in</strong>en <strong>in</strong> <strong>der</strong> Politik von BMAS und BA sowie die hohe Bedeutung<br />

persönlicher Konstellationen. Letztere bilden da<strong>nach</strong> unverän<strong>der</strong>t die zentrale<br />

Voraussetzung, um systemische Defizite zu überbrücken. Insofern verweisen<br />

die angesprochenen Unterschiede eher auf die Notwendigkeit, den örtlichen<br />

Organen mehr Gestaltungsspielräume <strong>in</strong> organisatorischen und fachlichen<br />

Fragen e<strong>in</strong>zuräumen. Dies gilt umso mehr, als das <strong>in</strong>stitutionell und<br />

leistungsrechtlich erzwungene jo<strong>in</strong>t venture funktional von e<strong>in</strong>er ausreichenden<br />

wechselseitigen Reagibilität und Responsivität abhängt und beide Eigenschaften<br />

gerade von den Agenturvertretern als <strong>in</strong>tegraler Bestandteil ihres<br />

Handlungsauftrags wahrgenommen werden müssten.<br />

Bei offenbar<br />

örtlich und<br />

personell bed<strong>in</strong>gten<br />

Unterschieden<br />

bislang ke<strong>in</strong>e<br />

E<strong>in</strong>schränkung<br />

<strong>der</strong> Kooperationspraxis<br />

A-13


A-14<br />

Une<strong>in</strong>heitliches<br />

Agieren <strong>der</strong><br />

Agenturen<br />

Gefahr<br />

e<strong>in</strong>er disparaten<br />

Situation aufgrund<br />

unterschiedlicher<br />

Rationalitäten und<br />

auslaufen<strong>der</strong><br />

ARGE-Verträge<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> BVerfG-Urteil notwendigen Neustrukturierung<br />

<strong>der</strong> dezentralen Vollzugsorganisation ist bis zum Frühsommer 2008 ebenfalls<br />

von e<strong>in</strong>er sehr une<strong>in</strong>heitlichen Vorgehensweise zu berichten. So gab es<br />

bundesweit <strong>in</strong> 59% <strong>der</strong> ARGE-Kreise und 17% <strong>der</strong> Fälle mit getrennter Aufgabenwahrnehmung<br />

Angebote <strong>der</strong> Agenturseite, über die Bildung dauerhafter<br />

Arrangements zu verhandeln, die sich zunächst an <strong>dem</strong> Modell des kooperativen<br />

Jobcenters orientieren sollten, wie sie <strong>der</strong> Bundearbeitsm<strong>in</strong>ister<br />

Ende 2007 unmittelbar <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> BVerfG-Urteil vorstellte; <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg wie<strong>der</strong>um lagen diese Quoten mit 35 und 11% noch e<strong>in</strong>mal<br />

deutlich niedriger (Quelle: ISE-Erhebung 2008). Nicht zuletzt aufgrund <strong>der</strong><br />

seit<strong>dem</strong> wie<strong>der</strong>holt verän<strong>der</strong>ten Diskussionslage und <strong>der</strong> <strong>nach</strong> wie vor offenen<br />

Situation <strong>in</strong> <strong>der</strong> ASMK 1 reagierte man <strong>dem</strong>gegenüber seitens <strong>der</strong> Kommunen<br />

sehr zurückhaltend: Nur 6% <strong>der</strong> ARGE-Kreise <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

gaben an, bis zum Sommer 2008 konkrete Gespräche aufgenommen zu<br />

haben, während 40% (und 11% mit getrenntem Vollzug) dies erst für den<br />

Fall e<strong>in</strong>er gesetzlichen Klärung planen und 41% (bzw. 67%) bis auf Weiteres<br />

ausschließen (Quelle: ebd.).<br />

Damit aber droht bei e<strong>in</strong>er im Wahljahr möglichen Verzögerung gesetzlicher<br />

Entscheidungen e<strong>in</strong>e disparate Situation, sofern sich lokale Agenturvertreter<br />

genötigt sehen, die Verhandlungsposition des Bundes vor Ort (ggf. auch im<br />

Vollzug) umzusetzen, während die kommunalen Vertreter je <strong>nach</strong> Präferenz<br />

auf e<strong>in</strong>e eigene Trägerschaft o<strong>der</strong> aber die Fortsetzung (und Renovierung)<br />

<strong>der</strong> Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften hoffen. Als erschweren<strong>der</strong> Faktor tritt für <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg <strong>in</strong> gut je<strong>dem</strong> dritten Fall h<strong>in</strong>zu, dass die ARGE-Verträge 2009<br />

bzw. Anfang 2010 auslaufen (Quelle: ebd.), mith<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Nichtverlängerung<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die kommunale Seite <strong>in</strong> Bedrängnis br<strong>in</strong>gt, da das <strong>in</strong> den geme<strong>in</strong>samen<br />

E<strong>in</strong>richtungen tätige Personal zumeist deutlich zahlreicher ist, als<br />

es für e<strong>in</strong>e getrennte Erledigung von KdU und e<strong>in</strong>maligen wie flankierenden<br />

Leistungen erfor<strong>der</strong>lich wäre (vgl. dazu auch unter 6). Obgleich nicht davon<br />

auszugehen ist, dass Bund und BA diesen Umstand als Verhandlungsmacht<br />

e<strong>in</strong>setzen, dürfte dies doch den Fortgang <strong>der</strong> Gespräche und letztlich die Arbeitsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Organisation und <strong>der</strong> Beschäftigten im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> prägen.<br />

Umso mehr wäre es unabhängig von allen weiteren Überlegungen zur Neuordnung<br />

<strong>der</strong> Trägerstrukturen angezeigt, bis zum Zeitpunkt e<strong>in</strong>er gesetzli-<br />

1 E<strong>in</strong>e weitere Unsicherheit erzeugte <strong>in</strong> diesem Zusammenhang zwischenzeitlich auch <strong>der</strong> bayerische<br />

Vorschlag e<strong>in</strong>er operativen Trennung von aktiven (Kommunen) und passiven Leistungen<br />

(Agenturen); sie wird allerd<strong>in</strong>gs von <strong>der</strong> Mehrzahl <strong>der</strong> Kreise und Optionsstädte abgelehnt (vgl.<br />

dazu unter 10).


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

chen Regelung Interimslösungen für e<strong>in</strong>e Fortführung bestehen<strong>der</strong> ARGEn<br />

zu fixieren, die <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e e<strong>in</strong>e mittelfristige Personalübernahme o<strong>der</strong> aber<br />

die Verstetigung von Abordnungen und Gestellungen vorsehen, sofern die<br />

kommunalen Beschäftigten (wie von den meisten Akteuren vor Ort angenommen)<br />

e<strong>in</strong>en Wechsel zu e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en Dienstherren ausschließen.<br />

(2.5) Optionen <strong>nach</strong> Karlsruhe. Ungeachtet <strong>der</strong> kurzfristig erfor<strong>der</strong>lichen Klärungen<br />

zur Überführung <strong>der</strong> bisherigen ARGEn stellt sich „<strong>nach</strong> Karlsruhe“<br />

und <strong>der</strong> vom Verfassungsgericht formulierten H<strong>in</strong>weise die Frage, wie das<br />

Kompetenz- und Organisationsgefüge des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> dauerhaft strukturiert werden<br />

soll. Für die übergroße Zahl <strong>der</strong> Kommunen und örtlichen E<strong>in</strong>richtungen<br />

steht dabei <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg und bundesweit außer Zweifel, dass Auftrag<br />

und Klientel <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende auch künftig e<strong>in</strong><br />

erhebliches Maß an Kooperation zwischen Bund sowie Städten und Kreisen<br />

notwendig machen (Quelle: ISE-Fallstudien und -Erhebung 2008). Insofern<br />

könnte die e<strong>in</strong>getretene Situation auf <strong>der</strong> Basis dieser E<strong>in</strong>schätzung dazu genutzt<br />

werden, alte Konflikte zu überbrücken und e<strong>in</strong>e beiden Seiten gerecht<br />

werdende Organisation und Zusammenarbeit zu konstituieren, zumal Letztere<br />

auch von den zugelassenen Trägern als wünschenswert bezeichnet wird.<br />

Dies ist im Übrigen gerade für den baden-württembergischen Kontext von<br />

Bedeutung, da sich hier ausweislich <strong>der</strong> vorgetragenen Ergebnisse und örtlichen<br />

E<strong>in</strong>schätzungen das Verhältnis zwischen Kommunen und Agenturen im<br />

Vergleich zu den Vorjahren, wie aufgezeigt, verschlechtert zu haben sche<strong>in</strong>t.<br />

Geht man von den bisherigen Modellen aus, kommen dafür grundsätzlich<br />

zwei Varianten <strong>in</strong> Betracht: E<strong>in</strong>e Öffnung <strong>der</strong> Option, um mehr Kommunen<br />

als bislang e<strong>in</strong>en eigenverantwortlichen Vollzug zu ermöglichen und e<strong>in</strong>en<br />

allseits als positiv betrachteten Modellwettbewerb zu erhalten, sowie alternativ<br />

(o<strong>der</strong> ergänzend) dazu e<strong>in</strong>e Fortschreibung kooperativer Arbeitsformen,<br />

um e<strong>in</strong>erseits die auch von den Kommunen geltend gemachten Schnittstellen<br />

zu nutzen und an<strong>der</strong>erseits jenen Konstellationen zu entsprechen, <strong>in</strong> denen<br />

(etwa im Osten und <strong>in</strong> strukturschwachen Regionen) e<strong>in</strong> Anschluss an zentrale<br />

Integrationssysteme <strong>der</strong> Bundesagentur notwendiger ersche<strong>in</strong>t. Nach<br />

diesen Optionen befragt, erklären 56% <strong>der</strong> baden-württembergischen ARGE-<br />

Kreise (47% bundesweit), dass sie bei e<strong>in</strong>er vollständigen, also unbefristet<br />

und unkont<strong>in</strong>gentiert möglichen Öffnung kurzfristig die eigene Trägerschaft<br />

wählen würden; weitere 38% (46% bundesweit) zögen das ggf. mittelfristig<br />

<strong>in</strong> Betracht (Quelle: ISE-Erhebung 2008). Erneut geht es den Kommunen im<br />

Land dabei vor allem um fachliche und organisatorische Steuerungsmöglich-<br />

Hohes Interesse<br />

an geme<strong>in</strong>samer<br />

Aufgabenwahrnehmung<br />

als<br />

Ansatzpunkt für<br />

e<strong>in</strong>e konsensfähige<br />

Lösung <strong>nach</strong><br />

Karlsruhe<br />

Zwei Varianten:<br />

Öffnung <strong>der</strong> Option<br />

und Fortschreibung<br />

kooperativer Strukturen<br />

A-15


Vollständige<br />

Öffnung <strong>der</strong><br />

Option auch und<br />

gerade im badenwürttembergischen<br />

Kontext als s<strong>in</strong>nvolle<br />

Alternative<br />

Auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg<br />

Skepsis gegenüber<br />

kooperativen<br />

Trägerformen<br />

Deutlich gewachsene<br />

Optionsbereitschaft<br />

A-16<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

keiten, woh<strong>in</strong>gegen die früher gerade <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg wesentlich höher<br />

bewerteten fiskalischen Aspekte erkennbar <strong>in</strong> den H<strong>in</strong>tergrund getreten<br />

s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> aber <strong>in</strong>zwischen eher für e<strong>in</strong>e eigenständige Trägerschaft zu sprechen<br />

sche<strong>in</strong>en (Quelle: ebd.).<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus ist bemerkenswert, dass die Quote wechselbereiter ARGE-<br />

Kreise auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg ansteigt (auf 77%), sofern <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

dies erneut nur e<strong>in</strong>er begrenzten Zahl von Kommunen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em def<strong>in</strong>ierten<br />

Zeitraum gestatten sollte (Quelle: ISE-Erhebung 2008). Daraus folgt,<br />

dass es bei <strong>der</strong> weiteren Diskussion <strong>der</strong> Reformoptionen für die Trägerorganisation<br />

des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> nicht mehr notwendiger Weise um die e<strong>in</strong>seitige Konfrontation<br />

zwischen Bundesverantwortung und dezentraler Kompetenz gehen<br />

muss, son<strong>der</strong>n eher um den Erhalt jener produktiven Effekte, die die bisherige<br />

Modellkonkurrenz erzeugte. Obgleich bislang von <strong>der</strong> Bundesseite eher<br />

ablehnend betrachtet, könnte sich deshalb die vollständige Öffnung <strong>der</strong> Option<br />

als s<strong>in</strong>nvolle Perspektive erweisen, da weniger Kreise als ggf. befürchtet<br />

die eigene Trägerschaft wählen würden. Zugleich g<strong>in</strong>gen von <strong>der</strong> Möglichkeit<br />

des Wechsels Reformimpulse für die Bundesagentur aus, <strong>in</strong><strong>dem</strong> den örtlichen<br />

Organen im Vollzug und bei <strong>der</strong> Ausgestaltung kooperativer Strukturen<br />

ebenfalls mehr Freiheitsgrade e<strong>in</strong>geräumt werden müssten.<br />

Demgegenüber ist die Skepsis <strong>der</strong> Kreise und Optionsstädte wesentlich größer,<br />

stellt man sie vor die hypothetischen Alternativen e<strong>in</strong>er ggf. auch verfassungsrechtlich<br />

abgesicherten Kooperation (bzw. ARGE) und <strong>der</strong> getrennten<br />

Aufgabenwahrnehmung. Zwar würden auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg 62% die<br />

erste Variante vorziehen (vor allem im Interesse e<strong>in</strong>er Leistungserbr<strong>in</strong>gung<br />

aus e<strong>in</strong>er Hand und zwecks arbeitsmarktpolitischer E<strong>in</strong>flussnahmen), doch<br />

handelt es sich dabei vorwiegend um <strong>der</strong>zeit bereits an ARGEn beteiligte<br />

Kommunen (86%). Demgegenüber votieren die Optionskommunen zu 60%<br />

und die Kreise mit getrennter Aufgabenwahrnehmung zu 71% für die letztgenannte<br />

Trägerform (Quelle: ISE-Erhebung 2008). Im Vor<strong>der</strong>grund steht<br />

dabei auch hier die direkte Steuerung <strong>der</strong> eigenen Aufgaben. Das wie<strong>der</strong>um<br />

heißt, dass man durchaus die Notwendigkeit e<strong>in</strong>es geme<strong>in</strong>samen o<strong>der</strong> zum<strong>in</strong>dest<br />

abgestimmten Vollzugs sieht, hierfür aber gesetzlich verpflichtende und<br />

<strong>in</strong>stitutionell suboptimale Organisationslösungen ablehnt und stattdessen auf<br />

e<strong>in</strong>e eher lose Zusammenarbeit setzt, selbst wenn diese ke<strong>in</strong>e operativen E<strong>in</strong>wirkungsmöglichkeiten<br />

be<strong>in</strong>haltet.<br />

(2.5) Gesamte<strong>in</strong>schätzung für <strong>Baden</strong>-Württemberg. Die <strong>in</strong> den vorangegangenen<br />

Fallstudien und Erhebungen noch erkennbar positivere E<strong>in</strong>schätzung <strong>der</strong><br />

ARGEn besteht <strong>in</strong> dieser Form auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg nicht mehr. So


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

kam es offenbar gerade im Nachgang zum die Mischverwaltung verwerfenden<br />

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor Ort zu wie<strong>der</strong>holten Irritationen,<br />

die die Optionsbereitschaft deutlich erhöhten. Hierzu dürften allerd<strong>in</strong>gs<br />

neben den bereits beschriebenen Gründen zwei weitere Gesichtspunkte wesentlich<br />

beigetragen haben: So hat <strong>der</strong> Umstand e<strong>in</strong>es anteilig höheren Besatzes<br />

an schwer Vermittelbaren (sog. „<strong>Baden</strong>-Württemberg-Paradoxon“ –<br />

vgl. dazu auch Kap. 7) den großen Bedarf an komplexen und langwierigeren<br />

E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungsleistungen beson<strong>der</strong>s deutlich gemacht, wobei die Komponente<br />

<strong>der</strong> sozialen Stabilisierung untrennbar mit flankierenden und an<strong>der</strong>weitigen<br />

kommunalen Angeboten verbunden ist. Darüber h<strong>in</strong>aus ist die anfänglich<br />

als h<strong>in</strong><strong>der</strong>lich gesehene Parallelität von Verwaltungsreform und <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-E<strong>in</strong>führung<br />

zum 01.01.2005 nicht mehr gegeben. Denn <strong>in</strong>zwischen haben die<br />

baden-württembergischen Kreise die neuen Aufgaben ohne größere Probleme<br />

<strong>in</strong> ihre Organisation <strong>in</strong>tegriert; es f<strong>in</strong>den sich mith<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>e H<strong>in</strong><strong>der</strong>nisse<br />

mehr, die e<strong>in</strong>em stärkeren Engagement <strong>in</strong> <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />

entgegenstehen würden. Zuletzt ersche<strong>in</strong>t es gerade im baden-württembergischen<br />

Kontext signifikant, dass man die f<strong>in</strong>anzielle Dimension des<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong>zwischen an<strong>der</strong>s <strong>in</strong>terpretiert. Sah man 2005 und 2006 e<strong>in</strong> Risiko<br />

für die kommunalen Budgets vor allem durch die alle<strong>in</strong>ige Trägerschaft, bewertet<br />

man heute die haushalterischen Gefahren aufgrund zu ger<strong>in</strong>ger E<strong>in</strong>flussmöglichkeiten<br />

höher. In <strong>der</strong> Summe hat sich <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

deshalb die Befürwortung <strong>der</strong> Option bzw. das Votum für e<strong>in</strong>en möglichst<br />

dezentralen Vollzug von Hartz IV systematisch erhöht.<br />

A-17


A-18<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(3) Handlungssituation vor Ort: Lokale Gestaltungsmöglichkeiten<br />

im Kontext e<strong>in</strong>er traditionell steuerungsstarken<br />

Kreisverwaltung<br />

Im Anschluss an die zusammenfassenden Betrachtungen zur Trägerentscheidung<br />

und zum Trägerverhältnis dokumentieren die E<strong>in</strong>schätzungen <strong>der</strong> zentralen Handlungsmöglichkeiten<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Kommunalpolitik die örtlichen Handlungsspielräume<br />

beim materiellen Vollzug des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Im Fall <strong>Baden</strong>-Württembergs ist<br />

diese Frage vor allem von Belang, als gerade die kommunale Kreisstufe <strong>in</strong> ihrem<br />

Eigenbild wie mit Blick auf ihre <strong>in</strong>stitutionellen Grundlagen und die mit <strong>der</strong> Verwaltungsreform<br />

2005 h<strong>in</strong>zugewonnenen Kompetenzen als traditionell steuerungsstark<br />

gilt. Das Ausmaß <strong>der</strong> vor Ort gesehenen Handlungsmöglichkeiten lässt somit<br />

unmittelbare Rückschlüsse darauf zu, <strong>in</strong>wieweit die Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />

<strong>in</strong> ihrer gegenwärtigen Form und Ausgestaltung als attraktives Aufgabenfeld<br />

ersche<strong>in</strong>t, sich Städte und Kreise mith<strong>in</strong> dazu veranlasst sehen könnten, e<strong>in</strong>e<br />

aktivere Rolle zu übernehmen. Wie die <strong>in</strong> Kap. (2) vorgetragenen Ergebnisse dokumentierten,<br />

sche<strong>in</strong>t dies heute (gegenüber e<strong>in</strong>er früher erkennbaren Zurückhaltung)<br />

durchaus <strong>der</strong> Fall zu se<strong>in</strong>, weshalb im <strong>nach</strong>stehenden Kontext auch zu erörtern<br />

ist, ob diese neue Bereitschaft ggf. vor allem als Folge organisatorischer und<br />

funktionaler Verwerfungen <strong>der</strong> gegebenen Trägerstrukturen zu <strong>in</strong>terpretieren ist.<br />

Im E<strong>in</strong>zelnen geht es im Folgenden zunächst um e<strong>in</strong>e gesamthafte Beschreibung<br />

jener Möglichkeiten, die <strong>in</strong> Abhängigkeit von gesetzlichen Kompetenzen und <strong>der</strong><br />

Trägerform gegeben s<strong>in</strong>d (3.1). Die Auswirkungen <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung auf<br />

die Kreise und Optionsstädte richten sich auf e<strong>in</strong>en weiteren Schwerpunkt <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Untersuchung: die Konsequenzen für die kommunale Selbstverwaltung<br />

unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung <strong>der</strong> kreislichen Dase<strong>in</strong>svorsorge sowie <strong>der</strong> Ausgleichs-<br />

und Ergänzungsfunktion (3.2). Dies verb<strong>in</strong>det sich mit <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong><br />

Intensität und <strong>der</strong> <strong>in</strong>haltlichen Ausrichtung <strong>der</strong> Kommunalpolitik, sowohl auf <strong>der</strong><br />

kreislichen als auch auf <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>dlichen Ebene (3.3), bevor <strong>der</strong> Gutachter im<br />

Rahmen e<strong>in</strong>er summarischen E<strong>in</strong>schätzung die e<strong>in</strong>gangs formulierte Frage <strong>nach</strong><br />

den beson<strong>der</strong>en Gegebenheiten <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg zu beantworten sucht.<br />

(3.1) Gesamtsituation. Auch <strong>nach</strong> Aussagen <strong>der</strong> Vertreter von Kommunen und<br />

operativen E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg bestehen <strong>der</strong>zeit relevante<br />

Handlungsspielräume vor Ort am ehesten bei <strong>der</strong> dezentralen Organisation<br />

und <strong>der</strong> Gestaltung von Integrations- und Leistungsprozessen. Ger<strong>in</strong>gere<br />

Möglichkeiten sieht man bei strategischen Fragen <strong>der</strong> Arbeitsmarktpolitik<br />

und bei <strong>der</strong> Konstruktion von Instrumenten; h<strong>in</strong>zutreten ubiquitäre Probleme<br />

im Personalbereich, soweit dies E<strong>in</strong>stellungen und e<strong>in</strong>e längerfristige Personalentwicklung<br />

betrifft (Quelle: ISE-Erhebung 2008).<br />

Beson<strong>der</strong>e<br />

Bedeutung <strong>der</strong><br />

Handlungsspiel-<br />

räume für e<strong>in</strong>e<br />

traditionell<br />

steuerungsstarke<br />

Kreisverwaltung<br />

Summierung <strong>der</strong><br />

mit <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

vor Ort gegebenen<br />

Gestaltungs-<br />

möglichkeiten<br />

Auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg<br />

Spielräume<br />

vor allem im<br />

operativen und<br />

weniger im<br />

strategischen<br />

Bereich<br />

A-19


In <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg<br />

tendenziell höhere<br />

und zunehmende<br />

Unzufriedenheit<br />

<strong>der</strong> ARGEn<br />

Verselbständigung<br />

als Ausweg für<br />

ARGEn – bei<br />

erheblicher Skepsis<br />

<strong>der</strong> kommunalen<br />

Seite<br />

A-20<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Als spezifischer Befund für <strong>Baden</strong>-Württemberg s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesem Kontext zunächst<br />

die <strong>in</strong>sgesamt im Bundesvergleich als ger<strong>in</strong>ger e<strong>in</strong>geschätzten Handlungsmöglichkeiten<br />

anzusprechen. Dies bezieht sich <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auf materielle<br />

Verantwortungsbereiche (Zielgruppenauswahl, geschäftspolitische Ziele,<br />

Maßnahmene<strong>in</strong>kauf usw.); h<strong>in</strong>zutritt die ger<strong>in</strong>ge Zufriedenheit mit <strong>dem</strong><br />

örtlichen Controll<strong>in</strong>g (Quelle: ISE-Erhebung 2008). Etwa positiver schätzen<br />

die Befragten ihre Spielräume bei technischen und organisatorischen Fragen<br />

e<strong>in</strong> (allgeme<strong>in</strong>e Beschaffung und Sachmittelbewirtschaftung als Beispiele).<br />

Während im Modellvergleich die Optionskommunen von durchgehend als<br />

höher gekennzeichneten Gestaltungsmöglichkeiten profitieren, stützt sich<br />

dieses Votum im Wesentlichen auf e<strong>in</strong>e unter den ARGE-Kreisen ausgeprägte<br />

Unzufriedenheit mit Blick auf die materiellen Handlungsbereiche. Zwar<br />

verweist man hier etwas häufiger als im Bundesdurchschnitt auf die Möglichkeit,<br />

das Verhältnis zu den Organen <strong>der</strong> Bundesagentur produktiv weiterzuentwickeln<br />

(24% gegenüber 11% bundesweit), doch kann dies nicht über<br />

gegebene Probleme h<strong>in</strong>wegtäuschen, die jenseits technischer Funktionen nahezu<br />

alle an<strong>der</strong>en Kompetenzfel<strong>der</strong> berühren (Quelle: ebd.). Zugleich haben<br />

sich entsprechende E<strong>in</strong>schätzungen <strong>in</strong> den vergangenen Jahren verstetigt und<br />

kam es <strong>in</strong> den Augen vieler baden-württembergischer Kreis-ARGEn zu e<strong>in</strong>er<br />

erkennbaren Verschlechterung örtlicher Handlungsmöglichkeiten – so etwa<br />

bei <strong>der</strong> Zielgruppenauswahl, <strong>der</strong> Festlegung von geschäftspolitischen Zielen,<br />

<strong>der</strong> Ablauf- und B<strong>in</strong>nenorganisation o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Personalwirtschaft (Quelle:<br />

ISE-Erhebungen 2006 bis 2008).<br />

Als Ausdruck <strong>der</strong> benannten Defizite kann <strong>in</strong> diesem Zusammenhang <strong>der</strong><br />

steigende Wunsch <strong>nach</strong> organisatorischer Verselbständigung gesehen werden,<br />

wovon sich immerh<strong>in</strong> 73% <strong>der</strong> befragten ARGEn und Kreise verbesserte<br />

Handlungsspielräume vor Ort erwarten (Quelle: ebd.). Gleichwohl steht<br />

<strong>dem</strong> das ebenfalls baden-württemberg-spezifische Phänomen e<strong>in</strong>er überdurchschnittlichen<br />

Skepsis gegenüber, die vor allem Optionskommunen und<br />

Kreise mit getrennter Aufgabenwahrnehmung den Varianten e<strong>in</strong>es autonomeren<br />

Vollzugs entgegenbr<strong>in</strong>gen. Erklären lassen dürfte sich diese Haltung<br />

mit <strong>der</strong> erkennbar engeren organisatorischen Anb<strong>in</strong>dung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> an die<br />

Kernverwaltungen, die man seit Beg<strong>in</strong>n des neuen Leistungssystems <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

praktizierte und Traditionsl<strong>in</strong>ien e<strong>in</strong>er landrätlich geprägten<br />

Verwaltung entspricht. Auch könnte man annehmen, dass e<strong>in</strong>e hierüber<br />

mögliche Verzahnung bislang zu e<strong>in</strong>er höheren kommunalpolitischen Aufmerksamkeit<br />

für die Grundsicherung beitrug, wenngleich zu konzedieren ist,<br />

dass sich auch dieser Befund im Zeitablauf als rückläufig darstellt (Quelle:<br />

ebd.).


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(3.2) Kommunale Gestaltungsmöglichkeiten. Den primären Gesichtspunkt bei<br />

<strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Zuständigkeitsverteilung <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> bilden die <strong>in</strong>haltlichen<br />

und funktionalen Kompetenzen <strong>der</strong> beteiligten Träger. Insofern<br />

dom<strong>in</strong>ieren hier fachliche Erwägungen. H<strong>in</strong>zutreten müssen aus staatspolitischer<br />

Sicht jedoch auch die Auswirkungen auf die <strong>in</strong>stitutionellen Kapazitäten<br />

<strong>der</strong> gebietskörperschaftlichen Ebenen, da davon auszugehen ist, dass sich<br />

diese als Produkt ihrer Stellung, <strong>der</strong> f<strong>in</strong>anziellen Möglichkeiten und <strong>der</strong> materiellen<br />

Aufgaben ergeben. Das ISE war deshalb von vornhere<strong>in</strong> damit beauftragt,<br />

zusätzlich zur fachlichen Dimension die Konsequenzen für die<br />

kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten im Allgeme<strong>in</strong>en und für die Dase<strong>in</strong>svorsorge<br />

auf <strong>der</strong> Kreisstufe im Beson<strong>der</strong>en abzuschätzen – erneut unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> spezifischen Gegebenheiten <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg. Seit<br />

E<strong>in</strong>führung <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende ist hierbei e<strong>in</strong> gleichmäßiges<br />

Me<strong>in</strong>ungsbild zu verzeichnen. Jeweils etwa e<strong>in</strong> Drittel <strong>der</strong> Befragten<br />

spricht von erhöhten, verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ten und letztlich unverän<strong>der</strong>ten Handlungsmöglichkeiten<br />

<strong>der</strong> Städte und Geme<strong>in</strong>deverbände (Quelle: ISE-Erhebungen<br />

2006-2008). Allerd<strong>in</strong>gs differieren diese Angaben wie<strong>der</strong>um erheblich <strong>nach</strong><br />

<strong>der</strong> Trägerform. So sprechen ARGE-Kreise selten von erhöhten Potenzialen<br />

im H<strong>in</strong>blick auf die kommunale Dase<strong>in</strong>svorsorge, die sich mit <strong>der</strong> Beteiligung<br />

am Vollzug des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> verb<strong>in</strong>den. Noch negativer charakterisieren<br />

Kreise mit getrennter Aufgabenwahrnehmung die Situation (Quelle: ebd.).<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf die materiellen Gestaltungspotenziale <strong>der</strong> kommunalen<br />

Kreisstufe <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg folgt daraus, dass diese <strong>der</strong>zeit h<strong>in</strong>ter ihren<br />

Möglichkeiten zurückbleibt, wie sie <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Bereichen (etwa <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en<br />

und <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>ordnungsverwaltung) gegeben s<strong>in</strong>d. Dies ergibt sich<br />

zunächst aus <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>gen Zahl an Optionskommunen und den im Vergleich<br />

überdurchschnittlich vielen Konstellationen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung.<br />

Obwohl man bei Letzteren <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Fällen darum bemüht ist,<br />

jenseits obligatorischer Trägerzuständigkeiten weitere Fel<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />

zu erschließen, die sich <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e an Klienten mit multiplen<br />

Vermittlungshemmnissen richten, bleibt doch das Problem e<strong>in</strong>es geteilten<br />

und aus kommunaler Sicht abhängigen Vollzugs bestehen (Quelle: ISE-<br />

Fallstudien 2006-2008). H<strong>in</strong>zutritt die spezifische Situation <strong>in</strong> den ARGEn.<br />

Wie oben dargestellt, s<strong>in</strong>d hier entgegen <strong>der</strong> <strong>in</strong> den Vorjahren durchaus positiv<br />

gekennzeichneten Rout<strong>in</strong>en Verschlechterungen im B<strong>in</strong>nenverhältnis sowie<br />

mit Blick auf die Funktionalität <strong>der</strong> operativen E<strong>in</strong>richtungen zu verzeichnen.<br />

Fehlende o<strong>der</strong> zunehmend e<strong>in</strong>geschränkte Handlungs- und Gestaltungsspielräume<br />

vor Ort führen dabei notwendiger Weise zu e<strong>in</strong>er Limitie-<br />

Unterschiedliche<br />

Handlungspotenziale<br />

<strong>in</strong> ARGEn und<br />

Optionskommunen<br />

In <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg<br />

strukturell unterausgeschöpfte<br />

Handlungs- und<br />

Gestaltungsmöglichkeiten<br />

<strong>der</strong><br />

Kommunen<br />

A-21


Unverän<strong>der</strong>t<br />

hohes Interesse<br />

<strong>der</strong> Kommunal-<br />

politik am Vollzug<br />

des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Vor allem <strong>in</strong> den<br />

baden-württem-<br />

bergischen ARGE-<br />

Kreisen rückläufiges<br />

Interesse <strong>der</strong><br />

Kreistage<br />

A-22<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

rung des kommunalen E<strong>in</strong>flusses. Dies mag erklären, warum die unter (1)<br />

dokumentierte Bereitschaft, <strong>nach</strong>holend zu optieren, erkennbar angestiegen<br />

ist. Sieht man von <strong>der</strong> Situation <strong>in</strong> den <strong>der</strong>zeit bestehenden zugelassenen<br />

Trägern ab, lässt sich die Situation <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg daher so charakterisieren,<br />

dass das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> und die mit ihm verbundenen Handlungsansätze im<br />

Bereich <strong>der</strong> sozialen Dase<strong>in</strong>svorsorge für die Kommunen aufgrund <strong>der</strong> gegebenen<br />

Zuständigkeiten und Organisationsregelungen nur sehr e<strong>in</strong>geschränkt<br />

nutzbar s<strong>in</strong>d. Entwicklungen, die zu e<strong>in</strong>em wesentlichen Teil aus<br />

den hierarchiegeprägten Rout<strong>in</strong>en des Bundes und <strong>der</strong> Bundesagentur resultieren,<br />

führten dabei gerade <strong>in</strong> jüngster Zeit zu e<strong>in</strong>em Verschleiß jener pragmatischen<br />

Haltungen, die <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg zunächst für e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same<br />

Aufgabenwahrnehmung gesprochen haben mögen. Deshalb erzeugen<br />

<strong>der</strong> gegenwärtige Zustand und die Unsicherheit über die künftige Arbeitssituation<br />

e<strong>in</strong>e Diskrepanz zwischen <strong>der</strong> traditionell steuerungsstarken und seit<br />

2005 noch e<strong>in</strong>mal kompetenziell erweiterten Kreisverwaltung auf <strong>der</strong> e<strong>in</strong>en<br />

und <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> als weitgehend fremdbestimmtem Kompetenzbereich auf<br />

<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite.<br />

(3.3) Interesse <strong>der</strong> Kommunalpolitik. Seit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung des neuen Leistungssystems<br />

ist e<strong>in</strong> erweitertes themenspezifisches Interesse <strong>der</strong> kommunalen<br />

Vertretungskörperschaften zu verzeichnen, das <strong>in</strong> Optionsstädten und -<br />

kreisen beson<strong>der</strong>s stark ausgeprägt ist und offenbar auch <strong>in</strong>folge des Karlsruher<br />

Urteils <strong>in</strong> Fällen getrennter Aufgabenwahrnehmung anstieg. Die oben<br />

dargestellten Unterscheide im kommunalen E<strong>in</strong>fluss korrespondieren dabei<br />

mit den gegebenen Interessenschwerpunkten, die sich seit 2005 ebenfalls<br />

kaum verän<strong>der</strong>t haben. So stehen für die Vertretungskörperschaften die f<strong>in</strong>anziellen<br />

Auswirkungen, <strong>der</strong> kreisliche bzw. städtische E<strong>in</strong>fluss sowie <strong>der</strong><br />

sichere und sachgemäße Vollzug <strong>der</strong> Leistungen im Vor<strong>der</strong>grund (Quelle:<br />

ISE-Erhebungen 2006-2008).<br />

Für <strong>Baden</strong>-Württemberg galt dabei bislang, dass die Aufmerksamkeit seitens<br />

<strong>der</strong> Vertretungskörperschaften und kreisangehörigen Geme<strong>in</strong>den deutlich<br />

höher ausfiel als <strong>in</strong> den an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n (Quelle: ISE-Erhebungen<br />

2006-2008). Vor Ort befragte Akteure verwiesen <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />

stets auf <strong>in</strong>tensive Beteiligungsrout<strong>in</strong>en und kommunikative wie <strong>in</strong>formatorische<br />

Vorteile, die sich aus <strong>der</strong> üblicherweise engen Anb<strong>in</strong>dung an die Kernverwaltungen<br />

ergeben hätten. Gleichwohl kam es hier <strong>in</strong> den Jahren 2007<br />

und 2008 zu e<strong>in</strong>er deutlichen Verän<strong>der</strong>ung, die auf e<strong>in</strong>e abnehmende Aufmerksamkeit<br />

<strong>der</strong> Kreistage <strong>in</strong> ARGE-Konstellationen zurückzuführen ist. So<br />

geben statt 70% <strong>der</strong> betreffenden Geme<strong>in</strong>deverbände heute nur noch 47% an,


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

dass ihre Vertretungskörperschaften die Aufgabenwahrnehmung <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong>tensiv begleiteten (Quelle: ebd.). Als Grund kann zunächst die <strong>in</strong><br />

den vergangenen beiden Jahren positive Fallzahlen- und Ausgabenentwicklung<br />

herangezogen werden, die die Sorgen h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> f<strong>in</strong>anziellen Belastungen<br />

<strong>der</strong> Kreise reduzierte. Daneben verweisen örtliche Akteure auf e<strong>in</strong>e<br />

gewisse Ermüdung aufgrund andauern<strong>der</strong> Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzungen zwischen<br />

Agenturen und Kreisen sowie e<strong>in</strong>er wachsenden E<strong>in</strong>mischung <strong>der</strong> BA<br />

<strong>in</strong> den operativen Vollzug. Kritisiert wird <strong>in</strong> diesem Zusammenhang die zunehmend<br />

e<strong>in</strong>geschränkte Möglichkeit, kommunale Positionen gleichberechtigt<br />

e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geschäftspolitik <strong>der</strong> ARGEn zu verankern. Damit<br />

korrespondiert erneut die unter (2) dokumentierte Optionsbereitschaft,<br />

die aus fachlichen Erwägungen e<strong>in</strong>e stärkere kommunale Verantwortung anstrebt,<br />

während f<strong>in</strong>anzielle Risiken e<strong>in</strong>e <strong>nach</strong>geordnete o<strong>der</strong> aber gänzlich<br />

an<strong>der</strong>s <strong>in</strong>terpretierte Bedeutung besitzen. 1<br />

(3.4) Gesamte<strong>in</strong>schätzung für <strong>Baden</strong>-Württemberg. Ungeachtet <strong>der</strong> materiellen<br />

Erfolge <strong>der</strong> Grundsicherungsstellen im Vermittlungs- und Integrationsbereich<br />

fällt die Bilanz des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> aus kommunaler Perspektive weniger positiv<br />

aus. Dies gilt für <strong>Baden</strong>-Württemberg deshalb <strong>in</strong> verstärktem Maße, als hier<br />

e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>stitutionell wie kompetenziell beson<strong>der</strong>s steuerungsstarke Kreisstufe<br />

aufgrund <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>gen Zahl von Optionskommunen und mit Blick auf erkennbare<br />

Verwerfungen <strong>in</strong> ARGEn und bei getrennter Aufgabenwahrnehmung<br />

nur noch über sehr beschränkte Gestaltungsmöglichkeiten verfügt.<br />

Dies dokumentieren die offenbar deutlich abnehmenden Handlungsspielräume<br />

<strong>in</strong> den Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften wie die rückläufige Aufmerksamkeit, die<br />

<strong>dem</strong> neuen Leistungssystem von Seiten <strong>der</strong> Vertretungskörperschaften <strong>in</strong>sgesamt<br />

zuteil wird. Insofern gelangt <strong>der</strong> Gutachter zu <strong>dem</strong> Schluss, dass sich<br />

die kommunale Verantwortung für Langzeitarbeitslose <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

durch die gegebenen Trägerstrukturen systematisch beschränkt f<strong>in</strong>det,<br />

die Kreise mith<strong>in</strong> für e<strong>in</strong>en zentralen Teil <strong>der</strong> örtlichen Sozialpolitik und ihre<br />

Klientel ke<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>reichenden Gestaltungsmöglichkeiten besitzen, obwohl<br />

dies ihrem umfassenden Ausgleichs- und Dase<strong>in</strong>svorsorgeauftrag entspräche.<br />

1 Demgegenüber hat sich nichts an <strong>dem</strong> Befund geän<strong>der</strong>t, dass die baden-württembergischen<br />

Geme<strong>in</strong>den die Aufgabenwahrnehmung <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong>tensiver verfolgen als im Bundesdurchschnitt<br />

üblich. Wesentliche Beweggründe dieser erhöhten Aufmerksamkeit s<strong>in</strong>d f<strong>in</strong>anzielle<br />

Aspekte <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Befürchtung, e<strong>in</strong>e unangemessene Belastung<br />

<strong>der</strong> Kreise könnte über die Umlagen auf die geme<strong>in</strong>dlichen Haushalte durchschlagen<br />

(Quelle: ISE-Erhebungen 2006-2008).<br />

Unterschiedliche<br />

Handlungspotenziale<br />

<strong>in</strong> ARGEn und<br />

Optionskommunen<br />

A-23


A-24<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(4) Organisation: Äußere Struktur und Rechtsform, B<strong>in</strong>nenorganisation<br />

und Abläufe<br />

Der erste vorwiegend deskriptive Teil <strong>der</strong> vorliegenden Untersuchung umfasst die<br />

organisatorische Ausgestaltung <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung durch die örtlichen<br />

Träger und Grundsicherungsstellen – bundesweit sowie vergleichend dazu <strong>in</strong><br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg. Die Ergebnisse bilden e<strong>in</strong>e wesentliche Basis <strong>der</strong> <strong>in</strong> den beiden<br />

vorangegangenen Kapitel dargestellten Erfahrungen und (Selbst-)E<strong>in</strong>schätzungen<br />

<strong>der</strong> Aufgabenträger. Dabei geht es zunächst um die Darstellung <strong>der</strong> jeweils<br />

gewählten Rechtsform und <strong>der</strong> äußeren Struktur <strong>der</strong> operativen E<strong>in</strong>richtungen<br />

(4.1). Es folgen zwei weitere Abschnitte zur B<strong>in</strong>nenorganisation (4.2) sowie zur<br />

Funktions- und Arbeitsteilung auf <strong>der</strong> Mitarbeiterebene (4.3), bevor <strong>der</strong> Gutachter<br />

die Gegebenheiten im Land zusammenfasst (4.4).<br />

(4.1) Rechtsformen und äußere Organisationsstrukturen. Mit Blick auf die organisatorische<br />

Ausgestaltung <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> bevorzugen auch <strong>in</strong><br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg die Optionskommunen und Kreise mit getrenntem Vollzug<br />

e<strong>in</strong>e enge Anb<strong>in</strong>dung an die kommunalen Kernverwaltungen. Teilverselbständigungen<br />

s<strong>in</strong>d <strong>dem</strong>gegenüber vor allem <strong>in</strong> den ARGEn <strong>der</strong> Regelfall,<br />

während eigene Rechtspersönlichkeiten (als Anstalten des öffentlichen<br />

Rechts o<strong>der</strong> Gesellschaften mit beschränkter Haftung) bereits bundesweit die<br />

Ausnahme bilden und <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg gänzlich vermieden wurden<br />

(Quelle: ISE-Erhebungen 2008). Hierbei kam es <strong>in</strong> den vergangenen Jahren<br />

zu nur wenigen Än<strong>der</strong>ungen. Zwar sehen vor allem die operativ Verantwortlichen<br />

<strong>in</strong> den ARGEn zunehmende Vorteile e<strong>in</strong>er rechtlichen Verselbständigung,<br />

doch verb<strong>in</strong>det sich dieser Wunsch vor allem mit den <strong>der</strong>zeit schwierigen<br />

Personalverhältnissen und den E<strong>in</strong>griffen <strong>der</strong> Bundesagentur, die zuletzt<br />

offenbar auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg das Klima erheblich belasteten (vgl.<br />

dazu die Kap. 2 und 3). In e<strong>in</strong>e generelle und vor allem von den kommunalen<br />

Trägern forcierte Strategie mündet dies allerd<strong>in</strong>gs nicht, ebenso wenig <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />

über die vergangenen Jahre h<strong>in</strong>weg beobachtbare Organisationsentwicklung.<br />

Vielmehr verweist gerade das baden-württembergische Antwortverhalten<br />

darauf, dass man im Interesse e<strong>in</strong>er h<strong>in</strong>reichenden Steuerung und Aufgabenverantwortung<br />

die operativen E<strong>in</strong>richtungen nah an <strong>der</strong> Kernverwaltung<br />

halten will (Quelle: ISE-Erhebungen 2006 bis 2008). Dies entspricht erkennbar<br />

jenen adm<strong>in</strong>istrativen und kommunalpolitischen Überzeugungen, die traditionell<br />

die Kreisverwaltung <strong>Baden</strong>-Württembergs prägen. Obgleich man<br />

sich 2004 und 2005 bei <strong>der</strong> Optionsentscheidung wie bei <strong>der</strong> Bildung von<br />

ARGEn stark zurückhielt, legt man bis heute doch sehr viel Wert auf e<strong>in</strong><br />

möglichst unmittelbares Steuerungsverhältnis zwischen Kreisverwaltung und<br />

operativen E<strong>in</strong>richtungen.<br />

Äußere und<br />

<strong>in</strong>nere Organisation<br />

als erster<br />

deskriptiver Teil<br />

Überwiegend<br />

<strong>in</strong>tegrierte o<strong>der</strong><br />

teilverselbständigteE<strong>in</strong>richtungen<br />

– <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg<br />

auch Ausdruck<br />

e<strong>in</strong>er eigenen<br />

Steuerungsphilosophie<br />

A-25


Beteiligung<br />

kommunaler E<strong>in</strong>richtungen<br />

sowie<br />

von Städten und<br />

Geme<strong>in</strong>den<br />

Ansiedlung <strong>der</strong><br />

Leitungen <strong>in</strong> den<br />

Haupt- bzw.<br />

Kernverwaltungen<br />

A-26<br />

Bildung und<br />

Zusammensetzung<br />

von<br />

Beiräten<br />

B<strong>in</strong>nen-<br />

organisation<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Auch die Beteiligung kommunaler Dienstleister (etwa <strong>in</strong> Form von Beschäftigungsgesellschaften<br />

o<strong>der</strong> Vermittlungse<strong>in</strong>richtungen) f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg anteilig häufiger <strong>in</strong> Optionskommunen, allerd<strong>in</strong>gs ist dieser<br />

Befund aufgrund <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>gen Fallzahl zu relativieren. Auffälliger ist <strong>der</strong> im<br />

Vergleich zum Bundesdurchschnitt häufigere E<strong>in</strong>bezug solcher E<strong>in</strong>richtungen<br />

durch Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften – wenngleich mit 13% weiterh<strong>in</strong> auf niedrigem<br />

Niveau (Quelle: ebd.). Die Beteiligung <strong>der</strong> kreisangehörigen Städte<br />

und Geme<strong>in</strong>den am Vollzug des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> erstreckt sich auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg vor allem auf <strong>in</strong>formelle Verfahren und Teilschritte im<br />

Leistungsprozess; h<strong>in</strong>zutritt die kommunikative Unterstützung <strong>der</strong> Grundsicherungsträger<br />

im Rahmen <strong>der</strong> sozial<strong>in</strong>tegrativen und vermittlungsbezogenen<br />

Arbeit (Quelle: ebd.). Erneut sche<strong>in</strong>en hier die Optionskommunen um e<strong>in</strong>e<br />

<strong>in</strong>tensivere Beteiligung bemüht, wenngleich <strong>in</strong> den Befragungsergebnissen<br />

und Gesprächen vor Ort erkennbar wurde, dass man hier (wie im Bundesdurchschnitt)<br />

eher dazu tendiert, die Kompetenzen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zu<br />

bündeln und e<strong>in</strong>e vertikale Differenzierung nicht voranzutreiben. Daraus<br />

folgt, dass es jenseits spezifischer Projekte und gezielter Unterstützungsmaßnahmen<br />

weiterh<strong>in</strong> kaum zu e<strong>in</strong>er regulären Beteiligung <strong>in</strong> Form <strong>der</strong> Heranziehung<br />

für bestimmte Leistungsschritte kommen dürfte.<br />

(4.2) B<strong>in</strong>nenorganisation. Die Leitungs- und Organstruktur <strong>der</strong> operativen E<strong>in</strong>richtungen<br />

entspricht den unter 4.1 dargestellten Gegebenheiten. In den baden-württembergischen<br />

ARGEn f<strong>in</strong>den sich überall Geschäftführungen und<br />

Trägerversammlungen (häufiger sogar e<strong>in</strong>e Besetzung <strong>der</strong> jeweiligen Leitungspositionen<br />

durch die Kommunen). In Konstellationen mit getrennter<br />

Aufgabenwahrnehmung werden die kommunalen Zuständigkeiten von den<br />

Sozialämtern gesteuert, bei Optionskommunen s<strong>in</strong>d die Leitungen <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en<br />

E<strong>in</strong>richtungen sämtlich <strong>in</strong> den Kernverwaltungen angesiedelt<br />

(Quelle: ISE-Erhebung 2008). Die Zusammensetzung <strong>der</strong> Geschäftsführungen<br />

<strong>in</strong> den ARGEn spiegelt <strong>dem</strong>gegenüber die beson<strong>der</strong>en Erfor<strong>der</strong>nisse e<strong>in</strong>er<br />

geme<strong>in</strong>samen Trägerschaft wi<strong>der</strong>, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong>e Beteiligung bei<strong>der</strong><br />

Seiten vorsieht (über Hauptgeschäftsführer und Stellvertreterpositionen).<br />

Beiräte zur <strong>in</strong>haltlichen Begleitung <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> haben unterdessen 67% <strong>der</strong> baden-württembergischen Träger e<strong>in</strong>gerichtet<br />

(Quelle: ISE-Erhebung 2008). Dies gilt für 75% <strong>der</strong> Optionskommunen<br />

und 64% <strong>der</strong> ARGEn. Die Zusammensetzung wie<strong>der</strong>um ähnelt <strong>der</strong> bundesweiten<br />

Situation und wird durch Arbeitgeber- wie Arbeitnehmervertreter<br />

und Wohlfahrtsverbände dom<strong>in</strong>iert (Quelle: ebd.).<br />

Um die B<strong>in</strong>nenorganisation <strong>der</strong> Grundsicherungsstellen vergleichbar zu machen<br />

und ggf. modellabhängige Trends zu dokumentieren, stellte <strong>der</strong> Gutach-


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

ter seit 2006 Fragen zur vertikalen und horizontalen Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> örtlichen<br />

E<strong>in</strong>richtungen. Dies betraf zunächst die Zahl <strong>der</strong> Hierarchieebenen, e<strong>in</strong>schließlich<br />

<strong>der</strong> Geschäftsführungen unterhalb <strong>der</strong> Agentur- und kommunalen<br />

Hauptorgane. Da<strong>nach</strong> kommen <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg 29% <strong>der</strong> operativen<br />

E<strong>in</strong>heiten mit zwei und 53% mit drei Hierarchieebenen aus, während weitere<br />

18% vier o<strong>der</strong> mehr Stufen aufweisen (Quelle: ISE-Erhebung 2007 und<br />

2008). Auch unter Rückgriff auf die Informationen aus den Fallstudien s<strong>in</strong>d<br />

hier bislang nur ger<strong>in</strong>gfügige Än<strong>der</strong>ungen mit e<strong>in</strong>em leichten Trend h<strong>in</strong> zu<br />

weiteren Ausdifferenzierungen erkennbar, die sich <strong>in</strong> horizontaler und funktionaler<br />

Perspektive jedoch wesentlich deutlicher darstellen (Quelle: ebd.).<br />

Unterschieden <strong>nach</strong> den Trägermodellen weisen die baden-württembergischen<br />

Optionskommunen e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere vertikale Glie<strong>der</strong>ung auf; das unterscheidet<br />

sie nicht nur von den ARGEn im Land, son<strong>der</strong>n auch von den zugelassenen<br />

Trägern <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n. Offenbar wirken sich hier erneut die<br />

enge Kreisanb<strong>in</strong>dung, Steuerungsansprüche <strong>der</strong> Kernverwaltung und e<strong>in</strong>e<br />

fokussierte Beteiligung kreisangehöriger Kommunen positiv aus.<br />

(4.3) Funktionsteilung auf <strong>der</strong> Mitarbeiterebene. Die Gestaltung <strong>der</strong> Funktionsprofile<br />

und Abläufe vor Ort weisen ke<strong>in</strong>e grundlegenden Unterschiede<br />

auf. So ist man <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg <strong>in</strong>zwischen vollständig zu e<strong>in</strong>er Trennung<br />

<strong>der</strong> personellen Zuständigkeiten für aktive und passive Hilfen übergegangen<br />

– dies gilt für ARGEn wie Optionskommunen. Indes sucht man <strong>dem</strong><br />

Anspruch e<strong>in</strong>er gesamtheitlichen Betreuung aus e<strong>in</strong>er Hand u. a. dadurch gerecht<br />

zu werden, dass die Hilfebedürftigen bestimmten Mitarbeitern <strong>in</strong> Vermittlung,<br />

Fallmanagement und Leistungssachbearbeitung zugeordnet werden.<br />

Diese Teambildung wurde im Land bereits <strong>in</strong> den Vorjahren praktiziert<br />

und hat zuletzt vor allem <strong>in</strong> den ARGEn zugenommen. Ebenso wie <strong>in</strong> <strong>der</strong> geson<strong>der</strong>ten<br />

Betreuung von Personen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen<br />

drückt sich dar<strong>in</strong> das Erfor<strong>der</strong>nis aus, auf beson<strong>der</strong>e Klientelbedürfnisse<br />

e<strong>in</strong>zugehen, wie sie <strong>in</strong> Kap. (7) im Rahmen des sog. „<strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg-Paradoxons“ detaillierter geschil<strong>der</strong>t werden.<br />

Letztlich führt dies <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zusammenschau personen- wie organisationsbezogener<br />

Gegebenheiten auch für <strong>Baden</strong>-Württemberg zu bestimmten Schwerpunkten<br />

und Entwicklungstrends, die sich u. a. dadurch auszeichnen, dass die<br />

formale Beteiligung kreisangehöriger Geme<strong>in</strong>den eher stagniert und abnimmt<br />

bzw. allenfalls projektbezogen ausgeweitet wird. Die organisatorische<br />

B<strong>in</strong>nenglie<strong>der</strong>ung dagegen nimmt vor allem funktional und horizontal zu,<br />

wobei die baden-württembergischen Kreise <strong>nach</strong> wie vor darauf achten, e<strong>in</strong>er<br />

zu großen Verselbständigung durch äußere und b<strong>in</strong>nenorganisatorische<br />

In <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg<br />

vollständige<br />

Trennung aktiver<br />

und passiver Hilfen<br />

Fazit: Steigende<br />

Ausdifferenzierung,<br />

jedoch <strong>in</strong><br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

Begrenzung<br />

von Verselbständigungstendenzen<br />

A-27


Organstruktur<br />

und Kompetenz-<br />

verteilung <strong>in</strong> den<br />

ARGEn<br />

A-28<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Arrangements vorzubeugen. Ungeachtet dessen sche<strong>in</strong>en auch <strong>in</strong> diesem<br />

Bundesland Tendenzen e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>haltlichen Ausdifferenzierung voranzuschreiten,<br />

die den beson<strong>der</strong>en Klientelbedarfen (vgl. dazu unter 7) zu entsprechen<br />

suchen und sie maßnahmenseitig über e<strong>in</strong>e Zielgruppenspezialisierung absichern.<br />

(4.4) Gesamte<strong>in</strong>schätzung für <strong>Baden</strong>-Württemberg. Die organisatorischen Gegebenheiten<br />

<strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg unterscheiden sich nicht grundlegend<br />

von <strong>der</strong> Situation <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n. Allerd<strong>in</strong>gs kommen <strong>in</strong> den Befragungsergebnissen<br />

<strong>der</strong> flächendeckenden Erhebung sowie im Rahmen <strong>der</strong><br />

Fallstudien gewisse Beson<strong>der</strong>heiten zum Ausdruck, die sich mit den <strong>in</strong> den<br />

Kap. (2) und (3) benannten Spezifika <strong>der</strong> Kreisverwaltungen <strong>in</strong> diesem Bundesland<br />

verb<strong>in</strong>den. So legt man erkennbar Wert auf eng geführte Organisationsstrukturen,<br />

die e<strong>in</strong>er zu starken Verselbständigung des Leistungsbereichs<br />

vorbeugen sollen und <strong>der</strong> politisch-adm<strong>in</strong>istrativen Leitung e<strong>in</strong>en direkteren<br />

Zugriff gewähren. Zwar sucht man den kreisangehörigen Raum <strong>in</strong> verschiedenen<br />

Bereichen stärker als im Bundesdurchschnitt e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den, doch geht<br />

dies nicht soweit, dass vollständige Aufgabenbereiche (etwa die Leistungssachbearbeitung)<br />

delegiert würden. Stattdessen konzentriert man sich auf<br />

kommunikative Unterstützungsleistungen sowie die Beteiligung an örtlich<br />

angesiedelten Projekten und Maßnahmen. Auf <strong>der</strong> Mitarbeiterebene kam es<br />

<strong>in</strong>dessen zu e<strong>in</strong>er vollständigen Trennung aktiver und passiver Hilfen, wobei<br />

notwendige Bezüge über Teambildungen hergestellt und damit wichtige<br />

Voraussetzungen geschaffen werden, um e<strong>in</strong>e problembehaftete Klientel adäquat,<br />

mith<strong>in</strong> abgestimmt und längerfristig zielorientiert zu betreuen.


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(5) Schnittstellen: Kooperationspotenziale und <strong>in</strong>stitutionelle<br />

Lösungen<br />

Mit <strong>der</strong> Betrachtung von Schnittstellen und Kooperationspotenzialen <strong>der</strong> Aufgabenträger<br />

<strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg wendet sich <strong>der</strong> Gutachter nun jenen Aspekten<br />

des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Vollzugs zu, die Verb<strong>in</strong>dungen zu an<strong>der</strong>en Zuständigkeiten <strong>der</strong> Grundsicherungsträger<br />

(Bundesagentur und Kommunen) aufweisen. Dieser Aspekt betont<br />

die hohe Bedeutung, die e<strong>in</strong>e vernetzte Leistungserbr<strong>in</strong>gung für e<strong>in</strong>e Klientel mit<br />

multiplen Bedarfen und Vermittlungshemmnissen besitzt (vgl. dazu auch unter 7<br />

und 8). In e<strong>in</strong>em ersten Abschnitt geht es dabei um die Bewertung <strong>der</strong> gegebenen<br />

Schnittstellen und die Frage, welche materiellen und funktionalen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>in</strong><br />

den jeweiligen Bereichen – unterschieden <strong>nach</strong> aktiven und passiven Hilfen – für<br />

e<strong>in</strong>e Kooperation und Abstimmung bestehen (5.1). Es folgt e<strong>in</strong>e Dokumentation<br />

<strong>der</strong> <strong>in</strong>stitutionellen Lösungen, die die Grundsicherungsstellen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />

mit den Kommunen und den Organen <strong>der</strong> Bundesagentur anwenden (5.2). E<strong>in</strong>e<br />

Gesamte<strong>in</strong>schätzung <strong>der</strong> baden-württembergischen Gegebenheiten beschließt auch<br />

dieses Kapitel (5.3).<br />

(5.1) Bedeutung von kommunalen und Agenturschnittstellen. In <strong>der</strong> grundsätzlichen<br />

Bewertung <strong>der</strong> Bedeutung von Schnittstellen zum kommunalen wie<br />

zum Agenturbereich unterscheiden sich die E<strong>in</strong>schätzungen <strong>der</strong> badenwürttembergischen<br />

Aufgabenträger nicht wesentlich vom Bundesdurchschnitt.<br />

Auch hier werden Berührungspunkte zu an<strong>der</strong>en Kreiskompetenzen<br />

häufiger genannt und stehen vor allem das <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong>, Jugend- und Bildungsaufgaben<br />

sowie Auslän<strong>der</strong>- und Gesundheitsangelegenheiten im Vor<strong>der</strong>grund.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> BA betrifft das die berufliche Rehabilitation, das <strong>SGB</strong><br />

<strong>II</strong>I sowie berufsvorbereitende Funktionen und Angebote (Quelle: ISE-<br />

Erhebung 2008). Hier<strong>in</strong> könnte zum Ausdruck kommen, dass man <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung<br />

mit verstärkt präventiven Handlungsansätzen (vgl. dazu unter<br />

7) junge Hilfebedürftige frühzeitig zu unterstützen und zu stabilisieren sucht,<br />

um so e<strong>in</strong>e dauerhafte Abhängigkeit sowie den Aufbau und die Verfestigung<br />

von Vermittlungshemmnissen zu vermeiden. Blickt man <strong>in</strong> diesem Kontext<br />

auf Unterschiede zwischen den Trägermodellen, so wird erkennbar, dass<br />

Kreise mit getrennter Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg generell<br />

e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere Schnittstellen-Sensibilität aufweisen, was sicherlich nicht<br />

<strong>der</strong>en Trägerformentscheidung erklärt, aber Rückschlüsse auf die begrenzte<br />

Funktionalität dieser Organisationslösung zulässt, vor allem, wenn man –<br />

wie <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg beson<strong>der</strong>s relevant (vgl. dazu unter 7) – e<strong>in</strong>e differenzierte,<br />

vernetzte und personal<strong>in</strong>tensive Betreuung schwer Vermittelbarer<br />

realisieren muss. Demgegenüber widmen die Optionskommunen jedwe-<br />

Externe<br />

Anknüpfungs-<br />

punkte des<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Vollzugs<br />

Priorität kommunalerSchnittstellen<br />

und <strong>in</strong><br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

gestiegenes<br />

Gewicht von<br />

Bildung und<br />

Qualifikation<br />

A-29


Bedeutung von<br />

Schnittstellen für<br />

den Vollzug aktiver<br />

und passiver Hilfen<br />

<strong>Baden</strong>-württembergische<br />

Spezifika<br />

A-30<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

den Kooperationspotenzialen deutlich höhere Aufmerksamkeit und sche<strong>in</strong>t<br />

man sich auch <strong>in</strong> den baden-württembergischen ARGEn <strong>in</strong> stetig wachsen<strong>dem</strong><br />

Maße <strong>der</strong> Bedeutung entsprechen<strong>der</strong> Rout<strong>in</strong>en bewusst (Quelle: ebd.).<br />

Inhaltlich erweisen sich aus Sicht <strong>der</strong> baden-württembergischen Grundsicherungsstellen<br />

auf Seiten <strong>der</strong> Kommunen für den Bereich <strong>der</strong> aktiven Leistungen<br />

vor allem Jugend-, Schul- und Bildungsangebote sowie <strong>der</strong> <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong>-<br />

Vollzug und Auslän<strong>der</strong>angelegenheiten als wichtig (Quelle: ISE-Erhebungen<br />

2006-2008). Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t hat sich da<strong>nach</strong> die Bedeutung des Wirtschafts- und<br />

Wohngeldbereichs. Im Vergleich zu den bundesweiten Ergebnissen unterdurchschnittlich<br />

bewertet werden <strong>nach</strong> wie vor aufgrund ihres ger<strong>in</strong>geren<br />

Stellenwertes <strong>in</strong> ARGEn und Fällen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung<br />

<strong>der</strong> Gesundheitsbereich und die Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung. Zuständigkeiten und<br />

Angebote <strong>der</strong> Agentur erlangen im Fall <strong>der</strong> Berufsberatung und -orientierung,<br />

<strong>der</strong> beruflichen Rehabilitation (Reha), des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I-Vollzugs, <strong>der</strong> Ausbildungsstellenvermittlung,<br />

des Arbeitgeberservice sowie <strong>der</strong> Regionalen<br />

E<strong>in</strong>kaufszentren vermehrte Relevanz (Quelle: ebd.). Vergleicht man dies mit<br />

Anknüpfungspunkten im Bereich <strong>der</strong> Leistungssachbearbeitung (ALG <strong>II</strong>/-<br />

KdU), spielen dort auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg (kommunalseitig) das <strong>SGB</strong><br />

X<strong>II</strong>, Wohngeld und materielle Leistungen <strong>der</strong> Jugendhilfe sowie unter den<br />

Aufgaben <strong>der</strong> BA Aufstockungstatbestände gegenüber <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I (ALG<br />

I), Reha-Fragen und Statistik-Pflichten e<strong>in</strong>e größere Rolle. Trägerbezogene<br />

Relevanzunterschiede s<strong>in</strong>d hieraus zwar nur begrenzt abzuleiten, doch wird<br />

erkennbar, dass die kommunalen Aufgaben <strong>in</strong> <strong>der</strong> Summe offenbar häufigere<br />

und vielfältigere Anknüpfungspunkte bieten und dies <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für den<br />

Bereich <strong>der</strong> passiven Hilfen gilt. Blickt man vor diesem H<strong>in</strong>tergrund auf die<br />

E<strong>in</strong>schätzungen von ARGEn, Optionkommunen und Kreisen <strong>in</strong> getrennter<br />

Aufgabenwahrnehmung, werden Schwerpunkte <strong>der</strong> notwendigen und relevanten<br />

Kooperation zwischen den Trägern ähnlich beurteilt, aber unterschiedlich<br />

häufig benannt. Da<strong>nach</strong> bewerten die zugelassenen Träger die<br />

kommunalen Schnittstellen höher und zwar für aktive wie passive Hilfen.<br />

Ähnlich verhalten sich die ARGEn gegenüber Agenturzuständigkeiten, wobei<br />

hier auch Optionskommunen wichtige Anknüpfungspunkte sehen, sofern<br />

etwa Beauftragungsverhältnisse o<strong>der</strong> notwendige Abstimmungsbedarfe bestehen<br />

(Berufsvorbereitung, Ausbildungsstellenvermittlung und Reha als<br />

Beispiele).<br />

Für die E<strong>in</strong>schätzungen <strong>der</strong> baden-württembergischen Aufgabenträger charakteristisch<br />

ist unterdessen, dass (wie bereits angeführt) den Kooperationspotenzialen<br />

<strong>in</strong> Fällen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong>sgesamt we


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

niger Aufmerksamkeit zukommt, was sich auch <strong>in</strong> entsprechend ger<strong>in</strong>geren<br />

Aktivitäten wi<strong>der</strong>spiegelt. Dem <strong>in</strong> Kap. (7) diskutierten „<strong>Baden</strong>-Württemberg-Paradoxon“<br />

entsprechend <strong>in</strong>vestieren dagegen ARGEn und vor allem<br />

Optionskommunen verstärkt und <strong>in</strong> zunehmen<strong>dem</strong> Maße <strong>in</strong> solche Bereiche,<br />

die mit präventiven Handlungsansätzen korrespondieren. Zu nennen s<strong>in</strong>d<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Bildungs- und Qualifikationsbereich. Daneben s<strong>in</strong>d für den<br />

Reha- und Gesundheitsbereich vermehrte Initiativen zu verzeichnen bzw.<br />

weiterh<strong>in</strong> erwartbar, was <strong>der</strong> Erwartung entspricht, dass die Grundsicherungsstellen<br />

<strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg mehr als <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Regionen ihr Augenmerk<br />

auf problembehaftete und schwer vermittelbare Personenkreise legen,<br />

um auch <strong>in</strong> ihrem Fall langfristig zu e<strong>in</strong>er Stabilisierung und zu erhöhten<br />

E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungsquoten zu gelangen. Dem<strong>nach</strong> führt die spezifische Ausgangssituation<br />

<strong>in</strong> <strong>dem</strong> hier betrachteten Bundesland zu e<strong>in</strong>er i. T. expansiven<br />

Geschäftspolitik, die den Kanon <strong>der</strong> Regel<strong>in</strong>strumente und -aktivitäten ergänzt<br />

und zielgruppenspezifisch differenziert.<br />

(5.2) Ausgestaltung von Kooperationsbereichen und -verfahren. Die im vorangegangenen<br />

Abschnitt dokumentierte höhere Schnittstellen-Sensibilität<br />

<strong>der</strong> baden-württembergischen Aufgabenträger verb<strong>in</strong>det sich mit e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tensiveren<br />

und über die Jahre h<strong>in</strong>weg verstärkten Abstimmungs- und Kooperationsaktivität.<br />

Dies gilt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für Rout<strong>in</strong>en, die e<strong>in</strong>e größere Verb<strong>in</strong>dlichkeit<br />

aufweisen und neben den ohneh<strong>in</strong> vermehrt engagierten Optionskommunen<br />

nun auch die ARGEn betreffen. H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> kreisseitigen<br />

Aufgaben lässt sich dies sehr gut an <strong>der</strong> Kooperation mit <strong>der</strong> Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung<br />

<strong>nach</strong>vollziehen. Zwar sprechen hier die vor Ort befragten Akteure<br />

<strong>nach</strong> wie vor von Schwierigkeiten, geeignete und vor allem dauerhafte Ansätze<br />

für e<strong>in</strong>e stetige Zusammenarbeit zu entwickeln, doch kommt es <strong>in</strong>zwischen<br />

zu erweiterten Initiativen, die die Wirtschaft – vertreten durch Unternehmen,<br />

Kammern und Verbände – direkt ansprechen. Inzwischen engagieren<br />

sich diesbezüglich deutlich mehr baden-württembergische Grundsicherungsstellen<br />

und Kommunen als im Bundesdurchschnitt üblich. H<strong>in</strong>sichtlich<br />

des Agenturbereichs betrifft dies vor allem die ARGEn, die sich erkennbar<br />

um verb<strong>in</strong>dlichere geme<strong>in</strong>same Arbeitsformen bemühen. Zugelassene Träger<br />

zeigen hier e<strong>in</strong> zwar verm<strong>in</strong><strong>der</strong>tes Interesse, legen aber ebenfalls hohen Wert<br />

auf e<strong>in</strong>e funktionierende Alltagsrout<strong>in</strong>e, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> den als wesentlich<br />

e<strong>in</strong>geschätzten Handlungsfel<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Berufsberatung und Berufsorientierung.<br />

Intensivere<br />

Schnittstellenaktivitäten<br />

<strong>in</strong><br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

A-31


In <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg<br />

<strong>in</strong>sgesamt mehr,<br />

<strong>in</strong>tensivere und<br />

verb<strong>in</strong>dlichere<br />

Schnittstellen-<br />

aktivitäten<br />

A-32<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(5.3) Gesamte<strong>in</strong>schätzung für <strong>Baden</strong>-Württemberg. Wie bereits <strong>in</strong> den Vorjahren<br />

feststellbar, engagieren sich die baden-württembergischen Grundsicherungsstellen<br />

und Aufgabenträger verstärkt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Realisierung und kooperativen<br />

Ausgestaltung von Schnittstellen. Dies betrifft, <strong>der</strong> bundesweiten Situation<br />

entsprechend, häufiger und <strong>in</strong> größerer Breite kommunale Anknüpfungspunkte,<br />

was vor allem dar<strong>in</strong> se<strong>in</strong>e Erklärung f<strong>in</strong>det, dass sich hier zusätzliche<br />

Synergien bei e<strong>in</strong>er sozial<strong>in</strong>tegrativen Betreuung schwer Vermittelbarer<br />

ergeben. Dies heißt allerd<strong>in</strong>gs nicht, dass man agenturseitige Schnittstellen<br />

weitgehend außer Acht ließe. Vielmehr folgt die dargestellte Prioritätensetzung<br />

<strong>dem</strong> Erfor<strong>der</strong>nis, über verb<strong>in</strong>dlichere und <strong>in</strong>strumentell ausdifferenzierte<br />

Handlungsansätze jenem Bedarf gerecht zu werden, <strong>der</strong> <strong>in</strong> Kap. (7)<br />

mit <strong>dem</strong> sog. „<strong>Baden</strong>-Württemberg-Paradoxon“ gekennzeichnet wird. Damit<br />

korrespondiert das Bestreben, die bereits bestehenden Bezüge zu <strong>in</strong>tensivieren<br />

und zugehörige Verfahren verb<strong>in</strong>dlicher auszugestalten, also von bloßen<br />

Rücksprachen im E<strong>in</strong>zelfall zu geme<strong>in</strong>samen Projekten und geregelten Rout<strong>in</strong>en<br />

zu gelangen. Davon erkennbar ausgenommen bleiben <strong>in</strong>des zum<strong>in</strong>dest<br />

im H<strong>in</strong>blick auf die kommunalen Bereiche Konstellationen mit getrennter<br />

Aufgabenwahrnehmung. Hier s<strong>in</strong>d sowohl e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere Schnittstellensensibilität<br />

als auch weniger effektive Verfahren feststellbar. Immerh<strong>in</strong> berichten<br />

vor Ort befragte E<strong>in</strong>richtungen, dass es <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen nunmehr zu diesbezüglichen<br />

Gesprächen zwischen Kreisen und örtlichen Agenturen gekommen<br />

sei, um <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e angesichts des hohen Anteils schwer Vermittelbarer<br />

stärker als bislang zusammenzuarbeiten. Dies könnte dann auch e<strong>in</strong>e Beauftragung<br />

von Kommunen durch die BA umfassen, die e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensivierte<br />

Betreuung von Personen mit multiplen Defiziten und großer Arbeitsmarktferne<br />

regelt.


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(6) Personal und Ressourcen: Beschäftigte, Personalentwicklung,<br />

Budgetgestaltung und technische<br />

Voraussetzungen<br />

Mit <strong>dem</strong> Personal- und Ressourcene<strong>in</strong>satz wird neben <strong>dem</strong> organisatorischen und<br />

funktionalen <strong>der</strong> materielle E<strong>in</strong>satz/Input des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> bilanziert. Dies betrifft mit<br />

den vor Ort beschäftigten Mitarbeitern die wesentliche Basis <strong>der</strong> Grundsicherung<br />

für Arbeitsuchende, die sich jenseits <strong>der</strong> Verteilung von Transfere<strong>in</strong>kommen im<br />

Bereich <strong>der</strong> aktiven Hilfen als lokal disponible Dienstleistung darstellt. Die Bedeutung<br />

dieses Faktors lässt sich im Rückgriff auf Kap. 3 und 4 vor allem dadurch belegen,<br />

dass wesentliche Freiheitsgrade im Vollzug auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> b<strong>in</strong>nenorganisatorischen<br />

Struktur- und Prozessgestaltung bestehen, was wie<strong>der</strong>um die Bedeutung<br />

<strong>der</strong> Personalauswahl, von E<strong>in</strong>satzentscheidungen und <strong>der</strong> Mitarbeiterführung<br />

unterstreicht. H<strong>in</strong>zutreten Budgetfragen, soweit diese im H<strong>in</strong>blick auf Etatumschichtungen<br />

ebenfalls <strong>in</strong> die Kompetenz <strong>der</strong> örtlichen E<strong>in</strong>richtungen fallen.<br />

Umgekehrt verdeutlichen Restriktionen und Probleme <strong>in</strong> den benannten Bereichen,<br />

wo die Aufgabenwahrnehmung <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> operativen wie systemischen<br />

H<strong>in</strong><strong>der</strong>nissen unterliegt. Im E<strong>in</strong>zelnen wendet sich <strong>der</strong> Gutachter im folgenden<br />

Kapitel zunächst <strong>der</strong> von den Grundsicherungsstellen und Kommunen erbetenen<br />

Bewertung <strong>der</strong> Personalsituation und Arbeitspraxis vor Ort zu (6.1). Es schließen<br />

sich e<strong>in</strong>e Dokumentation <strong>der</strong> bisherigen (6.2) sowie <strong>der</strong> künftigen Personalentwicklung<br />

(6.3) an. Die Budgetgestaltung (6.4) und die Praktikabilität <strong>der</strong> e<strong>in</strong>gesetzten<br />

Softwaresysteme (6.5) verweisen auf f<strong>in</strong>anzielle und technische Rahmenbed<strong>in</strong>gungen,<br />

bevor mit Blick auf die <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendige<br />

Neuordnung <strong>der</strong> Trägerstruktur personalwirtschaftliche Auswirkungen<br />

e<strong>in</strong>er Option und möglicherweise getrennten Aufgabenwahrnehmung dargestellt (6.6)<br />

und die Ergebnisse für <strong>Baden</strong>-Württemberg zusammengefasst werden (6.7).<br />

(6.1) Personalsituation und Arbeitspraxis vor Ort. Bundesweit s<strong>in</strong>d die örtlichen<br />

E<strong>in</strong>richtungen mit <strong>der</strong> Qualifikation <strong>der</strong> e<strong>in</strong>gesetzten Mitarbeiter meist<br />

sehr zufrieden. Dies gilt auch für die operativen Funktionsbed<strong>in</strong>gungen (Liegenschaften,<br />

Raumsituation und Sachmittelausstattung) und e<strong>in</strong> <strong>in</strong>sgesamt<br />

positives Betriebsklima (Quelle: ISE-Erhebungen 2006 bis 2008). Hieran hat<br />

sich <strong>in</strong> den zurückliegenden Jahren ebenso wenig geän<strong>der</strong>t wie an den zwischen<br />

den Trägermodellen erkennbaren Unterschieden und <strong>der</strong> durchgehend<br />

positiveren (Selbst-)E<strong>in</strong>schätzung <strong>der</strong> Optionskommunen.<br />

In <strong>Baden</strong>-Württemberg ergibt sich e<strong>in</strong> grundsätzlich ähnliches Bild, jedoch<br />

bestehen <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfragen Unterschiede. So verweisen die örtlichen Grundsicherungsstellen<br />

immer noch auf e<strong>in</strong>en Nachholbedarf bei <strong>der</strong> Qualifizierung<br />

des Fallmanagements, wenngleich die Zahl jener E<strong>in</strong>richtungen erkennbar<br />

Wesentlicher<br />

Faktor im Rahmen<br />

<strong>der</strong> örtlichen<br />

Entscheidungs-<br />

kompetenzen<br />

Unabhängig von<br />

<strong>der</strong> Trägerform<br />

große Zufriedenheit<br />

mit <strong>dem</strong><br />

Personal, jedoch<br />

schwierige operativeRahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

<strong>in</strong> den<br />

ARGEn<br />

Spezifika <strong>in</strong><br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

A-33


Situation bei getrennter<br />

Aufgaben-<br />

wahrnehmung<br />

Vor- und Nachteilskonstellationen<br />

<strong>in</strong> den badenwürttembergischen<br />

ARGEn<br />

Bewährte Rout<strong>in</strong>en<br />

und Verbesserungsbedarf<br />

<strong>in</strong><br />

Optionskommunen<br />

A-34<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

zugenommen hat (von 55 auf 65%), die von e<strong>in</strong>er zufriedenstellenden Situation<br />

berichten (Quelle: ISE-Erhebungen 2007 und 2008); Ähnliches gilt für<br />

die Beurteilung des Knowhows im Bereich Stellenakquise und Arbeitgeberservice<br />

(Quelle: ebd.). Verantwortlich für diese zurückhaltenden E<strong>in</strong>schätzungen<br />

dürften, neben ortsspezifischen Defiziten, die <strong>in</strong> den Kap. (7) und (8)<br />

noch e<strong>in</strong>mal detaillierter dargestellte Sensibilität <strong>der</strong> baden-württembergischen<br />

Aufgabenträger für den im Bundesvergleich überdurchschnittlich hohen<br />

Anteil schwer Vermittelbarer se<strong>in</strong>, <strong>der</strong> den Bedarf an qualifizierten Fallmanagementleistungen<br />

beson<strong>der</strong>s deutlich macht.<br />

Sucht man die baden-württembergische Situation im H<strong>in</strong>blick auf Unterschiede<br />

zwischen den Trägerformen zu charakterisieren, so ziehen Kreise mit<br />

getrennter Aufgabenwahrnehmung für ihre eigenen Gegebenheiten e<strong>in</strong>e nahezu<br />

durchweg positive Bilanz. Dies ersche<strong>in</strong>t grundsätzlich nicht <strong>in</strong> Frage<br />

zu stehen, doch ist h<strong>in</strong>zuzufügen, dass hier immer nur e<strong>in</strong> Ausschnitt des<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Vollzugs betrachtet wird, während die Agenturen als Hauptverantwortliche<br />

für aktive Hilfen ausgeklammert bleiben.<br />

Demgegenüber ist den ARGEn e<strong>in</strong> durchaus selbstkritisches und somit ausgesprochen<br />

objektives Antwortverhalten zu attestieren, von <strong>dem</strong> sich <strong>der</strong><br />

Gutachter auch <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Fallstudiengesprächen vor Ort überzeugen konnte.<br />

Da<strong>nach</strong> ließen sich hier nennenswerte Fortschritte verwirklichen – etwa <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Qualifikation <strong>der</strong> Mitarbeiter <strong>in</strong> <strong>der</strong> Leistungssachbearbeitung und im<br />

Fallmanagement o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Sachmittelausstattung und <strong>der</strong> Raumsituation<br />

(Quelle: ISE-Erhebungen 2007 und 2008). Gleichwohl verweist <strong>der</strong> deutliche<br />

Rückgang bei <strong>der</strong> positiven Beurteilung des Betriebsklimas und <strong>der</strong> Entwicklung<br />

e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>heitlichen Organisationsverständnisses (von überdurchschnittlichen<br />

88% im Jahr 2007 auf 71% <strong>in</strong> 2008) auf die bereits <strong>in</strong> den Kap. (2)<br />

und (3) angesprochenen Probleme, die im Verhältnis zwischen kommunalen<br />

Trägern und Agenturen entstanden s<strong>in</strong>d; h<strong>in</strong>zutreten Defizite bei <strong>der</strong> Personale<strong>in</strong>stellung<br />

und -entwicklung, <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung und Besoldungsstruktur<br />

sowie <strong>der</strong> Software <strong>in</strong> <strong>der</strong> Leistungssachbearbeitung (A2LL – Quelle: ISE-<br />

Erhebungen 2007 und 2008). Alle diese Punkte werden von den örtlichen<br />

Akteuren zunehmend als systemische Probleme gekennzeichnet, die untrennbar<br />

mit <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen Organisation und Aufgabenwahrnehmung verbunden<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund stellt sich die Situation <strong>der</strong> zugelassenen Träger als<br />

<strong>nach</strong> wie vor bewährt dar, doch zeigt auch hier das Antwortverhalten, dass<br />

die örtlichen E<strong>in</strong>richtungen die „Mühen <strong>der</strong> Ebene“ erreicht haben, was nicht<br />

zuletzt auf die schwierigen Anfor<strong>der</strong>ungen zurückzuführen se<strong>in</strong> dürfte, die


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

e<strong>in</strong>e Klientel mit überdurchschnittlich vielen und ausgeprägten Vermittlungshemmnissen<br />

stellt (erneut: sog. „<strong>Baden</strong>-Württemberg-Paradoxon“ –<br />

vgl. dazu Kap. 7). Insofern stößt man hier e<strong>in</strong>mal mehr auf e<strong>in</strong> vergleichsweise<br />

selbstkritisches Bild <strong>der</strong> Gegebenheiten und <strong>der</strong> weiteren Entwicklungsbedarfe,<br />

die im Fall <strong>der</strong> zugelassenen Träger <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

vor allem <strong>in</strong> <strong>der</strong> stetigen Personalqualifikation im E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungs- und Fallmanagementbereich<br />

gesehen werden. Zugleich machen die Optionskommunen<br />

aber auch substantielle Fortschritte geltend, etwa bei <strong>der</strong> örtlichen Nutzbarkeit<br />

<strong>der</strong> IT-Systeme für Integration und aktive Hilfen, im Schnittstellenmanagement<br />

sowie beim vernetzten und zielorientierten E<strong>in</strong>satz von Maßnahmen<br />

und Instrumenten (Quelle: ebd.).<br />

Befragt <strong>nach</strong> den Maßnahmen, die die örtlichen Geschäftsführungen und<br />

Amtsleitungen für beson<strong>der</strong>s wichtig halten, um die Funktions- und Arbeitsfähigkeit<br />

ihrer E<strong>in</strong>richtungen zu gewährleisten, betonen diese unabhängig<br />

von <strong>der</strong> Trägerform auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg seit 2006 die herausgehobene<br />

Bedeutung <strong>der</strong> Qualifizierung ihrer Mitarbeiter, e<strong>in</strong>e leistungsgerechte<br />

Personalentwicklung und die Herstellung e<strong>in</strong>es positiven Betriebsklimas und<br />

geme<strong>in</strong>samen Organisationsverständnisses (Quelle: ISE-Erhebungen 2006-<br />

2008).<br />

(6.2) Personalsituation und bisherige Stellenentwicklung. Die Personalstrukturen<br />

von ARGEn und Optionskommunen weisen <strong>nach</strong> wie vor ke<strong>in</strong>e gravierenden<br />

Unterschiede auf; das gilt ebenso für den <strong>in</strong>terregionalen Vergleich<br />

und damit auch für die Situation <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg. Mit e<strong>in</strong>em Verhältnis<br />

von durchschnittlich etwa 8:2 überwiegt ganz deutlich die Quote jener<br />

Mitarbeiter, die <strong>in</strong> Tätigkeitsbereichen mit direktem Kundenkontakt e<strong>in</strong>gesetzt<br />

werden (Empfang und E<strong>in</strong>gangszonen, Vermittlung und Fallmanagement,<br />

Leistungssach- und Wi<strong>der</strong>spruchsbearbeitung – Quelle: ISE-Erhebungen<br />

2006-2008).<br />

Nach Angaben <strong>der</strong> befragten E<strong>in</strong>richtungen besitzt im Bundesdurchschnitt<br />

gut je<strong>der</strong> vierte Mitarbeiter e<strong>in</strong>en befristeten Vertrag, wobei e<strong>in</strong>e für das Jahr<br />

2007 zunächst (laut ISE-Befragung) geplante leichte Reduktion offenbar<br />

nicht bzw. nur i. T. zustande kam (Quelle: ISE-Erhebungen 2006 bis 2008).<br />

Deutlich besser – auch und vor allem im Zeitverlauf – stellt sich hier <strong>nach</strong><br />

Angaben <strong>der</strong> befragten Träger die Situation <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg dar. Hier<br />

liegt die Befristungsquote bei nur noch 23% (<strong>nach</strong> 27 und 28% <strong>in</strong> den Vorjahren<br />

– Quelle: ebd.). Beson<strong>der</strong>s stark verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t hat sich <strong>der</strong> entsprechende<br />

Anteil <strong>in</strong> den Optionskommunen, so dass <strong>in</strong>zwischen davon ausgegangen<br />

Personalqualifizierung<br />

auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

als Maßnahmen-<br />

schwerpunkt<br />

Personalverteilung<br />

<strong>in</strong> den örtlichen<br />

Grundsicherungsstellen<br />

In <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg<br />

deutliche Rückführung<br />

<strong>der</strong><br />

Befristungsquoten<br />

A-35


Notwendige<br />

Absicherung <strong>der</strong><br />

Beschäftigten<br />

Qualifikation und<br />

beruflicher H<strong>in</strong>tergrund<br />

<strong>der</strong> Mitarbeiter<br />

A-36<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

werden kann, dass signifikante Nachteile <strong>der</strong> baden-württembergischen Grundsicherungsstellen<br />

<strong>in</strong> diesem Bereich nicht mehr bestehen.<br />

Die beschriebene Entwicklung ersche<strong>in</strong>t umso wichtiger, als spätestens mit<br />

<strong>dem</strong> Ende <strong>der</strong> Modellphase (2010) auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg viele Befristungen<br />

enden, auf diesen Term<strong>in</strong> h<strong>in</strong> die Unsicherheit unter den Beschäftigten<br />

wächst und e<strong>in</strong>e Personalabwan<strong>der</strong>ung vor allem aus den Optionskommunen<br />

droht, was bei ihnen e<strong>in</strong>e wesentlich höhere Zahl von Mitarbeitern<br />

betrifft. E<strong>in</strong>e gewisse Zurückhaltung setzte sich vor diesem H<strong>in</strong>tergrund<br />

wohl vor allem deshalb fort, weil man die im Anschluss an das BVerfG-<br />

Urteil notwendigen Organisationsentscheidungen abwarten will, bevor es zu<br />

e<strong>in</strong>er verän<strong>der</strong>ten E<strong>in</strong>stellungspolitik kommt. Außer<strong>dem</strong> sehen viele örtliche<br />

E<strong>in</strong>richtungen (ARGEn wie Optionskommunen) <strong>in</strong> <strong>dem</strong> unverän<strong>der</strong>t hohen<br />

Anteil befristeter Arbeitsverhältnisse die Chance, ihre Personalstruktur anzupassen,<br />

also bestimmte Mitarbeiter nicht dauerhaft zu halten und stattdessen<br />

neue h<strong>in</strong>zuzugew<strong>in</strong>nen.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich des beruflichen H<strong>in</strong>tergrunds <strong>der</strong> Mitarbeiter s<strong>in</strong>d für <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg ke<strong>in</strong>e gravierenden Unterschiede zum Bundesvergleich festzustellen.<br />

So setzen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Leistungssachbearbeitung sehr viele Grundsicherungsstellen<br />

Personal <strong>der</strong> kommunalen Träger e<strong>in</strong>; bevorzugte Verwendung<br />

f<strong>in</strong>den außer<strong>dem</strong> Angehörige <strong>der</strong> Bundesagentur (vor allem <strong>in</strong> den ARGEn)<br />

sowie solche Personen, die vorher <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en öffentlichen Verwaltungen tätig<br />

waren (Quelle: ISE-Erhebungen 2006 bis 2008). Daneben greifen <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

die Optionskommunen auf Berufse<strong>in</strong>steiger zurück. Auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bearbeitung<br />

von Wi<strong>der</strong>sprüchen ist vor allem kommunales und Agentur-<br />

Personal tätig, eher selten kommen hier Personen zum E<strong>in</strong>satz, die vorher<br />

nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung tätig waren. Für die Aktivierung (e<strong>in</strong>schließlich<br />

Stellenakquise und Arbeitgeberservice) s<strong>in</strong>d erneut vor allem<br />

Mitarbeiter mit BA-H<strong>in</strong>tergrund sowie aus den kommunalen Sozialämtern<br />

und <strong>der</strong> Beschäftigungsför<strong>der</strong>ung zuständig; auch f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> diesem Bereich<br />

deutlich häufiger Übernahmen von außerhalb <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung,<br />

wobei vor allem die Optionskommunen auf Personal aus <strong>der</strong> freien<br />

Wohlfahrtspflege und <strong>der</strong> Privatwirtschaft zurückgreifen (Quelle: ebd.). <strong>Baden</strong>-württembergische<br />

Beson<strong>der</strong>heiten bestehen <strong>dem</strong>gegenüber vor allem <strong>in</strong><br />

<strong>dem</strong> ger<strong>in</strong>geren E<strong>in</strong>satz von Beschäftigten, die aus an<strong>der</strong>en Bereichen <strong>der</strong><br />

Kommunalverwaltungen stammen – dies könnte mit <strong>der</strong> zeitgleichen Beanspruchung<br />

<strong>der</strong> Kreise durch die Verwaltungsreform zum 01.01.2005 zusammenhängen.<br />

Auch korrespondiert das mit e<strong>in</strong>em <strong>in</strong> ARGEn wie Optionskommunen<br />

höheren Anteil von Beschäftigten, die zuvor außerhalb <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Adm<strong>in</strong>istration gearbeitet haben. Signifikant ist zu<strong>dem</strong>, dass die


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

zugelassenen Träger stärker und häufiger Agenturmitarbeiter angeworben<br />

und e<strong>in</strong>gestellt haben, um ihre Aufgaben <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zu erfüllen (Quelle:<br />

ebd.).<br />

(6.3) Personalentwicklung und Stellenbewertung. Mit Blick auf das Personalvolumen<br />

planten die örtlichen E<strong>in</strong>richtungen bundesweit im Berichtszeitraum<br />

e<strong>in</strong>e Erhöhung des Personalbesatzes vor allem <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung<br />

und Vermittlung sowie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Leistungssachbearbeitung (Quelle: ISE-<br />

Erhebung 2008); h<strong>in</strong>zutraten die Wi<strong>der</strong>spruchsbearbeitung und zentrale Aufgaben.<br />

Damit allerd<strong>in</strong>gs kam es (verglichen mit den Angaben <strong>in</strong> 2007) zu e<strong>in</strong>er<br />

wohl vor allem mit Blick auf e<strong>in</strong>e bessere Arbeitsmarktlage und bisherige<br />

Vermittlungserfolge erklärbare Reduktion des Personalaufwuchses (Quelle:<br />

ISE-Erhebungen 2007 und 2008).<br />

Für <strong>Baden</strong>-Württemberg ist <strong>dem</strong>gegenüber aktuell, also <strong>in</strong> den Jahren 2008<br />

und 2009, von e<strong>in</strong>em ger<strong>in</strong>geren Stellenaufwuchs auszugehen. Nach den Angaben<br />

<strong>der</strong> örtlichen E<strong>in</strong>richtungen kam und kommt es nahezu ebenso häufig<br />

zu Reduzierungen, mit denen man den zuletzt deutlich gesunkenen Fallzahlen<br />

entsprach. Sofern mehr Personal benötigt wird, betrifft das am ehesten<br />

die Bereiche <strong>der</strong> aktiven Hilfen, was sich auch an <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Stellenschlüssel<br />

für bestimmte Klientelgruppen ablesen lässt (vgl. dazu Kap. 7).<br />

Diese Dispositionsentscheidung dürfte im Übrigen erneut vor allem mit <strong>dem</strong><br />

Bestreben <strong>der</strong> baden-württembergischen Aufgabenträger zusammenhängen,<br />

<strong>dem</strong> anteilig hohen Bestand an Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen<br />

mit e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tensiven E<strong>in</strong>zelbetreuung <strong>in</strong> längerfristigen Aktivierungsund<br />

Integrationszeiträumen zu begegnen (Quelle: ISE-Erhebung 2008).<br />

(6.4) Budgetgestaltung. Der Mittele<strong>in</strong>satz – <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im Rahmen des E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungstitels<br />

– hat sich <strong>nach</strong> anfänglichen Dispositions- und E<strong>in</strong>führungsproblemen<br />

erkennbar normalisiert. Dieser Befund gilt erneut auch für<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg und se<strong>in</strong>e Grundsicherungsträger. So lag die Budgetausschöpfung<br />

im hier betrachteten Bundesland 2006 bei 83% <strong>in</strong> den ARGEn<br />

und 85% <strong>in</strong> den Optionskommunen; 2007 betrugen diese Quoten 89 bzw.<br />

83% (Quelle: ISE-Erhebungen 2007 und 2008). H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Budgetverteilung<br />

zwischen Verwaltungs- und E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungstitel fanden <strong>in</strong> den Vorjahren<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Mehrzahl <strong>der</strong> Fälle Verschiebungen statt, die wie<strong>der</strong>um vor allem<br />

den Verwaltungshaushalt verstärkten und damit e<strong>in</strong>en erweiterten Personale<strong>in</strong>satz<br />

ermöglichten. Diese Entwicklung hielt bislang an und dürfte sich<br />

<strong>nach</strong> den Prognosen <strong>der</strong> örtlichen E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> 2009 wie<strong>der</strong>holen, wobei<br />

<strong>nach</strong> 22% <strong>in</strong> 2008 immerh<strong>in</strong> 18% <strong>der</strong> baden-württembergischen Grundsicherungsstellen<br />

<strong>in</strong>zwischen auch e<strong>in</strong>e umgekehrte Mittelverlagerung, also zu-<br />

Weiterh<strong>in</strong><br />

Stellenaufwuchs –<br />

bei aktiven wie<br />

passiven Hilfen<br />

In <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg<br />

<strong>in</strong>sgesamt ger<strong>in</strong>gererStellenaufwuchs<br />

<strong>in</strong> den Jahren<br />

2008 und 2009<br />

Normalisierung des<br />

Mittele<strong>in</strong>satzes<br />

A-37


E<strong>in</strong>gesetzte Software-Systeme<br />

als wesentliche<br />

Handlungsvoraussetzung<br />

ARGEn: Unverän<strong>der</strong>t<br />

starke Kritik an<br />

<strong>der</strong> Leistungssoftware<br />

A2LL und<br />

<strong>nach</strong>haltiger<br />

Wunsch <strong>nach</strong> Systemwechsel<br />

A-38<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

gunsten des Integrationsbudgets, für möglich halten o<strong>der</strong> fest planen, wobei<br />

dies nur die ARGEn, nicht jedoch die Optionskommunen betrifft. Letztere<br />

legen also offenbar <strong>nach</strong> wie vor beson<strong>der</strong>en Wert auf e<strong>in</strong>e eigenständige<br />

und personal<strong>in</strong>tensive Betreuung ihrer Klientel. Befragt <strong>nach</strong> den Gründen<br />

für die im Bundesdurchschnitt auffällig häufigere Umschichtung <strong>in</strong> das Integrationsbudget<br />

verwiesen die entsprechenden ARGEn <strong>dem</strong>gegenüber auf<br />

die Auswirkungen <strong>der</strong> bundesweit geregelten Mittelverteilung und den F<strong>in</strong>anzbedarf<br />

für die Konzeption und Durchführung spezifischer Maßnahmen<br />

zugunsten schwer vermittelbarer Hilfebedürftiger (Quelle: ISE-Fallstudien).<br />

Blickt man auf die Höhe <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg getätigten Verlagerungen,<br />

so lag diese (gemessen am angegebenen Durchschnitt) <strong>in</strong> Optionskommunen<br />

regelmäßig etwas höher (2006: 18%, 2007: 19%, 2008: 20%, 2009:<br />

16%) als <strong>in</strong> den Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften (2006: 1%, 2007: 12%; 2008: 9%;<br />

2009: 10%); dies verweist erneut auf die besseren Betreuungsrelationen <strong>der</strong><br />

zugelassenen Träger und ihren beson<strong>der</strong>en Fokus auf e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive und <strong>in</strong>dividualisierte<br />

Betreuung (Quelle: ebd.).<br />

(6.5) Software-E<strong>in</strong>satz. Da <strong>der</strong> Vollzug von komplexen Leistungsberechnungen<br />

und Maßnahmen auf entsprechend funktionale EDV-Systeme angewiesen ist,<br />

kommt im Rahmen <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende <strong>der</strong> Eignung und<br />

möglichen Probleme <strong>der</strong> e<strong>in</strong>gesetzten Software hohe Bedeutung zu. Daneben<br />

muss im Interesse e<strong>in</strong>er Gesamtsteuerung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> sicher gestellt se<strong>in</strong>,<br />

dass die erfor<strong>der</strong>lichen Daten objektiv und zeitnah zur Verfügung stehen. In<br />

bei<strong>der</strong>lei H<strong>in</strong>sicht gab es <strong>in</strong> den zurückliegenden Jahren zum Teil schwerwiegende<br />

Defizite, die Optionskommunen und ARGEn <strong>in</strong> unterschiedlicher<br />

Weise betrafen.<br />

In den Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften richtet sich dabei bundesweit wie <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg unverän<strong>der</strong>t starke Kritik auf das Leistungssystem A2LL. Problematisch<br />

s<strong>in</strong>d hier die Bescheidgestaltung, die operativen Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen,<br />

<strong>nach</strong> wie vor notwendige Umgehungslösungen, fehlende <strong>in</strong>dividuelle<br />

Flexibilität, die Systemparallelität (zur Vermittlungssoftware VerBIS) sowie<br />

die Instabilität im Regelbetrieb (Quelle: ISE-Erhebungen 2006 bis 2008).<br />

Trotz <strong>der</strong> anhaltenden Defizite und entsprechen<strong>der</strong> Initiativen rechnet fast<br />

ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung mehr mit e<strong>in</strong>er zeitnahen Behebung <strong>der</strong> gegebenen Probleme.<br />

Hieraus erwächst <strong>in</strong>zwischen bei <strong>der</strong> Mehrzahl <strong>der</strong> ARGEn (2008:<br />

68%; 2007: 46%) <strong>der</strong> Wunsch, das System zu wechseln, sofern <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satz<br />

<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Software freigestellt würde; <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg tritt<br />

diese Tendenz aktuell mit 77% <strong>der</strong> Nennungen (2007: 42%) noch deutlicher


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

hervor. Demgegenüber zeigt sich die Mehrheit mit <strong>der</strong> Funktionalität des<br />

neuen Vermittlungssystems VerBIS zufrieden (Quelle: ebd.).<br />

Auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg berichten mehrere <strong>der</strong> zugelassenen Träger für<br />

die Jahre 2005 und 2006 von anhaltenden Problemen bei <strong>der</strong> Datenübermittlung<br />

(Quelle: ISE-Erhebungen 2006 und 2007). Hier kam es unter Zugrundelegung<br />

<strong>der</strong> vor Ort erhobenen Fallzahlen meist zu Überschreitungen <strong>der</strong> von<br />

<strong>der</strong> Statistik <strong>der</strong> Bundesagentur angegebenen Werte, was vor allem die Zahl<br />

<strong>der</strong> Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaften und <strong>der</strong> erwerbsfähigen Hilfebedürftigen betraf.<br />

Im Verlauf des Jahres 2007 verbesserten sich dann <strong>nach</strong> eigener E<strong>in</strong>schätzung<br />

die Erhebungs- und Übermittlungsrout<strong>in</strong>en von Kommunen und BA.<br />

Im Sommer 2008 g<strong>in</strong>gen die zugelassenen Träger schließlich zu 100% davon<br />

aus, die benötigten Fallzahlen <strong>in</strong> korrekter Weise melden zu können. Dies<br />

gilt auch für die vor Ort benötigten Funktionalitäten (Quelle: ebd.).<br />

(6.6) Personalwirtschaftliche Auswirkungen e<strong>in</strong>er künftig möglicherweise<br />

verän<strong>der</strong>ten Trägerform. Mit Blick auf die weiteren politischen und gesetzgeberischen<br />

Entscheidungen im Nachgang zum BVerfG-Urteil stellt sich<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Frage, wie personalseitig <strong>der</strong> Übergang zu e<strong>in</strong>er getrennten<br />

Aufgabenwahrnehmung zu gestalten wäre. Letzterem kämen alle jene Modelle<br />

gleich, <strong>in</strong> <strong>der</strong> zwar Abstimmungsrout<strong>in</strong>en, aber ke<strong>in</strong>e umfassenden geme<strong>in</strong>samen<br />

E<strong>in</strong>richtungen mehr vorgesehen würden (Zentrum für Arbeit,<br />

kooperatives Jobcenter, geme<strong>in</strong>same Anlaufstellen usw.). H<strong>in</strong>zuträte als weitere<br />

Möglichkeit die Option, sofern diese weiteren Kommunen gestattet würde.<br />

Von beiden Varianten wären wie<strong>der</strong>um jeweils vor allem die Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften<br />

und ihre Träger betroffen, die <strong>in</strong> solchen Fällen vor Personalause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzungen<br />

stünden. Nach den personalwirtschaftlichen Konsequenzen<br />

befragt, geben bundesweit 7% <strong>der</strong> ARGE-Kreise an, bei e<strong>in</strong>er<br />

<strong>nach</strong>holenden Option das gesamte bisherige (ARGE-)Personal übernehmen<br />

zu wollen; <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg äußert sich so ke<strong>in</strong>e <strong>der</strong> betroffenen<br />

Kommunen. Weitere 92% bejahen dies immerh<strong>in</strong> ihrem Bedarf entsprechend,<br />

für weitere 8% käme dies nur <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen <strong>in</strong> Frage (Quelle: ISE-<br />

Erhebung 2008).<br />

Umgekehrt ergibt sich als Problem, dass e<strong>in</strong>e Trägerverän<strong>der</strong>ung nicht notwendiger<br />

Weise vom Personal <strong>nach</strong>vollzogen werden muss. Käme es etwa<br />

zu e<strong>in</strong>er künftig getrennten Aufgabenwahrnehmung und hätten die Kommunen<br />

– wie diese größtenteils bestätigen – nicht für ihr gesamtes bislang <strong>in</strong> den<br />

ARGEn tätiges Personal h<strong>in</strong>reichende Verwendungsmöglichkeit, so würden<br />

sie aller Voraussicht <strong>nach</strong> e<strong>in</strong>en erheblichen Überhang an Mitarbeitern zu<br />

verkraften haben. Denn lediglich e<strong>in</strong> Drittel <strong>der</strong> unbefristeten Kreisbediensteten<br />

<strong>in</strong> den Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften wäre <strong>nach</strong> E<strong>in</strong>schätzung <strong>der</strong> Kommunen<br />

Auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg optimierte<br />

Software <strong>der</strong><br />

Optionskommunen<br />

Notwendige<br />

Personalause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung<br />

im Fall<br />

e<strong>in</strong>er verän<strong>der</strong>ten<br />

Trägerform<br />

Erhebliche Risiken<br />

für die kommunale<br />

Seite im Fall e<strong>in</strong>er<br />

künftig getrennten<br />

Aufgabenwahrnehmung<br />

A-39


Insgesamt zufriedenstellendeArbeitssituation<br />

mit klimatischerVerschlechterung<br />

<strong>in</strong> den badenwürttembergischen<br />

ARGEn<br />

A-40<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

bundesweit zu e<strong>in</strong>em Wechsel zur BA bereit (Quelle: ebd.). Noch zurückhalten<strong>der</strong><br />

äußeren sich diesbezüglich die baden-württembergischen Kreise. Nur<br />

46% des befristeten kommunalen Personals <strong>in</strong> ARGEn und 13% <strong>in</strong> Optionskommunen<br />

würde da<strong>nach</strong> die Agentur als neuen Dienstherrn und Arbeitgeber<br />

akzeptieren; auf Seiten <strong>der</strong> unbefristeten Stellen tendieren die entsprechenden<br />

Quoten gegen Null.<br />

(6.7) Gesamte<strong>in</strong>schätzung für <strong>Baden</strong>-Württemberg. In <strong>der</strong> Zusammenschau <strong>der</strong><br />

oben dokumentierten Ergebnisse lässt sich für den Personal- und Ressourcene<strong>in</strong>satz<br />

<strong>der</strong> baden-württembergischen Aufgabenträger festhalten, dass im<br />

Vergleich zur bundesweiten Situation ke<strong>in</strong>e grundsätzlichen Unterschiede<br />

und Probleme bestehen. Spezifika s<strong>in</strong>d <strong>dem</strong>gegenüber im H<strong>in</strong>blick auf Qualifikationsbedarfe<br />

anzusprechen, wobei hier nicht notwendiger Weise von e<strong>in</strong>er<br />

generell schlechteren Arbeitssituation, son<strong>der</strong>n ebenso von klientelbed<strong>in</strong>gten<br />

Fokussierungen auszugehen ist. Negativer als <strong>in</strong> den Vorjahren<br />

kennzeichnen <strong>in</strong> diesem Kontext die Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften das entstandene<br />

Betriebsklima, e<strong>in</strong>schließlich jener H<strong>in</strong><strong>der</strong>nisse, die die Herausbildung e<strong>in</strong>es<br />

e<strong>in</strong>heitlichen und handlungsnotwendigen Organisationsverständnisses e<strong>in</strong>schränkten.<br />

Dies korrespondiert mit den bereits <strong>in</strong> den Kap. (2) und (3) benannten<br />

Problemen im Verhältnis zwischen kommunalen Trägern e<strong>in</strong>erseits<br />

und den Agenturen bzw. BA-Organen an<strong>der</strong>erseits. Ungeachtet dessen gelang<br />

es ARGEn wie Optionskommunen, den Anteil befristeter Stellen deutlicher<br />

als im Bundesdurchschnitt zurückzuführen und damit e<strong>in</strong>e wesentliche Voraussetzung<br />

für dauerhaft funktionsfähige örtliche E<strong>in</strong>richtungen zu schaffen.<br />

Die Mittelverwendung entsprach erneut den <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Regionen zu verzeichnenden<br />

Schwerpunkten, mit allerd<strong>in</strong>gs etwas höheren Umschichtungsvolum<strong>in</strong>a<br />

auf Seiten <strong>der</strong> Optionskommunen, was u. a. <strong>der</strong>en Konzentration<br />

auf e<strong>in</strong>e personal<strong>in</strong>tensive Betreuung schwer Vermittelbarer geschuldet se<strong>in</strong><br />

dürfte. Mehr als <strong>in</strong> den Vorjahren ziehen die Dysfunktionalitäten des <strong>in</strong> den<br />

ARGEn e<strong>in</strong>gesetzten Leistungssystems A2LL Kritik auf sich und führten zuletzt<br />

zu <strong>dem</strong> verstärkten Wunsch, die betreffende Software durch an<strong>der</strong>e dezentrale<br />

Lösungen ersetzen zu können. Schließlich gehen die badenwürttembergischen<br />

Aufgabenträger davon aus, dass es im Fall e<strong>in</strong>er verän<strong>der</strong>ten<br />

Organisationsstruktur zu erheblichen Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzungen kommen<br />

dürfte, sie sich <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e dann für die kommunale Seite <strong>nach</strong>teilig auswirkten,<br />

wenn sich Bund und Län<strong>der</strong> auf e<strong>in</strong>e getrennte Aufgabenwahrnehmung<br />

e<strong>in</strong>igen sollten. In diesem Fall geht man davon aus, dass nur e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ger<br />

Teil <strong>der</strong> kommunal Beschäftigten zur Agentur wechseln würde und somit<br />

e<strong>in</strong> Personalüberhang bei den Kreisen entstünde, für den <strong>der</strong>zeit ke<strong>in</strong> h<strong>in</strong>reichen<strong>der</strong><br />

Bedarf bestünde.


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(7) Klientel und Leistung: »<strong>Baden</strong>-Württemberg-Paradoxon«<br />

und kundengerechter Maßnahmene<strong>in</strong>satz<br />

Wie <strong>der</strong> Gutachter bereits <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en vorangegangenen Untersuchungsberichten feststellte<br />

(vgl. dazu die Dokumentation im Anhang), erweisen sich gerade <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg im Rahmen <strong>der</strong> Kundenbetreuung und des Maßnahmene<strong>in</strong>satzes<br />

nicht nur die direkte Vermittlung <strong>in</strong> den Ersten Arbeitsmarkt, son<strong>der</strong>n auch die<br />

(vorgelagerte) Hebung <strong>der</strong> Beschäftigungsfähigkeit und die soziale Stabilisierung<br />

<strong>der</strong> Hilfebedürftigen als wichtige Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e dauerhafte E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung.<br />

Ursächlich dafür ist angesichts e<strong>in</strong>er überdurchschnittlich guten Arbeitsmarktlage<br />

<strong>der</strong> erhöhte Anteil schwer Vermittelbarer (sog. „<strong>Baden</strong>-Württemberg-<br />

Paradoxon“), dessen funktionale Merkmale <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ersten Abschnitt zum Aktivierungsbedarf<br />

und zur überregionalen Vermittelbarkeit <strong>der</strong> erwerbsfähigen Hilfebedürftigen<br />

betrachtet werden (7.1). In e<strong>in</strong>em weiteren Schritt geht es um die dabei<br />

angewandten Integrationsstrategien und Maßnahmen (7.2), die für ausgewählte<br />

Zielgruppen – erneut unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung <strong>der</strong> baden-württembergischen<br />

Gegebenheiten – weiter ausdifferenziert werden (7.3). Es folgen Betrachtungen<br />

zur konkreten Kundenbetreuung (7.4). Obgleich mit <strong>dem</strong> Gesetz zur Neuausrichtung<br />

<strong>der</strong> arbeitsmarktpolitischen Instrumente Letztere umfassend reformiert<br />

und <strong>dem</strong> Anspruch des Gesetzgebers <strong>nach</strong> auch vere<strong>in</strong>facht wurden, soll dennoch<br />

<strong>in</strong> Kürze die bisherige Bedeutung sonstiger weiterer Leistungen <strong>nach</strong> § 16 Abs 2<br />

Satz 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (alte Fassung) dargestellt werden, da diese Maßnahmen und ihre<br />

Nutzung e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>druck davon vermitteln, welche Bedeutung <strong>in</strong>dividuelle und vor<br />

Ort gestaltete Ansätze bei <strong>der</strong> Integration von Langzeitarbeitslosen haben (7.5).<br />

Umfang und Art präventiver Strategien, die <strong>nach</strong> <strong>der</strong> Def<strong>in</strong>ition des Gutachters<br />

solche Instrumente umfassen, die sich an e<strong>in</strong>e Klientel wenden, die <strong>der</strong>zeit nicht<br />

<strong>dem</strong> Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss und/o<strong>der</strong> noch ke<strong>in</strong>e Leistungsansprüche<br />

<strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> besitzt, verdeutlichen darüber h<strong>in</strong>aus, <strong>in</strong>wieweit <strong>der</strong> unmittelbare<br />

Vollzug konsolidiert werden konnte und welche Personenkreise <strong>in</strong>direkt<br />

bzw. mittelfristig von den aktiven Hilfen <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />

erfasst werden (7.6). Zu den bislang überwiegend retrospektiven Angaben <strong>der</strong><br />

örtlichen Akteure treten E<strong>in</strong>schätzungen, mit welchen Auswirkungen vor Ort im<br />

Jahr 2008 aufgrund <strong>der</strong> Wirtschafts- und F<strong>in</strong>anzkrise gerechnet wird; die Basis<br />

dafür bilden aktuelle Befragungen im Rahmen <strong>der</strong> acht baden-württembergischen<br />

Fallstudien des ISE, die zum Jahreswechsel 2008/2009 noch e<strong>in</strong>mal aktualisiert<br />

wurden (7.7). E<strong>in</strong>e zusammenfassende Kennzeichnung <strong>der</strong> baden-württembergischen<br />

Situation beschließt auch dieses Kapitel (7.8).<br />

(7.1) Aktivierungsbedarf und Vermittlungsfähigkeit. Um den Ressourcenbedarf<br />

und die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmenansätze im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> e<strong>in</strong>schätzen zu<br />

können, bietet die Vermittlungsfähigkeit <strong>der</strong> im Bezug bef<strong>in</strong>dlichen Personen<br />

Klientel,<br />

Vermittlungsfähigkeit<br />

und<br />

soziale Stabilisierung<br />

als zentrale<br />

Aspekte – auch<br />

und gerade <strong>in</strong><br />

<strong>Baden</strong>-Württem-<br />

berg<br />

A-41


Steigen<strong>der</strong><br />

Aktivierungs-<br />

bedarf aufgrund<br />

bisheriger Erfolge<br />

und e<strong>in</strong>er guten<br />

Arbeitsmarktlage<br />

Zunahme<br />

problembehafteter<br />

Personenkreise als<br />

Erfolg und weiterer<br />

Handlungsauftrag<br />

In <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

bereits relativ<br />

früh verstärkte Aufmerksamkeit<br />

für<br />

schwer Vermittelbare<br />

A-42<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

mit bzw. ohne vorherige Betreuung und aktivierende Maßnahmen e<strong>in</strong>en wesentlichen<br />

Indikator. Hierbei ist als Ausfluss e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> den vergangenen Jahren<br />

durchaus erfolgreichen Integrationstätigkeit (und <strong>in</strong>folgedessen e<strong>in</strong>es<br />

prozentualen Rückgangs arbeitsmarktnaher Kunden), aber auch aufgrund<br />

spezifischer Klientelmerkmale von e<strong>in</strong>em steigenden Anteil jener Personen<br />

auszugehen, die sog. „multiple“ Vermittlungshemmnisse aufweisen, also<br />

sich durch persönliche Probleme und/o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er erhebliche Arbeitsmarktferne<br />

auszeichnen. Wie bereits e<strong>in</strong>gangs angesprochen, macht sich diese Konstellation<br />

<strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg stärker als <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Regionen bemerkbar,<br />

da hier qualifizierte Personen aufgrund <strong>der</strong> gegebenen Nachfrage bislang<br />

vergleichsweise zügig <strong>in</strong> Arbeit vermittelt werden konnten, weshalb im Bestand<br />

verbleibende Hilfebedürftige nahezu durchweg jene Defizite aufweisen,<br />

die e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tensiviertes Fallmanagement und flankierende Leistungen erfor<strong>der</strong>lich<br />

machen.<br />

Im Fall <strong>der</strong> benannten Klientel geht es folglich zunächst darum, wie<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>geübte Tagesstruktur zu erarbeiten, die es ermöglicht, den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

täglicher Beschäftigung zu entsprechen. Nach Angaben <strong>der</strong> zwischen<br />

2006 und 2008 befragten Grundsicherungsstellen ist diese Quote bundesweit<br />

deutlich angestiegen. In <strong>Baden</strong>-Württemberg gaben zuletzt (2008) 52% <strong>der</strong><br />

ARGEn und Kreise an, dass weniger als 10% <strong>der</strong> erwerbsfähigen Hilfebedürftigen<br />

ohne vorherige Aktivierungs- und Betreuungsleistungen direkt <strong>in</strong><br />

den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden könnten (Quelle: ISE-Erhebungen<br />

2006 bis 2008). Lediglich e<strong>in</strong> Drittel <strong>der</strong> im Land befragten E<strong>in</strong>richtungen<br />

geht davon aus, dass wenigstens noch für bis zu e<strong>in</strong>em Viertel <strong>der</strong> Betroffenen<br />

e<strong>in</strong>e zügige Integration auch ohne vorherige Betreuung möglich ist<br />

(Quelle: ebd.).<br />

Die paradoxe Situation, dass e<strong>in</strong>e stärkere Nachfrage <strong>nach</strong> Arbeitskräften<br />

den <strong>in</strong>dividuelle Problembesatz im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> erhöht, sensibilisierte die Aufgabenträger<br />

<strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg bereits zu e<strong>in</strong>em relativ frühen Zeitpunkt<br />

für sozial<strong>in</strong>tegrative und präventive Handlungsansätze, die über e<strong>in</strong>e längerfristige<br />

<strong>in</strong>dividuelle Betreuung und Stabilisierung <strong>in</strong> das soziale Umfeld <strong>der</strong><br />

Betroffenen ausgreifen. Ungeachtet <strong>der</strong> Folgekosten, die anhaltende Bedürftigkeit<br />

und die „Vererbung“ von Biographien auslösen und deshalb e<strong>in</strong>en erhöhten<br />

Aufwand rechtfertigen, erwiesen sich entsprechende Strategien für<br />

die baden-württembergischen Grundsicherungsstellen schon deshalb als<br />

notwendig, um weiterh<strong>in</strong> die erwarteten Integrationserfolge erzielen zu<br />

können. Nach Aussagen <strong>der</strong> örtlichen Akteure war es für sie dabei i. T.<br />

durchaus überraschend, dass auch sehr arbeitsmarktferne Personen <strong>nach</strong> wie<br />

vor E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungschancen besitzen, wenn sie e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tensiven Betreuung


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

mit längeren <strong>in</strong>dividuellen Planungshorizonten unterliegen. Umso mehr sollte<br />

auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg die aktuelle F<strong>in</strong>anz- und Wirtschaftskrise<br />

nicht dazu führen, entsprechende Handlungsansätze zugunsten e<strong>in</strong>er re<strong>in</strong><br />

stellenorientierten Vermittlung aufzugeben und damit e<strong>in</strong> Problem fortzuschreiben<br />

bzw. zu vergrößern, das letztlich das Fundament sozialstaatlicher<br />

Verwerfungen begründet („Prekariat“ als Stichwort).<br />

E<strong>in</strong>en zusätzlichen Indikator für die charakteristischen Merkmale und Bedarfe<br />

<strong>der</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Klientel bietet die Frage <strong>nach</strong> <strong>der</strong> überregionalen Vermittlungsfähigkeit.<br />

Damit wird betrachtet, ob die betroffenen Personen e<strong>in</strong>e <strong>der</strong>art<br />

hohe Mobilität besitzen, um auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em weiteren Umkreis e<strong>in</strong>e Beschäftigung<br />

aufnehmen zu können o<strong>der</strong> letztlich solch schweren <strong>in</strong>dividuellen<br />

Beschränkungen unterliegen, dass sie ohneh<strong>in</strong> nur im näheren Umkreis<br />

e<strong>in</strong>setzbar s<strong>in</strong>d. Zum an<strong>der</strong>en wird erkennbar, ob e<strong>in</strong> kommunaler Träger <strong>der</strong><br />

überwiegenden Zahl von Hilfebedürftigen h<strong>in</strong>reichend effektive Angebote<br />

machen kann, da diese im eigenen Territorialbezug und näheren Kontext naturgemäß<br />

größer, qualitativ anspruchsvoller und vielfältiger se<strong>in</strong> dürften.<br />

Hier<strong>nach</strong> befragt, geben <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg lediglich 39% <strong>der</strong> örtlichen<br />

E<strong>in</strong>richtungen an (gegenüber 57% bundesweit), dass offene Stellen außerhalb<br />

<strong>der</strong> eigenen Gebietskörperschaft e<strong>in</strong>e erhöhte Vermittlungsrelevanz besitzen;<br />

für Arbeitsangebote, die außerhalb e<strong>in</strong>er Tagespendler-Distanz liegen,<br />

schließen sie dies sogar vollständig aus (Quelle: ISE-Erhebung 2008).<br />

Gerade aufgrund dieser charakteristischen Situation wurde <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

wie<strong>der</strong>holt diskutiert, ob die im Bezug bef<strong>in</strong>dlichen Hilfebedürftigen<br />

im Rahmen des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> richtig angesiedelt s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> eher <strong>in</strong> die Grundsicherung<br />

<strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong> überführt werden sollten. Käme es etwa zu e<strong>in</strong>er<br />

Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erwerbsfähigkeitsregelung <strong>nach</strong> § 8 Abs. 1, bestünde<br />

e<strong>in</strong>e Alternative dar<strong>in</strong>, weitere Fälle <strong>in</strong> das <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong> zu transferieren und die<br />

Grundsicherung für Arbeitsuchende jenem Personenkreis vorzubehalten, <strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong>e höhere Chance auf e<strong>in</strong>e reguläre Beschäftigung hat. Für den Vollzug<br />

des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> ergäbe sich hierdurch möglicherweise <strong>der</strong> Vorteil, dass <strong>der</strong> Spagat<br />

zwischen Vermittlung und sozialer Integration e<strong>in</strong>geschränkt würde,<br />

mith<strong>in</strong> die Aufgabenwahrnehmung sich noch stärker an den Rout<strong>in</strong>en des<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I orientieren könnte. E<strong>in</strong>em entsprechenden Vorschlag stimmen <strong>in</strong>des<br />

auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg 69% <strong>der</strong> Befragten nicht zu (Quelle: ISE-<br />

Erhebung 2008). Als Argument wurde <strong>dem</strong> Gutachter gegenüber auch <strong>in</strong> den<br />

vor Ort geführten Interviews geltend gemacht, dass <strong>der</strong> Bedarf an Betreuung<br />

und <strong>in</strong>dividueller Stabilisierung nicht so sehr, zum<strong>in</strong>dest aber nicht alle<strong>in</strong><br />

von <strong>der</strong> <strong>in</strong> Stunden gemessenen Arbeitsfähigkeit abhänge, son<strong>der</strong>n für die<br />

Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>te und<br />

nur im unmittelbaren<br />

Umfeld<br />

relevante<br />

Bedeutung<br />

überregionaler<br />

Vermittlung<br />

Auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg<br />

Ablehnung e<strong>in</strong>er<br />

verän<strong>der</strong>ten<br />

Erwerbsfähigkeitsregelung<br />

A-43


Dom<strong>in</strong>anz von<br />

Vermittlungs-<br />

und För<strong>der</strong>-<br />

ansätzen<br />

A-44<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

allermeisten im Bezug bef<strong>in</strong>dlichen Personen gegeben sei. So seien viele, die<br />

seit Jahren ohne Beschäftigung lebten, zwar theoretisch, also physisch und<br />

gesundheitlich, zu e<strong>in</strong>er Tätigkeit von mehreren Stunden täglich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage,<br />

verfügten aber meist nicht mehr über feste Tagesstrukturen, um die erfor<strong>der</strong>liche<br />

Selbstdiszipl<strong>in</strong> und -organisation aufzubr<strong>in</strong>gen. Diese Menschen wären<br />

ohne darauf gerichtete sozial<strong>in</strong>tegrative Leistungen tatsächlich nicht vermittlungsfähig,<br />

könnten diesen Status allerd<strong>in</strong>gs bei e<strong>in</strong>er entsprechenden Aktivierung<br />

durchaus wie<strong>der</strong> erlangen. Verlagerte man sie dagegen <strong>in</strong> das <strong>SGB</strong><br />

X<strong>II</strong>, würde ihnen diese Chance genommen und produzierten sie für sich und<br />

ihr Umfeld mitunter erhebliche Folgekosten. Zugleich sähen sich viele<br />

Kommunen dazu veranlasst, auch für dieses Leistungssystem erneut Fallmanagement-<br />

und Vermittlungssysteme e<strong>in</strong>zurichten, womit allerd<strong>in</strong>gs die mit<br />

<strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> überwunden geglaubte Ausdifferenzierung <strong>der</strong> Sozialsysteme<br />

reproduziert würde. Insofern teilt <strong>der</strong> Gutachter die diesbezügliche Skepsis<br />

vieler Städte, Kreise und E<strong>in</strong>richtungen und empfiehlt, entsprechende Überlegungen<br />

zurückzustellen. Für die baden-württembergische Situation bemerkenswert<br />

ist im Übrigen, dass die Kreise mit getrennter Aufgabenwahrnehmung<br />

entsprechende Überlegungen zu 100% ablehnen, obgleich aus ihren<br />

Reihen hieraus diese Lösung des öfteren thematisiert wurde (Quelle: ISE-<br />

Erhebung 2008 und Fallstudien).<br />

(7.2) Geschäftspolitische Strategien und Maßnahmen. Betrachtet man die<br />

übergreifenden Handlungsansätze im bundesweiten Vergleich (För<strong>der</strong>-,<br />

Vermittlungs-, Beschäftigungs- und Subventionsansatz – s. Schaubild) 1 , so<br />

besitzen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>- und <strong>der</strong> Vermittlungsansatz <strong>nach</strong> wie vor die höchste<br />

Relevanz, wobei Optionskommunen hier häufiger Schwerpunkte setzen,<br />

während ARGEn eher gemischte Strategien wählen (Quelle: ISE-Erhebung<br />

2006 bis 2008). Erkennbar ist auch, dass die <strong>in</strong>divduelle und personal<strong>in</strong>tensive<br />

Betreuung als Tätigkeitsfokus kaum abgenommen hat, i. T. sogar<br />

verstärkt wurde und zugelassene Träger <strong>dem</strong> Fö<strong>der</strong>ansatz (gegenüber e<strong>in</strong>er<br />

primär stellenorientierten Vermittlung) e<strong>in</strong>e höhere Bedeutung zumessen,<br />

als das <strong>in</strong> den ARGEn <strong>der</strong> Fall ist (Quelle: ebd.). Ungeachtet dessen dokumentieren<br />

die Vertreter bei<strong>der</strong> Modelle, dass <strong>dem</strong> Oberziel <strong>der</strong> Integration<br />

<strong>in</strong> den ersten Arbeitsmarkt mit 44% (ARGEn) bzw. 50% (Optionskommunen)<br />

<strong>nach</strong> wie vor die höchste Aufmerksamkeit gewidmet wird. Im Vergleich<br />

dazu ist die f<strong>in</strong>anzierte Beschäftigung <strong>in</strong> Form öffentlicher o<strong>der</strong><br />

subventionierter Stellen <strong>dem</strong> Vernehmen <strong>nach</strong> von ger<strong>in</strong>gerer Bedeutung,<br />

was allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong>soweit zu relativieren ist, als etwa Zuschüsse und Arbeits-<br />

1 Vgl. hierzu Hesse, J.J./Götz, A., a.a.O., 2007, 78ff.


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

gelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung unverän<strong>der</strong>t e<strong>in</strong>e sehr<br />

wichtige Maßnahmenform bilden (s. u.), wie 82 bzw. 79% <strong>der</strong> Befragten<br />

bestätigen (Quelle: ebd.).<br />

Vier idealtypische arbeitsmarktpolitische Strategien<br />

Bewerberorientierung<br />

Stellenorientierung<br />

Personale<strong>in</strong>satz<br />

(Verwaltungsbudget)<br />

För<strong>der</strong>ansatz<br />

(<strong>in</strong>tensive Betreuung durch eigene<br />

Mitarbeiter, Beseitigung von<br />

Vermittlungshemmnissen,<br />

Qualifizierung)<br />

Vermittlungsansatz<br />

(Konzentration auf Arbeitgeberbedarfe,<br />

operative Trennung zw. Betreuung<br />

und Vermittlung, verstärkte<br />

Kundenselektion)<br />

Ressourcene<strong>in</strong>satz<br />

(E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungsbudget)<br />

Beschäftigungsansatz<br />

(E<strong>in</strong>satz von Arbeitsgelegenheiten,<br />

PSA sowie eigenen, tlw. son<strong>der</strong>f<strong>in</strong>anzierten<br />

Beschäftigungsangeboten)<br />

Subventionsansatz<br />

(Nutzung von Lohnsubventionen wie<br />

E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungs- und E<strong>in</strong>stellungszuschüssen<br />

– erhoffter „Klebeeffekt“)<br />

Für <strong>Baden</strong>-Württemberg wird im Vergleich wie im Zeitablauf die bereits<br />

angesprochene Son<strong>der</strong>situation aufgrund e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong> besseren Arbeitsmarktlage<br />

deutlich. So geben hier ARGE- und Optionskreise mit 41 bzw.<br />

60% am häufigsten und öfter als im Bundesdurchschnitt an, bei ihrer<br />

Tätigkeit primär e<strong>in</strong>en personal- und betreuungs<strong>in</strong>tensiven För<strong>der</strong>ansatz<br />

zu verfolgen (Quelle: ISE-Erhebung 2008). Diese Ausrichtung hat sich<br />

außer<strong>dem</strong> erkennbar verstärkt, da sie <strong>in</strong> <strong>der</strong> vorjährigen Erhebung nur von<br />

24 bzw. 60% <strong>der</strong> Befragten benannt wurde, während mit 35 bzw. 60% <strong>dem</strong><br />

stellenorientierten Vermittlungsansatz damals noch e<strong>in</strong>e höhere Bedeutung<br />

zukam – heute liegen diese Quoten nur noch bei 29 und 40% (Quelle: ISE-<br />

Erhebungen 2007 und 2008). Ebenfalls zugenommen haben <strong>in</strong> ARGEn wie<br />

Optionskommunen mit 65 bzw. 40% (gegenüber 53 bzw. 20%) gemischte<br />

Strategien, die verschiedene Ansätze gleichermaßen bzw. <strong>in</strong> Ergänzung<br />

zue<strong>in</strong>an<strong>der</strong> beschreiten (Quelle: ebd.).<br />

(7.3) Ziegruppenschwerpunkte und -ansprache. Die im Vergleich zum Bundesdurchschnitt<br />

dokumentierte För<strong>der</strong>orientierung f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er erweiterten Zielgruppendifferenzierung ihre Fortsetzung.<br />

Da<strong>nach</strong> treten zum bisherigen Fokus bei den unter 25- und über 55-<br />

Jährigen an<strong>der</strong>e Klientelbezüge, die u. a. Personen mit Migrationsh<strong>in</strong>tergrund,<br />

Alle<strong>in</strong>erziehende, Frauen und sonstige Gruppen betreffen (Quelle:<br />

ISE-Erhebungen 2006-2008). Die erkennbare Zunahme entsprechen<strong>der</strong><br />

Orientierungen ist <strong>nach</strong> Angaben <strong>der</strong> im Rahmen von Fallstudien vor Ort<br />

befragten Akteure im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass <strong>nach</strong> den<br />

In <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg<br />

höheres und zu-<br />

nehmendes Gewicht<br />

von För<strong>der</strong>ansätzen<br />

Verstärkte und<br />

über die letzten<br />

Jahre anwachsendeZielgruppendifferenzierung<br />

A-45


Klientelgerechter<br />

und differenzierter<br />

Maßnahmene<strong>in</strong>satz –<br />

unverän<strong>der</strong>t vor<br />

allem <strong>in</strong> Options-<br />

kommunen<br />

Schrittweise<br />

verbesserter Personal-<br />

e<strong>in</strong>satz mit besseren<br />

Betreuungsrelationen<br />

<strong>in</strong> Optionskommunen<br />

A-46<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Integrationserfolgen <strong>der</strong> ersten Jahre <strong>der</strong>zeit e<strong>in</strong>e personal<strong>in</strong>tensive Betreuung<br />

e<strong>in</strong>erseits (För<strong>der</strong>ansatz – s. o.) und e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>stellung auf spezifische<br />

Klientelerfor<strong>der</strong>nisse an<strong>der</strong>erseits notwendig wird, um weiterh<strong>in</strong> nennenswerte<br />

E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungsquoten zu erzielen. Dabei erweisen sich die Optionskommunen<br />

wie <strong>in</strong> den Vorjahren und im Bundesvergleich als jene Grundsicherungsstellen,<br />

die beson<strong>der</strong>s häufig über e<strong>in</strong>e spezifische Zielgruppenansprache<br />

ihre Tätigkeit <strong>in</strong>dividualisieren (Quelle: ebd.).<br />

Vergleichbar <strong>dem</strong> Maßnahmenportfolio, wie es <strong>der</strong> Gutachter für die bundesweite<br />

Situation ermittelte, bevorzugen die baden-württembergischen<br />

Träger bei <strong>der</strong> Betreuung von U25-Kunden betriebsnahe Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gs-, Ausbildungs-<br />

und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Programme zur Erlangung<br />

von Schul-/Ausbildungsabschlüssen; außer<strong>dem</strong> kommt es <strong>in</strong> ihrem<br />

Fall zum gleichgewichtigen E<strong>in</strong>satz von Arbeitsgelegenheiten und Lohnsubventionen.<br />

Die ARGEn greifen <strong>in</strong> diesem Zusammenhang erneut häufiger<br />

auf Standard<strong>in</strong>strumente wie Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten<br />

und Lohnsubventionen zurück, während Optionskommunen vor allem<br />

Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Son<strong>der</strong>programme<br />

nutzen (Quelle: ISE-Erhebungen 2006 bis 2008). E<strong>in</strong>e ähnliche Disposition<br />

lässt sich im Rahmen <strong>der</strong> Arbeit mit Alle<strong>in</strong>erziehenden und Frauen (hier<br />

jeweils mit e<strong>in</strong>er stärkeren Akzentuierung zugunsten <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuung)<br />

sowie Migranten feststellen: zugelassene Träger operieren mit differenzierteren<br />

Ansätzen, ARGEn greifen häufiger auf rout<strong>in</strong>ehafte Maßnahmen zurück.<br />

Konvergente Strategien verfolgt man <strong>in</strong> beiden Trägerformen dagegen<br />

bei <strong>der</strong> E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> über 55-Jährigen, die man vor allem über<br />

Lohnsubventionen (an Arbeitgeber) und Arbeitsgelegenheiten zu <strong>in</strong>tegrieren<br />

sucht (Quelle: ebd.).<br />

(7.4) Kundenbetreuung. Der Personale<strong>in</strong>satz <strong>der</strong> Grundsicherungsstellen je Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

und Hilfebedürftigen orientiert sich an den Maßstäben,<br />

die bundesweit vorgegeben bzw. als Richtwerte formuliert wurden. Aufgrund<br />

<strong>der</strong> immer wie<strong>der</strong> streitbehafteten Berechnungsmodi wählte <strong>der</strong> Gutachter<br />

im Rahmen se<strong>in</strong>er Erhebungen den Ansatz, die örtlichen E<strong>in</strong>richtungen<br />

<strong>nach</strong> den Betreuungsschlüsseln zu befragen, die sie <strong>nach</strong> eigener Berechnung<br />

realisieren. Dies ergab auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg für die Jahre<br />

2005 bis 2008 im Mittel etwas höhere Relationen als die vom Gesetzgeber<br />

bzw. <strong>dem</strong> Bund angestrebten, allerd<strong>in</strong>gs entsprachen (und entsprechen) sie<br />

erkennbar jenen Prioritätensetzungen, die <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e zugunsten <strong>der</strong> unter<br />

25-jährigen Kunden angestrebt werden (Quelle: ISE-Erhebungen 2006 bis<br />

2008). Die baden-württembergischen Grundsicherungsstellen weisen hier


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

aufgrund des hohen Anteils von Konstellationen mit getrennter Aufgabenwahrnehmungen<br />

bei den passiven Leistungen kreisseitig e<strong>in</strong>e deutlich<br />

schlechtere Relation und e<strong>in</strong>en ger<strong>in</strong>geren Personale<strong>in</strong>satz auf als im Bundesvergleich<br />

üblich, jedoch relativiert sich dieser Befund bei e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>solierten<br />

Betrachtung von ARGEn und Optionskommunen. Letztere praktizieren<br />

dabei e<strong>in</strong>en <strong>nach</strong> eigenen Berechnungen e<strong>in</strong>en Personale<strong>in</strong>satz, <strong>der</strong> deutlich<br />

über die Betreuungsrelationen <strong>in</strong> den ARGEn h<strong>in</strong>ausgeht und auch die<br />

im bundesweiten Vergleich erkennbaren Ausstattungsvorsprünge übersteigt<br />

(Quelle: ISE-Erhebung 2008).<br />

Den <strong>in</strong> den vorangegangenen Abschnitten beschriebenen Klientel- und<br />

Betreuungserfor<strong>der</strong>nissen werden die Grundsicherungsstellen auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

dadurch gerecht, dass sie überwiegend e<strong>in</strong>e Kundendifferenzierung<br />

<strong>nach</strong> Marktnähe und Beschäftigungsfähigkeit vornehmen<br />

(Quelle: ISE-Erhebungen 2008). Instrumentell dom<strong>in</strong>iert das Betreuungsstufenkonzept<br />

<strong>der</strong> Bundesagentur. In den Optionskommunen greift man<br />

zwar, wie im Bundesdurchschnitt üblich, häufiger auf eigene Kategorien<br />

zurück, doch ist bemerkenswert, dass sich immerh<strong>in</strong> zwei zugelassene<br />

Träger im Land an <strong>der</strong> von <strong>der</strong> BA für <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> und <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I entwickelten<br />

Systematik orientieren. Dies dürfte ebenfalls darauf h<strong>in</strong>deuten, dass die<br />

baden-württembergischen Kommunen auf ARGE- wie Optionsseite e<strong>in</strong><br />

eher pragmatisches Verhältnis zur Bundesagentur anstreben und auf e<strong>in</strong>en<br />

wechselseitigen Kompetenztransfer Wert legen.<br />

(7.5) Flexibilität des E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungs<strong>in</strong>strumentariums und die Bedeutung<br />

sonstiger weiterer Leistungen. Beträchtlichen Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzungen<br />

unterlag bereits im Vorfeld des Gesetzes zur Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer<br />

Instrumente die Auslegung <strong>der</strong> sonstigen weiteren Leistungen<br />

(SWL) <strong>nach</strong> § 16 Abs. 2 Satz 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (alte Fassung). In ihnen sahen<br />

ARGEn wie Optionskommunen e<strong>in</strong>en wichtigen Ansatz, um die gefor<strong>der</strong>ten<br />

<strong>in</strong>dividuellen Betreuungsleistungen passgenau auszugestalten und auf<br />

die örtlichen Bedarfe zu beziehen. Begründet wird dies mit <strong>der</strong> <strong>nach</strong> Me<strong>in</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Befragten zu ger<strong>in</strong>gen Flexibilität des sonstigen, gesetzlich geregelten<br />

E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungs<strong>in</strong>strumentariums. Folglich befürchteten zunächst<br />

fast alle Grundsicherungsstellen, dass es mit <strong>dem</strong> benannten Reformgesetz<br />

künftig nicht mehr möglich se<strong>in</strong> werde, die mit den sonstigen weiteren<br />

Leistungen abgedeckten Ansätze im Rahmen <strong>der</strong> Regelkonzepte zu substituieren<br />

(Quelle: ISE-Erhebung 2008). Allerd<strong>in</strong>gs rechnen die vom Gutachter<br />

zuletzt <strong>in</strong> Fallstudien <strong>in</strong>terviewten Akteure damit, dass die Ende 2008<br />

vorgenommenen Än<strong>der</strong>ungen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die quotale Erhöhung <strong>der</strong> freien<br />

Kundendifferenzierung<br />

<strong>nach</strong><br />

Marktnähe und<br />

Beschäftigungsfähikeit<br />

Hohe Bedeutung<br />

e<strong>in</strong>es flexiblen<br />

E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungs-<br />

<strong>in</strong>strumentariums<br />

A-47


Auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg Kritik am<br />

SWL-Verzicht, jedoch<br />

ke<strong>in</strong>e substantielle<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen des<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Vollzugs<br />

Steigende Bedeutung<br />

von präventiven<br />

Ansätzen – <strong>in</strong> ARGEn<br />

und Optionskommunen<br />

A-48<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>nach</strong> § 16f <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (neue Fassung) auf 10% des Integrationsbudgets,<br />

e<strong>in</strong>en wesentlichen Teil des ansonsten verloren gegangenen<br />

Maßnahmenportfolios auffangen können. 2 Voraussetzung dafür ist freilich,<br />

dass BMAS und BA an die Anwendung nicht ähnlich restriktive<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen knüpfen, wie <strong>in</strong> den Jahren 2007 und 2008 für den SWL-<br />

Bereich. Inhaltlich geht es dabei aus Sicht <strong>der</strong> Befragten, aber auch<br />

systematisch, weniger um Umgehungs- o<strong>der</strong> Aufstokkungstatbestände, die<br />

<strong>nach</strong> <strong>der</strong> Logik des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>nach</strong>vollziehbarer Weise ausgeschlossen<br />

werden müssen, als vielmehr um jene Maßnahmen, die sozial stabilisierenden<br />

wie präventiven Ansätzen dienen und damit ggf. die Grenzen zwischen<br />

kommunaler und bundesseitiger Zuständigkeit aufweichen, für die<br />

Hilfebedürftigen und <strong>der</strong>en Angehörige jedoch zentrale Bedeutung<br />

besitzen (Quelle: ISE-Fallstudien).<br />

In <strong>Baden</strong>-Württemberg traf die SWL-Problematik und die Reform <strong>der</strong><br />

arbeitsmarktpolitischen Instrumente auf e<strong>in</strong> ähnliches Echo. Gleichwohl<br />

lässt sich ungeachtet <strong>der</strong> betreffenden Budgetanteile die Annahme nicht<br />

bestätigen, dass vom Regel<strong>in</strong>strumentarium abweichende Maßnahmen hier<br />

aufgrund <strong>der</strong> spezifischen Klientelanfor<strong>der</strong>ungen (s. o.) e<strong>in</strong>e überdurchschnittliche<br />

Bedeutung für die örtlichen Integrationsstrategien besessen<br />

hätten. Zwar kritisieren auch die baden-württembergischen Grundsicherungsstellen<br />

den Wegfall, doch gehen die meisten von ihnen davon aus,<br />

entsprechende Konzepte an<strong>der</strong>weitig ersetzen zu können. H<strong>in</strong>zukommt,<br />

dass e<strong>in</strong>e Reihe von Optionskommunen im Land bereits <strong>in</strong> den ersten<br />

Jahren des neuen Leistungssystems bestrebt war, auf die sonstigen weiteren<br />

Leistungen <strong>in</strong> möglichst ger<strong>in</strong>gem Umfang zurückzugreifen, da man<br />

diesbezüglich Konflikte mit <strong>der</strong> Bundesseite erwartete. Insofern ist die neue<br />

Gesetzeslage misslich, vor allem wenn <strong>der</strong> § 16f den oben angesprochenen<br />

Restriktionen unterworfen werden sollte, e<strong>in</strong>e grundlegende Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />

<strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung dürfte hieraus <strong>in</strong>des nicht resultieren.<br />

(7.6) Präventive Ansätze. An<strong>der</strong>s verhält es sich gerade <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

mit präventiven Strategien, die auf Betreuungsleistungen und Angebote für<br />

solche Personenkreise zielen, die sich zwar im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Bezug bef<strong>in</strong>den, jedoch<br />

<strong>dem</strong> Arbeitsmarkt noch bzw. vorübergehend nicht zur Verfügung<br />

stehen müssen. H<strong>in</strong>zutreten Klientelgruppen, die <strong>der</strong>zeit ke<strong>in</strong>e Ansprüche<br />

geltend machen können, jedoch <strong>in</strong> absehbarer Zeit mit hoher Wahrsche<strong>in</strong>-<br />

2 H<strong>in</strong>zutreten Maßnahmen und E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungsleistungen <strong>nach</strong> den §§ 45 und 46 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I. Inwieweit<br />

<strong>der</strong> § 16f <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> vor diesel H<strong>in</strong>tergrund überhaupt zum Tragen kommt o<strong>der</strong> aber letztlich<br />

marg<strong>in</strong>alisiert wird, hängt neben <strong>der</strong> Auslegung durch BMAS und BA vor allem von <strong>der</strong> strategischen<br />

Ausrichtung <strong>der</strong> Grundsicherungsstellen und zugelassenen kommunalen Träger ab.


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

lichkeit hilfebedürftig werden. Wie bereits <strong>in</strong> den Vorjahren engagieren<br />

sich die baden-württembergischen Aufgabenträger hier <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em und<br />

über die Jahre h<strong>in</strong>weg zunehmen<strong>dem</strong> Maße. Dies gilt im Übrigen für AR-<br />

GEn wie Optionskommunen gleichermaßen (Quelle: ISE-Erhebungen<br />

2006-2008). Letztere geben <strong>in</strong>zwischen zu 100% an, dass sie entsprechende<br />

Konzepte verfolgen würden und verweisen dabei häufiger als die Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften<br />

auf Schwerpunktsetzungen zugunsten junger Menschen,<br />

die bei <strong>der</strong> Erlangung von Schulabschlüssen unterstützt werden.<br />

Generell gilt aber auch für <strong>Baden</strong>-Württemberg, dass man sich <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie<br />

um Leistungsberechtigte <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> kümmert, also eher selten<br />

expansiv auch außerhalb des Rechtskreises aktiv wird. 3<br />

(7.7) Auswirkungen <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anz- und Wirtschaftskrise auf das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Im<br />

Zuge <strong>der</strong> abschließenden Fallstudiengespräche zum Jahreswechsel 2008/<br />

2009 befragte <strong>der</strong> Gutachter auch die baden-württembergischen Kreise und<br />

Grundsicherungsstellen aus aktuellem Anlass zu den erwarteten Auswirkungen<br />

<strong>der</strong> prospektiven konjunkturellen Lage. Hierbei wurde zunächst<br />

erkennbar, dass die Mehrzahl <strong>der</strong> örtlichen Akteure noch unter <strong>dem</strong> E<strong>in</strong>druck<br />

e<strong>in</strong>er zuletzt erfreulichen Markt- und Integrationsentwicklung stehen<br />

und e<strong>in</strong>e deutliche Verschlechterung <strong>der</strong> Lage nur <strong>in</strong> den wenigsten Fällen<br />

antizipieren. H<strong>in</strong>zukommt <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg, dass man hier seit geraumer<br />

Zeit verstärkt differenzierte Maßnahmenansätze praktiziert, um<br />

<strong>dem</strong> überdurchschnittlich hohen Anteil schwer Vermittelbarer e<strong>in</strong>e geeignete<br />

Perspektive zu bieten. Grundsätzlich reagiert man deshalb zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt noch nicht mit verän<strong>der</strong>ten Konzepten, allerd<strong>in</strong>gs<br />

berichten e<strong>in</strong>zelne Optionskommunen und ARGEn davon, dass <strong>in</strong> den<br />

kommenden Wochen und Monaten Planungen für e<strong>in</strong> ggf. deutlich verän<strong>der</strong>tes<br />

Marktumfeld und e<strong>in</strong>e verm<strong>in</strong><strong>der</strong>te Arbeitskräfte<strong>nach</strong>frage erstellt<br />

werden sollen.<br />

Wahrnehmbare Effekte im eigenen Leistungssystem prognostiziert man für<br />

die zweite Jahreshälfte und/o<strong>der</strong> Ende 2009. Gleichwohl berichten e<strong>in</strong>ige<br />

E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong>sofern bereits heute von Auswirkungen, als die Aufnahmefähigkeit<br />

des Ersten Arbeitsmarktes zuletzt erkennbar <strong>nach</strong>gelassen<br />

habe – auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg betrifft das vor allem die Vermittlung<br />

3 Berücksichtigt man <strong>in</strong> diesem Kontext die gleichzeitig bestehenden kommunalen Zuständigkeiten<br />

für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung (<strong>SGB</strong> X<strong>II</strong>), sollte e<strong>in</strong>e entsprechende<br />

Arrondierung und Vervollständigung des Handlungsauftrags des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> im orig<strong>in</strong>ären<br />

Interesse <strong>der</strong> Kreise und Städte selbst liegen. Sofern nämlich im Vorfeld und <strong>in</strong>nerhalb des neuen<br />

Leistungssystems präventiv agiert werden kann und soll, begrenzt dies frühzeitig den Umfang<br />

jener Personenkreise, die langfristig und dauerhaft zu Leistungsbeziehern <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong><br />

werden.<br />

Zeitversetzte<br />

Konsequenzen<br />

für die Fallzahlen<br />

im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Wahrnehmbare<br />

Effekte ab <strong>der</strong><br />

zweiten Jahreshälfte<br />

2009<br />

A-49


Reaktion mit e<strong>in</strong>er<br />

Doppelstrategie aus<br />

sozial<strong>in</strong>tegrativen und<br />

qualifizierungs- bzw.<br />

beschäftigungsorientierten<br />

Ansätzen<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg-<br />

Paradoxon <strong>nach</strong> wie vor<br />

kennzeichnend – damit<br />

Vorwegnahme künftiger<br />

Entwicklungen<br />

A-50<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

<strong>in</strong> die Zeitarbeit und <strong>in</strong> Helfertätigkeiten. H<strong>in</strong>zutritt die Erwartung, dass<br />

hier zeitnah Mitarbeiter dieser Branchen und mit diesem Ausbildungsprofil<br />

ohne ausreichende ALG I-Ansprüche zügig <strong>in</strong> das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zurückkehren.<br />

Auch bietet das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I bei e<strong>in</strong>er anhaltenden Rezession ke<strong>in</strong>en<br />

dauerhaften Schutzschirm und bestehen mit Auftockerregelungen ohneh<strong>in</strong><br />

Verknüpfungen, die schneller als erwartet zu e<strong>in</strong>er Beanspruchung <strong>der</strong><br />

passiven und aktiven Grundsicherung führen können.<br />

Insofern stellt sich die Frage, wie die örtlichen E<strong>in</strong>richtungen und Träger<br />

auf diese Situation reagieren und welche Konsequenzen dies für die<br />

bislang diskutierten Strategien und Maßnahmenentwicklungen im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

hat. Denn auch wenn die Fallzahlen im Verlauf von 2009 und vor allem <strong>in</strong><br />

2010 wie<strong>der</strong> erkennbar ansteigen sollten, wird damit das Problem e<strong>in</strong>er<br />

hohen Anzahl dauerhaft und strukturell arbeitsmarktferner Personenkreise<br />

nicht obsolet. Gleichzeitig ist darauf zu achten, das (erneute) Abs<strong>in</strong>ken<br />

weiterer Zielgruppen zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n, also die Beschäftigungsfähigkeit<br />

neuer Kunden soweit als möglich zu erhalten. Nach eigenen Angaben wollen<br />

die dazu befragten Grundsicherungsstellen auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

mit e<strong>in</strong>er Doppelstrategie reagieren, die vermehrt sozial<strong>in</strong>tegrative und<br />

präventive Ansätze fortführt, aber für zusätzliche Leistungsbezieher Qualifizierungsmaßnahmen<br />

sowie öffentliche und subventionierte Tätigkeiten<br />

anbietet. Gefor<strong>der</strong>t wird auch <strong>in</strong> diesem Zusammenhang, die im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

<strong>nach</strong> wie vor gegebenen Handlungsspielräume personell und <strong>in</strong>strumentell<br />

zu erhalten sowie ggf. e<strong>in</strong>e Flexibilisierung dah<strong>in</strong>gehend vorzusehen, dass<br />

sich etwa Arbeitsgelegenheiten erweitern o<strong>der</strong> entfristen lassen und anspruchsvollere<br />

Beschäftigungsformen ebenfalls länger <strong>in</strong> öffentlicher F<strong>in</strong>anzierung<br />

bef<strong>in</strong>den können.<br />

(7.8) Gesamte<strong>in</strong>schätzung für <strong>Baden</strong>-Württemberg. Insgesamt bleibt für die<br />

baden-württembergische Situation jenes Paradoxon kennzeichnend, dass<br />

<strong>der</strong> Gutachter bereits <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en vorangegangenen Untersuchungen formulierte.<br />

Da<strong>nach</strong> s<strong>in</strong>d die Grundsicherungsstellen im Land gezwungen, e<strong>in</strong>e<br />

sehr viel personal<strong>in</strong>tensivere und <strong>in</strong>dividualisiertere Betreuung zu realisieren,<br />

als sie <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Regionen mit e<strong>in</strong>er höheren Quote arbeitsmarktnäherer<br />

Kunden erfor<strong>der</strong>lich ist. Dies mag sich als Konsequenz <strong>der</strong> gegenwärtigen<br />

Konjunkturlage teilweise, aber dauerhaft sicherlich nicht grundsätzlich<br />

än<strong>der</strong>n. Bemerkenswert ist dabei, dass die praktizierten För<strong>der</strong>ansätze<br />

mit e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>zelpersonenbezogenen und zielgruppendifferenzierten<br />

Vorgehensweise <strong>nach</strong> wie vor zu Integrationserfolgen führen, sofern e<strong>in</strong><br />

entsprechen<strong>der</strong> Stamm qualifizierter Mitarbeiter, aufsuchende Betreuung<br />

und längerfristige Planungs- und E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungszeiträume vorgesehen wer-


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

den. H<strong>in</strong>zutreten präventive Konzepte zugunsten e<strong>in</strong>er <strong>der</strong>zeit noch o<strong>der</strong><br />

vorübergehend nicht <strong>dem</strong> Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Klientel,<br />

die seitens <strong>der</strong> baden-württembergischen Träger ebenfalls häufiger zum<br />

E<strong>in</strong>satz kommen. Zwar erweist es sich hierbei als misslich, dass entsprechende<br />

Bemühungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Steuerungslogik des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> und des Bundes<br />

nicht ausreichend abgebildet werden, ggf. sogar auf rechtliche Bedenken<br />

stoßen könnten (sofern die Begünstigten noch ke<strong>in</strong>e Ansprüche <strong>nach</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> besitzen), doch sollte hier<strong>in</strong> gerade <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg e<strong>in</strong> wesentlicher<br />

Ansatzpunkt bestehen bleiben, um neben <strong>der</strong> bloßen „Verwaltung“<br />

dauerhaft Unvermittelbarer weiterh<strong>in</strong> gestaltend tätig se<strong>in</strong> zu können.<br />

An dieser E<strong>in</strong>schätzung dürften im Übrigen auch die zeitversetzt zu<br />

berücksichtigenden Auswirkungen <strong>der</strong> aktuellen Wirtschafts- und F<strong>in</strong>anzkrise<br />

nichts än<strong>der</strong>n. Die Grundsicherungsstellen im Land sollten hierauf<br />

<strong>in</strong>sofern gut vorbereitet se<strong>in</strong>, als sie bereits <strong>in</strong> den Vorjahren Angebote und<br />

Betreuungsformen entwickeln mussten, die auf den Erhalt und die Hebung<br />

<strong>der</strong> Beschäftigungsfähigkeit zielen. Hierbei handelt es sich um Kompetenzen,<br />

die bei e<strong>in</strong>er verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Aufnahmefähigkeit des ersten Arbeitsmarktes<br />

unverän<strong>der</strong>t wichtig s<strong>in</strong>d. H<strong>in</strong>zutreten Qualifizierungs- und öffentlich<br />

f<strong>in</strong>anzierte Beschäftigungsangebote. Entgegen <strong>der</strong> früher prognostizierten<br />

Entwicklung müssten gerade <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg Letztere e<strong>in</strong>e<br />

höhere Bedeutung für nicht <strong>in</strong>tegrationsfähige Personen erlangen, sehen<br />

die örtlichen E<strong>in</strong>richtungen dar<strong>in</strong> <strong>nach</strong> wie vor nur e<strong>in</strong>e von mehreren<br />

Handlungsmöglichkeiten. Nichtsdestotrotz for<strong>der</strong>t man <strong>in</strong> Anbetracht <strong>der</strong><br />

verschlechterten konjunkturellen Lage e<strong>in</strong>e Flexibilisierung des E<strong>in</strong>satzes<br />

von Arbeitsgelegenheiten, die <strong>nach</strong> E<strong>in</strong>schätzung <strong>der</strong> örtlichen Akteure vor<br />

allem Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, älteren Personen<br />

und Hilfebedürftigen mit psychischen Integrationsproblemen zugute kommen<br />

sollten. Insofern bleiben <strong>Baden</strong>-Württemberg und die Aktivitäten se<strong>in</strong>er<br />

Träger beispielhaft für e<strong>in</strong>e Prognostizierung künftiger Entwicklungen<br />

im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, da sie früher als an<strong>der</strong>e auf e<strong>in</strong>e Intensivierung personengebundener<br />

Betreuungskonzepte setzen mussten und damit Gegebenheiten vorwegnahmen,<br />

die <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e dann überregionale Relevanz erlangen,<br />

wenn es jenseits <strong>der</strong> aktuellen Wirtschafts- und F<strong>in</strong>anzkrise zu e<strong>in</strong>er weiterh<strong>in</strong><br />

erfolgreichen Tätigkeit <strong>der</strong> Grundsicherungsstellen kommt.<br />

A-51


A-52<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(8) Flankierende Leistungen: Sozial<strong>in</strong>tegrative Maßnahmen<br />

und soziale Dase<strong>in</strong>svorsorge als Beitrag zur Stabilisierung<br />

und Integration schwer Vermittelbarer<br />

Die flankierenden Leistungen <strong>nach</strong> § 16a <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (neu) bilden e<strong>in</strong>en wesentlichen<br />

Bestandteil <strong>der</strong> sozial<strong>in</strong>tegrativen Dimension <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende.<br />

Folgt man dabei <strong>der</strong> These vom „<strong>Baden</strong>-Württemberg-Paradoxon“ (vgl.<br />

dazu unter 7), gilt dies <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em Maße für die Situation im hier näher betrachteten<br />

Bundesland. Da<strong>nach</strong> stehen Sucht- und Schuldnerberatung, psychosoziale<br />

und K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuung für den Anspruch, Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen<br />

nicht aufzugeben, son<strong>der</strong>n über e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive Begleitung <strong>in</strong> ihrem<br />

Umfeld zu stabilisieren. Neben den unter (5) betrachteten Schnittstellenaktivitäten<br />

bildet dieser Bereich somit e<strong>in</strong>en weiteren Schwerpunkt <strong>der</strong> sozial<strong>in</strong>tegrativen<br />

Dimension des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Der Gutachter hat hierzu <strong>in</strong> den vergangenen Jahren auch <strong>in</strong><br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg (vor Ort und im Rahmen se<strong>in</strong>er flächendeckenden Erhebungen)<br />

mehrfach abgefragt, wie sich <strong>der</strong> Versorgungsstand und e<strong>in</strong> möglicher Aufstockungsbedarf<br />

darstellte (8.1); dies gilt auch für die von den Kommunen für 2008<br />

und 2009 prognostizierte Entwicklung (8.2). H<strong>in</strong>zutreten detailliertere Angaben zur<br />

operativen E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> betreffenden Maßnahmen <strong>in</strong> die sonstige Kundenbetreuung<br />

durch Vermittler und Fallmanager (8.3), bevor geson<strong>der</strong>t auf den Bereich<br />

<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuung e<strong>in</strong>gegangen wird (8.4). E<strong>in</strong>e gesamthafte Charakterisierung<br />

<strong>der</strong> Situation und Maßnahmenansätze <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg fasst den Befund<br />

zusammen (8.5).<br />

(8.1) Versorgungsstand und Auslastung. Bundesweit berichten die örtlichen<br />

E<strong>in</strong>richtungen und kommunalen Träger für die ersten vier Jahre des neuen<br />

Leistungssystems von überwiegend ausreichenden Kapazitäten bei Suchtberatung,<br />

psychosozialer Betreuung und Schuldnerberatung, mit e<strong>in</strong>er<br />

leicht steigenden Tendenz <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bedarfsabdeckung (Quelle: ISE-Erhebung<br />

2006 bis 2008). In allen E<strong>in</strong>zelleistungen bestehen ke<strong>in</strong>e gravierenden Unterschiede<br />

zwischen den Trägermodellen, mit (<strong>nach</strong> eigener E<strong>in</strong>schätzung)<br />

i. T. ger<strong>in</strong>gfügigen Ausstattungsvorsprüngen <strong>in</strong> den Optionskommunen. In<br />

diesem Zusammenhang ist <strong>der</strong> häufig positiven (Selbst-)E<strong>in</strong>schätzung <strong>der</strong><br />

Kommunen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong>sofern mit e<strong>in</strong>er gewissen<br />

Zurückhaltung zu begegnen, als hier regelmäßig von e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>geren<br />

Abstimmungs<strong>in</strong>tensität mit den örtlichen und im Leistungsprozess <strong>nach</strong><br />

<strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> hauptverantwortlichen Agenturen für Arbeit auszugehen ist<br />

und letztere auch <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gerem Maße auf die entsprechenden Maßnahmen<br />

zurückgreifen (Quelle: ebd.).<br />

Stellt man <strong>dem</strong> die Situation <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg gegenüber, so lässt<br />

sich für die ersten beiden Jahre des neuen Leistungssystems feststellen,<br />

16a-Leistungen<br />

als wesentlicher<br />

Bestandteil <strong>der</strong><br />

sozial<strong>in</strong>tegrativen<br />

Dimension des<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Bundesweit seit<br />

2005 <strong>in</strong>sgesamt<br />

ausreichende<br />

Kapazitäten<br />

Höheres Problem-<br />

bewusstse<strong>in</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

A-53


Im Vergleich<br />

zum Bundestrend<br />

weiterh<strong>in</strong> größere<br />

Nachfrage<br />

A-54<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

dass man hier <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> Schuldnerberatung die Kapazitätsausstattung<br />

als deutlich ger<strong>in</strong>ger e<strong>in</strong>schätzte. Dabei waren es wie im<br />

Bundesdurchschnitt vor allem die Optionskommunen, die 2005 zu 50%<br />

und <strong>in</strong> 2006 noch zu 33% e<strong>in</strong>en erhöhten Bedarf geltend machten (Quelle:<br />

ISE-Erhebungen 2006 und 2007). Seitens <strong>der</strong> ARGEn traf das auf immerh<strong>in</strong><br />

44 bzw. 28% <strong>der</strong> befragten E<strong>in</strong>richtungen zu, während die Kreise mit<br />

getrennter Aufgabenwahrnehmung von ausreichenden Angeboten ausg<strong>in</strong>gen<br />

(Quelle: ebd.). Sowohl die Befragungen zur Inanspruchnahme <strong>der</strong> gegebenen<br />

Kapazitäten als auch die Erkenntnisse im Rahmen <strong>der</strong> vor Ort<br />

durchgeführten Fallstudien zeigten <strong>in</strong>des, dass gerade <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

entsprechende Defizite, die <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Options- und ARGE-Kreise<br />

artikulierten, mit e<strong>in</strong>em speziellen Maßnahmenansatz korrespondierten, <strong>der</strong><br />

sich auf e<strong>in</strong>en bereits <strong>in</strong> den ersten Jahren des neuen Leistungssystems überdurchschnittlich<br />

hohen Klientelanteil schwer Vermittelbarer bezog. E<strong>in</strong>e<br />

seit<strong>dem</strong> stetig zunehmende Inanspruchnahme von Sucht- und Schuldnerberatung<br />

sowie psychosozialer Betreuung belegt deshalb, dass man diese<br />

Leistungen stärker als im Bundesvergleich feststellbar <strong>in</strong> die Betreuung<br />

Langzeitarbeitsloser zu <strong>in</strong>tegrieren suchte (Quelle: ISE-Erhebungen 2005<br />

bis 2006). Demgegenüber zeigt die auch <strong>in</strong> 2006 von rund <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong><br />

Kreise mit getrenntem Vollzug festgestellte Unterauslastung bei den flankierenden<br />

Maßnahmen, dass <strong>der</strong> Verzicht auf e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Aufgabenwahrnehmung<br />

sich offenbar beson<strong>der</strong>s negativ für die spezifischen Bedarfe<br />

jener Personenkreise auswirkte, die sog. multiple Vermittlungshemmnisse<br />

aufweisen.<br />

(8.2) Situation und Planung für die Jahre 2008 und 2009. Für das zurückliegende<br />

und das neue Jahr wie<strong>der</strong>holt bzw. bestätigt sich <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

<strong>der</strong> bereits oben vorgetragene Befund: Insgesamt verfügte man<br />

2008 über ausreichende und gegenüber den Vorjahren erheblich aufgestockte<br />

Kapazitäten (Quelle: ISE-Erhebung 2008). Nachholbedarf besteht<br />

offenbar <strong>nach</strong> wie vor <strong>in</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s <strong>in</strong>tensiv genutzten Schuldnerberatung,<br />

wobei <strong>nach</strong>fragebed<strong>in</strong>gte Angebotsausweitungen <strong>in</strong> Optionskommunen<br />

wie ARGE-Kreisen erneut <strong>der</strong> Sensibilität für die beson<strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

e<strong>in</strong>er schwer vermittelbaren Klientel geschuldet se<strong>in</strong> dürften, während<br />

das Antwortverhalten <strong>der</strong> Kommunen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung<br />

auf unverän<strong>der</strong>te Abstimmungsprobleme bzw. e<strong>in</strong>e mangelnde<br />

Inanspruchnahme durch die Agenturen schließen lässt (Quelle: ebd.). Ungeachtet<br />

dessen kann für <strong>Baden</strong>-Württemberg <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>e offenbar höhere<br />

Aktivität im Bereich <strong>der</strong> flankierenden Leistungen festgestellt werden,


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

die neben <strong>der</strong> als vordr<strong>in</strong>glich erachteten Schuldnerberatung auch die psychosoziale<br />

Betreuung betrifft, die bei entsprechen<strong>der</strong> Ausgestaltung als<br />

erweitertes Fallmanagement-Instrument zur sozialen Stabilisierung <strong>der</strong> Betroffenen<br />

verstanden werden kann, mith<strong>in</strong> auch maßnahmenseitig auf die<br />

beson<strong>der</strong>en Bedarfe <strong>der</strong> Hilfebedürftigen bei e<strong>in</strong>er ansonsten guten bzw.<br />

besseren Arbeitsmarktlage verweist.<br />

Mögliche Kritiken, die Städte und Kreise würden ihrer Verpflichtung zur<br />

auskömmlichen Bereitstellung von Kapazitäten nicht o<strong>der</strong> nur sehr selektiv<br />

<strong>nach</strong>kommen, lassen sich deshalb anhand <strong>der</strong> vom ISE für <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

erhobenen Empirie nicht bestätigen. Vielmehr erhärten die verfügbaren<br />

Daten die Vermutung, dass die Inanspruchnahme und Ausstattung<br />

von <strong>der</strong> vor Ort geltend gemachten Nachfrage abhängen, mith<strong>in</strong> die<br />

örtlichen E<strong>in</strong>richtungen dazu aufgerufen s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>e entsprechende Intensivierung<br />

sozial<strong>in</strong>tegrativer Leistungen über die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> die Kundenbetreuung<br />

zu erwirken. Hierzu verwiesen die <strong>in</strong> den Fallstudien befragten<br />

Akteure häufig auch auf e<strong>in</strong>e ihrer Erfahrung <strong>nach</strong> zu ger<strong>in</strong>ge Sensibilität<br />

<strong>der</strong> Agenturen für die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> flankierenden Maßnahmen. Dies<br />

ließe sich <strong>in</strong> den Vorjahren u. a. daran ablesen, dass es offenbar nur zu e<strong>in</strong>er<br />

ger<strong>in</strong>gen Nutzung <strong>der</strong> präventiv wirksamen und unbeschränkt zugänglichen<br />

Leistungen durch ALG I-Empfänger kam (Quelle: ISE-Erhebungen<br />

2006 und 2007). Immerh<strong>in</strong> können die baden-württembergischen Aufgabenträger<br />

auch <strong>in</strong> diesem Bereich e<strong>in</strong>e gewisse Vorreiterreiterrolle beanspruchen,<br />

da es hier zuletzt im Bundesvergleich zu e<strong>in</strong>em deutlicheren Anstieg<br />

<strong>der</strong> Nutzung entsprechen<strong>der</strong> Angebote kam (Quelle: ISE-Erhebung 2008).<br />

(8.3) Operative E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung. Mehr als <strong>in</strong> allen an<strong>der</strong>en Leistungsbereichen des<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> kommt es bei <strong>der</strong> Erbr<strong>in</strong>gung sozial<strong>in</strong>tegrativer Maßnahmen <strong>nach</strong> §<br />

16a Nr. 2-4 zu e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tensiven Beteiligung beauftragter Dritter (Quelle:<br />

ISE-Erhebungen 2006 bis 2008). Im Geschäftsprozess erfolgt deshalb<br />

meist e<strong>in</strong>e Weiterleitung <strong>der</strong> Hilfebedürftigen durch die operativen E<strong>in</strong>richtungen,<br />

wobei jedoch auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg nur i. T. e<strong>in</strong> <strong>nach</strong>folgen<strong>der</strong><br />

Informationsaustausch und eher selten e<strong>in</strong>e aktive E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong><br />

die übrige Hilfe- und Maßnahmenplanung stattf<strong>in</strong>det (Quelle: ebd.). Dieses<br />

Defizit fällt <strong>in</strong> den baden-württembergischen ARGEN und Optionskommunen<br />

ger<strong>in</strong>ger aus, da man hier nicht nur auf e<strong>in</strong>en kommunikativen Austausch,<br />

son<strong>der</strong>n zunehmend auf e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Aufgabenerledigung<br />

Wert legt. Ungeachtet dessen besteht, unabhängig von <strong>der</strong> Trägerform,<br />

Verbesserungsbedarf vor allem <strong>in</strong> <strong>der</strong> Suchtberatung und <strong>in</strong> <strong>der</strong> psychosozialen<br />

Betreuung. Diesbezüglich haben sich die Träger im Land <strong>in</strong> den ver-<br />

Örtliche Nachfrage<br />

als notwendigeVoraussetzung<br />

Nachholbedarf<br />

bei <strong>der</strong> Abstimmung<br />

und Vernetzung<br />

auch <strong>in</strong><br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

A-55


Derzeit und künftig<br />

verstärktes Engagement<br />

notwendig und<br />

erwartbar<br />

Klientelbed<strong>in</strong>gte<br />

Vorreiterrolle <strong>der</strong><br />

baden-württembergischen<br />

Aufgaben-<br />

träger<br />

A-56<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

gangenen Jahren erkennbar darum bemüht, die operative E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung sozial<strong>in</strong>tegrativer<br />

Leistungen zu verbessern. So kommt es <strong>in</strong>zwischen seltener<br />

zu Verfahren, die alle<strong>in</strong> auf die Eigen<strong>in</strong>itiative <strong>der</strong> Betroffenen setzen, und<br />

haben offenbar auch Kreise und Agenturen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung<br />

die entsprechenden Rout<strong>in</strong>en zum<strong>in</strong>dest i. T. verbessern können.<br />

(8.4) Bedarfsabdeckung und F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuung. Wie bereits<br />

im Bundesdurchschnitt erkennbar, berichten auch die baden-württembergischen<br />

Träger von grundsätzlich ausreichenden K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuungskapazitäten<br />

(Quelle: ISE-Erhebungen 2006 bis 2008). Dennoch verweisen<br />

die vor Ort befragten Akteure regelmäßig auf das beson<strong>der</strong>s häufige Vermittlungshemmnis,<br />

das aus fehlenden Tagesplätzen resultiert. Hierfür sprechen<br />

im Übrigen auch die im Zeitablauf eher <strong>in</strong>tensivierten und vor allem<br />

<strong>in</strong> den Optionskommunen differenzierten Verfahren und Angebote. Ähnliches<br />

lässt sich im Bereich <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierung und im H<strong>in</strong>blick auf Ausbauplanungen<br />

feststellen. Da<strong>nach</strong> ist <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg seitens <strong>der</strong> kommunalen<br />

Träger weiterh<strong>in</strong> von verstärkten Aktivitäten auszugehen, die über<br />

e<strong>in</strong>en Regelvollzug von <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> und <strong>SGB</strong> V<strong>II</strong>I h<strong>in</strong>ausgehen. Damit korrespondiert<br />

die im Verhältnis zum Land geltend gemachte Unterstützung<br />

beim Ausbau bzw. <strong>der</strong> Sicherstellung e<strong>in</strong>er bedarfsgerechten K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuung<br />

(vgl. dazu unter 9), von <strong>der</strong> flächendeckend bislang we<strong>der</strong> statistisch<br />

noch mit Blick auf die konkrete Situation vor Ort auszugehen ist.<br />

(8.5) Gesamte<strong>in</strong>schätzung für <strong>Baden</strong>-Württemberg. Sowohl die Ergebnisse<br />

<strong>der</strong> flächendeckenden Erhebungen als auch <strong>der</strong> vom Gutachter durchgeführten<br />

Fallstudien belegen, dass es <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg e<strong>in</strong>en beson<strong>der</strong>en<br />

klientelbed<strong>in</strong>gten Bedarf an flankierenden Leistungen gibt. Dieser war<br />

den kommunalen Trägern <strong>in</strong> den vergangenen Jahren bewusst, weshalb sie<br />

bestrebt waren, ihm durch Aufstockungen und verbesserte Verfahren <strong>der</strong><br />

Abstimmung und des geme<strong>in</strong>samen Vollzugs zu entsprechen. Insoweit stellt<br />

sich die Situation im Land grundsätzlich positiv dar. Zugleich kann im<br />

H<strong>in</strong>blick auf laufende Entwicklungen davon ausgegangen werden, dass es<br />

mittelfristig auch im Bereich <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuung zu e<strong>in</strong>er bedarfsgerechteren<br />

Ausstattung und Leistungserbr<strong>in</strong>gung kommt. Defizite im Gesamtbereich<br />

<strong>der</strong> flankierenden Maßnahmen bestehen zwar <strong>nach</strong> wie vor <strong>in</strong> Konstellationen<br />

mit getrennter Aufgabenwahrnehmung, doch s<strong>in</strong>d hier ebenfalls<br />

entsprechende Bemühungen und <strong>in</strong>strumentelle Fortschritte zu verzeichnen,<br />

so dass für <strong>Baden</strong>-Württemberg davon ausgegangen werden kann,<br />

dass die Träger die Bedeutung dieser Leistungen erkannt haben und sie i.<br />

S. ihrer Klientel zu optimieren versuchen.


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(9) Steuerung und Aufsicht: Aufgaben- und F<strong>in</strong>anzverantwortung,<br />

örtliche und externe Steuerungsmöglichkeiten<br />

Im vorliegenden Kapitel werden wesentliche Aspekte <strong>der</strong> Steuerung und Aufsicht<br />

im Rahmen des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Vollzugs betrachtet. Den Ausgangspunkt bildet zunächst<br />

e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schätzung <strong>der</strong> Handlungs- und Gestaltungsspielräume des Bundes (9.1)<br />

sowie des Verhältnisses zum Land <strong>Baden</strong>-Württemberg (9.2) – jeweils aus Sicht<br />

<strong>der</strong> örtlichen E<strong>in</strong>richtungen und Kommunen. H<strong>in</strong>zutreten <strong>in</strong> Ergänzung zu den<br />

bereits <strong>in</strong> Kap. (3) diskutierten Aspekten weitere Gesichtspunkte <strong>der</strong> dezentralen<br />

Steuerungsfähigkeit, die <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e örtliche Ermessensspielräume, Weisungs<strong>in</strong>tensitäten<br />

seitens <strong>der</strong> Bundesagentur und Gestaltungspotenziale <strong>der</strong> Kommunen<br />

betreffen (9.3). Detaillierte Betrachtungen schließen sich zur Frage <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeitskontrolle<br />

<strong>in</strong> den örtlichen E<strong>in</strong>richtungen an (9.4), bevor e<strong>in</strong>e Projektion<br />

unterschiedlicher Trägervarianten Aufschluss darüber gibt, <strong>in</strong> welchem Umfang<br />

bei e<strong>in</strong>er Reform mit Transaktionskosten zu rechnen se<strong>in</strong> wird, die vor allem von<br />

<strong>der</strong> <strong>in</strong>stitutionellen Komplexität <strong>der</strong> Organisationsstrukturen abhängen (9.5). In<br />

e<strong>in</strong>em letzten Abschnitt wird <strong>der</strong> dargestellte Befund noch e<strong>in</strong>mal für die Situation<br />

<strong>in</strong> <strong>Baden</strong>Württemberg zusammengefasst (9.6).<br />

(9.1) Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit des Bundes. Auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

gehen die örtlichen E<strong>in</strong>richtungen und Kommunen davon aus, dass<br />

<strong>der</strong> Bund mit <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> über gewichtige Handlungsmöglichkeiten verfügt,<br />

um sozial- und strukturpolitische Zielsetzungen zu verfolgen (Quelle: ISE-<br />

Erhebung 2008). So besteht <strong>nach</strong> E<strong>in</strong>schätzung <strong>der</strong> Befragten gegenüber den<br />

vor Ort eigenverantwortlich handelnden Optionskommunen e<strong>in</strong>e ausreichende<br />

Mittelkontrolle und wird die fachliche Gestaltungsfähigkeit des Bundes<br />

durch die zugelassenen Träger nicht <strong>in</strong> nennenswertem Umfang e<strong>in</strong>geschränkt<br />

(Quelle: ebd.). Darüber h<strong>in</strong>aus hat sich diese E<strong>in</strong>schätzung stabilisiert,<br />

wie an den Ergebnissen im Zeitverlauf zu erkennen ist (Quelle: ISE-<br />

Erhebung 2007 und 2008). Obgleich man diese Bewertungen als e<strong>in</strong>seitig<br />

ansehen kann, da sie nicht die E<strong>in</strong>schätzung von Bundesorganen wie<strong>der</strong>geben,<br />

ersche<strong>in</strong>t es für das Trägerverhältnis dennoch aufschlussreich, wie <strong>der</strong><br />

Partner o<strong>der</strong> Gegenüber gesehen wird. Da<strong>nach</strong> spiegelt sich auch <strong>in</strong> dieser<br />

Frage e<strong>in</strong> offenbar gestiegenes Gewicht <strong>der</strong> Bundesseite wi<strong>der</strong>, das ebenso<br />

bei an<strong>der</strong>en Themen zu Tage tritt.<br />

(9.2) Verhältnis zum Land. In <strong>Baden</strong>-Württemberg loben die kommunalen<br />

Träger die bisherige Rolle des Landes. Dies gilt sowohl für die Zurückhaltung<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Organisationsaufsicht (positiv bewertet vor allem<br />

durch die ARGE-Kreise) als auch für die gewährte fachliche und politische<br />

Unterstützung (beson<strong>der</strong>s wichtig für die Optionskommunen – Quelle: ISE-<br />

Zentrale und<br />

dezentrale<br />

Potenziale,<br />

Wirtschaftlichkeitskontrolle<br />

und Projektion<br />

des Aufsichts-<br />

gefüges<br />

Stabiles und offenbar<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Tendenz<br />

steigendes Gewicht<br />

des Bundes<br />

Lob für die<br />

bisherige Politik<br />

des Landes<br />

A-57


Inzwischen e<strong>in</strong>e<br />

größere Offenheit bei<br />

Options- und ARGE-<br />

Kreisen für e<strong>in</strong>e<br />

aktivere Rolle des<br />

Landes<br />

Neben <strong>der</strong> Organisationsaufsicht<br />

vor<br />

allem f<strong>in</strong>anzielles<br />

Engagement gewünscht<br />

A-58<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Erhebung 2008). In den Fallstudien-Gesprächen vor Ort verwiesen die Akteure<br />

dazu erneut auf die als professionell gekennzeichnete Vorgehensweise<br />

des Sozialm<strong>in</strong>isteriums, <strong>dem</strong> es offenbar <strong>nach</strong> wie vor sehr gut gel<strong>in</strong>gt, auf<br />

die spezifischen Interessen und Bedürfnisse <strong>der</strong> örtlichen Träger e<strong>in</strong>zugehen.<br />

Regelmäßige Abstimmungsrunden eröffnen unabhängig von <strong>der</strong> Trägerform<br />

neue Formen <strong>der</strong> vertikalen Koord<strong>in</strong>ation, die für das Verhältnis<br />

zwischen Land und Kommunen auch <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Bereichen beispielgebend<br />

se<strong>in</strong> könnten.<br />

Bemerkenswert ist <strong>in</strong>des e<strong>in</strong> gewisser Stimmungswandel, <strong>der</strong> sich mit <strong>der</strong><br />

künftigen Ausgestaltung <strong>der</strong> Landesrolle verb<strong>in</strong>det. So for<strong>der</strong>te bislang e<strong>in</strong>e<br />

Mehrheit vor allem <strong>der</strong> ARGE-Kreise die strikte Beschränkung auf und<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Organisationsaufsicht (2007: 74% - Quelle ISE-Erhebung<br />

2007). Inzwischen sank diese Quote auf 53%, während die Optionskommunen<br />

unverän<strong>der</strong>t e<strong>in</strong>e deutlich aktiviere Positionierung des Landes für<br />

gut hielten (Quelle: ISE-Erhebungen 2007 und 2008). Im H<strong>in</strong>tergrund steht<br />

sicherlich auch die Erkenntnis, dass im Zuge <strong>der</strong> Neuordnung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten entscheidend davon abhängen,<br />

ob und wie sie <strong>in</strong> den regulären Kategorien des Verwaltungsfö<strong>der</strong>alismus<br />

durch e<strong>in</strong>e entsprechende Rolle des Landes abgesichert werden. Dass <strong>dem</strong><br />

wie<strong>der</strong>um die Kreise mit getrennter Aufgabenwahrnehmung heute sehr<br />

skeptisch gegenüberstehen, dürfte <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie damit zu erklären se<strong>in</strong>,<br />

dass man hier grundsätzliche Zweifel an <strong>der</strong> Kommunalisierung <strong>der</strong> Langzeitarbeitslosigkeit<br />

hegt und den Gang <strong>in</strong> den separaten Vollzug vor allem<br />

deshalb anstrebte, um e<strong>in</strong>e übergeordnete Aufsicht zu vermeiden – auch<br />

dies e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>soweit typisch baden-württembergische Haltung, als man es<br />

hier mit traditionell steuerungsstarken, selbstbewussten und entsprechend<br />

autonomiebedachten Kreisen zu tun hat, selbst wenn die Kreisspitze <strong>nach</strong><br />

wie vor unter Mitwirkung des Landes besetzt wird.<br />

Auf e<strong>in</strong>hellige Ablehnung stoßen dagegen <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg jene Überlegungen,<br />

die auf e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>heitlichung <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung im<br />

Landesmaßstab mittels Fachaufsicht zielen (Quelle: ISE-Erhebungen 2007<br />

und 2008). Zwar präferiert man unverän<strong>der</strong>t e<strong>in</strong> System, das <strong>dem</strong> Land die<br />

Organisationsaufsicht zuweist und for<strong>der</strong>t sogar i. T. <strong>der</strong>en Verstärkung (s.<br />

o.), will ihm allerd<strong>in</strong>gs ke<strong>in</strong>e o<strong>der</strong> nur sehr begrenzte <strong>in</strong>haltliche E<strong>in</strong>flüsse<br />

gewähren. E<strong>in</strong>zig e<strong>in</strong> verstärktes Engagement bei komplementären Maßnahmenför<strong>der</strong>ungen<br />

und vor allem bei <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> <strong>in</strong> erhöhtem<br />

Maße vermittlungsrelevanten K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuung wird von den örtlichen Ak-


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

teuren ausdrücklich gewünscht und <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg auch zunehmend<br />

e<strong>in</strong>gefor<strong>der</strong>t (Quelle: ebd.).<br />

(9.3) Dezentrale Steuerungsmöglichkeiten. Im Rahmen <strong>der</strong> über vier Jahre h<strong>in</strong>weg<br />

geführten Interviews sowie als Ergebnis <strong>der</strong> dreimaligen flächendeckenden<br />

Erhebungen des ISE wurde erkennbar, dass <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die örtlichen<br />

Akteure, also die Vertreter <strong>der</strong> Kommunen und operativen E<strong>in</strong>richtungen,<br />

i. T. aber auch die <strong>der</strong> lokalen Agenturen, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anpassung auf die jeweiligen<br />

Klientelbedürfnisse e<strong>in</strong>e, wenn nicht sogar die zentrale Integrationsleistung<br />

sehen. Dies verb<strong>in</strong>det sich mit <strong>in</strong>tensiven Personaldienstleistungen<br />

(Leistungssachbearbeitung, Vermittlung und Fallmanagement) sowie e<strong>in</strong>er<br />

möglichst <strong>in</strong>dividuellen Maßnahmenauswahl und -gestaltung. H<strong>in</strong>zutritt<br />

e<strong>in</strong> zumeist und (mit zunehmenden Vermittlungserfolgen) je Hilfebedürftigem<br />

ansteigen<strong>der</strong> Zeitaufwand, um Betroffene an den Ersten Arbeitsmarkt<br />

heranzuführen sowie schließlich auch <strong>in</strong> Beschäftigung zu vermitteln. Für<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg gelten diese Feststellungen noch e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em<br />

Maße, da die benannten Klientelanfor<strong>der</strong>ungen – wie <strong>in</strong> Kap. (7) ausgeführt<br />

– hier noch e<strong>in</strong>mal stärker <strong>in</strong>s Gewicht fallen.<br />

Solche sche<strong>in</strong>bar allgeme<strong>in</strong>gültigen Aussagen zum <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> werden allerd<strong>in</strong>gs<br />

im Vollzug vor allem dann nicht identisch <strong>in</strong>terpretiert, wenn Bund<br />

und Kommunen zusammenwirken bzw. die volle Hierarchie <strong>der</strong> Bundesagentur<br />

beteiligt ist. So bestätigen <strong>in</strong> vor-Ort-Gesprächen auch ARGE-<br />

Geschäftsführer mit BA-H<strong>in</strong>tergrund, dass sich seit 2005 das Problem ergebe,<br />

dass man agenturseitig die Grundsicherung für Arbeitsuchende <strong>nach</strong><br />

<strong>der</strong> Logik des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I und damit im H<strong>in</strong>blick auf die Bedarfe und Fähigkeit<br />

arbeitsmarktnäherer Kunden zu gestalten versuche. Dies belegen nicht<br />

nur die diversen Ansätze, den Vollzug des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zu durchformen und<br />

sehr detailliert zu programmieren, son<strong>der</strong>n auch die verpflichtende Anwendung<br />

von Maßnahmen, technischen Systemen und Kundenkategorien,<br />

die sämtlich <strong>dem</strong> Instrumentarium des ALG I entlehnt seien. Vielfach gefor<strong>der</strong>t<br />

wird deshalb, <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> und <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I auch gesetzestechnisch zu entkoppeln,<br />

die vorgesehenen Integrationsmaßnahmen also abschließend im<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> selbst auszuweisen und dort den beson<strong>der</strong>en Klientelbedürfnissen<br />

anzupassen (Quelle: ISE-Fallstudien).<br />

Will man diese Kritikpunkte anhand <strong>der</strong> flächendeckenden Erhebung <strong>nach</strong>zeichnen,<br />

so bietet sich hierfür u. a. die Frage <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Status und <strong>der</strong><br />

Entwicklung des operativen <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Vollzugs an. So geben seit mehreren<br />

Jahren etwa drei Viertel <strong>der</strong> Vertreter von Kreisen, Optionsstädten und örtlichen<br />

E<strong>in</strong>richtungen an, dass sich <strong>der</strong> anfängliche und letztlich erfolgsent-<br />

Flexibilität und<br />

Dezentralität als<br />

Voraussetzungen<br />

e<strong>in</strong>es erfolgreichen<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-<br />

Vollzugs<br />

Kritik an e<strong>in</strong>er<br />

zunehmenden<br />

Reglementierung<br />

und <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I-<br />

Logik <strong>der</strong> Bundesagentur<br />

Zunehmende<br />

E<strong>in</strong>schränkung<br />

e<strong>in</strong>er flexiblen<br />

und erlassfreien<br />

Verwaltung<br />

durch Bund<br />

und BA<br />

A-59


Zunehmende<br />

E<strong>in</strong>schränkung<br />

e<strong>in</strong>er erlassfreien<br />

Verwaltung durch<br />

Bund und BA<br />

Auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg breite<br />

Anwendung verfügbarer<br />

Verfahren<br />

A-60<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

scheidende Vorteil e<strong>in</strong>er weitgehend erlassfreien Verwaltung zunehmend<br />

e<strong>in</strong>geschränkt f<strong>in</strong>det (Quelle: ISE-Erhebungen 2006 bis 2008). In <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg hat sich diese E<strong>in</strong>schätzung gegenüber den Vorjahren verfestigt<br />

bzw. verstärkt, was erneut darauf h<strong>in</strong>weisen dürfte, dass das im Bundesvergleich<br />

zunächst positivere Arbeitsverhältnis zwischen Agenturen<br />

und kommunalen Trägern <strong>in</strong> den zurückliegenden beiden Jahren offenbar<br />

gelitten hat. Vor allem die ARGE-Kreise sprechen <strong>in</strong>zwischen zu über<br />

90% von e<strong>in</strong>em immer weiter e<strong>in</strong>geschränkten Vollzug – 2007 betrug diese<br />

Quote <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg nur 65% (Quelle: ebd.).<br />

Als wesentliche Gründe werden dafür Steuerungsansprüche des Bundes<br />

benannt, die dieser zunächst über diverse gesetzliche und verordnungstechnische<br />

Nachsteuerungen umzusetzen sucht. H<strong>in</strong>zutritt das Regime <strong>der</strong><br />

Bundesagentur, das gerade die ARGEn für die zunehmende E<strong>in</strong>engung des<br />

Vollzugs verantwortlich machen. Die Auswirkungen sich verfestigen<strong>der</strong><br />

Rout<strong>in</strong>en vor Ort sowie kommunaler Steuerungsansprüche werden <strong>dem</strong>gegenüber<br />

mit Blick auf die Identität <strong>der</strong> Befragten naturgemäß ger<strong>in</strong>ger e<strong>in</strong>geschätzt<br />

(Quelle: ISE-Erhebung 2008). Unterlegen lässt sich dieser Befund<br />

im Übrigen auch mit <strong>der</strong> Frage <strong>nach</strong> <strong>der</strong> Bedeutung fachlicher H<strong>in</strong>weise<br />

<strong>der</strong> Bundesagentur im Rahmen des täglichen Vollzugs. Hierzu geben<br />

die baden-württembergischen ARGEn an, sie hielten diese entwe<strong>der</strong> für<br />

feste Vorschriften mit Weisungscharakter (65%) o<strong>der</strong> immerh<strong>in</strong> für materielle<br />

Empfehlungen, die sie bei <strong>der</strong> Arbeit vorrangig berücksichtigen würden<br />

(53% – Quelle: ebd.). Das heißt, dass gerade im Vergleich zu den E<strong>in</strong>schätzungen<br />

<strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n die Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften hier<br />

stark im Regelsystem <strong>der</strong> BA verhaftet sche<strong>in</strong>en, mith<strong>in</strong> deshalb auch die<br />

Nachteile e<strong>in</strong>er verstärkten (Über-)Steuerung <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em Maße wahrnehmen.<br />

Dementsprechend deutlich verweisen ARGEn wie im Übrigen<br />

auch die Kreise mit getrennter Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg auf die erheblichen Beschränkungen, denen sie <strong>nach</strong> eigener<br />

Wahrnehmung <strong>in</strong> ihrem orig<strong>in</strong>ären Wirkungskreis unterliegen. Lediglich<br />

13% <strong>der</strong> ARGE-Kreise und 22% <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deverbände mit separater<br />

Aufgabenwahrnehmung geben an, dass sie <strong>in</strong> vollem Umfang die kommunalen<br />

Zuständigkeiten steuern können; knapp zwei Drittel bzw. 44% bejahen<br />

dies allenfalls e<strong>in</strong>geschränkt (Quelle: ISE-Erhebung 2008).<br />

(9.4) Wirtschaftlichkeitskontrolle. Da Bund und Kommunen erhebliche Ausgaben<br />

im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> tätigen, ist für beide Seiten die Ressourcenkontrolle von<br />

hoher Bedeutung. Hierbei wird erkennbar, dass sowohl kommunale als<br />

auch bundesweite Verfahren zur Anwendung kommen (Quelle: ISE-Erhe-


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

bungen 2006 bis 2008). Hohe, i. T. wachsende Bedeutung kommt dabei <strong>in</strong><br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg kommunalen Prüfrout<strong>in</strong>en und örtlichen Eigensystemen<br />

zu, woh<strong>in</strong>gegen die Kontroll<strong>in</strong>tensität seitens <strong>der</strong> Bundesagentur zum<strong>in</strong>dest<br />

im Jahr 2007 rückläufig gewesen zu se<strong>in</strong> sche<strong>in</strong>t. Differenziert<br />

man hier <strong>nach</strong> den Trägermodellen, so berichten sowohl ARGEn als auch<br />

Optionskommunen (wie im Übrigen die Kreise mit getrenntem Vollzug)<br />

von sehr umfassenden und mehrschichtigen Prüf- und Kontrollverfahren.<br />

Die zugelassenen Träger verweisen auf e<strong>in</strong>e breitere Palette paralleler Systeme;<br />

außer<strong>dem</strong> lassen die Umfragewerte des ISE hier erneut auf e<strong>in</strong>e<br />

leichte Zunahme <strong>der</strong> Intensität schließen (Quelle: ebd.). In <strong>Baden</strong>-Württemberg<br />

f<strong>in</strong>den sich darüber h<strong>in</strong>aus häufigere kommunale Prüfungen und<br />

e<strong>in</strong> verstärktes örtliches Controll<strong>in</strong>g (Quelle: ebd.).<br />

H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> angewandten Kriterien kommt es <strong>nach</strong> eigenen Angaben<br />

<strong>der</strong> befragten E<strong>in</strong>richtungen zu e<strong>in</strong>er umfassenden und äquivalenten Anwendung<br />

relevanter Rechtsvorschriften und Gesichtspunkte. Im Zeitverlauf<br />

ist dabei e<strong>in</strong>e seit 2007 offenbar gestiegene Bedeutung <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong><br />

Bundeshaushaltsordnung zu verzeichnen. Dass diese Quote <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg zunächst ger<strong>in</strong>ger ausfällt, dürfte vor allem auf den hohen<br />

Anteil jener befragten Kreise zurückzuführen se<strong>in</strong>, die e<strong>in</strong>e getrennte Aufgabenwahrnehmung<br />

gewählt haben. Erneut lassen die Antworten <strong>der</strong> Optionskommunen<br />

auf e<strong>in</strong> tendenziell breiteres set an Prüf- und Kontrollkriterien<br />

schließen; auch verweisen die zugelassenen Träger auf e<strong>in</strong>e für sie gestiegene<br />

Bedeutung <strong>der</strong> BHO (Quelle: ebd.). In <strong>der</strong> Summe berichten <strong>in</strong><br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg etwa neun von zehn Grundsicherungsstellen und Kommunen<br />

von zufriedenstellenden Prüf- und Kontrollverfahren, die die notwendige<br />

Qualität und Exaktheit aufweisen (Quelle: ISE-Erhebung 2008).<br />

(9.5) Aufsichtsgefüge und Interaktionsbeziehungen. Für die Steuerungsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Träger im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> s<strong>in</strong>d die geltenden Organisationsregelungen<br />

und die sich hieraus ergebenden Aufsichts- und Interaktionsbezüge wesentlich.<br />

Derzeit bestehen hier mehrfache Verb<strong>in</strong>dungen, für die aus <strong>der</strong> Praxis<br />

<strong>der</strong> letzten vier Jahre, aber auch mit Blick auf die Erfahrungen aus an<strong>der</strong>en<br />

Bereichen von nicht unerheblichen Transaktionskosten ausgegangen werden<br />

muss. Als Beispiel aus <strong>dem</strong> Bereich <strong>der</strong> Grundsicherung sei hierfür die<br />

gerade <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg häufige Konstellation <strong>der</strong> getrennten Aufgabenwahrnehmung<br />

angeführt, für die zwar zum<strong>in</strong>dest formal und juristisch<br />

e<strong>in</strong>e saubere Differenzierung von Fach- und F<strong>in</strong>anzverantwortung realisiert<br />

werden kann, die aber im Vollzug dennoch nicht ohne stetige und i.<br />

T. sehr aufwendige Abstimmungs- und Korrekturverfahren zwischen<br />

Insgesamt<br />

zufriedenstellende<br />

Prüf-<br />

und Kontrollprozesse<br />

Erhöhte<br />

Bedeutung <strong>der</strong><br />

<strong>in</strong>stitutionellen<br />

Grundlagen für<br />

die <strong>nach</strong>folgendenTransaktionskosten<br />

A-61


Projektion anhand<br />

von sechs Modellen<br />

A-62<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Agentur und Kommune auskommt, während je<strong>der</strong> beteiligte Träger zusätzlich<br />

se<strong>in</strong>e eigenen Hierarchien mitbr<strong>in</strong>gt bzw. parallel dazu „bedienen“<br />

muss. Lässt man das zusätzliche Problem doppelter Verwaltungsstrukturen<br />

auch für die Erbr<strong>in</strong>gung von Querschnittsfunktionen außer Acht, kommt es<br />

bereits aufgrund <strong>der</strong> notwendigen Kontakte und wechselseitigen Informationsbedarfe<br />

zu e<strong>in</strong>em Zeitaufwand, <strong>der</strong> deutlich über die materiellen Vollzugserfor<strong>der</strong>nisse<br />

h<strong>in</strong>ausgeht, wie sie im gleichen Bereich von e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>heitlichen<br />

Träger o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen E<strong>in</strong>richtungen zu erbr<strong>in</strong>gen<br />

s<strong>in</strong>d. Mit an<strong>der</strong>en Worten: Es spricht viel dafür, dass sich mit <strong>der</strong> Erhöhung<br />

<strong>der</strong> <strong>in</strong>stitutionellen Komplexität e<strong>in</strong>es Trägermodells (gemessen an<br />

<strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> <strong>in</strong> ihm angelegten vertikalen wie horizontalen Interaktionsbeziehungen)<br />

die Transaktionskosten erhöhen, was letztlich auch Budgetrelevanz<br />

erlangt, wenngleich solche Positionen nicht eigens ausgewiesen werden,<br />

son<strong>der</strong>n versunkene Kosten darstellen.<br />

Als Entscheidungsgrundlage für die <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> Karlsruher Urteil notwendige<br />

Reform <strong>der</strong> Trägerorganisation sollte deshalb auch e<strong>in</strong>e vergleichende<br />

Projektion <strong>der</strong> künftigen Interaktionsstruktur dienen, wobei an dieser Stelle<br />

zunächst von e<strong>in</strong>er Äquivalenz <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Bezüge und <strong>dem</strong> Ziel<br />

ihrer M<strong>in</strong>imierung ausgegangen wird; die <strong>nach</strong>stehende Übersicht veranschaulicht<br />

dies für die gegenwärtig diskutierten Trägermodelle:<br />

Projektion unterschiedlicher Trägermodelle 1<br />

Summe<br />

(Aufsichts-/<br />

Interaktionsbezüge)<br />

Bundesmodell<br />

BMAS<br />

BA<br />

RD (BA)<br />

AA (JobCent)<br />

3<br />

Län<strong>der</strong>modell<br />

BMAS<br />

Län<strong>der</strong><br />

Städte/Kreise<br />

Ggf. Geme<strong>in</strong>den<br />

2<br />

(3 bei Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den)<br />

BA<br />

RD<br />

ARGE<br />

BMAS<br />

AA St./Lkr.<br />

ARGE<br />

Ggf. Geme<strong>in</strong>den<br />

Städte/Kreise<br />

1 Bundesmodell = E<strong>in</strong>heitliche Trägerschaft des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> und zusammenhängen<strong>der</strong> Vollzug durch<br />

Bundesagentur; Län<strong>der</strong>modell = Vollzug des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> über die Län<strong>der</strong> als eigene Angelegenheit<br />

(sowie <strong>in</strong> <strong>der</strong>en Auftrag durch die Kommunen); ARGE-Modell = Nach e<strong>in</strong>er Verfassungsän<strong>der</strong>ung<br />

und mit Aufsichtsbeteiligung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> – s. ASMK-Beschlüsse); Optionsmodell = Wie<br />

bisher als alternative und parallele Trägerform zur ARGE und getrennten Aufgabenwahrnehmung;<br />

Trennmodell = Getrennte Aufgabenwahrnehmung wie bisher; Bayerisches Auftragsmo-<br />

dell = Vollzug <strong>der</strong> aktiven Hilfen durch die BA und <strong>der</strong> passiven Hilfen durch die Kommunen<br />

(e<strong>in</strong>schließlich des Leistungsanteil des Bundes auf <strong>dem</strong> Wege <strong>der</strong> Auftragsverwaltung), daneben<br />

Abstimmung im Rahmen geme<strong>in</strong>samer Anlaufstellen.<br />

7<br />

Län<strong>der</strong><br />

(8-9 bei Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den)<br />

Option<br />

BMAS<br />

Län<strong>der</strong><br />

Ggf. Geme<strong>in</strong>den<br />

2<br />

(3 bei Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den)<br />

Getr. Aufg.w.<br />

BA<br />

RD<br />

BMAS<br />

Län<strong>der</strong><br />

AA St./Lkr.<br />

Ggf. Geme<strong>in</strong>den<br />

5<br />

(6 bei Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den)<br />

Bay. Modell<br />

BA<br />

RD<br />

BMAS<br />

AA St./Lkr.<br />

Gem. Anlaufstelle<br />

Ggf. Geme<strong>in</strong>den<br />

7<br />

Län<strong>der</strong><br />

(8 bei Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Da<strong>nach</strong> besitzen Modelle mit e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen Trägerstruktur (also das<br />

Bundesmodell mit e<strong>in</strong>er alle<strong>in</strong>igen BA-Zuständigkeit und das Län<strong>der</strong>modell<br />

mit <strong>der</strong> Ausführung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> als eigene Zuständigkeit) die grundsätzlich<br />

e<strong>in</strong>fachsten Entscheidungssysteme und somit die sparsamsten Organisationsformen.<br />

Im Vorteil s<strong>in</strong>d dabei tendenziell das Län<strong>der</strong>modell und<br />

vor allem die Option, was aber im erstgenannten Fall voraussetzt, dass die<br />

Län<strong>der</strong> ke<strong>in</strong>e zusätzlichen und komplexen Aufsichtsgefüge errichten o<strong>der</strong><br />

sich sogar e<strong>in</strong>en eigenen Aufgabenanteil vorbehalten. Als problematisch<br />

erweisen sich <strong>in</strong>des jene Varianten, <strong>in</strong> denen Doppelstrukturen (ARGEn,<br />

separater Vollzug und bayerisches Auftragsmodell) durch die gleichermaßen<br />

am operativen Vollzug beteiligten Bundes- und kommunalen Organe<br />

entstehen. Im E<strong>in</strong>klang mit <strong>der</strong> Selbste<strong>in</strong>schätzung <strong>der</strong> Kreise, die bislang<br />

e<strong>in</strong>e getrennte Aufgabenwahrnehmung praktizieren, fällt die Transaktionskostenbilanz<br />

hier zwar etwas besser aus, wird aber letztlich durch e<strong>in</strong>en<br />

Verzicht auf eigene Steuerungsmöglichkeiten erkauft. Im Ergebnis führt<br />

dies den Gutachter zu <strong>der</strong> E<strong>in</strong>schätzung, dass zum<strong>in</strong>dest im Vollzug e<strong>in</strong>e<br />

möglichst e<strong>in</strong>heitliche und mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> verbundene Organisationsstruktur<br />

gefunden werden sollte, die allerd<strong>in</strong>gs ohne sich überschneidende Aufsichtskompetenzen<br />

auskommt. Inwiefern dies auch <strong>nach</strong> den bisherigen<br />

ASMK-Beschlüssen möglich se<strong>in</strong> soll, muss dah<strong>in</strong>gestellt bleiben. Zwar ist<br />

<strong>der</strong> Wunsch <strong>der</strong> Kommunen und Län<strong>der</strong> <strong>nach</strong>vollziehbar, verfassungsfeste<br />

Kooperationsformen mit eigenem E<strong>in</strong>richtungscharakter organisationsrechtlich<br />

<strong>in</strong> die Län<strong>der</strong> e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den, doch führt dies ebenfalls zu e<strong>in</strong>er Verkomplizierung<br />

<strong>der</strong> gegebenen Strukturen und letztlich zu e<strong>in</strong>er Erhöhung<br />

von Transaktionskosten. Umgekehrt bestätigen diese Betrachtungen, dass<br />

es vorzugswürdig ersche<strong>in</strong>t, bei e<strong>in</strong>er politisch wahrsche<strong>in</strong>lichen Ablehnung<br />

e<strong>in</strong>heitlicher Trägerschaften (Bund o<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> bzw. Kommunen)<br />

zum<strong>in</strong>dest operativ konzentrierte Zuständigkeiten zu gewährleisten, die –<br />

wie <strong>in</strong> diesem Bericht mehrfach gezeigt – am ehesten <strong>in</strong> den Optionskommunen<br />

hergestellt werden können.<br />

(9.6) Gesamte<strong>in</strong>schätzung für <strong>Baden</strong>-Württemberg. Zusammengefasst lässt<br />

sich für die Steuerungsbeziehungen <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg festhalten, dass<br />

hier<strong>in</strong> zum e<strong>in</strong>en sehr deutlich die beson<strong>der</strong>e Trägerstruktur im Land zum<br />

Ausdruck kommt (viele Fälle mit getrennter Aufgabenwahrnehmung, weniger<br />

Optionskommunen) und zum an<strong>der</strong>en e<strong>in</strong>e Entwicklung erkennbar<br />

ist, die mit den <strong>in</strong> Kap. (2) dargestellten Befunden korrespondiert. Da<strong>nach</strong><br />

ist <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> den ARGEn e<strong>in</strong>e wachsende Unzufriedenheit mit e<strong>in</strong>er<br />

<strong>nach</strong> eigener (örtlicher) Wahrnehmung hohen Reglementierung des Voll-<br />

Modelle mit<br />

e<strong>in</strong>heitlicher Trägerschaft<br />

und/o<strong>der</strong><br />

operativer Gesamtverantwortung<br />

im Vorteil<br />

Wachsende<br />

Unzufriedenheit <strong>in</strong><br />

den ARGEn und<br />

Perspektiven für das<br />

Gesamtsystem<br />

A-63


A-64<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

zugs durch die Bundesagentur zu verzeichnen. Geme<strong>in</strong>same wie getrennte<br />

Aufgabenwahrnehmung führen außer<strong>dem</strong> (nahezu gleichermaßen) zu e<strong>in</strong>er<br />

E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong> kommunalen Handlungsmöglichkeiten, auch und gerade<br />

im eigenen Wirkungskreis. Ausgesprochen positiv charakterisieren die<br />

kommunalen Träger <strong>dem</strong>gegenüber ihr Verhältnis zum Land und zeigen<br />

sich <strong>in</strong>zwischen offener für e<strong>in</strong>e Intensivierung von dessen Rolle im Rahmen<br />

des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Neben vermehrten For<strong>der</strong>ungen <strong>nach</strong> f<strong>in</strong>anziellen Komplementärprogrammen<br />

im Beschäftigungs- und Kita-Bereich betrifft dies<br />

ebenso die Organisationsaufsicht, da man mit Blick auf die anstehende gesetzliche<br />

Neuordnung offenbar e<strong>in</strong>e Absicherung <strong>der</strong> kommunalen Position<br />

für zw<strong>in</strong>gend hält. Daraus folgt, dass aus Sicht <strong>der</strong> baden-württembergischen<br />

Kreise das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> auf e<strong>in</strong>e stabile kommunale Beteiligung angewiesen<br />

ist, die wie<strong>der</strong>um mit den Grundsätzen dezentraler Eigenverantwortung<br />

als Wesensmerkmal <strong>der</strong> Selbstverwaltung vere<strong>in</strong>bar se<strong>in</strong> muss. In diesem<br />

Punkt stimmen bei allen organisationspolitischen Divergenzen die Vertreter<br />

von ARGE-, Options- und separat agierenden Kreisen übere<strong>in</strong>. Der entscheidende<br />

Dissens liegt hier denn auch vor allem <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>schätzung, ob<br />

gewisse hierarchische Zwänge h<strong>in</strong>nehmbar se<strong>in</strong> sollten, um fachlichen E<strong>in</strong>fluss<br />

geltend machen zu können (so etwa die Haltung von ARGE- und Optionskreisen),<br />

o<strong>der</strong> aber solche Konstruktionen generell zu vermeiden seien,<br />

um die Selbstverwaltung und zurechenbare Vollzugsverantwortungen<br />

zu gewährleisten (so die Haltung <strong>in</strong> Fällen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung).<br />

Dementsprechend ist allen Kreisen <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg e<strong>in</strong>e<br />

hohe Bereitschaft zu attestieren, an <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />

mitzuwirken. Strittig bleiben lediglich das Maß an <strong>in</strong>stitutionellem Pragmatismus<br />

und die Bewertung haushaltspolitischer Risiken, die im kommunalen<br />

Lager erkennbar ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong> gehen. E<strong>in</strong>e gerade unter den badenwürttembergischen<br />

Kreisen verbreitete Haltung, die i. S. <strong>der</strong> Selbstverwaltung<br />

als fiskalisch wie staatspolitisch selbstbewusst zu kennzeichnen ist,<br />

dürfte deshalb dauerhaft zu e<strong>in</strong>er gewissen Zurückhaltung führen, was e<strong>in</strong>e<br />

umfassende Beteiligung am <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> betrifft, es sei denn, <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

gelangte zu <strong>der</strong> Überzeugung, auch die Betreuung von Langzeitarbeitslosen<br />

über den regulären Weg e<strong>in</strong>er Ausführung als Angelegenheiten <strong>der</strong><br />

Län<strong>der</strong> zu delegieren und über die gegebenen F<strong>in</strong>anzausgleichsmechanismen<br />

abzusichern. Letzterem freilich steht das Land eher skeptisch gegenüber,<br />

so dass diese Perspektive als <strong>der</strong>zeit am wenigsten realistisch gelten<br />

darf.


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(10) Modellvergleich: Beurteilungskriterien, Situation <strong>der</strong><br />

drei Trägermodelle, Performanz von ARGEn und<br />

Optionskommunen<br />

Als Ausfluss <strong>der</strong> vorangestellten E<strong>in</strong>zelbetrachtungen kommt es im Folgenden zu<br />

e<strong>in</strong>em zusammenfassenden Vergleich <strong>der</strong> Performanz <strong>der</strong> gegenwärtigen Trägermodelle.<br />

Als Ergebnis <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Evaluation</strong> steht dabei unverän<strong>der</strong>t die örtliche<br />

Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit als zentraler Erfolgsfaktor im Mittelpunkt<br />

(10.1). Dies ist sowohl für Optionskommunen (10.2) als auch ARGEn (10.3)<br />

im H<strong>in</strong>blick auf <strong>der</strong>en spezifische Stärken und Schwächen <strong>nach</strong>weisbar. H<strong>in</strong>zutritt<br />

die geson<strong>der</strong>te Situation getrennter Aufgabenwahrnehmung, <strong>der</strong> im Nachgang zum<br />

Urteil des Bundesverfassungsgerichts (zum<strong>in</strong>dest zwischenzeitlich) erhöhte Aufmerksamkeit<br />

zukam (10.4). Die Bedeutung <strong>der</strong> angelegten Kriterien und <strong>der</strong>en<br />

politische Dimension (10.5) verweist auf die Notwendigkeit, Strategien und Methoden<br />

<strong>der</strong> Erfolgsmessung bei <strong>der</strong> Dokumentation des Modellvergleichs mitzudenken<br />

(10.6). Schließlich sucht <strong>der</strong> Gutachter <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er gesamthaften Bewertung die aus<br />

se<strong>in</strong>er Sicht wesentlichen Gesichtspunkte <strong>der</strong> zu bilanzierenden Systemkonkurrenz<br />

darzustellen und mögliche wie erwartbare Unterschiede zur offiziellen <strong>Evaluation</strong><br />

des Bundes <strong>nach</strong> § 6c <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zu benennen – er weist dabei auf Beson<strong>der</strong>heiten h<strong>in</strong>,<br />

sofern diese abweichend vom bundesweiten Vergleich für die baden-württembergische<br />

Situation kennzeichnend s<strong>in</strong>d (10.7).<br />

(10.1) Örtliche Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit als Erfolgsfaktor. Wie<br />

die zu den E<strong>in</strong>zelthemen dargestellten Ergebnisse dokumentieren, erweist<br />

sich die lokale Flexibilität und Reaktionsfähigkeit als entscheidende Voraussetzung<br />

für e<strong>in</strong>en effektiven Vollzug des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Dies folgt unmittelbar<br />

aus den Eigenschaften <strong>der</strong> zu betreuenden Klientel, für das e<strong>in</strong>e alle<strong>in</strong> auf<br />

den Ersten Arbeitsmarkt h<strong>in</strong> orientierte Vermittlungstätigkeit ausscheidet.<br />

Dabei sollten maßgeschnei<strong>der</strong>te und meist nie<strong>der</strong>schwellige Beschäftigungsangebote<br />

<strong>in</strong> örtlichen und regionalen Kontexten gefunden werden,<br />

was sich mit erhöhten Anfor<strong>der</strong>ungen an e<strong>in</strong>e sozial<strong>in</strong>tegrative Flankierung<br />

und bildungsbezogene Absicherung <strong>der</strong> Hilfen verb<strong>in</strong>det. Beides führt<br />

vor allem im aktiven Bereich zu e<strong>in</strong>er zunehmenden Spezialisierung und<br />

Individualisierung <strong>der</strong> gewährten Leistungen (h<strong>in</strong>zutritt die notwendige<br />

Verknüpfung mit übrigen kommunalen Aufgaben – etwa <strong>in</strong> <strong>der</strong> Jugendhilfe<br />

und im Bildungswesen) und erfor<strong>der</strong>t e<strong>in</strong>en qualifizierten Personale<strong>in</strong>satz,<br />

mit <strong>dem</strong> auf die gebotene Differenzierung angemessen reagiert bzw.<br />

diese umgesetzt werden kann. Das für <strong>Baden</strong>-Württemberg <strong>in</strong> diesem Bericht<br />

mehrfach angesprochene Paradoxon, das sich e<strong>in</strong>er beson<strong>der</strong>s guten<br />

Arbeitsmarktlage verdankt, verstärkt diese Anfor<strong>der</strong>ungen sowohl für<br />

ARGEn als auch für die Optionskommunen.<br />

Modellvergleich<br />

als Leistungsvergleich<br />

- anzulegende<br />

Kriterien<br />

Lokale Anpassung<br />

und Flexibilität<br />

im Interesse <strong>der</strong><br />

problembehafteten<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Klientel<br />

A-65


Option: Größere<br />

Reagibilität und<br />

Reaktionsfähigkeit<br />

gegenüber örtlichen<br />

und Klientelanfor<strong>der</strong>ungen<br />

ARGEn:<br />

Defizite als Folge<br />

<strong>der</strong> geteilten<br />

Trägerschaft und<br />

<strong>in</strong>kompatiblen<br />

Handlungsmuster<br />

A-66<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(10.2) Systematischer Gestaltungsvorteil <strong>der</strong> Optionskommunen. Wie im Rahmen<br />

des vorliegenden Berichts <strong>nach</strong>gewiesen, suchen alle Träger und örtlichen<br />

E<strong>in</strong>richtungen diesen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> beschriebenen Weise<br />

zu entsprechen. Zugleich verdeutlichen die gegebenen und durchaus<br />

systematischen Unterschiede die nicht identischen Möglichkeiten, dies<br />

auch <strong>in</strong> vollem Umfang zu verwirklichen. Insofern ersche<strong>in</strong>en Organisation<br />

und Organisationshoheit als wesentliche Faktoren, um die Grundsicherung<br />

für Arbeitsuchende wirkungsvoll durchzuführen, wobei <strong>der</strong> dezentralen<br />

Reaktions- und Anpassungsfähigkeit e<strong>in</strong>e erhöhte Bedeutung zukommt.<br />

Diese wie<strong>der</strong>um ist ausweislich <strong>der</strong> hier präsentierten Ergebnisse<br />

<strong>in</strong> Optionskommunen erkennbar höher ausgeprägt, was sich an <strong>der</strong> Ausgestaltung<br />

<strong>der</strong> Organisationsstrukturen und Abläufe, e<strong>in</strong>er eigenständigen<br />

(und flexibleren) Personal- und Ressourcenbewirtschaftung, den Maßnahmenportfolios<br />

und zielgruppenbezogenen Instrumenten, <strong>der</strong> <strong>nach</strong> wie vor<br />

<strong>in</strong>tensiveren Nutzung von Schnittstellen und Kooperationspotenzialen sowie<br />

<strong>dem</strong> ebenfalls stärkeren E<strong>in</strong>bezug von flankierenden und sozial<strong>in</strong>tegrativen<br />

Leistungen <strong>nach</strong>vollziehen lässt. Für <strong>Baden</strong>-Württemberg bestätigt<br />

sich dies <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e durch e<strong>in</strong>en differenzierteren Maßnahmen- und<br />

Zielgruppenansatz, <strong>in</strong>tensive Schnittstellenaktivitäten und e<strong>in</strong>en gleichfalls<br />

höheren Stellenwert <strong>der</strong> flankierenden Leistungen, obgleich <strong>in</strong> den benannten<br />

Bereichen häufig auch die ARGEn im Land stärker engagiert s<strong>in</strong>d als<br />

im Bundesdurchschnitt üblich. Letzteres ist erneut vor allem damit erklärbar,<br />

dass auch sie sich e<strong>in</strong>er beson<strong>der</strong>s betreuungsbedürftigen Klientel gegenüber<br />

sehen.<br />

(10.3) Institutionell bed<strong>in</strong>gte Nachteile <strong>der</strong> ARGEn. Demgegenüber verweisen<br />

die operativen Gegebenheiten <strong>in</strong> den ARGEn nicht auf e<strong>in</strong>e grundsätzlich<br />

ger<strong>in</strong>gere Performanz, aber auf e<strong>in</strong>e deutlich e<strong>in</strong>geschränkte Fähigkeit, <strong>in</strong>dividuelle<br />

Organisations- und Geschäftslösungen zu erarbeiten. Verantwortlich<br />

s<strong>in</strong>d dafür zum e<strong>in</strong>en die E<strong>in</strong>flussnahmen <strong>der</strong> Bundesagentur, die<br />

aus ihrer Trägerfunktion und den Verpflichtungen gegenüber <strong>dem</strong> Bund<br />

abgeleitet werden, zum an<strong>der</strong>en die Restriktionen, die sich aus <strong>der</strong> Kooperation<br />

zweier Träger ergeben. Ganz unmittelbar folgen hieraus häufig<br />

„Kompromiss“-Lösungen, die naturgemäß nicht alle<strong>in</strong> den operativen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

genügen können, son<strong>der</strong>n auch die Möglichkeiten <strong>der</strong> beteiligten<br />

Träger berücksichtigen müssen (etwa im H<strong>in</strong>blick auf die Personalwirtschaft).<br />

Ungeachtet etwaiger Konflikte zwischen Agenturen und Kreisen<br />

(bzw. Städten) führt dies zu e<strong>in</strong>er eklatanten Be<strong>nach</strong>teilung <strong>der</strong> ARGE-<br />

Geschäftsführungen und ihrer Verantwortung für das operative Geschäft


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(gegenüber ihren Pendants <strong>in</strong> Optionskommunen). Am sichtbarsten wird<br />

dies anhand <strong>der</strong> beklagten (und <strong>in</strong> <strong>der</strong> lokalen Wahrnehmung auch dom<strong>in</strong>anten)<br />

Software- und Personalentwicklungsprobleme; h<strong>in</strong>zutreten die bereits<br />

angesprochenen und <strong>nach</strong> Darstellung <strong>der</strong> örtlichen Akteure über die<br />

vergangenen vier Jahre erkennbar zunehmenden E<strong>in</strong>flussnahmen <strong>der</strong> Bundesagentur.<br />

Hieraus resultieren aufgrund von Schnittstellen, Steuerungskonflikten<br />

und Unterschieden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltungskultur höhere „Abnutzungsersche<strong>in</strong>ungen“<br />

beim Leitungs- und operativen Personal <strong>der</strong> ARGEn,<br />

wobei Spannungen vor allem <strong>in</strong> solchen E<strong>in</strong>richtungen evident s<strong>in</strong>d, die<br />

von kommunalen Geschäftsführern geleitet werden. Als Konsequenz strebt<br />

die überwiegende und e<strong>in</strong>e zu<strong>dem</strong> wachsende Zahl <strong>der</strong> Beteiligten e<strong>in</strong>e organisatorische<br />

o<strong>der</strong> sogar trägerbezogene Vere<strong>in</strong>heitlichung <strong>der</strong> Aufgabenverantwortung<br />

an. Seitens <strong>der</strong> ARGEn spiegelt sich dies <strong>in</strong> <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung<br />

<strong>nach</strong> e<strong>in</strong>er rechtlichen Verselbständigung und eigenen Dienstherrenschaft<br />

(zwecks E<strong>in</strong>stellung eigenen Personals und <strong>der</strong> Gestaltung e<strong>in</strong>er<br />

souveränen Personalpolitik) wi<strong>der</strong>. Die an den ARGEn beteiligten Kommunen<br />

wie<strong>der</strong>um erkennen <strong>in</strong> zunehmen<strong>dem</strong> Maße, dass nicht nur die Besetzung<br />

<strong>der</strong> operativ verantwortlichen Position des Geschäftsführers, son<strong>der</strong>n<br />

auch die Verb<strong>in</strong>dung mit <strong>dem</strong> Vorsitz <strong>in</strong> <strong>der</strong> Trägerversammlung erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist, um eigene Interessen zu wahren und e<strong>in</strong>en vernetzten Vollzug<br />

zu ermöglichen. Demgegenüber lehnt die große Mehrheit e<strong>in</strong>e operative<br />

Trennung <strong>der</strong> Trägerkompetenzen ab, und zwar sowohl <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er grundsätzlichen,<br />

<strong>der</strong> separaten Aufgabenwahrnehmung <strong>nach</strong>empfundenen Form,<br />

als auch <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> ARGEn, wie dies vom Bund wie<strong>der</strong>holt und mit<br />

<strong>dem</strong> sog. „Rollenpapier“ auch bereits vor <strong>der</strong> Karlsruher Entscheidung <strong>in</strong><br />

die Diskussion gebracht wurde. Insofern richtet sich die kommunale Kritik<br />

nicht gegen e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>heitlichen und nur i. T. gegen e<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>samen o<strong>der</strong><br />

abgestimmten Vollzug, son<strong>der</strong>n vor allem gegen die <strong>der</strong>zeitige Ausgestaltung<br />

<strong>der</strong> Mischverwaltung und gegebenen Kompetenzverteilung. In<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg führten die benannten Defizite und Konflikte <strong>in</strong> den<br />

vergangenen beiden Jahren zu e<strong>in</strong>er Verschlechterung <strong>der</strong> Betriebsklimas<br />

zwischen kommunalen Trägern und Agenturen. Dies ist umso bemerkenswerter,<br />

als sich zuvor e<strong>in</strong> überdurchschnittlich positives Verhältnis herausbildete.<br />

(10.4) Getrennte Aufgabenwahrnehmung als Ausweichlösung mit erheblichen<br />

Vollzugsrisiken. Gerade mit Blick auf den weith<strong>in</strong> als vordr<strong>in</strong>glich betrachteten<br />

Funktionszusammenhang zwischen den im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> auf Bund und<br />

Kommunen aufgeteilten Zuständigkeiten ersche<strong>in</strong>t die getrennte Aufgabenwahrnehmung<br />

allenfalls vor<strong>der</strong>gründig als Alternative zu e<strong>in</strong>er konflikthaf-<br />

Ke<strong>in</strong>e<br />

h<strong>in</strong>reichenden<br />

Gestaltungs- und<br />

Steuerungs-<br />

möglichkeiten –<br />

auch im eigenen<br />

Wirkungskreis<br />

A-67


Zusammenhang<br />

zwischen Vor-<br />

und Nachteils-<br />

konstellationen<br />

und den dabei<br />

angelegten<br />

Kriterien<br />

A-68<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

ten ARGE-Bildung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> als zu riskant e<strong>in</strong>geschätzten Optionsentscheidung.<br />

In nahezu allen vom ISE erhobenen Fragekomplexen, <strong>in</strong> die entsprechende<br />

Kommunen e<strong>in</strong>bezogenen werden konnten, wurde 2007 und<br />

2008 e<strong>in</strong>e im Vergleich zu ARGEn und Optionskommunen verm<strong>in</strong><strong>der</strong>te<br />

Abstimmungs<strong>in</strong>tensität festgestellt (etwa bei Schnittstellen und flankierenden<br />

Leistungen). Damit aber f<strong>in</strong>den sich zwei wesentliche Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die Grundsicherung für Arbeitsuchende <strong>in</strong> Frage gestellt: die angestrebte<br />

Hilfegewährung aus e<strong>in</strong>er Hand sowie die Vernetzung von nicht <strong>in</strong> geme<strong>in</strong>samer<br />

Verantwortung bef<strong>in</strong>dlichen Leistungen (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e aus <strong>dem</strong><br />

kommunalen Bereich). Lediglich die unmittelbaren Anknüpfungspunkte e<strong>in</strong>er<br />

abgestimmten Berechnung und Auszahlung des Arbeitslosengeldes mit<br />

se<strong>in</strong>en bundesseitigen und kommunalen Bestandteilen konnten bislang vergleichsweise<br />

pragmatisch ausgestaltet werden. Dabei allerd<strong>in</strong>gs verbleiben<br />

den Kommunen im Regelfall nur <strong>der</strong> Nachvollzug und die Umsetzung <strong>der</strong><br />

seitens <strong>der</strong> Agentur ermittelten Leistungsansprüche, da es an<strong>der</strong>enfalls zu<br />

e<strong>in</strong>em wi<strong>der</strong>sprüchlichen Verwaltungshandeln <strong>der</strong> Träger käme. E<strong>in</strong>e darüber<br />

h<strong>in</strong>ausgehende Kooperation, die organisatorische Verflechtungsprobleme<br />

<strong>der</strong> ARGEn (etwa im Personalbereich) vermeidet, jedoch wie <strong>in</strong> diesen<br />

o<strong>der</strong> den Optionskommunen zu e<strong>in</strong>er ähnlichen Kompetenzbündelung<br />

gelangt, ließ sich nicht <strong>nach</strong>weisen. Diese Defizite werden auch nicht dadurch<br />

relativiert, dass <strong>nach</strong> Darstellung von BMAS und BA die Jobcenter<br />

bzw. Agenturen bei separatem Vollzug vergleichsweise gute Vermittlungszahlen<br />

aufweisen. Denn erneut ist diese Bewertung Ausdruck e<strong>in</strong>er Zielfixierung<br />

ohne h<strong>in</strong>reichende Berücksichtigung <strong>der</strong> sozial<strong>in</strong>tegrativen Dimension<br />

des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.<br />

(10.5) Bedeutung und politische Dimension <strong>der</strong> Bewertungskriterien. Die e<strong>in</strong>seitige<br />

Programmierung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> erschwert grundsätzlich e<strong>in</strong>e Messung<br />

<strong>der</strong> Leistungsfähigkeit, wobei die <strong>in</strong> hohem Maße kontextabhängige Vermittlung<br />

als eher zufälliges Kriterium ersche<strong>in</strong>t, vergleicht man dies mit<br />

<strong>dem</strong> Anspruch, nicht nur die Arbeitslosenzahlen, son<strong>der</strong>n vor allem die gesamtgesellschaftlichen<br />

Lasten und Folgewirkungen <strong>der</strong> Langzeitarbeitslosigkeit<br />

zu senken. Die Entscheidung <strong>der</strong> Trägerfrage droht deshalb bei unverän<strong>der</strong>ten<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen erneut zu e<strong>in</strong>em re<strong>in</strong>en Politikum zu<br />

werden, dessen Beantwortung sich nur sehr bed<strong>in</strong>gt mit belastbaren <strong>Evaluation</strong>sergebnissen<br />

absichern lässt, wenn <strong>der</strong>en adäquate Interpretation e<strong>in</strong>e<br />

normative bzw. ordnungspolitische Prioritätensetzung voraussetzt. Dabei<br />

geht es erneut vor allem um die Frage, ob mittels des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zunächst und<br />

vor allem die Zahl <strong>der</strong> Erwerbslosen und Anspruchsberechtigen reduziert


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

werden soll (so die Schwerpunktsetzung bislang) o<strong>der</strong> ob zum<strong>in</strong>dest zu<br />

gleichen Teilen die Ursachen, also die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Klientel selbst angelegten<br />

Voraussetzungen dauerhafter Hilfebedürftigkeit und <strong>der</strong>en Ausmaß zu bekämpfen<br />

s<strong>in</strong>d. Ersteres würde die bereits festgestellten Tendenzen e<strong>in</strong>er<br />

zunehmenden Kundenselektion beför<strong>der</strong>n (vgl. dazu unter 7) und dürfte<br />

sich mit Blick auf die gegebene BA-Anb<strong>in</strong>dung eher zugunsten <strong>der</strong> ARGEn<br />

(<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> strukturschwachen Regionen, großen Städten und den<br />

neuen Län<strong>der</strong>n) auswirken, sofern es den Optionskommunen (vor allem <strong>in</strong><br />

Län<strong>der</strong>n mit besserer Arbeitsmarktlage und anteilig höherer Klientel mit<br />

verfestigten Vermittlungshemmnissen) nicht gel<strong>in</strong>gt, durch ortsgebundene<br />

und maßgeschnei<strong>der</strong>te Angebote die ggf. besseren überregionalen Zugänge<br />

<strong>der</strong> ARGEn zu kompensieren. Umgekehrt müssten die Optionskommunen<br />

bei e<strong>in</strong>er sozial<strong>in</strong>tegrativ ausgerichteten Anpassung bzw. Konkretisierung<br />

des Handlungsauftrags <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> sehr viel mehr als die ARGEn<br />

dazu <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage se<strong>in</strong>, die E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung von Hilfebedürftigen und <strong>der</strong>en<br />

Angehörigen <strong>in</strong> mehreren Stufen und dabei sehr viel breiter anzulegen,<br />

selbst wenn dies weniger häufig zu e<strong>in</strong>er kurzfristigen Vermittlung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />

bedarfsdeckende Beschäftigung auf <strong>dem</strong> Ersten Arbeitsmarkt führen würde.<br />

(10.6) Daten, Strategien und Methoden <strong>der</strong> Erfolgsmessung. Die Erhebung<br />

von Daten zur Sozioökonomie im Allgeme<strong>in</strong>en sowie zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik<br />

im Beson<strong>der</strong>en genießt e<strong>in</strong>en hohen politischen Stellenwert.<br />

Deshalb spiegeln sich (jenseits konkreter Steuerungsbedarfe) <strong>in</strong> Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzungen<br />

um Zahlen und Messkonzepte regelmäßig ordnungspolitische<br />

Orientierungen wi<strong>der</strong>, was naturgemäß nicht den unmittelbaren Interessen<br />

operativer E<strong>in</strong>richtungen entspricht. Insofern erweist es sich als<br />

außerordentlich schwierig, im Kontext des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> Prämissen für e<strong>in</strong>e möglichst<br />

bedarfsorientierte und objektive Statistik zu formulieren, die dann<br />

wie<strong>der</strong>um die Basis für e<strong>in</strong>e aussagefähige Erfolgsmessung bilden könnten.<br />

Dies gilt umso mehr, als <strong>der</strong> bisherige Verlauf des neuen Leistungssystems<br />

durch schwerwiegende Datenprobleme gekennzeichnet war. Ausgehend<br />

von <strong>dem</strong> Statistikskandal bei <strong>der</strong> Bundesanstalt für Arbeit, <strong>der</strong> den Auslöser<br />

<strong>der</strong> sog. „Hartz“-Reformen bildete, kam es im Zuge <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung des<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> 2005 und 2006 zu e<strong>in</strong>em regelrechten Fallzahlenschock, <strong>der</strong> auf<br />

unterschätzte Problemlagen und Bedarfe, leistungsrechtlich bed<strong>in</strong>gte Fehlanreize<br />

und e<strong>in</strong>e problematische Wirtschaftslage zurückzuführen war. H<strong>in</strong>zutraten<br />

operative Probleme beim Aufbau von Melde-, Statistik- und EDV-<br />

Systemen, die bis <strong>in</strong> das Jahr 2007 vor allem die Optionskommunen, mit<br />

Blick auf die Leistungssoftware A2LL aber ebenso die ARGEn betrafen.<br />

Politische<br />

Bedeutung und<br />

Überlagerung<br />

von Statistik-<br />

fragen im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

E<strong>in</strong>führung<br />

des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> durch<br />

Datenprobleme<br />

gekennzeichnet<br />

A-69


Unterschiede<br />

zwischen den<br />

Trägermodellen<br />

A-70<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Zugleich bestehen bis heute bei Kommunen und örtlichen E<strong>in</strong>richtungen<br />

erhebliche Zweifel, ob nicht die verwandten Indikatoren und Kennzahlen<br />

e<strong>in</strong>em zu schematischen Messkonzept folgen und damit letztlich an den Erfor<strong>der</strong>nissen<br />

des Arbeitsmarktes vorbeigehen. Dies verband sich von Beg<strong>in</strong>n<br />

an mit beträchtlichen Konflikten um problemadäquate Messgrößen<br />

wie Arbeitslosigkeit, Zahl <strong>der</strong> Arbeitsuchenden, Quantität <strong>der</strong> Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaften<br />

und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Im Ergebnis führte<br />

dies zu divergenten Mess- und <strong>Evaluation</strong>sstrategien <strong>der</strong> kommunalen und<br />

agenturseitigen Grundsicherungsträger, die erneut den Wi<strong>der</strong>streit zwischen<br />

primärer Vermittlungs- und erweiterter Integrationsorientierung dokumentieren.<br />

Im Rahmen se<strong>in</strong>er Fallstudien hat <strong>der</strong> Gutachter auch zu diesen Themenstellungen<br />

12 Grundsicherungsträger bundesweit und zu<strong>dem</strong> die acht baden-württembergische<br />

Kreise und E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> den vergangenen vier<br />

Jahren regelmäßig befragt. Dabei wurde erkennbar, dass es <strong>dem</strong> Gesetzesauftrag<br />

folgend <strong>in</strong> allen Fällen zu e<strong>in</strong>er prioritären Erfassung und handlungsleitenden<br />

Bewertung von Integrationen <strong>in</strong> den Ersten Arbeitsmarkt<br />

kommt. E<strong>in</strong> weiteres (geme<strong>in</strong>sames) Interesse besteht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Höhe passiver Leistungen, was aus Sicht <strong>der</strong> Städte und Kreise <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

die Ausgaben für die Kosten <strong>der</strong> Unterkunft betrifft. Spezifische,<br />

aber <strong>nach</strong> wie vor modellunabhängige Prioritäten bestehen beim Nachvollzug<br />

geeigneter Indikatoren für die Erfassung von Erfolgen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Arbeit<br />

mit schwer Vermittelbaren (etwa über die regelmäßige Beachtung <strong>der</strong> Senkung<br />

<strong>der</strong> Zahl von Arbeitslosen mit e<strong>in</strong>em Bezug von länger als 24 Monaten).<br />

H<strong>in</strong>zutreten diverse „händisch“ durchgeführte Analysen – etwa zur<br />

Rolle <strong>der</strong> jeweiligen E<strong>in</strong>richtung im Integrationsprozess, also zur Frage, ob<br />

sich Erwerbslose vor allem durch Eigen<strong>in</strong>itiative o<strong>der</strong> durch wesentlichen<br />

Beitrag des Grundsicherungsträgers <strong>in</strong>tegrieren konnten. Ähnliches gilt für<br />

die Messung des spezifischen Maßnahmenerfolgs anhand von Fallauswertungen<br />

o<strong>der</strong> Abbrecherquoten.<br />

Unterschiede zwischen den Trägermodellen bestehen <strong>in</strong>des vor allem dar<strong>in</strong>,<br />

dass die Optionskommunen <strong>in</strong>tern wie auch gegenüber <strong>der</strong> Kommunalpolitik<br />

verstärkt übergreifende Quoten zur Entwicklung <strong>der</strong> Zahlen von<br />

Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaften, erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Leistungsbeziehern<br />

nutzbar machen. Außer<strong>dem</strong> achten zugelassene Träger offenbar<br />

häufiger auf erfasste Fortschritte im Integrationsstatus, obgleich man auch<br />

hier Messprobleme konzediert und allenfalls von e<strong>in</strong>er „endogenen“ Objektivität<br />

ohne weitergehende Vergleichbarkeit ausgehen kann, sofern etwa


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

die Kundenklassifikation <strong>nach</strong> Arbeitsmarktnähe unmittelbare Verteilfunktionen<br />

im <strong>in</strong>ternen Geschäftsgang erfüllt. E<strong>in</strong>e komparative und damit verallgeme<strong>in</strong>erungsfähige<br />

Bewertungsbasis steht hier auch für die Gruppe <strong>der</strong><br />

Optionskommunen nicht zur Verfügung, zumal die e<strong>in</strong>zelnen E<strong>in</strong>richtungen<br />

sehr unterschiedlichen Systemen folgen (vgl. dazu auch unter 7). Zwar<br />

sche<strong>in</strong>en immer mehr ARGEn diesem Aspekt – nicht zuletzt im Gefolge<br />

<strong>der</strong> VerBis-E<strong>in</strong>führung – ebenfalls höhere Bedeutung beizumessen, doch<br />

werden die hierüber generierbaren Informationen <strong>der</strong>zeit <strong>nach</strong> Angaben <strong>der</strong><br />

vor Ort befragten Akteure kaum genutzt.<br />

Demgegenüber greift man <strong>in</strong> den ARGEn häufiger auf die <strong>in</strong> den BA-<br />

Controll<strong>in</strong>g- und Benchmarkberichten enthaltenen Größen zurück, obgleich<br />

vielerorts e<strong>in</strong>e erhebliche Skepsis gegenüber <strong>der</strong> zugrunde liegenden<br />

Datenbasis besteht. Gleichwohl erweist sich die Orientierung an diesen Indikatoren<br />

meist als alternativlos, da seitens <strong>der</strong> Agentur entsprechende<br />

Größen im Zielvere<strong>in</strong>barungsprozess und <strong>in</strong> den daran ansetzenden „Nachhalte“-Verfahren<br />

dezidiert abgefragt werden. Damit e<strong>in</strong>her geht e<strong>in</strong>e höhere<br />

Aufmerksamkeit für betriebswirtschaftliche Input-Faktoren, wie etwa die<br />

Verwaltungskosten je erwerbsfähigem Hilfebedürftigen. H<strong>in</strong>zutreten prozessbezogene<br />

Teildaten, wie etwa Zeiträume zwischen Erstberatung und<br />

Abschluss e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungsvere<strong>in</strong>barung, u. ä. m.<br />

Auf e<strong>in</strong>hellige Kritik stoßen dagegen die <strong>in</strong>sgesamt noch nicht h<strong>in</strong>reichenden<br />

Aussagen zu e<strong>in</strong>er belastbaren Verbleibstatistik, die neben den unmittelbaren<br />

Vermittlungserfolgen auch <strong>der</strong>en Nachhaltigkeit dokumentiert.<br />

Problematisiert werden zu<strong>dem</strong> die seitens <strong>der</strong> BA verwandten Vergleichscluster,<br />

da man hierüber die notwendige Berücksichtigung <strong>in</strong>stitutioneller,<br />

sozialer wie ökonomischer Rahmenbed<strong>in</strong>gungen und Unterschiede für<br />

nicht adäquat abgebildet hält. Freilich s<strong>in</strong>d ähnliche Defizite auch für<br />

kommunale Eigenlösungen kennzeichnend, sofern etwa Vergleichsr<strong>in</strong>ge<br />

aufgrund fehlen<strong>der</strong> Beteiligung und Vollständigkeit we<strong>der</strong> für die Betroffenen<br />

selbst noch für die politische Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung nutzbar s<strong>in</strong>d.<br />

Im Ergebnis führt dies den Gutachter zu <strong>der</strong> E<strong>in</strong>schätzung, dass sich jenseits<br />

<strong>der</strong> pflichtigen Statistikmeldungen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche<br />

Bewertungs- und Steuerungspraxis auf <strong>der</strong> Basis differenzierter Vollzugsund<br />

Erfolgsdaten noch nicht herausgebildet hat. Daraus wie<strong>der</strong>um folgt,<br />

dass die Bewertung dessen, was e<strong>in</strong>e effektive Aufgabenwahrnehmung<br />

<strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> ausmacht, ebenfalls erheblich differiert. In <strong>der</strong> Mehrzahl<br />

konzentriert sich dieser Unterschied im Vergleich von ARGEn und Optionskommunen<br />

auf den Wi<strong>der</strong>streit zwischen sozial<strong>in</strong>tegrativer und vermitt-<br />

Kritikpunkte<br />

Une<strong>in</strong>heitliche<br />

Erfolgsbegriffe<br />

und Bewertungen<br />

A-71


A-72<br />

Kennzeichnung<br />

<strong>der</strong> drei Modelle<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

lungsorientierter Ausrichtung, wobei die Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften die letztgenannte<br />

Perspektive vor allem aufgrund jener Ziel- und Controll<strong>in</strong>gsysteme<br />

wählen, denen sie im Rahmen <strong>der</strong> Weisungen und Vorgaben <strong>der</strong> Bundesagentur<br />

und des BMAS unterliegen. Befragt <strong>nach</strong> den Erfor<strong>der</strong>nissen<br />

e<strong>in</strong>er umfeldorientierten und stabilisierenden präventiven Prioritätensetzung<br />

schätzen ihre Vertreter diese nicht grundsätzlich ger<strong>in</strong>ger e<strong>in</strong>, als das<br />

für Optionskommunen festzustellen ist (vgl. hierzu unter 7 – Quelle: ISE-<br />

Erhebungen 2006 bis 2008). Insofern s<strong>in</strong>d es <strong>in</strong> ihrem Fall vor allem die <strong>in</strong>stitutionellen<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, konkret vor allem die <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>Izentrierte<br />

Steuerungs- und Handlungslogik <strong>der</strong> Bundesagentur, die ihre gegenwärtigen<br />

Vorgehensweisen prägen, während die Optionskommunen<br />

diesbezüglich bereits heute wesentlich stärker von ihren Freiheiten<br />

Gebrauch machen.<br />

(10.7.) Zusammenfassende Bewertung. Auf <strong>der</strong> Basis se<strong>in</strong>er vierjährigen <strong>Evaluation</strong><br />

gelangt <strong>der</strong> Gutachter zu e<strong>in</strong>er abschließenden Beurteilung <strong>der</strong> von<br />

ihm zu untersuchenden Trägermodelle, die im Folgenden erläutert wird.<br />

Dabei ist allerd<strong>in</strong>gs zu betonen, dass die dargestellten Ergebnisse e<strong>in</strong>en direkten<br />

statistischen Zusammenhang mit den Resultaten und <strong>der</strong> Performanz<br />

<strong>der</strong> Grundsicherungsträger nicht enthalten und für diese Fragen deshalb<br />

auf qualitative, analytische und plausibilitätsgestützte Erwägungen<br />

zurückgegriffen werden muss. Hieraus wie<strong>der</strong>um ergibt sich freilich ke<strong>in</strong><br />

Nachteil gegenüber <strong>der</strong> § 6c-<strong>Evaluation</strong> im Auftrag des Bundes, die solche<br />

quantitativen Aussagen zu treffen sucht. Denn auch diese Untersuchung<br />

unterliegt den unterschiedlichen Kriterien und ordnungspolitischen Orientierungen<br />

(vgl. dazu 10.5 und 10.6). Vor allem aber muss die hierfür genutzte<br />

Datenbasis als außerordentlich schmal e<strong>in</strong>geschätzt werden. So waren<br />

sowohl <strong>in</strong> ARGEn als auch <strong>in</strong> Optionskommunen bis 2006/2007 unverän<strong>der</strong>t<br />

Konsolidierungsprozesse zu verzeichnen und kann deshalb überhaupt<br />

erst für das Jahr 2007 von e<strong>in</strong>er weith<strong>in</strong> rout<strong>in</strong>isierten Aufgabenerledigung<br />

vor Ort ausgegangen werden. Gerade den zugelassenen kommunalen<br />

Trägern war diese Zeit e<strong>in</strong>zuräumen, um ihnen den Aufbau jener Kapazitäten<br />

und Rout<strong>in</strong>en zu ermöglichen (etwa im Bereich <strong>der</strong> Stellenvermittlung<br />

und des Arbeitgeberservice sowie bei Controll<strong>in</strong>g- und Softwaresystemen),<br />

auf die man <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> ARGEn durch die Beteiligung <strong>der</strong> Bundesagentur<br />

sofort zurückgreifen konnte. Folglich müsste man schon aus<br />

methodischen Gründen die Jahre 2007 und 2008 abwarten und <strong>in</strong> die <strong>Evaluation</strong><br />

vollständig mite<strong>in</strong>beziehen, um die benannten etwaigen Verzerrungen<br />

zu nivellieren. Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund lassen sich <strong>nach</strong> den Erkennt-


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

nissen <strong>der</strong> ISE-<strong>Evaluation</strong> die drei Trägermodelle wie folgt kennzeichnen:<br />

− Die ARGEn weisen erhebliche Systemdefizite vor allem im organisatorischen<br />

(vgl. dazu 3, 4, 5) und personalwirtschaftlichen (vgl. dazu 6)<br />

Bereich auf, womit sie sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er zentralen Handlungsressource –<br />

<strong>der</strong> dezentralen Ausgestaltung von Integrations- und Betreuungsprozessen<br />

– deutlich e<strong>in</strong>geschränkt sehen. Dem stehen gewisse Stärken im<br />

H<strong>in</strong>blick auf stellenorientierte Vermittlungsrout<strong>in</strong>en und die Vernetzung<br />

mit <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I gegenüber.<br />

− Die Optionskommunen genießen – allerd<strong>in</strong>gs gleichsam diametral entgegen<br />

gesetzt – ähnliche organisatorische Vorteile aufgrund e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen<br />

Personal- und Ressourcenbewirtschaftung sowie <strong>der</strong> erheblichen<br />

Freiheitsgrade bei <strong>der</strong> Konzipierung von Aufbau- und Ablaufstrukturen.<br />

H<strong>in</strong>zutreten klare Erfolge bei <strong>der</strong> sozial<strong>in</strong>tegrativen E<strong>in</strong>bettung<br />

<strong>der</strong> Integrationstätigkeit, was (weiterh<strong>in</strong>) zunehmend und stärker<br />

als bei an<strong>der</strong>en Trägermodellen präventive Ansätze e<strong>in</strong>schließt.<br />

− Fälle mit getrennter Aufgabenwahrnehmung können zwar auf e<strong>in</strong>e separate<br />

Optimierung <strong>der</strong> jeweiligen Verantwortlichkeiten verweisen,<br />

doch unterliegt <strong>der</strong> Vollzug von Agentur- und kommunalen Aufgaben<br />

ungelösten Schnittstellenproblemen, kommt es <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel zu e<strong>in</strong>er<br />

schlechteren E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung flankieren<strong>der</strong> Leistungen, bleiben die kommunalen<br />

E<strong>in</strong>wirkungsmöglichkeiten auf die Geschäftspolitik und damit<br />

auch die Steuerungspotenziale (etwa h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> Unterkunft)<br />

tatsächlich ger<strong>in</strong>g und f<strong>in</strong>det die Formulierung e<strong>in</strong>es gesamthaften<br />

Integrationsansatzes im Kontext arbeitsmarkt- wie sozialpolitischer<br />

Orientierungen nicht statt.<br />

Stellt man <strong>dem</strong> nun die mutmaßlichen bzw. absehbaren Ergebnisse <strong>der</strong> offiziellen<br />

§ 6c-<strong>Evaluation</strong> gegenüber, so dürfte sich daraus im E<strong>in</strong>zelnen<br />

ke<strong>in</strong> grundsätzlicher Wi<strong>der</strong>spruch zu den vorgetragenen E<strong>in</strong>schätzungen<br />

ergeben. Vielmehr wird erneut deutlich, dass die Bewertung des Modellwettbewerbs<br />

nahezu ausschließlich von den angelegten Maßstäben abhängig<br />

ist, vor allem, wenn man berücksichtigt, dass es selbst bei statistisch<br />

<strong>nach</strong>weisbaren Unterschieden immer noch e<strong>in</strong>e relevante Zahl von goodo<strong>der</strong><br />

best practice-Fällen <strong>in</strong> je<strong>der</strong> Vergleichsgruppe gibt. Erwartbar s<strong>in</strong>d<br />

hierbei seitens <strong>der</strong> Bundes-<strong>Evaluation</strong> etwa die folgenden Aussagen:<br />

− In den ARGEn und <strong>in</strong> den Jobcentern bei getrennter Aufgabenwahrnehmung<br />

kommt es zu e<strong>in</strong>er zielgemäßen Konzentration auf die stellenorientierte<br />

Vermittlung sowie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Summe (monetär) zu besseren<br />

Ergebnissen bei <strong>der</strong> Absenkung <strong>der</strong> Hilfebedürftigkeit und damit auch<br />

im H<strong>in</strong>blick auf die fiskalische Effizienz.<br />

− Die Optionskommunen setzen Schwerpunkte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bewerberorientierung<br />

(för<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Ansatz) mit größeren Fortschritten bei <strong>der</strong> Hebung<br />

<strong>der</strong> Beschäftigungsfähigkeit und mehr Erfolg bei <strong>der</strong> Vermittlung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />

(auch) nicht bedarfsdeckende Beschäftigung.<br />

Berücksichtigt man die weiter oben angesprochene und vermutlich eher<br />

begrenzte Signifikanz <strong>der</strong> 6c-Ergebnisse sowie die Unterschiede bei <strong>der</strong><br />

ARGEn:<br />

Systemische<br />

Defizite mit<br />

gewissen Stärken<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> stellenorientierten<br />

Vermittlung<br />

Option:<br />

Organisatorische<br />

Vorteile und<br />

<strong>nach</strong>haltigere<br />

Ansätze<br />

Getrennter<br />

Vollzug ohne<br />

gesamthafte<br />

Integrations-<br />

politik<br />

Ke<strong>in</strong>e wesentlichen<br />

o<strong>der</strong> unerwartetenUnterschiede<br />

zur<br />

§ 6c-<strong>Evaluation</strong><br />

ARGEn: ErfolgreicheVermittlung<br />

und fiskalische<br />

Effizienz<br />

Option: Bewerber-<br />

und sozial<strong>in</strong>tegrative<br />

Orientierung<br />

A-73


Erweiterte<br />

Kriterien für e<strong>in</strong>e<br />

versachlichte<br />

Entscheidung<br />

A-74<br />

Fazit:<br />

Systemischer<br />

Vorteil <strong>der</strong><br />

Option<br />

Für <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg<br />

ke<strong>in</strong>e abweichende<br />

E<strong>in</strong>schätzung<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Auswahl von Bewertungsmaßstäben, ist für die <strong>nach</strong> <strong>der</strong> Karlsruher<br />

Entscheidung notwendig gewordene Reform <strong>der</strong> Trägerstruktur e<strong>in</strong>e<br />

parteipolitisch geprägte Entscheidung erneut nicht unwahrsche<strong>in</strong>lich.<br />

Umso mehr bedarf es neben den fachspezifischen auch weitergehen<strong>der</strong><br />

Gesichtspunkte, die ggf. dazu beitragen können, den anstehenden Prozess<br />

zu versachlichen und se<strong>in</strong>e Ergebnisse auf e<strong>in</strong>e breitere Grundlage zu<br />

stellen. Hierbei ersche<strong>in</strong>t das BVerfG-Urteil <strong>in</strong>soweit als hilfreich, als es<br />

auf die Bedeutung staats- und verfassungspolitischer Erwägungen im<br />

Zusammenhang mit Themen <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismusreform h<strong>in</strong>gewiesen und<br />

somit wesentliche Anknüpfungspunkte benannt hat. Da<strong>nach</strong> sollte es bei <strong>der</strong><br />

Organisationsgestaltung des mit Abstand größten sozialen Leistungssystems<br />

des Landes darauf ankommen,<br />

− die Grundsätze des subsidiären Verwaltungsfö<strong>der</strong>alismus e<strong>in</strong>zuhalten,<br />

− koord<strong>in</strong>ative und kooperative Verfahren bei gleichzeitig entflochtenen<br />

Kompetenzen zu stärken,<br />

− neue effizienz- wie effektivitätsför<strong>der</strong>nde Rahmenbed<strong>in</strong>gungen und<br />

Anreizsstrukturen zu för<strong>der</strong>n (Stichwort Wettbewerbsfö<strong>der</strong>alismus)<br />

sowie<br />

− Nachhaltigkeitsgesichtspunkte auch im <strong>in</strong>stitutionellen wie sozialpolitischen<br />

Bereich zu beachten.<br />

Als Fazit dieser Betrachtungen lässt sich festhalten, dass die Option und<br />

damit e<strong>in</strong>e weitgehende kommunale Vollzugsverantwortung im Lichte <strong>der</strong><br />

<strong>in</strong> diesem Bericht dokumentierten <strong>Evaluation</strong>s-Ergebnisse und unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> vorgenannten Kriterien e<strong>in</strong>e Trägerform mit deutlich<br />

systemischen Vorteilen darstellt und somit als Modell <strong>der</strong> ARGE und e<strong>in</strong>er<br />

getrennten Aufgabenwahrnehmung dauerhaft überlegen se<strong>in</strong> sollte.<br />

Für die Gegebenheiten <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg kommt <strong>der</strong> Gutachter im<br />

Vergleich <strong>der</strong> Trägermodelle zu ke<strong>in</strong>en wesentlich an<strong>der</strong>en Ergebnissen.<br />

Dies gilt mit Blick auf die hohe Zahl von getrennt arbeitenden Trägern für<br />

den separaten Vollzug ohneh<strong>in</strong>. Die ARGEn weisen <strong>dem</strong>gegenüber im hier<br />

betrachteten Bundesland e<strong>in</strong>e fokussiertere Klientelansprache auf, die aber<br />

den allgeme<strong>in</strong>en Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, wie sie im sog. „<strong>Baden</strong>-Württemberg-Paradoxon“<br />

zusammengefasst wurden, geschuldet, nicht jedoch<br />

auf grundsätzlich an<strong>der</strong>e Struktur- und Funktionsvoraussetzungen zurückzuführen<br />

s<strong>in</strong>d. Ähnliches gilt für die Optionskommunen, die sich wie die<br />

zugelassenen Träger <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n durch e<strong>in</strong>e stärker sozial<strong>in</strong>tegrative<br />

Ausrichtung auszeichnen und dies <strong>in</strong> ihren Kontexten durch die spezifischen<br />

Probleme und Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> von ihnen betreuten Hilfebedürftigen<br />

begründen können.


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(11) Schlussfolgerungen: Gesamtbilanz und Ausweis von<br />

Handlungsoptionen<br />

Die im Rahmen dieses Berichts dokumentierte Leistungsfähigkeit/Performance <strong>der</strong><br />

Trägerstrukturen im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> führt <strong>in</strong> Verfolgung des Karlsruher Urteils zu e<strong>in</strong>er<br />

Reihe von Handlungsoptionen, die die materiellen und funktionalen Erfor<strong>der</strong>nisse<br />

des neuen Leistungssystems aufnehmen (11.1). Diese Gestaltungsvarianten suchen<br />

die <strong>in</strong>stitutionell möglichen und <strong>der</strong>zeit auch politisch diskutierten Lösungsansätze<br />

zu systematisieren (11.2), wobei im Folgenden die Grundfrage <strong>nach</strong> e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen<br />

(11.3) o<strong>der</strong> (weiterh<strong>in</strong>) geteilten Trägerschaft des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> den Ausgangspunkt<br />

bildet (11.4). Dies schließt drei bislang eher hypothetische, jedoch <strong>in</strong> <strong>der</strong> gegenwärtigen<br />

Diskussion durchaus vertretene Szenarien e<strong>in</strong>, die sich mit e<strong>in</strong>er Bundesauftragsverwaltung<br />

und/o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em verän<strong>der</strong>ten Leistungsrecht verb<strong>in</strong>den. E<strong>in</strong>e<br />

gesamthafte Dokumentation <strong>der</strong> kommunalen Präferenzen erfolgt am Ende des<br />

Kapitels (11.5) – e<strong>in</strong>schließlich des Ausweises baden-württembergischer Spezifika,<br />

soweit diese <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em vom Bundesdurchschnitt abweichenden und geson<strong>der</strong>t zu<br />

erklärenden Votum <strong>der</strong> örtlichen Träger bestehen.<br />

(11.1) Materielle und funktionale Erfor<strong>der</strong>nisse des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. E<strong>in</strong>e zentrale<br />

gesetzliche Vorgabe <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

notwendiger Weise personengebundenen Betreuung und Aktivierung von<br />

Langzeitarbeitslosen, <strong>der</strong>en aktive und passive Leistungen aus e<strong>in</strong>er Hand<br />

erbracht werden sollten. Auch wenn sich <strong>der</strong> dabei erfor<strong>der</strong>liche sozial<strong>in</strong>tegrative<br />

Ansatz des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> <strong>dem</strong> H<strong>in</strong>weis erschöpft, dass Maßnahmen<br />

zum Erhalt <strong>der</strong> Erwerbsfähigkeit bzw. zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit<br />

ergriffen werden sollen, ersche<strong>in</strong>t von daher die <strong>in</strong>dividuelle und<br />

langfristige Betreuung <strong>in</strong> weiten Teilen problembehafteter Zielgruppen<br />

(Dauerarbeitslosigkeit verbunden mit multiplen Vermittlungs- und sozialstrukturellen<br />

Integrationshemmnissen) m<strong>in</strong>destens ebenso wichtig wie die<br />

Optimierung <strong>der</strong> re<strong>in</strong>en Vermittlungstätigkeit. Die Verbesserung <strong>der</strong> Beschäftigungsfähigkeit<br />

sowie die soziale Stabilisierung und Integration bilden<br />

somit zu Recht wesentliche Gesichtspunkte für die Beurteilung <strong>der</strong> Effektivität<br />

des neuen Leistungssystems. Hierbei wie<strong>der</strong>um kommt <strong>dem</strong> E<strong>in</strong>bezug<br />

unterschiedlichster flankieren<strong>der</strong> Instrumente sowie <strong>dem</strong> Vollzug im<br />

Kontext und lokalen Netzwerk sozialer Dase<strong>in</strong>svorsorge e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e<br />

Bedeutung zu. Die entsprechend personal<strong>in</strong>tensiven Dienst- und Transferleistungen<br />

s<strong>in</strong>d gerade unter erschwerten Klientelbed<strong>in</strong>gungen von klaren<br />

Zielen und Aufträgen abhängig; sie erfor<strong>der</strong>n zu<strong>dem</strong> vor Ort störungsfreie<br />

Abläufe, klare und <strong>in</strong>dividuell gestaltbare Ziele sowie e<strong>in</strong>e erhöhte Mitarbeitermotivation.<br />

Deshalb ist <strong>der</strong> Vollzug des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> weit mehr als viele<br />

Gestaltungs-<br />

varianten im<br />

Kontext <strong>der</strong><br />

gesamtstaatlichen<br />

Reformagenda<br />

E<strong>in</strong>heitlicher<br />

Vollzug und<br />

funktions-<br />

adäquate<br />

Organisation als<br />

Erfolgsfaktoren<br />

A-75


<strong>Baden</strong>-Württem-<br />

berg als Brennglas<br />

künftiger Entwicklungen<br />

A-76<br />

Systematische<br />

Grundfragen<br />

und Optionen<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

an<strong>der</strong>e öffentliche Aufgaben von e<strong>in</strong>er funktionsadäquaten Organisation<br />

auf <strong>der</strong> Basis zusammenhängen<strong>der</strong>, möglichst e<strong>in</strong>heitlicher Trägerzuständigkeiten<br />

abhängig.<br />

Für <strong>Baden</strong>-Württemberg ist <strong>in</strong> diesem Kontext zu unterstreichen, dass aufgrund<br />

beson<strong>der</strong>er Klienteleigenschaften, die sich <strong>dem</strong> hohen bzw. steigenden<br />

Anteil schwer Vermittelbarer verdanken, e<strong>in</strong>e sozial<strong>in</strong>tegrative Ausrichtung<br />

<strong>der</strong> Integrationsmaßnahmen bereits <strong>in</strong> den vergangenen Jahren<br />

als notwendig erkannt und praktiziert wurde. Neben geeigneten E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungs<strong>in</strong>strumenten<br />

spielt dabei e<strong>in</strong>e personal<strong>in</strong>tensive Betreuung e<strong>in</strong>e zentrale<br />

Rolle, die sich wie<strong>der</strong>um mit entsprechenden Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />

Organisation, die Personalwirtschaft und -führung sowie die Qualifikation<br />

<strong>der</strong> Mitarbeiter verb<strong>in</strong>det. Insofern kann die baden-württembergische Situation<br />

trotz ihrer untypischen Arbeitsmarktgegebenheiten als „Brennglas“<br />

jener Entwicklungen betrachtet werden, die sich ungeachtet konjunktureller<br />

E<strong>in</strong>flüsse und Son<strong>der</strong>faktoren <strong>in</strong> den kommenden Jahren generell e<strong>in</strong>stellen<br />

werden und neben <strong>der</strong> bloßen Vermittlung e<strong>in</strong> Hauptfeld des <strong>SGB</strong><br />

<strong>II</strong>-Vollzugs ausmachen dürften: Die längerfristige Stabilisierung, soziale<br />

Integration und präventive Vermeidung drohen<strong>der</strong> wie dauerhafter Hilfebedürftigkeit.<br />

Da diesbezüglich mehrere Akteure (Kommunen, Wohlfahrtspflege,<br />

Agenturen, Sozialversicherungsträger usw.) zusammenwirken<br />

müssen, verlangt das e<strong>in</strong> hohes und weiter zu <strong>in</strong>tensivierendes Maß an Kooperation<br />

zwischen den Trägern, verweist aber zugleich auf das Erfor<strong>der</strong>nis<br />

e<strong>in</strong>er Vermeidung unnötiger Schnittstellen, wo diese <strong>in</strong>stitutionell und<br />

organisationspolitisch nicht geboten s<strong>in</strong>d. An<strong>der</strong>enfalls drohen sich Transaktionskosten<br />

und Konflikte, wie sie heute <strong>in</strong> den ARGEn zu beobachten<br />

s<strong>in</strong>d, zu verfestigen, was langfristig nicht nur zu e<strong>in</strong>er Abnutzung und Demotivierung<br />

<strong>der</strong> örtlichen Akteure, son<strong>der</strong>n auch zu qualitativen Leistungse<strong>in</strong>bußen<br />

zulasten <strong>der</strong> Betroffenen führen könnte.<br />

(11.2) Optionen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> BVerfG-Urteil. Für die Weiterentwicklung des <strong>SGB</strong><br />

<strong>II</strong> <strong>nach</strong> <strong>der</strong> Karlsruher Entscheidung gilt es e<strong>in</strong>ige grundlegende Fragen zu<br />

beantworten. Hierzu zählt zunächst die <strong>nach</strong> <strong>der</strong> Trägerschaft i. e. S., ob<br />

also die Grundsicherung für Arbeitsuchende weiterh<strong>in</strong> durch mehrere<br />

(Bund und Kommunen sowie <strong>in</strong>direkt die Län<strong>der</strong>) o<strong>der</strong> künftig nur noch<br />

durch e<strong>in</strong>en Träger (Bund o<strong>der</strong> Kommunen bzw. Län<strong>der</strong>) wahrgenommen<br />

werden soll. Bei e<strong>in</strong>er alle<strong>in</strong>igen Bundesträgerschaft bestünde ferner die<br />

(ergänzende) Möglichkeit des Aufgabenausgleichs zugunsten <strong>der</strong> Kommunen<br />

und Län<strong>der</strong> über e<strong>in</strong>e Gewichtsverlagerung zwischen <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> und <strong>SGB</strong><br />

X<strong>II</strong> auf <strong>der</strong> Basis angepasster Erwerbsfähigkeitsregelungen. Komplexer


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

stellt sich <strong>dem</strong>gegenüber die Situation bei e<strong>in</strong>er geteilten Trägerschaft dar.<br />

Hier wäre zunächst zu klären, ob es nur noch e<strong>in</strong> Modell (etwa e<strong>in</strong>e Kooperation<br />

zwischen Bund und Kommunen, <strong>der</strong> getrennte Vollzug o<strong>der</strong> die<br />

kommunale Durchführung) o<strong>der</strong> weiterh<strong>in</strong> verschiedene Varianten nebene<strong>in</strong>an<strong>der</strong><br />

geben kann (Optionskommunen und ARGEn als Beispiel). H<strong>in</strong>zutritt<br />

die Frage, wie e<strong>in</strong>e Trägerform auszugestalten ist, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bund und<br />

Kommunen erneut kooperativ zusammenwirken sollen. Des Weiteren muss<br />

die Zukunft und <strong>der</strong> Umgang mit <strong>dem</strong> Optionsmodell geklärt werden, wofür<br />

letztlich drei Alternativen bestehen: die bloße Fortschreibung <strong>der</strong> bestehenden<br />

zugelassenen Träger, die zeitlich befristete und/o<strong>der</strong> zahlenmäßig<br />

beschränkte Öffnung o<strong>der</strong> aber die vollständige, also we<strong>der</strong> term<strong>in</strong>ierte<br />

noch kont<strong>in</strong>gentierte Ermöglichung kommunaler Verantwortungsübernahme.<br />

Schließlich kämen Zwischenvarianten <strong>in</strong> Betracht, wie etwa die operative<br />

Vere<strong>in</strong>heitlichung des Vollzugs über e<strong>in</strong>e vollständige o<strong>der</strong> teilweise<br />

Auftragsverwaltung des Bundes; denkbar wäre ferner e<strong>in</strong>e Entflechtung des<br />

Leistungsbereichs durch e<strong>in</strong>e Abkoppelung <strong>der</strong> Wohn- und Unterkunftskosten<br />

im Rahmen e<strong>in</strong>er eigenständigen vom ALG <strong>II</strong> unabhängigen Transferleistung.<br />

(11.3) Möglichkeit und Zuordnung e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen Trägerschaft. Befragt<br />

<strong>nach</strong> <strong>der</strong> künftigen Kompetenzordnung im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> lehnen neun von zehn<br />

Kommunen bundesweit und knapp 80% <strong>der</strong> baden-württembergischen<br />

Kreise die bestehende geteilte Trägerschaft ab (Quelle: ISE-Erhebung<br />

2008). Unterschiede bestehen diesbezüglich nicht zwischen ARGEn und<br />

Optionskommunen, son<strong>der</strong>n vor allem im H<strong>in</strong>blick auf Fälle mit getrennter<br />

Aufgabenwahrnehmung, seitens <strong>der</strong>er <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg zu immerh<strong>in</strong><br />

38% weiterh<strong>in</strong> für e<strong>in</strong>e geteilte Zuständigkeit plädiert wird. Hier<strong>in</strong> spiegelt<br />

sich erneut e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> gewisser Weise abwehrende Haltung wi<strong>der</strong>, die den<br />

kommunalen Anteil an <strong>der</strong> Betreuung Langzeitarbeitsloser grundsätzlich<br />

begrenzen und diese Aufgaben im Wesentlichen <strong>in</strong> den Händen des Bundes<br />

belassen will. H<strong>in</strong>zutritt die Überzeugung, dass man den wünschenswerten<br />

Kompetenztransfer zwischen Bund und Kommunen auch auf <strong>dem</strong><br />

Wege loser Kooperationsformen realisieren könne. Ungeachtet dessen plädieren<br />

86% <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg befragten Kommunen (bundesweit<br />

95%) für e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Trägerschaft <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />

durch die Län<strong>der</strong> bzw. durch die Kommunen – darunter 88% <strong>der</strong> <strong>in</strong><br />

ARGEn engagierten Kreise, alle fünf baden-württembergischen Optionskommunen<br />

sowie immerh<strong>in</strong> 71% <strong>der</strong> Fälle mit getrennter Aufgabenwahrnehmung<br />

(Quelle: ebd.). Sollte es im Gegensatz zu diesem Votum dennoch<br />

A-77


A-78<br />

Varianten<br />

bei geteilter<br />

Trägerschaft<br />

Absicherung <strong>der</strong><br />

ARGE im GG bei<br />

e<strong>in</strong>em Ausschluss<br />

<strong>der</strong> Option<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

zu e<strong>in</strong>er alle<strong>in</strong>igen Bundesträgerschaft kommen, plädieren die Befragten<br />

im Übrigen erneut für e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Zuständigkeit – dann <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verantwortung<br />

<strong>der</strong> Bundesagentur. So f<strong>in</strong>det <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> seitens e<strong>in</strong>iger<br />

heute noch getrennt arbeiten<strong>der</strong> Träger formulierte Vorschlag, die Erwerbsfähigkeitsregelung<br />

so zu verän<strong>der</strong>n, dass das <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong> aufwachse<br />

und damit e<strong>in</strong>e Kompensation zugunsten <strong>der</strong> kommunalen Zuständigkeit<br />

herstelle, ke<strong>in</strong>e Mehrheit: Dies lehnen <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg 94% <strong>der</strong><br />

ARGE-Kreise, alle fünf Optionskommunen und auch zwei Drittel <strong>der</strong><br />

Kreise mit getrennter Aufgabenwahrnehmung ab (Quelle: ebd.).<br />

(11.4) Ausgestaltung e<strong>in</strong>er weiterh<strong>in</strong> geteilten Trägerschaft. Für dieses Szenario<br />

präferieren 85% <strong>der</strong> befragten Kommunen (81% <strong>der</strong> ARGE-Kreise,<br />

100% <strong>der</strong> Optionskommunen und 67% <strong>der</strong> Kreise mit getrennter Trägerschaft)<br />

das dauerhafte Nebene<strong>in</strong>an<strong>der</strong> unterschiedlicher Trägermodelle<br />

(Quelle: ISE-Erhebung 2008). In <strong>Baden</strong>-Württemberg betragen diese Quoten<br />

90 (Insgesamt) bzw. 94 (ARGEn), 100 (Optionskommunen) und 71%<br />

(getrennte Aufgabenwahrnehmung – Quelle: ebd.). Dies sollte <strong>nach</strong> Überzeugung<br />

<strong>der</strong> allermeisten Befragten die Option e<strong>in</strong>schließen, wobei (wie<br />

im Bundesdurchschnitt) 87% <strong>der</strong> baden-württembergischen Kreise <strong>der</strong>en<br />

vollständige, also e<strong>in</strong>e unbefristete, je<strong>der</strong>zeit mögliche und unkont<strong>in</strong>gentierte<br />

Öffnung for<strong>der</strong>n (Quelle: ebd.). Für diejenigen Kommunen, die die<br />

eigene Vollzugsverantwortung nicht anstreben, spricht man sich unterdessen<br />

für e<strong>in</strong>e (erneuerte) Kooperation mit <strong>der</strong> Bundesagentur aus, die auf<br />

verb<strong>in</strong>dlichen Regelungen und Verfahren beruhen muss und möglichst die<br />

bestehenden Probleme im Personalbereich durch e<strong>in</strong>e eigene Dienstherrenschaft<br />

überw<strong>in</strong>den soll. Dagegen hält man e<strong>in</strong>e getrennte Aufgabenwahrnehmung<br />

mit freiwilligen Kooperationsvere<strong>in</strong>barungen wie auch feste Koord<strong>in</strong>ationsverfahren<br />

und Kooperationsangebote für nicht ausreichend, um<br />

beides – e<strong>in</strong>en sachgemäßen und die kommunalen Interessen wahrenden<br />

Vollzug – sicherzustellen. Lediglich die Kreise, die bereits heute ihre Aufgaben<br />

<strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> separat vollziehen, plädieren für die Fortschreibung<br />

des Status quo – <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg sogar zu 75% (Quelle: ebd.).<br />

Würde sich <strong>der</strong> Gesetzgeber h<strong>in</strong>gegen bei geteilter Trägerschaft für e<strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>heitliches Trägermodell entscheiden, schlösse dies die optionale kommunale<br />

Trägerschaft aus. Erneut verbliebe dann nur die Möglichkeit e<strong>in</strong>es<br />

getrennten Vollzugs mit mehr o<strong>der</strong> m<strong>in</strong><strong>der</strong> verb<strong>in</strong>dlichen Koord<strong>in</strong>ationsverfahren<br />

und Kooperationsangeboten seitens <strong>der</strong> BA im Bereich aktiver<br />

Hilfen - o<strong>der</strong> aber e<strong>in</strong>e erneuerte ARGE bzw. obligatorische Zusammenar-


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

beit, was wie<strong>der</strong>um e<strong>in</strong>e Verfassungsän<strong>der</strong>ung erfor<strong>der</strong>lich machen würde.<br />

In <strong>der</strong> Tendenz dürfte das letztgenannte Modell e<strong>in</strong>e Mehrheit <strong>der</strong> Kommunen<br />

bevorzugen, da man aus <strong>der</strong> Praxis heraus die materiellen und funktionalen<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen Kundenbetreuung <strong>in</strong>sgesamt höher<br />

bewertet (Quelle: ISE-Erhebung 2008). Interessant ist <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />

die E<strong>in</strong>schätzung von Varianten, die bei geteilter Trägerschaft<br />

e<strong>in</strong>e operative Zusammenführung <strong>der</strong> Vollzugskompetenzen über e<strong>in</strong>e<br />

Bundesauftragsverwaltung vorsehen. Das ISE hat diese Alternative bereits<br />

zu e<strong>in</strong>em sehr frühen Zeitpunkt als zwar nicht vorzugswürdige, aber<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Erörterung e<strong>in</strong>zubeziehende Lösung formuliert, sofern e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche<br />

Trägerschaft o<strong>der</strong> die Fortschreibung und Öffnung <strong>der</strong> Option nicht<br />

gel<strong>in</strong>gen sollte. Unter entsprechenden Umständen fände e<strong>in</strong> solches Konzept<br />

auch bei immerh<strong>in</strong> 54% <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg befragten Kommunen<br />

Zustimmung, setzte allerd<strong>in</strong>gs voraus, dass <strong>der</strong> Bund se<strong>in</strong>e gesamten<br />

Kompetenzen überträgt und nicht nur (wie zuletzt von <strong>der</strong> bayerischen<br />

Staatsregierung vorgeschlagen1 ) se<strong>in</strong>e Zuständigkeiten im Bereich <strong>der</strong> passiven<br />

Hilfen verlagert (Quelle: ebd.). Auf e<strong>in</strong>e erneut klare Ablehnung<br />

stößt h<strong>in</strong>gegen die Abkoppelung <strong>der</strong> Wohn- und Unterkunftskosten vom<br />

ALG <strong>II</strong>, um auf diese Weise die Nachrangigkeit des kommunalen Anteils<br />

und die operativen Verb<strong>in</strong>dungen zwischen beiden Transferleistungen zu<br />

beseitigen.<br />

(11.5) Zusammenfassendes Votum <strong>der</strong> Kommunen. Die Kreise und Optionsstädte<br />

halten auch <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg e<strong>in</strong>e grundlegende Organisationsreform<br />

des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> für erfor<strong>der</strong>lich und votieren dabei für den Übergang<br />

zu e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen Trägerschaft von Län<strong>der</strong>n bzw. Kommunen. Sollte es<br />

stattdessen bei geteilten Zuständigkeiten bleiben, plädieren sie für e<strong>in</strong>e<br />

Fortsetzung des Systemwettbewerbs, was die Fortschreibung und vollständige<br />

Öffnung <strong>der</strong> Option sowie die Erneuerung e<strong>in</strong>er kooperativen Organisationsform<br />

be<strong>in</strong>haltet. Käme es entgegen <strong>dem</strong> kommunalen Votum zu e<strong>in</strong>em<br />

(bei geteilter Trägerschaft) e<strong>in</strong>heitlichen Organisationsmodell, würde<br />

man <strong>in</strong> <strong>der</strong> Tendenz e<strong>in</strong>e verbundene Aufgabenwahrnehmung bevorzugen,<br />

die erfor<strong>der</strong>lichenfalls über e<strong>in</strong>e Verfassungsän<strong>der</strong>ung zu ermöglichen wäre.<br />

An<strong>der</strong>e Lösungen werden skeptisch bis ablehnend betrachtet, so etwa<br />

die Überlegung, die Gewichte zwischen <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> und <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong> über e<strong>in</strong>e<br />

verän<strong>der</strong>te Erwerbsfähigkeitsregelung zu verschieben, o<strong>der</strong> aber die Mög-<br />

1 Bayerisches Staatsm<strong>in</strong>isterium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen: Neuorganisation<br />

des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Eckpunkte e<strong>in</strong>er Kooperation von BA und Kommunen bei Übertragung <strong>der</strong><br />

Geldleistungen auf die Kommunen (Stand: 05.12.2008), München, 2008.<br />

Plädoyer für<br />

e<strong>in</strong>e grundlegende<br />

Reform <strong>der</strong> Trägerschaft<br />

unter<br />

Wahrung des<br />

kommunalen<br />

Anteils<br />

A-79


E<strong>in</strong>ordnung <strong>der</strong><br />

baden-württembergischen<br />

Voten<br />

A-80<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

lichkeit, Schnittstellen mit e<strong>in</strong>er Abkoppelung <strong>der</strong> KdU vom ALG <strong>II</strong> zu beseitigen.<br />

Dies gilt auch für e<strong>in</strong>e Bundesauftragsverwaltung im Bereich <strong>der</strong><br />

passiven Hilfen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> bayerischen Modell. Lediglich e<strong>in</strong>e vollständige<br />

Beauftragung auch mit <strong>dem</strong> aktiven Leistungsanteil des Bundes (Vermittlung<br />

und Integration) fände bei e<strong>in</strong>er Mehrheit <strong>der</strong> Kommunen die erfor<strong>der</strong>liche<br />

Zustimmung.<br />

In <strong>Baden</strong>-Württemberg kommt zu ke<strong>in</strong>er wesentlich an<strong>der</strong>en Beurteilung<br />

<strong>der</strong> verfügbaren Handlungsoptionen, was den Län<strong>der</strong>vergleich <strong>in</strong> dieser<br />

Frage bedeutungslos ersche<strong>in</strong>en ließe, hätten die Kommunen hier nicht<br />

2004 e<strong>in</strong>e eher abwartende und i. T. abst<strong>in</strong>ente Haltung <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> gegenüber<br />

e<strong>in</strong>genommen. Der hohe Anteil an Konstellationen mit getrennter<br />

Aufgabenwahrnehmung und die zugleich ger<strong>in</strong>ge Optionsbereitschaft erklärte<br />

sich damals zwar auch aus den parallelen Belastungen durch die<br />

bereits mehrfach angesprochene zeitgleiche Verwaltungsreform zu Beg<strong>in</strong>n<br />

des Jahres 2005, folgte <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie aber Zweifeln an <strong>dem</strong> verfassungsrechtlichen<br />

und f<strong>in</strong>anziellen Status des neuen Leistungssystems. Zum<strong>in</strong>dest<br />

die erstbenannte Kritik wurde durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt,<br />

Letztere erwies sich <strong>in</strong>des <strong>in</strong> dieser Form als nicht so schwergewichtig,<br />

dass sie die Präferenzen <strong>der</strong> kommunalen Träger hätte weiterh<strong>in</strong> prägen<br />

können. Stattdessen wurde erkennbar, dass selbst die durchaus berechtigte<br />

Sorge um e<strong>in</strong>e Bundesaufsicht und <strong>der</strong>en Ausgestaltung (auch gegenüber<br />

Optionskommunen) h<strong>in</strong>ter den Problemen e<strong>in</strong>er dauerhaften E<strong>in</strong>flusslosigkeit<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> örtlichen Sozial- und Arbeitsmarktpolitik sowie den Beschränkungen<br />

im eigenen Wirkungskreis <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zurücktritt. Mit an<strong>der</strong>en<br />

Worten: Auch die traditionell steuerungsstarken, auf klar def<strong>in</strong>ierte Zuständigkeiten<br />

und eigene Handlungspotenziale bedachten baden-württembergischen<br />

Kreise erachten <strong>in</strong>zwischen e<strong>in</strong>e materielle Beteiligung am<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, möglichst sogar die vollständige Zuständigkeit des Landes und <strong>der</strong><br />

Kommunen als notwendig, um e<strong>in</strong>e transparente und dauerhaft funktionsfähige<br />

Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten. Dabei handelt es sich –<br />

wie die Ausführungen <strong>in</strong> diesem Bericht verdeutlicht haben sollten – nicht<br />

um e<strong>in</strong>e Momentaufnahme, son<strong>der</strong>n um e<strong>in</strong>en mehrjähren Trend, <strong>der</strong> eben<br />

nicht nur im bundesweiten Durchschnitt, son<strong>der</strong>n auch unter den beson<strong>der</strong>en<br />

baden-württembergischen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen trägt und sich auf<br />

entsprechende Praxiserfahrungen stützt.


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(12) Empfehlungen: Pragmatische Lösungen für e<strong>in</strong><br />

wettbewerbsfähiges Leistungssystem 1<br />

Die <strong>nach</strong>folgenden <strong>in</strong>stitutionellen und leistungsbezogenen Empfehlungen beziehen<br />

die Ergebnisse <strong>der</strong> mehrjährigen ISE-<strong>Evaluation</strong> (12.1) für den Deutschen Landkreistag<br />

und den Landkreistag <strong>Baden</strong>-Württemberg sowie die aktuelle politische<br />

Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung mit e<strong>in</strong>. Dies führt den Gutachter zunächst zu <strong>der</strong> Anregung,<br />

dass für e<strong>in</strong>en weiterh<strong>in</strong> erfolgreichen und wenn möglich künftig reibungslosen<br />

Vollzug des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zügig verlässliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zu schaffen s<strong>in</strong>d<br />

(12.2). Aus funktionalen und systematischen Erwägungen, aber auch mit Blick auf<br />

die unabweisbaren funktionalen wie materiellen Vorteile, wird dabei das Modell<br />

e<strong>in</strong>er flächendeckenden kommunalen Zuständigkeit präferiert (12.3). Allerd<strong>in</strong>gs<br />

sprechen aktuelle politische Entscheidungsprobleme auf <strong>der</strong> Bundesebene und <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

die Schwierigkeit, e<strong>in</strong>e verfassungsgemäße Lösung für e<strong>in</strong>e Gesetzesausführung<br />

durch die Län<strong>der</strong> und die Kommunen f<strong>in</strong>anziell abzusichern, für e<strong>in</strong>en<br />

pragmatischeren Handlungsansatz, <strong>der</strong> zu<strong>dem</strong> die Vorteile des bestehenden<br />

Systemwettbewerbs fortschreibt (12.4). Da dies e<strong>in</strong>e Öffnung <strong>der</strong> Option sowie<br />

verstärkte dezentrale Gestaltungsspielräume für die ARGEn und örtlichen Agenturgeschäftsführungen<br />

e<strong>in</strong>schließen sollte (12.5), s<strong>in</strong>d Verfahren vorzusehen, die <strong>dem</strong><br />

Bund e<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>reichende Mittelkontrolle und fachliche Rahmensteuerung für se<strong>in</strong>en<br />

Leistungsanteil gestatten (12.6). Zu den vorgenannten organisatorischen Verän<strong>der</strong>ungen<br />

sollten leistungsrechtliche Anpassungen treten, die auch unter den Bed<strong>in</strong>gungen<br />

e<strong>in</strong>er verschlechterten Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage den hohen Anteil<br />

von schwer Vermittelbaren berücksichtigen und deshalb präventive wie sozial<strong>in</strong>tegrative<br />

Handlungsansätze stärken (12.7). Damit verb<strong>in</strong>det sich das Erfor<strong>der</strong>nis, die<br />

bisherigen Controll<strong>in</strong>gsysteme und Verfahren <strong>der</strong> Erfolgsmessung im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

weiter zu entwickeln, um neben <strong>der</strong> bloßen Vermittlung und Kosteneffizienz auch<br />

die Nachhaltigkeit <strong>der</strong> Maßnahmen und die unterhalb e<strong>in</strong>er Beschäftigung auf <strong>dem</strong><br />

Ersten Arbeitsmarkt erfolgenden Integrationsfortschritte adäquat abzubilden (12.8).<br />

Schließlich sollen aus aktuellem Anlass jene E<strong>in</strong>schätzungen und Handlungsoptionen<br />

angesprochen werden, die im Rahmen <strong>der</strong> Fallstudien von örtlichen Akteuren<br />

mit Blick auf die gegenwärtige Wirtschafts- und F<strong>in</strong>anzkrise geltend<br />

gemacht werden (12.9), bevor e<strong>in</strong>e summarische Erörterung des Zusammenhangs<br />

1 Die Ausführungen <strong>in</strong> diesem Empfehlungsteil decken sich <strong>in</strong> weiten Teilen mit jenen Aussagen,<br />

die <strong>der</strong> Gutachter für den Endbericht <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong> im Auftrag des Deutschen Landkreistages<br />

formulierte. Dies erklärt sich mit <strong>der</strong> Konzentration auf die bundesweiten Handlungsmöglichkeiten,<br />

die auch für <strong>Baden</strong>-Württemberg Geltung beanspruchen. Auf darüber h<strong>in</strong>aus gehende Empfehlungen<br />

zur künftigen Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> diesem Bundesland wurde deshalb hier verzichtet,<br />

zumal – wie <strong>in</strong> Kap. 11 verdeutlicht – charakteristische Schwerpunktsetzungen <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Württemberg (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e e<strong>in</strong>e stärker sozial<strong>in</strong>tegrative und präventive Ausrichtung des <strong>SGB</strong><br />

<strong>II</strong>) künftig eher auf die bundesweite Situation zu beziehen s<strong>in</strong>d, mith<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Entwicklung<br />

vorwegnehmen und sich <strong>in</strong> diesem S<strong>in</strong>ne <strong>in</strong> den Empfehlungen ohneh<strong>in</strong> berücksichtigt f<strong>in</strong>den.<br />

E<strong>in</strong>bezug <strong>der</strong><br />

ISE-Ergebnisse<br />

und <strong>der</strong> aktuellen<br />

politischen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

A-81


A-82<br />

Ke<strong>in</strong>e grund-<br />

sätzlichen und<br />

signifikanten<br />

Nachteile <strong>der</strong><br />

Option<br />

Vorteile <strong>der</strong> ARGEn<br />

aus eher betriebs-<br />

wirtschaftlicher und<br />

<strong>der</strong> Option aus volkswirtschaftlicher<br />

Sicht<br />

Ke<strong>in</strong> obligo <strong>der</strong><br />

Optionskommunen –<br />

zumal bei E<strong>in</strong>bezug<br />

funktionaler und<br />

staatspolitischer<br />

Erwägungen<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

zwischen <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> und gesamtstaatlicher Mo<strong>der</strong>nisierungsagenda verdeutlicht, dass<br />

die verfassungsgemäße Ausgestaltung <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />

gleichsam das „Werkstück“ e<strong>in</strong>er (fortgesetzten) Fö<strong>der</strong>alismusreform (auch) <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

kommenden Legislaturperiode, also ab Herbst 2009, bilden könnte.<br />

(12.1) Schlussfolgerungen <strong>der</strong> ISE-<strong>Evaluation</strong> zur Trägerfrage. Die im Rahmen<br />

des vorliegenden Untersuchungsberichts dokumentierten Ergebnisse<br />

<strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> lassen ke<strong>in</strong>e<br />

grundsätzlichen und signifikanten Nachteilskonstellationen zulasten <strong>der</strong><br />

Option erkennen.<br />

Dies gilt im Übrigen auch, wenn man die Kriterien <strong>der</strong> gesetzlichen § 6c-<br />

<strong>Evaluation</strong> zugrunde legt. Soweit <strong>der</strong>en Ergebnisse bislang kommuniziert<br />

wurden, deuten sie auf ke<strong>in</strong>e elementaren und durchgehenden Defizite e<strong>in</strong>er<br />

bestimmten Trägerform h<strong>in</strong>. Vielmehr ergibt sich e<strong>in</strong> gewisser Vorteil<br />

<strong>der</strong> ARGEn vor allem deshalb, weil man die Integration <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e möglichst<br />

bedarfsdeckende Erwerbstätigkeit und die hierauf bezogene Effizienz des<br />

Ressourcene<strong>in</strong>satzes als letztlich zentrale Indikatoren ansieht. E<strong>in</strong>schränkend<br />

ist aber zu diesem Befund anzumerken, dass se<strong>in</strong>e Datengrundlage<br />

lediglich e<strong>in</strong>en Jahreszeitraum (2006/2007) umfasst und sich zahlreiche<br />

Optionskommunen f<strong>in</strong>den, die ähnlich effektiv o<strong>der</strong> sogar deutlich erfolgreicher<br />

als <strong>der</strong> Durchschnitt aller Grundsicherungsträger arbeiten, so dass<br />

e<strong>in</strong> systematisches Defizit nur schwer zu begründen ist. H<strong>in</strong>zukommen die<br />

offenbar auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> offiziellen Wirkungsforschung erkennbaren – und<br />

durch die ISE-<strong>Evaluation</strong> bestätigten – Vorsprünge <strong>der</strong> zugelassenen kommunalen<br />

Träger im Bereich sozial<strong>in</strong>tegrativer und präventiver Handlungsansätze.<br />

Somit lässt sich die Differenz zwischen den gegebenen Trägerformen<br />

<strong>der</strong>zeit wohl am besten dadurch charakterisieren, dass die ARGEn<br />

aus e<strong>in</strong>er eher betriebswirtschaftlichen Logik heraus Stärken aufweisen,<br />

die Optionsstädte und -kreise dagegen vor allem im H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong><br />

volkswirtschaftlich und sozialpolitisch <strong>nach</strong>haltiges Vorgehen besser abschneiden.<br />

E<strong>in</strong>e Beurteilungsbasis für e<strong>in</strong>e abschließende und dauerhafte<br />

Trägerentscheidung bietet dieses Ergebnis jedoch kaum und bleibt im Wesentlichen<br />

davon abhängig, welche Kriterien man bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong><br />

bisher erbrachten Leistungen <strong>der</strong> Grundsicherung anlegt.<br />

Umso mehr ersche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong>e Diskussion irreführend, die bereits <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er wenig<br />

ausgewogenen und <strong>in</strong> Teilbereichen e<strong>in</strong>geschränkten Bilanz <strong>der</strong> zugelassenen<br />

Träger e<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>reichende Begründung zu erblicken glaubt, um die<br />

Option gänzlich abzulehnen. So existiert we<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e gesetzliche noch e<strong>in</strong>e


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

empirische Basis, aus <strong>der</strong> sich e<strong>in</strong> solches obligo <strong>der</strong> Kreise und Städte<br />

herleiten ließe. Demgegenüber bestehen die vom ISE erkannten und von<br />

zahlreichen Beobachtern bestätigten systematischen Vorteile <strong>der</strong> kommunalen<br />

Trägerschaft und e<strong>in</strong> erhöhtes Gewicht funktionaler wie letztlich<br />

auch staatspolitischer Erwägungen. Dies berührt zunächst die durch das<br />

Verfassungsgericht festgestellte Unzulässigkeit <strong>der</strong> Mischverwaltung, wobei<br />

die Richter <strong>in</strong> ihrer Begründung erfreulicher Weise nicht nur normative,<br />

son<strong>der</strong>n auch <strong>in</strong>stitutionelle und funktionsorientierte Betrachtungen berücksichtigten.<br />

H<strong>in</strong>zutreten die selbst vom Bund und se<strong>in</strong>en Evaluatoren<br />

anerkannten Vorteile e<strong>in</strong>er Wettbewerbssituation zwischen ARGEn, Optionskommunen<br />

und Fällen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung, die e<strong>in</strong>e<br />

<strong>in</strong>novationsför<strong>der</strong>nde Anreizkonstellation für alle Grundsicherungsträger<br />

darstellt und entsprechende Dynamiken auslöste. Schließlich bieten im<br />

Kontext rechtlicher Vorgaben <strong>der</strong> bundesstaatlichen Ordnung die Beson<strong>der</strong>heiten<br />

des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>teressanten Ansatz, um an die Zielvorstellungen<br />

<strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismusreform <strong>II</strong> anzuknüpfen bzw. diese wie<strong>der</strong>zubeleben.<br />

Im Ergebnis spricht deshalb wenig für e<strong>in</strong>e voreilige und e<strong>in</strong>seitige Trägerentscheidung<br />

und viel für e<strong>in</strong> besonnenes Vorgehen, das systematische Aspekte<br />

des Trägervergleichs herausarbeitet, sorgfältig gewichtet und letztlich<br />

zu e<strong>in</strong>em Beschluss des Gesetzgebers führt, <strong>der</strong> den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

von Klientel und Leistungssystem gerecht wird. Hierzu gilt es, den bestehenden<br />

fö<strong>der</strong>alstaatlichen Rahmen zu nutzen, mith<strong>in</strong> darauf zu verzichten,<br />

ihn entgegen <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismusreform I und <strong>dem</strong> bestehenden Verwaltungsgefüge<br />

eigens für das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> anzupassen. Dies muss (wie vom Gutachter<br />

bereits <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en vorangegangenen Berichten angemahnt) immer<br />

auch e<strong>in</strong>e verlässliche Perspektive für die örtlichen E<strong>in</strong>richtungen e<strong>in</strong>schließen,<br />

also bereits während <strong>der</strong> Entscheidungsphase Interims- und Übergangslösungen<br />

be<strong>in</strong>halten, um e<strong>in</strong>e kont<strong>in</strong>uierliche Arbeitsfähigkeit zu<br />

gewährleisten.<br />

(12.2) Verlässliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen. Hier gilt unverän<strong>der</strong>t, dass es für die<br />

weitere Entwicklung des 2005 e<strong>in</strong>geführten Leistungssystems im Interesse<br />

<strong>der</strong> Planbarkeit seitens <strong>der</strong> Träger und <strong>der</strong> Sicherheit ihrer Mitarbeiter notwendig<br />

ist, zu e<strong>in</strong>em möglichst frühen Zeitpunkt abschließende Organisations-<br />

und Trägerentscheidungen zu treffen. An<strong>der</strong>enfalls droht aufgrund<br />

von Stellenbefristungen und den damit verbundenen Unsicherheiten e<strong>in</strong>e<br />

Verstetigung <strong>der</strong> unter (6) dargestellten Probleme. Dies spricht grundsätzlich<br />

für e<strong>in</strong>e Festlegung möglichst vor 2010. An<strong>der</strong>erseits ist mit Blick auf<br />

die Bundestagswahl 2009 sowie im Interesse e<strong>in</strong>er seriösen Bewertung <strong>der</strong><br />

(bislang) vorliegenden <strong>Evaluation</strong>sergebnisse und <strong>der</strong> rechtlichen Implika-<br />

Plädoyer für<br />

besonnenes<br />

Vorgehen unter<br />

Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Arbeitsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> örtlichen<br />

E<strong>in</strong>richtungen<br />

Grundsätzliches<br />

Erfor<strong>der</strong>nis e<strong>in</strong>er<br />

zügigen Klärung<br />

<strong>der</strong> künftigen<br />

Trägerform<br />

A-83


A-84<br />

Notwendige<br />

Interims- und<br />

Übergangs-<br />

regelungen<br />

Umsetzung als<br />

geme<strong>in</strong>same Vere<strong>in</strong>barung<br />

von Bund<br />

und kommunalen<br />

Spitzenverbänden<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

tionen des Karlsruher Urteils e<strong>in</strong>e zügige Entscheidung ggf. nicht realistisch.<br />

In je<strong>dem</strong> Fall setzt sie auf allen Seiten die Bereitschaft voraus, an e<strong>in</strong>er<br />

konstruktiven Lösung (so im Rahmen <strong>der</strong> <strong>in</strong> je<strong>dem</strong> Fall erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Personalüberführungen) mitzuwirken. Erneut würde das vor allem für die<br />

Vielzahl jener Beschäftigten e<strong>in</strong>en Vorteil darstellen, <strong>der</strong>en Arbeitsverhältnis<br />

bislang auf das Ende <strong>der</strong> Experimentierphase befristet ist. Ihnen e<strong>in</strong>e<br />

entsprechende Sicherheit zu bieten, würde verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n, dass es <strong>in</strong> den kommenden<br />

Monaten zu e<strong>in</strong>er verstärkten Abwan<strong>der</strong>ung qualifizierten Personals<br />

kommt.<br />

In Abwägung e<strong>in</strong>er fundierten Entscheidung e<strong>in</strong>erseits und <strong>der</strong> zügigen<br />

Klarstellung <strong>der</strong> organisatorischen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen an<strong>der</strong>erseits plädiert<br />

<strong>der</strong> Gutachter für e<strong>in</strong> zweigleisiges Vorgehen: Zunächst sollte vermieden<br />

werden, dass es auf <strong>der</strong> Grundlage e<strong>in</strong>er äußerst schmalen Datenbasis,<br />

wie im Fall <strong>der</strong> § 6c-<strong>Evaluation</strong>, zu e<strong>in</strong>er vorschnellen und/o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>seitigen<br />

Trägerentscheidung kommt. Dies gilt umso mehr, als sich bereits<br />

anhand <strong>der</strong> bis dato bekannt gewordenen Ergebnisse e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>deutige Modellpräferenz<br />

kaum begründen lässt. An<strong>der</strong>erseits muss für die Optionskommunen<br />

und ARGEn sowie für die Jobcenter <strong>in</strong> Fällen mit getrennter<br />

Aufgabenwahrnehmung garantiert se<strong>in</strong>, dass vorhandenes Personal von<br />

den künftig zuständigen E<strong>in</strong>richtungen zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong> Übernahmeangebot<br />

erhält, soweit es nicht ohneh<strong>in</strong> e<strong>in</strong> Rückkehrrecht zu ihrem Dienstherrn besitzt.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus bedarf es e<strong>in</strong>er Regelung für die große Zahl befristeter<br />

Beschäftigungsverhältnisse. Hier verbieten arbeitsrechtliche Sachzwänge<br />

häufig e<strong>in</strong>e Verlängerung <strong>der</strong> entsprechenden Verträge, weshalb das von<br />

verschiedenen Trägern bereits praktizierte Verfahren fortzusetzen wäre,<br />

immerh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Teil <strong>der</strong> betroffenen Personen dauerhafte Stellen anzubieten.<br />

Berücksichtigt man, dass <strong>in</strong> den kommenden beiden Jahren aufgrund<br />

<strong>der</strong> Wirtschafts- und F<strong>in</strong>anzkrise nicht mit weiter s<strong>in</strong>kenden, son<strong>der</strong>n mittelfristig<br />

deutlich ansteigenden Fallzahlen zu rechnen ist, sollte dies unter<br />

betriebs- wie personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbar se<strong>in</strong>.<br />

Die damit angesprochene Interims- bzw. Übergangslösung wäre als geme<strong>in</strong>same<br />

Vere<strong>in</strong>barung von Bund und kommunalen Spitzenverbänden vorstellbar.<br />

Sie sollte für e<strong>in</strong>e abschließende Trägerentscheidung anschlussfähig<br />

se<strong>in</strong> bzw. <strong>in</strong> diese übergeleitet werden, sofern etwa e<strong>in</strong>zelne Mitarbeiter<br />

den Dienstherrn (noch) nicht wechseln möchten und/o<strong>der</strong> die betreffenden<br />

Träger für sie ke<strong>in</strong>e unmittelbare Verwendung haben. In solchen Fällen<br />

wären die geltenden Abordnungs- und Gestellungsverfahren zu verlängern,<br />

bis sich die Situation über entsprechende Vere<strong>in</strong>barungen zwischen Bund<br />

und Kommunen sowie mit den e<strong>in</strong>zelnen Mitarbeitern konsolidiert hat.


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Ähnliches gilt für die Vertragsdauer <strong>der</strong> ARGEn. Diesbezüglich sollte geregelt<br />

werden, dass Agenturen und beteiligte Städte wie Kreise bei e<strong>in</strong>em<br />

Auslaufen ihrer Kooperationsverträge e<strong>in</strong>e automatische Verlängerung zu<br />

unverän<strong>der</strong>ten Konditionen praktizieren, bis aufgrund von Entscheidungen<br />

des Gesetzgebers klare Rahmenbed<strong>in</strong>gungen geschaffen werden.<br />

(12.3) Grundsätzliches Plädoyer für e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche örtliche Trägerschaft.<br />

Die im Rahmen dieses Berichts dokumentierten Klientel- und funktionalen<br />

Leistungserfor<strong>der</strong>nisse sprechen aus Sicht des ISE unverän<strong>der</strong>t für e<strong>in</strong>e zusammenhängende<br />

und deshalb auch möglichst e<strong>in</strong>heitliche Trägerschaft<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> maßgeblichen leistungs- und <strong>in</strong>tegrationsspezifischen<br />

Schnittstellen zur sozialen Dase<strong>in</strong>svorsorge (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> den<br />

Bereichen Jugend und Bildung). Dies führt trotz <strong>der</strong> unbestreitbaren Kompetenzen<br />

und Kapazitäten <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit zu e<strong>in</strong>em grundsätzlichen<br />

Votum für die flächendeckende Umsetzung <strong>der</strong> kommunalen<br />

Trägerschaft, da <strong>der</strong> Schwerpunkt <strong>der</strong> Betreuung von Langzeitarbeitslosen<br />

nicht alle<strong>in</strong> <strong>in</strong> ihrer Vermittlung, son<strong>der</strong>n ebenso sehr <strong>in</strong> ihrer sozialen Stabilisierung<br />

zu sehen ist. Dies gilt umso mehr, als die Erfahrungen <strong>der</strong> zurückliegenden<br />

Jahre zeigen, dass es die Grundsicherungsträger auf absehbare<br />

Zeit (auch bei verän<strong>der</strong>ter Wirtschaftslage) mit e<strong>in</strong>em überproportional<br />

hohen Anteil schwer Vermittelbarer zu tun haben, <strong>der</strong>en Beschäftigungsfähigkeit<br />

von ihrer <strong>in</strong>dividuellen Stabilisierung und <strong>der</strong> ihres Umfeldes<br />

abhängt. Im Interesse e<strong>in</strong>er nicht nur kurzfristigen Arbeitsmarktwirkung,<br />

son<strong>der</strong>n vor allem mit Blick auf gesamtgesellschaftliche Integrationseffekte<br />

und volkswirtschaftliche Kostenerwägungen steht daher die <strong>in</strong>dividuelle<br />

Betreuung und die Hebung <strong>der</strong> Arbeitsmarktnähe möglichst vieler<br />

Leistungsbezieher im Vor<strong>der</strong>grund. Genau diese strategische Ausrichtung<br />

aber ist auf den engen Schulterschluss mit an<strong>der</strong>en sozialen Dienstwie<br />

Transferleistungen angewiesen, die von den Kommunen verantwortet<br />

werden und für <strong>der</strong>en Vollzug sie die erfor<strong>der</strong>liche Problem- und Klientelnähe<br />

mitbr<strong>in</strong>gen.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> verfassungsrechtlichen Hürden e<strong>in</strong>er Kompetenzzuweisung<br />

an die Kommunen durch den Bundesgesetzgeber müsste hierbei erfor<strong>der</strong>lichenfalls<br />

<strong>der</strong> Weg e<strong>in</strong>er Ausführung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> als eigene Angelegenheit<br />

bzw. Auftragsverwaltung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> beschritten werden, was mit<br />

e<strong>in</strong>er aufkommensbezogenen Anpassung <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzbeziehungen zwischen<br />

Bund und Län<strong>der</strong>n sowie Län<strong>der</strong>n und Kommunen zu verb<strong>in</strong>den wäre; <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

sollte sichergestellt werden, dass e<strong>in</strong>e quotale Lösung Dynamisierungsprozesse<br />

vorsieht, die <strong>in</strong> kurzen Abständen wie<strong>der</strong>kehrende Verhandlungen<br />

über pauschale Ausgleichsbeträge weitgehend obsolet machen.<br />

Aus funktionalen<br />

und materiellen<br />

Erwägungen<br />

grundsätzliches<br />

Plädoyer für e<strong>in</strong>e<br />

flächendeckende<br />

kommunale<br />

Zuständigkeit<br />

Verfassungs-<br />

gemäße Lösung<br />

über die Län<strong>der</strong><br />

A-85


Aus politischen, aber<br />

auch funktionalen<br />

Gründen Übergang<br />

zu e<strong>in</strong>em offenen<br />

System<br />

Vollständige<br />

Öffnung <strong>der</strong> Option<br />

als Kernstück<br />

A-86<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Schließlich wären die Län<strong>der</strong> anzuhalten, sich im Fall e<strong>in</strong>er solcher Lösung<br />

nicht – wie heute die Bundesagentur – detailliert <strong>in</strong> den materiellen Vollzug<br />

e<strong>in</strong>zuschalten, da ansonsten Vorteile, die e<strong>in</strong>e eigenständige Aufgabenwahrnehmung<br />

vor Ort bieten, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er den ARGEn vergleichbaren<br />

Form konterkariert würden.<br />

(12.4) Pragmatische Lösung über e<strong>in</strong>e Öffnung <strong>der</strong> Option. Obgleich <strong>der</strong> Gutachter<br />

e<strong>in</strong>e Konstruktion wie unter (12.3) dargestellt aus normativen wie<br />

systematischen Gründen für vorzugswürdig hält, sprechen doch staatspolitische,<br />

fiskalische wie funktionale Erwägungen doch für e<strong>in</strong>en Mittelweg<br />

bzw. e<strong>in</strong> kompromissorientiertes Vorgehen. So ist zunächst auch als Ergebnis<br />

<strong>der</strong> hier vorgelegten <strong>Evaluation</strong> nicht zu bestreiten, dass zahlreiche<br />

ARGEn erfolgreich und professionell arbeiten, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e dann, wenn<br />

ihnen die erfor<strong>der</strong>lichen dezentralen Freiheiten gewährt werden und sich<br />

personelle Konstellationen herausgebildet haben, die <strong>in</strong>stitutionelle Hemmnisse<br />

überbrücken. H<strong>in</strong>zutritt <strong>in</strong> strukturschwachen Regionen und Großstädten<br />

die zwar nicht zwangsläufige, aber doch <strong>nach</strong>vollziehbare Erwägung,<br />

<strong>nach</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong> Problemumfang bei zugleich schwierigen Arbeitsmarktbed<strong>in</strong>gungen<br />

die Kommune überfor<strong>der</strong>n könnte, wenn sich <strong>der</strong> Bund<br />

nicht mehr <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er aktiv gestaltenden Mitverantwortung sieht. Zu<strong>dem</strong> ersche<strong>in</strong>t<br />

es politisch außerordentlich zweifelhaft, dass die Län<strong>der</strong> ihre seit<br />

<strong>dem</strong> Karlsruher Urteil auf <strong>der</strong> A- wie B-Seite erkennbare Zurückhaltung<br />

gegenüber e<strong>in</strong>er fiskalischen Umschichtung aufgeben und auch <strong>der</strong> Bund<br />

<strong>dem</strong> zu se<strong>in</strong>en Lasten zustimmt. Schließlich s<strong>in</strong>d die positiven Effekte <strong>der</strong><br />

Modellkonkurrenz zu beachten, die sich durch den Wettbewerb re<strong>in</strong>er<br />

Agentur-, kooperativer und alle<strong>in</strong> kommunaler Lösungen ergeben haben.<br />

Sowohl auf Agentur- als auch auf Kreis- wie städtischer Seite führte <strong>der</strong><br />

permanente Vergleich zu e<strong>in</strong>er erhöhten Motivation und Innovationsdynamik,<br />

die im deutschen Kontext so am ehesten im kommunalen Bereich und<br />

i. T. zwischen den Län<strong>der</strong>n anzutreffen ist. Mit an<strong>der</strong>en Worten: Gerade<br />

die Experimentierphase mit unterschiedlichen Organisationsmodellen<br />

dürfte entscheidend zu <strong>der</strong> positiven Bilanz des neuen Leistungssystem beigetragen<br />

haben. Somit ersche<strong>in</strong>t es auch aus funktionalen Gründen gerechtfertigt,<br />

die gegebenen Systemvorteile mit den unter (12.3) benannten<br />

Vorzügen e<strong>in</strong>er dezentralen Zuständigkeit zu verb<strong>in</strong>den.<br />

Der Gutachter plädiert deshalb für e<strong>in</strong> Konzept, das möglicherweise ohne<br />

Verfassungsän<strong>der</strong>ung auskommt, die örtlichen Trägerstrukturen absichert<br />

(bzw. funktional optimiert) und die angesprochenen Wettbewerbsvorteile<br />

gewährleistet. Die Basis hierfür bildet die vollständige Öffnung <strong>der</strong> Option,<br />

während die Bildung e<strong>in</strong>er ARGE im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> für die kommunale Seite als


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Kann-Regelung ausgestaltet wird. Dies hätte zur Folge, dass weitere<br />

Kommunen die zugelassene Trägerschaft wählen könnten. Um auch <strong>der</strong><br />

weiterh<strong>in</strong> verpflichteten Agentur bzw. Bundesseite <strong>in</strong> dieser Konstellation<br />

h<strong>in</strong>reichende Planungssicherheit zu gewähren, sollte <strong>der</strong> Modellwechsel<br />

mit term<strong>in</strong>lichen und personalwirtschaftlichen Konditionen verbunden<br />

werden. So wäre die Option <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> bislang geltenden Zulassungs- und<br />

Genehmigungsverfahren zu „ziehen“ und wenigstens für e<strong>in</strong>en bestimmten<br />

Zeitraum von etwa vier bis fünf Jahren auszuüben. Ähnliches gälte für die<br />

Bildung e<strong>in</strong>er ARGE (<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er abzuschließenden Vere<strong>in</strong>barung) o<strong>der</strong><br />

die getrennte Aufgabenwahrnehmung. Dem<strong>nach</strong> stünden die Kommunen <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Pflicht, für e<strong>in</strong>e def<strong>in</strong>ierte Konzessionsphase zu entscheiden, ob sie den<br />

Vollzug des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> eigener Verantwortung übernehmen, geme<strong>in</strong>sam mit<br />

<strong>der</strong> Agentur erledigen o<strong>der</strong> aber hiervon nur ihre gesetzlichen Trägerfunktionen<br />

erfüllen wollen. 2 Dabei gilt unverän<strong>der</strong>t, dass Modellwechsel die bereits<br />

unter 12.2 angesprochenen Personalverpflichtungen <strong>nach</strong> sich ziehen<br />

müssten, also die übernehmenden E<strong>in</strong>richtungen den bislang im Bereich<br />

Beschäftigten e<strong>in</strong>e Tätigkeit anzubieten hätten und dies (fortgesetzte) Abordnungen<br />

o<strong>der</strong> Personalgestellungen e<strong>in</strong>schließen könnte.<br />

Der angestrebte Wettbewerbseffekt, den e<strong>in</strong> solches System auslösen würde,<br />

sollte sich <strong>in</strong> dreifacher H<strong>in</strong>sicht e<strong>in</strong>stellen: Zunächst dürfte <strong>der</strong> permanente<br />

Vergleich zwischen den unterschiedlichen Modellen die geschil<strong>der</strong>ten<br />

positiven Anreizwirkungen verstetigen, zu<strong>dem</strong> fände sich die kommunale<br />

Stellung <strong>in</strong> den ARGEn o<strong>der</strong> <strong>in</strong> getrennten Konstellationen gestärkt, da<br />

zum<strong>in</strong>dest perspektivisch die eigene Trägerschaft als Alternative zur Verfügung<br />

stünde, und käme es schließlich zu e<strong>in</strong>em Dezentralisierungsschub<br />

<strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Agenturen, da diese fortan nur dann adäquat auf ihre kommunalen<br />

Verhandlungspartner reagieren können, wenn sie über eigenverantwortlich<br />

wahrzunehmende Gestaltungsspielräume verfügen.<br />

H<strong>in</strong>zutreten sollte im Interesse e<strong>in</strong>er Stabilisierung <strong>der</strong> ARGEn die Möglichkeit<br />

e<strong>in</strong>er eigenen Dienstherrenschaft <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen E<strong>in</strong>richtungen.<br />

Dies würde endlich jene Planungssicherheit und Entwicklungsfähigkeit<br />

2 Ergänzend wäre (gleichsam als Kompromissl<strong>in</strong>ie) denkbar, die Zahl <strong>der</strong> Optionskommunen auf<br />

maximal (o<strong>der</strong> weniger als) die Hälfte <strong>der</strong> Städte und Kreise zu begrenzen, um e<strong>in</strong>erseits den<br />

Charakter <strong>der</strong> Option als Ausnahmetatbestand aufrecht zu erhalten und an<strong>der</strong>erseits <strong>dem</strong> Bund<br />

und <strong>der</strong> BA e<strong>in</strong>e volumenmäßige Planungssicherheit für die im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> e<strong>in</strong>zusetzenden Verwaltungs-<br />

und Personalmittel zu geben. Sollte dieses Kont<strong>in</strong>gent erschöpft se<strong>in</strong>, wären neuerliche<br />

Optionen erst dann möglich, wenn bestehende zurückgegeben würden o<strong>der</strong> <strong>in</strong>folge von Gebietsreformen<br />

wegfielen. Wie ausgeführt, hält <strong>der</strong> Gutachter diese Lösung nur für e<strong>in</strong>e second best-<br />

Variante, die aber <strong>der</strong> politischen Kompromissf<strong>in</strong>dung dienen könnte, zumal die bereits weiter<br />

oben empfohlene Übergangs- bzw. Interimsvere<strong>in</strong>barung dauerhaft vermeiden sollte, dass Trägerentscheidungen<br />

e<strong>in</strong>seitige f<strong>in</strong>anzielle Lasten beim Bund o<strong>der</strong> den Kommunen auslösen.<br />

Damit Erhalt<br />

e<strong>in</strong>es dreifachen<br />

Wettbewerbs-<br />

vorteils<br />

Renovierung <strong>der</strong><br />

ARGEn – eigene<br />

Dienstherrenschaft<br />

und ggf.<br />

separater <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-<br />

Strang <strong>in</strong> <strong>der</strong> BA<br />

A-87


Erhöhung <strong>der</strong><br />

organisatorischen,<br />

leistungsrechtlichen<br />

und f<strong>in</strong>anziellen<br />

Flexibilität<br />

Verlässliche Budgetzusagen<br />

und effektive<br />

Personalwirtschaft<br />

A-88<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

ermöglichen, <strong>der</strong> die getrennten Personalkörper bislang entgegenstehen.<br />

Die zugrunde liegenden Vere<strong>in</strong>barungen zur Gründung dieser neuen AR-<br />

GEn müssten Regelungen für den Fall be<strong>in</strong>halten, dass die E<strong>in</strong>richtungen<br />

(<strong>nach</strong> e<strong>in</strong>em Modellwechsel) zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt nicht als kooperative<br />

E<strong>in</strong>heit fortgeführt werden sollen. Innerhalb <strong>der</strong> Bundesagentur wäre<br />

ferner zu erwägen, ob die Zuständigkeit für das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> als eigener<br />

durchgängiger Organisationsstrang zu etablieren wäre. Dies würde zum<strong>in</strong>dest<br />

<strong>in</strong> Fällen mit ARGEn o<strong>der</strong> bei getrenntem Vollzug eigene örtliche<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Geschäftsführer und auf regionaler Ebene entsprechende Direktionsvertreter<br />

erfor<strong>der</strong>n.<br />

(12.5) Erhöhung <strong>der</strong> dezentralen Gestaltungsmöglichkeiten. Unabhängig von<br />

<strong>der</strong> Trägerfrage (vgl. dazu oben 12.2 bis 12.4) und e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>haltlichen Erweiterung<br />

des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (vgl. dazu unten 12.7) sollte es den örtlichen E<strong>in</strong>richtungen<br />

<strong>in</strong> erheblichem Maße gestattet se<strong>in</strong>, eigene E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungs<strong>in</strong>strumente<br />

zu entwickeln und auf die jeweiligen Klientelbedürfnisse anzupassen.<br />

Bis zu <strong>der</strong> Festlegung restriktiverer Vorgaben für die sonstigen<br />

weiteren Leistungen <strong>in</strong> den Jahren 2007 und 2008 durch das BMAS und<br />

die BA bot hierfür vor allem <strong>der</strong> §16 Abs. 2 Satz 1 grundsätzlich ausreichende<br />

Möglichkeiten. Das Gesetz zur Neuausrichtung <strong>der</strong> arbeitsmarktpolitischen<br />

Instrumente könnte die entstandene Lücke schließen, sofern nicht<br />

<strong>der</strong> Vollzug erneut sehr engen Regeln unterworfen wird – was als Auffor<strong>der</strong>ung<br />

an den Bund zu richten wäre. Darüber h<strong>in</strong>aus würde es sich <strong>in</strong> Ergänzung<br />

zu den §§ 16d (früher § 16 Abs. 3) und 16e (früher § 16a) anbieten,<br />

die Nutzung von Kapitalisierungsvarianten für passive Hilfen im Rahmen<br />

von öffentlicher Beschäftigung, Kombilohnsystemen und Subventionsformen<br />

zu ermöglichen und ggf. die Grenzen zwischen E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungs-,<br />

Verwaltungs- und Leistungsbudgets generell zu lockern bzw. aufzuheben.<br />

H<strong>in</strong>zutreten müssten schließlich längerfristig verlässliche Budgetzusagen<br />

des Bundes und die Übertragbarkeit <strong>der</strong> im abgelaufenen Jahr ungenutzten<br />

Mittel. Speziell für die Situation <strong>der</strong> ARGEn wäre zu empfehlen, den örtlichen<br />

Agenturgeschäftsführungen mehr operative Zuständigkeiten und<br />

Spielräume bei <strong>der</strong> Wahrnehmung <strong>der</strong> Trägerfunktion e<strong>in</strong>zuräumen, da auf<br />

diese Weise Spannungen im Verhältnis zur Kommune abgebaut und die<br />

dezentrale Beweglichkeit im Vollzug erhöht werden könnten – dies korrespondiert<br />

mit <strong>der</strong> unter 12.4 beschriebenen Verstetigung des Systemwettbewerbs<br />

<strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>er Öffnung <strong>der</strong> Option. Darüber h<strong>in</strong>aus sollten Bundesagentur<br />

und Kommunen die schwierigen Personalkonstellationen <strong>in</strong> den<br />

ARGEn mittels e<strong>in</strong>er angenäherten Besoldungs- und Tarifstruktur zu überw<strong>in</strong>den<br />

suchen. Dies gilt erneut auch für die bislang beschränkte Perso-


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

nalentwicklung und die <strong>in</strong>folgedessen reduzierte Attraktivität e<strong>in</strong>er Arbeit<br />

<strong>in</strong> den Jobcentern. Insbeson<strong>der</strong>e dann, wenn man sich im Zuge e<strong>in</strong>er Reform<br />

<strong>der</strong> Trägerstrukturen nicht auf die oben vorgeschlagene Möglichkeit<br />

e<strong>in</strong>er eigenen Dienstherrenfähigkeit <strong>der</strong> ARGEn e<strong>in</strong>igen sollten, wäre es<br />

zum<strong>in</strong>dest erfor<strong>der</strong>lich, seitens <strong>der</strong> BA und <strong>der</strong> beteiligten Kommunen den<br />

Geschäftsführungen Personalentwicklungskont<strong>in</strong>gente <strong>in</strong> Form von Hebungs-<br />

und Beför<strong>der</strong>ungsmöglichkeiten e<strong>in</strong>zuräumen.<br />

(12.6) Steuerungs<strong>in</strong>teressen des Bundes. Die vom ISE vorgetragenen Empfehlungen<br />

zielen auf e<strong>in</strong>e Dezentralisierung und Flexibilisierung <strong>der</strong> Vollzugsverantwortung<br />

im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Insbeson<strong>der</strong>e dann, wenn es nicht zu <strong>der</strong><br />

systematisch vorzugswürdigen Lösung e<strong>in</strong>er Verwaltung als Län<strong>der</strong>sache<br />

kommt (vgl. dazu 12.3), son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> pragmatische Weg e<strong>in</strong>es verstetigten<br />

Systemwettbewerbs beschritten wird (vgl. dazu 12.4), bliebe es jedoch <strong>dem</strong><br />

Grunde <strong>nach</strong> bei <strong>der</strong> gegenwärtigen Aufgaben- und F<strong>in</strong>anzierungsträgerschaft.<br />

Das heißt, dass weiterh<strong>in</strong> <strong>der</strong> Bund für e<strong>in</strong>en übergroßen Ausgabenanteil<br />

aufzukommen hat, <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>um e<strong>in</strong>e wesentliche Quote des gesamten<br />

Staatshaushaltes ausmacht. Es muss von daher als Selbstverständlichkeit<br />

gelten, dass hierüber e<strong>in</strong>e angemessene Kontrolle auszuüben ist.<br />

Dies gebietet bereits das Haushaltsrecht und lässt sich auch verfassungssystematisch<br />

begründen. H<strong>in</strong>zutreten politische Erfor<strong>der</strong>nisse, da e<strong>in</strong>e gebietskörperschaftliche<br />

Ebene und ihre Entschei<strong>der</strong> nicht darauf verzichten<br />

können, die mit entsprechenden F<strong>in</strong>anzmitteln verbundenen E<strong>in</strong>flusspotenziale<br />

zu nutzen, zumal sie (über weniger populäre E<strong>in</strong>nahme- und Verteilungsentscheidungen)<br />

die dafür notwendigen Ressourcen mobilisieren<br />

müssen. Insofern erweisen sich die vom Bund (und <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Namen vom<br />

BMAS und von <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit) geltend gemachten Steuerungsansprüche<br />

nicht nur als nicht abwegig, son<strong>der</strong>n im Kern als berechtigt<br />

und kaum bestreitbar.<br />

Gleichwohl bestehen mit Blick auf die bisherige Verwaltungspraxis im<br />

neuen Leistungssystem offenbar sehr unterschiedliche E<strong>in</strong>schätzungen,<br />

welche Form und Intensität zentralstaatlicher Steuerung <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

für das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> vorsieht bzw. vorsehen sollte. Zwar ist die Differenzierung<br />

zwischen strategischer und operativer Verantwortung allenthalben anerkannt<br />

und fehlt sie <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>er Darstellung auch des Bundes, doch ersche<strong>in</strong>en<br />

se<strong>in</strong>e Vorstellungen und die <strong>der</strong> kommunalen Partner zur operativen Umsetzung<br />

dieser Steuerungsphilosophie sehr une<strong>in</strong>heitlich, <strong>in</strong> weiten Teilen<br />

sogar gegensätzlich. Auch stellt sich die Frage, <strong>in</strong>wieweit bestehende Rout<strong>in</strong>en<br />

und Instrumente überhaupt dazu geeignet s<strong>in</strong>d, strategische Steuerung<br />

und e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destmaß an (bundes-)haushaltsrelevanter Kontrolle aus-<br />

Berechtige<br />

Ansprüche des<br />

Bundes aufgrund<br />

haushalterischer<br />

und politischer<br />

Erwägungen<br />

Unklares<br />

Verständnis<br />

von strategischer<br />

und operativer<br />

Steuerung<br />

A-89


Gesetzgebungs-<br />

kompetenz des<br />

Bundes als effektive<br />

Steuerungsressource<br />

A-90<br />

Problem<br />

differenzierter<br />

Vorgaben und<br />

Vollzugse<strong>in</strong>griffe<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

zuüben, und ob hierzu neben den regulären Gesetzes-, Verordnungs- und<br />

Aufsichtsmitteln ausdifferenzierte Weisungssysteme und Prüfverfahren erfor<strong>der</strong>lich<br />

und zulässig s<strong>in</strong>d. Schließlich muss vor diesem H<strong>in</strong>tergrund befunden<br />

werden, welche Verän<strong>der</strong>ungen notwendig s<strong>in</strong>d, um die materiell<br />

gebotene Dezentralisierung (i. S. e<strong>in</strong>er klientel- und problemnahen Stabilisierung<br />

bzw. Integration von Langzeitarbeitslosen) mit <strong>der</strong> notwendigen<br />

Rahmensteuerung und Ressourcenkontrolle (als Ausfluss <strong>der</strong> Gesetzgebungskompetenz<br />

und <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierungspflicht des Bundes) funktionsfähig<br />

zu verb<strong>in</strong>den.<br />

Zunächst gilt für die Ausgestaltung e<strong>in</strong>er zentralen Rahmen- und örtlichen<br />

Umsetzungsverantwortung, dass auf beiden Seiten nennenswerte Gestaltungsspielräume<br />

bestehen müssen. H<strong>in</strong>zutritt – zumal <strong>in</strong> <strong>dem</strong> vom Gutachter<br />

empfohlenen System – die Berücksichtigung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Handlungsmuster<br />

<strong>der</strong> beteiligten Partner. Strategische Vorgaben s<strong>in</strong>d <strong>dem</strong><strong>nach</strong><br />

auf <strong>der</strong> Zielebene anzusiedeln, mit <strong>der</strong> Möglichkeit, sie regional wie lokal<br />

unterschiedlich zu erfüllen und <strong>in</strong> diesem Rahmen eigene Schwerpunkte zu<br />

setzen. Kommunaler Selbstverwaltung ist e<strong>in</strong>e solche Vorgehensweise<br />

auch unter den Bed<strong>in</strong>gungen des übertragenen Wirkungskreises <strong>in</strong>härent,<br />

wobei die E<strong>in</strong>zelweisung seitens übergeordneter Instanzen den E<strong>in</strong>zelfall<br />

bilden soll. Entsprechende Zielsetzungen hat <strong>der</strong> Bund im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> klar formuliert.<br />

Mit <strong>dem</strong> vorliegenden Bericht wurde nicht zuletzt deshalb angeregt,<br />

diese Orientierung um e<strong>in</strong>e verstärkte Rolle von sozialer Integration<br />

und Prävention zu ergänzen. E<strong>in</strong>er solchen Empfehlung zu entsprechen<br />

o<strong>der</strong> aber am bestehenden Vermittlungsprimat festzuhalten, wäre <strong>dem</strong><strong>nach</strong><br />

e<strong>in</strong> Beispiel für die Ausübung <strong>der</strong> strategischen Steuerungskompetenz des<br />

Bundes. Sie schließt darüber h<strong>in</strong>aus aber auch die Prioritätensetzungen zugunsten<br />

bestimmter Zielgruppen e<strong>in</strong> (U25 und Ü55 als Beispiele), die wie<strong>der</strong>um<br />

über Mittelentscheidungen und das Instrumentendesign weiter konkretisiert<br />

werden. Insbeson<strong>der</strong>e Letzteres stellt e<strong>in</strong>e wesentliche, bereits<br />

heute sehr weit ausdifferenzierte Möglichkeit zur Ausrichtung <strong>der</strong> Grundsicherung<br />

im Bereich aktiver Hilfen dar, was mit <strong>dem</strong> Gesetz zur Reform arbeitsmarktpolitischer<br />

Instrumente bestätigt wurde. Insofern verfügt <strong>der</strong><br />

Bund als Gesetzgeber bereits über entscheidende Stellschrauben, mit denen<br />

er das Leistungssystem steuern kann.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus beansprucht er allerd<strong>in</strong>gs gerade <strong>in</strong> den ARGEn weitergehende<br />

Weisungskompetenzen, die <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Auftrag die Bundesagentur exekutiert.<br />

Blickt man etwa auf die zuletzt veröffentlichten Vorgaben zu den<br />

Stellenschlüsseln, dürfen diese als außerordentlich weitgehend und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

personalgebundenen Dienstleistungsbetrieb auch als essentiell für die


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Ausgestaltung dezentraler Organisationsstrukturen und Abläufe bezeichnet<br />

werden. Hier von e<strong>in</strong>er unverän<strong>der</strong>t bestehenden Handlungsautonomie vor<br />

Ort zu sprechen, ersche<strong>in</strong>t im Lichte solcher Direktiven wenig <strong>nach</strong>vollziehbar.<br />

Insofern ist damit beispielhaft e<strong>in</strong> Punkt benannt, an <strong>dem</strong> zentrale<br />

und dezentrale Verantwortungsbereiche kollidieren und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em System<br />

dezentralen Wettbewerbs notwendige Grenzen überschritten werden. B<strong>in</strong>nenorganisation<br />

und Personale<strong>in</strong>satz sollten da<strong>nach</strong> von M<strong>in</strong>deststandards<br />

abgesehen (etwa als Korridore für die Betreuungsrelationen für bestimmte<br />

Zielgruppen und Grundparameter) <strong>in</strong> <strong>der</strong> alle<strong>in</strong>igen Verantwortung <strong>der</strong> örtlichen<br />

E<strong>in</strong>richtungen liegen. Dies gilt – wie <strong>in</strong> 12.5 ausgeführt – auch für<br />

die Budgetgestaltung und den Instrumentene<strong>in</strong>satz. Gerade wenn <strong>der</strong> letztgenannte<br />

Bereich über differenzierte Vorgaben im Gesetz h<strong>in</strong>aus weiter<br />

reglementiert wird, stellt sich nicht nur die Frage, <strong>in</strong>wieweit die örtlichen<br />

Ermessensspielräume zunehmend e<strong>in</strong>er fachrechtlichen Komb<strong>in</strong>atorik und<br />

Exegese weichen, son<strong>der</strong>n ob Systeme mit Zielvere<strong>in</strong>barungen überhaupt<br />

noch geeignete Handlungsformen darstellen o<strong>der</strong> letztlich e<strong>in</strong> weisungsgebundenes<br />

Verhältnis lediglich überformen, ggf. sogar weiter verkomplizieren.<br />

3 Mit an<strong>der</strong>en Worten: Will man dezentrale Vollzugsautonomie im<br />

Rahmen strategischer Ziele erhalten, muss man sich seitens <strong>der</strong> zentralen<br />

Steuerungs<strong>in</strong>stanz zurücknehmen. An<strong>der</strong>enfalls ersche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong> klar und vollständig<br />

hierarchisches Modell vernünftiger, da es den Schwankungen im<br />

Führungsstil und somit Unsicherheiten für den Vollzug vermeidet. Genau<br />

Letzteres ist vor allem <strong>in</strong> den ARGEn als verbreiteter E<strong>in</strong>druck feststellbar<br />

(vgl. dazu auch unter 3 und 9). Den materiellen Erfor<strong>der</strong>nissen des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

und auch den Aussagen <strong>der</strong> politisch Verantwortlichen entspricht dies<br />

nicht.<br />

Für das hier empfohlene System e<strong>in</strong>es fortgesetzten Modellwettbewerbs ersche<strong>in</strong>t<br />

es daher dr<strong>in</strong>gend erfor<strong>der</strong>lich, die Steuerungsmittel des Bundes auf<br />

herkömmliche, vor allem klar <strong>in</strong>terpretierbare und s<strong>in</strong>nvoll anwendbare<br />

Handlungsformen zu konzentrieren. Hierzu steht zunächst das seit se<strong>in</strong>er<br />

E<strong>in</strong>führung wie<strong>der</strong>holt angepasste <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> selbst zur Verfügung. Wie auch<br />

im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Evaluation</strong> <strong>nach</strong>vollziehbar ist, erwies sich<br />

das Sozialgesetzbuch <strong>II</strong> als durchaus steuerungsstark, kam es doch tatsächlich<br />

zu e<strong>in</strong>er bevorzugten Betreuung von U25-Kunden, wurde flächendeckend<br />

e<strong>in</strong> Fallmanagement e<strong>in</strong>geführt und <strong>dem</strong> Primärziel e<strong>in</strong>er Vermitt-<br />

3 Zu <strong>der</strong> häufig sehr ambivalenten Funktion und Wirkung von Zielvere<strong>in</strong>barungen vgl. auch die<br />

Ausführungen bei Hesse, J.J./Götz, A.: Gesetz zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Verwaltungsstrukturreform<br />

(VRWG) <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg. Gutachterliche Stellungnahme, Berl<strong>in</strong>, 2008.<br />

Konzentration<br />

<strong>der</strong> Rahmen-<br />

steuerung auf<br />

das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> und<br />

ggf. ergänzende<br />

VO-Ermächtigung<br />

A-91


Notwendige<br />

Prüf- und Kontroll-<br />

verfahren auch<br />

gegenüber den<br />

Optionskommunen<br />

Mehr Investitionen <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>en vorsorgenden<br />

Sozialstaat als wirksamste<br />

Strategie zur<br />

Vermeidung von<br />

Hilfebedürftigkeit<br />

A-92<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

lung <strong>in</strong> den Ersten Arbeitsmarkt (bei aller Kritikwürdigkeit <strong>der</strong> e<strong>in</strong>seitigen<br />

Fixierung auf dieses Ziel) erkennbar höchste Priorität e<strong>in</strong>geräumt (vgl. dazu<br />

auch unter 7). Umso mehr ersche<strong>in</strong>t es gerade im Vergleich von ARGEn<br />

und Optionskommunen wenig überzeugend, wenn jenseits personeller Kapazitäten<br />

und rout<strong>in</strong>ebehafteter Strukturen die Übersteuerung durch die<br />

Bundesagentur als wesentlicher Beitrag zum Handlungserfolg geme<strong>in</strong>samer<br />

E<strong>in</strong>richtungen angesehen wird. Stattdessen wäre es zu bevorzugen, die<br />

Anzahl an Vorgaben und Geschäftsanweisungen <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> BA erkennbar<br />

zurückzuführen und an transparente wie strenge Kriterien zu b<strong>in</strong>den.<br />

Zugleich sollten unbed<strong>in</strong>gt notwendige Konkretisierungen des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> allgeme<strong>in</strong>verb<strong>in</strong>dlich<br />

für alle Träger und Grundsicherungsstellen über e<strong>in</strong>e<br />

jährliche Ausführungsverordnung des BMAS realisiert werden (erfor<strong>der</strong>lichenfalls<br />

mit (Teil-)Zustimmungspflicht des Bundesrats). Zwar ist <strong>der</strong><br />

diesbezügliche Handlungsbedarf grundsätzlich als begrenzt e<strong>in</strong>zuschätzen,<br />

doch dürfte es sich bereits systematisch und funktional als Vorteil erweisen,<br />

wenn sich entsprechende Vorgaben formal und zeitlich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Regelungs<strong>in</strong>strument<br />

zusammenfassen ließen. Im Übrigen könnte dies dann<br />

auch das Verhältnis zwischen BMAS und den (<strong>nach</strong> den Vorschlägen dieses<br />

Gutachters künftig zahlreicheren) Optionskommunen rationalisieren und<br />

Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzungen über <strong>nach</strong>holende Vollzugs- und F<strong>in</strong>anzkontrollen<br />

verm<strong>in</strong><strong>der</strong>n, diese ggf. sogar im bisherigen Umfang überflüssig machen.<br />

Gleichwohl bildet <strong>der</strong> letztgenannte Aspekt <strong>der</strong> Mittel- und Verwendungskontrolle<br />

e<strong>in</strong> weiteres berechtigtes Bundes<strong>in</strong>teresse, das alle Beteiligten –<br />

auch die zugelassenen Träger – zu berücksichtigen haben. In diesem Kontext<br />

s<strong>in</strong>d die heute seitens <strong>der</strong> Prüfgruppe des BMAS bestehenden Kompetenzen<br />

im Kern nicht zu beanstanden. Gelegentliche Friktionen und Konflikte<br />

dürften sich <strong>in</strong> den betreffenden Verfahren im Übrigen vor allem<br />

dann reduzieren lassen, wenn <strong>der</strong> Gesetzgeber e<strong>in</strong>e klarstellende Entscheidung<br />

zur künftigen Trägerstruktur getroffen hat. Ungeachtet dessen bleibt<br />

es dabei, dass die gegebenen Berichts- und Prüfansprüche (und -pflichten)<br />

des Bundes legitim und notwendig s<strong>in</strong>d. Dies gilt im Übrigen auch für geme<strong>in</strong>same<br />

Standards, Statistikpflichten und Controll<strong>in</strong>gverfahren, worauf<br />

unter 12.8 noch e<strong>in</strong>mal geson<strong>der</strong>t e<strong>in</strong>gegangen wird.<br />

(12.7) Präventive und sozial<strong>in</strong>tegrative Konkretisierung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Unverän<strong>der</strong>t<br />

erfor<strong>der</strong>lich ersche<strong>in</strong>t die leistungsseitige Absicherung <strong>der</strong> empfohlenen<br />

Reformen über die E<strong>in</strong>führung und vor allem Konkretisierung e<strong>in</strong>es<br />

präventiven und sozial<strong>in</strong>tegrativen Handlungsauftrages <strong>in</strong> das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.<br />

Dies entspräche <strong>der</strong> <strong>in</strong>zwischen von allen großen Parteien gefor<strong>der</strong>ten Ad-


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

justierung des deutschen Sozialstaats, <strong>der</strong> künftig weniger <strong>nach</strong>- und <strong>in</strong><br />

stärkerem Maße vorsorgend tätig werden sollte. Hierzu bedürfte es <strong>der</strong><br />

Verpflichtung <strong>der</strong> örtlichen Träger, neben <strong>der</strong> Vermittlung und Herstellung<br />

<strong>der</strong> Beschäftigungsfähigkeit den Abbau <strong>in</strong>dividueller Hemmnisse und<br />

Problemlagen auch dann zu betreiben, wenn ke<strong>in</strong>e kurz- o<strong>der</strong> mittelfristigen<br />

Aussichten bestehen, die betreffenden Klienten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e reguläre Beschäftigung<br />

auf <strong>dem</strong> Ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Zugleich müssten<br />

im Rahmen <strong>der</strong> bestehenden (o<strong>der</strong> entsprechend erweiterten) Budgets die<br />

Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um Mittel zugunsten solcher<br />

Personenkreise e<strong>in</strong>zusetzen, die perspektivisch von Hilfebedürftigkeit betroffen<br />

se<strong>in</strong> können. Beides – die sozial<strong>in</strong>tegrative Profilierung und auch<br />

präventive Ausrichtung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> – dürfte sich mittel- und langfristig als<br />

wirksamere Strategie bei <strong>der</strong> Reduzierung von Leistungsempfängern und<br />

Erwerbslosen sowie <strong>der</strong> mit ihnen verbundenen Folgekosten erweisen als<br />

re<strong>in</strong>e Vermittlungsansätze, selbst wenn hierfür zunächst höhere Transferausgaben<br />

und E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungsmittel vorzusehen wären. Schließlich s<strong>in</strong>d die<br />

Grundsicherungsträger aufgerufen, auch über die Grenzen von <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I und<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> h<strong>in</strong>weg stärker zusammenzuarbeiten. So könnten ARGEn wie<br />

Kommunen Betreuungskunden im ALG I-Bezug (ohne ergänzende Leistungsansprüche<br />

<strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>) bereits sehr viel früher übernehmen und<br />

damit von <strong>der</strong> Agentur beauftragt werden. Auf diese Weise würden e<strong>in</strong>e<br />

höhere Kont<strong>in</strong>uität bei <strong>der</strong> Betreuung gewährleistet und Ruhephasen vermieden.<br />

(12.8) Statistik und Erfolgsmessung. Die angesprochene sozial<strong>in</strong>tegrative und<br />

präventive Erweiterung <strong>der</strong> materiellen Zielsetzungen des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> muss<br />

sich <strong>in</strong> den Systemen zur Statistik und Erfolgsmessung wie<strong>der</strong> f<strong>in</strong>den. Dabei<br />

s<strong>in</strong>d – wie bereits unter 12.6 erläutert – e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>samer Rahmen und<br />

verb<strong>in</strong>dliche Verfahren alle<strong>in</strong> schon deshalb unverzichtbar, um die Fremdverwaltung<br />

von erheblichen Ressourcen durch die Kommunen im Fall <strong>der</strong><br />

Option abzusichern. Im Übrigen sprechen dafür aber auch ordnungspolitische<br />

Gründe, da Informationen über den Stand <strong>der</strong> Aktivitäten <strong>der</strong> Grundsicherung<br />

wie <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e über <strong>der</strong>en Wirkung zentrale Grundlagen e<strong>in</strong>er<br />

Rahmensteuerung durch den Bund und <strong>der</strong> wettbewerbsnotwendigen Vergleichsfähigkeit<br />

zwischen den örtlichen E<strong>in</strong>richtungen darstellen. Umso<br />

wichtiger ersche<strong>in</strong>t deshalb vor <strong>dem</strong> H<strong>in</strong>tergrund <strong>der</strong> geltend gemachten<br />

sozialpolitischen Ergänzungsbedarfe die Installation e<strong>in</strong>es Systems, das<br />

verlässlich auch längerfristig Integrationsfortschritte unterhalb <strong>der</strong> Vermittlungsschwelle<br />

<strong>in</strong> den Ersten Arbeitsmarkt abbildet und die Beständigkeit<br />

e<strong>in</strong>er Beschäftigungsaufnahme misst.<br />

Notwendigkeit<br />

e<strong>in</strong>er differenziertenErfolgsmessung<br />

A-93


A-94<br />

Externe<br />

Unterstützung<br />

und erweitertes<br />

Inidkatorenset<br />

Unabhängigkeit<br />

von Statistik- und<br />

Monitor<strong>in</strong>gsystemen<br />

Empfehlung:<br />

Geme<strong>in</strong>samer<br />

Norm- und Standard-<br />

ausschuss sowie<br />

dauerhafte externe<br />

Begleitung<br />

Mehr Qualifizierung<br />

und öffentliche<br />

Beschäftigung<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Berücksichtigt man die Schwierigkeiten, die sich hierbei mit Blick auf die<br />

Objektivität <strong>in</strong>dividueller Angaben auf Sachbearbeiter- wie Fallmanagement-Ebene<br />

ergeben, wird dies e<strong>in</strong>e dauerhafte externe Unterstützung erfor<strong>der</strong>lich<br />

machen, die neben statistischen Methoden ggf. auch qualitative<br />

Ansätze e<strong>in</strong>bezieht. H<strong>in</strong>zutritt das Erfor<strong>der</strong>nis, die erweiterte Zielstellung<br />

des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> über e<strong>in</strong> gleichermaßen arrondiertes set an äquivalenten Kennzahlen<br />

und Indikatoren zu dokumentieren, also etwa neben Vermittlungen<br />

und Kosten pro Integration auch <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Quoten, differenzierte kommunale<br />

Ausgabenanteile und ehB-Zahlen sowie Verän<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong><br />

Leistungsempfänger aufzunehmen und diese mit handlungsleitenden Prioritäten<br />

zu versehen.<br />

Für die künftige Ausgestaltung im Rahmen e<strong>in</strong>es dezentralisierten Vollzugs<br />

und verstetigten Modellwettbewerbs folgt daraus, dass Statistikpflichten<br />

gesetzlich fixiert bleiben müssen, während Identität und Auswahl von<br />

Indikatoren durch geme<strong>in</strong>same Gremien von Bund, Län<strong>der</strong>n und Kommunen<br />

verantwortet und weiterentwickelt werden sollten. H<strong>in</strong>zuträte notwendiger<br />

Weise e<strong>in</strong>e externe und – im Interesse wechselseitiger Akzeptanz –<br />

auch unabhängige Begleitung <strong>der</strong> statistischen und qualitativen Erfolgsmessung.<br />

Dies könnte die gesamte Arbeitslosenstatistik e<strong>in</strong>beziehen, zumal<br />

hier unverän<strong>der</strong>t Vorbehalte erkennbar s<strong>in</strong>d, auch wenn sich Skandale, wie<br />

vor <strong>dem</strong> Umbau <strong>der</strong> Bundesagentur, bislang nicht wie<strong>der</strong>holt haben – e<strong>in</strong>e<br />

Option böte etwa die Ansiedlung beim Statistischen Bundesamt. Gleichwohl<br />

ersche<strong>in</strong>t dieser umfassende und die Agentur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ihrer Kernbereiche<br />

berührende Schritt nicht so notwendig wie die zuvor benannte externe<br />

Erfolgsmessung im Kontext e<strong>in</strong>er anspruchsvolleren Bewertung des<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Vollzugs und se<strong>in</strong>er Auswirkungen.<br />

Deshalb empfiehlt <strong>der</strong> Gutachter zunächst die Bildung e<strong>in</strong>es Geme<strong>in</strong>samen<br />

Norm- und Standardausschusses von Bund, Län<strong>der</strong>n und kommunalen<br />

Spitzenverbänden sowie die dauerhafte Beauftragung externer Sachverständiger,<br />

die auf <strong>der</strong> Basis von BA- und selbst erhobenen Daten sowie unter<br />

Nutzung von örtlichen Informationen <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Grundsicherungsstellen<br />

e<strong>in</strong> für das Controll<strong>in</strong>g geeignetes Monitor<strong>in</strong>g aufbauem, um Integrationserfolge<br />

i. w. S. und <strong>der</strong>en Ressourceneffizienz zu dokumentieren.<br />

Der damit verbundene Aufwand wäre zwar erheblich, doch e<strong>in</strong> vor <strong>dem</strong><br />

H<strong>in</strong>tergrund <strong>der</strong> hohen politischen Bedeutung akzeptabler Preis, zumal auf<br />

diesem Wege bestehende Konflikte zu vermeiden wären und man zu e<strong>in</strong>em<br />

letztlich objektiveren Verfahren gelangen könnte.<br />

(12.9) Reaktion auf die <strong>in</strong>ternationale Wirtschafts- und F<strong>in</strong>anzkrise. Wie die<br />

im Kapitel 7 dokumentierten E<strong>in</strong>schätzungen <strong>der</strong> vor Ort befragten Grund-


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

sicherungsträger ergaben, rechnen die handelnden Akteure vor Ort im<br />

kommenden Jahr noch nicht mit e<strong>in</strong>em wesentlichen Anstieg <strong>der</strong> Fallzahlen.<br />

Gleichwohl wird es etwa <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> Aufstocker und bei Personen<br />

mit kurzen ALG I-Bezugsrechten möglicherweise schneller als erwartet<br />

zu e<strong>in</strong>er Zunahme kommen. Insofern muss sich auch <strong>der</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Bereich<br />

auf entsprechende Probleme e<strong>in</strong>stellen, zumal sich die Aufnahmefähigkeit<br />

des Ersten Arbeitsmarktes im Jahresverlauf 2009 und wohl ebenso<br />

<strong>in</strong> 2010 reduzieren dürfte. Reaktionsmöglichkeiten bestehen hier <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

auch bereits von <strong>der</strong> BA formulierten Priorität, Qualifizierung und Weiterbildung<br />

voranzutreiben. H<strong>in</strong>zutritt das Erfor<strong>der</strong>nis, schwer Vermittelbare<br />

nicht „abzuhängen“, mith<strong>in</strong> an den auch <strong>in</strong> diesem Bericht formulierten<br />

Empfehlungen zu e<strong>in</strong>er verstärkten sozial<strong>in</strong>tegrativen Orientierung festzuhalten,<br />

da diese jene Umfeldstabilisierung ermöglichen, die mittel- und<br />

langfristig den Anteil problembehafteter Personen zu reduzieren hilft. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus gilt es, für neu o<strong>der</strong> erneut <strong>in</strong> das Hilfesystem gelangende<br />

Menschen e<strong>in</strong> Abs<strong>in</strong>ken <strong>der</strong> Arbeitsmarktnähe und <strong>der</strong> Beschäftigungsfähigkeit<br />

während des Leistungsbezugs zu vermeiden. Gerade aber wenn die<br />

Nachfrage <strong>nach</strong> dieser Klientel vorerst ger<strong>in</strong>ger ausfällt, dürfte es sich als<br />

unvermeidlich erweisen, ergänzend zu den benannten Qualifizierungsmaßnahmen<br />

öffentliche Beschäftigungsansätze zu verstärken. So könnte e<strong>in</strong>e<br />

Möglichkeit dar<strong>in</strong> bestehen, für e<strong>in</strong>en zunächst begrenzten Zeitraum den<br />

E<strong>in</strong>satz von Arbeitsgelegenheiten auf zwei Jahre zu verlängern. Freilich<br />

wäre hierbei seitens <strong>der</strong> Grundsicherungsträger darauf zu achten, dass sich<br />

die Tätigkeit als „E<strong>in</strong>-Euro-Jobber“ mit e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tensiven Begleitung durch<br />

das Fallmanagement o<strong>der</strong> beauftragte Dritter verb<strong>in</strong>det. Inwieweit ferner<br />

e<strong>in</strong> dauerhaft zu <strong>in</strong>stallieren<strong>der</strong> öffentlicher Beschäftigungssektor angezeigt<br />

ist, muss <strong>der</strong>zeit <strong>nach</strong> E<strong>in</strong>schätzung des Gutachters noch nicht entschieden<br />

werden, sofern man sich auf e<strong>in</strong>en erweiterten, ggf. auch befristeten E<strong>in</strong>satz<br />

<strong>der</strong> vorliegenden Instrumente verständigt; die Maßnahmen <strong>nach</strong> § 16e<br />

(früher § 16a) bieten zusätzliche Möglichkeiten.<br />

(12.10) Mo<strong>der</strong>nisierung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> als Teil <strong>der</strong> gesamtstaatlichen Reformagenda.<br />

E<strong>in</strong>e <strong>nach</strong> den Grundsätzen <strong>der</strong> Prävention, sozialen Integration sowie<br />

Orts- und Problemnähe vorgenommene Weiterentwicklung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

würde <strong>in</strong> mehrfacher H<strong>in</strong>sicht zur gesamtstaatlichen Mo<strong>der</strong>nisierung beitragen,<br />

zumal <strong>nach</strong> <strong>der</strong> ersten Stufe <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismusreform <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

zweiten o<strong>der</strong> auch weiteren Schritten verwaltungsorganisatorische und f<strong>in</strong>anz(verfassungs)rechtliche<br />

Fragen <strong>der</strong> künftigen bundesstaatlichen Ord-<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> als<br />

„Gelenk- und<br />

Werkstück“ im<br />

Kontext e<strong>in</strong>er<br />

fortgesetzten<br />

Fö<strong>der</strong>alismus-<br />

reform<br />

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A-96<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

nung erörtert werden müssen. 4 Materiell verbände sich dies zunächst mit<br />

e<strong>in</strong>er größeren gesellschaftspolitischen Nachhaltigkeit, die aus e<strong>in</strong>er verbesserten<br />

Familien- und K<strong>in</strong><strong>der</strong>för<strong>der</strong>ung, <strong>der</strong> Aufhebung bzw. Verr<strong>in</strong>gerung<br />

herkunftsabhängiger Bildungs- und Berufschancen und <strong>der</strong> Vermeidung<br />

f<strong>in</strong>anziell wie <strong>in</strong>dividuell problematischer Folgekosten durch vermehrte<br />

Investition <strong>in</strong> Lernfähigkeit und Qualifikation resultierte. H<strong>in</strong>zuträte<br />

e<strong>in</strong>e sozialpolitische Stabilisierung aufgrund <strong>der</strong> Umsteuerung des bislang<br />

primär passiven und <strong>nach</strong>sorgenden Hilfeansatzes h<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>er vorsorgenden,<br />

Betroffene <strong>in</strong>tegrierenden und aktivierenden Leistungspolitik des Sozialstaates.<br />

Schließlich käme es im Gefolge <strong>der</strong> skizzierten Verän<strong>der</strong>ungen<br />

zu e<strong>in</strong>er staatspolitischen Mo<strong>der</strong>nisierung, da zum<strong>in</strong>dest sektoral (also im<br />

Bereich <strong>der</strong> Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik) e<strong>in</strong>e Entflechtung <strong>der</strong> gebietskörperschaftlichen<br />

Ebenen sowie e<strong>in</strong>e fachspezifische Deregulierung<br />

und Entbürokratisierung <strong>der</strong> öffentlichen Aufgabenwahrnehmung erreicht<br />

würden. Dies mündete e<strong>in</strong> erwartbar positives Beispiel für <strong>in</strong>nerfö<strong>der</strong>alen<br />

wie <strong>in</strong>tersektoralen Wettbewerb. Aufgrund <strong>der</strong> großen politischen und öffentlichen<br />

Wahrnehmung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, des erheblichen F<strong>in</strong>anzvolumens <strong>der</strong><br />

damit verbundenen Leistungen sowie <strong>der</strong> Verknüpfung unterschiedlicher<br />

Reformthemen könnte die Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />

somit auch <strong>in</strong> dieser H<strong>in</strong>sicht als „Gelenk- und Werkstück“ e<strong>in</strong>er<br />

zeitgemäßen Weiterentwicklung sozialer Leistungssysteme und <strong>der</strong> bundesstaatlichen<br />

Ordnung dienen, zumal gerade letztere im Spannungsfeld zwischen<br />

zentral- und gliedstaatlichen Interessen e<strong>in</strong>mal mehr zu scheitern<br />

o<strong>der</strong> doch nur kle<strong>in</strong>teilig auszufallen droht.<br />

4 Vgl. hierzu die Stellungnahme des Gutachters im Rahmen <strong>der</strong> 8. Sitzung <strong>der</strong> Kommission zur<br />

Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-F<strong>in</strong>anzbeziehungen (Fö<strong>der</strong>alismusreform <strong>II</strong> – Anhörung vom<br />

08. November 2007): Hesse, J.J.: Stellungnahme im Rahmen <strong>der</strong> Sachverständigen-Anhörung<br />

<strong>der</strong> Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-<br />

F<strong>in</strong>anzbeziehungen, Berl<strong>in</strong>, 2008


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Teil B<br />

Ergebnisse <strong>der</strong><br />

flächendeckenden Erhebungen<br />

bei allen Landkreisen <strong>in</strong><br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg (2006-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

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B-138<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

B-139


B-140<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

B-141


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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

B-143


B-144<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

B-145


B-146<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Teil C<br />

Anlagen zum Untersuchungsbericht<br />

C-1


C-2<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(1) Dokumentation: Untersuchungsberichte und Präsentationen zur<br />

<strong>Evaluation</strong> 2005-2008<br />

• <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg (2005–2008). Endbericht.<br />

Untersuchung im Auftrag des Landkreistages <strong>Baden</strong>-Württemberg, Berl<strong>in</strong>, 2008 (i. E.).<br />

• <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005–2008). Endbericht. Untersuchung<br />

im Auftrag des Deutschen Landkreistages, Berl<strong>in</strong>, 2008 (i. E.).<br />

• <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Zusammenfassung <strong>der</strong> Untersuchungsergebnisse.<br />

Untersuchung im Auftrag des Deutschen Landkreistages, Berl<strong>in</strong>, 2008 (73 S.).<br />

• <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg. Organisation,<br />

Ressourcen, Leistungen, Steuerung und Reformperspektiven <strong>nach</strong> Karlsruhe. Fachtagung ProArbeit<br />

2008. Workshop: Erfahrungen mit unterschiedlichen Trägerschaften im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> und Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an e<strong>in</strong>e zukünftige Gestaltung, Stuttgart, 02.12.2008 (Präsentation).<br />

• <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg. Organisation,<br />

Ressourcen, Leistungen, Steuerung und Reformperspektiven. Jahresmitglie<strong>der</strong>sammlung des Paritätischen<br />

Wohlfahrtsverbandes <strong>Baden</strong>-Württemberg, W<strong>in</strong>terbach, 18.07.2008 (Vortrag und Präsentation).<br />

• <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg. Organisation,<br />

Ressourcen, Leistungen, Steuerung und Reformperspektiven. Hauptausschuss <strong>der</strong> LAG Öffentliche<br />

und Freie Wohlfahrtspflege <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg, Stuttgart, 17.07.2008 (Vortrag und Präsentation).<br />

• Hartz IV als Chance. Frankfurter Allgeme<strong>in</strong>e Zeitung, 03.06.2008 (Artikel).<br />

• <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Gegenwärtiger Erkenntnisstand. DLT-<br />

Begleitgruppe zur <strong>Evaluation</strong>, Berl<strong>in</strong>, 23.04.2008 (Vortrag und Präsentation).<br />

• <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Gegenwärtiger Erkenntnisstand. Tag <strong>der</strong><br />

Optionskommunen, Berl<strong>in</strong>, 10.04.2008 (Vortrag und Präsentation).<br />

• <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg. Auswirkungen des<br />

Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 20.12.2007. Drittes Forum Geschäftsführer ARGEn, Gültste<strong>in</strong>,<br />

12.03.2008 (Vortrag und Präsentation).<br />

• <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg. Auswirkungen des<br />

Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 20.12.2007. Landkreistag <strong>Baden</strong>-Württemberg, Stuttgart,<br />

06.03.2008 (Vortrag und Präsentation).<br />

• <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg. Landkreistag <strong>Baden</strong>-Württemberg,<br />

Böbl<strong>in</strong>gen, 08.02.2008 (Vortrag und Präsentation).<br />

• <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg. Dritter Zwischenbericht.<br />

Untersuchung im Auftrag des Landkreistages <strong>Baden</strong>-Württemberg, Berl<strong>in</strong>, 2007 (117 S.).*<br />

• <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Dritter Zwischenbericht. Untersuchung<br />

im Auftrag des Deutschen Landkreistages, Berl<strong>in</strong>, 2007 (316 S.).<br />

• Für e<strong>in</strong>e zukunftsfähige Arbeits- und Sozialverwaltung. <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

(„Hartz IV“) 2005-2007, Nomos: <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>, 2007 (297 S.).<br />

• Schnittstellen und Kooperationspotenziale im Rahmen <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong><br />

<strong>II</strong>. Vierte Tagung Netzwerk <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>: Auf <strong>dem</strong> Weg zu e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>klusiven Arbeitsmarkt, Magdeburg,<br />

11./12.06.2007.<br />

• Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Umsetzung gesetzlicher Vorgaben,<br />

Entscheidungsstrukturen und mögliche Defizite. Stellungnahme im Rahmen <strong>der</strong> Mündlichen Ver-<br />

C-3


C-4<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

handlung zu den kommunalen Verfassungsbeschwerden 2 BvR 2433/04 und 2 BvR 2434/04,<br />

Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe, 24.05.2007 (Vortrag und Präsentation – vgl. unter C 2)<br />

• <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Untersuchungsstand und Ausgestaltung<br />

<strong>der</strong> zweiten flächendeckenden Erhebung. Begleitarbeitsgruppe <strong>Evaluation</strong> des Deutschen Landkreistages,<br />

DLT-Hauptgeschäftsstelle, Berl<strong>in</strong>, 17.04.2007 (Vortrag und Präsentation).<br />

• <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Stand, Ergebnisse und aktuelle Fragestellungen.<br />

24. Landräte-Sem<strong>in</strong>ar des Nie<strong>der</strong>sächsischen Landkreistages, Hannover, 06.02.2007 (Vortrag<br />

und Präsentation).<br />

• <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg. Zweiter Zwischenbericht.<br />

Untersuchung im Auftrag des Landkreistages <strong>Baden</strong>-Württemberg, Berl<strong>in</strong>, 2006 (61 S.).*<br />

• <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Jahresbericht 2006. Untersuchung im<br />

Auftrag des Deutschen Landkreistages, Berl<strong>in</strong>, 2007 (213 S.).<br />

• <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg. M<strong>in</strong>isterium für<br />

Arbeit und Soziales <strong>Baden</strong>-Württemberg, Stuttgart, 06.11.2006 (Vortrag und Präsentation).<br />

• Stand <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Erkenntnisse <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong> im Auftrag des<br />

Deutschen Landkreistages. Fachtagungen Netzwerk <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>/Fachtagung <strong>II</strong>. Aktivierung und Nutzung<br />

lokaler Kompetenzen – Vernetzung und Kooperation vor Ort bei <strong>der</strong> Umsetzung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>,<br />

IHK Offenbach am Ma<strong>in</strong>, 19.-20.10.2006 (Vortrag und Präsentation).<br />

• Sanierungsfall „Hartz IV“. Zehn Thesen zum Stand und zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung<br />

<strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Bundespressekonferenz, Berl<strong>in</strong>, 15.09.2006 (6 S.).<br />

• <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Ergebnisse <strong>der</strong> zweiten Feldphase und <strong>der</strong><br />

ersten flächendeckenden Erhebung. Untersuchung im Auftrag des Deutschen Landkreistages, Berl<strong>in</strong>,<br />

2006 (60 S.).<br />

• <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Ergebnisse <strong>der</strong> zweiten Feldphase und<br />

<strong>der</strong> ersten flächendeckenden Erhebung. Begleitarbeitsgruppe <strong>Evaluation</strong> des Deutschen Landkreistages,<br />

DLT-Hauptgeschäftsstelle, Berl<strong>in</strong> 07.06.2006.<br />

• <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Landräte-Sem<strong>in</strong>ar des Landkreistages<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg, 23./24.05.2006 <strong>in</strong> Öhn<strong>in</strong>gen/Landkreis Konstanz, Schloss Marbach (Vortrag<br />

und Präsentation).<br />

• <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Erster Zwischenbericht zur Untersuchung<br />

im Auftrag des Landeskreistages <strong>Baden</strong>-Württemberg. Landkreistag <strong>Baden</strong>-Württemberg, Stuttgart,<br />

31.01.2006 (Vortrag und Präsentation).<br />

• <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg – Erster Zwischenbericht.<br />

Untersuchung im Auftrag des Landkreistages <strong>Baden</strong>-Württemberg, Berl<strong>in</strong>, 2005 (143 S.).<br />

• <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> – Erster Zwischenbericht. Untersuchung<br />

im Auftrag des Deutschen Landkreistages, Berl<strong>in</strong>, 2005 (123 S.).


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(2) Verfassungsmäßigkeit <strong>der</strong> ARGEn: Stellungnahme im Rahmen <strong>der</strong><br />

mündlichen Verhandlung vor <strong>dem</strong> Bundesverfassungsgericht am<br />

24.05.2007<br />

Circulus vitiosus: Die Mischverwaltung <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> als organisations- und leistungspolitisches<br />

Dilemma<br />

Obwohl für e<strong>in</strong>e Sozialreform von den Ausmaßen des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> durchaus ungewöhnlich, f<strong>in</strong>det die Zusammenlegung<br />

von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bis heute meist ungeteilte Zustimmung. Dies gilt<br />

auch für das Pr<strong>in</strong>zip <strong>der</strong> Leistungserbr<strong>in</strong>gung aus e<strong>in</strong>er Hand. Umso mehr mag Beobachter <strong>der</strong> organisationspolitische<br />

Streit um die Umsetzung von „Hartz IV“, also die Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung über die<br />

Trägerfrage verwun<strong>der</strong>n, die aufgrund kommunaler Verfassungsbeschwerden auch das Bundesverfassungsgericht<br />

beschäftigt. 1 Angegriffen werden die <strong>nach</strong> Auffassung <strong>der</strong> beschwerdeführenden Landkreise<br />

unzulässige Aufgabenübertragung durch den Bund auf die Kommunen (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>), die <strong>in</strong> diesem Zusammenhang gegebene Mischverwaltung (§ 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>) sowie <strong>der</strong> fehlende<br />

Mehrbelastungsausgleich für die neue Zuständigkeit (§ 46 Abs. 1, 5-10 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>).<br />

Verständlich wird <strong>der</strong> angesprochene Konflikt dann, wenn man sich die <strong>in</strong>stitutionell wie materiell<br />

gegebene Bedeutung des Verfahrens vor Augen führt. So spricht es <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en organisatorischen und<br />

f<strong>in</strong>anziellen Fragestellungen Grundpr<strong>in</strong>zipien <strong>der</strong> gewachsenen fö<strong>der</strong>alstaatlichen Struktur an: die<br />

vertikale Gewaltenteilung, zwischen den Gebietskörperschaften aufgeglie<strong>der</strong>te Zuständigkeiten sowie<br />

den subsidiären Vollzug. Daneben spiegelt <strong>der</strong> Streit e<strong>in</strong>en leistungspolitischen Dissens, zum<strong>in</strong>dest<br />

aber e<strong>in</strong>e Unklarheit darüber wi<strong>der</strong>, ob sich das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> Aktivierung und Vermittlung erschöpfen<br />

sollte o<strong>der</strong> zugleich als sozial<strong>in</strong>tegrative und präventive Aufgabenstellung im Kontext <strong>der</strong> örtlichen<br />

Geme<strong>in</strong>schaft (und mit ihr des Sozialstaats) begriffen werden sollte. Diese Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung f<strong>in</strong>det<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Kompetenzaufteilung zwischen den Leistungsträgern Bundesagentur für Arbeit und Kommunen<br />

ihren Ausdruck. Die benannten Verfassungsbeschwerden dokumentierten damit exemplarisch, wie<br />

Organisationsfragen, <strong>in</strong>stitutionelle Interessen und materieller Gehalt <strong>der</strong> Sozial- und Arbeitsmarktgesetzgebung<br />

mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> verwoben s<strong>in</strong>d. Aufgabenübertragung, Mischverwaltung und Mehrbelastungsausgleich<br />

stellen <strong>in</strong>folgedessen auch ke<strong>in</strong>e verwaltungspolitischen Nebenthemen dar, son<strong>der</strong>n<br />

s<strong>in</strong>d von höchster sozialpolitischer Relevanz.<br />

Der <strong>in</strong> Kap. <strong>II</strong> abgedruckte Foliensatz konzentriert sich auf den Aspekt <strong>der</strong> verfassungsrechtlich und<br />

funktional problembehafteten Mischverwaltung <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, zu <strong>dem</strong> Hesse als Sachverständiger<br />

vor <strong>dem</strong> Bundesverfassungsgericht (im Rahmen <strong>der</strong> mündlichen Verhandlung am 24. Mai 2007) Stellung<br />

nahm. Se<strong>in</strong>e Ausführungen basieren auf den Erkenntnissen <strong>der</strong> <strong>in</strong> diesem Band dokumentierten<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> und -wahrnehmung <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, die das Internationale<br />

1 Verfassungsbeschwerde des Landkreises Bayreuth und fünf weiterer Kreise und Landkreise gegen § 6 Abs. 1 Nr. 2, §<br />

44b, § 46 Abs. 1 und Abs. 5 bis 10 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, § 19a Abs. 2 <strong>SGB</strong> I – 2 BvR 2433/04 – sowie Verfassungsbeschwerde des<br />

Landkreises Annaberg und vier weiterer Kreise und Landkreise gegen § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 46 Abs. 1 und Abs. 5 bis 10<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, § 19a Abs. 2 <strong>SGB</strong> I – 2 BvR 2434/04.<br />

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C-6<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Institut für Staatswissenschaften und Staatspraxis (ISE), Berl<strong>in</strong>, im Auftrag des Deutschen Landkreistages<br />

durchführt (vgl. Teil A und B). Dem<strong>nach</strong> stellt die angegriffene Regelung e<strong>in</strong>en gesetzgeberischen<br />

und dar<strong>in</strong> parteipolitisch motivierten Kompromiss dar, <strong>der</strong> die Antwort auf die oben formulierte<br />

Frage letztlich vertagte und sich stattdessen mit e<strong>in</strong>em Kooperationsgebot behalf, das <strong>in</strong> Gestalt <strong>der</strong><br />

Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften (ARGEn) fortlaufend zu organisations- wie leistungspolitisch unbefriedigenden<br />

Resultaten führt.<br />

Im Mittelpunkt steht dabei e<strong>in</strong> circulus vitiosus, wo<strong>nach</strong> sich unter den gegebenen Umständen die<br />

Verfolgung des Gesetzeszwecks und e<strong>in</strong>e L<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>in</strong>stitutioneller Probleme de facto ausschließen<br />

bzw. <strong>in</strong> ihren negativen Ausformungen wechselseitig verstärken. Zugleich bewirkt dieser Zusammenhang<br />

e<strong>in</strong> materielles Dilemma, da die gekennzeichnete Verb<strong>in</strong>dung mit leistungspolitischen Fragen<br />

den Gesetzesvollzug auch <strong>in</strong>haltlich bee<strong>in</strong>trächtigt. So setzt das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> auf e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche personengebundene<br />

Betreuung und Integration von Langzeitarbeitslosen, und zwar unter E<strong>in</strong>schluss aller<br />

se<strong>in</strong>er Leistungen und unabhängig von den Trägerzuständigkeiten. Im Vollzug kommt es deshalb zu<br />

e<strong>in</strong>er gleichsam sachnotwendigen Kompetenzvermischung im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er verbundenen, we<strong>der</strong> organisatorisch<br />

noch materiell s<strong>in</strong>nvoll vone<strong>in</strong>an<strong>der</strong> zu trennenden Aufgabenwahrnehmung; <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

gab <strong>dem</strong> die Form <strong>der</strong> Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. So führt diese Konstruktion zwangsläufig<br />

zu e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong> Trägersouveränität h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Bund und Kommunen zugeordneten<br />

Aufgaben. Die Konsequenzen betreffen die materielle, vollzugsbezogene und f<strong>in</strong>anzielle<br />

Verantwortung bei<strong>der</strong> Träger. Überw<strong>in</strong>den o<strong>der</strong> abmil<strong>der</strong>n lassen sie sich e<strong>in</strong>zig dadurch, dass zum<strong>in</strong>dest<br />

im Vollzug und h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Weisungsstränge die Aufgabenwahrnehmung wie<strong>der</strong> stärker getrennt,<br />

also auch <strong>in</strong>haltlich vone<strong>in</strong>an<strong>der</strong> geschieden wird; das vom Bund Anfang 2007 vorgelegte sog.<br />

„Rollenpapier“ 2 weist <strong>in</strong> diese Richtung. Damit allerd<strong>in</strong>gs würden e<strong>in</strong> zentraler Gesetzeszweck und<br />

mit ihm die Interessen <strong>der</strong> Hilfebedürftigen, nämlich die leistungs- (aktive und passive Hilfen) wie<br />

trägerseitig (Bundesagentur und Kommunen) e<strong>in</strong>heitliche Leistungserbr<strong>in</strong>gung, verletzt.<br />

Mit an<strong>der</strong>en Worten: Die Organisations- und Funktionsprobleme <strong>der</strong> ARGEn lassen sich im gegebenen<br />

kompetenzrechtlichen Rahmen nur zulasten von Vermittlung und Integration heilen. E<strong>in</strong>e Lösung<br />

muss <strong>nach</strong> Auffassung von Hesse daher vor allem <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>heitlichung <strong>der</strong> Trägerstruktur bestehen,<br />

zumal die bestehende Kompetenzteilung bereits aus <strong>dem</strong> gegebenen wie e<strong>in</strong>em möglicherweise<br />

ergänzenden Gesetzesauftrag nicht begründbar ist. Die zweite, sich daran anschließende Frage zur<br />

materiellen, ggf. erweiterten Ausrichtung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> verb<strong>in</strong>det sich gleichfalls mit <strong>der</strong> Identität des<br />

zuständigen Trägers (Bund o<strong>der</strong> Kommunen bzw. Län<strong>der</strong>). Aus <strong>der</strong> Geschichte <strong>der</strong> Hartz-<br />

Gesetzgebung erklärbar3 ist dabei die vom Bund favorisierte Vermittlungsorientierung <strong>in</strong> den Händen<br />

<strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit. Ihr steht <strong>der</strong> erweiterte sozial<strong>in</strong>tegrative Anspruch entgegen, den die<br />

kommunale Seite auf <strong>der</strong> Basis ihrer übrigen Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> sozialen Dase<strong>in</strong>svorsorge im<br />

2 Bundesm<strong>in</strong>isterium für Arbeit und Soziales: Die Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften und ihre Träger im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, Berl<strong>in</strong>, 2007; vgl.<br />

ferner den <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Schriftsatz vom 25.06.2006 ähnlich argumentierenden Prozessbevollmächtigten des Bundes im<br />

Rahmen des laufenden BVerfG-Verfahrens.<br />

3 Henneke, H.-G., a.a.O., 2004.


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

weiteren S<strong>in</strong>ne formuliert. Die Entscheidung zwischen diesen beiden Ansätzen, die die parallel laufenden<br />

Entflechtungsbemühungen <strong>in</strong> fast allen fö<strong>der</strong>alstaatlichen Aufgabenfel<strong>der</strong>n berücksichtigen sollte,<br />

ist für den Umgang mit e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> wesentlichen Teilen strukturell verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit<br />

von zentraler Bedeutung.<br />

Wi<strong>der</strong>spruch zwischen Gesetzeszweck und kompetenzrechtlicher Ausgestaltung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

• E<strong>in</strong>heitliche personengebundene Betreuung und Integration von Langzeitarbeitslosen als wesentliche<br />

Zielsetzung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (unter E<strong>in</strong>schluss aller gesetzlichen Leistungen)<br />

• Im Vollzug Vermischung von Trägerzuständigkeiten durch e<strong>in</strong>e verbundene, we<strong>der</strong> organisatorisch<br />

noch materiell s<strong>in</strong>nvoll vone<strong>in</strong>an<strong>der</strong> zu trennende Aufgabenwahrnehmung<br />

• Dadurch zwangsläufig E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong> Trägersouveränität von Bund und Kommunen h<strong>in</strong>sichtlich<br />

<strong>der</strong> materiellen, vollzugsbezogenen und f<strong>in</strong>anziellen Aufgabenverantwortung<br />

• Überw<strong>in</strong>dung dieser staatspolitisch und staatsrechtlich problematischen Situation nur über e<strong>in</strong>e<br />

Trennung von Weisungssträngen und des mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> verbundenen Vollzugs<br />

• Heilung des organisatorischen und kompetenzrechtlichen Geburtsfehlers des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> folglich nur<br />

über e<strong>in</strong>e Verletzung des Gesetzeszwecks (Verantwortungstrennung statt Leistungserbr<strong>in</strong>gung aus<br />

e<strong>in</strong>er Hand)<br />

Im folgenden Abschnitt werden zunächst die politischen und rechtlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen geschil<strong>der</strong>t<br />

und dargelegt, dass es sich bei den Zuständigkeiten <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> um quantitativ, materiell,<br />

funktional und organisatorisch neue, weil zum<strong>in</strong>dest modifizierte Aufgaben handelt. Der Beitrag<br />

wendet sich dann <strong>der</strong> Situation vor Ort zu und weist <strong>nach</strong>, dass e<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>nvolle Aufgabenwahrnehmung<br />

gegenwärtig nur durch Überbrückung <strong>der</strong> Kompetenzteilung zwischen Bund und Kommunen möglich<br />

ist, was <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>tegrierten Vollzug und Organisationsverbund mündet. Mit Blick auf die Entscheidungsstrukturen<br />

wird das geschil<strong>der</strong>te Dilemma dokumentiert, wobei <strong>der</strong> Vergleich von spezifischen<br />

ARGE-Defiziten mit den Gegebenheiten <strong>in</strong> den Optionskommunen Erstere als Systemmängel erkennbar<br />

macht, die bei e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen Trägerschaft zu vermeiden wären. Die Verfügbarkeit eben jener<br />

Alternativen führt zu <strong>der</strong> E<strong>in</strong>schätzung, dass <strong>der</strong> organisationspolitische „Gründungsfehler“ des <strong>SGB</strong><br />

<strong>II</strong> behoben werden kann und sollte. Sofern <strong>in</strong> diesem Kontext Personalzuordnungen konsensual zu<br />

klären s<strong>in</strong>d, ersche<strong>in</strong>en etwaige Umsetzungsprobleme kalkulierbar, zumal <strong>nach</strong> Ende <strong>der</strong> laufenden<br />

Modellphase e<strong>in</strong>em Teil <strong>der</strong> örtlichen E<strong>in</strong>richtungen (ARGEn, Optionskommunen und/o<strong>der</strong> Fälle getrennter<br />

Aufgabenwahrnehmung) ohneh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Reorganisation bevorstünde, woh<strong>in</strong>gegen sich e<strong>in</strong> wesentlicher<br />

Vorteil e<strong>in</strong>er vorgezogenen Entscheidung bereits dadurch ergäbe, dass deutlich früher e<strong>in</strong>e<br />

Lösung für bislang befristetes Personal gefunden und e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Personalentwicklung verwirklicht<br />

werden könnten. E<strong>in</strong>e entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts würde mith<strong>in</strong><br />

nicht „stören“, son<strong>der</strong>n <strong>dem</strong> <strong>der</strong>zeit erkennbaren Zeit-, Ressourcen- und Personalverschleiß entgegenwirken.<br />

C-7


C-8<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse, 2007<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn<br />

<strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Inhalt<br />

Umsetzung Entscheidungen Defizite Perspektiven<br />

Umsetzung gesetzlicher Vorgaben,<br />

Entscheidungsstrukturen und mögliche Defizite<br />

Mündliche Verhandlung zu den kommunalen Verfassungsbeschwerden<br />

2 BvR 2433/04 und 2 BvR 2434/04, Bundesverfassungsgericht,<br />

Karlsruhe, 24.05.2007<br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse<br />

Internationales Institut für Staats- und Europawissenschaften (ISE), Berl<strong>in</strong><br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse, 2007<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

(1) E<strong>in</strong>leitung: Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, Gegenstand, empirischer Zugang<br />

(2) Organisation und Vollzug: das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> vor Ort<br />

Folie 1<br />

Umsetzung Entscheidungen Defizite Perspektiven<br />

(3) Entscheidungsstrukturen: Wahrnehmung <strong>der</strong> Aufgaben-, Vollzugs- und<br />

F<strong>in</strong>anzierungsverantwortung<br />

(4) Defizite: Funktional und organisatorisch begründete Probleme <strong>in</strong> den<br />

ARGEn, Auswirkungen auf die Hilfebedürftigen<br />

(5) Alternativen: Erfor<strong>der</strong>nisse und Formen e<strong>in</strong>er effektiven<br />

Aufgabenwahrnehmung<br />

Folie 2


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse, 2007<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Fragestellung: Praxis <strong>in</strong> den ARGEn<br />

• Gegenstand <strong>der</strong> Verfassungsbeschwerden:<br />

– Aufgabenübertragung als bundesgesetzlicher Durchgriff (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>)<br />

– Mischverwaltung im Rahmen <strong>der</strong> ARGEn (§ 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>)<br />

– Fehlen<strong>der</strong> Mehrbelastungsausgleich (§ 46 Abs. 1, 5-10 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>)<br />

• Schwerpunkte <strong>der</strong> funktionalen Betrachtung:<br />

– Praktische Umsetzung <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgaben des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (organisatorisch,<br />

funktional, materiell)<br />

– Darstellung <strong>der</strong> Entscheidungsstrukturen<br />

– Erkennbare Probleme <strong>in</strong> den ARGEn (organisationsbed<strong>in</strong>gt, materielle Folgen)<br />

• Modellvergleich mit Blick auf Alternativen<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse, 2007<br />

Umsetzung Entscheidungen Defizite Perspektiven<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Folie 3<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung<br />

Vor E<strong>in</strong>führung<br />

am 01.01.2005<br />

Umsetzung Entscheidungen Defizite Perspektiven<br />

Schwierige Arbeitsmarktlage, begleitet durch e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive<br />

öffentliche Debatte <strong>in</strong> Vorausschau auf die folgende BT-Wahl<br />

Divergierende Annahmen zu<br />

Fallzahlen u. Leistungsumfang<br />

Ko<strong>in</strong>zidenz v. Geme<strong>in</strong>def<strong>in</strong>anz-,<br />

Steuer- und Sozialreform<br />

Im ersten Jahr <strong>der</strong><br />

Aufgabenwahrnehmung<br />

Primäre Ausrichtung <strong>der</strong> sozialstaatlichen Leistungen<br />

auf Nachsorge und das Ausreichen materieller Hilfen<br />

Politische Blockaden und<br />

adm<strong>in</strong>istrative Verflechtung im Fö<strong>der</strong>alstaat<br />

Stetig steigende Fallzahlen,<br />

v. a. aufgrund neuer Ansprüche<br />

Ungenügende Mittelausschöpfung,<br />

Streit über KdU-Beteiligung<br />

Ab 2006<br />

Unverän<strong>der</strong>t starke Ausdifferenzierung <strong>der</strong> Sozialstaatsarchitektur<br />

mit e<strong>in</strong>er Vielzahl daraus resultieren<strong>der</strong> und somit <strong>in</strong>stitutionell begründeter Schnittstellen<br />

For<strong>der</strong>ung <strong>nach</strong> mehr<br />

Sozial<strong>in</strong>tegration und Prävention<br />

Fö<strong>der</strong>alismusreform 1. Stufe,<br />

Vorbereitung <strong>der</strong> 2. Stufe<br />

Verbessertes Umfeld durch<br />

konjunkturellen Aufschwung<br />

Konsolidierung, jedoch<br />

Stagnation bei Problemfällen<br />

KdU-Kompromiss, erste<br />

„Knappheiten“ im Vollzug<br />

Folie 4<br />

C-9


C-10<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse, 2007<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Gegenstand <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung<br />

• Materiell erweitertes, funktional konkretisiertes, quantitativ vergrößertes und<br />

organisatorisch neues Aufgabenfeld bei<strong>der</strong> Träger<br />

Quantitativ<br />

Materiell<br />

Funktional<br />

Organisatorisch<br />

Umsetzung Entscheidungen Defizite Perspektiven<br />

Zuständigkeit auch für bisherige AHi-<br />

Empfänger, neue Personenkreise<br />

E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung sozial<strong>in</strong>tegrativer Leistungen<br />

<strong>in</strong> umfassenden Hilfeprozess<br />

Zuständigkeit auch für bisherige SozH-<br />

Empfänger, neue Personenkreise<br />

Ergänzung des Vermittlungsauftrags um<br />

personenbezogene Betreuung (FM)<br />

Konkretisierte gesetzliche Vorgaben für die personelle und verfahrensmäßige<br />

Ausgestaltung von Hilfeprozessen (aus e<strong>in</strong>er Hand, Fallmanagement, PAP)<br />

Politisch gewollte, funktional wie materiell notwendige und<br />

kompetenzrechtlich beför<strong>der</strong>te/erzwungene Kooperation<br />

� De facto neue Zuständigkeit als Ersatz bzw. Modifikation <strong>der</strong> bisherigen<br />

Aufgabenwahrnehmung durch BA (AHi) und Kommunen (SozH)<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Empirischer Zugang<br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse, 2007<br />

Kommunen<br />

Bundesagentur<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Folie 5<br />

Umsetzung Entscheidungen Defizite Perspektiven<br />

• Fragestellung des ISE: Organisatorische, leistungsbezogene sowie staats- und<br />

kommunalpolitische Auswirkungen <strong>der</strong> Trägermodelle (ARGE, Option, getrennte<br />

Aufgabenwahrnehmung) mit Blick auf die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> kommunalen Gebietskörperschaften<br />

• Beson<strong>der</strong>e Berücksichtigung von Schnittstellen, Kooperationspotenzialen,<br />

Verb<strong>in</strong>dung zur sozialen Dase<strong>in</strong>svorsorge (i. w. S.) sowie trägerformabhängiger<br />

Ausprägungen <strong>der</strong> Organisation und Geschäftspolitik<br />

• Empirische Basis: Intensivbefragungen bei 20 Trägern (11 Optionskommunen,<br />

acht ARGEn, e<strong>in</strong> Fall mit getrennter Aufgabenwahrnehmung), halbjährlich<br />

(gegenwärtig dritte Feldphase)<br />

• Jährliche Befragung aller Landkreise und Optionsstädte (gegenwärtig zweite<br />

Welle)<br />

Folie 6


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse, 2007<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Anfor<strong>der</strong>ungen des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

• Gesetzlicher Auftrag:<br />

– För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erwerbsfähigkeit<br />

– Vermittlungsorientierung<br />

– Intensive/<strong>in</strong>dividuelle Kundenbetreuung<br />

– Sozial<strong>in</strong>tegrative Absicherung bzw. Flankierung<br />

– Leistungserbr<strong>in</strong>gung aus e<strong>in</strong>er Hand (leistungs- und trägerbezogen)<br />

• Nachfolgende Handlungsansätze:<br />

– Organisatorische Ausgestaltung (Gewährleistung e<strong>in</strong>er verbundenen/e<strong>in</strong>heitlichen<br />

Aufgabenwahrnehmung)<br />

– Materieller Vollzug (Leistungsprozesse für passive und aktive Hilfen)<br />

– Technische Voraussetzungen (personell, ressourcenmäßig, technisch, <strong>in</strong>frastrukturell)<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse, 2007<br />

Umsetzung Entscheidungen Defizite Perspektiven<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Folie 7<br />

Umsetzung Entscheidungen Defizite Perspektiven<br />

Organisatorische Ausgestaltung<br />

• Gesetzliches Gebot (§ 44b Abs. 3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>), funktionale Erfor<strong>der</strong>nis (e<strong>in</strong>heitliche<br />

Leistung) und meist f<strong>in</strong>anzielle Notwendigkeit (Personalverbleib) zur ARGE-Bildung<br />

• ARGEn vorwiegend als geme<strong>in</strong>same E<strong>in</strong>richtungen auf <strong>der</strong> Basis öffentlichrechtlicher<br />

Vere<strong>in</strong>barungen<br />

• Alternierende Organbesetzung (Geschäftsführg. � Vorsitz i. d. Trägerversammlung)<br />

• Kaum Bereitschaft zur kommunalen Mehrheits-Übernahme gem. Rahmenvere<strong>in</strong>barung<br />

(ebenso ke<strong>in</strong>e Agentur-Mehrheit); Praxis von Konsensentscheidungen<br />

• Une<strong>in</strong>heitliche Personalkörper und multiple Dienstherren (Kreis/Stadt, Agentur,<br />

kreisangehörige Kommunen, Dritte)<br />

• E<strong>in</strong>heitliche B<strong>in</strong>nenorganisation, meist getrennt <strong>nach</strong> passiven und aktiven Hilfen<br />

(E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>g./Fallmanagemt.), jedoch ke<strong>in</strong>e Trennung zw. Trägerzuständigkeiten<br />

� Bildung paritätisch geführter und leistungsseitig <strong>in</strong>tegrierter E<strong>in</strong>richtungen<br />

Folie 8<br />

C-11


C-12<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse, 2007<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Umsetzung Entscheidungen Defizite Perspektiven<br />

Materieller Vollzug: Passive Hilfen<br />

• Trägerzuständigkeit: Lebensunterhalt (Bund); KdU, e<strong>in</strong>malige Leistungen (Kommune)<br />

• Wesentliche Leistungsschritte: Anspruchsprüfung, Leistungsberechnung, Bescheidung,<br />

Sanktionen, Wi<strong>der</strong>spruchs-/Klageverfahren, Rückfor<strong>der</strong>ungen<br />

• Leistungsberechnung und Bescheidung für KdU und Lebensunterhalt auf <strong>der</strong> Basis<br />

e<strong>in</strong>heitlicher Anspruchsvoraussetzungen und <strong>in</strong> wechselseitiger Abhängigkeit<br />

(Nach-/Vorrangigkeit, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei ergänzenden Hilfen – „Aufstocker“)<br />

• Gegenüber Kunden ganzheitliche Rückfor<strong>der</strong>ung zu hoher Zuwendungen, jedoch<br />

ke<strong>in</strong>e Aufglie<strong>der</strong>ung <strong>nach</strong> Trägerzuständigkeiten (<strong>nach</strong>folgend manuelle Zuordnung)<br />

• Ke<strong>in</strong>e trägerspezifische Differenzierung von Sanktionen, jedoch notwendige<br />

Koppelung mit <strong>der</strong> Erbr<strong>in</strong>gung aktiver Hilfen (etwa bei verweigerter E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungsvere<strong>in</strong>barung)<br />

� Aufgrund geme<strong>in</strong>samer Bemessungsgrundlage und des Zusammenhangs mit<br />

aktiven Hilfen verbundener Vollzug erfor<strong>der</strong>lich<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse, 2007<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Materieller Vollzug: Aktive Hilfen<br />

Folie 9<br />

Umsetzung Entscheidungen Defizite Perspektiven<br />

• Trägerzuständigkeit: E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungsleistg. (Bund); Leistungen gem. § 16 <strong>II</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (Komm.)<br />

• Wesentliche Leistungsschritte: Profil<strong>in</strong>g, Erstberatung/Sofortangebote, E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungsvere<strong>in</strong>barungen,<br />

Fallmanagement, Angebot v. Beschäftigung/Vermittlg. i. Arbeit, Sanktionen<br />

• E<strong>in</strong>vernehmlich abgestimmte E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungsvere<strong>in</strong>barung bei Langzeitarbeitslosen<br />

häufig nur unter E<strong>in</strong>bezug flankieren<strong>der</strong> Leistungen Erfolg versprechend<br />

• Fallmanagement für Kunden mit multiplen Vermittlungshemmnissen v. d. Unterstützung<br />

durch sozial<strong>in</strong>tegrative Maßnahmen abhängig (psychosoz. Betreuung als Bsp.)<br />

• Sanktionsbewehrung des gesamten, nicht <strong>nach</strong> Trägern differenzierten Hilfeprozesses<br />

(etwa bei Verweigerung e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungsvere<strong>in</strong>barung o<strong>der</strong> ihrer Inhalte/Maßnahmen)<br />

• Integrationsför<strong>der</strong>nde Gewährung höherer passiver Hilfen (etwa im Bereich Whg./KdU)<br />

� Zur e<strong>in</strong>heitlichen und ganzheitlichen Betreuung sowie mit Blick auf <strong>in</strong>dividuelle<br />

Vermittlungshemmnisse <strong>in</strong>tegrierter Vollzug erfor<strong>der</strong>lich<br />

Folie 10


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse, 2007<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Technische Voraussetzungen (Auswahl)<br />

• Aufgrund <strong>der</strong> Bildung geme<strong>in</strong>samer E<strong>in</strong>richtungen:<br />

– Hohe Anfor<strong>der</strong>ungen an die Personalführung aufgrund unterschiedlicher Dienstherren und Kulturen<br />

– Komplizierte E<strong>in</strong>satzmöglichkeiten aufgrund unterschiedlicher Besoldungs-/Tarifgefüge<br />

– Erhöhter Abstimmungsbedarf mit Blick auf Träger, Personalfragen und Ressourcenbedarf<br />

• Aufgrund des Erfor<strong>der</strong>nisses verbundener Leistungsprozesse:<br />

– Nutzung e<strong>in</strong>heitlicher Software-Systeme für aktive und passive Leistungen<br />

– Bezug geme<strong>in</strong>samer Liegenschaften<br />

– Notwendigkeit e<strong>in</strong>heitlicher Fortbildung und Qualifizierung<br />

– Bedarf an harmonisierter und bedarfsgerechter Tarifierung und Neue<strong>in</strong>stellungen<br />

� Aufgrund zweier Träger erhöhter Koord<strong>in</strong>ations- und Managementaufwand,<br />

aufgrund verbundener Leistungen geme<strong>in</strong>samer Ressourcen- u. Entwicklungsbedarf<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse, 2007<br />

Umsetzung Entscheidungen Defizite Perspektiven<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Folie 11<br />

Umsetzung Entscheidungen Defizite Perspektiven<br />

Zwischenzusammenfassung<br />

• Bildung paritätisch geführter und leistungsseitig <strong>in</strong>tegrierter E<strong>in</strong>richtungen als Folge<br />

gesetzlicher und organisatorischer, vor allem aber funktionaler Zwänge<br />

• Aufgrund geme<strong>in</strong>samer Bemessungsgrundlagen u. des Zusammenhangs mit aktiven Hilfen<br />

nur verbundener Vollzug von Leistungen zum Lebensunterhalt und KdU möglich<br />

• Aufgrund des Anspruchs e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen und ganzheitlichen Betreuung sowie mit Blick<br />

auf <strong>in</strong>dividuelle Vermittlungshemmnisse <strong>in</strong>tegrierter Vollzug von E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungsleistungen<br />

erfor<strong>der</strong>lich<br />

• Aufgrund zweier Träger erhöhter Koord<strong>in</strong>ations- und Managementaufwand, aufgrund<br />

verbundener Leistungen geme<strong>in</strong>samer Ressourcen- und Entwicklungsbedarf<br />

� Aufgabenwahrnehmung durch Überbrückung <strong>der</strong> Kompetenzteilung zwischen den<br />

Trägern – <strong>in</strong>tegrierter Vollzug und Organisationsverbund als Folge<br />

Folie 12<br />

C-13


C-14<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse, 2007<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Umsetzung Entscheidungen Defizite Perspektiven<br />

Entscheidungsverfahren <strong>in</strong> den ARGEn<br />

• Geschäftsführung (GF) und Trägerversammlung (TrV) als Entscheidungsorgane mit<br />

enumerativ geregelten Kompetenzen<br />

• GF-Verantwortung für den operativen Betrieb, jedoch ohne umfassende Personal- und<br />

Ressourcenverfügung (ke<strong>in</strong>e Dienstaufsicht und eigenständige Haushaltsverantwortung)<br />

• Bestimmung <strong>der</strong> Tagesordnung <strong>in</strong> <strong>der</strong> TrV durch die GF, <strong>in</strong> zentralen Fragen (Haushalt,<br />

arbeitsmarktpolitisches Programm usw.) meist Konsenserfor<strong>der</strong>nis zw. den Trägern<br />

• Konditionierung <strong>der</strong> Entscheidungen durch externe E<strong>in</strong>flüsse, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e seitens des<br />

Bundes bzw. <strong>der</strong> BA (Zielvere<strong>in</strong>barungsprozess, Handlungs-/Geschäftsanweisungen, „Rollenpapier“);<br />

i. T. Rückzug <strong>der</strong> Kommunen auf MAE-Fragen und KdU-Richtl<strong>in</strong>ien/-Nachweise<br />

� Ke<strong>in</strong>e unilaterale Durchsetzung e<strong>in</strong>es Trägers; damit Kompetenzgew<strong>in</strong>n <strong>der</strong> GF<br />

und Verselbständigung <strong>der</strong> ARGEn; BA-E<strong>in</strong>wirkung über formale und <strong>in</strong>formelle<br />

Weisungen<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse, 2007<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

• Geteilte Aufsicht zwischen Landes- und Bundesbehörden ohne wirkliche<br />

Kontrolle<br />

Folie 13<br />

Umsetzung Entscheidungen Defizite Perspektiven<br />

Aufsicht und Steuerung<br />

• Fehlende aufsichtsrechtliche Rückb<strong>in</strong>dung an <strong>dem</strong>okratisch legitimierte<br />

Entscheidungen (ke<strong>in</strong> Ausgleich durch direkt gewählte Körperschaften wie etwa <strong>in</strong><br />

den Optionskommunen)<br />

• E<strong>in</strong>flussnahme des Bundes bzw. des BMAS vorwiegend über die BA und ihre<br />

dezentralen Organe; deutliche Zurückhaltung, i. T. sogar Passivität <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

• Vielfältige Prüfungen durch BA, kommunale Prüfungsämter, Bundes- und<br />

Landrechnungshöfe, jedoch ke<strong>in</strong>e wirklichen Konsequenzen für den örtlichen<br />

Vollzug<br />

� Verselbständigungstendenzen aufgrund unklarer Aufsichts-, Kontrollund<br />

Steuerungsformen<br />

Folie 14


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse, 2007<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Folgen für die Aufgabenverantwortung<br />

Passive<br />

Leistungen<br />

Aktive<br />

Leistungen<br />

Umsetzung Entscheidungen Defizite Perspektiven<br />

� E<strong>in</strong>geschränkte Aufgabenverantwortung des Bundes,<br />

Bee<strong>in</strong>flussung <strong>der</strong> kommunalen Kompetenzen<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse, 2007<br />

Bund<br />

Regelleistungen zum<br />

Lebensunterhalt:<br />

Gesetzlich geregelte<br />

Anspruchsvoraussetzungen<br />

Reguläre<br />

E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungsleistungen:<br />

Gesetzlicher Katalog, Anwendung<br />

vom Träger-Konsens abhängig<br />

Kommunen<br />

KdU, e<strong>in</strong>malige Leistungen:<br />

Gesetzlich geregelte Anspruchsvoraussetzungen,<br />

Erlass<br />

kommunaler Richtl<strong>in</strong>ien<br />

Flankierende Leistungen:<br />

Überführung bislang freiwilliger <strong>in</strong><br />

de facto pflichtige Aufgaben;<br />

vollzugsabhängiges Aufkommen<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Folgen für die Vollzugsverantwortung<br />

Passive<br />

Leistungen<br />

Aktive<br />

Leistungen<br />

Folie 15<br />

Umsetzung Entscheidungen Defizite Perspektiven<br />

Bund<br />

Regelleistungen zum<br />

Lebensunterhalt:<br />

E<strong>in</strong>schränkung durch normativ und<br />

funktional gebotenen e<strong>in</strong>heitl. Vollzug<br />

Reguläre<br />

E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungsleistungen:<br />

Konditionierung durch Zusammenhang<br />

mit passiven und sozial<strong>in</strong>tegrativen<br />

Leistungen<br />

Kommunen<br />

KdU, e<strong>in</strong>malige Leistungen:<br />

E<strong>in</strong>schränkung durch normativ und<br />

funktional gebotenen e<strong>in</strong>heitl. Vollzug,<br />

Anwendung von BA-Systemen (A2LL)<br />

Flankierende Leistungen:<br />

Meist separate Erbr<strong>in</strong>gung (ke<strong>in</strong>e<br />

Übertragung auf die ARGEn), jedoch<br />

notwendige E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung i. d. Hilfeprozess<br />

� Deutlich e<strong>in</strong>geschränkte Vollzugsgestaltung von Bund und Kommunen aufgrund<br />

wechselseitiger Abstimmung und verbundener Leistungserbr<strong>in</strong>gung<br />

Folie 16<br />

C-15


C-16<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse, 2007<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Folgen für die F<strong>in</strong>anzierungsverantwortung<br />

Passive<br />

Leistungen<br />

Aktive<br />

Leistungen<br />

Umsetzung Entscheidungen Defizite Perspektiven<br />

Regelleistungen zum Lebensunterhalt / KdU, e<strong>in</strong>malige Leistungen:<br />

Wechselseitige Bee<strong>in</strong>flussung durch die e<strong>in</strong>heitliche Anspruchsprüfung, die angewandte<br />

Berechnungsmethode (horizontal/vertikal) und den Maßnahmene<strong>in</strong>satz<br />

(Anteil/Höhe von Lohnsubventionen und öffentlichen Beschäftigungsangeboten)<br />

Reguläre E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungsleistungen / Flankierende Leistungen:<br />

Vorgaben aufgrund des Bundeshaushalts und <strong>der</strong> kommunalen Mittel für<br />

flankierende Leistungen; dar<strong>in</strong> und <strong>in</strong> Abhängigkeit von möglichen<br />

(konsensbedürftigen) Budgetumschichtungen geme<strong>in</strong>same Maßnahmenplanung,<br />

jedoch ke<strong>in</strong>e souveräne Entscheidung üb. Leistungshöhe, -umfang u. -kapazitäten<br />

� Starke wechselseitige Bee<strong>in</strong>flussung <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierungsverantwortung<br />

im Vollzug passiver und aktiver Leistungen<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Zusammenfassung<br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse, 2007<br />

Bund<br />

Kommunen<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Folie 17<br />

Umsetzung Entscheidungen Defizite Perspektiven<br />

• Erkennbare E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong> Souveränität bei<strong>der</strong> Träger bei <strong>der</strong> Wahrnehmung<br />

ihrer <strong>in</strong>haltlichen, organisatorischen u. f<strong>in</strong>anziellen Aufgabenverantwortung<br />

• Materielle, funktionale und kompetenzrechtliche Notwendigkeit zum Zusammenwirken<br />

bei<strong>der</strong> Träger als Problemursache<br />

• Stärkung <strong>der</strong> jeweiligen Aufgaben-, Vollzugs- und F<strong>in</strong>anzierungsverantwortung nur<br />

über e<strong>in</strong>e Trennung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung<br />

• Damit allerd<strong>in</strong>gs In-Frage-Stellung <strong>der</strong> gesetzlichen Ziele (Leistungen aus e<strong>in</strong>er<br />

Hand), außer<strong>dem</strong> Erfor<strong>der</strong>nis neuer Abstimmungsmechanismen<br />

� Dauerhafte Problemlösung nur über e<strong>in</strong>e Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />

Trägerstruktur und -kompetenzen <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Folie 18


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse, 2007<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Umsetzung Entscheidungen Defizite Perspektiven<br />

Defizite <strong>der</strong> ARGE (im Vergleich zur Option)<br />

- Mehrere Dienstherren, verwalt.kult. Unterschiede,<br />

divergentes Tarif-/Besold.gefüge<br />

- Ke<strong>in</strong>e strategische Personalentwicklung<br />

- Ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Ressourcenverwaltung<br />

- Mögliche Schnittstellenprobleme bei <strong>der</strong><br />

Nutzung sozial<strong>in</strong>tegrativer Leistungen<br />

- E<strong>in</strong>seitige Weisungen und E<strong>in</strong>flussnahmen<br />

<strong>der</strong> BA (Handlungs-/Geschäftsanweisg.)<br />

- Zurückhaltung/Rückzug <strong>der</strong> Kommunen<br />

- Abhängigkeit v. BA-Dienstleistungen und<br />

-systemen (etwa A2LL) sowie ihrer Qualität<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

(Forts.)<br />

Nachteile <strong>der</strong> ARGE<br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse, 2007<br />

Vorteile <strong>der</strong> Option<br />

- E<strong>in</strong>heitliche Ressourcen- und Personalverantwortung;<br />

Nutzung <strong>der</strong> kommunalen<br />

Infrastruktur (funktional und materiell)<br />

- Strategische Personalentwicklung im<br />

Kompetenzbereich e<strong>in</strong>es Dienstherren<br />

- Vorteil e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tegrierten Leistungserbr<strong>in</strong>g.<br />

unter E<strong>in</strong>schluss von JugH, Bildung usw.<br />

- E<strong>in</strong>heitliche Geschäftspolitik aufgrund<br />

gebündelter Aufgaben- und<br />

Vollzugsverantwortung e<strong>in</strong>es Trägers<br />

- Möglichkeit zu eigenem Controll<strong>in</strong>g<br />

- Nutzung komm. E<strong>in</strong>richtg. u. Erfahrungen<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Folie 19<br />

Umsetzung Entscheidungen Defizite Perspektiven<br />

Nachteile <strong>der</strong> ARGE<br />

- Schwerfälligkeit <strong>der</strong> Trägerversammlung<br />

- Schwache Position lokaler AA-GF ggü.<br />

kommunalen Hauptverwaltungsbeamten<br />

- Abhängigkeit vom persönlichen Verhältnis<br />

- Verflochtene und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis nur sehr<br />

e<strong>in</strong>geschränkt wirksame Aufsicht<br />

(Demokratiedefizit)<br />

- Tendenz zur Verselbständigung als<br />

Reaktion auf Abstimmungsbedarfe mit den<br />

Trägern und aufgrund fehlen<strong>der</strong><br />

Aufsichtsbezüge<br />

Vorteile <strong>der</strong> Option<br />

- Effektivitäts-/Effizienzkontrolle durch kommunale<br />

Organe, lokale Öffentlichkeit und<br />

Geme<strong>in</strong>den<br />

- E<strong>in</strong>heitliche Ziele und Vorgaben<br />

- Kompensation von Aufsichtsdefiziten durch<br />

Rechenschaftspflicht ggü. <strong>der</strong> kommunalen<br />

Vertretungskörperschaft und ihrer Kontrolle<br />

- E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en E<strong>in</strong>richtungen<br />

<strong>in</strong> die übrige Verwaltungsorganisation <strong>der</strong><br />

Kommune<br />

� Systemische ARGE-Defizite bei e<strong>in</strong>heitlicher Trägerschaft vermeidbar<br />

Folie 20<br />

C-17


C-18<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse, 2007<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Umsetzung Entscheidungen Defizite Perspektiven<br />

Auswirkungen auf die Kundenbetreuung<br />

• Drohende Brüche <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vermittlungs- und E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungstätigkeit aufgrund<br />

wechselnden Personals (etwa bei Rückholung durch die entsendenden Träger)<br />

• Mängelbehaftete und <strong>in</strong>transparente Bescheide aufgrund <strong>der</strong> Systemmängel <strong>der</strong><br />

Leistungssoftware A2LL<br />

• Zeitverluste aufgrund des Abstimmungsbedarfs mit und zwischen den Trägern zulasten <strong>der</strong><br />

aktiven Geschäftspolitik, Maßnahmenplanung und Kundenbetreuung<br />

• Ggf. nicht ausreichende E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> flankierenden Leistungen <strong>nach</strong><br />

§ 16 <strong>II</strong> 2 Nr. 1-4 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> mit <strong>der</strong> Folge e<strong>in</strong>er potenziell ger<strong>in</strong>geren sozial<strong>in</strong>tegrativen Ausrichtung<br />

• Ger<strong>in</strong>gere Nutzung von Kooperationspotenzialen mit an<strong>der</strong>en kommunalen Aufgaben <strong>der</strong><br />

sozialen Dase<strong>in</strong>svorsorge (Jugend, Schule, Bildung, Soziales)<br />

� Gefährdung <strong>der</strong> Kont<strong>in</strong>uität, Breite und Nachhaltigkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kundenbetreuung<br />

mit beson<strong>der</strong>en Nachteilen für Kunden mit multiplen Vermittlungshemmnissen<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse, 2007<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Befund und Handlungsansätze<br />

Folie 21<br />

Umsetzung Entscheidungen Defizite Perspektiven<br />

• Richtige materielle Zielstellung („För<strong>der</strong>n und For<strong>der</strong>n“) des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> Anbetracht <strong>der</strong> hohen<br />

Anzahl von Langzeitarbeitslosen<br />

• Daraus abgeleiteter Anspruch e<strong>in</strong>er organisatorisch und leistungsseitig e<strong>in</strong>heitlichen<br />

Aufgabenwahrnehmung<br />

• Aufteilung auf zwei Träger sachfremd und systemwidrig<br />

• ARGEn <strong>in</strong> dieser Konstellation e<strong>in</strong>e Notlösung, zugleich e<strong>in</strong>e Verstetigung <strong>der</strong> grundlegenden<br />

Systemdefizite geteilter Trägerschaften<br />

• Neudef<strong>in</strong>ition des Trägerverhältnisses („Rollenpapier“) als zusätzliche Gefährdung des<br />

<strong>in</strong>tegrierten Vollzugs, ebenfalls im Gegensatz zu den materiellen Zielen des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

� Bei verfügbaren und machbaren Alternativen Überw<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> geteilten<br />

Trägerschaft als Voraussetzung für e<strong>in</strong>e sachgerechte Umsetzung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Folie 22


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse, 2007<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Organisatorische Alternativen<br />

• Gebündelte Trägerschaft (möglichst optimiert durch e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Zuständigkeit für<br />

passive Leistungen seitens des Bundes, vorbehaltlich e<strong>in</strong>es f<strong>in</strong>anziellen Interessenausgleichs<br />

zwischen den gebietskörperschaftlichen Ebenen); E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung flankieren<strong>der</strong> kommunaler<br />

Leistungen auf freiwilliger Basis<br />

• E<strong>in</strong>heitliche Aufgabenwahrnehmung durch den Bund<br />

– im Rahmen <strong>der</strong> Bundesagentur (als eig. Abteilung, vergleichbar <strong>der</strong> Situation <strong>in</strong> getrennter Trägerschaft)<br />

– als neuer Verwaltungsstrang (parallel zur Bundesagentur)<br />

• E<strong>in</strong>heitliche Aufgabenwahrnehmung durch Kommunen (über die Län<strong>der</strong>verwaltungen)<br />

– Vollständige Übertragung als kommunale Selbstverwaltungsaufgaben<br />

– Übertragung als teilweise o<strong>der</strong> vollständig weisungsgebundene Aufgaben<br />

� Rechtlich und funktional gangbare Alternativen für die organisatorische Verortung<br />

<strong>der</strong> Aufgaben <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Professor Dr. Joachim Jens Hesse, 2007<br />

Umsetzung Entscheidungen Defizite Perspektiven<br />

Aufgabenwahrnehmung <strong>in</strong> den ARGEn <strong>nach</strong> § 44b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Folie 23<br />

Umsetzung Entscheidungen Defizite Perspektiven<br />

Folgen e<strong>in</strong>es Systemwechsels<br />

• Klärung <strong>der</strong> Folgen e<strong>in</strong>er Umstellungsphase vor allem für das e<strong>in</strong>gesetzte<br />

Personal<br />

• Örtliche Umsetzung von den Regelungen zur Personalübernahme abhängig<br />

• Ansonsten volle Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> ARGEn und beson<strong>der</strong>en<br />

E<strong>in</strong>richtungen (Optionskommunen) auch <strong>in</strong> an<strong>der</strong>er Trägerschaft<br />

• Nach Ende <strong>der</strong> laufenden Experimentierphase ohneh<strong>in</strong> erfor<strong>der</strong>liche<br />

Reorganisation und verän<strong>der</strong>te Personalzuordnung<br />

• Durch e<strong>in</strong>deutige Trägerentscheidung Sicherheit für das Personal mit <strong>der</strong> Option zur<br />

Umwandlung von befristeten <strong>in</strong> reguläre Stellen (dadurch Erhalt erworbener<br />

Kompetenzen und Ermöglichung e<strong>in</strong>er längerfristigen Personalentwicklung)<br />

� Kalkulierbare Herausfor<strong>der</strong>ungen e<strong>in</strong>es möglichen Systemwechsels<br />

Folie 24<br />

C-19


C-20<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(3) Fallstudien: Interviewleitfaden für die kont<strong>in</strong>uierliche Begleitung von<br />

zwölf E<strong>in</strong>richtungen<br />

Informationsbedarf für und Ablauf <strong>der</strong> Intensiv<strong>in</strong>terviews <strong>in</strong> den vom DLT<br />

benannten Referenzkommunen („Feldphase“)<br />

(A) Term<strong>in</strong>ierung / Dauer<br />

Das Internationale Institut für Staats- und Europawissenschaften (ISE) kontaktiert direkt die vom<br />

Deutschen Landkreistag (DLT) benannten Referenzkommunen (sechs Optionskommunen und sechs<br />

ARGEn) 1 zur Vere<strong>in</strong>barung von Intensiv<strong>in</strong>terviews im Rahmen <strong>der</strong> zweiten „Feldphase“. Parallel dazu<br />

nimmt das ISE zum gleichen Zeitpunkt Kontakt mit den lokalen und regionalen E<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong> Arbeitsverwaltung<br />

auf.<br />

Das ISE besucht mit zwei Gutachtern, Herrn Professor Dr. Hesse und Herrn Götz, die Referenzkommunen.<br />

Bei den Intensiv<strong>in</strong>terviews mit den Leitungen <strong>der</strong> zuständigen E<strong>in</strong>richtungen geht es um e<strong>in</strong>e<br />

Aktualisierung und Fortschreibung <strong>der</strong> Erkenntnisse aus <strong>der</strong> ersten Feldphase (Sommer 2005). Hierfür<br />

s<strong>in</strong>d jeweils etwa drei Stunden vorgesehen. Parallel dazu läuft die erste flächendeckende Erhebung bei<br />

allen Landkreisen und den optierenden kreisfreien Städten (ergänzt um die kreisfreie Stadt Ingolstadt,<br />

die im Rahmen <strong>der</strong> Feldphasen besucht wird). In Abstimmung mit den betreffenden Kreisen bzw.<br />

Städten be<strong>in</strong>haltet das auch Kurzbesuche bei den örtlichen E<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong> Arbeitsverwaltung.<br />

(B) Interviewgestaltung und erbetene Gesprächspartner<br />

Die Befragungen werden <strong>in</strong> Form strukturierter persönlicher Intensiv<strong>in</strong>terviews durchgeführt, die vom<br />

ISE <strong>in</strong> synoptischen Ergebnisdarstellungen zusammengefasst und e<strong>in</strong>zeln wie fallübergreifend ausgewertet<br />

werden. Hierbei s<strong>in</strong>d Gespräche mit den folgenden Funktionsträgern vorgesehen:<br />

• Operative Leitungsebene: Amtsleiter bzw. Geschäftsführer sowie<br />

Gruppen- und Bereichsleiter 2 Stunden<br />

• Arbeitsebene (bei Bedarf und <strong>nach</strong> zeitlicher Verfügbarkeit):<br />

Gruppenleiter und Sachbearbeiter, 1-2 Stunden<br />

• Geson<strong>der</strong>tes Gespräch mit <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> lokalen Agentur für Arbeit 1-2 Stunden<br />

(C) Erkenntnis<strong>in</strong>teresse / Gesprächsgegenstand<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Interviews werden ke<strong>in</strong>e geson<strong>der</strong>ten Angaben zu Vermittlungsquoten und f<strong>in</strong>anziellen<br />

Daten abgefragt. Stattdessen geht es um die Ermittlung und Systematisierung von Erfahrungen mit<br />

1 Optionskommunen: Landkreis Oberhavel, Landkreis Leer, Kreis Ste<strong>in</strong>furt, Ma<strong>in</strong>-K<strong>in</strong>zig-Kreis, Landkreis Tuttl<strong>in</strong>gen und<br />

kreisfreie Stadt Erlangen; ARGEn: Landkreis Bad Doberan, Landkreis Dithmarschen, Landkreis Vechta, Landkreis Gütersloh,<br />

Landkreis Mayen-Koblenz und kreisfreie Stadt Ingolstadt.<br />

C-21


C-22<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

<strong>dem</strong> Arbeitsprozess im H<strong>in</strong>blick auf die gewählte Organisationsform, die beteiligten Akteure und die<br />

materiellen Handlungspotenziale. Aufbauend auf den Erkenntnissen <strong>der</strong> ersten „Feldphase“, die im<br />

ersten Zwischenbericht zusammengefasst wurden, dient dies<br />

• e<strong>in</strong>er Aktualisierung <strong>der</strong> Bestandsaufnahme,<br />

• <strong>der</strong> Auswertung des ersten Jahres <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong>,<br />

• <strong>der</strong> Erläuterung <strong>der</strong> örtlichen arbeitsmarktpolitischen Ausrichtung für das Jahr 2006,<br />

• <strong>der</strong> Darstellung von Erfahrungen und Überlegungen zu kommunal- wie bundesseitigen Kontroll-<br />

und Steuerungsmechanismen,<br />

• <strong>der</strong> Dokumentation von Schnittstellen mit an<strong>der</strong>en kommunalen Aufgaben und <strong>der</strong>en Nutzung<br />

bzw. Umsetzung sowie<br />

• <strong>dem</strong> Ausweis von leistungsrechtlichen wie organisatorischen Reformerfor<strong>der</strong>nissen (e<strong>in</strong>schließlich<br />

e<strong>in</strong>er möglichen Anpassung des Verhältnisses zwischen den Regelkreisen von <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I<br />

und <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong>).<br />

Befragungsschwerpunkte s<strong>in</strong>d <strong>dem</strong><strong>nach</strong>:<br />

• Bewertung <strong>der</strong> Option bzw. ARGE <strong>nach</strong> e<strong>in</strong>em Jahr <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong><br />

• Schnittstellen, Abstimmungsbedarf und praktizierte Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en Fachbereichen<br />

<strong>der</strong> kommunalen Verwaltung (Soziales/<strong>SGB</strong> X<strong>II</strong>, Jugend, Wirtschaft, Schule usw.)<br />

• Gestaltungspotenziale aus Sicht <strong>der</strong> adm<strong>in</strong>istrativ-politischen Leitung (e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Perspektive<br />

<strong>der</strong> Vertretungskörperschaften)<br />

• Informationsbedarf und -verfügbarkeit aus Sicht <strong>der</strong> strategischen und operativen Steuerung sowie<br />

<strong>der</strong> Budgetkontrolle (e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Benennung geeigneter/genutzter Indikatoren für die Leistungsmessung<br />

und Zielerreichung im Bereich <strong>der</strong> materiellen wie <strong>in</strong>tegrativen Hilfen); daneben im<br />

Fall von ARGEn Erfahrungen mit <strong>dem</strong> 2006 e<strong>in</strong>geführten Kennzahlensystem<br />

• Darstellung und Beurteilung von gegebenen Budgetrestriktionen (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im H<strong>in</strong>blick auf<br />

die zur Verfügung stehenden und benötigten E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungs-/Verwaltungsmittel, <strong>der</strong>en Aufteilung<br />

sowie die Abrechnungspraxis von Verwaltungskostenanteilen)<br />

• Darstellung und Analyse <strong>der</strong> gegebenen Aufbau- und Ablauforganisation (Fortschreibung und<br />

Bewertung im H<strong>in</strong>blick auf die Konsequenzen für die Leistungskapazitäten sowie die Effektivität<br />

und Effizienz <strong>der</strong> wahrzunehmenden Aufgaben)<br />

• Steuerungsfähigkeit und Flexibilität <strong>der</strong> gewählten Organisationsform sowie <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Vorgaben im H<strong>in</strong>blick auf kommunalpolitische Interessen und Zielsetzungen<br />

• Darstellung von Schnittstellen und Abstimmungsbedarf mit den Organen <strong>der</strong> BA sowie zwischen<br />

den Regelkreisen von <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> und <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I (Übergang von <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zu <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> gegebenen<br />

Zuständigkeiten – E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungshilfe für Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te als Beispiel –, <strong>der</strong> möglichen E<strong>in</strong>richtung<br />

geme<strong>in</strong>samer Anlaufstellen, <strong>der</strong> Abstimmung und des laufenden Informationsaustauschs,


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

e<strong>in</strong>er etwaigen Weiterf<strong>in</strong>anzierung begonnener Leistungen, <strong>der</strong> Entwicklung geme<strong>in</strong>samer Konzepte<br />

sowie <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen Nutzung von E<strong>in</strong>richtungen und Leistungen)<br />

• Verfahren und Intensität <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> politischen Ebene (Vertretungskörperschaften/Hauptverwaltungsbeamte)<br />

sowie Verhältnis zu den kreisangehörigen Kommunen und arbeitsmarktpolitischen<br />

Interessenträgern (Arbeitgeber, Arbeitnehmervertreter, Verbände)<br />

• Umgang und Erfahrung mit den Aufsichtsbehörden <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

• Weitere Organisationsgestaltung und -planung, Erfahrungen (positiv/negativ), mögliche Reformbedarfe<br />

und -vorhaben; im Fall von ARGEn Realisierung und Stand <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Rahmenvere<strong>in</strong>barung<br />

zur Dezentralisierung <strong>der</strong> ARGEn<br />

• Erfahrungen mit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> leistungsrechtlichen Reformen 2006 (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im H<strong>in</strong>blick<br />

auf die Leistungsansprüche <strong>der</strong> U 25-Klientel)<br />

• In 2005 (primär) e<strong>in</strong>gesetzte Instrumente und zielgruppenbezogene Erfahrungen; Planungen/Umsetzungsstand<br />

für 2006 sowie Def<strong>in</strong>ition von Vermittlungsmaßnahmen und Vermittlungserfolg<br />

(e<strong>in</strong>schließlich e<strong>in</strong>gesetzter und/o<strong>der</strong> noch zu entwickeln<strong>der</strong> Erfolgs<strong>in</strong>dikatoren)<br />

• Beurteilung und mögliche Optimierungspotenziale spezifischer (<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> und Fachrecht) und allgeme<strong>in</strong>er<br />

rechtlicher Rahmenbed<strong>in</strong>gungen (Kommunal- und Landes- sowie öffentliches Organisations-<br />

und Haushaltsrecht)<br />

(D) Ergänzen<strong>der</strong> Informationsbedarf<br />

Für die Vor- und Nachbereichtung <strong>der</strong> Intensiv<strong>in</strong>terviews sowie im Interesse e<strong>in</strong>er fortlaufenden Beobachtung<br />

und vergleichenden Analyse bittet das ISE um die Bereitstellung folgen<strong>der</strong> Unterlagen:<br />

• Än<strong>der</strong>ungen zu den vertraglichen Regelungen und Grundlagen <strong>der</strong> gewählten Organisationsform<br />

• (Neue) organisationsbezogene und <strong>in</strong>haltliche Beschlüsse <strong>der</strong> Vertretungskörperschaften und ihrer<br />

Ausschüsse<br />

• Aktuelle Organisations- und Geschäftsverteilungspläne <strong>der</strong> ARGE bzw. beson<strong>der</strong>en E<strong>in</strong>richtung;<br />

konzeptionelle Ausarbeitungen und Planungen zur Organisation und strategisch-<strong>in</strong>haltlichen Ausrichtung<br />

<strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong>; sofern vorhanden, Darstellungen und Vorgaben zu Arbeits-<br />

und Geschäftsprozessen<br />

• Haushalts- bzw. Budgetplan <strong>der</strong> für die Durchführung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zuständigen Organisationse<strong>in</strong>heit<br />

für 2006 (da<strong>nach</strong> fortlaufend für die Dauer <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong>); differenzierter Stellenplan<br />

<strong>der</strong> für die Durchführung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zuständigen Organisationse<strong>in</strong>heit (<strong>in</strong>kl. Angaben zu Besoldungsstufen/E<strong>in</strong>gruppierungen<br />

– Stellenkegel)<br />

• Haushalt <strong>der</strong> kommunalen Gebietskörperschaft für 2006; Organisations- und differenzierter Geschäftsverteilungsplan<br />

<strong>der</strong> Hauptverwaltung <strong>der</strong> kommunalen Gebietskörperschaft sowie <strong>der</strong> mit<br />

<strong>der</strong> Durchführung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> befassten Organisationse<strong>in</strong>heit (sofern Än<strong>der</strong>ung gegenüber 2005)<br />

• Aktuelle Fallzahlen und weitere vermittlungsbezogene Daten, soweit sie ohne zusätzlichen Aufwand<br />

verfügbar s<strong>in</strong>d (und <strong>nach</strong> eigener Anschauung signifikant von <strong>der</strong> offiziellen BA-Statistik<br />

abweichen)<br />

C-23


Professor Dr. Joachim Jens Hesse<br />

(Projektleitung)<br />

Alexan<strong>der</strong> Götz<br />

(Projektmitarbeiter)<br />

E-Mail: goetz@<strong>in</strong>ternationales-<strong>in</strong>stitut.de<br />

Tel.: 030-20 61 399-0<br />

Mobil: 0177-578 3336<br />

Berl<strong>in</strong>, den 18.03.2006<br />

C-24<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

(4) Material: Verzeichnis ausgewählter Literatur und Dokumente<br />

Arbeitsgruppe Optionskommune beim LKT NRW: Vorschläge <strong>der</strong> 10 Optionskommunen Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalens<br />

zur Än<strong>der</strong>ung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> im Leistungsrecht aus Sicht <strong>der</strong> Verwaltungspraxis, <strong>in</strong>: Eildienst LKT NRW Nr.<br />

2/Februar 2006, 49-55 (2006a).<br />

— Vorschläge des AK Optionskommunen beim LKT NRW zur weiteren Novellierung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, <strong>in</strong>: Eildienst<br />

LKT NRW Nr. 10. Oktober 2006 (2006b).<br />

Bayerisches Staatsm<strong>in</strong>isterium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen: Neuorganisation des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.<br />

Eckpunkte e<strong>in</strong>er Kooperation von BA und Kommunen bei Übertragung <strong>der</strong> Geldleistungen auf die Kommunen<br />

(Stand: 05.12.2008), München, 2008.<br />

Blien, U./Hirschenauer, F.: Vergleichstypen 2005. Neufassung <strong>der</strong> Regionaltypisierung für Vergleiche zwischen<br />

Agenturbezirken (IAB-Forschungsbericht Nr. 24), Nürnberg, 2005.<br />

Blien, U./Kaufmann, K./Rüb, F./Werner, D./Wolf, K.: Regionale Typisierung im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Bereich (Fachliche Dokumentation),<br />

Nürnberg, 2006.<br />

Bof<strong>in</strong>ger, P./Dietz, M./Gen<strong>der</strong>s, S./Walwei, U.: Vorrang für das reguläre Arbeitsverhältnis: E<strong>in</strong> Konzept für<br />

Existenz sichernde Beschäftigung im Niedriglohnbereich. Gutachten für das Sächsische M<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft<br />

und Arbeit, Würzburg, 2006.<br />

Bundesagentur für Arbeit: E<strong>in</strong>führung <strong>der</strong> Reform <strong>in</strong> den Agenturen für Arbeit. Kundenzentrum Überblick,<br />

Meißen, 2004.<br />

— Alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit: Verwaltungsrat wehrt sich<br />

gegen Verbot des Arbeitsm<strong>in</strong>isteriums zur Gutachtervergabe, Presse<strong>in</strong>fo 088 vom 14.12.2006, Nürnberg, 2006.<br />

— Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt <strong>in</strong> Deutschland. Oktober 2006, Nürnberg, 2006.<br />

— Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt <strong>in</strong> Deutschland. November 2006, Nürnberg, 2006.<br />

— Interne Verwaltung <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit wird optimiert, Presse<strong>in</strong>fo 077 vom 13.11.2006.<br />

— Kennzahlen für <strong>in</strong>terregionale Vergleiche im Rechtskreis <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> – Statistische Grundlagen (Version I). Konzept<br />

zur weiteren Abstimmung (Stand: 11.10.2006), Nürnberg, 2006.<br />

— Kooperationsangebot auf <strong>dem</strong> Gebiet <strong>der</strong> arbeitgeberorientierten Vermittlung (Brief an die zugelassenen<br />

kommunalen Träger vom 13.10.2006), Nürnberg, 2006.<br />

— Präsentation für die Arbeitsgruppe Personal <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> 15.12.2006, Nürnberg, 2006.<br />

— <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Planungsbrief 2007, Nürnberg, 2006.<br />

— Vorsitzende des Verwaltungsrates <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit: Aussteuerungsbetrag muss verfassungsrechtlich<br />

überprüft werden, Presse<strong>in</strong>fo 084 vom 01.12.2006, Nürnberg, 2006.<br />

— Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt <strong>in</strong> Deutschland. Dezember und Jahr 2006, Nürnberg, 2007a.<br />

— Arbeitsmarkt <strong>in</strong> Zahlen – För<strong>der</strong>statistik. I/2006, Datenstand: Oktober 2006. Beschäftigung und Arbeitspolitik<br />

<strong>nach</strong> Austritt von Teilnehmern an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, Nürnberg, 2007b.<br />

Bundesm<strong>in</strong>isterium für Arbeit und Soziales: Verwaltungsvere<strong>in</strong>barung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen<br />

<strong>der</strong> zugelassenen kommunalen Träger – Verwaltungs- und Kontrollsystem (Präsentation), Berl<strong>in</strong>,<br />

2006a.<br />

— Verwaltungsvere<strong>in</strong>barung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen <strong>der</strong> zugelassenen kommunalen<br />

Träger – E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungsbericht (Präsentation), Berl<strong>in</strong>, 2006b.<br />

— Erfahrungsaustausch des BMAS mit den zugelassenen kommunalen Trägern <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />

am 04. und 06. Dezember 2006 <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>. (Präsentation), Berl<strong>in</strong>, 2006c.<br />

— Endbericht zur <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> Experimentierklausel <strong>nach</strong> § 6c <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Vergleichende <strong>Evaluation</strong> des arbeitsmarktpolitischen<br />

Erfolgs <strong>der</strong> Modelle <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung „zugelassener kommunaler Träger“ und<br />

„Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft“, Berl<strong>in</strong>, 2009.<br />

C-25


C-26<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

Bundesrechnungshof: Bericht an den Haushaltsausschuss und an den Ausschuss für Arbeit und Soziales des<br />

Deutschen Bundestages <strong>nach</strong> §§ 88 Abs. 2 BHO. Durchführung <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wesentliche<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Prüfungen im Rechtskreis des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, Berl<strong>in</strong>, 2006.<br />

Bundesvere<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> Deutschen Arbeitgeberverbände: Konsequente Reform von „Hartz IV“ – 10-Punkte-Plan<br />

<strong>der</strong> BDA, Berl<strong>in</strong>, 2006.<br />

Bundesvere<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> kommunalen Spitzenverbände: Anrechnung von E<strong>in</strong>kommen <strong>in</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-<br />

Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaften. Schreiben an die Bundesagentur für Arbeit vom 22.11.2006, Berl<strong>in</strong>.<br />

— <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Kennzahlen (BA-Entwurf vom 11.10.2006), Berl<strong>in</strong>, 2006.<br />

Burhans, E./Lorch, P.: Zum Weiterentwicklungsbedarf <strong>der</strong> Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften aus Sicht <strong>der</strong> Geschäftsführer,<br />

<strong>in</strong>: Eildienst LKT NRW Nr. 10/Oktober 2006, 338-340.<br />

CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Empfehlungen <strong>der</strong> Arbeitsgruppe <strong>der</strong> CDU/CSU-Bundestagsfraktion und <strong>der</strong><br />

unionsgeführten Län<strong>der</strong> für die Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt <strong>der</strong> Bundesregierung, Berl<strong>in</strong>, 2006 (Ms.).<br />

CDU/CSU/SPD: Geme<strong>in</strong>sam für Deutschland – mit Mut und Menschlichkeit. Koalitionsvertrag zwischen CDU,<br />

CSU und SPD (11.11.2005), Berl<strong>in</strong>, 2005.<br />

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode: Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof. Bemerkungen des Bundesrechnungshofes<br />

2006 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Feststellungen<br />

zur Jahresrechnung 2005), Drs. 16/3200 v. 13.11.2006, Berl<strong>in</strong>, 2006.<br />

Deutscher Landkreistag: Kreisf<strong>in</strong>anzbericht 2004, Berl<strong>in</strong>, 2005.<br />

— <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> Kennzahlenvergleich für die Optionskommunen, Rundschreiben 520/2005, Berl<strong>in</strong>, 2005.<br />

— <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Ergebnisse <strong>der</strong> zweiten Feldphase und <strong>der</strong> ersten<br />

flächendeckenden Erhebung, Berl<strong>in</strong>, 2006.<br />

— F<strong>in</strong>anzkompromiss zu Hartz IV ermöglicht, dass es ke<strong>in</strong>e Verliererkommunen gibt (Pressemitteilung), Berl<strong>in</strong>,<br />

03.11.2006.<br />

— Kennzahlenvergleich <strong>der</strong> Optionskommunen, Rundschreiben 480/2006, Berl<strong>in</strong>, 2006.<br />

Deutscher Städtetag: E<strong>in</strong>igung zu Unterkunftskosten e<strong>in</strong> Fortschritt, aber 2,5 Milliarden Euro Entlastung werden<br />

nicht erreicht (Pressemitteilung), Köln/Berl<strong>in</strong>, 03.11.2006.<br />

Deutscher Städte- und Geme<strong>in</strong>debund: DStGB zur E<strong>in</strong>igung bei den Unterkunftskosten (Pressemitteilung), Berl<strong>in</strong>,<br />

03.11.2006.<br />

Diakonisches Werk <strong>der</strong> Evangelischen Kirche <strong>in</strong> Deutschland e. V. (Hrsg.): Option sozialversicherungspflichtige<br />

Beschäftigung, Berl<strong>in</strong>, 2006.<br />

Eicher, W./Spellbr<strong>in</strong>k, W. (Hrsg.): <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende. Kommentar, München, 2005.<br />

Ellwe<strong>in</strong>, Th./Hesse, J. J.: Staatsreform <strong>in</strong> Deutschland – das Beispiel Hessen, Wiesbaden/Konstanz/Berl<strong>in</strong>, 1997.<br />

FIA Forschungsteam Internationaler Arbeitsmarkt/PIW-Progress-Institut für Wirtschaftsforschung: Öffentlich<br />

geför<strong>der</strong>te Beschäftigung mit den Mitteln <strong>der</strong> Grundsicherung für Erwerbsfähige (im Geltungsbereich des <strong>SGB</strong><br />

<strong>II</strong>). Expertise im Auftrag <strong>der</strong> Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen des Landes Berl<strong>in</strong>, Berl<strong>in</strong>/Teltow,<br />

2005.<br />

Gerlach, S.: Unberechtigte Belastung <strong>der</strong> Kommunen durch die H<strong>in</strong>tertür?, <strong>in</strong>: Die Geme<strong>in</strong>de SH 10/2006, 254-<br />

262.<br />

Hans-Böckler-Stiftung (Hrsg.): Die Hartz-Reform und ihre Folgen. Forschungsimpulse für e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>novative und<br />

sozial gerechte Arbeitsmarktpolitik, Düsseldorf, 2006.<br />

Henneke, H.-G.: Die Saga um „Hartz IV“: zur Reform <strong>der</strong> sozialen Sicherungssysteme und ihrer Umsetzung, <strong>in</strong>:<br />

ZSE 2/4 (2004), 548-579.<br />

— E<strong>in</strong>igungselemente und weitere Regelungsnotwendigkeiten zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong><br />

KdU, Berl<strong>in</strong>, 2006.<br />

Hesse, J. J.: Regierungs- und Verwaltungsreform <strong>in</strong> Brandenburg, Potsdam/Berl<strong>in</strong>, 1999a.<br />

— Regierungs- und Verwaltungsreform <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen, Düsseldorf/Berl<strong>in</strong>, 1999b.


<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

— Regierungs- und Verwaltungsreform <strong>in</strong> Mecklenburg-Vorpommern, Schwer<strong>in</strong>/Berl<strong>in</strong>, 2000a.<br />

— Regierungs- und Verwaltungsreform <strong>in</strong> Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz, Ma<strong>in</strong>z/Berl<strong>in</strong>, 2000b.<br />

— Regierungs- und Verwaltungsreform <strong>in</strong> Schleswig-Holste<strong>in</strong>, Kiel/Berl<strong>in</strong> 2000c.<br />

— Regierungs- und Verwaltungsreform <strong>in</strong> Sachsen-Anhalt, Magdeburg/Berl<strong>in</strong>, 2001.<br />

— Regierungs- und Verwaltungsreform <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg, Stuttgart/Berl<strong>in</strong>, 2002a.<br />

— Regierungs- und Verwaltungsreform <strong>in</strong> Bayern, München/Berl<strong>in</strong> 2002b.<br />

— Regierungs- und Verwaltungsreform <strong>in</strong> Hessen (<strong>II</strong>). E<strong>in</strong>e Aktualisierung des Gutachtens „Staatsreform <strong>in</strong><br />

Deutschland – das Beispiel Hessen“, Wiesbaden/Berl<strong>in</strong>, 2002c.<br />

— Regierungs- und Verwaltungsreform <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen. E<strong>in</strong>e Zwischenbilanz und Bewertung von Regierungs-<br />

wie Oppositionsvorschlägen, Berl<strong>in</strong>, 2003.<br />

— Nie<strong>der</strong>sachsen: Staatliche Repräsentanz <strong>in</strong> den Regionen. Funktion, Aufgaben und Organisation von „Regierungsbüros“,<br />

Oldenburg/Berl<strong>in</strong>, 2004a.<br />

— Überprüfung <strong>der</strong> kommunalen Verwaltungsstrukturen im Saarland, Berl<strong>in</strong>, 2004b.<br />

— För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>in</strong>terkommunalen Zusammenarbeit <strong>in</strong> Nie<strong>der</strong>sachsen. Zwischenbericht, Hannover/Berl<strong>in</strong>,<br />

2005a.<br />

— Reorganisation <strong>der</strong> Hauptstadtverwaltung. Funktional- und Verwaltungsstrukturreform <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>, Berl<strong>in</strong>,<br />

2005b.<br />

— Modelle <strong>der</strong> Stadt-Umland-Organisation <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland, Saarbrücken/Berl<strong>in</strong>, 2005c.<br />

— Verwaltungsmo<strong>der</strong>nisierung und <strong>dem</strong>ographischer Wandel. Vortrag im Rahmen <strong>der</strong> 59. Hauptversammlung<br />

des Landkreistages Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz am 18. November 2004 <strong>in</strong> Ramste<strong>in</strong>, 2005d.<br />

— <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Erster Zwischenbericht zur Untersuchung im Auftrag<br />

des Deutschen Landkreistages, Berl<strong>in</strong>, 2005e.<br />

— <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg. Erster Zwischenbericht zur<br />

Untersuchung im Auftrag des Landkreistages <strong>Baden</strong>-Württemberg, Berl<strong>in</strong>, 2005f.<br />

— Raumordnung und Landesentwicklung. Reformoptionen für e<strong>in</strong> tradiertes Politikfeld, <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>, 2006a.<br />

— <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Ergebnisse <strong>der</strong> zweiten Feldphase und <strong>der</strong> ersten<br />

flächendeckenden Erhebung. Untersuchung im Auftrag des Deutschen Landkreistages, Berl<strong>in</strong>, 2006b.<br />

— Über Hartz IV h<strong>in</strong>aus. Die kosmetischen Operationen des Fortentwicklungsgesetzes s<strong>in</strong>d unzureichend, <strong>in</strong>:<br />

ZSE 2/2006, 332-336 (2006c).<br />

— <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg. Zweiter Zwischenbericht zur<br />

Untersuchung im Auftrag des Landkreistages <strong>Baden</strong>-Württemberg, Berl<strong>in</strong>, 2006d.<br />

— „Sanierungsfall Hartz IV“ – Zehn Thesen zum Stand und Zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung<br />

<strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, Berl<strong>in</strong>, 2006e.<br />

— Regierungs- und Verwaltungsreform im <strong>in</strong>ternationalen Vergleich: <strong>der</strong> Fall Australien. Untersuchung im<br />

Auftrag des Bundesm<strong>in</strong>isteriums des Innern, Berl<strong>in</strong>, 2006f.<br />

— Regierungs- und Verwaltungsreform im <strong>in</strong>ternationalen Vergleich: <strong>der</strong> Fall Neuseeland. Untersuchung im<br />

Auftrag des Bundesm<strong>in</strong>isteriums des Innern, Berl<strong>in</strong>, 2006g.<br />

— Über Hartz IV h<strong>in</strong>aus. Die kosmetischen Operationen des Fortentwicklungsgesetzes s<strong>in</strong>d unzureichend, <strong>in</strong>:<br />

Deutscher Landkreistag (Hrsg.), <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, Berl<strong>in</strong>, 2006h.<br />

— Ergebnisse <strong>der</strong> zweiten Feldphase und <strong>der</strong> ersten flächendeckenden Erhebung, <strong>in</strong>: Deutscher Landkreistag<br />

(Hrsg.), <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, Berl<strong>in</strong>, 2006i.<br />

— F<strong>in</strong>anzverwaltung <strong>Baden</strong>-Württemberg: Aufgaben- und Organisationskritik. Untersuchung im Auftrag des<br />

Bundes <strong>der</strong> Steuerzahler <strong>Baden</strong>-Württemberg, Stuttgart/Berl<strong>in</strong>, 2007.<br />

Hesse, J. J./Götz, A.: Staatsreform <strong>in</strong> Deutschland – das Beispiel <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, <strong>in</strong>: ZSE 4/2003 (I), 579-612 und<br />

1/2004 (<strong>II</strong>), 106-143.<br />

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<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Aufgabenträgerschaft</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> (2005-2008)<br />

— Systematische Aufgabenkritik <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung. Auswertung <strong>der</strong> Aufgabenerhebung<br />

und Ansatzpunkte für die Neuordnung <strong>der</strong> Kompetenz- und Organisationsstrukturen, Berl<strong>in</strong>, 2004.<br />

— Struktur- und Kommunalisierungsbenchmark. Systematischer Län<strong>der</strong>vergleich zur Aufbauorganisation und<br />

staatlich-kommunalen Zuständigkeitsverteilung, Berl<strong>in</strong>, 2005.<br />

— Kooperation statt Fusion? Interkommunale Zusammenarbeit <strong>in</strong> den Flächenlän<strong>der</strong>n, <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>, 2006.<br />

— Staatsreform <strong>in</strong> Deutschland: das Beispiel <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, Berl<strong>in</strong>, 2007, i. E.<br />

IAB: Typzuordnung <strong>der</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Träger, Aktualisierung 2006, Nürnberg, 2006.<br />

ifo/IAW: <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> Experimentierklausel <strong>nach</strong> § 6c <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> – Untersuchungsfeld 4: Makroanalyse und regionale<br />

Vergleiche. Abschlussbericht 2008, München/Tüb<strong>in</strong>gen, 2008.<br />

Institut für angewandte Wirtschaftsforschung e. V. (iaw): Struktur <strong>der</strong> Bedarfsgeme<strong>in</strong>schaften und <strong>der</strong> Arbeitslosigkeit<br />

<strong>in</strong> den <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Trägere<strong>in</strong>heiten mit unterschiedlicher Form <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung. E<strong>in</strong> Vergleich <strong>der</strong><br />

Situation zum 31. Dezember 2005, Tüb<strong>in</strong>gen, 2006a.<br />

— Jahresbericht 2006 an das Bundesm<strong>in</strong>isterium für Arbeit und Soziales. <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> Experimentierklausel<br />

<strong>nach</strong> § 6c <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> – Vergleichende <strong>Evaluation</strong> des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs <strong>der</strong> Modelle „zugelassene<br />

kommunale Träger“ und „Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft“. Untersuchungsfeld I: „Deskriptive Analyse und Match<strong>in</strong>g“,<br />

Projekt-Nr.: 42/05, Tüb<strong>in</strong>gen/Mannheim, 2006b.<br />

IAW/ZEW: <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> Experimentierklausel <strong>nach</strong> § 6c <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> – Untersuchungsfeld 1: Deskriptive Analyse<br />

und Match<strong>in</strong>g. Abschlussbericht 2008, Tüb<strong>in</strong>gen/Mannheim, 2008.<br />

ISG: <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> Experimentierklausel <strong>nach</strong> § 6c <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> – Adm<strong>in</strong>istrative Unterstützung und wissenschaftliche<br />

Beratung. Jahresbericht 2007, Köln, 2007.<br />

ISR/IAJ/<strong>in</strong>fas/Simma & Partner/WZB: <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> Experimentierklausel <strong>nach</strong> § 6c <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> – Untersuchungsfeld<br />

2: Implementations- und Governanceanalyse. Abschlussbericht 2008, Frankfurt/Bonn/Berl<strong>in</strong> u. a., 2008.<br />

Kaltenborn, B./Knerr, P./Reissert, B.: Konzeption e<strong>in</strong>er Evaluierung von Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften und Optionskommunen<br />

<strong>nach</strong> § 6c <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Beiträge zur Wirtschaftsforschung und Politikberatung, Nr. 28, Berl<strong>in</strong>, 2005.<br />

KGSt: Ermittlung des Verwaltungsaufwandes „Kosten für die Unterkunft“ im Auftrag des Hessischen Landkreistages,<br />

Köln, 2006.<br />

Konrad-Adenauer-Stiftung (Hrsg.): K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuung <strong>in</strong> Deutschland – e<strong>in</strong> Überblick, Sankt August<strong>in</strong>, 2005.<br />

Landkreistag Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen: NRW-Kommunen geschlossen für gerechtere Hartz IV-F<strong>in</strong>anzierung.<br />

Gummersbacher Appell verabschiedet, <strong>in</strong>: Eildienst LKT NRW Nr. 11/November 2006, 395-397.<br />

Leßmann, M.: 21 Monate Hartz IV – Reform ohne Ende?, <strong>in</strong>: Eildienst LKT NRW Nr. 10/Oktober 2006.<br />

Lühmann, H.: Die Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Mangel von Gewährleistungs- und Umsetzungsverantwortung?<br />

– Der Mangel an Eigenständigkeit, <strong>in</strong>: Eildienst LKT NRW Nr. 1/Januar 2006, 3-5.<br />

Mauer, U. (Deutsche Bank Research): Zwei Köche ver<strong>der</strong>ben den Brei. Für e<strong>in</strong>e Neuorganisation von Hartz IV,<br />

Frankfurt a. M., 2006.<br />

Mün<strong>der</strong>, J. (Hrsg.): Sozialgesetzbuch <strong>II</strong>. Grundsicherung für Arbeitsuchende. Lehr und Praxiskommentar, <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>,<br />

2005.<br />

Ombudsrat Grundsicherung für Arbeitsuchende: Schlussbericht, Berl<strong>in</strong>, 2006.<br />

Sachverständigenrat zur Begutachtung <strong>der</strong> gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Hrsg.): Jahresgutachten:<br />

2006/07 „Wi<strong>der</strong>streitende Interessen – Ungenutzte Chancen“, Berl<strong>in</strong> u. a., 2006.<br />

— Arbeitslosengeld <strong>II</strong> reformieren: E<strong>in</strong> zielgerichtetes Kombilohnmodell. Expertise im Auftrag des Bundesm<strong>in</strong>isters<br />

für Wirtschaft und Technologie, Wiesbaden, 2006.<br />

Schmachtenberg, R./Bundesm<strong>in</strong>isterium für Arbeit und Soziales: Steuerungsanspruch und Steuerungsrealität des<br />

Bundes im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, Berl<strong>in</strong>, 2006.<br />

ZEW/IAQ/TNS Emnid: <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> Experimentierklausel <strong>nach</strong> § 6c <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> – Untersuchungsfeld 3: Wirkungs-<br />

und Effizienzanalyse. Abschlussbericht 2008, Mannhe<strong>in</strong>/Duisburg/Bielefeld, 2008.

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